amateur radio direction finding - ARDF

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amateur radio direction finding - ARDF
Österreichischer Versuchssenderverband
Referat AMATEURFUNKPEILEN
AMATEUR
RADIO
DIRECTION
FINDING
Regeln zu ARDF-Veranstaltungen des
Österreichischen Versuchssenderverbandes
Gültig ab 01. 01. 2000
Inhaltsverzeichnis
Kapitel
1
2
3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
5
5.1
5.2
5.3
5.4
6
6.1
6.2
6.3
6.4
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
8
Inhalt
Definition
Einführung
Organisation
Wettbewerbsformen
Offizielle Peilveranstaltungen des ÖVSV
Inoffizielle Wettbewerbe
Veranstalter / Ausrichter
Startberechtigung
Einladung / Veröffentlichung
Anmeldung
Information
Start
Vorpeilen
Disqualifikation
Proteste
Schiedsgericht
Haftung
Technische Bestimmungen
Frequenzen / Modulation
Sender / Antennen / Standorte
Empfänger
Sonstige Ausrüstung
Gelände
Geländekarten
Kontrollposten / Funknetz
Start- bzw. Zielkorridor / Wartebereich
Sicherheitsmaßnahmen
Regeln für die Wettbewerbsteilnehmer
Allgemeines
Ausrüstung der Wettbewerbsteilnehmer
Startabwicklung
Wettbewerbsablauf
Auswertung / Ergebnislisten / Preise
Wertung in Klassen
Zeitmessung
Ergebnisermittlung
Titel / Preise
Wettbewerbsformen
Internationale Österreichische Meisterschaft
Österreichische Schülermeisterschaft
Landesmeisterschaften
Ranglisten-/Qualifikationsbewerbe
Wettbewerbe im Foxoring
Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport
Wettbewerbe der Ortsverbände, Ortsgruppen und Ortsstellen
Sonstige Wettbewerbe (Fuchsjagden)
Schlußbestimmungen
Begriffsdefinitionen
1. Definition
1.1 Amateur-Radio-Direction-Finding (ARDF, Amateurfunkpeilen) ist der
Amateurfunksport, bei dem die Teilnehmer selbständig mit Hilfe eines Peilempfängers
in einem Wettbewerbsgelände angeordnete Sender suchen.
1.2 Der ARDF-Wettbewerb soll die peiltechnischen, läuferischen und
orientierungstechnischen Fähigkeiten des Teilnehmers prüfen. Alle drei Komponenten
sollen das Ergebnis möglichst gleichwertig beeinflussen
2. Einführung
2.1 Diese Regeln gelten für alle Wettbewerbe, die das ARDF-Referat des ÖVSV
durchführt oder durchführen läßt. Sie unterscheiden sich je nach Wettbewerbsform.
2.2 Die peiltechnischen und orientierungstechnischen Aufgabenstellungen müssen mit
Hilfe eines Peilempfängers und einer Geländekarte lösbar sein.
2.3 Bei der Organisation sowie bei der Auslegung der Regeln sollen die Prinzipien
eines fairen Wettbewerbes immer Vorrang haben.
2.4 ARDF-Wettbewerbe werden in Einklang mit Natur und Umwelt durchgeführt.
Die Grundlagen des Umweltschutzes sind zu beachten.
2.5 Das Amateurfunkgesetz und die Amateurfunkverordnung in der jeweils gültigen
Fassung müssen eingehalten werden.
3. Organisation
3.1 Wettbewerbsformen
Es werden folgende Wettbewerbsformen unterschieden:
3.1.1 Offizielle Peilveranstaltungen des ÖVSV
Peilwettbewerbe erhalten den Status "offiziell" durch rechtzeitige Veröffentlichung im
Fachorgan des ÖVSV der QSP.
Hierzu gehören:
3.1.1.1 Internationale österr. Meisterschaften
3.1.1.2 Österr. Schülermeisterschaften
3.1.1.3 Landesmeisterschaften
3.1.1.4 Ranglisten-/Qualifikationswettbewerbe
3.1.1.5 Wettbewerbe im Foxoring
3.1.1.6 Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport.
3.1.2 Inoffizielle Wettbewerbe
Hierzu gehören:
3.1.2.1 Wettbewerbe der Ortsverbände, Ortsgruppen und Ortsstellen
3.1.2.2 Sonstige Wettbewerbe
3.2 Veranstalter / Ausrichter
Veranstalter von ARDF-Wettbewerben sind das Referat für ARDF-Funksport des ÖVSV
oder die Landesverbandsreferenten für ARDF-Funksport oder ein anderes durch die
Vorgenannten beauftragtes Mitglied des ÖVSV.
Mit der Ausrichtung (Durchführung) kann ein anderes Mitglied im ÖVSV beauftragt
werden.
Es ist immer ein verantwortlicher Ausrichter zu benennen, der Ansprechpartner für alle
Belange ist und den gesamten Wettbewerb koordiniert.
3.3 Startberechtigung
Jeder Interessierte ist startberechtigt. Für bestimmte Wettbewerbe oder
Wettbewerbsarten kann die allgemeine Startberechtigung eingeschränkt werden (z. B.
durch eine Anmeldung, eine Anmeldefrist oder eine Einladung).
3.4 Einladung / Veröffentlichung
Ein offizieller Wettbewerb des ÖVSV muß termingerecht im Fachorgan des ÖVSV der
QSP veröffentlicht werden. Die Meldung zur Veröffentlichung in der QSP erfolgt durch
den Veranstalter oder eine von ihm benannte Person an den Referenten für ARDFFunksport ÖVSV/LV. Dieser leitet die Meldungen an die QSP weiter.
Aus der Veröffentlichung müssen mindestens hervorgehen:
• Ort
• Termin und Uhrzeit
• Frequenzband
• Veranstalter (z. B.: ausrichtende Ortsgruppen oder Ortsstelle)
• Ausrichter
• Anfahrtsbeschreibung.
Weitere Informationen sind erforderlich, wenn sie zur Anwendung kommen sollen:
• Wertung in Klassen
• Fristen, z.B. eine Anmeldefrist
• Sonstige Besonderheiten, z. B.: Wertung für eine Landes- oder
• Österreichische Meisterschaft
Eine Veröffentlichung in anderen Medien wie Rundsprüche, Mailboxen, Internet, Presse
u. a. m. kann erfolgen und ist erwünscht.
3.5 Anmeldung
Eine Voranmeldung zu ARDF-Wettbewerben ist grundsätzlich nicht notwendig. In der
Ausschreibung kann jedoch aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung oder
Anmeldefrist vorgeschrieben werden.
Nach Ablauf einer solchen Frist besteht kein Anspruch auf eine Startberechtigung.
Die Angaben, welche bei der Anmeldung gemacht werden (z. B.: Alter bzw. Jahrgang
bei Wertung in Klassen), müssen auf Verlangen des Ausrichters durch ein amtliches
Dokument nachgewiesen werden.
3.6 Informationen
Spätestens 15 Minuten vor dem ersten Start sind folgende Informationen allen
Teilnehmern in geeigneter Form bekanntzugeben:
• Maximale Laufzeit
• Sendefrequenzen der Peilsender und der Zielbake
• Evtl. ausgefallene (nicht gewertete) Sender
•
•
Startlisten/-zeiten
Kartenmaßstab, Äquidistanz und Start- und Zielort
Zusätzliche Informationen können ergänzt werden:
• Muster der Markierungseinheit und der Postenmarkierung
Nach dem ersten Start dürfen keine weiteren wettbewerbsrelevanten Informationen an
die Teilnehmer weitergegeben werden.
3.7 Start
Der Start erfolgt als Einzel- oder Gruppenstart im Intervall von 5 Minuten.
Die Gruppenstärke richtet sich nach der Gesamtzahl der Teilnehmer.
Gruppen mit 2-6 Teilnehmern sind üblich.
Bei einer Wertung in Klasse sind die Startgruppen so zu besetzen, daß für alle
Teilnehmer möglichst einheitliche Bedingungen herrschen.
Pro Startgruppe sollte nur ein Teilnehmer einer Klasse starten.
Gestartet wird mit Sendebeginn des Peilsenders Nr. 1.
Andere Startformen sind zulässig, wenn sie vor dem Wettbewerb und in der
Veröffentlichung bekanntgegeben worden sind (z.B.: Massenstart).
3.8 Vorpeilen
Das Peilen vor dem Start ist bei offiziellen Wettbewerben des ÖVSV nicht gestattet.
Bei inoffiziellen Bewerben können durch den Ausrichter Ausnahmen genehmigt werden.
(Dies gilt jedoch nicht für Bewerbe, welche für eine Wertung zur Landesmeisterschaft
herangezogen werden (siehe Pkt. 6.4)).
3.9 Disqualifikation
Disqualifiziert und damit von der Gesamtwertung ausgeschlossen wird, wer
• gegen die Wettbewerbsregeln verstößt
• vom Schiedsgericht ausgeschlossen wird
• während des Wettbewerbes aufgibt und kein wertbares Ergebnis erzielt
• zu seiner Startzeit nicht erscheint
• die Kontrollkarte oder die Startnummer verliert.
3.10 Proteste
Proteste jeglicher Art müssen bis spätestens eine Stunde nach Veröffentlichung der
offiziellen Ergebnisliste schriftlich beim Ausrichter eingereicht werden. Dieser
entscheidet zunächst allein. Befriedigt die Entscheidung des Ausrichters nicht, so
entscheidet über den Proteste das Schiedsgericht. Sollte diese Entscheidung des
Schiedsgerichtes den Protest nicht befriedigen, so kann der Einreicher sich schriftlich
an den Referenten für ARDF-Funksport wenden. Drei Mitglieder des Ö.V.S.V.
entscheiden nach Prüfung des Sachverhaltes endgültig.
3.11 Schiedsgericht
Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes wird in der Beschreibung der
Wettbewerbsform festgelegt. Der Ausrichter ist in jedem Fall Mitglied des
Schiedsgerichtes.
3.12 Haftung
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigenes Risiko !
4. Technische Bestimmungen
4.1 Frequenzen / Modulation
Die Wettbewerbe finden in den Amateurfunkbändern 80 m und 2 m statt. Für offizielle
Wettbewerbe des ÖVSV gelten folgende Vorgaben:
Band Frequenz
80 m
2m
Modulation
3.510-3.600 kHz A1A
Gemäß
A2A
Bandplan
60-90 %
FrequenzStabilität
<0,05 %
<0,05 %
Leistung
3-5 W
0,5 – 1,5 W (ERP)
4.2 Sender / Antennen / Standorte
Die Sender und Antennen dürfen nicht innerhalb eines geschlossenen (privaten)
Grundstückes oder Raumes untergebracht sein.
Sie müssen ohne besondere Hilfsmittel (Boot, Leiter, usw.) und ohne Gefährdung der
Gesundheit erreicht werden können.
Der Nachweis, daß ein Sender gefunden wurde, erfolgt mit einer Markierungseinheit
(Prägezange, elektronische Zeitnahme, o. ä.).
Die Markierungseinheit muß mit einer Postenmarkierung (z. B.: rot-weißes Prisma)
deutlich gekennzeichnet sein.
Beides muß sich innerhalb eines 2 m-Radius vom Antennenstandort befinden.
Die Postenmarkierung muß vom Antennenstandort aus sichtbar sein.
Die Postenmarkierungsoberkante hat sich mindestens 30 cm und nicht mehr als 100 cm
über dem Boden zu befinden.
Der Sender und die Antenne selber müssen nicht gekennzeichnet sein und müssen
nicht gefunden werden! Eine Ausnahme bildet die Wettbewerbsform Foxoring.
Bei offiziellen Wettbewerben des ÖVSV muß der Abstand der Sender zum Start
mindestens 750 m Luftlinie betragen.
Der Abstand zum Ziel muß mindestens 400 m Luftlinie betragen.
Die Abstand der Sender untereinander muß mindestens 400 m Luftlinie betragen.
Die Gesamtstreckenlänge sollte zwischen fünf und zehn Kilometern liegen.
Die Sender sollen erst nach Abgabe aller Peilempfänger (am Start) in Betrieb gehen.
Die Sender sollen unbemannt und automatisch arbeiten können. Das zeitlich versetzte
Einsetzen der Peilsender darf 5 Sekunden nicht überschreiten.
Die abgestrahlte Sendeleistung jedes Peilsenders muß gleich hoch sein.
Die Antennen haben eine Rundstrahlcharakteristik aufzuweisen.
Die Polarisation für 80 m ist vertikal.
Die Polarisation für 2 m ist horizontal.
Polarisationsänderungen während des Wettbewerbes sind nicht erlaubt.
Jeder Sender im Gelände hat eine eigene Morsekennung.
Alle Sender senden auf einer einheitlichen Frequenz, die während des Wettbewerbes
unverändert bleibt.
Die Tastgeschwindigkeit beträgt 40-60 Buchstaben pro Minute (BpM).
Der Sendezyklus und die Morsekennung richten sich nach der Anzahl der Sender.
Es wird folgendes Schema mit einer Zykluszeit von fünf Minuten vorgegeben:
Aktive
Minute
1
2
3
4
5
Kennung Morsedarstellung
MOE
MOI
MOS
MOH
MO5
__
__
__
__
__
___
___
___
___
___
.
..
...
....
.....
Am Beginn des Zielkorridors befindet sich ein sechster Sender (Zielbake) der nur als
Orientierungshilfe zur Auffindung des Zieles dient und bei dem die Kontrollkarte nicht
markiert werden muß. Dieser Zielbake sendet durchgehend auf einer anderen Frequenz
im gleichen Band und muß nicht nachgewiesen werden. Sie muß spätestens beim
ersten Start eingeschaltet werden und bis zum Eintreffen des letzten Teilnehmers im
Ziel eingeschaltet bleiben.
BAKE
MO
ZIEL
__ ___
__.. .. . ._..
Am Start müssen alle Sender während der gesamten Wettbewerbszeit zu hören sein.
Die Hörbarkeit und die ordnungsgemäße Funktion aller Sender muß vom Ausrichter am
Start mit einem beliebigen Peilempfänger überprüft werden.
Ausgefallene Sender oder nicht hörbare Sender werden nicht gewertet.
Ist ein Sender am Start nicht zu hören, so wird dieser nicht gewertet auch wenn er
während des Wettbewerbes noch einsetzen sollte.
Während des Wettkampfes ausgefallene Sender werden nicht gewertet.
4.3 Empfänger
Es darf jede Art von Peilempfänger und Peilantenne verwendet werden.
Ausgenommen sind GPS oder ähnliche Systeme.
Die verwendeten Empfänger dürfen den Empfang anderer in einem Umkreis von über
zehn Metern nicht stören oder störend beeinflussen.
Empfänger mit Lautsprecherbetrieb sind untersagt.
Außer dem Peilempfänger sind keine weiteren Kommunikationsmittel zulässig.
4.4 Sonstige Ausrüstung
Die verwendete Kleidung und sonstige Ausrüstungsgegenstände müssen dem
Einsatzzweck angemessen sein.
Der Veranstalter oder Ausrichter kann hierzu besondere Vorschriften erlassen (z. B.:
Verbot der Verwendung von Spikes).
Solche Vorschriften müssen in der Ausschreibung bekanntgegeben werden.
4.5 Wettbewerbsgelände
Das Gelände sollte überwiegend bewaldet sein.
Es darf nicht in einer geschlossenen Bebauung liegen.
Unerwünscht sind Schonungen, Dickicht oder umzäunte Waldgebiete.
Gelände mit vielen Freileitungen, Querungen von Bahnlinien, stark befahrener Straßen,
mit Felsabstürzen und sonstiger Gefahrenquellen sind zu vermeiden.
Die Höhenunterschiede im Gelände sollen 200 m nicht überschreiten.
4.6 Geländekarten
Als Geländekarten sollten OL-Karten im Maßstab 1:15000 verwendet werden.
Sind solche jedoch nicht vorhanden, können Wanderkarten im Maßstab von
mind. 1:25000 oder besser größer in farbiger Ausfertigung verwendet werden.
4.7 Kontrollposten / Funknetz
Eingesetzte Kontrollposten im Bereich der einzelnen Peilsender dürfen weder durch ihre
Anwesenheit noch durch ihr Verhalten den Standort der Peilsender verraten.
Der Funkverkehr zwischen Kontrollposten - Start - Ziel darf die Wettbewerbsteilnehmer
in keiner Weise behindern bzw. stören.
4.8 Start-bzw. Zielkorridore / Wartebereiche
Am Start und im Ziel sind je ein Korridor, welcher durch Markierungsbänder eindeutig
gekennzeichnet sein muß, einzurichten.
•
•
Länge des Startkorridors
Länge des Zielkorridors
50 - 250 Meter
50 - 100 Meter
Start- und Ziellinie sind ebenfalls zu kennzeichnen.
Im Startgebiet sind die Warte- und Aufwärmzonen, die Peilempfängerablage sowie der
Vorstartbereich und der Start eindeutig zu bezeichnen.
4.9 Sicherheitsmaßnahmen
Eine medizinische Hilfe soll während des gesamten Wettbewerbes rasch verfügbar
sein. Erste Hilfeleistung ist im Bereich des Zieles zu gewährleisten.
5. Regeln für die Wettbewerbsteilnehmer
5.1 Allgemeines
Den Anweisungen des Ausrichters ist Folge zu leisten.
Der Teilnehmer verhält sich im Wettbewerbsgelände so ruhig wie möglich.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, verletzten Teilnehmern Hilfe zu leisten und sich bei
Aufforderung durch den Ausrichter an der Suche oder Bergung Verletzter oder
Verunglückter zu beteiligen.
Die gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit beim Peilen, Laufen und Orientieren
sowie das beabsichtigte Nachlaufen und Stören anderer Teilnehmer zum
persönlichen Vorteil ist nicht gestattet.
Vorteilsnahme durch Dritte ist nicht zulässig.
Ein ARDF-Wettbewerb wird grundsätzlich zu Fuß durchgeführt. Daher ist die Nutzung
von Transportmitteln jeglicher Art unzulässig.
Teilnehmer, die gestartet sind, dürfen keinen direkten oder indirekten Kontakt mit
Teilnehmern aufnehmen, die noch nicht gestartet sind.
Teilnehmer, die den Wettbewerb abbrechen, müssen sich unmittelbar beim Ziel melden
und ihre Kontrollkarte nebst Laufkarte abgeben.
Nach dem Passieren der Ziellinie ist der Wettkampf für den Teilnehmer beendet.
Das Wiederbetreten des Wettkampfgeländes ohne Genehmigung des Ausrichters ist
nicht erlaubt.
5.2 Ausrüstung der Wettbewerbsteilnehmer
Zusätzlich zu den in den Abschnitten 4.3 und 4.4 erwähnten Ausrüstungsgegenständen und eventuell mitgebrachten Reserveempfängern wird den Wettbewerbsteilnehmern durch den Ausrichter die Startnummer, eine Kontrollkarte und die
Geländekarte übergeben.
5.3 Startabwicklung
Nach Ankunft der Wettbewerbsteilnehmer im Startgebiet sind die Peilempfänger im
bezeichneten Bereich abzulegen.
Reserveempfänger sind durch den Ausrichter unmittelbar im Bereich des Startes zu
deponieren.
Aufenthalt und Aufwärmen ist nur in den dafür gekennzeichneten Zonen erlaubt.
Die Wettbewerbsteilnehmer werden 10 Minuten vor ihrem Start in den Vorstartbereich
gerufen. Dort wird ihnen ihr Peilempfänger, die Kontrollkarte und die Geländekarte
übergeben.
Da bei allen offiziellen ARDF-Bewerben des ÖVSV ein Vorpeilen nicht erlaubt ist, darf
der Peilempfänger unter keinen Umständen eingeschaltet werden.
5 Minuten vor ihrem Start erfolgt das Vorgehen des Teilnehmers zur Startlinie.
Mit Sendebeginn des Peilsenders Nr. 1 erfolgt der Einzel- bzw. Gruppenstart.
Ab diesem Zeitpunkt darf der Peilempfänger eingeschaltet werden.
Der Startkorridor muß sodann in einem Zug bis an das Ende durchlaufen werden.
Erst danach ist ein Anhalten erlaubt.
Sollte der Peilempfänger nicht funktionieren, kann der Läufer innerhalb des Korridors
bis zur Startlinie zurücklaufen, dort den Reserveempfänger übernehmen und dann
seinen Lauf fortsetzen.
5.4 Wettbewerbsablauf
Die Peilsender sind entsprechend der Klasse wie folgt zu suchen:
•
•
•
•
•
Senioren müssen alle
Junioren brauchen den
Damen brauchen den
OldTimer brauchen den
Veteranen brauchen den
5 Peilsender
Peilsender Nr.3
Peilsender Nr.4
Peilsender Nr.5
Peilsender Nr.2
suchen.
nicht suchen.
nicht suchen.
nicht suchen.
nicht suchen.
Die Reihenfolge des Suchens ist den Teilnehmern überlassen.
Das Auffinden des versteckten Senders ist durch Markieren der Kontrollkarte mittels der
dort befindlichen Markierungseinheit zu registrieren.
Nachdem der Wettbewerbsteilnehmer alle für seine Klasse erforderlichen Peilsender
gefunden hat, läuft er unter Nutzung der Geländekarte und der Zielbake zum Ziel.
Die Zielbake ist nicht zu registrieren.
Nach Erreichen des Zielkorridors ist dieser mit der gesamten Ausrüstung bis über die
Ziellinie zu durchlaufen.
Nach dem Überqueren der Ziellinie hat der Läufer sofort die Kontrollkarte und die
Startnummer abzugeben.
Verlust der Kontrollkarte oder der Startnummer führt zur Disqualifikation.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Wettbewerb teil.
6 Auswertung / Ergebnislisten / Preise
6.1 Wertung in Klassen
Offizielle Veranstaltungen des ÖVSV können in Klassen gewertet werden, wenn je
Klasse mindestens 5 Teilnehmer gemeldet sind.
Hierfür stehen zwei Varianten der Klassenwertung zur Verfügung:
Variante A: Wertung in Klassen gemäß IARU-Richtlinien
• Damen:
unabhängig vom Alter
• Junioren:
Geburtsjahrgang = Veranstaltungsjahr - 19
• Senioren:
(unabhängig vom Alter)
• Oldtimer:
Geburtsjahrgang = Veranstaltungsjahr - 40
• Veteranen: Geburtsjahrgang = Veranstaltungsjahr - 55
HINWEIS: Aus der Ergebnisliste muß die Klasse des Teilnehmers hervorgehen!
Variante B: Wertung in zwei Altersklassen.
Die Wertung erfolgt in einer Jugendklasse und einer Erwachsenenklasse. Die
Definition der Jugendklassen entspricht der Definition der Junioren gemäß IARURichtlinien, ohne jedoch das Geschlecht des Teilnehmers zu berücksichtigen.
Alle nicht der Jugendklasse angehörenden Teilnehmer werden der
Erwachsenen-klasse zugeordnet.
HINWEIS: Aus der Ergebnisliste muß das Geburtsjahr des Teilnehmers
hervorgehen!
6.2 Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt in Minuten und Sekunden mit einer Genauigkeit von 1
Sekunde. Sekundenbruchteile werden nicht ausgewertet.
Jedem Wettbewerbsteilnehmer soll ein Zeitvergleich möglich sein.
6.3 Ergebnisermittlung
Die Auswertung einer Wettbewerbsklasse erfolgt nach den folgenden Regeln:
1. Zunächst werden alle Teilnehmer gewertet, die innerhalb der maximalen
Wettbewerbszeit das Ziel erreicht und mindestens einen Sender gefunden
haben. Bester ist jener Teilnehmer, der die meisten Sender gefunden hat. Haben
mehrere Teilnehmer die gleiche Anzahl von Sendern erreicht, so ist derjenige
Teilnehmer besser, der weniger Zeit benötigt hat. Bei Zeitgleichheit erhalten
beide Teilnehmer die gleiche Plazierung.
2. Teilnehmer, welche die Wettbewerbszeit überschritten und mindestens einen
Sender gefunden haben, werden nicht plaziert. Sie werden entsprechend der
Zeitüberschreitung (kleinste Überschreitung zuoberst) in Anschluß an die
Teilnehmer ohne Zeitüberschreitung aufgeführt. Plätze für Teilnehmer, die die
Wettbewerbszeit überschritten haben, werden nicht vergeben.
3. Teilnehmer, die keine Sender gefunden haben, werden nach den Teilnehmern
aufgeführt, welche die Zeit überschritten haben (analog zu Punkt 2).
4. Teilnehmer die disqualifiziert wurden werden im Anschluß an die Teilnehmer
mit Zeitüberschreitung angeführt und entsprechend gekennzeichnet.
5. Der Ausrichter und seine Helfer werden an das Ende der Liste aufgeführt und
entsprechend gekennzeichnet.
6.4 Titel / Preise
Es werden folgende beispielhaft angeführten Titel vergeben:
Für die Österreichische Meisterschaft
Österreichischer Meister 2000
im Amateurfunkpeilen 80 m
Für die Landesmeisterschaft
Salzburger Landesmeister 2000
im Amateurfunkpeilen 80 m
Bei der Österreichische Meisterschaft und bei der Landesmeisterschaft erhalten die
ersten drei jeder Klasse Medaillen und Urkunden. Alle übrigen Wettbewerbsteilnehmer erhalten Urkunden.
Bei allen übrigen Bewerben liegt die Vergabe von Pokalen, Urkunden und Sachpreise
im Ermessen des Veranstalters.
7. Wettbewerbsformen
7.1 Internationale Österreichische Meisterschaften
Für die Ausrichtung der Internationale Österreichische Meisterschaften sind die
vorliegenden ARDF-Regeln verbindlich.
Als offizieller Vertreter des ÖVSV wird vom ARDF-Referat ÖVSV ein technischer
Delegierter eingesetzt.
Zu den Aufgaben des technischen Delegierten gehören die Überprüfung der Einhaltung
der Regeln und die Kontrolle sowie die Freigabe der Bahnlegung.
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und dem technischen Delegierten des
ÖVSV.
7.2 Österreichische Schülermeisterschaften
Für die Ausrichtung der Österreichischen Schülermeisterschaften sind die vorliegenden
ARDF-Regeln verbindlich. Die Wertung erfolgt in Klassen. Die Klassen sind wie folgt
festgesetzt (die Zeit- und Entfernungsangaben sind als Richtwert für den Ausrichter
vorgesehen):
Mädchen
Klassen
D 10-12
D 13-15
D 16-19
Jungen
Klassen
M 10-12
M 13-15
M 16-19
Siegerzeit
[min]
Ca. 65
Laufstrecke
[km]
2-3
3-5
6
Anzahl
Sender
2-4
3-4
4
Siegerzeit
[min]
Ca. 65
Laufstrecke
[km]
2-3
4-6
8
Anzahl
Sender
2-4
3-5
4
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter.
7.3 Landesmeisterschaften
Landesmeisterschaften sind Bewerbe, welche innerhalb eines Landesverbandes
durchgeführt werden. Sie sollen als Cup-Bewerb mit einer Kombinationswertung
für 80m und 2m ausgerichtet werden. Die Ausrichter sind Ortsverbände, Ortsgruppen
oder Ortsstellen des jeweiligen Landesverbandes.
Die Landesmeisterschaften sind nach den vorliegenden ARDF-Regeln durchzuführen.
Die Ausschreibung obliegt dem jeweiligen Landesverband. Mit dieser Ausschreibung
sind die zur Wertung vorgesehenen Peilbewerbe mit Zeitpunkt, Ort der Durchführung,
Veranstalter und Angabe des Frequenzbereiches (80m/2m) mindestens ein Monat vor
der ersten Veranstaltung in der QSP bekanntzugeben. Weiters sind in diese
Ausschreibung auch die vorgesehenen Klassen, die Anzahl bzw. die Mindestanzahl der
für die Wertung erforderlichen Teilnahmen sowie die Wertungsmodalitäten aufzunehmen.
Als technischer Delegierter (ÖVSV) wird der ARDF-Referent des zuständigen
Landesverbandes festgelegt. Zu den Aufgaben des technischen Delegierten gehören
die Überprüfung der Einhaltung der Regeln.
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und dem technischen Delegierten des
ÖVSV.
7.4 Ranglisten- / Qualifikationswettbewerbe
Ranglisten- und Qualifikationswettbewerbe sind nach den vorliegenden ARDF-Regeln
durchzuführen.
Bei einem Ranglistenlauf bzw. Qualifikationswettbewerb wird vom ARDF-Referat des
ÖVSV ein technischer Delegierter eingesetzt.
Die Aufgaben des technischen Delegierten sind die Überprüfung der Einhaltung der
Regeln und die Kontrolle sowie die Freigabe der Bahnlegung.
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und dem vom ARDF-Referat
eingesetzten technischen Delegierten.
7.5 Wettbewerbe im Foxoring
Grundsätzlich sind auch für die Ausrichtung von Wettbewerben im Foxoring die
vorliegenden ARDF-Regeln verbindlich.
Bedingt durch die doch bestehenden Abweichungen zum klassischen
Amateurfunkpeilen sind Anpassungen erforderlich die nachstehend beschrieben sind.
Foxoring ist eine Verbindung aus Amateurfunkpeilen und Orientierungslauf (OL), wobei
auf einer OL-Karte Gebiete (Kreise) eingezeichnet werden, in denen Sender kleiner
Leistung zu peilen sind. Die Sender müssen sich nicht in diesem gekennzeichneten
Gebiet befinden. Der Wettkampf wird entweder auf dem 80 m-Band oder auf dem 2 mBand durchgeführt. Die Suchreihenfolge der Minisender wird nicht vorgegeben. Die
kürzeste Gesamtstrecke (Luftlinie) beträgt zwischen 5 und 10 km. Die Anzahl der
Minisender beträgt zwischen 10 und 20. Frequenzen und Kennungen der Sender sind
vor dem Start bekanntzugeben. Gestartet wird in Zeitabständen von 2-5 Minuten, wobei
pro Klasse ein Läufer gestartet wird. Mit dem Start erhält der Wettkämpfer die OL-Karte
mit den eingezeichneten Kreisen. Die Sender arbeiten als Dauersender. Als Antenne
dient auf 80 m ein ca. 1 m langer Draht. Die Sendeleistung liegt im Bereich von einigen
Milliwatt. Es muß gewährleistet sein, daß der Sender im gesamten eingezeichneten
Gebiet (Kreis) zu hören ist. Falls die Reichweite zu groß (zu klein) ist, muß die Antenne
entsprechend verkürzt (verlängert) werden. Der Abstand zwischen den Sendern sollte
größer als 300 m sein, um Überlagerungen zu vermeiden. Im Zweifelsfall sind bei
benachbarten Sendern unterschiedliche Kennungen zu verwenden. Es werden keine
Postenmarkierungen verwendet. Die Markierungseinheit ist direkt im Bereich der
Antenne/Sender anzubringen.
Bei Österreichische Meisterschaft im Foxoring sind die Ergebnisse aus einem 80 m und
einem 2 m Bewerb durch addieren für die Ermittlung der Ränge heranzuziehen.
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter.
7.6 Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport.
Sonderwettbewerbe des Referates für ARDF-Funksport des ÖVSV sind ebenfalls den
vorliegenden ARDF-Regeln entsprechend durchzuführen. Sie werden auf Antrag vom
ARDF-Referat des ÖVSV genehmigt und können z. B. zu besonderen Anlässen
durchgeführt werden.
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter.
7.7 Wettbewerbe der Ortsverbände, Ortsgruppen und Ortsstellen.
Mit diesen Wettbewerben sollen einerseits die eigenen Mitglieder zur Teilnahme an
Funkpeilveranstaltungen motiviert werden und andererseits interessierte Neulinge für
das Funkpeilen begeistert werden.
Die ARDF-Regeln sind grundsätzlich einzuhalten.
Es können jedoch Erleichterungen wie:
• weniger Sender
• kürzere Strecke
• leichtes Gelände
• erlaubtes Vorpeilen usw.
vorgenommen werden.
Solche Bewerbe dürfen jedoch nicht für die Wertung in der Landesmeisterschaft
herangezogen werden.
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter.
7.8 Sonstige Wettbewerbe (Fuchsjagd).
Hierbei handelt es sich um nicht näher festgelegte Wettbewerbsformen, wie sie zum
Beispiel als Kinder-Ferienprogramm in vielen Gemeinden durchgeführt werden.
Es sind Wettbewerbe, die dem Sinne nach wie ARDF-Wettbewerbe ausgerichtet
werden, jedoch hiervon auch abweichen können.
Dazu zählen auch jene Bewerbe, bei denen die Teilnehmer verschiedene durch den
Veranstalter festgelegte Zusatzaufgaben zu lösen haben und die im wesentlichen der
Unterhaltung dienen.
Das Schiedsgericht besteht aus dem Ausrichter und ggf. weiteren, vor dem
Wettbewerb, zu benennenden Personen.
8. Schlußbestimmungen
Diese Regeln gelten als Grundlage für die Ausrichtung von Wettbewerben. Soweit kein
Technischer Delegierter für einen Wettbewerb eingesetzt ist hat bei Streitfragen der
Ausrichter das Recht, eine Entscheidung zu fällen. Die Entscheidung des Ausrichters ist
bindend. Nichteinhaltung der Regeln kann zur Disqualifikation durch den Ausrichter
führen.
Diese Regeln wurden am 28. 10. 2000 bei der ARDF-Referententagung in Eugendorf,
Salzburg rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt.
Begriffsdefinitionen:
Veranstalter:
Derjenige welcher die ARDF-Veranstaltung organisiert (einschließlich Rahmenprogramm).
Ausrichter:
Derjenige, der den Wettbewerb durchführt, d. h., die Bahnlegung plant und die
Senderausbringung organisiert, Start und Ziel organisiert und so fort.
Wettbewerbsklassen:
Die Bezeichnung Wettbewerbsklassen oder Klasse entspricht der Bezeichnung
Kategorie in den IARU-ARDF-Richtlinien.
Eugendorf am 28. 10 2000