Formular 7-2006: Angaben bei

Transcrição

Formular 7-2006: Angaben bei
Hinweis zum Ausfüllen
Formular 7
Angaben bei Liegenschaftenbesitz
Hilfsblatt zur Steuererklärung 2006
Kanton Thurgau
Reg.-Nr.:
Gemeinde:
Steuerpflichtige(r):
Name:
Vorname:
Ehefrau:
Name:
Vorname:
2006
A. Am Wohnsitz selbstgenutzte Liegenschaft bzw. Stockwerkanteile
Liegenschaft oder Stockwerkeigentum (Wohnung)
Wohnsitzgemeinde:
Mietwerte aus Selbstnutzung
Staatssteuer
Bundessteuer
Kanton / Staat:
A. Art:*
Amtsnummer:
Anteile:
Baujahr:
Kaufjahr:
Steuerwert
Fr.
zusätzlich bei Stockwerkeigentum für Autoabstellplatz, Bastelraum, usw.
B. Art:*
C. Art:*
Amtsnummer:
Anteile:
Baujahr:
Kaufjahr:
Amtsnummer:
Anteile:
Baujahr:
Kaufjahr:
Total Mietwerte aus Selbstnutzung
1)
Selbstnutzungsabzug (Staatssteuer 40% / Bundessteuer 20%)
–
–
–
–
Total der steuerbaren Eigenmietwerte
Miet- und Pachtzinsen A:
Miet- und Pachtzinsen B:
Miet- und Pachtzinsen C:
Bruttoertrag Liegenschaft
2)
Unterhalts- und Betriebskosten A, B und C (pauschal oder effektiv)
Nettoertrag Liegenschaft (Übertrag in Zusammenzug B, Ziffer 1)
1)
Zur Berechnung des Eigenmietwertes wird vom Mietwert aus Selbstnutzung bei den Staats- und Gemeindesteuern
ein Abzug von 40% und bei der direkten Bundessteuer von 20% vorgenommen. Auf den Mietwerten von landwirtschaftlichen Liegenschaften kann kein solcher Abzug vorgenommen werden.
2)
Werden die effektiven Unterhaltskosten geltend gemacht, so sind diese Auslagen im Hilfsblatt «Unterhalts- und
Betriebskosten für Liegenschaften» für jede Liegenschaft detailliert anzugeben.
Total Steuerwerte der am Wohnsitz selbstgenutzten Liegenschaftsteile (Übertrag in Zusammenzug B, Ziffer 4)
Die weiteren (nicht am Wohnsitz selbstgenutzten) Liegenschaften sind auf der Rückseite dieses Formulars einzutragen.
B. Zusammenzug
Nettoertrag aller Liegenschaften
Staatssteuer
Bundessteuer
Fr.
Fr.
1. Übertrag Nettoertrag der am Wohnsitz selbstgenutzten Liegenschaftsteile (Hertrag von Seite 1)
2. Übertrag Nettoertrag der weiteren Liegenschaften (siehe Rückseite)(Hertrag von Seite 2)
3. Total Nettoertrag aller Liegenschaften
Code
180
Übertrag in Steuererklärung Seite 2, Ziffer 8
Steuerwert aller Liegenschaften
Steuerwert in Fr.
4. Übertrag Steuerwerte der am Wohnsitz selbstgenutzten Liegenschaftsteile (Hertrag von Seite 1)
5. Übertrag Steuerwerte der weiteren Liegenschaften (siehe Rückseite)(Hertrag von Seite 2)
3.7410.7
6. Total Steuerwerte der Liegenschaften
www.tg.ch/steuern
Drucken
Schliessen
Code
430
Übertrag in Steuererklärung
Seite 4, Ziffer 31
Löschen
Weiter >>
Register-Nr.
C. Weitere Liegenschaften
Steuerwerte in Fr.
Detailangaben
1. Gemeinde:
Amtsnummer:
2. Gemeinde:
Amtsnummer:
3. Gemeinde:
Amtsnummer:
4. Gemeinde:
Amtsnummer:
5. Gemeinde:
Amtsnummer:
6. Gemeinde:
Amtsnummer:
7. Gemeinde:
Amtsnummer:
8. Gemeinde:
Amtsnummer:
9. Gemeinde:
Amtsnummer:
10. Gemeinde:
Amtsnummer:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kanton / Staat:
Art*:
Anteile:
Baujahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Kaufjahr:
Übertrag Steuerwerte weiterer Liegenschaften (von Beiblättern)
Total Steuerwerte weiterer Liegenschaften (Übertrag auf Seite 1 in Zusammenzug B, Ziffer 5)
*Als «Art der Liegenschaft» soll z.B. 3-Familienhaus, Magazingebäude, Wiese, Bauplatz usw. eingetragen werden.
Ertrag und Kosten weiterer Liegenschaften
Mietwert aus
Selbstnutzung2)
Miet- und
Pachtzinsen
Fr.
Fr.
Total
Bruttoertrag
2006
Fr.
Unterhalts- und Betriebskosten
Pauschal
Fr.
Effektiv 1)
Fr.
Total
Nettoertrag
2006
Fr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Übertrag Nettoertrag weiterer Liegenschaften (von Beiblättern)
Total Nettoertrag der weiteren Liegenschaften (Übertrag auf Vorderseite in «Zusammenzug B», Ziffer 2)
1)
Werden die effektiven Unterhaltskosten geltend gemacht, so sind diese Auslagen im Hilfsblatt «Unterhalts- und Betriebskosten
für Liegenschaften» für jede Liegenschaft detailliert anzugeben.
2)
Bei Zweit- oder Ferienwohnungen wird der Mietwert aus Selbstnutzung (gemäss Liegenschaftenschätzung) besteuert.
www.tg.ch/steuern
Drucken
Schliessen
Löschen
<< Zurück