Gemeinsamer Bericht gemäß § 293a AktG1

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Gemeinsamer Bericht gemäß § 293a AktG1
Gemeinsamer Bericht
gemäß § 293a AktG1
des Vorstands der
Axel Springer SE, Berlin
und
der Geschäftsführung der
Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, Hamburg
zum
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 1. März 2016
zwischen der Axel Springer SE, Berlin und der
Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, Hamburg
1
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des AktG,
finden auf die Axel Springer SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53
sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO
nichts anderes ergibt.
-2Die Axel Springer SE und die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH haben am 1. März 2016
einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend: der „Vertrag“) abgeschlossen.
Der Vertrag wird der ordentlichen Hauptversammlung der Axel Springer SE am 13. April 2016 als
Unternehmensvertrages gemäß § 293 AktG zur Zustimmung vorgelegt. Die Gesellschafterversammlung
der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH hat dem Vertrag bereits am 1. März 2016
zugestimmt. Zur Unterrichtung der Aktionäre der Axel Springer SE und zur Vorbereitung ihrer
Beschlussfassung erstatten der Vorstand der Axel Springer SE und die Geschäftsführung der Axel
Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH gemeinsam gemäß § 293a AktG den folgenden Bericht über
den Vertrag.
1. Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH
Die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH wurde am 19. August 2015 unter der Firma Blitz
H15-404 GmbH durch die Blitzstart Holding AG als Vorratsgesellschaft gegründet und ist am
24. September 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 138282 eingetragen
worden. Mit notariellem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 15. Oktober 2015 hat die Axel Springer SE
sämtliche Geschäftsanteile an der Blitz H15-404 GmbH von der Blitzstart Holding AG erworben und
die Blitz H15-404 GmbH anschließend in Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH umfirmiert.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und besteht aus 25.000 Geschäftsanteilen
mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 und den laufenden Nummern 1 bis 25.000.
Die Geschäftsführung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH besteht gemäß § 6 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrags aus einem oder mehreren Geschäftsführern. Alleiniger Geschäftsführer der
Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH ist gegenwärtig Herr Dr. Hans-Heinrich Hamer,
Verlagsgeschäftsführer Auto, Computer & Sport der Axel Springer SE. Es ist beabsichtigt, Herrn
Stephan Fritz, derzeit Verlagsleiter Auto Bild-Gruppe der Axel Springer SE, als weiteren
Geschäftsführer zu bestellen.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags wird die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH
durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die
Gesellschafterversammlung
kann
einem,
mehreren
oder
allen
Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis erteilen und einen, mehrere oder alle Geschäftsführer allgemein oder für den
Einzelfall ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Mit
Gesellschafterbeschluss vom 15. Oktober 2015 hat die Axel Springer SE als alleinige Gesellschafterin
der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH Herrn Dr. Hans-Heinrich Hamer stets
Einzelvertretungsbefugnis erteilt und ihn von den Beschränkungen des § 181 Var. 2 BGB befreit.
Gegenstand des Unternehmens der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH sind gemäß § 2 des
Gesellschaftsvertrages die Geschäfte eines Verlages und die Entwicklung, Erstellung, Verbreitung und
Vermarktung von Verlagsprodukten und Medieninhalten aller Art und auf allen Medienplattformen
(Print-Titel, Internet-Portale, Mobile Dienste, TV-Angebote etc.) im Sektor Auto und Motorsport.
Die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu
treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind.
Die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH ist ferner berechtigt, ähnliche oder andere
Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen, wesentliche Betriebsteile
-3und/oder Geschäftsbereiche auszugliedern, zu veräußern und/oder auf Tochtergesellschaften oder
Gemeinschaftsunternehmen zu übertragen. Die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH ist
weiter berechtigt, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland Vertretungen,
Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaft zu errichten.
Die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH wurde im Jahr 2015 durch die Blitzstart Holding
AG als Vorratsgesellschaft neu gegründet und am 15. Oktober 2015 im Zusammenhang mit dem Erwerb
der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH durch die Axel Springer SE entsprechend den
Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine sogenannte „wirtschaftliche Neugründung“ stellt,
„aktiviert“. Zuvor entfaltete die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH keine eigene
Geschäftstätigkeit. Die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH hält auch keine Beteiligungen.
Es ist beabsichtigt, den Teilbetrieb Geschäftsbereich Autozeitschriften der Axel Springer SE im Wege
der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die Axel Springer Auto &
Motorsport Verlag GmbH zu übertragen. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird der
ordentlichen Hauptversammlung der Axel Springer SE am 13. April 2016 unter TOP 5 zur Zustimmung
vorgelegt. Weitere Informationen zu der Ausgliederung können insbesondere dem Ausgliederungs- und
Übernahmevertrag sowie dem gemeinsamen Ausgliederungsbericht des Vorstands der Axel Springer
SE und der Geschäftsführung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH gemäß § 127 UmwG
entnommen werden, die ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Axel Springer
SE über die Internetseite der Axel Springer SE (www.axelspringer.de/hv2016) zugänglich sind und in
den Geschäftsräumen der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, Axel-Springer-Platz 1,
20350 Hamburg zur Einsichtnahme ausliegen.
2. Rechtliche und wirtschaftliche Gründe für den Abschluss des Vertrages
Aufgrund des Vertrages werden die bei der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH
entstehenden Gewinne und Verluste von der Axel Springer SE handelsrechtlich übernommen.
Steuerlich werden Gewinne und Verluste der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH der Axel
Springer SE zugerechnet und eine ertragsteuerliche Organschaft begründet. Damit bietet sich für die
Axel Springer SE die Möglichkeit, die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH in den
steuerlichen Ergebnisausgleich einzubeziehen. Weiterhin sichert der Abschluss des Vertrages die
Einbindung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH in den umsatzsteuerlichen Organkreis
der Axel Springer SE, sobald die Gesellschaft unternehmerisch tätig wird.
Um bereits für das gesamte Geschäftsjahr 2016 eine steuerliche Organschaft mit der Axel Springer Auto
& Motorsport Verlag GmbH herbeizuführen, ist es erforderlich, dass der Vertrag bis zum 31. Dezember
2016 wirksam wird. Dies setzt neben der Zustimmung der Hauptversammlung der Axel Springer SE
und der (bereits vorliegenden) Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Axel Springer Auto &
Motorsport Verlag GmbH auch voraus, dass der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt in das Handelsregister
der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH eingetragen wird. Falls der Vertrag erst nach dem
31. Dezember 2016 in das Handelsregister der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH
eingetragen werden sollte, findet der Vertrag – soweit gesellschaftsrechtlich zulässig – erstmals
Anwendung auf das Wirtschaftsjahr der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, welches am
1. Januar 2017 beginnt.
Für die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH ergeben sich aus dem Vertrag Vorteile durch
die finanzielle Absicherung, da die Axel Springer SE sämtliche ggf. entstehenden Verluste
auszugleichen hat.
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3. Erläuterung des Vertrags
Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:
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In § 1 des Vertrages wird die Leitung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH der
Axel Springer SE unterstellt. Die Axel Springer SE ist berechtigt, der Geschäftsführung der
Axel Springer Auto & Motorsport Verlag hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen
zu erteilen. Die Geschäftsführung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH ist
verpflichtet, die Weisungen zu befolgen.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2016 (bzw., falls der Vertrag erst nach dem 31. Dezember
2016 in das Handelsregister des Sitzes der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH
eingetragen werden sollte, beginnend mit dem Geschäftsjahr, in welchem der Vertrag im
Handelsregister des Sitzes der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH eingetragen
wird) ist die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH gemäß § 2 Abs. 1 des Vertrages
verpflichtet, ihren ganzen nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn unter
sinngemäßer Beachtung des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die Axel
Springer SE abzuführen.
Die Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH kann gemäß § 2 Abs. 2 des Vertrages mit
Zustimmung der Axel Springer SE Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere
Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des
Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Verlangen
der Axel Springer SE aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden
oder als Gewinn abzuführen.
Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen – auch soweit sie während
der Vertragsdauer gebildet wurden – oder ihre Heranziehung zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrages ist ausgeschlossen; gleiches gilt für einen zu Beginn der Vertragsdauer etwa
vorhandenen Gewinnvortrag (§ 2 Abs. 3 des Vertrages).
Nach § 3 des Vertrages hat die Axel Springer SE die Verluste der Axel Springer Auto &
Motorsport Verlag GmbH entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung zu übernehmen.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Vertrages bedarf dieser neben der bereits erfolgten Zustimmung der
Gesellschafterversammlung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH der
Zustimmung der Hauptversammlung der Axel Springer SE. Der Vertrag wird wirksam mit
Eintragung im Handelsregister der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH. Die
Gewinnabführungsverpflichtung und die Verlustausgleichspflicht gelten erstmals ab Beginn des
Geschäftsjahres der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, in dem der Vertrag
wirksam wird (§ 4 Abs. 2 des Vertrages).
§ 4 Abs. 3 des Vertrages regelt die Vertragsdauer. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des
Geschäftsjahres der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH gekündigt werden,
frühestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres, welches mindestens fünf (5) volle Zeitjahre
nach Beginn des Geschäftsjahres der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, in dem
der Vertrag mit Eintragung im Handelsregister der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag
GmbH wirksam wird, abläuft.
Nach § 4 Abs. 4 des Vertrages bleibt das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
-5die Veräußerung oder Einbringung von Anteilen an der Axel Springer Auto & Motorsport
Verlag GmbH durch die Axel Springer SE, jeweils soweit hierdurch die finanzielle
Eingliederung der beherrschten Gesellschaft in die Axel Springer SE i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 KStG wegfällt, die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Axel Springer Auto &
Motorsport Verlag GmbH oder der Axel Springer SE und die Umwandlung der Axel Springer
Auto & Motorsport Verlag GmbH in eine Rechtsform, die nicht Organgesellschaft i.S.d. § 14
KStG sein kann.
Da die Axel Springer SE die alleinige Gesellschafterin der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag
GmbH ist, sind Regelungen über Ausgleich (§ 304 AktG) und Abfindung (§ 305 AktG) für
außenstehende Gesellschafter im Vertrag nicht erforderlich. Deshalb konnte auch eine Bewertung der
Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH sowie eine Prüfung des Unternehmensvertrages
entsprechend § 293b AktG unterbleiben.
4. Unterlagen
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Axel Springer SE sind der Vertrag, die
Jahresabschlüsse und Lageberichte der beteiligten Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre
(soweit vorhanden) sowie der vorliegende gemeinsame Bericht des Vorstands der Axel Springer SE und
der Geschäftsführung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH über die Internetseite der
Axel Springer SE (www.axelspringer.de/hv2016) zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der
Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg zur
Einsichtnahme aus. Die vorgenannten Dokumente werden auch in der Hauptversammlung der Axel
Springer SE zugänglich gemacht.

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