Real Estate News
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Real Estate 2/2014 Real Estate News Inhalt 3CFO-Services CFO Survey – Immobilienwirtschaft zeigt Zurück haltung auf hohem Niveau 7Umsatzsteuer Übergang der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen – Reaktionen auf geänderte BFH-Rechtsprechung 9 Internationale Rechnungslegung IFRS 13 – Anhangsangaben: Wie haben die Immobilienunternehmen die Vorgaben umgesetzt? 11 Organisation & Prozesse Benchmarkanalyse und Ikanos-Award 2014 … 12Publikationen 13Veranstaltungen 14 Unsere Immobilienkompetenz Vorwort Wie wohnt Europa und was kostet Wohnen in Europa? Diese Fragen haben wir mit unserer Studie „Deloitte Property Index – Overview of European Residential Markets“ untersucht. Dabei haben unsere Deloitte-Büros in 16 Ländern alle Daten und Fakten rund um „Wohnen in Europa“ ausgewertet und analysiert. Erstmals wurden in 2013 auch Irland, Portugal und Israel einbezogen. In Europa werden immer weniger Wohnungen gebaut. Pro 1.000 Einwohner sank die Zahl von 3,9 im Jahr 2011 bzw. 3,3 im Jahr 2012 auf 2,5 im Jahr 2013. Deutschland liegt hierbei 2013 im EU-Schnitt, konnte sich aber im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern. Deutschland ist das Land der Mieter: Es weist die meisten Mieter im europäischen Vergleich auf. Den meisten (privaten) Wohnungsbesitz findet man in Ungarn, Spanien und Italien. Und dies sind nur einige der Ergebnisse aus dem „Deloitte Property Index“. Wir informieren Sie in den Deloitte Real Estate News darüber hinaus über weitere aktuelle Entwicklungen und Trends in der Immobilienbranche. Was steht auf der Agenda der CFOs der Immobilienbranche? Unser CFO Survey gibt hierauf Antworten. Was ist bei der Aufstellung des Anhangs nach IFRS 13 zu beachten? Und was sind die besten Strategien im Hinblick auf § 13 b UStG nach den aktuellen BMFSchreiben? Welche Entwicklungen und Trends darüber hinaus für Sie von Bedeutung sind, lesen Sie in dieser Ausgabe der Real Estate News. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Real Estate News und stehen Ihnen für Anregungen, Fragen und Diskussionen jederzeit gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns bitte eine Mail an real-estate-news@ deloitte.de, wir freuen uns wie immer über Ihr Feedback. Für das Deloitte Real Estate Team Deutschland Michael Müller Real Estate Leader Deloitte Deutschland 2 CFO Survey – Immobilienwirtschaft zeigt Zurückhaltung auf hohem Niveau Während die Finanz- und Euro-Krise in den letzten Jahren viele Branchen vor große Herausforderungen stellte, erfuhr die deutsche Immobilienwirtschaft eine Hochphase. Die Nachfrage ist durch das vermehrte Engagement von Investoren wie von Haushalten deutlich gestiegen. Das niedrige Zinsniveau sowie die hohe Unsicherheit waren die Haupttreiber. Die große Frage für die Branche ist, ob dieser Trend sich auch nach dem Ende der Euro-Krise und der sinkenden Unsicherheit ungebrochen fortsetzt oder abflacht. Im aktuellen Deloitte CFO Survey zeigen sich die CFOs der Immobilienbranche eher verhalten optimistisch. Interessanterweise unterscheiden sich die Erwartungen und Einschätzungen der Immobilien-CFOs von denen anderer Branchen sehr deutlich und entwickeln sich gegenläufig. Dies betrifft Geschäftsaussichten, Investitionsplanung, Strategie und Risiken. Die Einschätzungen in der Interpretation der CFO-Rolle sind dagegen weitgehend deckungsgleich. Gruppen nochmals vergrößert. Inzwischen liegt der Indexwert der Geschäftsaussichten für die ImmobilienCFOs 26 Prozentpunkte unterhalb des Indexwerts der CFOs der restlichen Wirtschaft, im Herbst 2012 lag er noch 45 Prozentpunkte darüber (Abb. 1). Trotz der stagnierenden Geschäftsaussichten sind die Umsatzerwartungen der Immobilien-CFOs unverändert hoch; knapp zwei Drittel von ihnen erwarten einen Anstieg der Umsätze in 2014. Allerdings zeichnet sich auch hier die gleiche Entwicklung wie bei den Geschäftsaussichten ab – die CFOs der restlichen Wirtschaft gewinnen an Zukunftsoptimismus, während die Erwartungen der Immobilien-CFOs stagnieren. Investitionen – Immobilien-CFOs planen eher konservativ Fehlende Unternehmensinvestitionen stellten auch im letzten Jahr die größte Wachstumsbremse der deutschen Wirtschaft dar. Eine Ausnahme bildete dabei jedoch die Immobilienwirtschaft. Hier zeigten die CFOs eine hohe Investitionsbereitschaft; weit über die Hälfte von ihnen plante eine Erhöhung der Investitionsausgaben. Während sich nun auch bei den CFOs der restlichen Wirtschaft die Investitionshemmungen langsam zu lösen scheinen, werden die Immobilien-CFOs in ihrer Planung wieder zurückhaltender. Zwar will nach wie vor eine deutliche Mehrheit unter ihnen (54%) ihre Investitionsausgaben erhöhen, jedoch zeichnet sich auch hier eine rückläufige Tendenz an. Geschäftsaussichten – Immobilien-CFOs mit verhaltenen Erwartungen Lagen die Geschäftsaussichten der Immobilien-CFOs in den vergangenen zwei Jahren stets deutlich über den Erwartungen der CFOs der restlichen Wirtschaft, so hat sich dieses Bild nun deutlich verändert. Im Herbst 2013 lagen die Geschäftsaussichten der ImmobilienCFOs zum ersten Mal seit Frühjahr 2012 unterhalb der Aussichten der CFOs der restlichen Wirtschaft. Diese Entwicklung hat sich im aktuellen CFO Survey fortgesetzt und die Lücke zwischen den Einschätzungen der beiden Dr. Alexander Börsch Leiter Research Deloitte Tel: +49 (0)89 29036 8689 [email protected] Julia Pabst Tel: +49 (0)89 29036 8036 [email protected] Abb. 1 – Entwicklung Geschäftsaussichten (Indexwert) Frage: Wie beurteilen Sie die momentanen Geschäftsaussichten Ihres Unternehmens? 39% 30% 23% 14% negativ positiv 20% 21% 7% 14% 13% H1 2013 H2 2013 H1 2014 -15% H1 2012 H2 2012 Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft Hinweis: Der Indexwert ist der Saldo der positiven und negativen Einschätzungen. 3 Auch die CFOs der restlichen Wirtschaft bleiben ihrem strategischen Kurs treu. Wie bereits im Vorjahr fährt die Mehrheit unter ihnen eine Doppelstrategie aus Kostensenkung und Innovation (Abb. 2). Risiken – Instabiles Finanzsystem wieder Hauptrisiko für Immobilien-CFOs Waren Rezessionsängste während des letzten Jahres bei den CFOs immer deutlicher in den Hintergrund getreten, rücken sie aktuell in der Immobilienwirtschaft wieder in den Vordergrund. Knapp die Hälfte der Immobilien-CFOs fürchtet eine Destabilisierung des Finanzsystems. Dies könnte auf die Unsicherheit hinsichtlich der Weiterführung der lockeren Geldpolitik der Zentralbanken zurückzuführen sein; die Immobilienwirtschaft profitiert momentan noch stark von den herrschenden günstigen Finanzierungsbedingungen. Weiter fürchten Immobilien-CFOs einen Rückgang der Inlandsnachfrage, was darauf hindeuten könnte, dass sie eine Abkühlung des deutschen Immobilienmarktes als ein realistisches Szenario ansehen. In der restlichen Wirtschaft dagegen sehen nur sehr wenige CFOs die Gefahr eines instabilen Finanzsystems. Hier herrscht vielmehr die Angst vor Nachfragerückgängen im In- und Ausland. Auch arbeitsmarktbezogene Risiken wie der drohende Fachkräftemangel und steigende Lohnkosten stellen für einen großen Anteil der CFOs in der restlichen Wirtschaft ein hohes Risiko dar (Abb. 3). Abb. 2 – Strategische Prioritäten für die nächsten zwölf Monate (hohe Priorität) Frage: In welchem Ausmaß werden die folgenden Geschäftsstrategien für Ihr Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten Priorität haben? Erhöhung operativer Cashflow Kostensenkungen Einführung neuer Produkte/ Dienstleistungen 67% 53% 27% Wachstum durch Firmenübernahme Erhöhung Investitionen (CAPEX) Expansion in neue Märkte 27% 27% 13% 39% 62% 27% % 55% 18% % Immobilienwirtschaft 39% Restliche Wirtschaft Hinweis: Die Prozentangaben geben den Anteil der Antwortenden an, die der jeweiligen Strategie eine hohe Priorität zuordnen. Abb. 3 – Risikofaktoren in den nächsten zwölf Monaten Frage: Welche der folgenden Faktoren stellen für Ihr Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten ein hohes Risiko dar? Immobilienwirtschaft Restliche Wirtschaft 60% 47% Risikolevel Strategie – Immobilien-CFOs bleiben ihrer Ausrichtung treu Hinsichtlich der Reihenfolge ihrer strategischen Prioritäten hat sich bei den CFOs der Immobilienwirtschaft im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kaum eine Veränder ung ergeben. Für eine deutliche Mehrheit von ihnen stehen gesunde Unternehmensbilanzen weiterhin im Fokus ihrer strategischen Ausrichtung. So rangieren die Erhöhung des operativen Cashflows und Kostensenkungen nach wie vor ganz oben auf der Agenda. Klar offensive Strategien, wie die Expansion in neue Märkte oder die Entwicklung von neuen Produkten/Dienstleistungen, sind dagegen deutlich weiter unten in der Prioritätenliste angesiedelt. Instabiles Finanzsystem 50% 40% Schwächere Inlandsnachfrage 33% 30% Steigende Lohnkosten 27% Steigende Energiekosten 20% 20% 17% 13% Fachkräftemangel Schwächere Auslandsnachfrage Schwächere Inlandsnachfrage Steigende Energiekosten Schwächere Auslandsnachfrage 44% 42 39 40 % Fachkräftemangel 38 % % % Steigende Lohnkosten 28% Steigende Rohstoffkosten 10% Instabiles Finanzsystem 7% 7% Steigende Rohstoffkosten 0% Hinweis: Die Angaben (in Prozent) geben den Anteil der Antwortenden an, die das jeweilige Risiko als hoch einschätzen. Knapp die Hälfte der ImmobilienCFOs fürchtet eine Destabilisierung des Finanzsystems. 4 Abb. 4 – Langfristige Trends Frage: Welche der folgenden Trends werden langfristig Ihr Geschäft am meisten beeinflussen? (Mehrfachnennungen möglich) Demografischer Wandel Digitalisierung Ressourcenknappheit 67% 53% 27% Konkurrenzdruck durch branchenfremde Unternehmen/ Start-ups Ausdifferenzierung/ Individualisierung von Kundenbedürfnissen Konkurrenzdruck durch Emerging-MarketsUnternehmen 20% 13% 0% 45% 33% 23% % 23% 22% Immobilienwirtschaft % 40% Restliche Wirtschaft Hinweis: Die Prozentangaben geben den Anteil der Antwortenden an, die dem jeweiligen Trend einen großen Einfluss zuordnen. Abb. 5 – CFO-Kompetenzen Frage: Welche Kompetenzen sind in Ihrer momentanen CFO-Rolle am wichtigsten? (Mehrfachnennungen möglich) 47% 56% 53% 20% 53% 32% 60% 56% % Überdurchschnittliche Durchsetzungskraft Fähigkeit zum Netzwerken in die Geschäftsbereiche Ausgeprägtes strategisches Denken Tiefe Bilanzierungskenntnisse 80% 50% Tiefes Industrieverständnis 40% Vertiefte Kenntnisse im Bereich IT 33% 46% 76% Tiefes Verständnis der Finanzmärkte Überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit Immobilienwirtschaft 47% % Fähigkeit zum Netzwerken außerhalb des Unternehmens 27% Langfristige Trends – Demografischer Wandel als Top-Herausforderung für Immobilienwirtschaft Über zwei Drittel der Immobilien-CFOs sind sich einig; der demografische Wandel wird ihr Geschäft langfristig am meisten beeinflussen. Die Alterung der Gesellschaft wird die Immobilienwirtschaft voraussichtlich schon sehr bald vor vielseitige Herausforderungen stellen. Neue Kundenprofile mit speziellen Ansprüchen und Wünschen sowie veränderten Finanzierungsmöglichkeiten werden entstehen. Daneben sieht mehr als die Hälfte der Immobilien-CFOs in der fortschreitenden Digitalisierung ebenfalls eine große Herausforderung für die Zukunft. Für die CFOs der restlichen Wirtschaft dagegen scheint der Wandel durch die Digitalisierung interessanterweise keinen gravierenden Einfluss auf ihre zukünftige Geschäftstätigkeit zu haben – lediglich ein Drittel von ihnen sieht ihn als einen nachhaltig geschäftsbeeinflussenden Trend an. Vielmehr stellen der demografische Wandel sowie der zunehmende Konkurrenzdruck durch Emerging-Markets-Unternehmen für sie eine große Herausforderung dar (Abb. 4). CFO-Rolle – Strategisches Denken als Kernkompetenz In der nahen Vergangenheit konnte ein Wandel der CFO-Rolle von der reinen Finanzfunktion hin zum Strategen und Business Partner der anderen Geschäftsbereiche beobachtet werden. Eine deutliche Mehrheit sieht sich als wichtigsten Ansprechpartner des CEO. Das veränderte Rollenbild spiegelt sich auch in den Anforderungen an den CFO von heute wider. Kompetenzen wie ausgeprägtes strategisches Denken und Kommunikationsfähigkeit stehen ganz oben auf der Skill-Liste der CFOs, auch in der Immobilienbranche. Im Vergleich zu den CFOs der restlichen Wirtschaft rangieren bei den Immobilien-CFOs auch fachliche Kompetenzen, wie ein tiefes Verständnis für Finanzmärkte und Bilanzierungskenntnisse, weit oben im Anforderungsprofil (Abb. 5). 7% 22% Restliche Wirtschaft 5 Fazit In der deutschen Immobilienwirtschaft scheint sich eine Verlangsamung des Wachstumstrends abzuzeichnen. Während sich die Immobilien-CFOs in der nahen Vergangenheit deutlich optimistischer und wachstumsorientierter gezeigt haben als ihre Kollegen aus der restlichen Wirtschaft, fahren sie aktuell ihre Geschäftsaussichten und Wachstumsabsichten schrittweise zurück. Diese Entwicklung findet auf einem hohen Niveau statt, jedoch scheint zumindest ein vorläufiger Höhepunkt in der Dynamik der Immobilienbranche erreicht zu sein. Ob dies eine Verschnaufpause oder ein Wendepunkt nach einer rasanten Aufwärtsbewegung ist, wird nicht zuletzt von der künftigen Entwicklung des makroökonomischen Umfelds abhängen. Über zwei Drittel der ImmobilienCFOs sind sich einig; der demografische Wandel wird ihr Geschäft langfristig am meisten beeinflussen. 6 Übergang der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen – Reaktionen auf geänderte BFH-Rechtsprechung In Ausgabe 04/2013 unserer Real Estate News hatten wir über die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung (BFH-Urteil vom 22.08.2013, Az.: V R 37/10) zu diesem „Dauerbrenner“ des Immobiliensteuerrechts sowie deren zu erwartende weitreichende Konsequenzen berichtet. Zwischenzeitlich hat die Finanzverwaltung in zwei BMFSchreiben hierzu Stellung genommen, mindestens ein Weiteres ist bereits angekündigt. Eine Gesetzesänderung wird ebenso zeitnah erwartet. Mit BMF-Schreiben vom 05. Februar 2014 (BStBl. I 2014, 233) hat die Finanzverwaltung sich den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils vom 22.08.2013 angeschlossen. Mit BMF- Schreiben vom 08. Mai 2014 (BStBl. I 2014, 823) hat sie dem dringenden Verlangen der Praxis nach einer Übergangsregelung hinsichtlich möglicher Abrechnungsmodalitäten Rechnung getragen. Zu der in ihrer wirtschaftlichen Tragweite bedeutsamsten Frage nach der Liquiditätswirkung dieser Rechtsprechung für die Vergangenheit hat die Finanzverwaltung bislang nicht Stellung genommen, hierzu aber ein weiteres BMFSchreiben angekündigt. BMF-Schreiben vom 05. Februar 2014 Die Finanzverwaltung hat sich in folgenden Punkten der BFH-Rechtsprechung angeschlossen: Für den Übergang der Steuerschuldnerschaft kommt es nunmehr auf einen „Direktbezug“ und somit darauf an, dass „der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung“ verwendet (Abschnitt 13b 3. Absatz 1 Satz 2 UStAE n.F.). Umgekehrt greift die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers derzeit nicht für Bauträger, die ausschließlich Lieferungen erbringen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Die bisherige Ausschlussgrenze von 10%, ist derzeit irrelevant. Entscheidend ist vielmehr ein Nachweis, aus dem sich ergibt, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der die empfangenen Bauleistungen seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet („Direktbezug“). Im Übrigen kommt es nicht mehr darauf an, ob sich die Beteiligten über die Handhabung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ursprünglich einig waren oder nicht. Die Vereinfachungsregelung in Abschnitt 13b 8 UStAE wird in Bezug auf Bauleistungen herausgenommen und mithin abgeändert (vgl. dazu jedoch die Übergangsregelungen im BMF-Schreiben vom 08. Mai 2014). BMF-Schreiben vom 08. Mai 2014 Für vor dem 15. Februar 2014 begonnene Bauprojekte besteht umfassend die Möglichkeit der einvernehmlichen weiteren Anwendung als §-13b-UStG-Umsatz (somit weiterhin Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Wir empfehlen, die Einvernehmlichkeit mittels eines gesonderten Schreibens an den Leistenden zu fixieren. Die Notwendigkeit von Rechnungsberichtigungen besteht dann nicht. In der Schlussrechnung ist dabei der Passus aufzunehmen, dass die Beteiligten einvernehmlich davon ausgehen, dass der Leistungsempfänger in Anwendung der bis zum 14. Februar 2014 geltenden Verwaltungsanweisungen in Abschnitt 13b 3 und 13b 8 UStAE als Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG auch Steuerschuldner der Schlusszahlung ist. Das BMF-Schreiben (Datum der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 05. Februar 2014 im Bundessteuerblatt: 14. Februar 2014) ermöglicht im Übrigen Übergangsregelungen für Anzahlungsfälle, bei denen vor dem 15. Februar 2014 Anzahlungen geleistet wurden, deren Schlussabrechnung jedoch erst ab dem 15. Februar 2014 erfolgt. Gesetzlicher Grundfall: Abschlagsrechnungen wurden unter Anwendung von § 13b UStG erstellt. Die Berichtigung der Abschlagsrechnungen kann unterbleiben, wenn der leistende Unternehmer in der Schlussrechnung die Umsatzsteuer auf das Gesamtentgelt anfordert. Die geleisteten Anzahlungen sind mit dem Nettobetrag abzusetzen. Der Leistungsempfänger hat im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung die von ihm bisher angemeldete Umsatzsteuer auf die Anzahlungen zu berichtigen. Die Notwendigkeit von Rechnungsberichtigungen besteht nicht. Heiko Borberg Tel: +49 (0)40 32080 4962 [email protected] Dr. Michael Pannen Partner Tel: +49 (0)211 8772 2513 [email protected] In einem für die Immobilienwirtschaft eher atypischen Ausnahmefall besteht folgende Abrechnungsalternative: Ist der Leistungsempfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, kann der leistende Unternehmer BMF schließt sich BFH-Rechtsprechung an, schweigt sich zu weitreichenden Liquiditätsvorteilen für Bauträger aus zurückliegenden Jahren jedoch weiterhin aus. 7 in der Brutto-Schlussrechnung alternativ lediglich das um die Netto-Anzahlungen geminderte Gesamtentgelt für die Berechnung der Umsatzsteuer zugrunde legen (Beispiel 1 des BMF-Schreibens). Die Anzahlungen werden somit partiell nach § 13b UStG behandelt, während die Schlussrechnung und gegebenenfalls weitere Abschlagsrechnungen brutto abgerechnet werden. Eine Berichtigung der Rechnungen und der vom Leistungsempfänger angemeldeten Umsatzsteuer entfällt. kein Vertrauensschutz mehr. Vor dem Hintergrund der uns vorliegenden Musterschreiben der Finanzverwaltung an Bauträger, die Erstattungsanträge gestellt haben, wird die Finanzverwaltung nichts unversucht lassen, die Frage des Vertrauensschutzes bis zu Gerichtsentscheidungen offenzuhalten. Diese Position ist aus Verwaltungssicht angesichts der zu erwartenden finanziellen Belastung verständlich, bedarf gleichwohl einer kritischen Überprüfung. Ab dem 15. Februar 2014 dürfte die „Vertrauensschutzfrage“ dann endgültig erledigt sein. Darüber hinaus regelt das Schreiben, dass der Nachweis, dass der Leistungsempfänger die von ihm bezogene Bauleistung selbst zur Erbringung einer Bauleistung verwendet, nicht an Formvorschriften gebunden ist, also nach wie vor mittels einer gültigen und für Umsatzsteuerzwecke vorgelegten Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG geführt werden kann. Alternativ kann der Nachweis auch mit einer entsprechenden, beispielsweise in Verträge aufgenommenen Bestätigung des Leistungsempfängers erbracht werden. Geschäftsführungen sowie Vorstände von Bauträgerunternehmen könnten sich die weitergehende Frage nach möglichen „Regressansprüchen“ von Anteilseignern stellen, sollten solche Erstattungsanträge versäumt werden. Zur Wahrung möglicher Erstattungsansprüche gegenüber der Finanzverwaltung sollten entsprechende Umsatzsteuerveranlagungen verfahrensrechtlich änderbar gehalten werden; sodann ist bis zum Ablauf der (mindestens vierjährigen) Festsetzungsfrist keine überhastete Eile geboten. An dieser Stelle ist jedoch – wie oben beschrieben – erhöhte fachliche Aufmerksamkeit verlangt. Nicht zuletzt sollten vor der Stellung von Anträgen auch die zivilrechtlichen Aspekte (bspw. einer möglichen Weiterleitungsverpflichtung von Umsatzsteuer-Erstattungsbeträgen an Bauleister) sowie weitere steuerliche Aspekte außerhalb der Umsatzsteuer (bspw. mögliche BP-Risiken in anderen Steuerarten) sorgfältig geprüft werden. Weiterhin wird klargestellt, dass ein Organkreis auch dann Steuerschuldner für eine an eine Organkreisgesellschaft erbrachte Bauleistung ist, wenn diese Leistung durch eine andere Gesellschaft des Organkreises für eine Bauleistung verwendet wird. Die zuvor gültige Begrenzung der Anwendung von § 13b UStG lediglich auf einzelne zivilrechtliche Gesellschaften eines Organkreises (A 13b 3. Abs. 7 a.F.) ist damit nicht weiter anzuwenden. Ausblick/weitere Entwicklung Die Finanzverwaltung hat bereits ein weiteres BMFSchreiben zu einer für die Praxis sehr bedeutsamen Frage angekündigt. Dieses soll sich mit der Frage nach der Liquiditätswirkung dieser Rechtsprechung für die Vergangenheit auseinandersetzen. Konkret wird es um die Frage nach möglichen Erstattungsanträgen von Bauträgern (aufgrund in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlter „13b-Umsatzsteuer“) und diesen voraussichtlich nicht bzw. allenfalls teilweise gegenüberstehenden Umsatzsteuernachforderungen bei Bauunternehmen gehen (Frage nach der Reichweite von Vertrauensschutzregelungen). Nach unserer Auffassung ist die rückwirkende Nachforderung von Umsatzsteuerbeträgen bei Bauleistern zumindest für formal bestandskräftige Umsatzsteuerveranlagungen bis zur Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 22. August 2013 durch den BFH am 27. November 2013 nicht möglich. In der Folgezeit ab 28. November 2013 besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung wohl 8 Ebenso mit Spannung erwartet werden darf die Reaktion des Gesetzgebers. Es wird zeitnah damit gerechnet, dass er (mit Wirkung für die Zukunft) weitestgehend diejenige Rechtslage wieder herstellen wird, die vor Ergehen des BFH-Urteils bereits nach Auffassung der Finanzverwaltung gegolten hat, insbesondere die Einbeziehung von Bauträgern in den Anwendungsbereich des Übergangs der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen sowie die „Wiedereinführung“ der 10%-Grenze. Hierzu sind auf Initiative der Bundesländer bereits Formulierungsvorschläge in der politischen Debatte und Abstimmung durch den Bundesrat. Kontrovers diskutiert wird jedoch insbesondere, ob die Vorschläge den Vorgaben von EuGH und BFH für eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung entsprechen bzw. wie eine solche erreicht werden könnte. Hierzu stehen wir in intensivem Fachaustausch mit den einschlägigen Branchenverbänden, involvierten politischen Gremien sowie hochrangigen Vertretern der Finanzverwaltung und sind somit aktiver Bestandteil der aktuellen Entwicklungen. IFRS 13 – Anhangsangaben: Wie haben die Immobilienunternehmen die Vorgaben umgesetzt? Das International Accounting Standard Board (IASB) hat mit dem IFRS 13 einen neuen Standard zur FairValue-Bewertung veröffentlicht, der ein einheitliches Rahmenkonzept für die Bewertung schafft und deren Nachvollziehbarkeit verbessern soll. Hierzu fordert der Standard weitergehende Anhangsangaben, die erstmalig verpflichtend für den Abschluss 2013 zur Anwendung kamen. Wie haben die Immobilienunternehmen diese Vorgaben in den Abschlüssen umgesetzt und wo gibt es noch Entwicklungsbedarf? Erhöhung der Transparenz durch Ausweitung der Anhangsangaben Durch IFRS 13 „Fair Value Measurement“ wurden einheitliche und konsistente Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) geschaffen, die bislang in verschiedenen Standards, wie beispielsweise IAS 39 „Finanzinstrumente“ bzw. IFRS 9 oder IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, enthalten waren. Ziel war es, die Vergleichbarkeit bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und der damit verbundenen Angaben zur erhöhen und gleichzeitig die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Standards zu vereinheitlichen. Wesentliche Neuerung war, die Bewertung auf eine dreistufige Hierarchie von Inputparametern abzustellen, deren Objektivierbarkeit mit den Ebenen sinkt. Zur Klassifizierung der Inputparameter wird zwischen am Markt beobachtbaren (Level 1 und 2) und nicht beobachtbaren Inputparametern (Level 3) unterschieden. IFRS 13 hat darüber hinaus insbesondere den Umfang der Anhangsangaben für Immobilienunternehmen erhöht, wobei einzelne Vorgaben einen Interpretationsspielraum für die Anwender lassen. Es stellt sich die Frage, wie die Immobilienunternehmen im IFRS- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 die Vorgaben des IFRS 13 umgesetzt haben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Konzernabschlüsse von sechs überwiegend bestandhaltenden Unternehmen untersucht. Der Fokus war hierbei auf die Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Angaben gerichtet. Konzept der Auswertung der Anhangsangaben Der von den Unternehmen zu erstellende Anhang soll den Nutzern insbesondere Antworten auf folgende Fragen geben: „Wie sind die Zahlen im Rechenwerk zustandegekommen?“ „Was enthalten die Zahlen in den Rechenwerken?“ „Was enthalten die Zahlen in den Rechenwerken nicht?“ Vor diesem Hintergrund schreibt IFRS 13 die Angabe von Informationen vor, die Nutzern eines Abschlusses insbesondere dabei helfen sollen zu beurteilen, welche Bewertungsverfahren und Inputfaktoren verwendet wurden und wie sich die einzelnen Inputfaktoren auf die Bewertung der jeweiligen Assetklasse auswirken. Hierbei sind die unterschiedlichen Assetklassen durch das Unternehmen zu bestimmen. Entscheidend für die Ermittlung dieser Klassen ist eine unterschiedliche Risikostruktur einzelner Immobilienarten. Der Umfang der Anhangsangaben steht zum einen in direkter Abhängigkeit von der Häufigkeit der Bewertung (wiederkehrend bzw. nicht wiederkehrend) und zum anderen von der Objektivität der verwendeten Inputfaktoren (von Level 1 bis Level 3). Da es sich bei der laufenden Immobilienbewertung um eine wiederkehrende Bewertung handelt, bei der in fast allen Fällen Inputfaktoren des Level 3 zur Anwendung kommen, sind die Anhangsangaben sehr umfänglich. Rolf Künemann Tel: +49 (0)211 8772 2362 [email protected] IFRS 13 hat darüber hinaus insbesondere den Umfang der Anhangsangaben für Immobilienunternehmen erhöht. Aus unserer Sicht sind insbesondere folgende Angaben hervorzuheben: •Bildung von Assetklassen •Angabe des Fair Value einschließlich Überleitungsrechnung •Angabe der Hierachieebene (Inputfaktoren) •Beschreibung der Bewertungstechnik und deren Änderung •Quantifizierung der am Markt beobachtbaren Inputfaktoren •Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Bewertungsänderungen •Beschreibung des Bewertungsprozesses •Angabe von Sensitivitäten und Ausführungen zur Abhängigkeit der Inputfaktoren zueinander •Angaben zur bestmöglichen Verwendung 9 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 F en E m eh rn te Un Un Un te te rn rn eh eh m m en en D C en m eh rn Un Un te te rn rn eh eh m m en en A B 0,0 te Vorgaben insgesamt umgesetzt, Schwächen in Detailangaben und Erläuterungstiefe Insgesamt war festzustellen, dass die untersuchten Unternehmen die geforderten Anhangsangaben nach IFRS 13 weitestgehend umgesetzt haben, wobei es in einzelnen Punkten deutliche Unterschiede insbesondere im Hinblick auf den Detaillierungsgrad gab (vgl. Abb. 1). Bei den meisten untersuchten Unternehmen haben sich die Beschreibung des Bewertungsprozesses, der Sensitivitäten und der Inputfaktoren sowie deren Korrelation aus unserer Sicht als Schwachstelle herausgestellt. Abb. 1 – Gesamtergebnis Un Im Rahmen der von uns durchgeführten Analyse haben wir anhand der obigen Kriterien die Umsetzung in den jeweiligen Abschlüssen analysiert. Hierbei haben wir je Kriterium Noten zwischen Eins und Fünf vergeben, wobei bei einer vollumfänglichen Erfüllung der Angaben eine Zwei vergeben wurde und eine Fünf dann zur Anwendung kam, wenn die notwendige Angabe fehlte. Abb. 2 – Beschreibung der Bewertungstechniken 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 Die Beschreibung des Bewertungsprozesses hat sich bei den meisten Abschlüssen als Schwachstelle herausgestellt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass drei Unternehmen externe Bewerter mit der Ermittlung der Fair Values beauftragen. Die übrigen Unternehmen bewerten intern, verifizieren ihre Bewertung aber durch externe Bewertungen. Insbesondere bei einer internen Bewertung halten wir eine detaillierte Beschreibung des Prozesses im Hinblick auf eine transparente Darstellung für sehr bedeutsam. 10 F en E hm ne er Un t hm te rn e Un te rn e Un hm en en D C en m er ne h hm ne er Un t te rn eh Die Beschreibung der Bewertungstechniken ist bei den meisten Unternehmen sehr detailliert erfolgt. Bis auf eine Ausnahme waren die Modelle sehr transparent und nachvollziehbar dargestellt. Das Ergebnis stellt sich wie in Abbildung 2 abgebildet dar. Un Bei der Darstellung der Überleitungsrechnung zwischen dem Vorjahreswert und dem Wert zum Bilanzstichtag sehen wir noch Optimierungsbedarf. Insbesondere die Überleitung getrennt nach Assetklassen fehlte in den meisten untersuchten Abschlüssen. Un t en en A B 0,0 m Im Hinblick auf die Differenzierung nach Assetklassen konnten bei den untersuchten Unternehmen ebenfalls deutliche Unterschiede festgestellt werden. Die Anzahl der Klassen schwankt von sieben Risikoklassen mit jeweils drei Unterklassen bis zu einer Zusammenfassung aller Immobilien zu einer Klasse. Soweit Klassen definiert wurden, haben die Unternehmen indes nicht alle geforderten Anhangsangaben gemacht. Soweit zwischen den Inputfaktoren Abhängigkeiten bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes bestehen, sind diese nach IFRS 13.93 (h) zu beschreiben. In der Regel dürfte eine Quantifizierung nicht möglich sein und ist daher durch eine verbale Erläuterung zu ersetzen. In den von uns untersuchten Abschlüssen fehlte überwiegend die Beschreibung entsprechender Abhängigkeiten. Hier sehen wir zusätzlichen Erläuterungsbedarf in den kommenden Abschlüssen. Fazit Insgesamt wurden aus unserer Sicht die Vorgaben des IFRS 13 bei den von uns analysierten Unternehmen weitestgehend umgesetzt. Im Hinblick auf den Detaillierungsgrad einzelner Angaben konnten deutliche Unterschiede festgestelt werden. Insbesondere die Einteilung der Immobilien in diverse Assetklassen wurde bei den Unternehmen sehr unterschiedlich gehandhabt. Benchmarkanalyse und Ikanos-Award 2014 … … begannen wieder am 06. Mai 2014 Am 06. Mai 2014 startete erneut die Deloitte Benchmarkanalyse für die Wohnungswirtschaft. Bis zum 15. August 2014 haben interessierte Wohnungsunternehmen Zeit, die für die Benchmarkanalyse erforderlichen Daten in dem geschützten Internet-Portal (Zugang unter www.baurevision-wowi-kennzahlen.de) einzugeben. Die Datenanalyse für die Teilnehmer wird bis zum 31. Oktober 2014 abgeschlossen und der Sieger des Ikanos-Awards 2014 wird zeitgleich bekanntgeben. Die Ergebnisse der Benchmarkanalysen der letzten sieben Jahre haben gezeigt, dass die auf Basis der Deloitte Value Map für die Wohnungswirtschaft aufbereiteten Kennzahlen für jedes teilnehmende Wohnungsunternehmen wertvolle Hinweise zu Verbesserungspotenzialen in den Prozessen und Abläufen geben. Es ist wichtiger denn je, über den aktuellen Status des eigenen Unternehmens Informationen zu erhalten und sich mit anderen Wohnungsunternehmen unmittelbar zu vergleichen. Insbesondere in einem Zeitreihenvergleich ist es möglich, bereits eingeleitete Verbesserungsmaßnahmen in ihrer betriebswirtschaftlichen Wirkung zu verfolgen und somit festzustellen, ob die erwünschten Effizienzsteigerungen eingetreten sind. Die Benchmarkanalyse 2014 wird neben den finanzwirtschaftlichen Daten erneut auch Prozessbenchmarks für die Verwaltungsprozesse der Wohnungsunternehmen ermitteln. Diese zusätzliche Analyse zielt darauf ab, den Teilnehmern aufzuzeigen, wo sie im Vergleich zu den anderen Unternehmen in ihrer Peergroup bei der Abwicklung ihrer personalintensiven Prozesse stehen. Somit ermöglicht die Benchmarkanalyse 2014, ein strukturiertes und homogenes Stärken-/Schwächen-Profil der teilnehmenden Unternehmen zu erstellen, bei dem beginnend von der Metaebene der Value Map identifizierte Verbesserungspotenziale bis auf die jeweiligen Kernprozesse heruntergebrochen werden. Die Immobilienwirtschaft muss davon ausgehen, dass sie aufgrund politischer und gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten und Volatilitäten laufend ihre Geschäftsprozesse, Strategien und Verbesserungsprojekte auf den Prüfstand stellen muss. Denn nur eine laufende Anpassung der unternehmerischen Schwerpunkte sichert eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in einem dynamischen Umfeld. Die Benchmarkanalyse 2014 gibt Ihnen nicht nur Antworten auf die Frage, wie effizient Ihr Unternehmen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht im Vergleich zu seiner Peergroup steht, sondern ermöglicht Ihnen erstmalig, identifizierte Verbesserungspotenziale integriert und homogen auf die entsprechenden Prozesse zu spiegeln. Wir laden Sie herzlich ein, sich an unserer diesjährigen kostenlosen Benchmarkanalyse zu beteiligen, und stehen Ihnen unter baurevision-wowi-kennzahlen@ deloitte.de oder telefonisch unter +49 (0)911 23074 43 gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Martin Thiermann Tel: +49 (0)911 23074 43 [email protected] Stefan Spech Tel: +49 (0)911 23074 394 [email protected] Interessierte Wohnungsunternehmen können sich unter www.baurevision-wowi-kennzahlen.de registrieren. Die Benchmarkanalyse 2014 wird neben den finanzwirtschaftlichen Daten erneut auch Prozessbenchmarks für die Verwaltungsprozesse der Wohnungsunternehmen ermitteln. 11 Publikationen Property index – Overview of European Residential Markets Property index analyses factors influencing the development of residential markets and compares residential property prices in selected (not only) European countries and cities. This publication focuses especially on housing specifics and the prices of own housing in selected countries. Kontakt: André Rehm, [email protected] Building blocks for growth – Lessons from the downturn for construction companies As growth returns to the construction sector, this report explores the key lessons from the downturn which will drive performance and resilience for construction companies going forward – the “Building blocks for growth”. Bringing together insights from contributors across our contractors network. Kontakt: André Rehm, [email protected] How building societies can manage change in prudential regulation – Piecing it together The regulatory environment remains challenging not just for banks, but also building societies, as the introduction of more and tougher prudential standards “raises the bar” and extends the reach of regulation. There are many moving parts to follow. To gain a complete picture, building societies need to pull together several, sometimes disparate initiatives and understand the inter-linkages between them. In this paper, Deloitte’s EMEA Centre for Regulatory Strategy explores these issues, and sets out a simple framework for managing change in the new prudential environment. Kontakt: André Rehm, [email protected] Breakthrough for sustainability in commercial real estate The commercial real estate industry (CRE) is at a crossroads. Industry players are posting average growth. Technology is changing the way in which real estate business is done. Client needs for physical space are also changing due to increased use of technology and enhanced environment consciousness, among other things. This in turn is changing the nature of demand for physical real estate space. As such, new development activity is at record lows across most property types, except multifamily and hotels. Read this paper to learn about the demand for green buildings, myth versus reality in sustainability, and what’s next for sustainability in real estate. Kontakt: André Rehm, [email protected] Expectations & Market Realities in Real Estate 2014 In preparing this issue of Expectations & Market Realities in Real Estate, Real Estate Research Corporation (RERC), Deloitte, and the National Association of REALTORS® (NAR) reviewed the progress made during the years since the Great Recession (December 2007 through June 2009), and particularly during the past year. Our collective view was that investors started out the year 2013 determined to “turn the page” on past uncertainties and to focus on what laid ahead. Kontakt: André Rehm, [email protected] Global Economic Outlook Q2 2014 Der aktuelle Global Economic Outlook von Deloitte zeigt ein uneinheitliches Bild der Weltwirtschaft und große Herausforderungen für die BRIC-Staaten. Kontakt: André Rehm, [email protected] 12 Veranstaltungen 4. Bayerischer Immobilienkongress Veranstaltungsort: München, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15 Termin: 24. Juli 2014 Kontakt: Yvonne Brabant Tel: +49 (0)89 29036 8557 [email protected] Benchmarkanalyse für die Wohnungswirtschaft und Ikanos-Award 2014 gestartet Noch bis zum 15. August 2014 haben die teilnehmenden Wohnungsunternehmen Zeit, die für die Benchmarkanalyse erforderlichen Daten in einem geschützten Internet-Portal einzugeben: www.baurevision-wowi-kennzahlen.de. Die Datenanalyse für die Teilnehmer wird bis zum 31. Oktober 2014 abgeschlossen und der Sieger des Ikanos-Awards 2014 wird zeitlich gleich bekannt gegeben. Kontakt: Martin Thiermann Tel: +49 (0)911 23074 43 [email protected] 17. EXPO REAL Veranstaltungsort: Messegelände, München-Riem Termin: 6.–8. Oktober 2014 Stand Halle B2.101 Cocktail-Empfang: 6. Oktober 2014, ab 21:00 Uhr (Anmeldung erforderlich) Kontakt: Yvonne Brabant Tel: +49 (0)89 29036 8557 [email protected] 26. Immobilien Fachtagung Veranstaltungsort: Radisson Blu Frankfurt Termin: 6. November 2014 Kontakt: André Rehm Tel: +49 (0)211 8772 2429 [email protected] 13 Unsere Immobilienkompetenz Deloitte als weltweit führende Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit über 5.000 Mitarbeitern an 16 Standorten in Deutschland vertreten. Die Industry Real Estate bei Deloitte verfügt funktionsübergreifend über eine hohe Branchenkompetenz und -erfahrung in der gesamten immobilienwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Michael Müller Industry Leader Real Estate Deloitte Tel: +49 (0)89 29036 8428 [email protected] Leistungsportfolio Die Industry Real Estate bietet unseren Mandanten in den Funktionsbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Consulting und Corporate Finance unter anderem folgende ausgewählte Leistungen an: Wirtschaftsprüfung •Abschlussprüfungen •Sonderprüfungen •Internationale Rechnungslegung •Advisory Services Steuer- und Rechtsberatung •Laufende steuerliche Begleitung (Compliance) •Steuerliche Strukturierung und Planung •Steuerliche Begleitung und Gestaltung von Transaktionen •Laufende rechtliche Begleitung •Gesellschafts- und Konzernrecht •Arbeitsrecht •Mergers & Acquisitions •Notariat Consulting •Real Estate Management •Investment •IT Corporate Finance •Transaction Services •Mergers & Acquisitions •Debt Advisory •Restructuring Services •Forensic Services 14 Kunden •Immobilienunternehmen aller Größen und Rechtsformen, im Besonderen: –Bauunternehmen –Corporates mit Immobilienbeständen –Family Offices –Finanzinstitute –Offene und geschlossene Immobilienfonds –Private-Equity- und Institutionelle Investoren –Projektentwickler und Bauträger –Versicherungsunternehmen mit Immobilienbeständen –Wohnungsunternehmen Personal In der Industry Real Estate sind derzeit über 300 Fachmitarbeiter tätig. Die hohe Branchenkompetenz wird durch eine kontinuierliche und branchenbezogene Ausund Weiterbildung gewährleistet. Neben den Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte) beschäftigen wir Mitarbeiter mit immobilienwirtschaftlichen Qualifikationen wie beispielsweise Chartered Surveyors (MRICS), Immobilienökonomen (ebs bzw. IREBS) sowie Architekten und Bauingenieure. Verantwortlicher Redakteur Michael Müller, Industry Leader Real Estate, [email protected] Kontakt Bitte schicken Sie eine E-Mail an [email protected], wenn Sie Fragen zum Inhalt haben, wenn dieser Newsletter an andere oder weitere Adressen geschickt werden soll oder Sie ihn nicht mehr erhalten wollen. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite auf www.deloitte.com/de Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (“Deloitte”) als verantwortliche Stelle i.S.d. BDSG und, soweit gesetzlich zulässig, die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihre Rechtsberatungspraxis (Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) nutzen Ihre Daten im Rahmen individueller Vertragsbeziehungen sowie für eigene Marketingzwecke. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit durch entsprechende Mitteilung an Deloitte, Business Development, Kurfürstendamm 23, 10719 Berlin, oder kontakt@ deloitte.de widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und unabhängig. DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern und Gebieten verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. „To be the Standard of Excellence“ – für mehr als 200.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden und ist nicht dazu bestimmt, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen zu sein. Weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das „Deloitte Netzwerk“) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat. © 2014 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stand 07/2014