Luftfrachtversand – Fast alles ist neu!
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Luftfrachtversand – Fast alles ist neu!
VERPACKEN & VERSENDEN Luftfrachtversand – Fast alles ist neu! WAS PASSIERT AN DEN FLUGHÄFEN DES LANDES MIT DEN FRACHTGÜTERN S eit dem 29.04.2013 gelten wesentlich schärfere Security-Auflagen für diejenigen, die ihre Sendungen FOTO: KIPA per Flugzeug in alle Welt versenden wolINDUSTRIE-VERPACKUNGS GMBH len. Diese Vorschriften sind eine Spätfolge der Terroranschläge im Jahr 2001. Am 29.04.2013 endete die bisherige Übergangsfrist. Bis dahin mussten Unternehmen, welche Luftfracht versenden, vom Luftfahrt-Bundesamt als „Bekannte Versender“ gemäß EU-Verordnung zugelassen sein - oder jede einzelne ihrer Sendungen muss kontrolliert werden. Dieses bedeutet, dass jedes Packstück im Rahmen der sicheren Lieferkette geröntgt oder auf andere, genehmigte, Weise untersucht werden muss, bevor es an Bord eines Flugzeuges gelangen darf. Die früher gegenüber den Spediteuren gezeichneten Sicherheitserklärungen sind ungültig. Damit verbunden Effiziente Verpackungslösungen für Ihren Bedarf kommt es zu erheb• Luftfracht • Landtransport • Containerverpackung und -stau lichen Zeitverlusten • Seefracht • Gefahrgut • Kleinst- & Ersatzteile und die UnternehSie verpacken selbst? Wir liefern die Verpackungsmittel. men müssen auch Bielefeld - Hannover - Magdeburg KIPA Industrie-Verpackungs GmbH erhebliche Kosten Friedrich-Hagemann-Str. 7 für die Überprüfung 33719 Bielefeld Telefon 05 21/9 28 580 einkalkulieren. Die [email protected] Unternehmen müswww.kipa.de sen auch davon Die individuelle Verpackung 74 WIR 07 | 2013 ausgehen, dass die Vorverpackung unter gewissen Umständen geöffnet wird, um die Ware am Flughafen kontrollieren zu können. Schäden sind somit vorprogrammiert. Einen planbaren Ablauf für Luftfrachtsendung gibt es seit dem 29.04.2013 nicht mehr. Zu der Überprüfung am Abflughafen gibt es jedoch eine zugelassene Alternative. Die „unsichere“ Ware wird unverpackt von einem Reglementierten Beauftragten (ein vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenes Unternehmen) beim Verlader übernommen und zu einer zugelassenen Kontrollstelle gefahren. Dort wird die Ware gemäß der Verordnung überprüft und somit „sicher“ gemacht. Anschließend wird die „sichere“ Ware zu einem Reglementierten Beauftragten transportiert, dort verpackt und von dort direkt zum Flughafen gefahren. Dort wird die Ware ohne weitere Sicherheitsüberprüfungen direkt verladen. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die Luftfracht somit planbar ist und die Liefertermine eingehalten werden können. Auch sind die Kosten hier überschaubar und kalkulierbar. In Ostwestfalen bietet die KIPA Industrie-Verpackungs GmbH diesen Service an. Als Reglementierter Beauftragter ist man in der Lage, mit entsprechenden Kooperationspartnern, die „unsichere“ Ware „sicher“ zu machen. Nach erfolgter Überprüfung, wird die Ware dann fachmännisch für den weiteren Transport verpackt. www.kipa.de