Nutzungsvertrag für eine Garage
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Nutzungsvertrag für eine Garage
Nutzungsvertrag für eine Garage Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH Hechinger Straße 22 72072 Tübingen TEL 07071 / 93 25 - 0 FAX 07071 / 93 25 - 105 [email protected] www.kreisbau.com Garage Nr.: Die Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH in 72072 Tübingen, Hechinger Straße 22 (nachfolgend „Wohnungsunternehmen“ genannt) schließt mit Herrn / Frau Ort: Straße: (nachfolgend „Nutzungsberechtigter“ genannt) diesen Nutzungsvertrag. §1 Das Wohnungsunternehmen überlässt dem Nutzungsberechtigten vom 01.11.2004 an zum Abstellen eines betriebsfähigen Personenkraftwagens die Garage Nr. in Ort: Straße: Eine hiervon abweichende Benutzung der Garage (z.B. zum Abstellen von Wohnwagenanhängern usw.) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Wohnungsunternehmens. Das Abstellen von Druckgasfahrzeugen ist nicht gestattet. Seite 1/4 Nutzungsvertrag für eine Garage Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH Hechinger Straße 22 72072 Tübingen TEL 07071 / 93 25 - 0 FAX 07071 / 93 25 - 105 [email protected] www.kreisbau.com §2 1. Das Nutzungsverhältnis beginnt mit dem 01.11.2004 und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 6 Monate. Es kann vom Wohnungsunternehmen wie auch vom Nutzungsberechtigten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht des Wohnungsunternehmens zur fristlosen Kündigung nach § 10 dieses Vertrages bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 2. Eine Weitervermietung der Garage durch den Nutzungsberechtigten ist ausgeschlossen. Auch ein eigenmächtiger Platzwechsel in einer Gemeinschaftsgarage ist nicht gestattet. §3 Die Nutzungsgebühr beträgt monatlich € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Gesamtnutzungsgebühr in Höhe von € ist im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats kostenfrei auf das Giro-Konto Nr. bei der Aareal Bank AG (BLZ 60010424) zu entrichten. Der Nutzungsberechtigte erklärt sich bereit, durch eine gesonderte Einzugsermächtigung die Garagennutzungsgebühr von seinem Girokonto abbuchen zu lassen. §4 Bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Wohnungsunternehmens. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist auf Verlangen des Wohnungsunternehmens der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. §5 Die Instandhaltung der Garage obliegt dem Wohnungsunternehmen. Der Nutzungsberechtigte haftet dagegen für alle Schäden, die durch ihn selbst oder sonstige Personen verursacht werden, die das Garagengelände seinetwegen oder wegen seines Fahrzeuges aufsuchen. §6 Das Wohnungsunternehmen haftet nicht für die Entwendung oder Beschädigung der untergestellten Fahrzeuge, außer in Fällen von mindestens grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus ist jede Haftung aus § 536 BGB wegen Mängeln an der Mietsache bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Nutzungsberechtigte sollte zweckmäßigerweise selbst eine Schadensversicherung abschließen. §7 Das Garagentor und evt. vorhandene Pforten und Sperrketten sind geschlossen zu halten. Das Wohnungsunternehmen ist berechtigt, die Räume aus geschäftlichen Gründen oder in Notfällen jederzeit zu betreten. Seite 2/4 Nutzungsvertrag für eine Garage Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH Hechinger Straße 22 72072 Tübingen TEL 07071 / 93 25 - 0 FAX 07071 / 93 25 - 105 [email protected] www.kreisbau.com §8 Der Nutzungsberechtigte erkennt ausdrücklich die nachstehende allgemeine Garagenordnung an. 1. Das Rauchen sowie die Benutzung von offenem Licht und Feuer im Einstellraum, den überdeckten Zu- und Abfahrten und allen Nebenräumen ist verboten. In diesen Räumen dürfen weder Treibstoffe, leere Treibstoffbehälter noch andere Gegenstände aufbewahrt werden. Wagenwäsche und Reparaturen in den vorgenannten Räumen sind nicht gestattet. 2. In den Garagen und Abstellplatzanlagen ist das Hupen, das Ausprobieren und das geräuschvolle laufen lassen der Motoren und das Verursachen sonstigen Lärms nicht gestattet. 3. Für Sauberkeit im Allgemeinen ist zu sorgen. 4. Auf sämtlichen Teilen des Grundstücks dürfen Fahrzeuge nur im Schritttempo fahren. 5. Mit Abschluss dieses Vertrages wurden dem Nutzungsberechtigten Schlüssel ausgehändigt. 6. Die Schlüssel dürfen weder an Dritte abgegeben, noch dürfen weitere davon angefertigt werden. 7. Alle Arbeiten, welche die Ruhe stören, dürfen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht ausgeführt werden. 8. Alle polizeilichen und behördlichen Anordnungen sind zu beachten. §9 Der Nutzungsberechtigte erkennt durch seine Unterschrift an, dass er die Garage in ordnungsgemäßem und einwandfreiem Zustand übernommen hat. Während der Dauer der Mietzeit eintretende Beschädigungen sind auf seine Kosten beheben zu lassen. § 10 Das Wohnungsunternehmen ist bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages und der Garagenordnung berechtigt, das Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Seite 3/4 Nutzungsvertrag für eine Garage TEL 07071 / 93 25 - 0 FAX 07071 / 93 25 - 105 [email protected] www.kreisbau.com Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH Hechinger Straße 22 72072 Tübingen § 11 1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Garage liegt. 3. Sollte eine der getroffenen vertraglichen Regelungen unwirksam sein oder werden, sollen die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben und an die Stelle der rechtsunwirksamen Regelung eine zweckentsprechende zulässige Regelung treten. Wohnungsunternehmen Nutzungsberechtigter Tübingen, den ............................................... (Ort und Datum) Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH Berthold Hartmann ppa. Kunigunde Hügel Seite 4/4 ............................................... (Unterschrift des Mieters)