Rad-Gutachten

Transcrição

Rad-Gutachten
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
TREG9__30
48061
NG5 10/2012
RE
RE dark
8J x 18H2 LK 5x120 ET 30
TREG9SA30
TREG9KA30
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
48061*05
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ:
TREG
Inhaber der ABE
und Hersteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48061*05
Die ABE-Nr. 48061 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ TREG, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0024-10-WIRD/N5 vom 08.10.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 68 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
#
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.10.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 17.12.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0024-10-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.11.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48061*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
12-TAAP-1445
Seite: 1 von 7
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 061
366-0024-10-WIRD/N5
Antragsteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Art:
Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:
TREG
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
TREG8SA35666
TREGUSA40702
TREGHSA45634
TREG9SA30671
TREG8SA35571
TREG9SA30726
TREG9SA35726
TREG0SA45641
TREG8SA48666
TREG0SA45671
TREG9SA20726
TREG9SA35671
TREG0SA40671
TREG0SA40641
I.
Übersicht
Ausführung
TREG6SA32581
TREG6SA32541
TREG6SA32561
TREG6SA32571
TREGASA40566
TREGHSA40601
TREGHSA45601
TREGHSA40634
TREGHSA45634
TREGHSA45634
TREGHSA40651
TREGHSA45651
TREG7SA35651
TREG8KA35651
TREG8SA35651
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD100 ET32
PCD105 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET45
PCD108 ET40
PCD108 ET45
PCD108 ET45
PCD108 ET40
PCD108 ET45
PCD110 ET35
PCD112 ET35
PCD112 ET35
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø58.1
Ø54.1
Ø56.1
Ø57.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Lochkreis
(mm) /
-zahl
100/5
100/5
100/5
100/5
105/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
110/5
112/5
112/5
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
54,1
56,1
57,1
56,6
60,1
60,1
63,4
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
32
32
32
32
40
40
45
40
45
45
40
45
35
35
35
zul.
Radlast
(kg)
750
750
750
750
750
750
750
750
705
750
750
750
750
750
750
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
2144
2144
2144
2144
2144
2144
2144
2144
2284
2144
2144
2144
2144
2144
2144
06/10
06/10
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06/10
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06/10
06/10
06/10
06/10
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 7
TREG8KA35571
TREG8SA35571
TREG8SA48571
TREG8KA35666
TREG8KA35666
TREG8SA35666
TREG8SA35666
TREG8SA48666
TREG0KA40561
TREG0SA40561
TREG0SA45561
TREG0KA40601
TREG0SA40601
TREG0SA45601
TREG0KA40641
TREG0SA40641
TREG0SA45641
TREG0KA40661
TREG0SA40661
TREG0SA45661
TREG0KA40666
TREG0SA40666
TREG0SA45666
TREG0KA40671
TREG0SA40671
TREG0SA40671
TREG0SA45671
TREGUSA40702
TREG9KA30671
TREG9SA30671
TREG9SA35671
TREG9KA30726
TREG9SA20726
TREG9SA30726
TREG9SA35726
TREG9SA45726
I.1.
PCD112 ET35
PCD112 ET35
PCD112 ET48
PCD112 ET35
PCD112 ET35
PCD112 ET35
PCD112 ET35
PCD112 ET48
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET45
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD114.3 ET40
PCD115 ET40
PCD120 ET30
PCD120 ET30
PCD120 ET35
PCD120 ET20
PCD120 ET20
PCD120 ET30
PCD120 ET35
PCD120 ET45
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
ohne
Ø72.6
Ø72.6
Ø72.6
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
115/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
56,1
56,1
56,1
60,1
60,1
60,1
64,1
64,1
64,1
66,1
66,1
66,1
66,6
66,6
66,6
67,1
67,1
67,1
67,1
70,2
67,1
67,1
67,1
72,6
72,6
72,6
72,6
72,6
35
35
48
35
35
35
35
48
40
40
45
40
40
45
40
40
45
40
40
45
40
40
45
40
40
40
45
40
30
30
35
30
20
30
35
45
750
750
750
715
750
715
750
750
750
750
750
725
725
750
725
725
725
695
695
695
750
750
750
735
715
735
715
735
750
750
750
750
750
750
750
750
2144
2144
2144
2254
2144
2254
2144
2144
2144
2144
2144
2217
2217
2144
2217
2217
2217
2327
2327
2327
2144
2144
2144
2181
2254
2181
2254
2181
2144
2144
2144
2144
2144
2144
2144
2144
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller
: Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Handelsmarke
: Dezent RE
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 11,6 kg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
06/10
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Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREGASA40566:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: TREG
Radausführung
: --
: PCD112 ET35
Radgröße
: --
: 8 J X 18 H2
Typzeichen
: KBA 48061
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET35
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 06.10
Herkunftsmerkmal
: --
: made in Germany
Gießereikennzeichnung
: --
: HS
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD mit Nr. RP-004033-A0-144 vom 29.06.2010 liegt vor.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 7
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
1 RENAULT
5 FORD
3 JAGUAR
2 LAND ROVER (GB)
4 VOLVO
7 PEUGEOT
6 VOLVO
10 FIAT
Ausführung
ET
erstellt am
TREGHSA45601
TREGHSA45634;
TREGHSA45634
TREGHSA45634;
TREGHSA45634
TREGHSA45634;
TREGHSA45634
TREGHSA45634;
TREGHSA45634
TREGHSA45651
TREGHSA45651
TREG8KA35651;
TREG8SA35651
45
45
08.10.2012
08.10.2012
Allg.
Hinweise
liegt bei
liegt bei
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08.10.2012
liegt bei
45
08.10.2012
liegt bei
45
08.10.2012
liegt bei
45
45
35
08.10.2012
08.10.2012
08.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 7
8 OPEL, OPEL / VAUXHALL
9 SAAB
11 AUDI
22 AUDI
16 QUATTRO GmbH
20 QUATTRO GmbH
15 FORD
17 FORD
12 SEAT
18 SEAT
13 SKODA
19 SKODA
14 VOLKSWAGEN
21 VOLKSWAGEN
24 AUDI
26 AUDI
25 CHRYSLER (USA)
23 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
27 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
28 FUJI HEAVY IND.(J)
29 FUJI HEAVY IND.(J)
31 SUZUKI
30 TOYOTA
32 SUZUKI
33 TOYOTA
34 HONDA
35 HONDA
36 AUTOMOBILES DACIA S.A.
42 AUTOMOBILES DACIA S.A.
TREG8KA35651;
TREG8SA35651
TREG8KA35651;
TREG8SA35651
TREG8KA35571;
TREG8SA35571
TREG8SA48571
TREG8KA35571;
TREG8SA35571
TREG8SA48571
TREG8KA35571;
TREG8SA35571
TREG8SA48571
TREG8KA35571;
TREG8SA35571
TREG8SA48571
TREG8KA35571;
TREG8SA35571
TREG8SA48571
TREG8KA35571;
TREG8SA35571
TREG8SA48571
TREG8KA35666;
TREG8KA35666;
TREG8SA35666;
TREG8SA35666
TREG8SA48666
TREG8KA35666;
TREG8KA35666;
TREG8SA35666;
TREG8SA35666
TREG8KA35666;
TREG8KA35666;
TREG8SA35666;
TREG8SA35666
TREG8SA48666
TREG0KA40561;
TREG0SA40561
TREG0SA45561
TREG0KA40601;
TREG0SA40601
TREG0KA40601;
TREG0SA40601
TREG0SA45601
TREG0SA45601
TREG0KA40641;
TREG0SA40641
TREG0SA45641
TREG0KA40661;
TREG0SA40661
TREG0SA45661
35
08.10.2012
liegt bei
35
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35
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liegt bei
48
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48
35
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35
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48
40
08.10.2012
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45
40
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08.10.2012
liegt bei
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45
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liegt bei
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45
40
08.10.2012
08.10.2012
liegt bei
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45
08.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 7
37 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A.
40 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A.
38 RENAULT
41 RENAULT
48 CHRYSLER (USA)
52 CITROEN
49 FORD
50 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
53 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
47 KIA
54 KIA
51 KIA MOTORS (SK)
56 KIA MOTORS (SK)
46 MAZDA
55 MAZDA
45 MITSUBISHI
44 PEUGEOT
39 DAIHATSU
43
58
57
67
DAIHATSU
GM DAEWOO (ROK)
OPEL, OPEL / VAUXHALL
GM KOREA (ROK)
68 GM KOREA (ROK)
59 OPEL
61 OPEL
60 SAAB
TREG0KA40661;
TREG0SA40661
TREG0SA45661
40
08.10.2012
liegt bei
45
08.10.2012
liegt bei
TREG0KA40661;
TREG0SA40661
TREG0SA45661
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0SA45671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0SA45671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0SA45671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0SA45671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0KA40671;
TREG0SA40671;
TREG0SA40671
TREG0KA40666;
TREG0SA40666
TREG0SA45666
TREGUSA40702
TREGUSA40702
TREG9KA30671;
TREG9SA30671
TREG9SA35671
TREG9KA30671;
TREG9SA30671
TREG9SA35671
TREG9KA30671;
TREG9SA30671
40
08.10.2012
liegt bei
45
40
08.10.2012
08.10.2012
liegt bei
liegt bei
40
08.10.2012
liegt bei
40
08.10.2012
liegt bei
40
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liegt bei
45
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08.10.2012
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45
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liegt bei
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08.10.2012
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liegt bei
45
40
40
30
08.10.2012
08.10.2012
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08.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
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35
30
08.10.2012
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liegt bei
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35
30
08.10.2012
08.10.2012
liegt bei
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 7
62 SAAB
63 BMW, BMW AG
64 BMW, BMW AG
65 BMW, BMW AG
66 BMW AG
V.2.
TREG9SA35671
TREG9SA20726
TREG9KA30726;
TREG9SA30726
TREG9SA35726
TREG9SA45726
35
20
30
08.10.2012
08.10.2012
08.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
35
45
08.10.2012
08.10.2012
liegt bei
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.10.2012
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Befestigungsteile
Befestigungsteile
Befestigungsteile
Befestigungsteile
Befestigungsteile
Nabenkappe
Nabenkappe
Radbeschreibung
Radzeichnung AEZP Bl.1v4
Radzeichnung AEZP Bl.2v4
Radzeichnung AEZP Bl.3v4
Radzeichnung AEZP Bl.4v4
Tabelle Zentrierringe
Technischer Bericht
Zentrierring 72,6
Zentrierringe
Zentrierringe
Zentrierringe
Unterlagen
AEZ M01
C17F33 BIMECC
AEZ S01-01
AEZ S01-03
C17F27 BIMECC
ZA1318 / ZT2000 / Z07040
ZT2220
2. Ausfertigung
TREG
TREG
TREG
TREG
--RP-004033-A0-144
J02-325-1186-1
Ringe 60
Ringe 70
Ringe 71,6 und diverse
Datum / Änderung / Datum
22.11.1994 12.04.2002
28.05.2007
31.10.1999 01.09.2002
18.08.2003
05.06.2003
15.08.2000
10.12.2004
13.07.2011
20.04.2010
20.04.2010
20.04.2010
20.04.2010
28.08.2006
29.06.2010
23.03.2006
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: TREG
des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG
08.10.2012
58809 Neuenrade-Küntrop
Datum:
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
J
2.2
4
E
D.1
D.2
3
-
-
18
-
19
-
20
-
G
-
/-
T
12
-
13
-
Q
-
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
O.2
-
-
-
O.1
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
5
-
14
P.3
-
10
-
22
-
V.7
D.3
V.9
9
P.2
P.4
L
-
14.1
P.1
-
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREG
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 26J:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 26N:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREG
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 27F:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 27H:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 688:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
MICHELIN
PIRELLI
Reifengröße:
245/40R18
275/35R18
Typ:
S-03
ContiSportContact, ContiSportContact2
SP SPORT 8080E
Pilot Sport PS2
PZero Rosso
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 689:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREG
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
Reifengröße:
235/40R18
265/35R18
Typ:
S-01, S-02, S-03
ContiSportContact, ContiSportContact2
SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
EAGLE F1
MXX3, Pilot Sport
PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
T1-S
AVS Sport, AVS S1-Z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68B:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FULDA
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
Reifengröße:
225/40R18
255/35R18
Typ:
S-02, S-03
ContiSportContact2
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Carat Extremo
EAGLE F1
Pilot Sport, Pilot Sport 2
PZERO, P7000
Proxes T1-S
A008P, AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68H:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
MICHELIN
PIRELLI
Reifengröße:
235/50R18
255/45R18
Typ:
S-03
ContiSportContact, ContiSportContact2
SP Sport 2000
MXX3
P6000, PZERO Rosso
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68L:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREG
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:08.10.2012
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Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
DUNLOP
245/35R18
255/35R18
Typ:
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68T:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
YOKOHAMA
Reifengröße:
225/40R18
245/35R18
Typ:
AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 59 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller
: OPEL
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREG9KA30671
TREG9SA30671
Kennzeichnung
Rad
PCD120 ET30
PCD120 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø72.6 Ø67.1
Ø72.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
750
Kunststoff
750
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJO4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 150 Nm
INSIGNIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95
0G-A
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2144
2144
gültig
ab
Fertig
datum
06/10
06/10
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
Auflagen
Stufenheck;
11A; 24M
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24D; 24J
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 4GK
Stufenheck;
e1*2007/46*0374*..
235/40R18 95
235/45R18 98
245/40R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
0G-A
0G-A
0G-A
e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91
e1*2007/46*0374*..
11A; 24M
235/40R18 91
235/45R18 94
245/40R18 93
245/45R18 96
255/45R18 99
11A; 24M
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24D; 24J
e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95
e1*2007/46*0374*..
11A; 24M; 52J
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 4GK
Kombi;
235/40R18 95
235/45R18 98
245/40R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
235/40R18 95
11A; 24M
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24D; 24J
52J
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 4GK
Nur Insignia OPC;
235/45R18 98
245/40R18 97
52J
11A; 24J; 24M; 52J
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 76Z;
4GK
e1*2001/116*0475*.., 239
e1*2007/46*0374*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 59 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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INSIGNIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W 11A; 24M
0G-A
0G-A/V
0G-A
e1*2007/46*0374*..
e1*2007/46*0860*..
e1*2001/116*0475*.., 239
e1*2007/46*0374*..
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
235/40R18 91W
235/45R18 94
245/40R18 93
245/45R18 96
255/45R18 99
235/40R18 95
11A; 24M
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24D; 24J
52J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 4GK
235/45R18 98
245/40R18 97
52J
11A; 24J; 24M; 52J
Stufenheck;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 76Z;
4GK
Nur Insignia OPC;
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 59 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4GK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 13 34 83 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 59 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Seite: 4 von 4
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 60 SAAB
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller
: SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREG9KA30671
TREG9SA30671
Kennzeichnung
Rad
PCD120 ET30
PCD120 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø72.6 Ø67.1
Ø72.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
750
Kunststoff
750
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SAAB
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJO4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 150 Nm
SAAB 9-5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2007/46*0137*..
YS3G
140 - 221 225/50R18 95
235/40R18 95
235/45R18 98
245/40R18 97
245/45R18 100
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 245; 248
11A; 248
11A; 248
11A; 22I; 245; 248
11A; 22I; 245; 248
11A; 22I; 245; 248; 270
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2144
2144
gültig
ab
Fertig
datum
06/10
06/10
Auflagen
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 4FN
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 60 SAAB
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
4FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 133 48 3 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 60 SAAB
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller
: BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREG9KA30726
TREG9SA30726
Kennzeichnung
Rad
PCD120 ET20
PCD120 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
72,6
72,6
zul.
Radlast
(kg)
750
750
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2144
2144
gültig
ab
Fertig
datum
06/10
06/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: BMW, BMW AG
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; 187 (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör
: ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346L; 346K; R/C; 390X; 346X; M85; 3K; X1; 392C; Z89; ZR;
3K-N1; 1C; 346C; X1-N1; X-N1; 390L; 3L; 3C; 182; 346R; 560X; M3B;
187
Zubehör
: ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL/X; UKL-N1
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJBC
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1; 701; 7L; 6C
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GT; 5L; K-N1; 5K
Zubehör
: ZJB7 ww. OE-Schraube(L=25/28mm)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2 (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör
: ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L (Ab e1*2007/46*0314*05)
Zubehör
: ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör
: ZJB4 ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C
120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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120 Nm
140 Nm
140 Nm
140 Nm
( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
für Typ : GT; K-N1; UKL-N1; UKL/X; X83; 5K; 5L; 6C
( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3L
BMW M3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
G191
M3B
210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 68B
235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
24C; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
BMW X3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18
X83
245/45R18 100
245/45R18 96W
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
68T
11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
654; 68B
11A; 21B; 24C; 57E; 68B;
68T
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631
11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 654; 68B
Auflagen
ab e1*93/81*0029*08;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Auflagen zu Reifen
51J
11A; 248
11A; 24J; 248; 27I
11A; 22P; 24J; 248; 26P;
27H; 27I
Auflagen
BMW 3er (F30) ab
2012; Ab
e1*2007/46*0314*05;
Limousine;
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
BMW Z3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0029*..,
R/C
85 - 142 225/40R18-88
e1*98/14*0029*..
85 - 170 245/35R18 88
255/35R18-90
170
R/C
e1*93/81*0029*..
225/40R18-88
85 - 103 225/40R18
255/35R18
R/C
e1*93/81*0029*..
110 - 142 225/40R18-88
255/35R18-90
BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0314*..
3L
85 - 147 215/45R18 93
85 - 225 225/45R18 91
235/40R18 91
245/40R18 93
nur bis
e1*93/81*0029*07;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
11A; 21B; 22B; 24C; 24M nur bis
11A; 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07;
654; 68B
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio;
346C
e1*98/14*0112*..
346K
24M; 5FE
Coupe; Limousine;
346L
346R
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
e1*97/27*0097*..,
245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE;
e1*98/14*0097*..
57F; 68T
e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
e1*98/14*0146*..
24M; 5FE
77 - 170 225/40R18 88W
225/40R18 92
245/35R18 88Y
255/35R18 90
346L
e1*97/27*0097*..,
e1*98/14*0097*..
85 - 105 225/40R18 88W
85 - 110 255/35R18 90
85 - 170 225/40R18 88W
255/35R18
346X
e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W
e1*98/14*0144*..
135 - 170 225/40R18 88W
170
225/40R18 92
225/40R18 88Y
3K
3K-N1
390L
e1*2007/46*0315*..
e24*2007/46*0022*..
e1*2001/116*0308*..
85 - 160 225/40R18 92
235/40R18 91
85 - 225 225/40R18
225/40R18 92Y
235/40R18 91Y
3L
390L
e1*2007/46*0314*..
e1*2001/116*0308*..
85 - 125 225/40R18 88W
85 - 225 225/40R18
225/40R18 92
235/40R18 91
Stufenheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
11A; 21B; 24J; 57E; 68B 744; 4MM
11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
11A; 22B; 22F; 24D; 5FE;
57F; 68T
11A; 22B; 22F; 24M;
5GA; 57F; 654; 68B
11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
24J; 24M; 5FE
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
5GA; 57F; 654; 68B
721; 725; 73C; 74C;
11A; 21B; 21J; 24J; 57E; 744
68B
10N; 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 51G; 57F; 654; 68B
Limousine; 11A; 22B;
10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M
12A; 51A; 71C; 71K;
Kombi; 11A; 24J; 57E;
721; 725; 73C; 74C;
68B
4KG
11A; 22B; 22L; 24J; 24M
Limousine; 11A; 22B;
22L; 24J; 24M
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
51G; 57E; 68B
Facelift ab
September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
5FE
Nur bis
51G; 57E; 68B
e1*2007/46*0314*04;
Facelift ab
September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W
390L
85 - 190 225/40R18 92
85 - 225 225/40R18
235/40R18 91
Auflagen zu Reifen
5FE
Nicht 330D
51G; 57E; 68B; 68T
11A; 24J
390L
e1*2001/116*0308*..
89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T
235/40R18 91Y 11A; 24J
390X
e1*2001/116*0344*..
155 - 190 225/40R18 92
235/40R18 91
155 - 225 225/40R18 88
235/40R18 91Y
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J; 57E; 575
11A; 24J
3C
390X
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0344*..
120 - 190
120 - 200
120 - 222
120 - 225
3K
3K-N1
3L
390X
e1*2007/46*0315*..
e24*2007/46*0022*..
e1*2007/46*0314*..
e1*2001/116*0344*..
235/40R18 91
225/40R18 92
225/40R18 92
225/40R18 88
235/40R18 91
120 - 240 225/40R18 88
225/40R18 92
235/40R18 91
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J; 52J
11A; 24J; 57E; 575
11A; 24J; 57E; 99B
5FE; 57E; 575
3C
392C
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0346*..
105 - 200 225/40R18 88
225/40R18 92
235/40R18 91
105 - 225 225/40R18 88
235/40R18 91
90 - 200 225/40R18 88W
225/40R18 92
235/40R18 91
90 - 225 225/40R18 88W
235/40R18 91
5FE; 57E; 68B; 68T
3C
392C
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0346*..
5GG
11A; 24J
5FE; 57E; 68B
11A; 24J; 57E; 689
5FE; 57E; 68B; 68T
11A; 24J
5FE; 57E; 68B
11A; 24J; 57E; 689
Auflagen
Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Nur bis
e1*2007/46*0314*04;
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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BMW 5ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95
560X
11A; 24J
245/40R18 93Y 11A; 24J
560X
e1*2001/116*0322*..
145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M
245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M
M ROADSTER,M COUPE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0364*.. 252
M85
225/40R18
Auflagen
nur Kombi
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
nur Limousine
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 51G; 52J
Auflagen
M Roadster (Cabrio);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76Z
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 24C; 244; 247;
271
11A; 21B; 24C; 244; 247;
273
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
X-REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18
X1-N1
235/40R18 91W
245/40R18 93
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 245; 248
11A; 21P; 22I; 245; 248
Auflagen
Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 744; 76O; 820
X-REIHE (X1)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0275*..
X1
85 - 190 225/45R18
235/40R18 91W
245/40R18 93
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 245; 248
11A; 21P; 22I; 245; 248
Auflagen
Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 744; 76O; 820
MINI (COUNTRYMAN)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e24*2007/46*0023*..
UKL-N1
66 - 135 225/40R18 88
e1*2007/46*0496*..
UKL/X
225/45R18 91
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0454*..
X-N1
120 - 230 225/50R18 95
225/55R18 98
235/50R18 97
245/50R18 100
255/45R18 99
X-N1
e1*2007/46*0454*..
Auflagen zu Reifen
11A; 245; 248; 51J
11A; 245; 248; 51J
11A; 245; 248; 51J
11A; 24J; 244
11A; 245; 248
85 - 190 225/45R18
51G
235/40R18 91W 11A; 245; 248
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248
Auflagen
Nur BMW X3;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 744; 76O; 820
X-REIHE (X3)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0512*..
X3
120 - 230 225/50R18 95
225/55R18 98
235/50R18 97
245/50R18 100
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
11A; 245; 248; 51J
11A; 245; 248; 51J
11A; 245; 248; 51J
11A; 24J; 244
11A; 245; 248
Auflagen
Nur BMW X3;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Z4/Z REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2007/46*0373*..
ZR
120 - 190
e1*2001/116*0499*.. 120 - 225
Z89
120 - 250
Auflagen zu Reifen
12T
11A; 12A; 245; 248
12T
Auflagen
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
Reifen
225/40R18 92
235/40R18 91
225/40R18 92
M+S
235/40R18 91
150 - 250 225/40R18 88
1ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0273*..
1K2
70 - 160 225/40R18 91
e1*2007/46*0283*..
1K4
235/40R18 91
245/35R18 92
11A; 12A; 245; 57E; 689 725; 73C; 74C; 76O;
12A; 57E; 68B
97K
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22M; 241; 244; 246; BMW 1er (F20 2011);
247; 26B; 26N; 27F
BMW 1er (F21 2012);
11A; 22M; 241; 244; 246; Ab
247; 26B; 26J; 27F
e1*2007/46*0283*04;
11A; 22M; 24D; 27F; 57F; Ab
570; 68T
e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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1ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e1*2007/46*0277*..
1C
100 - 160 215/40R18 89W 11A; 21B; 22I; 24C; 24M Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0352*..
182
225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D
10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D
721; 725; 73C; 74C;
100 - 225 215/40R18 85Y 11A; 21B; 24C; 57E; 575 744; 76R
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 24C; 57E;
68B; 68T
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 24C; 57E;
689
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 575;
68T
e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89
187
11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Nur bis
24M
e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; 4-türig;
24D
10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D
721; 725; 73C; 74C;
245/35R18 88 11A; 22B; 22H; 22L; 24D; 744
57F; 68T
e1*2007/46*0273*..
1K2
66 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Nur bis
e1*2007/46*0283*..
1K4
24M
e1*2007/46*0283*03;
e1*2001/116*0287*..
187
225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; Nur bis
24M
e1*2007/46*0273*03;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Ab
24D
e1*2001/116*0287*10;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 270; Schrägheck 2-türig;
57F; 68T
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744
5er Gran Turismo Reihe
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0215*..
GT
155 - 300 245/45R18 96
245/50R18
255/45R18 99
5ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0455*..
5K
155 - 230 245/45R18
Auflagen zu Reifen
57E; 571
51G
Auflagen
Nur BMW 5er Gran
Turismo; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744; 75I; 76O
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
Auflagen
Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 75I;
76O; BEN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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5ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0455*..
5K
120 - 300 245/45R18
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
11A; 12A; 245
5L
e1*2007/46*0363*..
155 - 225 225/50R18 95Y 12A
155 - 300 245/45R18
12T; 51G
5L
e1*2007/46*0363*..
120 - 225 225/50R18 95Y 12A
120 - 300 245/45R18
12T; 51G
255/45R18 99 11A; 12A; 245
5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0508*..
K-N1
120 - 300 245/45R18
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
11A; 12A; 245
K-N1
e1*2007/46*0508*..
155 - 300 245/45R18 96
245/50R18
255/45R18 99
57E; 571
51G
K-N1
e1*2007/46*0508*..
155 - 230 245/45R18
12T; 51G
6ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0562*..
6C
230 - 330 225/50R18 95
235/45R18 94
245/45R18
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 75I;
76O; BEN
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
Auflagen
Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 75I;
76O; BEN
Nur BMW 5er Gran
Turismo; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744; 75I; 76O
Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 75I;
76O; BEN
Auflagen
Lim (Gran Coupe 4türig);
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O; BEN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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6ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0562*..
6C
230 - 300 225/50R18 95
235/45R18 94
245/45R18
7er Reihe
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0276*..
7L
155 - 300 245/50R18
e1*2001/116*0490*..
701
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12A; 51G
Auflagen
Nicht Lim (Gran
Coupe 4-türig);
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O; BEN
Auflagen
Nicht
beschussgeschütztes
Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 744;
75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..) ist zulässig.
Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/40 R18
Hinterachse:
245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
245/45R18
Hinterachse:
275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
235/40R18
Hinterachse:
265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R18
Hinterachse:
255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R18
Hinterachse:
245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
820) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
(Dicke 24mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
235/40R18
Hinterachse:
265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BEN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
BMW AG
1K4
e1*2007/46*0283*..
1ER REIHE
Variante(n):
Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 140
y = 170
x = 220
y = 270
x = 170
y = 240
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
27F
27H
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 220
y = 270
x = 220
y = 270
x = 190
y = 220
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
25
Achse
VA
HA
HA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
BMW AG
1K2
e1*2007/46*0273*..
1ER REIHE
Variante(n):
Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 140
y = 170
x = 220
y = 270
x = 170
y = 240
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
27F
27H
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 220
y = 270
x = 220
y = 270
x = 190
y = 220
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
25
Achse
VA
HA
HA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 64 BMW, BMW AG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Seite: 18 von 18
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
Variante(n):
Stufenheck
BMW AG
3L
e1*2007/46*0314*..
BMW 3ER REIHE
Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
27I
27B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 175
y = 270
x = 225
y = 320
x = 170
y = 260
x = 220
y = 310
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 225
y = 320
x = 225
y = 320
x = 220
y = 310
x = 220
y = 310
Aufweiten
um [mm]
23
8
8
25
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 67 GM KOREA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller
: GM KOREA (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREG9KA30671
TREG9SA30671
Kennzeichnung
Rad
PCD120 ET30
PCD120 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø72.6 Ø67.1
Ø72.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
750
Kunststoff
750
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJO4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 150 Nm
MALIBU
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*2007/46*0188*..
KL1G
118 - 123 225/45R18 95
225/50R18 95
235/40R18 95
235/45R18 94
245/40R18 93
245/45R18 96
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
11A; 245; 248; 26P
11A; 245; 248; 26P
11A; 245; 248; 26P
11A; 24J; 248; 26N; 26P
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2144
2144
gültig
ab
Fertig
datum
06/10
06/10
Auflagen
Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 67 GM KOREA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 67 GM KOREA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREG
Stand: 08.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
GM KOREA
KL1G
e9*2007/46*0188*..
MALIBU
Variante(n):
Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 315
y = 305
x = 350
y = 350
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 350
y = 350
x = 350
y = 350
x = 335
y = 280
x = 335
y = 280
Aufweiten
um [mm]
20
8
15
8
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.