Rechtssache C-520/09 P: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer

Transcrição

Rechtssache C-520/09 P: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer
C 340/2
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
19.11.2011
V
(Bekanntmachungen)
GERICHTSVERFAHREN
GERICHTSHOF
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 29.
September 2011 — Arkema SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-520/09 P) (1)
(Rechtsmittel — Kartelle — Art. 81 EG und 53 EWR-Ab­
kommen — Europäischer Markt für Monochloressigsäure —
Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltenswei­
sen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerech­
net werden können — Vermutung der Ausübung eines
bestimmenden Einflusses — Begründungspflicht)
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 29.
September 2011 — Elf Aquitaine SA/Europäische
Kommission
(Rechtssache C-521/09 P) (1)
(2011/C 340/02)
(Rechtsmittel — Kartelle — Art. 81 EG und 53 EWR-Ab­
kommen — Markt für Monochloressigsäure — Vorschriften,
nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Toch­
tergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden kön­
nen
—
Vermutung
der
tatsächlichen
Ausübung
eines bestimmenden Einflusses — Verteidigungsrechte —
Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Französisch
(2011/C 340/03)
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Arkema SA (Prozessbevollmächtigter: M. De­
broux, avocat)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozess­
bevollmächtigte: A. Bouquet und F. Castillo de la Torre)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte
Kammer) vom 30. September 2009, Arkema/Kommission
(T-168/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittel­
führerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4876
endgültig der Kommission vom 19. Januar 2005 in einem Ver­
fahren nach Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53 EWR-Abkommen
betreffend ein Kartell auf dem Monochloressigsäuremarkt und,
hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Rechtsmittelführerin
festgesetzten Geldbuße abgewiesen hat — Verkennung der Re­
geln, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer
Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden
können — Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
und des Rechts auf ein faires Verfahren — Verkennung der
Bedeutung der Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung
von Geldbußen
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Arkema SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 13.2.2010.
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Elf Aquitaine SA (Prozessbevollmächtigte: E.
Morgan de Rivery, S. Thibault-Liger und E. Lagathu, avocats)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozess­
bevollmächtigte: A. Bouquet und F. Castillo de la Torre)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte
Kammer) vom 30. September 2009, Elf Aquitaine/Kommission
(T-174/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittel­
führerin abgewiesen hat, mit der diese die Nichtigerklärung
der Entscheidung C(2004) 4876 endgültig der Kommission
vom 19. Januar 2005 in einem Verfahren nach Art. 81 EG
und Art. 53 EWR-Abkommen in Bezug auf ein Kartell auf
dem Monochloressigsäuremarkt und, hilfsweise, die Nichtig­
erklärung oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geld­
buße beantragt hat — Verkennung der Grundsätze der Un­
schuldsvermutung und der individuellen Bestrafung sowie der
Regeln über die Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Praktiken
eines Tochterunternehmens zu seinem Mutterunternehmen —
Verletzung der Verteidigungsrechte und der Begründungspflicht
Tenor
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemein­
schaften vom 30. September 2009, Elf Aquitaine/Kommission
(T-174/05), wird aufgehoben.