Rad-Gutachten
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREG9__30 48061 NG5 10/2012 RE RE dark 8J x 18H2 LK 5x120 ET 30 TREG9SA30 TREG9KA30 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48061*05 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 H2 Typ: TREG Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 48061*05 Die ABE-Nr. 48061 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ TREG, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0024-10-WIRD/N5 vom 08.10.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 68 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. # Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.10.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 17.12.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0024-10-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.11.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48061*05 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 12-TAAP-1445 Seite: 1 von 7 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 48 061 366-0024-10-WIRD/N5 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: TREG Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. TREG8SA35666 TREGUSA40702 TREGHSA45634 TREG9SA30671 TREG8SA35571 TREG9SA30726 TREG9SA35726 TREG0SA45641 TREG8SA48666 TREG0SA45671 TREG9SA20726 TREG9SA35671 TREG0SA40671 TREG0SA40641 I. Übersicht Ausführung TREG6SA32581 TREG6SA32541 TREG6SA32561 TREG6SA32571 TREGASA40566 TREGHSA40601 TREGHSA45601 TREGHSA40634 TREGHSA45634 TREGHSA45634 TREGHSA40651 TREGHSA45651 TREG7SA35651 TREG8KA35651 TREG8SA35651 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD105 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET45 PCD108 ET40 PCD108 ET45 PCD108 ET45 PCD108 ET40 PCD108 ET45 PCD110 ET35 PCD112 ET35 PCD112 ET35 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø54.1 Ø56.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Lochkreis (mm) / -zahl 100/5 100/5 100/5 100/5 105/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 110/5 112/5 112/5 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 54,1 56,1 57,1 56,6 60,1 60,1 63,4 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 32 32 32 32 40 40 45 40 45 45 40 45 35 35 35 zul. Radlast (kg) 750 750 750 750 750 750 750 750 705 750 750 750 750 750 750 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 2144 2144 2144 2144 2144 2144 2144 2144 2284 2144 2144 2144 2144 2144 2144 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 TREG8KA35571 TREG8SA35571 TREG8SA48571 TREG8KA35666 TREG8KA35666 TREG8SA35666 TREG8SA35666 TREG8SA48666 TREG0KA40561 TREG0SA40561 TREG0SA45561 TREG0KA40601 TREG0SA40601 TREG0SA45601 TREG0KA40641 TREG0SA40641 TREG0SA45641 TREG0KA40661 TREG0SA40661 TREG0SA45661 TREG0KA40666 TREG0SA40666 TREG0SA45666 TREG0KA40671 TREG0SA40671 TREG0SA40671 TREG0SA45671 TREGUSA40702 TREG9KA30671 TREG9SA30671 TREG9SA35671 TREG9KA30726 TREG9SA20726 TREG9SA30726 TREG9SA35726 TREG9SA45726 I.1. PCD112 ET35 PCD112 ET35 PCD112 ET48 PCD112 ET35 PCD112 ET35 PCD112 ET35 PCD112 ET35 PCD112 ET48 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET45 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD114.3 ET40 PCD115 ET40 PCD120 ET30 PCD120 ET30 PCD120 ET35 PCD120 ET20 PCD120 ET20 PCD120 ET30 PCD120 ET35 PCD120 ET45 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 ohne Ø72.6 Ø72.6 Ø72.6 ohne ohne ohne ohne ohne Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 115/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 57,1 57,1 57,1 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 56,1 56,1 56,1 60,1 60,1 60,1 64,1 64,1 64,1 66,1 66,1 66,1 66,6 66,6 66,6 67,1 67,1 67,1 67,1 70,2 67,1 67,1 67,1 72,6 72,6 72,6 72,6 72,6 35 35 48 35 35 35 35 48 40 40 45 40 40 45 40 40 45 40 40 45 40 40 45 40 40 40 45 40 30 30 35 30 20 30 35 45 750 750 750 715 750 715 750 750 750 750 750 725 725 750 725 725 725 695 695 695 750 750 750 735 715 735 715 735 750 750 750 750 750 750 750 750 2144 2144 2144 2254 2144 2254 2144 2144 2144 2144 2144 2217 2217 2144 2217 2217 2217 2327 2327 2327 2144 2144 2144 2181 2254 2181 2254 2181 2144 2144 2144 2144 2144 2144 2144 2144 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Handelsmarke : Dezent RE Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 11,6 kg Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 06/10 Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREGASA40566: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : TREG Radausführung : -- : PCD112 ET35 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Typzeichen : KBA 48061 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 06.10 Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany Gießereikennzeichnung : -- : HS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD mit Nr. RP-004033-A0-144 vom 29.06.2010 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 1 RENAULT 5 FORD 3 JAGUAR 2 LAND ROVER (GB) 4 VOLVO 7 PEUGEOT 6 VOLVO 10 FIAT Ausführung ET erstellt am TREGHSA45601 TREGHSA45634; TREGHSA45634 TREGHSA45634; TREGHSA45634 TREGHSA45634; TREGHSA45634 TREGHSA45634; TREGHSA45634 TREGHSA45651 TREGHSA45651 TREG8KA35651; TREG8SA35651 45 45 08.10.2012 08.10.2012 Allg. Hinweise liegt bei liegt bei 45 08.10.2012 liegt bei 45 08.10.2012 liegt bei 45 08.10.2012 liegt bei 45 45 35 08.10.2012 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 8 OPEL, OPEL / VAUXHALL 9 SAAB 11 AUDI 22 AUDI 16 QUATTRO GmbH 20 QUATTRO GmbH 15 FORD 17 FORD 12 SEAT 18 SEAT 13 SKODA 19 SKODA 14 VOLKSWAGEN 21 VOLKSWAGEN 24 AUDI 26 AUDI 25 CHRYSLER (USA) 23 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 27 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 28 FUJI HEAVY IND.(J) 29 FUJI HEAVY IND.(J) 31 SUZUKI 30 TOYOTA 32 SUZUKI 33 TOYOTA 34 HONDA 35 HONDA 36 AUTOMOBILES DACIA S.A. 42 AUTOMOBILES DACIA S.A. TREG8KA35651; TREG8SA35651 TREG8KA35651; TREG8SA35651 TREG8KA35571; TREG8SA35571 TREG8SA48571 TREG8KA35571; TREG8SA35571 TREG8SA48571 TREG8KA35571; TREG8SA35571 TREG8SA48571 TREG8KA35571; TREG8SA35571 TREG8SA48571 TREG8KA35571; TREG8SA35571 TREG8SA48571 TREG8KA35571; TREG8SA35571 TREG8SA48571 TREG8KA35666; TREG8KA35666; TREG8SA35666; TREG8SA35666 TREG8SA48666 TREG8KA35666; TREG8KA35666; TREG8SA35666; TREG8SA35666 TREG8KA35666; TREG8KA35666; TREG8SA35666; TREG8SA35666 TREG8SA48666 TREG0KA40561; TREG0SA40561 TREG0SA45561 TREG0KA40601; TREG0SA40601 TREG0KA40601; TREG0SA40601 TREG0SA45601 TREG0SA45601 TREG0KA40641; TREG0SA40641 TREG0SA45641 TREG0KA40661; TREG0SA40661 TREG0SA45661 35 08.10.2012 liegt bei 35 08.10.2012 liegt bei 35 08.10.2012 liegt bei 48 35 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 48 35 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 48 35 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 48 35 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 48 35 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 48 35 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 48 35 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 35 08.10.2012 liegt bei 48 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 45 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 40 08.10.2012 liegt bei 45 45 40 08.10.2012 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei 45 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 45 08.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 37 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. 40 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. 38 RENAULT 41 RENAULT 48 CHRYSLER (USA) 52 CITROEN 49 FORD 50 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 53 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 47 KIA 54 KIA 51 KIA MOTORS (SK) 56 KIA MOTORS (SK) 46 MAZDA 55 MAZDA 45 MITSUBISHI 44 PEUGEOT 39 DAIHATSU 43 58 57 67 DAIHATSU GM DAEWOO (ROK) OPEL, OPEL / VAUXHALL GM KOREA (ROK) 68 GM KOREA (ROK) 59 OPEL 61 OPEL 60 SAAB TREG0KA40661; TREG0SA40661 TREG0SA45661 40 08.10.2012 liegt bei 45 08.10.2012 liegt bei TREG0KA40661; TREG0SA40661 TREG0SA45661 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0SA45671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0SA45671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0SA45671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0SA45671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0KA40671; TREG0SA40671; TREG0SA40671 TREG0KA40666; TREG0SA40666 TREG0SA45666 TREGUSA40702 TREGUSA40702 TREG9KA30671; TREG9SA30671 TREG9SA35671 TREG9KA30671; TREG9SA30671 TREG9SA35671 TREG9KA30671; TREG9SA30671 40 08.10.2012 liegt bei 45 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 40 08.10.2012 liegt bei 40 08.10.2012 liegt bei 40 08.10.2012 liegt bei 45 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 45 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 45 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 45 40 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 40 08.10.2012 liegt bei 40 08.10.2012 liegt bei 45 40 40 30 08.10.2012 08.10.2012 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 35 30 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei 35 30 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 62 SAAB 63 BMW, BMW AG 64 BMW, BMW AG 65 BMW, BMW AG 66 BMW AG V.2. TREG9SA35671 TREG9SA20726 TREG9KA30726; TREG9SA30726 TREG9SA35726 TREG9SA45726 35 20 30 08.10.2012 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei 35 45 08.10.2012 08.10.2012 liegt bei liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 08.10.2012 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Befestigungsteile Befestigungsteile Befestigungsteile Befestigungsteile Befestigungsteile Nabenkappe Nabenkappe Radbeschreibung Radzeichnung AEZP Bl.1v4 Radzeichnung AEZP Bl.2v4 Radzeichnung AEZP Bl.3v4 Radzeichnung AEZP Bl.4v4 Tabelle Zentrierringe Technischer Bericht Zentrierring 72,6 Zentrierringe Zentrierringe Zentrierringe Unterlagen AEZ M01 C17F33 BIMECC AEZ S01-01 AEZ S01-03 C17F27 BIMECC ZA1318 / ZT2000 / Z07040 ZT2220 2. Ausfertigung TREG TREG TREG TREG --RP-004033-A0-144 J02-325-1186-1 Ringe 60 Ringe 70 Ringe 71,6 und diverse Datum / Änderung / Datum 22.11.1994 12.04.2002 28.05.2007 31.10.1999 01.09.2002 18.08.2003 05.06.2003 15.08.2000 10.12.2004 13.07.2011 20.04.2010 20.04.2010 20.04.2010 20.04.2010 28.08.2006 29.06.2010 23.03.2006 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: TREG des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG 08.10.2012 58809 Neuenrade-Küntrop Datum: Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 J 2.2 4 E D.1 D.2 3 - - 18 - 19 - 20 - G - /- T 12 - 13 - Q - - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - O.2 - - - O.1 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 5 - 14 P.3 - 10 - 22 - V.7 D.3 V.9 9 P.2 P.4 L - 14.1 P.1 - S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREG :Alu-Design GmbH & Co. KG :08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26J: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREG :Alu-Design GmbH & Co. KG :08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27H: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 688: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP MICHELIN PIRELLI Reifengröße: 245/40R18 275/35R18 Typ: S-03 ContiSportContact, ContiSportContact2 SP SPORT 8080E Pilot Sport PS2 PZero Rosso Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 689: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREG :Alu-Design GmbH & Co. KG :08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP GOODYEAR MICHELIN PIRELLI TOYO YOKOHAMA Reifengröße: 235/40R18 265/35R18 Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact2 SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2 EAGLE F1 MXX3, Pilot Sport PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO T1-S AVS Sport, AVS S1-Z Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68B: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI TOYO YOKOHAMA Reifengröße: 225/40R18 255/35R18 Typ: S-02, S-03 ContiSportContact2 SP Sport 8000, SP Sport 9000 Carat Extremo EAGLE F1 Pilot Sport, Pilot Sport 2 PZERO, P7000 Proxes T1-S A008P, AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68H: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP MICHELIN PIRELLI Reifengröße: 235/50R18 255/45R18 Typ: S-03 ContiSportContact, ContiSportContact2 SP Sport 2000 MXX3 P6000, PZERO Rosso Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68L: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREG :Alu-Design GmbH & Co. KG :08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: DUNLOP 245/35R18 255/35R18 Typ: SP Sport 8000, SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68T: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: YOKOHAMA Reifengröße: 225/40R18 245/35R18 Typ: AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 59 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : OPEL Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREG9KA30671 TREG9SA30671 Kennzeichnung Rad PCD120 ET30 PCD120 ET30 Kennzeichnung Zentrierring Ø72.6 Ø67.1 Ø72.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 750 Kunststoff 750 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm INSIGNIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 0G-A zul. Abroll umf. (mm) 2144 2144 gültig ab Fertig datum 06/10 06/10 Auflagen zu Reifen 11A; 24M Auflagen Stufenheck; 11A; 24M 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24D; 24J Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4GK Stufenheck; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 235/45R18 98 245/40R18 97 245/45R18 96 255/45R18 99 0G-A 0G-A 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91 e1*2007/46*0374*.. 11A; 24M 235/40R18 91 235/45R18 94 245/40R18 93 245/45R18 96 255/45R18 99 11A; 24M 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24D; 24J e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 e1*2007/46*0374*.. 11A; 24M; 52J Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4GK Kombi; 235/40R18 95 235/45R18 98 245/40R18 97 245/45R18 96 255/45R18 99 235/40R18 95 11A; 24M 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24D; 24J 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4GK Nur Insignia OPC; 235/45R18 98 245/40R18 97 52J 11A; 24J; 24M; 52J Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z; 4GK e1*2001/116*0475*.., 239 e1*2007/46*0374*.. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 59 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 INSIGNIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W 11A; 24M 0G-A 0G-A/V 0G-A e1*2007/46*0374*.. e1*2007/46*0860*.. e1*2001/116*0475*.., 239 e1*2007/46*0374*.. Auflagen Kombi; Frontantrieb; 235/40R18 91W 235/45R18 94 245/40R18 93 245/45R18 96 255/45R18 99 235/40R18 95 11A; 24M 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24D; 24J 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4GK 235/45R18 98 245/40R18 97 52J 11A; 24J; 24M; 52J Stufenheck; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z; 4GK Nur Insignia OPC; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 59 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4GK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 13 34 83 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 59 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 60 SAAB Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREG9KA30671 TREG9SA30671 Kennzeichnung Rad PCD120 ET30 PCD120 ET30 Kennzeichnung Zentrierring Ø72.6 Ø67.1 Ø72.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 750 Kunststoff 750 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm SAAB 9-5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2007/46*0137*.. YS3G 140 - 221 225/50R18 95 235/40R18 95 235/45R18 98 245/40R18 97 245/45R18 100 255/45R18 99 Auflagen zu Reifen 11A; 22I; 245; 248 11A; 248 11A; 248 11A; 22I; 245; 248 11A; 22I; 245; 248 11A; 22I; 245; 248; 270 zul. Abroll umf. (mm) 2144 2144 gültig ab Fertig datum 06/10 06/10 Auflagen Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4FN Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 60 SAAB Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 4FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 133 48 3 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 60 SAAB Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREG9KA30726 TREG9SA30726 Kennzeichnung Rad PCD120 ET20 PCD120 ET30 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 72,6 72,6 zul. Radlast (kg) 750 750 zul. Abroll umf. (mm) 2144 2144 gültig ab Fertig datum 06/10 06/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; 187 (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 346L; 346K; R/C; 390X; 346X; M85; 3K; X1; 392C; Z89; ZR; 3K-N1; 1C; 346C; X1-N1; X-N1; 390L; 3L; 3C; 182; 346R; 560X; M3B; 187 Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL/X; UKL-N1 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; X-N1; 701; 7L; 6C Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GT; 5L; K-N1; 5K Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube(L=25/28mm) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2 (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L (Ab e1*2007/46*0314*05) Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C 120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 120 Nm 140 Nm 140 Nm 140 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 für Typ : GT; K-N1; UKL-N1; UKL/X; X83; 5K; 5L; 6C ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3 ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3L BMW M3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen G191 M3B 210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 68B 235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C BMW X3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 X83 245/45R18 100 245/45R18 96W Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 68T 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 654; 68B 11A; 21B; 24C; 57E; 68B; 68T 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 654; 68B Auflagen ab e1*93/81*0029*08; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen zu Reifen 51J 11A; 248 11A; 24J; 248; 27I 11A; 22P; 24J; 248; 26P; 27H; 27I Auflagen BMW 3er (F30) ab 2012; Ab e1*2007/46*0314*05; Limousine; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O BMW Z3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0029*.., R/C 85 - 142 225/40R18-88 e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 255/35R18-90 170 R/C e1*93/81*0029*.. 225/40R18-88 85 - 103 225/40R18 255/35R18 R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 255/35R18-90 BMW 3ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0314*.. 3L 85 - 147 215/45R18 93 85 - 225 225/45R18 91 235/40R18 91 245/40R18 93 nur bis e1*93/81*0029*07; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 11A; 21B; 22B; 24C; 24M nur bis 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07; 654; 68B Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 BMW 3ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio; 346C e1*98/14*0112*.. 346K 24M; 5FE Coupe; Limousine; 346L 346R e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. e1*97/27*0097*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; e1*98/14*0097*.. 57F; 68T e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; e1*98/14*0146*.. 24M; 5FE 77 - 170 225/40R18 88W 225/40R18 92 245/35R18 88Y 255/35R18 90 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 85 - 105 225/40R18 88W 85 - 110 255/35R18 90 85 - 170 225/40R18 88W 255/35R18 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W e1*98/14*0144*.. 135 - 170 225/40R18 88W 170 225/40R18 92 225/40R18 88Y 3K 3K-N1 390L e1*2007/46*0315*.. e24*2007/46*0022*.. e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/40R18 92 235/40R18 91 85 - 225 225/40R18 225/40R18 92Y 235/40R18 91Y 3L 390L e1*2007/46*0314*.. e1*2001/116*0308*.. 85 - 125 225/40R18 88W 85 - 225 225/40R18 225/40R18 92 235/40R18 91 Stufenheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 11A; 21B; 24J; 57E; 68B 744; 4MM 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 68T 11A; 22B; 22F; 24M; 5GA; 57F; 654; 68B 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 5GA; 57F; 654; 68B 721; 725; 73C; 74C; 11A; 21B; 21J; 24J; 57E; 744 68B 10N; 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 654; 68B Limousine; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; Kombi; 11A; 24J; 57E; 721; 725; 73C; 74C; 68B 4KG 11A; 22B; 22L; 24J; 24M Limousine; 11A; 22B; 22L; 24J; 24M Nur bis e1*2007/46*0315*05; 51G; 57E; 68B Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O 5FE Nur bis 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 BMW 3ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 390L 85 - 190 225/40R18 92 85 - 225 225/40R18 235/40R18 91 Auflagen zu Reifen 5FE Nicht 330D 51G; 57E; 68B; 68T 11A; 24J 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D 89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T 235/40R18 91Y 11A; 24J 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 235/40R18 91 155 - 225 225/40R18 88 235/40R18 91Y 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J; 57E; 575 11A; 24J 3C 390X e1*2007/46*0316*.. e1*2001/116*0344*.. 120 - 190 120 - 200 120 - 222 120 - 225 3K 3K-N1 3L 390X e1*2007/46*0315*.. e24*2007/46*0022*.. e1*2007/46*0314*.. e1*2001/116*0344*.. 235/40R18 91 225/40R18 92 225/40R18 92 225/40R18 88 235/40R18 91 120 - 240 225/40R18 88 225/40R18 92 235/40R18 91 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J; 52J 11A; 24J; 57E; 575 11A; 24J; 57E; 99B 5FE; 57E; 575 3C 392C e1*2007/46*0316*.. e1*2001/116*0346*.. 105 - 200 225/40R18 88 225/40R18 92 235/40R18 91 105 - 225 225/40R18 88 235/40R18 91 90 - 200 225/40R18 88W 225/40R18 92 235/40R18 91 90 - 225 225/40R18 88W 235/40R18 91 5FE; 57E; 68B; 68T 3C 392C e1*2007/46*0316*.. e1*2001/116*0346*.. 5GG 11A; 24J 5FE; 57E; 68B 11A; 24J; 57E; 689 5FE; 57E; 68B; 68T 11A; 24J 5FE; 57E; 68B 11A; 24J; 57E; 689 Auflagen Nur bis e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Nur bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Nur bis e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Nur bis e1*2007/46*0314*04; Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 BMW 5ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 560X 11A; 24J 245/40R18 93Y 11A; 24J 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M 245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M M ROADSTER,M COUPE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0364*.. 252 M85 225/40R18 Auflagen nur Kombi Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C nur Limousine Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 51G; 52J Auflagen M Roadster (Cabrio); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 533; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Z Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O X-REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18 X1-N1 235/40R18 91W 245/40R18 93 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 245; 248 11A; 21P; 22I; 245; 248 Auflagen Nur BMW X1; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76O; 820 X-REIHE (X1) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0275*.. X1 85 - 190 225/45R18 235/40R18 91W 245/40R18 93 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 245; 248 11A; 21P; 22I; 245; 248 Auflagen Nur BMW X1; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76O; 820 MINI (COUNTRYMAN) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e24*2007/46*0023*.. UKL-N1 66 - 135 225/40R18 88 e1*2007/46*0496*.. UKL/X 225/45R18 91 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 X-REIHE (X1, X3, X5, X6) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0454*.. X-N1 120 - 230 225/50R18 95 225/55R18 98 235/50R18 97 245/50R18 100 255/45R18 99 X-N1 e1*2007/46*0454*.. Auflagen zu Reifen 11A; 245; 248; 51J 11A; 245; 248; 51J 11A; 245; 248; 51J 11A; 24J; 244 11A; 245; 248 85 - 190 225/45R18 51G 235/40R18 91W 11A; 245; 248 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 Auflagen Nur BMW X3; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Nur BMW X1; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76O; 820 X-REIHE (X3) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0512*.. X3 120 - 230 225/50R18 95 225/55R18 98 235/50R18 97 245/50R18 100 255/45R18 99 Auflagen zu Reifen 11A; 245; 248; 51J 11A; 245; 248; 51J 11A; 245; 248; 51J 11A; 24J; 244 11A; 245; 248 Auflagen Nur BMW X3; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Z4/Z REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2007/46*0373*.. ZR 120 - 190 e1*2001/116*0499*.. 120 - 225 Z89 120 - 250 Auflagen zu Reifen 12T 11A; 12A; 245; 248 12T Auflagen Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; Reifen 225/40R18 92 235/40R18 91 225/40R18 92 M+S 235/40R18 91 150 - 250 225/40R18 88 1ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0273*.. 1K2 70 - 160 225/40R18 91 e1*2007/46*0283*.. 1K4 235/40R18 91 245/35R18 92 11A; 12A; 245; 57E; 689 725; 73C; 74C; 76O; 12A; 57E; 68B 97K Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22M; 241; 244; 246; BMW 1er (F20 2011); 247; 26B; 26N; 27F BMW 1er (F21 2012); 11A; 22M; 241; 244; 246; Ab 247; 26B; 26J; 27F e1*2007/46*0283*04; 11A; 22M; 24D; 27F; 57F; Ab 570; 68T e1*2007/46*0273*04; Kombilimousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 1ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e1*2007/46*0277*.. 1C 100 - 160 215/40R18 89W 11A; 21B; 22I; 24C; 24M Cabrio; Coupe; e1*2001/116*0352*.. 182 225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 725; 73C; 74C; 100 - 225 215/40R18 85Y 11A; 21B; 24C; 57E; 575 744; 76R 225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 24C; 57E; 68B; 68T 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 24C; 57E; 689 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 575; 68T e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 187 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Nur bis 24M e1*2001/116*0287*09; 225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; 4-türig; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 725; 73C; 74C; 245/35R18 88 11A; 22B; 22H; 22L; 24D; 744 57F; 68T e1*2007/46*0273*.. 1K2 66 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Nur bis e1*2007/46*0283*.. 1K4 24M e1*2007/46*0283*03; e1*2001/116*0287*.. 187 225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; Nur bis 24M e1*2007/46*0273*03; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Ab 24D e1*2001/116*0287*10; 245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 270; Schrägheck 2-türig; 57F; 68T Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744 5er Gran Turismo Reihe Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0215*.. GT 155 - 300 245/45R18 96 245/50R18 255/45R18 99 5ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0455*.. 5K 155 - 230 245/45R18 Auflagen zu Reifen 57E; 571 51G Auflagen Nur BMW 5er Gran Turismo; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 75I; 76O Auflagen zu Reifen 12T; 51G Auflagen Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 75I; 76O; BEN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 5ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0455*.. 5K 120 - 300 245/45R18 255/45R18 99 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 11A; 12A; 245 5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 225 225/50R18 95Y 12A 155 - 300 245/45R18 12T; 51G 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 225 225/50R18 95Y 12A 120 - 300 245/45R18 12T; 51G 255/45R18 99 11A; 12A; 245 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0508*.. K-N1 120 - 300 245/45R18 255/45R18 99 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 11A; 12A; 245 K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 245/45R18 96 245/50R18 255/45R18 99 57E; 571 51G K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 230 245/45R18 12T; 51G 6ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0562*.. 6C 230 - 330 225/50R18 95 235/45R18 94 245/45R18 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 75I; 76O; BEN Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Auflagen Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 75I; 76O; BEN Nur BMW 5er Gran Turismo; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 75I; 76O Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 75I; 76O; BEN Auflagen Lim (Gran Coupe 4türig); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; BEN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 6ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0562*.. 6C 230 - 300 225/50R18 95 235/45R18 94 245/45R18 7er Reihe Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0276*.. 7L 155 - 300 245/50R18 e1*2001/116*0490*.. 701 255/45R18 99 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12A; 51G Auflagen Nicht Lim (Gran Coupe 4-türig); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; BEN Auflagen Nicht beschussgeschütztes Fz.; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 744; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40 R18 Hinterachse: 245/35 R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 820) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 24mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BEN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: BMW AG 1K4 e1*2007/46*0283*.. 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 190 y = 220 x = 140 y = 170 x = 220 y = 270 x = 170 y = 240 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 27F 27H 26J Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 190 y = 220 x = 220 y = 270 x = 220 y = 270 x = 190 y = 220 Aufweiten um [mm] 8 30 8 25 Achse VA HA HA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: BMW AG 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 190 y = 220 x = 140 y = 170 x = 220 y = 270 x = 170 y = 240 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 27F 27H 26J Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 190 y = 220 x = 220 y = 270 x = 220 y = 270 x = 190 y = 220 Aufweiten um [mm] 8 30 8 25 Achse VA HA HA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 64 BMW, BMW AG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): Stufenheck BMW AG 3L e1*2007/46*0314*.. BMW 3ER REIHE Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B 27I 27B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 175 y = 270 x = 225 y = 320 x = 170 y = 260 x = 220 y = 310 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 225 y = 320 x = 225 y = 320 x = 220 y = 310 x = 220 y = 310 Aufweiten um [mm] 23 8 8 25 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 67 GM KOREA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREG9KA30671 TREG9SA30671 Kennzeichnung Rad PCD120 ET30 PCD120 ET30 Kennzeichnung Zentrierring Ø72.6 Ø67.1 Ø72.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 750 Kunststoff 750 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm MALIBU Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*2007/46*0188*.. KL1G 118 - 123 225/45R18 95 225/50R18 95 235/40R18 95 235/45R18 94 245/40R18 93 245/45R18 96 255/45R18 99 Auflagen zu Reifen 11A; 245; 248; 26P 11A; 245; 248; 26P 11A; 245; 248; 26P 11A; 24J; 248; 26N; 26P zul. Abroll umf. (mm) 2144 2144 gültig ab Fertig datum 06/10 06/10 Auflagen Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 67 GM KOREA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 67 GM KOREA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 67 GM KOREA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREG Stand: 08.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: GM KOREA KL1G e9*2007/46*0188*.. MALIBU Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 315 y = 305 x = 350 y = 350 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27F 27H Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 350 y = 350 x = 350 y = 350 x = 335 y = 280 x = 335 y = 280 Aufweiten um [mm] 20 8 15 8 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.