Formular 7-2006: Angaben bei
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Formular 7-2006: Angaben bei
Hinweis zum Ausfüllen Formular 7 Angaben bei Liegenschaftenbesitz Hilfsblatt zur Steuererklärung 2006 Kanton Thurgau Reg.-Nr.: Gemeinde: Steuerpflichtige(r): Name: Vorname: Ehefrau: Name: Vorname: 2006 A. Am Wohnsitz selbstgenutzte Liegenschaft bzw. Stockwerkanteile Liegenschaft oder Stockwerkeigentum (Wohnung) Wohnsitzgemeinde: Mietwerte aus Selbstnutzung Staatssteuer Bundessteuer Kanton / Staat: A. Art:* Amtsnummer: Anteile: Baujahr: Kaufjahr: Steuerwert Fr. zusätzlich bei Stockwerkeigentum für Autoabstellplatz, Bastelraum, usw. B. Art:* C. Art:* Amtsnummer: Anteile: Baujahr: Kaufjahr: Amtsnummer: Anteile: Baujahr: Kaufjahr: Total Mietwerte aus Selbstnutzung 1) Selbstnutzungsabzug (Staatssteuer 40% / Bundessteuer 20%) – – – – Total der steuerbaren Eigenmietwerte Miet- und Pachtzinsen A: Miet- und Pachtzinsen B: Miet- und Pachtzinsen C: Bruttoertrag Liegenschaft 2) Unterhalts- und Betriebskosten A, B und C (pauschal oder effektiv) Nettoertrag Liegenschaft (Übertrag in Zusammenzug B, Ziffer 1) 1) Zur Berechnung des Eigenmietwertes wird vom Mietwert aus Selbstnutzung bei den Staats- und Gemeindesteuern ein Abzug von 40% und bei der direkten Bundessteuer von 20% vorgenommen. Auf den Mietwerten von landwirtschaftlichen Liegenschaften kann kein solcher Abzug vorgenommen werden. 2) Werden die effektiven Unterhaltskosten geltend gemacht, so sind diese Auslagen im Hilfsblatt «Unterhalts- und Betriebskosten für Liegenschaften» für jede Liegenschaft detailliert anzugeben. Total Steuerwerte der am Wohnsitz selbstgenutzten Liegenschaftsteile (Übertrag in Zusammenzug B, Ziffer 4) Die weiteren (nicht am Wohnsitz selbstgenutzten) Liegenschaften sind auf der Rückseite dieses Formulars einzutragen. B. Zusammenzug Nettoertrag aller Liegenschaften Staatssteuer Bundessteuer Fr. Fr. 1. Übertrag Nettoertrag der am Wohnsitz selbstgenutzten Liegenschaftsteile (Hertrag von Seite 1) 2. Übertrag Nettoertrag der weiteren Liegenschaften (siehe Rückseite)(Hertrag von Seite 2) 3. Total Nettoertrag aller Liegenschaften Code 180 Übertrag in Steuererklärung Seite 2, Ziffer 8 Steuerwert aller Liegenschaften Steuerwert in Fr. 4. Übertrag Steuerwerte der am Wohnsitz selbstgenutzten Liegenschaftsteile (Hertrag von Seite 1) 5. Übertrag Steuerwerte der weiteren Liegenschaften (siehe Rückseite)(Hertrag von Seite 2) 3.7410.7 6. Total Steuerwerte der Liegenschaften www.tg.ch/steuern Drucken Schliessen Code 430 Übertrag in Steuererklärung Seite 4, Ziffer 31 Löschen Weiter >> Register-Nr. C. Weitere Liegenschaften Steuerwerte in Fr. Detailangaben 1. Gemeinde: Amtsnummer: 2. Gemeinde: Amtsnummer: 3. Gemeinde: Amtsnummer: 4. Gemeinde: Amtsnummer: 5. Gemeinde: Amtsnummer: 6. Gemeinde: Amtsnummer: 7. Gemeinde: Amtsnummer: 8. Gemeinde: Amtsnummer: 9. Gemeinde: Amtsnummer: 10. Gemeinde: Amtsnummer: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kanton / Staat: Art*: Anteile: Baujahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Kaufjahr: Übertrag Steuerwerte weiterer Liegenschaften (von Beiblättern) Total Steuerwerte weiterer Liegenschaften (Übertrag auf Seite 1 in Zusammenzug B, Ziffer 5) *Als «Art der Liegenschaft» soll z.B. 3-Familienhaus, Magazingebäude, Wiese, Bauplatz usw. eingetragen werden. Ertrag und Kosten weiterer Liegenschaften Mietwert aus Selbstnutzung2) Miet- und Pachtzinsen Fr. Fr. Total Bruttoertrag 2006 Fr. Unterhalts- und Betriebskosten Pauschal Fr. Effektiv 1) Fr. Total Nettoertrag 2006 Fr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Übertrag Nettoertrag weiterer Liegenschaften (von Beiblättern) Total Nettoertrag der weiteren Liegenschaften (Übertrag auf Vorderseite in «Zusammenzug B», Ziffer 2) 1) Werden die effektiven Unterhaltskosten geltend gemacht, so sind diese Auslagen im Hilfsblatt «Unterhalts- und Betriebskosten für Liegenschaften» für jede Liegenschaft detailliert anzugeben. 2) Bei Zweit- oder Ferienwohnungen wird der Mietwert aus Selbstnutzung (gemäss Liegenschaftenschätzung) besteuert. www.tg.ch/steuern Drucken Schliessen Löschen << Zurück