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SERVICEMELDUNG
NEUE ZOLLANFORDERUNGEN NACH INDIEN
Kundeninformation
8. Mai 2014
Sehr geehrte DHL Express Kundin, sehr geehrter DHL Express Kunde,
die indischen Zollbehörden haben mit sofortiger Wirkung die Zollanforderungen für den Import
von Warensendungen verschärft. Konkret bedeutet dass, das sich sowohl Privatempfänger als
auch Unternehmen dem Zoll gegenüber durch bestimmte Dokumente legitimieren müssen,
damit die Sendung ausgeliefert werden kann.
Für Privatpersonen kommen folgende Dokumente zur Legitimation in Frage: Personalausweis/Reisepass, Voter ID, Führerschein, Einkommens-Steuernummer (PAN, Permanent
Account Number) und eine schriftliche Vollmacht (POA, proof of authenticity).
Unternehmen benötigen zur Legitimation eine Import-/Exportvollmacht (s. beigefügte
Vorlage) und eine schriftliche Vollmacht (POA). Darüber hinaus müssen sie im Rahmen von
„Know your customer“ (KYC) zwei weitere Dokumente zur Verfügung stellen. Eine Übersicht
dieser finden Sie unter http://www.dhl.co.in/en/important_information/040314.html.
Als Versender müssen Sie auf dem Frachtbrief die Mobilfunknummer oder E-Mail Adresse im
dafür vorgesehenen Feld angeben (siehe Abbildung unter Feld Nr. 3 bzw. das dafür vorgesehene
Feld des eCom-Tools).
Darüber hinaus müssen auch weitere, dem Empfänger eindeutig zuzuordnende Informationen
angegeben werden, wie beispielsweise die Import-/Exportnummer (Import Export Code
Number, IEC), Ausweisnummer oder die Einkommens-Steuernummer (PAN). Diese Angaben
vermerken Sie im Feld Nr. 6 „Receivers VAT/GST“ des Frachtbriefs bzw. im entsprechenden Feld
des eCom-Tools (siehe Abbildung auf der nächsten Seite, rot umrandetes Feld).
Bitten Sie den Empfänger außerdem, die im Rahmen von „Know your customer“ (KYCDokument) benötigten Legitimationsdokumente unter www.dhlindia-kyc.com hochzuladen.
Weitere Hinweise:
Für Import-Sendungen, die in Indien abgerechnet werden, bleibt der Zoll-Prozess unverändert.
Alle benötigten Dokumente werden vor Ort in Indien bereitgestellt. Die o.g. Angaben sind für
diese Sendungen daher nicht erforderlich.
Alle aufgrund von Verzögerungen in der Zollabfertigung gelagerten Sendungen werden vom
indischen Zoll nach 5 Tagen ohne Ankündigung an den Absender zurückgeschickt.
DHL Express Germany GmbH, Marketing Services - Stand: Mai 2014; Angaben ohne Gewähr; Änderungen vorbehalten
Damit wir auch weiterhin die reibungslose Verzollung und zeitgerechte Zustellung Ihrer
Sendungen nach Indien sicherstellen können, bitten wir Sie, folgende Regelungen zu
beachten:
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Kundeninformation
AD HOC SERVICEMELDUNG:
NEUE ZOLLANFORDEUNGEN NACH INDIEN
8. Mai 2014
Pflichtfelder für die erforderlichen Angaben zur Identifizierung des Empfängers
DHL Express Germany GmbH, Marketing Services - Stand: Mai 2014; Angaben ohne Gewähr; Änderungen vorbehalten
Auf der Internetseite www.dhlindia-kyc.com
kann sich der Empfänger registrieren und das erforderliche KYC Dokument hochladen.
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8. Mai 2014
DHL Express Germany GmbH, Marketing Services - Stand: Mai 2014; Angaben ohne Gewähr; Änderungen vorbehalten

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