Ausgabe 12/2014

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Ausgabe 12/2014
AmtsBlatt
der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie
n Jahrgang 24
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz,
Freitag, den 20. Juni 2014
Jesewitz, Laußig, Zschepplin
Nummer 12
Kurzinfos
Das war super!
n Die Stadtverwaltung
Eilenburg feierte das 19. Stadtfest
informiert
Seite 3
Eilenburger Vereine
und Verbände
Seite 7
n Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 12
n Öffentliche Ausschreibung
Seite 14
n Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
Seite 17
Mitteilungen
Gemeinden
Seite 28
Der Zieleinlauf beim letzten Rennen sicherte den „Chicks gone wild“ den ersten Platz beim Trockenbootrennen. Foto: Stadtverwaltung
Eilenburg. Drei Tage lang Spaß und gute Laune
- so lautet die Bilanz des diesjährigen „19. Eilenburger Stadtfestes“. Für die Besucher gab es
jede Menge zu erleben - mit Bühnenprogramm,
Fahrgeschäften, Trockenbootrennen, Entenwettrennen und mehr. Nachdem das Stadtfest im
letzten Jahr kurzfristig wegen Hochwassers abgesagt werden musste, kam das nun nachgeholte
19. Stadtfest einigen Gästen wohl fast schon wie
eine Art Befreiungsschlag vor, so gut war vielerorts die Stimmung. Und bis auf einige wenige
Regenschauer spielte diesmal auch der Wetter-
gott mit. Wir freuen uns auf das 20. Stadtfest im
nächsten Jahr!
Beim „19. Stadtfest Eilenburg“ waren beteiligt:
15 nichtgewerbliche Stände (Vereine und Co.)
15 Vereine im Bühnenprogramm
36 Schausteller
34 Caterer-Stände
15 „normale“ Händler (zzgl. fliegende Händler).
Eine Bildergalerie mit zahlreichen Fotoimpressionen findet man unter www.eilenburg.de und auf Facebook (nach „Eilenburg“
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Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
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Hainichen und Wedelwitz) 687441
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0800/eilenburg oder 0800 3453628
Fernwärmeversorgung
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Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
(bei Störungen in der Wasserversorgung)
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Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
24-Stunden-Service über Funktelefon
0172 7920219
EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft
Klempner
bis 23.06. bis 6.45 Uhr
23.06. bis 21.07.
Elektriker
bis 23.06. bis 6.45 Uhr
23.06. bis 21.07.
Fa. Hillscher
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Fa. Hillscher
Fa. R. Schulze
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0172 8724736
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für
unsere Hausmeister: 0177 6816050.
WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
Bereitschaftstelefon 0173 3906386
(nur in Havariefällen)
Apothekenbereitschaft
20.06.2014
21.06.2014
22.06.2014
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18,
04838 Eilenburg, 03423 603510
Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3,
04808 Wurzen, 03425 852010
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99,
04838 Eilenburg, 03423 607689
23.06.2014
24.06.2014
25.06.2014
26.06.2014
27.06.2014
28.06.2014
29.06.2014
30.06.2014
01.07.2014
02.07.2014
03.07.2014
04.07.2014
Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5,
04808 Wurzen, 03425 925000
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1,
04838 Eilenburg, 03423 602356
Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13,
04821 Brandis, 034292 73067
Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53,
04838 Eilenburg, 03423 604725
Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21,
04808 Wurzen, 03425 923457
Linden-Apotheke, An der Linde 1,
04808 Hohburg, 034263 41355
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58,
04838 Eilenburg, 03423 603617
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2,
04808 Wurzen, 03425 922559
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04827 Machern, 034292 77950
Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4,
04838 Eilenburg, 03423 605202
Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen,
03425 920071
Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1,
04821 Brandis, 034292 73980
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche
Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden
zu gewährleisten.
20.06. - 27.06. 2014
DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925,
Funk: 0172 6803750
DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 034244 50335
DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, 04838 Eilenburg,
Tel: 0172 1310475
27.06. - 04.07. 2014
Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571, Funk: 0171 6568751
Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz- Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123
3
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Das Büro des Stadtrates informiert
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg
fasste in seiner 45. Sitzung
am 02.06.2014 folgende Beschlüsse:
BeschlussBetreff
37/2014
Bebauungsplan Nr. 25 Wohnanlage „Auenblick“ WilhelmGrune-Straße, Abwägung und
Satzungsbeschluss
38/2014
Stadtumbau - Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds
für das Haushaltsjahr 2014
39/2014
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013 der Kulturunternehmung Eilenburg
40/2014
Änderung der Entgeltordnung
für die Schwimmhalle Eilenburg zum 01.09.2014
41/2014
Überplanmäßige Ausgaben
für Medios-Projekte 2014
42/2014
Gewährung einer Zuwendung
an den Leichtathletikclub Eilenburger Land e.V.
43/2014
Bootsanlegestelle an der Mulde, Bau- und Finanzierungsbeschluss
44/2014
Einziehung eines Abschnittes
des Alten Mittelwegs
45/2014
Umstufung eines Abschnitts
der Dorfstraße, OT Hainichen
46/2014
Ankündigung der Einziehung
einer Teilfläche der Bahnhofstraße
47/2014
48/2014
49/2014
50/2014
51/2014
52/2014
53/2014
54/2014
Verkauf einer Teilfläche des
Grundstückes Kospaer Landstraße/Bergstraße (Flur 14, Flurstücke 78/20 tlw. Und 78/21 tlw.)
der Gemarkung Eilenburg
Verkauf einer Teilfläche des
Grundstücks Flurstück 43/3
der Flur 21 in der Gemarkung
Eilenburg
Verkauf einer Teilfläche des
Grundstücks Flurstück 26/39
der Flur 2 in der Gemarkung
Kospa-Pressen
Spenden, Schenkungen und
ähnliche
Zuwendungen
01.01. bis 30.04.2014
Änderung Bahnübergang Torgauer Landstraße, Kreuzungsvereinbarung
Pension im ehemaligen Gefängnis Schloßberg 8 a/b - Ermächtigung zur Vergabe von
Bauleistungen
Straßenunterhaltung
2014
- Dünne Schichten im Kalteinbau - Ermächtigung zur
Vergabe von Bauleistungen
Verlängerung des Mietvertrages Nordring 14
nichtöffentlich
n
Änderung Bahnübergang
(BÜ) Torgauer LandstraßeKreuzungsvereinbarung
Der Bahnübergang Torgauer Landstraße muss
aus Sicherheitsgründen an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Die
Kosten werden zu je einem Drittel von der DB
Netz AG, vom Straßenbaulastträger (Stadt Eilenburg) und vom Bund getragen.
Die dafür erforderliche Kreuzungsvereinbarung
wurde nach Beauftragung durch den Stadtrat
jetzt von der Stadt unterzeichnet. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2016 durchgeführt werden.
Der städtische Anteil ist förderfähig.
Wahlergebnisse
waren gefragt
Explosionsartiger Anstieg der Zugriffszahlen auf die Webseite am Wahltag
Eilenburg. Im Rahmen der Kommunal- und
EU-Wahlen am Sonntag, 25. Mai wurde auf der
städtischen Homepage www.eilenburg.de ein
geradezu explosionsartiger Anstieg der Zugriffszahlen registriert.
Die Besucher der Wahlseiten waren vor allem an
den Ergebnissen der Stadtratswahl und der Ortschaftsratswahl interessiert.
Die Beschlüsse des Stadtrates sind im Internet
einsehbar unter www.eilenburg.de .
Orientierung für Touristen
Neue Lutherweg-Tafel steht
Die neue Tafel an der Marienstraße zeigt Besuchern seit wenigen Tagen den Verlauf des Lutherweges in Eilenburg. Foto: Stadtverwaltung
EILENBURG. Pünktlich zur Einweihung des Lutherweges in Sachsen am Mittwoch, 4. Juni ist
in Eilenburg eine große Anzeigentafel aufgestellt
worden, die Touristen anhand einer Karte den Verlauf des Lutherweges in Eilenburg aufzeigt. Die Tafel steht in der Marienstraße gegenüber der Marienkirche, in der Martin Luther mehrmals predigte.
Die Tafel enthält folgenden Text: Luther hielt
sich zwischen 1518 und 1545 mehrfach in Eilenburg auf. Unter anderem predigte er in der
Schlosskapelle, der Bergkirche St. Marien und
der städtischen Pfarrkirche St. Nikolai. Die durch
Gabriel Zwillings Predigten zum Jahreswechsel
1521/22 ausgelösten Tumulte rückten Eilenburg
kurzzeitig ins Blickfeld nationaler Politik.
Zwischen 1523/24 druckte Nicolaus Widemar
in Eilenburg neben Schriften Luthers und anderer Reformatoren fast sämtliche Werke Thomas
Müntzers. Einige dieser seltenen Drucke befinden
sich heute neben den Lutherbriefen im Eilenburger Stadtmuseum.
Der Pfarrer und Dichter Martin Rinckart geleitete
seine leidgeprüfte Gemeinde durch die Drangsale
des Dreißigjährigen Krieges und bewahrte diese
vor der Zerstörung durch die schwedischen Truppen. Sein 1630 anlässlich des 100. Jahrestages
der Confessio Augustana - das Glaubensbekenntnis der lutherischen Reichsstände - entstandener
Choral „Nun danket alle Gott“ ließ ihn unsterblich werden.
n4
„Dor Ärlgeenich“ und
Geschichten aus
1003 Eilenburger Jahren
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Ehrengräber wurden verschönert
Neue Gestaltung auf dem Stadtfriedhof
Der neue Sorbenturm (Band 11)
erschien pünktlich zum Stadtfest
Jörg Böhme von der Stadtverwaltung Eilenburg präsentiert die neu gestaltete Bepflanzung am Ehrengrab des Eilenburger Bankiers Ferdinand Röber.
Foto: Stadtverwaltung
Eilenburg. Der neue Sorbenturm - der Almanach
des Eilenburger Geschichts- und Museumsvereins
und der Stadt Eilenburg - ist ab dem Stadtfestsamstag (14. Juni 2014) erhältlich. Der Verkauf
läuft über den Buchladen sowie im Schreibwarengeschäft von Brigitte Kanitz in der Leipziger Straße und im Museumsshop in der Hirschgasse. Band
11 des Sorbenturms bietet wieder viel Geschichte
und Geschichten aus 1003 Eilenburger Jahren.
Gleich zu Beginn wird in der Chronik des Jeremias Simon aus dem Jahr 1696 u. a. von der BergKirche berichtet - erzählt, wie Philipp Ernst Graf zu
Mansfeld 1618 den Taufstein stiftete und erklärt,
was sich hinter seiner geheimnisvollen Inschrift:
P. E. G. U. H. Z. M. E. H. Z. H. verbirgt. Dem folgen
der Jahresrückblick und der Statistische Jahresbericht 2013 sowie Auszüge aus dem „Sorbenturm“
von 1990, dem einstigen Mitteilungsblatt der Eilenburger Landsmannschaft im Bundesgebiet und
dies - wie immer - im schönsten Sächsisch. Und
wer dieser Sprache mächtig ist, der wird dann hier
u. a. Geehdes „Ärlgeenich“ - natürlich die Eilenburger Version - vorfinden können.
Im zweiten Abschnitt des Buches folgen auf 60
Seiten die Beiträge zur Heimatgeschichte. Die Autoren Birgit Rabe, Wolfgang Beuche, Hans Mahnhardt, Wolfgang Stein und Andreas Bechert haben
wieder viel Neues und Interessantes aus der Stadtgeschichte ausgegraben.
Ein Beitrag beschäftigt sich z. B. mit den Grenzen
des Kernbereiches des Eilenburger Schlosses im
Jahr 1516. Eine weitere Schrift ist dem Urgestein
und Turnvater von Eilenburg - Paul Rathsmann gewidmet. Historisch wertvoll ist der Augenzeugenbericht von Pfarrer Alfred Hüneke, in dem er
aus den Tagen der Zerstörung der Stadt berichtet.
Gastbeiträge gibt es auch und diese stammen von
H.-D. Rupp aus Albersdorf sowie Eberhard E. Muche aus Stade.
Der Sorbenturm wurde wie immer im Verlag für die
Heimat von Andreas Bechert herausgegeben. Die
Auflage ist limitiert; der Preis beträgt 7,50 EUR.
Eilenburg. Im Rahmen der bereits Anfang des
Jahres begonnen Verschönerung der städtischen
Friedhöfe folgt nun die Neugestaltung der Ehrengräber auf dem Stadtfriedhof. So konnten durch
die Firma Stadtwirtschaft Eilenburg GmbH im
Auftrag der Stadtverwaltung die drei Ehrengräber
-Bernhardi,
- Schrecker und
-Röber
komplett neu gestaltet werden. Sie erhalten damit einen angemessenen Rahmen und die verdiente Würdigung.
Bootsanlegestelle an der
Mulde - Bau- und Finanzierungsbeschluss
Die Stadt möchte in diesem Jahr einen neuen
Bootsanleger an der Muldebrücke errichten.
Dazu fasste der Stadtrat eine Finanzierungs- und
Baubeschluss. Der Anleger soll die Benutzung des
Bootes der Wasserwacht bei Havariefällen aller
Art und eine touristische Nutzung von Mulde und
Mühlgraben zur Steigerung der Attraktivität der
Stadt ermöglichen. Die Maßnahme soll aus dem
Bereich Tourismus gefördert werden. Für die Planung waren naturschutzfachliche Gutachten erforderlich, deren Abarbeitung (Beobachtung und
Auswertung) bis Jahresende 2013 in Anspruch
nahmen.
Nach Erteilung der Genehmigung kann der Fördermittelantrag gestellt werden. Zugang bzw.
Zufahrt (mit Bootsanhänger) zum Bootsanleger
sollen über Samuelisdamm und Franz-MehringStraße erfolgen. Die Fahrzeuge der Touristen
sollen auf dem dort vorhandenen Parkplatz abgestellt werden.
Die Konstruktion des Bootsanlegers entspricht
einer befestigten Rampe. Zur Gründung werden
teilweise Spundwände eingeschlagen und in Flügelmauern integriert. Es erfolgt eine Verblendung
mit Ortbeton.
Um einen reibungslosen Ablauf der Nutzung des
Bootsanlegers zu sichern, wird eine Ausschilderung vorgesehen. Darin ist insbesondere auf die
Verbote der Befahrung der Mulde unterhalb von
Eilenburg außerhalb des zugelassenen Zeitfensters vom 15. Juli bis 31. Oktober hinzuweisen.
Einziehung eines Abschnittes des Alten Mittelweges
Einziehung eines Abschnittes des Alten Mittelweges
Der Alte Mittelweg wurde 1996 mit einer Länge
von insgesamt 0,351 km in den Straßenbestand
aufgenommen. Der einzuziehende Abschnitt des
Alten Mittelweges beginnt ab dem Hauptweg
verläuft auf ca. 0,060 km in südlicher Richtung
und verzweigt sich dann jeweils westlich und
östlich als Sackgasse. Durch ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht wird den Anliegern das Erreichen
ihrer Grundstücke ermöglicht. Für die Eintragung
der Leitungsrechte sind die Versorgungsunternehmen selbst verantwortlich. Der Abschnitt wird
zum Privatweg.
5
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
n
Neues aus dem Bürgerhaus
Achtung: Geänderte Öffnungszeiten!
Sommerzeit
Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann!
Während der Sommerzeit vom 01.07.2013 bis
31.08.2013 stehen wir Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich nach Absprache
zur Verfügung.
Tickets auch in der Tourist-Information erhältlich.
Tel. Ticket: 03423 7003930
Tel. Vermietung: 03423 659394
Sommerbühne I
„Südamerikanischer Abend
Samba, Salsa, Rumba & Bolero“
Sa., 19.07.2014, um 19.00 Uhr
Die Sängerin von Soleado, verleiht mit ihrer Stimme den zumeist originalsprachig gesungenen
Liedern Authentizität und Wärme.
Sommerbühne II
„Amerikanischer Abend“
Sa., 23.08.2014, um 19.00 Uhr
Und irgendwann hat`s jeder. Ob er will oder nicht.
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersparkenden, aber nur, wenn er sich dabei nicht erwischen
lässt.
Machen Sie Bekanntschaft mit Falschparkern,
Sonntagsfahrern, Fußgängern, Schattenparkern,
Abschleppern, Verkehrsverweigerern, Langsamfahrern, E-10-Tankern, Parkhauslichtschrankenblockierern,
Handbremse-ohne-GeräuschAnziehern, - allesamt gute Menschen, denen es
nicht gelang, im Leben den richtigen Parkplatz
zu finden.
Monika Herz & David Schlager mit Herz &
„Seele“
So., 26.10.2014, um 16.00 Uhr
Keine Sendung ohne Monika Herz, das war die
Devise zu früheren Zeiten.
Jetzt ist sie nach langer Pause wieder da. Monikas Sohn David hatte die Idee.
Er wollte gemeinsam mit seiner Mutter singen.
Beide haben riesigen Spaß. Im Studio entstanden
neue Titel.
David hat einen jungen, tiefen und warmen Bariton.
Er singt eigene und internationale Titel. In einigen Duetten korrespondieren die Stimmen von
Monika & David besonders wirkungsvoll. Die
lange Erfahrung und das große Repertoire von
Monika Herz bringt Vielseitigkeit und gute Voraussetzungen für jede Show.
Rüdiger Nehberg LIVE-REPOTAGE
„Querschnitt durch ein aufregendes Leben“
So., 02.11.2014, um 16.00 Uhr
Die Ckoehler Family ist eine traditionelle Folkmusik-Gruppe.
Das Trio taucht in die engen Harmonien amerikanischer Gospelmusik ein.
Anke Geißler „Sie haben da was an der Scheibe“
So 12.10.2014 um 17.00 Uhr
nd dafür sorgt die
U
Politesse Ihres Mißtrauens.
In Zeiten der ungebremsten Mobilität
zahlt der, der steht.
Während die Parkuhr leise tickt, rollt
die Ordnungshüterin bereits lächelnd
Ihr Knöllchen.
ilder zwischen Witz und
B
Schock, zwischen Steinzeit
und Gegenwart, von Freiheit
und Gefangenschaft, von Leben und Tod. Belege von seinen Trainings zu Hause, bei
der Bundeswehr und den Reisen in ferne Länder.
Im Team und als Einzelkämpfer. Dokumente, die
zeigen, wie Mann/Frau jeden Alters dem Körper,
der Seele und dem Verstand spielerisch neue Dimensionen zuweisen kann.
Wie man mit Vielseitigkeit resistent wird gegen
Langeweile, Null-Bock und Arbeitslosigkeit. Wie
man Selbstvertrauen und Zivilcourage vermehrt,
und wie man diese Stärken einsetzen kann. Ob
daheim oder in der Öffentlichkeit. Oder dort,
wo Naturschutz und Menschenrechte mit Füßen
getreten werden. Wo Geschundene dieser Welt
Hilfe brauchen.
Joachim Llambi
„Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen.“
Mut zur ehrlichen Kritik
Do., 27.11.2014, um 19.30 Uhr
ie kritische Stimme von
D
Let‘s Dance
Das Fernsehpublikum schätzt ihn für seine klaren Worte. Joachim Llambi, bekannt als Juror der
RTL-Sendung „Let‘s Dance“, weiß, dass viele
Menschen sich mit ehrlichem Feedback schwer
tun:
Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene
Worte, oder sie schießen über das Ziel hinaus.
Dabei ist die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive
Kommunikation im Berufsleben, in Beziehungen
und Freundschaften.
Llambis Botschaft: Faire Kritik ist ein Geschenk
und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand seiner Erfahrungen als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater, Kunde und natürlich
als Promi zeigt er, wie Kritik gelingen kann.
Ticketverkauf
Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder
liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem
Tagesweg.
Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr
von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und
Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause
schicken lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht
fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten
anderer Interessenten wieder in den freien
Verkauf gehen.
Bürgerhaus
Franz-Mehring-Str. 23
Tel.: 7003930
Dienstag/Mittwoch Donnerstag und nach Vereinbarung
09.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
09.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Stadtmuseum
Torgauer Straße 40
Tel.: 652222
Dienstag - Freitag
Sonntag
09 - 12/13 - 17 Uhr
10 - 12/13 - 17 Uhr
Stadtbibliothek
Dr.-Belian-Str. 3
Tel.: 75 40 08
Montag Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
13 - 18 Uhr
09 - 18 Uhr
09 - 13 Uhr
12 - 19 Uhr
n6
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren
Frau Marta Krähenberg
Frau Lotte Hofmann
Frau Melitta Reich
Herrn Rudolf Entschel
Frau Irma Schoppe
Herrn Emil Siewert
Frau Berta Alice Rohkohl
Frau Herta Heidlich
Herrn Heinz Miersch
Herrn Peter Donath
Frau Wally Klöber
Frau Edith Gruhne
Frau Erika Strümke
Frau Renate Götze
Frau Helga Barunke
Frau Gerda Wiese
Frau Elfriede Gläser
Frau Hildegard Timm
Herrn Gerhard Aßmann
Herrn Claus Rudolf
Frau Lotte Dönecke
Frau Gertraud Masuhr
Frau Rose-Marie Nemec
Frau Lieselotte Mehle
Herrn Heinz Wendt
Frau Christa Preiß
Herrn Gerhard Lange
Frau Charlotte Richter
Frau Margit Kother
Frau Ilse Kunze
Herrn Kurt Rothfeld
Herrn Günther Löser
Herrn Dr. Wolfgang Thiele
zum 94. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Herrn Helmut Teichmann
Frau Anna Korban
Herrn Wolfgang Böttcher
Herrn Manfred Schördling
Herrn Georg Hoffmann
Frau Elfriede Schwarz
Frau Edith Jahnke
Frau Helga Schumann
Frau Elly Jentzsch
Frau Helga Stock
Frau Christa Wendt
Frau Ilse Stahn
Frau Leni Kullrich
Frau Waltraut Rühl
Frau Gisela Scheithauer
Frau Rosemarie Stolpe
Frau Sigrid Bielefeldt
Frau Ruth Thar
Herrn Heinz Erdmann
Frau Rita Langer
Herrn Horst Landgraf
Herrn Wolfgang Quitzsch
Herrn Kurt Leimbach
Frau Ingrid Gerhardt
Frau Rosmarie Grunewald
Frau Ursula Schmidt
Herrn Heini Hörl
Frau Helga Winkler
Herrn Klaus Schlicke
Frau Gabriele Salewski
Frau Isolde Süße
Frau Regina Wagner
Frau Gabriele Hempel
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Herrn Manfred Krolik
Herrn Erwin Solar
Frau Doris Graff
Frau Erika Nitzschke
Herrn Bernd Spangenberg
Frau Gerlinde Feierabend
Herrn Peter Perl
Frau Uta Vogt
Herrn Jürgen Fathke
Herrn Heinz Sylvester
Herrn Karl Blencke
Frau Anneliese Hensel
Frau Ingrid Baumgarten
Frau Ingeborg Haase
Frau Helga Sylvester
Frau Edith Hofmann
Herrn Norbert Stumpp
Frau Maria Lichtenberger
Herrn Hartmut Schönherr
Frau Liane Höppner
Frau Regina Blaich
Frau Anita Fathke
Frau Gisa Rahms
Frau Helga Hollunder
Herrn Waldemar David
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich!
Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden,
bitten wir um schriftliche Information mindestens
vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1,
04838 Eilenburg.
Baustellenkalender
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Straße Maßnahme Zeitraum Grund Kurt-Bennewitz-Straße
Vollsperrung im Abschnitt zwischen B107 und Kreuzung
Südstr.
12.05.2014 - 29.08.2014
Erneuerung der Straße
StraßeErnst-Mey-Straße
Maßnahme
Vollsperrung der Fahrspur von der Ziegelstr. in Richtung
Dübener Landstr. - eine Umleitung in Richtung GG ECW
wird über die Dübener Landstr. ausgewiesen
Zeitraum
15.05.2014 - 18.07.2014
Grund Verlegung von Stromleitungen
Stand 16.06.2014
Straße Maßnahme Zeitraum Grund B107 - Abschnitt zwischen Mittelweg und Abzweig
nach Rödgen einschl. der Zu- bzw. Abfahrten zur
Kospaer Landstr.(S4)
halbseitige Sperrung mit Ampelregelung, im genannten
Abschnitt als Wanderbaustelle
16.06.2014 - 27.6.2014
Straßensanierung
IMPRESSUM
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau,
Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected],
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Telefax: (03535) 489-115,
Fax-Redaktion: (03535) 489-155
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg,
Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
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Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit.
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7
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
n
Veranstaltungskalender Juli 2014
DatumTag
Rubrik
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
Veranstalter
5. Juli
Samstag
Familie
18:00 Uhr
Filmtierschule Eilenburger Pferdenacht
Telligmann
2014. Pferdeshow und Feuerwerk für Jung und Alt
Filmtierschule
Telligmann, KurtBennewitz-Str. 25,
04838 Eilenburg/
Wedelwitz (an der B 107),
ausreichend Parkplätze
vorhanden
5. Juli
Samstag
Familie
14:00 Uhr
Pflegeheim DRK
Sommerfest
DRK KV Eilenburg e. V.,
Pflegeheim des DRK
Walter-Stöcker Str. 8a
6. Juli
Freitag
Familie
15:00 Uhr
Tierpark
Honig-Ernte
Tierpark, Herr Teuber,
Tel. 03423 752984
11. Juli
Freitag
Treff
16.00 Uhr - Gemeindehaus,
Trauercafé
18.00 Uhr
Nikolaiplatz 3
Diakonisches Werk
Delitzsch/Eilenburg,
Sieglinde Stahl,
Tel.: 03423 7002998 o.
0151 16350628
19. Juli
Samstag
Bühne
19 Uhr
Bürgerhaus
„Südamerikanischer Abend - Samba, Salsa, Rumba & Bolero“
Bürgerhaus,
Tel.: 03423 7003930,
tickets@
kulturunternehmung.de
19. Juli
Samstag
Kabarett
20:00 Uhr
Baderscheune
Uwe Steimle
„Authentisch, ein Stück weit“
Baderscheune,
Tel.: 03423 600471,
[email protected]
20. Juli
Sonntag
Familie
9 - 17 Uhr
Schwimmhalle
Großes Ausbaden
Schwimmhalle,
Tel.: 03423 758398
schwimmhalle@
kulturunternehmung.de
22. Juli
Dienstag
Familie
14:30 Uhr
Sternwarte
Vortrag „Unser Mond“, geeignet ab 5 Jahren
Sternwarte Eilenburg,
Tel.: 603153,
www.sternwartenordsachsen.de
24. Juli
Donnerstag
Familie
14:30 Uhr
Sternwarte
Anleitung zum Himmels-
programm „Stellarium“, ab 8 Jahren
Sternwarte Eilenburg,
Tel.: 603153,
www.sternwartenordsachsen.de
26. Juli
Samstag
Familie
15.00 Uhr - Sternwarte
Sommerfest des Altair e. V.
18.00 Uhr
Altair e. V., Frau Ferl,
Tel.: 757847,
[email protected]
29. Juli
Dienstag
Familie
14:30 Uhr
Sternwarte
Vortrag „Dina und Dino in der Urzeit“, geeignet ab 7 Jahren
Sternwarte Eilenburg,
Tel.: 603153,
www.sternwartenordsachsen.de
Burgbergführung Juni
EILENBURG. Der Burgfreund Wolfgang Beuche
lädt am 22. Juni erneut zu einem historischen
Rundgang über das Eilenburger Burgberggelände ein. Dabei erfährt der Besucher viel über die
Geschichte Sachsens und die ersten Ansiedlun-
gen auf dem Burgberg. Beginn des einstündigen
Rundganges ist 14 Uhr auf der Freifläche am
Burgtor. Die Veranstaltung ist kostenfrei und endet mit der Besichtigung der alten Schlosskeller
im ehemaligen Gefängnis. Am gleichen Tag kann,
wie jeden Sonntag bis September, auch der Sorbenturm besichtigt werden. Er gehört zu den ältesten Backsteinbauten Sachsens und ermöglicht
nach dem Aufstieg einen herrlichen Rundblick
über Eilenburg und die Muldelandschaft.
n8
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Eilenburger Burgverein feiert Zwanzigjähriges
Foto: Burgverein
sitzender) und Stefanie Riedel (Schatzmeisterin).
Seit dieser Zeit waren die Mitglieder des Vereins, der inzwischen auf über 70 Mitglieder angewachsen ist, immer bestrebt, Amtshaus und
Burgberganlage für die Nachwelt zu erhalten.
Wenn am Amtshaus selbst noch keine Baumaßnahmen griffen, haben die beiden Türme, die
Schlossstraße und die Freifläche am Burgtor mit
Hilfe der Stadt sowie Fördergeldern schon ein
freundlicheres Antlitz erhalten.
Mit dem Ausbau des Gefängnisses und der Gestaltung der Burganlage davor soll demnächst
der Burgberg noch mehr zum Anziehungspunkt
für Besucher unserer Stadt werden.
Unter Leitung des heutigen Vorstandes Steffi
Schober (Vorsitzende), Axel Goldmann (2. Vorsitzender) und Kati Skowronek (Schatzmeisterin)
sowie den Mitgliedern des Festkomitees ist der
Verein stets mit Freude dabei, durch vielfältige
Aktivitäten das kulturelle Leben unserer Heimatstadt zu bereichern. Höhepunkt für Alt und Jung
ist die alljährliche Walpurgisnacht. Gern besucht
werden auch die historischen Burgbergführungen mit Wolfgang Beuche, unsere Stammtische
sowie die Stadtgänge mit Fackel zur Weihnachtszeit.
In einem kleinen Festakt am 27. Juni, 17 Uhr in
der Marienkirche wird der Verein gemeinsam mit
geladenen Gästen seine Arbeit der letzten 20
Jahre würdigen. Die Rinckart-Bläser und Schüler
der Musikschule „Heinrich Schütz“ Nordsachsen,
Zweigstelle Eilenburg werden das Jubiläum kulturell umrahmen.
Als im Jahr 1994 der ehemalige Bürgermeister
Herbert Poltersdorf alle Bürger unserer Stadt über
die Presse zur Rettung des Amtshauses zu einem
Benefizkonzert und später in den Sitzungssaal
des Rathauses einlud, waren es nicht wenige, die
seiner Einladung folgten. Der Brand des Amtshausdachstuhles am 27. Juni 1993, ausgelöst
durch Brandstiftung, war bei den Eilenburgern
noch allgegenwärtig, und der Wille, das Wahrzeichen zu erhalten, groß. Auf Initiative des damaligen Bürgermeisters, Mitgliedern der Stadtverwaltung und engagierten Bürgern unserer Stadt
kam es am 25. Februar 1994 zur Gründung des
Eilenburger Burgvereins.
Vorstandsmitglieder waren damals Dr. Peter
Paschke (Vorsitzender), Georg Friedrich (2. Vor-
Gesund
durch eigenes Gemüse?
Schrebergartenverein e. V. Eilenburg „Schloßaue“
Obst und Beeren selbst geerntet?
Spaß am Gärtnern und Natur?
Wir bieten Familien günstige Pachtgärten an
Kleingartenverein „Leipziger Höhe e. V.“ am Rotdornweg, Tel: 03423 603403
Der Vorstand
SFV „Petri-Heil“
Eilenburg e. V.
Einladung zum Gemeinschaftsangeln
Liebe Angelfreunde, liebe Angelfreundinnen.
Hiermit laden wir euch recht herzlich zum Gemeinschaftsangeln 2014 ein.
Ort: Insel Alsen
Zeit: Samstag, den 28.06.2014, 6.00 Uhr
Das Gemeinschaftsangeln unserer Jugendgruppe
findet am Samstag, den 05.07.2014 ab 07:00
Uhr ebenfalls an der Insel Alsen statt.
... denkt auch an die Fangmeldungen, mit Bild,
Maß, Gewicht etc. die Auswertung ist dann im
Dezember ... dafür gibt es auch Preise zu gewinnen!
In der Hoffnung auf eine rege Beteiligung.
Zwina Wagner
Schriftführerin
Eilenburger Burgverein e. V.
Einladung zum Kinder- und Gartenfest 2014
Hiermit laden wir alle Gartenfreundinnen und
Gartenfreunde recht herzlich zu unserem jährlichem Kinder- und Gartenfest ein.
Auch Besucher und Interessenten an Gärten sind
willkommen.
Die freien Gärten sind an den Schaukästen am
Haupteingang ersichtlich.
Programm:
Samstag, den 21.06.2014, 14:30 - 17:30 Uhr Kinderfest.
Unter anderem mit 2 Hüpfburgen, Ballspielen,
Dosen-Zielwerfen und Sackhüpfen etc.
Auch eine Limo und ein Würstchen, oder Pommes
werden gereicht.
Für Spaß ist also gesorgt.
Das Ganze wird mir Musik von André Beuche
umrahmt.
Liebe Gartenfreunde, bringen Sie also Ihre Kinder, Enkel oder Urenkel recht zahlreich mit, um
mit uns gemeinsam einen schönen Nachmittag
zu erleben.
Sonntag, den 22.06.2014, 10:00 - 13:00 Uhr Frühschoppen
Wie fast immer spielen wieder Die Muldentaler
Blasmusik für jedermann.
Rudi Völkel und Seine Truppe werden wieder Alt
und Jung begeistern.
Auch können eigene Musikwünsche geäußert
werden.
Für das leibliche Wohl wird wie immer durch unsere Wirtsleute gesorgt.
Das Team um Ute Deubel, Vater Peter, Mutti Hanni und Bruder Olaf heißen Sie dazu recht herzlich
willkommen.
Also liebe Gartenfreundinnen, Gartenfreunde und
liebe Gäste, lassen Sie uns mit Ihren Kindern gemeinsam ein schönes Wochenende verbringen.
Ihr Vorstand
René Wagner
Vorsitzender
Stadtseniorenrat sagt „Danke“
Der Stadtseniorenrat und seine Gäste bedanken
sich herzlich bei Frau Sieglinde Stahl, Koordinatorin des Ökumenischen Ambulanten Hospizdienstes Nordsachsen für ihre interessanten Ausführungen. Frau Stahl gewährte uns Einblicke in die
Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
sich ehrenamtlich und mit großem Einfühlungsvermögen an die Seite von Sterbenden und Trauernden stellen und beantwortete unsere Fragen.
Ein Dankeschön der K&S Seniorenresidenz mit
Frau Krieg und ihrem Team für die freundliche
Aufnahme und Bewirtung.
9
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
n
Bericht von den Offenen 3-Länder-Masters in Zwickau
11 Medaillen bei 10 Meldungen und 11 Starts!
Am Samstag fuhren drei unentwegte Mastersschwimmer aus Eilenburg zu den Offenen 3-Länder-Masters, wo neben den Gesamtsiegern auch
die Landesmeister der Länder Sachsen-Anhalt,
Thüringen und Sachsen des Jahres 2014 ermittelt
wurden.
296 Aktive aus 6 Bundesländern kämpften bei
1101 Starts um die begehrten Medaillen und
Titel!
Kurioserweise waren die Eilenburger Schwimmer
bei zehn eigenen Meldungen durch ein Versehen der Veranstalter zu einem zusätzlichen Start
verpflichtet worden, als Vereinschef Tilo Niedermanner mit seiner 50 Meter Rückenzeit auch
noch über 50 Meter Freistil ins Meldeprotokoll
gelangte.
So konnte ihn der für diesen Wettkampf als Trainer zuständige Adrian Nofz verkünden, dass er
im langsameren Lauf gemeldet und somit sechsmal antreten solle.
Gerhard Brandstädter, der „Oldie“ der Eilenburger und Kahrin Niedermanner, die „Seele“ des
Vereins kommen selbst nur noch wenig zum Trainieren, da inzwischen über 300 Vereinsmitglieder
betreut werden müssen.
Motiviert durch unseren jüngsten Trainer traten
sie zu ihren 50 Meter-Sprints an und erreichten
tolle Medaillenplätze und dazu noch zwei (Gerhard) bzw. einen (Kathrin) Sachsenmeistertitel.
Bei Kathrin kamen auch noch zwei Vizemeister
hinzu!
Tilo Niedermanner steckt eigentlich in den Vorbereitungen zu den Masters-Weltmeisterschaften
und nutzte so diesen Wettkampf als Zwischentest. Die Ergebnisse über die Freistil- und Rücken-
v. l. n. r.: Tilo Kathrin Coach Adrian Gerhard
strecken lassen sich durchaus sehen: Bei sechs
Starts gab es sechs Sachsenmeistertitel, also
auch bei dem zusätzlichen 50 Meter Freistilsprint.
Ein großes Dankeschön gebührt unserem jungen
Coach Adrian, der einen ganzen Tag für die „Al-
ten“ opferte und seine Sache hervorragend erledigte - Dankeschön!
Einen ausführlichen Bericht und alle konkreten
Ergebnisse der Eilenburger findet man unter
www.schwimmsportverein.de.
n 10
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Das war doch was! Ein „Russischer Tag“
in der K&S Seniorenresidenz Eilenburg Am Stadtpark
Veranstaltungen vom
23.06.2014 - 04.07.2014
Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen
Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser
Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Christiane
Gallas unter der Telefon-Nr. 03423 658-515 an.
Montag, 23.06.
09:30 Uhr
Sitztanz
15:30 Uhr
„Stadt, Name, Land“ - Das Spiel
Dienstag, 24.06.
09:30 Uhr
Gedächtnistraining
15:30 Uhr
Kreatives Gestalten „Vernissage“
Mittwoch, 25.06.
09:30 Uhr
Musik liegt in der Luft
15:30 Uhr
Bingo
Donnerstag, 26.06.
09:30 Uhr
Kino
13:30 Uhr
Männerrunde Skat
Freitag, 27.06.
10:30 Uhr
Treffen der Aphasiegruppe
Montag, 30.06.
09:30 Uhr
Sitztanz zu Musik
13:30 Uhr
Seniorensportgruppe
Dienstag, 01.07. - Jahrestag
16:00 Uhr
Auftritt Chor der Volkssolidarität
18:00 Uhr
Grillabend mit Musik
Mittwoch, 02.07.
09:30 Uhr
Handarbeitsgruppe
15:30 Uhr
Leserunde
Donnerstag, 03.07.
09:30 Uhr
Kino
13:30 Uhr
Skatrunde
Freitag, 04.07.
09:30 Uhr
Fingerhandgruppe
15:30 Uhr
Quizstunde
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg
www.wittich.de
Gehen Sie
jetzt online!
Am 07.05.2014 stand der ganze Tag in der K&S
Seniorenresidenz Eilenburg - Am Stadtpark unter
dem Motto „Russland“. Schon zum Gedächtnistraining am Morgen wurden russische Begriffe
zum Thema gewählt und erläutert.
Danach wurden gemeinsam die Zutaten zum Kochen der traditionellen Soljanka und Pelmeni vorbereitet. Ein Höhepunkt war der Aussiedlerchor
„Radost“ aus Bad Düben am Nachmittag. Der
Chor sang sowohl deutsche als auch russische
Volkslieder und führte kleine Tänze vor. Einige
Lieder konnten unsere Bewohner/innen mitsingen, zu anderen wiederum schunkelten sie fröhlich mit.
Die Sängerinnen trugen Original russische Trachten, wodurch der Auftritt auch sehr schön anzusehen war. Zum gemeinsamen Abendessen wurden die selbst zubereiteten Speisen gegessen.
Gespannt hörten unsere Bewohner/innen zu, was
die Ergotherapeutinnen Christiane Gallas und
Nadine Hennig Wissenswertes über Russland zu
erzählen hatten.
Am Ende des Tages waren sich alle einig: „Es war
ein sehr gelungener, abwechslungsreicher Tag,
welcher unbedingt wiederholt werden muss!“
Nadine Hennig
Ergotherapeutin
11
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
n
Früherkennung von Krankheiten durch Blutspende
Seit vielen Jahren bietet der DRK Kreisverband
Eilenburg für freiwillige Blutspender im Pflegeheim Walter-Stöcker-Straße 8a Blutspende-Termine an. Die Abnahme erfolgt durch die Blutbank
Leipzig des Instituts für Transfusionsmedizin Universitätsklinikum Leipzig.
Blutspendern ist das Verfahren bereits bekannt.
Wer jedoch zum ersten Mal spendet oder noch
nicht ganz entschlossen ist, hat wahrscheinlich
viele Fragen oder auch Bedenken, die vor Ort mit
dem Arzt besprochen werden können. Das DRK
bietet regelmäßige Termine einmal im Monat,
immer am 1. Mittwoch zur selben Zeit von 14:00
Uhr bis 18:30 Uhr an.
Die nächsten Termine sind am 2. Juli, 6. August und am 3. September.
Für Blutspender ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung und das Körpergewicht darf
nicht die 50 Kilogramm unterschreiten. Mitzubringen ist der Personalausweis.
Vor der Spende sollte man reichlich getrunken
und eine volle Mahlzeit zu sich genommen haben. Die Spende dauert ca. 10 - 15 Minuten.
Frauen können 4 x und Männer 6 x im Zeitraum
eines Jahres Blut spenden wofür eine Aufwandsentschädigung gewährt wird.
Ein kostenloser Gesundheitscheck ist immer inklusive. Im Arztgespräch wird der Spender auf
Grundlage der labormedizinischen Untersuchung
auch zur Früherkennung von Krankheiten informiert. Umfangreiche Studien belegen, daß für
regelmäßige Blutspender das Risiko, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden sinkt.
Detlev Funke
Kreisverband Eilenburg
Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg,
Nikolaiplatz 3, Tel. 602056
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Dienstag Donnerstag So., 22. Juni
10.00 Uhr Di., 24. Juni
10.00 Uhr
14.30 Uhr 15.30 Uhr Di., 24. Juni
19.00 Uhr
So., 29. Juni
10.00 Uhr Mo., 30. Juni
19.30 Uhr
9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
9 - 12 Uhr
Marienkirche - Abendmahlsgottesdienst mit Flötenkreis
Andacht im Caritas-Altenpflegezentrum St. Martin
Seniorengymnastik im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3
Andacht im DRK-Pflegeheim
Johannistag
Marienkirche - Gottesdienst
Mi., 2. Juli
19.00 Uhr!„SPÄTLESE“ - Sommerfest im
Pfarrgarten Nikolaiplatz 3
jeden Mi.
16.00 Uhr
Konfirmandenkurs 7. Klasse
in der „Guten Stube“ im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 -Eingang Arche
jeden Do.
8.00 Uhr
Morgengebet in der Nikolaikirche
jeden Fr.
18.00 Uhr
Abendgebet in der Marienkirche
Nikolaikirche - Gottesdienst
Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3
Rinckart-Singschule: mittwochs 17 Uhr (ab 2.
Schuljahr) im Turmzimmer 2. OG
Bibelgesprächskreis bei Pfrn.
Krien, Schloßberg 5
Rinckart-Jugendchor: mittwochs 18.15 Uhr (ab
5./6. Schuljahr) im Turmzimmer 2. OG
Flötenkreis: donnerstags 17 Uhr (Anfänger
16:30 Uhr - 17 Uhr mit Yvonne) im Turmzimmer
2. OG
Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr
im Gemeindesaal
Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs 19 Uhr
im Gemeindesaal
Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von
10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche
und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden
Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten.
Vorschau
Sommerkonzert
So., 13. Juli 2014, 17 Uhr, Marienkirche
Es musizieren die verschiedenen Ensembles der
Rinckart-Gemeinde
Leitung: Ruth Wache
Kollekte am Ausgang
n 12
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
n Öffentliche Bekanntmachungen
Entgeltordnung der Schwimmhalle Eilenburg gültig ab 01.09.2014
A) Hallenbad
1. Öffentlicher Badebetrieb
Einzelkarte
(1 Stunde) (2 Stunden) Mehrfachkarten
(10 x á 1 Stunde) (10 x á 2 Stunden) Familienkarten
1 Erwachsener/2 Kinder
(2 Stunden)
2 Erwachsene/1 Kind
(2 Stunden) 2 Erwachsene/2 Kinder
(2 Stunden) jedes weitere Kind
(2 Stunden) Ermäßigte (*) Erwachsene
2,00 €3,50 €
3,50 €6,00 €
16,50 €30,00 €
30,00 €50,00 €
11,00 €
13,00 €
16,00 €
Ist keine fristgerechte Anzeige erfolgt, wird voll
berechnet.
Für Nutzungseinschränkungen aus technischen
Gründen oder durch höhere Gewalt erfolgt keine
Berechnung.
Schadenersatzanspruch durch Sondernutzer ist
ausgeschlossen, außer bei Fällen mit Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Stadt Eilenburg.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen für
die Stadt Eilenburg gelten nicht bei Ansprüchen
wegen der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit - hier haftet die Stadt Eilenburg für
jegliches Verschulden, auch ihrer Erfüllungsgehilfen.
Alle Angaben in brutto, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Mit dem Lösen der Eintrittskarte wird die
geltende Haus- und Badeordnung anerkannt.
1,50 €
Eilenburg, 03. Juni 2014
(*) Kinder und Jugendliche von 3 bis einschließlich 16 Jahren, Erwachsene mit Freizeitpass, Schüler und
Studenten (Nachweispflicht)
B) Sauna
1. Öffentlicher Saunabetrieb
Ermäßigte (*) Erwachsene
Einzelkarte
(2 Stunden) 6,00 €8,00 €
Zehnerkarte
(einschließlich Schwimmhallennutzung)
(10 x á 2 Stunden) 52,00 €70,00 €
(*) Kinder und Jugendliche von 3 bis einschließlich 16 Jahren, Erwachsene mit Freizeitpass, Schüler und
Studenten (Nachweispflicht)
C) Sonderregelungen
1. Schwimmnachweise
Seepferdchen Prüfung und
SeeräuberNachweis
Jugendschwimmpass (Bronze, Silber und Gold) pro Stufe 8 €
Deutscher Schwimmpass
(Bronze, Silber und Gold)
2. Ermäßigungen und Zuschläge
Die Betriebsleitung kann in speziellen Einzelfällen oder Fallgruppen sowohl Ermäßigungen als
auch Zuschläge (z. B. bei Sonderveranstaltungen
oder außergewöhlichen Anlässen) festlegen.
D) Allgemeines
1. Zeitüberschreitungen
Nachzahlungen bei Zeitüberschreitung sind nach
dem jeweiligen Tarif zu entrichten. Dabei ist je
angefangener halber Stunde ein halber Stundensatz zu entrichten.
2. Freier Eintritt
Kinder unter 3 Jahren und Begleitpersonen von
Behinderten mit Behindertenausweis (Kennzeichnung B) haben freien Eintritt.
E) Sondernutzung
(1) Eine Sondernutzung ist nur mit Abschluss einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung möglich
und wird extra berechnet.
(2) Nutzung pro Bahn je Stunde: 32,00 €
Nichtschwimmerbecken wird wie eine Bahn
berechnet (auch für Kindergeburtstage/Betriebsfeiern,
max. 12 Personen je Bahn und 28 Personen
im Nichtschwimmerbecken)
(3) Nutzung für Schulschwimmunterricht
pro Bahn je 45 Minuten: 28,00 €
(4) Zuschlag für zusätzliche Aufheizung
Nichtschwimmerbecken je Stunde/je Schul- 15,00 €
stunde (45 Minuten):
(5) Zuschlag für zusätzliche Schwimmmeisterbetreuung je Stunde/je Schulstunde 15,00 €
(45 Minuten):
(6) Möchte oder kann ein Sondernutzer mit Vereinbarung seine gebuchten Termine nicht einhalten, so muss er dies 6 Wochen vorher schriftlich
anzeigen. Es werden ihm dann nur 50 % berechnet. Wird für die Ausfallzeit ein Ersatz gefunden,
wird dies verrechnet.
Wacker
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 der SächsGemO:
Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der SächsGemO zu Stande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52
Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf
der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
13
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
n
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Städtischen
Eigenbetriebes
Kulturunternehmung Eilenburg zum 31.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2014 über den Jahresabschluss zum 31.12.2013 wie folgt beschlossen:
1.
Der Stadtrat stellt das vorliegende Ergebnis zum Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebes „Kulturunternehmung Eilenburg“ für das Wirtschaftsjahr 2013 fest.
2.
Der Stadtrat beschließt, das Jahresdefizit in Höhe von 44.173,85 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
3.
Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Jahresabschluss im Detail:
1.1
Bilanzsumme 7.298.599,02 EUR
1.1.1 dav. entfallen auf der Aktivseite auf
-
das Anlagevermögen
7.031.939,05 EUR
-
das Umlaufvermögen
265.102,93 EUR
-
den Rechnungsabgrenzungsposten
1.557,04 EUR
1.1.2 dav. entfallen auf der Passivseite auf
-
das Eigenkapital
1.756.123,65 EUR
-
den Sonderposten für Invest.
zuschüsse
5.343.918,71 EUR
-
die Rückstellungen
27.725,30 EUR
-
die Verbindlichkeiten
166.486,87 EUR
-
einen Rechnungsabgrenzungsposten
4.344,49 EUR
1.2
Jahresgewinn (Verlust)
-44.173,85 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 1.556.985,10 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen
1.601.382,77 EUR
1.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
223,82 EUR
2. Verwendung des Jahresgewinns/Jahresverlustes
Das Jahresdefizit ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gemäß § 19 Abs. 2 Sächs.EigBG in der Zeit vom
24.06.2014 bis 08.07.2014 zu folgenden Geschäftszeiten:
Dienstag/Mittwoch 9.00 - 12:30 Uhr und 13 - 16:30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12:30 Uhr und 13 - 18:00 Uhr
im Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Straße 23, öffentlich aus.
Leihe
Betriebsleiter
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und
den Lagebericht des Städtischen Eigenbetriebes
„Kulturunternehmung Eilenburg“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB und § 18 SächsEigBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Gesellschaft sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebes
„Kulturunternehmung Eilenburg“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember
2013 den handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW
PS 450 in der Fassung vom 01.03.2012).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen
Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe
des Jahresabschlusses und des Lageberichts in
einer von der bestätigten Fassung abweichenden
Form (einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Leipzig, den 24. März 2014
n 14
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
n Öffentliche Ausschreibung
Abbruch eines ehemaligen Wohnheimes mit Funktionsgebäude Ziegelstraße, Eilenburg
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
a) Auftraggeber: Stadtverwaltung Eilenburg,
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung,
Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, Tel.-Nr.:
(03423) 652128, Fax: 652140, E-Mail:
[email protected]
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung
nach VOB/A 2012
Vergabenummer: 1514/0614
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg:
nein
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen - Abbrucharbeiten
e) Ort der Ausführung: 04838 Eilenburg, Ziegelstraße
f) Art und Umfang der Leistung:
Baustelleneinrichtung/Bauzaun/Arbeitsgerüste
- 410 m2 Dachabdichtung aufnehmen, abtransportieren/entsorgen, Einbauhöhe ca.
21 m
- 8.500 m3 maschineller Abbruch Arbeiterwohnheim,
5 Vollgeschosse + 1 ebenerdiges Kellergeschoss Stahlbeton-Fertigteil-Bauweise,
Bautyp WBS 70/Reihe 87, komplett inklusive
Gründung, Abbruchmaterialien,
separieren verwerten/entsorgen
Besonderheit: Fassadenplatten als Sandwichplatten, Stahlbeton/Styropor/Stahlbeton,
von innen nach außen: 15,5/6/6,5 cm
(erschwerte Trennung Abbruchmaterialien)
- 80 m2 Dachabdichtung aufnehmen, abtransportieren/entsorgen, Einbauhöhe ca.
7,5 m
- 580 m3 maschineller Abbruch Funktionsgebäude, zwei Etagen, EG Heiz- und Betriebsräume, OG ehemalige Bürogebäude,
Mauerwerks-Bauweise mit Stb-Pultdach,
komplett inklusive Gründung, Abbruchmaterialien, separieren verwerten/entsorgen
- 200 m2 Asphaltbefestigung aufnehmen und
entsorgen
-
30 m isolierte Wärmeleitungen zwischen
Wohnheim und Funktionsgebäude demontieren/entsorgen d = 18 cm
- 120 m3 Kies/Sand Gemisch anliefern und im
Bereich der Streifenfundamente einbauen
- 800 m2 Oberboden 10 - 20 cm einbauen,
planieren
g) Erbringen von Planungsleistungen: nein
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 10.09.2014,
Ende: 10.10.2014
j) Nebenangebote: zugelassen
k) Vergabeunterlagen sind anzufordern und
einzusehen bei:
Ingenieurbüro Röder, Breite Straße 43, 04838
Doberschütz, Tel.-Nr.: (034244) 57590, Fax:
57591
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
l) Höhe und Einzelheiten der Zahlung des Entgeldes für die Übersendung der Unterlagen:
Ausgabe/Versand nach Zahlung des Unkostenbeitrages von 15,00 Euro bei Selbstabholung und 18,00 Euro bei Versand
Ausgabe/Versand ab 27.06.2014 werktags
von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr (außerhalb dieser
Zeiten nach telefonischer Rücksprache)
Zahlungsweise: Barzahlung, Verrechnungsscheck, Überweisung
Zahlungseinzelheiten:
Zahlungsempfänger: Ingenieurbüro Röder
Kreditinstitut: Sparkasse Leipzig
BAN: DE82860555922230043865
BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: Abbruch Wohnheim Ziegelstraße, Eilenburg
m) Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: entfällt
n) Frist für den Eingang der Angebote:
17.07.2014, 14.00 Uhr
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten
sind:
Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau
und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838
Eilenburg, Tel.-Nr.: (03423) 652128, Fax:
652140, E-Mail: [email protected]; Anschrift, an die die Angebote digital zu richten
sind: entfällt
p) Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der
Eröffnung der Angebote anwesend sein dür-
fen: Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1,
04838 Eilenburg, Ratssaal, 1. OG, Zimmer 102;
Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: 17.07.2014, 14.00 Uhr; Personen, die
bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter
r) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5%
der Auftragssumme und Mängelbürgschaft in
Höhe von 3% der Abrechnungssumme einschließlich der Nachträge für Abbruchfolgeleistungen, zum Beispiel Mutterbodeneinbau
und Rasenansaat
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweise auf maßgebliche Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen nach VOB/B
t) Rechtsform der Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der
Eignung des Bewerbers oder Bieters: Präqualifizierte Unternehmen; Eintragung beim
Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen (www.pq-verein.de) ODER Nicht
präqualifizierte Unternehmen; Abgabe einer
Eigenerklärung des Bieters: mit Angaben des
Bieters gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2, Buchstabe a-i; MVAS-Nachweis; Nachweis Haftpflichtversicherung; gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Darüber hinaus hat
der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde
folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3
VOB/A zu machen: Angaben von vergleichbaren Leistungen
v) Zuschlagsfrist: 05.09.2014
w) Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Leipzig, Referat 33, Braustraße 2,
04107 Leipzig, Tel.-Nr.: (0341) 977-0,
Fax: 997-1199
n Verschiedenes
Treffen ehemaliger Fußballer der BSG QMF/der BSG Möbelwerk Eilenburg
Vor genau 45 Jahren wurde diese vorgenannt
Betriebssportgemeinschaft vom Möbelwerk
Eilenburg gegründet und zur Wende im Jahr
1989 aufgelöst. In dieser Zeit haben viele Sportfreunde die damaligen Sportangebote genutzt.
Nun beabsichtigen die Fußballer dieser Sportgemeinschaft ein Treffen zur Erinnerung an diese
Zeit zu organisieren. Es soll am Samstag, dem
28.06.2014 von 16.00 bis 20.00 Uhr auf dem ehemaligen Sportplatz des Eilenburger Möbelwerkes
(Zugang vom Haupteingang der Fa. Rösch re. zum
Sportplatzgelände) in gemütlicher Runde stattfinden. Bringt Bilder und sonstige Gegenstände zur
Erinnerung mit und informiert ehemalige Sport-
kameraden von diesem Vorhaben. Für die Organisatoren wäre es schön wenn die Teilnahme telefonisch oder mündlich an den Sportkameraden
Willi Bücker (03423 757280 oder 0163 2345799)
bis zum 24.06.14 gemeldet wird. Zur Stärkung ist
ein kleiner Imbiss geplant.
W. Bücker
15
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Sternwarte Nordsachsen
n
Abiball - und doch (noch)
kein Geld!
Öffentliche Veranstaltungen in Eilenburg
In Erwartung eines unvergesslichen Abends
beginnen die 11. Klassen des Martin-RinckartGymnasiums Eilenburg schon jetzt fleißig mit
dem Planen.
Dabei bleibt allerhand zu beachten, doch zunächst sind sie auf der Suche nach Möglichkeiten
ihr Budget aufzustocken. Für Arbeitseinsätze von
Omas Keller entrümpeln bis Opas Garten umgraben, Zaun streichen oder Holz hacken sind sie sofort zu begeistern. Aber nicht nur Privatpersonen,
auch Firmen können auf die (fast)-Abiturienten
zukommen. Jegliche Angebote werden gern entgegengenommen. Kontaktdaten:
Willy Krause
Degenkolbstr. 18
04838 Eilenburg
Tel: 015202528198
E-Mail: [email protected] (bevorzugt)
Juli bis Dezember 2014
Liebe Sternfreunde!
In allen Planetariumsveranstaltungen wird zusätzlich zum Vortragsthema der aktuelle Sternhimmel gezeigt und erklärt. Die Vorträge sind
informativ, leicht verständlich und unterhaltsam
gestaltet. Fernrohrbeobachtungen sind nur bei
weitgehend wolkenfreiem Himmel möglich.
Weitere Informationen über die Veranstaltungen
der Sternwarte finden Sie im Internet unter www.
Sternwarte-Nordsachsen.de
Anfragen und Gruppenanmeldungen sind
unter 03423-603153 möglich.
Änderungen vorbehalten!
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Rücksicht nehmen!
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Autofahrer müssen im Straßenverkehr das „Reißverschlussprinzip“
beim Einfädeln anwenden, wenn eine von mehreren Fahrspuren
endet oder gesperrt ist. Wie das Amtsgericht München nach Mitteilung der D.A.S. entschied, gilt dies jedoch nicht bei rein zufälligen
Hindernissen wie einem stehenden LKW. In jedem Fall ist beim
Einfädeln Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.
©Pixelio/Thorben Wengert
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Leipziger Straße 53
04838 Eilenburg
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Tel. 0 34 23/70 66 70
Fax 0 34 23/70 66 710
Internet: www.pbwg.de
n 16
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Lennert hatte das große Los
Erste Gewinner beim Entenrennen/Preise stehen zur Abholung bereit
Lennert Möbius (11) aus Mockrehna und sein
Vater Brian freuten sich über den 1. Preis beim
Entenrennen. Lennerts Gewinn: Ein 150 EuroGutschein für den Radladen Eilenburg.
Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
Pauline Stolzenburg bekam von Heinz Elmann und Moderatorin Susanne Ferl das Brettspiel „Tabu“
überreicht. Fotos: SV Eilenburg
Gewinn
Losnummer
11. Platz Brettspiel
„Das magische Labyrinth“
1189
15. Platz Boule-Set (Boccia)
1024
Eilenburg. Die ersten Gewinner beim Entenrennen anlässlich des Stadtfestes am Wochenende
stehen fest. Unmittelbar nach dem Zieleinlauf
der quietschgelben Renn-Enten in Höhe des
Maxim-Gorki-Platzes und dem Ausrufen der
Losnummern meldeten sich stolze Losbesitzer
bei der Rennleitung, um sich ihren Preis abzuholen. Unter ihnen war auch der Gewinner des
1. Preises. Lennert Möbius (11) aus Mockrehna. Seine Ente passierte als Erste das Ziel und
sicherte dem Elfjährigen somit einen 150 EuroGutschein für den Radladen Eilenburg am HugoJäckel-Platz 2. „Damit lasse ich mir mein Fahrrad
aufrüsten“, plante der Schüler sofort.
Überglücklich über ihren Gewinn war auch Luisa Breitlich (6) aus München. Weil ihre Ente
auf Platz 14 landete, sahnte sie einen coolen
„Scooter“-Roller ab. Darüber freute sich die
Sechsjährige wie eine Schneekönigin. Denn sie
ist gerade bei ihrer Oma Elke Breitlich aus Eilenburg-Berg zu Besuch, hat daheim in München
ihren Roller vergessen und kann nun doch auf
zwei Rädern durch die Muldestadt sausen. „Da
hat es wirklich genau die Richtige getroffen“,
freute sich auch Elke Breitlich.
Über das Brettspiel „Tabu“ (Platz 5) konnte sich
Pauline Stolzenburg (11) aus Eilenburg freuen.
Und das Kinderspiel des Jahres 2012 „Schnappt
Hubi“ (Platz 9) ging an Lieselotte Pohl (12) aus
Mockrehna.
Weitere Gewinne waren z. B. eine Saisonkarte des
Freizeit- und Erholungszentrums Eilenburg (FEZ)
oder ein Heinz Elmann-Überraschungspaket (u. a.
mit Kinderuhr, Plüsch-Heinz und Buch „Des kleinen
Volkes Hochzeitsfest“).
Die Gewinne können bis zum 3. Juli abgeholt
werden bei der Stadtverwaltung Eilenburg im
Rathaus, Marktplatz 1, bei Herrn Darweger, Zimmer 107. Bitte vorher Termin abstimmen unter
Tel. 03423 652-127 oder per Mail: pressestelle@
eilenburg.de. Bitte beachten: Beim Abholen muss
natürlich unbedingt das gültige Los mitgebracht
werden, da sonst keine Ausgabe des Preises erfolgen kann. Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch!
Lieselotte Pohl gewann das Spiel „Schnappt Hubi“.
Folgende Losnummern wurden zu Preisen ermittelt, die noch nicht abgeholt wurden:
Gewinn
Losnummer
2. Platz MP3-/Movie-Player
von TrekStor
171
3. Platz Brettspiel
„Monopoly Banking“
669
4. Platz Familienjahreskarte
für den Tierpark Eilenburg
61
6. Platz „Badespaß“ - Luftmatratze,
Maxi-Schwimmreifen,
Taucherbrille, Schnorchel
152
10. Platz 20 Euro-Gutschein der
Kulturunternehmung Eilenburg 500
Pauline Stolzenburg bekam von Heinz Elmann
und Moderatorin Susanne Ferl das Brettspiel
„Tabu“ überreicht. Fotos: SV Eilenburg
17
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Der Landrat
Landrat Czupalla empfängt LMBV-Geschäftsführer
Zschiedrich zum Gespräch
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
03421 7739-300
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
03421 758-2130
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
■
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Nordsachsens Landrat Michael Czupalla hat den Vorsitzenden
der Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), Klaus Zschiedrich zu einem Gedankenaustausch im Schloss Hartenfels Torgau empfangen. Im Fokus der konstruktiven Gesprächsrunde, an der auch
die Leiterin des LMBV-Sanierungsbereiches Mitteldeutschland
Grit Uhlig, der 1. Beigeordnete des Landkreises Nordsachsen
Ulrich Fiedler sowie die Amtsleiterin für Wirtschaftsförderung
und Landwirtschaft Uta Schladitz teilnahmen, standen Themen
wie die weitere Sanierung der Deponie Spröda und die Entwicklung des Systems Lober/Leine/Lober-Leine-Kanal. Gesprochen
wurde zudem über den länderübergreifenden Hochwasserschutz und die weitere Entwicklung des Werbeliner Sees.
__________________________________________________
Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 34 - Nordsachsen 1,
des Wahlkreises 35 - Nordsachsen 2 und
des Wahlkreises 36 - Nordsachsen 3
Bekanntmachung
der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung
über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Wahl
zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1
des Sächsischen Wahlgesetzes zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge findet am
Freitag, dem 4. Juli 2014
um 13.00 Uhr
im Landratsamt Nordsachsen
■ 18
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Schloß Hartenfels, Flügel D
kleiner Mehrzwecksaal, 2. OG
statt. Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Zutritt zu der
Sitzung hat.
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected].
__________________________________________________
Torgau, den 16. Juni 2014
Die Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte informiert
Fleischer
Kreiswahlleiter
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 45. öffentliche Sitzung
des Vergabeausschusses des Kreistages
Nordsachsen findet am
Dienstag, dem 1. Juli 2014, 18.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Standort Delitzsch,
Haus B, Raum 714, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509
Delitzsch,
statt.
2. Zukunftstag Sächsischer Frauenprojekte
am 27. Juni 2014
Die Landesstelle für Frauenbildung und Projektberatung in
Sachsen und der Frauenkultur Leipzig e.V. laden gemeinsam
zum 2. Zukunftstag Sächsischer Frauenprojekte von 13.00 bis
17.00 Uhr in die Kulturfabrik Leipzig (Räume der Frauenkultur
Leipzig e. V.), Windscheidstraße 51, 04277 Leipzig (www.frauenkultur-leipzig.de) ein.
Ziel dieses Treffens ist eine offene, auszubauende Vernetzung
mit neuen und alten, kleinen und großen, haupt- und ehrenamtlich getragenen Projekten, Organisationen und Initiativen in
Sachsen mit einem emanzipativen Zugang zu Geschlechterthemen.
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Inhaltlich soll ein Austausch darüber stattfinden,
-> welchen Weg die einzelnen Projekte bis heute, 25 Jahre nach
der Wende zurückgelegt haben, wo sie stehen, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Zusammenarbeit von jüngeren
und langjährigen Mitstreiterinnen und im Miteinander von
neuen und älteren Projekten und
-> was in den nächsten 10 Jahren passieren muss, damit die
Projekte ihrem Selbstverständnis in einem veränderten gesellschaftlichen Umfeld gerecht werden und für neue Aktive
attraktiv sind.
Interessierende Fragen und Themen können in Kleingruppen
vertieft werden. Ein gemeinsamer Ausblick wird den Abschluss
bilden.
Anmeldungen sind ab sofort an die Landesstelle für Frauenbildung und Projektarbeit in Sachsen, 0351 3105275, [email protected], www.frauenbildung-sachsen.de möglich. Es
gibt keinen Teilnehmerbeitrag, aber es wird vor Ort für 5,00 EUR
ein kleiner Pausenimbiss angeboten.
Existenzgründerberatungen
Amtliche Bekanntmachung
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-246/2014/TO
(Grundbuch von Audenhain, Blatt 170)
Miteigentümer Gemarkung Flur
Flurstücke
Martin Naumann
geb. 25.04.1904
ges. 24.04.1986 Audenhain 8
48/1
48/2
48/3
50/4
10
40/2
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung
der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des
Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift
vom 10.06.2014
2
Beratung und Beschlussfassung
von Beschlussvorlagen
2.1 K 8911 FBE Triestewitz-Kamitz
1- 917/14
2.2 K 8906, Fahrbahnerneuerung
Ablaß - Grauschwitz
1- 918/14
3
Informationen und Anfragen
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt,
Telefon 034202 988-1058 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected].
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
19
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
■
Bei Interesse können Sie sich jederzeit an das Landratsamt
Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Herrn Greulich (Tel.: 03421 7587140; E-Mail:
[email protected]) oder Frau Lehmann (Tel.:
03421 7587146; E-Mail: [email protected])
wenden. Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden.
Fleischer
Amtsleiter
Vermietung von Gewerberäumen
Das Landratsamt Nordsachsen bietet die nachfolgend aufgeführten Räume im Technologie- und Gründerzentrum Torgau,
Solarstraße 27 in 04860 Torgau, zur Vermietung an.
Raum
Grundfläche
Nutzungsmöglichkeit
209 - 211
jeweils ca. 37 qm und
eine Galerie von ca. 22 qm Büroräume
214 - 215
jeweils ca. 43 qm und
eine Galerie von ca. 28 qm Büroräume
302/1 - 304/1 jeweils ca. 19 qm
Büroräume
301
ca. 29 qm
Büroraum
318 - 320
jeweils ca. 16 qm
Büroräume
305 - 306
jeweils ca. 24 qm
Büroräume
307
ca. 34 qm
Büroraum
313 - 314
jeweils ca. 19 qm
Büroräume
312
ca. 26 qm
Büroraum
311 - 311/1
jeweils ca. 21 qm
Büroräume
Weiterhin steht in dem Objekt ein Schulungs- und Konferenzraum für ca. 30 Personen (Grundfläche ca. 65 qm) sowie ein
kleinerer Schulungs- und Konferenzraum für ca. 14 Personen
(Grundfläche ca. 44 qm) zur Verfügung. Diese können ganz individuell vermietet werden.
Das Gebäude liegt im Industriegebiet Repitzer Weg. Ein barrierefreier Zugang zum Objekt, sowie ein Aufzug, im Objekt, sind
vorhanden. Darüber hinaus stehen Pkw-Stellplätze auf dem
Grundstück zur Verfügung.
Bei Interesse können Sie sich jederzeit an das Landratsamt
Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Herrn Greulich (Tel.: 03421 7587140; E-Mail:
[email protected]) oder Frau Lehmann (Tel.:
03421 7587146; E-Mail: [email protected])
wenden. Besichtigungstermine vor Ort können selbstverständlich vereinbart werden.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Schul- und Liegenschaftsamt
SG Liegenschaften/Hochbau
Das Landratsamt Nordsachsen bietet das ehem. Verwaltungsgebäude/Bürogebäude, Striesaer Weg 4 in 04758
Oschatz zum Verkauf bzw. zur Vermietung an.
Objektbeschreibung:
Das zweigeschossige Gebäude (Baujahr 1996) liegt am Stadtrand von Oschatz. Die Gesamte Nutzfläche des Gebäudes beträgt 1.130 qm.
Zum Bürokomplex gehört ein Parkplatz mit insgesamt 56 Pkw-Stellplätzen, welcher ebenfalls zum Verkauf bzw. zur Vermietung angeboten wird.
Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 5.023 qm.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dezernat Hauptverwaltung
Grundstücksverkauf
Das Landratsamt Nordsachsen bietet das Grundstück Grüner
Weg 14 in 04860 Torgau; Gemarkung Torgau, Flur 32, Flurstück
68/4 und 81, mit einer Grundstücksgröße von ca. 2.374 qm zum
Verkauf an.
Objektbeschreibung
Das Grundstück befindet sich in einem Wohngebiet mit hohem
Grünanteil, welches durch Ein- und Mehrfamilienhäuser bestimmt wird. Das bebaute Grundstück besteht aus einem zweigeschossigen massiven Hauptgebäude, einer Doppelgarage
sowie einer großen Grünfläche.
Das ursprüngliche Baujahr des Hauptgebäudes wird auf 1937 geschätzt, es erfuhr einer Modernisierung Anfang der 90er Jahre.
Hauptgebäude
- ehemaliges öffentliches Gebäude für Jugendarbeit, leer stehend seit Januar 2014
- teilunterkellert; HA Raum und Heizung
- Erdgeschoss: bestehend aus zwei Teilgebäuden
- Obergeschoss: voll ausgebaut, jedoch Raumhöhe unter 2,40
m
- Dachgeschoss: nicht ausgebaut
- Modernisierung: u. a. Thermofenster, Dämmfassade, Gasheizung
- nachhaltige Nutzung setzt weitere umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen voraus
weitere Informationen
Weitere Informationen zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie
im Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt,
Fischerstraße 26 in 04860 Torgau. Als Ansprechpartner stehen
Herr Greulich, Tel. 03421 7587140 oder Frau Lehmann, Tel.
03421 7587146 zur Verfügung.
Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden.
Angebotsabgabe
Gebote sind an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, Fischerstraße 26 in 04860 Torgau in einem Umschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Grüner Weg 14,
04860 Torgau“ bis zum 18.07.2014 zu richten.
Das Landratsamt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet.
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Dezernat Bau und Umwelt
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen
zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG)
Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-05/13
vom 07.04.2014
Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 1
GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014
eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des
Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai
1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht:
Im Genehmigungsbescheid wird verfügt:
1.
Der Fa. Windfarm Naundorf 1 GmbH wird auf Antrag vom
05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) die
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und dem Betrieb von 2 Windenergieanlage (WEA
13 und WEA 15) am Standort Windpark Naundorf unter dem in
Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der
unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt.
2.
Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben.
3.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die
Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO),
die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15
Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG
und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14
Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für Archäologie gemäß § 12 Abs. 1
und 3 SächsDSchG mit ein.
4.
Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt,
wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren
nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die
Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines
Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde
(§ 18 Abs. 1 BImSchG).
5.
Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung
(VI.) trägt der Antragsteller.
Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er-
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der
Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau;
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz;
und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Abfallrecht, Baurecht,
Denkmalschutz, Arbeitsschutz, Luftfahrt und Wasserrecht.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in
der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur
Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt,
Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str. 4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden aus und
können in dieser Zeit dort eingesehen werden.
Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt.
Torgau, den 12. Juni 2014
Landratsamt Nordsachsen
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen
zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG)
Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-04/13
vom 07.04.2014
Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 1
GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014 eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.
l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai
1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht:
Im Genehmigungsbescheid wird verfügt:
1.
Der Fa. Windfarm Naundorf 1 GmbH wird auf Antrag vom
05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr.1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) die
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und dem Betrieb von 1 Windenergieanlage (WEA 17)
am Standort Windpark Naundorf unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der unter Ziffer III. und
IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt.
2.
Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Stand-
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
ort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben.
3.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die
Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO),
die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15
Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG
und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14
Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für Archäologie gemäß § 12 Abs. 1
und 3 SächsDSchG mit ein.
4.
Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt,
wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren
nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die
Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines
Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde
(§ 18 Abs. 1 BImSchG).
5.
Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung
(VI.) trägt der Antragsteller.
Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau.
Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt
Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau;
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz;
und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Abfallrecht,
Baurecht, Denkmalschutz, Arbeitsschutz, Luftfahrt und Wasserrecht.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in
der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur
Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt,
Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str. 4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden aus und
können in dieser Zeit dort eingesehen werden.
Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt.
Torgau, den 12. Juni 2014
Landratsamt Nordsachsen
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen
zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG)
Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-06/13
vom 07.04.2014
Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 2
GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014 eine
21
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immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.
l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai
1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht:
Im Genehmigungsbescheid wird verfügt:
1.
Der Fa. Windfarm Naundorf 2 GmbH wird auf Antrag vom
05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) die
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zum Rückbau, der Ersatzerrichtung und dem Betrieb von 1
Windenergieanlage (WEA 4A) am Standort Windpark Naundorf
unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach
Maßgabe der unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt.
2.
Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben.
3.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die
Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO),
die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m.
§ 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne
gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für
Archäologie gemäß § 12 Abs. 1 und 3 SächsDSchG mit ein.
4.
Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt,
wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren
nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die
Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines
Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde
(§ 18 Abs. 1 BImSchG).
5.
Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung
(VI.) trägt der Antragsteller.
Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau.
Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt
Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau;
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz;
und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden.
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Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Wasserrecht,
Abfallrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Arbeitsschutz und Luftfahrt.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in
der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur
Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str.
4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden
aus und können in dieser Zeit dort eingesehen werden.
Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt.
Torgau, den 12. Juni 2014
Landratsamt Nordsachsen
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen
zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG)
Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-03/13
vom 07.04.2014
Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 2
GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014
eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des
Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai
1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht:
Im Genehmigungsbescheid wird verfügt:
1.
Der Fa. Windfarm Naundorf 2 GmbH wird auf Antrag vom
05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) die
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und dem Betrieb von 2 Windenergieanlage (WEA
11 und WEA 12) am Standort Windpark Naundorf unter dem in
Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der
unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt.
2.
Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben.
3.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die
Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO),
die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m.
§ 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für
Archäologie gemäß § 12 Abs. 1 und 3 SächsDSchG mit ein.
4.
Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt,
wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren
nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die
Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines
Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde
(§ 18 Abs. 1 BImSchG).
5.
Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung
(VI.) trägt der Antragsteller.
Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau.
Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt
Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau;
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz;
und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Abfallrecht,
Baurecht, Denkmalschutz, Arbeitsschutz und Luftfahrt.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in
der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur
Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt,
Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str. 4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden aus und
können in dieser Zeit dort eingesehen werden.
Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt.
Torgau, den 12. Juni 2014
Landratsamt Nordsachsen
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Dezernat Ordnung
1. Änderung der Satzung über die Erstattung der
notwendigen Schülerbeförderungskosten des
Landkreises Nordsachsen
(Schülerbeförderungssatzung)
Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen beschließt in seiner Sitzung vom 14.05.2014 die Satzung über die Erstattung
der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises
Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung), Beschluss des
Kreistages Nr. 266/11KT vom 30. März 2011, wie folgt zu ändern:
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Landkreis Nordsachsen. Aufgrund der o. g. Gesetze organisiert der Landkreis
die erforderliche Schülerbeförderung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Schulbussen oder auf privater Basis und erstattet
23
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
die daraus entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile der Eltern.
Dies betrifft folgende Einrichtungen
- Grundschulen
gemäß § 5 SchulG
- Oberschulen
gemäß § 6 SchulG
- Gymnasien
gemäß § 7 SchulG
- Förderschulen
gemäß § 13 SchulG
- Berufsbildende Schulen im unmittelbaren
zeitlichen Anschluss an die
allgemeinbildende Schule
- Berufliches Gymnasium
gemäß § 12 SchulG
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
als einjährige Vollzeitschule an der
Berufsschule
gemäß § 8 Abs. 3 SchulG
- Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
in Vollzeitunterricht
an der Berufsschule
gemäß § 8 Abs. 3 SchulG
- Fachoberschule (zweijährige Dauer) gemäß § 11 SchulG.
Eine Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Schulpflicht besucht werden und soweit keine
anderweitige Förderung, insbesondere nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz oder anderen
Ausbildungshilfen, erfolgt.
■
§2
Stundenplanmäßiger Unterricht
(2) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern,
Sportfesten, Schullandheimaufenthalten, Studien- und Theaterfahrten, Ferienhortbetreuung, Hortbetreuung sowie Projekttagen
und Praktika, ausdrücklich auch an fachpraktischem Unterricht
in anderen Einrichtungen.
§6
Eigenanteilspflicht der Eltern und der Schüler
b) für Gymnasiasten ab der Klassenstufe elf sowie Schüler der
berufsbildenden Schulen
14,00 Euro pro Monat
Die Änderungen treten ab 01. Juni 2014 in Kraft und werden
erstmalig für das Schuljahr 2014/2015 wirksam.
Torgau, den
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen informiert
Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
Lebensmittel sind unterschiedlich lange haltbar. Bei verpackten
Lebensmitteln informiert das Mindesthaltbarkeitsdatum die Verbraucher darüber, wie lange das Lebensmittel mindestens einwandfrei sein wird.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird von den Herstellern festgelegt und muss auf der Verpackung mit der Angabe
„mindestens haltbar bis…“ angegeben werden. Oft sind Lebensmittel auch nach Ablauf des MHD genießbar. Weil dann aber die
„Garantie“ des Herstellers abgelaufen ist, müssen die Verbraucher selbst prüfen, ob das Produkt noch „gut“ ist. Anders ist das
beim Verbrauchsdatum. Es wird angegeben bei Lebensmitteln,
die in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderblich sind wie etwa
Hackfleisch. Diese Lebensmittel sollten nach Ablauf des Datums
nicht mehr gegessen werden.
Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?
Verpackte Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum
tragen. Es gibt an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel bei
angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen
Eigenschaften behält. Hierzu gehören nicht nur die einwandfreie
mikrobiologische Beschaffenheit, sondern auch Farbe, Geruch,
Geschmack und Nährwerte. Das MHD ist also kein „Verfallsdatum“ oder „Ablaufdatum“, sondern die Garantie des Herstellers
für das Vorhandensein der charakteristischen Produkteigenschaften bis zum angegebenen Zeitpunkt.
Wie wird das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben?
Anzugeben ist das Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Worten
„mindestens haltbar bis…“. Dann müssen Tag, Monat und Jahr
in dieser Reihenfolge genannt werden. Je nach Dauer der Haltbarkeit können jedoch Datumsbestandteile entfallen:
Haltbarkeit
Angabe
Bsp. Warengruppen
___________________________________________________________________________________________________
bis 3 Monate
Jahr kann entfallen „mindestens haltbar
Milchprodukte, Brot/ Brötchen
bis Tag/Monat“
___________________________________________________________________________________________________
> 3 Monate
Tag kann entfallen „mindestens haltbar
Mehl, Reis, Nudeln, Saucen, Säfte
bis Ende Monat/Jahr“
___________________________________________________________________________________________________
> 18 Monate
Tag und Monat können entfallen
Konserven, Konfitüren, Gewürze,
„mindestens haltbar bis Ende Jahr“
Mineralwasser
Welche zusätzlichen Angaben muss ich beachten?
Sind bestimmte Lagerungsbedingungen erforderlich, um die
Haltbarkeit zu gewährleisten - z.B. die Einhaltung konkreter Temperaturen - so steht auf der Verpackung in Verbindung mit der
Datumsangabe ein entsprechender Hinweis: „bei +5°C mindestens haltbar bis …“ oder „Kühl und Trocken lagern. Mindestens haltbar bis …“.
Speziell die Temperatur hat einen großen Einfluss auf die Haltbarkeit eines Lebensmittels. Tiefkühlkost muss z.B. bei mindestens
-18°C gelagert werden. Auch das Öffnen einer Lebensmittelverpackung hat zur Folge, dass sich das Mindesthaltbarkeitsdatum
verkürzt. Daher sollten angebrochene Lebensmittel rasch aufgebraucht werden.
Kann ich Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch essen?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, wie lange ein Lebensmittel „mindestens“ haltbar ist. Schon weil die Hersteller die Garantie der Mindesthaltbarkeit nur geben können, wenn sie einen
„Sicherheitszuschlag“ geben, sind viele Lebensmittel auch nach
Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar. Weil dann
aber die „Garantie“ des Herstellers abgelaufen ist, müssen Verbraucher selbst die Lebensmittel prüfen.
Ein untypischer Geruch, Veränderungen in Farbe und Konsistenz
oder gar Schimmel sind Anzeichen dafür, dass ein Lebensmittel
nicht mehr verzehrt werden sollte.
■ 24
Dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verkauft werden?
Lebensmittel dürfen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiter verkauft werden. Der Verkäufer stellt durch Stichproben sicher, dass das Produkt noch genießbar ist.
Gibt es Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum benötigen?
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht erforderlich bei:
- ungeschältem, nicht verarbeitetem Obst und Gemüse
- alkoholischen Getränken (mind. 10 Vol. % Alkohol)
- alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Säften und alkoholischen Getränken in Behältnissen über 5 Liter
- Speiseeis in Portionspackungen
- Backwaren, die üblicherweise innerhalb von 24 Std. verzehrt
werden
- Speisesalz (außer Jodsalz)
- Zucker in fester Form
- Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen
- Zuckerwaren, die fast nur aus Zucker, Aroma und Farbstoffen
bestehen
- Wein und Schaumwein
Wie wird das Mindesthaltbarkeitsdatum festgelegt?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum legen
die Hersteller fest. Sie kennen die Produkteigenschaften, also
die mikrobiologische Beschaffenheit (Entwicklung von Keimen,
pH-Wert) und die sensorische Qualität (Farbe, Aussehen, Geruch, Geschmack) am besten. Alle Produkte der Lebensmittelwirtschaft unterliegen während der Herstellung ständigen Quali-
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
tätskontrollen. Aufgrund dieser Testergebnisse und Erfahrungen
wählt der Hersteller das Mindesthaltbarkeitsdatum so, dass das
Lebensmittel bis zu diesem angegebenen Datum seine charakteristischen Eigenschaften mindestens behält. Der Hersteller
garantiert also bis zum angegebenen Datum für Qualität und
Haltbarkeit.
Was ist das Verbrauchsdatum?
Bei in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderblichen Lebensmitteln wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Dies ist beispielsweise erforderlich
bei rohem, zerkleinertem Fleisch wie Hackfleisch, Geschnetzeltem oder rohen Würsten sowie bei Geflügel.
Bei diesen Lebensmitteln müssen unbedingt die angegebenen
Lagerungsbedingungen, sprich Kühltemperaturen, eingehalten
werden. Ausgewiesen wird das Verbrauchsdatum mit den Worten „verbrauchen bis …“.
Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, sollte das Lebensmittel
nicht mehr verzehrt werden, da es gesundheitsschädlich sein
kann. Außerdem darf Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum
nicht mehr verkauft werden.
Seit wann gibt es das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Die Angabe eines Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums
ist für verpackte Lebensmittel seit Inkrafttreten der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) vom 22. Dezember 1981
in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle: http://www.bll.de/de/infomaterial/broschueren-flyer/pbmindesthaltbarkeitsdatum
Die Amtstierärztin
Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 12.06.2014)
Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php
Art des Bades Bad
Letzte
BadewasserSichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Naturbäder
Naturbad Luppa
14.05.2014
entspricht Sächsischer > 2,00 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO- Ausleihe von
vom 15.04.2008
Wassertretern
- FKK
- Versorgungseinrichtungen
- Wasserrutsche
______________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
11.06.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Kioskbetrieb
„Alte Mulde“
BadegewässerVO
- Campingmöglichkeit
Roitzschjora
vom 15.04.2008
- Tischtennisplatte
- Beachvolleyballfeld
- Klettergerüst
______________________________________________________________________________________________________
Mertgenteich
10.06.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Schullandheim
Schullandheim
BadegewässerVO
Reibitz
vom 15.04.2008
______________________________________________________________________________________________________
Schladitzer Bucht
21.05.2014
entspricht Sächsischer > 3,00 m
- Wassersportzentrum
BadegewässerVO
„All-on-Sea“
vom 15.04.2008
- Kursangebote für
Windsurfer, Segler,
Katamaran
- Volleyballanlage
- Rundweg für Skater,
Radfahren, Spazieren
- Ausleih von Segelbooten, Kanus,
Wassertretern,
Surfmaterial
- Kioskbetrieb
- Tauchschule
- Wassererlebnispark
______________________________________________________________________________________________________
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Art des Bades Bad
25
■
Letzte
BadewasserSichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Kiesgrube Eilenburg 11.06.2014
entspricht Sächsischer 2,80 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO
- FKK möglich
vom 15.04.2008
- Versorgungseinrichtungen
- Campingplatz
- Wasserskianlage
______________________________________________________________________________________________________
Ziegeleiteich
15.05.2014
entspricht Sächsischer
2,00 m
- Grillmöglichkeit
Schönwölkau
BadegewässerVO
- Kinderspielplatz
vom 15.04.2008
- Tischtennisplatte
- überdachte Sitzbänke
______________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
11.06.2014
entspricht Sächsischer > 2,00 m
- Campingplatz
Kleinliebenau
BadegewässerVO
- Gaststätte
vom 15.04.2008
______________________________________________________________________________________________________
Seebad Schildau
26.05.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Campingplatz
BadegewässerVO
- Gaststätte
vom 15.04.2008
- Unterkünfte für
Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten
und Wassertretern mgl.
______________________________________________________________________________________________________
Pressler Teich
03.06.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Campingplatz
(ohne Bademeister)
BadegewässerVO
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________________________
Beckenbäder Parthe-Bad Taucha 22.05.2014
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Imbiss
- Kinderspielplatz
______________________________________________________________________________________________________
Freibad Elberitz04.06.2014
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
mühle Delitzsch
Anforderungen der
- große Liegewiese
DIN 19643
- großes Nichtschwimmerbecken
- Versorgungseinrichtung
______________________________________________________________________________________________________
Freibad Mügeln
26.05.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Zelten für Gruppen
möglich
- Rutsche
______________________________________________________________________________________________________
Freibad
26.05.2014
entspricht den
bis Grund
- Campingplatz
Neumühle
Anforderungen der
- Gaststätte
Schildau
DIN 19643
- Unterkünfte für
Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten
und Wassertretern mgl.
______________________________________________________________________________________________________
Heide Spa
19.03.2014
entspricht den
bis Grund
- Hallen- und AußenBad Düben
Anforderungen der
becken
DIN 19643
- große
Saunalandschaft
- Strömungskanal
- Hotel & Resort
- Restaurant
______________________________________________________________________________________________________
Schwimmhalle
22.01.2014
entspricht den
bis Grund
- Hallenbecken
Eilenburg
Anforderungen der
(Schwimmer +
DIN 19643
Nichtschwimmer)
- Sauna
- Sprungturm
■ 26
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Art des Bades Bad
Letzte
BadewasserSichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Sport- und
17.04.2014
entspricht den
bis Grund
- Hallen- und
Freizeitbad
Anforderungen der
Außenbecken
Aquavita Torgau
DIN 19643
- Saunalandschaft
- Imbissangebot
- Kinderspielplatz
- Lichttherapie
- Floating
______________________________________________________________________________________________________
Erlebnisbad Platsch 17.04.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Oschatz
Anforderungen der
- Hallen- &
DIN 19643
Außenbecken
- Rutschen-Eldorado
- Saunalandschaft
- Sprungturm
______________________________________________________________________________________________________
Freibad
22.05.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Hammermühle
Anforderungen der
- Kinderspielplatz
Bad Düben
DIN 19643
- Beachvolleyballfeld
- Nichtschwimmer- und
Sportbecken
____________________________________________________________________________________________________________________
Das Haus Leben e. V. in Delitzsch
hat sein Kursangebot erweitert
Seit nunmehr 2 Jahren gibt es das Haus Leben e. V. in Delitzsch.
Diese Begegnungsstätte für Tumorpatienten und deren Angehörige öffnet immer montags in der Zeit von 11:00 Uhr - 14:00 Uhr
im Medizinischen Versorgungszentrum Delitzsch, in der LudwigJahn-Straße 4 seine Pforten. Neben dem offenen Café, den Entspannungskursen und dem offenen Atelier, wird nun an jedem
ersten Montag im Monat ein Kochseminar angeboten. Unter
Anleitung einer professionellen Ernährungsberaterin bereiten
die Teilnehmer gesunde Mahlzeiten zu. Beim anschließenden
gemeinsamen Essen können sie sich dann von der Schmackhaftigkeit der Speisen überzeugen. Dabei erhalten sie wichtige
Tipps und Anregungen zu gesunder Ernährung, erfahren, welche Rezepte empfehlenswert sind um den Körper zu stärken
und die Therapieverträglichkeit zu verbessern.
Am Montag, den 05.05.2014, fand die Auftaktveranstaltung für
das Kochseminar statt. Mit nagelneuen Kochschürzen ausgestattet, begaben sich die zehn Teilnehmer an die Töpfe, Pfannen
und Schneidebretter. Es wurde geschnippelt, geraspelt und püriert. Nach etwa einer Stunde war das Ergebnis fertig und konnte
sich sehen lassen.
Dezernat Ordnung
Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Delitzsch: Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str.
7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4,
Kontakt:
Frau Martina Koch
Tel.:
0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
__________________________________________________
Als Vorspeise wurde eine Möhren-Ingwer-Suppe angerichtet,
der Hauptgang bestand aus einem Hähnchenbrustfilet in Parmesanhülle mit Thymianreis zum Dessert wurde ein leckerer
Obstsalat gereicht. Frau Oberarzt Dr. med. Kürschner von der
Onkologie im Medizinischen Versorgungszentrum in Delitzsch,
Frau Bax und Herr Habicht vom Haus Leben e. V. in Leipzig,
Herr Fröhlich, Leiter vom Berufsschulzentrum in Delitzsch und
Frau Nebel vom Gesundheitsamt in Delitzsch waren als Gäste an diesem Tag eingeladen und kamen auch in den Genuss
des gesunden und schmackhaften Menüs. Frau Dornheim, die
das Haus Leben e. V. in Delitzsch ehrenamtlich betreut, heißt
alle an Tumor erkrankten Personen, deren Angehörige und Interessierte montags im Haus Leben willkommen. Die aktuellen
Wochenpläne sind in der Onkologie in Delitzsch, in der LudwigJahn-Straße 4 und in der Psychosozialen Tumorberatungsstelle
im Gesundheitsamt in Delitzsch, in der Richard-Wagner-Straße
7a erhältlich. Das Haus Leben e. V. in Delitzsch freut sich auf
Ihren Besuch.
Dezernat Soziales
K. Nebel, Landratsamt Nordsachsen, Gesundheitsamt Standort
Delitzsch
Amtsleiter
Moschek
Öffentliche Zustellung
Für Herrn Tim Fiedler, geb. am 25.01.1988, zuletzt wohnhaft in
04886 Beilrode, ohne festen Wohnsitz, liegen im Jugendamt
Oschatz, Friedrich-Naumann-Promenade 9 , folgende Schriftstücke zum Abholen bereit:
1. Az.: 469.31.1.0521/11 RWA/Auskunftsersuchen vom 16.04.2014
und 27.05.2014
Diese Schriftstücke können in vorgenannter Dienststelle
Dienstag/Donnerstag/Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
in Empfang genommen werden.
Torgau, 16.06.2014
im Auftrag
27
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Befragung der Bevölkerung ab dem 50. Lebensjahr
ist im vollen Gange
Bis August 2014 werden Mitarbeiter und Beauftragte der Landkreisbehörde Personen ab dem 50.Lebensjahr zu ihrer Lebenssituation, zu ihren Wünschen und Problemen befragen oder bitten einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen.
Mittels dieser Erhebung soll die persönliche Meinung zur jetzigen und zur gewünschten künftigen Lebensführung widergespiegelt werden.
Das Anliegen dieser Befragung ist
· eine Grundlage für die Gestaltung der Lebensbedingungen
von Seniorinnen und Senioren im Landkreis Nordsachsen zu
schaffen,
· ihre Lebensqualität zu fördern, indem:
- Unterstützungsmöglichkeiten für die Regionen besser aufeinander abgestimmt werden,
- die Attraktivität ländlicher Räume bewahrt bleibt,
- die Daseinsvorsorge sowie eine bedarfsgerechte Mobilität
und Kommunikation in den ländlichen Räumen gesichert
werden sowie
- Städte für die ältere Bevölkerung lebenswert gestaltet und
eine inklusive Stadtgesellschaft verwirklicht werden,
· Strukturen zu verbessern, um selbstbestimmt im Alter leben
zu können, z.B.
- gesundes Altern zu unterstützen oder
- qualitativ gute und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung zu
sichern,
· den Bedarf an Hilfe und Unterstützung für die Senioren bzw.
Ideen der Bürger zu erfassen und
· soziale Strukturen und Kontakte besser nutzbar zu machen.
Liebe (angehende) Seniorinnen und Senioren,
mit Ihrer Beteiligung können Sie mithelfen,
· auf die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde/Stadt nach
eigenen Vorstellungen Einfluss zu nehmen und diese zu verbessern,
· ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter in Ihrer gewohnten Umgebung zu erhalten und
· soziale Strukturen und Kontakte besser nutzbar zu machen.
Inhalt der Befragung werden u.a. Themen zu Ihren Wohn- und
Lebensbedingungen, zu Ihrer Gesundheit und evtl. Pflegebedürftigkeit sowie Ihren Möglichkeiten nach Bildung und Kultur
sein.
Die Fragen basieren auf der Grundlage der Plattform „Sozialplanung für Senioren“ (www.sozialplanung-senioren.de) und
schaffen damit eine Vergleichbarkeit zu anderen Regionen in
Deutschland.
Ihrer Angaben werden anonym durch Mitarbeiter der Technischen Universität Dresden aufgearbeitet.
Die Teilnahme an dieser Befragung ist selbstverständlich freiwillig.
Um diese zukunftsorientierte Aufgabe erfüllen zu können, bedarf
es Ihrer Hilfe.
Deshalb bittet das Landratsamt Nordsachsen um Ihre Unterstützung und bedankt sich im Voraus.
Bei Anfragen zu dieser Befragung wenden Sie sich vertrauensvoll an die Sozialplanerin, Frau Brit Gruhne; Tel. 03421 7586203
oder 034202 9886203 oder per E-Mail: [email protected].
Pfennig
Amtsleiterin
Sozialamt
■
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines
Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer
Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und
Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
Kinder suchen Familien
Der Pflegekinderdienst sucht Familien für:
-> Bereitschaftspflege sowie
-> Vollzeitpflege
Die Pflegeeltern sollten:
- liebevoll und tolerant sein
- Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen
- damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein
müssen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
haben
Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können.
Ihre Ansprechpartner:
• Bereich Torgau
Frau Politschuk
Tel.: 03421 7586107
Schlossstraße 27,
04860 Torgau
•
Bereich Delitzsch-Eilenburg
Frau Helfer-Thiemecke
Tel.: 034202 9886140
Richard-Wagner-Str. 7a,
04509 Delitzsch
•
Bereich Oschatz
Frau Renner
Tel.: 03435 9846180
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
■ 28
■
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Haushaltsatzung der Gemeinde Doberschütz
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der
Gemeinderat in der Sitzung am 03.04.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.489.702 EUR
- Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
4.674.770 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -185.068 EUR
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
0 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der
Abdeckung von Fehlbeträgen des
ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis)
-185.068 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
778.210 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen
778.210 EUR
- Saldo aus den außerordentlichen
Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten
ordentlichen Ergebnisses auf
-185.068 EUR
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
0 EUR
- Gesamtergebnis auf
-185.068 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
5.329.696 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
5.260.292 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender
Verwaltungs- tätigkeit als Saldo der Gesamtbeiträge der
Einzahlungen oder Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
69.404 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
485.813 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
540.194 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-54.381 EUR
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
15.023 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
0 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
116.000 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
-116.000 EUR
-
Saldo aus Finanzierungsmittelübersicht
oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des Finanzmittelbestandes
auf
-100.977 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf
0 EUR
festgesetzt
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 138.000 EUR
festgesetzt
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtmäßigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf,
wird auf
300.000 EUR
festgesetzt
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
auf
293 vom Hundert
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
398 vom Hundert
Gewerbesteuer auf
383 vom Hundert
festgesetzt.
Doberschütz, den 03.04.2014
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde
Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit
vom 23.06.2014 bis 29.06.2014
zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz,
Breite Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Märtz
Bürgermeister
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 11.00 Uhr
29
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Auf nach Doberschütz zur Summerparty 2014
am 21.06. am Morellensee in Doberschütz
ab 18.00 Uhr
mit der Kinderdisco, den Tanzmäusen Doberschütz, Hüpfburg usw.
ab 19.00 Uhr mit der Modenschau von No. 1 aus Eilenburg
ca. 21.00 Uhr Guggemusik Live mit der „Geile Gugge Belgern“, live Band „No Sound“
ca 23.30 Uhr Feuerwerk und Andrea Berg Double Show
Partymusik „Disco Total‘ mit DJ Oli
Live Fußball WM Übertragung:
Deutschland - Ghana
Eintritt: Erwachsene 6,- Euro, Kinder 1,- Euro
Organisation: Doberschützer Heimatverein Goldberg e. V.
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr
2015/16 der Gemeinde Doberschütz
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das sechste Lebensjahr
vollenden, werden schulpflichtig und sind durch die Eltern
zum Schulbesuch anzumelden.
Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, können ebenfalls angemeldet werden.
Der Einzugsbereich der Grundschule Doberschütz umfasst
alle Ortsteile der Gemeinde Doberschütz,
das sind Battaune
Bunitz
Doberschütz
Mölbitz
Mörtitz
Paschwitz
Rote Jahne
Sprotta
Sprotta-Siedlung
Winkelmühle
Wöllnau
Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der GS Doberschütz am
Mittwoch, dem 10.09.2014 von 10.00 - 11.00 Uhr
und von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
■
Wettkampf-Ausschreibungen
im Rahmen der 700 -Jahr-Feier von Mensdorf und
des Kinder- und Vereinsfestes
am:
wo:
Startgeld:
21. Juni 2014, ab 10.00 Uhr
Sportzplatz Mörtitz
kein
1. Volleyballturnier Volkssport - Mannschaften
Mix-Mannschaften (ohne Altersbegrenzung)
gespielt wird auf einem Rasenplatz jeder gegen jeden, je nach
Teilnehmerzahl auch in Gruppen Mannschaftsstärken:
max. 6 Spieler; Auswechselspieler unbegrenzt, es müssen immer mind. 2 Frauen auf dem Spielfeld sein
Anmeldung ab sofort an:
Thomas Jahn, Tel. 03423 755961
Mörtitz, Gartenstraße oder
Angela Sawatzki, Tel. 03423 756514
Mörtitz, Seitenstraße 1 b
2. Tischtennisturnier:
Kinder bis 14 Jahre, Wettkampfart nach Teilnehmerzahl
bitte Schläger mitbringen!!
Anmeldung ab sofort an:
Reinhard Rintsch, Tel. 03423 757071, Mörtitz Waldweg 4
Bei beiden Turnieren sind im Wettkampf befindliche Spieler ausgeschlossen!!!
Anmeldeschluss jeweils: 21.06.2014, 9.00 Uhr (1 Stunde vor
Spielbeginn)
Siegerehrung:
am Abend im Festzelt
Alle interessierten Sportfreunde sind herzlich eingeladen!
Der Veranstalter
Denkmalförderverein Mörtitz/Mensdorf e. V. und Ortschaftsrat
Mörtitz
__________________________________________________
Geplante Ländliche Neuordnung Kossa
Gemarkung: Durchwehna, Kossa
Gemeinde:
Laußig
Landkreis:
Nordsachsen
Einladung zur Aufklärungsversammlung
Herzlich Willkommen zur 700-Jahr-Feier
von Mensdorf und dem Kinder- und Vereinsfest
am 19.06 und 21.06.2014
Alle Einwohner von Mörtitz, der Gemeinde Doberschütz und
umliegender Orte sind ganz herzlich eingeladen, unser Jubiläum mit uns zu feiern!
Samstag, dem 21.06.2014 startet dann das Fest auf dem
Sportplatz an der Feuerwehr mit viel Unterhaltung für Jung
und Alt!
10:00
- Beginn Volleyballturnier (siehe Ausschreibung)
- Sport und Spaß für Kinder
10:30
- Beginn TT-Turnier (siehe Ausschreibung)
12:30
- Programm der Vereine (Chöre, Line Dance, Akrobaten, Frauensportgruppe und Kindergarten)
auf der Bühne im Festzelt
14:45
- Siegerehrung Kinder
15:00
- Fußballspiel Mörtitz : Spröda
17:00
- Finalspiel Volleyball
19:00
- Siegerehrung Volleyball
21:00
- Liveübertragung Fußballweltmeisterschaft aus
Brasilien
23:00
- Feuershow
Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt!
Denkmalförderverein Mörtitz/Mensdorf e. V. und Ortschaftsrat
Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung
(ALN) hält am
Dienstag, dem 15. Juli 2014, um 18.00 Uhr
im Bürger-Service-Center Kossa, OT Kossa
Hauptstraße 86b, 04838 Laußig
eine Aufklärungsversammlung über die Durchführung eines
Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in den Gemarkungen
Durchwehna
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6
Kossa
Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11
ab. Aus diesem Grund lädt es alle Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden bzw. Anlagen und die Erbbauberechtigten, sowie auch die der angrenzenden Fluren, ein.
Das ALN klärt über Ziel und Zweck des beabsichtigten Flurbereinigungsverfahrens, über den zeitlichen und verfahrenstechnischen Ablauf, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten
und deren Finanzierung auf. Der Erfolg des Flurbereinigungsverfahrens hängt von der Mitwirkung aller Eigentümer ab. Deshalb werden alle Eigentümer aufgefordert, an der Neuordnung
intensiv mitzuwirken, denn das Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ist nicht nur für Landwirte von erheblicher Bedeutung. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
Eilenburg, den 16.05.2014
gez. Wirsching
Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung
■ 30
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Gemeinde Jesewitz
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
der Gemeinde Jesewitz am 08.05.2014 wurden
folgende Beschlüsse gefasst
BeschlussNr.
Inhalt
________________________________________________________
21/2014
Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Jesewitz, Flur 3, Flurstück 155, 116/9 durch die Gemeinde Jesewitz
22/2014
Überplanmäßige Auszahlungen für den Neubau
einer Maschinenhalle
23/2014
Vergabe von Bauleistungen zur Herstellung von
Fundamenten für die Unterstellhalle in Jesewitz
24/2014
Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung vom
03.04.2009 - Neubau Einfamilienhaus im Bungalowstil und Garagenvergrößerung durch Anbau an
vorhandener Garage im OT Kossen
Antragsteller: Frau Heidemarie Steinhilber, OT
Kossen
25/2014
Antrag auf Errichtung eines Eigenheimes im OT
Liemehna
Antragsteller: Herr Renè Klopfer Leipzig
26/2014
Übertragung des Grundstücks in der Gemarkung
Gallen, Flur 3, Flurstück 110 durch die Gemeinde
Jesewitz
27/2014
Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Gallen, Flur 3, Flurstück 110 durch die Gemeinde Jesewitz
28/2014
Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Gallen, Flur 3, Flurstück 109 durch die Gemeinde Jesewitz
29/2014
Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Gallen, Flur 3, Flurstück 109 durch die Gemeinde Jesewitz
30/2014
Aufstellung eines Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nr. II „Am Milchberg“, OT Gordemitz der Gemeinde Jesewitz sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit
31/2014
Stellungnahme zur Ergänzungssatzung „Wohnbaufläche Auststraße“ der Gemeinde Krostitz
32/2014
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrleiters und des
stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gallen
33/2014
Überplanmäßige Auszahlungen für den Erwerb eines Fahrzeuges für den Bauhof
Tauchnitz
Bürgermeister
Einladung
zum Dorf - und Sportfest Pehritzsch
4. bis 6. Juli 2014
65 Jahre SG Pehritzsch
129 Jahre FF Pehritzsch
Vom 4. bis 6. Juli 2014 findet das Dorf- und Sportfest in
Pehritzsch statt.
Die Mitglieder der SG Pehritzsch, des Ortschaftsrates sowie
der Freiwilligen Feuerwehr haben wieder ein stimmungsvolles Programm geplant und freuen sich auf zahlreiche Gäste
bei Fußball, Kinderspielen, Tanz und Showprogramm!
Als besonderen Höhepunkt haben wir von Freitag bis Sonntag ein Oldtimer-Treffen organisiert.
Freitagabend beginnt das Fest traditionell mit dem Fackelumzug und dem Fußballspiel der Alten Herren. Danach lädt
DJ Micha zur Disco ins Festzelt.
Bei Kaffee und Kuchen am Samstag gegen 15:00 Uhr unterhalten die Kinder unserer Tanzgruppe die Gäste im Festzelt. Gleichzeitig findet ab 13:00 Uhr ein Fußballturnier statt.
Samstagabend ab 20:30 Uhr sorgt die Tanzgruppe
Pehritzsch dann mit neuen Tänzen für Stimmung im Festzelt. Danach können alle Gäste das Tanzbein schwingen.
Neu im Programm ist der Frühschoppen mit Blaskapelle am
Sonntag ab 10:30 Uhr. Gleichzeitig können sich Kinder und
Erwachsene das Schaudreschen mit Dreschmaschinen und
Dreschschlegeln wie in alten Zeiten ansehen oder sich beim
Pfeil und Bogenschießen selbst sportlich betätigen.
Alle Pehritzscher und Gäste sind recht herzlich eingeladen!
Freitag
18.30 Uhr
Fußballspiel Alte Herren
SG Pehritzsch - SV Eintracht Gerichshain
19.30 Uhr Fackelumzug mit Schalmeienkapelle
Fackelverkauf 1,- EUR pro Fackel
ab 21.00 Uhr Disco mit DJ Micha
Samstag
ab 13.00 Uhr Herren Fußballturnier
Oldtimer - Treffen
ab 14.00 Uhr Kinderspiele, Hüpfburg, Spielmobil
ab 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen im Festzelt
15.00 Uhr
Programm mit den neuesten Tänzen der Kindertanzgruppe im Festzelt
ab 20.00 Uhr Disco mit DJ Micha
20.30 Uhr
Showprogramm Pehritzscher Tanzgruppe
Jagdgenossenschaft Pehritzsch
Die Jagdgenossenschaft Pehritzsch hat in ihrer letzten
Sitzung am 14.05.2014 eine neue Satzung der Jagdgenossenschaft Pehritzsch beschlossen. Die Satzung
und das Protokoll der Sitzung liegen in der Zeit vom
23.06.2014 bis 18.07.2014 im Gemeindeamt Jesewitz,
Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz zu den Öffnungszeiten
der Gemeinde öffentlich aus.
Sonntag
ab 10.00 Uhr Oldtimer-Treffen
ab 10.30 Uhr Schau-Dreschen wie in alten Zeiten mit
Dreschmaschinen und Dreschschlegel
Bogenschießen für jedermann
Frühschoppen mit Blaskapelle
12.00 Uhr
Spanferkelessen und andere Leckereien
Die bisherige Satzung der Jagdgenossenschaft vom
19.04.1999 tritt mit Inkrafttreten der Satzung vom
14.05.2014 außer Kraft.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt!
Wir wünschen allen Pehritzschern und Gästen viel Spaß!
Volker Ackermann
Jagdvorsteher
Ortsvorsteherin
Andrea Herold
SG Pehritzsch
Stefan Bär
31
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
■
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkungen Pehritzsch und Jesewitz
Vom 28. April 2014
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz GmbH, Naundorfer Straße 46,
04860 Torgau, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert
worden ist, gestellt hat.Der Antrag (Az:L32-0531.73/8/4) betrifft
die vorhandene Trinkwasserleitung DN 900 und das Fernmeldekabel (Abschnitt Schieberstation Canitz-Hochbehälter Schwarzer Berg, Abschnitt Schieberstation Canitz-Abgabestation
Fuchsberg) einschließlich Zubehör/Sonder,- und Nebenanlagen
sowie Schutzstreifen. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der
·
Gemeinde Jesewitz (Gemarkung Pehritzsch Flur 2 Flurst.
Nr. 128 und Gemarkung Jesewitz Flur 4 Flurst. Nr. 1/3)
können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom 7. Juli 2014 bis einschließlich 4. August 2014
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden
(montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach
Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des
Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf
dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I
S. 3900).
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen
der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch
Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand
vom 3. Oktober 1990.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein
zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die
im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.
Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher
bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen
der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee,
01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
gez.
Leipzig, den 28. April 2014
Landesdirektion Sachsen
Claus-Peter Susok
Referatsleiter
Anmeldung
der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 an der
Grundschule Jesewitz
Alle Kinder unseres Grundschulbezirkes, die bis zum 30. Juni
2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule Jesewitz anzumelden.
Eingeschult werden alle Kinder, deren
Geburtsdatum zwischen dem 01.07.2008 und dem 30.06.2009
liegt.
Laut § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen können
auch Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September
2015 das sechste Lebensjahr vollenden.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde (Original und
Kopie) des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Getrennt lebende oder unverheiratete
Eltern sollten bei der Anmeldung die Bescheinigung über die
Erziehungs- u. Sorgeberechtigung mitbringen. Das Kind selbst
muss nicht vorgestellt werden.
Termine zur Anmeldung:
Montag, 01.09. - Freitag, 05.09.2014
von 07.30 Uhr - 11.15 Uhr
Dienstag, 02.09.2014
von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag, 04.09.2014
von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule Jesewitz
In Ausnahmefällen können Termine außerhalb der Anmeldezeiten mit der Grundschule telefonisch vereinbart werden.
Jesewitz, den 28.05.2014
K. Bröse
Schulleiterin
■ 32
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Gemeinde Laußig
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkung Priestäblich
Vom 28. April 2014
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Johannisgasse 7/9, 04103
Leipzig, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist,
gestellt hat.
Der Antrag (Az:L32-0531.73/8/3) betrifft die vorhandene Trink,und Abwasserleitung einschließlich Zubehör/Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen
der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch
Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand
vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet
werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird.
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden
(montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies
bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann,
dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher
bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen
der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee,
01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß
§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts
gez.
Leipzig, den 28. April 2014
Landesdirektion Sachsen
Claus-Peter Susok
Referatsleiter
·
Gemeinde Laußig (Gemarkung Priestäblich)
können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom 7. Juli 2014 bis einschließlich 4. August 2014
Rundfahrten, Sonderstempel und Sonderpostkarte zum Jubiläum „75 Jahre touristische Postkutschen- u.
Postschlittenfahrten 1939-2014“ beim 9. Deutschen Postkutschentreffen in Löbnitz am See
Zum 9. Deutsche Postkutschentreffen am 21.06.2014 wird das
Team „Erlebnis:Briefmarken“ der Deutschen Post AG mit einer
Sonderpostkarte (Auflage 500 Stück) und einem Sonderstempel zum Jubiläum „75 Jahre touristische Postkutschen- u.
Postschlittenfahrten 1939-2014“ 10-18 Uhr im Rahmen des
Parkfestes und Reitturnieres in Löbnitz am See bei Bad Düben
nördlich von Leipzig sein.
Zudem wird eine Sonderpostbeförderung mit der Postkutsche im Rahmen der Rundfahrten mit Fahrgästen zum 9. Deutschen Postkutschentreffen am 21. und 22.06.2014 rund um das
Parkstadion angeboten. Danach sind die Belege beim 1. Sächsischen Postkutschenverein, c/o A. Kaiser, Hauptstr. 5c, 01737
Grillenburg, Tel./Fax. 035202 52614, postkutschenverein(at)
gmx.de, zum Preis von 3,00 Euro/Stck. zzgl. Porto erhältlich
(www.poststrassen-erleben.de).
Das Deutsche Postkutschentreffen war 2009 und 2011 bereits
im benachbarten Bad Düben an der Bockwindmühle zu Gast
und findet nun erstmals in Löbnitz am See statt.
1. Sächsischer Postkutschenverein e. V.
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
33
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Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
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Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
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Grundschule Authausen
Kirchstraße 2
04849 Authausen
Tel. 034243 26253 - Fax. 034243 71394
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.grundschule-authausen.de
Anmeldung der Schulanfänger
für das Schuljahr 2015/2016
Aufforderung der Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder zum
Schulbesuch in der Grundschule Authausen
Liebe Eltern,
die Anmeldung für die Schulanfänger 2015/2016 findet am
21.07.2014 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 17.00
Uhr bis 19.00 Uhr in der Grundschule Authausen statt.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für das Schuljahr
2015/2016 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2015
das sechste Lebensjahr vollenden.
Kinder, die bis zum 30.September 2015 das sechste Lebensjahr
vollenden, dürfen auch angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der
Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen
werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Erforderlich ist die Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Familienstammbuch.
Das Kind muss nicht vorgestellt werden. Bitte bringen Sie zur
Anmeldung Ihres Kindes bei getrennt lebenden oder unverheirateten Eltern die Bescheinigung über die Erziehungs - und Sorgeberechtigung mit.
Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht
besitzen. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Der Einzugsbereich für unsere Grundschule umfasst folgende
Bezirke:
Gruna, Laußig, Pristäblich, Pressel, Kossa, Görschlitz, Durchwehna und Authausen
Alle Schüler die in diesem Einzugsbereich wohnen, müssen
sich an der Grundschule Authausen anmelden, auch wenn der
Wusch besteht eine Schule in freier Trägerschaft zu besuchen.
S. Jeschke
Schulleiter
Grundschule Authausen
Programm Parkfest 2014
Freitag, 20.06.2014
18.00 Uhr
Große Eröffnungsveranstaltung im Park
Ansprache des Bürgermeisters Axel Wohlschläger
Buntes Programm der Kindertagesstätte
sowie der Grundschule Löbnitz
Modenschau der Trendline Modeboutique
Bittner mit den Frauen und
Männern der Fußballmannschaft der „Alten
Herren von Löbnitz“
21.00 - 01.00 Uhr Tanz und Unterhaltung mit der Band Mister
Twist
Disco für Jugendliche im Parkgelände
Samstag, 21.06.2014
13.00 - 18.00 Uhr Kinderflohmarkt
15.00 - 16.00 Uhr Goitzsche Way-of-Arts präsentiert:
„Strauß-Melodien“ Salonorchester-Papillon
(Dessau)
14.00 Uhr
Oldtimerclub Delitzsch und Oldiefans Löbnitz
17.00 Uhr
RMC - Die Schülerband
19.00 - 20.30 Uhr Wolfgang-Petry-Show (Double)
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
20.00 - 00.30 Uhr
22.45 Uhr
Public-Viewing Fußball WM
Tanzgruppe Glaucha moderiert von Sylvia
Harbich
Disco für Jugendliche im Parkgelände
Sonntag, 22.06.2014
11.00 - 13.00 Uhr Frühschoppen mit der Blaskapelle Authausen und dem Männergesangverein1860
Löbnitz e. V.
13.00 - 13.45 Uhr Show „Evergreens“ mit Uta Zwiener
Wiesers Vergnügungspark an allen Tagen
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt.
Ihre Gemeinde Löbnitz
Gemeinde Rackwitz
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
für 2013 der Gemeinde Rackwitz
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in EUR
in EUR
in EUR
erforderliche
Personalkosten
694,54
320,55
187,52
erforderliche
Sachkosten
173,64
80,14
46,88
erforderliche
Betriebskosten
868,18
400,69
234,40
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 h).
1.2.
Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in EUR
in EUR
in EUR
Landeszuschuss
150,00
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
189,60
114,14
66,77
Gemeinde
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
528,58
136,55
67,63
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in EUR
Abschreibungen
9.259,57
Zinsen
Miete
Gesamt
9.259,57
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h
in EUR
in EUR
Gesamt
48,62
22,44
Hort 6 h
in EUR
13,13
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h
in EUR
Erstattung der angemessenen Kosten für
den Sachaufwand und eines angemessenen
Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen
der Tagespflegeperson
(§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII)
450,00
41
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für
Beiträge zur Unfallversicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
Öffentliche Ausschreibung
1,00
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
6,00
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für
Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
= Aufwendungsersatz
2.2.
23,00
480,00
Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h
in EUR
Landeszuschuss
150,00
Elternbeitrag (ungekürzt)
189,60
Gemeinde
140,40
Bürgermeister
■
(VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2)
a ) Gemeinde Rackwitz
Hauptstraße 11 , 04519 Rackwitz
Tel. 034294 7110, Fax 034294 76694
b ) Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A
c ) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein
d ) Ausführung von Bauleistungen
e ) Umnutzung von ehemaligen Klassenräumen zu Hort- und
Vorschulräumen Grundschule und Hort in Rackwitz
f ) LOS 6 Malerarbeiten
- ca. 525 qm Raufasertapete mit Farbbeschichtung
- ca. 54 m Leibungen
- ca. 223 qm Farbbeschichtung auf GK-Decke
LOS 7 Bodenleger
- ca. 121 qm Linoleumbelag
- ca. 73 m Sockelleisten Linoleum
Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen, genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Die Maßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb des Hortes
im EG.
g ) Planungsleistungen : keine
h ) Unterteilung in Lose : ja
i ) Ausführungsfrist : 29. KW - 33. KW 2014
j ) Nebenangebote sind zulässig
k ) Anforderung der Unterlagen :
vom 23.06.2014 arbeitstäglich ab 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Architekten + Ingenieure Pro Bau GbR
Markt 21; 04509 Delitzsch
Tel. 034202 55560, Fax 034202 55580
l ) Gebühren :
10,00 EUR je LOS
Erstattung: nein
Verrechnungsscheck oder in bar, bei Postversand zzgl.
1,50 EUR
m ) entfällt
n ) Einreichungsfrist:
LOS 6 bis 08.07.2014; 9.00 Uhr
LOS 7 bis 08.07.2014; 9.15 Uhr
o ) Angebote an die Gemeinde Rackwitz
Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz
p ) Deutsch
q ) Submission:
LOS 6 am 08.07.2014; 9.00 Uhr
LOS 7 am 08.07.2014; 9.15 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Rackwitz
Hauptstraße 11 , 04519 Rackwitz
Ratssaal 1. Obergeschoss
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r ) Sicherheiten : nach § 17 VOB / A
s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen nach
Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis
t ) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
u ) gemäß VOB / A § 6
Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht
abgeleitet werden.
v ) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 01.08.2014
w )Nachprüfstelle: Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Referat 33
Braustraße 2
04107 Leipzig
■ 42
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Gemeinde Schönwölkau
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
43
■
■ 44
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■ 46
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49
■
■ 50
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51
■
■ 52
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen in EUR
Abschreibungen
Zinsen
Miete
Gesamt
-
Männergesangsverein 1860 Löbnitz e. V.
zu Gast in der Patronatskirche Wölkau
Wann: 27.06.2014 um 19.00 Uhr
Wo: Patronatskirche Wölkau
Kirchplatz 7
Eintritt: 10,00 EUR
Patronatskirche - Kunst & Kultur Wölkau e.V.
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h
in EUR
in EUR
Gesamt
-
lädt ein zum 20. Gellertabend
voller Musik und Literatur
in die Patronatskirche Wölkau
Wann:
21. Juni 2014
Beginn:
17.00 Uhr
mit dem
Starke Quintett aus Halle/Saale
Sara Fromm - Luzius
Jörg Maaß - Christian Fürchtegott Gellert
Sandra Schräpler - Wissenswertes über Gellert
Moderation: Rainer Mlynarczyk
Wann:
22. Juni 2014
Beginn:
16.00 Uhr
mit der
Kreismusikschule Delitzsch/Eilenburg
Schülern der Gellert-Grundschule Wölkau
Marcel Göricke - Christian Fürchtegott Gellert
Lara-Aline Groß - Luzius
Jerome Alt auf dem Saxophon
Sandra Schräpler - Wissenswertes über Gellert
Moderation: Rainer Mlynarczyk
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Beiträge zur Unfallversicherung
(§ 23 Abs 2 Nr. 3 SGB VIII)
5,96
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Beiträge zur Alterssicherung
(§ 23 Abs 2 Nr. 3 SGB VIII)
15,92
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Aufwendungen zur Kranken- und
Pflegeversicherung (§ 23 Abs 2 Nr. 4 SGB VIII)
75,86
= Aufwendungsersatz
Bekanntmachung
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Krippe 9 h Kindergarten 9 h
in EUR
in EUR
Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h
in EUR
Landeszuschuss
150,00
Elternbeitrag (ungekürzt)
184,63
Gemeinde
188,11
Wiedemar, den 04.06.2014
Hort 6 h
in EUR
710,62
327,98
191,87
135,94
62,74
36,70
846,56
390,72
228,57
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten (z.B. 6 Stunden im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden).
Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in EUR
in EUR
in EUR
Landeszuschuss
Elternbeitrag
(ungekürzt)
Gemeinde (inkl.
Eigenanteil
freier Träger
522,74
2.2.
der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Wiedemar nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
für das Jahr 2013
1.2.
-
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h
in EUR
Erstattung der angemessenen Kosten
für den Sachaufwand und eines angemessenen
Beitrages zur Anerkennung der
Förderleistungen der Tagespflegeperson
(§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII)
425,00
Gemeinde Wiedemar
erforderliche
Personalkosten
erforderliche
Sachkosten
erforderliche
Betriebskosten
Hort 6 h
in EUR
150,00
150,00
100,00
184,63
101,00
59,69
511,93
139,72
68,88
Möller
Bürgermeisterin
Dampf am Bahnhof Zwochau
04509 Wiedemar OT Zwochau, Hallesche Str. 43 - 49
Ehemaliger Bahnhofsvorplatz und ex Ladestraße, ex BHG
- Gartenbahnschau
- auch zum Mitfahren!
- viele historische Kraftfahrzeuge und Traktoren
- Gulaschkanone,
- Grill und Großleinwand am Abend usw.
05.07.2014, ab 10 Uhr!
-
Gartenbahnen auch in 7 1/4“ und mehrere Anlagen in Spur
G, Modellboote in Aktion
- Selbstfahrer, mitgebrachte Fahrzeuge und Anlagen sind
herzlich willkommen!
- kein Handel, Spieltag!
Anmeldung und Anfragen unter 0178 2113173
53
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Bekanntmachung
In der Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwochau am
11.04.2014 wurde unter anderem eine neue Satzung beschlossen.
Diese liegt gemäß § 13 der Satzung für die Dauer von einem Monat vom 23.06.2014 bis 22.07.2014 in der Gemeindeverwaltung
Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29 in 04509 Kyhna während
der üblichen Sprechzeiten aus.
Susann Bernt
Jagdvorsteherin
Gemeinde Zschepplin
Vereinsfest SV Naundorf e. V.
27.06. - 29.06.2014 im Waldsportpark
Naundorf
Freitag, 27.06.2014
17:00 Uhr
Fußball-Kleinfeldturnier D-Junioren
(Jahrgang 2001/2002)
(5 - 6 Mannschaften)
18:00 Uhr
Fußball-Kleinfeldturnier Alt-Herren
(5 - 6 Mannschaften)
Samstag, 28.06.2014
10:00 Uhr
Fußball-Kleinfeld “E.Weiß-Gedenkturnier” G-Junioren (Jahrgang 2007 und jünger/6 - 8 Mannschaften)
13:00 Uhr
Volleyballturnier Damen
(8 Mannschaften)
14:00 Uhr
Fußball-Kleinfeldturnier Herren
(6 - 8 Mannschaften)
18:00 Uhr
Naundorfer Fünfkampf
20:00 Uhr
Disco im Festzelt mit DJ Niklas
Showeinlagen von den Feather Dancers, den Hot
Hips, den Sweet Hips und “One-Man Show” des international bekannten Straßenkünstlers Willy Wonder
Sonntag, 29.06.2014
10:00 Uhr
Fußball-Kleinfeldturnier E-Junioren (Jahrgang
2003/2004) „NAULAMA-Cup“
(8 - 10 Mannschaften)
11:00 Uhr
Volleyballturnier Herren „Mike Opitz-Cup“
(12 Mannschaften)
14:00 Uhr
Freizeit-Soccer-Cup 2014
(12 Mannschaften)
14:00 17.00 Uhr
Preiskegeln
ca. 15:30 Uhr Auftritt der “Mini Hips”
Weitere Highlights: Hüpfburg, Reiten für Kinder, Spiel- und
Bastelstraße, Glücksrad, Gulaschkanone am Samstag
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt!
Eintritt an allen Tagen frei!
Wasser- und Bodenanalysen
Am Montag, dem 30. Juni 2014
bietet die AfU e. V.
die Möglichkeit in der Zeit von 13.30 - 14.30 Uhr in Zschepplin,
in der Grundschule, Schulstr. 3a
Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen.
Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den
pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu
sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (mind. 500 ml) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf
verschiedene Einzelparameter z.B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des
Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der
Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen.
Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich.
■
ABDRUCK
Geplante Ländliche Neuordnung Kossa
Gemarkung:
Durchwehna, Kossa
Gemeinde:
Laußig
Landkreis:
Nordsachsen
Einladung zur Aufklärungsversammlung
Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung
(ALN) hält am
Dienstag, dem 15. Juli 2014, um 18.00 Uhr
im
Bürger-Service-Center Kossa
OT Kossa
Hauptstraße 86b, 04838 Laußig
eine Aufklärungsversammlung über die Durchführung eines
Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in den Gemarkungen
Durchwehna
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6
Kossa
Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11
ab. Aus diesem Grund lädt es alle Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden bzw. Anlagen und die Erbbauberechtigten, sowie auch die der angrenzenden Fluren, ein.
Das ALN klärt über Ziel und Zweck des beabsichtigten Flurbereinigungsverfahrens, über den zeitlichen und verfahrenstechnischen Ablauf, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten
und deren Finanzierung auf.
Der Erfolg des Flurbereinigungsverfahrens hängt von der Mitwirkung aller Eigentümer ab. Deshalb werden alle Eigentümer
aufgefordert, an der Neuordnung intensiv mitzuwirken, denn
das Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ist nicht nur für
Landwirte von erheblicher Bedeutung.
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
Eilenburg, den 16.05.2014
gez. Wirsching
Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung
Der Abwasserzweckverband Delitzsch teilt mit
die Verbandsversammlung 2/2014 des AZV Delitzsch findet am
24.06.2014, um 16:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Ratszimmer
105 statt.
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollkontrolle
TOP 2: Beratung der Beschlüsse für die Verbandsversammlung am 24.06.2014
2.1/2/14
Kündigung des Dienstleistungsvertrages
Verbrauchsabrechnung zwischen dem
Abwasserzweckverband Delitzsch und
der Technische Werke Delitzsch GmbH
vom 29.06.2005 in der Fassung der 2. Änderung vom 09.03.2007 zum 31.12.2015
2.2/2/14
Kündigung des Vertrages über die Durchführung des Personal- und Sozialwesens
für den Abwasserzweckverband Delitzsch
durch die Technische Werke Delitzsch
GmbH
vom
22.05.2007/25.05.2007
in der Fassung der 2. Änderung vom
14.08.2012/27.08.2012 zum 31.12.2014
TOP 3: Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
Abwasserzweckverband Delitzsch
Möller
Verbandsvorsitzende
■ 54
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide,
Bad Düben
Ortsübliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben tagt am Montag, dem
30.06.2014, um 17.00 Uhr, im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
I.
Nichtöffentlicher Teil
II.
Öffentlicher Teil
1.) Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung der Abwasser- und Gebührensatzung vom
19.04.2012
2.) Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes
3.) Information zu laufenden Baumaßnahmen
4.) Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
5.) Verabschiedung Mitglieder Verbandsversammlung
Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntgabe des
DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer
Wasserversorgung
Die 1. Verbandsversammlung findet am 03.07.2014, um 10 Uhr
in der Bitterfelder Straße 80, 04509 Delitzsch statt. Die Sitzung
ist öffentlich. Vorgeschlagene Tagesordnung:
1. Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung Tagesordnung
und Niederschrift
Beratung und Beschlussfassung
2. Feststellung Jahresabschluss 2013 und Erteilung Entlastung
3. Höhe Ausschüttung Eigenkapitalverzinsung 2013
4. Bestellung Abschlussprüfer für Jahresabschluss 2014
5. 2. Änderung Dienstanweisung Nr. 01-2005 Kassengeschäfte
6. Information Geschäftsführung
7. Anfragen, Sonstiges
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
gez. Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Standort Schönewalde
Der Standortälteste
Schönewalde, 21.05.2014
Fliegerhorstallee 1
04916 Schönewalde
Tel.: 035389 86-33050
Fax: 035389 86-33052
Schießwarnung Nr.26-27/14 für den “Militärischen
Sicherheitsbereich Annaburger Heide“ (MSB AH)
1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide
Schießgebiet wird an folgenden Tagen Schießen im freien
Gelände durchgeführt:
Tag Datum
Sperrzeit
SperrBemerbereich
kung
Mo 23.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Di 24.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Mi 25.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Do 26.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Fr 27.06.2014 07:30-14:00 Uhr A/StOÜbPL
Mo 30.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Di 01.07.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Mi 02.07.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Do 03.07.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL
Fr 04.07.2014 07:30-14:00 Uhr A/StOÜbPL
2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betreteund Befahrverbot.
Der Sperrbereich A (Schießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet.
Es ist verboten,
- den MSB AH unbefugt zu betreten,
- sich widerrechtlich Munition oder Munitionsteile anzueignen oder
- Blindgänger, Munition und Munitionsteile zu berühren.
Fundorte von Blindgängern im Randgebiet des MSB AH sind
zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde sofort telefonisch zu melden.
3) Übende Truppenteile und Inhaber von Berechtigungsausweisen/ Sonderausweisen dürfen den MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung betreten bzw. befahren.
4) Der übenden Truppe ist jederzeit Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei
unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden
Truppen im MSB AH.
Im Auftrag
Im Original gezeichnet
Reihs, Hauptfeldwebel u. FwStOAngel
4. Nordsächsisches Waldfest im Forstbezirk Taura
Der Forstbezirk Taura lädt am 21. Juni, von 10:00 - 17:00 Uhr,
zum Waldfest auf die Festwiese nach Schmannewitz ein. Unter
dem Motto „Schatzkammer Wald - Erleben. Nutzen. Genießen.“
erwartet Sie ein unterhaltsames und informatives Programm. Für
die Erwachsenen gibt es einen Natur- und Handwerkermarkt,
eine Forsttechnikmesse mit verschiedenen Schauvorführungen
und Vorträge von sächsischen Forstexperten. Unsere kleinen
Gäste erwartet ein buntes Kinderland mit vielen verschiedenen
Aktivitäten. Für das leibliche Wohl wird bei musikalischer Umrahmung gesorgt. Der Eintritt ist frei.
Ein wunderschöner Nachmittag im Tierpark Delitzsch
Zum 22.05.2014 hatte der Vorstand des Sozialverbandes VdK Delitzsch zu einen Besuch im Tierpark Delitzsch eingeladen. Mit einer
Teilnehmerzahl von 44 Personen war selbst der Vorstand überrascht. Bei ca. 32 Grad im Schatten war das für unsere besonders
älteren und behinderten Mitglieder schon eine Herausforderung.
Aber wie sagt man „Organisation ist alles“! Dank der unkomplizierten Art der Tierparkleiterin Frau Gottschlich war da sofort
eine Lösung parat. So haben wir kurz entschlossen die Gesellschaft geteilt, um die Führung sinnvoll durchführen zu können.
Die erste Gruppe, welche besser zu Fuß war, hat eine größere
Runde durch den Tierpark gemacht. Die zweite Gruppe konnte
die Kaffeepause etwas länger genießen und sich von der neuen Pächterin der Cafeteria Frau Jacob verwöhnen lassen. Danach kamen sie auch in den Genuss den Tierpark zu besichtigen. Alle waren sehr angetan von der netten und umgänglichen
Art der Chefin Frau Gottschlich. Auf Fragen hat sie immer eine
Antwort gehabt und vor allem hat sie uns auch mit der Arbeit
des Fördervereins vertraut gemacht. Man merkt, dass Sie mit
Herz und Seele bei der Arbeit ist und viel Pläne für die Zukunft
hat. Die neue Pächterin der Cafeteria Frau Jacob hat aber auch
nicht unerheblich für das Gelingen der Veranstaltung beigetragen. Rundum war es ein gelungener Nachmittag, der allen in
guter Erinnerung bleiben wird. Nochmals ein Dank an Frau Gottschlich und Frau Jacob. Es war ein schöner Nachmittag und wir
kommen bestimmt wieder.
Rosel Weila
Sozialverband Sachsen OV Delitzsch/ chatzmeister
Der nächste DRK-Blutspendetermin findet am Donnerstag,
dem 10.07.2014 zwischen 15.00 und 19.00 Uhr im Begegnungszentrum Löbnitz, Neue Straße/Feuerwehrhaus und
am Freitag, den 11.07.2014 zwischen 14:00 und 18:30 Uhr
in der Sonnenblumen Grundschule Glesien, Conradplatz 6
statt. Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost in Sachsen bedankt
sich von Anfang Juli bis Mitte September für jede Blutspende mit
einem praktischen Fahrrad-Reparaturset.
55
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Sonntag, 22. Juni
Sonntagskonzert mit dem Bäslack-Schneider-Duo
15.30 Uhr, 7 EUR
Rockmusik trifft Akustikgitarre:
Wie hätte Rockmusik im Biedermeier geklungen? Die beiden
Gitarristen adaptieren virtuos bekannte Songs der Rockgeschichte auf Akustikgitarre - ein Ohrenschmaus mit Aha-Effekt am Sonntag, 22. Juni
Weitere Informationen über www.biedermeierstrand.de
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V.
Naturschutzberatung für Landnutzer wird weitergeführt
Der Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. berät
weiterhin landwirtschaftliche Betriebe zu Fördermaßnahmen
des Naturschutzes. Das Beratungsgebiet umfasst u. a. den Altkreis Delitzsch.
Schwerpunkt in diesem Jahr ist die Umstellung der Grünlandförderung mit der Anleitung zur Kennartenerfassung auf bis zu 5
Grünlandschlägen pro Betrieb sowie Bewirtschaftungsempfehlungen für die Flächenpflege.
Für die Beratung werden keine Kosten erhoben.
Ansprechpartner und Kontakt:
Frau Heike Weidt
Telefon + Fax.: 03423 7097-3925
E-Mail: [email protected]
Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert
1. Fortbildungsangebote zur Lizenzverlängerung
a) Eilenburg, 4./5. Juli 2014 (LV 1/14):
Thema: Gesunde Ernährung / Evolutionspädagogik
(Fr. ab 17.00 Uhr/ Sa. ab 8.00 Uhr) / 15 LE
b) Torgau, 4./5. Juli 2014 (LV 2/14):
Thema: Drums Alive, Zumba, Pilates, Übungsstunde Eltern-Kind
Gesunde Ernährung
Das Deutsche Sportabzeichen/Sächs. Kindersportabzeichen
(Fr. ab 17.00 Uhr/ Sa. ab 8.00 Uhr) / 15 LE
Kosten: 20EUR/TN für Mitgliedsvereine!
Anmeldung erforderlich!!! (baumgarten@ksb-nordsachsen.
de / Tel. 03421 9697031)
Weitere Informationen bzw. ein Anmeldeformular finden
Sie unter www.ksb-nordsachsen.de oder www.sport-nordsachsen.de
2. Sparkassen Kinder- & Jugendspiele 2014 (Teil 1)
LA-Sportfest der Grundschulen Mi, 11.06.2014 in Taucha
Pferdesport
Sa, 14.06.2014 in Luckowehna
Beachvolleyball
Sa, 14.06.2014 in Delitzsch
Schach
So, 15.06.2014 in Torgau
Schießen
Mo, 16.06.2014 in Oschatz
LA-Sportfest der Grundschulen Di, 17.06.2014 in Eilenburg
Sportfest der Förderschulen
Di, 17.06.2014 in Delitzsch
Kegeln der Schulen
Fr, 20.06.2014 in Löbnitz
Leichtathletik Einzel
Fr, 20.06.2014 in Eilenburg
Hockey
Fr, 20.06.2014 in Torgau
Gewichtheben
Fr, 20.06.2014 in Torgau
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
LEONARDO DA VINCI Programm für lebenslanges Lernen Das Bildungshaus Heideland in Pressel nimmt jetzt Anmeldungen für eine geförderte Bildungsreise, die in der Zeit von
August bis September 2014 nach England / Schottland - Region Lake Distrikt
(bei Grampus Heritage) stattfindet, entgegen.
■
Der Aufenthalt wird durch ein EU-Stipendium finanziert. Reise,
Unterkunft u. Versicherung werden bezahlt. Dieses Auslandspraktikum ist für Erwachsene im Alter von 18 bis 65 Jahren, um
sich dort Wissen in der Natur, Forst- und Landwirtschaft, Landschaftspflege oder auch regionalem Handwerk anzueignen oder
zu erweiten. Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen im
Bildungshaus Heideland HVHS der Dübener Heide e. V., Hinterhäuser 23, 04849 Laussig/OT Pressel, Tel. 034243 27241, Fax
034243 27232 oder P. Kaiser Tel. 0172 9882833, E-Mail: hvhs.
[email protected]
Voraussetzung für das Praktikum sind ein bereits erlernter Beruf,
ein Studienabschluss (mindestens Bachelor) oder eine 2jährige
Arbeitserfahrung im „grünen Bereich“.
Entsprechend der Wünsche und Möglichkeiten der Teilnehmer
ist eine Aufenthaltsdauer zwischen 3 Wochen und 3 Monaten
möglich. Der EUROPASS bestätigt die Teilnahme am Bildungsprogramm. Im Laufe des Jahres 2014 bestehen für weitere Länder Angebote eines Praktikums.
Anrufen lohnt sich!
Bundespolizeiabteilung Bad Düben
Großes Wohltätigkeitskonzert auf der Freilichtbühne
der Bad Dübener Burg
Die Stadt Bad Düben veranstaltet, mit Unterstützung der Bundespolizeiabteilung Bad Düben, am Sonntag, d. 29. Juni 2014 in
der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr, ein großes Wohltätigkeitskonzert
auf dem Burggelände der Kurstadt. Der Erlös kommt der Jugendarbeit der Feuerwehren der Stadt Bad Düben sowie der Stadtteile
Schnaditz und Tiefensee zugute. In Planung befindet sich ein Projekttag für die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehren bei
der Berufsfeuerwehr in Dresden, um einerseits die Fortbildung zu
fördern und andererseits beim großen Bruder auch mal über den
Tellerrand zu schauen. Das Orchester des Bundespolizeipräsidiums Ost aus Berlin, seit August 2001 unter der Leitung von Arend
zu Hoene, wird zwei Stunden lang bekannte Melodien darbieten.
Viele hatten sicherlich in der Vergangenheit schon einmal die Gelegenheit, den Klangkörper in der Kurstadt zu erleben. Zuletzt war
das große Orchester mit sechsundvierzig Musikern im Jahr 2005
vor der Burg aufgetreten. Damit die Musikfreunde aus der Kurstadt
und der Region sich rechtzeitig einen Platz auf dem schönen Burggelände sichern können, sind Eintrittskarten (4,50 EUR) ab dem
16.06.2014 im Rathaus und in der Touristinformation im Naturparkhaus erhältlich.
■ 56
■
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Kultur und Schulen
57
Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014
Hallo Eilenburg, hallo Taucha!
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als Sedimentgestein eine sehr lange Lebensdauer auf. Dachsteine
punkten mit der Besonderheit, dass sie mit jedem Jahr auf dem
Dach härter und robuster werden. Der Werkstoff Titanzink bildet
ebenfalls einen „Eigenschutz“. Die Patina, die sich im Lauf der Jahre durch Oxidation bildet, sorgt für einen natürlichen Schutz. Aber
auch Dachziegel halten ihr Versprechen ein Häuserleben lang und
sorgen für ein sicheres, dichtes Dach.
In Sachen Recyclingfähigkeit punktet Titanzink, da altes Material
dem Herstellungsprozess zu hundert Prozent wieder zugeführt
werden kann. Auch Schiefer ist aufgrund seiner Langlebigkeit
mehrmals und vielfältig einsetzbar. Die Tonscherben von Dachziegeln können beispielsweise als Sportplatzbelag wiederverwendet
werden. Alte Dachsteine werden ebenso weiterverarbeitet.
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einen bestimmten Einrichtungsstil fest, was auch nicht zwingend
notwendig ist. Doch es hat Vorteile, wenn man sich klar zu einem
Stil oder Thema bekennen kann und dieses konsequent in seiner
Wohnung umsetzt.
Bei den unterschiedlichen Stilen, die zur Gestaltung und Einrichtung von Räumen zur Wahl stehen, kommt es in erster Linie auf die
Wirkung - die Ausstrahlung - die Atmosphäre an, die mit dem Einrichtungsstil in Verbindung steht und die sich im Wohnraum wiederfinden lassen sollte. Um dieses zu erreichen, ist eine feine Abstimmung von Bodengestaltung, Wandgestaltung, Möbelauswahl
und Dekoration, wozu auch die Gardinen und Vorhänge zählen,
erforderlich.
Decken, Wände, Böden und Fenster bzw. Türen bilden den
stilistischen Rahmen des Raumes. Sie haben damit quasi eine blanke Leinwand vor sich, die Sie wie ein Künstler mit Möbeln, Gardinen, Vorhängen und weiteren Dekorationsgegenständen gestalten
können.
Ein Einrichtungsstil kann sich wie ein roter Faden durch die gesamte Wohnung ziehen und sich in jedem Raum spüren und erleben
lassen. Die Alternative besteht in Kontrasten.
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doch nicht mehr“ - so oder so ähnlich denken manche Hausbesitzer der Generation 50plus. Doch eine Verbesserung des
Energiestandards zahlt sich in vieler Hinsicht aus und ist damit fast für jeden interessant, der eine ältere Immobilie sein
Eigen nennt. Neben erheblichen Einsparungen beim Energieverbrauch der Heizung bewirkt die Verbesserung der Gebäudehülle eine dauerhafte Wertsteigerung der Immobilie. Zusätzlich
bietet ein gut gedämmtes Haus deutlich besseren Wohnkomfort.
Wichtigste Verbesserungsmaßnahme ist eine Dämmung des Hauses, die man am kostengünstigsten im Rahmen allfälliger Arbeiten
wie etwa der Erneuerung der Dacheindeckung vornehmen kann.
Die Investition etwa für die Dämmung des Dachs erscheint hoch,
richtig geplant und unter Ausnutzung staatlicher Förderungen zahlt
sie sich aber schneller aus, als viele denken. Rechenbeispiele dazu
gibt es zum Beispiel in der Broschüre „Das Dämmsystem mit der
hohen Rendite“ auf www.bauder.de. Der Hersteller gibt darin Tipps
und Hinweise zur richtigen Planung und günstigen Finanzierung.
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für Altbauten sehr gut geeignet, da die Dämmschicht wesentlich
schlanker ausfallen kann als bei anderen weniger leistungsfähigen
Materialien. So behält das eigene Zuhause auch nach einer energetischen Modernisierung weitgehend seine gewohnten Formen
und Proportionen. Der Dämmstoff ist zudem widerstandsfähig
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