Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg

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Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg
Entsorgungspartnerschaft
Mecklenburg-Vorpommern
Informationsblatt
Sicherheitsleistungen
Juli 2012
Warum werden Sicherheitsleistungen
erhoben?
Die Länder sind seit 2010 verpflichtet, von
Abfallentsorgungsanlagenbetreibern Sicherheitsleistungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erheben. Dies dient der Risiko-
minimierung für die öffentliche Hand, im Falle
einer Insolvenz des Betriebes die Entsorgung
der noch auf dem Betriebsgelände lagernden
Abfälle finanzieren zu müssen.
Wie werden Sicherheitsleistungen
erhoben?
In Mecklenburg-Vorpommern werden die
Festlegungen zur Art und Weise der Erhebung
sowie zur Berechnung der Sicherheitsleistungen mit Erlass des Wirtschaftsministeriums
geregelt und durch die Staatlichen Ämter für
Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als Genehmigungsbehörde umgesetzt.
Eine Reduzierung der Sicherheitsleistungen ist möglich:
durch interne Lösungen
mit der Verbandslösung
■ mit der Versicherungslösung
■ durch eine Kopplung der Lösungen
■
■
Bagatellgrenze
Sicherheiten werden nicht erhoben,
wenn diese einen Betrag von 10.000 €
nicht überschreiten.
Interne Lösungen
zur Reduzierung der Sicherheitsleistung
Bei vielen Anlagen ist die genehmigte Lagerkapazität höher als der tatsächliche Bedarf. Ein
Absenken der genehmigten Lagerkapazitäten
oder eine Einschränkung des Annahmekataloges führt zwangsläufig zur Reduzierung der Sicherheitsleistungen.
Dies kann dauerhaft durch eine Anzeige nach
§15 BImSchG oder zeitweise durch Abschluss
eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen.
Eingangslagerbestände lassen sich oftmals
durch kürzere Aufbereitungsintervalle oder
durch Erhöhung des Anlagendurchsatzes verringern. Eine Optimierung der Abläufe zahlt
sich aus.
Die Verbandslösung ist eine Vereinbarung
zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern
und zwei Verbänden (Verband für Abbruch und
Entsorgung e.V. und Entsorgergemeinschaft
Mecklenburg-Vorpommern e.V.).
Über die Verbandslösung kann die Höhe der
Sicherheitsleistung wesentlich herabgesetzt
werden. Dementsprechend verrringern sich die
Kosten einer Bankbürgschaft und die Höhe der
zu stellenden Sicherheiten. Die Beschränkung
von Kreditrahmen, Liquidität und Bonität wird
auf ein Minimum reduziert.
Verbandslösung
zur Reduzierung der Sicherheitsleistung
Der Teilnehmer an der Verbandslösung übernimmt keine Haftung für insolvente Unternehmen.
Nähere Informationen zum Modell erteilen die
auf der Rückseite genannten Ansprechpartner.
Lagerkapazität
Sicherheitsleistung
genehmigte Gesamtkapazität für Beton und Ziegel:
3.500 t
100.625,00 €
Reduzierung der Lagerkapazität per öffentlichrechtlichem Vertrag:
1.900 t
54.625,00 €
Beitritt zur Verbandslösung
1.900 t
9.400,00 €
Beispielrechnung (1)
Sicherheitsleistung < 10.000 €, also Unterschreitung der Bagatellgrenze: keine Sicherheitsleistung
Lagerkapazität
Sicherheitsleistung
genehmigte Gesamtkapazität für Beton und Ziegel:
30.500 t
876.875,00 €
Reduzierung der Lagerkapazität per öffentlichrechtlichem Vertrag:
12.500 t
316.250,00 €
Beitritt zur Verbandslösung
12.500 t
51.000,00 €
Beispielrechnung (2)
Es sind 51.000 € Sicherheitsleistung zu hinterlegen und in gleicher Höhe Sicherheiten zu stellen.
Der Versicherungslösung liegt eine Vereinbarung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG
zugrunde. Die R+V tritt als Bürge gegenüber der
Genehmigungsbehörde ein.
Die Höhe der zu stellenden Sicherheiten für
eine Bürgschaft kann um 70-85% in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität des Unternehmens reduziert werden. Damit verrringern sich
die Kosten zusätzlich zu den bisher dargestellten Modellen.
Versicherungslösung
zur Reduzierung der Sicherheiten
Die Teilnahme an dem Versicherungsmodell ist
nicht an eine Verbandsmitgliedschaft gebunden.
Nähere Informationen zum Modell erteilen die
auf der Rückseite genannten Ansprechpartner.
Lagerkapazität
Sicherheitsleistung
genehmigte Gesamtkapazität für Beton und Ziegel:
30.500 t
876.875,00 €
Reduzierung der Lagerkapazität per öffentlichrechtlichem Vertrag:
12.500 t
316.250,00 €
Beitritt zur Verbandslösung
12.500 t
51.000,00 €
Höhe der zu stellenden Sicherheiten bei Versicherungslösung
12.500 t
7.650,00 €
Beispielrechnung (3)
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Herr Dr. Fietz
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5885433
Fax: 0385 5885043
Mail: [email protected]
Web: www.wm.regierung-mv.de
Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Herr Jahns
Friedhofsweg 45
18055 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: [email protected]
Web: www.abbruch-mv.de
EGMV Entsorgergemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Herr Prenzer
Eiffestraße 462
20537 Hamburg
Tel.: 040 2517290
Fax: 040 25172920
Mail: [email protected]
Web: www.egnord.de
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Dienststelle Neubrandenburg
Frau Puchta
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg
Tel.: 0395 76122432
Fax: 0395 76122120
Mail: [email protected]
Web: www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
Dienststelle Schwerin
Frau Engel von Eckern
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385 59586430
Fax: 0385 59586570
Mail:[email protected]
Web:www.stalu-westmecklenburg.de
Herausgeber:
Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg-Vorpommern
Redaktion:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
Dienststelle Rostock
Frau Hohlfeld
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel.: 0381 33167553
Fax: 0381 33167799
Mail:[email protected]
Web: www.stalu-mittleres-mecklenburg.de
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Gestaltung:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Frau Pietz
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Tel.: 03831 696430
Fax: 03831 696233
Mail:[email protected]
Web:www.stalu-vorpommern.de
Balance GmbH & Co. KG
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Druck:
DWR Drucken & Werben GmbH
Carl-Hopp-Straße 5a
18069 Rostock