Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair für maximal ein Jahr Voraussetzungen Alter von 18 - 26 Jahren Bei Antragstellung darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind vorhanden bisher wurde in Deutschland noch nicht als Au-pair gearbeitet Deutsch als Muttersprache in der Gastfamilie Eine Au-pair-Beschäftigung kann zugelassen werden, wenn in der Gastfamilie Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Beschäftigung nur dann erlaubt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. Hauptwohnsitz in Berlin Persönliche Vorsprache ist erforderlich Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin und gemeinsam mit den Gasteltern erfolgen. Erforderliche Unterlagen Gültiger Pass 1 aktuelles biometrisches Foto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund http://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/foto-mustertafel.pdf Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie Formular Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (unselbständige Erwerbstätigkeit), die der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf Auszufüllen vom Au-pair. Formular Stellenbeschreibung Auszufüllen von der Gastfamilie. Formular Fragebogen Au-pair Arbeitsgenehmigungsverfahren für Au-pair-Beschäftigte (Fragebogen für die Gasteltern) Krankenversicherung Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen. http://www.berlin.de/labo/formulare//formularserver.php?path=/zuwanderun g_und_aufenthalt_auslaenderbehoerde Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels verfügbar in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch, griechisch, türkisch, serbo-kroatisch, spanisch, portugiesisch und russisch http://www.berlin.de/labo/formulare//formularserver.php?path=/zuwanderun g_und_aufenthalt_auslaenderbehoerde Formulare Merkblatt Krankenversicherung http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?130143 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72301 Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (unselbständige Erwerbstätigkeit), die der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50328 Stellenbeschreibung http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50329 Fragebogen Au-pair http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?305881 Gebühren * 50,00 bis 100,00 Euro je Aufwand * Maximal 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige Rechtsgrundlagen § 18 Aufenthaltsgesetz - AufenthG http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18.html § 12 Beschäftigungsverordnung - BeschV http://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__12.html Durchschnittliche Bearbeitungszeit Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor das Visum oder die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt. Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Weiterführende Informationen Informationen und Formulare der Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/WeitereDien ststellen/ZentraleAuslandsundFachvermittlung/VersionsDEEN/DeutscheVersi on/Arbeitsmarktzulassung/RechtlicheBestimmungenundMerkblaetter/ Informationen zum Standort Ausländerbehörde Berlin, Standort Friedrich-Krause-Ufer Anschrift Friedrich-Krause-Ufer 24 13353 Berlin Aktuelle Hinweise zu diesem Standort Am Standort Friedrich-Krause-Ufer werden die untenstehenden Dienstleistungen erbracht. Für andere Anliegen (insbesondere für die Blaue Karte EU, Studierende, Wissenschaftler, Auszubildende, Au-Pairs, Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen, Verlängerung von Schengen-Visa) ist ab dem 04.07.2016 der andere Standort der Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2 in Berlin-Charlottenburg zuständig. Sonstige Hinweise zum Standort Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden. Barrierefreie Zugänge Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden. Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden. Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden. Aufzüge in den Häusern A und C Öffnungszeiten Montag: 07:00 Uhr - 14:00 Uhr Dienstag: 07:00 Uhr - 14:00 Uhr Mittwoch: Nur mit Termin Donnerstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Verkehrsverbindungen S-Bahn S 41/42 (Westhafen) U-Bahn U 9 (Amrumer Str.) Bus 123, 142, M27 Kontakt Telefon: (030) 90269-4000 Fax: (030) 90269 4099 Internet: http://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/ E-Mail: http://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/formular.274495.php Zahlungsarten Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden. PDF-Dokument erzeugt am 20.01.2017