Sicherheitsdatenblatt
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Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 8 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: Biertreber, frisch 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Handelsname Biertreber, frisch Artikelnummer: 10100, 10101, 10111, 10112 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Einzelfuttermittel Hersteller / Lieferant Leiber GmbH Straße / Postfach Hafenstraße 24 Nat.-Kenn. / PLZ / Ort DE- 49565 Bramsche Kontaktstelle für technische Information Cord Wallheinke Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 20 Telefon / Telefax / E-Mail Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 0 Fax: +49 (0) 5461 / 9303 – 19 [email protected] Notrufnummer 24 Stunden Notrufnummer Tel.: +49 (0) 541 / 58 04 92 42 2. Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffes/der Zubereitung Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), gemäß Richtlinie 67/548/EWG (gilt für Stoffe) und Richtlinie 1999/45/EG (gilt für Zubereitungen) nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Seite 2 von 8 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: Biertreber, frisch Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Keine zusätzlichen Angaben. 3. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung Bei Biertreber, frisch handelt es sich um ein Naturprodukt, welches nach der Läuterung bei der Bierherstellung anfällt. Hauptbestandteile des Trebers sind Proteine und Kohlenhydrate. Die genaue Produktzusammensetzung ist einem gesonderten Produktdatenblatt zu entnehmen. CAS-Nr.: nicht vergeben EINECS-Nr.: nicht vergeben Gefährliche Inhaltsstoffe Das Produkt enthält keine gefährlichen Inhaltsstoffe. Stoffe mit vorgeschriebenen EG-Grenzwerten Es müssen keine EG-Grenzwerte eingehalten werden. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Einatmen Produkt bildet keine Stäube. Nach Hautkontakt Betroffene Hautareale mit warmem Wasser abspülen. Das Produkt ist im Allgemeinen nicht hautreizend. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augen bei geöffnetem Lidspalt 10 Minuten mit Wasser spülen. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen. Sicherheitsdatenblatt Seite 3 von 8 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: Biertreber, frisch Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt Legen Sie dem Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vor. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Wasser, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver Ungeeignete Löschmittel Nicht bekannt. Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Im Brandfall kann Kohlenmonoxid und Kohlendioxid freigesetzt werden. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und geeignete Schutzausrüstung verwenden. Zusätzliche Hinweise Keine zusätzlichen Hinweise. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtmaßnahmen Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in Oberflächenwasser oder die Kanalisation gelangen lassen. Seite 4 von 8 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: Biertreber, frisch Verfahren zur Reinigung/Aufnahme Das Produkt mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen. Flächen gründlich mit Wasser nachreinigen. Zusätzliche Hinweise Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. 7. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang Bei sachgemäßer Verwendung sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Bei sachgemäßer Verwendung sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Weitere Hinweise Keine zusätzlichen Hinweise. Angaben zu den Lagerbedingungen Auf festem Untergrund (Silo-Platte) unter Luftabschluss (Silo-Folie). Anforderungen an Lagerräume und Behälter Lagerklasse VCI: 10 - 13 (Sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe) Bestimmte Verwendungen Biertreber werden in der Tierernährung als Einzelfuttermittel u.a. wegen ihres ernährungsphysiologischen Wertes eingesetzt. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte Das Produkt enthält keine Stoffe mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Nicht notwendig. Hautschutz: Geeignete Kleidung und Handschuhe tragen. Seite 5 von 8 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Version: 01 Handelsname: Biertreber, frisch Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166 verwenden. Augenschutz: Angaben zur Arbeitshygiene: Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen. Nicht Rauchen, Essen und Trinken. Siehe Abschnitt 6 und 7. Keine darüber hinausgehenden Maßnah- Umweltschutzmaßnahmen: men erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand: grob-faserige Struktur Farbe: hellbraun bis mittelbraun Geruch: produkttypisch (brotartig) Sicherheitsrelevante Daten Siedepunkt/-bereich: Nicht anwendbar Schmelzpunkt/-bereich: Nicht anwendbar Flammpunkt: Nicht anwendbar Entzündlichkeit: Nicht anwendbar Zündtemperatur: Nicht bestimmt Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Dampfdruck: Nicht anwendbar Dichte: Schüttgewicht: 1000 kg/m Explosionsgrenze: Nicht anwendbar Löslichkeit in Wasser: nicht löslich pH-Wert: 5-6 3 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Thermische Belastung (Erhitzung). Zu vermeidende Stoffe Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemäßer Anwendung. Seite 6 von 8 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: Biertreber, frisch 11. Toxikologische Angaben Toxikologische Prüfungen Daten zur Toxizität liegen uns nicht vor. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Bei sachgemäßen Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädliche Wirkungen. Erfahrungen aus der Praxis Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Angaben zu den Inhaltsstoffen Es handelt sich um einen Naturstoff von dem keine uns bekannte Gefahr ausgeht. 12. Umweltbezogene Angaben Ökotoxizität Daten zur Toxizität liegen uns nicht vor. Bei bestimmungsgemäßen Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt und zu erwarten. Mobilität Daten zur Mobilität liegen uns nicht vor. Persistenz und Abbaubarkeit Es ist keine Persistenz zu erwarten. Alle organischen Bestandteile des Produktes sind biologisch abbaubar. Bioakkumulationspotential Daten zum Bioakkumulationspotential liegen uns nicht vor. Es ist jedoch aufgrund seiner Zusammensetzung davon auszugehen, dass keine Akkumulation stattfindet. Ergebnisse der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT (persistent, bioaccumulative and toxic) und vPvB-Stoff (very persistent, very bioaccumulative). Andere schädliche Wirkungen Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Sicherheitsdatenblatt Seite 7 von 8 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: Biertreber, frisch 13. Hinweise zur Entsorgung Stoff/Zubereitung Chemikalien müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden lokalen Behörden. Kleinere Mengen können zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Verpackung Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden lokalen Behörden. Nicht kontaminierte Verpackungen können wie Hausmüll behandelt werden. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVSEB Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Seeschiffstransport IMDG und GGVSee Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. 15. Rechtsvorschriften Stoffsicherheitsbeurteilung Für das Produkt wurde keine Sicherheitsbeurteilung ausgearbeitet. Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) Es gelten keine H- und P-Sätze. Seite 8 von 8 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 18.01.2011 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: Biertreber, frisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Nicht wassergefährdend. Beschäftigungsbeschränkungen Nach jetzigem Stand sind keine Beschäftigungsbeschränkungen ersichtlich. 16. Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu charakterisieren. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen auch kein vertragliches Rechtsverhältnis. Dieses Datenblatt wurde durch den Bereich Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement der Leiber GmbH erstellt. Ihr Ansprechpartner ist Herr Dietmar Vahle (Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 56). Abkürzungen und Akronyme CLP: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances VCI: Verband der Chemischen Industrie e.V. PBT: Persistent, bioaccumulative and toxic vPvB: Very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods GGVSee: Gefahrgutverordnung See ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) * Daten gegenüber der Vorversion geändert.