Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg
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Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg
Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg-Vorpommern Informationsblatt Sicherheitsleistungen Juli 2012 Warum werden Sicherheitsleistungen erhoben? Die Länder sind seit 2010 verpflichtet, von Abfallentsorgungsanlagenbetreibern Sicherheitsleistungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erheben. Dies dient der Risiko- minimierung für die öffentliche Hand, im Falle einer Insolvenz des Betriebes die Entsorgung der noch auf dem Betriebsgelände lagernden Abfälle finanzieren zu müssen. Wie werden Sicherheitsleistungen erhoben? In Mecklenburg-Vorpommern werden die Festlegungen zur Art und Weise der Erhebung sowie zur Berechnung der Sicherheitsleistungen mit Erlass des Wirtschaftsministeriums geregelt und durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als Genehmigungsbehörde umgesetzt. Eine Reduzierung der Sicherheitsleistungen ist möglich: durch interne Lösungen mit der Verbandslösung ■ mit der Versicherungslösung ■ durch eine Kopplung der Lösungen ■ ■ Bagatellgrenze Sicherheiten werden nicht erhoben, wenn diese einen Betrag von 10.000 € nicht überschreiten. Interne Lösungen zur Reduzierung der Sicherheitsleistung Bei vielen Anlagen ist die genehmigte Lagerkapazität höher als der tatsächliche Bedarf. Ein Absenken der genehmigten Lagerkapazitäten oder eine Einschränkung des Annahmekataloges führt zwangsläufig zur Reduzierung der Sicherheitsleistungen. Dies kann dauerhaft durch eine Anzeige nach §15 BImSchG oder zeitweise durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Eingangslagerbestände lassen sich oftmals durch kürzere Aufbereitungsintervalle oder durch Erhöhung des Anlagendurchsatzes verringern. Eine Optimierung der Abläufe zahlt sich aus. Die Verbandslösung ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und zwei Verbänden (Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. und Entsorgergemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V.). Über die Verbandslösung kann die Höhe der Sicherheitsleistung wesentlich herabgesetzt werden. Dementsprechend verrringern sich die Kosten einer Bankbürgschaft und die Höhe der zu stellenden Sicherheiten. Die Beschränkung von Kreditrahmen, Liquidität und Bonität wird auf ein Minimum reduziert. Verbandslösung zur Reduzierung der Sicherheitsleistung Der Teilnehmer an der Verbandslösung übernimmt keine Haftung für insolvente Unternehmen. Nähere Informationen zum Modell erteilen die auf der Rückseite genannten Ansprechpartner. Lagerkapazität Sicherheitsleistung genehmigte Gesamtkapazität für Beton und Ziegel: 3.500 t 100.625,00 € Reduzierung der Lagerkapazität per öffentlichrechtlichem Vertrag: 1.900 t 54.625,00 € Beitritt zur Verbandslösung 1.900 t 9.400,00 € Beispielrechnung (1) Sicherheitsleistung < 10.000 €, also Unterschreitung der Bagatellgrenze: keine Sicherheitsleistung Lagerkapazität Sicherheitsleistung genehmigte Gesamtkapazität für Beton und Ziegel: 30.500 t 876.875,00 € Reduzierung der Lagerkapazität per öffentlichrechtlichem Vertrag: 12.500 t 316.250,00 € Beitritt zur Verbandslösung 12.500 t 51.000,00 € Beispielrechnung (2) Es sind 51.000 € Sicherheitsleistung zu hinterlegen und in gleicher Höhe Sicherheiten zu stellen. Der Versicherungslösung liegt eine Vereinbarung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG zugrunde. Die R+V tritt als Bürge gegenüber der Genehmigungsbehörde ein. Die Höhe der zu stellenden Sicherheiten für eine Bürgschaft kann um 70-85% in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität des Unternehmens reduziert werden. Damit verrringern sich die Kosten zusätzlich zu den bisher dargestellten Modellen. Versicherungslösung zur Reduzierung der Sicherheiten Die Teilnahme an dem Versicherungsmodell ist nicht an eine Verbandsmitgliedschaft gebunden. Nähere Informationen zum Modell erteilen die auf der Rückseite genannten Ansprechpartner. Lagerkapazität Sicherheitsleistung genehmigte Gesamtkapazität für Beton und Ziegel: 30.500 t 876.875,00 € Reduzierung der Lagerkapazität per öffentlichrechtlichem Vertrag: 12.500 t 316.250,00 € Beitritt zur Verbandslösung 12.500 t 51.000,00 € Höhe der zu stellenden Sicherheiten bei Versicherungslösung 12.500 t 7.650,00 € Beispielrechnung (3) Ansprechpartner Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Fietz Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Tel.: 0385 5885433 Fax: 0385 5885043 Mail: [email protected] Web: www.wm.regierung-mv.de Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. Herr Jahns Friedhofsweg 45 18055 Rostock Tel.: 0381 4582775 Fax: 0381 4582777 Mail: [email protected] Web: www.abbruch-mv.de EGMV Entsorgergemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. Herr Prenzer Eiffestraße 462 20537 Hamburg Tel.: 040 2517290 Fax: 040 25172920 Mail: [email protected] Web: www.egnord.de Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Dienststelle Neubrandenburg Frau Puchta Helmut-Just-Straße 4 17036 Neubrandenburg Tel.: 0395 76122432 Fax: 0395 76122120 Mail: [email protected] Web: www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Dienststelle Schwerin Frau Engel von Eckern Bleicherufer 13 19053 Schwerin Tel.: 0385 59586430 Fax: 0385 59586570 Mail:[email protected] Web:www.stalu-westmecklenburg.de Herausgeber: Entsorgungspartnerschaft Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Dienststelle Rostock Frau Hohlfeld Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Tel.: 0381 33167553 Fax: 0381 33167799 Mail:[email protected] Web: www.stalu-mittleres-mecklenburg.de Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 4 Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. Friedhofsweg 45 18057 Rostock Gestaltung: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Dienststelle Stralsund Frau Pietz Badenstraße 18 18439 Stralsund Tel.: 03831 696430 Fax: 03831 696233 Mail:[email protected] Web:www.stalu-vorpommern.de Balance GmbH & Co. KG Friedhofsweg 45 18057 Rostock Druck: DWR Drucken & Werben GmbH Carl-Hopp-Straße 5a 18069 Rostock