IPV-Report BAV verdoppelt VL - Industrie
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IPV-Report BAV verdoppelt VL - Industrie
Report Informationen für Verbände und Unternehmen / 01-2013 Partner von BDI und BDA / Betriebliche Altersversorgung verdoppelt vermögenswirksame Leistungen Die gesetzliche Rente reicht immer seltener aus, um den Lebensstandard aus dem Berufsleben im Alter zu halten. Und das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt weiter. Der eigenverantwortliche Aufbau einer Altersvorsorge ist somit unverzichtbar. Der Staat unterstützt viele Vorsorgemaßnahmen durch Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Beim Sparen kann aber auch der Arbeitgeber behilflich sein – zum Beispiel im Rahmen der Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Vermögenswirksame Leistungen Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind Leistungen des Arbeitgebers, die als Teil des Gehalts gezahlt werden. Es handelt sich dabei um Beträge, die der Arbeitgeber direkt in einen Sparplan des Arbeitnehmers einzahlt. Der Arbeit- nehmer kann darüber hinaus zusätzliche Teile seines Gehalts einbringen. Die förderfähigen Anlagemöglichkeiten sind begrenzt und werden durch den Gesetzgeber vorgegeben. Unter anderem kann der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen in Wertpapiere, Bausparverträge, kapitalbildende Lebensversicherungen oder sonstige Sparverträge anlegen. Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen unterliegt einer Sperrfrist, in der über die erworbenen Rechte nicht verfügt werden kann. Diese Frist beträgt in aller Regel sieben Jahre. Als Bestandteil des Lohns oder Gehalts im arbeitsrechtlichen Sinne, gehören vermögenswirksame Leistungen zu den steuerpflichtigen Einkünf- ten aus nichtselbstständiger Arbeit. Auch im Hinblick auf die Sozialversicherung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) werden diese Leistungen als Arbeitsentgelt betrachtet. Das bedeutet, sie unterliegen – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen – im vollen Umfang der Beitragslast in der Sozialversicherung. Vermögenswirksame Leistungen belasten somit das Nettogehalt eines Arbeitnehmers. Betriebliche Altersversorgung Ein grundsätzlicher Vorteil der betrieblichen Altersversorgung besteht in der Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in der Ansparphase (ausgenommen bAV mit Riester-Förderung). Hierbei bieten sich vor allem als Durchführungswege die Direktversicherung, die / Vermögenswirksame Leistungen VL: 40 EUR mtl. vom AG abzgl. 20 EUR Steuern und Sozialabgaben* über Bausparvertrag, Banksparvertrag, Investmentfonds, Lebensversicherung 20 EUR zahlen Sie 20 EUR 40 EUR Beitrag in den VLVertrag / Betriebliche Altersversorgung 40 EUR mtl. vom AG anstelle VL abzgl. 0 EUR Steuern und Sozialabgaben über Direktversicherung, Pensionskasse bzw. Pensionsfonds nach § 3 Nr. 63 EStG oder Unterstützungskasse 40 EUR * 12 EUR Steuern und 8 EUR Sozialabgaben bei einem Einkommen von 3.000 EUR brutto/Monat. 40 EUR Beitrag in die bAV 20 EUR mtl. mehr Netto / Arbeitnehmersparzulage Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 40.000 EUR (Zusammenveranlagung) erhalten eine staatliche Förderung von 20 Prozent der angelegten Sparbeiträge, bis zu einer Anlagenhöhe von jährlich 400 EUR. Wird die Finanzanlage für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, sind die geförderten Einkommensgrenzen niedriger (17.900 EUR bzw. 35.800 EUR). Die Förderung beträgt dann neun Prozent, bis zu einem maximalen jährlichen Anlagebetrag von 470 EUR. Beide Zulagen können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Vorteile der bAV Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nach § 3 Nr. 63 EStG // Steuerfreie Beiträge bis zu 4 % der BBG West in der gesetzli chen Rentenversicherung // Sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der jeweiligen BBG // Verlagerung der Besteue rung auf das Rentenalter, dann gilt in der Regel ein geringerer Steuersatz // Bei Ausscheiden Fortführung des Vertrags privat oder durch neuen Arbeitgeber möglich // Hartz IV-sicher / Absicherung für Hinterblie bene und bei Invalidität möglich / Kalkulierbarer Beitragsauf wand durch flexible Bei tragszahlung im Rahmen der Höchstgrenzen / Kapitalauszahlung bei Di rektversicherung und Pen sionskasse möglich Industrie-Pensions-Verein e.V. Partner von BDI und BDA / Vergleich von vermögenswirksamen Leistungen und Entgeltumwandlung* Vermögenswirksame Leistungen Brutto VL Steuer- und Sozialversicherungsbrutto Entgeltumwandlung (anstelle VL) 3.000 EUR Brutto Steuer- und 3.040 EUR Sozialversicherungsbrutto Steuern 506 EUR Steuern Sozialversicherungsbeiträge 630 EUR Netto Überweisung VL Auszahlung 3.000 EUR Brutto 40 EUR Steuer- und 3.000 EUR Sozialversicherungsbrutto 494 EUR Steuern Sozialversicherungsbeiträge 1.904 EUR Netto 622 EUR Sozialversicherungsbeiträge 1.884 EUR Netto Überweisung VL 1.864 EUR Auszahlung 3.000 EUR Brutto Beitrag zu bAV + Eigenbeitrag 40 EUR + Arbeitgeberbeitrag Beitrag zur bAV + 40 EUR zusätzlicher Eigenbeitrag 40 EUR Beitrag zur bAV Entgeltumwandlung + Eigenbeitrag + Arbeitgeberbeitrag i. H. der Sozialversicherungsersparnis Entgeltumwandlung (anstelle VL) + 40 EUR Eigenbeitrag 0 EUR 40 EUR Steuer- und 2.960 EUR Sozialversicherungsbrutto 483 EUR Steuern 613 EUR 1.864 EUR Netto Überweisung VL 1.884 EUR Auszahlung Sozialversicherungsbeiträge 0 EUR Überweisung VL 1.864 EUR Auszahlung 3.000 EUR 40 EUR 40 EUR 15 EUR 2.960 EUR 483 EUR 613 EUR 1.864 EUR 0 EUR 1.864 EUR * Lohnsteuertabelle 2012, Steuerklasse I, Lohnsteuer inkl. Solidaritätszuschlag, Arbeitnehmer ist kinderlos, Beiträge monatlich und gerundet. Pensionskasse und der Pensionsfonds an. Alle drei Durchführungswege erlauben die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG. Danach können Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West 2013: 2.784 EUR) steuer- und sozialversicherungsfrei eingebracht werden. Für erstmalige Neuzusagen ab 2005 erhöht sich der steuerfreie Höchstbetrag um 1.800 EUR pro Jahr. Umwandlung Bei der Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer macht sich die Umwandlung unmittelbar in seinem Geldbeutel bemerkbar. Er spart Steuer- und Sozialabgaben und bekommt netto mehr ausgezahlt. Wandelt er neben den vermögenswirksamen / Betriebsrente anstatt vermögenswirksamer Leistungen EUR 30.000 20.000 Direktversicherung 26.571 EUR Sparplan 15.153 EUR 10.000 Leistungen zusätzlich einen gleich hohen Eigenbetrag aus seinem Gehalt um, so verdoppelt sich der Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Der Zusatzaufwand beträgt für ihn lediglich 20 EUR aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Die oben stehende Tabelle verdeutlicht diesen Effekt. Er bekommt in diesem Fall netto genau so viel ausgezahlt, wie bei der „klassischen“ VLAnlage. Gleichzeitig aber ist das angesparte Vorsorgekapital beachtlich höher, wie Grafik 1 veranschaulicht. sorge – ohne Verringerung seines verfügbaren Einkommens – aufzubauen. Aufgrund der steuerlichen und abgabenrechtlichen Vorteile ermöglicht die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung dem Arbeitnehmer, einen Teil seiner privaten Altersvor- Nicht zuletzt bedeutet aber die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber eine tatsächliche Kostenentlastung, da er die Lohnnebenkosten auf den VL-Beitrag einspart. Auch der Arbeitgeber profitiert in hohem Maße bei der Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in eine betriebliche Altersversorgung. Er bietet eine Sozialleistung an, die zur Mitarbeitermotivation beitragen kann. Gleichzeitig genügt er mit der Umwandlung dem seit 01.01.2002 geltenden Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter. / Impressum Herausgeber Jahre 10 20 Grafik 1: Vereinfachte Darstellung des Verlaufs der Wertentwicklung einer Direktversicherung und eines VL-Sparplans bei gleich hohem Netto-Aufwand und einer Laufzeit von 25 Jahren. Industrie-Pensions-Verein e.V. Verantwortlich für den Herausgeber: Niederwallstr. 10, 10117 Berlin Wolfgang Peters, IPV Berlin Tel. 030 206732-0, Fax 030 206732-333 [email protected] www.ipv.de, [email protected] Selbstverlag