Credit Suisse Real Estate Fund Siat Vereinfachter Prospekt

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Credit Suisse Real Estate Fund Siat Vereinfachter Prospekt
Vereinfachter Prospekt • Februar 2016
Credit Suisse Real Estate Fund
Siat
Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der
Art «Immobilienfonds»
2.4 Performance der kollektiven Kapitalanlage
(Veränderung des Inventarwertes bei Wiederanlage der Ausschüttung)
25.0%
20.0%
15.0%
10.0%
5.0%
Vereinfachter Prospekt
0.0%
-5.0%
Februar 2016
Vertrieb Schweiz und Liechtenstein
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
CS Real Estate Fund Siat
1.
Hinweis
Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über die kollektive Kapitalanlage. Die rechtlichen und
wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Verkaufsprospekt mit integriertem Fondsvertrag geregelt. Dieser regelt u.a. die
Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und
Depotbank sowie die Anlagepolitik der kollektiven Kapitalanlage. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt zu konsultieren. Die
Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und
Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich.
2.
Anlageinformationen
2.1 Anlageziel
Das Anlageziel der kollektiven Kapitalanlage besteht hauptsächlich in der
langfristigen Substanzerhaltung von Immobilien und in der Ausschüttung
angemessener Erträge.
2.2 Anlagestrategie (Anlagepolitik)
Diese kollektive Kapitalanlage investiert das Vermögen in Immobilienwerte
und Immobilienprojekte in der ganzen Schweiz, d.h. in Grundstücke einschliesslich Zugehör. Der Fokus liegt dabei auf Wohnliegenschaften. Die
kollektive Kapitalanlage hält Immobilien in indirektem Grundbesitz.
Es werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Benchmark der kollektiven Kapitalanlage: SXI Real Estate Funds
Rechnungswährung der kollektiven Kapitalanlage: Schweizerfranken
2.3 Risikoprofil der kollektiven Kapitalanlage
Ausführliche Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt.
Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in: Abhängigkeit
von konjunkturellen Entwicklungen, Veränderungen des schweizerischen
Immobilienmarkts, beschränkte Liquidität, Zinsentwicklung/Inflation, Bewertung der Immobilien, Erstellen von Bauten, Umweltrisiken, Änderungen
von Gesetzen oder Vorschriften, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, mögliche Interessenkonflikte, Preisbildung am Sekundärmarkt.
Überdies muss beachtet werden, dass eine Steigerung des Anteilskurses
kein Indiz für eine entsprechende Entwicklung in der Zukunft ist.
Der Wert der Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen, der Anleger
kann möglicherweise sogar weniger als seinen Einsatz zurückerhalten.
Durchschnittliche Rendite
CS Real Estate Fund Siat
3 Jahre
5 Jahre
6.1%
7.2%
10 Jahre
6.2%
Historische Renditeangaben und Finanzmarktszenarien sind keine Garantie für laufende und zukünftige Ergebnisse. Die Performanceangaben lassen die bei der Ausgabe und der Rücknahme erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.
2.5 Profil des typischen Anlegers
Die kollektive Kapitalanlage eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis
langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie einen laufenden Ertrag suchen. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes,
resp. des Börsenkurses der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht
auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen.
2.6 Ausschüttungspolitik
Der Nettoertrag der kollektiven Kapitalanlage wird jährlich innerhalb von
vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in Schweizerfranken
an die Anleger ausgeschüttet.
2.7 Anteilsklassen
Der Immobilienfonds ist nicht in Anteilsklassen unterteilt.
3.
Wirtschaftliche Informationen
3.1
Vergütungen und Nebenkosten
Bei der Ausgabe und Rücknahme
von Anteilen direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten
Ausgabekommission (die Fondsleitung
behält sich Reduktionen vor)
Rücknahmekommission
Nebenkosten
30.09.2013
30.09.2014
30.09.2015
2,50%
2,50%
2,50%
1,50%
1,50%
1,50%
gemäss § 18 des Fondsvertrages
Laufend dem Fondsvermögen belas- 30.09.2013
30.09.2014
30.09.2015
tete Vergütungen und Nebenkosten
Kommissionen der Fondsleitung
0,49%
0,49%
0,49%
Verwaltungskommission (diese wird verwendet für die Leitung, die Vermögensverwaltung und den Vertrieb des Immobilienfonds) (in % des Gesamtfondsvermögens)
Kommission der Depotbank (in % des
0,03%
0,03%
0,03%
Nettofondsvermögens)
Weitere Vergütungen und Nebenkosten Gemäss § 19 des Fondsvertrages
Fondsbetriebsaufwandquote im Ver0,75%
0,73%
0,73%
hältnis zum Gesamtfondsvermögen
(TER Real Estate FundsGAV)
Fondsbetriebsaufwandquote im Ver1,02%
1,03%
1,04%
hältnis zum Nettofondsvermögen
Real Estate Funds
(TER
NAV)
3.2
Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Leistungen
(«com m ission sharing agreem ents» und «soft commissions»)
Für den Credit Suisse Real Estate Fund Siat bestehen keine «commission
sharing agreements». Die Fondsleitung hat ferner keine Vereinbarungen
betreffend Retrozessionen in Form von sogenannten «soft commissions»
abgeschlossen.
3.3 Steuerliches (kollektive Kapitalanlage)
Der Immobilienfonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er
unterliegt grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Der
Credit Suisse Real Estate Fund Siat hält Liegenschaften über die von ihm
gehaltenen Immobiliengesellschaften und nicht im Direktbesitz. Gewinnund Kapitalsteuern werden nicht vom Fonds, sondern von den vom Fonds
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gehaltenen Immobiliengesellschaften entrichtet. Die Ertragsausschüttungen des Immobilienfonds unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer von 35% auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens). Die vom Immobilienfonds aus der Veräusserung von Beteiligungen und übrigen Vermögenswerten (z.B. kurzfristige, festverzinsliche
Effekten) realisierten Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei, sofern
sie mit separatem Coupon ausgeschüttet oder in der Abrechnung an den
Anleger gesondert ausgewiesen werden.
Die im Immobilienfonds auf inländischen Erträgen abgezogenen eidgenössischen Verrechnungssteuer kann vom Fonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Immobilienfonds unterliegen.
Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung
bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Immobilienfonds hat folgenden Steuerstatus betreffend:
FATCA:
Der Immobilienfonds ist bei den US-Steuerbehörden als «registered
deemed
compliant collective investment vehicle (CIV)» im Sinne des Abkommens
zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die
Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) «IGA Schweiz/USA» gemeldet.
Abgeltende Quellensteuer:
Dieser Immobilienfonds ist für die abgeltende Quellensteuer im Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland und in der Republik
Österreich nicht transparent, d.h. die Erhebung der abgeltenden Quellensteuer basiert nicht auf den konkreten Steuerfaktoren des Anlagefonds
(Fonds-Reporting), sondern wird aufgrund einer Ersatzbemessung erfolgen.
EU-Zinsbesteuerung:
Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen
Zinsbesteuerung.
Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emissionsmethode für das
Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen.
Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten, kündigen.
Die Fondsleitung kann unter bestimmten Bedingungen die während eines
Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen. Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres.
Der Ausgabepreis der Anteile entspricht dem im Zeitpunkt der Ausgabe
berechneten Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich der Ausgabekommission. Die Nebenkosten für den Ankauf der Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebühren, marktkonforme Courtagen, Abgaben
usw.), die dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages
entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet.
Der Rücknahmepreis der Anteile entspricht dem im Zeitpunkt der Rücknahme berechneten Nettoinventarwert je Anteil abzüglich der Nebenkosten die dem Immobilienfonds im Durchschnitt aus dem Verkauf eines dem
gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen und abzüglich der Rücknahmekommission.
5.
Kurzdarstellung des Immobilienfonds
Gründungsdatum der
kollektiven Kapitalanlage
Rechnungsjahr
Valorennummer
ISIN-Nummer
Laufzeit (der kollektiven
Kapitalanlage)
Anbietende Finanzgruppe
(Promoter)
Fondsleitung
Vermögensverwalter
3.4 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz)
Der in der Schweiz domizilierte Anleger kann die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung, respektive
durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern.
Teilaufgaben der
Fondsadministration
3.5 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland)
Der im Ausland domizilierte Anleger kann die Verrechnungssteuer nach
dem allfällig zwischen der Schweiz und seinem Domizilland bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen
besteht keine Rückforderungsmöglichkeit.
Im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung des Immobilienfonds
in Deutschland ist anzumerken, dass die in § 5 Abs. 1 Nummern 1 und 2
des deutschen Investmentsteuergesetztes (InvStG) genannten Angaben
im deutschen elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden und
eine Bescheinigung i.S.v. § 5 Abs. 1 Nummer 3 InvStG einer deutschen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt wird. Da die Angaben nach den
Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, gilt der Immobilienfonds in Deutschland aus steuerlicher Sicht als «transparent». Den Anlegern wird empfohlen, bezüglich der persönlichen Steuerfolgen den Steuerberater zu kontaktieren.
Prüfgesellschaft
4.
Den Handel betreffende Informationen
4.1 Preispublikation
Die Fondsleitung publiziert die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den
Nettoinventarwert mit dem Hinweis «exklusive Kommissionen» bei jeder
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in den im Prospekt genannten
Print- oder elektronischen Medien. Die Kurse werden täglich publiziert.
Zusätzlich publiziert die Fondsleitung die Rücknahme- und Ausgabepreise
innerhalb der ersten fünf Tage des Monats im Internet.
Depotbank
Aufsichtsbehörde
Kontaktstelle
10. September 1956 nach schweizerischem Recht
1. Oktober bis 30. September
1291370
CH0012913700
Unbeschränkt
Credit Suisse Group AG, Paradeplatz 8,
8001 Zürich
Credit Suisse Funds AG,
Uetlibergstrasse 231, 8045 Zürich
Credit Suisse AG, Paradeplatz 8,
8001 Zürich
Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich;
Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A.,
Luxembourg;
Credit Suisse (Poland) Sp.z.o.o., Wroclaw
Credit Suisse AG, Paradeplatz 8,
8001 Zürich
KPMG AG, Badenerstrasse 172,
8004 Zürich
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, 3003
Bern
In der Schweiz:
Credit Suisse AG, Sales Investment Funds,
Postfach 800, 8070 Zürich
In Liechtenstein:
LGT Bank in Liechtenstein AG,
Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz
Angaben zum Vertrieb im Fürstentum Liechtenstein
Vertreterin und Zahlstelle im Fürstentum Liechtenstein ist die LGT Bank in
Liechtenstein AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz.
Prospekt und Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte in deutscher Sprache sind kostenlos bei der Vertreterin und Zahlstelle in Liechtenstein erhältlich.
Mitteilungen sowie Änderungen betreffend Fondsvertrag und Prospekt, einen Wechsel von Fondsleitung oder Depotbank sowie betreffend die Liquidation eines Teilvermögens werden im «Liechtensteiner Vaterland» veröffentlicht.
Mindestens zweimal pro Monat erfolgt eine Veröffentlichung der Preise im
«Liechtensteiner Vaterland».
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vaduz.
4.2 Art und Weise der Ausgabe und der Rücknahme von Anteilen
Die Fondsleitung stellt einen regelmässigen börslichen Handel der Immobilienfondsanteile über die Credit Suisse AG, Zürich-, sicher.
Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise
erfolgen, wobei die bisherige Anzahl maximal verdoppelt werden kann. Die
Fondsleitung bietet neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegern an. Die
Fondsleitung bestimmt die Anzahl der neu auszugebenden Anteile, das
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