Untitled - GaLaBau

Transcrição

Untitled - GaLaBau
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
Mitglieder
Berufsständische Arbeit
1.
Aus der Verbandsarbeit
Bildung und Nachwuchswerbung
1.
Bundesweiter Berufswettbewerb wieder auf der GaLaBau in Nürnberg
2.
Bundesweiter Schülerwettbewerb
3.
Zeugnisübergabe im Land Brandenburg und Lehrabschlussfeier in Berlin
4.
Aus der Nachwuchswerbung
Der Betrieb
1.
Vorabinformation zur Klassifizierung der Berufe
2.
BAMAKA-Sonderkonditionen bei A.T.U
3.
Betrieb zu veräußern
4.
Aktuelle Pflanzenschutzinformation
5.
Ergebnisse der Konjunkturumfrage IV/2010
Bauvertragsrecht
1.
Neuregelung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
2.
Endgültiges Aus für „Leitfabrikate“
3.
Ausschlussfolgen bei widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz
4.
Ersatzvornahme ausnahmsweise rechtmäßig auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung
5.
Keine Haftung des Bauunternehmers für Schäden am Nachbarhaus ohne Verschulden
Arbeits- und Sozialrecht
1.
Kurzarbeitergeldregelungen bis zum 31.12.2012 verlängert
2.
„Anlernvertrag“ in anerkannten Ausbildungsberufen unwirksam
3.
Sachgrund der Vertretung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Steuern und Versicherungen
1.
Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung der Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale (ELStAM)
2.
Neuanlage eines Gartens ist nicht steuerlich absetzbar
3.
Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber bewirkt Arbeitslohn
Ankündigungen
1.
FLL-Fachtagung „Freiflächenmanagement“
2.
FLL-„Baumkontrollrichtlinien“ überarbeitet
3.
FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen“
5
6
11
11
11
12
15
16
16
16
17
19
21
22
22
23
24
25
26
27
28
28
29
30
30
3
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Anlagenverzeichnis
4
•
Schreiben an die IHK-Präsidenten
•
Schülerwettbewerb 2011 „Unser Schulhof - Wir sehen rot grün“
•
Ideensammlung für Ausbildungsbetriebe
•
Flyer FLL-Fachtagung „Eingehende Untersuchungen bei Auffälligkeiten nach der Regelkontrolle“
•
Flyer FLL-Fachtagung „Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimmteiche)“
•
Berlin-Brandenburgische Gartenbaumitteilungen 10/2010
•
Vergaberechts-Report 9/2010
•
Baurechts-Report 9/2010
•
Informationen Dataflor
•
Informationen 3B TEC
•
Informationen Mexxsoft
•
Informationen Patzer-Verlag 3x
•
Informationen Schmidt-Elsner 3x
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
I. Mitglieder
1.
Neuaufnahmen
1.1.
Außerordentliche Mitglieder
•
1.2.
Landschafts- und Erdbau
Hartmut Hirschböck-Stein
Berliner Str. 269
16515 Oranienburg
Fon:
0 33 01 – 53 01 21
Fax:
0 33 01 – 53 01 21
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.hirschboeck-stein.de
Fördermitglieder
•
3B TEC Aufbereitungssysteme GmbH
PROSCREEN SIEBMASCHINEN
Gottlieb-Daimler-Str. 17
14974 Ludwigsfelde
Fon:
0 33 78 – 20 77 66
0 33 78 – 20 23 62
Fax:
0 33 78 – 20 77 67
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Internet: www.proscreen.de
5
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
II. BERUFSSTÄNDISCHE ARBEIT
1.
Aus der Verbandsarbeit
Mitarbeit im VFL-Vorstand beendet
Letztmalig nahm Oliver Hoch als scheidendes Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung von Landesgartenschauen in Brandenburg e.V. (VFL) am 27.08.2010 an der Vorstandssitzung und nachfolgenden Mitgliederversammlung des Vereins teil. Der VFL vertritt damit nur noch die Interessen des
Brandenburger Produktionsgartenbaus. Der Austritt des Fachverbandes aus dem VFL war bereits
zum Vorjahresende wirksam geworden, zur gemeinsamen Interessenvertretung des Grünen Berufsstandes wurde gemeinsam mit dem BDLA und anderen Verbänden ein breit aufgestellter, länderübergreifender Verein zur Förderung von Gartenschauen in Berlin und Brandenburg e.V. (VFG) gegründet.
IHK-Runde zum Berliner Leitbild Grün
Nachdem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erste Überlegungen zu einem Berliner Leitbild
Grün dargelegt hatte, sind durch die IHK Berlin Forderungen der Wirtschaft formuliert worden. Um die
Diskussion und Weiterentwicklung dieser Forderungen ging es in einer Expertenrunde der IHK am
27.08.2010. Für den FGL nahmen Carsten Henselek und Rita Kaiser teil.
Sommerfest FG Bau bei Herbstwetter
Das traditionelle Sommerfest der Fachgemeinschaft Bau auf Schloss Lindstedt am 27.08.2010 wurde
von Berlins Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer und Brandenburgs Infrastrukturminister
Jörg Vogelsänger eröffnet. Über 300 Gäste machten den Abend trotz herbstlicher Wetterverhältnisse
zu einer gelungenen Veranstaltung. Die Geschäftsführer des FGL nutzten das Sommerfest für interessante Gespräche.
20. FGL-Vorstandssitzung vor der GaLaBau in Nürnberg
Die Vorbereitung des BGL-Verbandskongresses auf GaLaBau-Fachmesse in Nürnberg stand im Mittelpunkt der 20. FGL-Vorstandssitzung am 31.08.2010. Neben der Aufnahme einiger Neumitglieder
stand diesmal auch die zukünftige Ausrichtung des berufsständischen Trägers SGA zur Diskussion.
Berliner Baumforum diesmal in der Pflanzenphysiologie der FU
Das alljährliche „Berliner Baumforum“ fand am 02.09.2010 im Institut für Pflanzenphysiologie der FU
Berlin statt. Im überfüllten Großen Hörsaal wurde über Baumschutz auf Baustellen, Baummanagement, Baumpflanzung und –pflege, Baumschädlinge und Baumkontrolle und die jeweiligen rechtlichen
Grundlagen referiert und diskutiert, während sich im Foyerbereich die Branche mit Infoständen präsentierte. Die LAGF und der FGL waren mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, Ansprechpartner für
die Besucher waren Gregor Orlik und FGL-Justitiar Manfred Gnoss.
Treffen der Projektgruppen zu den Themengärten in Prenzlau
Nachdem der FGL seine Mitglieder zur Teilnahme an der Gestaltung von zwölf Themengärten auf der
Landesgartenschau Prenzlau 2013 aufgerufen hatte, konnten für alle zwölf Gärten interessierte Projektgruppen jeweils aus einem Landschaftsgärtner und einem Landschaftsarchitekten gefunden werden. Am 03.09.2010 trafen sich die Projektgruppen zum ersten Mal vor Ort, um sich über das Thema
der Landesgartenschau und die konkreten Bedingungen für die Themengärten zu informieren. Ein
Rundgang über das zukünftige Landesgartenschaugelände rundete die Veranstaltung ab. Das Projekt
wird seitens des FGL durch Rita Kaiser begleitet.
Gartenland Brandenburg plant Herbstworkshop
Am 06.09. traf sich der Vorstand des Vereins Gartenland Brandenburg e.V., um den kommenden
Herbstworkshop vorzubereiten. Mit Fragen der Verantwortung rund um den Baum steht diesmal ein
branchennahes Thema auf dem Programm, das allen Eigentümern auf den Nägeln brennt.
Arbeitsgruppentreffen zur BGL-Zukunftswerkstatt
Am 07.09.2010 tagte zum zweiten Mal die Arbeitsgruppe „Ablauf und Organisation“ im Nachgang der
BGL-Zukunftswerkstatt in Leogang. Die Diskussion zur Verbesserung von Organisationsstrukturen,
6
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Kommunikation und Arbeitsabläufen in der Zusammenarbeit zwischen Landesverbänden und Bundesverband wurde fortgeführt. Für den FGL arbeitet Rita Kaiser in dieser Arbeitsgruppe.
FLL-AK definiert bauliche Anforderungen an Therapiegärten
Nach mehr als einem Jahr intensiver Arbeit in Kleingruppen zeichnet sich jetzt ab, dass der FLL-AK
Garten und Therapie unter Vorsitz des Neurochirurgen Prof. Dr. Ischebeck im nächsten Jahr einen
Arbeitsbericht zu den baulichen Anforderungen an Therapiegärten vorlegen wird. Die Qualifizierung
von Freiflächen sozialer Einrichtungen zu therapeutisch einsetzbaren Arbeitsräumen wird in den
nächsten Jahren eine zentrale Rolle für die Erhaltungs- und Entwicklungschancen solcher Grünanlagen einnehmen. Oliver Hoch nahm für den GaLaBau an der 3. Sitzung des AK am 07.09.2010 im Essener Gartenbauzentrum teil.
28. Beiratssitzung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg
Der Beirat des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg hatte zu seiner 28. Sitzung zunächst einen Träger sozialer Stadtteil- und Familienarbeit zur Selbstdarstellung eingeladen. Sodann stand die Sitzung
unter den Zeichen der drastischen Einsparungen im SGB-II-Bereich und der Entwicklungen im Bereich
„Bürgerarbeit“. Für den FGL nahm FGL-Justiziar Manfred Gnoss an der Sitzung teil.
BGL-Hauptausschuss tagt in Vorbereitung der GaLaBau
Am 09.09.2010 trat noch einmal der BGL-Hauptausschuss zusammen, um den Verbandskongress in
Nürnberg und die internationale Fachmesse vorzubereiten. Nach dem einstimmigen Votum der FGLMitgliederversammlung sprach sich Carsten Henselek auch in diesem Gremium dafür aus, die Imageund PR-Kampagne für weitere drei Jahre fortzusetzen.
Firmenjubiläum beim Stellvertretenden FGL-Vorsitzenden
Am 09.09.2010 hatte Michael Max aus Cottbus allen Grund zum Feiern: Zwanzig Jahre engagierter
Arbeit im Garten- und Landschaftsbau haben den Betrieb vor allem in der Lausitzregion zum bewährten Partner vieler Auftraggeber mit hohen Ansprüchen werden lassen. So konnte Geschäftsführer Oliver Hoch dem großen Edelstahlsignum als Jubiläumsgabe wieder einmal zum einem würdigen Fassadenplatz verhelfen.
Förderung der Kommunen auf Kosten der Wirtschaft geplant
Bei den Wirtschaftsvertretern löste die Mitteilung der CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Saskia Ludwig
am 10.09.2010 einhellig Entsetzen aus: Brandenburgs rot-rote Landesregierung will den wirtschaftlichen Handlungsraum für die Kommunen deutlich ausweiten. Neben Wolf-Burkhard Wenkel von der
Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V. betonte auch Oliver Hoch für den FGL im Rahmen
einer Anhörung der Unionsfraktion die zentrale Bedeutung der Subsidiaritätsklausel für die Grüne
Branche: Staat und Kommunen dürften nur dort wirtschaftlich aktiv werden, wo die private Wirtschaft
keine angemessenen Angebote vorhalte! Die Unionsvertreter machten deutlich, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine gegenläufige Zielrichtung verfolge. Mit der Befassung des Landtages sei im ersten Quartal 2011 zu rechnen.
Prof. Michael Hüther vom IdW zu den Lehren aus der Krise
Der diesjährige Unternehmertag der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg
e.V. (UVB) war den Lehren aus der Krise gewidmet. Als Festredner gab Prof. Dr. Michael Hüther vom
arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IdW) am 13.09.2009 im Hotel Ritz-Carlton am
Potsdamer Platz eher Grund zum Optimismus. Die überraschend gute Entwicklung Deutschlands in
der Krise habe vor allem das grundsätzliche Funktionieren der Reaktionsmechanismen aufgezeigt; institutionellen Nachbesserungsbedarf formulierte er nur punktuell im Bereich der Finanzwirtschaft.
Nach dem Vortrag folgte der traditionelle Empfang des Regierenden Bürgermeisters, zu dem die geladenen verbandsaktiven Unternehmer auch wieder zahlreich erschienen waren.
Arbeitsgespräch mit der Brandenburger Zuständigen Stelle für die Berufsbildung
Am 14.09.2010 traf sich Rita Kaiser mit Dr. Ramona Rügen von der Brandenburger Zuständigen Stelle
für die Berufsbildung in der Landwirtschaft. Ziel des Gesprächs war zunächst die Abstimmung von
Fragen zur Überbetrieblichen Ausbildung und hier insbesondere die Einführung eines neuen ÜAKurses zur Erlangung der Motorsägenbefähigung. Weiterhin wurden auch Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in Fragen der Fachkräftesicherung erörtert.
7
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Verbandskongress auf der GaLaBau Nürnberg
Im Rahmen der GaLaBau Nürnberg fand am 15.09.2010 der Kleine Verbandskongress 2010 statt.
Den FGL vertraten als Delegierte der FGL-Vorsitzende Carsten Henselek sowie die Vorstandsmitglieder Ulrich Schultze und Hans-Peter Kracht. Neben den Beschlüssen zum Haushalt wurden Satzungsänderungen beschlossen, die die Fristen zur Antragsstellung an den Verbandskongress und die Finanzierung der BGL-Ausschüsse regeln. Ohne Gegenstimmen wurde außerdem die Fortsetzung der
Image- und PR-Kampagne für die Jahre 2011 bis 2013 beschlossen.
Meinungsaustausch zwischen FG Bau und FGL
Zwischen der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. (FG Bau) und dem FGL ist die Abgrenzung zwischen Straßenbau und GaLaBau mit ihren Konsequenzen wiederkehrendes Thema eines gelegentlichen Erfahrungsaustausches. Der FGL hatte Geschäftsführer Peter-Kraschinski und
Hans Joachim Rosenwald von der Technischen Abteilung am 20.09.2010 zu einem Arbeitsgespräch
in die Räume des FGL eingeladen. Über die Abgrenzenfragen hinaus erörterten Oliver Hoch und Verbandsjustiziar Manfred Gnoss auch weitergehende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu den aktuellen politischen Entwicklungen.
Verbandsvertreter auf dem 68. Deutschen Juristentag in Berlin
Am 68. Deutschen Juristentag in Berlin nahmen vom 21.09.2010 bis 24.09.2010 etwa 3.000 Juristen
teil, darunter in der Abteilung „Arbeit und Soziales“ die Justiziare des BGL und des FGL, Herbert
Huesgen und Manfred Gnoss. Thema der Abteilung war der „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis
und die Zunahme neuer Beschäftigungsformen“. Die Diskussion war bestimmt von der Erosion des
Normalarbeitsverhältnisses zu Gunsten neu entstandener Arbeitsverhältnisse wie Zeitarbeit, Teilzeitarbeit und abgabenprivilegierter 400-Euro-Jobs („Minijobs“) im Zuge der Veränderung der Arbeitswelt.
Einigkeit bestand über das gemeinsame Ziel einer Beibehaltung und Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses. Dafür gingen die Meinungen über die Beurteilung der neu entstandenen Formen von Arbeitsverhältnissen weit auseinander. Am Nachmittag des 23.09.2010 wurden die Meinungsstände zu
allen Beschlussvorlagen aufgearbeitet und dem Auditorium zur Abstimmung gestellt. Die Abteilung
„Arbeit und Soziales“ des Juristentag, traditionell von gewerkschaftsnahen Mitgliedern dominiert,
stimmte mit deutlicher Mehrheit für eine restriktivere Anwendung neuer Formen der Arbeitsverhältnisse, während der Arbeitgeberflügel ihre Ausweitung befürwortete. Nicht selten haben Beschlüsse des
Deutschen Juristentages in der Vergangenheit Entscheidungen der politischen Führung beeinflusst.
Vor allem gilt dies für Beschlüsse, die weitgehend einstimmig, also mit den Stimmen der Arbeitgeberwieder der Arbeitnehmervertreter zustande kommen.
Infotreffen für die Vertreter in den Arbeitsagenturen
Zum Beginn der neuen Amtsperiode in den Verwaltungsausschüssen der Arbeitsagenturen trafen sich
die gewählten Vertreter am 29.09.2010 im Haus am Pichelssee. Als Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektorin gab Margit Haupt-Koopmann eine Einführung zur allgemeinen Arbeitsmarktsituation und zu den Aufgaben der Verwaltungsräte. Oliver Hoch war als wiedergewählter
Arbeitgebervertreter im Verwaltungsausschuss der Agentur Neuruppin vertreten.
Auswertung Sommerfest
Zur Auswertung des Sommerfestes 2010 trafen sich Carsten Henselek, Axel Klapka und Geschäftsführerin Rita Kaiser am 22.09.2010 in Potsdam mit Moderator Hellmuth Henneberg vom RBB. Es wurde angeregt, im kommenden Jahr die Freundschaftsinsel zu verlassen und für das Fest einen neuen
gärtnerisch interessanten Ort in Berlin oder Brandenburg zu suchen. Eine gute Möglichkeit wäre die
Stadt Brandenburg an der Havel als zukünftige BUGA-Stadt, möglicher Weise im neu gestalteten Umfeld des Pauliklosters. Weitere Vorschläge der Mitglieder sind willkommen!
AuGaLa-Koordinierungsausschuss
Zur Vorbereitung der überbetrieblichen Ausbildung im Jahr 2011 traf sich der AuGaLaKoordinierungsausschuss am 23.09.2010 in Großbeeren. Zunächst stellte sich Dieter Franz Obermeier als neuer Geschäftsführender Leiter der LAGF vor und berichtete zur aktuellen Situation an der Einrichtung. Anschließend wurden die notwendigen Beschlüsse zur üA gefasst. Für den FGL sind der Bildungsausschussvorsitzende Ronald Lüttich und Johannes Sorge Mitglied im KO-Ausschuss. Als Gäste nahmen Rita Kaiser und Stefan Mingramm teil.
8
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Zehn Jahre Landesgartenschauen als Erfolgsmodell für Brandenburg
Vor zehn Jahren schloss die 1. Brandenburgische Landesgartenschau in Luckau mit großem Erfolg ihre Saison. Seitdem haben drei weitere Landesgartenschauen jeweils entscheidende Beiträge zur
Stadtentwicklung in Eberswalde, Rathenow und Oranienburg geleistet. Der Verein zur Förderung von
Landesgartenschauen Brandenburg e.V. und das Land würdigten diese Erfolge am 23.09.2010 mit einem kleinen Festakt in Prenzlau. Die Landschaftsgärtner waren durch Dieter Kieckhövel von der Reserv GmbH sowie FGL-Geschäftsführer Oliver Hoch vertreten.
LAGF-VS erstmals mit dem neuen Leiter Dieter Franz Obermaier
Mit einer umfangreichen und klar strukturierten Tagesordnung gab Dieter Franz Obermeier als neuer
Leiter am 27.09.2010 seinen Einstand im Vorstand der LAGF. Mit Interesse und Anerkennung verfolgten der Vorsitzende Carsten Henselek und die übrigen Vorstandsmitglieder die Ausführungen des Leitungsteams zur Erweiterung des Bildungsbegriffes sowie zur Besetzung neuer Arbeitsfelder an der
Lehranstalt. Mit einigen Grundsatzbeschlüssen zur Ausrichtung der LAGF wurde ein angemessener
Rahmen für ein weitgehend eigenverantwortliches Arbeiten der neuen Leitung geschaffen. Im Anschluss an die Sitzung tagte unter Vorsitz von Andreas Johnke auch die Mitgliederversammlung des
LAGF-Ausbildungsförderwerkes Berlin e.V. (AFW)
Arbeitsgespräch Landesgartenschau Prenzlau
Am 29.09.2010 konnte endlich ein lange angestrebtes Gespräch mit der LAGA-Geschäftsführung in
Prenzlau stattfinden. Geklärt wurden grundsätzliche Fragen zur Zusammenarbeit und das weitere
Vorgehen bei der Vorbereitung der Themengärten. Neben LAGA-Geschäftsführer Thomas Guhlke
nahm auch der Zweite Beigeordnete der Stadt Prenzlau, Dr. Andreas Heinrich, teil. Als Vertreter des
Berufsstandes nutzten Carsten Henselek, Axel Klapka und Rita Kaiser die Gelegenheit, auch die aktuelle Struktur des Vereins zur Förderung von Gartenschauen in Berlin und Brandenburg e.V. (VFG)
vorzustellen und der Landesgartenschau Prenzlau die Unterstützung aller im Verein vertretenen Organisationen anzubieten.
Jugendbauhütte Altdöbern
Die Mitglieder des DBU-Fachbeirats (DBU = Deutsche Bundesstiftung Umwelt), der das Projekt in Altdöbern begleitet, hatten am 30.09.2010 Gelegenheit, den Fortschritt der Arbeiten zu begutachten und
in einem kurzen Gespräch mit den Teilnehmern etwas über die Motivation der jungen Leute für ihr Engagement zu erfahren. Außerdem wurden die Ergebnisse des ersten Zyklus diskutiert und die Zusammenarbeit im zweiten Zyklus abgestimmt. Im neuen Zyklus des „Freiwilligen Jahres in der Gartendenkmalpflege“ (Sonderform des Freiwilligen Sozialen Jahres) arbeiten diesmal zwei polnische junge
Frauen, ein junger Mann aus Aserbaidschan, ein französischer Jugendlicher und sechs Freiwillige aus
Deutschland. Für den FGL nahm Rita Kaiser an der Veranstaltung teil.
Strategie Stadtlandschaft Berlin statt Grünes Leitbild
Das geplante Grüne Leitbild für die Hauptstadt mutierte mit dem ersten öffentlichen Stadtforum am
30.09.2010 überraschend zu einer „Strategie Stadtlandschaft Berlin“ mit den überaus trennscharfen
Leitbegriffen „natürlich urban produktiv“. Als Vertreter des FGL informierten sich Carsten Henselek
und Oliver Hoch über den seltsamen Weg, den die ambitionierte Initiative der Fachverwaltung vom
überhöhten Anspruch Grüner Identitätsstiftung hin zur politischen Verwendbarkeit genommen hat.
Ganz im Sinne aktueller Trends waren sich die Fachleute erstaunlich einig: Die Gefahr zunehmender
Sinnentleerung sei jedenfalls deutlich nachrangig gegenüber dem Anspruch, der Politik ein schlagwortfreudiges Gesamtkonzept liefern zu können. Aus der Sicht der Fundamentalisten unseres Berufsstandes sicher unbefriedigend. Präzisere inhaltliche Nachfragen verbieten sich von selbst. Dafür vielleicht politisch zielführend. Wohin? Hoffen wir, dass es wenigstens die Autoren noch wissen…
DGGL-Kulturpreis diesmal für den Staudensichtungsgarten Hermannshof
Die Familie Freudenberg ist nicht nur Eigentümer der gleichnamigen Unternehmensgruppe mit
Stammsitz in Weinheim an der Bergstrasse. In der nunmehr dritten Generation unterhält die Familie
auch im Zentrum von Weinheim den Park Herrmanshof, heute bekannt als Staudensichtungsgarten
Hermannshof unter der kompetenten Leitung des international renommierten Experten Cassian
Schmidt. Der DGGL gelang es mit der diesjährigen Kulturpreisverleihung wieder einmal, herausragendes privates Engagement für die Gartenkultur angemessen zu würdigen. Am Festakt mit vorausgehender Fachtagung am 01.10.20010 nahmen Fritz Scharf und Oliver Hoch teil.
9
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
21. FGL-Vorstandssitzung und Landschaftsgärtnertreff
Im Rahmen seiner 21. Sitzung am 05.10.2010 diskutierte der FGL-Vorstand die Ergebnisse des Kleinen Verbandskongresses in Nürnberg, die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und verschiedene
Aktionen im Rahmen der FGL-Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem wurden erste Festlegungen zur Veranstaltungs- und Terminplanung für 2011 getroffen. Beim anschließenden Landschaftsgärtnertreff
standen nach einem kurzen Meinungsaustausch zum aktuellen Tarifabschluss die aktuelle Situation
bei Ausbildung und Fachkräftesicherung sowie die Auswirkungen des im Juli in Kraft getretenen Berliner Vergabegesetzes im Mittelpunkt der Diskussion.
Berliner Positivliste überwiegend befürwortet
Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass Beschäftigungsförderung den ersten Arbeitsmarkt nicht
schädigt? Diese Frage stellte Geschäftsführer Oliver Hoch auf dem Parlamentarischen Abend der Berliner Wirtschaftsgespräche zur Arbeitsmarktpolitik am 05.10.2010 den Experten aller 5 Fraktionen im
Abgeordnetenhaus. Bei der Opposition gab es klare Fronten: Gregor Hoffmann für die CDU und Volker Thiel für die FDP sprachen sich klar für den Fortbestand dieser Arbeitshilfe aus, für Bündnis
90/Die Grünen forderte Sibyll Klotz erneut die Abschaffung zugunsten einer Kontingentsregelung mit
erweiterten inhaltlichen Handlungsfeldern. Für die Regierungsfraktionen hob Burgunde Grosse für die
SPD noch einmal die bewusstseinsbildende Wirkung dieser Liste hervor, Elke Breitenbach forderte für
Die Linke zumindest eine deutliche Weiterentwicklung der Liste. Oliver Hoch hatte noch die Gelegenheit, den Abgeordneten im Nachgang einige Grundsätze der FGL-Position zu vermitteln.
Gartenamtleiterkonferenz Berlin und Brandenburg tagt an der LAGF
Am 07.10.2010 tagte die Gartenamtsleiterkonferenz Berlin und Brandenburg erstmals an der LAGF.
Leider sind einige Bezirke trotz Beschluss des Berufsbildungsausschusses nach wie vor nicht bereit,
ihre Auszubildenden zur überbetrieblichen Ausbildung an die LAGF zu entsenden, obwohl das Land
Berlin die Einrichtung investiv fördert und zudem körperschaftliches Mitglied ist. Für das Leitungsteam
der LAGF eine deutliche Herausforderung, in Zukunft auch die Amtsleiter durch Qualität zu überzeugen! Als Gast referierte weiterhin Oliver Hoch zu den aktuellen Fragen der landschaftsgärtnerischen
Berufsbildung.
Trägerkonferenz der PAGA in Potsdam
Zum 08.10.2010 hatte die Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende
(PAGA) Trägerorganisationen der Beschäftigungsförderung zu einer Konferenz nach Potsdam eingeladen. Die Konferenz diente der Information über die Entwicklung von Fördermaßnahmen insbesondere im Bereich der Arbeitsgelegenheiten. Infolge anstehender Sparmaßnahmen werden der PAGA im
Jahr 2011 wesentlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Zweiter Themenschwerpunkt waren die
Planungen und der Entwicklungsstand des Projekts „Arbeit für Brandenburg“. In der Maßnahmeplanung bleibt der FGL über die Abforderung von arbeitsmarktpolitischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen wie bisher beteiligt. An der Konferenz nahm für den FGL Justiziar Manfred Gnoss teil.
Nach Leogang: Erstes Plenum schafft Klarheit
Die gemeinsame Klausurtagung vom Februar in Leogang hatte zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die
sich getrennt jeweils mit der Erarbeitung strategischer Ziele einerseits sowie zukünftiger Arbeitsstrukturen und -abläufe im BGL andererseits beschäftigt hatten. Am 11.10. traf man sich erneut in großer
Runde in Bad Honnef, um die Vorschläge für die Arbeit der nächsten Jahre in Gegenwart aller ehrenamtlichen Entscheidungsträger abzustimmen. Präsidium, Hauptausschuss und Geschäftsführer verließen das Treffen in der Gewissheit, im Jahr 2011 klare Zielschwerpunkte für die Verbandsarbeit der
nächsten Dekade festlegen zu können.
Beiratssitzung im JobCenter Spandau
Auch auf der Beiratssitzung im JobCenter Spandau am 13.10.2010 stellte die Geschäftsleitung drastische Mindereinnahmen in Aussicht. Das JobCenter erwartet trotz Erholung des Arbeitsmarkts weiterhin deutlich steigende Kundenzahlen. Dies hängt mit einer Zuzugswelle von AlG II-Empfängern aus
anderen Bezirken zusammen, in denen sich die Lebensverhältnisse inzwischen verteuert haben. Die
Sogwirkung nach Spandau wird verstärkt durch subventionierten, vormals öffentlichen Wohnraum in
einigen Siedlungsbereichen.
(gn/ks/ho)
10
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
III. BILDUNG UND NACHWUCHSWERBUNG
1.
Bundesweiter Berufswettbewerb wieder auf der GaLaBau Nürnberg
Am 16. und 17.09.2010 kämpften beim bundesweiten Berufrufswettkampf auf der GaLaBau in Nürnberg zwölf Zweier-Teams um den Titel „Deutscher Meister 2010.“ Unsere Teilnehmer Dave Kosse und
Ole Apitz erreichten einen guten 7. Platz.
Platz 1 errangen die Azubis aus Baden-Württemberg. Auf Platz 2 kam das Team aus NiedersachsenBremen und Platz 3 belegten die Bayern.
Lesen Sie dazu ausführlich in der beiliegenden BBGM 10/2010.
(mi)
2.
Bundesweiter Schülerwettbewerb
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Anzahl geeigneter Bewerber um einen Ausbildungsplatz schon jetzt zum Teil stark rückläufig, diese Situation wird sich zukünftig noch verschärfen. Um
die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs langfristig zu sichern, sind geeignete Auszubildende und Mitarbeiter jedoch unabdingbar.
Für Ausbildungsbetriebe wird es daher immer wichtiger, Nachwuchswerbung zu betreiben. Besonders
einfach und effektiv ist dies direkt mit den Schulen vor Ort.
Die Landesverbände haben gemeinsam mit dem AuGaLa einen Schülerwettbewerb 2011 erarbeitet.
Ausbildungsbetriebe sollten dies zum Anlass nehmen, um mit den Schulen vor Ort in Kontakt zu treten
oder die bestehende Zusammenarbeit zu vertiefen.
Im Oktober 2011 startet der Schülerwettbewerb „Unser Schulhof - Wir sehen rot grün“ Dazu werden an alle allgemeinbildenden Schulen in Berlin und Brandenburg Flyer, Plakate und Infos zum Beruf
Landschaftsgärtner versandt.
Die Aufgabenstellung und Teilnahmebedingungen finden Sie in beiliegendem Flyer oder im Internet
unter www.schoenerewelt.de Außerdem liegt eine Ideensammlung bei, wie der Schülerwettbewerb
für die Nachwuchswerbung verwendet werden kann.
Bei Bedarf können weitere Flyer und Plakate in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Ausbildungsbetriebe sollten die Chance nutzen, sich an den Schulen bekannt zu machen und so zu geeigneten Bewerbern und Praktikanten zu kommen. Gern unterstützten die Referenten für Nachwuchswerbung (RfN) dabei mit Werbemitteln, Infomaterial und natürlich auch personell.
(mi)
3.
Zeugnisübergabe im Land Brandenburg und Lehrabschlussfeier in Berlin
Die Zuständige Stelle des Landes Brandenburg lud am 10.09.2010 etwa 200 Gärtnerinnen und Gärtner aller Fachrichtungen mit bestandener Abschlussprüfung und ihren Eltern und Ausbildungsbetrieben zur Zeugnisübergabe nach Götz ein. Der stellv. FGL-Vorsitzende Georg Firsching überbrachte
den jungen Kollegen die Glückwünsche des Berufsstandes. Dem besten Landschaftsgärtner gratulierte er besonders und überreichte als Präsent das Foerster-Staudenkompendium.
11
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Lesen Sie dazu ausführlich in der beiliegenden Ausgabe der BBGM 10/2010.
Der FGL-Vorsitzende Carsten Henselek hielt am 30.09.2010 eine der Festreden bei der Lehrabschlussfeier in Berlin und übergab an den besten GaLaBau-Azubi und die besten Meister Buchpräsente. Im Anschluss gab es einen kleinen Empfang – der vom FGL und dem Landesverband Gartenbau anteilig nach Azubizahlen unterstützt wird.
Lesen Sie dazu ausführlich in der nächsten Ausgabe der BBGM 11/2010.
(mi/dr)
4.
Aus der Nachwuchswerbung
Unternehmer- und Ausbildungstag Süd-Ost in Berlin
Am 03.09.2010 lud das Bezirksamt Treptow-Köpenick in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem
Wirtschaftskreis Treptow-Köpenick und der Initiative „Berufsorientierung und Werbung“ ins FEZ (Europas größtes gemeinnütziges Kinder-, Jugend- und Familienzentrum) ein. 82 Aussteller aus der Region präsentierten sich, auch der FGL war mit einem Infostand vertreten. Vormittags kamen zahlreiche
Schulklassen der umliegenden Schulen. Die Resonanz war erwartungsgemäß gut, wenn auch am
Nachmittag stark nachlassend.
Job- und Bildungsmesse des Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) in Berlin
Der BFD führte am 08.09.2010 eine Infoveranstaltung für Zeitsoldaten durch und ist zuständig für die
schulische und berufliche Bildung der Soldaten. Zeitsoldaten sollen so rechtzeitig vor Ende ihrer
Dienstzeit eine Ausbildung oder Arbeit finden. Neben einer Stellenbörse veranstaltete der BFD in
2010 zwei Messen, bei einer war auch der FGL vertreten. Auch Teilnehmer aus benachbarten Bundesländern wurden dazu nach Berlin gefahren. Etwa 60 Aussteller beteiligten sich.
Preisverleihung Schulgartenwettbewerb der Lenné-Akademie in Berlin
Am 10.09.2010 fand im Tierpark Berlin die Preisverleihung statt. Der Schulgartenwettbewerb der Lenné-Akademie wurde seit Mai 2009 personell durch den FGL unterstützt und mit Lottomitteln gefördert.
20 Berliner Schulen (Grund-, Sonder- und weiterführende Schulen) beteiligten sich daran. Der Wettbewerb insgesamt war erfolgreich, denn er stieß auf gute Resonanz bei Berliner Schulen. Taschen mit
Berufsinfomaterial wurden bei der Abschlussveranstaltung vom FGL verteilt. In einem zweiten Schritt
sollen die beteiligten Oberschulen kontaktiert werden, um berufsorientierende Angebote zu machen.
Brandenburger Forstwoche im Museumsdorf Glashütte in Baruth/Mark
Der FGL war am 10.09.2010 im Museumsdorf Glashütte vertreten. Zu dieser Ausbildungsbörse wurden die umliegenden Schulen eingeladen. Veranstalter waren die Oberförsterei Baruth, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, das Museumsdorf und die Arbeitsagentur. 3 Schulklassen waren mit
60 Schülern waren dabei und beteiligten sich am gruppenweisen Rundgang bei den 10 Ausstellern
und jeweils Einzelgesprächen. Dazu gehörte auch das Ausfüllen eines vorgefertigten Fragebogens.
Es gab leider relativ wenig echtes Interesse am Beruf.
Schwedter Ausbildungs- und Studienmesse (sam)
Am 10./11.09.2010 präsentierten sich etwa 60 Aussteller der Region bei der sam. Eingeladen hatte
die junge wirtschaft schwedt e.V. Die Schwedter Ausbildungs- und Studienmesse wird traditionell vom
Ausbildungsbetrieb Grüner Flor aus Schwedt wahrgenommen. Der FGL unterstützte bei der Standgestaltung und mit Infomaterialien zum Beruf. Vielen Dank an dieser Stelle für das gezeigte Engagement.
Ausbildungs- und Studienbörse in Lübbenau
Im Paul-Fahlisch-Gymnasium fand am 15.09.2010 diese in Organisation der Stadt kleine Messe statt.
Der FGL-Stand war diesmal in der Turnhalle platziert und günstig gelegen. 800 Schüler/-innen aus der
Umgebung interessierten sich für Aus- und Weiterbildung auch im grünen Bereich. Eine Rundfrage bei
den Ausbildungsbetrieben der Region ergab leider kein Interesse an einer Unterstützung. Da die an12
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
sässigen Betriebe entweder nicht mehr ausbilden wollen oder sich nicht beteiligen, ist die Teilnahme
in 2011 zu überdenken
Späth´sches Traditionsfest in Berlin
Die Späth'schen Baumschulen feierten 290. Geburtstag. Beim großen Traditionsfest der Späth's mit
grünem Markt am 18. und 19. September waren über 190 regionale und internationale Aussteller,
Baumschulen, Gärtnereien, Handwerker und Naturprodukte-Hersteller vor Ort auf dem historischen
Baumschulgelände an der Späthstraße. Der FGL präsentierte sich gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb Roland Riedel. Die Lehrbaustelle und vor allem der Kinderkletterstand zogen viele Interessenten an. Aufgrund des guten Wetters kamen um die 10.000 Besucher, darunter allerdings nur wenige
Jugendliche. Kinder, Eltern und Großeltern informierten sich über die neue Arbeit der Landschaftsgärtner und nahmen Infomaterial und Ausbildungsbetriebslisten mit.
Aktionstag „Berufe im ländlichen Raum“ in Beetzsee OT Brielow
Am 23.09.2010 besuchten Schulklassen aus den umliegenden Schulen das Betriebsgelände der Agrar GmbH. Veranstalter waren der Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark, LAND aktiv sowie das
OSZ Werder/Havel. Der FGL präsentierte sich mit einem Infostand, der ortsansässige Ausbildungsbetrieb H & K Gartendesign GmbH steuerte unter anderem einen Minibagger zur Standgestaltung bei.
Es kamen 15 Aussteller. Leider hatten zwei Schulen kurzfristig abgesagt, deshalb hätte die Resonanz
noch größer sein können.
Enrico Abel, Bauleiter der H &K Gartendesign GmbH steht den Schülern Rede und Antwort
Ausbildungskongress der Wirtschaftsjunioren in Potsdam
Am 25.09.2010 gestaltete der FGL einen Infostand gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb GPL Ingo
Kunde Garten- und Landschaftsbau Meisterbetrieb aus Potsdam OT Paaren. Nach Aussage der Organisatoren kamen 1.000 Schüler aus Potsdam und Umgebung. Es gab zahlreiche interessierte Nachfragen (Jugendliche mit Eltern). Die Resonanz war recht gut, obwohl der Standplatz nicht so ideal war.
Tag der offenen Tür im OSZ Berlin
Die Peter-Lenné-Schule veranstaltete am Nachmittag des 29.09.2010 ihren Tag der offenen Tür mit
Beratung und Information über die Angebote des OSZ, außerdem für Berufsschüler Informationen ü-
13
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
ber Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten. Der FGL stellte gemeinsam mit dem Landesverband Gartenbau die sieben Fachrichtungen des Gärtnerberufes vor.
In diesem Jahr fehlten, im Gegensatz zu den Vorjahren, die Besuche von Schulklassen am Vormittag.
Daher gab es leider sehr wenig Beteiligung und kaum Interesse. Die Besucher waren fast ausschließlich Schüler des OSZ.
IHK-Tage der Berufsausbildung im Rahmen der YOU in Berlin
Der FGL war am 01.10.2010 mit einem großen Infostand gemeinsam mit der Roland Riedel Gartenund Landschaftsbau Inh. Matthias Lösch aus Berlin und der GPL Ingo Kunde Garten- und Landschaftsbau Meisterbetrieb aus Potsdam OT Paaren bei „Deutschlands größter Ausbildungsmesse“
dabei.
Lesen Sie dazu ausführlicher in der nächsten Ausgabe der BBGM 11/2010.
Ausbildungstag Eisenhüttenstadt
Am 06.10.2010 veranstaltete die Stadt diesen Ausbildungstag. Der FGL war bereits zum fünften Mal
dabei. 45 Aussteller der Region präsentierten sich. Die Resonanz ließ am Nachmittag deutlich nach,
auch kamen insgesamt wesentlich weniger Schüler als in den vergangenen Jahren.
Praktikums- und Ausbildungsmesse in Falkensee
Der Ausbildungsbetrieb Reinhold Fehmer GmbH aus Falkensee unterstützte den FGL am Stand mit
zwei Azubis und half, den Beruf anschaulich darzustellen. Außerdem konnten die Auszubildenden, die
einen Teil ihrer praktischen Ausbildung beim Bundeskanzleramt und Bundespräsidialamt absolvieren,
über einen spannenden Berufsalltag berichten. So war der 07.10.2010 insgesamt erfolgreich und es
gab viele gezielte Nachfragen.
Auszubildender Mario Brunig erklärt interessierten Schülern das Nivelliergerät
14
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Vortrag im Berufsinformationszentrum (BIZ) Berlin Mitte
Die berufskundliche Vortragsreihe im BIZ am 07.10.2010 war leider weniger erfolgreich. Es gab keine
interessierten Schüler oder Jugendlichen. So wurde der Vortrag zum Beruf Landschaftsgärtner für die
Ausbildungsberaterin der Agentur für Arbeit gehalten.
Ausbildungsmesse im BIZ Berlin Neukölln
Am gleichen Tag fand eine weitere Veranstaltung mit Beteiligung des FGL im BIZ Berlin Süd statt, die
überraschend gut besucht wurde. Jugendliche aus ganz Berlin informierten sich am Stand über Ausund Weiterbildung im Beruf Landschaftsgärtner. Über vier Stunden riss der Strom der Interessenten
kaum ab, so dass man die gut organisierte Veranstaltung als Erfolg rechnen kann.
(mi, dr)
Im Anschluss finden Sie eine Aufstellung der geplanten Aktionen zur Nachwuchswerbung. Alle
Ausbildungsbetriebe sind aufgerufen, sich aktiv daran zu beteiligen, um auch im kommenden
Jahr geeignete Bewerber für Praktikum und Ausbildung zu gewinnen!
Falls Sie sich an einer dieser Aktionen beteiligen möchten oder Unterstützung durch die Referenten für Nachwuchswerbung (RfN) des FGL benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Gern nehmen wir auch Hinweise entgegen, an welchen weiteren Messen, Ausstellungen oder
Ähnlichem wir teilnehmen könnten!
Nachwuchswerbeaktionen Oktober 2010 bis Januar 2011
Oktober
30.10.
November
02.11.
03.11.
04.11.
06.11.
11.11.
12.11.
Januar
07./08.01.
12.01.
22.01.
26.01.
Zukunft Ausbildung, Lübben
Berufsvorstellung, Potsdam
Arbeitskreis Region macht Schule, Potsdam
Berufsvorstellung, BIZ Eberswalde
Seelower Berufsbildungstag
Bundeswehr Städtetour, Werder
Bundeswehr Städtetour, Beelitz
Ausbildungsmesse Impuls, Cottbus
Ausbildertreffen, Großbeeren
Eberswalder Berufemarkt
Fürstenwalder Ausbildungsbörse
IV. DER BETRIEB
1.
Vorabinformation zur Klassifizierung der Berufe
Mitgliedsunternehmen, die die Meldung zur Sozialversicherung selbst abgeben, sollten folgende Neuigkeit zu beachten. Unternehmen, die ihre Meldung von Lohnbüros ausführen lassen, sollten zumindest darüber informiert sein.
Derzeit sind die Meldungen zur Sozialversicherung nach dem Tätigkeitsschlüssel 051 abzugeben. Im
Laufe des Jahres 2011 wird dieses System dann für alle Berufe auf einen neuen neunstelligen
15
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Schlüssel umgestellt werden; zum Beispiel 1214… für den Garten- und Landschaftsbau oder 1219…
für die Meister als Aufsichtsperson.
Grundsätzlich ist bei der Umschlüsselung zu beachten, dass die derzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit
und nicht der erlernte Beruf maßgeblich ist.
Nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit sollen die Unternehmen ab 01.01.2011 bei der
Umschlüsselung unterstützt werden. Entsprechende Schreiben Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in
den nächsten Wochen und Monaten bitten wir zu beachten.
(nach: RS VGL Sachsen/gn)
2.
BAMAKA Sonderkonditionen bei A.T.U
Mit der BAMAKA-A.T.U - Card können Sie sowohl KFZ-Service gegen Rechnung als auch zusätzliche
Nachlässe auf die bereits stark rabattierten A.T.U Filial-Listenpreise in Anspruch nehmen! Bei Interesse füllen Sie einfach den Antrag aus. Näheres unter www.bamaka.de
(nach: BAMAKA/ho)
3.
Betrieb zu veräußern
In der Nähe von Wittstock/Dosse ist ein alteingesessener Betrieb mit Arbeitsschwerpunkt in der Sportund Grünflächenpflege zu veräußern.
Wenden Sie sich bitte bei Interesse direkt an die FGL-Geschäftsstelle.
(ho)
4.
Aktuelle Pflanzenschutzsituation
Borkenkäfer an Platane
Vor allem an Platanen in Sonderformen (Dachplatanen) fällt in diesem Jahr ein häufiger „Saftfluss“
aus Stammrissen und Rindenverletzungen auch an Stammverlängerungen und Starkästen auf. Alle
bisher bekannt gewordenen Fälle gehen einher mit einer Besiedlung mit dem Ungleichen Holzbohrer
Xyleborus dispar, der unmittelbar an den defekten Stellen nachweisbar ist. Inwieweit dieser Schwächeparasit direkt an den Schäden beteiligt ist, ist nicht klar. Auf jeden Fall sollte bei auszuliefernder
bzw. zu pflanzender und zu verpflanzender Ware auf das Symptom „Gummifluss“ und Käferbefall in
der Rinde geachtet werden. Mit mehreren exsudierenden Rindendefekten besetzte Bäume sind für
Weiterkultur nicht geeignet. Streichbehandlung mit Insektizid gegen rinden- und splintbrütende Borkenkäfer stoppt lediglich das weitere Eindringen von frisch angeflogenen Käfern.
Thuja-Schuppenbräune
Die niederschlagreiche Witterung hat anscheinend bundesweit den Befall mit der Schuppenbräune
Keithia thujina begünstigt. Besonders Thuja occidentalis „Smaragd“ ist betroffen. Auffällig ist der Befall durch das Verbräunen einzelner Schuppen an den Triebspitzen, folgender Bildung von schwarzen
Dauerkörpern auf den befallenen Schuppen, die später ausfallen und ein Loch hinterlassen ähnlich
dem Schlupfloch der Thujaminiermotte. An befallenen Pflanzen sollten Zweige mit starker Symptombildung ausgeschnitten werden. Neubefall lässt sich durch Behandlung mit Fungiziden gegen pilzliche
Blattfleckenerreger stoppen.
16
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Buchsbaumsterben
Auch in Baumschulbeständen (Containerware) ist aktuell Buchsbaumsterben nachgewiesen worden.
Die befallene Ware wurde vernichtet. Auffällig sind die bekannten Sortenunterschiede im Befall: Während „Suffruticosa“ die stärksten Symptome und den häufigsten Befall zeigt, bleiben andere – höher
wachsende und größerblättrige - Sorten länger befallsfrei. Im Falle einer Infektion ist sofortige Entnahme von allen infizierten Einzelpflanzen, auch denen mit nur wenigen Blattsymptomen, oder sehr
starker Rückschnitt bis auf symptomlose Zweige und eine Intensivierung der gezielt vorbeugenden
Behandlung mit Blattflecken-Fungiziden erforderlich bis zu den ersten Frösten.
Mäuse
Die Niederschläge der letzten beiden Monate haben eine Vermehrung von Wühlmäusen behindert,
jedoch nicht ausgeschaltet. Auf höher gelegenen Flächen und Böschungen können sich Wühlmausauftreten und Wühlmausschäden konzentrieren. Deshalb gezielt hier kontrollieren. Besonders gefährdet sind Einschläge von Sämlingen in Waldrandnähe, Grünland oder Bachauen. Die zwischengelagerte Ware sollte mit engmaschigem Sechseckgeflechtdraht vor dem Zugriff von Mäusen – Erdmaus,
Feldmaus, Rötelmaus und Schermaus - geschützt werden. Auch in oder auf den Boden in unmittelbarer Einschlagnähe eingebrachte Depots mit Mäuseködern verhindern hier Fraßschäden durch die Nager.
Achtung: Die Zulassungen der Präparate Ratron Feldmausköder und Ratron Pellets „F“ mit dem Wirkstoff Chlorphacinon wurden per 30.06.2010 widerrufen. Eine Anwendung ist nur noch bis zum
31.12.2010 möglich. Auch diese Mittel dürfen in Baumschulen, Forst und GaLaBau sowie anderen
Kulturen nur in Köderstationen eingesetzt werden. Nach Auslaufen der Aufbrauchfrist ist eine Entsorgung vorgeschrieben!
Falscher Mehltau an Rosen
In diesem Jahr ist es im Spätsommer infolge der starken Niederschläge an mehreren Standorten zur
Infektion der Rosenblätter im Freiland durch den Falschen-Mehltau Peronospora sparsa gekommen.
Eine Bekämpfung wäre vor Erscheinen der für diese Erkrankung typischen roten Flecken auf den
Blattoberseiten erforderlich. Es liegen anscheinend sehr starke Sortenunterschiede in der Anfälligkeit
vor. Sorten oder Beete mit Blattinfektionen sollten vor der Winterruhe von den Symptom tragenden
Blättern befreit und befallenes Laub aus der Fläche entfernt werden.
Pflanzenschutzmittelzulassung
Das Herbizid Flexidor erhielt laut Mitteilung des Zulassungsinhabers eine Verlängerung der Zulassung
bis zum 31.12.2011. Es kann in der zurzeit geltenden Zulassung damit bis Ende des Jahres 2013 angewandt werden.
Ansprechpartner:
Manfred Lehmann; Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg
Tel.: 03 55 – 49 91 71 67
(nach: Pflanzenschutzdienst Brandenburg/ks)
5.
Ergebnisse der Konjunkturumfrage IV/2010
1. Durchschnittliche Auslastung PFLEGE in Wochen:
Wochen
I/2008
23
II/2008
22
IV/2008
9
I/2009
21
II/2009
17
III/2009 IV/2009
20
14
I/2010
20
II/2010
20
III/2010 IV/2010
17
21
I/2009
6
II/2009
6
III/2009 IV/2009
8
7
I/2010
6
II/2010
10
III/2010 IV/2010
8
9
2. Durchschnittliche Auslastung NEUBAU in Wochen:
Wochen
I/2008
6
II/2008
5
IV/2008
7
17
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
3. Auftragslage gegenüber Vorjahreszeitraum:
gleich
schlechter
besser
I/2008
59%
19%
22%
II/2008
44%
18%
38%
IV/2008
57%
17%
26%
I/2009
43%
17%
10%
II/2009
52%
15%
33%
III/2009
33%
31%
36%
IV/2009
43%
28%
29%
I/2010
51%
22%
27%
II/2010
51%
6%
43%
III/2010
33%
21%
46%
IV/2010
40%
43%
17%
I/2009
49%
51%
0,3
3,3
II/2009
48%
52%
0,6
2,3
III/2009
63%
37%
1,8
1,0
IV/2009
54%
46%
2,0
1,8
I/2010
60%
40%
0,6
3,5
II/2010
67%
33%
2,9
0,6
III/2010
58%
42%
3,2
1,3
IV/2010
45%
55%
1,6
0,6
I/2009
47%
53%
0,1
8,3
II/2009
57%
43%
0,9
1,9
III/2009
68%
32%
3,0
0,3
IV/2009
69%
31%
1,3
0,8
I/2010
60%
40%
0,5
5,6
II/2010
50%
50%
2,9
1,6
III/2010
60%
40%
4,4
0,4
IV/2010
63%
37%
0,7
1,0
4. Veränderung Mitarbeiterzahl zum Vorjahresquartal
nein
ja
Zahl +
Zahl -
I/2008
56%
44%
1,1
2,5
II/2008
57%
42%
1,0
1,7
IV/2008
40%
60%
0,6
1,5
5. Veränderung Mitarbeiterzahl zum letzten Quartal
nein
ja
Zahl +
Zahl -
I/2008
53%
47%
0,6
7,5
II/2008
52%
48%
2,8
0,9
IV/2008
67%
33%
0,5
1,0
6. Kurzarbeit
IV/2008
98%
2%
0
nein
ja
% der MA
IV/2009
96%
4%
14
III/2010 IV/2010
100%
100%
0%
0%
0
0
7. Preisentwicklung gegenüber Vorjahr
a) öffentliche Auftraggeber
höher
gleich
geringer
I/2008
5%
58%
37%
II/2008
2%
48%
50%
IV/2008
17%
50%
33%
I/2009
5%
68%
27%
II/2009
3%
51%
46%
III/2009 IV/2009
2%
2%
49%
67%
49%
31%
I/2010
5%
63%
32%
II/2010
3%
59%
38%
III/2010
6%
72%
22%
IV/2010
13%
62%
25%
I/2008
7%
67%
26%
II/2008
2%
67%
31%
IV/2008
18%
66%
16%
I/2009
5%
68%
27%
II/2009
0%
60%
40%
III/2009 IV/2009
6%
2%
57%
74%
36%
24%
I/2010
5%
73%
22%
II/2010
7%
71%
22%
III/2010
8%
72%
20%
IV/2010
11%
77%
12%
I/2008
16%
63%
21%
II/2008
16%
67%
17%
IV/2008
27%
58%
15%
I/2009
3%
77%
20%
II/2009
5%
69%
26%
III/2009
10%
75%
15%
IV/2009
16%
69%
14%
I/2010
9%
78%
13%
II/2010
16%
73%
11%
III/2010 IV/2010
23%
37%
62%
55%
15%
8%
I/2008
II/2008
IV/2008
I/2009
II/2009
III/2009 IV/2009
I/2010
II/2010
III/2010
62%
38%
79%
21%
56%
44%
61%
39%
64%
36%
53%
47%
57%
43%
61%
39%
66%
34%
IV/2008
27
9
5
I/2009
22
9
5
II/2009
34
10
5
III/2009 IV/2009
25
31
10
9
5
5
I/2010
32
11
7
II/2010
23
10
5
III/2010 IV/2010
30
18
10
8
5
4
b) Gewerbe, Industrie
höher
gleich
geringer
c) privat
höher
gleich
geringer
8. Zahlungsverhalten
Zahlungsziel
wurde…
eingehalten
nicht eing.
70%
30%
IV/2010
64%
36%
9. Angebote pro Auftrag bei Ausschreibungen
öffentlich
beschränkt
freihändig
18
I/2008
22
9
5
II/2008
28
10
5
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
10. Nachunternehmertätigkeit
nie
gelegentlich
häufig
meistens
Anteil in %
I/2008
23%
74%
3%
0%
9%
II/2008
21%
75%
4%
0%
8%
IV/2008
17%
76%
7%
0%
11%
I/2009
17%
79%
3%
1%
9%
II/2009
15%
81%
2%
2%
10%
III/2009
17%
74%
9%
0%
10%
IV/2009
20%
69%
6%
5%
11%
I/2010
18%
72%
8%
2%
13%
II/2010
17%
79%
2%
2%
7%
III/2010 IV/2010
17%
10%
79%
88%
2%
0%
2%
2%
9%
8%
I/2009
0%
13%
49%
33%
4%
0%
II/2009
0%
16%
53%
30%
0%
0%
III/2009
0%
18%
58%
23%
0%
0%
IV/2009
0%
29%
48%
19%
4%
0%
I/2010
2%
11%
61%
25%
0%
0%
II/2010
2%
36%
51%
11%
0%
0%
III/2010 IV/2010
5%
3%
40%
42%
42%
48%
13%
7%
0%
0%
0%
0%
I/2009
0%
29%
52%
13%
6%
0%
II/2009
0%
26%
43%
26%
5%
0%
III/2009
0%
25%
49%
23%
4%
0%
IV/2009
2%
40%
34%
22%
2%
0%
I/2010
2%
19%
56%
21%
2%
0%
II/2010
2%
45%
40%
13%
0%
0%
III/2010
7%
42%
42%
9%
0%
0%
IV/2010
3%
45%
42%
10%
0%
0%
I/2009
0%
11%
60%
19%
10%
0%
II/2009
0%
7%
69%
19%
5%
0%
III/2009
2%
12%
41%
39%
6%
0%
IV/2009
0%
28%
45%
21%
6%
0%
I/2010
0%
23%
48%
27%
3%
0%
II/2010
2%
27%
59%
12%
0%
0%
III/2010
2%
27%
48%
21%
0%
2%
IV/2010
3%
25%
61%
11%
0%
0%
IV/2010
6%
33%
47%
14%
0%
0%
11. a) Zukunftsaussichten für Branche (aktuelles Jahr)
Schulnoten
1
2
3
4
5
6
I/2008
0%
17%
56%
25%
2%
0%
II/2008
0%
17%
60%
19%
4%
0%
IV/2008
0%
17%
63%
17%
3%
0%
11. b) Zukunftsaussichten für eigenen Betrieb (aktuelles Jahr)
Schulnoten
1
2
3
4
5
6
I/2008
0%
30%
45%
21%
4%
0%
II/2008
2%
25%
55%
14%
4%
0%
IV/2008
0%
32%
51%
17%
0%
0%
11. c) Zukunftsaussichten für Branche (nächste 5 Jahre)
Schulnoten
1
2
3
4
5
6
I/2008
0%
24%
56%
16%
4%
0%
II/2008
0%
19%
56%
23%
2%
0%
IV/2008
0%
14%
62%
19%
5%
0%
11. d) Zukunftsaussichten für eigenen Betrieb (nächste 5 Jahre)
Schulnoten
1
2
3
4
5
6
I/2008
0%
42%
43%
11%
4%
0%
II/2008
2%
20%
68%
10%
0%
0%
IV/2008
0%
28%
56%
17%
0%
0%
I/2009
0%
31%
46%
18%
3%
2%
II/2009
0%
7%
69%
19%
8%
0%
III/2009
0%
25%
49%
23%
4%
0%
IV/2009
0%
29%
53%
16%
2%
0%
I/2010
0%
27%
50%
20%
2%
0%
II/2010
2%
36%
55%
7%
0%
0%
III/2010
2%
38%
44%
14%
0%
2%
IV/2008
24,5
I/2009
17,1
II/2009
15,6
III/2009 IV/2009
24,0
20,7
I/2010
18,4
II/2010
23,0
III/2010 IV/2010
27,1
24.4
13. Anzahl der Beschäftigten aktuell
I/2008
18,1
II/2008
18,4
(ho/ak)
19
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
V. BAUVERTRAGSRECHT
1.
Neuregelung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Am 23.07.2010 ist das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (VgGBln) vom
08.07.2010 in Kraft getreten.
In Ausführung von § 1 Absatz 2, 4 und 6 sowie § 4 VgGBln hinsichtlich Tariftreue, Mindestentlohnung
sowie der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
in einem gemeinsamen Rundschreiben mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Frauen die Vergabestellen angewiesen, wie folgt zu verfahren:
Angebotsunterlagen und Angebotseinholung
Bei sämtlichen Auftragsvergaben ist das zutreffende Formular „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" den Angebotsunterlagen beizufügen, bzw. vom Bieter
einzuholen:
-
Formular Wirt 322 für Dienstleistungen,
Formular ABau 18 III A für Bauleistungen.
Im Angebot fehlende bzw. nicht unterschriebene Erklärungen führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
Bezüglich der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen wird u.a. auf § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A
verwiesen. Hiernach sind Unterlagen binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen, sofern
das Angebot noch nicht ausgeschlossen ist. Bei Beschaffungen bis zu einem Auftragswert von 500,- €
kann auf die Erklärungen verzichtet werden.
Wertung der Angebote
Gemäß § 1 Abs. 7 S. 2 VgGBln kann insbesondere bei personalintensiven Aufträgen, bei denen die
Qualität der Leistungserbringung und die Qualifikation des Personals entscheidend sind, eine angemessene Bezahlung des einzusetzenden Personals, die sich an den örtlichen Tarifen orientieren soll,
verlangt werden. Gemäß § 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz kann die Vergabestelle
sich bei begründeten Zweifeln an der Angemessenheit des Angebots dazu von dem Bieter die Kalkulationsunterlagen vorlegen lassen. Begründete Zweifel können insbesondere dann vorliegen, wenn
der angebotene Preis mindestens 10 v.H. unter dem nächst höheren Angebot oder dem Schätzpreis
der Vergabestelle liegt. Kommt der Bieter innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist dieser
Vorlagepflicht nicht nach, ist er von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachweise
Gemäß § 4 Abs. 1 VgGBln können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs
Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern.
Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und
von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird.
20
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Gemäß § 4 Abs. 2 VgGBln kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern, wenn die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden soll.
Besondere Vertragsbedingungen
Unter der Voraussetzung, dass eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2, 4 und 6 VgGBln gefordert wurde
(Formulare Wirt 322 bzw. ABau III 18 A), sind als Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
mit dem Auftragnehmer die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren (siehe Wirt 323 bzw. ABau III 18 A).
Kontrolle
Die öffentlichen Auftraggeber führen bei den Auftragnehmern sowie Nachauftragnehmern stichprobenartig Kontrollen durch, um die Einhaltung der in § 1 Absatz 2, 4 und 6 sowie § 4 VgGBln vorgesehenen Auflagen und Pflichten zu überprüfen. Die kontrollierenden Personen dürfen zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die
Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes
und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen.
Die Kontrollgruppe gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 VgGBln ist noch nicht eingerichtet.
Weitere Regelungen
Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnene Vergabeverfahren werden nach altem Recht beendet. Als Beginn eines Vergabeverfahrens gilt grundsätzlich der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Die Bestimmungen und Formulare werden im Vergabeservice (www.berlin.de/vergabeservice im Bereich Vergabeleitfaden/Rechtsquellen) als Dateien eingestellt, sobald geeignete elektronische Fassungen vorliegen. Die Formulare ABau III 18 A (Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen) und ABau III 18 B (Vereinbarung zwischen AN und NU) werden überarbeitet und neu herausgegeben. Anschließend werden sie für die Elektronische Vergabe (e-Vergabe) auf
www.vergabeplattform.berlin.de, zur Verfügung gestellt.
Geänderte Regelungen zur Frauenförderung, zu den ILO-Kernarbeitsnormen und zu den Ausbildungsbetrieben im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des VgGBln sind ebenfalls auf
www.berlin.de/vergabeservice als Dateien eingestellt.
(nach: RS 2/2010 SenStadt/gn)
2.
Endgültiges Aus für Leitfabrikate
Bieter sollten darauf achten, dass die Nennung von „Leitfabrikaten“ in öffentlichen Ausschreibungen
nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist.
Das OLG Düsseldorf weist in seinem Beschluss vom 23.03.2010 (VII-Verg 61/09) ein weiteres Mal
darauf hin, dass die Ausschreibung grundsätzlich zu wiederholen ist, wenn unzulässiger Weise Leitprodukte ausgeschrieben werden. Angesichts dieser drastischen Rechtsfolgen dürfte dies das Aus für
produktspezifische Ausschreibungen sein.
Der maßgebliche Beschlusstenor lautet wie folgt:
1. Die Nennung von Leitfabrikaten ist nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend
genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann.
21
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
2. Bietet ein Bieter ein zum Leitfabrikat gleichwertiges Produkt an, muss er die Gleichwertigkeit nicht
bei Abgabe des Angebots nachweisen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Auftraggeber (AG) schrieb Bauleistungen aus und gab dabei eine „Richtfabrikatsliste“ vor, in der
er bestimmte „Planungsfabrikate“ aufführte; gleichwertige Produkte waren jedoch zugelassen. Gründe
für die Vorgabe von Leitfabrikaten gab der AG nicht an.
Ein Bieter wollte vom Leitfabrikat abweichen. Er gab daher mehrere Nebenangebote ab, in die er die
abweichenden Fabrikate eintrug. Die Gleichwertigkeit der anderen Produkte wies er mit den Nebenangeboten nicht nach; der AG schloss das Angebot daraufhin aus. Hiergegen wehrte sich der Bieter
mit seinem Nachprüfungsantrag.
Das OLG Düsseldorf missbilligte den Ausschluss des Bieters.
Zum einen sei die Vorgabe der Leitfabrikate unzulässig, da der AG hierfür keine Gründe angeführt
hätte. Zum anderen wären gleichwertige Produkte zugelassen worden, so dass der Bieter von den
Leitfabrikaten hätte abweichen dürfen. Schließlich fordere die VOB/A nicht, dass die Gleichwertigkeit
bereits mit Angebotsabgabe nachzuweisen ist. Im Ergebnis handele es sich daher nicht um Nebenangebote, auch wenn der Bieter die abweichenden Fabrikate in Nebenangebote aufgenommen hatte.
Deshalb würden für die gleichwertigen Produkte nicht die an Nebenangebote zu stellenden Anforderungen gelten, sondern lediglich die Vorgaben der VOB/A.
(nach: Bauinfo BB/gn)
3.
Ausschlussfolgen bei widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Die Vergabekammer Sachsen hatte in ihrem Beschluss vom 13.03.2010 (1/SVK/001 – 10) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Im offenen Verfahren waren Estricharbeiten ausgeschrieben worden. Die Bieter hatten im Angebot ein
Verzeichnis der Unternehmerleistungen und die Verpflichtungserklärung ausgefüllt zurückzugeben.
Das Formblatt „EFB-Preis“ war dagegen erst sieben Tage nach Aufforderung durch die Vergabestelle
einzureichen.
Ein Bieter gab das Formblatt „EFB-Preis“ bereits unaufgefordert mit seinem Angebot ab. Im Rahmen
der Wertung stellte die Vergabestelle fest, dass hier ein Widerspruch zwischen den Angaben im Verzeichnis der Unternehmerleistungen und im EFB-Preis vorliegt. Es fehlte insbesondere an einer Angabe der prozentualen Zuschläge für die Baustellengemeinkosten.
Die Vergabestelle hat deshalb das Angebot von diesem Bieter ausgeschlossen. Die Vergabekammer
Sachsen gibt der Vergabestelle mit im Wesentlichen folgender Begründung Recht:
Es ginge im vorliegenden Fall nicht um das Fehlen von Erklärungen. Vielmehr sei der Bieter dem Verlangen der Vergabestelle zuvorgekommen und habe bereits mit Angebotsschreiben das Formblatt
„EFB-Preis“ vollständig ausgefüllt abgegeben. Er müsse sich aber an dieser vollständigen Erklärung
festhalten lassen. Aus dem vom Bieter vorgelegten EFB-Preis ergäbe sich ein Widerspruch zu den
Aussagen im Formblatt „Unternehmerleistung“, der sich nicht aufklären ließe. Da der vom Bieter beabsichtigte Nachunternehmereinsatz im Angebot nicht ausreichend klar und eindeutig dargestellt sei,
ginge dies zu seinen Lasten. Ein Ausschluss seines Angebots sei daher gerechtfertigt.
(nach: Bauinfo BB/gn)
22
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
4.
Ersatzvornahme ausnahmsweise rechtmäßig auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung
Gemäß § 637 Abs. 1 BGB kann der Besteller wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen
und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Diese Regelung findet ihre Entsprechung für VOB-Verträge in § 13 Abs. 5
Nr. 2; Abs. 6 VOB/B.
Der Auftraggeber muss also nicht immer eine Frist zur Nachbesserung setzen, bevor er zur Ersatzvornahme berechtigt ist; nämlich dann nicht, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung zuvor endgültig und ernsthaft verweigert hat. Dann wäre die Fristsetzung eine überflüssige Förmelei.
Wichtiger für den Auftragnehmer dürfte allerdings die Frage sein, wer nach Durchführung der Ersatzvornahme durch den Auftraggeber deren Kosten zu tragen hat. Der Auftragnehmer jedenfalls trägt sie
nach der eingangs zitierten Vorschrift dann nicht, wenn er die Nacherfüllung zu Recht verweigert hat.
Nur: Wer beurteilt, unter welchen Vorraussetzungen der Auftragnehmer im Recht war? Das ist letztendlich ein im Fall der Nichteinigung anzurufendes Gericht mit allen Beweis- und Kostenrisiken, das
erst entscheidet, wenn die Ersatzvornahme bereits vollzogen ist, also die Fakten bereits geschaffen
sind. Bereits in der vorprozessualen Phase gibt es also Gefahren für den Auftragnehmer, wie der vom
OLG Düsseldorf mit Urteil vom 17.12.2009 (5 U 57/09) entschiedene Fall zeigt. Die Entscheidung gebietet größte Sorgfalt des Auftragnehmers bei Verhandlungen mit dem Auftraggeber aus Anlass von
Mängelbeseitigungsarbeiten. Der Auftragnehmer sollte hierbei jedes Wort mit Bedacht wählen. Unterlässt der Auftraggeber eine Fristsetzung, bedeutet das noch lange nicht, dass der Auftragnehmer „aus
dem Schneider“ ist. Ein Entgegenkommen des Auftragnehmers wird in den meisten Fällen für ihn
günstiger sein als sich einer unter Umständen bösen Überraschung auszusetzen, die in Form der Ersatzvornahmekosten auf ihn zukommen kann. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Auftraggeber (AG) stellte nach der Abnahme von Innenbauleistungen Risse und Fugenbildungen
fest und forderte den Unternehmer (AN) zur Mängelbeseitigung auf. Hierbei setzte er keine Frist, sondern forderte den AN lediglich zur Erklärung über die Bereitschaft zur Mangelbeseitigung auf. Der AN
gab die gewünschte Erklärung nicht ab, sondern vertrat die Auffassung, es lägen keine Mängel vor.
Daraufhin ließ der AG die Mängelbeseitigungsarbeiten durch ein Drittunternehmen ausführen und
klagte die Ersatzvornahmekosten unter Berufung auf eine Erfüllungsverweigerung durch den AN ein.
Der AN meinte dagegen, es fehle an einer Berechtigung zur Ersatzvornahme, da ihm keine Frist zur
Mängelbeseitigung gesetzt worden war.
Das OLG gab dem AG Recht. Es kam zu dem Schluss, der AN habe die Mängelbeseitigungsleistungen endgültig verweigert, sodass der AG zur Ersatzvornahme berechtigt gewesen sei. Einer der Leitsätze des Urteils lautet:
Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung setzt eine Erklärung des Unternehmers voraus, die unter Berücksichtigung aller Umstände die Annahme rechtfertigt, dieser werde auch nach
Fristsetzung seinen Vertragspflichten nicht nachkommen.
Das Gericht führt in seinen maßgeblichen Entscheidungsgründen aus:
Durch die vorprozessuale Behauptung des AN, es handele sich um normale Haarrisse, welche durch
Spachtelungsarbeiten ausgebessert werden könnten, habe dieser signalisiert, die Mängelursachen
nicht ergründen und/oder beseitigen zu wollen. Der AG habe die Mängelursache daher auch nicht
weitergehend analysieren müssen. Erklärt der AN, er sei lediglich zum Kaschieren der Mangelerscheinungen bereit, könne schon dies als ernsthafte und endgültige Nacherfüllungsverweigerung angesehen werden. Darüber hinaus habe der AN vorprozessual die Mangelhaftigkeit des Werkes bestritten. Dies jedenfalls sei als Erfüllungsverweigerung zu werten, so dass die fehlende Fristsetzung unschädlich sei.
(nach: Bauinfo BB/gn)
23
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
5.
Keine Haftung des Bauunternehmers für Schäden am Nachbarhaus ohne Verschulden
Schädigungen der nachbarlichen Bausubstanz in Form von Rissbildungen oder ähnlichem durch Verdichtungsarbeiten, insbesondere durch Rüttelarbeiten, sind im Garten- und Landschaftsbau auch bei
größter Sorgfalt gar nicht so selten.
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 16.07.2010 (V ZR 217/09) mit einem solchen „Rüttelfall“ beschäftigt und eine begrüßenswerte Entscheidung getroffen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt
zugrunde:
Einem Bauunternehmer wurde vorgeworfen, er habe durch Rüttelarbeiten Erschütterungen verursacht, die dann zu Rissbildungen im Nachbarhaus geführt hätten. Der Grundstücksnachbar verlangte
vom Unternehmer erfolglos Schadenersatz und machte daraufhin seine Ansprüche gerichtlich geltend.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte fest, dass das Bauunternehmen den Grenzwert der
DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen) „bei weitem“ eingehalten habe.
Das Landgericht hat daraufhin die Klage abgewiesen. Das OLG Koblenz wies die Berufung des Klägers zurück mit der Begründung, ein Bauunternehmer sei nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
wenn es im Rahmen von Bauarbeiten auf einem Grundstück an einem Nachbarhaus zu Rissbildungen
komme, dem Unternehmer bei den Bauarbeiten aber weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit im Hinblick
auf die von ihm zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen zur Last fielen.
Das OLG ließ aber die Revision vor dem BGH zu mit der Begründung, es könnte ein verschuldensunabhängiger „nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch“ gem. § 906 Abs. 2 BGB gegen den „störenden
Bauunternehmer“ bestehen. Die darauf hin eingelegte Revision des Klägers hatte jedoch keinen Erfolg.
Der BGH hat ausgeführt, dass der Bauunternehmer auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines so genannten nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gem. § 906 Abs. 2 BGB in Anspruch genommen
werden könne. Dieser Anspruch richte sich zum einen regelmäßig gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgingen, und nicht gegen den Bauunternehmer. Zum anderen habe
ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zur Voraussetzung, dass
eine wesentliche Beeinträchtigung durch „die Benutzung“ des angrenzenden Nachbargrundstücks
herbeigeführt werde. Der Bauunternehmer sei aber nicht als „Nutzer“ des Nachbargrundstücks anzusehen. Der Bauunternehmer stünde vielmehr außerhalb des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, das von § 906 BGB erfasst werde.
(nach: RS FG Bayern/gn)
VI. ARBEITS- UND SOZIALRECHT
1.
Kurzarbeitergeldregelungen bis zum 31.03.2012 verlängert
In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 24.09.2010 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 08.07.2010 beschlossenen „Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt Beschäftigungschancengesetz“ zugestimmt. Mit diesem Gesetz soll ein Beitrag zur Sicherung und Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten geleistet werden. Es sieht daher unter anderem vor, die
Geltung wesentlicher Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit und die
erleichterten gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld zu verlängern, sowie Konjunktur- und
Saisonkurzarbeitergeld gleichzustellen.
24
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Das Beschäftigungschancengesetz bedarf noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die wichtigen Regelungen zur Verlängerung der Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld sowie die Änderungen beim Beschäftigungstransfer können
dann - wie im Gesetz vorgesehen - zum 01.01.2011 in Kraft treten.
Schwerpunkt des Beschäftigungschancengesetzes ist die Sonderförderung bei Kurzarbeit (§ 421t
SGB III), insbesondere die Regelung zur vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die
Bundesagentur für Arbeit ab dem 7. Monat der Kurzarbeit, die ursprünglich bis 31.12.2010 befristet
war und nunmehr bis zum 31.03.2012 verlängert wird. Die bisherige Regelung wird dabei weitestgehend fortgeführt.
Es fallen andererseits die in § 421t Abs.4 SGB III bisher noch geregelte, aber wenig genutzte Möglichkeit der Weiterbildungsförderung für Leiharbeitnehmer sowie die Weiterbildungsförderung nach § 421t
Abs.5 SGB III weg.
Ferner sieht das Gesetz Änderungen bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und
beim Transferkurzarbeitergeld, die Verlängerung verschiedener befristet geltender arbeitsmarktpolitischer Instrumente für ältere Beschäftigte und Berufseinsteiger bis Ende 2011 sowie die Verlängerung
der Regelungen für Berufseinsteiger bis Ende 2013 vor.
Zu Einzelheiten beraten die Arbeitgeberbetreuer der JobCenter.
(uvb/gn)
2.
„Anlernvertrag" in anerkannten Ausbildungsberufen unwirksam
Mit Urteil vom 27.07.2010 (3 AZR 317/08) hat das BAG entschieden, dass die Durchführung einer
Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis - etwa einem „Anlernverhältnis" - unzulässig ist. Verträge dieser Art sind gem. § 134 BGB nichtig, da sie gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen.
Im Ergebnis bezweckt das BAG mit dieser Rechtsprechung, dass die Umgehung des als Schutzgesetz wirkenden Berufsbildungsgesetzes verhindert wird. Bei Vertragsverhältnissen, die nicht die
Erbringung von Arbeitsleistungen, sondern die Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zum Gegenstand haben (z.B. Anlernverträge, Volontariate, Praktika), bedarf es daher einer eingehenden rechtlichen Prüfung, inwieweit die diesbezügliche Vertragsgrundlage noch den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann ein solcher
„Anlernvertrag“ für die Dauer seiner Durchführung in ein Normalarbeitsverhältnis umgedeutet werden
und somit für den Arbeitgeber teuer werden, weil dann die Vergütung nach einem Normalarbeitsverhältnis geschuldet wäre. Beim Abschluss solcher „Anlernverträge“ ist also äußerste Vorsicht geboten
und unter Umständen die Rücksprache mit dem Fachverband zu empfehlen.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beklagte, ein Malermeister, schloss mit der Klägerin einen „Anlernvertrag für die Vermittlung von
Kenntnissen und Fertigkeiten in dem Beruf Maler- und Lackiererin - Gestaltung und Instandhaltung“.
Des Weiteren vereinbarten die Parteien eine Vergütung in Höhe von monatlich 550,00 € brutto, was
der üblichen Ausbildungsvergütung entsprach.
Die Klägerin ist der Auffassung, dass ein normales Arbeitsverhältnis vorläge, und sie daher nach dem
gesetzlichen Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk zu vergüten sei.
Das BAG hat in letzter Instanz der Klägerin Recht gegeben und den Malermeister zur Zahlung des
Mindestlohnes verurteilt mit folgenden maßgeblichen Entscheidungsgründen:
25
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Nach § 4 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sei die Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der jeweiligen Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung habe also grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Soll ein solches nicht geschlossen werden, könne stattdessen auch ein Arbeitsverhältnis begründet werden. Es sei jedoch unzulässig, die
Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 BBiG, etwa einem „Anlernverhältnis“, durchzuführen. Derartige Verträge seien wegen des Gesetzesverstoßes insgesamt nach § 134
BGB nichtig. Gleichwohl eingegangene „Anlernverhältnisse" seien für den Zeitraum ihrer Durchführung wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln. Zu zahlen sei daher die übliche Vergütung, im vorliegenden Fall also der Mindestlohn.
(nach: RS FG Bau/gn)
3.
Sachgrund der Vertretung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nur zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher
Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBG).
Mit dieser Sachlage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 14.04.2010 (7 AZR
121/09) beschäftigt. Das Urteil erläutert im Einzelnen, was unter „Sachgrund“ im Vertretungsfall zu
verstehen ist.
Für die Praxis bedeutet das Urteil, dass bei der befristeten Einstellung von Vertretungskräften dann
besondere Vorsicht geboten ist, wenn die Tätigkeitsbereiche der Stammkraft und des Vertreters nicht
identisch sind. Hier sollte vor Vertragsabschluss die Rücksprache mit dem Fachverband gesucht werden.
Zum Urteil:
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist für die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags
mit dem Sachgrund der Vertretung ein Kausalzusammenhang erforderlich, wonach die Beschäftigung
des befristet eingestellten Arbeitnehmers wegen des Arbeitskräftebedarfs erfolgt, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht. Dabei ist allerdings nicht erforderlich, dass der befristet eingestellte Mitarbeiter die vorübergehend ausfallende Stammkraft unmittelbar
vertritt und genau die von ihr bislang ausgeübten Tätigkeiten erledigt. Ihm können vielmehr auch andere Aufgaben zugewiesen werden.
Dies ist gefestigte Rechtssprechung des BAG und insoweit nichts Neues. Der vorliegend vom BAG
ausgeurteilte Fall hatte aber eine Besonderheit: Die vertretene Stammkraft verfügte gar nicht über die
Kenntnisse, die die Klägerin als Voraussetzung zur Durchführung der Vertretungsarbeiten hatte. Die
Vertreterin erbrachte Arbeiten, die zu erbringen die Stammkraft gar nicht in der Lage war.
Im Einzelnen:
Die Klägerin war bei der Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge tätig. Ihr letzter Arbeitsvertrag war auf 4 Monate befristet „als zahlenmäßiger Ersatz für die Dauer der Beurlaubung von
Frau W“.
Frau W, also die vertretene Stammkraft, war auf Grund ihrer bisherigen Berufstätigkeit oder sonstiger
erworbener Kenntnisse nicht in der Lage, den fachlichen Anforderungen an die Tätigkeit der Klägerin
zu genügen, insbesondere hätte sie zunächst an einem 4-monatigen Lehrgang teilnehmen müssen,
um die Aufgaben der Klägerin wahrnehmen zu können.
Die Klägerin ist deshalb der Auffassung, die Befristung ihres Arbeitsvertrages sei nicht durch den
Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, da der von der Rechtsprechung geforderte Kausalzusam26
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
menhang zwischen dem Ausfall der Stammkraft und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft
nicht gegeben sei. Vielmehr läge ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der
Beklagten die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hatte Erfolg.
Die Leitsätze des BAG als Revisionsinstanz lauten:
1. Der Sachgrund der Vertretung setzt voraus, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit der zu vertretenden Stammkraft beruht. Werden dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ohne tatsächliche Umverteilung der Arbeitsaufgaben Tätigkeiten übertragen, die der
vertretene Mitarbeiter bislang nicht ausgeübt hat, ist der erforderliche Kausalzusammenhang
nur gegeben, wenn der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem Vertretenen die Aufgabe des Vertreters zuzuweisen.
2. Die Zuordnung der Aufgaben setzt voraus, dass die Stammkraft tatsächlich an der Stelle des
Vertreters arbeiten könnte. Eine für die Stammkraft erforderliche Einarbeitungszeit steht dem
nicht entgegen. Der Kausalzusammenhang zwischen der zeitweiligen Arbeitsverhinderung der
Stammkraft und der Einstellung der Vertretungskraft ist aber nicht gegeben, wenn die Stammkraft die gesamte Zeit des befristeten Arbeitsverhältnisses benötigen würde, um durch Fortbildung und Einarbeitung die Kenntnisse für die zu übertragende Tätigkeit erst zu erwerben.
(nach: Bauinfo BB/gn)
VII. STEUERN UND VERSICHERUNGEN
1.
Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung der Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale (ELStAM)
Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig
durch ein neues, papierloses Verfahren mit Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmalen (ELStAM)
ersetzt werden. Bereits in diesem Jahr entfällt die Zusendung einer neuen Lohnsteuerkarte für den
Veranlagungszeitraum 2011 an die Einkommensteuerpflichtigen. Stattdessen behält die Lohnsteuerkarte 2010 für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss daher die Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren und die dort enthaltenen Eintragungen unabhängig vom Gültigkeitsbeginn
einmalig auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen.
Nach dieser Übergangsphase stehen für den Arbeitgeber die ELStAM seiner Arbeitnehmer (u.a. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, andere Freibeträge) in der so genannten Elster-Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereit; der genaue Starttermin für den Abruf in 2012 wird vom
Bundesfinanzministerium (BMF) noch bekannt gegeben. Der Zugriff der Arbeitgeber bzw. ihrer
Dienstleister im Rahmen der Entgeltabrechnung erfolgt dann über das Elster-Online-Portal unter
http://www.elsteronline.de. Eine Registrierung für dieses Portal besteht in der Regel bereits heute
(entweder für den Arbeitgeber selbst oder für den beauftragten Dienstleister), da für die Übermittlung
der Lohnsteuerbescheinigungen dieses elektronische Verfahren schon gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das BMF hat ein zweiseitiges Informationsblatt für die Arbeitgeber veröffentlicht, das wir diesem
Rundschreiben als Anlage beifügen. Hierin sind die wichtigsten Informationen für die Übergangsphase
sowie für den Start des elektronischen Verfahrens zusammengefasst.
27
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
In der Übergangsphase ist mit vermehrten Fragen der Arbeitnehmer zum neuen Verfahren - auch
beim Arbeitgeber - zu rechnen, da diese die gewohnte Zusendung ihrer bisherigen Lohnsteuerkarte
erwarten. Wir empfehlen deshalb eine proaktive Information durch den Arbeitgeber (Schwarzes Brett,
Anlage zur Oktober-Verdienstbescheinigung, E-Mail), damit sich die Arbeitnehmer bei konkreten Fragen an das für sie zuständige Finanzamt wenden bzw. direkt Informationen über das Elster-OnlinePortal beziehen. Die Finanzverwaltung hat ebenfalls ein zweiseitiges Informationsschreiben für die
Arbeitnehmer erstellt, das wir diesem Rundschreiben als weitere Anlage beifügen.
Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren.
(nach: uvb/gn)
2.
Neuanlage eines Gartens ist nicht steuerlich absetzbar
Der § 35a des Einkommenssteuergesetz regelt die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen
und Handwerkerleistungen und ist auch über das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.02.2010 eindeutig formuliert. Dennoch traten immer wieder Missverständnisse auf, ob
nicht doch auch Arbeiten für die erstmalige Erstellung einer Gartenanlage absetzbar seien. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat den dahingehenden Spekulationen am 01.07.2010 mit seinem Urteil
(FG Rheinland-Pfalz 4 K 2708/07) ein Ende bereitet. Die erstmalige Gartengestaltung ist demnach
weder eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung noch eine Handwerkerleistung.
(aus: RS VGL BW)
3.
Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber bewirkt Arbeitslohn
Im betrieblichen Alltag kann es immer mal wieder vorkommen, dass ein Arbeitnehmer gegen gesetzliche Vorschriften oder Auflagen verstößt. Meistens handelt es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten,
wenn zum Beispiel gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde. Geschieht dies im Rahmen
der Dienstausübung durch den Arbeitnehmer, übernehmen viele Arbeitgeber die Bezahlung der Geldbuße beziehungsweise der Geldstrafe, wenn sie von einer betrieblichen Veranlassung des Vergehens
ausgehen. Aus Sicht der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung kommt es indes nicht darauf an,
ob die Zahlung mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang steht oder dem Privatbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen ist. Grundsätzlich wird die Übernahme einer Geldbuße deshalb steuerlich wie
folgt gehandhabt:
Zahlt der Arbeitgeber, in dessen betrieblichem Interesse die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die
Geldbuße für den Arbeitnehmer, kann er diese Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehen.
Hat der Arbeitnehmer die Geldbuße selbst geleistet, weil er zum Beispiel während einer Dienstfahrt in
seinem Auto geblitzt und danach angehalten wurde, und erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
im Zuge der Lohnabrechnung die Geldbuße, muss der Arbeitgeber diese Zahlungen beim Arbeitnehmer als steuerpflichtigen Arbeitslohn erfassen. Der Arbeitnehmer kann in seiner Lohnsteuererklärung
diese Geldbußen, -strafen beziehungsweise Verwarnungsgelder nicht als Werbungskosten oder in
sonstiger Weise steuerlich abziehen.
Immer wenn Juristen die Redewendung „grundsätzlich" gebrauchen, bedeutet dies, dass sie auch
Ausnahmen für denkbar halten. Eine solche Ausnahme hat der BFH in seine Urteil vom 07.07.2004
(BStBl. 2005 II S. 367) erkannt: Er entschied, da die Übernahme eines Ordnungsgelds durch den Arbeitgeber dann nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, wenn diese aus ganz überwiegende eigenbetrieblichen. Interesse erfolgt ist.
Der Bundesfinanzhof sah im entschiedenen Fall das ganz überwiegende eigenbetriebliche Interesse
des Arbeitgebers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere deshalb als gegeben
28
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
an, weil der Arbeitgeber seine Fahrer angewiesen hatte, ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe des
Kunden zu parken und der Arbeitgeber sich zur Übernahme der Verwarnungsgelder aus Gründen der
Gleichbehandlung seiner Arbeitnehmer verpflichtet fühlen konnte, weil seinem Paketzustelldienst in
einigen Städte eine Genehmigung zum Halten in Verbotszonen erteilt worden war, in anderen Städten
hingegen nicht. Außerdem waren die zu beurteilenden Verwaltungsgelder höchst gering (durchschnittlich 50 Euro pro Jahr und Fahrer).
Erkennbar ist, dass es sich im Urteilsfall um einen besonders gelagerte Fall handelte, so dass auch
weiterhin damit gerechnet werden muss, das Lohnsteuer-Außenprüfer beziehungsweise die Finanzgerichte ein seitens des Arbeitgebers geltend gemachte „ganz überwiegend eigenbetriebliche Interesse"
nur in wenigen Ausnahme fällen anerkennen werden.
Dieser Beitrag ersetzt nicht die individuelle Beratung durch den Steuerberater.
(nach: RS VGL BW/ho)
VIII. ANKÜNDIGUNGEN
1.
FLL-Fachtagung „Freiflächenmanagement“
Am 19.11.2010 veranstaltet die FLL an der Fachhochschule Osnabrück eine Fachtagung zum Thema
„Freiflächenmanagement“.
Mit der Erstausgabe der „Empfehlungen für Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für
das Management von Freianlagen (Freiflächenmanagement)“ hat die FLL im letzten Jahr versucht, die
Bedeutung für Freiflächen und deren Pflegeerfordernisse im Zusammenspiel zwischen der Grünen
Branche auf der einen Seite und der Wohnungswirtschaft und dem Facility Management auf der anderen Seite zu verdeutlichen.
Ist dieses Anliegen erreicht worden? Was kann bzw. muss noch verbessert werden? Folgende Themenschwerpunkte sollen auf diese Frage eine Antwort geben:
•
•
•
•
•
•
•
Erfahrungen mit Grünflächenmanagement im kommunalen Bereich
Freiflächenmanagement und gute Planung zur Optimierung der Lebenszyklus-Kosten
Freiflächen als wichtigste Säule des Immobilienmarketings aus der Sicht der Wohnungswirtschaft
Bedeutung einer verständlichen Darstellung von Dienstleistungen im Freiflächenmanagement
gegenüber dem Nichtfachmann
Notwendigkeit guter Leistungsverzeichnisse und Verträge als Bedingung für gute Pflege
Erfolgreiche Staudenpflanzungen im öffentlichen Bereich zur Minimierung der Pflege
Erfahrungen mit geeigneten Staudenmischungen
Zielgruppen für die Veranstaltung sind u. a. Auftraggeber aus den verschiedenen Bereichen (z.B. Unternehmen der Wohnungswirtschaft und des Facility Managements, Städte/Kommunen), Ausführungsbetriebe des GaLaBaus, Anbieter von Software (z.B. zu Grünflächeninformationssystemen, Luftbildauswertungen, Datenbanken etc.) sowie Sachverständige.
Das detaillierte Programm kann unter www.fll.de abgerufen oder bei der FLL-Geschäftsstelle angefordert werden.
29
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU
BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20,
E-Mail: [email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartnerin: Tanja Büttner
2.
FLL-„Baumkontrollrichtlinien“ überarbeitet
Ende Oktober 2010 erscheint die aktualisierte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien.
Seit Dezember 2004 wird die Baumkontrolle durch die FLL-„Baumkontrollrichtlinie“ geregelt. Sie gilt für
alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen, informiert über die
wesentlichen thematischen Grundlagen und gibt Hinweise und Empfehlungen zur Regelkontrolle
(Art/Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle).
Sechs Jahre nach Veröffentlichung der 1. Ausgabe erscheint nun die aktualisierte Ausgabe 2010.
Die Inhalte der ersten Ausgabe der FLL-„Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ wurden durch Erfahrungen aus der Praxis überprüft und entsprechend inhaltlich und redaktionell
überarbeitet. Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Kontrolle von flächigen Gehölzbeständen.
Die überarbeiteten Richtlinien können Ende Oktober 2010 über den Online-Shop der FLL-Homepage
oder bei der FLL-Geschäftsstelle zum Preis von 30,00 € bezogen werden.
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20,
E-Mail: [email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartnerin: Tanja Büttner
3.
FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen“ überarbeitet
Die erste Ausgabe der FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2“ von 2004 wurde umfangreich inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Dabei wurden zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und die Inhalte des Regelwerks durch neue Erkenntnisse ergänzt.
Die FLL-Empfehlungen ergänzen DIN 18915 und DIN 18916 und gelten für die Herstellung von
Pflanzgruben und die Erweiterung des durchwurzelbaren Raumes außerhalb der Pflanzgrube, wenn
der anstehende Boden für die vorgesehene Baumpflanzung nicht oder nur mit Einschränkungen geeignet ist. Das Regelwerk gibt einen Überblick über verschiedene Pflanzgrubenbauweisen und definiert Anforderungen an Pflanzgruben, Substrat (Pflanzgrubenverfüllung) sowie Herstellung und Einbau. Die textlichen Ausführungen werden mit vielen Abbildungen/Skizzen ergänzt.
Die überarbeiteten Empfehlungen können ab Mitte September 2010 über den Online-Shop der FLLHomepage oder bei der FLL-Geschäftsstelle zum Preis von 27,50 € bezogen werden.
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20,
E-Mail: [email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartnerin: Tanja Büttner
30