Ausgabe 15/2014

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Ausgabe 15/2014
AmtsBlatt
der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie
n Jahrgang 24
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz,
Freitag, den 1. August 2014
Jesewitz, Laußig, Zschepplin
Nummer 15
Kurzinfos
Radsportevent für jedermann
n Die Stadtverwaltung
„Die 6. Eilenburger RTF am 16.08.2014“/Erstmals mit Familien-Kindertour
Eilenburg. Auch in diesem Jahr
richtet die Abteilung Radsport
des Freizeitsportverein Eilenburg e. V. ihre mittlerweile traditionelle Radtourenfahrt (RTF)
für jedermann aus.
informiert
Seite 3
Eilenburger Vereine
und Verbände
Seite 11
n Öffentliche
Bekanntmachungen
Diese findet am 16.08.2014 zum
6. Mal im FEZ Kiesgrube Eilenburg
Sprottaer Landstr. statt. Je nach
Kondition und Fitness stehen Strecken von ca. 40 km, 70 km, 110 km
und 150 km zur Auswahl.
n Öffentliche
Auschreibung
Seite 16
Seite 16
n Landkreis Nordsachsen
Erstmals in diesem Jahr wird es
eine Familien-Kindertour, die kurz
und schön ist, geben. Alle Strecken
sind gut ausgeschildert und führen
überwiegend auf ruhigen Straßen
und Radwegen durch die südliche
Dübener Heide.
Mitteilungen
Landratsamt
Seite 17
Mitteilungen
Gemeinden
Seite 24
Gestartet werden alle Strecken ab
10 Uhr, und bis 11 Uhr können
Nachzügler ihre Strecke unter die
Pedale nehmen. Wichtig, dass
15 Uhr Kontrollschluss an den Kontrollpunkten ist.
Der Freizeitsportverein e. V. zeichnet den jüngsten, den ältesten und den Verein mit den meisten Teilnehmern jeweils mit einem Pokal aus. Die Startgebühr beträgt 6 Euro, und für Fahrer mit BDR-Wertungskarte 5 Euro. Je nach Streckenlänge müssen die Kontroll- und Verpflegungspunkte angefahren
werden. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko, die StVO ist strikt einzuhalten.
Freizeitsportverein Eilenburg e. V., Abt. Radsport
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Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
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Gasversorgung
0800/eilenburg oder 0800 3453628
Fernwärmeversorgung0173 3943066
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
(bei Störungen in der Wasserversorgung)
685593
Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
24-Stunden-Service über Funktelefon
0172 7920219
EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft
Klempner
bis 18.08.
Fa. Ruhnow
0172 3411589
Elektriker
bis 18.08.
Fa. Danzmann
0178 7435514
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für
unsere Hausmeister: 0177 6816050.
WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
Bereitschaftstelefon
(nur in Havariefällen)
0173 3906386
Apothekenbereitschaft
01.08.2014
02.08.2014
03.08.2014
04.08.2014
05.08.2014
Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg,
03423 605202
Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen,
03425 920071
Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis,
034292 73980
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg,
03423 603510
Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen,
03425 852010
06.08.2014
07.08.2014
08.08.2014
09.08.2014
10.08.2014
11.08.2014
12.08.2014
13.08.2014
14.08.2014
15.08.2014
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg,
03423 607689
Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5,
04808 Wurzen, 03425 925000
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg,
03423 602356
Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis,
034292 73067
Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg,
03423 604725
Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen,
03425 923457
Linden-Apotheke, An der Linde 1, 04808 Hohburg,
034263 41355
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg,
03423 603617
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen,
03425 922559
Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern,
034292 77950
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche
Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden
zu gewährleisten.
01.08. - 08.08.2014
DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925,
Funk: 0172 6803750
DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 034244 50335
Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123
08.08. - 15.08.2014
Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571,
unk: 0171 6568751
Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstr. 24, Tel. 034243 22611,
Funk: 0172 3551037
3
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Neuer Stadtrat formiert sich
Konstituierende Sitzung im Bürgerhaus
Viele bekannte und einige neue Gesichter prägen das Bild des neuen Eilenburger Stadtrates, der sich
am 14. Juli zu seiner ersten Sitzung versammelte. Foto: Stadtverwaltung
Eilenburg. Der neu aufgestellte Stadtrat hat sich
am 14. Juli im Bürgerhaus erstmals nach der Wahl
zusammengefunden. Bei der konstituierenden Sitzung ging es insbesondere um die Besetzung der
Ausschüsse, die Wahlen der neuen Stellvertreter
des Oberbürgermeisters und die Besetzung des
Ältestenrates. Als Stellvertreter wurden festge-
legt: Hans Poltersdorf, Jürgen Prochnow, Torsten
Pötzsch und Ellen Häußler (in dieser Reihenfolge).
Oberbürgermeister Hubertus Wacker wünschte
den Stadträten Glück mit den Worten: „Ich hoffe,
dass wir in den nächsten Jahren gut zusammenarbeiten und ein glückliches Händchen haben zum
Wohle der Bürger der Stadt Eilenburg.“
Viel zu tun
Städtische Einrichtungen werden im Sommer auf Vordermann gebracht
Im Bürgerhaus (l.) und Schwimmhalle (r.) stehen im Sommer Ausbesserungsarbeiten an. Foto: Stadtverwaltung
Eilenburg. Die Stadt nutzt den Sommer, um mehrere städtische Einrichtungen kosmetisch und
technisch auf Vordermann zu bringen. So ist zum
Beispiel in der Schwimmhalle eine neue Klimaanlage vorgesehen. Außerdem stehen Reparaturen
der Badewassertechnik auf dem Plan. Am Bürgerhaus sind Ausbesserungen an der Außenfassade
geplant. Das Baugerüst wird voraussichtlich Ende
Juli gestellt.
Des Weiteren ist vorgesehen, den Internetanschluss der Friedrich-Tschanter-Oberschule aufzurüsten. Hier ist vor allem wegen des MEDIOS
Projektes eine höhere Bandbreite vonnöten.
n
Pflicht zur Anbringung
von Hausnummern
Nach derzeit geltendem Recht obliegt gemäß
§ 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung die
Vergabe der Hausnummer der Stadt. Auf der
Grundlage von § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch
hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von
der Stadt festgesetzten Hausnummer zur eindeutigen Identifizierung zu versehen.
Dies dient insbesondere dazu, Verwechslungen
bei der Postzustellung und mögliche Zeitverluste
bei Anfahrten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei zu vermeiden.
Es wird immer wieder festgestellt, dass an verschiedenen Grundstücken im Stadtgebiet Hausnummern fehlen bzw. kaum sichtbar sind. Im
öffentlichen sowie auch im Interesse der jeweiligen Grundstückseigentümer und der Mieter ist
es als Orientierungshilfe unbedingt erforderlich,
die Grundstücke gut sichtbar von der Straße aus
mit einer Hausnummer an der Hauswand oder an
der Grundstücksgrenze zu versehen.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Eigentümer um Prüfung, ob ihre Grundstücke ausreichend gekennzeichnet sind. Gegebenenfalls ist
eine Nachbesserung vorzunehmen.
Falls für ein Grundstück eine Hausnummer benötigt wird, kann diese mit dem auf der Homepage
der Stadt Eilenburg eingestellten Antragsformular im Fachbereich 4 Bau und Stadtentwicklung
beantragt werden.
Übrigens:
Flächendeckend eingeführt wurden Hausnummern erst im 18. Jahrhundert. Nach Madrid,
Triest, London und Paris schloss sich 1799 Berlin
als einer der letzten Großstädte in Europa der
Hausnummernvergabe an. Die Hausnummerierung war schon immer eine obrigkeitliche Maßnahme, die die staatliche Kontrolle in den Bereich
der häuslichen Privatsphäre ausweitete. Damals
gab es dafür allerdings andere Begründungen
als heute. Rekrutierungsmaßnahmen, Einquartierung von Militär, Bekämpfung von Bettlern,
Steuer- und Versicherungsangelegenheiten standen an erster Stelle. Trotz Gegenwehr der Bevölkerung setzte sich das System letztendlich durch.
Bereits Ende des 18. Jahrhunderts waren Hausnummern in Postadressen im Gebrauch. (Quelle:
Wikipedia)
n4
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Fahrkarten, Snacks und touristische Infos
S-Punkt Eilenburg: Broschüre „Ausgeflogen“ bewirbt die Eilenburger Schleife/Neuer Sanitärtrakt in Betrieb
Eilenburg. Seit wenigen Tagen ist im S-Punkt
Eilenburg auch der neue Sanitärtrakt in Betrieb.
Damit stehen Reisenden im Bahnhof Eilenburg
ab sofort auch kostenlose WCs zur Verfügung.
Der S-Punkt Eilenburg wurde Ende 2013 im Zuge
der City-Tunnel-Eröffnung eingeweiht. Seitdem
gibt es dort Fahrkarten deutschlandweit und europaweit.
Zudem erhält man hier neben einem umfassenden Fahrscheinsortiment auch touristische Ausflugstipps sowie Snacks, Getränke und Leseartikel. Auch die aktuelle Broschüre „Ausgeflogen“
vom Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ist
hier erhältlich. Sie enthält zahlreiche Tipps und
Ausflugsrouten für Wanderer und Fahrradfahrer.
Unter anderem wird in dem Artikel „Eilenburg,
die Wiege Sachsens“ die Eilenburger Schleife
vorgestellt.
Im S-Punkt im Eilenburger Bahnhof gibt’s neben Fahrkarten und Snacks auch die neue MDV-Broschüre
„Ausgeflogen“ mit Fahrradtouren-Tipps. Zudem stehen im S-Punkt ab sofort kostenlose WCs zur Verfügung. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
Geöffnet hat der S-Punkt montags bis freitags
von 6.30 bis 18.30 Uhr. Zudem am Wochenende
(ohne Fahrkartenverkauf) von 10 bis 16 Uhr.
Ein wenig Schummeln war erlaubt
Gewinner des Batik-Wettbewerbs im Stadtmuseum erhielten Preise
Mit Bildern über Afrika zum Gewinn: Dr. Jürgen Clauß (l.), Maike Schult (3. v. l.), Andreas Flegel (Mitte)
und Petra Arloth (r.) gratulierten Linda Peters, Anne Steglich, Melissa Krämer, Emily Gall und Isabel
Höne (v. l.). Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
Eilenburg. Die Sieger des Batik-Wettbewerbs
vom Stadtmuseum stehen fest. Im Rahmen der
Sonderschau „Kiwanuka und Kamau“ mit Batik
und Malerei aus Afrika hatten das Museum, die
Stadtwerke und der Studienkreis rund 25 Schulen
der Region aufgerufen, gebatikte Wettbewerbsbeiträge zum Thema Afrika einzureichen. Jetzt
erhielten die Gewinner ihre Preise überreicht.
Üblicherweise versteht man unter „Batik“ landläufig eine Technik zum Färben von Stoffen. Doch
es gibt auch eine Maltechnik, bei der Papier mit
Wachs beträufelt und anschließend in Farbe
getränkt wird. Wie sich herausstellte ist diese
Technik für den Schulunterricht zu aufwändig,
sodass nur eine einzige Schule Wettbewerbsbeiträge einreichte: Die Oberschule Bad Düben.
Treibender Motor für die Einsendungen war die
Kunstlehrerin Petra Arloth, sodass am Ende rund
35 Arbeiten aus mehreren Klassenstufen zusammenkamen. Selbst hier war jedoch überwiegend
Malerei statt Batik-Kunst im Spiel, sodass sich
das Wettbewerbs-Komitee am Ende einigte, dass
ein wenig „Schummeln“ erlaubt ist und auch gemalte Beiträge zugelassen werden.
Als Gewinne winkten Büchergutscheine, Heinzelmännchenbücher und Präsente der Stadtwerke.
Die Preise wurden überreicht von Museumsdirektor Andreas Flegel sowie von Dr. Jürgen Clauß
vom Studienkreis Eilenburg und Maike Schult,
der Geschäftsführerin der Stadtwerke Eilenburg.
Die glücklichen Gewinnerinnen heißen Linda
Peters (6. Klasse), Isabel Höne (7. Klasse), Emily
Gall (9a), Anne Steglich (9b) und Melissa Krämer
(10. Klasse).
„Ich finde die Tiere in Afrika cool. Und deshalb
habe ich viele Tiere gemalt“, erzählt Melissa
Krämer, auf deren Bild sich insbesondere Zebras
und Giraffen tummeln. Und Emily Gall ergänzt:
„Mich fasziniert an Afrika vor allem, dass trotz
der Armut die Menschen ihre Fröhlichkeit nicht
verlieren. Und ich finde die Landschaften dieses
Kontinents beeindruckend!“ Die Arbeiten der
Schüler, bei denen vor allem warme Farben und
kräftige Erdfarben dominieren, sind derzeit noch
im Stadtmuseum zu sehen. Danach werden sie
im Bereich des Kundeneingangs der Stadtwerke
Eilenburg ausgestellt.
5
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
n
Ein Baum stinkt zum Himmel
Ginkgo am Röberstift sorgt für Ärger bei Anwohnern/Sicherheitsrisiko durch Rutschgefahr
Der Baum des Anstoßes. Direkt vor dem großen weiblichen Ginkgo wurde unlängst ein männlicher gepflanzt (vorne im Bild). Das zweigeteilte Blatt (rechts)
gilt als Symbol der Zweisamkeit und Freundschaft. Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg
Eilenburg. „Dieses Baumes Blatt, der von Osten
| Meinem Garten anvertraut | Gibt geheimen Sinn
zu kosten, | Wie’s den Wissenden erbaut“ dichtete 1815 Johann Wolfgang von Goethe in seinem
Werk „Ginkgo Biloba“ über die ursprünglich aus
China stammende Baumart.
Was der große Dichter dezent verschweigt, ist
der Gestank, den ein weiblicher Ginkgo-Baum im
Herbst mit seinen Samen verbreitet. Genau dieser
Umstand sorgt in Eilenburg für Unmut bei Anwohnern am Samuelisdamm.
Denn der unmittelbar am Röberstift stehende
Baum sorgt einmal im Jahr für eine Gestanksorgie, die ihresgleichen sucht. „Es riecht nach
Hundehaufen“, beschwert sich eine Anwohnerin.
Bei Wikipedia heißt es hierzu: „Die Samenschale
entwickelt im ausgereiften Zustand einen unangenehmen Geruch nach ranziger Butter. Verantwortlich dafür sind die in der Samenschale
enthaltenen Fettsäuren Buttersäure und Capronsäure. Die ebenfalls enthaltenen Phenole können
durch Austreten des Saftes zu Hautreizungen und
Allergien führen.“
Geht es nach dem Willen des Eigentümers, soll
der große weibliche Ginkgo-Baum gefällt und
von dem männlichen Pendant ersetzt werden,
das unlängst direkt vor dem Baum des Anstoßes
gepflanzt wurde. Was den Wünschen des Eigentümers und der Anwohner entgegenkommen
könnte, ist, dass der Baum unter Umständen ein
Sicherheitsrisiko darstellt. Denn seine Samen
werden bei Feuchtigkeit extrem rutschig. Auf dem
Gelände des Röberstifts wird dies regelmäßig zur
Last für ältere Menschen mit Rollator. Darüber hinaus steht der Baum genau an der Grundstücksgrenze und lässt seine rutschige Fracht auch auf
dem Gehweg und über den umstehenden Fahrzeugen ab.
Der Haken daran: Ginkgo-Bäume stehen zwar
nicht generell unter Naturschutz, gelten aber
dennoch als schützenswert. Dass nicht schon
längst zur Säge gegriffen wurde liegt daran,
dass der Ginkgo-Baum eine Sonderstellung in
der Pflanzenwelt innehat. In Asien wird er als
kraftspendend und lebensverlängernd verehrt. Er
hat eine große Bedeutung für Kunst und Kultur.
Teilweise ist eine Nutzung als Nahrungsmittel
möglich. Zum Jahrtausendwechsel erklärte das
deutsche „Kuratorium Baum des Jahres“ Ginkgo biloba zum Mahnmal für Umweltschutz und
Frieden und zum Baum des Jahrtausends (Quelle:
Wikipedia).
Dem Baum werden starke Heilkräfte nachgesagt: Ginkgo stärkt das Gehirn und fördert das
Gedächtnis, hilft bei Konzentrationsstörungen,
Schwindel und Kopfschmerz. Ginkgospezialextrakte fördern die Durchblutung und verbessern
die Fließeigenschaften des Blutes. Die Samen
werden u. a. bei Husten, Blaseninfektionen oder
Asthma angewandt. Selbst bei der Behandlung
von Demenz spielt Ginkgo eine Rolle. Zudem gilt
das markante zweigeteilte Ginkgoblatt als Sinnbild für Liebe und Freundschaft.
Einfluss des NS-Regimes auf Schlesien. Ein älterer
Besucher erzählte uns sogar einige Ereignisse, die
er selbst erlebt hatte. Auch wenn die Zeit nicht
reichte, um alles zu besichtigen, so konnte die
Geschichts-AG viele interessante Eindrücke aus
Görlitz mitnehmen. Mit neuem Elan werden wir
die Aufgaben im Schuljahr 2014/2015 angehen
und zum Abschluss bringen.
Unsere Exkursion nach Görlitz
Nach einem ereignisreichen Schuljahr fuhr die
Geschichts-AG der Friedrich-Tschanter-Oberschule zusammen mit dem Eilenburger Museumsleiter Herrn Flegel und der Geschichtslehrerin Frau
Kieselstein als Abschlussfahrt nach Görlitz.
Zuallererst statteten wir dem größten jüdischen
Friedhof in Sachsen einen Besuch ab auf dem
zahlreiche Gräber und Gedenksteine waren. Danach stand eine Stadtbesichtigung auf dem Plan.
Dort erwartete uns Herr Vater, der Stadtführer von
Görlitz. Er zeigte uns die wunderschöne Altstadt
von Görlitz mit ihren prachtvoll gestalteten Treppenhäusern. Außerdem erzählte er uns, dass die
berühmte Handelsstraße Via Regia auch durch
Görlitz verläuft. Nach dem Stadtrundgang folgte
ein Besuch im „Schlesischen Museum“. Frau Gocha erklärte uns die Geschichte Schlesiens und
zeigte uns verschiedene Ausstellungsstücke. Besonders interessant war die Abteilung über den
Foto: privat
Michelle Müller u. Benjamin Pietzner
n6
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
17. Woche der Senioren vom 01.09. bis 06.09.2014
21 Jahre Stadtseniorenrat
Unser Motto:
„Man muss oft etwas Tolles
unternehmen, um nur wieder
eine Zeit lang leben zu können“
J. W. v. Goethe
Mittwoch, 3. September 2014
Stadtrundfahrt mit dem Bus für gehbehinderte
Senioren
(festgelegter Personenkreis) in der Zeit von 9.30
bis 11.00 Uhr mit Herrn Flegel.
Stadtrundgang
Treffpunkt 10.00 Uhr am Rathaus
mit Frau Rabe „Camera Historica“.
Treffen der Generationen
Jung und Alt gemeinsam - 17.00 Uhr am Haus VI
„Graffiti - Projekt“
Donnerstag, 4. September 2014
Sicherheitskonferenz
14.00 Uhr im Kleinen Saal des Bürgerhauses
„Aktuelles aus dem Polizeirevier“
Unkostenbeitrag für Kaffeegedeck
Foto: privat
Montag, 1. September 2014
Auftaktveranstaltung
10.00 Uhr Ratssaal
Oberbürgermeister Herr Wacker
eröffnet die 17. Seniorenwoche
Thema: „Unsere Heimatstadt - Interessantes
und Lebenswertes in und um Eilenburg“
Musikalische Einstimmung durch ASB Kindergarten „Heinzelmännchen“. Tourismusverein,
Burgverein und Naturparkführerin Frau Rabe sind
unsere Gesprächspartner.
Dienstag, 2. September 2014
Treffpunkt: 10.00 Uhr Kastanienallee
Wanderung zum Freizeit- und Erholungszentrum
Kiesgrube mit Führung und Imbiss.
Freitag, 5. September 2014
im Kleinen Saal des Bürgerhauses
Einlass: 13.30 Uhr
Der „Caruso“ von Stötteritz
„Bogdan Fischer“
singt Operettenmelodien, Volkslieder und vieles
mehr für Sie.
Unkostenbeitrag: 6,00 EUR für Kaffeegedeck und
Programm
Wir bitten um Anmeldung
Termine:
Di., 12.08.14
10.00 - 12.00 Uhr
Do., 14.08.14
14.00 - 16.00 Uhr
in der Begegnungsstätte der VS Eckartstraße 24
Wo steht der Zuckertütenbaum?
D
iese Frage stellten sich die
Schulanfänger der Kita „Tausend-Fühler“, als sie letzte
Woche ihre Koffer packten.
Vom 9. Juli bis 11. Juli ging es auf große Abschlussfahrt an den Grillensee, bei Naunhof.
Mit Bus, S-Bahn und Zug begann unsere abenteuerliche Reise.
Am Grillensee angekommen, wartete so manche
Überraschung und auch Aufgabe auf die Schulanfänger. So ging es nach Grethen ins Feuerwehrmuseum. Da gab es viele alte Dinge zu bestaunen. Wir erfuhren wie man früher das Feuer
löschte als es noch keine Feuerwehr gab und zum
Schluss konnten wir uns die heutigen Fahrzeuge
der Feuerwehr Grethen ansehen. Zurück ging es
mit dem Schlendrian, einer kleinen Eisenbahn.
Am Grillensee wieder angekommen, fanden wir
immer wieder Briefe von den Zuckertütenzwergen mit Aufgaben für uns. Nach dem wir sie alle
gemeinsam gelöst hatten, fanden wir unseren
Zuckertütenbaum. Stolz konnten wir unseren Eltern unsere Zuckertüten zeigen, als sie uns am
Grillensee wieder abholten. Vielen Dank an Familie Hoffie für die Überraschung und an alle Eltern
der Schulanfänger, die uns diese Fahrt ermöglicht
haben.
7
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
n
Die Ausgezeichneten bei der Eilenburger Vereinsehrung
Diesmal: Ilka Sylvester vom Laientheater
Hubertus Wacker (l.) und Hans Poltersdorf gratulieren Ilka Sylvester bei der Eilenburger Vereinsehrung
2014. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
Eilenburg. Bei der Eilenburger Vereinsehrung
2014, die am 25. April im Bürgerhaus stattfand,
wurden mehrere Eilenburger Personen und Vereine für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Diese werden seitdem in loser Reihenfolge mit ihrer jeweiligen Laudatio im Amtsblatt
vorgestellt. Heute: Ilka Sylvester vom Laientheater.
Die Auszeichnung für die Kategorien „Soziales“
und „Kultur“ nahmen der Oberbürgermeister
und der Vorsitzende vom Sozialausschuss, Hans
Poltersdorf, vor. Die Laudatio verlas Annett Krause von der Stadtverwaltung Eilenburg.
Man glaubt es kaum, aber sie ist bereits 40 Jahre
(also eigentlich ihr ganzes Leben) Mitglied in der
damaligen Theatergruppe des ECW-Kulturhauses,
aus der der heutige „Laientheater Eilenburg
e. V. - Kinder- und Jugendtheater“ hervorging.
Maßgeblich unterstützte Frau Sylvester 1990 die
Gründung des neuen Vereins, um den Eilenburgern, vor allem Kindern, die Möglichkeit Theater
zu spielen und weitere Aufführungen zu sichern.
1991 verlor das Theater seine traditionelle
Spielstätte im ECW-Klubhaus, konnte aber nach
gemeinsamen Anstrengungen weiter im Bürgerhaus bzw. später in der GS Dr. Belian proben. Dadurch wurden nach der Wende auch überregionale Werkstätten möglich, für welche Frau Sylvester
größtenteils die Organisation übernahm. Seit
1998 ist sie Vorstandsmitglied, und zwei Jahre
später wurde sie Schatzmeisterin des Vereins.
Ungefähr zur selben Zeit konnte zu einer ganzjährigen Spielzeit (nicht nur das beliebte Weihnachtsmärchen) und Gastspielen in anderen
Städten übergegangen werden.
Doch dann kam der nächste Rückschlag: Der
gesamte Theaterfundus befand sich im Sommer
2002 im Keller der Bibliothek und wurde durch
das Hochwasser vernichtet. Auch hier setzte sich
Frau Sylvester aktiv für die Weiterführung des
Theaterbetriebes ein.
Seit 1995 inszeniert Ilka Sylvester selbst Märchen
und Jugendstücke. Dank ihrer Weiterbildung in
Theaterregie konnte sie ab 2007 den Staffelstab
ihres Vaters, Dr. Bernert, übernehmen und führt
eigenverantwortlich Regie für das Theater. Seitdem leitet sie auch die Proben mit den Kindern
sowie die Aufführungen aller Produktionen. Dies
tut sie mit vollem Körpereinsatz, egal ob sie als
Hase über die Bühne hoppelt, als Rabe krächzt
oder ängstlich durch den Wald läuft. Ein von ihr
sehr beliebtes Utensil während der Proben ist ein
Weinkorken zur Verbesserung der Aussprache.
Die Kinder sind davon nicht immer begeistert,
aber es ist wirksam!
Der Verein schreibt: Die über Jahrzehnte währende erfolgreiche Arbeit des Eilenburger Kinder- und Jugendtheaters ist wesentlich auch dem
engagierten, ehrenamtlichen Wirken von Frau
Sylvester zu verdanken.
Und mal ehrlich: Eigentlich konnte sie gar nicht
anders; ihr Vater ist der Mitbegründer des Vereins, ihr Mann Knut ist als Techniker beim Theater
tätig, und ihr Sohn Axel, der zwischenzeitlich einigen vom ECC bekannt ist, wurde auch im Laientheater groß …
Nochmals vielen Dank an Frau Sylvester!
Baustellenkalender
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg StraßeKurt-Bennewitz-Straße
Maßnahme
Vollsperrung im Abschnitt zwischen B 107 und
Kreuzung Südstr.
Zeitraum
12.05.2014 - 29.08.2014
Grund
Erneuerung der Straße
StraßeErnst-Mey-Straße
Maßnahme
Vollsperrung der Fahrspur von der Ziegelstr. in Richtung Dübener Landstr. - eine Umleitung in Richtung
GG ECW wird über die Dübener Landstr. ausgewiesen
Zeitraum
15.05.2014 - 22.08.2014
Grund Verlegung von Stromleitungen
Straße Maßnahme Zeitraum Grund Mühlstraße
Vollsperrung in Höhe der Röhrenbrücke
am 30.08.2014 zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr
Stellfläche für Baukran zur Errichtung einer
neuen Elektrostation
Straße Maßnahme Alter Mittelweg
Vollsperrung im gesamtem Abschnitt - Zufahrt Anlieger abschnittsweise in Absprache mit dem Bau-
Stand 28.07.2014
Zeitraum Grund betrieb über Weinbergstraße bzw. über temporäre
Baustellenausfahrt zum Mittelweg
17.07.2014 - 25.10.2014
Verlegung von Medien und Straßenbau
Straße Maßnahme H
Zeitraum Grund Wallstraße - Bereich Haus Nr. 7 - 9
albseitige Sperrung
28.07.2014 - 31.08.2014
Stellfläche für Baugerüst am Wohnhaus Nr. 7 - 9
Straße Maßnahme Zeitraum Grund Feldweg - im Bereich Nr. 1b
Vollsperrung
30.07.2014 - 05.08.2014
Herstellung eines Telekomhausanschlusses
Vorinformation:
Ab dem 11.08.2014 bis ca. 22.08.2014 wird in der Mühlstraße, im Abschnitt
zwischen der Bergstr. und der Röhrenbrücke eine neue Gasleitung verlegt.
Aufgrund dieser Baumaßnahme wird für den genannten Zeitraum die Mühlstraße als Einbahnstraße angeordnet. Die Fahrtrichtung wird vom Stadion
kommend in Richtung Bergstraße verlaufen. Von der Bergstraße kommend
wird eine Umleitung über den Röhrenweg ausgewiesen.
n8
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Neues aus der Schwimmhalle
Kurzübersicht der Veranstaltungen in der Schwimmhalle 09/14 - 12/14
01.09.2014 01.09. -
30.09.2014
15.09. -
21.09.2014 26.09.2014 03.10.2014 20.10. -
02.11.2014
24.10.2014
Eröffnung der neuen Saison
zu gewohnten Öffnungszeiten
Fotowettbewerb
Knips ein Bild von dir als Besucher in unserer Schwimmhalle.
Füge es bei Facebook in die Veranstaltung „Fotowettbewerb“
und erhalte die meisten „Gefällt
mir“. Die drei Fotos mit den meisten Klicks erhalten Gutscheine
für die Schwimmhalle. Natürlich
sollten alle Abgebildeten damit
einverstanden sein.
Quizwoche - Bilder und Rätsel
erraten
Im Foyer findet ihr einen Aushang mit vielen kleinen Bildern und Rätseln rund um die
Schwimmhalle. Erratet diese und
werft eure Antwortzettel (Vordrucke an der Kasse erhältlich)
in unsere Gewinnbox. Die Gäste
mit den meisten Übereinstimmungen erhalten Gutscheine
sowie Sachpreise rund ums Bad.
Lange Saunanacht
19:00 - 01:00 Uhr
Tag d. deutschen Einheit
Schwimmhalle und Sauna: 09:00
- 15:00 Uhr
Herbstferien/Ferienbetrieb
wochentags ist die Schwimmhalle ab 10:00 Uhr geöffnet.
Kiddi - Sprung - Contest
Zeigt eure kreativsten Sprünge
und gewinnt Ruhm, Ehre und
Medaillen.
24.10.2014
31.10.2014
01.11.2014
03.11. -
09.11.2014
15. -
16.11.2014
19.11.2014
Lange Saunanacht
19:00 - 01:00 Uhr
Reformationstag
Schwimmhalle und Sauna 09:00
- 15:00 Uhr
„10 Jahre Wiedereröffnung
Schwimmhalle Eilenburg“
Gleich der Eröffnung am
31.10.2004, erhält jeder Gast
eine Stunde freien Eintritt in die
Schwimmhalle!
10 Jahre Wiedereröffnung
Schwimmhalle Eilenburg - Informationsveranstaltung im Bürgerhaus (kleiner Saal)
- Kaffee u. Kuchen für geladene
Gäste (u. a. ehemalige Mitarbeiter)
- Im Anschluss öffentliche Veranstaltung rund ums Bad: (Geschichte rund ums Wasser sowie Anfänge der Schwimmhalle
Eilenburg/Schwimmhalle heute/
kleine Saunakunde/Kurse für
Jung und Alt/Veranstaltungen
und Angebote/ Bädertechnik und
Wasseraufbereitung/ Vereine u.
Gruppen stellen sich vor/ Gästegespräche etc.)
Knobelwoche
Spielen Sie um ermäßigten, Kinder um freien Eintritt.
24 Stunden - Spendenschwimmen
Kinder - Malwettbewerb/
„Weihnachten in
15.12.2014
der Schwimmhalle“
Die drei schönsten Bilder erhalten 1 Jahr gratis Einlass.
28.11.2014
Lange Saunanacht
19:00 - 01:00 Uhr
30.11./07.12./ Adventschwimmen
14.12./
Schwimmen bei weihnachtlicher
21.12.2014 Atmosphäre
06.12.2014
Nikolaus
Ein besonderer Besuch für unsere
kleinen Gäste!
19.12.2014
Lange Saunanacht
19:00 - 01:00 Uhr
22.12. -
Weihnachtsferien/Ferienbe04.01.2014 trieb
wochentags ist die Schwimmhalle ab 10:00 Uhr geöffnet
24.12.2014
Heiligabend
Schwimmhalle und Sauna 09:00
- 13:00 Uhr
25.12.2014
1. Weihnachtsfeiertag
Schwimmhalle und Sauna geschlossen
26.12.2014
2. Weihnachtsfeiertag
Schwimmhalle und Sauna 09:00
- 15:00 Uhr
31.12.2014
Silvester
Schwimmhalle und Sauna 09:00
- 13:00 Uhr
01.01.2015
Neujahr
Schwimmhalle und Sauna geschlossen
20.11. -
Buß- und Bettag
Schwimmhalle und Sauna 09:00
- 15:00 Uhr
Neues aus dem Museum
Bergkellerführungen für Ferienkinder
„Auf den Spuren der Heinzelmännchen“.
Für Ferienkinder und deren große Begleiter geht
es wieder in die Unterwelt.
Jeweils um 9:00 Uhr und 10:30 Uhr können sich
Interessierte mit Andreas Flegel auf die Spuren
der Heinzelmännchen begeben. In ca. einer Stunde hören und sehen die Teilnehmer Altes und
Neues aus dem Eilenburger Sagenschatz.
Termine:07.08.2014
12.08.2014
14.08.2014
21.08.2014
26.08.2014
und am 28.08.2014 nur um 10:30 Uhr.
Die öffentlichen Bergkellerführungen finden
dann wieder samstags, wie gewohnt, statt:
Am 30.08.2014, um 9:00 Uhr und um 10:30 Uhr
und
am 27.09.2014, um 10:30 Uhr.
Wir bitten um Voranmeldung, da die Teilnehmeranzahl pro Gruppe auf 20 Personen begrenzt ist.
Tel.: 03423 652222 oder
E-Mail: [email protected]
IMPRESSUM
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg
und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kos-tenlos.
- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail:
[email protected],
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Stein-enden 10, Telefon: (03535) 489-0,
Telefax: (03535) 489-115, Fax-Redaktion: (03535) 489-155
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeis-ter der Stadt Eilenburg,
Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
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Mobil: (01 71) 4 14 40 32, Telefon: (03 42 95) 7 25 88,
Fax: (0 35 35) 48 92 40
Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer
Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
9
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
n
Neues aus dem Bürgerhaus
Sommerbühne
Tanztee mit DJ Rainer Toss
Do., 11.09.2014, um 14.00 Uhr,
23.08.2014, um 19.00 Uhr,
Die Ckoehler Family ist eine traditionelle
Country & Folkmusik-Gruppe bestehend aus
Stephan Ckoehler, seiner Frau Tini Koehler
und deren Freund David A. Seezen.
Zusammen konnte das Trio bei seinen bisherigen Auftritten zahlreiche Besucher mit ihrer
amerikanischen Gospelmusik begeistern.
Gospelmusik steht im allgemeinen für religiöse Musik die von Chören gesungen und oftmals von einer Jazzband begleitet wird.
Die Ckoehler Family mischt die Gospelmusik
gekonnt mit Country & Folk zu einem grandiosen Gesamtkunstwerk. Freuen Sie sich auf
einen typisch amerikanischen Abend auf der
Sommerbühne des Bürgerhauses Eilenburg.
Achtung:
Geänderte Öffnungszeiten!
Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann!
Während der Sommerzeit vom 01.07.2014
bis 31.08.2014 stehen wir Ihnen für den
Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich
nach Absprache zur Verfügung.
Tickets auch in der Tourist-Information erhältlich. Tel. Ticket: 03423 7003930
Tel. Vermietung: 03423 659394
Sommerbühne II
„Amerikanischer Abend“
Sa., 23.08.2014, um 19.00 Uhr
Die Ckoehler Family
ist eine traditionelle
Country & FolkmusikGruppe
bestehend
aus Stephan Ckoehler,
seiner Frau Tini Koehler und deren Freund
David A. Seezen.
Zusammen konnte das Trio bei seinen bisherigen
Auftritten zahlreiche Besucher mit ihrer amerikanischen Gospelmusik begeistern.
Gospelmusik steht im allgemeinen für religiöse
Musik die von Chören gesungen und oftmals von
einer Jazzband begleitet wird.
Die Ckoehler Family mischt die Gospelmusik gekonnt mit Country & Folk zu einem grandiosen
Gesamtkunstwerk. Freuen Sie sich auf einen
typisch amerikanischen Abend auf der Sommerbühne des Bürgerhauses Eilenburg.
Ballett Schwanensee
So., 14.09.2014, um 16.00 Uhr,
David hat einen jungen, tiefen und warmen Bariton. Er singt eigene und internationale Titel. In
einigen Duetten korrespondieren die Stimmen
von Monika & David besonders wirkungsvoll. Die
lange Erfahrung und das große Repertoire von
Monika Herz bringt Vielseitigkeit und gute Voraussetzungen für jede Show.
Rüdiger Nehberg LIVE-REPOTAGE
„Querschnitt durch ein aufregendes Leben“
So., 02.11.2014, um 16.00 Uhr,
Ballett von Kindern und Jugendlichen zur Musik
von P.I. Tschaikowski
Ballett- und Tanzstudio Katharina Freystein
Anke Geißler „Sie haben da was an der Scheibe“
So., 12.10.2014, um 17.00 Uhr,
nd dafür sorgt die
U
Politesse Ihres Mißtrauens.
In Zeiten der unge
bremsten Mobilität
zahlt der, der steht.
Während die Parkuhr leise tickt, rollt
die Ordnungshüterin
bereits lächelnd Ihr
Knöllchen.
Und irgendwann hat`s jeder. Ob er will oder nicht.
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersparkenden, aber nur, wenn er sich dabei nicht erwischen
lässt. Machen Sie Bekanntschaft mit Falschparkern, Sonntagsfahrern, Fußgängern, Schattenparkern, Abschleppern, Verkehrsverweigerern,
Langsamfahrern, E-10-Tankern, Parkhauslichtschrankenblockierern,
Handbremse-ohne-Geräusch-Anziehern, - allesamt gute Menschen,
denen es nicht gelang, im Leben den richtigen
Parkplatz zu finden.
Monika Herz & David Schlager mit Herz &
„Seele“
So., 26.10.2014, um 16.00 Uhr,
Keine Sendung ohne Monika Herz, das war die
Devise zu früheren Zeiten.
Jetzt ist sie nach langer Pause wieder da. Monikas Sohn David hatte die Idee.
Er wollte gemeinsam mit seiner Mutter singen.
Beide haben riesigen Spaß. Im Studio entstanden
neue Titel.
ilder zwischen Witz
B
und Schock, zwischen
Steinzeit und Gegenwart, von Freiheit und
Gefangenschaft, von
Leben und Tod. Belege von seinen Trainings zu Hause, bei
der Bundeswehr und
den Reisen in ferne
Länder.
Im Team und als Einzelkämpfer. Dokumente, die
zeigen, wie Mann/Frau jeden Alters dem Körper,
der Seele und dem Verstand spielerisch neue
Dimensionen zuweisen kann. Wie man mit Vielseitigkeit resistent wird gegen Langeweile, NullBock und Arbeitslosigkeit. Wie man Selbstvertrauen und Zivilcourage vermehrt, und wie man
diese Stärken einsetzen kann. Ob daheim oder in
der Öffentlichkeit. Oder dort, wo Naturschutz und
Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Wo
Geschundene dieser Welt Hilfe brauchen.
Joachim Llambi
„Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen.“
Mut zur ehrlichen Kritik
Do., 27.11.2014, um 19.30 Uhr,
ie kritische Stimme
D
von Let‘s Dance
D
as Fernsehpublikum
schätzt ihn für seine
klaren Worte. Joachim
Llambi, bekannt als
Juror der RTL-Sendung
„Let‘s Dance“, weiß,
dass viele Menschen
sich mit ehrlichem Feedback schwer tun: Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene Worte,
oder sie schießen über das Ziel hinaus. Dabei ist
n 10
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive Kommunikation
im Berufsleben, in Beziehungen und Freundschaften. Llambis Botschaft: Faire Kritik ist ein Geschenk
und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand
seiner Erfahrungen als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater, Kunde und natürlich als Promi
zeigt er, wie Kritik gelingen kann.
Ticketverkauf
Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder
liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem
Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine
Rechnung anfordern und sich die Karten gegen
eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem
nachhause schicken lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen.
Bürgerhaus
Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 7003930
Dienstag/Mittwoch
Donnerstag
Und nach Vereinbarung
09.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
09.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Stadtmuseum
Torgauer Straße 40
Tel.: 652222
Dienstag - Freitag
Sonntag
09 - 12/13 - 17 Uhr
10 - 12/13 - 17 Uhr
Stadtbibliothek
Dr.-Belian-Str. 3
Tel.: 754008
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
13 - 18 Uhr
09 - 18 Uhr
09 - 13 Uhr
12 - 19 Uhr
Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung gratulieren
Frau Margarete König
Frau Anna Marie Sabat
Frau Ilse Bonzukovic
Frau Lydia Habt
Frau Irmgard Jänichen
Frau Gertrud Viezens
Frau Elfriede Mischok
Frau Christa Iltzsch
Herrn Georg Mundry Herrn Horst Krech Frau Martha Starke Herrn Johannes Müller
Frau Margot Herre
Frau Waltraut Gentsch
Frau Christine Günther
Herrn Harry Witzig Frau Ruth Methner Frau Ruth Kaufhold Herrn Werner Hientzsch Frau Edith Kaplick Frau Ingeburg Rybandt
Frau Giesela Frenkel
Herrn Herbert Taggeselle
Herrn Alexander Kirchner
Frau Wera Schipke
Herrn Walter Lehmann
Herrn Rolf Veit
Frau Christa Rößler
Frau Rose Marie Miotke
Frau Lilly Hoffmann
Frau Ingrid Bednarsky
Frau Anita Seiffert
Frau Annelies Herde
Frau Jeanne Richter
Frau Ingeborg Frenzel
Frau Johanna Bennühr
Herrn Manfred Seidel
Herrn Hans Schuller
Herrn Erhard Spichalski
Herrn Horst Rudolph
Herrn Wolfgang Beuche
Herrn Karl-Heinz Alltag
Herrn Günter Kostrzewa
Frau Gisela Wieselmoser
zum 97. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Herrn Lothar Trenkmann zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Frau Edith Fleischer
Herrn Alfred Jonack
zum 78. Geburtstag
Herrn Karlheinz Theile
zum 78. Geburtstag
Herrn Werner Pusch
zum 77. Geburtstag
Frau Ingrid Kraban
zum 77. Geburtstag
Frau Rosemarie Hilbert
zum 77. Geburtstag
Herrn Wolfgang Engel
zum 77. Geburtstag
Frau Hannelore Jahn
zum 77. Geburtstag
Frau Dora Rademann
zum 77. Geburtstag
Herrn Werner Weigelt
zum 77. Geburtstag
Frau Fazile Sula
zum 77. Geburtstag
Frau Helga Petzold
zum 77. Geburtstag
Herrn Gerhard Brunzlow zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Frau Waltraud Kötitz
Frau Rose-Marie Rietze
zum 76. Geburtstag
Herrn Heinz Funke
zum 76. Geburtstag
Herrn Horst Hempel
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Frau Renate Kreuzer
Frau Inge Buchhold
zum 76. Geburtstag
Frau Regina Klaus
zum 76. Geburtstag
Herrn Achim Baum
zum 76. Geburtstag
Herrn Günther Köditz
zum 76. Geburtstag
Frau Ottilie Ernst
zum 76. Geburtstag
Frau Christa Rasch
zum 75. Geburtstag
Frau Erika Förster
zum 75. Geburtstag
Frau Elvira Lerche
zum 75. Geburtstag
Frau Charlotte Hanke
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Herrn Heinz Leu
Frau Marianne Heyde
zum 75. Geburtstag
Herrn Peter Mittelstraß
zum 75. Geburtstag
Frau Rosemarie Terpinowitz zum 75. Geburtstag
Frau Edith Fiedler
zum 75. Geburtstag
Frau Ursula Schwäbe
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Herrn Peter Trätner
Frau Lieselotte Lieder
zum 74. Geburtstag
Frau Ingrid Paul
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Frau Inge Stolle
Herrn Siegfried Schröder zum 74. Geburtstag
Frau Marie Hausen
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Frau Erika Herrmann
Frau Sieglinde Frommann zum 74. Geburtstag
Frau Christa Zänker
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Herrn Gerd Birnbaum
Frau Helga Seiffert
zum 73. Geburtstag
Frau Sigrid Opfermann
zum 73. Geburtstag
Herrn Werner Zeck
zum 73. Geburtstag
Frau Erika Leipnitz
zum 73. Geburtstag
Frau Helga Koschnick
zum 73. Geburtstag
Herrn Günter Petzold
zum 73. Geburtstag
Frau Erika Kreyß
zum 73. Geburtstag
Herrn Peter Hedrich
zum 73. Geburtstag
Frau Siegrid Träger
zum 73. Geburtstag
Herrn Harald Schmidt
zum 73. Geburtstag
Herrn Manfred Skowronek zum 73. Geburtstag
Herrn Karl-Heinz Brinkmannzum 73. Geburtstag
Herrn Gerhard Friedrich
zum 73. Geburtstag
Frau Rosel Ittner
zum 72. Geburtstag
Frau Renate Nesse
zum 72. Geburtstag
Frau Hannelore Stolle
zum 72. Geburtstag
Frau Gerda Spangenberg zum 72. Geburtstag
Frau Ursula Krahl
zum 72. Geburtstag
Herrn Peter Bruckner
zum 72. Geburtstag
Frau Anita Friedemann
zum 72. Geburtstag
Frau Margitta Hetzke
zum 72. Geburtstag
Herrn Manfred Baumgart zum 72. Geburtstag
Herrn Günter Brandt
zum 72. Geburtstag
Frau Helga Weihmann
zum 72. Geburtstag
Herrn Dieter Siegert
zum 72. Geburtstag
Frau Gudrun Nagel
zum 71. Geburtstag
Herrn Ulrich Nitschke
zum 71. Geburtstag
Frau Ute Winzer
zum 71. Geburtstag
Frau Edith Eckert
zum 71. Geburtstag
Herrn Eckhard Honecker zum 71. Geburtstag
Frau Erika Weishaupt
zum 71. Geburtstag
Herrn Günter Herrmann
zum 71. Geburtstag
Herrn Dr.Peter Paschke
zum 71. Geburtstag
Herrn Heinz Stiebing
zum 70. Geburtstag
Frau Gisela Klas
zum 70. Geburtstag
Frau Karin Theile
zum 70. Geburtstag
Wir gratulieren auch den nicht genannten
Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte
eine Gratulation nicht gewünscht werden,
bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag
unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.
11
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
n
Reginenfest auf dem
Eilenburger Burgberg
Vom 23. bis 24. August findet auf dem Burgarial wieder ein Reginenfest statt. Das Konzept für
dieses Fest ist in diesem Jahr ein anderes, denn
der Burgverein ist nicht der Veranstalter.
Das Mittelalterspektakel richtet die Coex Veranstaltungs GmbH & Co. KG, ein Unternehmen aus
Cottbus, aus. Ähnlich wie zur 1050 Jahrfeier unserer Stadt wird sich der Burgberg in ein mittelalterliches Biwaklager verwandeln. Dazu gehören
zahlreiche Mitmachaktionen für Kinder, ein Ritterlager, eine Märchenerzählerin, Komödianten,
Gaukler, Musikanten, Feuer- und Fakirshow, ein
altertümliches Badehaus, mittelalterlich gestaltete Handwerks- und Verkaufsstände sowie der
Zeit angepasste Gaumenfreuden.
Der Burgverein wird ebenfalls präsent sein und
mit einem Bücherflohmarkt sowie Kaffee und
Kuchen das Fest unterstützen.
Beginnen wird das Spektakel an beiden Tagen
11 Uhr und endet am Samstag, 23 Uhr und am
Sonntag, 18 Uhr.
Eilenburger Burgverein e. V.
Gartenfest
15. + 16. August 2014
Freitag, 15.08.2014
18:00 Uhr
Skatturnier (5,- € Startgebühr)
20:30 Uhr Fackelumzug (mit dem Eilenburger Fanfarenzug)
Samstag, 16.08.2014
10:00 Uhr
Eisenbahnshow (mit Überraschungen für Groß und
Klein)
10:30 Uhr Veteranen-Volleyballtunier
11:15 Uhr
Strohballenrollen
11:30 Uhr
Gulaschkanone (Erbsensuppe)
14:00 Uhr Ringe werfen und Kegeln
14:30 Uhr Kaffee und Kuchen
18:00 Uhr Modenschau (M&L)
19:00 Uhr
Gulaschkanone (Kassler
und Sauerkraut)
Grillspezialitäten; Krauses Eismobil; Kinderschminken; Basteln; Tiroler Bauernstandl; Hüpfburg; Kegel-Wettkampf; Olli‘s
Gulaschkanone; Torwandschießen; Ringwurf-Wettkampf; Fischbrötchen; Cocktails
Am Gleisdreieck e. V.
n 12
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Eilenburger Leichtathleten holen 12 Titel bei Bezirksmeisterschaft
Jessica Taychert und Victoria Viehweger dominieren ihre Altersklasse
Die diesjährigen Einzel-Bezirksmeisterschaften
fanden im Leipziger MoGoNo-Stadion, statt. Unterstützt von den Trainern, Betreuern und Eltern
gingen die Sportler der U 12 und U 14 an ihre
Starts und sorgten für ein Medaillen-Rekordergebnis gegen starke Konkurrenz aus Leipzig, Torgau,
Schkeuditz, Großbardau, Regis Breitingen, Neukieritzsch u. a.
In der AK 13 der Jungen verteidigte Alexander
Fuchs im Diskuswerfen seinen Titel vom Vorjahr
mit persönlicher Bestleistung von 26,87 m. Sein
Vereinskamerad Kay Hans überraschte seine
Trainer als er in der gleichen AK mit persönlicher
Bestleistung (22,29 m) Bronze gewann. Bei den
Mädchen gelang es nur Olivia Fromm in den Medaillenkampf einzugreifen, denn sie schleuderte
den Speer auf 27,46 m (pers. BL) und das reichte für Bronze. Denise Mädler und Vanessa Menzel waren vom Pech verfolgt und platzierten sich
mehrmals auf dem 4. Platz.
Die AK 12 wurde von 2 Mädchen dominiert. Jessica
Taychert und Victoria Viehweger holten zusammen
5 x Gold 1 x Silber und 2 x Bronze. Jessi überzeugte
in den Sprint/ Sprungdisziplinen 75 m in 10,48 s,
60 m Hürdenlauf in 10,22 s und im Weitsprung mit
4,81 m und wurde dort verdient Bezirksmeisterin.
Im Ballwurf erkämpfte sie sich mit 37,50 m Silber.
Vici zeigte in den Wurf/Stoßdisziplinen was sie
drauf hat. Im Kugelstoßen, als auch mi Diskuswerfen bewies sie, dass mit ihr in nächster Zeit zu rechnen ist, denn mit persönlichen Bestleistungen von
8,01m im Kugelstoßen und 24,05 m im Diskuswer-
fen gewann sie beide Male Gold. Im Hochsprung
kam sie zwar nicht an ihre Bestleistung heran, rette sich aber mit 1,25 m noch auf den Bronzerang.
Beide Sportlerinnen gehören damit zu den erfolgreichsten Teilnehmerinnen unseres Vereins.
Tolle Leistungen zeigten Moritz Morstein und Aliah
Peschel in der Altersklasse 11. Moritz deutete
schon im 60 m Hürdenvorlauf (10,40 s) an, dass er
auf Siegkurs ist. Trotz Regen und sehr nasser Laufbahn ließ er im Endlauf nichts mehr anbrennen.
Er gewann mit neuer persönlicher Bestleistung
(10,21 s) den Bezirksmeistertitel. Auch im Schlagballwerfen gewann er Gold mit einer Weite von
46 m. Im Hochsprung ging er nicht zufrieden aus
dem Wettkampf. Doch 1,33 m sind eine sehr gute
Leistung und die wurde mit Silber belohnt. Mit einer riesigen Weitsprungleistung meldete sich Aliah
Peschel zurück. Sie machte einen großen Satz in die
Weitsprunggrube und landete bei 4,38 m. Keiner
kam an dieser Weite vorbei und Aliah freute sich
über ihren Bezirksmeistertitel. Im 60 m Hürdenlauf
fehlte ihr lediglich eine Hundertstel zur Siegerin.
Mit 10,76 s wurde sie Zweite. Den Schlagball warf
sie auf 36 m und machte damit ihren Medaillensatz komplett, denn sie gewann Bronze.
Auch in der Altersklasse 10 konnten sich unsere
Athleten sehen lassen.
Bei den Jungen setzte sich Michel Gröper im Weitsprung durch. Er hatte das große Ziel, endlich die
4 Metermarke zu überspringen. Schon im zweiten
Durchgang erfüllte sich sein Wunsch.
Er sprang 4,11 m. Das bedeutete nicht nur persön-
liche Bestleistung, sondern auch den Bezirksmeistertitel.
Im Hürdenlauf fightete er bis zum Schluss und wurde mit persönlicher Bestleitung von 11,08 s Zweiter.
Mit einem tollen 4. Platz konnte Renè Hans zufrieden sein.
Er ist wohl einer der kleinsten Hürdenläufer und
hat sich dort so gut verkauft.
Bei den Mädchen sicherte sich ebenfalls im Weitsprung Laetitia Oehmig den Sieg. Sehr aufgeregt
ging sie in den Wettkampf und zeigte dennoch
sehr ordentlich Sprünge. Mit 3,92 m sprang sie
persönliche Bestleistung und holte auch den Bezirksmeistertitel.
Ihre Vereinskameradin Lea Menzel machte die
Medaillensammlung komplett. Sie gewann mit
großer Einsatzbereitschaft im Hürdenlauf (10,49 s)
und im 800 m Lauf (2:57,81 min) Silber.
Unser Verein schickte 3 Staffeln in die Rennen. In
der W U 12 liefen Laetitia Oehmig, Lea Menzel,
Jette Hofbauer und Aliah Peschel zur Höchstform
auf. Sie gewannen mit einer Zeit von 30,19 s die
Goldmedaille.
Die Jungsstaffel mit Ben Apitz, Michel Gröper, Niklas Weck und Moritz Morstein liefen bei 30,70 s
über die Ziellinie und gewannen Bronze.
Ebenfalls auf Platz 3 (4,14 s) kamen die Mädchen
der U 14 mit Denise Mädler, Vanessa Menzel,
Victoria Viehweger und Jessica Taychert.
Ines Voß
Neues vom SV Lokomotive Eilenburg e. V. Abteilung Radsport
Die schnellsten Radfahrer bei den Sparkassen Kreis Kinder- und Jugendspiele
Am 21.06.14, um 8.00 Uhr, fanden vom SV Lok Eilenburg e. V. Abteilung Radsport auf der Radbahn
am Ilburg Stadion die Sparkassen Kreis Kinder- und
Jugendspiele vom Kreissportbund Nordsachsen e.
V. statt. Das Wetter war durchwachsen bewölkt,
aber die Laune war gut. Es wurde am diesen Tag
der Schnellste gesucht. Der Vereinsvorsitzende
vom SV Lokomotive Eilenburg e. V. Kai Weidel
überreichte die Medaillen und Urkunden. Ausrichter war die Abteilung Radsport, Trainer Dieter Weidel. Es war ein sportlicher ehrgeiziger Wettkampf
zwischen den Kindern, aber fair beim Geschicklichkeitsfahren, 100m fliegend auf Zeit und 250 m
Zeitfahren.
Hier die Ergebnisse: 100 m fliegend und (250 m
Zeitfahren) 1. Tim Bäßler 11,25 sec. (30,3 sec.),
2. Danilo Millemann 12,95 sec. (35,9 sec.), 3. Lucas Piossek 13,9 sec. (36,03 sec.). Bei den Jüngsten
im Geschicklichkeitsfahren und Zeitfahren in den
Altersklassen U 6 männlich erreichte Lucas Weidel den 1. Platz. Weitere Platzierungen: weiblich
1. Celina Rohr, U 9 weiblich 1. Celina Weber, U11
weiblich 1. Lea Millemann, dann die Älteren: U 13
1. Lucas Piossek Tourenrad, U 13 1. Danilo Millemann Rennrad, 1. Tim Bäßler.
Der SV Lokomotive Eilenburg e. V.
Abteilung Radsport beim
19. sächsischen Fahrradfest in Dresden
Am Sonntag, dem 06.07.14, um 7 Uhr, fuhren die
Vereinsmitglieder Tim Bäßler, Thomas Müller, Günther und Petra Tyrala los. Sie kamen in Dresden bei
herrlichstem Wetter an, dann wurden die Rennräder
zusammengebaut. Mit guter Laune und Spaß ging
es zum Theaterplatz zur Anmeldung für die 65 km
über Radeberg, Pirna und zurück nach Dresden.
Beim Start um 9:45 Uhr fanden sich 2.300 Radfahrer ein. Das bedeutete, wer hinten startete musste
warten. Der erste Teil der Strecke war sehr bergig
kraftraubend. Richtung Radeberg am Marktplatz
gab es den ersten Verpflegungspunkt. Den brauchte
man auch: Die Sonne brannte. Es gab reichlich zu
trinken, und Bananen und Äpfel, Riegel. Im zweiten
Teil der Strecke stürzte Petra Tyrala. Trotz Verletzung
am Schienbein radelte sie weiter bis zum zweiten
Verpflegungspunkt, ließ sich dort behandeln und
fuhr weiter bis zum Schluss. Tim Bäßler war der
Schnellste von SV Lok Eilenburg mit einer guten
Zeit von 2 Stunden 10 Minuten. Günther Tyrala und
Thomas Müller kamen 40 min später ins Ziel, dann
kam Petra Tyrala. Nächstes Jahr sind sie wieder dabei, sagten sie.
Es war schön in Dresden, vor allem die Umgebung
und Landschaft.
Früherkennung von Krankheiten durch Blutspende
Seit vielen Jahren bietet der DRK Kreisverband Eilenburg für freiwillige Blutspender im Pflegeheim WalterStöcker-Straße 8a Blutspende-Termine an. Die Abnahme erfolgt durch die Blutbank Leipzig des Instituts für
Transfusionsmedizin Universitätsklinikum Leipzig.
Blutspendern ist das Verfahren bereits bekannt. Wer
jedoch zum ersten Mal spendet oder noch nicht ganz
entschlossen ist, hat wahrscheinlich viele Fragen oder
auch Bedenken, die vor Ort mit dem Arzt besprochen
werden können. Das DRK bietet regelmäßige Termine
einmal im Monat, immer am 1. Mittwoch zur selben
Zeit von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr an. Die nächsten
Termine sind am 6. August, 3. September und am
1. Oktober Für Blutspender ist ein Mindestalter von
18 Jahren Voraussetzung und das Körpergewicht darf
nicht die 50 Kilogramm unterschreiten. Mitzubringen ist der Personalausweis. Vor der Spende sollte
man reichlich getrunken und eine volle Mahlzeit zu
sich genommen haben. Die Spende dauert ca. 10 15 Minuten. Frauen können 4 x und Männer 6 x im
Zeitraum eines Jahres Blut spenden wofür eine Aufwandsentschädigung gewährt wird. Ein kostenloser
Gesundheitscheck ist immer inklusive. Im Arztgespräch wird der Spender auf Grundlage der labormedizinischen Untersuchung auch zur Früherkennung
von Krankheiten informiert. Umfangreiche Studien
belegen, dass für regelmäßige Blutspender das Risiko,
einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden sinkt.
Detlev Funke
Kreisverband Eilenburg
13
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
n
Viel Spaß beim Ilebiber-Cup der Kita´s + Pokalverleihung der Sparkasse
Traditionsgemäß trafen sich im Vorfeld des großen C-Jugendturniers die kleinsten Fußballbegeisterten im Sparkassenfußballzentrum. Vier
Einrichtungen („Heinzelmännchen“, „Schwalbennest“, „Tausendfühler“ und „St. Marien“)
hatten Teams gemeldet. Bei strahlendem Sonnenschein startete das kleine Turnier im Beisein
von Maskottchen Heinz Elmann um 9:30 Uhr am
3. Juli. Jeder spielt gegen Jeden - alle gaben ihr
Bestes und am Ende standen die „Heinzelmännchen“ als Sieger fest.
Sie gewannen alle drei Spiele und verfügten über
die größere Fußballerfahrung, da einige ihrer
Spieler bereits aktiv im Verein spielen. Alle Kinder
hatten viel Spaß und konnten sich am Ende über
den Pokal und die Medaillen freuen, die wieder
von der Stadt gespendet wurden. Der freundliche
Heinz Elmann musste mit auf das Siegerfoto ehe
dieser sonnige und sportliche Vormittag zu Ende
ging.
Pokals der Sparkasse für besondere
Verdienste um die Nachwuchsarbeit
an Björn Bergfeld verliehen
Björn Bergfeld ist seit 12 Jahren Übungsleiter mit
C-Lizenz beim FC Eilenburg. Er trainierte die CJugend von 2002 bis 2012 u. führte sie von der
Bezirksklasse in die Landesliga, wo die Klasse
acht Jahre gehalten wurde. Parallel trainierte er
2011 auch die B-Junioren und ab 2012 widmete
er sein Engagement den A-Junioren. „Nebenbei“
arbeitete er mehrer Jahre im Nachwuchsvorstand
und betreute die Homepage des Vereins. Aber
auch als aktiver Spieler verstärkt er mehrere Jahre das Team der Landesliga-Mannschaft und die
2. Mannschaft der Herren.
Björn versucht in seiner Arbeit mit der jeweiligen
Mannschaft immer das Maximum an Entwicklungsfortschritten zu ermöglichen, auch wenn das
bei den Heranwachsenden meist sehr schwer und
oft mit Rückschlägen verbunden ist. Gerade in den
Bereichen C- bis A-Junioren (U 15 - U 19) bedarf
es seines hohen Maßes Energie und wohl auch Enthusiasmus sich Woche für Woche im Ehrenamt an
die Linie zu stellen und Trainer, Freund, Vaterersatz,
Mentor, Kritiker, Förderer und Motivator zu sein. Als
Trainer heißt es, Tiefschläge oft alleine zu verarbeiten und trotzdem wieder anzugreifen!
Björn führt junge Spieler erfolgreich an größere
Herausforderungen heran, ebnet Wege, fährt auch
mal am Wochenende zu einem Trainer-Spieler-Ge-
Fotos: privat
spräch - Freizeit wird so Mangelware - der Nachwuchs geht vor. Trotz des Leistungsdrucks, auch
bei geringer Spielerdecke die Klasse zu halten, gelingt es ihm, den Jungs ganz viel an Teamfähigkeit
und Gemeinschaftsgefühl zu vermitteln.
Letztlich ist der FC Eilenburg für Björn, wie für
alle, die sich für die Belange unseres Nachwuchses einsetzen, ein zweites Zuhause!“ Er hat in
den letzten 10 Jahren den Nachwuchs des FC
Eilenburg erheblich geprägt: Dafür dankte ihm
der Vertriebsdirektor der Sparkasse Leipzig, Jens
Köhler, und zeichnete ihn mit dem Pokal für besondere Verdienste um die Nachwuchsarbeit aus.
Zu den ersten Gratulanten zählten der Landrat
Michael Czupalla und der Vizepräsident des FCE
Steffen Tänzer. Fotos: privat
Veranstaltungen vom 04.08.2014 bis 15.08.2014
Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen
Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Christiane Gallas unter der
Telefon-Nr. 03423 658-515 an.
Montag, 04.08.
09:30 Uhr
Sitztanz und Gymnastik
15:30 Uhr
Kräuterküche
Dienstag, 05.08.
09:30 Uhr
Gedächtnistraining zum Thema
„Kräuter“
15:30 Uhr
Klappe auf! Das Wortratespiel
Mittwoch, 06.08.
09:30 Uhr
Wir stellen Ringelblumensalbe her
Donnerstag, 07.08.
09:30 Uhr
Kinovormittag
15:30 Uhr
Wissenswertes über Kräuter
Freitag, 08.08.
09:30 Uhr
Wir stellen Kräuteröl her
Montag, 11.08.
09:30 Uhr
Sitztanz und Gymnastik
13:30 Uhr
Seniorensport
Dienstag, 12.08.
10:30 Uhr
Evangelischer Gottesdienst
13:45 Uhr
Mobiles Snoezelen
Mittwoch, 13.08.
09:30 Uhr
Handarbeiten
13:45 Uhr
Snoezelen
Donnerstag, 14.08.
09:30 Uhr
Textilverkauf
13:30 Uhr
Rommé- und Skatrunde
Freitag, 15.08.
09:30 Uhr
Kreatives Gestalten „Projektarbeit“
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg
n 14
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Cup der kleinen Haie - Minis
Nachdem die beiden Nachwuchsteams (mJE;
mJD) am Samstag so erfolgreich beim Cup der
kleinen Haie abgeschnitten hatten, wollten die
Minis am Sonntagmorgen diesen gleich tun.
Leider reiste man wirklich nur mit einem Mini
Team an. Lediglich 6 Spieler/innen standen dem
ÜL Karsten Bäßler zur Verfügung.
6 Teams aus Sachsen und Sachsen Anhalt zierten das illustre Feld. Erster Gegner war gleich
der Gastgeber, die Haie aus Mölkau. Hier zeigten
unsere Kleinen eine souveräne Vorstellung. Mit
15 : 2 wurden die Mölkauer in die Schranken gewiesen. Auch das 2. Spiel lief gut an. Der Gegner,
Koweg Görlitz, hielt aber zu Beginn gut mit. So
entwickelte sich ein kampfbetontes Spiel. Erst
mit Einzelleistungen konnte sich der VfB vom 8 :
8 bis zum 14 : 8 absetzen. Am Ende hieß es 14 : 9
für unser Mini Team.
Nach einer kurzen Pause traf man nun auf den
Turnierfavoriten, den SC Markranstädt. Diese
zeigten uns dann auch leider deutlich die Grenzen auf. Mit 2 : 12 verlor man das Spiel.
Jetzt hieß es Trösten und Kopf hoch.
Zu allen Überfluss trat man im vorletzten Spiel
gegen die LVB auch noch ohne Wechsler an. Man
merkte den Kleinen den Kräfteverschleiß deutlich
an. Auch hier hatte man keine Chance und musste sich mit 3 : 13 geschlagen geben.
Wollte man noch eine der begehrten Medaillen
erhaschen, musste man das letzte Spiel gegen
Foto: privat
Gräfenhainichen gewinnen. Alle 6 Spieler/innen
kämpften noch einmal bis zum Umfallen und holten einen verdienten 16 : 5-Sieg.
Somit wurde das neu formierte Mini Team Dritter
in Mölkau bei seinem ersten Turnier.
Erschöpft aber glücklich nahmen dann zur Siegerehrung alle Kids ihre Medaillen in Empfang.
Es spielten: Maya, Lilly, Alexandra, Maurice, Max,
Frierich
Karsten Bäßler - VfB Eilenburg
Gemeinsam für einen guten Zweck
Voller Zufriedenheit, Stolz und Freude haben wir
am 28.06.2014 ein erfolgreiches Benefiz-Turnier
auf dem Sportplatz Doberschütz veranstaltet.
Mit breiter Brust konnten wir, die G-Unit Hainichen, am 14.07.2014 einen Scheck in Höhe von
1.801,26 EUR an das Kinderhospiz Bärenherz
e. V. überreichen. „Gemeinsam für einen guten
Zweck“ lautete das Motto und so zog es an
diesem Tag zahlreiche Mannschaften, Zuschauer und hilfsbereite Menschen zu unserem Fest.
Bis in die Abendstunden wurde Fußball gespielt.
Man genoss die Zeit mit der Gewissheit einen
guten Zweck zu unterstützen.
Auf diesem Weg möchten wir uns bei allen Sponsoren, Unterstützern, freiwilligen Helfern sowie
allen Gästen recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank geht an die Monument Immobilienverwaltung GmbH, Euronics Mobile- Wurzen/Eilenburg, Lions-Club e. V., LVM-Versicherung Marc
Friemann, Subway Eilenburg, Vergölst Eilenburg,
Deutsche Vermögensberatung D. Hochstädter
& R. Knoop, Strandhotel Eilenburg Inh. Sandra
Gäbler, Frank Müller aus Doberschütz, Gebrüder
Gäbel & Sohn, Symposio Eilenburg, Timeless Hair
Inh. Sarah Fiege, Limerick Irish Pub Eilenburg,
Pin Up 56 Leipzig, Push Skin Solarium Eilenburg,
Volleysportverein Wurzen e. V., Fleischerei aus
Krostitz, Bäckerei Holz Eilenburg, Bistro Marktküche Eilenburg Inh. Corinna Pfundt, Restaurant
Foto: privat
Kreta Wurzen, online-shop Wurzener Nahrungsmittel GmbH, Tee Treff Wurzen, Fährhaus Dehnitz,
Landgasthof Dehnitz, Augenoptik Röthig Wurzen,
Wurzen-Obst GmbH Wurzen-Roitzsch, BayWa
Wurzen, ESSO Eilenburg, Kati’s Salon Eilenburg,
Fingernagelstudio Daniela Hiller und zahlreiche
weitere Institutionen, welche uns eine tolle Organisation und Umsetzung ermöglichten.
Wir hoffen auch im nächsten Jahr auf Unterstützung und ein tolles Turnier. Wenn auch Sie zu
unserem guten Zweck einen Teil mit beitragen
möchten, können Sie sich bei uns melden und
eine E-Mail an [email protected]
schicken. Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten,
Anregungen, Ideen und Unterstützung.
Eure G-Unit Hainichen
15
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
n
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen
Im August werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten:
03.08.2014
02.08.2014
14 - 17 Uhr 14 - 18 Uhr 10 - 14 Uhr 14 -17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle,
Neuhofstr. 3
Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1,
Mühlen geöffnet, Angebot von
frischem Brot
Hohenroda,
Bockwindmühle,
Krensitzer Str. 24a, mit Ausstellungen und Streichelzoo
14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr
14 - 17 Uhr
Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, tel. Absprache
034243 21704
Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1,
Öffnung Mühlencafé
Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9
Hohenprießnitz, Göpelmühle in
der Heimatscheune, Hinter der
Schloßbreite 2, Heimatscheune
geöffnet
14 - 17 Uhr Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4,
mit der Blaskapelle „Schönaer
Schwarzbachmusikanten“,
Angebot von Kaffee und Kuchen
Zwochau, Bockwindmühle, Am
Sportplatz 5
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 034208 78730 und unter
www.muehlen-nordsachsen.de
Wahlhelfer gesucht! Landtagswahl 2014
Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Eilenburg für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen gesucht
Am Sonntag, dem 31. August 2014, findet die
Landtagswahl statt.
Da eine Wahl stets sehr aufwendig durchgeführt
und organisiert werden muss, benötigt die Stadtverwaltung zusätzlich zu ihren Beschäftigten
Wahlhelfer für diesen Tag. Die Wahlräume werden von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören u. a.
- Prüfen der Wahlberechtigung
- Ausgeben der Stimmzettel
- Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an
dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der 9
Wahlräume der Stadt Eilenburg haben, werden
um Mitteilung ihrer Bereitschaft auf dem folgenden Formular bis zum 22.08.2014 an folgende Adresse gebeten:
Stadtverwaltung Eilenburg
Wahlbüro
Marktplatz 1, 04838 Eilenburg
!
Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand
(Bitte in Druckschrift ausfüllen!)
Ich bin bereit, die Stadt Eilenburg bei der Bundestagswahl am 31. August 2014 als Wahlhelfer zu
unterstützen.
Name:_____________________________
Vorname:_____________________________
Geburtsdatum:_____________________________
Anschrift:_____________________________
_____________________________
Telefon:_____________________________
E-Mail:_____________________________
Gewünschter Einsatzort:
_____________________________
Datum, Unterschrift:
_____________________________
Diese Erklärung kann auch persönlich im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeiten abgegeben oder per Fax 03423 601613/per E-Mail
[email protected] gesendet werden.
Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach § 4 SächsDSG:
Ich bin einverstanden, dass die vorgenannten Daten zum Zweck der entsprechenden Wahl, einschließlich deren Vorbereitung, verarbeitet werden dürfen.
gez. Wacker
Oberbürgermeister
_____________________________
Datum, Unterschrift
n 16
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg,
Nikolaiplatz 3, Tel. 602056
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr
So., 3. Aug.
10.00 Uhr
Nikolaikirche - Gottesdienst
So., 10. Aug.
10.00 Uhr
Marienkirche - Abendmahlsgottesdienst
Mo., 11. Aug.
19.30 Uhr
Bibelgesprächskreis bei Pfrn.
Krien, Schloßberg 5
Di., 12. Aug.
10.30 Uhr Andacht in der Seniorenresidenz, Sydowstr. 1c
15.00 Uhr
Seniorengesprächskreis
im
Gemeindesaal Nikolaiplatz 3
jeden Do.
8.00 Uhr
Morgengebet in der Nikolaikirche
jeden Fr.
18.00 Uhr
Abendgebet in der Marienkirche
Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von
10 bis 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche
und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten.
n Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung
Große Kreisstadt Eilenburg, Landkreis Nordsachsen, Wahlkreis 35 - Nordsachsen 2
1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum
6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert
von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 9 allgemeine Wahlbezirke
eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den
Wahlberechtigten in der Zeit vom 28.07.2014
bis 10.08.2014 übersandt worden ist, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die
Wahlräume sind barrierefrei erreichbar.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung
des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Rathaus Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg
zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler soll
zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen
Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die
Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der
Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren
Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
unter Angabe des Kennwortes und rechts
vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für
die Kennzeichnung.
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren
Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen
der ersten fünf Bewerber der zugelassenen
Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im
Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus
der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken
Teil seines Stimmzettels durch ein in den
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste
einer Partei ab, indem er auf dem rechten
Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis
gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste
sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen
nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat
Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an
der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist
a)durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis
16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch
bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht
nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Eilenburg, den 04.08.2014
gez. Wacker
Oberbürgermeister
Das Büro des Stadtrates informiert
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kospa-Pressen fasste in seiner konstituierenden Sitzung am 22.07.2014 die folgenden Beschlüsse:
BeschlussBetreff
OR/1/2014/VI
Feststellung eventueller Ablehnungs- und Hinderungsgründe gemäß §§ 18 und 32 SächsGemO
OR/2/2014/VI
Wahl des Ortsvorstehers
OR/3/2014/VI
Beschluss über Ort und Zeit der regelmäßigen Sitzungen des Ortschaftsrates gemäß § 36 Abs. 2 SächsGemO
n Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibungen auch online
Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter www.eilenburg.de in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/Vergaben
zu finden.
17
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Der Landrat
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Ausländer- und Integrationsbeauftragte
im Landkreis Nordsachsen
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Kreistages des
Landkreises Nordsachsen beriefen die Mitglieder des Kreistages Frau Carola Koch (links) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im Regionalbereich Delitzsch und Frau Sophie
Jähnigen (Mitte) zur Ausländer- und Integrationsbeauftragten im
Regionalbereich Torgau-Oschatz.
Landrat Michael Czupalla gratulierte mit einem Blumenstrauss
und überreichte die Berufungsurkunden.
________________________________________________________
03421 758-2130
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
03421 7739-300
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
■
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt,
Telefon 034202 988-1058 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected].
■ 18
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected].
________________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-249/2014/TO
(Grundbuch von Audenhain, Blatt 85)
Miteigentümer
Herta Zientzsch
Gemarkung
Audenhain
Flur
3
Flurstück
183/8
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsleiter
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-181/2009/TO
Torgau, 25. Juni 2014
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Gemeinde Trossin,
Dahlenberger Str. 9,
04880 Trossin,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Max-Bringfried Otto,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, den
Eigentümern unbekannten Aufenthaltes
Wilhelm Thorandt und
Fridrich Wegner
bezüglich des im Grundbuch von Roitzsch Blatt 238 verzeichneten Grundstückes
Flurstück 231/101 der Flur 2 der Gemarkung Roitzsch.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Trossin vom 16.04.2014 hervor. Demnach soll ein anteilsmäßiger Verkauf von Teilflächen des oben genannten Grundstückes
an die Familien Obst und Szabang erfolgen. Voraussetzung
hierfür ist, dass zwischen den beiden genannten Parteien Einvernehmen herrscht und die erforderlichen Vermessungskosten
übernommen werden.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
- Veräußerung an Dritte
- Auseinandersetzung der Gemeinschaft
- Veräußerung eines Miteigentumsanteiles
- Grundstückstausch
- Abschluss von Pachtverträgen
- Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
________________________________________________________
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-245/2014/TO
Torgau, 25. Juni 2014
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Gemeinde Cavertitz,
Verwaltungssitz Schöna,
Friedensstraße 4,
04758 Cavertitz,
vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für
- Nicht ermittelte Eigentümer bezüglich des im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstückes Flurstück 791 der Gemarkung
Schirmenitz.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 31. März 2014 hervor. Demnach sind mehrere
Baumaßnahme im Zuge der Beseitigung von Hochwasserschäden (u. a. Ersatzneubau der Brücke über die Dahle) des Pfarrweg/Elberadweg vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
- Veräußerung an Dritte
- Auseinandersetzung der Gemeinschaft
- Veräußerung eines Miteigentumsanteiles
- Grundstückstausch
- Abschluss von Pachtverträgen
- Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
19
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
Ausschreibung
Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen
· Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH/St. Georg Unternehmensgruppe in Wermsdorf
· Wohnheim Sankt Hubertus des Christlichen Sozialwerkes
gGmbH in Wermsdorf
· Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen der Lebenshilfe Torgau e. V. in Torgau, Röhrweg 8
die Funktion einer/eines
Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers
im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Torgau/
Oschatz/Wermsdorf zum 01.01.2015 neu zu bestellen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des
Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei
Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422)
Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für
den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen
in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/
der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für
Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen
zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang
zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei
Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern
der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung
festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird,
so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie
die Besuchskommission.
Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße
27 in 04860 Torgau.
Ausschreibung
Der Landkreis Nordsachsen hat für die stationären psychiatrischen Einrichtungen
· Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie
Altscherbitz einschließlich des Maßregelvollzuges
· Sozialtherapeutische Wohnstätte des Behindertenzentrums
Delitzsch gGmbH
· Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch psychisch
kranke Menschen des Trägerwerkes Soziale Dienste in
Sachsen in Schkeuditz/OT Modelwitz
■
die Funktion einer/eines
Ehrenamtlichen Patientenfürsprecherin/ Patientenfürsprechers
im Einzugsgebiet des Landkreises in den Regionen Delitzsch/
Schkeuditz/Eilenburg/Taucha zum 01.01.2015 neu zu bestellen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem § 4 Abs.1 des
Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei
Psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422)
Die Aufwandsentschädigung ergibt sich auf der Basis der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für
den Landkreis Nordsachsen in der aktuellen Fassung.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrungen
in psychosozialer Begleitung und Betreuung. Die Bewerberin/
der Bewerber darf nicht in einer der oben aufgeführten stationären Einrichtungen arbeiten. Patientenfürsprecher sollen für
Wünsche und Beschwerden der Patienten offen sein und stehen
zu beratenden Gesprächen zur Verfügung. Sie haben Zugang
zu allen Bereichen der Einrichtungen und zu den Patienten. Bei
Bedarf vermitteln sie zwischen den Patienten und Mitarbeitern
der Einrichtung. Werden erhebliche Mängel bei der Betreuung
festgestellt, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird,
so informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie
die Besuchskommission.
Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und endet am 31.12.2019.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.08.2014 an Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße
27 in 04860 Torgau.
Öffentliche
Stellenausschreibung
Der Landkreis Nordsachsen sucht für das Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst am Standort der Großen Kreisstadt
Delitzsch zum frühstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum
01.01.2015
eine/n Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde mit
Qualifikation zum Amtsarzt als Leiter/in des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes und Stellvertreter/in des Amtsarztes
Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 40 Stunden, die Stelle ist
unbefristet.
Am Standort Delitzsch befindet sich die ärztlich besetzte Außenstelle des Gesundheitsamtes Nordsachsen, welches seinen
Hauptsitz in der Kreisstadt Torgau hat.
Wir bieten familienfreundliche Arbeitszeiten in einer infrastrukturell sehr gut erschlossenen Region nur 20 km nördlich der Stadt
Leipzig gelegen. Es erwartet Sie ein motiviertes Team ärztlicher
Kollegen und mittlerer medizinischer Kräfte, die das vielseitige
und interessante Aufgabenspektrum mit Ihnen gemeinsam lösen wollen.
Folgende Schwerpunktaufgaben sind zu erfüllen:
· Leitung des Sachgebietes kinder und jugendärztlicher Dienst
im Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen
· Ärztliche Aufgaben im kinder- und jugendärztlichen Dienst
nach Vorgabe der Sächsischen Rechtsvorschriften, einschließlich Beratungstätigkeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsamtes
· Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen von
Kindern, Jugendlichen entsprechend den Empfehlungen der
SIKO und der STIKO
· Begutachtung zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe nach SGB XII, einschließlich der Erstellung von
Förderschulgutachten
■ 20
·
·
·
·
·
·
Untersuchungen und Beratungen im Zusammenhang mit
den Aufgaben nach Sächsischen Kindergesundheits- und
Kinderschutzgesetzes
Durchführung amtsärztlicher Untersuchungen und Begutachtungen
Begutachtungen im Rahmen von Adoptionsverfahren sowie
zu Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Transport- und Reisefähigkeit
Begutachtung von Betroffenen zu Anträgen über die Gewährung von Eingliederungshilfe im Einzelfall
Durchführung von Impfungen bei öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie im Rahmen der reisemedizinischen Beratung
Begutachtungen nach SGB IX im Klageverfahren
Voraussetzungen sind:
· abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin
für Öffentliches Gesundheitswesen oder zum/zur Facharzt/
Fachärztin für Kinderheilkunde einschließlich der Qualifikation zum/zur Amtsarzt/Amtsärztin
· Erfahrungen in der Mitarbeiterführung,
· Teamfähigkeit und Innovationsfähigkeit
· gute EDV-Kenntnisse, speziell im Umgang mit den gängigen
Fachprogrammen
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Neben fachlichem und hohem persönlichem Engagement wird
die Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst im
Landkreis Nordsachsen vorausgesetzt.
Die Nutzung des privaten Pkw im Rahmen der dienstlichen
Einsätze ist erforderlich. Die Reisekosten werden nach Sächsischem Reisekostenrecht erstattet. Der Besitz des Führerscheins
Klasse B ist Bedingung.
Die Vergütung erfolgt bei vorhandener Qualifikation als Facharzt/
Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen nach Vergütungsgruppe Ib, Fg 1 BAT-O. Dies entspricht der Entgeltgruppe E 15 TVöD.
Die Eingruppierung nach TVöD ist gemäß § 17 Abs. 3 TVÜ-VKA vorläufig. Eine persönliche Zulage ist ausdrücklich verhandelbar.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen können bis zum 10.09.2014 an das Landratsamt
Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schloßstraße 27 in
04860 Torgau gerichtet werden.
Winkler
Dezernent
Dezernat Ordnung
Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 25.07.2014)
Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php
Art des Bades Bad
Letzte
BadewasserSichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Naturbäder
Naturbad Luppa
11.07.2014
entspricht Sächsischer > 2,00 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO- Ausleihe von
vom 15.04.2008
Wassertretern
- FKK
- Versorgungseinrichtungen
______________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
17.07.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Kioskbetrieb
„Alte Mulde“
BadegewässerVO
- Campingmöglichkeit
Roitzschjora
vom 15.04.2008
- Tischtennisplatte
- Beachvolleyballfeld
- Klettergerüst
______________________________________________________________________________________________________
Mertgenteich
10.06.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Schullandheim
Schullandheim
BadegewässerVO
Reibitz
vom 15.04.2008
______________________________________________________________________________________________________
Schladitzer Bucht
30.06.2014
entspricht Sächsischer > 3,00 m
- Wassersportzentrum
BadegewässerVO
„All-on-Sea“
vom 15.04.2008
- Kursangebote für
Windsurfer, Segler,
Katamaran
- Volleyballanlage
- Rundweg für Skater,
Radfahren, Spazieren
- Ausleih von Segelbooten, Kanus,
Wassertretern,
Surfmaterial
- Kioskbetrieb
- Tauchschule
- Wassererlebnispark
______________________________________________________________________________________________________
Kiesgrube Eilenburg 09.07.2014
entspricht Sächsischer 2,80 m
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO
- FKK möglich
vom 15.04.2008
- Versorgungseinrichtungen
- Campingplatz
- Wasserskianlage
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Art des Bades Bad
21
■
Letzte
BadewasserSichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Ziegeleiteich
15.05.2014
entspricht Sächsischer
2,00 m
- Grillmöglichkeit
Schönwölkau
BadegewässerVO
- Kinderspielplatz
vom 15.04.2008
- Tischtennisplatte
- überdachte Sitzbänke
______________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
17.07.2014
entspricht Sächsischer > 2,00 m
- Campingplatz
Kleinliebenau
BadegewässerVO
- Gaststätte
vom 15.04.2008
______________________________________________________________________________________________________
Seebad Schildau
07.07.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Campingplatz
BadegewässerVO
- Gaststätte
vom 15.04.2008
- Unterkünfte für
Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten
und Wassertretern mgl.
______________________________________________________________________________________________________
Badeteich
26.06.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Minigolfanlage
Bucha (ohne
BadegewässerVO
- Gaststätte/Hotel
Bademeister)
vom 15.04.2008
- Kinderspielplatz
______________________________________________________________________________________________________
Wolteritzer
16.07.2014
entspricht Sächsischer > 3,00 m
- Kioskbetrieb
Badestrand
BadegewässerVO
(ohne Badevom 15.04.2008
meister)
______________________________________________________________________________________________________
Waldbad
03.06.2014
entspricht Sächsischer 1,00 m
- Imbiss
Mehderitzsch
BadegewässerVO
- Riesenrutsche
vom 15.04.2008
- Beachvolleyballfeld
- Kinderspielplatz
______________________________________________________________________________________________________
Presseler Teich
08.07.2014
entspricht Sächsischer > 1,00 m
- Campingplatz
(ohne BadeBadegewässerVO
meister)
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________________________
Beckenbäder Parthe-Bad Taucha 30.06.2014
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Imbiss
- Kinderspielplatz
______________________________________________________________________________________________________
Freibad Elberitz01.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
mühle Delitzsch
Anforderungen der
- große Liegewiese
DIN 19643
- großes Nichtschwimmerbecken
- Versorgungseinrichtung
______________________________________________________________________________________________________
Freibad Mügeln
11.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Zelten für Gruppen
möglich
- Rutsche
______________________________________________________________________________________________________
Freibad
07.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Campingplatz
Neumühle
Anforderungen der
- Gaststätte
Schildau
DIN 19643
- Unterkünfte für
Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten
und Wassertretern mgl.
______________________________________________________________________________________________________
Heide Spa
17.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Hallen- und AußenBad Düben
Anforderungen der
becken
DIN 19643
- große
Saunalandschaft
- Strömungskanal
- Hotel & Resort
- Restaurant
■ 22
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Art des Bades Bad
Letzte
BadewasserSichttiefe
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
Anlagen
____________________________________________________________________________________________________________________
Schwimmhalle
Sommerpause
entspricht den
bis Grund
- Hallenbecken
Eilenburg
bis 01.09.2014
Anforderungen der
(Schwimmer +
DIN 19643
Nichtschwimmer)
- Sauna
- Sprungturm
______________________________________________________________________________________________________
Sport- und
17.04.2014
entspricht den
bis Grund
- Hallen- und
Freizeitbad
Anforderungen der
Außenbecken
Aquavita Torgau
DIN 19643
- Saunalandschaft
- Imbissangebot
- Kinderspielplatz
- Lichttherapie
- Floating
______________________________________________________________________________________________________
Erlebnisbad Platsch 17.04.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Oschatz
Anforderungen der
- Hallen- &
DIN 19643
Außenbecken
- Rutschen-Eldorado
- Saunalandschaft
- Sprungturm
______________________________________________________________________________________________________
Freibad
08.07.2014
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Hammermühle
Anforderungen der
- Kinderspielplatz
Bad Düben
DIN 19643
- Beachvolleyballfeld
- Nichtschwimmer- und
Sportbecken
____________________________________________________________________________________________________________________
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen informiert
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) - eine gefährliche Tierseuche auf dem Vormarsch
Seit 2007 verbreitet sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest von Georgien nach Russland und Weißrussland aus.
Inzwischen ist die Afrikanische Schweinepest auch in der Europäischen Union angekommen. Nach ersten Fällen in der Wildschweinpopulation an der polnischen Grenze zu Weißrussland
und in Litauen wurden in der vergangenen Woche auch Fälle aus
Lettland berichtet.
Erhöhte Vorsicht ist nun geboten, um einer Ausbreitung der Seuche nach Deutschland und einer Einschleppung des Virus in die
Hausschweinebestände vorzubeugen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende
Viruserkrankung mit seuchenhaften Verlauf, die sowohl Wild- als
auch Hausschweine befällt. Ein Ausbruch dieser Tierseuche hat
enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Diese Seuche ist anzeigepflichtig, eine sichere Diagnose ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich. Gegen die ASP gibt es keinen Impfstoff
und keine Therapie, weshalb die Bekämpfung dieser Tierseuche
gerade im Wildbestand sehr schwierig ist.
Die Bekämpfungsmaßnahmen beschränken sich auf die strenge Einhaltung der Hygieneregeln (Reinigung und Desinfektion,
Hygieneschleusen, Beschränkung des Personenverkehrs, Unterbindung des Kontaktes zwischen Haus- und Wildschweinen)
sowie die Populationskontrolle der Wildschweine.
Im Falle eines Erregernachweises bei Wild- und Hausschweinen
werden Sperrbezirke und Restriktionszonen errichtet, um den Handel mit Tieren und Erzeugnisse aus diesem Gebiet zu beschränken.
Falls eine Infektion bei Hausschweinen vorliegt, müssen alle betroffenen Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden.
Was können Jäger vorbeugend tun?
Die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von
Fallwild und Auffälligkeiten, wie abgekommene Stücke und
mangelnde Scheu, unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt
zu melden. Verendet aufgefundene Wildschweine sind ein wichtiges Alarmsignal, insbesondere wenn sie gehäuft (in Gruppen)
aufgefunden werden.
Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“
Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig
mit Schaum gefüllt. Alle verdächtigen Befunde sind amtlich abklären zu lassen. Bis zur Abklärung ist für eine sichere Verwahrung der Stücke zu sorgen. Der Jäger sollte von solchen verdächtigen Stücken möglichst keine Proben nehmen sondern in
Absprache mit dem Veterinäramt den gesamten Tierkörper zur
Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) verbringen. Damit soll eine weitere Verschleppung der ASP verhindert werden.
Ein hohes Risiko der Verbreitung der ASP wird durch den globalisierten Handel, die illegale Einfuhr, durch die Einschleppung
über tierische Lebensmittel und Lebensmittelreste gesehen.
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei Autobahnrastplätzen
zu, wo Speiseabfällen von Transitreisenden entsorgt werden, zu
denen auch Schwarzwild Zugang haben kann.
Aus diesem Zusammenhang bittet die LUA nachdrücklich um
eine verstärkte Einsendung von Organproben von Schwarzwild
aus Autobahnanrainergebieten. Geeignetes Organmaterial sind
die Milz, Tonsillen, Kopflymphknoten und die Nieren. Diese Proben sollten flüssigkeitsdicht verpackt und über das Veterinäramt
an die LUA geschickt werden.
Ebenso sollte der Jagdtourismus in kritische Gebiete wie Russland, Litauen oder Weißrussland unter besonderer Beobachtung
stehen, damit eine Virusverschleppung über diesen Weg nach
Deutschland unterbleibt. Kleidungsstücke und Gegenstände
dürfen nicht mit Blut behaftet sein, wenn sie nach der Rückkehr
wieder im Revier verwendet werden. Auf die Mitnahme von Jagdtrophäen oder Schweinefleisch sollte man besser verzichten.
Auch eine sachgerechte Entsorgung von Wildabfällen (Decken,
Kadavern) ist ein Aspekt der Seuchenverhütung. Durch Wildabfälle und Kadaver gefallener Tiere kann sich der Virus der Afrikanischen Schweinepest ebenso ausbreiten wie durch den direkten Kontakt infizierter Tiere.
23
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Deshalb sollte verdächtiges Fallwild sofort aus dem Revier und
zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt verbracht
werden.
Hinsichtlich der Entsorgung von Wild und Wildabfällen ist
zu beachten:
Stammen diese von Tieren mit Krankheitsanzeichen oder aus
Gebieten, die wegen Tierseuchen gemaßregelt sind:
· Das Tier verhielt sich vor dem Erlegen seuchenverdächtig
· Der Tierkörper zeigt Anzeichen einer auf Mensch oder Tier
übertragbaren Krankheit oder Tierseuche
· Der Jagdbezirk der Erlegung ist aufgrund einer Tierseuche
gemaßregelt (Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet)
dann sind die Abfälle als tierische Nebenprodukte über eine
Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.
Aus seuchenhygienischen Gründen wird dringend abgeraten,
Aufbruch und Abfälle von Schwarzwild auf Luderplätzen und zur
Kirrung zu verwenden.
Was müssen Schweinehalter besonders beachten?
Erhöhte Wachsamkeit ist geboten. Beim Auftreten akuter Symptome, die nicht klar einer anderen Krankheit zugeordnet werden
können und bei vermehrt fieberhaften Erkrankungen, die nicht
auf eine Antibiotika-Therapie ansprechen, sollte geeignetes
Untersuchungsmaterial zur Abklärung einer möglichen Schweinepestinfektion zur LUA eingeschickt werden. Gleiches gilt für
gehäufte Aborte und Todesfälle.
Eine Ansteckung kann durch direkten Kontakt mit infizierten
Tieren (Speichel, Exkremente, Blut) und deren Produkten, aber
auch über kontaminierte Geräte, Fahrzeugreifen, Schuhwerk
und andere unbelebte Vektoren erfolgen. Das verbotene Verfüttern von Speiseabfällen kann ursächlich für eine Erkrankung
sein. Ein hohes Risiko der Verschleppung besteht auch durch
unzureichend gereinigte und desinfizierte Tiertransportfahrzeuge, die von Transporten aus dem Ausland zurückkehren.
In Schweinehaltungsbetrieben ist daher ein konsequentes Hygienemanagement durchzusetzen. Die Biosicherheitsmaßnahmen
gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung wie:
· Ständige Betreuung durch einen Tierarzt
· Geschultes Personal
· Beschränkter Personen- und Warenverkehr
· Betriebseigene Kleidung
· Zwangsduschen beim Betreten der Schweinebestände
· Quarantäne der Zukäufe
· Festgelegtes Transportmanagement
sind strikt einzuhalten. Bei Verdacht auf eine Infektion mit der
ASP sollte sofort Kontakt mit dem Hoftierarzt und dem Veterinäramt aufgenommen werden.
gez. Mai
Amtstierärztin
■
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Delitzsch, 23.07.14
________________________________________________________
Dezernat Ordnung
Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Delitzsch:
Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a,
Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Eilenburg:
Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4,
Kontakt:
Tel.:
Frau Martina Koch
0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
________________________________________________________
Dezernat Soziales
Benachrichtigung
Familienpate. Ich bin dabei!
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG
Seit einigen Monaten sind neun ehrenamtliche Familienpaten im
Landkreis unterwegs und unterstützen junge Familien mit Kindern. Egal ob eins, zwei oder drei Kinder, für sie sind die Familienpaten da. Sie besuchen ein- bis zweimal in der Woche die
Familie und beschäftigen sich mit den Kindern und entlasten
Mütter und Väter.
Familienpaten sind aktive Menschen ab 18 Jahre bis ins Seniorenalter, die sich in vielfältigen Tätigkeitsbereichen der familiären Unterstützung junger Familien ehrenamtlich engagieren.
Sie können mit den Kindern spielen, Freude erleben, sie zum
Sport begleiten, Ausflüge unternehmen, ihnen vorlesen, den Eltern ein guter Zuhören sein u.v.m.
Einmal im Monat finden sich alle Ehrenamtlichen zusammen und
lernen Neues für ihre Tätigkeit als Familienpate. Da wird schon
mal gebastelt, gebaut und gesungen. Im Juli waren fast alle dabei, als es im Mehrgenerationshaus Delitzsch darum ging, wie
beschäftigen wir uns mit den Kindern und was kann man gemeinsam alles auf die Beine stellen.
In dem Verwaltungsverfahren des
Herrn Tino Ehrenberg
geb. 07.01.1979
Pasewalk
Zinnaer Weg 12
04860 Torgau OT Welsau
ist für Herrn Ehrenberg ein Bescheid vom 17.07.2014, Kassenzeichen 111007644 002, im
Landratsamt Nordsachsen
Kfz- Zulassung
Zimmer 126
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
zur Abholung hinterlegt.
■ 24
Sie wollen sich gern engagieren und sind auf der Suche nach
einer Aufgabe, in der Sie sich eigenverantwortlich einbringen
können? Dann werden Sie Familienpate.
Wir bieten Weiterbildungen, die Sie auf diese Aufgabe vorbereiten, vermitteln Sie in die Familien, erstatten Fahrtkosten und
organisieren einen regelmäßigen Austausch mit anderen Familienpaten.
Haben Sie Interesse selbst als Familienpate aktiv zu werden?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern und freuen uns auf Sie.
Jana Kruse
Netzwerkkoordinatorin
Fachstelle Prävention und Frühe Hilfen
Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Soziales/Jugendamt
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Tel.: 03421 7586523
Fax: 03421 758856179
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer
Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und
Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Ihre Ansprechpartner:
• Bereich Torgau
Frau Politschuk
Tel.: 03421 7586107
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
•
Bereich Delitzsch-Eilenburg
Frau Helfer-Thiemecke
Tel.: 034202 9886140
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
•
Bereich Oschatz
Frau Renner
Tel.: 03435 9846180
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
■
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz fasste in öffentlicher Sitzung am 17.07.2014 folgende Beschlüsse:
60/2014
Feststellung von Hinderungsgründen gemäß § 32
SächsGemO
61/2014
Bestellung des Stellvertreters des Bürgermeisters
62/2014
Bestellung der Mitglieder der beschließenden
Ausschüsse
63/2014
Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die
Ausschüsse der Gemeinde Doberschütz
64/2014
Terminplan für die Sitzungen des Gemeinderates
und seiner Ausschüsse
65/2014
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
66/2014
Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters
zur Vergabe von Bauleistungen
67/2014
Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Weg an den Bahngleisen“
68/2014
Vergabe der Bauleistung Beseitigung Hochwasserschäden 2013 „Sanierung OVS
Mörtitz-Gruna“
Bekanntmachung der Betriebskosten 2013
der Gemeinde Doberschütz
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
1.
1.1.
Kindertageseinrichtungen
Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der
Betriebskosten
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
Betriebskosten je Platz
Krippe
8h
in EUR
Kindergarten
9h
in EUR
erforderliche
Personalkosten
(PK)
721,09
332,81
194,69
erforderliche
Sachkosten
(SK)
118,04
54,48
31,87
erforderliche
Betriebskosten
(PK+SK)
839,13
387,29
226,56
Kinder suchen Familien
Der Pflegekinderdienst sucht Familien für:
-> Bereitschaftspflege sowie
-> Vollzeitpflege
Die Pflegeeltern sollten:
- liebevoll und tolerant sein
- Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern
aufweisen
- damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein
müssen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben
Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können.
Hort
6h
in EUR
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden)
25
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
1.2.
Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe
9h
in EUR
Landeszuschuss 150,00
Kindergarten
9h
in EUR
Auf nach Sprotta zum Dorffest
am 23. und 24. August 2014
Hort
6h
in EUR
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
180,00
90,65
53,03
Gemeindeanteil
509,13
146,64
73,53
Sonnabend, 23. August 2014
ab 13.00 Uhr Volleyball - Herren, Jugend
ab 13.30 Uhr Bastelstraße für Kinder, Schatzsuche
ab 14.00 Uhr Überraschung der Feuerwehr und Angelverein
Sprotta
ab 14.30 Uhr Doberschützer „Tanzmäuse“
ca. 15.00 Uhr „Zirkus“ - Programm der Kindertagesstätte
„Storchennest“
anschließend Irisches Märchenprogramm „Fingerhütchen“
mit Dr. MacDooley und irische Musik für Jung
und Alt
ab 16.00 Uhr Wissensquiz für alle Altersgruppen „700 Jahre
Doberschütz“
ab 20.00 Uhr Disco „Phönix“
zur späteren Stunde: Neuanfang 03 - Die Retter der Kultur
Motto: „S - S - S !“
1.3.
Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u.
Personalkostenumlage 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat
Krippe
9h
in EUR
Gesamt
nicht ermittelt
Kindergarten
9h
in EUR
nicht ermittelt
Hort
6h
in EUR
nicht ermittelt
Sonntag, 24. August 2014
ab 10.00 Uhr Frühschoppen
5. Pokerturnier „Sprottaer Wanderpokal“
ab 11.00 Uhr Kranzreiten
Reiter können sich bei Helmut und Julia Stichel
(03423 601706) anmelden
ab 13.00 Uhr Kettensägewettbewerb
ab 14.00 Uhr Das Spielmobil vom Kreissportbund Nordsachsen kommt mit vielen Überraschungen
ca.15.00 Uhr „Die MelanKomiker“ - Albernheiten auf höchstem Niveau. Aber aus tiefster Seele. - Und
manche Frau stöhnt auf: „LUSTige-OBJEKTE“
16.00 Uhr
Dackelrennen der Mölbitzer
1. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
- entfällt
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Doberschütz ist ab 15. Oktober 2014 zur
Verstärkung des Bauhofteams eine Stelle als
Bauhofmitarbeiter/in
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist vorerst auf 2 Jahre befristet.
Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten, wie
· Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem
Umfang auch die Herstellung von Straßen, Feldwegen
und öffentl. Verkehrsflächen
· Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünanlagen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen
· Durchführung des Winterdienstes
· Gewässer- und Gehölzpflege
· Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen
Anforderungen:
· abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- oder Landschaftsbau (oder vergleichbar)
· Führerschein der Klasse B, BE, C, C1E und CE sowie Hebeführerpass mit entsprechender Praxiserfahrung
· Erfahrung im praktischen Umgang mit den in einem Bauhof vorhandenen Fahrzeugen (z.B. Rasentraktor, Bagger
und Lkw)
· Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw.
· Kenntnisse in der Ausführung von Kleinreparaturen an
Maschinen und Werkzeugen
· vielseitiges handwerkliches Geschick
· Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
· Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
· Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (Winterdienst) sowie zur Ableistung von Ruf-/Bereitschaftsdiensten (Hochwasser)
· Bereitschaft zum Einsatz im feuerwehrtechnischen
Dienst, Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Doberschütz wäre wünschenswert
Die Vergütung erfolgt nach dem geltenden Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst (TVöD).
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bitte bis
12.09.2014 an die Gemeindeverwaltung Doberschütz, Personalamt, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz zu richten.
■
Ausklang des Dorffestes ist traditionell der Stiefelweitwurf
An allen Tagen erwarten Sie die Landwirte, die Kindertagesstätte „Stochennest“, die Feuerwehr, der Angelverein und
der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta mit vielen Überraschungen!
Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen reichlich und vielseitig gesorgt.
Die Gemeinde und der Heimat- und Kulturverein e. V. Sprotta
freuen sich auf Ihren Besuch!
Gemeinde Jesewitz
Gemeinde Jesewitz
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 35 Nordsachsen 2
Bekanntmachung über die Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
von Wahlscheinen
für die Wahl zum Sächsischen Landtag
am 31. August 2014
I
II
Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen
Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Jesewitz wird in der
Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender
Zeiten:
Montag
9.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr,
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr,
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
■ 26
III
IV
V
VI
im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz
1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der
zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten
überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen
im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen,
muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im
Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist
zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies
im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur
für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens
am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/
Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 35
Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
(10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt
ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr,
beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet
oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die
genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an
Ort und Stelle ausüben.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich
die Bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen
Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert.
Eilenburg, den 25.07.2014
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Jesewitz
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Ortschaftsrat Pehritzsch
Einladung
Die erste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft
Pehritzsch nach der Ortschaftsratswahl am 25.05.2014 findet
am
Dienstag, dem 12.08.2014, um 19.00 Uhr
im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Tauchaer Weg in Pehritzsch
statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Des Weiteren möchten wir jeden, der an dem Ehrenamt des
Ortsvorstehers in der Ortschaft Pehritzsch Interesse hat, aufrufen, sich zu der o. g. Ortschaftsratssitzung als Ortsvorsteher zu
bewerben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Verpflichtung der gewählten Ortschaftsräte
3. Wahl des Ortsvorstehers
4. Wahl Stellvertreter des Ortsvorstehers
5. Bürgerfragestunde
6. Verschiedenes
Ralf Tauchnitz
Bürgermeister
27
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
■
Anwohnerinformation
Gemeinde Jesewitz
zur Hochwasserschadensbeseitigung Gewässer II.
Ordnung - Grabensystem der Muldenaue, Gemeinde
Jesewitz OT Groitzsch und Kossen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
der Gemeinde Jesewitz am 10.07.2014
wurden folgende Beschlüsse gefasst
Die Gemeinde Jesewitz führt im Zeitraum vom 21.07.2014 bis
zum 29.08.2014 die Hochwasserschadensbeseitigung in den
Ortsteilen Groitzsch und Kossen durch. Die betroffenen Gewässer sind in der nachfolgenden Abbildung genannt.
Beschluss-Nr.
Inhalt
________________________________________________________
34/2014
Bestellung des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Jesewitz
Abb. 1: Lage des Vorhabengebietes in der Gemarkung Groitzsch
Die Arbeiten umfassen die Beräumung von Treibgut und Baumstützen im Gewässerbereich, den Verschnitt der, in das Gewässer hineinragenden Gehölze sowie die Sohlentkrautung und Böschungsmahd von stark zugewachsenen Gewässerabschnitten.
Die Maßnahmen dienen der Beseitigung der Schäden, die Infolge des Junihochwassers 2013 aufgetreten sind. In Folge des
Hochwassers lagerte sich vermehrt Treibgut im Gewässer ab.
Vereinzelt sind Bäume oder große Äste in das Gewässer gestürzt. An zwei Durchlässen kam es zu Verklausungen aufgrund
von eingetragenem Treibgut. Zudem sind die Gräben und Bäche
stark verkrautet und erschweren somit den Abfluss des Wassers
bei Rückzug des Hochwassers.
Es wird gebeten, die mit der Hochwasserschadensbeseitigung
beauftragte Firma Muldenwald Landschaftspflege zu unterstützen und ihr während der Arbeiten den Zutritt zum Grundstück zu gewähren. Wir versichern Ihnen, dass die Baufirma
den ursprünglichen Zustand der bauzeitlich beanspruchten
Grundstücke nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen
wiederherstellt.
Bei Fragen stehen zu den Bürozeiten folgende Ansprechpartner
zur Verfügung:
Überwachendes Büro Knoblich Landschaftsarchitekten,
Zschepplin, Telefonnummer: 03423 75860-0
Verwaltungsverband Eilenburg West für
Zschepplin, Telefonnummer: 03423 662355
die
Gemeinde
35/2014
Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Gordemitz
36/2014
Auftragsvergabe zur Beschaffung eines
3-Seitenkippers (Komplettfahrzeug) - Leicht
Lkw, Neufahrzeug für den Bauhof Jesewitz
37/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtung Auenstraße
und Zum Gutshof im OT Kossen
38/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Sanierung der Ortsverbindungsstraße Ochelmitz Liemehna
39/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben
Grundhafter Ausbau des Verbindungsweges
Hauptstraße-Mühlweg in Pehritzsch
40/2014
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Ergänzung der Beleuchtung Verbindungsweges
Hauptstraße-Mühlweg im OT Pehritzsch
41/2014
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch
Antragsteller: Herr Ingo Körbis, Taucha
42/2014
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Pehritzsch
Antragsteller: Herr Hartmut Körbis, Taucha
43/2014
Antrag auf Neubau einer Werkstatt im OT Liemehna
Antragsteller: Herr Andrè Skowronek, OT Liemehna
44/2014
Eintragung einer Grundschuld zu Lasten der
Grundstücke, Gemarkung Jesewitz, Flur 3,
Flurstücke 155 und 116/9
45/2014
Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Gotha, Flur 6 des Flurstückes 24/7 durch die Gemeinde Jesewitz
Tauchnitz
Bürgermeister
Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung
gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen
ist die Gemeinde Jesewitz verpflichtet, bei einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. KfZ/Jahr, Lärmkarten zu erstellen. Aus
den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die resultierenden
Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung zu ermitteln und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Ein Lärmaktionsplan ist dann zu
erarbeiten, wenn im Rahmen einer Vorprüfung erhebliche Lärmbetroffenheiten festgestellt wurden.
■ 28
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Für den Abschnitt der B87 mit einer Länge von 2,0 km, von der
Gemeindegrenze (Stadt Taucha) bis zum Abzweig der K7424
in Richtung Weltewitz/Gotha, wurde 2012 eine Lärmkartierung
vorgenommen. Die Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die
Lärmkarten für die Gemeinde Jesewitz sowie den ermittelten
Lärmbetroffenheiten können auf der Internetseite des LfULG
eingesehen werden. Unter folgenden stehen die Lärmkarten als
interaktive Karten zur Einsichtnahme bereit:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm
Die Karten können auch im Verwaltungsverband Eilenburg-West,
Maxim Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg eingesehen werden.
Im Ergebnis der Vorprüfung zur Lärmaktionsplanung wurden
keine sehr hohen Belastungen für betroffene Einwohner festgestellt. Hohe Belastungen mit gesundheitlicher Relevanz wurden im Vergleich zur Einwohnerzahl nur für eine geringe Anzahl
Betroffener festgestellt. Grundschule und Kindertagesstätte der
Gemeinde liegen außerhalb der vom Lärm betroffenen Gebiete.
Andere besonders schützenswerte Objekte wie Krankenhäuser,
Pflegeheime oder Kureinrichtungen gibt es in der Gemeinde
Jesewitz nicht. Im lärmbelasteten Bereich befinden sich keine
schützenswerte „Ruhigen Gebiete“. Für den betroffenen Straßenabschnitt der B87 ist langfristige die Umverlegung in unbewohnte Gebiete vorgesehen.
Auf Grund der bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Vorprüfung ist beabsichtigt auf eine weitergehende Lärmaktionsplanung zu verzichten und die Lärmaktionsplanung vorzeitig zu
beenden. Ein entsprechender Beschluss ist im Gemeinderat zu
fassen.
Die ausführliche Dokumentation der Lärmaktionsplanung der
Gemeinde Jesewitz kann im Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den Öffnungszeiten (Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 - 12.00
Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr, Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr) eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit wird gebeten, sich mit den dargelegten Gründen zur Beendigung der Lärmaktionsplanung auseinanderzusetzen. Einwände und Hinweise können bis zum 05.09.2014 bei
der Gemeinde Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz oder
beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg eingebracht werden.
Eilenburg, den 01.08.2014
geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden).
1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Betriebskosten je Platz in EUR
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Landeszuschuss
150,00
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
170,00
100,00
60,00
Gemeinde (inkl.
Eigenanteil freier
Träger)
471,83
115,45
53,79
1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und
Personalkostenumlagen
1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
Abschreibungen
-
Zinsen
-
Miete
-
Personalkostenumlage
-
Gesamt
-
1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in EUR
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Gesamt
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
- entfällt Jesewitz, den 17.07.2014
Bekanntmachung der Betriebskosten
der Kindereinrichtungen der Gemeinde Jesewitz
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013
1. Kindertageseinrichtungen
1.1 Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz in €
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
erforderliche
Personalkosten
660,02
304,62
178,20
erforderliche
Sachkosten
131,81
60,83
35,59
erforderliche
Betriebskosten
791,83
365,45
213,79
29
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Gemeinde Laußig
Ortschaftsrat Kossa
Am 05.08.2014 um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus Authausen
die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Kossa statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung
2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen
3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister
4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Kossa
5. Verschiedenes Anfragen
gez. Schneider
Bürgermeister
Ortschaftsrat Laußig
Am 05.08.2014 um 18.00 Uhr
findet in Laußig, Gemeindeverwaltung Laußig, die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Laußig statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Mitunterzeichner der Sitzung
2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung der Ortschaftsratswahl und Feststellung von Hinderungsgründen
3. Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Bürgermeister
4. Beratung und Beschluss - Wahl des Ortsvorstehers Laußig
5. Verschiedenes Anfragen
im Auftrag
gez. Schneider
Bürgermeister
2.
3.
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
6. Sächsischen Landtag am 31.08.2014 und für die
gleichzeitig stattfindende Wahl zum Bürgermeister
in der Gemeinde Laußig
1.
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl am 31.08.2014 für die Wahlbezirke der
Gemeinde Laußig wird in der Zeit vom 11.08.2014 bis
15.08.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag
von 08.30 bis 12.00 Uhr
und
von 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.30 bis 12.00 Uhr
und
von 13.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch
von 08.30 bis 12.00 Uhr
und
von 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
von 08.30 bis 12.00 Uhr
und
von 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag
von 08.30 bis 12.00 Uhr
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben - Einwohnermeldeamt - bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das
Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten
zu überprüfen.
4.
5.
5.1.
5.2.
■
Die Einsichtnahme kann sich auf die Eintragung anderer
Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Person ergeben kann. Die Einsichtnahme
in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für
diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34
des Sächsischen Meldegesetztes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte
zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung
des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die
Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden
und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich,
welches nur von einem Bediensteten der Stadtverwaltung Bad Düben (Einwohnermeldeamt) bedient werden
darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Für einen gegebenenfalls erforderlichen 2. Wahlgang bei
der Bürgermeisterwahl wird dasselbe Wählerverzeichnis
benutzt, eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter
1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 15.08.2014,
12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11,
04849 Bad Düben einen Antrag auf Berichtigung stellen
(Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch einlegen (Landtagswahl).
Der Antrag/Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt/eingelegt werden. Soweit
die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat
der Antragsteller/Einsprechende die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10.08.2014 (21. Tag vor
der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden 2. Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl, neue
Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine
Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen (Bürgermeisterwahl) bzw. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen (Landtagswahl), um nicht Gefahr zu laufen, dass das
Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
Wer einen Wahlschein
- zur Bürgermeisterwahl hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.
- zur Landtagswahl hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk)
des für ihn zuständigen Wahlkreises (hier Wahlkreis 35
- Nordsachsen 2) in der Gemeinde Laußig oder durch
Briefwahl teilnehmen.
Wahlscheine erhält auf Antrag
für die Landtagswahl:
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
■ 30
6.1.
6.2.
6.
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist (10. August 2014) für die Aufnahme in das
Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst
nach Ablauf dieser Fristen entstanden ist.
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der
Stadtverwaltung Bad Düben - Einwohnermeldeamtgelangt ist.
für die Bürgermeisterwahl:
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Der Wahlscheinantrag für die Bürgermeisterwahl kann
gemeinsam für die Wahl am 31.08.2014 (erster Wahlgang) und für den etwaig erforderlich werdenden zweiten
Wahlgang am 14.09.2014 gestellt werden.
Wahlscheine für die Landtagswahl und Bürgermeisterwahl können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29.08.2014 (zweiter
Tag vor der Wahl) bzw. für den gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 12.09.2014, 16.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben, schriftlich,
durch Telefax oder Telegramm, per E-Mail oder sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form
oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Antrag sind Familienname, Vornamen, die Anschrift
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum
oder die laufende Nummer unter der der Antragsteller im
Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 5.2. können für die Landtagswahl den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte gemäß Punkt 6.2. können für die Bürgermeisterwahl den Antrag noch bis zum Wahltag bzw. bis zum
Tag des gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten
Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum
nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum 30. August 2014 bzw. bei einem gegebenenfalls
erforderlich werdenden zweiten Wahlgang bei der Bürgermeisterwahl bis zum 13.09.2014, 12.00 Uhr, ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
für die Landtagswahl
- einen amtlichen weißen Stimmzettel
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen gelben Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt zur Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die
Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen
als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein
und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn
dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr
eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
für die Bürgermeisterwahl
- einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel
- einen amtlichen hellblauen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der
Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und
die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an
Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
Stadt Bad Düben - Einwohnermeldeamt - vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr
eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als
Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch an der
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt
für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.
Laußig, 18.07.2014
Schneider
Bürgermeister
Bekanntmachung
Werte Einwohner von Authausen, Durchwehna,
Görschlitz, Kossa, Pressel
Am Samstag, 09.08.2014 in der Zeit
von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
werden auf dem Gelände am Bürgerhaus Authausen
kostenfrei Grünschnitt und Reisig angenommen.
Diese Abfälle sind getrennt in den aufgestellten Container abzulagern.
Dies ist ein Pilotprojekt, welches die Gemeinde Laußig gemeinsam mit der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises
Nordsachsen mbH durchführt. Nutzen Sie diese Möglichkeit.
Sollte es entsprechend Zuspruch finden, beabsichtigen wir eine
regelmäßige Annahme von Grünschnitt und Reisig.
gez. Schneider
Bürgermeister
31
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
■
Gemeinde Rackwitz
Gemeinde: Rackwitz
Landkreis: Nordsachen
Wahlkreis: 34 Nordsachsen 1
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr.
Abgrenzung des Wahlbezirks
Bezeichnung
des Wahlraums
001
Altort Rackwitz (mit Hauptstraße 2a - 22) Grundschule Rackwitz, Klassenraum
und Ortsteil Podelwitz
Erdgeschoss, Str. der Jugend 8,
04519 Rackwitz
002
Hauptstraße 13a - 56 (Altort Rackwitz),
Neubaugebiet Rackwitz und
Wohngebiet Neuschladitz
Kinderhaus Rackwitz, Gruppenraum im
Kellergeschoss, Märchenweg 2,
04519 Rackwitz (barrierefrei)
003
Ortsteile Zschortau, Lemsel, Kreuma,
Brodenaundorf, Biesen
Bürgertreff (ehem. Rathaus Zschortau),
OT Zschortau, Lindenstr. 21a, 04519 Rackwitz
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in
der Zeit bis zum 10.08.2009 übersandt worden ist, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Rackwitz, Sitzungssaal,
Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die
Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) auf der linken Seite die für die Wahl im Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe von Partei und
deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet,
bzw. bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort
und dazu rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis
für die Kennzeichnung.
b) auf der rechten Seite für die Wahl nach Landeslisten die
Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren
Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf
Bewerber der zugelassenen Landeslisten und dazu links
von jeder Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das
Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen.
Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten
ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten
soll, und
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab,
indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in
einen Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig
kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass
die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in
dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf
dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Rackwitz, 07.08.2014
Freigang
Bürgermeister
■ 32
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Gemeinde Schönwölkau
6.1
6.2
Gemeinde Schönwölkau
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1
Bekanntmachung
über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen
Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde
Schönwölkau
wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während der üblichen Dienststunden
Ort der Einsichtnahme
in der Gemeinde Krostitz - Einwohnermeldeamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz ( nicht barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter
die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft
machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das
Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein
Sperrvermerk gemäß § 34 Sächsisches Meldegesetz
eingetragen ist. Während der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch
Wahlberechtigte gegen Erstattung der Sachkosten zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung
des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge
dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme - siehe Pkt. 2. - bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die
behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der
der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10. August 2014
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen
das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr
laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
Nummer und Name
34 Nordsachsen 1
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
7.
8.
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
(10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Fristen in Pkt. a) entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde
gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014,
16.00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich
beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telegramm,
Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag
sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum 30. August 2014, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen als
den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser
sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr
eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne
besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
Wird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, kann
dagegen bis zum 18. August 2014 bei der Gemeinde
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden.
Ort, Datum
Krostitz, den 22.07.2014
Die Gemeinde
Frauendorf
Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau
33
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
■
Gemeinde Schönwölkau
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 34 - Nordsachsen 1
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 31. August 2014
findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr
2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr. des Wahlbezirks
Abgrenzung des Wahlbezirks
Wahlraum
005
Badrina
Parkküche, OT Badrina, Leipziger Str. 7 c (barrierefrei)
006
Brinnis
OT Brinnis, OT Luckowehna, OT Wannewitz
Kindertagesstätte, OT Brinnis, Lange Str. 21
007
Hohenroda
OT Hohenroda, OT Mocherwitz
Kindertagesstätte, OT Hohenroda,
Platz der Jugend 7
008
Lindenhayn
OT Gollmenz, OT Lindenhayn
Kulturraum, OT Lindenhayn, Dübener Str. 12
(barrierefrei)
009
Wölkau
OT Boyda, OT Göritz, OT Wölkau
Sozialgebäude, OT Wölkau, Parkstr. 11 a
(barrierefrei)
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis
zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr (genaue Uhrzeit) im Gemeindezentrum, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen
bei der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe
des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers
einen Kreis für die Kennzeichnung;
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie
jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das
Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der
Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten
ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten
soll, und
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei
ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten
soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von
außen nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf
dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt:
Wahlbezirk 007 - Kindertagesstätte, OT Hohenroda, Platz
der Jugend 7
Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen
Landtag vorgegeben.
Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung
des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser
Stimmzettel ausgeschlossen.
Ort, Datum
Krostitz, den 23.07.2014
Die Gemeinde
Frauendorf
Bürgermeister, handelnd f. d. Gem. Schönwölkau
■ 34
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Gemeinde Wiedemar
Gemeinde Wiedemar
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis Nr. 34 Nordsachsen 1
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 31. August 2014
findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr
2. Die Gemeinde Wiedemar ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks
Wahlraum
001
OT Kyhna und OT Quering
Gemeindeamt, Versammlungsraum
OT Kyhna,
Kyhnaer Hauptstraße 29,
002
OT Lissa
Feuerwehrgebäude
OT Lissa,
Kölsaer Straße 8
003
OT Pohritzsch
Dorfgemeinschaftshaus
OT Pohritzsch,
Dorfring 36
004
OT Zaasch und OT Serbitz
Dorfgemeinschaftshaus
OT Zaasch,
Roitzscher Str. 2a
005
OT Zschernitz und OT Doberstau
Dorfgemeinschaftshaus
OT Zschernitz,
Doberstauer Str. 2
(barrierefrei)
006
OT Wiedemar
007
OT Kölsa
08
OT Klitschmar und OT Peterwitz
009
OT Wiesenena, OT Werlitzsch und
OT Rabutz
010
OT Zwochau und OT Grebehna
Gemeindeamt, Versammlungsraum
OT Wiedemar,
Schulstraße 2
Feuerwehrgebäude
OT Kölsa,
Lissaer Str. 9
Kindertagesstätte,
OT Klitschmar,
Kleine Mittelstraße 7
Grundschule
OT Wiesenena,
Schulweg 1
(barrierefrei)
Kindertagesstätte Zwochau
OT Zwochau, Baltzerstr. 1
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis
zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 17.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wiedemar, Raum 3, OT Kyhna, Kyhnaer
Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei
der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe
des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers
einen Kreis für die Kennzeichnung;
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie
jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet
sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten
ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten
soll, und
35
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
4.
5.
6.
7.
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei
ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von
außen nicht erkennbar ist.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt:
Wahlbezirk 001 - Kyhna
Wahlbezirk 010 - Zwochau
Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in
der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen
Landtag vorgegeben.
Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung
des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser
Stimmzettel ausgeschlossen.
Kyhna, den 18.07.2014
■
Öffentliche Bekanntmachung des
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Feststellung der Jahresrechnung 2012
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“ stellte in ihrer Sitzung am 10.07.2014 die geprüfte Jahresrechnung per 31.12.2012 fest.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfers liegt der Verbandsversammlung vor.
Bilanz
AKTIVA
31.12.2012
1 Anlagevermögen
84.373.511,07 EUR
2 Umlaufvermögen
2.832.136,52 EUR
3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
24.808,95 EUR
4 Nicht durch Kapitalpositionen gedeckter
Fehlbetrag
0,00 EUR
Summe AKTIVA
87.230.456,54 EUR
PASSIVA
31.12.2012
1 Kapitalpositionen
43.106.797,83 EUR
2 Sonderposten
40.238.063,18 EUR
3 Rückstellungen
516.781,08 EUR
4 Verbindlichkeiten
3.368.814,45 EUR
5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
0,00 EUR
Summe PASSIVA
87.230.456,54 EUR
In der Ergebnisrechnung wurde ein Ergebnis von 1.016.978,29
EUR (davon 1.054.613,64 EUR ordentliches Ergebnis und
-37.635,35 EUR außerordentliches Ergebnis) erzielt.
Die Finanzrechnung führte zu einer Änderung des Finanzmittelbestandes i. H. von -1.801.746,54 EUR aus einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.261.823,37
EUR, einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von
-2.859.053,15 EUR und einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -204.516,76 EUR.
Die Jahresrechnung 2012 liegt gemäß § 88b SächsGemO in der
Zeit vom 04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 im Büro des
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“, Maxim-Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg (Zimmer 2.05) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wacker
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Gemeinde
Wiedemar „Gewerbegebiet 2 Zwochau“
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am
10.07.2014 folgende Beschlüsse:
Am Dienstag, dem 12.08.2014 findet in der Zeit von 17.00 Uhr
bis 18.30 Uhr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren statt.
Die Veranstaltung wird im Verwaltungsgebäude der Gemeinde
Wiedemar, im OT Zwochau, Baltzerstraße 8 -Versammlungsraum- durchgeführt.
Ich lade alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung ein.
BeschlussNr.
Inhalt
05/14
Vergabe der Bauleistung
„Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“
Auswechslung Rührwerk und div. Ausrüstungsteile
06/14
Vergabe der Leistung
„Sanierung Faulturm in der Kläranlage Eilenburg“
Schlammentsorgung
07/14
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2012
08/14
Beschluss zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
Möller
Bürgermeisterin
Lesen Sie zur Gemeinde Zschepplin auf der Seite 40
Wacker
Verbandsvorsitzender
■ 36
Bekanntgabe des DERAWA Zweckverband
Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Beschluss Nr. 01/14 vom 03.07.2014
I.
Auf der Grundlage des Berichtes über die Abschlussprüfung
für das Wirtschaftsjahr 2013 - erarbeitet von der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig vom 28.05.2014 wird der Jahresabschluss des Zweckverbandes DERAWA wie
folgt festgestellt:
1. Bilanzsumme
39.217.439,43 EUR
1.1. davon entfallen auf die Aktivseite
- Anlagevermögen
36.467.880,65 EUR
- Umlaufvermögen
2.685.123,18 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
64.435,60 EUR
1.2. davon entfallen auf die Passivseite
- Eigenkapital
32.458.590,58 EUR
- Sonderposten
2.560.071,94 EUR
- Empfangene Ertragszuschüsse
3.201.886,06 EUR
- Rückstellungen
161.905,39 EUR
- Verbindlichkeiten
834.925,46 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
60,00 EUR
2. Jahresgewinn
400.209,75 EUR
2.1. Summe der Erträge
5.395.836,26 EUR
2.2. Summe der Aufwendungen
4.995.626,51 EUR
II. Das Jahresergebnis von 400.209,75 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
III. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig hat
den Jahresabschluss 2013 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
“Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung, Delitzsch,
für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung des
Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung sowie der Eigenbetriebsverordnung des Freistaa-
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
tes Sachsen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
IV. Die örtliche Prüfung gemäß § 105 SächsGemO zum Jahresabschluss 2013 des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung wurde vom Rechnungsprüfungsamt der
Großen Kreisstadt Delitzsch vorgenommen und der Schlussbericht zum 10.06.2014 erstellt. Die Prüfungshinweise sind zu
beachten.
V. Dem Verbandsvorsitzenden sowie seinen Stellvertretern und
der Verbandsgeschäftsführung wird für das Wirtschaftsjahr
2013 die Entlastung erteilt.
03.07.2014
gez. Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Hinweis: Jahresabschluss und Lagebericht 2013 liegen vom
04.08.2014 bis einschließlich 12.08.2014 (7 Tage) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes DERAWA, Bitterfelder Str. 80,
04509 Delitzsch, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist montags bis
donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr für
jedermann möglich.
Öffentliche Bekanntmachung
Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide,
Bad Düben
Landkreis Nordsachsen
1. Änderungsatzung zur Abwasser- und
Gebührensatzung
(Abwassersatzung - AbwS) vom 19.04.2012
Aufgrund von § 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes
(SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) und
der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03. März 2014 (SächsGVBl. 146) und der § 47 Abs. 2 i. V. m.
§ 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 03. März 2014
(SächsGVBl. S. 196 in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, 840) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide am 30.6.2014 folgende
Satzung
beschlossen:
§1
Änderungen
1. § 28 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung
Schmutzwasserentsorgung gemäß § 22 beträgt die Gebühr für
Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein
Klärwerk gereinigt wird, 2,45 EUR je Kubikmeter Abwasser.
2. § 28 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung
Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 25 beträgt die
Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet
wird, 0,60 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.
3. § 28 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung
der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen,
die gemäß § 27 Abs. 1 nicht an ein Klärwerk angeschlossen
sind, beträgt die Gebühr 1,82 EUR je Kubikmeter Abwasser.
37
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
4. In § 31 wird Absatz 5 neu eingefügt: Die Festsetzung der Gebührenschuld sowie die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist
abgelaufen ist. Die allgemeine Festsetzungsfrist beträgt 4
Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Gebührenpflicht entstanden ist.
§2
In-Kraft-Treten
1. § 38 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Diese Satzung
tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft.
Der Kreissportbund Nordsachsen e. V.
informiert
1. „Schatzmeisterschulung“ in Krostitz (S 5/14)
Wann/Wo: Donnerstag, 18. September 2014, 18:00 - ca. 20:30 Uhr
in Krostitz
Referent: K.-H. Aulinger, Diplombetriebswirt (FH), Vereinsmanager B
Teilnehmer/Voraussetzung:
• Anmeldung erforderlich!!! (Meldeformular im Jahresüberblick
2014)
• Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (20,- EUR/TN
über Rechnungslegung)
• Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL)
• Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Inhalt:
- Grundzüge aus dem Vereinssteuerrecht/aus der Vereinsbuchführung
- Buchungsbeispiele aus der Praxis
- Jahresabschluss etc.
2. Vorstandsschulung „Aktuelles/Neuerungen 2014“
in Eilenburg (S 6/14)
Wann/Wo: Dienstag, 23. September 2014, 18:00 - ca. 21:00 Uhr
in Eilenburg
Referent: St. Wagner, Fachexperte für Vereins- und Verbandsrecht
Teilnehmer/Voraussetzung:
• Anmeldung erforderlich!!! (siehe Meldeformular im Jahresüberblick 2014)
• Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (25,- EUR/TN
über Rechnungslegung)
• Nicht - Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL)
• Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Inhalt:
- Aktuelle Gesetzesänderungen - die neueste Rechtsprechung
- Aktuelle Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung und
Sozialversicherung
- Worauf sollte sich der Vorstand einstellen - wo gibt es Handlungsbedarf im Verein?!
- etc.
3. Kreisseniorenspiele 2014 in Bad Düben (50+)
Veranstalter: Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Termin:
Mittwoch, 17.09.2014 von 9:00 - 14:00 Uhr
Ort:
Bad Düben, Horst-Stahnisch-Stadion, Mühlweg 4
Sonstiges: Es wird eine Teilnehmergebühr in Höhe von 2,- EUR
erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter:
www.ksb-nordsachsen.de
■
Das nächste Treffen der Parkinson-Gruppe Delitzsch findet am
13.08.2014 um 14 Uhr im Haus der Volkssolidarität statt.
Leider ist der Referent, Herr Fries, verhindert. Dafür organisiert
Andreas ein gemeinsames Spiel (Tischkegeln). Außerdem wollen wir durch Sport mit Musik gelenkig bleiben.
Das Thema „Zu Fragen der Pflegebedürftigkeit“ mit Herrn Fries
wird ins Jahr 2015 verschoben.
Die „Heidekraut-Gucken-Kremser-Reise“ startet am Samstag,
dem 16. August, um 10 Uhr. Treffpunkt ist das Schloss im kleinen Heideort Pressel im Herzen der Dübener Heide. Damit die
kulinarischen Genüsse nicht zu kurz kommen, wird unter Mittag
beim Falkenberger Bäcker eingekehrt. Dort gibt es eine kleine Stärkung in Form von Bockwurst mit Brötchen oder einem
Stückchen Kuchen. Die Tour dauert zirka vier Stunden.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit einem Spaziergang am
23. oder 24. August jeweils um 14 Uhr die Heidekrautflächen zu
besichtigen und mal in aller Ruhe durch das blühende Kraut zu
laufen. In dem Fall führt die Tour in ein normalerweise gesperrtes
Gebiet - in den Tiglitzer Forst bei Bad Düben. Da dieses Waldstück für Ortsfremde schwer zu finden ist, treffen sich die Teilnehmer auf dem großen Parkplatz gegenüber dem Naturparkhaus in Bad Düben, Neuhofstraße 3a. Am 22. August wird indes
zu einer Radtour von Bad Düben in den Tiglitz-Forst geladen.
Gern können Gruppen dieses Angebot nutzen.
Eine Anmeldung für die geführten Wanderungen und Fahrten
ist zwingend notwendig unter Telefon 03423 758370. Hinweis:
Das Betreten des Tiglitzer Forstes (Sperrgebiet) ist nur über
geführte Wanderungen genehmigt und möglich. Ansonsten ist
das Begehen streng verboten.
Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell
auch im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com.
Einladung
Schulung für Häckslerfahrer
Termin: Dienstag, 2. September 2014
Ort: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Am Park 3, 04886 Köllitsch
Anmeldung bis: 23.08.2014
Aufgrund des hohen praktischen Anteils ist die Teilnehmerzahl
begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt.
Teilnahmegebühr: 80,00 EUR
Verpflegungspauschale pro Tag: 7,00 EUR
Kontakt:
Ansprechpartner Viola Schlegel
E-Mail: [email protected]
Tel./Fax: 034222 46-2622 / 034222 46-2698
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Am Park 3, 04866 Köllitsch
Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg
Warum ehren wir Christian Fürchtegott Gellert
in Wölkau?
C. F. Gellert und „Die Fahrt auf der Landkutsche“ - ein Brief an
Frau von Zedwitz auf Bonau
Der Verein „Patronatskirche Kunst und Kultur Wölkau e. V.“ und
die Kulturverwaltung des Landratsamtes Nordsachsen würdigen
jährlich Christian Fürchtegott Gellert, sein Wirken und Schaffen.
2015 finden zu seinem 300sten Geburtstag mehrere Veranstaltungen statt.
Die Gemeinde Wölkau und die Leitung des Gellert-Museums Hainichen geben in jeder Hinsicht wertvolle Unterstützung.
Teil 7
Frau von Zedwitz gehörte ebenfalls zu Gellerts beliebtesten Briefpartnerinnen. Er schrieb einmal an Caroline Lucius: „—— Ich kann
ihr von allerley Problemen, ohne etwas auszulassen, berichten.“
■ 38
Von einem Aufenthalt auf dem Wasserschloss in Bonau zurückgekehrt, litt er noch tagelang unter den dramatischen Erlebnissen
dieser Reise, „—- die über sechs Meilen, zween Tage und eine
Nacht in einer Schenke“ dauerte.
Weil er nicht auf die Postkutsche warten wollte, die erst am nächsten Tag fuhr, hatte er sich trotz der Bitte seiner Gastgeberin entschieden, mit einer Landkutsche nach Leipzig zu fahren. Eine folgenschwere Entscheidung, wie sich bald herausstellen sollte.
Zuerst beschrieb er, wie üblich sehr bildhaft, die anderen Fahrgäste.
„Ein bejahrter Mann mit einem hageren Gesichte, —- mit ein Paar
kleinen pechschwarzen Augen, mit einer Nase, die ganz über seinen
Knebelbart herunterhing, —— mit einem schwarzen Degengehenke umgürtet —-, war mein Nachbar. Ich sahe ihn anfangs für einen
Zahnarzt an, und hielt den Mund fest zu, damit er nicht etwan mitten
im Fahren seine Kunst an mir probieren möchte.“
Doch sein Nachbar stellte sich als Scharfrichter heraus, der bald
sein 50-jähriges Jubiläum ‚recht feierlich‘ begehen wollte.
„—— Hier fühlte ich nach meinem Kopfe. Ich zitterte, ich sah das
Stühlchen bringen, ich sah das Schwert unter einem blauen Mantel
hervorragen, ich sah einfach alles.“ Gellert glaubte, in eine erlösende
Ohnmacht zu fallen, doch nichts dergleichen geschah. Gerade als
er glaubte, den Verstand zu verlieren, hielt die Kutsche an und der
Scharfrichter stieg aus. Erlöst lächelte Gellert ihm zu, streckte sich
ganz vorsichtig und atmete tief durch, denn drei Stunden hatte er „—habe ich, wie eine Taube, die den Stößer sieht, mich nicht gereget.“
Dann beschrieb er die übrigen Fahrgäste, einen Leineweber und einen jungen Studierten, der in dozierender Weise alle seine Kenntnisse
über Philosophie und Theologie, sogar über die Poesie, den Fahrgästen aufdrängte. Genervt und geschwächt zugleich, hörte Gellert nicht
mehr zu und schwieg. Unglücklicherweise hielt der Student Gellerts
Kopfschütteln, das durch das Holpern der Kutsche verursacht wurde,
für einen Widerspruch und ließ sich zu immer hitzigeren Äußerungen
hinreißen. Plötzlich ließ er völlig überreizt die Kutsche anhalten und
verkündete theatralisch, er müsse seinen Geist von allem überflüssigen Ballast befreien und die nächsten Kilometer zu Fuß gehen.
Gellert schloss erleichtert die Augen, genoss die Einsamkeit und
Stille. Nun, so glaubte er, sei das Schlimmste auf dieser Reise
überstanden. Halb wachend, halb träumend, gab er sich dem Holpern der Kutsche hin. Auf einen so ‚glücklichen‘ Tag sollte eine
noch ‚glücklichere‘ Nacht folgen. Der Kutscher hielt in einem kleinen Dorf, wo man in einem Wirtshaus übernachten wollte. Der
Schenke war mit seiner Frau auf eine Hochzeit gereist, und hatte
die Herrschaft seinem fünfzehnjährigen Sohne überlassen.
„—— Sie können sich leicht denken, daß nichts zu essen da war;
aber das verschlug mich nichts. Der Hunger verging mir, so bald
ich in die Stube trat. Ich wünschte mir nichts als gutes Wasser.
Man brachte mir ein Glas, und in dem Glase zugleich alle Gattungen und Gewürme, die in dieser Gegend sein mochten. Ich fragte, ob ich keine Stube oder Kammer mit einem Bette bekommen
könnte und versprach, es doppelt zu bezahlen. Aber vergebens!
Der junge Laffe antwortete mir, daß sie die Kammern selber
brauchten, und in den meisten Obst liegen hätten.
Ich klagte meine Not dem Fuhrmanne; dieser brachte es soweit,
daß die Streu um neun Uhr zurecht gemacht wurde. Ich war krank
und konnte nicht länger aufdauern. Kaum hatte ich mich auf das
Stroh geworfen, und den Fuhrmann gebeten, sich neben mich zu
legen, als man die Tische aus der Stube schaffte. Hierüber wurden
alle die jungen Hühner, Gänse, Schweine und was unter dem Ofen
geschlafen hatte, lebendig und besuchten mich, eins um das andre, auf meinem Lager.“ Gleich darauf kamen vier bis fünf Mägde
mit Körben und schütteten Hopfen in die Stube. ‚Was soll denn
das werden?‘, fing mein Fuhrmann, der schon neben mir lag, an.
‚Wir wollen Hopfen lesen‘, rief des Wirths Sohn, ‚ich habe jung
Volk aus dem Dorfe dazu gebeten, damit wir bald fertig werden.‘
Ach Madame, wie ward mir bei dieser Anstalt zu Mute. Bis um
zwölf musste ich das Lärmen und den Witz einer Stube voll verliebter Knechte und Mägde anhören.
Mein Fuhrmann, den ich in der Angst umarmte, und ihm alles versprach, und ihn zu meinem Erben einsetzte, so krank war ich, fing
an zu schmälen, und zwar ziemlich nachdrücklich: Er redte mit des
Wirths Sohn von der Peitsche. Aber was war es? Eine verbuhlte
Magd kam, kitzelte ihn auf der Streu, und brachte es mit ihren
Liebkosungen dahin, daß er aufstund und selbst mitschäkerte.
Nun war ich ohne Trost.
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Der Hopfen war gelesen, die Stube ausgekehrt, und itzt nahm der
junge Wirth seine Geige von der Wand, und spielte sein Leibesstückchen. Der Großknecht nahm die Großmagd bei der Hand,
und eröffnete den Ball.“ Der gequälte und gepeinigte Gellert bekam einen Schock fürs Leben, als nun auch die anderen Mägde
und Knechte zum Tanz in die Zimmermitte sprangen. Im Handumdrehen bogen sich die Dielen und der Staub wirbelte auf. Gellert
glaubte, ersticken zu müssen. Er erhob sich so schnell, wie er es
vermochte und bat erneut um ein Zimmer. Die Tochter des Wirtes zeigte endlich Erbarmen und überließ Gellert für die restlichen
Stunden dieser grausamen Nacht ihre Kammer und ein Nachtlicht.
„—- ich warf mich auf das Bette, von dem Hopfengeruche, und
dem Staube, und der Musik ganz betrunken. Ehe ich so glücklich
war, ein Auge zuzutun, liefen ein paar Mäuse schrecklich über mich
weg. Ich, der ich vor diesen Tieren natürlicherweise zittere, sprang
aus dem Bette, setzte einen Stuhl auf den Tisch und mich auf den
Stuhl - und so blieb ich sitzen, bis ich hörte, daß der Fuhrmann die
Pferde fütterte. Oh Madame, ich würde nicht fertig werden, wenn
ich Ihnen alles auf einmal erzählen wollte. Vergeben Sie mir, daß
ich Ihnen schon so viel erzählt habe. Doch wer redt nicht gern von
seinen ausgestandenen Unglücksfällen?
Ich küsse Ihnen die Hand für die Freundschaft, die Sie mir acht
Tage lang in Ihrem Hause erwiesen haben, und tue ein Gelübde,
lieber ein Vierteljahr länger an einem Orte zu bleiben, als mit einer
Landkutsche zu fahren.
Ich bin mit der vollkommensten Hochachtung
Ihr ergebenster Gellert“
„Der Kreissportbund Nordsachsen informiert!“
Der Kreissportbund Nordsachsen führt wie jedes Jahr, in
der letzten Ferienwoche, die schon zur Tradition gewordene Ferienfreizeit durch.
Unsere Ferienfreizeit, vom 25. - 29. August 2014, wird für
Kinder und Jugendliche, aus dem Landkreis Nordsachsen,
im Alter von 9 bis 14 Jahren, angeboten.
Wer Lust und Spaß an einer aktiven Freizeitgestaltung und
interessanten Themen, wie z. Bsp. baden gehen, wandern,
Sport, verschiedenen Ausflügen, gesunde Ernährung,
Berufsfindung und einem Tag mit verschiedenen sportlichen
Aktivitäten im Stadion hat, der ist bei uns genau richtig!
Bei Fragen steht Ihnen Frau Ruhs, in der Geschäftsstelle
des Kreissportbundes Nordsachsen, zur Verfügung.
Kreissportbund Nordsachsen e. V.
Leipziger Straße 44, 04860 Torgau
Tel. 03421 9697031 / Fax. 03421 9698028
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen
Im August werden in den folgenden Mühlen unserer
Region Mühlenführungen angeboten:
02.08.2014
14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3
10 - 14 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot
14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a,
mit Ausstellungen und Streichelzoo
03.08.2014
Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1,
tel. Absprache 034243 21704
14 - 18 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Öffnung Mühlencafé
14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9
14 - 17 Uhr Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune,
Hinter der Schloßbreite 2, Heimatscheune geöffnet
14 - 17 Uhr Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, mit der Blaskapelle
„Schönaer Schwarzbachmusikanten“, Angebot
von Kaffee und Kuchen
14 - 17 Uhr Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
■
Kultur und Schulen
39
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■ 40
■
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Zschepplin
Gemeinde Zschepplin
Landkreis Nordsachsen
Wahlkreis 35 Nordsachsen 2
Bekanntmachung über die Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
von Wahlscheinen
für die Wahl zum Sächsischen Landtag
am 31. August 2014
I
Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen
Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
II Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Zschepplin wird in
der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während folgender Zeiten:
Montag
9.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr,
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr,
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1,
04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die
Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein
Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen
glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das
Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes
eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen
von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der
Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen
steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet
und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens
am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/
Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
V Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
Nr. 35 Nordsachsen 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl
teilnehmen.
VI Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
(10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen in Pkt. a) entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt
ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 29. August 2014, 16.00 Uhr,
beim Verwaltungsverband mündlich, schriftlich, per Internet
oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die
genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) erleichtert die Bearbeitung.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an
Ort und Stelle ausüben.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich
die Bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen
Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert.
Eilenburg, den 25.07.2014
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Zschepplin
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
41
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
Ortschaftsrat Naundorf
Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Naundorf findet
am
Montag, dem 04.08.2014
um 19.30 Uhr im Beratungsraum des Gemeindeamtes
Zschepplin OT Naundorf, Bahnhofstraße 1, 04838 Zschepplin
statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser öffentlichen Sitzung eingeladen. Des Weiteren möchten wir jeden, der
an dem Ehrenamt des Ortsvorstehers in der Ortschaft Naundorf
Interesse hat, aufrufen, sich zu der o.g. Ortschaftsratssitzung als
Ortsvorsteher zu bewerben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung des Sitzungsprotokolls vom 15.04.2014
3. Feststellung von etwaigen Hinderungsgründen
4. Verpflichtung der Ortschaftsräte
5. Wahl des neuen Ortsvorstehers
6. Vereidigung des neuen Ortsvorstehers
7. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers
8. Diskussion zur Neugestaltung des Spielplatzes Nordstraße
im OT Naundorf
9. Sonstiges, Informationen Fragen von Einwohnern
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und
Personalkostenumlage
1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
Abschreibungen
-
Zinsen
-
Miete
-
Personalkostenumlage
-
Gesamt
-
1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in €
Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Gesamt
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 2 SächsKitaG
- entfällt -
gez. Nier
Ortsvorsteher
Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Zschepplin
Zschepplin, den 11.07.2014
Berkes
Bürgermeisterin
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG im Jahr 2013
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
erforderliche
Personalkosten
691,13
318,98
186,61
erforderliche
Sachkosten
155,23
71,64
41,91
erforderliche
Betriebskosten
846,36
390,62
228,52
geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden).
1.2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Betriebskosten je Platz
Krippe 9h Kindergarten 9 h Hort 6 h
Landeszuschuss 150,00
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
177,00
106,00
62,00
Gemeindeanteil 519,36
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
134,62
66,52
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Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
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Reit01. - 03.08.14
Freitag, 01.08. ab 20 Uhr
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(Beat Wars, Audio Heros)
Abrissstube 2.0
KevinS. & Holger S.
DJ Steve
Retro Disco
Sommernachtsklänge Leipzig
Samstag, 02.08. ab 20 Uhr
Tanz mit DJ Steve
Flutlichtspringen! (Samstagabend)
Sonntag, 03.08. ab 10 Uhr
Die Veranstaltung wird präsentiert von:
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43
Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
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Reit01. - 03.08.14
Programm
Samstag, 02.08.
ab 8.00 Uhr
Dressur- und Springprüfungen
der Klassen E-M
ab ca. 21.30 Uhr „Flutlichtspringen“
der Klasse A* mit Stechen
Sonntag, 03.08.
ab 8.00 Uhr
13.00 Uhr
14.00 Uhr
16.00 Uhr
Springprüfungen der Klassen E-M
Führzügelklasse Die Kleinsten hoch zu Ross
Hunterklasse Die ältere Generation
zeigt was sie kann
Verlosung der Eintrittskarten
Speisen & Getränke
Grillstände
Anschließend Springprüfung der Klasse M*
mit Siegerrunde (das M-Springen ist unser Hauptspringen)
(Zeitangaben ohne Gewähr)
Eintritt: 3€
* Marmor und Granit
* Grabplatten
* Fensterbänke / Treppen
* Küchenarbeitsplatten
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Dipl.-Ing. (FH)
Ludwig Müller
Florian-Geyer-Str. 8
04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23 / 75 70 76
Fax: 0 34 23 / 75 70 77
Funk: 01 73 / 3 77 45 81
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erhältlich bei
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Mörtitz oder
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Sabrina Förster
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beim Einfädeln anwenden, wenn eine von mehreren Fahrspuren
endet oder gesperrt ist. Wie das Amtsgericht München nach Mitteilung der D.A.S. entschied, gilt dies jedoch nicht bei rein zufälligen
Hindernissen wie einem stehenden LKW. In jedem Fall ist beim
Einfädeln Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.
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Das schönste Denkmal,
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steht in den Herzen
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Du hast gearbeitet und viel geschafft,
bis das der Tod dir nahm die Kraft.
Nachdem wir unseren lieben Frank zu seiner
Ruhestätte gebracht haben, möchten wir allen
Danke sagen die uns auf diesen schweren Weg
begleitet haben.
Auch denen die uns auf verschiedene Weise ihr
Mitgefühl entgegenbrachten.
Dank auch der Rednerin Frau Rühl für die Worte
in der Stunde des Abschieds.
Die trauernden Eltern
Erika und Herbert Kuhrmann
Schwester Steffi mit Jens
Nichte Isabell mit Stephan
Nichte Vanessa
Görschlitz, im Juni 2014
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bei Bestattungsarten
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Die Auswahl bei den Bestattungsarten bestand lange Zeit nur zwischen der klassischen Erd- und der Feuerbestattung. Mittlerweile ist die Bandbreite enorm gewachsen. Immer häufiger finden
Baumbestattungen statt. Bei dieser Bestattungsform wird die Urne
mit der Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes
beigesetzt. Außergewöhnlich und kostenintensiv ist die Diamantbestattung. Bei dieser Bestattungsart wird ein Teil der Kremationsasche in einem speziellen Verfahren in einen Diamanten gepresst.
Dieser kann geschliffen und mit Edelmetallen zu einem individuellen Schmuckstück gefertigt werden. Im benachbarten Ausland,
etwa in der Schweiz, sind zudem viele weitere Bestattungsalternativen erlaubt. Dort gibt es beispielsweise die Almwiesenbestattung,
bei der die Urne unter der Grasnarbe einer Almwiese beigesetzt
wird. Auch eine Verstreuung der Asche aus einem Heißluftballon,
von einem Helikopter oder Flugzeug aus, die sogenannte Luftbestattung, ist möglich. In Deutschland sind die Bestattungsarten
aufgrund der Pflicht der Bestattung von Verstorbenen auf einem
Friedhof jedoch nicht gestattet.
Quelle: www.bestattungen.de
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Wandertipps zwischen Großenhainer Pflege und Kmehlener Berge
Zwischen den Ausläufern des Niederlausitzer Hügellandes und den Ausläufern der Großenhainer
Pflege erstreckt sich ganz im Süden Brandenburgs der Schraden. Die einst zusammenhängende
Moor-, Sumpf- und Waldlandschaft wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein so stark durch den Menschen verändert, dass heute vor allem landwirtschaftliche Acker- und Grünflächen die Niederungen
prägen. Der Schraden ist ein historischer Grenzraum, der im Norden die Niederlausitz und im
Osten die Oberlausitz berührt.
Im Ergebnis des Wiener Kongresses wurde die Region von der Großenhainer Pflege des Königreiches Sachsen dem Herzogtum Sachsen des Königreiches Preußen zugeteilt. Hier verläuft heute die
südliche Grenze des Landes Brandeburg zu Sachsen.
Weithin sichtbar ist auf der höchsten Erhebung des Landes, mit 201,40 m, der Heidebergturm mit
34 m Höhe zu sehen. Die Landschaft des Schradens ist räumlich gesehen bedeutsam, wie der Spreewald oder der Fläming, aber auch die Fürstenstraße der Wettiner sowie der ein Teil des Pilgerwegs.
Auf zahlreichen gut ausgebauten Wanderwegen, vorbei an Schönheiten der Natur und Anbindungen
nach Sachsen, können die Schlösser Zabelitz und Schönfeld und die alte Garnissionsstadt Großenhain mit ihrer Schlossanlage bewundert werden.
Die Touren:
Grenzsteinwanderweg • Merzdorfer Rundweg • Heideberg Rundweg Gröden
Hirschfelder Rundweg • Großthiemiger Rundweg • Rundwanderweg Kutschenberg
Großkmehlen • Zabelitzer Rundweg • Straucher Rundweg • Gröditz – Ortrand
Zabelitz – Glaubitz – Ortrand – Senftenberger See
Folgen sie dem Grenzwanderweg, lassen sie sich in einer Führung entlang der ehemaligen
Grenze entführen. Sie werden Geschichten zu den Grenzsteinen hören und viel entdecken.
Lassen Sie sich Sagen von Scrato, dem bösen Waldteufel, dem steinernen Kreuz und anderen
Geschichten des Schradens erzählen und entfliehen Sie so dem Alltag.
Sie erreichen uns: Telefon: 035343-76224 • Telefax: 035343-512
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Frisch wie der Frühling
Die neue Lust auf Farbe: Nach der nasskalten und häufig auch
grauen Jahreszeit tun kräftige Farbtupfer einfach gut - in der Natur
ebenso wie in den eigenen vier Wänden. Jetzt ist die beste Gelegenheit, den Frühjahrsputz mit einer längst fälligen Renovierung
zu verbinden. Viel Aufwand ist nicht erforderlich, um der Wohnung etwas mehr Pfiff und eine frische Optik zu verleihen. Ein neuer Anstrich, ein Teppich und einige Wohnaccessoires genügen oft
bereits, um die Wirkung jedes Raums grundlegend zu verändern.
Dabei können sich Heimwerker trendbewusst verhalten und der
Retrowelle folgen. So sind zarte Pastelltöne, die an die 50er und
60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts erinnern, derzeit besonders beliebt. Angesagt ist etwa Grün, und das in zahlreichen
Facetten, von „Frozen“ bis hin zum Farbton „Jade“, kommentiert
Innenarchitektin Eva Brenner, bekannt aus der TV-Serie „Zuhause im Glück“, die aktuellen Trendfarben. „Bei dem Grün denke
ich an das Gefühl, das ich in der Natur empfinde.“ Die hellen,
fröhlichen Farben lassen sich vielfältig kombinieren und laufen
damit selbst dem klassischen Weiß zunehmend den Rang ab.
Unter www.schoener-wohnen-farbe.com etwa gibt es viele Tipps,
auch zum Kombinieren mit anderen Trendfarben, sowie Bezugsquellen im Fachhandel und in Baumärkten vor Ort.
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doch nicht mehr“ - so oder so ähnlich denken manche Hausbesitzer der Generation 50plus. Doch eine Verbesserung des
Energiestandards zahlt sich in vieler Hinsicht aus und ist damit fast für jeden interessant, der eine ältere Immobilie sein
Eigen nennt. Neben erheblichen Einsparungen beim Energieverbrauch der Heizung bewirkt die Verbesserung der Gebäudehülle eine dauerhafte Wertsteigerung der Immobilie. Zusätzlich
bietet ein gut gedämmtes Haus deutlich besseren Wohnkomfort.
Wichtigste Verbesserungsmaßnahme ist eine Dämmung des Hauses, die man am kostengünstigsten im Rahmen allfälliger Arbeiten
wie etwa der Erneuerung der Dacheindeckung vornehmen kann.
Die Investition etwa für die Dämmung des Dachs erscheint hoch,
richtig geplant und unter Ausnutzung staatlicher Förderungen zahlt
sie sich aber schneller aus, als viele denken. Rechenbeispiele dazu
gibt es zum Beispiel in der Broschüre „Das Dämmsystem mit der
hohen Rendite“ auf www.bauder.de. Der Hersteller gibt darin Tipps
und Hinweise zur richtigen Planung und günstigen Finanzierung.
Die Hochleistungsdämmung aus Polyurethan-Hartschaum ist
für Altbauten sehr gut geeignet, da die Dämmschicht wesentlich
schlanker ausfallen kann als bei anderen weniger leistungsfähigen
Materialien. So behält das eigene Zuhause auch nach einer energetischen Modernisierung weitgehend seine gewohnten Formen
und Proportionen. Der Dämmstoff ist zudem widerstandsfähig
und feuchtesicher, sodass er für mehr als eine Generation guten
Wärmeschutz bietet. Sofort spürbar ist nach der Modernisierung
die bessere Wohnqualität durch das warme Dach sowie zugluftfreie Räume.
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Alles klar im „Oberstübchen“
Ob ein Gebäude nachhaltig ist oder nicht, entscheiden die vier
Faktoren der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle
Aspekte und technische Leistungsfähigkeit. Diese vier Faktoren gilt
es in Einklang zu bringen, auch bei der nachhaltigen Planung und
Realisierung des Dachs. Konkret heißt das, dass ein Dach dann
nachhaltig ist, wenn die verwendeten Materialien so ausgewählt
werden, dass das Dach seine Schutzfunktion über einen möglichst
langen Zeitraum bei einem Minimum an Pflegeaufwand gewährleisten kann, im Inneren ein angenehmes, gesundes Wohnklima
herrscht, ein geringer Energieverbrauch gegeben ist und das Ganze
mit dem vorhandenen Budget wirtschaftlich und mit hohem Recyclingpotenzial umgesetzt werden kann.
Bei der Wahl der Eindeckung sind die Faktoren Langlebigkeit und
Recyclingfähigkeit für die Nachhaltigkeit ausschlaggebend. Bewährte Dachbaustoffe wie Schiefer, Dachstein, Dachziegel und
Titanzink sind allesamt äußerst langlebig. Schiefer weist als Sedimentgestein eine sehr lange Lebensdauer auf. Dachsteine punkten
mit der Besonderheit, dass sie mit jedem Jahr auf dem Dach härter
und robuster werden. Der Werkstoff Titanzink bildet ebenfalls ei-
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nen „Eigenschutz“. Die Patina, die sich im Lauf der Jahre durch
Oxidation bildet, sorgt für einen natürlichen Schutz. Aber auch
Dachziegel halten ihr Versprechen ein Häuserleben lang und sorgen für ein sicheres, dichtes Dach.
Bei der Wahl des passenden Dämmstoffs und der passenden
Dämmvariante haben sich Glas- und Steinwolle sowie PUR/PIRHartschaum als Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung beim
Neubau bewährt. Diese Dämmstoffe sind ökologisch unbedenklich und bieten einen sicheren Wärme- und Brandschutz. Wenn
die Dacheindeckung bereits nachhaltig gewählt und die passende
Dämmung für einen hohen Wärmeschutz ausgesucht wurde, dürfen die richtigen Dachfenster nicht fehlen. Über die Fensterflächen
können sich Räume im Sommer stark aufheizen und im Winter
geht Wärme verloren. Dachfenster auf dem technisch neuesten
Stand einzusetzen ist absolut empfehlenswert. Zwei- oder Dreischeibenverglasungen mit entsprechendem, wärmegedämmten Rahmen verhelfen dem Dachraum zu einem Plus an Wohnqualität bei
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Ob Neubau, Ausbau oder auch beim Abbruch, auf einer Baustelle
fällt immer Bauschutt an. Hier kommen Container zum Einsatz.
Dabei unterscheiden die Müllentsorger zwischen Bauschutt und
Baumischabfall. Bauschutt besteht aus festen mineralischen Stoffen
(zum Beispiel Steine, Ziegel, Beton, Schotter, Mörtel), die vorwiegend bei Bauwerksabbrüchen anfallen. Unbelasteter Bauschutt ist frei von Schadstoffen und Anhaftungen oder Verunreinigungen durch Baustellenabfälle. Die Kosten zur Entsorgung von
Baumischabfall sind entsprechend teuer.
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sowie allen Tagesfahrten bis Dezember 2014!
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Amtsblatt Eilenburg, 01.08.2014
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Funk: 0178/8582279
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Unsere Mehrtagesfahrten 2014
09.08. – 13.08. Ostfriesland
399,00 €
(inkl. 4x Ü/HP im „Hotel Auerhahn“, Teeseminar, Überfahrt und
Besichtigung von Langeoog, Kutschfahrt, ganztägige ortskundige
Reiseleitung, Tanzabend, Eintritt Landesgartenschau)
03.09. – 07.09. Südtirol
369,00 €
(inkl. 4x Ü/HP, Törggelen, Tanzabend, Reiseleitung Ritten, Kalterer
See und Gardasee)
23.12. – 27.12. Weihnachten in Bayrischzell
489,00 €
(inkl. 4x Ü/Frühstück, 3x Vier-Gang-Abendmenü, 1x Weihnachtsfeier
mit Menü, 1x Berg- und Talfahrt, Wendelsteinbahn, 1x Berg-Menü
im Wendelsteinhaus, 1x Pferdeschlittenfahrt, Rundfahrten Alpenregion Tegernsee-Schliersee und Kufstein mit Reiseleiter, Kurtaxe,
Mautgebühren)
29.12.14. – 02.01.15 Silvester in Wiesmoor
479,00 €
(inkl. 4x Ü/Frühstück, 3x Dreigänge Menü, 1x Boßeln mit Getränke,
Silvesterfeier außerhalb inkl. Getränke, kalt / warmes Silvesterbuffet,
ortskundige Reiseleiter bei allen Rundfahrten und Besichtigungen
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Unsere Tagesfahrten 2014
NEU 21.09. Rundfahrt Leipzig und Schifffahrt
51,90 €
inkl. Busfahrt, Reiseleitung, Bordservice, Mittagessen, Kaffeegedeck, Rundfahrt, Schifffahrt auf dem Markkleeberger See)
04.12. Winzerweihnachtsrevue
mit den Original Saaletalern
65,00 €
(inkl. Busfahrt, Bordservice, Mittagessen, Kaffeetafel, Show + Tanz)
06.12. Adventsfahrt in die Sächsische Schweiz
51,90 €
(inkl. Busfahrt, Reisebegleitung, Glühwein, Burgführung, Mittagessen,
Adventsprogramm und Kaffeegedeck)
09.12. Weihnachtsmarkt Erfurt
36,90 €
(inkl. Busfahrt, Reisebegleitung, Weihnachtsschau „Florales zur
Weihnachtszeit)
13.12. Mettenschicht in Pöhla
59,90 €
(inkl. Führung und Verkostung in Lauter, Weihnachtsprogramm, Besuch
Weihnachtsmarkt, Mettenschicht)
05.08. / 02.09. / 02.10. / 19.11. / 06.12.
Bad Muskau
19,50 €