Patenschaftsregeln
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Patenschaftsregeln
ASP “Ankerplatz” Wellenstraße 18 53757 Sankt Augustin Tel.:02241/1680944 Tierpatenschaft auf dem Ankerplatz Wir haben auf dem Ankerplatz Meerschweinchen und Kaninchen angeschafft, damit sich alle Besucher daran erfreuen können. Vor allem aber möchten wir all den Kindern, die zu Hause keine Tiere halten dürfen, die Möglichkeit bieten , in Form einer Patenschaft trotzdem ein „eigenes“ Tier zu haben und den richtigen Umgang damit zu erlernen. Aber!!!.....unsere Kaninchen und Meerschweinchen sind Lebewesen. Sie spüren Schmerzen, Angst, Hunger, Freude und Geborgenheit genauso wie wir Menschen. Du als Pate trägst daher eine große Verantwortung für das Wohl „deines“ Tieres. Das bedeutet: Du erhältst nicht nur besondere Rechte, du übernimmst auch wichtige Pflichten im Umgang mit Deinem Tier! Du musst dich regelmäßig um dein Tier kümmern! Dein Tier darf nicht unter deinen Launen leiden (eine Puppe, ein Stofftier oder einen Gameboy kannst du in die Ecke feuern, wenn Du keine Lust mehr drauf hast, bei einem Lebewesen geht das nicht!). Du darfst nie vergessen, dass der beste Freund und Partner eines Kaninchens nur ein anderes Kaninchen, für ein Meerschweinchen nur ein anderes Meerschweinchen sein kann und du nur ein Ersatzfreund bist. Du möchtest das Tier haben, aber das Tier brauchte dich eigentlich gar nicht ,wenn es nicht von uns in einen Käfig eingesperrt worden wäre. Du musst mit Geduld und Ausdauer die Bedürfnisse Deines Tieres kennen lernen und auf sie eingehen, damit es sich wohl fühlen kann. Nur dann wird dein Liebling dir mit großer Zutraulichkeit danken. 1 Damit dies gelingen kann, musst du dich als Pate an die folgenden Regeln halten: 1. Was bedeutet Patenschaft Wenn du auf dem Ankerplatz eine Patenschaft über ein Kaninchen oder Meerschweinchen bekommst, ist das genauso, als wenn du zu Hause ein eigenes Tier besitzt: Du darfst dem Tier einen Namen geben. Nur du allein (außer den Mitarbeitern des ASP) darfst es aus seiner Box nehmen, damit schmusen und bestimmen, welche anderen Kinder es auf den Arm nehmen dürfen. Du musst es füttern und tränken, pflegen und den Stall regelmäßig sauber halten. Allerdings gehört „dein“ Patentier weiterhin dem Ankerplatz und so liegt die Entscheidungsbefugnis über das Tier letztlich bei den Mitarbeitern des Platzes. 2. Wie bekommst du eine Patenschaft Wenn du mindestens acht ( 8 ) Jahre alt bist und den Abenteuerspielplatz regelmäßig (mehrmals pro Woche) besuchst, darfst du dich für eine Patenschaft über ein Kaninchen oder Meerschweinchen bewerben. Sind mehrere Kinder an deinem Wunschtier interessiert, so könnt ihr die Patenschaft gemeinsam übernehmen. Wollt ihr dies nicht, so entscheidet das Los, wer Pate wird. 3. Probezeit und Dauerpatenschaft Deine Patenschaft beginnt mit einer Probezeit von 6 Wochen. In dieser Zeit beobachten die Mitarbeiter des ASP genau, ob du verantwortungsvoll und richtig mit deinem Tier umgehst. Ist dies der Fall, so wird aus der Probezeit eine Dauerpatenschaft. 4. Deine Rechte als Pate • • • • • Wenn dein Wunschtier noch keinen Namen hat, darfst du es nach deinem Wunsch taufen. Als guter Pate darfst du dein Tier täglich 1 mal aus seiner Box nehmen und damit schmusen (höchstens 1 Stunde). Dies gilt nicht, wenn das Tier krank oder schwanger ist, wenige Tage alte Junge führt oder sich im Freigehege befindet. Nur du (außer den Mitarbeitern) darfst anderen Kindern die Erlaubnis geben, dein Tier auf den Arm zu nehmen und damit zu schmusen. Wenn du auf dem Platz bist, darfst du deinen Liebling jederzeit mit frischem Grünfutter ( Löwenzahn, Klee, Möhren, Zweige, Apfelstücke etc.) verwöhnen. Als guter Pate darfst du dein Tier auch mal übers Wochenende oder über die Ferien mit nach Hause nehmen. Einen Käfig stellt der Ankerplatz dann (soweit vorhanden) zur Verfügung. Für die Beschaffung des Futters bist du aber selbst verantwortlich. Ist dein Tier auf dem Platz mit anderen Tieren gemeinsam im Stall, so musst du alle zusammen mitnehmen, da sie sich sonst später nicht mehr riechen könnten und gegenseitig bekämpfen würden. Das Mitnehmen ist nicht möglich, wenn das Tier krank oder schwanger ist bzw. noch Junge hat, die es säugen muss. Auch in der kalten Jahreszeit ist die Mitnahme ausgeschlossen (wegen Temperaturschock zwischen ASP-Stall und Wohnung) 5. Deine Pflichten als Pate Da nicht alle Paten jeden Tag auf dem Ankerplatz sind, manche Tiere keine Paten besitzen, einige Paten ihre Tiere zusammen in der selben Box haben und weil wir mehr Tiere und Boxen als Paten haben, beziehen sich Deine Pflichten nicht allein auf Dein eigenes Tier, sondern auf alle Kaninchen und Meerschweinchen, die zum Platz gehören. Nach folgenden Regeln musst du diesen Pflichten nachkommen: 2 • • • • • • Beim Füttern wechselst du dich mit den anderen Paten ab. Täglich übernehmen ein oder höchstens zwei Paten die Versorgung aller Boxen und des Freigeheges mit Wasser, Körnerfutter trockenem Brot und (falls vorhanden) Heu. Wer füttern will, muß vor 16.30 Uhr dem Zivi bescheid sagen und wenn vorhanden sich in die Liste eintragen . Freiwillige Helfer (Kinder ohne Patenschaft) können die Paten oder den Zivi beim Füttern unterstützten. Gefüttert und getränkt wird immer erst kurz vor Ende der Öffnungszeit (ab 163° Uhr). Wenn du Ställe säubern willst, meldest du dich beim Zivi und trägst dich in die Liste ein. Boxen mit zwei oder mehr Tieren müssen spätestens alle zwei Wochen, Boxen mit einem Tier alle drei Wochen gesäubert werden. Beim Entfernen der alten Einstreu musst du immer darauf achten, , dass sich kein Trinkröhrchen zwischen den Sägespänen versteckt. Neben der Box deines Tieres musst du dich auch um die Reinigung weiterer Ställe (für die es keine Paten gibt) kümmern. Außer der Boxenreinigung gehört auch das Fegen und Aufräumen des gesamten Stalles zu deinen Patenpflichten. Geht ein Futternapf oder eine Trinkflasche kaputt, fehlt ein Trinkröhrchen, wird das Futter oder die Einstreu knapp, hat ein Tier eine Verletzung oder fällt dir etwas Besonderes auf, so muss du umgehend den Zivi oder die Mitarbeiter informieren! Auch wenn du über längere Zeit (mehr als eine Woche) nicht füttern oder Ställe säubern kannst, weil du den Platz nicht besuchen darfst, auf Klassenfahrt oder in Urlaub fährst, oder anderweitig verhindert bist, musst du früh genug Bescheid sagen. 6. Dies ist absolut verboten, • dein Patentier durch nicht artgerechten Umgang zu quälen (hochwerfen, mit den Trinkflaschen bespritzen, an Ohren oder Schwanz ziehen, es ständig auf dem Arm über den Platz tragen, es wie eine Puppe behandeln etc.); • dein Tier aus dem Freigehege zu holen, wenn es dort gerade seinen freien Nachmittag hat; • Männchen und Weibchen im Freigehege, im Stall, auf der Bank zusammenzusetzen, so dass sie sich paaren und ungewünscht Nachwuchs bekommen können; • das mobile Freigehege zu betreten, wenn sich darin Tiere befinden • die Tiere im Sommer über längere Zeit im Freigehege oder unter einem Käfiggitter der prallen Sonne auszusetzen (Gefahr eines Hitzschlages)! • die Tiere mit verschimmeltem Brot, Teilchen oder Süßigkeiten zu füttern 7. Das passiert, wenn du die Regeln nicht einhältst, oder dich schlecht um dein Tier kümmerst • Wenn du mehrfach gegen diese Regeln verstößt, dich schlecht oder zu selten um dein Tier kümmerst, wird dir die Patenschaft wieder aberkannt und du wirst vorläufig von der Tierpflege ausgeschlossen. ____________________________________________________________ Diese Regeln werden bei Bedarf erweitert oder angepasst . 3