Vorwort/Inhaltsverzeichnis

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Vorwort/Inhaltsverzeichnis
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Vorwort
Mit dem Start in das Jahr 1999 traten im deutschen Fahrerlaubnisrecht weitreichende Änderungen in Kraft. Sie waren zum einen Ausfluss einer zwingend
geboten Umsetzung der europäischen Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom
29. Juli 1991 über den Führerschein – kurz genannt: der 2. EU-Führerscheinrichtlinie. Zum anderen wurde die Chance einer grundsätzlichen Reform
genutzt. So wurden die das Fahrerlaubnisrecht betreffenden Regelungen
aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung herausgenommen und in eine
eigenständige Verordnung, die „Fahrerlaubnis-Verordnung“ überführt. Des
Weiteren wurden beispielsweise Punktsystem und Fahrerlaubnis auf Probe
im Straßenverkehrsgesetz verankert und hinsichtlich der Maßnahmen neu
geordnet.
Im Zuge dieser Neuordnung wurde die verkehrspsychologische Beratung als
freiwillige Maßnahme mit dem Ziel aufgenommen, Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe wie auch sog. Punktetäter in einer Einzelberatung mit ihren
individuellen Mängeln in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu konfrontieren. Ziel ist es, bei den Betroffenen die
Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Mit der Durchführung
beauftragt werden dürfen dabei nur Diplom-Psychologen mit Abschluss eines
Hochschulstudiums, die persönlich zuverlässig sind und über entsprechende
Erfahrungen und Ausbildung in der Verkehrspsychologie verfügen. Nicht
zuletzt müssen sie den Nachweis über die Teilnahme an einem Einführungsseminar über Verkehrsrecht von mindestens 16 Stunden nachweisen.
Eine weitere im Straßenverkehrsgesetz verankerte Änderung war die erstmalige rechtliche Trennung von „Eignung“ und „Befähigung“. Damit wurde
die eigenständige Bedeutung dieser beiden für den Erwerb und Besitz der
Fahrerlaubnis wesentlichen Kernelemente zum Ausdruck gebracht. Der Begriff
„Eignung“ umfasst dabei die körperliche, geistige und charakterliche Eignung.
Diese ist vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis zu prüfen. Während die charakterliche Eignung ohne Zweifel gegeben sein muss, können andere Eignungsmängel, die den Betroffenen nur bedingt geeignet erscheinen lassen, durch
Auflagen oder Beschränkungen der Fahrerlaubnis ausgeglichen werden. Im
Vorfeld der Anordnung von Auflagen und/oder Beschränkungen ist jedoch
die Erstellung entsprechender ärztlicher Gutachten notwendig.
Seitens des Verordnungsgebers wurden, unter Beachtung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit, verbindliche Bestimmungen darüber getroffen, in
welchen Fällen ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psycholo-
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gisches Gutachten zulässig ist. Bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige
Eignung kommt dabei regelmäßig zunächst ein fachärztliches Gutachten in
Frage. In diesem Zusammenhang wurden neu die Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation als Gutachter aufgenommen, die der Betroffene
– auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde – mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen hat. Im Ergebnis ist dabei festzuhalten, dass sowohl fachärztliche Gutachten als auch Gutachten von Begutachtungsstellen für Fahreignung die gleiche Wirkung entfalten. Beide dienen der Erhöhung der Einzelfallgerechtigkeit und den Fahrerlaubnisbehörden als Entscheidungshilfe für
die Bewertung der bestehenden Zweifel an der Eignung. Eine Verfahrensfrage
gilt es dabei jedoch zu beachten: Der behandelnde Arzt wie auch der behandelnde Psychologe darf nicht zugleich der Gutachter sein.
Nun ist es sicherlich kein Geheimnis, dass es unmöglich und auch gar nicht
notwendig ist, Verkehrspsychologen oder Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation zu intimen Kennern des Verkehrsrechts auszubilden. Es
ist aber gleichwohl möglich und sollte Ziel der verkehrsrechtlichen Seminare
für die Verkehrspsychologen bzw. die Fachärzte sein, den Teilnehmern Einblicke in die Systematik des für sie in der täglichen Arbeit wichtigsten Rechtsbereiches, dem Fahrerlaubnisrecht zu geben, orientiert an ihrer Aufgabe,
Gesamtzusammenhänge deutlich zu machen und Problembewusstsein zu
schaffen.
Das Buch dient diesem Zweck und wendet sich im Schwerpunkt zielgruppengerichtet an Verkehrspsychologen und Fachärzte mit verkehrsmedizinischer
Qualifikation. Es ist zu hoffen, dass es mit diesem Buch gelungen ist, Verkehrspsychologen und Fachärzten sachliche und rechtliche Hintergründe der
komplexen Materie des Fahrerlaubnisrechts näher zu bringen und es ihnen
bei der Anwendung behilflich ist.
Für die bei der Erarbeitung des Buches erfolgten Anregungen und Unterstützung gilt es Herrn Dipl. Psych. Dr. Ronald Kosellek sowie Psychologen des
Instituts für Schulungsmaßnahmen in Hamburg, hier besonders Frau Dipl.
Psych. Maritta Zentgraf und Herrn Dipl. Psych. Peter Grunow, Dank zu
sagen.
Berlin, im Juli 2007
Ingo Buchardt
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Geleitwort
Mit dem „Grundriss Fahrerlaubnisrecht für Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner“ liegt ein Werk vor, das sich an Diplom-Psychologen und
Ärzte richtet, die im Bereich der Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin
wirksam sind und durch ihre Tätigkeit zur Sicherung der individuellen
Mobilität – unter Beachtung der Schutzpflicht des Staates – beitragen.
Das vorliegende Buch von Ingo Buchardt stellt eine wichtige Grundlage für
die Ausbildung von Verkehrspsychologen und für Fachärzte – v. a. solche mit
verkehrsmedizinischer Qualifikation entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung – dar. Es behandelt die rechtlichen Grundlagen für die Schwerpunktgebiete Begutachtung der Fahreignung, Wiederherstellung der Kraftfahreignung durch Nachschulungsmaßnahmen, verkehrspsychologische Beratung
sowie verkehrspsychologische Therapie.
Die Darlegung der rechtlichen Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts ergänzen in sinnvoller Weise die fachlichen Grundlagen der bereits bestehenden
Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, des Kommentars zu den
Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung sowie der Urteilsbildung in
der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien.
Weil Gutachten von Fachärzten zu Fragen der Kraftfahrereignung vergleichbare rechtliche Wirkungen entfalten können wie medizinisch-psychologische
Gutachten einer amtlich anerkannten, akkreditierten und damit qualitätskontrollierten Begutachtungsstelle für Fahreignung, ist dieser Grundriss des
Fahrerlaubnisrechts für den Bereich der ärztlichen Begutachtung von besonderer Bedeutung.
Dieses Werk sollte fester Bestandteil für die Einarbeitung in die Rechtsgrundlagen der verkehrspsychologischen sowie verkehrsmedizinischen Arbeit und
gleichzeitig ein Maßstab für einheitliches Handeln sein.
Mit unserem Glückwunsch für das vorliegende Werk verbinden wir die
Hoffnung und Erwartung seiner weiten Verbreitung und erfolgreichen
Wirkung.
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Schubert
1. Vorsitzender der
Deutschen Gesellschaft
für Verkehrspsychologie (DGVP)
Prof. Dr. med. Rainer Mattern
Präsident der
Deutschen Gesellschaft
für Verkehrsmedizin (DGVM)
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geleitwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Kapitel A
Rechtliche Rahmenbedingungen des Fahrerlaubnisrechts
1
1.1
1.2
1.3
2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
Europäische Richtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erste EU-Führerscheinrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zweite EU-Führerscheinrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dritte EU-Führerscheinrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nationales Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fahrerlaubnis und Führerschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Fahrerlaubnisklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Befristung und Verlängerung der Fahrerlaubnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Besitzstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13
13
14
16
17
19
20
21
26
27
Kapitel B
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
1
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundsätze der Begutachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vollständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beiziehung von Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mustergutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nachweis der Eignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sehvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Körperliche und geistige Eignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Charakterliche Zuverlässigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anordnung von Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Medizinisch-psychologische Begutachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Konsum von Cannabis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anforderungen an medizinisch-toxikologische Untersuchung . . . . . . .
Einnahme von Betäubungsmitteln außer Cannabis . . . . . . . . . . . . . . . .
Eignungsüberprüfung bei Verlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
28
30
31
31
32
33
37
37
38
39
41
44
45
46
50
51
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Kapitel C
Maßnahmesysteme des Fahrerlaubnisrechts
1 Das System der Fahrerlaubnis auf Probe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.1 Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.2 Maßnahmekatalog der Fahrerlaubnisbehörden
bei Zuwiderhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.3 Neuerteilung der Fahrerlaubnis und Maßnahmen
bei Begehen weiterer Verstöße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2 Das Punktsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1 Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Maßnahmekatalog der Fahrerlaubnisbehörden
bei Zuwiderhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3 Nebeneinander von Fahrerlaubnis auf Probe und Punktsystem . . . . .
52
52
58
64
65
65
68
77
78
Kapitel D
Inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen
1 Das Aufbauseminar für Fahranfänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
2 Das Aufbauseminar im Punktsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
3 Das besondere Aufbauseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
4 Die verkehrspsychologische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Kapitel E
Registervorschriften
1 Zentrales Fahrerlaubnisregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
2 Verkehrszentralregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
3 Bundeszentralregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Kapitel F
Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen
Straßenverkehrsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fahrerlaubnis-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Strafgesetzbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
(Bundeszentralregistergesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
131
141
194
197
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

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