Broschüre Altenpflegeberufe im Landkreis Ludwigsburg

Transcrição

Broschüre Altenpflegeberufe im Landkreis Ludwigsburg
Altenpflegeberufe
im Landkreis Ludwigsburg
Herausgeber:
Landratsamt Ludwigsburg
Dezernat für Arbeit, Jugend und Soziales
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
In Zusammenarbeit mit:
(alphabetisch geordnet)
• Agentur für Arbeit Ludwigsburg
• Altenpflegeschulen im Landkreis Ludwigsburg und in den angrenzenden Landkreisen
• Ambulante Dienste im Landkreis Ludwigsburg
• Ausbildungsförderung (BAföG) Landkreis Ludwigsburg
• Evangelische Hochschule Ludwigsburg – Studiengang Pflege
• Forum der stationären Altenpflege im Landkreis Ludwigsburg
• Jobcenter Landkreis Ludwigsburg
• Mathilde-Planck-Schule Ludwigsburg, Berufsfachschule für Altenpflege
Bezugsadresse:
Landratsamt Ludwigsburg
Altenhilfe-Fachberatung
71631 Ludwigsburg
Telefon
07141 144-5103
Fax
07141 144-9971
E-Mail
[email protected]
Internet
www.Landkreis-Ludwigsburg.de
Stand: Februar 2016
Titelfoto: © Kleeblatt Pflegeheime gGmbH/Michael Fuchs
ALTENPFLEGEBERUFE - AUSBILDUNG IN BERUFEN MIT ZUKUNFT
Inhalt
1.
ALLGEMEINE INFORMATION ................................................................................................ 4
2.
SCHEMA DER AUSBILDUNGSWEGE IN DER ALTENPFLEGE ............................................ 5
3.
ALTENPFLEGERIN/ALTENPFLEGER .................................................................................... 6
4.
AUSBILDUNGSSTRUKTUR IN DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG...................................... 9
5.
ALTENPFLEGEHELFERIN/ALTENPFLEGEHELFER ............................................................. 9
6.
ALTENPFLEGEHILFE FÜR NICHTMUTTERSPRACHLER ....................................................10
7.
ALLTAGSBETREUERIN/ALLTAGSBETREUER ....................................................................12
8.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN BEI AUSBILDUNGEN ................................................................13
9.
FREIWILLIGES SOZIALES JAHR (FSJ)/JAHRESPRAKTIKANTEN ......................................16
10.
BUNDESFREIWILLIGENDIENST (BFD) ................................................................................16
11.
STUDIENGANG PFLEGE ......................................................................................................17
12.
ALTENPFLEGESCHULEN .....................................................................................................19
12.1 Altenpflegeschulen im Landkreis Ludwigsburg ...............................................................20
12.2 Altenpflegeschulen in den angrenzenden Landkreisen ...................................................21
13.
AUSBILDUNGSPLÄTZE DER AMBULANTEN DIENSTE IM LANDKREIS .............................27
14.
AUSBILDUNGSPLÄTZE IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN IM LANDKREIS ....30
15.
EINRICHTUNGEN DER ALTENHILFE ...................................................................................36
16.
HILFREICHE FÄHIGKEITEN UND EIGENSCHAFTEN DER AUSZUBILDENDEN.................36
17.
ALTENPFLEGEAUSBILDUNG - NUR "SATT UND SAUBER" ODER DOCH MEHR? ............37
18.
DERZEITIGER STAND ZUR WEITERENTWICKLUNG DER PFLEGEBERUFE ...................38
3
1.
ALLGEMEINE INFORMATION
Pflegeberufe - Ausbildung in Berufen mit Zukunft
Wenn Sie
∗ kontaktfreudig, aufgeschlossen und verantwortungsbewusst sind,
∗ Spaß und Freude am Umgang mit Menschen haben und gerne organisieren,
∗ gut drauf sind im Umgang mit dem PC,
∗ gerne im Team arbeiten und eine abwechslungsreiche und sinnvolle Tätigkeit
erlernen möchten,
dann ist vielleicht die Altenpflege genau das Richtige für Sie!
Pflegeberufe sind Berufe mit Zukunft.
Klicken Sie auch auf unsere Homepage www.forum-altenpflege-lb.de
Informationen finden Sie ebenfalls auf folgenden Websites
www.vom-fach-fuer-menschen.de
Eine Initiative des Ministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren Baden-Württemberg
www.altenpflegeausbildung.net
Die "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" der Bundesregierung
4
2.
SCHEMA DER AUSBILDUNGSWEGE IN DER ALTENPFLEGE
Altenpflegehelferin/
Altenpflegehelfer
Altenpflegerin/Altenpfleger
Berufsfachschule
für
Altenpflege
Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung, siehe unter 3. Altenpfleger/in
3.
Jahr
Notendurchschnitt 2,5*
2.
Jahr
Berufsfachschule für
Altenpflegehilfe
1.
Jahr
2-jährige Berufsausbildung oder
Krankenpflegehelfer/in oder
Altenpflegehelfer/in
Realschulabschluss
Hauptschulabschluss
(mittlerer Abschluss)
5
1
Jahr
3.
ALTENPFLEGERIN/ALTENPFLEGER
Altenpfleger/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Tages- und
Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Rehabilitationseinrichtungen, geriatrischen Zentren, sowie in der häuslichen Pflege
tätig.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Abschluss:
Staatlich examinierte Altenpflegerin, staatlich examinierter Altenpfleger
Zugangsvoraussetzungen:
1. Schulische Vorbedingungen:
a) Realschulabschluss oder
b) einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder
c) eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss
erweitert oder
d) Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine mindestens
zweijährige Berufsausbildung oder
e) Hauptschulabschluss und anerkannter Abschluss einer Ausbildung in der Krankenpflegehilfe
oder Altenpflegehilfe, Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs
durch ein ärztliches Zeugnis und
2. Es muss mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle ein Ausbildungsvertrag
abgeschlossen werden.
3. Von ausländischen Bewerbern, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule
erworben haben, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die
zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und
Betreuung alter Menschen erforderlich sind.
Diese umfassen insbesondere:
1. die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen,
insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende
und geplante Pflege,
2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung
ärztlicher Verordnungen,
3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und
gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und
Behandlung,
5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich Ernährungsberatung,
6. die umfassende Begleitung Sterbender,
7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte
sind,
8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich
der Förderung sozialer Kontakte und
10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung
pflegender Angehöriger.
6
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen
Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.
Ausbildungsinhalte:
Theoretischer Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflege mit praktischen Übungen (u.a.
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege, Unterstützung bei der Lebensgestaltung, Altenpflege
als Beruf).
Der überwiegende Teil ist die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb
An staatlichen Berufsfachschulen für Altenpflege besteht die Möglichkeit während der
Altenpflegeausbildung die Fachhochschulreife zu erlangen.
Vergütung:
Der Träger der praktischen Ausbildung hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu
zahlen. In der Regel ist diese Vergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Da es in der Altenpflege
keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, kann die Vergütung zwischen den einzelnen
Trägern der praktischen Ausbildung unterschiedlich ausfallen.
Im Folgenden werden die Ausbildungsvergütungen nach dem TVAöD besonderer Teil Pflege
(West) (=Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) dargestellt. Sie beschreiben die
Vergütungen, wie sie nach der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom
31.03.2012 veröffentlicht worden sind:
1. Ausbildungsjahr:
2. Ausbildungsjahr:
3. Ausbildungsjahr:
Bis 29.02.2016
975,69 €
1.037,07 €
1.138,38 €
Zusätzlich sind Jahressonderzahlungen möglich (Stand 01/2016).
Ab März 2016 werden Tarifverhandlungen geführt. Die aktuellen Verdienste entnehmen Sie bitte:
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/azubi.html
Verdienstmöglichkeiten als ausgebildete Altenpflegerin/Altenpfleger finden Sie auf unserer Homepage www.forum-altenpflege-lb.de (Stand 01/2016).
Praxisanleitung in der Einrichtung und Praxisbesuche der Fachlehrer:
Für die Ausbildungszeit steht jedem Auszubildenden eine Praxisanleitung in der Einrichtung zur
Verfügung. Diese hat die Aufgabe, die Ausbildung praktisch zu begleiten.
Der Fachlehrer der Berufsfachschule für Altenpflege besucht den Schüler regelmäßig in der
Einrichtung und gewährleistet somit den Theorie-Praxis-Transfer.
Karrierechancen in der Altenpflege:
Die Altenpflege stellt hohe fachliche Ansprüche; pflegerisches und gerontologisches Wissen entwickeln sich ständig weiter. Die Wahrnehmung von Fortbildung, die Aktualisierung des Wissens,
auch in der praktischen Anwendung von speziellen Pflegemethoden, und des konzeptionellen
Denkens gehören deshalb zu den Aufgaben staatlich anerkannter Altenpfleger/innen.
7
Als Weiterbildung im Sinne beruflicher
Weiterqualifizierung bestehen u.a. folgende
Möglichkeiten, in den Bereichen:
Außerdem bestehen Möglichkeiten des
Studiums im Bereich der Pflege an
Hochschulen und Universitäten, wie z.B.
• Gerontopsychiatrie
• Pflegemanagement
• Geriatrische Rehabilitation
• Gerontologie
• Palliative Care
• Pflegewissenschaft
• Praxisanleitung
• Pflegepädagogik
• Qualitätsmanagement
• Hygiene
• Wohnbereichsleitung
• Pflegedienstleitung
• Heimleitung
• Leitung ambulanter Pflegedienst
• Casemanager im Gesundheits- und
Sozialwesen
Verkürzung der Ausbildung:
Auf Antrag bei Berufsfachschulen für Altenpflege kann die 3-jährige Ausbildungszeit um bis zu
zwei Jahre gekürzt werden, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Heilerziehungspfleger/in vorliegt.
Bei Vorliegen eines Notendurchschnitts von 2,5 oder einer abgeschlossenen Ausbildung als
Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in und Heilerziehungshelfer/in kann die 3-jährige Ausbildungszeit auf Antrag um bis zu einem Jahr verkürzt werden.
Des Weiteren kann die Dauer der Ausbildung im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit auf Antrag um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung
nachgewiesen wird. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt dazu Berufe mit hohem Anteil an
sozialpflegerischen, medizinischen bzw. sozialpädagogischen Elementen.
Die weiteren Regelungen betreffen Verkürzungsmöglichkeiten bei Teilnahme an einer beruflichen
Weiterbildung nach Sozialgesetzbuch III. Wenn dort eine abgeschlossenen Berufsausbildung als
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Heilerziehungspfleger/in, Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in und Heilerziehungspflegehelfer/in vorliegt, soll die Ausbildungszeit um bis zu zwei Drittel gekürzt werden. Personen, die in Vollzeitbeschäftigung von mindestens zwei Jahren in einer Pflegeinrichtung Aufgaben im Bereich der Pflege oder Betreuung
wahrgenommen haben, können auf Grundlage einer Kompetenzfeststellung um ein Drittel der
Ausbildungszeit gegenüber der Regelausbildung gekürzt werden.
Der § 7 des Altenpflegegesetzes bietet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung. Im „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildungen in der Altenpflege“ sind die Neuerungen des § 7 festgehalten. Zu finden ist dies im Bundesgesetzblatt - BGBl. I Nr. 13 vom 18.03.2013, S. 446, unter www.bgbl.de (Bürgerzugang).
Teilzeitausbildung:
Die notwendigen Theorie- und Praxisstunden werden auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt.
Dabei sind verschiedene Modelle denkbar. Die Ausbildungszeit verlängert sich auf maximal 5 Jahre. Einzelheiten erfahren Sie bei den Altenpflegeschulen direkt.
8
4.
AUSBILDUNGSSTRUKTUR IN DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG
Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre (bei der Ausbildung in Teilzeit entsprechend länger). Es besteht ein duales Ausbildungssystem, das bedeutet es gibt eine schulische
und eine praktische Ausbildung. Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule. Die Verantwortung für die praktische
Ausbildung übernimmt der Träger der praktischen Ausbildung (z.B. eine stationäre Pflegeeinrichtung, ein ambulanter Dienst). Der Träger der praktischen Ausbildung hat einen Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Berufsfachschule für Altenpflege, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Der praktische Ausbildungsträger schließt mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag und ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Ausbildung (auch während der Schulzeit
und den Außeneinsätzen) die Ausbildungsvergütung zu bezahlen.
Weitere Einsätze während der Ausbildungszeit können z.B. in den Arbeitsfeldern Gerontopsychiatrie und Allgemeinkrankenhaus stattfinden, und je nachdem in welcher Stammeinrichtung man seinen Ausbildungsvertrag hat, im ambulanten Bereich bzw. in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Sinn solcher Einsätze ist es, die jeweils besonderen Bedingungen und Gegebenheiten kennenzulernen.
5.
ALTENPFLEGEHELFERIN/ALTENPFLEGEHELFER
Altenpflegehelfer/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Tages- und
Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Rehabilitationseinrichtungen, geriatrischen Zentren, sowie in der häuslichen Pflege
tätig. Sie arbeiten unter der Anleitung einer Altenpflegerin/eines Altenpflegers.
Ausbildungsdauer:
1 Jahr
Abschluss:
Staatlich examinierte Altenpflegehelferin, staatlich examinierter Altenpflegehelfer
Zugangsvoraussetzungen:
1. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
2. Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches
Zeugnis
und
3. Es muss mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle ein Ausbildungsvertrag
abgeschlossen werden.
Von ausländischen Bewerbern, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschen Schule
erworben haben sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung
und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen.
Ausbildungsinhalte:
Theoretischer Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit praktischen Übungen,
z.B. Pflege gesunder alter Menschen, Unterstützung bei der Lebensgestaltung alter Menschen,
Altenpflegehilfe als Beruf.
Der überwiegende Teil ist die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.
9
Vergütung:
Der Träger der praktischen Ausbildung hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu
zahlen. In der Regel ist diese Vergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Im Folgenden wird die
Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD besonderer Teil Pflege (=Tarifvertrag für Auszubildende
des öffentlichen Dienstes) dargestellt.
Im Allgemeinen entspricht die Ausbildungsvergütung der Altenpflegehilfe dem 1. Ausbildungsjahr
der Altenpflegeausbildung.
Während der einjährigen Ausbildung wird derzeit 975,69 € monatlich bezahlt, zuzüglich mögliche
Jahressonderzahlungen (Stand 01/2016). Ab März 2016 werden Tarifverhandlungen geführt. Die
aktuellen Verdienste entnehmen Sie bitte: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/azubi.html
Praxisanleitung in der Einrichtung und Praxisbesuche der Fachlehrer:
Für die Ausbildungszeit steht jedem Auszubildenden eine Praxisanleitung in der Einrichtung zur
Verfügung. Diese hat die Aufgabe die Ausbildung praktisch zu begleiten.
Der Fachlehrer der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe besucht den Schüler regelmäßig in der
Einrichtung und gewährleistet somit den Theorie-Praxis-Transfer.
Berufliche Perspektive:
1. Eingangsvoraussetzung für Hauptschulabsolventen in die 3-jährige Altenpflegeausbildung
2. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser - Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr der
3-jährigen Altenpflegeausbildung nach Beratung möglich.
Teilzeitausbildung:
Die notwendigen Theorie- und Praxisstunden werden auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt.
Dabei sind verschiedene Modelle denkbar, z. B. eine Ausbildungsdauer von insgesamt 1,5 Jahren,
wobei 30 Wochen theoretischer Unterricht und 52 Wochen praktische Ausbildung stattfinden.
Nähere Informationen sind bei den Altenpflegeschulen erhältlich.
6.
ALTENPFLEGEHILFE FÜR NICHTMUTTERSPRACHLER
Altenpflegehelfer/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Tages- und
Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen, Rehabilitationseinrichtungen, geriatrischen Zentren, sowie in der häuslichen Pflege
tätig. Sie arbeiten unter der Anleitung einer Altenpflegerin/eines Altenpflegers.
Ausbildungsdauer:
2 Jahre. Die Schulart beginnt mit einem Unterrichtsblock. In der anschließenden
Praxisphase findet an zwei Schultagen Unterricht statt.
Abschluss:
Staatlich examinierte Altenpflegehelferin, staatlich examinierter Altenpflegehelfer
Zugangsvoraussetzungen:
1. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
oder
2. Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches
Zeugnis
oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
3. Die Erklärung einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe (stationäre/ambulante Pflegeeinrichtung), dass sie den Bewerber praktisch ausbildet
10
Zu Beginn der Ausbildung erfolgt eine Prüfung der deutschen Sprachkenntnisse (Niveau A2)
durch die Schule.
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bei der
Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen mithelfen zu können.
Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe vor allem
pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen. Neben
der beruflichen Ausbildung geht es um die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.
Ausbildungsinhalte:
Theoretischer Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit praktischen Übungen,
z.B. Pflege gesunder alter Menschen, Unterstützung bei der Lebensgestaltung alter Menschen,
Altenpflegehilfe als Beruf.
Der überwiegende Teil ist die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.
Vergütung:
Der Träger der praktischen Ausbildung hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu
zahlen. In der Regel ist diese Vergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Im Folgenden wird die
Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD besonderer Teil Pflege (=Tarifvertrag für Auszubildende
des öffentlichen Dienstes) dargestellt.
Im Allgemeinen entspricht die Ausbildungsvergütung der Altenpflegehilfe dem 1. Ausbildungsjahr
der Altenpflegeausbildung.
Während der einjährigen Ausbildung wird derzeit 975,69 € monatlich bezahlt, zuzüglich mögliche
Jahressonderzahlungen (Stand 01/2016). Ab März 2016 werden Tarifverhandlungen geführt. Die
aktuellen Verdienste entnehmen Sie bitte: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/azubi.html
Praxisanleitung in der Einrichtung und Praxisbesuche der Fachlehrer:
Für die Ausbildungszeit steht jedem Auszubildenden eine Praxisanleitung in der Einrichtung zur
Verfügung. Diese hat die Aufgabe die Ausbildung praktisch zu begleiten.
Der Fachlehrer der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe besucht den Schüler regelmäßig in der
Einrichtung und gewährleistet somit den Theorie-Praxis-Transfer.
Berufliche Perspektive:
1. Eingangsvoraussetzung für Hauptschulabsolventen in die 3-jährige Altenpflegeausbildung
2. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser - Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr der
3-jährigen Altenpflegeausbildung nach Beratung möglich.
11
7.
ALLTAGSBETREUERIN/ALLTAGSBETREUER
Alltagsbetreuer/innen sind in stationären Pflegeeinrichtungen, in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorenwohnanlagen sowie in der häuslichen Pflege
tätig. Sie erbringen eine pflegenahe Dienstleistung und eine qualifizierte Alltagsbegleitung für die
Bewohner bzw. die Gäste. Die Alltagsbetreuer werden von Fachkräften angeleitet.
Seit dem Jahr 2008 gibt es verschiedene Ausbildungsmodelle als auch verschiedene Abschlussbezeichnungen (z.B. Alltagsbetreuer, Alltagsbegleiter, Servicekraft).
Ausbildungsdauer:
Unterschiedlich je nach Ausbildungsangebot.
• Im Rahmen der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung dauert die Ausbildung zwei Jahre.
Der Schulleiter kann im Einzelfall Bewerber, die einen anderen einschlägigen Bildungsgang
besucht haben oder einschlägige praktische Vorerfahrungen nachweisen, in das zweite Ausbildungsjahr aufnehmen.
• Die Mindestqualifikation orientiert sich nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI. Danach
muss eine Qualifizierungsmaßnahme zumindest aus drei Modulen bestehen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.
Zugangsvoraussetzungen:
• Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Alltagsbetreuung sind:
o Bewerber mit und ohne Hauptschulabschluss,
o der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse,
o eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes,
o Praktikumsvertrag mit dem Ausbildungsträger (stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, der
Behindertenhilfe und Krankenpflege).
• Voraussetzungen für die Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI
o eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,
o soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,
o Empathie- und Beziehungsfähigkeit,
o psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen u.a.
(Auszug aus § 3 „Anforderung an die Betreuungskräfte“ aus Betreuungskräfte-Rl vom
19. August 2008)
Ausbildungsziel:
• Ausbildungsziel in der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung:
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen, die bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen
Lebensumfeldes Hilfe benötigen.
o Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit bestandener
Abschlussprüfung.
• Ausbildungsziel für die Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI:
Den zu Betreuenden soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine
entsprechende Wertschätzung entgegengebracht, der Austausch mit anderen Menschen und
die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
12
Ausbildungsinhalte:
•
Ausbildungsinhalte in der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung:
Ca. zwei Fünftel theoretische Ausbildung in der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung
(z.B. haushaltsnahe Dienstleistung, Aktivierung, rechtliche Rahmenbedingungen)
Ca. drei Fünftel praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.
•
Ausbildungsinhalte bei der Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI:
100 Stunden Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen (z.B. Grundkenntnisse der Kommunikation, Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation). Zwei Wochen Betreuungspraktikum in einer
stationären Pflegeeinrichtung und 60 Stunden Aufbaukurs in der Betreuungsarbeit in einer
stationären Pflegeeinrichtung (z.B. Vertiefen der Kenntnisse, Rechtskunde, Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen)
Vergütung:
Es lässt sich keine einheitliche Vergütung darstellen. Die Berufsfachschule empfiehlt eine monatliche Vergütung zwischen 300 € und 400 €. Fragen Sie beim Ausbildungsbetrieb nach.
Ausbildungskosten:
• In der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
Materialkosten sind teilweise zu tragen.
• Für die Mindestqualifikation nach den Richtlinien des § 87 b SGB XI werden Kursgebühren
fällig (ca. zwischen € 900,00 und € 1.500,00).
Zusätzliche Information:
Die Berufsfachschule für Alltagsbetreuung kann nur bei ausreichender Schülerzahl einen Ausbildungsgang anbieten.
8.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN BEI AUSBILDUNGEN
Für alle Fördermöglichkeiten ist es wichtig sich im Vorfeld, also vor Aufnahme der Ausbildung, bei
den zuständigen Stellen zu informieren und detailliert beraten zu lassen.
Bildungsgutschein (Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg):
Personen, die Leistungen zur Grundsicherung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehen,
arbeitslos sind, einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss haben oder drei Jahre
beruflich tätig waren (ausgenommen geringfügig Beschäftigte) oder mindestens drei Jahre eigene
Kinder betreut haben und bei denen eine berufliche Eingliederung notwendig ist, haben die
Möglichkeit beim Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg einen Bildungsgutschein zu erhalten.
Förderfähig sind Schulungen bzw. Ausbildungen, für die nach bundes- oder landesrechtlichen
Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Im Rahmen des
Bildungsgutscheines werden anfallende Kosten (Fahrt-, Lehrgangs-, Kinderbetreuungskosten)
übernommen und das Arbeitslosengeld II (ALG II) unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung
weitergewährt. Bei Alleinerziehenden bleiben der Mehrbedarf für Alleinerziehende und die
Leistungen für Kinder weiterhin bestehen. In einer Bedarfsgemeinschaft beziehen die
Partnerin/der Partner und die Kinder weiterhin Leistungen.
Kontakt:
Jobcenter Landkreis Ludwigsburg
Barbara Schilling
Telefon: 07141-144 8609
13
BAföG:
Da Schüler, Auszubildende oder Studenten keine Förderung mittels eines Bildungsgutscheines
vom Jobcenter erhalten können, kommt in diesen Fällen evtl. die Ausbildungsförderung durch
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) zum Tragen.
Beim Besuch einer berufsqualifizierenden Schule besteht unter Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Möglichkeit, beim Landratsamt Ludwigsburg BAföG zu beantragen. Eine Voraussetzung ist, dass bei Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde (Ausnahmen regelt das Gesetz). Außerdem wird der Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorausgesetzt. Bei dem Besuch von
Berufsfachschulen wird eine Förderung nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung gewährt.
Unterschieden wird in eine elternabhängige und elternunabhängige Förderung. Elternunabhängiges BAföG erhalten die Personen, die bereits eine 3-jährige Ausbildung absolviert und in
diesem Beruf drei Jahre gearbeitet haben. Der Bedarfssatz richtet sich nach bestimmten
Parametern und wird individuell berechnet.
Kontakt:
Ausbildungsförderung (BAföG) Landkreis Ludwigsburg
Hindenburgstraße 46, 71638 Ludwigsburg (2. Stock, Zimmer 216 - 220)
Zuständigkeiten siehe Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg www.landkreis-ludwigsburg.de
E-Mail: [email protected]
Förderung der beruflichen Weiterbildung (Agentur für Arbeit):
§ 81 (SGB III)
(1) Arbeitnehmer/innen können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine
ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
2. die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind. (…)
(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen
Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer/innen ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig
gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege eines Angehörigen der Pflegestufen I bis III stehen Zeiten einer Beschäftigung nach Satz 1 Nummer 1 gleich. (…)
(3) Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine
Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet
sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den
Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. (…)
14
Förderfähig sind die Weiterbildungskosten, die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden:
1. Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
2. Fahrtkosten,
3. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
4. Kosten für die Betreuung von Kindern.
Kontakt:
Agentur für Arbeit Ludwigsburg
Stuttgarter Straße 53
71638 Ludwigsburg
Telefon: 0800 4 5555 00 (Alle Anrufe sind gebührenfrei)
Berufsausbildungsbeihilfe BAB (Agentur für Arbeit):
Personen, die eine betrieblich durchgeführte Altenpflegeausbildung nach dem Altenpflegegesetz
absolvieren möchten und nicht per Bildungsgutschein förderfähig sind, haben evtl. die Möglichkeit
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit zu beziehen. BAB wird grundsätzlich
nur für die erste Berufsausbildung geleistet, in wenigen Fällen kann BAB auch für eine zweite
Berufsausbildung gewährt werden. Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie während der
Berufsausbildung nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen können, weil tägliches
Pendeln zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung der Eltern oder eines Elternteils nicht zumutbar ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft
verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus wohnen. Eine Berufsausbildung wird nur dann mit BAB gefördert,
wenn die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, für die Fahrtkosten und die
sonstigen Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe der BAB richtet sich
nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist, und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Kontakt:
Agentur für Arbeit Ludwigsburg
Stuttgarter Straße 53
71638 Ludwigsburg
Telefon: 0800 4 5555 00 (Alle Anrufe sind gebührenfrei)
WeGebAU (Agentur für Arbeit):
Das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) besteht seit 2006. Gefördert werden können Personen, die von ihren
Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt
werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss
gewährt werden.
Der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden
übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten) gewährt werden.
Die Arbeitnehmer/innen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie
unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer damit einverstanden sind.
Kontakt:
Agentur für Arbeit Ludwigsburg
Stuttgarter Straße 53
71638 Ludwigsburg
Frau Berzins: Telefon 07141 137-161
Frau Deimel: Telefon 07141 137-233
15
9.
FREIWILLIGES SOZIALES JAHR (FSJ)/JAHRESPRAKTIKANTEN
Das FSJ bietet jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren die Chance, sich mit dem Berufsbild
der Altenpflege vertraut zu machen. Durch die Einbettung des FSJ in das Gesetz zur Förderung
von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) bietet das FSJ eine umfassende gesetzliche Grundlage.
Das FSJ bietet:
• eine Chance, seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln,
• die Begegnung mit Menschen,
• das Erfahren von Gemeinschaft,
• die Möglichkeit die Gesellschaft mitzugestalten,
• berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder,
• eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen.
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines
Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 18 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monaten. Das FSJ kann auch zwischen verschiedenen Einrichtungen aufgeteilt
werden, Auslandseinsätze sind ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass die verschiedenen Möglichkeiten rechtzeitig mit dem jeweiligen Träger abgeklärt werden.
Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Tätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe,
einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für
Jugendarbeit oder der Gesundheitspflege und kulturellen Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet.
Während des FSJ erhalten die Freiwilligen
• Taschengeld,
• Unterkunft und Verpflegung,
• eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung,
• die Zeit des Dienstes wird bei der Altersvorsorge angerechnet,
• Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen.
Das FSJ bietet somit eine Möglichkeit, beispielsweise den Beruf der Altenpflege kennenzulernen,
um dadurch eine Entscheidung für die Berufswahl treffen zu können.
Manche Einrichtungen bieten die Möglichkeit, den Arbeitsbereich der Pflege kennenzulernen,
auch in Form von Jahrespraktika.
Im Landkreis Ludwigsburg werden sowohl in ambulanten als auch in stationären Einrichtungen
Praktikumstellen für FSJ oder Jahrespraktikanten angeboten.
Nähere Informationen zum FSJ unter www.pro-fsj.de und www.fsj-baden-wuerttemberg.de
10. BUNDESFREIWILLIGENDIENST (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als ein neuartiges Angebot zur
Ergänzung der Jugendfreiwilligendienste eingeführt. Der Bundesfreiwilligendienst soll eine neue
Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement
für die Allgemeinheit möglich machen. Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des
Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu
kompensieren.
Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, nach oben gibt
es keine Altersgrenze. Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligen-
16
form auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Auch
bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht
genommen. Da Jugendliche oft noch keine familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den
BFD grundsätzlich im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung ablegen, während für Freiwillige über
27 Jahre auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich ist.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens
18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Der BFD orientiert sich gesetzlich an den Grundlagen des FSJ. Siehe unter Punkt 9.
Im Landkreis Ludwigsburg werden sowohl in ambulanten als auch in stationären Einrichtungen
Praktikumstellen für den BFD angeboten.
Der BFD bietet somit ebenfalls eine Möglichkeit, beispielsweise den Beruf der Altenpflege
kennenzulernen, um dadurch eine Entscheidung für die Berufswahl treffen zu können.
Nähere Informationen zum BFD unter www.bundesfreiwilligendienst.de
11. STUDIENGANG PFLEGE
Der Bachelor-Studiengang Pflege an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg verknüpft eine
staatlich anerkannte Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege
mit einem Hochschulstudium. Damit werden zwei Abschlüsse erworben: Staatlich anerkannte
Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege und Bachelor of Arts. Das Studium dauert
insgesamt 4,5 Jahre, in denen 180 Leistungspunkte erworben werden.
Studiengangstruktur:
Die erste Studienphase umfasst sechs Semester (drei Jahre) und schließt mit dem Staatsexamen
(Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege) ab. Während dieser Zeit erfolgt die praktische
Ausbildung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und die Studierenden erhalten eine Ausbildungsvergütung. Berufsausbildung und Studium werden inhaltlich und zeitlich miteinander verknüpft. Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule finden in Blockseminaren statt (i.d.R. Donnerstag bis Samstag).
Die zweite Studienphase umfasst weitere drei Semester (1,5 Jahre) und kann nach dem Staatsexamen begonnen werden. Sie findet ausschließlich an der Hochschule als berufsbegleitendes
Teilzeitstudium statt und wird mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts beendet.
Zugangsvoraussetzungen:
•
•
•
•
Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung für besonders qualifizierte
Berufstätige gemäß § 58 LHG - Landeshochschulgesetz)
Ausbildungs- bzw. Schulvertrag mit einer Kooperationsschule der Evangelischen Hochschule
Ludwigsburg für Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für ausländische Studienbewerber/innen
Teilnahme am Online-Bewerbungsverfahren der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg
Bewerbung:
Die Bewerbung zum Studiengang erfolgt in zwei Schritten:
1. Bewerbung an einer der folgenden Kooperationsschulen:
•
Diakonisches Institut für Soziale Berufe
Berufsfachschulen für Altenpflege in Calw, Dornstadt, Esslingen, Friedrichshafen,
Göppingen, Heilbronn, Lorch, Reutlingen, Stuttgart, Schwäbisch-Hall, Tübingen
www.diakonisches-institut.de
17
•
•
•
•
EBZ – Evangelisches Bildungszentrum
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Stuttgart
www.ebz-pflege.de
Ludwig Schlaich Akademie GmbH, Diakonie Stetten
Fachschule für Altenpflege
[email protected]
Oberlinhaus Freudenstadt e.V.
Evangelische Fachschule für Altenpflege
[email protected]
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Kreisverband Main-Tauber, Kreisgeschäftsstelle
Fachschule für Altenpflege
[email protected]
2. Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg:
• Bewerbungen sind jeweils zum Wintersemester möglich
• für den Studiengang werden derzeit keine Studienbeiträge erhoben
www.eh-ludwigsburg.de/studium/bewerbung.html
Ziele und Inhalte des Studiums:
„Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung ( … ) von Menschen aller
Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen
Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die
Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung
kranker, behinderter und sterbender Menschen ein.“ (International Council of Nursing).
Der Bachelorstudiengang Pflege an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg befähigt
Studierende dazu, hochkomplexe Pflegeprozesse in unterschiedlichen Settings zu gestalten und
verantwortlich zu steuern. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Methoden und Forschungsergebnisse lernen die Studierenden:
• den Pflegebedarf mit begründet ausgewählten Methoden und Instrumenten zu erheben,
• Ziele und Maßnahmen mit Betroffenen, Angehörigen, sozialen Netzwerken oder anderen
Berufsgruppen abzustimmen,
• die geplanten Interventionen klientenorientiert umzusetzen und
• den Zielerreichungsgrad fortlaufend zu evaluieren,
• an diesem Prozess Beteiligte selbstständig zu beraten, längerfristig zu begleiten, zu
schulen und damit
• zur Alltagsbewältigung und Lebensqualität beizutragen.
Im Studium wird besonderen Wert auf die Vermittlung wissenschaftlicher Kompetenzen gelegt.
Die Recherche, Analyse und kritische Bewertung pflegerelevanter Forschungsergebnisse ist dabei
von Bedeutung. Die Studierenden werden in die Lage versetzt forschungsfundierte Problemlösungen in der Pflegepraxis nutzbar zu machen. Ebenso können sie zum Transfer der Befunde
aus der Pflegepraxis in die Pflegewissenschaft beitragen.
Darüber hinaus sind die Ausbildung eines ethisch-reflexiven Pflegeverständnisses, Neuerungen
und Entwicklungen im Professionalisierungsprozess der Pflege sowie bezugswissenschaftliche
Lehrinhalte an der Hochschule von besonderem Interesse.
Arbeitsfelder und Karrierechancen:
Der Studiengang eröffnet vielfältige Möglichkeiten komplexe Aufgaben in der Versorgung von
Pflegebedürftigen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen zu übernehmen. Vielschichtige,
teils interdependente oder unübersichtliche Ressourcen und Probleme werden bearbeitet. Dazu
werden die Absolventinnen und -absolventen in intra- und interdisziplinären Teams oder auf
Stabsstellen eingesetzt. Der Abschluss Bachelor of Arts berechtigt zudem zur Aufnahme eines
18
pflegebezogenen Masterstudiums. Der Studienabschluss kann zu einer erweiterten beruflichen
Mobilität auf dem europäischen und internationalen Arbeitsmarkt führen.
Kontakt:
Ansprechpartnerin für Fragen der Studieninhalte:
Prof. Dr. Constanze Eylmann
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner für Fragen zur Bewerbung und Zulassung:
Markus Romano
Telefon: 07141 9745-264
Fax: 07141 9745-411
E-Mail: [email protected]
12. ALTENPFLEGESCHULEN
In der nachfolgenden Liste werden Schulen aufgeführt, die im Landkreis Ludwigsburg, bzw. in
den angrenzenden Landkreisen ansässig sind (Sortierung nach Postleitzahl).
Diese bieten alle die Ausbildungsberufe Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer/in an.
Daneben gibt es weitere Bildungsträger, die eine Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte
nach § 87 b SGB XI-Qualifikation (160 Stunden) anbieten, aber nicht gleichzeitig die Ausbildungen
Altenpflegerin/Altenpfleger oder Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer. Diese Bildungsträger
werden in dieser Broschüre nicht aufgeführt. Sollten Sie nach solchen suchen, fragen Sie bei der
Agentur für Arbeit nach.
Erklärungen zur Tabelle:
In der Spalte „Unterrichtsbeginn“ finden Sie, den jeweiligen Ausbildungsbeginn. Es gibt Schulen,
bei denen die Ausbildungen einmal jährlich beginnen, bei anderen kann es auch zweimal im Jahr
sein. Den genauen Unterrichtsbeginn erfragen Sie bei den Schulen direkt.
Unter „Unterrichtssystem“ wird beschrieben, wie sich die dualen Module aufeinander abstimmen.
Beim Unterrichtstagessystem befindet sich der Schüler zwei Tage die Woche in der Schule und
drei Tage in der Praxiseinrichtung. Beim Blocksystem wechseln sich Wochenblöcke Theorie und
Wochenblöcke Praxis ab.
In der Spalte „Weitere Ausbildungen/Zusatzinformationen“ finden Sie verschiedene Informationen,
z.B. Weiterbildungen, Ausbildung zur Alltagsbetreuerin, zum Alltagsbetreuer. Hier finden Sie auch,
ob an der Schule eine Teilzeitausbildung möglich ist.
Unter „Art der Schule“ ist vermerkt ob die genannte Schule eine öffentliche oder eine private
Schule (in freier Trägerschaft) ist. In beiden Schultypen und selbst wenn die Schule (noch) keine
staatliche Anerkennung hat, können die Schüler die Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten
Krankenpfleger/in“ und „Staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/in“, sowie zur/zum „Staatlich
anerkannten Alltagsbetreuer/in“ absolvieren.
Bei welchen Altenpflegeschulen eine Förderung durch Bildungsgutschein möglich ist erfahren Sie
auf www.kursnet.arbeitsagentur.de unter dem Punkt „Kosten-Bemerkungen“ bzw. „Förderung“
(Förderung mit Bildungsgutschein).
Alle Angaben sind so aufgeführt, wie sie uns von den Schulen mitgeteilt wurden, sie wurden nicht
im Einzelfall überprüft.
19
12.1 ALTENPFLEGESCHULEN IM LANDKREIS LUDWIGSBURG
Schulname und Adresse
Mathilde-Planck-Schule Ludwigsburg
Römerhügelweg 53
71636 Ludwigsburg
Tel 07141 4449-200 Fax 07141 4449-299
Unterrichtsbeginn
Unterrichtssystem
[email protected]
www.mps-lb.de
PFLEGEAKADEMIE USS|impuls
Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe
Eglosheimer Straße 41
71636 Ludwigsburg
Tel 07141 99106-12 Fax 07141 99106-13
[email protected]
www.pflegeakademie-uss.de
September
April
September
Unterrichtstagesystem
Blocksystem
20
Weitere Ausbildungen
- Berufsfachschule für Alltagsbetreuung
2-jährig
- Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
2-jährig für Nichtmuttersprachler
(Schwerpunkt Sprachkompetenz)
- gleichzeitig zum Abschluss der Altenpflegehilfeausbildung erhalten die Absolventen
eine Bescheinigung über die Qualifikation
zur Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
Art der Schule
Öffentliche
Schule
Private
Berufsfachschule
12.2 ALTENPFLEGESCHULEN IN DEN ANGRENZENDEN LANDKREISEN
Schulname und Adresse
Bildungszentrum Wohlfahrtswerk
Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe
Silberburgstraße 93
70176 Stuttgart
Tel 0711 61926-145 Fax 0711 61926-149
Unterrichtsbeginn
Unterrichtssystem
[email protected]
www.wohlfahrtswerk.de/bildungszentrum.html
Diakonisches Institut für Soziale Berufe
Berufsfachschule für Altenpflege
Nordbahnhofstraße 131
70191 Stuttgart
Tel 0711 997992-500 Fax 0711 997992-590
Oktober
[email protected]
www.diakonisches-institut.de
Frühjahr
Herbst
[email protected]
www.kolping-bildungswerk.de
Frühjahr
Herbst
Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH
Private Berufsfachschule für Altenpflege
und Altenpflegehilfe Stuttgart
Rosensteinstraße 30
70191 Stuttgart
Tel 0711 955903-70 Fax 0711 955903-72
Blocksystem
Blocksystem
Blocksystem
21
Weitere Ausbildungen
- Weiterbildung zur staatl. anerkannten
Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
(PDL) bzw. verantwortl. Pflegefachkraft
(nach § 71 SGB XI)
- Praxisanleiter in der Pflege
- Qualifizierung zur Betreuungsassistenz
nach § 87 b Abs. 3 SGB XI
- Basisqualifikation Alltagsbegleiter/-in
- Koordinator/in Betreutes Wohnen,
Qualifikation nach DIN 77800
- Qualifikation zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten
- Einzelfortbildungen für Führungskräfte
- Bachelorstudiengang Pflege in
Zusammenarbeit mit der Evangelischen
Hochschule in Ludwigsburg
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
- Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
2-jährig für Migranten
- Praxisanleiter in der Pflege (ab Mai 2016)
Art der Schule
Private
Berufsfachschule
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Private
Berufsfachschule
Schulname und Adresse
Bildungszentrum für Berufe im
Gesundheits- und Sozialwesen am
Berufsfortbildungswerk (bfw)
Kleemannstraße 8
70372 Stuttgart
Tel 0711 55388-30
Fax 0711 55388-40
Unterrichtsbeginn
Unterrichtssystem
[email protected]
www.bfw.de
Robert-Bosch-Krankenhaus
Bildungszentrum
Auerbachstraße 110
70376 Stuttgart
Tel 0711 8101-3556 Fax 0711 8101-3777
[email protected]
www.rbk.de
Frühjahr
Herbst
Oktober
Blocksystem
Blocksystem
22
Weitere Ausbildungen
- Alltagsbetreuer 2-jährig
- Podologe (staatlich anerkannt) berufsbegleitend
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
Fachschule für Weiterbildung in der Pflege:
- Praxisanleiter
- Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit
- Pflegemanagement
- Case Management
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
- Integrative Ausbildung zur Gesundheitsund Krankenpflege, sowie Altenpflege
(Erwerb beider Berufsabschlüsse)
Art der Schule
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Schulname und Adresse
Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe des Eigenbetriebes Leben
und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart
Industriestraße 28
70565 Stuttgart-Vaihingen
Tel 0711 216 80511 Fax 0711 216 80515
Unterrichtsbeginn
Unterrichtssystem
[email protected]
www.leben-und-wohnen.de
Katholische Berufsfachschule für
Altenpflege und Altenpflegehilfe
Schöttlestraße 32
70597 Stuttgart
Tel 0711 719179-130 Fax 0711 719179-193
[email protected]
www.schulenfuersozialeberufe.de
Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe der Camphill-Ausbildungen
Törlesäckerstraße 9
70599 Stuttgart-Birkach
Tel 0711 4583934
Fax 07554 9898-37
[email protected]
www.camphill-ausbildungen.de
April
Oktober
Herbst
Oktober
Blocksystem
Blocksystem
Blocksystem
23
Weitere Ausbildungen
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
- Alltagsbetreuer
- Praxisanleiter (200 Stunden)
- 2-jährige Altenpflegehilfe mit integriertem
Deutsch-, Integrations- und Orientierungskurs für MigrantInnen
- 3-jährige Umschulung ausländischer
Krankenpflegekräfte
- Leitung einer Funktionseinheit (720
Stunden)
- Kooperation mit der DHBW - Examen und
Bachelor in der Pflege (4 Jahre) - für
Abiturienten
Art der Schule
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
Altenpflegehilfe-Ausbildung in Teilzeit
möglich
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Schulname und Adresse
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband
Württemberg e.V.
Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe
Tilsiter Straße 8
71065 Sindelfingen
Tel 07031 681300
Fax 07031 659554
Unterrichtsbeginn
Unterrichtssystem
[email protected]
www.awo-wuerttemberg.de
Herbst
Blocksystem
[email protected]
www.hilde-domin-schule.de
Herbst
Blocksystem
[email protected]
www.samariterstiftung.de
Frühjahr
Herbst
Blocksystem
Oktober
Unterrichtstagesystem
Hilde-Domin-Schule
Haus- und landwirtschaftliche Schule
Längenholz 8
71083 Herrenberg
Tel 07032 9471-0
Fax 07032 9471-40
Evangelische Berufsfachschule für
Altenpflege
Mollenbachstraße 19
71229 Leonberg
Tel 07152 906308-0 Fax 07152 906308-29
Ludwig Schlaich Akademie GmbH
Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe
Devizesstraße 9
71332 Waiblingen
Tel 07151 9531-4677 Fax 07151 940-994677
[email protected]
www.ludwig-schlaich-akademie.de
24
Weitere Ausbildungen
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
- Berufspädagogische Weiterbildung zur/zum
Praxisanleiter/in (200 Stunden)
- FADA - Fachsprache Deutsch in der
Altenpflege
(100 Stunden)
Fachschule für Weiterbildung in der
Altenpflege:
- Leitung einer Funktionseinheit
- Praxisanleitung
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
- Praxisanleiter
Art der Schule
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Öffentliche
Schule
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Schulname und Adresse
Maria-Merian-Schule
Hauswirtschaftliche Schule (mit Altenpflege)
Steinbeisstraße 4
71332 Waiblingen
Tel 07151 5003-200 Fax 07151 5003-581
[email protected]
www.maria-merian-schule.de
Evang. Altenpflegeschule der
Großheppacher Schwesternschaft
Oberlinstraße 4
71384 Weinstadt-Beutelsbach
Tel 07151 9934-246 Fax 07151 9934-50
[email protected]
www.grossheppacher-schwesternschaft.de
Altenpflegeschule Backnang
Ev. Fachschule für Altenpflege
Staigacker 3
71522 Backnang
Tel 07191 146-200
Fax 07191 146-211
Unterrichtsbeginn
Unterrichtssystem
Herbst
Frühjahr
Unterrichtstagesystem
Blocksystem
[email protected]
www.staigacker.de
Oktober
Blocksystem
[email protected]
www.pbs-hn.de
September
Unterrichtstagesystem
Peter-Bruckmann-Schule
Alfred-Finkbeiner-Straße 2
74072 Heilbronn
Tel 07131 39043-300 Fax 07131 39043-305
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Private Berufsfachschule für Altenpflege
und Altenpflegehilfe Heilbronn
Herbststraße 9
74072 Heilbronn
Tel 07131 2787720
Fax 07131 644-2363
[email protected]
www.tuv.com/akademie-heilbronn
September
Blocksystem
25
Weitere Ausbildungen
- 2-jährige Fachschule für Weiterbildung in
der Pflege mit Schwerpunkt 1: Leitung
einer Pflege- und Funktionseinheit und
Schwerpunkt 2: Gerontopsychiatrie
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
- Praxisanleiter
Fachschule für Weiterbildung in der
Altenpflege
(Ausbildungseinrichtungen müssen im
Stadt- und Landkreis Heilbronn sein)
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
Altenpflegehilfe-Ausbildung in Teilzeit
möglich
Art der Schule
Öffentliche
Schule
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Öffentliche
Schule
Private
Berufsfachschule
Schulname und Adresse
Pflegeakademie USS|impuls gGmbH
Berufsfachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe
Etzelstraße 34
74076 Heilbronn
Tel 07131 15533-15 Fax 07131 15533-10
[email protected]
www.pflegeakademie-uss.de
Diakonisches Institut für Soziale Berufe
Berufsfachschule für Altenpflege
Fritz-Haber-Straße 34/1
74081 Heilbronn
Tel 07131 175041
Fax 07131 174332
[email protected]
www.diakonisches-institut.de
Johanna-Wittum-Schule
Kaulbachstraße 34
75175 Pforzheim
Tel 07231 39-2363
07231 39-1730
Fax 07231 392579
[email protected]
www.johanna-wittum-schule.de
Fachschule für Altenpflege und
Altenpflegehilfe Siloah
Wilferdinger Straße 67
75179 Pforzheim
Tel 07231 498-5740 Fax 07231 498-5748
[email protected]
www.siloah.de
Unterrichtsbeginn
Unterrichtssystem
September
Blocksystem
Weitere Ausbildungen
- Betreuungskraft nach § 87 b SGB XI
160 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
- Fort- und Weiterbildungen
Frühjahr
Herbst
Blocksystem
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
September
Unterrichtstagesystem
Altenpflege-Ausbildung in Teilzeit möglich
Oktober
Blocksystem
26
Fachschule für Weiterbildung in der
Altenpflege:
Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und
Funktionseinheit sowie Schwerpunkt
Gerontopsychiatrie
- Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte im Pflegeheim nach § 87 b SGB XI
(160 Stunden)
Art der Schule
Private
Berufsfachschule
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
Öffentliche
Schule
Private Schule
mit staatlicher
Anerkennung
13. AUSBILDUNGSPLÄTZE DER AMBULANTEN DIENSTE IM LANDKREIS
Ambulanter Pflegedienst
Besigheim
Evangelische Heimstiftung
Mobile Dienste RobertBreuning-Stift
Bietigheim-Bissingen
Ev. Diakoniestation
Bietigheim-Bissingen e.V.
Bietigheim-Bissingen
Häusliche Krankenversorgung I. Zeller GmbH
Bietigheim-Bissingen
Mobile Dienste
Pflegezentrum an der Metter
Bönnigheim
Sozialstation Bönnigheim
e.V.
Bönnigheim
Häusliche Alten- und
Krankenpflege Tanja Dzoja
Ditzingen
SO.DI Sozialstation
Ditzingen gGmbH
Freiberg/Neckar
Sozialstation
Freiberg/Neckar
Gerlingen
Sozialstation Gerlingen
Ingersheim
Sozialstation Ingersheim
AusbilAusbil- dungsdungs- plätze
plätze
für
gesamt 2016
Ausbildung in
Teilzeit Ansprechperson für
möglich Ausbildung
Rita Held
Telefonnummer
Zentrale
Telefonnummer
Durchwahl
E-Mail
[email protected]
Homepage
07143 801306
1
keine Sabine Schulz
Angabe Tina Fellger
07142 44112
6
2
Andrea Riedel
auf
Anfrage Ute Epple
3
1
3
1
keine
Angabe Connie Behrendt
07142
962-296
2
Monika Weber
keine
Angabe Edith Romanowski
07143 405550
[email protected]
www.sozialstationboennigheim.de
07143
9622823
[email protected]
www.dzojapflegedienst.de
1
6
nein
Ingrid Zeller
Tanja Dzoja
2
2
6
nach
Bedarf
nein
Ronnie Biedermann
Angelika Lieb
ja
Simone Döring
mobile-dienste.robert-breuningwww.evangelische
[email protected]
-heimstiftung.de
07142 7886820 [email protected]
07147 271225
[email protected]
07142 962-102
1
nein
[email protected]
07156
1656-600
Müller Ursula
[email protected]
07141 271690
2
nein
1
1
ja
Natalie Heydegger
Marlene Conte
Timo Holzwarth
www.so-di.de
www.sozialstationfreiberg.de
07152 9203-0 07152 9203-50
[email protected]
[email protected]
[email protected]
07142 974551
www.ingersheim.
[email protected] de
Kim Hoffmann
6
www.hkv-zeller.de
[email protected] heimstiftung.de
Annette König
1
www.diakonista
tion-bibi.de
27
www.sozialstationgerlingen.de
Ambulanter Pflegedienst
Korntal-Münchingen
Ambulanter Pflegedienst
ALLEN
Kornwestheim
Häusliche Pflege Krastel
Kornwestheim
Kirchliche Sozialstation
Kornwestheim
Kornwestheim
Mobile Dienste Wohlfahrtswerk
Jakob-Sigle-Heim
Ludwigsburg
Ambulante Pflege
Senioren-Zentrum Haus
Edelberg
Ludwigsburg
Diakonie- und Sozialstation
Ludwigsburg gGmbH
Ludwigsburg
Katholische Sozialstation
Wilhelminenpflege
Markgröningen
Sozialstation Markgröningen
gGmbH
Murr
Ambulante Pflege
Altenpflege, Kinderpflege,
Krankenpflege
Murr
Diakoniestation Bottwartal
e.V.
AusbilAusbil- dungsdungs- plätze
plätze
für
gesamt 2016
Ausbildung in
Teilzeit Ansprechperson für
möglich Ausbildung
Lena Peschanska
2
2
ja
2
1
ja
Elena Pecherkin
Leposava Krastel
Jutta Bolten
3
1
ja
Claudia Hellinger
Renate Schwaderer
2
1
Stefan Häußler
keine
Angabe Beate Dornbusch
Telefonnummer
Zentrale
Telefonnummer
Durchwahl
E-Mail
0711
81070220
07154
8081-33
0711 81070221 [email protected]
[email protected]
hellinger-kornwestheim@
07154 8220-21 t-online.de
07154 8220-0 07154 8220-11 [email protected]
stefan.haeussler@wohlfahrts
werk.de
jakob-sigle07154 1325-0 07154 1325-46 [email protected]
Homepage
www.haeuslichepflege-krastel.de
www.kirchlichesozialstationkornwestheim.de
www.wohlfahrts
werk.de
[email protected]
6
15
2
2
5
1
keine
Angabe Silke Lehner
bei Alten- Boas Frei
pflegeausbildung Angelika Herrmann
ja
Irena Paszek
Peggy MaslinskiEichinger
07141
568-430
0171 2067197
07141
9542-18
07141 9542-800 [email protected]
[email protected]
07141 9542-46 lb.de
tion-lb.de
07141 9322-0 07141 9322-22
Rolf Kufferath
2
2
3
1
1
1
nein
Cornelia Sghaier
ja
Yvonne Kraft
bei Altenpflegeausbildung Elisabeth Nentwig
07145 4669
[email protected]
[email protected]
07145 930070
[email protected]
07145 4669
[email protected]
07144 8133-0 07144 8133-11
[email protected]
07144 821073 07144 821521
Diakoniestation.Bottwartal@
t-online.de
28
www.hausedelberg.de
www.somahome.de
www.diakoniesta
tion-bottwartal.de
Ambulanter Pflegedienst
Sachsenheim
Kirchliche Sozialstation
Sachsenheim
Schwieberdingen
Ökumenische Sozialstation
Nördliches Strohgäu
gGmbH
Steinheim/Murr
Die Pflegeengel
Vaihingen/Enz
Ambulanter Pflegeservice
I. Zeller
AusbilAusbil- dungsdungs- plätze
plätze
für
gesamt 2016
Ausbildung in
Teilzeit Ansprechperson für
möglich Ausbildung
Hannes Berghold
4
2
keine
Angabe Uta Büchner
Telefonnummer
Zentrale
07147
92101-0
Simone Bosch
6
2
2
0
ja
Simone Kunz
keine
Angabe Erna Cigdem
Telefonnummer
Durchwahl
E-Mail
[email protected]
[email protected]
1
nein
Nadine Kaay
www.sozialstationsachsenheim.de
07150 31235
07150 31280 07150 31280
[email protected]
www.oessggmbh.de
07144 278605
[email protected]
www.diepflegeengel.de
07147 271225 07042 371911
[email protected]
[email protected]
Ingrid Zeller
3
Homepage
29
14. AUSBILDUNGSPLÄTZE IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN IM LANDKREIS
stationäre Pflegeeinrichtung
25 Pflegeheime im
Landkreis
Kleeblatt-Pflegeheime
gGmbH
Benningen/Neckar
ASB Seniorenresidenz
Neckarblick Benningen
Besigheim
Robert-Breuning-Stift
Bietigheim-Bissingen
Pflegezentrum an der Metter
Bietigheim-Bissingen
Pro Seniore Residenz Ellental
Bietigheim-Bissingen
Seniorendomizil Haus Caspar
Ausbildungsplätze
gesamt
Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe
dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en)
2016
möglich möglich möglich für Ausbildung
Siegmund Makein
70
4
20
3
ja
ja
nein
nein
ja
Rebecca Stucky
Christiane
Köhlerschmidt
nein Martin Malki
Sabrina Fenzl
15
5
ja
nein
ja
Julia Götz
Birgit Mühlich
7
2
nein
nein
ja
Ursula Uhlig
Severin Schindler
24
5
ja
ja
ja
Stella Cumia
Gerd Olinger
20
6
ja
nein
ja
Ebru Kablan
30
Telefon
Zentrale
Telefon
Durchwahl
07141
968-321
07141
07141
968-200 968-214
07144
89734-4253
07144
07144
89734-0 89734-4250
07143
67-162
07143 67- 07143
0
67-134
07142
962-104
07142
07142
962-0
962-111
07142
957-0
07142
469-0
07142
469-141
07142
469-143
E-Mail
siegmund.makein@
kleeblatt-ggmbh.de
rebecca.stucky@
kleeblatt-ggmbh.de
Homepage
www.kleeblattggmbh.de
www.asbchristiane.koehlerschmidt@ ludwigsburg.
asb-ludwigsburg.com
com
[email protected]
[email protected] heimstiftung.de
[email protected]
[email protected] heimstiftung.de
[email protected]
[email protected]
seniore.com
www.
[email protected] compassio.de
Stationäre Pflegeeinrichtung
Bietigheim-Bissingen
Haus am Enzpark
Ausbildungsplätze
gesamt
10
Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe
dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en)
2016
möglich möglich möglich für Ausbildung
3
Ditzingen
Haus Friederike
9
4
Ditzingen
Haus Guldenhof
12
4
Eberdingen
Seniorenstift Haus im
Schlösslesgarten GmbH
Gerlingen
Breitwiesenhaus
Großbottwar-Winzerhausen
Haus am Wunnenstein
Großbottwar
Pflegeheim Haus im
Bottwartal
Ingersheim
Karl-Ehmer-Stift GmbH
bei der
Altenpflegeausbildung
keine
Angabe
bei der
Altenpflegeausbildung
nein
ja
Birgit Mühlich
Margot Köcher
nein
nein
ja
Petra Essling
nein Levin Kalmbach
2
ja
nein
nein Sybille Freitag
Denis Rathfelder
9 - 11
3-4
nein
nein
nein Berit Kuleßa
Dunja Albrecht-Grau
9
3
ja
ja
ja
Ute Mosch
Sindy Eckardt
6
2
nein
nein
ja
Johanna Elmer
Kerstin Wulle
6
2
nein
nein
ja
Maria Nass
31
Telefon
Durchwahl
E-Mail
Homepage
07142
91434-102 [email protected]
Petra Drenk
Jan-Ole Meyer
6
Telefon
Zentrale
07142
91434-0
07142
b.muehlich@ev91434-203 heimstiftung.de
www.evheimstiftung.de
07156
93711-0
07156
93711-60
[email protected]
www.hausfriederike.de
07156
30900-0
07156
30900-11
07042
28920-18
07042
28920-11
07156
4301-538
07156
4301-537
07148
9621-29
07148
9621-25
07148
16054-5308
07148
160545305
07142
91534-101
07142
91534-105
[email protected]
www.hausguldenhof.de
07042
28920-0
07156
4301-0
07148
9621-0
07148
16054-0
07142
91534-0
[email protected]
[email protected]
heimstiftung.de
rathfelder@breitwiesen
haus.de
www.breitwiese
kuleß[email protected] nhaus.de
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
www.haus-amwunnenstein.de
www.asbstuttgart.de
[email protected] ehmer-stift.de
Stationäre Pflegeeinrichtung
Ausbildungsplätze
gesamt
Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe
dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en)
2016
möglich möglich möglich für Ausbildung
Telefon
Zentrale
Telefon
Durchwahl
Kirchheim/Neckar
Haus am Mühlbach
6
2
07143
9620-30
07143
9620-32
0711
83630-995
0711
83630-994
Korntal-Münchingen
Altenzentrum Korntal
nein
4-6
1- 2
ja
nein
nein
Korntal-Münchingen
Pflegeheim auf dem Roßbühl
6
2
Korntal-Münchingen
Seniorenzentrum Spitalhof
Münchingen
7
1-2
nein
Kornwestheim
Alloheim Senioren-Residenz
Haus "Leonardis"
Kornwestheim
Seniorenzentrum Haus am
Stadtgarten
Ludwigsburg
Albert-Knapp-Heim,
Gerokheim, GeschwisterCluss-Heim
ja
Sandra Unverhau
Angret Dinse
bei Altenpflegeausbildung
Kornwestheim
Jakob-Sigle-Heim
nein
nein
0711
nein Esther Zimmermann 83630-0
Daniela Bok
nein Stefan Ramm
Beate Dornbusch
12
4
nein
nein
ja
Aljosa Stankovic
4
nein
8
4
bei Altenpflegeausbildung
18
1-2
für
Herbst
nein
ja
ja
Karolin Hanczuk
wenn
3-jhr. Andreas Haas
Ausb.
geplant Dirk Fahrin
Petra Zebrowski
ja
nein
ja
Ute Jetter
32
[email protected]
www.awopflege.net
[email protected]
[email protected]
www.altenzen
trum-korntal.de
07032
07032 206206-2000 2000
[email protected]
www.evdiak.de
07150
91986-0
www.seah.de
[email protected]
beate.dornbusch@wohl
fahrtswerk.de
aljosa.stankovic@wohl
fahrtswerk.de
07154
1325-0
Carmen Zahner
12
Homepage
07032 2062024
[email protected]
Dorothee Bauer
ja
E-Mail
07154
8082-0
www.wohlfahrts
werk.de
07154
8082-0
[email protected]
carmen.zahner@allo
heim.de
07154
8082-253
karolin.hanczuk@alloheim. www.leonardis.
de
de
[email protected]
07154
808890
07141
9306-0
07141
9306-152
07141
9306-128
[email protected]
[email protected]
[email protected]
www.awopflegeteam.net
www.stiftungevaltenheim.de
Stationäre Pflegeeinrichtung
Ausbildungsplätze
gesamt
Ludwigsburg
Alexander-Stift Eglosheim
1
Ludwigsburg
Alloheim Senioren-Residenz
Anna Maria
10
Ludwigsburg
AWO-Pflegezentrum
Hans-Klenk-Haus
Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe
dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en)
2016
möglich möglich möglich für Ausbildung
Karina Vogel
1
keine
Angabe
nein
3
ja
nein
ja
Simone Eckstein
Alexander
nein Decker-Weimer
Britta Schaaf
9
3
nein
nein
nein Juliana Hecimociv
Telefon
Zentrale
Elke Eckert
12
4
nein
nein
ja
Annette Jüngling
Ludwigsburg
Pflegeheim Haus am
Römerhügel
Ludwigsburg
Seniorenpflegeheim
"Walckerhof"
10
4
6
6
nein
2
ja
4
bei Altenpflegeausbildung
nein
nein
ja
Doris Linhart-Beck
Christiane
Köhlerschmidt
nein Monika Schneider
07141
9902-0
www.allo
heim.de
07141
2849-0
07141
965-302
07141
957-7
07141
4747-0
07141
9902-581
07141
2849-13
07141
2849-30
07141
965-301
07141
965-303
07141
965-334
ja
Heike Schwebel
33
07141
957-383
07141
4747-251
07141
4747-131
07141
9910-122
Nina Lambacher
ja
Homepage
www.alexan
der-stift.de
Christoph Kiderlen
Ludwigsburg
mC Seniorenstift Ludwigsburg
E-Mail
07141
07141
haus.eglosheim@alexan
913078-0 913078-28 der-stift.de
Sebastian Köbbert
Ludwigsburg
Haus am Salon - Karlshöhe
Telefon
Durchwahl
07141
9910-0
07141
9910-111
[email protected]
[email protected]
[email protected]
www.awoludwigsburg.de
[email protected]
[email protected]
annette.juengling@karls
hoehe.de
[email protected]
[email protected]
christiane.koehlerschmidt@
asb-ludwigsburg.com
[email protected]
www.karls
hoehe.de
www.senioren
stiftludwigsburg.de
www.asbludwigs
burg.com
[email protected] www.pflege
[email protected] walckerhof.de
Stationäre Pflegeeinrichtung
Ludwigsburg
Senioren-Zentrum Haus
Edelberg
Ausbildungsplätze
gesamt
12
Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe
dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en)
2016
möglich möglich möglich für Ausbildung
5
Ludwigsburg
Walter und Emilie RäuchleStift
5
2
Ludwigsburg
Pflegewohnhaus Wittumhof
6
2
bei Altenpflegeausbildung
bei Altenpflegeausbildung
bei Altenpflegeausbildung
Sihem Mody
nein
ja
Achim Köster
15
5
Markgröningen
Pflegeheim Markgröninger
Sonnenhof
6
Mundelsheim
Alexander-Stift Mundelsheim
4
1
[email protected]
www.hausedelberg.de
07144
n.muenichsdorfner@ev88756-101 heimstiftung.de
www.evheimstiftung.de
nein
nein Sabine Fuchs
07141
64837-0
[email protected]
[email protected]
[email protected]
www.evheimstiftung.de
07144
8461-0
07141
64837-101
07144
8461-11
07144
8461-30
07145804370
0714580437410
[email protected]
nein
2
07141
568-400
[email protected]
ja
Pleidelsheim
Haus am Bachgarten
[email protected]
07144
88756-0
2
2
07141
568-418
Homepage
07144
88756-0
2
5
E-Mail
nein Gabrielle Müller
nein
keine
Angabe
bei Altenpflegeausbildung
Telefon
Durchwahl
nein
nein
bei Altenpflegeausbildung
Pleidelsheim
Johanniter-Haus Pleidelsheim
07141
568-0
Natalie
Münichsdorfner
Helmut Wiedenhöfer
Marbach/Neckar
Seniorenstift Schillerhöhe
Telefon
Zentrale
nein
ja
Heiko Lorenz
nein Kris Siegers
ja
Diana Zitterbart
Mirjana Androic
nein
nein
ja
Ulrich Achilles
nein Nik Friedel
34
07143
07143
401802-0 401802-16
07144
8001-402
07144
07144
8001-0
8001-403
[email protected]
[email protected]
hanniter.de
[email protected]
ter.de
07144
894923
[email protected]
www.senioren
stiftmarbach.de
www.asbregionalver
bandstuttgart.de
www.alexan
der-stift.de
www.johanniter
.de
www.hausbachgarten.de
Stationäre Pflegeeinrichtung
Ausbildungsplätze
gesamt
Alten2-jährige pflegeAusbil- Ausbil- Ausbild. hilfe
dungs- dung in Alltags- Ausbilplätze für Teilzeit betreuer dung Ansprechperson(en)
2016
möglich möglich möglich für Ausbildung
Remseck/Neckar
Haus am Remsufer GmbH
6
2
für einen
Ausbildungsplatz
möglich
Remseck/Neckar
Haus Kastanienblüte
6
2
nein
Telefon
Zentrale
Telefon
Durchwahl
E-Mail
Homepage
[email protected]
Katrin Tabbert
nein
ja
Gabrielle Müller
07146
99257-0
07146
g.mueller02@ev99257-122 heimstiftung.de
nein
ja
Daniela Dietzig
07146
99258-0
07146
99258-406
07042
28929-12
07042
28929-14
pdl.kastanienbluete@bene www.benevitvit.net
pflege.de
Jan-Ole Meyer
www.evheimstiftung.de
[email protected]
[email protected]
heimstiftung.de
Sersheim
Haus am Schlösslesbrunnen
GmbH
6
2
ja
nein
ja
Christine Pfleger
07042
28929-0
Steinheim/Murr
Seniorenzentrum "An der
Bottwar"
7
3
nein
ja
Christine Bäßler
07144
89735-0
0178
5846123
[email protected]
Vaihingen/Enz
Karl-Gerok-Stift
15
3
nein
bei Altenpflegeausbildung
nein
ja
Stephanie Gast
07042
9739-0
07042
9739-167
[email protected] gerok-stift.de
3
bei Altenpflegeausbildung
Vaihingen/Enz
Kursana Domizil Vaihingen
Walheim
Haus am Bürgergarten
9
Carola Frasch
nein
ja
Nicole Conrad
Kerstin Wulle
3
2
nein
www.asbstuttgart.de
nein
ja
Verena Gruber
35
07042
37670-0
[email protected]
www.kursana.
de/vaihingen
07143
40296-101 [email protected] www.haus-am07143
07143
v.gruber@evbuergergarten.
40296-100 40296-105 heimstiftung.de
de
15. EINRICHTUNGEN DER ALTENHILFE
Stationäre Einrichtungen
⇒ Stationäre Pflegeeinrichtung
⇒ geriatrische
Kliniken
⇒ Krankenhäuser
⇒ Gerontopsychiatrische
Einrichtungen
⇒ Hospize
⇒ Behindertenheime
Teilstationäre
Einrichtungen
⇒ Tagespflege
⇒ Tagesstätte
⇒ Tagesklinik
⇒ Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Ambulanter
Bereich
⇒ Ambulante Pflegedienste
⇒ Haus- und Nachbarschaftshilfe
⇒ Mahlzeitendienste
⇒ Mobile soziale
Dienste
⇒ Betreutes Wohnen
⇒ Hospiz- und Sitzwachengruppen
⇒ Altenerholung
⇒ Beratung
Offene
Einrichtungen
⇒ Seniorenclubs
⇒ Begegnungsstätten
⇒ Selbsthilfegruppen
⇒ Pflegehotels
⇒ Beratungsstellen
16. HILFREICHE FÄHIGKEITEN UND EIGENSCHAFTEN DER
AUSZUBILDENDEN
Die im Folgenden dargestellten Eigenschaften wurden von Schülern der Berufsfachschule für
Altenpflege der Mathilde-Planck-Schule zusammengetragen.
Diese Zusammenstellung kann Ihnen helfen, sich zu prüfen, ob Sie über folgende persönliche
Eigenschaften verfügen und sie im Beruf ausbauen wollen.
• fähig sein, zusammenhängend und verknüpft zu denken, d.h. erst denken und dann handeln
• beobachten können, d.h. alle Sinne nutzen (waches Auge, Zuhören, etc.)
• anpacken können, beherzt handeln
• keine Berührungsängste haben
• gute Umgangs- und Benimmformen
• immer gepflegt aussehen, damit die Bewohner nicht wegen des ungepflegten Aussehens
möglicherweise Abstand nehmen (Körpergeruch, lange Fingernägel, Schmuck, etc.
 Verletzungsgefahr)
• sich wirklich für das Wohl der Bewohner interessieren und sich der Verantwortung bewusst
sein
• pünktlich und zuverlässig sein
• selbstbewusst und couragiert sein, um zu erkennen, wann man selbst Unterstützung benötigt
• sich selbst Fehler eingestehen können
• mit den Persönlichkeiten verschiedener Menschen und deren Eigenarten zurechtkommen
• Kritik als Möglichkeit der Weiterentwicklung ansehen
• eigene Wahrnehmung gut beschreiben können
• nach der Arbeit abschalten können
• bei Unsicherheit zuerst fragen, dann handeln
• Teamfähigkeit (nicht nur erwarten sondern leben)
• Flexibilität (z.B. Schichttausch etc.)
• Psychische Belastbarkeit
• Geduld mit anderen, aber auch mit sich selbst
36
17. ALTENPFLEGEAUSBILDUNG - NUR "SATT UND SAUBER" ODER
DOCH MEHR?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, der Beruf des Altenpflegers würde sich ausschließlich
auf das „satt und sauber-Prinzip“ beschränken, zeigt die Ausbildung zum Altenpfleger, dass das
Tätigkeitsfeld viel breiter gefächert ist, als allgemein angenommen wird.
Neben solchen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Unterstützung bei der Körperpflege oder der
Nahrungsaufnahme, welche hinsichtlich der zunehmenden Unselbstständigkeit aufgrund der
Multimorbidität von älteren Menschen sicherlich notwendig und unerlässlich sind, nimmt die
zwischenmenschliche Interaktion, gemeint ist hier der Umgang der Menschen miteinander und
das Verständnis beziehungsweise die Akzeptanz für menschliches Verhalten, einen sehr hohen
Stellenwert ein. Somit gehört zu einer qualitativ hochwertigen Pflege weit mehr, als das Wissen
um eine gute Körperpflege. Ganz im Gegenteil, man kann sogar sagen, dass man seine eigenen
Vorstellungen von Körperpflege neu überdenken muss. Den hohen Stellenwert, den die Körperpflege in der heutigen Zeit einnimmt – was ja wohl schon mehr einem Körperkult gleichkommt gab es zu Großmutters Zeiten oftmals nicht. Und da es in der Altenpflege darum geht, einen
Menschen ganzheitlich zu pflegen, d.h. unter Einbeziehung all seiner noch vorhandenen Fähigkeiten, Vorstellungen und Wünsche (allgemein als Ressourcen bezeichnet) bedeutet dies, man
muss sich in seinem Tun an den älteren Menschen anpassen.
Pflegerische Tätigkeiten werden so durchgeführt, wie es der Betroffene auch getan hätte, wenn er
dazu in der Lage gewesen wäre. Da sich viele in Heimen lebende ältere Menschen jedoch nicht
mehr in ausreichendem Maße äußern können, nimmt z. B. auch die Biografiearbeit einen sehr
hohen Stellenwert ein. Biografiearbeit heißt zum einen über direkte Fragen an den älteren
Menschen Informationen in Bezug auf die Gestaltung seines bisherigen Lebens zu erhalten. Hierbei sind unter anderem auch Gespräche mit Angehörigen, Verwandten und Freunden wichtig und
hilfreich. Sie können Aufschluss drüber geben, was dem älteren Menschen in seinem Leben
wichtig war, worauf er besonderen Wert gelegt hat, was ihm Freude bereitet hat, aber auch,
welche Krisen er in seiner Vergangenheit durchleben musste. Zum anderen hilft uns, was wir aus
unseren täglichen Erfahrungen im Umgang mit älteren Menschen und in der gezielten Beobachtung ihrer Eigenheiten von ihnen lernen können. So können wir ihr Wesen und ihre Verhaltensweisen besser verstehen und besser darauf eingehen.
Es erfordert also ein hohes Maß an Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen, einen älteren
Menschen optimal zu pflegen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir von einer optimalen Pflege
noch weit entfernt sind und dass die Zahl der betagten und hinsichtlich der sich ständig verbessernden medizinischen Versorgung auch der hochbetagten Menschen in den nächsten Jahren
noch weiter steigen wird, bietet die Ausbildung zum Altenpfleger eine gute Basis für eine berufliche Laufbahn in einem Bereich, der in Zukunft mehr und mehr gefragt sein wird.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Tendenz hinsichtlich der ständig steigenden
Kosten von Heimplätzen dahin geht, ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause von Angehörigen pflegen zu lassen. Denn gerade pflegende Angehörige brauchen in zunehmendem Maße
Beratung, Schulung, Anleitung und Unterstützung bei der Betreuung und Pflege unserer älteren
Mitmenschen. Das heißt natürlich auch, dass ein entsprechendes medizinisches, psychologisches
und pflegerisches Grundwissen für einen qualifizierten, professionellen Altenpfleger unerlässlich
ist. Gerade in der häuslichen Pflege hat man, anders als in einem Krankenhaus, selten gleich
einen Arzt zur Hand, den man im Notfall fragen könnte. Man ist vielmehr auf eigenverantwortliches
Arbeiten angewiesen. Was natürlich auch nicht heißen soll, dass man mit sämtlichen Entscheidungen alleine dasteht.
Vielmehr kommt es darauf an, im interdisziplinären Team (also gemeinsam mit allen Berufsgruppen, die direkt oder indirekt mit Pflege zu tun haben), regelmäßige, genaue und für alle verbindliche Absprachen zu treffen, um eine optimale Pflege anzustreben. Dadurch eröffnen sich der/dem
37
ausgebildeten Altenpfleger/in viele Tätigkeitsfelder, die des weiteren Ausbaus und der Verbesserung bedürfen. Es gibt also viel zu tun!
Darüber hinaus kann die Ausbildung zum Altenpfleger einen Selbsterfahrungscharakter annehmen. Manch einer dürfte erstaunt sein darüber, was er über sich erfahren kann. Voraussetzung ist
hierbei natürlich die Bereitschaft, sich diesen Erfahrungen auch zu stellen und damit sich selbst
gegenüber ehrlich umgehen zu können. Man lernt nicht nur viel über den eigenen Körper, sondern
auch, dass Körper und Geist in einem engen Zusammenhang stehen und sich gegenseitig auf
vielfältige Art und Weise beeinflussen.
Wenn wir dieses komplizierte Wechselspiel zwischen Körper und Geist in seinen Grundzügen,
auch in Bezug auf die eigene Person, besser verstehen, kann die Ausbildung zur/zum Altenpfleger/in nützlich und hilfreich sein, um einen Grundstein für zahlreiche Fort,- und Weiterbildungen, wie z.B. in der Kinästhetik oder der basalen Stimulation, sowie Zusatzqualifikationen wie der
Stomatherapie zu legen.
Neugierig, was das wohl heißen mag? Entscheidet Euch für Ausbildung und Ihr erfahrt mehr!
Auch zwischenmenschliche Beziehungsgeflechte werden in dieser Ausbildung genau betrachtet
und auf ihre Wirkmechanismen hin untersucht, was ganz allgemein zu einem besseren Verständnis der Menschen untereinander führen kann. Es hilft auch im privaten Alltag, wenn man gelernt
hat, menschliches Verhalten aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und je nachdem zu
unterschiedlichen Bewertungen zu kommen.
Alles in Allem lässt sich sagen, dass die Ausbildung sowohl für die berufliche Laufbahn, als auch
für die persönliche Weiterentwicklung eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet und einem aufgeweckten interessierten Menschen viele neue Sichtweisen für das menschliche Miteinander eröffnet.
Thomas Keim (3BFA3)
Altenpflegeschüler in der Mathilde-Planck-Schule – Berufsfachschule für Altenpflege
Geschrieben im Februar 2006
18. DERZEITIGER STAND ZUR WEITERENTWICKLUNG DER
PFLEGEBERUFE
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 17. Legislaturperiode (2009 - 2013) wurde erstmals beabsichtigt, die Pflegeausbildungen (Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung) grundlegend zu
modernisieren und zusammenzuführen.
Eine zukunftsgerechte Berufsausbildung soll Pflegefachkräfte für ein präventives, kuratives, rehabilitatives, palliatives und sozial-pflegerisches Handeln qualifizieren. Sie sollte zur Pflege von
Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen befähigen.
Im März 2010 wurde dazu eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“
aus Vertretern des Bundes und der Länder (Bund-Länder-Arbeitsgruppe) eingesetzt. Sie entwickelte Eckpunkte mit wesentlichen Aspekten eines neuen Pflegeberufegesetzes, die im März
2012 vorgestellt wurden.
Im Juni 2013 erschien der Ergebnisbericht der vom Bundesministerium für Gesundheit und vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragten Forschungsgruppe zur
Finanzierung eines neuen Pflegeberufsgesetzes. www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aelteremenschen,did=194274.html
38
Im Koalitionsvertrag vom November 2013 der 18. Wahlperiode des Bundestages wurde das Thema erneut aufgegriffen:
„Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wollen die
Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches
Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren. (…)
Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, um die
Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Ausbildung mit
Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung zukommen.
Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. (…).“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
haben am 27. November 2015 einen gemeinsamen Entwurf (Referentenentwurf) zur Reform der
Pflegeausbildung vorgestellt, der am 13. Januar 2016 von der Bundesregierung beschlossen
wurde. In dem Entwurf wurde das Ziel formuliert, eine zukunftsfähige Pflegeausbildung zur
Steigerung der Qualität der Pflege und Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufs zu schaffen.
Der Entwurf beinhaltet:
1. eine neue generalistische berufliche Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss,
2. eine einheitliche Finanzierung mit Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung
und
3. die erstmalige Einführung eines Pflegestudiums als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung.
www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/pflegeberufsgesetz.html
Im Januar 2016 wurde weiterhin der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt.
39