Lebensweisheiten

Transcrição

Lebensweisheiten
Freitag, den 01. August 2008
Seite 1
Kleinanzeigen
Amtliche
Bekanntmachungen
NUMMER 30
19. JAHRGANG
01. 08. 2008
Veranstaltungstermine
Seite 2
Seite 4
Seite 8
Nächste Ausgabe 08.08.2008
Anzeigen u. Redaktion: Tel. 037467/289823 · Fax 20923 · [email protected] · www.grimmdruck.com
75 Jahre Bleibergwarte Schwaderbach
Lebensweisheiten
Gründen verhindert war, überbrachte die Mitarbeiterin Marketing
der Stadtverwaltung Klingenthal Xenia Brunner (Mitte) die herzlichsten
Grüße des Stadtoberhauptes, des
Stadtrates und der Klingenthaler
Bürger. In ihren Ausführungen hob
sie hervor, dass die Bleibergwarte
seit ihrer Entstehung ein beliebtes
Ausflugsziel für die Klingenthaler
und ihre Gäste ist. Xenia Brunner
Wir hätten viel mehr
Energie frei, wenn wir
nicht soviel Zeit mit
Bedauern über
Unabänderliches
vergeuden würden.
Am 26. Juli wurde das 75jährige
Gründungsjubiläum der Bleibetgwarte im nahegelegenen Schwaderbach/Bublava gefeiert. Unter den
zahlreichen Gästen waren neben
Bürgern aus Tschechien auch viele
Klingenthaler, der Verein Aschbergfeunde e.V. und ehemalige
Schwaderbacher.
Im Auftrag des Klingenthaler Bürgermeisters, der aus terminlichen
betonte auch die sich stets weiterentwickelnden Beziehungen der
Kommunen und der Menschen
in der Grenzregion. Ein Beispiel
hierfür ist die grenzüberschreitende Regionalplanung für die
Mikroregion Klingenthal, Zwota,
Morgenröth-Rautenkranz, Kraslice/
Graslitz, Schwaderbach/Bublava
und Silberbach/Stribrna. Sie soll
im Herbst beginnen und wird aus
dem Förderprogramm EFRE-Regio
finanziert. Als Präsent der Stadt
Klingenthal erhielt die Wirtin der
Bleibergwarte einen Bierkrug mit
Klingenthaler Motiven.
Im Rahmen der Festveranstaltung
enthüllten der Stellvertreter des
Regionalpräsidenten des Bezirkes
Karlsbad Dr. Petr Horky, die Wirtin
und Xenia Brunner eine Gedenktafel für die Erbauer der Bleibergwarte
und den Heimatdichter und Sänger
des Erzgebirges Anton Günther, die
dann vom Pfarrer aus Ellbogen/
Loket gesegnet wurde. D.M.
Klingenthals Gemeindewehrleiter Roland Jung geehrt
Für seine Verdienste im Feuerwehrwesen wurde der Gemeindewehrleiter
der Stadt Klingenthal Roland Jung
zum 1. Sächsischen Landesfeuerwehrball am 21. Juni in Reichenbach
vom Innenminister des Freistaates
Sachsen Albrecht Buttolo mit dem
Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in
Silber geehrt.
Zur Stadtratssitzung am 23. Juli gratulierte Bürgermeister Reiner Schneidenbach Roland Jung zu dieser Ehrung,
dankte ihm für sein großes Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr
Klingenthal und überreichte ihm
Blumen und ein Buch-Präsent. Vertreter der Stadtratsfraktionen beglückwünschten den Gemeindewehrleiter
ebenfalls und dankten ihm für seine
stete Einsatzbereitschaft zum Wohle
unserer Bürger und Gäste.
D.M.
(Quelle unbekannt)
Klingenthaler Zeitung
Redaktion:
Auerbacher Str. 264 a,
Tel. (037467) 28 98 23
Beiträge bitte an:
[email protected]
Redaktionsschluss
für die Ausgabe 31:
Dienstag 15 Uhr
Freitag, den 01. August 2008
Seite 2
03. August – 11. So. n. Trinitatis
Kollekte: Eigene Gemeinde
Kirche Zwota
09.30 Uhr Familiengemeinschaftsstunde in der LKG Zwota
Zum Friedefürsten
09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfr. Schmidt und Kigo
Lutherkirche
9.30 Uhr Festgottesdienst zur Kirchweih mit Abendmahl
mit Pfr. Türpe u. KIGO
Johanniskirche
9.00 Uhr Gottesdienst
10.30 Uhr Kindergottesdienst
Katholische Kirche
17.00 Uhr (Samstag 02.08.) Heilige Messe in Klingenthal
VSC-Sommercamp an der Talsperre Pöhl
Der VSC Klingenthal bietet in diesem
Jahr für alle Kinder ab 12 Jahren
ein Trainingslager an der Talsperre
Pöhl an. Vom 11. bis 14. August soll
vor allem der Spaß im Vordergrund
stehen. Die Teilnahme am Trainingslager ist unabhängig von der
ausgeübten Sportart der Teilnehmer.
Neben Radfahren, Schwimmen,
Kanu und Klettern gehört auch ein
Segel- und Surfkurs zum Angebot.
Übernachtung im Zelt, Anfahrt
(Abholung und Heimfahrt) und
Vollverpflegung sind im Preis von
120,00 Euro pro Teilnehmer enthalten. Geleitet wird das Camp von der
ehemaligen Skibob-Weltmeisterin
Marika Ziron (VSC Klingenthal).
Interessenten wenden sich bitte bis
5.8.2008 an Marika Ziron, Telefon
0172-7828904 oder an VSC-Geschäftsstellenleiter Marcus Stark, Telefon 0152-22680572. Oder per Email
an [email protected].
Pavillonkonzert muss ausfallen
Das geplante Konzert im Musikpavillon Klingenthal am 5. August
mit dem Migma-Handwerkerblasorchester Markneukirchen muss
wegen urlaubsbedingten Besetzungsproblemen ausfallen. Das nächste Konzert ist für Donnerstag, den 14. August, um 18.30 Uhr, mit
der Lindenkapelle Klingenthal vorgesehen.
KLEINANZEIGEN
MIETANGEBOT
STELLENGESUCH
Wohnung zu vermieten, 60 qm
auf 2 Etagen, EBK, Bad, großzügiger Wohnbereich od. Kinderzimmer möglich, ab sofort, Tel. 03 74 67
/ 2 38 88 o. 0174 / 9 49 85 64.
Schlosser / Elektroniker, zuverlässig, sucht Arbeit, auch befristet.
Bitte schreiben Sie an: CHIFFRENr. K30081, GRIMM DRUCK und
Medien GmbH, Auerbacher Str.
100, 08248 Klingenthal.
Nachmieter gesucht für schöne,
helle 3-Raum-Wohnung, ca. 57 qm.
Küche VB, bezugsfrei ab 01.09.2008,
Tel. WBG KLTH. 03 74 67 / 2 34 03.
Kleinanzeigen - Preise
3 Zeilen á 30 Zeichen 5.- €
jede weitere Zeile 50 Cent
Chiffre 5.- €
Redaktionsschluss:
jew. Dienstag 15.00 Uhr
ZU VERKAUFEN
Hartan-Kombikinderwagen zu
verkaufen!
• Modell: Top Line CL
• beige/orange mit Mäusemotiv
• incl. Softtragetasche für Babys ab
0 Monate und Fußverlängerung
• Tragetasche kann später zum
Fußsack umgebaut werden
• höhenverstellbarer Schwenkschieber
• Sicherheitsgurt und Regenschutz
• flach zusammenlegbar
• Luftbereifung
• Verhandlungsbasis: 250,- €
(Neupreis: 500,- €)
Telefon: (03 74 67) 2 86 77 Mo bis Fr
ab 20.00 Uhr und am Wochenende
Freitag, den 01. August 2008
Seite 3
Sonntagsruhe
Die Wahrung der Sonntagsruhe ist ein Thema, das auch in unserer Region
die Gemüter schon seit fast hundert Jahren bewegt. Nicht nur die Ladenöffnungszeiten und das Verursachen von störendem Lärm war Gegenstand
entsprechender Verordnungen, auch andere Handlungen wurden und
werden schon seit langer Zeit in Satzungen festgelegt und geregelt. In
dieser Hinsicht gab es dereinst bemerkenswerte Auswüchse. Da findet sich
beispielsweise schon im Jahre 1910 im Jahresbericht der Handelskammer
Plauen die folgende Bemerkung: „Allgemeine Zustimmung findet die im
abgelaufenen Jahr eingetretene Anänderung des Gesetzes, nach dem bisher in Sachsen das Offenhalten der Schaufenster an Sonn- und Feiertagen
verboten war.“ Bis dahin mussten also die Ladenbesitzen am Sonnabend
nach Ladenschluss vor ihren Schaufenstern die Jalousien fallen lassen und
ihre Waren für die Straßenpassanten unsichtbar machen, und die Handelskammer begrüßte es, dass die Schaufenster von nun an am Wochenende
offen bleiben durften. Ob sie allerdings während der Zeit der Gottesdienste
zugehängt werden mussten, durften ab 1910 die Stadt- und Gemeinderäte
in eigener Verantwortung durch eine Ortssatzung regeln. In Klingenthal
wurde eine Satzung zu dieser Angelegenheit vom Gemeinderat im Jahre
1912 beschlossen.
Allerdings brachte die Gesetzesänderung von 1910 noch jahrelang keine
völlige Klarheit in dieser Angelegenheit, denn noch im Jahre 1919 hieß es
in einer Mitteilung der Handelskammer Plauen, dass von einem Stadtrat
angefragt wurde, ob „an Sonntagen die Schaufenster verhängt werden müssen“. Ein spöttischer Kommentator schrieb damals zu dieser Problematik:
„Die Behörden sorgen schon dafür, dass die Bürger nicht auf hoffärtige
Gedanken kommen. Wie leicht könnte doch jemand, der am Sonntage
durch die Stadt spaziert und in Ruhe die Schaufensterauslagen betrachtet,
vor dem Juweliergeschäft begehrliche Blicke auf Gold, Silber und Edelsteine
richten, vor dem Lebensmittelladen auf völlerische Gedanken gebracht
oder durch die Kleider in den Schaufenstern der Textilhäuser eitel und
gefallsüchtig gemacht werden.“
In unseren Tagen gehört ein Schaufensterbummel, für entsprechend Betuchte manchmal sogar eine Einkaufstour einfach zu einem abwechslungsreichen Wochenende dazu, und man kann sich gar nicht vorstellen, dass
unsere Vorfahren noch vor hundert Jahren an Sonntagen vor Schaufenstern
standen, die auf Grund behördlicher Verordnungen zugehängt waren.
(GH)
Ferienöffnungszeiten Freibad Klingenthal
täglich 09.00 – 19.00 Uhr
Anmeldungen unter Tel: 03 74 67 / 66 99 88 oder: 0152 / 03 26 08 89
Impressum:
Klingenthaler Zeitung
Obervogtländer Anzeiger
Redaktion: Auerbacher Str. 264a, 08248
Klingenthal, Tel. 037467-28 98 23,
Fax 037467-2 09 23,
e-mail: [email protected]
Satz, Repro und Druck:
GRIMM DRUCK und Medien GmbH,
Verwaltung + Laden:
Auerbacher Str. 100, 08248 Klingenthal,
Tel.+ Fax 037467/22456,
Produktion:
Auerbacher Str. 264a, 08248 Klingenthal,
Telefon 03 74 67-2 09 27,
Fax 03 74 67-2 09 23,
[email protected],
www.grimmdruck.com
Verantwortlich für den amtlichen Teil der
Stadt Klingenthal: Bürgermeister Reiner
Schneidenbach, Kirchstraße 14, 08248
Klingenthal
Verantwortlich für den amtlichen Teil der
Gemeinde Zwota: Siegward Glaß, Markneukirchner Str. 32, 08267 Zwota
Verantwortlich für das unabhängige Anzeigenblatt »Klingenthaler Zeitung«: Oliver
Grimm. Für den Inhalt der veröffentlichten
Beiträge sind die Verfasser verantwortlich.
Sie geben nicht die Meinung der Redaktion
wieder.
Auflage: 4000 Exemplare
Verteilung: Klingenthal, Mühlleithen, Zwota,
Schöneck, Muldenberg, Hammerbrücke, Tannenbergsthal, Morgenröthe-Rautenkranz
Die Klingenthaler Zeitung ist ein Titel des Verlages Obervogtländer Anzeiger der GRIMM
DRUCK und Medien GmbH Klingenthal.
Anzeigenleitung: Sabine Thonfeld
0163-3224553,
Redaktionsleitung: Carina Leithold
037467-289823
HRB 1535, Kreisgericht Chemnitz,
Steuer-Nr.: 223/109/00196,
USt-IdNr.: DE 141093355
Geschäftsführer: Oliver Grimm
037467-20927
Freitag, den 01. August 2008
Seite 4
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
für die Stadt Klingenthal und die Gemeinde Zwota
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt
Folgende Beschlüsse wurden in der 45. Sitzung des Stadtrates der
Stadt Klingenthal am 23.07.2008 gefasst:
Öffentlicher Teil:
Beschluss 582 :
Der Stadtrat bestätigt das Protokoll der 44. öffentlichen Sitzung vom
25.06.2008.
Beschluss 583 :
Der Stadtrat bestätigt die Tagesordnung.
Beschluss 584 :
Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal,
Los 01 - Abbruch- und Sicherungsarbeiten, an die Firma Erd- und Tiefbau
GmbH Ebersbach, Eichigt mit einer Auftragssumme von 29.370,39 Euro zu
vergeben.
Beschluss 585 :
Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los
02 - Putz-, Anstrich- und Trockenbauarbeiten, an die Firma MKM Bau Klingenthal mit einer Auftragssumme von 14.158,99 Euro zu vergeben.
Beschluss 586 :
Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los
03 - Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, an die Firma Meinel Dach &
Wand Klingenthal mit einer Auftragssumme von 1.668,14 Euro zu vergeben.
Beschluss 587 :
Der Stadtrat beschließt, die Bauleistungen zur Baufeldfreimachung und Straßenbau Erweiterung Gewerbegebiet Klingenthal, Falkensteiner Straße, an die
Firma VOBA Bau GmbH Hammerbrücke zu vergeben. Die Auftragssumme
beträgt 81.843,46 Euro.
Beschluss 588 :
Der Stadtrat bestätigt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008, billigt
die Begründung mit integriertem Umweltbericht und bestimmt diese zur
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB.
Beschluss 589 :
Der Stadtrat beschließt, für den Bereich Höhenweg/Waldgutstraße eine Außenbereichsatzung aufzustellen, bestätigt den Entwurf der Außenbereichsatzung
und bestimmt diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Beschluss 590 :
Der Stadtrat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am
Schulplatz" und Umfeld, billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung
mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die bisherigen Darstellungen als Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und Sondergebiet
Parkhaus sollen in ein Sondergebiet für Einzelhandel und in ein Mischgebiet
geändert werden.
Beschluss 591 :
Der Stadtrat fasst für den Bereich der Flurstücke Nr. 302, 303, 304/1, 304/2 und
305 der Gemarkung Klingenthal den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“, billigt den
Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden.
Beschluss 592 :
Der Stadtrat beschließt, an nachfolgend aufgeführte soziale Vereine Zuschüsse
für deren Arbeit zu vergeben. Verbraucherzentrale Auerbach - 200 Euro; Diakonisches Werk Auerbach e.V./Suchtberatungsstelle Klingenthal - 500 Euro;
VdK Ortsgruppe Klingenthal- 150 Euro; Ev.- Luth. Kirchenbezirk für Brotkorb
Klingenthal- 600 Euro; Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs e.V. - 200 Euro und
Diakonie Auerbach / Schwangerenberatung Klingenthal - 250 Euro.
Beschluss 593 :
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Seniorenvereins Klingenthal e.V. zu
folgen und stimmt einer Verlängerung der Vertragsdauer, sowie der nachfolgenden Änderungen im Vertrag zu. Punkt 2, Sätze 1 und 2 erhalten die
neue Fassung: " Der Vertrag verlängert sich, beginnend ab 01.01.2009 jeweils
um ein Jahr, sofern nicht eine Kündigung durch einen Vertragspartner unter
Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Vertragsende erfolgt."
Punkt 4, Absatz 2, Satz 4 wird ersetzt durch folgende Formulierung: " Der
Zuschuss für die Betreibung der Seniorentagesstätte ist jährlich bis zum 30.09.
für das Folgejahr zu beantragen, unter Vorlage des entsprechenden Finanzierungsplanes. Er wird nach Bestätigung durch den Stadtrat im Haushaltplan
des Folgejahres aufgeplant."
Beschluss 594 :
Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der befristeten Niederschlagung der
Gewerbesteuer in Höhe von 37.958,05 Euro bis zum 31. 12. 2013.
Nichtöffentlicher Teil:
(Die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung werden sinnwahrend bekannt
gemacht.)
Beschluss 595 :
Das Protokoll der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 25.06.2008 gilt mit
der Bestätigung des Ältestenrates auf inhaltliche Richtigkeit als Beschluss.
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt
Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit am Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Klingenthal für den räumlichen
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz"
Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 23.07.2008 die 12.
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" und Umfeld
beschlossen, den Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Der Flächennutzungsplan ist
im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" zu ändern, da vorbereitende und verbindliche Bauleitpläne übereinstimmen müssen. Die bisherigen Darstellungen im
Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und Sondergebiet
Parkhaus sollen in ein Sondergebiet für Einzelhandel und in ein Mischgebiet
geändert werden. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 302,
303, 304/1, 304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal und wird begrenzt im
Norden und im Osten durch die D.- Bonhoeffer- Straße, im Westen durch die
Auerbacher Straße (B 283) und im Süden durch das Gewässer „Brunndöbra“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und
zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monates. Der Vorentwurf der
12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" einschließlich
Begründung wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in
der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248
Klingenthal
während der üblichen Dienstzeiten
Montag geschlossen
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Freitag, den 01. August 2008
Seite 5
Schneidenbach
Bürgermeister
Klingenthal, 31.07.2008
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des
Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim"
Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat am 23.07.2008 in öffentlicher Sitzung den
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal
für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008 bestätigt,
die Begründung mit integrierten Umweltbericht gebilligt und diese zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Die Notwendigkeit der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim". Der Flächennutzungsplan ist
im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern. Ziel
und Zweck der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Freizeitheimes. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 95 und 98 der
Gemarkung Obersachsenberg. Der Planbereich befindet sich am Grenzweg auf
dem Aschberg an der Staatsgrenze zu Tschechien. Der Flächennutzungsplan
soll dahingehend geändert werden, dass die Flächen der Grundstücke Flurstück- Nr. 95 und 98 der Gemarkung Obersachsenberg anstelle der bisherigen
Darstellung als Fläche für Landwirtschaft und Schutzgebiet für Grundwasser
als Sondergebiet für Fremdenbeherbergung ausgewiesen werden.
Der Stadtrat hatte bereits am 24.10.2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Demnach ist die frühzeitige Unterrichtung der Behörden
und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Nach Auswertung
der Ergebnisse ist der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes
ausgearbeitet und eine Begründung mit Umweltbericht nach § 2 a BauGB
gefertigt worden. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom
10.06.2008 einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht wird in
der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung
Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während
der üblichen Dienstzeiten
Montag geschlossen
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während
der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift
oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen,
dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. (§ 4
a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Schneidenbach
Bürgermeister
Klingenthal, 31.07.2008
Der Abwasserzweckverband
Klingenthal/Zwota gibt bekannt
Abfuhrtermine für Kleinkläranlagen auf der Grundlage
der Betriebsvorschrift DIN 4261-3
Klingenthal
04.08.2008 bis 08.08.2008
Alter Staffelweg, Staffelweg, Schillerstraße, Th.-Fontane-Straße, Ahornweg,
Falkensteiner Straße
Wir bitten Sie, zu o. g. Termin Ihre Kläranlage für die Entsorgungsfirma
zugänglich zu machen.
Straßenbauarbeiten in der Untersachsenberger Straße
Aufgrund von Straßenbauarbeiten in der Untersachsenberger Straße
kommt es von Montag, den 04. August bis Freitag, den 08. August 2008
im Bereich der Untersachsenberger Straße 80 bis zur Einmündung
Staffelweg zu einer Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr.
Ratgeber Gutes Sehen Folge 43
Reisetipps für Kontaktlinsenträger
Bei langen Reisezeiten kann es zu Trageproblemen kommen, wenn die
Linsen über die normale Tragezeit hinaus benutzt werden. Halten Sie
deshalb immer eine Reservebrille bereit. Diese gehört, genau wie das
Kontaktlinsenpflegeset, nicht in den Koffer, sondern in das kurzfristig
verfügbare Handgebäck.
Vergewissern Sie sich bei uns, ob bei einem kurzfristigen Erholungsschlaf
die Linsen herausgenommen werden sollten. Klären Sie weiterhin ab, ob
eine Nachbenetzungslösung den durch langes Tragen und Trockenheit
reduzierten Tragekomfort beseitigen kann. Trinken Sie mehr als üblich
vor allem im Flugzeug, am besten Mineralwasser. Ich wünsche Ihnen einen
schönen Urlaub. Ihre Augenoptikermeisterin Annett Meinel
ANZEIGE
Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während
der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift
oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen,
dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
(§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Freitag, den 01. August 2008
Seite 6
Die Stadtverwaltung Klingenthal gratuliert am
01.08.2008 01.08.2008
02.08.2008
02.08.2008
02.08.2008
02.08.2008
02.08.2008
02.08.2008
02.08.2008
03.08.2008
03.08.2008
03.08.2008
03.08.2008
04.08.2008
04.08.2008
04.08.2008
04.08.2008
04.08.2008
04.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
06.08.2008
06.08.2008
06.08.2008
06.08.2008
06.08.2008
07.08.2008
07.08.2008
07.08.2008
07.08.2008
07.08.2008
Helmut Leistner, Auerbacher Str.
Mathilde Weidlich, Steindöbraweg
Amanda Glumm, Valentina.-Tereschk.-Str.
Ursula Rögner, Markneukirchner Str.
Isolde Meinel, Bahnhofstr.
Margot Hoyer, Forstwinkel
Herta Glaß, Auerbacher Str.
Helmut Kahl, Kreuzstr.
Hans Brunner, Kirchstr.
Ilse Grünert, An der Huth
Walter Meinel, Markneukirchner Str.
Horst Goletzke, Mendelssohnstr.
Arnd Undeutsch, Lindenstr.
Erna Helbig, Adalbert-Stifter-Str.
Hanni Dölling, Auerbacher Str.
Ilse Pagels, Auerbacher Str.
Ruth Körner, Auerbacher Str.
Gerhard Schwabe, L.-v.-Beethoven-Str.
Marianne Krauße, Steinbachstr.
Elfriede Weigandt, Jahnstr.
Elfriede Hendel, Jahnstr.
Annerose Körner, Untersachsenberger Str.
Erika Schneider, Gösselberg
Gerda Meinel, Neil-Armstrong-Str.
Anneliese Michelus, Kirchstr. Friedrich Paul, Neil-Armstrong-Str.
Anna-Luise Wohlrab, Zollstr.
Anitta Orth, Hohe Str.
Paul Böttcher, Lindenstr.
Reinhard Tollkühn, Juri-Gagarin-Str.
Renate Schlott, Auerbacher Str.
Charlotte Fischer, Jahnstr.
Horst Beutner, Waleri-Bykowski-Str.
Helmut Kaul, Dürrenbachstr.
Gerhard Lorenz, Lindenstr.
Karl-Heinz Hartig, Jahnstr.
zum 86.
zum 83.
zum 85.
zum 81.
zum 79.
zum 78.
zum 73.
zum 71.
zum 70.
zum 89.
zum 85.
zum 78.
zum 74.
zum 94.
zum 81.
zum 80.
zum 78.
zum 72.
zum 71.
zum 85.
zum 84.
zum 81.
zum 80.
zum 79.
zum 79.
zum 72.
zum 85.
zum 74.
zum 72.
zum 71.
zum 70.
zum 87.
zum 80.
zum 75.
zum 73.
zum 71.
und die Gemeinde Zwota gratuliert am
01.08.2008 02.08.2008
02.08.2008
03.08.2008
04.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
05.08.2008
Karlheinz Vogel, Alter Weg
Günter Götz, Alter Weg
Herbert Schiller, Waldhäuser
Linda Schlosser, Klingenthaler Str.
Martha Herold, Bergstr.
Gisela Eichelberger, Zechenbachweg
Krimhilde Grünert, Klingenthaler Str.
Martin Meinhold, Jägerstr.
zum 80.
zum 72.
zum 71.
zum 81.
zum 77.
zum 81.
zum 75.
zum 71.
Geburtstag.
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt
Ortübliche Bekanntmachung über die Aufstellung der Außenbereichsatzung „Höhenweg/ Waldgutstraße“ und die Beteiligung der
Öffentlichkeit am Verfahren
Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat am 23.07.2008 in öffentlicher Sitzung
die Aufstellung einer Außenbereichsatzung für das Gebiet Höhenweg/ Waldgutstraße beschlossen, den Entwurf der Außenbereichsatzung bestätigt und
diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Im räumlichen Geltungsbereich des Satzungsgebietes liegen die Flurstücke- Nr.
372, 374, 375/2, 375/5, 375/6, 378, 379, 380, 381, 382, 383/2, 385, 386, 412, 412
b, 412/1 und 412/2 und Teile der Flurstücke- Nr. 369, 370, 383/1, 590, 593 und
593 a der Gemarkung Untersachsenberg.
Ziel und Zweck der Außenbereichsatzung ist die Erhaltung der vorhandenen
Siedlungsstruktur als Streusiedlung durch den Erhalt der vorhandenen
Bausubstanz und die Zulassung der Neuerrichtung von Wohngebäuden an
gleicher Stelle, wenn die Wohngebäuden zulässigerweise errichtet wurden
und Missstände und Mängel aufweisen, und der Änderung und des Um- und
Ausbaues für Wohnzwecke oder für kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe.
Eine Verdichtung und Erweiterung der vorhandenen Siedlungsstruktur
der Streusiedlung im vorliegenden Außenbereich ist nicht vorgesehen. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer
Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für
die Dauer eines Monates. Der Entwurf der Außenbereichsatzung „Höhenweg/
Waldgutstraße“ wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008
in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248
Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten
Montag geschlossen
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während
der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift
oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da
das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen,
dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
die Außenbereichsatzung unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6
BauGB). Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Schneidenbach Bürgermeister Klingenthal, den 31.07.2008
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht für die
Verwaltungsgemeinschaft Klingenthal/Zwota bekannt
Haushaltssatzung der Gemeinde Zwota für das
Haushaltsjahr 2008
Nach § 76 Abs. 3 der SächsGemO macht die Gemeinde Zwota die vom
Gemeinderat am 24.06.2008 beschlossene und durch die Rechtsaufsicht des
Landratsamtes am 17.07.2008 genehmigte Haushaltssatzung 2008 im nachfolgenden Wortlaut bekannt. Die Satzung und der Haushaltsplan 2008 liegen
mindestens eine Woche ab 04.08.2008 im Rathaus, Zimmer 104 während
den Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Haushaltssatzung der Gemeinde Zwota für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der § 74 ff. der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 und
der § 1 ff. der Kommunalhaushaltsverordnung vom 26.03.2002, geändert
durch Verordnung vom 07.10.2005, hat der Gemeinderat der Gemeinde
Zwota am 24. Juni 2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2008 beschlossen:
§1
Der Haushalt der Gemeinde Zwota für das Haushaltsjahr 2008 wird im
Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.263.100,00 €
in der Ausgabe auf
1.263.100,00 €
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf
444.100,00 €
in der Ausgabe auf
444.100,00 €
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme 2008 zur Finanzierung von
Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird für die Gemeinde
Freitag, den 01. August 2008
Seite 7
Zwota auf 0,00 € veranschlagt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird mit 0,00 € festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Zwota auf 178.000,00
€ festgesetzt.
§5
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen
(Grundsteuer A)
336 v.H.
b) für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
416 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. Gewerbesteuer auf
400 v.H.
der Steuermessbeträge
§6
Entsprechend der Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft (Gemeinschaftsvereinbarung) zwischen der Stadt Klingenthal
und der Gemeinde Zwota vom 25.11.1999 beträgt die Verwaltungsumlage
gemäß § 9 146.000,00 EUR
Klingenthal, den 17.07.2008
Schneidenbach, Bürgermeister
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt
Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit am Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“ (Vorentwurf)
Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 23.07.2008 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt
Am Schulplatz“ beschlossen, den Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung
mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarkes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m². Das ehemalige
Gymnasium wird abgebrochen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 302, 303, 304/1,
304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal und wird begrenzt im Norden
und im Osten durch die D.- Bonhoeffer- Straße, im Westen durch die Auerbacher Straße (B 283) und im Süden durch das Gewässer „Brunndöbra“. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in
Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung
der Planung für die Dauer eines Monates.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“ einschließlich Begründung wird in der Zeit vom
11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal,
Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen
Dienstzeiten
Montag geschlossen
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während
der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift
oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen,
dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
(§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Schneidenbach
Bürgermeister
Klingenthal, 31.07.2008
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
a) Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal
Tel.: 037467/61210 Fax: 037467/61250
b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschreibung
c) Bauvertrag als Einheitspreisvertrag
d) S 304 – Anlegen eines Gehweges, Beleuchtung
e) Art und Umfang der Leistung:
18 St Stahlrohrmaste 8 m mit Mastausrüstung und Aufsatzleuchten
demontieren, zwischenlagern und zur Wiederverwendung aufbereiten;
1 St Straßenbeleuchtungsanschlusssäule demontieren, zwischenlagern
und zur Wiederverwendung aufbereiten;
18 St beigestellte Stahlrohrmaste Lph 8 m mit Aufsatzleuchten
betriebsfertig aufstellen;
1 St beigestellte Straßenbeleuchtungsanschlusssäule betriebsfertig
aufstellen;
1350 m Erdkabel verlegen ohne Erdarbeiten
f) Aufteilung in Lose: nein
g) Erbringung von Planungsleistungen: nein
h)Ausführungszeitraum: 25.08. – 30.10.2008
i) Schriftliche Anforderung der Verdingungsunterlagen unter
Beilegung eines Verrechnunsschecks bis 04.08.08, 8.00 Uhr
Abholung bzw. Versand ab 04.08.08 und Barzahlung bei:
Ingenieurbüro Meisel Auerbacher Straße 114, 08248 Klingenthal
Tel. 037467-7011 Fax 037467-20802
Mo – Fr 8.00 – 12.00 + 13.00 – 16.00 Uhr
j) Kostenbeitrag: 8,50 € bei Abholung, zzgl. 2,50 € bei Zusendung
von 2 Blankoexemplaren einschl. Diskette GAEB DA83
Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.
Lieferform der Verdingungsunterlagen: Papier bzw. Dateiform GAEB
k) Einreichungsfrist: 14.08.2008, 9.00 Uhr
Die Einreichung der Angebote kann bis zum eigentlichen
Submissionstermin erfolgen.
l) Anschrift an die die Angebote schriftlich zu richten sind:
Stadt Klingenthal – Bauamt / Sekretariat, Kirchstraße 14,
08248 Klingenthal, Tel. 037467 / 61210, Fax 61250
m) Deutsch
n)Bieter oder deren Bevollmächtigte
o)Ort der Eröffnung der Angebote: Stadt Klingenthal – Rathaus
Sitzungssaal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal
p)Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v.H. der Auftragssumme, die
Vertragserfüllungsbürgschaft ist zwingend vorzulegen.
Gewährleistungsbürgschaft 2 v.H. der Auftragssumme einschl. der
Nachträge (Bruttosumme), nach Feststellung der Abrechnungs summe ist diese maßgebend.
q)Zahlungsbedingungen nach VOB/B § 16 und den Besonderen und
zusätzlichen Vertragsbedingungen
r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
s) Gemäß § 8, Nr. 3, Abs. 1 Buchst. a – f VOB/A;
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG
t) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 22.08.2008
u)Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zulässig
v) Nachprüfstelle nach § 31 VOB/A: Landratsamt des Vogtlandkreises,
VOB-Stelle Kommunalaufsicht
Klingenthal, den 31.07.08
Schneidenbach
Bürgermeister Stadt Klingenthal
Freitag, den 01. August 2008
Seite 8
Information aus dem Rathaus
Veranstaltungstipps
Beratung Hartz IV
Klingenthaler Rundkirche: "Eine kleine Nachtmusik im Kerzenschein"
Jeweils am 2. und 4. Dienstag des Monats führt die Arbeitsloseninitiative
Sachsen e.V. im Rathaus Klingenthal, Zimmer 206, in der Zeit von 14.00 Uhr
– 18.00 Uhr wieder kostenlose Beratungen zu Hartz IV durch. Es wird um
Terminvereinbarung unter Tel.: 037467/ 61 112 (Sekretariat Bürgermeister)
gebeten. Im August finden die Beratungen am 12. und 26. statt.
Für Sonntag, den 17. August lädt die Kirchgemeinde Klingenthal zu einem
Kirchenkonzert in die Klingenthaler Rundkirche ein. Im Kerzenschein
musizieren diesmal auf historischen Instrumenten die Chursächsischen
Streichersolisten der Chursächsischen Philharmonie Bad Elster. Sie haben
musikalische Werke aus verschiedenen Epochen im Gepäck, z. B. die
"Hornpipe" aus Händels Wassermusik, das "Air" aus Bachs Orchestersuite,
die "Pizzikato-Polka" der Gebrüder Strauß die "Schnell-Polka" von J. Strauß
oder auf "Eine kleine Nachtmusik" von W.A.Mozart. Beginn ist 19.30 Uhr.
Karten zu 7,- EUR / erm. 3,50 EUR sind ab sofort im Pfarramt Klingenthal
und in der Touristinformation Klingenthal erhältlich. Kinder bis 12 Jahre
haben freien Eintritt. Abendkasse 1,- EUR Aufschlag.
Sprechstunde des Schiedsmannes
Die nächste Sprechstunde des Schiedsmannes findet am 5. 8. 2008, von 16.00
Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus Klingenthal, Zimmer 206, statt.
Ende des amtlichen Teils
Veranstaltungskalender www.klingenthal.de
Theaterdorf Zwota: "Toni der Köhlerjunge"
02.08. 14.00 Zwota; Heimatverein Zwota
"Kulinarium" - Nudelbuffet
07.08. 18.00
Klingenthal, Gasthof "Zum Postillion"
"Wohin geht Klingenthal?- Stadtentwicklung in die Zukunft"
07.08. 18.00
Musik- und Wintersportmuseum, Schloßstraße 3
08248 Klingenthal; Vortrag des Büros für Architek
tur- und Stadtentwicklung Dahms-Mederos
Gründnder Körwe - Kirchweihfest
08.08. - 10.08.
Klingenthal, Kunsteisbahn, Schulstraße 8
Countryfest Waldsportplatz Zwota/Zechenbach
08.08. 20.00
Zwota, Sportplatz Zechenbach; DJ Karsten Countrymusic nicht nur für Linedancer
Große Countrynacht mit der Cripple Creek Band
09.08. 20.00
Zwota, Sportplatz Zechenbach; ab 15 Uhr Linedance
Show mit den Crazy- Devil Linedancern aus Liech-
tenstein, Prämierung der schönsten US- Cars, bis
zum Morgengrauen mit der Klampfe am Lagerfeuer
Volksmusikfestival mit Hansi Hinterseer und Gästen aus d. Region
09.08. 17.00
Klingenthal, Vogtland-Arena
Konzert mit der Lindenkapelle Klingenthal
14.08. 18.30
Klingenthal, Musikpavillon am Marktplatz
Veranstaltungsplan August 2008
Seniorenverein e.V. Klingenthal, Kirchstr. 14, Tel.: 23249
Verein für Vorruheständler, Senioren und
Mitglieder der Ortsgruppe der Volkssolidarität
montags 13 Uhr
montags 14 Uhr
mittwochs 14 Uhr
mittwochs 13 Uhr
05.08. 14 Uhr
06.08.
07.08. 14 Uhr
12.08. 14 Uhr
14.08. 14 Uhr
19.08. 14 Uhr
21.08. 14 Uhr
26.08. 14 Uhr
28.08. 14 Uhr
Wir spielen Skat
Klöppeln
Klöppeln (14-tägig)
Kreatives Gestalten
Inge Jehring liest bei uns im Klub Mundartgeschichten
aus ihrem neuen Buch "E bissel was zen Sempeliern"
Heute besuchen wir den deutsch-tschechischen
Heimatchor in Graslitz zum gemeinsamen Singen.
Wer mitgehen will, bitte im Klub melden.
Treffpunkt 12.30 Uhr am Bahnhof
Bewegungsübungen mit Musik
Ausflug zur Gaststätte "Friedenshöhe" mit Einkehr
Bitte im Klub melden
Komm wir spielen - Spiele in großer Auswahl
Rosenfest mit dem Duo Wappler aus Schönheide
Probe unserer Singegruppe
Modenschau mit Beratung und Verkauf mit reduzierter Sommermode und aktueller Herbstmode einer
Chemnitzer Firma
Bewegungsübungen mit Musik
Wolga Kosaken in Bad Elster
Die mächtigen Stimmen der WOLGA KOSAKEN werden am Mittwoch, den 6.
August um 19.30 Uhr in der KunstWandelhalle Bad Elster in das Alte Russland
„Zwischen Don und Wolga“ entführen. Gesänge der russisch-orthodoxen Kirche
und Volkslieder, Chor- und Sologesang, Balalaikaklänge, Temperament und
Melancholie offenbaren dem Publikum dabei die Weiten der „Russischen Seele“.
Die WOLGA KOSAKEN durften im Jahr 2003 ihr 70-jähriges Bühnenjubiläum
feiern und sind damit die einzigen der ehemals großen russischen Chöre, die ohne
Unterbrechung seit der Gründung Bestand hatten und auf den Bühnen der Welt
präsent waren. Sie haben nicht nur erheblichen Anteil daran, dass in der Zeit der
sowjetischen Diktaturen ein Stück russischer Kultur vor dem Vergessen bewahrt
wurde, sondern seitdem auch Millionen von Konzertbesuchern bewiesen, dass
Musik, die aus dem Herzen kommt, keine Grenzen und Ideologien kennt.
Countryfest in Zwota
Der Waldsportplatz in Zwota-Zechenbach ist am 8. und 9. August Veranstaltungsort des Countryfest und US-Car-Treffen, das bereits zum dritten
Male in Folge stattfindet. Freitagabend gibt es Musik von DJ Hoss; hier
ist der Eintritt frei. Am Samstag wird der Obervogtländische Meister im
Bullriding gesucht. Wer möchte, kann sich im Quadfahren versuchen oder
einen Corso von mindestens 50
US-Cars bestaunen, der sich am
Samstag ab 14 Uhr Richtung
Vogtland-Arena bewegen wird.
Hierfür gibt es auf Anfrage sogar noch Mitfahrgelegenheiten.
Das schönste dieser Vehikel
wird prämiert. Weiterhin gibt
es zum Countryfest Linedancevorführungen und -workshops,
eine Shopping-Meile und später in der Nacht Lagerfeuermusik. Höhepunkt
ist am Samstagabend ab 20 Uhr das Konzert der bekannten "Cripple Creek
Band" mit Pausenmusik von DJ Hoss. Für Experten hier noch einmal die
ganz genaue Lage: 50° 21’ 04.87“ N 12° 23’ 14.40“ E.
Vogtländisches Freilichtmuseum Eubabrunn
Im Vogtländischen Freilichtmuseum Eubabrunn findet am 2. August ein Familiennachmittag statt mit den Themen "Alles in Butter", "Ganz schön verfilzt", "Alles
nur Flickwerk", "Sich einen Schnitzer erlauben", "Beim Pillendreher", "Heute
große Wäsche" und "An die lange Leine lassen". Der Eintritt ist frei.
Auerbach im Mittelalter
Mittelalterliche Musik und Marktkultur, Spiele, Marktgericht, Stegreiftheater,
Wettkämpfe und Turniere gibt es dieses Wochenende zum Altmarktfest in
Auerbach. Zu erleben sind Tanz und Balladen, Sang und Klang, zarte und
wilde Töne auf originalgetreuen Instrumenten, große Gaukelei und Musikschau, Straßenmusikprogramme, Pantomime, Jongleure, Märchenerzählerin,
Ritterproben, Badehaus, viele Werkstände wie Schellenmacher, Amulette,
Holzschnittdruckerei, Ledermasken, Schmied, Filzerin, Holzschnitzer, Krämerei, Sattler und vieles mehr. Vom 2. bis 3. August wird sich das beschauliche
Altmarktgelände in ein mittelalterliches Spektakel verwandeln.