Credit Suisse Real Estate Fund Siat Vereinfachter Prospekt
Transcrição
Credit Suisse Real Estate Fund Siat Vereinfachter Prospekt
Vereinfachter Prospekt • Februar 2016 Credit Suisse Real Estate Fund Siat Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Immobilienfonds» 2.4 Performance der kollektiven Kapitalanlage (Veränderung des Inventarwertes bei Wiederanlage der Ausschüttung) 25.0% 20.0% 15.0% 10.0% 5.0% Vereinfachter Prospekt 0.0% -5.0% Februar 2016 Vertrieb Schweiz und Liechtenstein 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 CS Real Estate Fund Siat 1. Hinweis Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über die kollektive Kapitalanlage. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Verkaufsprospekt mit integriertem Fondsvertrag geregelt. Dieser regelt u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und Depotbank sowie die Anlagepolitik der kollektiven Kapitalanlage. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. 2. Anlageinformationen 2.1 Anlageziel Das Anlageziel der kollektiven Kapitalanlage besteht hauptsächlich in der langfristigen Substanzerhaltung von Immobilien und in der Ausschüttung angemessener Erträge. 2.2 Anlagestrategie (Anlagepolitik) Diese kollektive Kapitalanlage investiert das Vermögen in Immobilienwerte und Immobilienprojekte in der ganzen Schweiz, d.h. in Grundstücke einschliesslich Zugehör. Der Fokus liegt dabei auf Wohnliegenschaften. Die kollektive Kapitalanlage hält Immobilien in indirektem Grundbesitz. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Benchmark der kollektiven Kapitalanlage: SXI Real Estate Funds Rechnungswährung der kollektiven Kapitalanlage: Schweizerfranken 2.3 Risikoprofil der kollektiven Kapitalanlage Ausführliche Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in: Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen, Veränderungen des schweizerischen Immobilienmarkts, beschränkte Liquidität, Zinsentwicklung/Inflation, Bewertung der Immobilien, Erstellen von Bauten, Umweltrisiken, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, mögliche Interessenkonflikte, Preisbildung am Sekundärmarkt. Überdies muss beachtet werden, dass eine Steigerung des Anteilskurses kein Indiz für eine entsprechende Entwicklung in der Zukunft ist. Der Wert der Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen, der Anleger kann möglicherweise sogar weniger als seinen Einsatz zurückerhalten. Durchschnittliche Rendite CS Real Estate Fund Siat 3 Jahre 5 Jahre 6.1% 7.2% 10 Jahre 6.2% Historische Renditeangaben und Finanzmarktszenarien sind keine Garantie für laufende und zukünftige Ergebnisse. Die Performanceangaben lassen die bei der Ausgabe und der Rücknahme erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. 2.5 Profil des typischen Anlegers Die kollektive Kapitalanlage eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie einen laufenden Ertrag suchen. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes, resp. des Börsenkurses der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen. 2.6 Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag der kollektiven Kapitalanlage wird jährlich innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in Schweizerfranken an die Anleger ausgeschüttet. 2.7 Anteilsklassen Der Immobilienfonds ist nicht in Anteilsklassen unterteilt. 3. Wirtschaftliche Informationen 3.1 Vergütungen und Nebenkosten Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission (die Fondsleitung behält sich Reduktionen vor) Rücknahmekommission Nebenkosten 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 2,50% 2,50% 2,50% 1,50% 1,50% 1,50% gemäss § 18 des Fondsvertrages Laufend dem Fondsvermögen belas- 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 tete Vergütungen und Nebenkosten Kommissionen der Fondsleitung 0,49% 0,49% 0,49% Verwaltungskommission (diese wird verwendet für die Leitung, die Vermögensverwaltung und den Vertrieb des Immobilienfonds) (in % des Gesamtfondsvermögens) Kommission der Depotbank (in % des 0,03% 0,03% 0,03% Nettofondsvermögens) Weitere Vergütungen und Nebenkosten Gemäss § 19 des Fondsvertrages Fondsbetriebsaufwandquote im Ver0,75% 0,73% 0,73% hältnis zum Gesamtfondsvermögen (TER Real Estate FundsGAV) Fondsbetriebsaufwandquote im Ver1,02% 1,03% 1,04% hältnis zum Nettofondsvermögen Real Estate Funds (TER NAV) 3.2 Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Leistungen («com m ission sharing agreem ents» und «soft commissions») Für den Credit Suisse Real Estate Fund Siat bestehen keine «commission sharing agreements». Die Fondsleitung hat ferner keine Vereinbarungen betreffend Retrozessionen in Form von sogenannten «soft commissions» abgeschlossen. 3.3 Steuerliches (kollektive Kapitalanlage) Der Immobilienfonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Der Credit Suisse Real Estate Fund Siat hält Liegenschaften über die von ihm gehaltenen Immobiliengesellschaften und nicht im Direktbesitz. Gewinnund Kapitalsteuern werden nicht vom Fonds, sondern von den vom Fonds Credit Suisse Real Estate Fund Siat 1/2 Vereinfachter Prospekt • Februar 2016 gehaltenen Immobiliengesellschaften entrichtet. Die Ertragsausschüttungen des Immobilienfonds unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer von 35% auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens). Die vom Immobilienfonds aus der Veräusserung von Beteiligungen und übrigen Vermögenswerten (z.B. kurzfristige, festverzinsliche Effekten) realisierten Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei, sofern sie mit separatem Coupon ausgeschüttet oder in der Abrechnung an den Anleger gesondert ausgewiesen werden. Die im Immobilienfonds auf inländischen Erträgen abgezogenen eidgenössischen Verrechnungssteuer kann vom Fonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Immobilienfonds unterliegen. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Immobilienfonds hat folgenden Steuerstatus betreffend: FATCA: Der Immobilienfonds ist bei den US-Steuerbehörden als «registered deemed compliant collective investment vehicle (CIV)» im Sinne des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) «IGA Schweiz/USA» gemeldet. Abgeltende Quellensteuer: Dieser Immobilienfonds ist für die abgeltende Quellensteuer im Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland und in der Republik Österreich nicht transparent, d.h. die Erhebung der abgeltenden Quellensteuer basiert nicht auf den konkreten Steuerfaktoren des Anlagefonds (Fonds-Reporting), sondern wird aufgrund einer Ersatzbemessung erfolgen. EU-Zinsbesteuerung: Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen Zinsbesteuerung. Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emissionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen. Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Bedingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen. Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. Der Ausgabepreis der Anteile entspricht dem im Zeitpunkt der Ausgabe berechneten Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich der Ausgabekommission. Die Nebenkosten für den Ankauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet. Der Rücknahmepreis der Anteile entspricht dem im Zeitpunkt der Rücknahme berechneten Nettoinventarwert je Anteil abzüglich der Nebenkosten die dem Immobilienfonds im Durchschnitt aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen und abzüglich der Rücknahmekommission. 5. Kurzdarstellung des Immobilienfonds Gründungsdatum der kollektiven Kapitalanlage Rechnungsjahr Valorennummer ISIN-Nummer Laufzeit (der kollektiven Kapitalanlage) Anbietende Finanzgruppe (Promoter) Fondsleitung Vermögensverwalter 3.4 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Der in der Schweiz domizilierte Anleger kann die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung, respektive durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Teilaufgaben der Fondsadministration 3.5 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Der im Ausland domizilierte Anleger kann die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und seinem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung des Immobilienfonds in Deutschland ist anzumerken, dass die in § 5 Abs. 1 Nummern 1 und 2 des deutschen Investmentsteuergesetztes (InvStG) genannten Angaben im deutschen elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden und eine Bescheinigung i.S.v. § 5 Abs. 1 Nummer 3 InvStG einer deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt wird. Da die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, gilt der Immobilienfonds in Deutschland aus steuerlicher Sicht als «transparent». Den Anlegern wird empfohlen, bezüglich der persönlichen Steuerfolgen den Steuerberater zu kontaktieren. Prüfgesellschaft 4. Den Handel betreffende Informationen 4.1 Preispublikation Die Fondsleitung publiziert die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den Nettoinventarwert mit dem Hinweis «exklusive Kommissionen» bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in den im Prospekt genannten Print- oder elektronischen Medien. Die Kurse werden täglich publiziert. Zusätzlich publiziert die Fondsleitung die Rücknahme- und Ausgabepreise innerhalb der ersten fünf Tage des Monats im Internet. Depotbank Aufsichtsbehörde Kontaktstelle 10. September 1956 nach schweizerischem Recht 1. Oktober bis 30. September 1291370 CH0012913700 Unbeschränkt Credit Suisse Group AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich Credit Suisse Funds AG, Uetlibergstrasse 231, 8045 Zürich Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich; Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg; Credit Suisse (Poland) Sp.z.o.o., Wroclaw Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich KPMG AG, Badenerstrasse 172, 8004 Zürich Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, 3003 Bern In der Schweiz: Credit Suisse AG, Sales Investment Funds, Postfach 800, 8070 Zürich In Liechtenstein: LGT Bank in Liechtenstein AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz Angaben zum Vertrieb im Fürstentum Liechtenstein Vertreterin und Zahlstelle im Fürstentum Liechtenstein ist die LGT Bank in Liechtenstein AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz. Prospekt und Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte in deutscher Sprache sind kostenlos bei der Vertreterin und Zahlstelle in Liechtenstein erhältlich. Mitteilungen sowie Änderungen betreffend Fondsvertrag und Prospekt, einen Wechsel von Fondsleitung oder Depotbank sowie betreffend die Liquidation eines Teilvermögens werden im «Liechtensteiner Vaterland» veröffentlicht. Mindestens zweimal pro Monat erfolgt eine Veröffentlichung der Preise im «Liechtensteiner Vaterland». Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vaduz. 4.2 Art und Weise der Ausgabe und der Rücknahme von Anteilen Die Fondsleitung stellt einen regelmässigen börslichen Handel der Immobilienfondsanteile über die Credit Suisse AG, Zürich-, sicher. Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen, wobei die bisherige Anzahl maximal verdoppelt werden kann. Die Fondsleitung bietet neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegern an. Die Fondsleitung bestimmt die Anzahl der neu auszugebenden Anteile, das Credit Suisse Real Estate Fund Siat 2/2