landesamt für besoldung und versorgung baden
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landesamt für besoldung und versorgung baden
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG BADEN-WÜRTTEMBERG Landesamt für Besoldung und Versorgung, 70730 Fellbach Fellbach, Durchwahl 0711 3426 Fax. Nr. An alle personalverwaltenden Dienststellen des Landes Baden-Württemberg - Personalstellen - 0711 3426 Name: 16.03.2012 2683 2026 Jürgen Arbeiter Höhergruppierungen aufgrund neuer Entgeltordnung E-Mail vom 24.02.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 24.02.2012 haben wir ein Informationsblatt zum Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum TVÜ-L in Verbindung mit der ab 01.01.2012 geltenden Entgeltordnung zum TV-L übersandt. Dabei wurde ein spezieller Vordruck für Anfragen hinsichtlich der Auswirkung von Höhergruppierungen zum 01.01.2012 (aufgrund geänderter Eingruppierungsvorgaben in der Entgeltordnung) in Aussicht gestellt. Dieser Vordruck kann ab sofort unter der Vordrucknummer LBV 42109 im LBV-Intranet unter http://intranet.lbv.bwl.de/vordrucke heruntergeladen werden. Der Vordruck soll in den betroffenen Fällen an das jeweils zuständige Arbeitsgebiet des Beschäftigten gesandt werden. Die/der Bearbeiter/in im Hause wird dann aufgrund der Anfrage eine Berechnung erstellen wie sich eine mögliche Höhergruppierung zum 01.01.2012 im Verhältnis zu einem Verbleiben in der derzeitigen Entgeltgruppe darstellt. Diese vergleichende Darstellung soll sich bis zum Erreichen der jeweiligen Endstufe der Entgeltgruppen erstrecken. Die Berechnung soll dann der personalverwaltenden Dienststelle zur Aushändigung an den Beschäftigten übersandt werden. Die zur Erstellung der Berechnung notwendigen Vorarbeiten sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Wir hoffen im Laufe des Monats April mit der Beantwortung der Anfragen beginnen zu können. In diesem Zusammenhang noch eine Bitte: Die Anfrage und die Berechnung durch uns sind keine Voraussetzung für die Beantragung einer Höhergruppierung. Die Beantwortung der Anfragen verursacht einen nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für unsere Bearbeiter/innen und wir sind deshalb für jede nicht gestellte Anfrage dankbar. Anfragen darum nach Möglichkeit nur, wenn der Beschäftigte für seine Entscheidungsfindung eine solche Berechnung als unbedingt notwendig ansieht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Dienstgebäude: Philipp-Reis-Str. 2 Schaflandstr. 3/1 Bankverbindung: Internationale Bankverbindung: Zentrale: 0711 3426-0 Internet: www.lbv.bwl.de Deutsche Bundesbank Stuttgart E-Mail: Kundenportal: Kto.-Nr. IBAN [email protected] www.lbv.bwl.de/kundenportal 60 001 510 DE65 6000 0000 0060 0015 10 Bahnhof Fellbach BLZ 600 000 00 BIC MARKDEF1600