Untitled - GaLaBau
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FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. Mitglieder Berufsständische Arbeit 1. Aus der Verbandsarbeit Bildung und Nachwuchswerbung 1. Bundesweiter Berufswettbewerb wieder auf der GaLaBau in Nürnberg 2. Bundesweiter Schülerwettbewerb 3. Zeugnisübergabe im Land Brandenburg und Lehrabschlussfeier in Berlin 4. Aus der Nachwuchswerbung Der Betrieb 1. Vorabinformation zur Klassifizierung der Berufe 2. BAMAKA-Sonderkonditionen bei A.T.U 3. Betrieb zu veräußern 4. Aktuelle Pflanzenschutzinformation 5. Ergebnisse der Konjunkturumfrage IV/2010 Bauvertragsrecht 1. Neuregelung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes 2. Endgültiges Aus für „Leitfabrikate“ 3. Ausschlussfolgen bei widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz 4. Ersatzvornahme ausnahmsweise rechtmäßig auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung 5. Keine Haftung des Bauunternehmers für Schäden am Nachbarhaus ohne Verschulden Arbeits- und Sozialrecht 1. Kurzarbeitergeldregelungen bis zum 31.12.2012 verlängert 2. „Anlernvertrag“ in anerkannten Ausbildungsberufen unwirksam 3. Sachgrund der Vertretung bei befristeten Arbeitsverhältnissen Steuern und Versicherungen 1. Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung der Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale (ELStAM) 2. Neuanlage eines Gartens ist nicht steuerlich absetzbar 3. Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber bewirkt Arbeitslohn Ankündigungen 1. FLL-Fachtagung „Freiflächenmanagement“ 2. FLL-„Baumkontrollrichtlinien“ überarbeitet 3. FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen“ 5 6 11 11 11 12 15 16 16 16 17 19 21 22 22 23 24 25 26 27 28 28 29 30 30 3 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Anlagenverzeichnis 4 • Schreiben an die IHK-Präsidenten • Schülerwettbewerb 2011 „Unser Schulhof - Wir sehen rot grün“ • Ideensammlung für Ausbildungsbetriebe • Flyer FLL-Fachtagung „Eingehende Untersuchungen bei Auffälligkeiten nach der Regelkontrolle“ • Flyer FLL-Fachtagung „Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimmteiche)“ • Berlin-Brandenburgische Gartenbaumitteilungen 10/2010 • Vergaberechts-Report 9/2010 • Baurechts-Report 9/2010 • Informationen Dataflor • Informationen 3B TEC • Informationen Mexxsoft • Informationen Patzer-Verlag 3x • Informationen Schmidt-Elsner 3x FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 I. Mitglieder 1. Neuaufnahmen 1.1. Außerordentliche Mitglieder • 1.2. Landschafts- und Erdbau Hartmut Hirschböck-Stein Berliner Str. 269 16515 Oranienburg Fon: 0 33 01 – 53 01 21 Fax: 0 33 01 – 53 01 21 E-Mail: [email protected] Internet: www.hirschboeck-stein.de Fördermitglieder • 3B TEC Aufbereitungssysteme GmbH PROSCREEN SIEBMASCHINEN Gottlieb-Daimler-Str. 17 14974 Ludwigsfelde Fon: 0 33 78 – 20 77 66 0 33 78 – 20 23 62 Fax: 0 33 78 – 20 77 67 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.proscreen.de 5 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 II. BERUFSSTÄNDISCHE ARBEIT 1. Aus der Verbandsarbeit Mitarbeit im VFL-Vorstand beendet Letztmalig nahm Oliver Hoch als scheidendes Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung von Landesgartenschauen in Brandenburg e.V. (VFL) am 27.08.2010 an der Vorstandssitzung und nachfolgenden Mitgliederversammlung des Vereins teil. Der VFL vertritt damit nur noch die Interessen des Brandenburger Produktionsgartenbaus. Der Austritt des Fachverbandes aus dem VFL war bereits zum Vorjahresende wirksam geworden, zur gemeinsamen Interessenvertretung des Grünen Berufsstandes wurde gemeinsam mit dem BDLA und anderen Verbänden ein breit aufgestellter, länderübergreifender Verein zur Förderung von Gartenschauen in Berlin und Brandenburg e.V. (VFG) gegründet. IHK-Runde zum Berliner Leitbild Grün Nachdem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erste Überlegungen zu einem Berliner Leitbild Grün dargelegt hatte, sind durch die IHK Berlin Forderungen der Wirtschaft formuliert worden. Um die Diskussion und Weiterentwicklung dieser Forderungen ging es in einer Expertenrunde der IHK am 27.08.2010. Für den FGL nahmen Carsten Henselek und Rita Kaiser teil. Sommerfest FG Bau bei Herbstwetter Das traditionelle Sommerfest der Fachgemeinschaft Bau auf Schloss Lindstedt am 27.08.2010 wurde von Berlins Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer und Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger eröffnet. Über 300 Gäste machten den Abend trotz herbstlicher Wetterverhältnisse zu einer gelungenen Veranstaltung. Die Geschäftsführer des FGL nutzten das Sommerfest für interessante Gespräche. 20. FGL-Vorstandssitzung vor der GaLaBau in Nürnberg Die Vorbereitung des BGL-Verbandskongresses auf GaLaBau-Fachmesse in Nürnberg stand im Mittelpunkt der 20. FGL-Vorstandssitzung am 31.08.2010. Neben der Aufnahme einiger Neumitglieder stand diesmal auch die zukünftige Ausrichtung des berufsständischen Trägers SGA zur Diskussion. Berliner Baumforum diesmal in der Pflanzenphysiologie der FU Das alljährliche „Berliner Baumforum“ fand am 02.09.2010 im Institut für Pflanzenphysiologie der FU Berlin statt. Im überfüllten Großen Hörsaal wurde über Baumschutz auf Baustellen, Baummanagement, Baumpflanzung und –pflege, Baumschädlinge und Baumkontrolle und die jeweiligen rechtlichen Grundlagen referiert und diskutiert, während sich im Foyerbereich die Branche mit Infoständen präsentierte. Die LAGF und der FGL waren mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, Ansprechpartner für die Besucher waren Gregor Orlik und FGL-Justitiar Manfred Gnoss. Treffen der Projektgruppen zu den Themengärten in Prenzlau Nachdem der FGL seine Mitglieder zur Teilnahme an der Gestaltung von zwölf Themengärten auf der Landesgartenschau Prenzlau 2013 aufgerufen hatte, konnten für alle zwölf Gärten interessierte Projektgruppen jeweils aus einem Landschaftsgärtner und einem Landschaftsarchitekten gefunden werden. Am 03.09.2010 trafen sich die Projektgruppen zum ersten Mal vor Ort, um sich über das Thema der Landesgartenschau und die konkreten Bedingungen für die Themengärten zu informieren. Ein Rundgang über das zukünftige Landesgartenschaugelände rundete die Veranstaltung ab. Das Projekt wird seitens des FGL durch Rita Kaiser begleitet. Gartenland Brandenburg plant Herbstworkshop Am 06.09. traf sich der Vorstand des Vereins Gartenland Brandenburg e.V., um den kommenden Herbstworkshop vorzubereiten. Mit Fragen der Verantwortung rund um den Baum steht diesmal ein branchennahes Thema auf dem Programm, das allen Eigentümern auf den Nägeln brennt. Arbeitsgruppentreffen zur BGL-Zukunftswerkstatt Am 07.09.2010 tagte zum zweiten Mal die Arbeitsgruppe „Ablauf und Organisation“ im Nachgang der BGL-Zukunftswerkstatt in Leogang. Die Diskussion zur Verbesserung von Organisationsstrukturen, 6 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Kommunikation und Arbeitsabläufen in der Zusammenarbeit zwischen Landesverbänden und Bundesverband wurde fortgeführt. Für den FGL arbeitet Rita Kaiser in dieser Arbeitsgruppe. FLL-AK definiert bauliche Anforderungen an Therapiegärten Nach mehr als einem Jahr intensiver Arbeit in Kleingruppen zeichnet sich jetzt ab, dass der FLL-AK Garten und Therapie unter Vorsitz des Neurochirurgen Prof. Dr. Ischebeck im nächsten Jahr einen Arbeitsbericht zu den baulichen Anforderungen an Therapiegärten vorlegen wird. Die Qualifizierung von Freiflächen sozialer Einrichtungen zu therapeutisch einsetzbaren Arbeitsräumen wird in den nächsten Jahren eine zentrale Rolle für die Erhaltungs- und Entwicklungschancen solcher Grünanlagen einnehmen. Oliver Hoch nahm für den GaLaBau an der 3. Sitzung des AK am 07.09.2010 im Essener Gartenbauzentrum teil. 28. Beiratssitzung des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg Der Beirat des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg hatte zu seiner 28. Sitzung zunächst einen Träger sozialer Stadtteil- und Familienarbeit zur Selbstdarstellung eingeladen. Sodann stand die Sitzung unter den Zeichen der drastischen Einsparungen im SGB-II-Bereich und der Entwicklungen im Bereich „Bürgerarbeit“. Für den FGL nahm FGL-Justiziar Manfred Gnoss an der Sitzung teil. BGL-Hauptausschuss tagt in Vorbereitung der GaLaBau Am 09.09.2010 trat noch einmal der BGL-Hauptausschuss zusammen, um den Verbandskongress in Nürnberg und die internationale Fachmesse vorzubereiten. Nach dem einstimmigen Votum der FGLMitgliederversammlung sprach sich Carsten Henselek auch in diesem Gremium dafür aus, die Imageund PR-Kampagne für weitere drei Jahre fortzusetzen. Firmenjubiläum beim Stellvertretenden FGL-Vorsitzenden Am 09.09.2010 hatte Michael Max aus Cottbus allen Grund zum Feiern: Zwanzig Jahre engagierter Arbeit im Garten- und Landschaftsbau haben den Betrieb vor allem in der Lausitzregion zum bewährten Partner vieler Auftraggeber mit hohen Ansprüchen werden lassen. So konnte Geschäftsführer Oliver Hoch dem großen Edelstahlsignum als Jubiläumsgabe wieder einmal zum einem würdigen Fassadenplatz verhelfen. Förderung der Kommunen auf Kosten der Wirtschaft geplant Bei den Wirtschaftsvertretern löste die Mitteilung der CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Saskia Ludwig am 10.09.2010 einhellig Entsetzen aus: Brandenburgs rot-rote Landesregierung will den wirtschaftlichen Handlungsraum für die Kommunen deutlich ausweiten. Neben Wolf-Burkhard Wenkel von der Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V. betonte auch Oliver Hoch für den FGL im Rahmen einer Anhörung der Unionsfraktion die zentrale Bedeutung der Subsidiaritätsklausel für die Grüne Branche: Staat und Kommunen dürften nur dort wirtschaftlich aktiv werden, wo die private Wirtschaft keine angemessenen Angebote vorhalte! Die Unionsvertreter machten deutlich, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine gegenläufige Zielrichtung verfolge. Mit der Befassung des Landtages sei im ersten Quartal 2011 zu rechnen. Prof. Michael Hüther vom IdW zu den Lehren aus der Krise Der diesjährige Unternehmertag der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) war den Lehren aus der Krise gewidmet. Als Festredner gab Prof. Dr. Michael Hüther vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IdW) am 13.09.2009 im Hotel Ritz-Carlton am Potsdamer Platz eher Grund zum Optimismus. Die überraschend gute Entwicklung Deutschlands in der Krise habe vor allem das grundsätzliche Funktionieren der Reaktionsmechanismen aufgezeigt; institutionellen Nachbesserungsbedarf formulierte er nur punktuell im Bereich der Finanzwirtschaft. Nach dem Vortrag folgte der traditionelle Empfang des Regierenden Bürgermeisters, zu dem die geladenen verbandsaktiven Unternehmer auch wieder zahlreich erschienen waren. Arbeitsgespräch mit der Brandenburger Zuständigen Stelle für die Berufsbildung Am 14.09.2010 traf sich Rita Kaiser mit Dr. Ramona Rügen von der Brandenburger Zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft. Ziel des Gesprächs war zunächst die Abstimmung von Fragen zur Überbetrieblichen Ausbildung und hier insbesondere die Einführung eines neuen ÜAKurses zur Erlangung der Motorsägenbefähigung. Weiterhin wurden auch Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in Fragen der Fachkräftesicherung erörtert. 7 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Verbandskongress auf der GaLaBau Nürnberg Im Rahmen der GaLaBau Nürnberg fand am 15.09.2010 der Kleine Verbandskongress 2010 statt. Den FGL vertraten als Delegierte der FGL-Vorsitzende Carsten Henselek sowie die Vorstandsmitglieder Ulrich Schultze und Hans-Peter Kracht. Neben den Beschlüssen zum Haushalt wurden Satzungsänderungen beschlossen, die die Fristen zur Antragsstellung an den Verbandskongress und die Finanzierung der BGL-Ausschüsse regeln. Ohne Gegenstimmen wurde außerdem die Fortsetzung der Image- und PR-Kampagne für die Jahre 2011 bis 2013 beschlossen. Meinungsaustausch zwischen FG Bau und FGL Zwischen der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. (FG Bau) und dem FGL ist die Abgrenzung zwischen Straßenbau und GaLaBau mit ihren Konsequenzen wiederkehrendes Thema eines gelegentlichen Erfahrungsaustausches. Der FGL hatte Geschäftsführer Peter-Kraschinski und Hans Joachim Rosenwald von der Technischen Abteilung am 20.09.2010 zu einem Arbeitsgespräch in die Räume des FGL eingeladen. Über die Abgrenzenfragen hinaus erörterten Oliver Hoch und Verbandsjustiziar Manfred Gnoss auch weitergehende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu den aktuellen politischen Entwicklungen. Verbandsvertreter auf dem 68. Deutschen Juristentag in Berlin Am 68. Deutschen Juristentag in Berlin nahmen vom 21.09.2010 bis 24.09.2010 etwa 3.000 Juristen teil, darunter in der Abteilung „Arbeit und Soziales“ die Justiziare des BGL und des FGL, Herbert Huesgen und Manfred Gnoss. Thema der Abteilung war der „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis und die Zunahme neuer Beschäftigungsformen“. Die Diskussion war bestimmt von der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses zu Gunsten neu entstandener Arbeitsverhältnisse wie Zeitarbeit, Teilzeitarbeit und abgabenprivilegierter 400-Euro-Jobs („Minijobs“) im Zuge der Veränderung der Arbeitswelt. Einigkeit bestand über das gemeinsame Ziel einer Beibehaltung und Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses. Dafür gingen die Meinungen über die Beurteilung der neu entstandenen Formen von Arbeitsverhältnissen weit auseinander. Am Nachmittag des 23.09.2010 wurden die Meinungsstände zu allen Beschlussvorlagen aufgearbeitet und dem Auditorium zur Abstimmung gestellt. Die Abteilung „Arbeit und Soziales“ des Juristentag, traditionell von gewerkschaftsnahen Mitgliedern dominiert, stimmte mit deutlicher Mehrheit für eine restriktivere Anwendung neuer Formen der Arbeitsverhältnisse, während der Arbeitgeberflügel ihre Ausweitung befürwortete. Nicht selten haben Beschlüsse des Deutschen Juristentages in der Vergangenheit Entscheidungen der politischen Führung beeinflusst. Vor allem gilt dies für Beschlüsse, die weitgehend einstimmig, also mit den Stimmen der Arbeitgeberwieder der Arbeitnehmervertreter zustande kommen. Infotreffen für die Vertreter in den Arbeitsagenturen Zum Beginn der neuen Amtsperiode in den Verwaltungsausschüssen der Arbeitsagenturen trafen sich die gewählten Vertreter am 29.09.2010 im Haus am Pichelssee. Als Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektorin gab Margit Haupt-Koopmann eine Einführung zur allgemeinen Arbeitsmarktsituation und zu den Aufgaben der Verwaltungsräte. Oliver Hoch war als wiedergewählter Arbeitgebervertreter im Verwaltungsausschuss der Agentur Neuruppin vertreten. Auswertung Sommerfest Zur Auswertung des Sommerfestes 2010 trafen sich Carsten Henselek, Axel Klapka und Geschäftsführerin Rita Kaiser am 22.09.2010 in Potsdam mit Moderator Hellmuth Henneberg vom RBB. Es wurde angeregt, im kommenden Jahr die Freundschaftsinsel zu verlassen und für das Fest einen neuen gärtnerisch interessanten Ort in Berlin oder Brandenburg zu suchen. Eine gute Möglichkeit wäre die Stadt Brandenburg an der Havel als zukünftige BUGA-Stadt, möglicher Weise im neu gestalteten Umfeld des Pauliklosters. Weitere Vorschläge der Mitglieder sind willkommen! AuGaLa-Koordinierungsausschuss Zur Vorbereitung der überbetrieblichen Ausbildung im Jahr 2011 traf sich der AuGaLaKoordinierungsausschuss am 23.09.2010 in Großbeeren. Zunächst stellte sich Dieter Franz Obermeier als neuer Geschäftsführender Leiter der LAGF vor und berichtete zur aktuellen Situation an der Einrichtung. Anschließend wurden die notwendigen Beschlüsse zur üA gefasst. Für den FGL sind der Bildungsausschussvorsitzende Ronald Lüttich und Johannes Sorge Mitglied im KO-Ausschuss. Als Gäste nahmen Rita Kaiser und Stefan Mingramm teil. 8 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Zehn Jahre Landesgartenschauen als Erfolgsmodell für Brandenburg Vor zehn Jahren schloss die 1. Brandenburgische Landesgartenschau in Luckau mit großem Erfolg ihre Saison. Seitdem haben drei weitere Landesgartenschauen jeweils entscheidende Beiträge zur Stadtentwicklung in Eberswalde, Rathenow und Oranienburg geleistet. Der Verein zur Förderung von Landesgartenschauen Brandenburg e.V. und das Land würdigten diese Erfolge am 23.09.2010 mit einem kleinen Festakt in Prenzlau. Die Landschaftsgärtner waren durch Dieter Kieckhövel von der Reserv GmbH sowie FGL-Geschäftsführer Oliver Hoch vertreten. LAGF-VS erstmals mit dem neuen Leiter Dieter Franz Obermaier Mit einer umfangreichen und klar strukturierten Tagesordnung gab Dieter Franz Obermeier als neuer Leiter am 27.09.2010 seinen Einstand im Vorstand der LAGF. Mit Interesse und Anerkennung verfolgten der Vorsitzende Carsten Henselek und die übrigen Vorstandsmitglieder die Ausführungen des Leitungsteams zur Erweiterung des Bildungsbegriffes sowie zur Besetzung neuer Arbeitsfelder an der Lehranstalt. Mit einigen Grundsatzbeschlüssen zur Ausrichtung der LAGF wurde ein angemessener Rahmen für ein weitgehend eigenverantwortliches Arbeiten der neuen Leitung geschaffen. Im Anschluss an die Sitzung tagte unter Vorsitz von Andreas Johnke auch die Mitgliederversammlung des LAGF-Ausbildungsförderwerkes Berlin e.V. (AFW) Arbeitsgespräch Landesgartenschau Prenzlau Am 29.09.2010 konnte endlich ein lange angestrebtes Gespräch mit der LAGA-Geschäftsführung in Prenzlau stattfinden. Geklärt wurden grundsätzliche Fragen zur Zusammenarbeit und das weitere Vorgehen bei der Vorbereitung der Themengärten. Neben LAGA-Geschäftsführer Thomas Guhlke nahm auch der Zweite Beigeordnete der Stadt Prenzlau, Dr. Andreas Heinrich, teil. Als Vertreter des Berufsstandes nutzten Carsten Henselek, Axel Klapka und Rita Kaiser die Gelegenheit, auch die aktuelle Struktur des Vereins zur Förderung von Gartenschauen in Berlin und Brandenburg e.V. (VFG) vorzustellen und der Landesgartenschau Prenzlau die Unterstützung aller im Verein vertretenen Organisationen anzubieten. Jugendbauhütte Altdöbern Die Mitglieder des DBU-Fachbeirats (DBU = Deutsche Bundesstiftung Umwelt), der das Projekt in Altdöbern begleitet, hatten am 30.09.2010 Gelegenheit, den Fortschritt der Arbeiten zu begutachten und in einem kurzen Gespräch mit den Teilnehmern etwas über die Motivation der jungen Leute für ihr Engagement zu erfahren. Außerdem wurden die Ergebnisse des ersten Zyklus diskutiert und die Zusammenarbeit im zweiten Zyklus abgestimmt. Im neuen Zyklus des „Freiwilligen Jahres in der Gartendenkmalpflege“ (Sonderform des Freiwilligen Sozialen Jahres) arbeiten diesmal zwei polnische junge Frauen, ein junger Mann aus Aserbaidschan, ein französischer Jugendlicher und sechs Freiwillige aus Deutschland. Für den FGL nahm Rita Kaiser an der Veranstaltung teil. Strategie Stadtlandschaft Berlin statt Grünes Leitbild Das geplante Grüne Leitbild für die Hauptstadt mutierte mit dem ersten öffentlichen Stadtforum am 30.09.2010 überraschend zu einer „Strategie Stadtlandschaft Berlin“ mit den überaus trennscharfen Leitbegriffen „natürlich urban produktiv“. Als Vertreter des FGL informierten sich Carsten Henselek und Oliver Hoch über den seltsamen Weg, den die ambitionierte Initiative der Fachverwaltung vom überhöhten Anspruch Grüner Identitätsstiftung hin zur politischen Verwendbarkeit genommen hat. Ganz im Sinne aktueller Trends waren sich die Fachleute erstaunlich einig: Die Gefahr zunehmender Sinnentleerung sei jedenfalls deutlich nachrangig gegenüber dem Anspruch, der Politik ein schlagwortfreudiges Gesamtkonzept liefern zu können. Aus der Sicht der Fundamentalisten unseres Berufsstandes sicher unbefriedigend. Präzisere inhaltliche Nachfragen verbieten sich von selbst. Dafür vielleicht politisch zielführend. Wohin? Hoffen wir, dass es wenigstens die Autoren noch wissen… DGGL-Kulturpreis diesmal für den Staudensichtungsgarten Hermannshof Die Familie Freudenberg ist nicht nur Eigentümer der gleichnamigen Unternehmensgruppe mit Stammsitz in Weinheim an der Bergstrasse. In der nunmehr dritten Generation unterhält die Familie auch im Zentrum von Weinheim den Park Herrmanshof, heute bekannt als Staudensichtungsgarten Hermannshof unter der kompetenten Leitung des international renommierten Experten Cassian Schmidt. Der DGGL gelang es mit der diesjährigen Kulturpreisverleihung wieder einmal, herausragendes privates Engagement für die Gartenkultur angemessen zu würdigen. Am Festakt mit vorausgehender Fachtagung am 01.10.20010 nahmen Fritz Scharf und Oliver Hoch teil. 9 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 21. FGL-Vorstandssitzung und Landschaftsgärtnertreff Im Rahmen seiner 21. Sitzung am 05.10.2010 diskutierte der FGL-Vorstand die Ergebnisse des Kleinen Verbandskongresses in Nürnberg, die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und verschiedene Aktionen im Rahmen der FGL-Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem wurden erste Festlegungen zur Veranstaltungs- und Terminplanung für 2011 getroffen. Beim anschließenden Landschaftsgärtnertreff standen nach einem kurzen Meinungsaustausch zum aktuellen Tarifabschluss die aktuelle Situation bei Ausbildung und Fachkräftesicherung sowie die Auswirkungen des im Juli in Kraft getretenen Berliner Vergabegesetzes im Mittelpunkt der Diskussion. Berliner Positivliste überwiegend befürwortet Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass Beschäftigungsförderung den ersten Arbeitsmarkt nicht schädigt? Diese Frage stellte Geschäftsführer Oliver Hoch auf dem Parlamentarischen Abend der Berliner Wirtschaftsgespräche zur Arbeitsmarktpolitik am 05.10.2010 den Experten aller 5 Fraktionen im Abgeordnetenhaus. Bei der Opposition gab es klare Fronten: Gregor Hoffmann für die CDU und Volker Thiel für die FDP sprachen sich klar für den Fortbestand dieser Arbeitshilfe aus, für Bündnis 90/Die Grünen forderte Sibyll Klotz erneut die Abschaffung zugunsten einer Kontingentsregelung mit erweiterten inhaltlichen Handlungsfeldern. Für die Regierungsfraktionen hob Burgunde Grosse für die SPD noch einmal die bewusstseinsbildende Wirkung dieser Liste hervor, Elke Breitenbach forderte für Die Linke zumindest eine deutliche Weiterentwicklung der Liste. Oliver Hoch hatte noch die Gelegenheit, den Abgeordneten im Nachgang einige Grundsätze der FGL-Position zu vermitteln. Gartenamtleiterkonferenz Berlin und Brandenburg tagt an der LAGF Am 07.10.2010 tagte die Gartenamtsleiterkonferenz Berlin und Brandenburg erstmals an der LAGF. Leider sind einige Bezirke trotz Beschluss des Berufsbildungsausschusses nach wie vor nicht bereit, ihre Auszubildenden zur überbetrieblichen Ausbildung an die LAGF zu entsenden, obwohl das Land Berlin die Einrichtung investiv fördert und zudem körperschaftliches Mitglied ist. Für das Leitungsteam der LAGF eine deutliche Herausforderung, in Zukunft auch die Amtsleiter durch Qualität zu überzeugen! Als Gast referierte weiterhin Oliver Hoch zu den aktuellen Fragen der landschaftsgärtnerischen Berufsbildung. Trägerkonferenz der PAGA in Potsdam Zum 08.10.2010 hatte die Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) Trägerorganisationen der Beschäftigungsförderung zu einer Konferenz nach Potsdam eingeladen. Die Konferenz diente der Information über die Entwicklung von Fördermaßnahmen insbesondere im Bereich der Arbeitsgelegenheiten. Infolge anstehender Sparmaßnahmen werden der PAGA im Jahr 2011 wesentlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Zweiter Themenschwerpunkt waren die Planungen und der Entwicklungsstand des Projekts „Arbeit für Brandenburg“. In der Maßnahmeplanung bleibt der FGL über die Abforderung von arbeitsmarktpolitischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen wie bisher beteiligt. An der Konferenz nahm für den FGL Justiziar Manfred Gnoss teil. Nach Leogang: Erstes Plenum schafft Klarheit Die gemeinsame Klausurtagung vom Februar in Leogang hatte zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich getrennt jeweils mit der Erarbeitung strategischer Ziele einerseits sowie zukünftiger Arbeitsstrukturen und -abläufe im BGL andererseits beschäftigt hatten. Am 11.10. traf man sich erneut in großer Runde in Bad Honnef, um die Vorschläge für die Arbeit der nächsten Jahre in Gegenwart aller ehrenamtlichen Entscheidungsträger abzustimmen. Präsidium, Hauptausschuss und Geschäftsführer verließen das Treffen in der Gewissheit, im Jahr 2011 klare Zielschwerpunkte für die Verbandsarbeit der nächsten Dekade festlegen zu können. Beiratssitzung im JobCenter Spandau Auch auf der Beiratssitzung im JobCenter Spandau am 13.10.2010 stellte die Geschäftsleitung drastische Mindereinnahmen in Aussicht. Das JobCenter erwartet trotz Erholung des Arbeitsmarkts weiterhin deutlich steigende Kundenzahlen. Dies hängt mit einer Zuzugswelle von AlG II-Empfängern aus anderen Bezirken zusammen, in denen sich die Lebensverhältnisse inzwischen verteuert haben. Die Sogwirkung nach Spandau wird verstärkt durch subventionierten, vormals öffentlichen Wohnraum in einigen Siedlungsbereichen. (gn/ks/ho) 10 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 III. BILDUNG UND NACHWUCHSWERBUNG 1. Bundesweiter Berufswettbewerb wieder auf der GaLaBau Nürnberg Am 16. und 17.09.2010 kämpften beim bundesweiten Berufrufswettkampf auf der GaLaBau in Nürnberg zwölf Zweier-Teams um den Titel „Deutscher Meister 2010.“ Unsere Teilnehmer Dave Kosse und Ole Apitz erreichten einen guten 7. Platz. Platz 1 errangen die Azubis aus Baden-Württemberg. Auf Platz 2 kam das Team aus NiedersachsenBremen und Platz 3 belegten die Bayern. Lesen Sie dazu ausführlich in der beiliegenden BBGM 10/2010. (mi) 2. Bundesweiter Schülerwettbewerb Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Anzahl geeigneter Bewerber um einen Ausbildungsplatz schon jetzt zum Teil stark rückläufig, diese Situation wird sich zukünftig noch verschärfen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs langfristig zu sichern, sind geeignete Auszubildende und Mitarbeiter jedoch unabdingbar. Für Ausbildungsbetriebe wird es daher immer wichtiger, Nachwuchswerbung zu betreiben. Besonders einfach und effektiv ist dies direkt mit den Schulen vor Ort. Die Landesverbände haben gemeinsam mit dem AuGaLa einen Schülerwettbewerb 2011 erarbeitet. Ausbildungsbetriebe sollten dies zum Anlass nehmen, um mit den Schulen vor Ort in Kontakt zu treten oder die bestehende Zusammenarbeit zu vertiefen. Im Oktober 2011 startet der Schülerwettbewerb „Unser Schulhof - Wir sehen rot grün“ Dazu werden an alle allgemeinbildenden Schulen in Berlin und Brandenburg Flyer, Plakate und Infos zum Beruf Landschaftsgärtner versandt. Die Aufgabenstellung und Teilnahmebedingungen finden Sie in beiliegendem Flyer oder im Internet unter www.schoenerewelt.de Außerdem liegt eine Ideensammlung bei, wie der Schülerwettbewerb für die Nachwuchswerbung verwendet werden kann. Bei Bedarf können weitere Flyer und Plakate in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Ausbildungsbetriebe sollten die Chance nutzen, sich an den Schulen bekannt zu machen und so zu geeigneten Bewerbern und Praktikanten zu kommen. Gern unterstützten die Referenten für Nachwuchswerbung (RfN) dabei mit Werbemitteln, Infomaterial und natürlich auch personell. (mi) 3. Zeugnisübergabe im Land Brandenburg und Lehrabschlussfeier in Berlin Die Zuständige Stelle des Landes Brandenburg lud am 10.09.2010 etwa 200 Gärtnerinnen und Gärtner aller Fachrichtungen mit bestandener Abschlussprüfung und ihren Eltern und Ausbildungsbetrieben zur Zeugnisübergabe nach Götz ein. Der stellv. FGL-Vorsitzende Georg Firsching überbrachte den jungen Kollegen die Glückwünsche des Berufsstandes. Dem besten Landschaftsgärtner gratulierte er besonders und überreichte als Präsent das Foerster-Staudenkompendium. 11 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Lesen Sie dazu ausführlich in der beiliegenden Ausgabe der BBGM 10/2010. Der FGL-Vorsitzende Carsten Henselek hielt am 30.09.2010 eine der Festreden bei der Lehrabschlussfeier in Berlin und übergab an den besten GaLaBau-Azubi und die besten Meister Buchpräsente. Im Anschluss gab es einen kleinen Empfang – der vom FGL und dem Landesverband Gartenbau anteilig nach Azubizahlen unterstützt wird. Lesen Sie dazu ausführlich in der nächsten Ausgabe der BBGM 11/2010. (mi/dr) 4. Aus der Nachwuchswerbung Unternehmer- und Ausbildungstag Süd-Ost in Berlin Am 03.09.2010 lud das Bezirksamt Treptow-Köpenick in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Wirtschaftskreis Treptow-Köpenick und der Initiative „Berufsorientierung und Werbung“ ins FEZ (Europas größtes gemeinnütziges Kinder-, Jugend- und Familienzentrum) ein. 82 Aussteller aus der Region präsentierten sich, auch der FGL war mit einem Infostand vertreten. Vormittags kamen zahlreiche Schulklassen der umliegenden Schulen. Die Resonanz war erwartungsgemäß gut, wenn auch am Nachmittag stark nachlassend. Job- und Bildungsmesse des Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) in Berlin Der BFD führte am 08.09.2010 eine Infoveranstaltung für Zeitsoldaten durch und ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldaten. Zeitsoldaten sollen so rechtzeitig vor Ende ihrer Dienstzeit eine Ausbildung oder Arbeit finden. Neben einer Stellenbörse veranstaltete der BFD in 2010 zwei Messen, bei einer war auch der FGL vertreten. Auch Teilnehmer aus benachbarten Bundesländern wurden dazu nach Berlin gefahren. Etwa 60 Aussteller beteiligten sich. Preisverleihung Schulgartenwettbewerb der Lenné-Akademie in Berlin Am 10.09.2010 fand im Tierpark Berlin die Preisverleihung statt. Der Schulgartenwettbewerb der Lenné-Akademie wurde seit Mai 2009 personell durch den FGL unterstützt und mit Lottomitteln gefördert. 20 Berliner Schulen (Grund-, Sonder- und weiterführende Schulen) beteiligten sich daran. Der Wettbewerb insgesamt war erfolgreich, denn er stieß auf gute Resonanz bei Berliner Schulen. Taschen mit Berufsinfomaterial wurden bei der Abschlussveranstaltung vom FGL verteilt. In einem zweiten Schritt sollen die beteiligten Oberschulen kontaktiert werden, um berufsorientierende Angebote zu machen. Brandenburger Forstwoche im Museumsdorf Glashütte in Baruth/Mark Der FGL war am 10.09.2010 im Museumsdorf Glashütte vertreten. Zu dieser Ausbildungsbörse wurden die umliegenden Schulen eingeladen. Veranstalter waren die Oberförsterei Baruth, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, das Museumsdorf und die Arbeitsagentur. 3 Schulklassen waren mit 60 Schülern waren dabei und beteiligten sich am gruppenweisen Rundgang bei den 10 Ausstellern und jeweils Einzelgesprächen. Dazu gehörte auch das Ausfüllen eines vorgefertigten Fragebogens. Es gab leider relativ wenig echtes Interesse am Beruf. Schwedter Ausbildungs- und Studienmesse (sam) Am 10./11.09.2010 präsentierten sich etwa 60 Aussteller der Region bei der sam. Eingeladen hatte die junge wirtschaft schwedt e.V. Die Schwedter Ausbildungs- und Studienmesse wird traditionell vom Ausbildungsbetrieb Grüner Flor aus Schwedt wahrgenommen. Der FGL unterstützte bei der Standgestaltung und mit Infomaterialien zum Beruf. Vielen Dank an dieser Stelle für das gezeigte Engagement. Ausbildungs- und Studienbörse in Lübbenau Im Paul-Fahlisch-Gymnasium fand am 15.09.2010 diese in Organisation der Stadt kleine Messe statt. Der FGL-Stand war diesmal in der Turnhalle platziert und günstig gelegen. 800 Schüler/-innen aus der Umgebung interessierten sich für Aus- und Weiterbildung auch im grünen Bereich. Eine Rundfrage bei den Ausbildungsbetrieben der Region ergab leider kein Interesse an einer Unterstützung. Da die an12 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 sässigen Betriebe entweder nicht mehr ausbilden wollen oder sich nicht beteiligen, ist die Teilnahme in 2011 zu überdenken Späth´sches Traditionsfest in Berlin Die Späth'schen Baumschulen feierten 290. Geburtstag. Beim großen Traditionsfest der Späth's mit grünem Markt am 18. und 19. September waren über 190 regionale und internationale Aussteller, Baumschulen, Gärtnereien, Handwerker und Naturprodukte-Hersteller vor Ort auf dem historischen Baumschulgelände an der Späthstraße. Der FGL präsentierte sich gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb Roland Riedel. Die Lehrbaustelle und vor allem der Kinderkletterstand zogen viele Interessenten an. Aufgrund des guten Wetters kamen um die 10.000 Besucher, darunter allerdings nur wenige Jugendliche. Kinder, Eltern und Großeltern informierten sich über die neue Arbeit der Landschaftsgärtner und nahmen Infomaterial und Ausbildungsbetriebslisten mit. Aktionstag „Berufe im ländlichen Raum“ in Beetzsee OT Brielow Am 23.09.2010 besuchten Schulklassen aus den umliegenden Schulen das Betriebsgelände der Agrar GmbH. Veranstalter waren der Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark, LAND aktiv sowie das OSZ Werder/Havel. Der FGL präsentierte sich mit einem Infostand, der ortsansässige Ausbildungsbetrieb H & K Gartendesign GmbH steuerte unter anderem einen Minibagger zur Standgestaltung bei. Es kamen 15 Aussteller. Leider hatten zwei Schulen kurzfristig abgesagt, deshalb hätte die Resonanz noch größer sein können. Enrico Abel, Bauleiter der H &K Gartendesign GmbH steht den Schülern Rede und Antwort Ausbildungskongress der Wirtschaftsjunioren in Potsdam Am 25.09.2010 gestaltete der FGL einen Infostand gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb GPL Ingo Kunde Garten- und Landschaftsbau Meisterbetrieb aus Potsdam OT Paaren. Nach Aussage der Organisatoren kamen 1.000 Schüler aus Potsdam und Umgebung. Es gab zahlreiche interessierte Nachfragen (Jugendliche mit Eltern). Die Resonanz war recht gut, obwohl der Standplatz nicht so ideal war. Tag der offenen Tür im OSZ Berlin Die Peter-Lenné-Schule veranstaltete am Nachmittag des 29.09.2010 ihren Tag der offenen Tür mit Beratung und Information über die Angebote des OSZ, außerdem für Berufsschüler Informationen ü- 13 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 ber Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten. Der FGL stellte gemeinsam mit dem Landesverband Gartenbau die sieben Fachrichtungen des Gärtnerberufes vor. In diesem Jahr fehlten, im Gegensatz zu den Vorjahren, die Besuche von Schulklassen am Vormittag. Daher gab es leider sehr wenig Beteiligung und kaum Interesse. Die Besucher waren fast ausschließlich Schüler des OSZ. IHK-Tage der Berufsausbildung im Rahmen der YOU in Berlin Der FGL war am 01.10.2010 mit einem großen Infostand gemeinsam mit der Roland Riedel Gartenund Landschaftsbau Inh. Matthias Lösch aus Berlin und der GPL Ingo Kunde Garten- und Landschaftsbau Meisterbetrieb aus Potsdam OT Paaren bei „Deutschlands größter Ausbildungsmesse“ dabei. Lesen Sie dazu ausführlicher in der nächsten Ausgabe der BBGM 11/2010. Ausbildungstag Eisenhüttenstadt Am 06.10.2010 veranstaltete die Stadt diesen Ausbildungstag. Der FGL war bereits zum fünften Mal dabei. 45 Aussteller der Region präsentierten sich. Die Resonanz ließ am Nachmittag deutlich nach, auch kamen insgesamt wesentlich weniger Schüler als in den vergangenen Jahren. Praktikums- und Ausbildungsmesse in Falkensee Der Ausbildungsbetrieb Reinhold Fehmer GmbH aus Falkensee unterstützte den FGL am Stand mit zwei Azubis und half, den Beruf anschaulich darzustellen. Außerdem konnten die Auszubildenden, die einen Teil ihrer praktischen Ausbildung beim Bundeskanzleramt und Bundespräsidialamt absolvieren, über einen spannenden Berufsalltag berichten. So war der 07.10.2010 insgesamt erfolgreich und es gab viele gezielte Nachfragen. Auszubildender Mario Brunig erklärt interessierten Schülern das Nivelliergerät 14 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Vortrag im Berufsinformationszentrum (BIZ) Berlin Mitte Die berufskundliche Vortragsreihe im BIZ am 07.10.2010 war leider weniger erfolgreich. Es gab keine interessierten Schüler oder Jugendlichen. So wurde der Vortrag zum Beruf Landschaftsgärtner für die Ausbildungsberaterin der Agentur für Arbeit gehalten. Ausbildungsmesse im BIZ Berlin Neukölln Am gleichen Tag fand eine weitere Veranstaltung mit Beteiligung des FGL im BIZ Berlin Süd statt, die überraschend gut besucht wurde. Jugendliche aus ganz Berlin informierten sich am Stand über Ausund Weiterbildung im Beruf Landschaftsgärtner. Über vier Stunden riss der Strom der Interessenten kaum ab, so dass man die gut organisierte Veranstaltung als Erfolg rechnen kann. (mi, dr) Im Anschluss finden Sie eine Aufstellung der geplanten Aktionen zur Nachwuchswerbung. Alle Ausbildungsbetriebe sind aufgerufen, sich aktiv daran zu beteiligen, um auch im kommenden Jahr geeignete Bewerber für Praktikum und Ausbildung zu gewinnen! Falls Sie sich an einer dieser Aktionen beteiligen möchten oder Unterstützung durch die Referenten für Nachwuchswerbung (RfN) des FGL benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Gern nehmen wir auch Hinweise entgegen, an welchen weiteren Messen, Ausstellungen oder Ähnlichem wir teilnehmen könnten! Nachwuchswerbeaktionen Oktober 2010 bis Januar 2011 Oktober 30.10. November 02.11. 03.11. 04.11. 06.11. 11.11. 12.11. Januar 07./08.01. 12.01. 22.01. 26.01. Zukunft Ausbildung, Lübben Berufsvorstellung, Potsdam Arbeitskreis Region macht Schule, Potsdam Berufsvorstellung, BIZ Eberswalde Seelower Berufsbildungstag Bundeswehr Städtetour, Werder Bundeswehr Städtetour, Beelitz Ausbildungsmesse Impuls, Cottbus Ausbildertreffen, Großbeeren Eberswalder Berufemarkt Fürstenwalder Ausbildungsbörse IV. DER BETRIEB 1. Vorabinformation zur Klassifizierung der Berufe Mitgliedsunternehmen, die die Meldung zur Sozialversicherung selbst abgeben, sollten folgende Neuigkeit zu beachten. Unternehmen, die ihre Meldung von Lohnbüros ausführen lassen, sollten zumindest darüber informiert sein. Derzeit sind die Meldungen zur Sozialversicherung nach dem Tätigkeitsschlüssel 051 abzugeben. Im Laufe des Jahres 2011 wird dieses System dann für alle Berufe auf einen neuen neunstelligen 15 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Schlüssel umgestellt werden; zum Beispiel 1214… für den Garten- und Landschaftsbau oder 1219… für die Meister als Aufsichtsperson. Grundsätzlich ist bei der Umschlüsselung zu beachten, dass die derzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit und nicht der erlernte Beruf maßgeblich ist. Nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit sollen die Unternehmen ab 01.01.2011 bei der Umschlüsselung unterstützt werden. Entsprechende Schreiben Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in den nächsten Wochen und Monaten bitten wir zu beachten. (nach: RS VGL Sachsen/gn) 2. BAMAKA Sonderkonditionen bei A.T.U Mit der BAMAKA-A.T.U - Card können Sie sowohl KFZ-Service gegen Rechnung als auch zusätzliche Nachlässe auf die bereits stark rabattierten A.T.U Filial-Listenpreise in Anspruch nehmen! Bei Interesse füllen Sie einfach den Antrag aus. Näheres unter www.bamaka.de (nach: BAMAKA/ho) 3. Betrieb zu veräußern In der Nähe von Wittstock/Dosse ist ein alteingesessener Betrieb mit Arbeitsschwerpunkt in der Sportund Grünflächenpflege zu veräußern. Wenden Sie sich bitte bei Interesse direkt an die FGL-Geschäftsstelle. (ho) 4. Aktuelle Pflanzenschutzsituation Borkenkäfer an Platane Vor allem an Platanen in Sonderformen (Dachplatanen) fällt in diesem Jahr ein häufiger „Saftfluss“ aus Stammrissen und Rindenverletzungen auch an Stammverlängerungen und Starkästen auf. Alle bisher bekannt gewordenen Fälle gehen einher mit einer Besiedlung mit dem Ungleichen Holzbohrer Xyleborus dispar, der unmittelbar an den defekten Stellen nachweisbar ist. Inwieweit dieser Schwächeparasit direkt an den Schäden beteiligt ist, ist nicht klar. Auf jeden Fall sollte bei auszuliefernder bzw. zu pflanzender und zu verpflanzender Ware auf das Symptom „Gummifluss“ und Käferbefall in der Rinde geachtet werden. Mit mehreren exsudierenden Rindendefekten besetzte Bäume sind für Weiterkultur nicht geeignet. Streichbehandlung mit Insektizid gegen rinden- und splintbrütende Borkenkäfer stoppt lediglich das weitere Eindringen von frisch angeflogenen Käfern. Thuja-Schuppenbräune Die niederschlagreiche Witterung hat anscheinend bundesweit den Befall mit der Schuppenbräune Keithia thujina begünstigt. Besonders Thuja occidentalis „Smaragd“ ist betroffen. Auffällig ist der Befall durch das Verbräunen einzelner Schuppen an den Triebspitzen, folgender Bildung von schwarzen Dauerkörpern auf den befallenen Schuppen, die später ausfallen und ein Loch hinterlassen ähnlich dem Schlupfloch der Thujaminiermotte. An befallenen Pflanzen sollten Zweige mit starker Symptombildung ausgeschnitten werden. Neubefall lässt sich durch Behandlung mit Fungiziden gegen pilzliche Blattfleckenerreger stoppen. 16 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Buchsbaumsterben Auch in Baumschulbeständen (Containerware) ist aktuell Buchsbaumsterben nachgewiesen worden. Die befallene Ware wurde vernichtet. Auffällig sind die bekannten Sortenunterschiede im Befall: Während „Suffruticosa“ die stärksten Symptome und den häufigsten Befall zeigt, bleiben andere – höher wachsende und größerblättrige - Sorten länger befallsfrei. Im Falle einer Infektion ist sofortige Entnahme von allen infizierten Einzelpflanzen, auch denen mit nur wenigen Blattsymptomen, oder sehr starker Rückschnitt bis auf symptomlose Zweige und eine Intensivierung der gezielt vorbeugenden Behandlung mit Blattflecken-Fungiziden erforderlich bis zu den ersten Frösten. Mäuse Die Niederschläge der letzten beiden Monate haben eine Vermehrung von Wühlmäusen behindert, jedoch nicht ausgeschaltet. Auf höher gelegenen Flächen und Böschungen können sich Wühlmausauftreten und Wühlmausschäden konzentrieren. Deshalb gezielt hier kontrollieren. Besonders gefährdet sind Einschläge von Sämlingen in Waldrandnähe, Grünland oder Bachauen. Die zwischengelagerte Ware sollte mit engmaschigem Sechseckgeflechtdraht vor dem Zugriff von Mäusen – Erdmaus, Feldmaus, Rötelmaus und Schermaus - geschützt werden. Auch in oder auf den Boden in unmittelbarer Einschlagnähe eingebrachte Depots mit Mäuseködern verhindern hier Fraßschäden durch die Nager. Achtung: Die Zulassungen der Präparate Ratron Feldmausköder und Ratron Pellets „F“ mit dem Wirkstoff Chlorphacinon wurden per 30.06.2010 widerrufen. Eine Anwendung ist nur noch bis zum 31.12.2010 möglich. Auch diese Mittel dürfen in Baumschulen, Forst und GaLaBau sowie anderen Kulturen nur in Köderstationen eingesetzt werden. Nach Auslaufen der Aufbrauchfrist ist eine Entsorgung vorgeschrieben! Falscher Mehltau an Rosen In diesem Jahr ist es im Spätsommer infolge der starken Niederschläge an mehreren Standorten zur Infektion der Rosenblätter im Freiland durch den Falschen-Mehltau Peronospora sparsa gekommen. Eine Bekämpfung wäre vor Erscheinen der für diese Erkrankung typischen roten Flecken auf den Blattoberseiten erforderlich. Es liegen anscheinend sehr starke Sortenunterschiede in der Anfälligkeit vor. Sorten oder Beete mit Blattinfektionen sollten vor der Winterruhe von den Symptom tragenden Blättern befreit und befallenes Laub aus der Fläche entfernt werden. Pflanzenschutzmittelzulassung Das Herbizid Flexidor erhielt laut Mitteilung des Zulassungsinhabers eine Verlängerung der Zulassung bis zum 31.12.2011. Es kann in der zurzeit geltenden Zulassung damit bis Ende des Jahres 2013 angewandt werden. Ansprechpartner: Manfred Lehmann; Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg Tel.: 03 55 – 49 91 71 67 (nach: Pflanzenschutzdienst Brandenburg/ks) 5. Ergebnisse der Konjunkturumfrage IV/2010 1. Durchschnittliche Auslastung PFLEGE in Wochen: Wochen I/2008 23 II/2008 22 IV/2008 9 I/2009 21 II/2009 17 III/2009 IV/2009 20 14 I/2010 20 II/2010 20 III/2010 IV/2010 17 21 I/2009 6 II/2009 6 III/2009 IV/2009 8 7 I/2010 6 II/2010 10 III/2010 IV/2010 8 9 2. Durchschnittliche Auslastung NEUBAU in Wochen: Wochen I/2008 6 II/2008 5 IV/2008 7 17 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 3. Auftragslage gegenüber Vorjahreszeitraum: gleich schlechter besser I/2008 59% 19% 22% II/2008 44% 18% 38% IV/2008 57% 17% 26% I/2009 43% 17% 10% II/2009 52% 15% 33% III/2009 33% 31% 36% IV/2009 43% 28% 29% I/2010 51% 22% 27% II/2010 51% 6% 43% III/2010 33% 21% 46% IV/2010 40% 43% 17% I/2009 49% 51% 0,3 3,3 II/2009 48% 52% 0,6 2,3 III/2009 63% 37% 1,8 1,0 IV/2009 54% 46% 2,0 1,8 I/2010 60% 40% 0,6 3,5 II/2010 67% 33% 2,9 0,6 III/2010 58% 42% 3,2 1,3 IV/2010 45% 55% 1,6 0,6 I/2009 47% 53% 0,1 8,3 II/2009 57% 43% 0,9 1,9 III/2009 68% 32% 3,0 0,3 IV/2009 69% 31% 1,3 0,8 I/2010 60% 40% 0,5 5,6 II/2010 50% 50% 2,9 1,6 III/2010 60% 40% 4,4 0,4 IV/2010 63% 37% 0,7 1,0 4. Veränderung Mitarbeiterzahl zum Vorjahresquartal nein ja Zahl + Zahl - I/2008 56% 44% 1,1 2,5 II/2008 57% 42% 1,0 1,7 IV/2008 40% 60% 0,6 1,5 5. Veränderung Mitarbeiterzahl zum letzten Quartal nein ja Zahl + Zahl - I/2008 53% 47% 0,6 7,5 II/2008 52% 48% 2,8 0,9 IV/2008 67% 33% 0,5 1,0 6. Kurzarbeit IV/2008 98% 2% 0 nein ja % der MA IV/2009 96% 4% 14 III/2010 IV/2010 100% 100% 0% 0% 0 0 7. Preisentwicklung gegenüber Vorjahr a) öffentliche Auftraggeber höher gleich geringer I/2008 5% 58% 37% II/2008 2% 48% 50% IV/2008 17% 50% 33% I/2009 5% 68% 27% II/2009 3% 51% 46% III/2009 IV/2009 2% 2% 49% 67% 49% 31% I/2010 5% 63% 32% II/2010 3% 59% 38% III/2010 6% 72% 22% IV/2010 13% 62% 25% I/2008 7% 67% 26% II/2008 2% 67% 31% IV/2008 18% 66% 16% I/2009 5% 68% 27% II/2009 0% 60% 40% III/2009 IV/2009 6% 2% 57% 74% 36% 24% I/2010 5% 73% 22% II/2010 7% 71% 22% III/2010 8% 72% 20% IV/2010 11% 77% 12% I/2008 16% 63% 21% II/2008 16% 67% 17% IV/2008 27% 58% 15% I/2009 3% 77% 20% II/2009 5% 69% 26% III/2009 10% 75% 15% IV/2009 16% 69% 14% I/2010 9% 78% 13% II/2010 16% 73% 11% III/2010 IV/2010 23% 37% 62% 55% 15% 8% I/2008 II/2008 IV/2008 I/2009 II/2009 III/2009 IV/2009 I/2010 II/2010 III/2010 62% 38% 79% 21% 56% 44% 61% 39% 64% 36% 53% 47% 57% 43% 61% 39% 66% 34% IV/2008 27 9 5 I/2009 22 9 5 II/2009 34 10 5 III/2009 IV/2009 25 31 10 9 5 5 I/2010 32 11 7 II/2010 23 10 5 III/2010 IV/2010 30 18 10 8 5 4 b) Gewerbe, Industrie höher gleich geringer c) privat höher gleich geringer 8. Zahlungsverhalten Zahlungsziel wurde… eingehalten nicht eing. 70% 30% IV/2010 64% 36% 9. Angebote pro Auftrag bei Ausschreibungen öffentlich beschränkt freihändig 18 I/2008 22 9 5 II/2008 28 10 5 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 10. Nachunternehmertätigkeit nie gelegentlich häufig meistens Anteil in % I/2008 23% 74% 3% 0% 9% II/2008 21% 75% 4% 0% 8% IV/2008 17% 76% 7% 0% 11% I/2009 17% 79% 3% 1% 9% II/2009 15% 81% 2% 2% 10% III/2009 17% 74% 9% 0% 10% IV/2009 20% 69% 6% 5% 11% I/2010 18% 72% 8% 2% 13% II/2010 17% 79% 2% 2% 7% III/2010 IV/2010 17% 10% 79% 88% 2% 0% 2% 2% 9% 8% I/2009 0% 13% 49% 33% 4% 0% II/2009 0% 16% 53% 30% 0% 0% III/2009 0% 18% 58% 23% 0% 0% IV/2009 0% 29% 48% 19% 4% 0% I/2010 2% 11% 61% 25% 0% 0% II/2010 2% 36% 51% 11% 0% 0% III/2010 IV/2010 5% 3% 40% 42% 42% 48% 13% 7% 0% 0% 0% 0% I/2009 0% 29% 52% 13% 6% 0% II/2009 0% 26% 43% 26% 5% 0% III/2009 0% 25% 49% 23% 4% 0% IV/2009 2% 40% 34% 22% 2% 0% I/2010 2% 19% 56% 21% 2% 0% II/2010 2% 45% 40% 13% 0% 0% III/2010 7% 42% 42% 9% 0% 0% IV/2010 3% 45% 42% 10% 0% 0% I/2009 0% 11% 60% 19% 10% 0% II/2009 0% 7% 69% 19% 5% 0% III/2009 2% 12% 41% 39% 6% 0% IV/2009 0% 28% 45% 21% 6% 0% I/2010 0% 23% 48% 27% 3% 0% II/2010 2% 27% 59% 12% 0% 0% III/2010 2% 27% 48% 21% 0% 2% IV/2010 3% 25% 61% 11% 0% 0% IV/2010 6% 33% 47% 14% 0% 0% 11. a) Zukunftsaussichten für Branche (aktuelles Jahr) Schulnoten 1 2 3 4 5 6 I/2008 0% 17% 56% 25% 2% 0% II/2008 0% 17% 60% 19% 4% 0% IV/2008 0% 17% 63% 17% 3% 0% 11. b) Zukunftsaussichten für eigenen Betrieb (aktuelles Jahr) Schulnoten 1 2 3 4 5 6 I/2008 0% 30% 45% 21% 4% 0% II/2008 2% 25% 55% 14% 4% 0% IV/2008 0% 32% 51% 17% 0% 0% 11. c) Zukunftsaussichten für Branche (nächste 5 Jahre) Schulnoten 1 2 3 4 5 6 I/2008 0% 24% 56% 16% 4% 0% II/2008 0% 19% 56% 23% 2% 0% IV/2008 0% 14% 62% 19% 5% 0% 11. d) Zukunftsaussichten für eigenen Betrieb (nächste 5 Jahre) Schulnoten 1 2 3 4 5 6 I/2008 0% 42% 43% 11% 4% 0% II/2008 2% 20% 68% 10% 0% 0% IV/2008 0% 28% 56% 17% 0% 0% I/2009 0% 31% 46% 18% 3% 2% II/2009 0% 7% 69% 19% 8% 0% III/2009 0% 25% 49% 23% 4% 0% IV/2009 0% 29% 53% 16% 2% 0% I/2010 0% 27% 50% 20% 2% 0% II/2010 2% 36% 55% 7% 0% 0% III/2010 2% 38% 44% 14% 0% 2% IV/2008 24,5 I/2009 17,1 II/2009 15,6 III/2009 IV/2009 24,0 20,7 I/2010 18,4 II/2010 23,0 III/2010 IV/2010 27,1 24.4 13. Anzahl der Beschäftigten aktuell I/2008 18,1 II/2008 18,4 (ho/ak) 19 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 V. BAUVERTRAGSRECHT 1. Neuregelung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Am 23.07.2010 ist das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (VgGBln) vom 08.07.2010 in Kraft getreten. In Ausführung von § 1 Absatz 2, 4 und 6 sowie § 4 VgGBln hinsichtlich Tariftreue, Mindestentlohnung sowie der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einem gemeinsamen Rundschreiben mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen die Vergabestellen angewiesen, wie folgt zu verfahren: Angebotsunterlagen und Angebotseinholung Bei sämtlichen Auftragsvergaben ist das zutreffende Formular „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" den Angebotsunterlagen beizufügen, bzw. vom Bieter einzuholen: - Formular Wirt 322 für Dienstleistungen, Formular ABau 18 III A für Bauleistungen. Im Angebot fehlende bzw. nicht unterschriebene Erklärungen führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots. Bezüglich der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen wird u.a. auf § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A verwiesen. Hiernach sind Unterlagen binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen, sofern das Angebot noch nicht ausgeschlossen ist. Bei Beschaffungen bis zu einem Auftragswert von 500,- € kann auf die Erklärungen verzichtet werden. Wertung der Angebote Gemäß § 1 Abs. 7 S. 2 VgGBln kann insbesondere bei personalintensiven Aufträgen, bei denen die Qualität der Leistungserbringung und die Qualifikation des Personals entscheidend sind, eine angemessene Bezahlung des einzusetzenden Personals, die sich an den örtlichen Tarifen orientieren soll, verlangt werden. Gemäß § 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz kann die Vergabestelle sich bei begründeten Zweifeln an der Angemessenheit des Angebots dazu von dem Bieter die Kalkulationsunterlagen vorlegen lassen. Begründete Zweifel können insbesondere dann vorliegen, wenn der angebotene Preis mindestens 10 v.H. unter dem nächst höheren Angebot oder dem Schätzpreis der Vergabestelle liegt. Kommt der Bieter innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist dieser Vorlagepflicht nicht nach, ist er von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Nachweise Gemäß § 4 Abs. 1 VgGBln können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. 20 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Gemäß § 4 Abs. 2 VgGBln kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern, wenn die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden soll. Besondere Vertragsbedingungen Unter der Voraussetzung, dass eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2, 4 und 6 VgGBln gefordert wurde (Formulare Wirt 322 bzw. ABau III 18 A), sind als Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen mit dem Auftragnehmer die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren (siehe Wirt 323 bzw. ABau III 18 A). Kontrolle Die öffentlichen Auftraggeber führen bei den Auftragnehmern sowie Nachauftragnehmern stichprobenartig Kontrollen durch, um die Einhaltung der in § 1 Absatz 2, 4 und 6 sowie § 4 VgGBln vorgesehenen Auflagen und Pflichten zu überprüfen. Die kontrollierenden Personen dürfen zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die Kontrollgruppe gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 VgGBln ist noch nicht eingerichtet. Weitere Regelungen Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnene Vergabeverfahren werden nach altem Recht beendet. Als Beginn eines Vergabeverfahrens gilt grundsätzlich der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Bestimmungen und Formulare werden im Vergabeservice (www.berlin.de/vergabeservice im Bereich Vergabeleitfaden/Rechtsquellen) als Dateien eingestellt, sobald geeignete elektronische Fassungen vorliegen. Die Formulare ABau III 18 A (Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen) und ABau III 18 B (Vereinbarung zwischen AN und NU) werden überarbeitet und neu herausgegeben. Anschließend werden sie für die Elektronische Vergabe (e-Vergabe) auf www.vergabeplattform.berlin.de, zur Verfügung gestellt. Geänderte Regelungen zur Frauenförderung, zu den ILO-Kernarbeitsnormen und zu den Ausbildungsbetrieben im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des VgGBln sind ebenfalls auf www.berlin.de/vergabeservice als Dateien eingestellt. (nach: RS 2/2010 SenStadt/gn) 2. Endgültiges Aus für Leitfabrikate Bieter sollten darauf achten, dass die Nennung von „Leitfabrikaten“ in öffentlichen Ausschreibungen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Das OLG Düsseldorf weist in seinem Beschluss vom 23.03.2010 (VII-Verg 61/09) ein weiteres Mal darauf hin, dass die Ausschreibung grundsätzlich zu wiederholen ist, wenn unzulässiger Weise Leitprodukte ausgeschrieben werden. Angesichts dieser drastischen Rechtsfolgen dürfte dies das Aus für produktspezifische Ausschreibungen sein. Der maßgebliche Beschlusstenor lautet wie folgt: 1. Die Nennung von Leitfabrikaten ist nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann. 21 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 2. Bietet ein Bieter ein zum Leitfabrikat gleichwertiges Produkt an, muss er die Gleichwertigkeit nicht bei Abgabe des Angebots nachweisen. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Auftraggeber (AG) schrieb Bauleistungen aus und gab dabei eine „Richtfabrikatsliste“ vor, in der er bestimmte „Planungsfabrikate“ aufführte; gleichwertige Produkte waren jedoch zugelassen. Gründe für die Vorgabe von Leitfabrikaten gab der AG nicht an. Ein Bieter wollte vom Leitfabrikat abweichen. Er gab daher mehrere Nebenangebote ab, in die er die abweichenden Fabrikate eintrug. Die Gleichwertigkeit der anderen Produkte wies er mit den Nebenangeboten nicht nach; der AG schloss das Angebot daraufhin aus. Hiergegen wehrte sich der Bieter mit seinem Nachprüfungsantrag. Das OLG Düsseldorf missbilligte den Ausschluss des Bieters. Zum einen sei die Vorgabe der Leitfabrikate unzulässig, da der AG hierfür keine Gründe angeführt hätte. Zum anderen wären gleichwertige Produkte zugelassen worden, so dass der Bieter von den Leitfabrikaten hätte abweichen dürfen. Schließlich fordere die VOB/A nicht, dass die Gleichwertigkeit bereits mit Angebotsabgabe nachzuweisen ist. Im Ergebnis handele es sich daher nicht um Nebenangebote, auch wenn der Bieter die abweichenden Fabrikate in Nebenangebote aufgenommen hatte. Deshalb würden für die gleichwertigen Produkte nicht die an Nebenangebote zu stellenden Anforderungen gelten, sondern lediglich die Vorgaben der VOB/A. (nach: Bauinfo BB/gn) 3. Ausschlussfolgen bei widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz Die Vergabekammer Sachsen hatte in ihrem Beschluss vom 13.03.2010 (1/SVK/001 – 10) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Im offenen Verfahren waren Estricharbeiten ausgeschrieben worden. Die Bieter hatten im Angebot ein Verzeichnis der Unternehmerleistungen und die Verpflichtungserklärung ausgefüllt zurückzugeben. Das Formblatt „EFB-Preis“ war dagegen erst sieben Tage nach Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichen. Ein Bieter gab das Formblatt „EFB-Preis“ bereits unaufgefordert mit seinem Angebot ab. Im Rahmen der Wertung stellte die Vergabestelle fest, dass hier ein Widerspruch zwischen den Angaben im Verzeichnis der Unternehmerleistungen und im EFB-Preis vorliegt. Es fehlte insbesondere an einer Angabe der prozentualen Zuschläge für die Baustellengemeinkosten. Die Vergabestelle hat deshalb das Angebot von diesem Bieter ausgeschlossen. Die Vergabekammer Sachsen gibt der Vergabestelle mit im Wesentlichen folgender Begründung Recht: Es ginge im vorliegenden Fall nicht um das Fehlen von Erklärungen. Vielmehr sei der Bieter dem Verlangen der Vergabestelle zuvorgekommen und habe bereits mit Angebotsschreiben das Formblatt „EFB-Preis“ vollständig ausgefüllt abgegeben. Er müsse sich aber an dieser vollständigen Erklärung festhalten lassen. Aus dem vom Bieter vorgelegten EFB-Preis ergäbe sich ein Widerspruch zu den Aussagen im Formblatt „Unternehmerleistung“, der sich nicht aufklären ließe. Da der vom Bieter beabsichtigte Nachunternehmereinsatz im Angebot nicht ausreichend klar und eindeutig dargestellt sei, ginge dies zu seinen Lasten. Ein Ausschluss seines Angebots sei daher gerechtfertigt. (nach: Bauinfo BB/gn) 22 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 4. Ersatzvornahme ausnahmsweise rechtmäßig auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung Gemäß § 637 Abs. 1 BGB kann der Besteller wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Diese Regelung findet ihre Entsprechung für VOB-Verträge in § 13 Abs. 5 Nr. 2; Abs. 6 VOB/B. Der Auftraggeber muss also nicht immer eine Frist zur Nachbesserung setzen, bevor er zur Ersatzvornahme berechtigt ist; nämlich dann nicht, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung zuvor endgültig und ernsthaft verweigert hat. Dann wäre die Fristsetzung eine überflüssige Förmelei. Wichtiger für den Auftragnehmer dürfte allerdings die Frage sein, wer nach Durchführung der Ersatzvornahme durch den Auftraggeber deren Kosten zu tragen hat. Der Auftragnehmer jedenfalls trägt sie nach der eingangs zitierten Vorschrift dann nicht, wenn er die Nacherfüllung zu Recht verweigert hat. Nur: Wer beurteilt, unter welchen Vorraussetzungen der Auftragnehmer im Recht war? Das ist letztendlich ein im Fall der Nichteinigung anzurufendes Gericht mit allen Beweis- und Kostenrisiken, das erst entscheidet, wenn die Ersatzvornahme bereits vollzogen ist, also die Fakten bereits geschaffen sind. Bereits in der vorprozessualen Phase gibt es also Gefahren für den Auftragnehmer, wie der vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 17.12.2009 (5 U 57/09) entschiedene Fall zeigt. Die Entscheidung gebietet größte Sorgfalt des Auftragnehmers bei Verhandlungen mit dem Auftraggeber aus Anlass von Mängelbeseitigungsarbeiten. Der Auftragnehmer sollte hierbei jedes Wort mit Bedacht wählen. Unterlässt der Auftraggeber eine Fristsetzung, bedeutet das noch lange nicht, dass der Auftragnehmer „aus dem Schneider“ ist. Ein Entgegenkommen des Auftragnehmers wird in den meisten Fällen für ihn günstiger sein als sich einer unter Umständen bösen Überraschung auszusetzen, die in Form der Ersatzvornahmekosten auf ihn zukommen kann. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Auftraggeber (AG) stellte nach der Abnahme von Innenbauleistungen Risse und Fugenbildungen fest und forderte den Unternehmer (AN) zur Mängelbeseitigung auf. Hierbei setzte er keine Frist, sondern forderte den AN lediglich zur Erklärung über die Bereitschaft zur Mangelbeseitigung auf. Der AN gab die gewünschte Erklärung nicht ab, sondern vertrat die Auffassung, es lägen keine Mängel vor. Daraufhin ließ der AG die Mängelbeseitigungsarbeiten durch ein Drittunternehmen ausführen und klagte die Ersatzvornahmekosten unter Berufung auf eine Erfüllungsverweigerung durch den AN ein. Der AN meinte dagegen, es fehle an einer Berechtigung zur Ersatzvornahme, da ihm keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden war. Das OLG gab dem AG Recht. Es kam zu dem Schluss, der AN habe die Mängelbeseitigungsleistungen endgültig verweigert, sodass der AG zur Ersatzvornahme berechtigt gewesen sei. Einer der Leitsätze des Urteils lautet: Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung setzt eine Erklärung des Unternehmers voraus, die unter Berücksichtigung aller Umstände die Annahme rechtfertigt, dieser werde auch nach Fristsetzung seinen Vertragspflichten nicht nachkommen. Das Gericht führt in seinen maßgeblichen Entscheidungsgründen aus: Durch die vorprozessuale Behauptung des AN, es handele sich um normale Haarrisse, welche durch Spachtelungsarbeiten ausgebessert werden könnten, habe dieser signalisiert, die Mängelursachen nicht ergründen und/oder beseitigen zu wollen. Der AG habe die Mängelursache daher auch nicht weitergehend analysieren müssen. Erklärt der AN, er sei lediglich zum Kaschieren der Mangelerscheinungen bereit, könne schon dies als ernsthafte und endgültige Nacherfüllungsverweigerung angesehen werden. Darüber hinaus habe der AN vorprozessual die Mangelhaftigkeit des Werkes bestritten. Dies jedenfalls sei als Erfüllungsverweigerung zu werten, so dass die fehlende Fristsetzung unschädlich sei. (nach: Bauinfo BB/gn) 23 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 5. Keine Haftung des Bauunternehmers für Schäden am Nachbarhaus ohne Verschulden Schädigungen der nachbarlichen Bausubstanz in Form von Rissbildungen oder ähnlichem durch Verdichtungsarbeiten, insbesondere durch Rüttelarbeiten, sind im Garten- und Landschaftsbau auch bei größter Sorgfalt gar nicht so selten. Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 16.07.2010 (V ZR 217/09) mit einem solchen „Rüttelfall“ beschäftigt und eine begrüßenswerte Entscheidung getroffen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Bauunternehmer wurde vorgeworfen, er habe durch Rüttelarbeiten Erschütterungen verursacht, die dann zu Rissbildungen im Nachbarhaus geführt hätten. Der Grundstücksnachbar verlangte vom Unternehmer erfolglos Schadenersatz und machte daraufhin seine Ansprüche gerichtlich geltend. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte fest, dass das Bauunternehmen den Grenzwert der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen) „bei weitem“ eingehalten habe. Das Landgericht hat daraufhin die Klage abgewiesen. Das OLG Koblenz wies die Berufung des Klägers zurück mit der Begründung, ein Bauunternehmer sei nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn es im Rahmen von Bauarbeiten auf einem Grundstück an einem Nachbarhaus zu Rissbildungen komme, dem Unternehmer bei den Bauarbeiten aber weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit im Hinblick auf die von ihm zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen zur Last fielen. Das OLG ließ aber die Revision vor dem BGH zu mit der Begründung, es könnte ein verschuldensunabhängiger „nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch“ gem. § 906 Abs. 2 BGB gegen den „störenden Bauunternehmer“ bestehen. Die darauf hin eingelegte Revision des Klägers hatte jedoch keinen Erfolg. Der BGH hat ausgeführt, dass der Bauunternehmer auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines so genannten nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gem. § 906 Abs. 2 BGB in Anspruch genommen werden könne. Dieser Anspruch richte sich zum einen regelmäßig gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgingen, und nicht gegen den Bauunternehmer. Zum anderen habe ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zur Voraussetzung, dass eine wesentliche Beeinträchtigung durch „die Benutzung“ des angrenzenden Nachbargrundstücks herbeigeführt werde. Der Bauunternehmer sei aber nicht als „Nutzer“ des Nachbargrundstücks anzusehen. Der Bauunternehmer stünde vielmehr außerhalb des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, das von § 906 BGB erfasst werde. (nach: RS FG Bayern/gn) VI. ARBEITS- UND SOZIALRECHT 1. Kurzarbeitergeldregelungen bis zum 31.03.2012 verlängert In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 24.09.2010 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 08.07.2010 beschlossenen „Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt Beschäftigungschancengesetz“ zugestimmt. Mit diesem Gesetz soll ein Beitrag zur Sicherung und Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten geleistet werden. Es sieht daher unter anderem vor, die Geltung wesentlicher Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit und die erleichterten gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld zu verlängern, sowie Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld gleichzustellen. 24 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Das Beschäftigungschancengesetz bedarf noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die wichtigen Regelungen zur Verlängerung der Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld sowie die Änderungen beim Beschäftigungstransfer können dann - wie im Gesetz vorgesehen - zum 01.01.2011 in Kraft treten. Schwerpunkt des Beschäftigungschancengesetzes ist die Sonderförderung bei Kurzarbeit (§ 421t SGB III), insbesondere die Regelung zur vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem 7. Monat der Kurzarbeit, die ursprünglich bis 31.12.2010 befristet war und nunmehr bis zum 31.03.2012 verlängert wird. Die bisherige Regelung wird dabei weitestgehend fortgeführt. Es fallen andererseits die in § 421t Abs.4 SGB III bisher noch geregelte, aber wenig genutzte Möglichkeit der Weiterbildungsförderung für Leiharbeitnehmer sowie die Weiterbildungsförderung nach § 421t Abs.5 SGB III weg. Ferner sieht das Gesetz Änderungen bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld, die Verlängerung verschiedener befristet geltender arbeitsmarktpolitischer Instrumente für ältere Beschäftigte und Berufseinsteiger bis Ende 2011 sowie die Verlängerung der Regelungen für Berufseinsteiger bis Ende 2013 vor. Zu Einzelheiten beraten die Arbeitgeberbetreuer der JobCenter. (uvb/gn) 2. „Anlernvertrag" in anerkannten Ausbildungsberufen unwirksam Mit Urteil vom 27.07.2010 (3 AZR 317/08) hat das BAG entschieden, dass die Durchführung einer Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis - etwa einem „Anlernverhältnis" - unzulässig ist. Verträge dieser Art sind gem. § 134 BGB nichtig, da sie gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen. Im Ergebnis bezweckt das BAG mit dieser Rechtsprechung, dass die Umgehung des als Schutzgesetz wirkenden Berufsbildungsgesetzes verhindert wird. Bei Vertragsverhältnissen, die nicht die Erbringung von Arbeitsleistungen, sondern die Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zum Gegenstand haben (z.B. Anlernverträge, Volontariate, Praktika), bedarf es daher einer eingehenden rechtlichen Prüfung, inwieweit die diesbezügliche Vertragsgrundlage noch den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann ein solcher „Anlernvertrag“ für die Dauer seiner Durchführung in ein Normalarbeitsverhältnis umgedeutet werden und somit für den Arbeitgeber teuer werden, weil dann die Vergütung nach einem Normalarbeitsverhältnis geschuldet wäre. Beim Abschluss solcher „Anlernverträge“ ist also äußerste Vorsicht geboten und unter Umständen die Rücksprache mit dem Fachverband zu empfehlen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte, ein Malermeister, schloss mit der Klägerin einen „Anlernvertrag für die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in dem Beruf Maler- und Lackiererin - Gestaltung und Instandhaltung“. Des Weiteren vereinbarten die Parteien eine Vergütung in Höhe von monatlich 550,00 € brutto, was der üblichen Ausbildungsvergütung entsprach. Die Klägerin ist der Auffassung, dass ein normales Arbeitsverhältnis vorläge, und sie daher nach dem gesetzlichen Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk zu vergüten sei. Das BAG hat in letzter Instanz der Klägerin Recht gegeben und den Malermeister zur Zahlung des Mindestlohnes verurteilt mit folgenden maßgeblichen Entscheidungsgründen: 25 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Nach § 4 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sei die Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der jeweiligen Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung habe also grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Soll ein solches nicht geschlossen werden, könne stattdessen auch ein Arbeitsverhältnis begründet werden. Es sei jedoch unzulässig, die Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 BBiG, etwa einem „Anlernverhältnis“, durchzuführen. Derartige Verträge seien wegen des Gesetzesverstoßes insgesamt nach § 134 BGB nichtig. Gleichwohl eingegangene „Anlernverhältnisse" seien für den Zeitraum ihrer Durchführung wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln. Zu zahlen sei daher die übliche Vergütung, im vorliegenden Fall also der Mindestlohn. (nach: RS FG Bau/gn) 3. Sachgrund der Vertretung bei befristeten Arbeitsverhältnissen Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nur zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBG). Mit dieser Sachlage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 14.04.2010 (7 AZR 121/09) beschäftigt. Das Urteil erläutert im Einzelnen, was unter „Sachgrund“ im Vertretungsfall zu verstehen ist. Für die Praxis bedeutet das Urteil, dass bei der befristeten Einstellung von Vertretungskräften dann besondere Vorsicht geboten ist, wenn die Tätigkeitsbereiche der Stammkraft und des Vertreters nicht identisch sind. Hier sollte vor Vertragsabschluss die Rücksprache mit dem Fachverband gesucht werden. Zum Urteil: Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist für die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags mit dem Sachgrund der Vertretung ein Kausalzusammenhang erforderlich, wonach die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers wegen des Arbeitskräftebedarfs erfolgt, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht. Dabei ist allerdings nicht erforderlich, dass der befristet eingestellte Mitarbeiter die vorübergehend ausfallende Stammkraft unmittelbar vertritt und genau die von ihr bislang ausgeübten Tätigkeiten erledigt. Ihm können vielmehr auch andere Aufgaben zugewiesen werden. Dies ist gefestigte Rechtssprechung des BAG und insoweit nichts Neues. Der vorliegend vom BAG ausgeurteilte Fall hatte aber eine Besonderheit: Die vertretene Stammkraft verfügte gar nicht über die Kenntnisse, die die Klägerin als Voraussetzung zur Durchführung der Vertretungsarbeiten hatte. Die Vertreterin erbrachte Arbeiten, die zu erbringen die Stammkraft gar nicht in der Lage war. Im Einzelnen: Die Klägerin war bei der Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge tätig. Ihr letzter Arbeitsvertrag war auf 4 Monate befristet „als zahlenmäßiger Ersatz für die Dauer der Beurlaubung von Frau W“. Frau W, also die vertretene Stammkraft, war auf Grund ihrer bisherigen Berufstätigkeit oder sonstiger erworbener Kenntnisse nicht in der Lage, den fachlichen Anforderungen an die Tätigkeit der Klägerin zu genügen, insbesondere hätte sie zunächst an einem 4-monatigen Lehrgang teilnehmen müssen, um die Aufgaben der Klägerin wahrnehmen zu können. Die Klägerin ist deshalb der Auffassung, die Befristung ihres Arbeitsvertrages sei nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, da der von der Rechtsprechung geforderte Kausalzusam26 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 menhang zwischen dem Ausfall der Stammkraft und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft nicht gegeben sei. Vielmehr läge ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hatte Erfolg. Die Leitsätze des BAG als Revisionsinstanz lauten: 1. Der Sachgrund der Vertretung setzt voraus, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit der zu vertretenden Stammkraft beruht. Werden dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ohne tatsächliche Umverteilung der Arbeitsaufgaben Tätigkeiten übertragen, die der vertretene Mitarbeiter bislang nicht ausgeübt hat, ist der erforderliche Kausalzusammenhang nur gegeben, wenn der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem Vertretenen die Aufgabe des Vertreters zuzuweisen. 2. Die Zuordnung der Aufgaben setzt voraus, dass die Stammkraft tatsächlich an der Stelle des Vertreters arbeiten könnte. Eine für die Stammkraft erforderliche Einarbeitungszeit steht dem nicht entgegen. Der Kausalzusammenhang zwischen der zeitweiligen Arbeitsverhinderung der Stammkraft und der Einstellung der Vertretungskraft ist aber nicht gegeben, wenn die Stammkraft die gesamte Zeit des befristeten Arbeitsverhältnisses benötigen würde, um durch Fortbildung und Einarbeitung die Kenntnisse für die zu übertragende Tätigkeit erst zu erwerben. (nach: Bauinfo BB/gn) VII. STEUERN UND VERSICHERUNGEN 1. Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung der Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale (ELStAM) Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmalen (ELStAM) ersetzt werden. Bereits in diesem Jahr entfällt die Zusendung einer neuen Lohnsteuerkarte für den Veranlagungszeitraum 2011 an die Einkommensteuerpflichtigen. Stattdessen behält die Lohnsteuerkarte 2010 für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss daher die Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren und die dort enthaltenen Eintragungen unabhängig vom Gültigkeitsbeginn einmalig auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen. Nach dieser Übergangsphase stehen für den Arbeitgeber die ELStAM seiner Arbeitnehmer (u.a. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, andere Freibeträge) in der so genannten Elster-Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereit; der genaue Starttermin für den Abruf in 2012 wird vom Bundesfinanzministerium (BMF) noch bekannt gegeben. Der Zugriff der Arbeitgeber bzw. ihrer Dienstleister im Rahmen der Entgeltabrechnung erfolgt dann über das Elster-Online-Portal unter http://www.elsteronline.de. Eine Registrierung für dieses Portal besteht in der Regel bereits heute (entweder für den Arbeitgeber selbst oder für den beauftragten Dienstleister), da für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen dieses elektronische Verfahren schon gesetzlich vorgeschrieben ist. Das BMF hat ein zweiseitiges Informationsblatt für die Arbeitgeber veröffentlicht, das wir diesem Rundschreiben als Anlage beifügen. Hierin sind die wichtigsten Informationen für die Übergangsphase sowie für den Start des elektronischen Verfahrens zusammengefasst. 27 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 In der Übergangsphase ist mit vermehrten Fragen der Arbeitnehmer zum neuen Verfahren - auch beim Arbeitgeber - zu rechnen, da diese die gewohnte Zusendung ihrer bisherigen Lohnsteuerkarte erwarten. Wir empfehlen deshalb eine proaktive Information durch den Arbeitgeber (Schwarzes Brett, Anlage zur Oktober-Verdienstbescheinigung, E-Mail), damit sich die Arbeitnehmer bei konkreten Fragen an das für sie zuständige Finanzamt wenden bzw. direkt Informationen über das Elster-OnlinePortal beziehen. Die Finanzverwaltung hat ebenfalls ein zweiseitiges Informationsschreiben für die Arbeitnehmer erstellt, das wir diesem Rundschreiben als weitere Anlage beifügen. Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren. (nach: uvb/gn) 2. Neuanlage eines Gartens ist nicht steuerlich absetzbar Der § 35a des Einkommenssteuergesetz regelt die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen und ist auch über das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.02.2010 eindeutig formuliert. Dennoch traten immer wieder Missverständnisse auf, ob nicht doch auch Arbeiten für die erstmalige Erstellung einer Gartenanlage absetzbar seien. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat den dahingehenden Spekulationen am 01.07.2010 mit seinem Urteil (FG Rheinland-Pfalz 4 K 2708/07) ein Ende bereitet. Die erstmalige Gartengestaltung ist demnach weder eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung noch eine Handwerkerleistung. (aus: RS VGL BW) 3. Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber bewirkt Arbeitslohn Im betrieblichen Alltag kann es immer mal wieder vorkommen, dass ein Arbeitnehmer gegen gesetzliche Vorschriften oder Auflagen verstößt. Meistens handelt es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, wenn zum Beispiel gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde. Geschieht dies im Rahmen der Dienstausübung durch den Arbeitnehmer, übernehmen viele Arbeitgeber die Bezahlung der Geldbuße beziehungsweise der Geldstrafe, wenn sie von einer betrieblichen Veranlassung des Vergehens ausgehen. Aus Sicht der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung kommt es indes nicht darauf an, ob die Zahlung mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang steht oder dem Privatbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen ist. Grundsätzlich wird die Übernahme einer Geldbuße deshalb steuerlich wie folgt gehandhabt: Zahlt der Arbeitgeber, in dessen betrieblichem Interesse die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die Geldbuße für den Arbeitnehmer, kann er diese Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehen. Hat der Arbeitnehmer die Geldbuße selbst geleistet, weil er zum Beispiel während einer Dienstfahrt in seinem Auto geblitzt und danach angehalten wurde, und erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zuge der Lohnabrechnung die Geldbuße, muss der Arbeitgeber diese Zahlungen beim Arbeitnehmer als steuerpflichtigen Arbeitslohn erfassen. Der Arbeitnehmer kann in seiner Lohnsteuererklärung diese Geldbußen, -strafen beziehungsweise Verwarnungsgelder nicht als Werbungskosten oder in sonstiger Weise steuerlich abziehen. Immer wenn Juristen die Redewendung „grundsätzlich" gebrauchen, bedeutet dies, dass sie auch Ausnahmen für denkbar halten. Eine solche Ausnahme hat der BFH in seine Urteil vom 07.07.2004 (BStBl. 2005 II S. 367) erkannt: Er entschied, da die Übernahme eines Ordnungsgelds durch den Arbeitgeber dann nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, wenn diese aus ganz überwiegende eigenbetrieblichen. Interesse erfolgt ist. Der Bundesfinanzhof sah im entschiedenen Fall das ganz überwiegende eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere deshalb als gegeben 28 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 an, weil der Arbeitgeber seine Fahrer angewiesen hatte, ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Kunden zu parken und der Arbeitgeber sich zur Übernahme der Verwarnungsgelder aus Gründen der Gleichbehandlung seiner Arbeitnehmer verpflichtet fühlen konnte, weil seinem Paketzustelldienst in einigen Städte eine Genehmigung zum Halten in Verbotszonen erteilt worden war, in anderen Städten hingegen nicht. Außerdem waren die zu beurteilenden Verwaltungsgelder höchst gering (durchschnittlich 50 Euro pro Jahr und Fahrer). Erkennbar ist, dass es sich im Urteilsfall um einen besonders gelagerte Fall handelte, so dass auch weiterhin damit gerechnet werden muss, das Lohnsteuer-Außenprüfer beziehungsweise die Finanzgerichte ein seitens des Arbeitgebers geltend gemachte „ganz überwiegend eigenbetriebliche Interesse" nur in wenigen Ausnahme fällen anerkennen werden. Dieser Beitrag ersetzt nicht die individuelle Beratung durch den Steuerberater. (nach: RS VGL BW/ho) VIII. ANKÜNDIGUNGEN 1. FLL-Fachtagung „Freiflächenmanagement“ Am 19.11.2010 veranstaltet die FLL an der Fachhochschule Osnabrück eine Fachtagung zum Thema „Freiflächenmanagement“. Mit der Erstausgabe der „Empfehlungen für Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen (Freiflächenmanagement)“ hat die FLL im letzten Jahr versucht, die Bedeutung für Freiflächen und deren Pflegeerfordernisse im Zusammenspiel zwischen der Grünen Branche auf der einen Seite und der Wohnungswirtschaft und dem Facility Management auf der anderen Seite zu verdeutlichen. Ist dieses Anliegen erreicht worden? Was kann bzw. muss noch verbessert werden? Folgende Themenschwerpunkte sollen auf diese Frage eine Antwort geben: • • • • • • • Erfahrungen mit Grünflächenmanagement im kommunalen Bereich Freiflächenmanagement und gute Planung zur Optimierung der Lebenszyklus-Kosten Freiflächen als wichtigste Säule des Immobilienmarketings aus der Sicht der Wohnungswirtschaft Bedeutung einer verständlichen Darstellung von Dienstleistungen im Freiflächenmanagement gegenüber dem Nichtfachmann Notwendigkeit guter Leistungsverzeichnisse und Verträge als Bedingung für gute Pflege Erfolgreiche Staudenpflanzungen im öffentlichen Bereich zur Minimierung der Pflege Erfahrungen mit geeigneten Staudenmischungen Zielgruppen für die Veranstaltung sind u. a. Auftraggeber aus den verschiedenen Bereichen (z.B. Unternehmen der Wohnungswirtschaft und des Facility Managements, Städte/Kommunen), Ausführungsbetriebe des GaLaBaus, Anbieter von Software (z.B. zu Grünflächeninformationssystemen, Luftbildauswertungen, Datenbanken etc.) sowie Sachverständige. Das detaillierte Programm kann unter www.fll.de abgerufen oder bei der FLL-Geschäftsstelle angefordert werden. 29 FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 05/2010 vom 26.10.2010 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20, E-Mail: [email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartnerin: Tanja Büttner 2. FLL-„Baumkontrollrichtlinien“ überarbeitet Ende Oktober 2010 erscheint die aktualisierte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien. Seit Dezember 2004 wird die Baumkontrolle durch die FLL-„Baumkontrollrichtlinie“ geregelt. Sie gilt für alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen, informiert über die wesentlichen thematischen Grundlagen und gibt Hinweise und Empfehlungen zur Regelkontrolle (Art/Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle). Sechs Jahre nach Veröffentlichung der 1. Ausgabe erscheint nun die aktualisierte Ausgabe 2010. Die Inhalte der ersten Ausgabe der FLL-„Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ wurden durch Erfahrungen aus der Praxis überprüft und entsprechend inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Kontrolle von flächigen Gehölzbeständen. Die überarbeiteten Richtlinien können Ende Oktober 2010 über den Online-Shop der FLL-Homepage oder bei der FLL-Geschäftsstelle zum Preis von 30,00 € bezogen werden. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20, E-Mail: [email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartnerin: Tanja Büttner 3. FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen“ überarbeitet Die erste Ausgabe der FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2“ von 2004 wurde umfangreich inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Dabei wurden zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und die Inhalte des Regelwerks durch neue Erkenntnisse ergänzt. Die FLL-Empfehlungen ergänzen DIN 18915 und DIN 18916 und gelten für die Herstellung von Pflanzgruben und die Erweiterung des durchwurzelbaren Raumes außerhalb der Pflanzgrube, wenn der anstehende Boden für die vorgesehene Baumpflanzung nicht oder nur mit Einschränkungen geeignet ist. Das Regelwerk gibt einen Überblick über verschiedene Pflanzgrubenbauweisen und definiert Anforderungen an Pflanzgruben, Substrat (Pflanzgrubenverfüllung) sowie Herstellung und Einbau. Die textlichen Ausführungen werden mit vielen Abbildungen/Skizzen ergänzt. Die überarbeiteten Empfehlungen können ab Mitte September 2010 über den Online-Shop der FLLHomepage oder bei der FLL-Geschäftsstelle zum Preis von 27,50 € bezogen werden. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20, E-Mail: [email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartnerin: Tanja Büttner 30