vatterin einen schönen Anzug, ein sog. Jahrkleid mit einer Gabe von

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vatterin einen schönen Anzug, ein sog. Jahrkleid mit einer Gabe von
vatterin einen schönen Anzug, ein sog. Jahrkleid mit
einer Gabe von Geld in Silbermünzen.
Bei Emigrantenkindern, die gesetzlich als unehelich
galten, fand nur die Beschneidung statt, die übrigen
Zeremonien wurden aus Scheu vor der Behörde vermieden.
Schon frühzeitig waren die Eltern darauf bedacht,
das Kind mit der Bedeutung der verschiedenen religiösen Gebräuche bekanntzumachen, schon dem Säugling in der Wiege wurden von der Mutter die Tempelmelodien vorgesungen und der Vater lehrte das kaum
noch mit dem Sprechen beginnende Kind den Satz:
Die Lehre, die uns Mose geboten, ist ein Erbgut Jakobs (Tora ziwo lonu Mosche moroscho kehillat jaakob). Das Kind mußte das Schemagebet frühzeitig erlernen, das es dann früh und abends sprach. Das Wasehen vor der Mahlzeit, das Tischgebet „Benschen"
gehörten ebenso wie das Tragen der „Arbo, kanfot"
(Schaufädengewand), letzteres bei Knaben, zU den
frühzeitigen Verpflichtungen des Kindes. War das
Kind 5 Jahre alt, dann wurde es zur Schule geführt,
was zum neuen Halbjahre, also nach Pessach
oder nach Sukkot erfolgte. Die Kinder, insbesondere
Knaben, mußten, auch wenn sie keine besonderen Fähigkeiten hatten, bis zum 13. Lebensjahre in der Schule
unterrichtet werden. Um den Unterricht und die religiöse Erziehung des Kindes zu fördern, scheuten Arm
und Reich kein Opfer. Eine Gemeinde, die weniger als
30 steuerpflichtige Mitglieder zählte, war verpflichtet,
wenigstens einen besonders tüchtigen Kinderlehrer
(Melamed) zu halten und nur in jenen Fällen, in denen
man nicht einen eigenen Lehrer aufnehmen konnte,
durfte der Vorbeter oder der Synagogendiener den
Unterricht leiten. Unter allen Umständen mußte das
Kind den Pentateuch durchnehmen und den Vortrag
der Öaftara sowie das Lesen und Schreiben erlerneu.
Der Unterricht fand in der infolge der herrschenden
Wohnungsnot meist unhygienischen Wohnung des Lehrers, die außerdem noch Wohn- und Wirtschaftszimmer
der Frau des Lehrers war, bei Mangel an allen erforderlichen Schulrequisiten statt. Für den Unterrieht armer oder verwaister Kinder war in geeigneter
Weise vorgesorgt, so daß die Unterrichtsverpflichtung
eine allgemeine war. Außerdem gab es noch Staatsund jüdische Normalschulen. Gemeinden, die wenigstens 30 steuerzahlende Mitglieder hatten, mußten
einen Rabbiner aufnehmen, der talmudische Vorträge
hielt und sich eine Talmudschule (eine Jeschiba)
einrichten konnte, wenn die Bedingungen hiezu gegeben waren. Eine Jeschiba durfte nicht weniger als
6 Bachurim (Studenten) mit 6 Neorim (Zöglingen)
haben. Die Gemeinde, in der sich eine Jeschiba be»
fand, war verpflichtet, die Bachurim im Winter•
semester bis zum Neumond Adar (Feber-März), ev.
Adar scheni (ein jüd. Schaltjahr, der ,Schaltmonat),
im Sommersemester bis zum Neumond Elul (AugustSeptember) zu verpflegen. In den Ferien waren die
Bachurim auf Orte verteilt, in denen sich keine Jeschiba befand. Sie mußten, falls dort ein Rabbiner oder
ein Gelehrter wohnte, bei ihm Unterricht nehmen.
Pessach und Sukkot wurden Kollekten für die E r haltung der Jeschibot in allen mährischen Gemeinden vorgenommen. Solche Jeschibot gab es in N ikolsburg, Boskowitz, Proßnitz, Leipn i k , T r e b i t s c h , E i b e n s c h i t z , K a n i t z,
Pohrlitz, Mißlitz, Holleschau, Triesch,
U n g . B r o d usw. Arme Bachurim bekamen Freitischkost, diesbezüglich wurde jeder neu eintretende Bachur von seinen Gefährten beraten und es gelang ihm
bald, sich Kosttage zu verschaffen. Am Freitag mußte
sich der Bachur beim Vorsteher (Gabbai) einfinden,
der ihm eine Anweisung ^rieii, ouiei; 1ur u e u -oaiuatag gab, auf Grund welcher er bei diesem oder jenem
Gemeindemitglied mit Speise und Trank versorgt
wurde.
Vorzugsschüler erhielten vom Rabbiner ganzjährige
Anweisungen an die reichen Gemeindemitglieder, bei
denen sie an allen Sabbaten des Jahres den Mittagstisch nahmen. Ein Bachur, der mit dem Rabbiner in
der Synagoge oder in der Schiurstube (Lehrzimmer)
zu disputieren oder eine schwierige Frage (Kasche) zu
lösen imstande war, konnte mit einer solchen Kebint)
(ganzjährige Anweisung) mit Sicherheit rechnen. Das
Mahl, zu dem die Bachurim an Samstagen von den
Hausherren geladen waren, verlief, wenn der Hausherr
ein Talmudkenner war, nicht ohne Wiedergabe von
Charifot (scharfsinnige talmudische Erörterungen),
sonst aber unter Erklärung einer unklaren Bibelstelle
oder eines schwierigen Midrasch (Allegorischer Kornmentar zur Bibel). Mancher zugewanderte arme Bachur wurde auf diese Weise durch Einführung bei
reichen Baalebattim der Schwiegersohn eines reichen
Mannes. Trotzdem das Studium der profanen Wissenschaften auf den Jeschibot verpönt war. gab es doch
Bachurim, die sich heimlich in diesen Wissenschaften
ausbildeten und später Leuchten der jüdischen
Wissenschaft wurden.
Ältere Bachurim fanden Verwendung als Chasor
bachurim (Einpauker), die gegen Entgelt mit ihren
minderbegabtert Kollegen den Schiur des Rabbi wiederholten und sie für den nächsten Schiur vorbereiteten. Sie fanden auch Stellungen als Hauslehrer, u. zw.
nur für den Talmudunterricht, da die einheimischen
Lehrer nicht im Entferntesten beeinträchtigt werden
durften. Nur wenn die Schülerzahl und der Gehalt der
einheimischen Lehrer sichergestellt war, konnten sie
als Aushilfslehrer für den Talmudunterricht Verwendung finden, mehr als 4 Kinder durfte aber so ein
Hofmeister nicht unterrichten. Dieser „Conditionsbachur" ging der Reihe nach täglich, wöchentlich
oder monatlich zu seinen Chefs, die ihn für den talmudischen Unterricht ihrer Kinder aufgenommen
hatten, zu Tisch. Für ihn wurde ein besonderes Zimmer
gemietet oder eingerichtet, wo er auch den Unterrieht erteilte. Außer der freien Station erhielt er ein
Monatsgehalt von 4 Gulden. Wöchentlich einmal oder
doch mindestens monatlich einmal wurden die Schüler
vom Rabbiner verhört, wie es überhaupt die Pflicht
des Rabbiners war, die Schulkinder seiner Gemeinde
wöchentlich einmal (gewöhnlich Donnerstag oder Freitag) zu prüfen.
Wurde der Knabe 13 Jahre, dann erhielt er zur
Barmizwa von seinen Eltern einen neuen Anzug, und
von den Verwandten und Bekannten mancherlei Geschenke. Im Tempel mußte er den Wochenabschnitt
und die Haftara vorlesen und beim Festmahle, falls
er Talmud studiert hatte und für die Jeschiba vorbereitet wurde, eine Derascha (Rede) halten, bei der
sich der Rabbiner einfand und dem Geburtstagskinde
einen auf den Wochenabschnitt bezugnehmenden Satz
einprägte (Possuk), der ihm ein Wahlspruch für das
Leben sein sollte.
War der Knabe nach erreichtem 13. Lebensjahre
nicht für eine Jeschiba bestimmt oder hatte er hiezu keine Lust, dann mußte er ein Handwerk erlernen
oder mußte Dorfgeher werden. Die nur einigermaßen
Begabten wurden für die Jeschiba erzogen, nicht nur,
um Rabbiner und Kultusbeamte zu werden, sondern
aus rein idealen Gründen, um aus der Tiefe des Talmud die in ihm verborgenen kostbaren Schätze zu
holen und dereinst als Geschäftsmann Lebenserfahrung zu besitzen. Mit Ausnahme von Samstagen und
Jadengasse
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