Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

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Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 12 /
12. Wahlperiode
30. 12. 97
2346
Antrag
der Fraktion Die Republikaner
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Umwelt und Verkehr
Öffnung der Kfz-Zulassungsstellen
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie die Landesregierung die Erfahrungen des Kreises Böblingen mit der samstäglichen Öffnung der Kfz-Zulassungsstelle in Böblingen beurteilt hinsichtlich
a) Kundenzufriedenheit,
b) Mitarbeiterzufriedenheit,
c) Mehreinnahmen;
2. welche Kundschaft diesen Samstagsservice vorwiegend in Anspruch nimmt, inwieweit es sich um zusätzliche Kunden handelt bzw. in welchem Umfang es
sich um Verlagerungen von anderen Tagen handelt;
3. ob ihr Überlegungen des Kreises Böblingen bekannt sind und wie sie diese gegebenenfalls einschätzt, neben Böblingen auch die Zulassungsstellen in Herrenberg und Leonberg samstags zu öffnen;
4. welche anderen Kreise in Baden-Württemberg auch samstags ihre Zulassungsstellen geöffnet haben;
5. ob sie die bürgernahe Serviceleistung des Kreises Böblingen als Vorbild für andere Kreise in Baden-Württemberg ansieht.
30. 12. 97
Deuschle, Eigenthaler,
Herbricht, Rapp, Huchler
und Fraktion
Eingegangen: 30. 12. 97 / Ausgegeben: 23. 02. 98
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode
Drucksache 12 / 2346
Begründung
Der Landkreis Böblingen hat seit Mitte 1996 die Kfz-Zulassungsstelle auch samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Nach Informationen der Antragsteller sind
sowohl Kunden als auch Mitarbeiter mit dem kundenfreundlichen Service sehr zufrieden. Es stellt sich die Frage, ob die Böblinger Regelung nicht für andere Kreise
Baden-Württembergs Vorbild sein könnte.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 3. Februar 1998 Nr. 36–3861.1–00/271 nimmt das Ministerium
für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Erfahrungen des Landkreises Böblingen werden hinsichtlich Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Mehreinnahmen wie folgt beurteilt:
a) Kundenzufriedenheit:
Die samstäglichen Öffnungszeiten werden von allen Kunden positiv bewertet.
b) Mitarbeiterzufriedenheit:
Die Samstagsbeschäftigung erfolgt allein auf freiwilliger Basis. Für diese Arbeit
wird entweder Freizeitausgleich oder eine Vergütung der Mehrarbeit gewährt.
c) Mehreinnahmen:
Mehreinnahmen werden nur mit standortunabhängigem Zulassungsgeschäft
(Stillegung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken, internationale Zulassungen) erzielt. Sie beliefen sich im Jahr 1997 auf ca. 200.000 DM. Die durch
die samstäglichen Öffnungszeiten bedingten Kosten wurden vom Landratsamt
Böblingen nicht mitgeteilt.
Zu 2.:
Während nach der Öffnung der Zulassungsstelle an Samstagen seit Juli 1996
zunächst nur 100 Kunden davon Gebrauch machten, hat sich die Zahl inzwischen
auf etwa 250–300 Kunden je Samstag erhöht.
Von diesen wohnen etwa zwei Drittel im Landkreis Böblingen. Insoweit dürfte es
sich um Verlagerungen von anderen Wochentagen handeln.
Zusätzliche Kunden kamen aus dem gesamten süddeutschen Raum und aus dem
europäischen Ausland. So wurden im Jahre 1997 samstags durchschnittlich jeweils
60 internationale Zulassungen beantragt. Von den Antragstellern waren etwa 80 %
kreisfremd.
Zu 3.:
Das Landratsamt Böblingen beabsichtigt derzeit nicht, die Außenstellen in Herrenberg und Leonberg samstags zu öffnen.
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode
Drucksache 12 / 2346
Zu 4.:
Es sind keine anderen Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen in Baden-Württemberg bekannt, die samstags geöffnet haben.
Zu 5.:
Die Öffnungszeiten in Böblingen entsprechen den seit Jahren von der Landesregierung verfolgten Überlegungen zur bürgernäheren Gestaltung der Behörden.
Soweit auch andere Zulassungsstellen an Samstagen öffnen würden, dürfte aber
eher mit einer Verteilung des von einer Zulassungsstelle zu leistenden Arbeitsaufwandes auszugehen sein und der Zulauf bei dieser Zulassungsstelle entsprechend
abnehmen. Dies betrifft insbesondere den Anteil an kreisfremden Kunden, wie er
zur Zeit samstags in Böblingen festgestellt wird.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen zu den unteren staatlichen Verwaltungsbehörden nach dem Landesverwaltungsgesetz gehören
und sich die innere Organisation eines Landratsamtes nach der Landkreisordnung
bestimmt. Die Gestaltung der Öffnungszeiten ist Sache der inneren Organisation
des jeweiligen Landratsamtes.
Schaufler
Minister für Umwelt und Verkehr
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