Quick Access - UniCard Freiburg

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Quick Access - UniCard Freiburg
Informationen zur bargeldlosen Zahlung
an den Aufwertgeräten und SB-Stationen
1. Welches Verfahren wird eingesetzt?
Es gibt zwei gängige Verfahren zur bargeldlosen Aufwertung der Chipkarte mit
der Bankkarte: das ELV Verfahren (ohne PIN) und das ec-cash-Verfahren (mit PIN)
Das ELV-Verfahren (ohne PIN) arbeitet offline. Es ist für den Kunden kostenlos, schnell und
für den Betreiber kostengünstig. Es wird an unseren Aufwertgeräten eingesetzt.
Das alternative ec-cash-Verfahren (mit PIN) arbeitet online. Es ist zwar für den Kunden
ebenfalls kostenlos, jedoch langsamer und für den Betreiber deutlich teurer. Es wird ab einem
Betrag von 50,00 € an den SB-Stationen der Hochschulen eingesetzt.
Bei jedem Aufladevorgang wird eine Telefonverbindung zum Zentralrechner des Providers
aufgebaut. Dadurch und durch die PIN-Eingabe verlängert sich die Wartezeit für den Kunden
erheblich. Zudem fallen Telefongebühren und höhere Transaktionsgebühren an. Bei generellem
Einsatz dieses Verfahrens müsste zur Vermeidung allgemeiner Preiserhöhungen der minimale
Ladebetrag von derzeit € 10,00 auf mindestens € 25,00 erhöht oder eine zusätzliche Gebühr
verlangt werden.
2. Welche Bankkarten werden akzeptiert?
Inzwischen sind unterschiedlich bezeichnete Karten der Kreditinstitute im Umlauf (bis 2002 gab
es nur ec-Karten oder Bankkarten). Für welche Funktionen Ihre Karte freigeschaltet ist, können
Sie bei Ihrer Bank erfragen oder an den aufgedruckten Logos erkennen. Mit einem der
folgenden Symbole auf der Karte können Sie an den Aufwertgeräten und SB-Stationen
bargeldlos bezahlen:
An den Aufwertgeräten ist generell das ELV-Verfahren
eingestellt, an den SB-Stationen gilt ab einem Betrag von
50,00 € das ec-cash-Verfahren. Je nach Hinterlegung auf
Ihrer Bankkarte kann es möglich sein, dass Sie generell nur
im ec-cash-Verfahren zahlen können und immer Ihre PIN
eingeben müssen. Für die Einstellungen auf Ihrer Bankkarte ist allein Ihr Kreditinstitut
zuständig.
Wird eine Bankkarte nicht wie vorgegeben, sondern mit dem Geldkartenchip nach oben,
eingesteckt, kann möglicherweise auch eine PIN abgefragt werden. Dieser Vorgang muss
abgebrochen werden, da die Geldkartenfunktion bei uns nicht freigegeben ist.
3. Kartenwerte auf Ihrer Chipkarte
Als Mindestaufwertbetrag sind 10,00 € eingestellt.
75,00 €. Dieser wird bei jeder Aufwertung abgeprüft.
Der
Kartenhöchstwert
beträgt
4. Bankkarte verloren, was dann?
Bei Verlust einer Bankkarte sollte diese unmittelbar bei der Bank oder dem Zentralen
Sperrannahmedienst (Tel.: 0180/5021021) gesperrt werden. Dann kann vom Konto nicht mehr
abgebucht werden. Dem rechtmäßigen Karteninhaber kann dadurch kein Schaden entstehen.
Beim Versuch, mit einer gesperrten ec-Karte auf eine Chipkarte aufzuwerten, wird das SWFR
sofort jede weitere Nutzung dieser Karten in allen Einrichtungen verhindern.
Ihr Studentenwerk Freiburg
Stand 14.10.2004
Bei weiteren Fragen:
[email protected]