Unterwegs in Europa
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Unterwegs in Europa
Europäische Kommission Generaldirektion Presse und Kommunikation Manuskript abgeschlossen im Januar 2004 Unterwegs in Europa Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe und einigen der schönsten Landschaften der Welt. Für den Reisenden gibt es so viel zu entdecken! Außerdem hat die Europäische Union (EU) viel dafür getan, damit das Reisen innerhalb Europas einfacher wird. Die meisten Grenzen in Europa können ohne Kontrollen überschritten werden, und durch den Euro wird die Schnäppchenjagd einfacher. Wenn Sie Auto fahren, sind Ihr Führerschein und Ihre Versicherungspolice, die in einem Land der EU ausgestellt sind, auch in den anderen Ländern gültig. Und Ihr Handy können Sie überall benutzen. Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie im Innenteil. Europäische Union 1 Unterwegs in Europa 2004 Für die Reisenden in Europa öffnet sich mit den zehn Ländern aus Mittel-, Ostund Südeuropa, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beitreten, eine neue aufregende Dimension. Die Außengrenzen der EU haben sich nach Osten ausgedehnt, um Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn aufzunehmen, und nach Süden, um Malta und Zypern zu umfassen. Dadurch hat die Fläche um mehr als 23 % und die Bevölkerung um 75 Millionen zugenommen, und es ist eine reichhaltige Mischung an Geschichte und Kultur hinzugekommen. Angezogen werden die Reisenden von den überwältigenden Naturschönheiten Europas: grandiose Berglandschaften, felsige Küsten und weite Sandstrände, saftig grüne Wiesen und karge Ebenen sowie Seen, Wälder und arktische Tundren. Der Reichtum des geschichtlichen Erbes Europas zeigt sich überall: prähistorische Höhlenmalereien, griechische und römische Altertümer, Spuren der Wikinger und Mauren, mittelalterliche Festungen, Renaissanceschlösser und barocke Kirchen, und noch vieles mehr. Man kann Winter- und Sommersportarten ausprobieren, pulsierende moderne Städte erkunden, Kunst und Musik genießen und sich dabei mit erlesenen Speisen bei einem guten Glas Bier oder Wein verwöhnen lassen. Das Reisen innerhalb der EU ist im Laufe der letzten Jahre durch den Wegfall der meisten Pass- und Gepäckformalitäten und die Einführung des Euro in zwölf EULändern immer einfacher geworden. Für Reisende ist dies eine deutliche Erleichterung, da sie nun innerhalb der Euro-Zone die Preise direkt miteinander vergleichen und auf den lästigen Geldumtausch verzichten können. Die Erweiterung des EU-Binnenmarkts durch die Aufnahme der zehn neuen Länder wird uns allen ein vielfältigeres Angebot und niedrigere Preise bringen. 2 Informationen für Touristen Weitere Informationen zu jedem EU-Land, das Sie bereisen möchten, finden Sie auf der Website der jeweiligen offiziellen nationalen Tourismusorganisation. A Österreich www.austria.info B Belgien www.visitflanders.com www.opt.be CY Zypern www.visitcyprus.org.cy CZ Tschechische Republik www.czechtourism.com D Deutschland www.germany-tourism.de DK Dänemark www.visitdenmark.com E Spanien www.spain.info EST Estland www.visitestonia.com F Frankreich www.franceguide.com FIN Finnland www.finland-tourism.com GB Vereinigtes Königreich www.visitbritain.com GR Griechenland www.gnto.gr H Ungarn www.hungarytourism.hu I Italien www.enit.it IRL Irland www.ireland.ie L Luxemburg www.ont.lu LT Litauen www.tourism.lt 3 LV Lettland www.latviatourism.lv M Malta www.visitmalta.com NL Niederlande www.visitholland.com P Portugal www.portugalinsite.com PL Polen www.nto-poland.gov.pl S Schweden www.visit-sweden.com SK Slowakei www.slovakiatourism.sk SLO Slowenien www.slovenia-tourism.si Die Abkürzungen der Länder entsprechen den Auto-Länderkennzeichen. 4 Diese Papiere brauchen Sie Reisepass oder Personalausweis Zwischen den meisten EU-Ländern gibt es keine Grenzkontrollen mehr. Dies verdanken wir dem so genannten Schengener Übereinkommen, das Teil des EURechts ist. Durch die Bestimmungen dieses Abkommens wurden alle internen Grenzkontrollen abgeschafft und dafür wirksame Kontrollen an den Außengrenzen der EU und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Mit Ausnahme von Irland und dem Vereinigten Königreich begreift das Schengener Übereinkommen alle „alten“ EU-Länder. Die neuen Mitgliedstaaten beteiligen sich nicht vollständig an diesem Abkommen. Das bedeutet, dass man für Reisen nach Irland, ins Vereinigte Königreich und in die neuen Mitgliedstaaten einen gültigen Reisepass benötigt oder – als EU-Bürger – einen Personalausweis. Auch wenn sie nicht zur EU gehören, sind Norwegen und Island Teil des Schengen-Gebiets. Für den Fall, dass Sie sich ausweisen müssen, tragen Sie immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bei sich, wenn Sie in der EU reisen. Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es erfordert, dürfen vorübergehend Kontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt werden. Beim Übertreten der Außengrenzen der EU benötigt jeder einen gültigen Reisepass. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder entweder eigene Pässe oder Personalausweise haben oder in Ihrem eingetragen sind. Visa EU-Bürger und Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz benötigen für eine Reise innerhalb der EU kein Visum. Auch Angehörige vieler anderer Staaten sind von der Visumpflicht befreit, sofern ihr Besuch in der EU nicht länger als drei Monate dauert. Hierzu gehören die Kandidatenländer Bulgarien und Rumänien (aber nicht die Türkei), Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim nächstgelegenen Konsulat eines EU-Landes. Wenn Sie ein Visum für ein beliebiges Schengen-Land erhalten, können Sie damit automatisch in alle anderen Schengen-Länder reisen. Sie benötigen hingegen ein Visum für die Einreise nach Irland, ins Vereinigte Königreich und in die neuen Mitgliedstaaten. Einige der neuen Mitgliedstaaten können jedoch die SchengenVisa oder Aufenthaltsgenehmigungen von Schengen-Ländern akzeptieren, also empfiehlt es sich bei den jeweiligen Konsulaten nachzufragen. Versicherungsunterlagen Vergessen Sie nicht Ihre Unterlagen für die Reise-, Kranken- und Kraftfahrzeugversicherung. Weitere Details siehe unten. 5 Geld Der Euro Der Euro ist für 300 Millionen Menschen in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien gesetzliches Zahlungsmittel. Das Währungssymbol sieht so aus: €. Der Euro wird außerdem in Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt verwendet sowie auf den Azoren, in Französisch-Guayana und Guadeloupe, auf den Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Pierre und Miquelon – alles Gebiete, die zu einem Land der Euro-Zone gehören. Die Euro-Scheine sind in allen Ländern identisch, aber jedes Land prägt seine eigenen Münzen, die eine Seite ist überall gleich, die andere Seite trägt ein besonderes nationales Emblem. Auch Monaco, San Marino und Vatikanstadt haben eigene Euro-Münzen. Sämtliche Scheine und Münzen können in der gesamten Euro-Zone verwendet werden. Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich nehmen zurzeit nicht an der gemeinsamen Währung teil. Die neuen Mitgliedstaaten haben sich der Wirtschafts- und Währungsunion verschrieben, werden aber frühestens im Jahr 2006 am Euro teilnehmen. Wechselkurse Die Wechselkurse ändern sich; im Januar 2004 betrug der Gegenwert für einen Euro etwa: CY 0,59 Zypern-Pfund CZ 33 tschechische Kronen DK 7,44 dänische Kronen EST 16 estnische Kronen GB 0,70 britische Pfund Sterling H 262 ungarische Forint LT 3,45 litauische Litai LV 0,67 lettische Lati M 0,43 maltesische Lire PL 4,69 polnische Zloty S 9,08 schwedische Kronen SK 41 slowakische Kronen SLO 237 slowenische Tolar USA J 1,25 US-Dollar 134 japanische Yen Auch außerhalb der Euro-Zone gibt es Geschäfte, die neben der Landeswährung den Euro akzeptieren, doch sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet. 6 Briefmarken Selbst wenn ihr Wert in Euro angegeben ist, dürfen Briefmarken nur in dem Land verwendet werden, in dem Sie sie gekauft haben. Grenzüberschreitende Zahlungen Dank neuer EU-Regeln sinken die Kosten für Geldgeschäfte im Ausland. Abhebungen in Euro am Geldautomaten und Kartenzahlungen in Euro (bis zu 12 500 EUR) kosten jetzt überall in der EU dasselbe. Einkäufe Innerhalb der EU Auf Ihren Reisen in der EU können Sie so viel einkaufen und mitnehmen, wie Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Mehrwertsteuer und Zollabgaben sind im Preis enthalten, den Sie zahlen, und da diese von Land zu Land unterschiedlich sind, kann man von manchen interessanten Preisunterschieden profitieren. In Geschäften, auf Flughäfen oder auf Schiffen werden möglicherweise interessante Schnäppchen angeboten, obwohl es zollfreies Einkaufen bei Reisen innerhalb der EU an sich nicht mehr gibt. Tabak und Alkohol Zu Ihrer Information: Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen: 800 Zigaretten 400 Zigarillos 200 Zigarren 1 kg Tabak 10 Liter hochprozentige Alkoholika 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 110 Liter Bier Diese Regeln gelten bereits für Malta und Zypern. Die 15 „alten“ EU-Länder können für einen begrenzten Zeitraum bestimmte Beschränkungen für die Einfuhr von Zigaretten und Tabakwaren aus den neuen EU-Ländern aufrechterhalten. Außerhalb der EU Wenn Sie aus einem Drittland in die EU einreisen, können Sie folgende Mengen für Ihren persönlichen Bedarf zoll- und mehrwertsteuerfrei mitbringen; dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, wo die Bestimmungen für die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuer der EU nicht anwendbar sind. 7 Tabakerzeugnisse 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak Alkoholische Getränke 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.- % oder 2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein 2 Liter Wein Parfum 50 g Eau de Toilette 250 ml Sonstige Waren Höchstwert: 175 EUR In Finnland gilt im Rahmen dieses Freibetrags eine mengenmäßige Begrenzung für Bier von 16 Litern pro Person. Für Reisende unter 15 Jahren beträgt der Freibetrag 90 EUR (außer bei der Einreise nach Dänemark, Deutschland, in die Niederlande und das Vereinigte Königreich). Fleischwaren und Milchprodukte Wegen der strengen gemeinsamen Veterinärschutzstandards in sämtlichen Mitgliedstaaten dürfen Sie alle diese Waren bei Reisen in der EU uneingeschränkt mit sich führen. Vorübergehende Beschränkungen werden nur bei Ausbruch einer infektiösen Tierkrankheit wie der Maul- und Klauenseuche eingeführt. In einem solchen Fall würde die Öffentlichkeit über die Medien umfassend informiert. Reisende aus Andorra, Bulgarien, den Färöer-Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Rumänien, San Marino oder der Schweiz dürfen auch kleine Mengen an Fleischwaren oder Milchprodukten in ihrem persönlichen Gepäck in die EU einführen. Bei der Einreise in die EU aus bestimmten Drittländern dürfen Sie nur noch solche Fleischwaren und Milchprodukte mitführen, für die Sie eine amtliche Veterinärbescheinigung vorlegen können. Mit diesen verschärften Bestimmungen soll die Verbreitung von Tierseuchen verhindert werden. Erlaubt ist die Einfuhr von Milchpulver für Babys, Babynahrung und Lebensmitteln für medizinische Zwecke, sofern es sich um abgepackte Markenprodukte in unbeschädigter Verpackung handelt, die nicht bis zum Verbrauch gekühlt gelagert werden müssen. Verbraucherschutz In der gesamten EU gelten bestimmte grundlegende Verbraucherschutzgesetze, z. B. Vorschriften für Pauschalreisen, zur Produktsicherheit, unfairen Vertragsbedingungen sowie ein Verbot der irreführenden Werbung. Praktische 8 Informationen und Hilfe bei Problemen mit einem Lieferanten in einem anderen EU-Land, die Sie nicht direkt mit diesem lösen können, erhalten Sie bei jedem Europäischen Verbraucherzentrum. (europa.eu.int/comm/consumers/redress/compl/euroguichet/index_de. htm). Zur außergerichtlichen Beilegung eines derartigen Streits können Sie den Rat und Beistand des europäischen Netzes nationaler Verbraucherverbände (EEJNetz) in Anspruch nehmen (www.eejnet.org). Achten Sie auf die Blume Achten Sie bei den alltäglichen Verbrauchsgütern auf die Blume, das EUUmweltzeichen, das Ihnen hilft, umweltfreundlichere Produkte zu finden. Eine Liste von Erzeugnissen mit dem Umweltzeichen finden Sie unter www.ecolabel.com. Sie können die Blume jetzt auch bei der Suche nach einem umweltfreundlichen Hotel, einer Übernachtungsgelegenheit und einer Jugendherberge nutzen. Die Blume sagt Ihnen, dass in der Unterkunft der Energie- und Wasserverbrauch gesenkt wurde und umweltfreundliches Verhalten im Allgemeinen groß geschrieben wird. Demnächst werden auch Campingplätze in die Liste aufgenommen. Badegewässer In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Die Qualität von Badegewässern wird regelmäßig untersucht, und ein jährlicher Bericht der Europäischen Kommission zeigt, dass die Qualität von Badegewässern ständig besser wird. 9 Straßenverkehr Führerschein Der in einem EU-Land ausgestellte Führerschein gilt in der gesamten EU. Beachten Sie, dass man in den meisten Ländern mindestens 18 Jahre alt sein muss, um fahren zu dürfen. Sind Sie jünger, dürfen Sie in diesen Ländern selbst dann nicht ans Steuer, wenn Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins eines anderen Landes sind. In einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem Führerschein die Zulassungspapiere mit sich führen. Es gibt Altersbeschränkungen, wenn man ein Auto mieten möchte. Das Mindestalter ist gewöhnlich 20 Jahre. Kfz-Versicherung Bei Reisen innerhalb der EU umfasst Ihre Kfz-Versicherung in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht) ohne zusätzliche Kosten. Dies gilt auch für Island, Norwegen und die Schweiz. Wenn Sie im Inland vollkaskoversichert sind, prüfen Sie bitte, ob sich dieser Versicherungsschutz auch auf andere Länder erstreckt. Überlegen Sie auch, ob Sie einen Schutzbrief mitnehmen sollen (Pannenhilfe). Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht erforderlich, doch sie ist international als Versicherungsnachweis anerkannt und erleichtert das Geltendmachen einer Schadenersatzforderung bei einem Unfall. Nehmen Sie, wenn nicht die grüne Karte, in jedem Fall einen Versicherungsnachweis mit. Von Ihrer Versicherung können Sie das europäische Unfallversicherungsdokument bekommen, ein mehrsprachiges Formular, das Ihnen die sofortige Protokollierung eines Unfalls im Ausland erleichtert. Es wurden neue Vorschriften eingeführt, um die schnelle Entschädigung der Opfer von Verkehrsunfällen überall in der EU sicherzustellen. Sie sorgen für einfachere Verfahren und eine raschere Schadensregulierung. Bei Zahlungsverzug sind Bußgelder vorgesehen. Dies gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern auch für Unfälle zwischen zwei EU-Parteien in jedem Drittland, das dem Grüne-KarteSystem angehört. Sicher im Straßenverkehr unterwegs In allen EU-Ländern müssen Sie sich auf Vorder- und Rücksitzen anschnallen. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern herrscht Linksverkehr. Denken Sie daran, dass in einigen Ländern, wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden meist „rechts vor links“ gilt. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen liegen im Allgemeinen bei 110, 120 oder 130 km/h und die innerhalb geschlossener Ortschaften bei 50 oder 60 km/h. Achten Sie auf die Schilder, um sich der genauen Beschränkungen und geltenden Sonderbedingungen zu versichern. 10 Telefonieren während des Fahrens erhöht das Risiko eines tödlichen Unfalls um das Fünffache und ist in allen EU-Ländern mehr oder weniger ausdrücklich verboten. Die Benutzung von Freisprechanlagen wird in einigen Ländern geduldet. Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt in den meisten Ländern zwischen 0,2 und 0,9 Promille. In einigen Ländern gilt jedoch die Null-Promille-Grenze, wenn man sich ans Steuer setzt. Straßenbenutzungsgebühren Gebührenpflichtige Straßen gibt es in vielen Ländern, wie Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Wer auf österreichischen Autobahnen und A-Straßen unterwegs ist, muss im Besitz einer Vignette sein und diese sichtbar am Fahrzeug anbringen. Vignetten kann man an allen wichtigen Grenzübergängen nach Österreich und an großen Tankstellen kaufen. Die Tschechische Republik hat ein ähnliches System, bei dem ein Sticker an der Windschutzscheibe befestigt wird. 11 Gesund bleiben Medikamente Wenn Sie besondere Arzneimittel nehmen, prüfen Sie bitte, ob diese im Reiseland zugelassen sind, und nehmen Sie das Rezept oder ein Schreiben Ihres Arztes mit. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Sie während Ihres Auslandsaufenthalts rezeptpflichtige Medikamente benötigen. Anspruch auf ärztliche Versorgung Als EU-Bürger/in haben Sie bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall in einem anderen EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf kostenlose oder zumindest kostengünstigere Erstversorgung. Zum Nachweis Ihres Behandlungsanspruchs kann das so genannte Formblatt E 111 von Nutzen sein, das Sie sich vor der Abfahrt bei Ihrer Krankenkasse holen sollten. In vielen Ländern reicht aber schon der Reisepass, um behandelt zu werden. Ab dem 1. Juni 2004 wird eine europäische Krankenversicherungskarte das Formblatt E111 ersetzen, wodurch die Verfahren wesentlich einfacher ablaufen und Kostenerstattungen schneller abgewickelt werden. Diese Regelung gilt derzeit nur für Erstversorgungsleistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems, und jedes Land hat dazu eigene Bestimmungen. In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen übernehmen Sie einen Teil der Kosten und in wieder anderen müssen Sie zunächst alles bezahlen und dann später einen Erstattungsantrag stellen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Reisekrankenversicherung Es ist ratsam eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, da nur wenige EULänder die vollen Kosten für medizinische Behandlung übernehmen. Eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland kann zusätzliche Fahrt-, Unterbringungsund Rückreisekosten verursachen, für die eine Reisekrankenversicherung aufkommt. Impfungen Für Reisen innerhalb der EU sind im Allgemeinen keine Impfungen vorgeschrieben. Reisende müssen jedoch gegen Gelbfieber geimpft sein, wenn sie aus Infektionsländern oder -gebieten nach Griechenland oder Malta einreisen möchten. Es gibt auch Impfvorschriften bzw. -empfehlungen für bestimmte Überseegebiete der EU. Sprechen Sie vor der Abreise mit Ihrem Arzt. 12 Haustiere Mit dem neuen Reisepass für Tiere, der im Juli 2004 in Kraft tritt, wird das Reisen mit Haustieren einfacher. Alle Katzen und Hunde werden einen Reisepass bekommen, der in der ganzen EU als Beweis dafür gilt, dass das Tier eine Tollwutimpfung erhalten hat. In diesem Pass können auch andere medizinische Angaben zum Tier enthalten sein. Wenn Sie Ihr Haustier nach Irland, Schweden oder in das Vereinigte Königreich mitnehmen wollen, sind dort derzeit Zusatzbestimmungen zu beachten, unter anderem ein Test zum Nachweis, dass die Tollwutimpfung erfolgreich war. 13 Kommunikation Sprachen Mit über 225 gesprochenen Landessprachen ist Europa reich an Sprachen. Die wesentlichen Sprachfamilien in der EU sind germanisch, romanisch, slawisch, baltisch und keltisch. Die EU-Institutionen haben jetzt 20 Amtssprachen. Viele Europäer sprechen zumindest eine weitere Sprache neben ihrer Muttersprache, aber versuchen Sie auf Ihren Reisen durch Europa beim Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung zumindest ein paar Ausdrücke in deren Sprache zu verwenden. Dadurch wird Ihr Aufenthalt sich abwechslungsreicher gestalten. Um das Erlernen von Fremdsprachen zu fördern, wird jedes Jahr am 26. September ein Europäischer Tag der Sprachen gefeiert. Der Slogan für dieses Jahr lautet Pack noch eine Sprache in Deinen Koffer. Es ist nie zu spät, eine Sprache zu lernen und zu erleben, welche Möglichkeiten sich dadurch eröffnen. Telefon In der gesamten EU gibt es nur eine Vorwahl für Auslandsgespräche, nämlich 00. Die Vorwahl für die einzelnen Länder sind folgende: A B CY CZ D DK E EST F FIN GB GR H I IRL L LV LT M NL P PL S SK SLO Österreich Belgien Zypern Tschechische Republik Deutschland Dänemark Spanien Estland Frankreich Finnland Vereinigtes Königreich Griechenland Ungarn Italien Irland Luxemburg Lettland Litauen Malta Niederlande Portugal Polen Schweden Slowakei Slowenien 43 32 357 420 49 45 34 372 33 358 44 30 36 39 353 352 371 370 356 31 351 48 46 421 386 Die Vorwahl 00 800 gefolgt von einer achtstelligen Nummer ist eine überall verbreitete internationale gebührenfreie Nummer, aber denken Sie daran, dass nicht alle Mobilfunkunternehmen und Hotels dies erkennen und Ihnen möglicherweise die Kosten berechnen. 14 Die Vorwahl 00 979 gefolgt von einer neunstelligen Nummer ist eine überall verbreitete internationale Nummer mit erhöhtem Tarif. Mobiltelefon Dank des einheitlichen GSM-Standards können Sie Ihr Handy überall in Europa verwenden. Erkundigen Sie sich jedoch vor der Abreise bei Ihrem Netzanbieter, ob Ihr Gerät für die Benutzung im Ausland eingerichtet ist. Die Netzabdeckung ist unterschiedlich, und die Gebühren hängen von Ihrem Anbieter ab. Denken Sie daran, dass nicht nur dem Anrufer, sondern auch Ihnen Kosten entstehen, wenn Sie im Ausland angerufen werden. Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 230 V/50 Hz-Wechselstrom. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden eckige dreipolige, in allen anderen EU-Ländern zweipolige Stecker verwendet, die jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch müssten Sie Ihre Geräte wie Haartrockner und Rasierapparat überall verwenden können. Einen Adapter können Sie normalerweise am Flughafen und in Ferienorten erwerben. 15 Reisezeit Wetter In Europa herrscht zwar ein gemäßigtes Klima, doch können die Durchschnittstemperaturen in den kältesten Monaten in Finnland und Schweden —16 °C und in den heißesten Sommermonaten in Griechenland und Zypern über 30 °C betragen. In der nachfolgenden Tabelle sind für die Hauptstädte der EU-Länder die Durchschnittstemperaturen im Januar und im Juli angegeben. A B CY CZ D DK E EST F FIN GB GR H I IRL L LT LV M NL P PL S SK SLO Wien Brüssel Nikosia Prag Berlin Kopenhagen Madrid Tallinn Paris Helsinki London Athen Budapest Rom Dublin Luxemburg Wilna Riga Valletta Amsterdam Lissabon Warschau Stockholm Pressburg Laibach Durchschnittliche Tiefstwerte im Januar ºC Durchschnittliche Höchstwerte im Juli ºC —4 —1 5 —5 —3 —2 2 —10 1 —9 2 6 —4 5 1 —1 —11 —10 10 —1 8 —6 —5 —3 —4 25 23 37 23 24 22 31 20 25 22 22 33 28 30 20 23 23 22 29 22 27 24 22 26 27 Verfolgen Sie auch die Wettervorhersagen in Ihren nationalen Medien oder erkundigen Sie sich bei den nationalen Fremdenverkehrsbüros nach genaueren Informationen. Zeitzonen Sommerzeit Am 28. März 2004 (Beginn der Sommerzeit) werden die Uhren in der ganzen EU um eine Stunde vorgestellt und am 31. Oktober 2004 (Ende der Sommerzeit) eine Stunde zurückgestellt. 16 Kulturelles Die EU unterstützt und fördert viele kulturelle Projekte und Veranstaltungen, die jedes Jahr in ganz Europa stattfinden. Festivals und Veranstaltungen Der europäische Kulturkalender ist gespickt mit Festivals und kulturellen Veranstaltungen in den Sparten Musik, Kunst, Theater, Tanz und Film. Detaillierte Informationen zum kulturellen Angebot in dem Zeitraum, in dem Sie ein Land bereisen wollen, erhalten Sie beim jeweiligen nationalen Fremdenverkehrsbüro. Athen, Geburtsstätte der Olympischen Spiele der Antike und Gastgeber der ersten modernen Spiele im Jahr 1896, wurde als Austragungsort für die Olympischen Spiele 2004 ausgewählt, die im August stattfinden. Sie können zuschauen, wie mehr als 10 500 Athleten in 28 verschiedenen Disziplinen teilnehmen. Sie können die Architektur-, Kultur- und Archäologiestätten Europas besichtigen, denen der Europa Nostra-Preis für beispielhafte Restaurierung verliehen wurde. Zu den letzten Preisträgern zählen die aus dem 18. Jahrhundert stammenden Larchill Arcadian Gardens in Irland, das einzigartige Kierikki-Steinzeitzentrum in Finnland mit seinem wieder aufgebauten Steinzeitdorf sowie die Burgtheatersammlung in der Tschechischen Republik, einschließlich der Bühnenanlagen und Kostüme, die in ihrer ursprünglichen Umgebung erhalten wurden (www.europanostra.org). Sie können den Straßenbahnterminal in Straßburg, Frankreich, besichtigen, der vom britischen Architekt Zaha Hadid entworfen wurde und den EU-Preis 2003 für zeitgenössische Architektur gewann. Wenn Sie gerne ins Kino gehen, schauen Sie sich Die unbarmherzigen Schwestern in der Regie des schottischen Regisseurs Peter Mullan an, dem der MEDIA-Preis 2003 verliehen wurde. Besuchen Sie die Wanderausstellung ,Art Nouveau in Progress‘, die im Jahre 2004 von Barcelona nach Nancy, Ålesund und Glasgow und dann bis 2006 durch die gesamte EU zieht. Weitere Neuigkeiten zu EU-finanzierten Veranstaltungen und Projekten finden Sie unter europa.eu.int/comm/culture/eac/sources_info/newsletters/newsletter_ en.html 17 Im Notfall Notruf: 112 In allen EU-Ländern sind die Notdienste unter der Nummer 112 zu erreichen. Bei Verlust oder Diebstahl Melden Sie jeden Diebstahl der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Kredit- oder Bankkarten sofort sperren. Falls Ihr Reisepass gestohlen wird, verständigen Sie sowohl ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Herkunftslandes als auch die Polizei. Rechte von Flugreisenden Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte, wenn es um Informationen über Flüge und Buchungen, Überbuchung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen geht. Plakate mit Informationen zu diesen Fragen hängen in allen europäischen Flughäfen aus. Bei Beschwerden und Reklamationen wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter oder an Ihre nationale Luftfahrt- oder Verbraucherschutz-Organisation. Für Informationen können Sie auch die Europäische Kommission per E-Mail anschreiben: [email protected] Beratung über Ihre Rechte Kostenlose Beratung über Ihre Rechte als Reisender und in anderen Rechtsfragen erhalten Sie bei EUROPE DIRECT; diesen Dienst erreichen Sie von überall in der EU unter der Nummer 00800 6 7 8 9 10 11 oder per E-Mail an europa.eu.int/europedirect 18