Ihr Ansprechpartner in Fragen zu
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Ihr Ansprechpartner in Fragen zu
Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter Mönchengladbach betreut seit dem Start am 01. Juli 2005 unter der gemeinsamen Trägerschaft der Stadt Mönchengladbach und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach die Bezieher von Arbeitslosengeld II in Mönchengladbach bei allen Fragen zur Vermittlung in Arbeit und zum Bezug der wirtschaftlichen Hilfen im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhaltes und setzt die Ziele des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) um. Dies erfolgt an drei Standorten: Standort Mönchengladbach zuständig für Kunden/innen mit Wohnort in: 41061 – MG-Mitte 41063 – MG-Mitte 41065 – Volksgarten 41066 – Neuwerk 41068 – Venn 41069 – Holt 41169 – Hardt 41179 – Rheindahlen Standort Rheydt zuständig für Kunden/innen mit Wohnort in: 41189 – Wickrath 41199 – Odenkirchen 41236 – Rheydt-Mitte 41238 – Giesenkirchen 41239 – Rheydt -West Jugend-Jobcenter zuständig für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren. In Anliegen rund um Geldleistungen zuständig für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre wenn sie: • • allein in einer eigenen Wohnung leben oder mit Menschen zusammenleben, die auch unter 25 Jahre alt sind (z.B. mit Ihrem Kind und/oder Ihrer/m Partner/in) Bitte beachten Sie, dass nicht alle Anliegen an allen Standorten geklärt werden können. Für Terminanfragen und weitergehende Auskünfte kontaktieren Sie bitte das ServiceCenter. Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten gelten zur Klärung allgemeiner Angelegenheiten ohne Termin. Darüber hinaus können Sie im Einzelfall auch außerhalb dieser Zeiten einen Besuchstermin vereinbaren. Service-Center Nutzen Sie das Service-Center für telefonische Anfragen aller Art. Bitte halten Sie Ihre Kundennummer bereit! Ihr Ansprechpartner in Fragen zu: Alle Änderungen, die Einfluss auf die Höhe Ihrer individuellen Leistung haben könnten, müssen Sie sofort mitteilen. Dies können Sie bereits am Empfang oder in der Eingangszone erledigen. Über alle Einzelheiten beraten Sie kompetent die Eingangszone und das Service-Center. > Arbeitslosengeld II > Wiedereingliederung in Arbeit > Stellensuche oder Vermittlung > Förderung der beruflichen Weiterbildung Dienstgebäude Mönchengladbach Viktoriastraße 52 41061 Mönchengladbach Fax: 0 21 61 / 94 88 - 1120 Dienstgebäude Rheydt Limitenstraße 144-148 41236 Mönchengladbach Fax: 0 21 61 / 94 88 - 2120 Jugend-Jobcenter Lürriper Straße 52 41065 Mönchengladbach Fax: 0 21 61 / 94 88 - 3000 Öffnungszeiten Mo. - Fr. von 08:00 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung Service-Center: 0 21 61 / 94 88 - 0 Mo., Di., Do. 07:45 - 16:00 Uhr Mi. u. Fr. 07:45 - 14:00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.jobcenter-mg.de Stand: Juni 2014 Standorte Jobcenter Mönchengladbach Empfang im Erdgeschoss Markt und Integration Bitte sprechen Sie zuerst am Empfang vor. Hier wird Ihre Angelegenheit direkt geklärt. Sie können Unterlagen abgeben oder allgemeine Auskünfte erhalten. Kann der Empfang Ihr Anliegen nicht abschließend klären, werden Sie über unser EDV-gestütztes Kundensteuerungssystem an die Eingangszonen oder den persönlichen Ansprechpartner weitergeleitet. Haben Sie einen festen Termin, sprechen Sie direkt im Zimmer des Ansprechpartners vor. Eine Anmeldung am Empfang ist dann nicht erforderlich. Zimmer-Nr. und Name des Ansprechpartners finden Sie auf dem Einladungsschreiben. Damit der berufliche Einstieg für Sie gelingt, unterstützen wir Sie umfassend. Ein persönlicher Ansprechpartner/in steht Ihnen von Anfang an beratend zur Seite. Ihre aktuelle Situation ist ausschlaggebend für die individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen, die wir Ihnen anbieten. Wir unterstützen Sie als Arbeitslosengeld II-Bezieher/in bei der Vermittlung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, einer Nebenbeschäftigung, der Aufnahme einer tragfähigen selbständigen Tätigkeit oder auch einer Qualifizierungsmaßnahme. Ziel ist es gemeinsam mit Ihnen konkrete Schritte zu erarbeiten, um Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich und dauerhaft zu beenden. Eingangszonen in den Etagen Rechtsstelle Sollten Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss beim Jobcenter Mönchengladbach schriftlich eingelegt oder dort persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Er bewirkt, dass die Entscheidung nochmals überprüft wird. Unterhaltsheranziehung Der Bereich Unterhaltsheranziehung prüft, bei Gewährung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bzw. Sozialgeld das Vorliegen von Ansprüchen auf Kindesunterhalt, Trennungsoder Nachehelichenunterhalt, Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes. Fallmanagement Viele Menschen, die zu uns kommen, finden aus den unterschiedlichsten Gründen nicht sofort eine Arbeitsstelle. Um individueller auf Problemlagen und Krisensituationen eingehen zu können, ist eine intensive Zusammenarbeit mit dem/der Fallmanager/in sinnvoll. Das Fallmanagement wird gemeinsam mit Ihnen eine realisierbare Lösung finden und Sie ganz persönlich unterstützen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu schaffen. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Kundenreaktionsmanagement Geldleistungen sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen: Rehabilitation und Schwerbehinderte Wir bieten für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50, für sonstige behinderte Menschen und Rehabilitanden alle Leistungen der Arbeitsvermittlung sowie besondere Förderleistungen an. • Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige oder Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen, • Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden • sowie zusätzliche Leistungen bei bestimmten Mehrbedarfen • Förderung von Probebeschäftigung • Leistungen zur Bildung u. Teilhabe für Kinder und Jugendliche • Leistungserbringung nach § 33 SGB IX • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung • Kosten für Unterkunft und Heizung Die Mitarbeiter/innen der Eingangszone klären umfangreiche Sachverhalte sowohl in Leistungsangelegenheiten als auch im Bereich Markt und Integration. Sie vereinbaren für Sie Termine in der Sachbearbeitung, bei der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement. Leistungsbereich Der Leistungsbereich entscheidet über die zustehenden Geldund Sachleistungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge nach dem Sozialgesetzbuch II und macht diese zahlbar. > Tipp Wir möchten Wartezeiten verkürzen. Nutzen Sie die frühen Vormittagsstunden. Erfahrungsgemäß sind dann die Wartezeiten kürzer. Die Förderleistungen werden nur erbracht, sofern keine andere Stelle zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet ist. > Tipp Bringen Sie bei jeder Vorsprache einen Identitätsnachweis (Pass/Personalausweis) und ggf. Schwerbehindertenausweis mit. Ausländer benötigen zusätzlich einen Nachweis über den Aufenthaltsstatus. Zentrale Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist die Unterstützung und Beratung des Jobcenters sowie der Leistungsberechtigten und Arbeitsmarktpartner in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. E-Mail: [email protected] Wir möchten unser Dienstleistungs- und Serviceangebot an Ihren Wünschen orientieren. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Wir freuen uns über Ideen, Anregungen und auch Lob. Wir nehmen aber auch Ihre Probleme ernst und werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden. E-Mail: [email protected] Datenschutz Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Umgang des Jobcenters mit Ihren persönlichen Daten haben hilft Ihnen der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Mönchengladbach gerne weiter. E-Mail: [email protected] > Tipp Nutzen Sie die Hausbriefkästen und die Teambriefkästen in den Eingangszonen, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten. Bitte immer BG-Nr. und Teambezeichnung angeben.