2016.06_POS_5.0196_Höchstspannungsleitungen_ANT

Transcrição

2016.06_POS_5.0196_Höchstspannungsleitungen_ANT
Conseil d'Etat
Staatsrat
ANTWORT AUF DAS POSTULAT
Urheber
Gaël Bourgeois, AdG/LA, Marcel Bayard, PDCC, Sylvie Masserey Anselin (Suppl.),
PLR, und Pascal Torrent, UDC
Gegenstand
Höchstspannungsleitungen – Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
Datum
12.11.2015
Nummer
5.0196 (in Zusammenarbeit mit dem DVER und dem DGSK)
Die Postulanten fordern den Staatsrat auf, bei den Bundesbehörden vorstellig zu werden,
damit der Anlagegrenzwert (vorsorglicher Grenzwert) für neue oder geänderte
Höchstspannungsleitungen von 1 auf 0,25 Mikrotesla gesenkt wird.
Auf nationaler Ebene ist es Aufgabe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), den Stand der
Wissenschaft und der Kenntnisse in Sachen Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung
(NIS) auf die Gesundheit zu verfolgen. Angesichts des Ausmasses dieser Aufgabe hat das
BAFU unlängst eine beratende Expertengruppe in Sachen NIS (BERENIS) ernannt. Diese
Expertengruppe beobachtet die wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der NISAuswirkungen und konzentriert sich dabei auf die Studien, die in ihren Augen einer
detaillierten Beurteilung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesundheit der
Bevölkerung bedürfen. Es ist Sache des BAFU, dem Bundesrat eine Anpassung der
Grenzwerte vorzuschlagen, wenn dies aufgrund neuer Forschungsergebnisse oder
Erkenntnisse nötig scheint.
In seiner Antwort vom 11. November 2015 auf die Interpellation 15.4012 hat der Bundesrat
zur Frage der Hochspannungsleitungen Stellung genommen. Er hat insbesondere daran
erinnert, dass für die in der Schweiz geltende vorsorgliche Emissionsbegrenzung für neu
erstellte oder umgebaute Hochspannungsleitungen (1 Mikrotesla) die volle Auslastung der
Leitung massgebend ist. Die nordischen Länder empfehlen zwar tiefere Grenzwerte, die
allerdings für die langfristige Durchschnittsauslastung der Leitung gelten. Im langfristigen
Durchschnitt ist die magnetische Flussdichte tiefer als jene, die für die volle Auslastung einer
Hochspannungsleitung berechnet wurde. Die durchschnittliche reale Magnetfeldbelastung
bei Einhaltung des Anlagegrenzwerts liegt in der Regel also deutlich unter 1 Mikrotesla.
Am 23. März 2016 hat der Bundesrat entschieden, die Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV) dahingehend abzuändern, dass die alten Anlagen
inskünftig strikteren vorsorglichen Emissionsbegrenzungen genügen müssen, wenn sie
Gegenstand gewisser Änderungen sind. Diese Anpassung geht in die Richtung einer
strikteren Anwendung des Vorsorgeprinzips.
Angesichts der obigen Ausführungen ist der Staatsrat der Ansicht, darauf vertrauen zu
können, dass das BAFU angemessene Normen vorschlägt. Der Staatsrat wird sich weiterhin
für die Erdverkabelung der Hochspannungsleitungen einsetzen, um somit sowohl die
Gesundheit der Bevölkerung zu schützen als auch die Schönheit der Walliser Landschaft zu
bewahren.
Das Postulat wird zur Ablehnung empfohlen.
Auswirkungen Administration: keine
Auswirkungen Finanzen: keine
Auswirkungen Personal (VZE): keine
Auswirkungen NFA: keine
Ort, Datum
Sitten, den 14. April 2016