landesamt für besoldung und versorgung baden

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landesamt für besoldung und versorgung baden
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
Landesamt für Besoldung und Versorgung, 70730 Fellbach
Fellbach,
Durchwahl 0711 3426 Fax. Nr.
An alle
personalverwaltenden Dienststellen
des Landes Baden-Württemberg
- Personalstellen -
0711 3426 Name:
16.03.2012
2683
2026
Jürgen Arbeiter
Höhergruppierungen aufgrund neuer Entgeltordnung
E-Mail vom 24.02.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail vom 24.02.2012 haben wir ein Informationsblatt zum Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum
TVÜ-L in Verbindung mit der ab 01.01.2012 geltenden Entgeltordnung zum TV-L übersandt. Dabei
wurde ein spezieller Vordruck für Anfragen hinsichtlich der Auswirkung von Höhergruppierungen
zum 01.01.2012 (aufgrund geänderter Eingruppierungsvorgaben in der Entgeltordnung) in Aussicht
gestellt.
Dieser Vordruck kann ab sofort unter der Vordrucknummer LBV 42109 im LBV-Intranet unter
http://intranet.lbv.bwl.de/vordrucke heruntergeladen werden.
Der Vordruck soll in den betroffenen Fällen an das jeweils zuständige Arbeitsgebiet des Beschäftigten gesandt werden. Die/der Bearbeiter/in im Hause wird dann aufgrund der Anfrage eine Berechnung erstellen wie sich eine mögliche Höhergruppierung zum 01.01.2012 im Verhältnis zu einem
Verbleiben in der derzeitigen Entgeltgruppe darstellt. Diese vergleichende Darstellung soll sich bis
zum Erreichen der jeweiligen Endstufe der Entgeltgruppen erstrecken. Die Berechnung soll dann der
personalverwaltenden Dienststelle zur Aushändigung an den Beschäftigten übersandt werden. Die
zur Erstellung der Berechnung notwendigen Vorarbeiten sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Wir
hoffen im Laufe des Monats April mit der Beantwortung der Anfragen beginnen zu können.
In diesem Zusammenhang noch eine Bitte: Die Anfrage und die Berechnung durch uns sind keine
Voraussetzung für die Beantragung einer Höhergruppierung. Die Beantwortung der Anfragen verursacht einen nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für unsere Bearbeiter/innen und wir
sind deshalb für jede nicht gestellte Anfrage dankbar. Anfragen darum nach Möglichkeit nur,
wenn der Beschäftigte für seine Entscheidungsfindung eine solche Berechnung als unbedingt notwendig ansieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
Dienstgebäude:
 Philipp-Reis-Str. 2
Schaflandstr. 3/1
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Zentrale: 0711 3426-0
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