Rechtssache C-520/09 P: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer
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Rechtssache C-520/09 P: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer
C 340/2 DE Amtsblatt der Europäischen Union 19.11.2011 V (Bekanntmachungen) GERICHTSVERFAHREN GERICHTSHOF Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 — Arkema SA/Europäische Kommission (Rechtssache C-520/09 P) (1) (Rechtsmittel — Kartelle — Art. 81 EG und 53 EWR-Ab kommen — Europäischer Markt für Monochloressigsäure — Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltenswei sen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerech net werden können — Vermutung der Ausübung eines bestimmenden Einflusses — Begründungspflicht) Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 — Elf Aquitaine SA/Europäische Kommission (Rechtssache C-521/09 P) (1) (2011/C 340/02) (Rechtsmittel — Kartelle — Art. 81 EG und 53 EWR-Ab kommen — Markt für Monochloressigsäure — Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Toch tergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden kön nen — Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses — Verteidigungsrechte — Begründungspflicht) Verfahrenssprache: Französisch (2011/C 340/03) Verfahrensbeteiligte Rechtsmittelführerin: Arkema SA (Prozessbevollmächtigter: M. De broux, avocat) Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozess bevollmächtigte: A. Bouquet und F. Castillo de la Torre) Gegenstand Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009, Arkema/Kommission (T-168/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittel führerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4876 endgültig der Kommission vom 19. Januar 2005 in einem Ver fahren nach Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53 EWR-Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Monochloressigsäuremarkt und, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Rechtsmittelführerin festgesetzten Geldbuße abgewiesen hat — Verkennung der Re geln, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können — Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Rechts auf ein faires Verfahren — Verkennung der Bedeutung der Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen Tenor 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Arkema SA trägt die Kosten. (1) ABl. C 37 vom 13.2.2010. Verfahrenssprache: Französisch Verfahrensbeteiligte Rechtsmittelführerin: Elf Aquitaine SA (Prozessbevollmächtigte: E. Morgan de Rivery, S. Thibault-Liger und E. Lagathu, avocats) Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozess bevollmächtigte: A. Bouquet und F. Castillo de la Torre) Gegenstand Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009, Elf Aquitaine/Kommission (T-174/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittel führerin abgewiesen hat, mit der diese die Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 4876 endgültig der Kommission vom 19. Januar 2005 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen in Bezug auf ein Kartell auf dem Monochloressigsäuremarkt und, hilfsweise, die Nichtig erklärung oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geld buße beantragt hat — Verkennung der Grundsätze der Un schuldsvermutung und der individuellen Bestrafung sowie der Regeln über die Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Praktiken eines Tochterunternehmens zu seinem Mutterunternehmen — Verletzung der Verteidigungsrechte und der Begründungspflicht Tenor 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemein schaften vom 30. September 2009, Elf Aquitaine/Kommission (T-174/05), wird aufgehoben.