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s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31.12.2015 Seite 1 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR, § 26 a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 1.6 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 5 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 15 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 17 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 17 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 18 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 20 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR 28 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 29 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 30 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 30 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 33 6 Inanspruchnahme von ECAI (und ECA) (Art. 444 CRR) 36 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 39 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 40 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 42 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 42 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 43 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 43 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 44 14 Verschuldung (Art. 451 CRR) 45 2 3 Seite 2 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BelWertV Beleihungswertermittlungsverordnung BP Basispunkt CRR Capital Requirements Regulation DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband EBA Europäische Bankenaufsicht ECA Export Credit Agencies ECAI External Credit Assessment Institution EU Europäische Union EUR Euro EWB Einzelwertberichtigung EWR Europäischer Wirtschaftsraum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung IRBA auf internen Ratings basierender Ansatz i. V. m. in Verbindung mit k. A. keine Angabe (nicht relevant) KMU kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Mio. Million PWB Pauschalwertberichtigungen OECD Organisation for Economic Cooperation and Development OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung z. B. zum Beispiel Seite 3 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26 a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Der aktuelle Berichtszeitraum ist der 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum 31. Dezember 2015. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR, § 26 a KWG) Die Offenlegung der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen werden angewendet: • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, wurden als "sonstige Positionen" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Seite 4 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 CRR (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 CRR (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offenzulegenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin (www.spk-nbdm.de) veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offengelegt werden. Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.6 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite 5 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen nach Art. 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB. Der Lagebericht wurde vom Vorstand unterzeichnet und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Parallel dazu erfolgt auch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Gegenstand des Lageberichtes ist u. a. der Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Unter der Rubrik Risikobericht wurde im Lagebericht wie folgt ausgeführt: Grundsätzliche Risiken für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse bestehen in einem sich weiter reduzierenden Zinsniveau aufgrund reiner geldpolitischer Entscheidungen der Europäischen Zentralbank, die sich negativ auf das Zinsergebnis und auch auf die Einlagenentwicklung auswirken würden. Dies könnte auch, entgegen den Erwartungen der EZB, zu einer allgemeinen Konsumzurückhaltung führen, die dann wiederum die Kreditausfallrisiken latent erhöht. Ebenso können weitere regulatorische Vorschriften die Sparkasse in einzelnen Geschäftsfeldern, insbesondere im Kundenkreditgeschäft und bei den Eigenanlagen, einschränken. Wettbewerbsrisiken durch Direktbanken oder sogenannte FinTechs sehen wir aufgrund unserer Aufstellung nur im eingeschränkten Maße. Vor dem Hintergrund der in unserem Geschäftsgebiet gegebenen Wirtschaftsstruktur wirken konjunkturelle Ausschläge bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands nur in stark abgeschwächter Form, so dass sich hieraus auch nur vergleichsweise geringe Risiken ergeben, die das Ergebnis der Sparkasse nachhaltig beeinflussen könnten. Gleiches gilt für die derzeit vergleichsweise stabile demografische Entwicklung der Bevölkerung im Geschäftsgebiet. Risikomanagementsystem Eine wesentliche Managementaufgabe in unserer Sparkasse und Kernfunktion aller Finanzdienstleistungsinstitute ist die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken. Mit Blick auf unser Gesamtrisikoprofil stellen wir sicher, dass die wesentlichen Risiken durch ein hinreichend großes Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind und die Risikotragfähigkeit der Sparkasse jederzeit gegeben ist. Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den seit 2014 geltenden europäischen Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR). Mögliche Übergangsvorschriften zur Ermittlung der Eigenkapitalausstattung von der bisher gültigen deutschen Solvabilitätsverordnung zu den Regelungen der CRR werden in Anspruch genommen. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewenSeite 6 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin det. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Im Instrumentarium des Risikomanagements werden Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken sowie deren Einbindung in ein integriertes System zur Ertrags- und Risikosteuerung (Gesamtbanksteuerung) vorgehalten. Risiken werden schwerpunktmäßig in der handelsrechtlichen Sichtweise betrachtet und gesteuert. Eine vermögensorientierte Sichtweise wird nur dann ergänzend herangezogen, soweit dies aufsichtsrechtlich gefordert ist. Das Risikomanagement der Sparkasse wird bestimmt durch die vom Vorstand definierten risikopolitischen Grundsätze, die u. a. in der Risikostrategie und den darauf aufbauenden risikoartenspezifischen Teilstrategien dokumentiert sind. Sie werden maßgeblich beeinflusst durch die Zielsetzungen der Geschäftsstrategie und die diesen zugrunde liegenden internen und externen Rahmenbedingungen. Die darauf aufbauenden Definitionen, Regelungen, Verfahren und Bestimmungen zum Risikomanagement sind im Unternehmens- und Risikohandbuch verankert. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt unverändert der Direktorin Unternehmenssteuerung, die aus der vorherigen Stelle Leitung Vorstandsstab- und Risikomanagement im Zusammenhang mit aufbauorganisatorischen Veränderungen hervorgegangen ist. Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion wird zu allen risikopolitisch relevanten Entscheidungen des Vorstandes angehört, ist für die unabhängige Überwachung der Risiken zuständig und hat uneingeschränkten Zugang zu allen hierfür erforderlichen Informationen. Das Risikomanagement der Sparkasse umfasst, bezogen auf die wesentlichen Risiken, sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die im Institut selbst erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die die Sparkasse von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des § 25 a Abs. 2 KWG erfasst werden. Die Aufbauorganisation der Sparkasse entspricht den Mindestanforderungen an das Risikomanagement in seiner jeweils gültigen Fassung und beinhaltet eine Trennung der risikosteuernden und -überwachenden Organisationseinheiten von den Marktbereichen. Die Risikomanagement- und -controllingsysteme sind regelmäßig Gegenstand von Prüfungen der prozessunabhängigen Internen Revision. Die Sparkasse versteht sich als Universalkreditinstitut mit einem breit angelegten Geschäftsmodell. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse wird gemäß dem Regionalprinzip begrenzt. Damit verbundenen möglichen Konzentrationsrisiken stehen Informationsvorteile durch die lokale Marktkenntnis gegenüber. Auf Basis einer jährlichen Risikoinventur und korrespondierend mit unseren Kerngeschäftsfeldern bewerten wir sämtliche relevanten Risikoarten, wobei aktuell keine Risiken unsere internen Wesentlichkeitsgrenzen überschreiten. Die Marktpreisrisiken – insbesondere in der Ausprägung als Zinsänderungsrisiken – sind das bedeutendste Risikofeld unseres Hauses. Daneben werden Adressenausfallrisiken, die operationellen Risiken und auch die Liquiditätsrisiken aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bzw. der sie betreffenden Eigenmittelanforderungen zu den wesentlichen Risiken gezählt. Die sich daraus ableitenden Risikomanagementanforderungen werden in Risikoübersichten katalogisiert und ebenfalls jährlich durch die Risikoverantwortlichen und das Risikocontrolling überprüft und gegebenenfalls angepasst. Seite 7 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Neben der jederzeitigen Sicherstellung der Tragfähigkeit dieser Risiken ist unser Risikomanagement darauf gerichtet, Risikokonzentrationen möglichst zu vermeiden oder zu kompensieren. Im Ergebnis der aktuellen Risikoinventur wurden für die Adressenausfallrisiken aufgrund unseres Geschäftsmodells bei den Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten Risikokonzentrationen identifiziert. Diesem Umstand wurde angemessen mit detaillierten Bewertungs- und Überwachungsanforderungen für diese Sicherheiten im Kreditprozess Rechnung getragen. Das Risiko wird durch die bestehenden Risikomanagementprozesse regelmäßig überwacht und ist Gegenstand der regelmäßigen Risikoberichterstattung, um bei Bedarf zeitgerecht Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird konzeptionell in einer Going-Concern-Betrachtung durchgeführt und ist der Art, dem Umfang und dem Risikogehalt des Geschäftsbetriebes der Sparkasse angemessen. Der Vorstand legt unter Beachtung der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dienen sollen. Die Berechnung der Auslastungsbeträge zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit erfolgt neben der Bewertung einer planmäßigen Entwicklung auch auf Basis verschiedener Szenarien, wobei unter anderem die von der Sparkasse prognostizierte Zins- und Konjunkturentwicklung sowie Abweichungen von diesen berücksichtigt werden. Neben der Analyse der Risikotragfähigkeit im Plan- und Risikoszenario werden ebenfalls die Auswirkungen von Stresstests in Form von Sensitivitätsanalysen einzelner Risikokategorien und risikoartenübergreifenden Szenarioanalysen auf das jeweilige Risikodeckungspotenzial ermittelt und bewertet. Unter den von der Sparkasse simulierten Rahmenparametern werden im Stressszenario zu den Adressenausfallrisiken die höchsten Belastungen ermittelt. Durch inverse Stresstests wird einmal jährlich die Grenze der Belastungsfähigkeit der Sparkasse ermittelt. Die Sparkasse stellt sicher, dass nach Abschirmung der potenziellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Unsere Risikotragfähigkeitskonzeption geht zunächst grundsätzlich davon aus, dass im Planszenario die einbezogenen Risiken aus dem operativen Ergebnis des jeweiligen Planjahres zu tragen sind. Gegebenenfalls sind bei Ertragsminderungen Anteile ungebundener Reserven hinzuzuziehen, deren Verwendung keinen Einfluss auf die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung der Sparkasse hat. Auch das im Risikoszenario bereitgestellte Risikodeckungspotenzial stellt sicher, dass die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen stets uneingeschränkt erfüllt werden können. Hierfür ist strategisch eine Untergrenze der Gesamtkennziffer von 12,0 % definiert. Für 2016 werden Limite von 7,5 Mio. EUR im Planszenario und 33,0 Mio. EUR im Risikoszenario bereitgestellt. Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden mittels Risikoberichten dem Vorstand und anschließend dem Verwaltungsrat vierteljährlich berichtet, wobei die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Analyse der Entwicklung aller wesentlichen Risiken berücksichtigt werden. Umfang und Intensität des Controllings und des Berichtswesens werden in Abhängigkeit zum jeweiligen Risikogehalt differenziert ausgestaltet. Für die wesentlichen Risiken sind Risikofrüherkennungsverfahren eingerichtet worden. Darüber hinaus ist ein System von Ad-hocBerichterstattungen implementiert, einschließlich der Weiterleitung von Ad-hoc-Meldungen an den Verwaltungsrat. Insgesamt verfügt die Sparkasse über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeiten angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle dieser Risiken gemäß § 25 a KWG. Seite 8 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Risikokategorien Marktpreisrisiken Als Marktpreisrisiken bezeichnen wir die Gefahr negativer Wertentwicklung von Positionen oder Portfolios durch die Veränderung von Marktparametern wie Zinsen oder Aktienpreise. Spreadrisiken werden in diese Betrachtung mit einbezogen. Marktpreisrisiken, insbesondere in der Ausprägung der Zinsänderungsrisiken, stellen eine bedeutende Risikoposition unseres Hauses dar. Eine Erhöhung des Zinsniveaus – vorrangig bei den kurzfristigen Zinsen – stellt sich im Betrachtungshorizont für ein Jahr grundsätzlich als Risiko für die Zinsspanne und für die Bewertung der Eigenanlagen in Wertpapiere der Sparkasse dar. Die Grundlage für die Steuerung der Marktpreisrisiken der Sparkasse legt die Marktpreisrisikostrategie des Vorstandes. Aktueller Status und prognostizierte Entwicklungen der Marktpreisrisiken sind Bestandteil des regelmäßigen Reportings an den Vorstand. Die Messung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene und die spezifische Darstellung der Marktpreisrisiken von Handelsgeschäften bilden dabei die Schwerpunkte. Es wird anhand der Simulation verschiedener Szenarien die maximale Belastung der Sparkasse ermittelt und deren Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit überprüft. Darüber hinaus werden in einem abgestuften Verfahren auch die Marktpreisrisiken der eigenen Immobilien einer Überwachung unterzogen. Die Sparkasse geht keine Währungsrisiken ein. Das bewusste Eingehen von Zinsänderungsrisiken ist Teil unserer Geschäftstätigkeit und dient der Erzielung von Erträgen. Wir analysieren regelmäßig die Wirkung von Veränderungen der Geld- und Kapitalmarktsätze auf den unter realistischen Bedingungen zu erwartenden Zinsüberschuss und auf das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Die Beurteilung des periodischen Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise auf der Grundlage von Szenarioanalysen und wird auf handelsrechtlicher Ebene dargestellt. Dabei finden Methoden der Margenplanung sowie zur Bestimmung der Ablauffiktionen das Konzept der gleitenden Durchschnitte unter Berücksichtigung von Zukunftsanalysen und Volumensschwankungen bei den variablen Positionen Anwendung. Hier fließen die geplante Bilanzstruktur und alternative Entwicklungen der Zinssituation ein. Neben unserer individuellen Zinsprognose wird auch regelmäßig die Wirkung von Parallelverschiebungen oder Drehungen der Zinsstrukturkurve auf den Zinsüberschuss ermittelt. Diese Betrachtungen werden ergänzt um Simulationen auf Basis von Grenzzinsszenarien aus historischem Datenmaterial. Für die Zinsannahmen wird regelmäßig ein Backtesting durchgeführt und somit die Grundlage der erzielten Simulationsergebnisse überprüft. Ausgehend von den ermittelten Zahlungsströmen wird unter Berücksichtigung der für die einzelnen Bilanzpositionen geplanten Margen und Bestandsentwicklungen sowie der hinterlegten Zinsszenarien der Zinsüberschuss prognostiziert. Die höchsten Zinsspannenrisiken ergeben sich bei dem von der Sparkasse definierten Risiko-Szenario „aktuelle Zinssätze -100 BP“ mit einem Risiko von 0,7 Mio. EUR im Prognosezeitraum von einem Jahr. In gleicher Größenordnung liegen auch die Risiken aus verschiedenen Grenzzinsszenarien des DSGV, die teilweise bereits Stressszenarien gleichkommen. Als ergänzendes Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Informationen erfolgt quartalsweise auch eine wertorientierte/betriebswirtschaftliche Betrachtung des Zinsspannenrisikos. AußerSeite 9 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin dem werden hiermit die Auswirkungen des von der BaFin definierten standardisierten Zinsschocks ermittelt. Die Sparkasse weist einen Zinsrisikokoeffizienten von 20,87 % zum Jahresultimo aus, wobei das zusätzliche BaFin-Prüfkriterium von 1 mit einem Wert von 0,66 gut eingehalten wird. Die Eigenanlagen der Sparkasse in Wertpapiere und Fonds sind hinsichtlich ihres handelsrechtlichen Marktpreisrisikos limitiert. Bestehende Spreadrisiken sind Bestandteil dieser Betrachtung. Die Festsetzung des Limits ist ein Resultat der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Sparkasse gemäß dem Risikotragfähigkeitskonzept, der erwarteten Marktentwicklung und der Risikoneigung des Vorstandes. Die Limitauslastung wird täglich stichtagsbezogen berechnet und fließt regelmäßig in unser Reportingsystem ein. Zu den Stichtagen der Risikoberichterstattung werden ergänzend vierteljährliche Simulationen mit Blick auf das Jahresultimo auf der Basis verschiedener Zinsentwicklungsszenarien durchgeführt. Die Steuerung erfolgt ausschließlich in der periodischen Sicht. Die handelsrechtliche Limitauslastung auf Sicht des nächsten Bilanzstichtages ergibt sich aus der Anrechnung des handelsrechtlichen Verlustrisikos auf das im Rahmen der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeitsberechnung festgesetzte Limit. Im Risikoszenario für Bewertungsrisiken im Wertpapiereigengeschäft bei einem Zinsanstieg von 100 BP unter gleichzeitiger Berücksichtigung individueller Spreadaufschläge ergibt sich ein Risikowert von 6,2 Mio. EUR. Das weiter anhaltende Niedrigzinsniveau belastet die Ertragslage der Sparkasse, da der Zinsüberschuss die bedeutendste Ertragsquelle darstellt. Die Marktpreisrisiken sind für die Sparkasse auch zukünftig tragbar. Adressenausfallrisiko Die Adressenausfallrisiken stellen aufgrund ihrer aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine wesentliche Risikoposition dar. Im Gesamtrisikoprofil der Sparkasse spielen sie derzeit eine im Vergleich zu den Marktpreisrisiken geringere Rolle. Unter Adressenausfallrisiken verstehen wir die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen. Die risikoartenspezifischen Zielsetzungen des Vorstandes sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden in der Adressenausfallrisikostrategie formuliert. Diese Strategie stellt damit eine einheitliche und grundlegende Richtlinie für das Eingehen von Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft, bei den Eigenanlagen und im sonstigen Kreditgeschäft dar. Die Risiken werden durch portfoliobezogene Limitsysteme, durch beschränkte Einzelengagementhöhen und durch spezielle Objekt- und Besicherungsanforderungen begrenzt, deren Einhaltung regelmäßig überwacht wird. Das tatsächliche Adressenausfallrisiko wird bestimmt durch das Retailgeschäft im Privat- und Geschäftskundensegment, durch Firmenkundenkredite und durch die Struktur der Eigenanlagen. Das bestehende Kundenkreditportfolio ist breit gestreut und zu 64,4 % werthaltig besichert, im überwiegenden Anteil davon grundpfandrechtlich. Aufgrund des für die Sparkassen geltenden Regionalprinzips konzentriert sich das Kundenkreditvolumen auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das generelle Adressenausfallrisikomanagement im KundenkreditgeSeite 10 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin schäft zielt auf eine Erhöhung der Portfoliodiversifikation ab und stellt die Überwachung von möglichen Risikokonzentrationen bei Branchen, Bonitätsstrukturen und Größenklassen in den Mittelpunkt der Aktivitäten. In der Risikoanalyse zeigten die Strukturen unseres Kundenkreditportfolios auch in 2015 zufriedenstellende Entwicklungen. Die Risikoklassifizierungs- bzw. Ratingverfahren sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung auf Ebene der einzelnen Adressen und basieren auf modernen statistischen Verfahren. Als Basis für die Messung von Adressenausfallrisiken nutzt die Sparkasse im Kundenkreditgeschäft die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelten Rating- und Scoringverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Risikofrüherkennungssysteme aus OSPlus ermöglichen eine zeitnahe und sachgerechte Reaktion bei sich abzeichnenden Ausfallrisiken. Als weiterer Bestandteil der Kreditrisikosteuerung dient auch die Hereinnahme von Sicherheiten und Garantien der Risikoreduzierung. Eine Risikoabschirmung erfolgt darüber hinaus in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bildung einer Risikovorsorge erfolgt in Höhe der ungedeckten Kreditanteile auf Basis von Realisationswerten für Forderungen, deren Ausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Überprüfung der Sicherheitenbewertung erfolgt auf der Grundlage historischer Verwertungsquoten. Zusätzlich dazu hat die Sparkasse weitere Risikovorsorge in Form von Vorsorgereserven gem. § 340 f HGB und 26 a KWG a. F. gebildet. Zur Ermittlung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft setzt die Sparkasse die ITAnwendung „GuV Kreditrisikomodell“ ein. Damit wird für Forderungen in den Ratingklassen 1 bis 16 der potenzielle Aufwand aus EWB-Neuzuführungen und Direktabschreibungen in Form einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Wesentliche Bezugsgrößen der Simulation sind die über die Ratingklassen definierten Ausfallwahrscheinlichkeiten (mittlere einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit) der Kreditnehmer bzw. Kreditnehmerverbünde, die Höhe der ungesicherten Kreditanteile sowie die Größenklassenstruktur des Kundenkreditportfolios. Aufgrund dieser Berechnungen, zuzüglich der auf Basis historischer Erwartungen ermittelten Bewertungserfordernisse auf den Bestand an Abwicklungskrediten, lassen sich die Adressenausfallrisiken für 2016 im Risikoszenario mit 6,0 Mio. EUR quantifizieren, wobei erwartete Eingänge auf abgeschriebene Forderungen noch nicht risikoreduzierend verrechnet werden. Bei den Eigenanlagen begrenzen wir Adressenausfallrisiken durch eine konservative Anlagestrategie unter sorgfältiger Auswahl der Emittenten und Kontrahenten und durch die Vergabe von Limiten. Zur Ermittlung der Adressenausfallrisiken in diesem Geschäftsfeld dienen zunächst die Emissions- oder Emittentenratings externer namhafter Ratingagenturen, die anhand öffentlich zugänglicher Informationsquellen plausibilisiert und bei Limitvergaben oder Investitionsbeschlüssen durch eigene Analysen ergänzt werden. Größenklassen- und ratingabhängige Kompetenzstufen zielen darauf ab, dass das Adressenausfallrisiko aufgrund der vorhandenen Ratingeinstufungen der Emittenten weiterhin unbedeutend bleibt. Das Rating der Emittenten und die vergebenen Limite unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Das mit Länderrisiken behaftete Portfolio beschränkt sich auf Länder des EWR bzw. OECD und spielt eine in Bezug auf das Gesamtportfolio insgesamt untergeordnete Rolle. Seite 11 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft werden durch Multiplikation des ausfallgefährdeten Betrags der Adresse mit dem ratingspezifischen Bonitätsfaktor ermittelt und betragen mit Blick auf den Prognosezeitraum im Risikoszenario 0,7 Mio. EUR bei einem Konfidenzniveau von 95 %. Die Risikomanagement- und -controllingverfahren für Beteiligungen unserer Sparkasse sind in der Beteiligungsrisikostrategie definiert. Zunächst erfolgt das Controlling für die Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation grundsätzlich durch die Träger der jeweiligen Beteiligung. Dazu stehen der Beteiligungsbericht des Ostdeutschen Sparkassenverbandes sowie die Analysen des Sparkassenbeteiligungszweckverbandes zur Verfügung. Hierauf aufbauend und ergänzend führen wir eigene Analysen der Risiko- und Ertragsentwicklung unserer Beteiligungen durch. Für Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation ist der Vorstand außerdem durch Stimmrechtausübung im Rahmen der Verbandsversammlung und der Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen umfangreich informiert und in die Beschlussfassungen direkt eingebunden. Die von uns eingegangene Gremienmitarbeit in einzelnen Beteiligungsunternehmen (Mandatsausübung) unterstützt den Informationsfluss. Vom Gesamtbestand des mit Adressenausfallrisiken behafteten Geschäftsvolumens der Sparkasse werden zum Jahresende 97 % in Bonitäts- und Ratingklassen ohne erkennbare Risiken (Risikoklasse 1 - 10) mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit kleiner 4 % ausgewiesen. Das Adressenausfallrisiko ist für die Sparkasse zukünftig ebenfalls tragbar. Liquiditätsrisiken Als Liquiditätsrisiko bezeichnen wir die aktuelle oder zukünftige Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Sparkasse und damit die Gefahr, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Sparkasse verfügt aufgrund ihres Geschäftsmodells über sehr umfangreiche Liquidität. Liquiditätsrisiken werden innerhalb der Sparkasse als unbedeutend eingestuft, da sich die Sparkasse überwiegend aus Kundeneinlagen refinanziert. Zudem bestehen umfangreiche Bestände an refinanzierungsfähigen Wertpapieren für die grundsätzliche Nutzung der Möglichkeit der geldpolitischen Instrumente der Zentralbanken. Die Ausgestaltung unseres Liquiditätsrisikomanagements entspricht den MaRisk. Im strategischen Liquiditätsmanagement wird grundsätzlich darauf geachtet, dem generellen Liquiditätsrisiko durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge Rechnung zu tragen und durch eine ausreichende Strukturierung der Aktiva und Passiva vorzubeugen. Zur Steuerung und Überwachung der strategischen Liquiditätsposition verwenden wir ein zahlungsstrombasiertes Verfahren. Auf Grundlage der Zahlungsstrombilanzen nehmen wir Szenariobetrachtungen im Sinne von Plan-, Risiko- und Stress-Szenarien vor. Während das Plan-Szenario die erwartete Entwicklung – basierend auf der Bilanzstrukturplanung der Sparkasse – darstellt, bildet das Risiko-Szenario eine mittelfristig negative Abweichung vom Erwartungswert ab. Bei den StressSzenarien wird ein schockartiger Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse simuliert. In den simulierten Szenarien stehen im Prognosezeitraum ausreichend Zahlungsmittel zur Verfügung. Seite 12 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Auch im Risikoszenario ist unter der Annahme von erhöhten Forderungsausfällen, reduzierten Prolongationsquoten und vorfristigen Abrufen von Kundeneinlagen im Prognosezeitraum von keinem Liquiditätsbedarf für die Sparkasse auszugehen. Den Liquiditätsgrundsatz der Bankenaufsicht haben wir während des gesamten Jahres uneingeschränkt eingehalten. Zum Jahresende errechnete sich eine Liquiditätskennzahl gemäß Liquiditätsverordnung von 2,4 (Vorjahr 4,8), die den aufsichtsrechtlichen Mindestwert von 1,0 deutlich überschreitet. Auch die darüber hinaus für weitere Beobachtungszeiträume (Laufzeitbänder bis zu zwölf Monate) zu berechnenden Beobachtungskennzahlen deuteten auf keinerlei zu erwartende Liquiditätsengpässe hin. Die gemäß europäischem Aufsichtsrecht zu ermittelnde Liquidity Covered Ratio (LCR) beträgt zum Stichtag 2,50. Eine Gefährdung der Liquiditätslage war im Jahr 2015 zu keinem Zeitpunkt gegeben; dieses Risiko ist auch zukünftig tragbar. Die Zahlungsfähigkeit ist auch zukünftig sichergestellt. Operationelle Risiken Operationelle Risiken definieren wir als die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Diese sparkasseneinheitliche Definition schließt die Rechts- und Reputationsrisiken ein. Die operationellen Risiken werden in der Sparkasse in ihrer Gesamtheit als unbedeutend eingeschätzt. Sie werden durch pauschalisierte Limite in der Risikotragfähigkeit sowie durch die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalunterlegung ausreichend begrenzt. Mit Hilfe einer Schadensfalldatenbank wurden alle relevanten Schadensfälle ab einem Schwellenwert von 1 TEUR im Geschäftsjahr ex-post strukturiert erfasst und analysiert. Im Geschäftsjahr 2015 sind keine bedeutenden Risiken oder einzelnen Schadensfälle oberhalb der Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEUR aufgetreten. Der Eintritt von Betriebsrisiken wird in der Sparkasse durch ein systematisches Anweisungssystem, ein internes Kontrollsystem sowie den Einsatz von qualifiziertem Personal begrenzt. Mögliche Schadensfälle werden, soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gedeckt. Die Begrenzung der rechtlichen Risiken erfolgt durch den Einsatz standardisierter Vordrucke und Verträge sowie durch eine sorgfältige Prüfung der notwendigen individuellen vertraglichen Grundlagen. Bei ausgelagerten Tätigkeiten greift zur Risikoüberwachung ein gemäß der jeweiligen Bedeutung abgestuftes System der Dienstleistersteuerung, welches auch die Einhaltung des vereinbarten Service-Levels sowie eine Analyse der Berichterstattung der Auslagerungsunternehmen beinhaltet. Dazu zählen insbesondere Risiko- und Revisionsberichte. Mit wachsender Durchdringung der Geschäftsprozesse durch die Informationstechnik (IT) erhöht sich auch die Abhängigkeit der Sparkasse von der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der IT-Systeme sowie deren Daten und Informationen. Für die Sparkasse stellt die Informationssicherheit einen integralen und unverzichtbaren Bestandteil der Geschäftspolitik dar, die in einem gesonderten Informationssicherheitskonzept dokumentiert ist. Die Verlässlichkeit der eingesetzten Produkte und Verfahren sowie eine hohe Verfügbarkeit der Daten/ Informationen sichern die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsposition der Sparkasse, das Seite 13 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern sowie das Ansehen in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus dienen sie der Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen und statistischen Meldeerfordernisse. Zur Optimierung des Sicherheitsniveaus verfügen alle Mitarbeiter grundsätzlich nur über die Rechte, die sie zur Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit benötigen. Den operationellen Risiken in ihrer Gesamtheit trägt die Sparkasse somit im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen, durch Kontrollmechanismen, Dokumentationen und durch Notfallkonzepte ausreichend Rechnung. Die Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeitskonzeption erfolgt über Pauschallimite mit unterstellter Vollauslastung. Die operationellen Risiken sind für die Sparkasse auch zukünftig tragbar. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im Prognosehorizont erwarten wir eine leicht rückläufige Geschäftsentwicklung der Sparkasse, vor allem beeinflusst durch das erwartet anhaltende Niedrigzinsniveau. Zur Sicherstellung der künftigen Ertragslage werden geschäftspolitische Maßnahmen, wie die Ausweitung zusätzlicher Ertragsquellen oder weitere Prozessoptimierungen ergriffen. Die Risikosteuerungs- und -managementsysteme der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung. Ihre Weiterentwicklung basiert auf den eigenen Bedürfnissen der Gesamtbanksteuerung und den zu erfüllenden wachsenden Anforderungen der Bankenaufsicht oder der Gesetzgeber. Die Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Erkennung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken. Den kontrolliert eingegangenen Risiken stehen ausreichende Ertragsmöglichkeiten gegenüber, die eine weitere Stabilisierung der Vermögenslage, die Sicherstellung aller Eigenkapitalanforderungen und auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Sparkasse für absehbare Zeit gestatten. Die Risikolage hat sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem durch die Stärkung des Risikodeckungspotenzials insgesamt weiter verbessert. Die Risiken sind im Rahmen der derzeitigen Portfoliostruktur und unter Beachtung aller bestehenden und erwarteten Rahmenbedingungen tragbar. Die erwarteten Geschäftsergebnisse lassen weitere Erhöhungen des Risikodeckungspotenzials zu. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben. Aufgrund unserer Geschäftspolitik und der Erkenntnisse aller Maßnahmen des Risikocontrollings werden in unserem Prognosezeitraum keine Risiken mit bestandsgefährdendem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwartet. Seite 14 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans In der nachfolgenden Übersicht sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25 c und 25 d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 2 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 2 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz MecklenburgVorpommern in der Satzung der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands höchstens für die Dauer von sechs Jahren und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Verwaltungsrat kann bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens auf die Unterstützung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes oder eines externen Beratungsunternehmens zurückgreifen. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Ostdeutschen Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund Seite 15 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB offengelegt. Seite 16 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2015 Passivposition Überleitung Bilanzwert Euro 9. Nachrangige Verbind- Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2015 Euro 8.348.662,86 -6.085.632,91 1) Hartes Kern- Zusätzliches Ergänzungs- kapital Kernkapital kapital Euro Euro Euro k.A. k.A. 2.263.029,95 k.A. k.A. k.A. 17.000.000,00 k.A. k.A. lichkeiten 10. Genussrechtskapital k.A. k.A. 11. Fonds für allgemeine 19.000.000,00 -2.000.000,00 62.146.231,59 -1.992.160,10 60.154.071,49 k.A. k.A. a) gezeichnetes Kapital k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. b) Kapitalrücklage k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. c) Gewinnrücklagen 60.154.071.49 k.A. 60.154.071,49 k.A. k.A. ca) Sicherheitsrücklage 60.154.071,49 k.A. 60.154.071,49 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1.992.160,10 -1.992.160,10 0,00 k.A. k.A. Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 0,00 k.A. 0,00 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) 0,00 k.A. 0,00 -71.738,50 k.A. 0,00 Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) 0,00 k.A. 0,00 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 0,00 k.A. 0,00 0,00 k.A. 10.000.000,00 77.082.332,99 0,00 12.263.029,95 2) Bankrisiken 12. Eigenkapital cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1)b, 37 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 4) 1) tägliche Abschmelzung nachrangiger Sparkassenkapitalbriefe 2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr 3) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr 4) gebundene Vorsorgereserven gemäß § 340 f HGB Seite 17 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015. Gemäß § 26 a Abs. 1 Satz 4 KWG ist die Kapitalrendite des Kreditinstitutes anzugeben. Sie errechnet sich als Quotient zwischen Jahresüberschuss und Bilanzsumme. Per Berichtsstichtag beträgt die Kapitalrendite der Sparkasse 0,17 %. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse hat Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrument begeben. Da es sich bei den begebenen Sparkassenkapitalbriefen um überwiegend kleinteilige Volumina aus dem Kundengeschäft handelt, wurden diese aus Wesentlichkeitsgründen in Tranchen gemäß ihrer Ausgabedaten zusammengefasst, welche alle vor Inkrafttreten der CRR liegen. Die Tranchen unterscheiden sich nur in ihren Ausgabedaten und Fälligkeitsterminen sowie den Coupons. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 9 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments 9a 9b 10 11 Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum 12 13 Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 7 8 15 Sparkasse Neubrandenburg-Demmin k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital nach Übergangszeit keine Sparkassenkapitalbriefe mehr im Bestand Solo Sparkassenkapitalbrief 1) 0,5 Mio. EUR 2) 2,5 Mio. EUR 1) 5,0 Mio. EUR (Stückelung Nennwert ab 2.000,00 EUR) 2) 3,4 Mio. EUR (Stückelung Nennwert ab 2.500,00 EUR) 100 % Nennwert 100 % Nennwert Passivum - fortgeführter Einstandswert 1) 16.06.2008 bis 15.07.2008 2) 28.06.2010 bis 02.11.2010 Mit Verfallstermin 1) 01.07.2016 bzw. 02.07.2016 2) 01.07.2018 bis 01.11.2018 (sukzessiv) Ja Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann die Sparkasse den Sparkassen-Kapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.2013 bzw. 31.12.2015) kündigen. Seite 18 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Dies ist möglich, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. Tilgungspreis zu 100 % Nennwert. k.A. Fest 1) Verzinsung 5,10 % p.a. ab 2.000,00 EUR Nennwert und 5,25 % p.a. ab 5.000,00 EUR Nennwert; Referenzindex nicht einschlägig 2) Verzinsung 3,15 % p.a. (Verkauf vom 28.06.2010 bis 22.08.2010) bzw. 3,00 % p.a. (Verkauf vom 23.08.2010 bis 02.11.2010); Referenzindex nicht einschlägig Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Seite 19 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2015 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG TEUR (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 5 9 17.000.000,00 26 (1) (f) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 486 (2) k. A. k. A. 483 (2) k. A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k. A. 84, 479, 480 k. A. k. A. 26 (2) k. A. Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 8 k. A. 26 (1) k. A. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 5a 7 k. A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 60.154.071,49 26 (1) (c) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k. A. Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 77.154,071,49 k. A. 34, 105 -28.695,40 36 (1) (b), 37, 472 (4) k. A. k. A. -43.043,10 Seite 20 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. k. A. 33 (a) k. A. 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) ,k. A. 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k. A. 32 (1) k. A. 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k. A. 33 (b) k. A. k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k. A. 36 (1) (k) k. A. 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k. A. 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k. A. 11 15 16 17 18 19 20 k. A. Seite 21 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. k. A. 48 (1) k. A. 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k. A. 24 In der EU: leeres Feld k. A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 0,00 36 (1) (a), 472 (3) k. A. k. A. 36 (1) (I) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k. A. 467 k. A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k. A. 467 k. A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k. A. 468 k. A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k. A. 468 k. A. 22 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 481 davon: ... 27 28 29 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 481 -43.043,10 36 (1) (j) -71.738,50 k. A. -43.043,10 77.082.332,99 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k. A. 51, 52 k. A. k. A. k. A. Seite 22 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k. A. k. A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k. A. 486 (3) k. A. 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k. A. 85, 86, 480 k. A. 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 486 (3) k. A. 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. k. A. k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. k. A. 56 (b), 58, 475 (3) k. A. k. A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A. 483 (3) Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. -43.043,10 k. A. -43.043,10 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. -43.043,10 k. A. Seite 23 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge k. A. k. A. 467, 468, 481 k. A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k. A. 467 k. A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k. A. 468 k. A. davon: ... 42 43 k. A. Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 481 k. A. 56 (e) k. A. -43.043,10 k. A. k. A. k. A. 77.082.332,99 k. A. Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen k. A. 62, 63 k. A. 7.315.398,95 486 (4) 7.315.398,95 k. A. 483 (4) k. A. k. A. 87, 88, 480 k. A. k. A. 486 (4) k. A. 4.947.631,00 62 (c) und (d) 12.263.029,95 k. A. 7.315.398,95 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. Seite 24 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k. A. 66 (b), 68, 477 (3) k. A. k. A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. k. A. k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. k. A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. k. A. k. A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k. A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. k. A. k. A. k. A. 467, 468, 481 k. A. k. A. 467 k. A. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste Seite 25 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k. A. 468 k. A. davon: ... k. A. 481 k. A. 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k. A. k. A. 58 Ergänzungskapital (T2) 12.263.029,95 k. A. 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 89.345.362,94 k. A. k. A. k. A. davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) k. A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k. A. davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k. A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) k. A. davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k. A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) k. A. 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 466.095.905,79 k. A. Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,54 92 (2) (a), 465 k. A. 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,54 92 (2) (b), 465 k. A. 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,17 92 (2) (c) k. A. Seite 26 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) k. A. CRD 128, 129, 130 k. A. 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer k. A. k. A. 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k. A. k. A. 67 davon: Systemrisikopuffer k. A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] k. A. CRD 131 k. A. 12,04 % CRD 128 k. A. Eigenkapitalquoten und -puffer 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 3.683.975,96 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), k. A. 0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k. A. 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) k. A. Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 10.000.000,00 62 k. A. 4.947.631,00 62 k. A. k. A. 62 k. A. Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k. A. 62 k. A. Seite 27 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k. A. 484 (3), 486 (2) und k. A. für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. 10.999.679,52 484 (5), 486 (4) und (5) k. A. k. A. 484 (5), 486 (4) und (5) k. A. Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Hartes Kernkapital Kernkapital Mindestquote (gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. Artikel 92 CRR) 4,50 % 6,00 % Ausmaß der Überschreitung 12,04 % 10,54 % Seite 28 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2015 (EUR) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken k. A. Regionale oder lokale Gebietskörperschaften k. A. Öffentliche Stellen 16.126,15 Multilaterale Entwicklungsbanken k. A. Internationale Organisationen k. A. Institute 950.825,05 Unternehmen 12.268.523,32 Mengengeschäft 5.932.909,76 Durch Immobilien besicherte Positionen 4.304.772,73 Ausgefallene Positionen 527.837,90 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 151.414,14 Gedeckte Schuldverschreibungen 1.077.597,55 Verbriefungspositionen k. A. Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung k. A. OGA 3.424.719,83 Beteiligungspositionen 1.781.765,93 Sonstige Posten 1.228.346,04 Marktrisiko des Handelsbuchs k. A. Fremdwährungsrisiko k. A. Abwicklungsrisiko k. A. Warenpositionsrisiko k. A. Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 5.622.834,07 Seite 29 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.634,5 Mio. EUR setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko sowie den außerbilanziellen, nicht derivativen Positionen - wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen - zusammen, mit Ausnahme der Beteiligungspositionen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen, aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresstichtagswerten und Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2015 TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Jahresstichtagsbetrag 65.979,3 Jahresdurchschnittsbetrag 61.890,0 281.840,4 265.765,2 24.297,9 24.315,5 116,4 5.113,9 0,0 0,0 Institute 461.915,3 458.806,6 Unternehmen 215.265,7 190.979,0 Mengengeschäft 193.626,1 199.243,8 Durch Immobilien besicherte Positionen 163.494,2 165.751,6 Ausgefallene Positionen 5.830,6 7.261,6 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 4.723,8 2.964,1 134.699,7 133.973,7 0,0 0,0 OGA 49.336,9 48.465,0 Sonstige Posten 33.340,6 29.232,6 1.634.466,9 1.593.762,6 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Teil der Risikopositionen (96,01 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Seite 30 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige 31.12.2015 38,2 k. A. 27,8 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 0,0 k. A. k. A. 281,8 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Öffentliche Stellen 23,3 k. A. 0,0 k. A. k. A. 0,9 k. A. k. A. k. A. k. A. 0,0 k. A. 0,1 0,0 k. A. Multilaterale 0,1 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 461,9 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Mio. EUR Risikopositionen nach Branchen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen k. A. k. A. k. A. 21,2 22,9 16,8 11,5 15,4 18,0 10,7 11,8 58,5 23,8 4,3 0,2 Davon: KMU k. A. k. A. k. A. k. A. 22,9 6,4 8,5 12,9 16,5 5,7 0,5 55,3 12,3 4,3 0,2 k. A. k. A. k. A. 136,6 2,4 0,6 8,2 10,8 12,5 3,4 1,5 3,1 14,4 0,2 0,0 k. A. k. A. k. A. k. A. 2,4 0,6 8,2 10,8 12,5 3,4 1,5 3,1 14,4 0,2 0,0 k. A. k. A. k. A. 125,8 0,8 0,1 0,9 4,7 3,3 1,2 1,1 12,0 9,4 3,9 0,5 Davon: KMU k. A. k. A. k. A. k. A. 0,8 0,1 0,9 4,7 3,3 1,2 1,1 12,0 9,4 3,9 0,5 Ausgefallene k. A. k. A. k. A. 1,9 0,0 0,2 1,1 0,4 0,9 0,1 0,1 0,5 0,7 k. A. k.A. Mit besonders hohen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 4,7 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 134,7 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Seite 31 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige 31.12.2015 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. OGA k. A. 49,3 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Sonstige Posten k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 33,3 658,2 49,3 309,6 285,5 26,1 18,6 21,7 36,1 34,7 15,3 14,5 74,1 48,3 8,4 34,0 Mio. EUR Risikopositionen nach Branchen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Positionen mit unbestimmter Restlaufzeit sind der Klasse unter einem Jahr zugeordnet. 31.12.2015 TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 38.405,3 25.567,5 2.006,4 72.399,7 107.243,0 102.197,7 26,0 18.122,5 6.149,5 116,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 46.722,2 331.537,7 83.655,3 Unternehmen 27.931,4 51.331,8 136.002,5 Mengengeschäft 83.114,4 19.056,4 91.455,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 3.374,9 15.468,2 144.651,0 Ausgefallene Positionen 1.999,5 394,3 3.436,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 4.723,8 0,0 0,0 535,9 90.829,3 43.334,5 0,0 0,0 0,0 OGA 49.336,9 0,0 0,0 Sonstige Posten 33.291,8 48,8 0,0 361.978,4 659.599,5 612.889,0 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt Seite 32 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Für die Offenlegung werden abweichend von dieser Definition die Forderungen als überfällig angesehen, bei denen der Verzug mehr als 90 Tage andauert und für die keine Wertberichtigung gebildet wurde. „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340 f HGB. Die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Rahmen- u. Arbeitsanweisungen der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 1,0 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Seite 33 von 47 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Bestand Rückstellungen TEUR Bestand EWB 31.12.2015 Bestand PWB Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Gesamtbetrag notleidender Forderungen s Selbstständige und Unternehmen, davon 9.937 3.792 k.A. 757 1.454 0 120 0 Land- und Forstwirtschaft 0 0 k.A. 0 0 0 0 0 Energie, Wasser, Bergbau 299 171 k.A. 0 171 0 10 0 verarbeitendes Gewerbe 2.272 920 k.A. 136 199 0 19 0 Baugewerbe 3.763 992 k.A. 583 1.016 0 5 0 940 522 k.A. 0 211 0 39 0 0 0 k.A. 0 0 0 0 0 462 348 k.A. 38 49 0 8 0 Verkehr, Nachrichten 86 38 k.A. 0 14 0 28 0 Kredit u. Versicherungswesen 57 12 k.A. 0 0 0 0 0 Gastgewerbe 793 148 k.A. 0 -478 0 12 0 Grundstücks- und Wohnungswesen 298 101 k.A. 0 101 0 0 0 Dienstleistungen für Unternehmen 247 144 k.A. 0 139 0 0 0 28 6 k.A. 0 6 0 0 0 Öffentliche und private Dienstleistungen 541 240 k.A. 0 26 0 0 0 Gesundheit uns Soziales 133 133 k.A. 0 -18 0 0 0 Organisationen ohne Erwerbszweck 17 17 k.A. 0 17 0 0 0 0 0 k.A. 0 0 0 0 0 1.439 474 k.A. 0 -70 276 380 30 Kreditinstitute 0 0 k.A. 0 0 0 0 0 öffentliche Haushalte 0 0 k.A. 0 0 0 0 0 Sonstige 0 0 k.A. 0 -361* 0 0 0 11.375 4.266 1.107 757 1.023 276 499 30 Kfz-Handel Großhandel Einzelhandel Beratung, Planung, Sicherheit Bauträger Privatpersonen Gesamt * unterjährige Auflösungen der PWB wurden in der Position „Sonstige“ berücksichtigt Seite 34 von 47 Deutschland Bestand Rückstellungen Bestand EWB 11.241 4.266 1.107 757 30 0 0 0 0 0 134 0 0 0 0 11.375 4.266 1.107 757 30 EWR Sonstige Gesamt Bestand PWB 31.12.2015 TEUR Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Gesamtbetrag notleidender Forderungen s Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2015 TEUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 5.906 1.664 918 2.386 0 4.266 Rückstellungen 119 640 2 0 0 757 Pauschalwertberichtigungen 1.468 0 361 0 0 1.107 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 7.493 2.304 1.281 2.386 0 6.130 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340 f HGB) 10.000 10.000 Seite 35 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 6 Inanspruchnahme von ECAI (und ECA) (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor´s und Moody´s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor´s und Moody´s öffentliche Stellen Standard & Poor´s und Moody´s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor´s und Moody´s Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite 36 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 66,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 281,8 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Öffentliche Stellen 23,3 k. A. 1,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Multilaterale 0,1 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 407,2 k. A. 54,7 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Unternehmen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 215,3 k. A. k. A. k. A. k. A. Mengengeschäft k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 193,6 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Durch Immobilien besicherte k. A. k. A. k. A. 163,5 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Ausgefallene Positionen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2,3 3,5 k. A. k. A. k. A. Mit besonders hohen Risiken k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 4,7 k. A. k. A. k. A. Gedeckte Schuldverschreibungen k. A. 134,7 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Verbriefungspositionen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Institute und Unternehmen mit k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. OGA k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 49,3 k. A. k. A. k. A. k. A. Beteiligungspositionen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 22,1 0,1 k. A. k. A. k. A. Sonstige Posten 18,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 15,4 k. A. k. A. k. A. k. A. 55,7 163,5 0,0 0,0 193,6 304,4 8,4 0,0 0,0 0,0 Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Positionen verbundene Positionen kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt 796,4 134,7 Seite 37 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 68,8 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 226,3 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Öffentliche Stellen 24,4 k. A. 1,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Multilaterale 0,1 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 413,9 k. A. 59,4 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Unternehmen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 3,0 k. A. 164,2 k. A. k. A. k. A. k. A. Mengengeschäft k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 106,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Durch Immobilien besicherte k. A. k. A. k. A. 160,6 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Ausgefallene Positionen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2,3 2,9 k. A. k. A. k. A. Mit besonders hohen Risiken k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 1,3 k. A. k. A. k. A. Gedeckte Schuldverschreibungen k. A. 134,7 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Verbriefungspositionen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Institute und Unternehmen mit k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. OGA k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 42,8 k. A. k. A. k. A. k. A. Beteiligungspositionen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 22,1 0,1 k. A. k. A. k. A. Sonstige Posten 18,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 15,4 k. A. k. A. k. A. k. A. 60,4 160,6 0,0 3,0 106,0 246,8 4,2 0,0 0,0 0,0 Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Positionen verbundene Positionen kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt 751,4 134,7 Seite 38 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich ihrer Art in Verbundbeteiligungen und sonstige Beteiligungen einteilen. Sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Darüber hinaus besteht eine Beteiligung an einem Unternehmen zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung in der Region. Die Beteiligungen der Sparkasse dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Der Buchwert der Beteiligungen beläuft sich per Berichtsstichtag auf 18.434 TEUR, darunter 1 EUR als sonstige Beteiligung zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung in der Region. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Es werden keine börsennotierten Beteiligungen gehalten. Darüber hinaus wurden an Einrichtungen der Sparkassenorganisation zwei Darlehen in Höhe von insgesamt 3.125 TEUR zur Beteiligungsfinanzierung von Verbundunternehmen gewährt. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.204 TEUR. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2015 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 22.222 TEUR ausgewiesen. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Beteiligungen wurden im Berichtsjahr nicht gekauft oder verkauft. Daher wurden auch keine Gewinne oder Verluste realisiert. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Seite 39 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Adressenausfallrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten wird sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze des Landes Mecklenburg-Vorpommern bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Die Sparkasse verwendet im Interesse der juristischen Durchsetzbarkeit standardisierte Verträge. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategien. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen, welche sich im Wesentlichen auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse beschränken, Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten wohnwirtschaftlichen Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes sowie Empfehlungen des Verbandes und der BelWertV zugrunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Bei den finanziellen Sicherheiten werden insbesondere die Bareinlagen in der Sparkasse angerechnet. Darüber hinaus finden in sehr geringem Umfang Verpfändungen von Wertpapieren Berücksichtigung. Seite 40 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Den Gewährleistungen rechnet die Sparkasse Bürgschaften und Garantien, Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten, an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, Bausparguthaben und Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen, zu. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften oder inländische Kreditinstitute, deren Bonität dem Investment-Grade zuzurechnen ist. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2015 TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 Institute 0,0 0,0 Unternehmen 2.701,9 14.770,7 Mengengeschäft 2.385,9 6.346,5 160.582,5 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 1.183,1 228,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 166.853,5 21.345,3 Gesamt Seite 41 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Im Bereich der Marktpreisrisiken bestanden per 31.12.2015 keine Eigenmittelanforderungen. 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten. Zu dessen Messung wird grundsätzlich das Konzept der Margenplanung (periodisch) sowie der gleitendend Durchschnitte zur Darstellung der Positionen ohne feste Zinsbindung (periodisch und barwertig) genutzt. Als Messverfahren werden Szenarioanalysen angewandt. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Neben den Aktiv- und Passivoptionen werden Produkte mit implizierten Optionen im Kundengeschäft anhand ihres Ausüberverhaltens gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Die quantitativen Angaben nach Art. 448 Buchstabe b) CRR sind im Kapitel 2 „Risikomanagement“ dieses Berichtes offengelegt. Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potenziell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Zu einem Stichtag wurde diese Schwelle durch die Sparkasse leicht überschritten. 31.12.2015 Euro (Mio.) berechnete Barwertänderung Zinsschock +200 Basispunkte Zinsschock -200 Basispunkte - 18,6 + 8,4 Seite 42 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Aufgrund des starken Rückgangs der Zinsstrukturkurve seit Ende 2008 war es nicht möglich, den Zinsschock von - 200 Basispunkten über die gesamt Kurve zu rechnen. Für den Bereich vom Tagesgeldsatz bis einschließlich des 10-Jahres-Satzes musste daher ein Zinssatz von Null angenommen werden. 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Per Berichtsstichtag hatte die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin keine derivativen Positionen im Bestand. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Bezüglich weiterführender Aussagen zum operationellen Risiko wird auf das Kapitel 2 „Risikomanagement“ dieses Berichtes verwiesen. Seite 43 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten. Die zum Berichtsstichtag belasteten Vermögenswerte bestanden hauptsächlich aus Weiterleitungsmitteln öffentlicher Kreditprogramme. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren 66,7 Mio. EUR zum Berichtsstichtag belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2015 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 66.677,5 1.139.147,4 davon Aktieninstrumente k. A. k. A. 18.534,4 18.534,4 davon Schuldtitel k. A. k. A. 500.092,7 506.633,8 davon sonstige Vermögenswerte k. A. 94.128,6 Die nachfolgende Übersicht enthält die Medianwerte der Verbindlichkeiten, die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2015 TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 66.894,5 66.677,5 Seite 44 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 14 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 6,0 % (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzende Werte LRSum TEUR 1 Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 1.197.504,9 Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsoli2 diert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungs0,00 kreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von 3 0,00 der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0,00 5 7 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 6 EU-6a EU-6b 1 4.030,6 47.218,9 0,00 0,00 36.643,7 1.285.398,2 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite 45 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote TEUR Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungs1 geschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich 1.033.395,7 Sicherheiten) 2 (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) -71,7 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpa3 pierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Sum1.033.324,0 me der Zeilen 1 und 2) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt 4 0,00 um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 5 0,00 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 0,00 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatge6 schäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvor0,00 schriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) 0,00 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifi8 0,00 zierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderiva9 0,00 ten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zu10 0,00 schlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 11 0,00 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne 12 Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuch200.824,7 te Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 13 0,00 aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzie14 0,00 rungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf EU-14a das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 4.030,6 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0,00 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifiEU-15a zierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzie0,00 rungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insge16 204.855,3 samt (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Andere außerbilanzielle Risikopositionen Zeile LRCom 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 19 220.565,7 -173.346,8 47.218,9 Seite 46 von 47 s Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausEU-19a genommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) 0,00 (bilanziell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausEU-19b 0,00 genommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21 me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 77.082,3 1.285.398,2 Verschuldungsquote 6,00 Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der KapiEU-23 talmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 EU-24 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ja 0,00 Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRSpl EU-2 Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 EU-7 Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 159.873,4 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 107.344,4 EU-10 Unternehmen 166.783,6 EU-11 Ausgefallene Positionen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) EU-1 EU-5 EU-6 EU-12 1.033.395,7 0,00 1.033.395,7 84.507,9 184.389,1 1.007,9 231.407,5 5.025,0 93.056,8 Neubrandenburg, 29. Juni 2016 Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Der Vorstand Seite 47 von 47