Elterninformationen zum Schülerbetriebspraktikum 2014/15
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Elterninformationen zum Schülerbetriebspraktikum 2014/15
Realschule Strünkede Städt. Realschule für Jungen und Mädchen Bismarckstraße 41 44629 Herne : 02323 - 162431 Fax: 02323 - 164160 E-Mail-Adresse: [email protected] Elterninformationen zum Schülerbetriebspraktikum - aber auch an euch SchülerInnen gerichtet - Zeitraum des SBP: 20. März 2017 bis 07. April 2017 1. Sinn und Zweck des Praktikums Die SchülerInnen sollen durch das Praktikum einen Einblick in die Berufswelt erhalten; sie sollen Betrieb und unterschiedliche Arbeitsplätze kennen lernen. Durch eigenes Arbeiten und Mitarbeiten, gezieltes Beobachten sowie durch die Aufnahme von Informationen können die SchülerInnen erfahren, was es heißt, beruflich tätig zu sein. Das Praktikum hilft ihnen bei der späteren Berufswahl, aber auch bei der Einschätzung der Belastungen am Arbeitsplatz. Es ist eine Orientierungshilfe für die Ausbildung bzw. den späteren Beruf. Vielleicht ist es auch eine Möglichkeit, erste Kontakte für einen zukünftigen Ausbildungsplatz zu knüpfen. 2. Wahl des Praktikumplatzes Das Praktikum ist Teil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Realschule, d.h. es ist eine Schulveranstaltung, bei der die Schule für die Zuteilung der Praktikumsplätze auch die Verantwortung trägt. Die SchülerInnen suchen sich den Praktikumsplatz möglichst allein. Der Praktikumsplatz darf nicht in einem Betrieb sein, in dem Eltern, nahe Verwandte oder Bekannte tätig sind. Eine Ausnahme bildet eventuell ein Großbetrieb. Der Platz muss in Herne oder in den direkt anliegenden Städten gesucht werden und eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn absolut kein vergleichbarer Praktikumsplatz in diesem Entfernungsrahmen angeboten werden kann. Der gewählte Praktikumsplatz kann nur bei Problemen und Unstimmigkeiten und in Absprache mit der Schule gewechselt werden. Da unsere SuS die Realschule mit der FOR verlassen, dürfen auch nur Praktikumsplätze gewählt werden, die diesem Abschluss entsprechen. Das bedeutet, dass z.B. kein Praktikum in einer Grundschule gemacht werden kann, da für den Beruf des Lehrers ein Hochschulstudium Voraussetzung ist (das gilt in NRW auch für ein Praktikum bei der Polizei). Wer sein Praktikum bei der Herner Sparkasse absolvieren möchte, meldet sich bei seiner Politiklehrerin/seinem Politiklehrer und reicht Bewerbungsunterlagen ein (Bewerbungsschreiben/ Lebenslauf/ Zeugnis). Die Schule leitet dann diese Unterlagen an die Herner Sparkasse weiter. Alle anderen Banken dürfen selbst gewählt werden. Für die organisatorische Abwicklung und auch für die Betreuung während des Praktikums ist die Schule zuständig. Die Politikfachschaft der RS wird eine gute Betreuung aller SchülerInnen organisieren und garantieren. Sie können sich dabei auf unsere langjährige Erfahrung verlassen. 3. Versicherungsschutz Die Praktikantin/der Praktikant unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Schule (GUV). Aus diesem Grunde muss bei einem Unfall die Schule sofort verständigt werden. Außerdem besteht Haftpflichtversicherungsschutz durch den Schulträger. Im Krankheitsfalle muss die Praktikantin/der Praktikant sich morgens rechtzeitig im Betrieb krank melden, aber auch in der Schule! (Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens nach 2 Tagen eingereicht werden!) 4. Fahrtkosten Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Praktikumsstelle mindestens 3,5 km beträgt. (Die Stadt Herne erstattet die Fahrkosten auch nur in einem Bereich von 35 km.) Es muss der günstigste Tarif gewählt werden. Die Fahrtkostenbelege sind zu sammeln und werden nach dem Praktikum zusammen mit der Angabe der jeweiligen Bankverbindung der Politiklehrerin/dem Politiklehrer gegeben. 5. Arbeitszeit Die SchülerInnen unterliegen während der Praktikumszeit dem Jugendarbeitsschutzgesetz, wobei sie im Sinne dieses Gesetzes im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht als Kind eingestuft werden. Das bedeutet, dass die tägliche Arbeitszeit (ohne Pausen) in der Regel 7 Stunden, die wöchentliche Beschäftigung nicht mehr als 35 Stunden beträgt. Bei Berufen, deren Arbeitszeit das Wochenende einschließt, ist für diese Zeit ein Freizeitausgleich innerhalb der Woche zu gewähren, aber nur nach Absprache mit den SchülerInnen. 6. Vor- und Nachbereitung / Betreuung während des Praktikums Das Praktikum wird im Politikunterricht intensiv vorbereitet. Die SchülerInnen fertigen eine Praktikumsmappe an, die benotet wird und in die Politiknote eingeht. Die praktische Leistung im Betrieb wird ebenfalls bewertet. Die SuS erhalten außerdem zu ihrem Zeugnis eine zusätzliche, benotete Bescheinigung über ihr Praktikum. Die Betreuung während des dreiwöchigen Praktikums erfolgt in der Regel durch einen einmaligen Besuch eines Lehrers unserer Schule. Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (Diesen Abschnitt an die Schule zurückgeben!) Name:…………………………………………………………………………… Das Informationsschreiben zum Schülerbetriebspraktikum habe ich/haben wir erhalten. Datum: Unterschrift: