Kinder – und familienfreundliche Stadt Braunschweig
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Kinder – und familienfreundliche Stadt Braunschweig
Bürgerinformation Kinder – und familienfreundliche Stadt Braunschweig Neuregelung der Betreuungszeiten und Kindertagesstätten-Entgelte ab 1. August 2003 Inhaltsverzeichnis Herausgeber: Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Redaktion: Fachbereich Kinder- Jugend und Familie Druck: Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz www.braunschweig.de • • • • • • • • • • Vorwort Ausgangslage Die wichtigsten Neuerungen Betreuungsformen Stundenkontingente Kerngruppenbetreuungszeit Angebotsverbundsystem Karenzzeit Schulkindbetreuung Kindertagesstätten-Entgelt • Anlagen • Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig v. 20. Mai 2003 • Entgelttabelle Vorwort Familien mit Kindern nehmen eine Schlüsselrolle inder Standortpolitik ein und bilden einen wichtigen Bestandteil für den wirtschaftlichen Rückhalt und die demografische Erneuerung einer Gemeinde. Die Stadt Braunschweig trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie als sogenannten „weichen Standortfaktor“ die kinder- und familienfreundliche Stadt zum Generalziel erklärt und somit einen zukunftsfähigen Rahmen für sich und ihre Bürgerinnen und Bürger gestaltet. ♦ Das zuletzt vom Deutschen Städtetag formulierte Ziel der verbesserten Versorgung mit Ganztagsplätzen kann in Braunschweig mit 831 2/3tagsPlätzen,und 2927 Ganztagsplätzen bei insgesamt 7025 Plätzen über alle Altersgruppen als deutlich erfüllt betrachtet werden. Insgesamt 36 unterschiedliche Träger betreiben 109 Einrichtungen mit dem Ziel, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder sicherzustellen. Das Vorhalten einer kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur verursacht auf Grund notwendiger personalintensiver Strukturen und vorgegebener gesetzlicher Standards naturgemäß erhebliche Aufwendungen. Trotz der prekären finanziellen Situation der Stadt ist es jedoch eine Investition in die Zukunft, die auf Dauer für das kommunale Zusammenleben von großem Wert sein wird. Braunschweig sieht sich schon immer als kinder- und familienfreundliche Stadt und hält eine breite Pallette von Angeboten vor, die weit über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehen. Während der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sich ausschließlich auf die 4 stündige Betreuung von 3-6 jährigen Kindern bezieht, gibt es in Braunschweig darüber hinaus ein breites Angebot, das die Bedarfslagen von Eltern und Kindern berücksichtigt. ♦ Der Versorgungsgrad für 3-6 jährige Kinder (Kindergarten) betrug 1998 in Niedersachsen rd. 80 %, in Braunschweig dagegen 99.1 %, aktuell 99,1 % ♦ Im Krippenbereich (0-3 jährige Kinder) betrug der Versorgungsgrad 1998 in den alten Bundesländern 3 %, in Braunschweig 4,8 %, aktuell 5,0 % ♦ Im Hortbereich (Kinder im Grundschulalter) betrug der Versorgungsgrad 1998 in den alten Bundesländern 3 %, in Braunschweig 12,7 %, aktuell 14,4 % Dr. Gert Hoffmann Oberbürgermeister Ausgangslage Die Diskussion um die vor dem Hintergrund des notwendigen Sparkurses der Stadt Braunschweig im August 2002 eingeführten Entgelte für Frühund Spätdienste (Sonderdienstentgelte) war heftig und hat alle Beteiligten nachdenklich gemacht. Die Idee, die vorhandenen Strukturen der Kinderbetreuung in Braunschweig zu reformieren und flexibilisieren war schnell geboren und wurde auch durch die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die in den städtischen Kindertagesstätten durchgeführt wurde, bestätigt. Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Braunschweig, die Arbeitsgemeinschaft freier Träger Braunschweig, der Dachverband der Elterinitiativen Braunschweig e. V. und der Stadtelternrat sowie die Fachverwaltung haben in einem gemeinsamen Arbeitskreis Ideen entwickelt, um die Angebote zu verbessern, kundenfreundlicher zu gestalten, mehr Gerechtigkeit bei der Bemessung der Elternentgelte sicherzustellen und insgesamt die Bedürfnisse der Eltern und Kinder in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen. Die wichtigsten Neuerungen • • • Ab 1. August 2003 besteht in Einrichtungen der Stadt Braunschweig und der Freien Träger die Möglichkeit, Ihr Kind/Ihre Kinder in einem für Sie MASSGESCHNEIDERTEN UMFANG betreuen zu lassen (Stundenkontingente). Die SCHULKINDBETREUUNG (früher: Hortbetreuung) in Kindertagesstätten wird während der Schulzeit mit 4 Stunden, während der Ferien mit 8 Stunden angeboten. In den Kindertagesstätten, in denen es organisatorisch ohne Personalmehraufwand möglich ist, wird in den Angeboten Kindergarten und Krippe zusätzlich zu den gebuchten Stunden eine KARENZZEIT von 30 Minuten gewährt. Diese Zeit soll helfen, unvorhergesehene Verspätungen zu managen. Bei einem Betreuungszeitbedarf darüber hinaus sind zusätzliche Stunden zu buchen. • Für die städtischen Kindertagesstätten wurde ein Angebotsverbundsystem geschaffen, damit Sie sämtliche Betreuungsformen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten in Ihrer Nähe finden. Eine Einbeziehung der Einrichtungen freier Träger ist vorgesehen und soll nach Möglichkeit ab 2005 flächendeckend erfolgen. Betreuungsformen Soweit im Folgenden von Betreuungsformen die Rede ist, sind hiermit Krippe (Kinder bis 3 Jahre), Kindergarten (3 Jahre bis Schuleintritt) und Schulkindbetreuung (bis max. 12 Jahre) gemeint. Für Krippe und Kindergarten gilt Folgendes: Stundenkontingente Bis 31. Juli 2003 hatten Sie nur die Möglichkeit, Ihr Kind halbtags, 2/3-tags oder ganztags in einer Kindertagesstätte betreuen zu lassen. Sofern Sie darauf angewiesen waren, Ihr Kind vor oder nach der eigentlichen Betreuungszeit betreuen zu lassen, war hierfür der sog. Sonderdienst in Anspruch zu nehmen, für den ein gesondertes Entgelt zu zahlen war. Ab 1. August 2003 besteht bei einer Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden täglich die Möglichkeit, die Betreuungszeit in einer stündlichen Staffelung auf bis zu 10 Stunden auszuweiten. (Bsp.: Bislang benötigten Sie eine Betreuungszeit von 08:00 bis 13:00 Uhr, also 5 Stunden. Da ein entsprechendes Angebot nicht vorgehalten wurde, mussten Sie einen 2/3 tags-Platz – 6 Stunden- in Anspruch nehmen und bezahlen. Zukünftig zahlen Sie nur für die 5 Stunden, die Sie benötigen). Die Buchung der Betreuungsstunden gilt für das laufende Kindergartenjahr (1. August bis 31. Juli). Ist eine Änderung notwendig, kann diese mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende beantragt werden. Sprechen sie in diesem Fall bitte rechtzeitig mit Ihrer Kindertagesstättenleitung, um entsprechende Wechselmöglichkeiten zu besprechen. Kerngruppenbetreuungszeit Schulkindbetreuung Aus pädagogischen Gründen wird in jeder Kindergruppe eine sog. Kerngruppenbetreuungszeit eingerichtet. Diese ist wichtig für soziale und pädagogische Gruppenaktivitäten (gemeinsames Essen, Förderangebote und -projekte, Ausflüge usw.) und muss in der Buchungszeit enthalten sein, damit Ihrem Kind ein „gemeinsames Erleben“ in der Gruppe ermöglicht wird und es nicht abseits steht. (Bsp.: Sie benötigen eine Betreuungszeit von 08:00 bis 12:00 Uhr. Die Kerngruppenbetreuungszeit in der Kindertagesstätte liegt aber zwischen 9:00 und 13:00 Uhr. Da die Kerngruppenbetreuungszeit aus genannten Gründen stets mitzubuchen ist, müssen Sie in diesen Fall bis 13:00 Uhr buchen. Alternativ können Sie sich selbstverständlich nach anderen Kindertagesstätten erkundigen, die eine Betreuungszeit bis 12:00 Uhr vorhalten). Die Schulkindbetreuung in Kindertagesstätten beträgt in der Schulzeit 4 Stunden und stellt die Betreuung von 13:00 bis 17:00 Uhr sicher. Während der Ferien gilt eine Betreuungszeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Angebotsverbundsystem a) nach der Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung) b) nach dem Betreuungsumfang (4 bis 10 Stunden) bzw. 2 bis 4 Stunden bei sonstigen Schulkindbetreuungsformen c) nach Ihrem Einkommen Natürlich kann nicht jede Einrichtung das komplette Betreuungsangebot sowohl nach Betreuungsart (Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung) als auch nach Stundenumfang (4 bis 10 Stunden) vorhalten. Durch die Schaffung von Angebotsverbünden bei den städtischen Kindertagesstätten (i. d. R. mehrere Kindertagesstätten in einem oder mehreren Stadtteil/en) soll jedoch sichergestellt werden, dass Ihr Wunschangebot in einer Kindertagesstätte in Ihrer Nähe vorgehalten wird. Eine Karte mit den Verbünden städtischer Kindertagesstätten ist als Anlage beigefügt. Karenzzeit Nicht immer lässt sich ein Tag so gestalten wie man es sich wünscht. Ein Stau, plötzliche Termine o. ä. können dazuführen, dass Sie Ihr Kind nicht rechtzeitig abholen können. In diesen Ausnahmefällen kann vor oder im Anschluss an die gebuchte Betreuungszeit eine Karenzzeit von maximal 30 Minuten täglich in Anspruch genommen werden, die nicht extra berechnet wird. Aus organisatorischen Gründen ist es allerdings nicht möglich, in jeder Kindertagesstätte eine Karenzzeit in Anspruch zu nehmen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Kindertagesstätte Ihrer Wahl. Sofern Sie eine kürzere Betreuungszeit wünschen, bieten sonstige Schulkindbetreuungseinrichtungen (z.B. Kinder – und Teeny-Klubs) auch eine kürzere Betreuungszeit an. Ein Einräumen von Karenzzeiten im Schulkindbereich ist nicht möglich. Kindertagesstätten-Entgelt Das Entgelt zur Betreuung Ihres Kindes richtet sich Für die Berechnung und Festsetzung des Entgelts gilt der Entgelttarif für Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung vom 20. Mai 2003, den Sie in der Anlage finden. Die Entgeltstaffel mit 21 Stufen wirkt zunächst verwirrend, aber sie ist sozial gerecht, da sie sich wie bisher an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientiert. Die beigefügte Musterberechnung läßt den Berechnungsweg erkennen und soll Ihnen helfen, Ihr Kita-Entgelt zu ermitteln. Entgelte für Sonderdienste werden ab 1. August 2003 nicht mehr erhoben. §2 Maßgebliches Einkommen Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der TeilzeitSchulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 20. Mai 2003 (gilt auch für Einrichtungen Freier Träger) Auf Grund des § 40 Abs. 1 Nr. 6 der Nds. Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 20. Mai 2003 mit Wirkung vom 1. August 2003 folgende allgemeine privatrechtlichen Entgelte für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung beschlossen. Die Höhe des zu zahlenden Kindertagesstätten-Entgeltes sowie des zu zahlenden Entgelts für Teilzeit-Schulkindbetreuung richtet sich nach dem Gesamteinkommen das im gemeinsamen Haushalt der Kernfamilie, in der das Kind lebt (sorgeberechtigte Person und deren Ehepartner bzw. Lebenspartner sowie gemeinsame Kinder, Stief- oder Pflegekinder) erzielt wird. Wird dieses Einkommen nicht nachgewiesen, ist das Entgelt der höchsten Entgeltstufe zu zahlen. Eine rückwirkende Aufhebung der Festsetzung der höchsten Entgeltstufe erfolgt längstens für den Zeitraum von 3 Monaten vor Eingang des Nachweises. Das Einkommen wird wie folgt ermittelt: §1 Entgelt für den Besuch der Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit Schulkindbetreuung Für den Besuch der Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der TeilzeitSchulkindbetreuung wird ein Entgelt nach der beigefügten, durchgängig einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel erhoben. Das Entgelt wird für den Zeitraum der Inanspruchnahme der jeweiligen Angebotsform (Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung) festgestellt. Im Abstand von zwei Jahren nach der erstmaligen Festsetzung, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Überprüfung des Einkommens und Neuberechnung des Entgelts. Ein auf Grund der Überprüfung evt. neu festzusetzendes Entgelt ist ab dem auf die Überprüfung folgenden Monat zu zahlen. 1. Einkommen Als Einkommen gilt das Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder. Dieses Einkommen errechnet sich aus der nicht um Verluste in einzelnen Einkommensarten zu vermindernde Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Daneben gelten Unterhaltsleistungen (sowohl für Ehegatten als auch für Kinder), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) und steuerfreie sowie pauschal versteuerte Einnahmen als Einkommen. Maßgeblich sind die voraussichtlichen Einkünfte des Kalenderjahres, in dem das Kind die unter § 1 genannte Angebotsform erstmals nutzt. 2. Abzüge Vom Einkommen nach Ziffer 1 werden abgezogen: 27 v. H. der Einkünfte, bei Personen im Sinne des § 10 c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 22 v. H. der Einkünfte; • Unterhaltsleistungen an Kinder bis zu dem durch Unterhaltstitel oder durch Vereinbarung festgelegten Betrag und an sonstige Personen, soweit die Leistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 oder § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden; §3 Geschwisterermäßigung Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung besuchen und gemeinsam im Haushalt der entgeltpflichtigen Eltern bzw. Sorgeberechtigten wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H., für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Entgelt erhoben. Die Rangfolge der Kinder richtet sich nach dem Zeitpunkt ihrer Geburt. Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung. ein Betrag entsprechend § 33 b Abs. 1 - 3 des Einkommensteuergesetzes für ein Kind (Behinderten-Pauschbetrag); kinderbezogener Abzug in Höhe von 2.045,17 € je Kind, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird. 3. Abweichende Entgeltfestsetzung Verringert sich das Einkommen um mindestens 15 v. H. gegenüber dem Einkommen, welches der Berechnung des maßgeblichen Einkommens zugrunde liegt, wird unabhängig von § 1 Abs. 2 das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen. Bei späterer Anzeige und Vorlage des Nachweises erfolgt die Neufestsetzung mit Beginn des Monats, in dem der Nachweis geführt wird. Erhöht sich das Einkommen um mindestens 15 v.H. gegenüber dem Einkommen, welches der Berechnung des maßgeblichen Einkommens zugrunde liegt, haben die Erziehungsberechtigten oder die im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteile dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das Entgelt wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung neu festgesetzt, ggf. auch mit Wirkung für die Vergangenheit. 4. Überprüfung der Einkommensverhältnisse Die Stadt Braunschweig behält sich vor, das der Entgelterhebung zu Grunde liegende maßgebliche Einkommen stichprobenweise zu überprüfen. §4 Essengeld Das Entgelt für das in den Kindertagesstätten verabreichte Mittagessen (für Krippenkinder die Baby-Kost) wird auf 38,35 € mtl. festgesetzt. §5 In-Kraft-Treten Dieser Entgelttarif tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Entgelttarif in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 7. Mai 2002 außer Kraft. Städtische Einrichtungen Kindertagesstätte Straße mit Hausnummer PLZ Pfälzerstraße Pfälzerstraße 34 38112 Prinzenpark Ebertallee 100 38104 Prinzenpark/Außengrp. Kastanienallee 71 38102 Alsterplatz Alsterplatz 2 38120 Querum Duisburger Straße 1 38108 Böcklinstraße Böcklinstraße 29 38106 Rautheim Passage 3 38126 Christian-Friedrich-Krull-Straße Christian-Friedrich-Krull-Straße 5 38118 Rautheim/Außengrp. Schulstraße 7 38126 Dorothea-Erxleben-Straße Dorothea-Erxleben-Straße 9 38116 Recknitzstraße Recknitzstraße 10 38120 Fichtengrund Fichtengrund 4 38126 Riddagshausen Johanniterstraße 5 38104 Frankfurter Straße Frankfurter Straße 15 a 38122 Rühme Am Wendenturm 8 38112 Gartenstadt Wurmbergstraße 35 38122 Schölkestraße Schölkestraße 1 d 38118 Gliesmarode Hermann-Dürre-Weg 1 38104 Schölkestraße/Außengrp. Celler Heerstraße 38 38114 Gliesmarode/Außengrp. Karl-Hintze-Weg 3 38104 Schuntersiedlung Mergesstraße 13 b 38108 Grünewaldstraße Grünewaldstraße 11 38104 Schwedenheim Hugo-Luther-Straße 60 38118 Hondelage In den Heistern 5 38108 Siegmundstraße Siegmundstraße 2 a 38106 Karlstraße Karlstraße 35 38106 Südstadt Nietzschestraße 22 38126 Kasernenstraße Kasernenstraße 15 38106 Volkskindergarten Leopoldstraße 30 38100 Lamme Frankenstraße 6 b 38116 Lehndorf Saarplatz 3 38116 Leibnizplatz Leibnizplatz 15 38114 Leiferde Lüdersstraße 27 38124 Lindenbergsiedlung Kopernikusstraße 11 38126 Lindenbergsiedlung/Außengrp. Bunsenstraße 22 38126 Madamenweg Madamenweg 35 38118 Magnitorwall Magnitorwall 7 38100 Neue Knochenhauerstraße Neue Knochenhauerstraße 10 38100 Peterskamp Peterskamp 21 38108 Einrichtungen der Freien Träger Kindertagesstätte Straße + Hausnr. St. Kjeld PLZ Pfingststraße 1 38118 St. Marien Köterei 4 38108 St. Nikolaus Böcklerstraße 230 38102 Weststadt-Ahrplatz Ahrplatz 14 38120 Muldeweg Ilmenaustraße 31 38120 Christuskirche Am Schwarzen Berge 18 38112 Timmerlah Kirchstraße 10 b 38120 Dankeskirche Elsa-Brandström-Straße 1 38108 Chemnitzstraße Chemnitzstraße 10 38118 Dietrich-Bonhoeffer-Kirche/Melverode Görlitzstraße 17 38124 Stöckheim (AWO) Bruchweg 6 38124 Kreuzkirche Große Straße 13 38116 Ilmenaustraße Ilmenaustraße 24 38120 Mascherode Schulgasse 1a 38126 Geitelde Geiteldestraße 40 38122 St. Andreas Hamburger Straße 18 38114 Quäker Nachbarschaftsheim Pestalozzistraße 12 38114 St. Georg Freyastraße 20a 38106 Broitzem Landeshuter Weg 1a 38122 St. Johannis Leonhardstraße 39 38102 Stephanus-Kindergarten (Heidberg) Halberstadtstraße 9 38124 St. Magni I Hinter der Magnikirche 8 38100 Christuszentrum e. V. Am Alten Bahnhof 15 38122 St. Martini Kreuzstraße 1c 38118 Broitzemer Straße (DRK) Broitzemer Straße 1 38118 Stöckheim Gebrüder-Grimm-Straße 2 38124 Großes Waisenhaus BMV Salzdahlumer Straße 38126 Völkenrode Pöttgerbrink 8 38112 Studentenwerk Fallersleber-Torwall 10 38100 Watenbüttel Schulberg 5 38112 Waldorfkindergarten Am Giersberg e.V. Giersbergstraße 1 38102 Weststadt-Lechstraße I Lechstraße 61 38120 Waldorfkindergarten Rudolf-SteinerStraße Kindergarten der Lebenshilfe Rudolf-Steiner-Straße 32 38120 Ebertallee 44 38104 Sterntaler e.V. Alter Weg 8 38124 Spinnerstraße 4 38114 Wichern I Sulzbacher Straße 41 38116 Geschwister-Sperling-Kindergarten (Wichern II) Bevenrode Adolf-Bingel-Straße 59 38116 Schulweg 36 38110 KiTa Spinnerstraße - Okerpiraten Bienrode Maschweg 14 a 38110 Schefflerstraße Schefflerstraße 30 38126 St. Matthäus Böcklinstraße 28 38104 Till Eulenspiegel e.V. Steinbrecherstraße 27 38106 Rüningen I (Hort) Leiferder Weg 1 38122 Arbeitsgemeinschaft Kinderstall e.V. Schwarzer Weg 1 38122 Schapen Schapenstraße 2a 38104 Die 7 Zwerge e.V. Herzogin-Elisabeth-Straße 80 Wolfenbütteler Straße 80 38104 Rüningen II (Kita) Elternaktion Vorschulerziehung e.V. Emsstraße 2b Thune Thunstraße 15a 38110 Volkmarode Am Feuerteich 8 38104 Waggum Opferkamp 3 38110 Wenden Rathenowstraße 15 38110 Weststadt-Lechstraße II (Mittenmank) Lechstraße 61a 38120 St. Maximilian Kolbe Donaustraße 11 38120 St. Albertus Magnus St. Bernward Brucknerstraße 1 Stettinstraße 2 38106 38124 Heinrich-Jasper-Haus Falkenheim e.V. Tostmannplatz 12 38102 38120 38108 Flohkiste e.V. Königsstieg 8 38118 Fröhlicher Anfang e.V. Adolfstraße 39c 38102 Grabowski e.V. Marienstraße 36 38104 Heidberger Kindergarten e.V. Dresdenstraße 140 38124 Kind in Hondelage e.V. Johannisweg 4 38108 Kinderbutze e.V. Helmstedter Straße 20 38102 Hubeta e.V. An der Schule 10 38116 Kleine Raupe e.V. Wabestraße 37 38106 Kindergarten Ölper e.V. Celler Heerstraße 38 38114 Kobold e.V. Husarenstraße 62 38102 Kindergruppe Rappelkiste e. V. Nesselweg 1 38108 Kindergruppe Rasselbande e.V. Helmstedter Straße 20 38102 Rumpelstilzchen e.V. Salzdahlumer Straße 170 38126 Rübe e.V. Goslarsche Straße 2 38118 Kita Höfenstraße e.V. Höfenstraße 16 38118 Kita Heinrichstraße e.V. Heinrichstraße 13 38106 Kinderspielkreis an St. Matthäus e.V. Herzogin-Elisabeth-Straße 80a Bundesalle 50 38104 Krümelkiste e.V. 38116 Angebotsform Stunden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15 Stufe 16 Stufe 17 Stufe 18 Stufe 19 Stufe 20 Stufe 21 Krippe maßgebliches Einkommen in Euro bis zu 6.150 6.150 - 8.200 8.200 - 10.250 10.250 - 12.300 12.300 - 14.350 14.350 - 16.400 16.400 - 18.450 18.450 - 20.500 20.500 - 22.550 22.550 - 24.600 24.600 - 26.650 26.650 - 28.700 28.700 - 30.750 30.750 - 32.800 32.800 - 34.850 34.850 - 36.900 36.900 - 38.950 38.950 - 41.000 41.000 - 43.050 43.050 - 45.100 45.100 und mehr 4 5 6 7 Kindergarten 8 9 10 4 5 6 7 8 Schulkindbetreuung 9 10 Vollzeit 4 Teilzeit 4 3 2 37 € 43 € 50 € 56 € 61 € 67 € 72 € 23 € 27 € 31 € 35 € 38 € 42 € 45 € 23 € 23 € 19 € 14 € 49 € 58 € 66 € 74 € 82 € 89 € 96 € 31 € 36 € 41 € 46 € 51 € 56 € 60 € 31 € 31 € 25 € 18 € 61 € 72 € 83 € 93 € 102 € 112 € 121 € 38 € 45 € 52 € 58 € 64 € 69 € 75 € 38 € 38 € 31 € 23 € 74 € 87 € 99 € 111 € 123 € 134 € 145 € 46 € 54 € 62 € 69 € 76 € 83 € 90 € 46 € 46 € 37 € 28 € 86 € 101 € 116 € 130 € 143 € 156 € 169 € 54 € 63 € 72 € 81 € 89 € 97 € 105 € 54 € 54 € 43 € 32 € 98 € 116 € 132 € 148 € 164 € 178 € 193 € 61 € 72 € 82 € 92 € 102 € 111 € 120 € 61 € 61 € 50 € 37 € 111 € 130 € 149 € 167 € 184 € 201 € 217 € 69 € 81 € 93 € 104 € 115 € 125 € 135 € 69 € 69 € 56 € 41 € 123 € 145 € 166 € 185 € 205 € 223 € 241 € 76 € 90 € 103 € 115 € 127 € 139 € 150 € 76 € 76 € 62 € 46 € 135 € 159 € 182 € 204 € 225 € 245 € 265 € 84 € 99 € 113 € 127 € 140 € 153 € 165 € 84 € 84 € 68 € 51 € 147 € 174 € 199 € 222 € 245 € 268 € 289 € 92 € 108 € 124 € 138 € 153 € 167 € 180 € 92 € 92 € 74 € 55 € 160 € 188 € 215 € 241 € 266 € 290 € 313 € 99 € 117 € 134 € 150 € 165 € 180 € 195 € 99 € 99 € 80 € 60 € 172 € 203 € 232 € 260 € 286 € 312 € 337 € 107 € 126 € 144 € 162 € 178 € 194 € 210 € 107 € 107 € 87 € 64 € 184 € 217 € 248 € 278 € 307 € 335 € 361 € 115 € 135 € 155 € 173 € 191 € 208 € 225 € 115 € 115 € 93 € 69 € 197 € 232 € 265 € 297 € 327 € 357 € 386 € 122 € 144 € 165 € 185 € 204 € 222 € 240 € 122 € 122 € 99 € 73 € 209 € 246 € 281 € 315 € 348 € 379 € 410 € 130 € 153 € 175 € 196 € 216 € 236 € 255 € 130 € 130 € 105 € 78 € 221 € 261 € 298 € 334 € 368 € 401 € 434 € 138 € 162 € 185 € 208 € 229 € 250 € 270 € 138 € 138 € 111 € 83 € 233 € 275 € 315 € 352 € 389 € 424 € 458 € 145 € 171 € 196 € 219 € 242 € 264 € 285 € 145 € 145 € 118 € 87 € 246 € 290 € 331 € 371 € 409 € 446 € 482 € 153 € 180 € 206 € 231 € 255 € 278 € 300 € 153 € 153 € 124 € 92 € 258 € 304 € 348 € 389 € 429 € 468 € 506 € 161 € 189 € 216 € 242 € 267 € 291 € 315 € 161 € 161 € 130 € 96 € 270 € 318 € 364 € 408 € 450 € 491 € 530 € 168 € 198 € 227 € 254 € 280 € 305 € 330 € 168 € 168 € 136 € 101 € 283 € 333 € 381 € 426 € 470 € 513 € 554 € 176 € 207 € 237 € 265 € 293 € 319 € 345 € 176 € 176 € 142 € 106 €