Ausgabe 09/2015 - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Ausgabe 09/2015 - Zahnärztekammer Niedersachsen
H 46427 S E P T E M B E R 2 0 15 9|15 Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte Das amtliche Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer Niedersachsen Terminservicestellen Bürgern wird Sand in die Augen gestreut _S. 454 Korruptionsgesetz Stellungnahme von BZÄK, KZBV und FVDZ _S. 443 Kassen-Willkür Bundesversicherungsamt rügt Krankenkassen _S. 446 Datensammelwut Datenschützer reagieren mit Argwohn _S. 450 Wartezeiten Facharzttermine im internationalen Vergleich _S. 452 BLUE SAFETY Experten für Wasserhygiene EDITORIAL Henner Bunke, Doctor of Dental Medicine / Univ. of Florida Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Die richtigen Weichen sind jetzt zu stellen! N ach letzten Schätzungen kann Deutschland 2015 mit ca. 800.000 Asylbewerbern rechnen, das ist rund 1 % der deutschen Bevölkerung, die in diesem Jahr zu uns kommt. Dass die größte Migrationswelle seit dem zweiten Weltkrieg demnächst abreißen wird, glauben die wenigsten. Rund 10 % dieser Migranten kommen nach Niedersachsen, sodass wir durch die dezentrale Unterbringung in unseren Praxen mit einer mehr oder weniger unkalkulierbaren Behandlungsbedürftigkeit in den nächsten Jahren konfrontiert werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und gewährleistet die zahnärztliche Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Kostenträger sind die Sozialämter, die den erforderlichen Behandlungsschein ausstellen, welcher Voraussetzung für die Abrechnung des Zahnarztes ist. Der Schein gilt für einen Behandlungsfall oder ein Quartal in einer Zahnarztpraxis. Parodontitis- und Zahnersatzbehandlungen müssen beantragt werden, allerdings besteht ein Anspruch nur, wenn dies »aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist«. Da damit zu rechnen ist, dass die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber in unserem Land bleiben werden, ist es ein humanitäres Gebot, die- se Menschen, die zum Teil in größter Gefahr um Leib und Seele ihre lange Reise antraten, an der von uns Zahnärzten praktizierten präventiven Zahnmedizin teilnehmen zu lassen. Die Politik ist gefordert, bürokratische Hürden umgehend abzubauen und die nötigen Gelder für eine notwendige Basisversorgung bereitzustellen. Packen wir diese Mammutaufgabe der sozialen und kulturellen Integration an, dann werden diese Menschen, ihre Kinder und Kindeskinder unsere demographischen Probleme zukünftig mit lindern helfen können. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 437 ZKN MITTEILUNGEN Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) INHALT EDITORIAL HER AUSGEBER Zahnärztekammer Niedersachsen (K.d.ö.R.) Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Postfach 81 06 61, 30506 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91 – 0 Henner Bunke, Doctor of Dental Medicine /Univ. of Florida: Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ...................... 437 REDAK TIONSBÜRO Zahnärztekammer Niedersachsen Redaktion »ZKN MIT TEILUNGEN« Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-301, Fax: (05 11) 8 33 91-106 E-mail: [email protected] KURZ & BÜNDIG ................... 440 REDAK TIONSLEITUNG Chefredakteur: Dr. Julius Beischer (JB), Vogteistraße 34, 29683 Bad Fallingbostel Telefon (0 51 62) 30 06, Fax (0 51 62) 30 63 GESUNDHEITSPOLITIK Korruptionsgesetz ........................ • Unscharfe Formulierungen gefährden die Rechtssicherheit • FVDZ kritisiert Ungenauigkeit im Gesetzenrwurf .................... •»Uns fehlt eine Klare Liste für die Kitteltasche« ...................... • Antikorruptionsgesetz: Bundesregierung schießt über das Ziel hinaus .......................... • Kassenärzte fürchten Rechtsunsicherheit ............................. • Man muss das Positive im Korruptionsgesetz und VStG sehen! ....................................... Kassen-Willkür .............................. Kassen verschleiern Werbeausgaben .................................. • Kassenchefs haften wegen zu teuren Firmenfesten ........... • Kritik an Krankenkassenzuschuss für Fitnessmessgeräte .. Krankenversicherer überkommt die Datensammelwut .............. Massive Regresse bedrohen Arztpraxen ................................ »Weniger als ein Zehntel Hund« ... Regierung: GOZ bleibt unverändert ............ MITGLIEDER Dr. Eckhard Jung (EJ) Vogteistraße 34, 29683 Bad Fallingbostel Telefon (0 51 62) 30 06, Fax (0 51 62) 30 63 Dr. Karl-Hermann Karstens (KHK) Burgberg 3A, 27283 Verden Telefon (0 42 31) 31 16, Fax (0 42 31) 42 85 STÄNDIGE MITARBEITERINNEN DER REDAKTION Kirsten Eigner, Melanie König GESTALTUNG weidmueller.cc / Claus F. Weidmüller AGD PRODUK TION Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur, Mühlgasse 36, 04552 Borna b. Leipzig Telefon (0 34 33) 20 85 25, Fax (0 34 33) 20 85 28 E-mail: [email protected] DRUCK Lindendruck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover. Tel. (05 11) 9 21 91-0; Fax (05 11) 9 21 91 33 ANZEIGENVERWALTUNG Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz E-mail: [email protected] ISDN/Leonardo (0 35 25) 71 86 34 Anzeigendisposition: Sabine Sperling Telefon (0 35 25) 71 86 24, Fax (0 35 25) 71 86 10 REDAK TIONSHINWEISE Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationen werden nach bestem Wissen veröffentlicht, jedoch ohne Gewähr. Alle Rechte des Nachdrucks und der fotomechanischen Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion. Für unverlangt eingesandte Texte, Fotos und Illustrationen wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf Kürzungen vor. – Das Editorial wird von den Autoren in Eigenverantwortung verfasst und unterliegt nicht der presserechtlichen Verantwortung der Redaktion. BE ZUGSBEDINGUNGEN Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten. Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu 60,00 €, Einzelheft 5,00 € EUR, inklusive Versandkosten Deutschland. 438 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 444 444 444 445 445 446 446 447 448 448 450 450 451 452 455 456 457 Betriebswirtschaftliche Aspekte klassischer Behandlungen ....... 458 Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen? .................... 459 14 Tonnen Medikamente und medizinische Materialien an 120 Gesundheitsstationen in Nepal ausgeliefert ............... 462 Patienten aus dem Ausland ........... 463 Strikte Vorgaben ........................... 464 • Hamburgs Ärztekammer sieht Welle der Hilfsbereitschaft ...... 464 • Wissenschaftler plädieren für Regelversorgung von Asylsuchenden ................................ 464 Warum Google eine negative Arztbewertung im Internet löschen muss ............................ 465 Abbau unnützer Bürokratie in Arzt- und Zahnarztpraxen ........ 467 Das Heilmittelwerbegesetz – spezielle Regeln für den Gesundheitsbereich .................. 467 Formaldehyd ................................. 469 Aktion Zahngesunde Schultüte – der beliebte Dauerbrenner ...... 471 Zahngesunde Schultüte 2015 ....... 471 »Ferien braucht der Mensch« ........ 472 14 Tonnen Medikamente wurden vom HDZ nach Nepal geliefert ab Seite 462 452 454 BERUFSSTÄNDISCHES FOTO: DON BOSCO MONDO ABONNENTENVERWALTUNG Zahnärztekammer Niedersachsen Redaktion »ZKN MITTEILUNGEN« Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-301, Fax (05 11) 8 33 91-106 443 Geringe Wartezeiten in Deutschland ........................................... Terminservicestellen .................... • Nennen wir diese »Wartezeitenverwaltungsstellen« ruhig mal beim wahren Namen Termin Servicestelle mal »lustig« betrachtet ................... Achtung Feldhamster! .................. 9|15 Haben Sie etwas vergessen? ........ 473 Umfangreiche Informationen und Empfehlungen ................... 474 Freisprechung in Braunschweig .... 475 Freisprechung in Südniedersachsen – Sommer 2015 ............ 476 Initiative proDente e. V. zum Tag der Zahngesundheit ................. 496 WISSENSCHAFT Hepatitis E ..................................... 478 Erster Malaria-Impfstoff nimmt wichtige Hürde zur Zulassung . 478 Erfolg in der Ebola-Forschung: Impfstoff schützt zuverlässig ... 479 Angebot der ZKN zur Hygieneschulung in Umstrukturierung ........ 480 Jörg Röver wurde 60 Jahre ............ 493 Wir trauern um Dr. Dr. Peter Brachvogel ............................... 473 ZKN AMTLICH Warum musste der InternetRiese Google eine negative Arztbewertung löschen? Rechtsanwalt Marius Müller aus Berlin berichtet darüber in einem Interview ab Seite 465 Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte ............................... Tag der Akademie ......................... Ungültigkeit von Zahnarztausweisen ................................ Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Zahnärztekammer Niedersachsen ..................................... Wir trauern um unsere Kollegen .. 494 494 495 495 495 KLEINANZEIGEN ................... 496 DIES & DAS .............................. 481 IMPRESSUM ............................ 438 PRESSE UND MEDIEN Hebammen sollen Flüchtlingsfamilien helfen ......................... 560.000 Jahre alter Zahn entdeckt ................................... Nichts als Kosten ........................... Gesundheitsbranche ist der größte Arbeitgeber .................. Erfolg bei der Suche nach einem MERS -Impfstoff ........................ Die Neugier des Dr. App ................ Statistik: Jeder vierte Arzt ist über 60 Jahre alt ....................... 484 484 484 484 484 485 485 TERMINE · FORTBILDUNG Terminkalender ............................ 486 Deutscher Ärztinnenbund e.V. ...... 486 7. Weimarer Forum vom 25. bis 27. September 2015 ...... 486 ZAN -Seminarprogramm ............... 487 Termine in den Bezirksstellen ...... 488 Kieferorthopädische Vortragsreihe 2015/2016 ....................... 489 DENTALMARKT ................... 490 PERSONALIA Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag ........................ 492 Laudatio zum 75. Geburtstag von Prof. Dr. Albrecht Roßbach ....... 492 Bitte überreichen Sie das ZKNspecial an Ihr zahnärztliches Fachpersonal! In der Heftmitte: 16 Seiten zu den infotagen dental 2015 Special Die Beilage für das zahnärztliche Fachpersonal Dank und Gratulation ................... 2 Paracetamol: Keine Wirkung bei Rückenschmerzen ................ 2 ZAN Seminarprogramm ............... 3 Freisprechung der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hannover ................................ 4 PD Kullmanns Tipps zur Aufbereitung von Medizinprodukten: Thema: Reinigung und Desinfektion von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken .. 5 Laudatio für Frau Rita Piepho ........ 7 Ines Stieler – Dank für 20 Jahre Mitarbeit ......... 7 Schon gewusst? ............................ 8 Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt eine Beilage zum Deutschen Zahnärztetag bei. Desweiteren liegt eine Einladung zur Veranstaltung »Qualitainment im GOP« des Landesverband Niedersachsen im DGI e. V. bei. Wir bitten um freundliche Beachtung. Der Umwelt zuliebe gedruckt auf Papier aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff. Titelgestaltung: Claus F. Weidmüller Titelfoto: proDente e.V. / Johann Peter Kierzkowski Redaktionsschluss ist jeweils der 10. des Vormonats. Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht berücksichtigt werden. – Anschrift: Zahnärztekammer Niedersachsen Redaktion »ZKN MIT TEILUNGEN« Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-301, Fax (05 11) 8 33 91-106 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 439 KURZ & BÜNDIG Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung L ediglich fünf Prozent der EU -Bürger haben sich 2014 in einem anderen Mitgliedstaat medizinisch behandeln lassen. In der Mehrzahl der Fälle war die Behandlung nicht geplant. Lediglich zwei Prozent der Patienten hatten sich bewusst für eine Auslandsbehandlung entschieden. Das geht aus einer Befragung von 28.000 EU-Bürgern im Auftrag der Europäischen Kommission hervor, dem Eurobarometer. Sie wurde im Oktober 2014 durchgeführt, die Ergebnisse wurden kürzlich veröffentlicht. Eine vergleichbare Umfrage im Jahr 2007 kam zu ähnlichen Resultaten. Bei der Frage nach der generellen Bereitschaft, sich im Ausland behandeln zu lassen, gingen die Meinungen auseinander: 49 Prozent sagten ja, 46 Prozent nein. 71 Prozent der Befragten würden sich im Ausland behandeln lassen, wenn die Behandlung zu Hause nicht verfügbar ist, 53 Prozent würden es tun, wenn die Qualität der Behandlung im Ausland besser ist, sie schneller einen Termin bekommen (34 Prozent) oder die Behandlung kostengünstiger ist (23 Prozent). Ganz oben auf der Liste von Erkrankungen, für deren Behandlung die Bürger ins Ausland gehen würden, stehen Krebs (53 Prozent), gefolgt von Herzoperationen (38 Prozent) und Zahnbehandlungen (28 Prozent). _ DEUT SCHE S ÄR Z TEBL AT T, 3.8.2015 Datenschutzbeauftragte geht gegen Kassen vor A ndrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat den Kassen den Kampf angesagt. In ihrem Tätigkeitsbericht für 2013 und 2014 kritisierte sie, dass viele Kassen Briefe mit Sozialdaten widerrechtlich geöffnet hätten. Das soll jetzt aufhören! Ihr Plan: Ärzte sollen künftig Patientenunterlagen direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK ) schicken. Damit soll den Datenschutzverstößen der Kassen bei 440 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 der Übermittlung von Unterlagen endgültig der Riegel vorgeschoben werden. Hintergrund: Daher sollen Ärzte künftig von den Kassen einen direkt an den MDK adressierten Umschlag erhalten. Voßhoff stellt heraus, dass die Ärzte in der Vergangenheit nichts falsch gemacht hätten, sondern der schwarze Peter allein bei den Kassen liege. _ F VDZ AK TUELL, 28.7.2015 Apps: Nutzer verdrängen Datenschutz-Risiken B ei der Installation von Gesundheits-Apps machen sich junge Studenten kaum Gedanken über den Datenschutz. Das ist jetzt das Ergebnis einer Studie. Die Autoren sprechen von »einem bemerkenswerten Verdrängungsprozess«. Die Befragten wären höchst sensibel wenn es um das Thema gehen würde, erklärte der Gesundheitswissenschaftler Christoph Dockweiler von der Universität Bielefeld. Spätestens bei der Entscheidung für eine solche Anwendung sei der Datenschutz kein Thema mehr. »Gerade mit Blick auf Risiken wie den Datenmissbrauch zeigt sich ein bemerkenswerter Verdrängungsprozess«, erklärte der Forscher. Ursache sei häufig die mangelnde Aufklärung über mögliche Gefahren. Die Wissenschaftler hatten deutschlandweit 675 Hochschulstudenten befragt. Demnach nutzt jeder dritte Befragte eine Gesundheits-App – zu Fitness, Herzfrequenz oder Kalorienverbrauch. 70 Prozent der Nutzer kontrollierten damit ihren Alltag – etwa ihr Bewegungspensum oder ihr Schlafverhalten. _ F VDZ AK TUELL, 28.7.2015 Sichere Herkunftsstaaten D er CDU -Landesvorsitzende, der Europaabgeordnete David McAllister, hat die niedersächsische Landesregierung am Dienstag aufgefordert, ihren Widerstand gegen die Erweiterung der als sicher geltenden Herkunftsstaaten aufzugeben. Die rot-grünen Bundesländer müssten ihre Blockade im Bundesrat beenden, sagte McAllister im Interview mit dem »Handelsblatt«. In seiner Eigenschaft als ständiger Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Serbien hat er sich dafür ausgesprochen, Albanien, Kosovo und Montenegro endlich als sicher zu qualifizieren. Der Niedersachse hat in den vergangenen zwölf Monaten mehrfach u. a. Serbien, Kosovo, Montenegro und Bosnien-Herzegowina besucht. Dass sie ihre Länder für sicher halten, ließ McAllister sich schriftlich von den Premierministern im Kosovo und Montenegro geben. Die Antwort aus Albanien steht noch aus. _ RUNDBLICK, 5.8.2015 Niedersachsen hat ausreichende Hospiz-Standorte F ür zusätzliche Standorte von stationären Hospizen gibt es in Niedersachsen nur wenig Bedarf. Das Zahl des Monats 1.309.000 Selbstständige in den Freien Berufen waren Anfang 2015 in Deutschland registriert. Eine Steigerung um 3,5 % gegenüber dem Vorjahr. Dabei wuchs die Gruppe der Heilberufe am stärksten: um 3,9 % auf 404.000. die volkswirtschaftliche Leistung dieser Berufe ist für unser Land von großer Bedeutung, was leider von vielen Politikern ignoriert wird. _ KHK geht aus einer gemeinsamen Empfehlung der Fachverbände – Hospiz LAG , Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie Krankenkassen – hervor. Wie es darin heißt, seien der Ausbau und die Weiterentwicklung anderer Formen der Hospiz- und Palliativversorgung derzeit wichtiger als die Gründung neuer Hospize. Zurzeit gibt es demnach landesweit 26 stationäre Hospize, darunter zwei Kinderhospize, mit insgesamt 250 Plätzen sowie 130 ambulante Hospizdienste mit mehr als 3100 Ehrenamtlichen, die in der Betreuung Sterbender tätig sind. Dazu kommen 44 Anbieter der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie 320 Palliativbetten in den niedersächsischen Krankenhäusern. Zudem haben unter den niedergelassenen Ärzten 490 die Zusatzqualifikation »Palliativmedizin«. Damit verfüge Niedersachsen über eine gute Versorgungsstruktur, heißt es. Die Verbände reagieren mit ihrer Empfehlung auf eine Diskussion von Interessenverbänden, die die Etablierung weiterer Hospize in Niedersachsen anstreben. Die Fachverbände warnen darin vor einer ungesteuerten Ausweitung der Zahl der Hospize; damit bestehe die Gefahr, dass die notwendige Qualität in der Arbeit nicht gewährleistet werde. Die Standards seien nur bei einer Auslastung von mindestens 80 Prozent wirtschaftlich umzusetzen. In den vorhandenen stationären Hospizen liege die Auslastung derzeit zwischen 60 und 90 Prozent. _ RUNDBLICK, 24.7.2015 AOK bezuschusst Kauf von Apple Watch B islang läuft der Verkauf der »Apple Watch« eher schleppend – da naht zumindest im Norden des Landes Hoffnung für den Konzern mit dem Apfel-Symbol: Die AOK Nordost bezuschusst den Kauf der Smartwatch nun mit 50 Euro. Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern in jedem zweiten Kalenderjahr einen Zuschuss zu Pulsmessern oder Fitness-Trackern. Der ist auf höchstens 50 Prozent der Kosten und einen Gesamtbetrag von maximal 50 Euro gedeckelt. »Dieser Zuschuss wird für sämtliche Geräte gewährt, die Herzfrequenz, Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch usw. dokumentieren, also für Fitnessarmbänder und Smartwatches – auch die AppleWatch«, erklärte die Kasse dem IT-Magazin »Chip«. 50 Euro Zuschuss zum neuen Handy gibt die Krankenkasse aber nicht. Handys sind generell von dieser Regel ausgeschlossen. Dafür bezuschusst die AOK Nordost jedoch Apps, die Daten aus den oben genannten Kategorien erheben können. Hier werden bis zu 20 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Dies gilt für Apps, Online-Fitnessportale und andere eHealth-Angebote. _ FACHAR Z T.DE, 4.8.2015 »Fehlverwendung von Versichertenbeiträgen verbieten« D ie Barmer GEK macht in diesen Tagen mit einer ungewöhnlichen Aktion von sich reden. Beim Heavy-Metal-Festival in Wacken bietet die Kasse Nackenmassagen für überlastete Festivalbesucher. Und ruft damit Kritiker auf den Plan. »Moshpital« nennt die Krankenkasse ihr Angebot auf dem Festivalgelände im schleswig-holsteinischen Wacken. Dort treffen sich tausende Heavy-Metal-Fans. Diese lädt die Barmer ein, sich zwischendurch eine Nackenmassage geben zu lassen, um sich vom anstrengenden Headbangen zu erholen. »Gesundheit weiter denken bietet Raum für überraschende Koalitionen. Wir wollen Menschen da erreichen, wo sie Spaß haben und offen sind für ungewöhnliche Angebote wie das Moshpital«, begründet Vize-Chef Jürgen Rothmaier die Aktion, für die die Kasse eigens eine Website eingerichtet hat. Gar nicht gut kommt diese bei der Bürger Initiative Gesundheit an: »Der Gesetzgeber muss solche Fehlverwendung von Beiträgen der Ver- sicherten verbieten, da solche Tatbestände einer gesetzlichen Krankenkasse nicht den Verpflichtungen der Sozialgesetzbücher zur Versorgung/Behandlung/Betreuung der Bürger durch die Pflichtbeiträge entsprechen«, fordert Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Initiative. Ein unkontrollierter Missbrauch der Beiträge der Versicherten müsse im Sinne der Versicherten unterbunden werden. »Die missbräuchlich eingesetzten Finanzmittel fehlen dann letztendlich bei der Versorgung der Patienten oder bei der Vergütung für die ambulant und stationär tätigen Berufsgruppen und Institutionen«, schimpft Candidus. _ FACHAR Z T.DE, 1.8.2015 UPD-Ausschreibung: Regierung bleibt Antworten schuldig D ie Diskussionen um die Vergabe der Unabhängigen Deutschen Patientenberatung (UPD) ebben nicht ab. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Kriterien für eine unvoreingenommene Entscheidung im aktuell andauernden Vergabeverfahren gewahrt. An den Spekulationen um den Zuschlag für die Firma Sanvartis, die in der Vergangenheit Dienstleister für Krankenkassen war, beteiligt sich die Regierung nicht. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung verweist auf die gesetzliche Regelung, dass der GKV-Spitzenverband Inhalt und Umfang der Beratungstätigkeit nicht beeinflussen darf. Zudem seien die Beteiligungsrechte des Patientenbeauftragten gestärkt worden und die Unabhängigkeit bleibe durch regelmäßige Beratung durch einen Beirat gewahrt. Auf eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit Sanvartis gibt die Regierung keine Antwort. Sie verweist in ihrem Schreiben auf den Grundsatz der Vertraulichkeit im Vergabeverfahren. Der Zuschlag kann bisher noch nicht offiziell erteilt werden, da ein unterlegener Bieter Rechtsmittel eingelegt hat. _ F VDZ AK TUELL, 18.8.2015 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 441 Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen Freitag, 16. Oktober 2015,9.00 Uhr / Samstag, 17. Oktober, 9.00 Uhr Radisson Blu Hotel, EXPO Plaza 5, 30539 Hannover Ta g e s or d nu n g 1. Eröffnung und Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Präsidenten 3. Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Geltungsbereich der ZKN 4. Änderung der Kostensatzung 5. Vorlage des Nachtragsetats 2014 und des Jahresabschlusses 2014 der ZKN 6. Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2014 der ZKN 7. Beschlussfassung über die Beitragsordnung 2016 und den Haushaltsplan 2016 der ZKN 8. Bericht des Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses und Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des AVW der ZKN 9. Entgegennahme des versicherungsmathematischen Gutachtens über das AVW zum 31.12.2014 10. Beschlussfassung über die Verwendung von Überschüssen 11. Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2014 des AVW der ZKN 12. Entlastung des Leitenden Ausschusses des AVW der ZKN für das Rechnungsjahr 2014 13. Fragestunde Mitglieder der Zahnärztekammer Niedersachsen können als Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida Präsident der ZKN GESUNDHEITSPOLITIK Korruptionsgesetz POSITION DER BZÄK ZUM GESETZENTWURF ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION IM GESUNDHEITSWESEN Statement des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen D ie Bundeszahnärztekammer verurteilt jegliche Form von Korruption im Gesundheitswesen und steht seit jeher für eine Null-Toleranz-Politik. Bereits weit vor Beginn der Diskussion um die Notwendigkeit einer neuen Strafrechtsnorm, war und ist korruptes Verhalten von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland durch die Berufs- ordnungen der Länder verboten. Die Bundeszahnärztekammer appelliert daher an die Bundesregierung, in dem gebilligten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, die Kammern als Experten des Berufsrechts in der Frage möglicher berufsrechtlicher Pflichtverletzungen frühzeitig miteinzubeziehen. Die BZÄK begrüßt als ersten Schritt, dass der Gesetzgeber nunmehr die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern, die für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten, ausdrücklich als Grundlage der Beurteilung der Verletzung der heilberuflichen Unabhängig- keit anerkennt. »Der geplante Straftatbestand lässt aber auch weiterhin Mängel erkennen«, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer. »Die Gesetzesbegründung äußert sich zwar zu den zulässigen und vom Gesetzgeber auch gewollten Möglichkeiten von zulässigen Kooperationen, lässt aber eine entsprechende Konkretisierung im Tatbestand selber weiterhin vermissen«, so Engel weiter. »Dies führt nicht zu der anzustrebenden und notwendigen Rechtssicherheit.« Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter www.bzaek.de ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 443 Unscharfe Formulierungen gefährden die Rechtssicherheit DIE KZBV ZUM GEPLANTEN GESETZ ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION IM GESUNDHEITSWESEN A nlässlich des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV ): »Die Zahnärzteschaft vertritt bereits seit Jahren geschlossen und unmissverständlich ein Null-Toleranz-Prinzip gegenüber korruptem Verhalten. Korruption darf an keiner Stelle toleriert, sondern muss vielmehr konsequent sanktioniert werden, was durch strikte berufsrechtliche Maßnahmen auch bereits seit lan- gem geschieht. Die grundsätzliche Absicht des Gesetzes ist also keine schlechte, da korruptives Verhalten das für jede Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat jedoch trotz intensiver Anmahnung von Seiten der Selbstverwaltung keine konkrete Formulierung des Korruptionstatbestandes getroffen. Stattdessen wird ein abstrakter Rechtsbegriff gewählt, der Unsicherheit schafft. Die Folge wird sein, dass eine Präzisierung dieses Korruptionsstraftatbestandes erst über die Gerichtsbarkeit in langjährigen Auseinandersetzungen erfolgen kann.« Die KZBV hat auf ihrer Vertreterversammlung bereits zu Anfang des Monats ihre überarbeitete Compliance-Leitlinie vorgestellt. Die Leitlinie informiert über vertragszahnärztliche Pflichten hinsichtlich des sozialrechtlichen Aspekts, etwa bei der Leistungsabrechnung, der Beteiligung von Zahnärzten an Unternehmen oder der Erbringung zahntechnischer Leistungen. Sie soll Zahnärzten dabei helfen, Pflichtenverletzungen gegen bestehende Berufsausübungspflichten zu vermeiden. Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sieht die Aufnahme eines neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch vor, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert. _ PRE SSEINFORMATION DER K A SSENZ AHNÄR Z TLICHEN BUNDE S VEREINIGUNG, 29.7.2015 KABINETTSENTWURF ZUM ANTIKORRUPTIONSGESETZ: FVDZ kritisiert Ungenauigkeit im Gesetzentwurf D as Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Dazu erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende Dr. Michael Betz: »Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte distanziert sich von jeder Form der Korruption und Wirtschaftskriminalität. Der Bundesvorstand lehnt aber die geplante Erweiterung der §§ 81a, 197a SGB durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen B und die Einführung der §§ 299a und 299b StGB ab. Trotz mehrmaliger Hinweise seitens des Verbandes bleibt der Kabinettsentwurf zu vage und ungenau in der Tatbestandsbeschreibung und macht nicht deutlich, was unter Korruption im Gesundheitswesen zukünftig zu verstehen ist.« Das führt, so vermutet der Verband, in Zukunft zu einer größeren Rechtsunsicherheit. Weiter kritisiert der FVDZ , dass die geplante Beteiligung der Staatsanwaltschaften am verbindlichen Erfahrungsaustausch den Generalverdacht gegen die Heilberufe auf korruptives Verhal- ten verstärkt. Dass zukünftig auch vermutete Pflichtverletzungen so zu dokumentieren sind wie bereits nachgewiesene, entbehre, so Betz, jeder Verhältnismäßigkeit. Der Gesetzesentwurf sieht vor, mit dem § 299a einen neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch einzuführen, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert. _ PRE SSEMIT TEILUNG DE S FREIEN VERBANDE S DEUT SCHER Z AHNÄR Z TE, 29.7.2015 »Uns fehlt eine klare Liste für die Kitteltasche« undesärztekammer-Chef Montgomery sieht Nachbesserungsbedarf beim Anti-Korruptionsgesetz. Ärzte müssten genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Eine solche Liste fehle im Entwurf der Bundesregierung. Eine Flut von Strafanträgen der Krankenkassen fürchtet Montgomery durch das neue Gesetz indes nicht. _ Z AEND.DE, 19.8.2015 444 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 GESUNDHEITSPOLITIK ● Antikorruptionsgesetz: Bundesregierung schießt über das Ziel hinaus DER BDIZ EDI KRITISIERT VERABSCHIEDETEN GESETZENTWURF: NORMENGESTRÜPP SORGT FÜR VERUNSICHERUNG – SONDERSTRAFRECHT FÜR AKADEMISCHE HEILBERUFE M it dem am 29. Juli 2015 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hat die Bundesregierung ein Sonderstrafrecht geschaffen, das die akademischen Heilberufe unter Generalverdacht stellt. Besonders deutlich wird dies in den jeweils zweiten Absätzen der §§ 299a und 299b StGB (Strafgesetzbuch). »Anstatt übersichtliche Regeln aufzustellen und eine klare Linie zu ziehen, verheddert sich die Bundesregierung in einem Gestrüpp aus Normen und missverständlichen Formulierungen«, kritisiert BDIZ EDI -Präsident Christian Berger den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Außerdem schaffe man explizit für die große Gruppe der akademischen Heilberufe – Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Tierärzte – ein Sonderstrafrecht, das ungenau und unangemessen sei und zu Verunsicherung der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen führe. Der BDIZ EDI sieht die Notwendigkeit, Korruption in allen Bereichen zu bekämpfen, auch im Gesundheitswesen. Aber er verwahrt sich entschieden dagegen, dass der Ärzte- und Zahnärzteschaft neben den heute schon bestehenden Sanktionsmöglichkeiten mittels Berufsgerichtsverfahren, Disziplinarverfahren, Zulassungsentziehungsverfahren und Verfahren auf Widerruf der Approbation auch noch für dasselbe Verhalten mit Strafverfahren gedroht wird. Berger: »Es wird immer schwieriger, Absolventen der (zahn)medizinischen Fakultäten für eine Niederlassung zu gewinnen mit der Folge, dass trotz absolut steigender Arzt- und Zahnarztzahlen in immer mehr Bereichen strukturelle Unterver- sorgung entsteht. Durch immer neue Hürden wird die Versorgungssituation weiter bedroht, wo doch dringend Entlastung und Verbesserung geboten wäre.« Der BDIZ EDI -Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak: »Das neue Recht stellt Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen des Berufsrechts, des SGB V und des Heilmittelwerberechts unter Strafandrohung, obwohl es bereits berufs- und wettbewerbsrechtliche und partiell auch strafrechtliche Sanktionen gibt.« Der BDIZ EDI bringt als Reaktion auf den Gesetzentwurf noch im August 2015 einen Ratgeber heraus, der auf die künftigen Entwicklungen durch das Antikorruptionsgesetz im zahnärztlichen Praxisalltag eingeht und anhand von Synopsen und Praxisbeispielen aufzeigt, wo die Strafbarkeitsrisiken lauern können. _ PRE SSEINFORMATION DE S BDIZ EDI, 4.8.2015 KV NIEDERSACHSEN KRITISIERT ANTI-KORRUPTIONSGESETZ Kassenärzte fürchten Rechtsunsicherheit Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Dieser werde Rechtsunsicherheit stiften, statt Korruption zu bekämpfen »B ei der Einführung eines Straftatbestandes für Korruption im Gesundheitswesen sollte der Gesetzgeber eine präzise Abgrenzung der Korruption zur Kooperation vornehmen«, sagte KV-Chef Mark Barjenbruch in einer Mitteilung vom 27.7.2015. Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass jede Form des medizinischen Zusammenwirkens zunächst unter dem Generalverdacht der Korruption steht. »Dies läuft einer Weiterentwicklung von Verzahnungs- und Kooperationsformen wie in Praxisnetzen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder bei integrierten Versorgungsformen zuwider«, kritisierte Barjenbruch. Das Bundeskabinett will das Gesetz am Mittwoch verabschieden Die KV begrüße zwar jede Maßnahme zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. »Korruptes Verhalten von Ärzten ist ethisch besonders verwerflich. Es geht zu Lasten der überwältigenden Mehrheit von Berufskollegen, die sich stets und ausschließlich gesetzestreu und berufswürdig verhalten.« Der vorliegende Gesetzesentwurf aber »wird aufgrund seiner Unbestimmtheit in großem Maße Rechtsunsicherheit stiften, statt echte Korruptionsfälle wirksam zu bekämpfen oder zu verhindern«, sagte Dr. Jörg Berling, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN . Insbesondere die Aufnahme von unZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 445 bestimmten Pflichtverletzungen des Berufsrechts in den Tatbestand der geplanten Strafrechtsnorm berge die Gefahr, dass künftig Strafverfolgungsbehörden die Auslegung wesentlicher Teile des ärztlichen Berufsrechts übernehmen. Zudem sei der Vergleich mit dem Leistungswettbewerb der freien Wirtschaft nicht angebracht. Der KV-Vorstand warnt davor, im Rahmen der Gesetzgebung und Auslegung des § 299a Strafgesetzbuch Grundsätze des geschäftlichen Verkehrs auf das Gesundheitswesen zu übertragen. »Für das Gesundheitswesen kann nicht das marktübliche Wettbewerbsrecht angewendet werden.« _ FACHAR Z T.DE, 27.7.2015 Man muss das Positive im Korruptionsgesetz und VStG sehen! Ein Kommentar D urch das Korruptionsgesetz entfällt die Diskussion um das autidem-Kreuz, dann ab jetzt gibt es für Kassenpatienten ausschließlich nur noch das billigste Präparat, begründen werde ich das mit der Notwendigkeit, nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, Geld für die Verordnung teurer Präparate zu bekommen. Und die Haftung für die Klinikeinweisungen ist auch genial, vor jeder Einweisung wird der Patient zur Kasse / MDK geschickt, um sich bescheinigen zu lassen, dass die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Und die Terminservicestellen sind die elegante Lösung der Terminprobleme der eigenen Praxis: »Bitte wenden Sie sich an die KV«. Genial, das System spielt uns in die Hände, es reicht uns das Werkzeug für seinen eigenen Sarg, doch, keine Bange, die Ärzteschaft wird auch diese Chance versieben. Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert! Dr. med. Peter Grotmann _ FACHAR Z T.DE, 30.7.2015 446 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Kassen-Willkür DIESE KASSEN-PRAKTIKEN RÜGT DAS BUNDESVERSICHERUNGSAMT (BVA) Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat alle Hände voll damit zu tun, den Krankenkassen bei zweifelhaften Verträgen und Kooperationen auf die Finger zu hauen. Das zeigt der am Dienstag veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2014 des BVA deutlich E in Schwerpunkt der Prüfungen im vergangenen Jahr: die Beratungsleistungen der Krankenkassen. Eine Aufgabe, die manche Kasse nur zu gerne komplett an private Firmen abgeben würde – das BVA zieht jedoch nicht selten die Notbremse: Die Prüfung von »Verträgen der Krankenkassen mit privaten Dritten zur Beratung von Versicherten und Arbeitgebern« stand im Zentrum der Kontrollen. Eine Vielzahl der Verträge betraf dabei Beratungsleistungen für psychisch Kranke im Rahmen von Patientenberatungsprogrammen. Das Fazit des BVA : »Nur selten erfüllten diese Programme die gesetzlichen Voraussetzungen einer Patientenschulungsmaßnahme nach § 43.« Oftmals hätten derartige Dienstleistungsverträge gegen den Sozialdatenschutz verstoßen oder in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingegriffen. »Unter dem Deckmantel eines ›Krankengeldfallmanagements‹ werden psychisch kranke Versicherte von privaten Dienstleistern angerufen und beraten«, berichtet das Versicherungsamt. Besonders problematisch seien Verträge gewesen, bei denen die Krankenkassen den Dienstleistern die Sozialdaten ihrer Versicherten mit dem Auftrag übermittelt hätten, die geeigneten Versicherten zu eruieren und dann zur Teilnahme an den Beratungsprogrammen mittels telefonischer Kontaktaufnahme zu bewegen. »Für diese Datenübermittlung und -verarbeitung besteht keine Rechtsgrundlage, wenn der Versicherte nicht zuvor in die Datenübermittlung eingewilligt hat und der Erstkontakt mit dem Ver- sicherten durch die Krankenkasse erfolgt«, stellt das BVA nun in Richtung Kassen klar. BVA rügt Kassen-Aufträge an Heilmittelberater Eingreifen musste das Amt auch bei den von Krankenkassen beauftragten Hilfsmittelberatern. Vertragsänderungen und selbst Vertragskündigungen waren die Folge. »Das Bundesversicherungsamt vertritt die Auffassung, dass für die Inanspruchnahme von externen Hilfsmittelberatern aktuell keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist«, heißt es in dem Bericht. Die Bewertung, ob und wenn ja welches Hilfsmittel von einer Kasse bewilligt wird, obliege der Krankenkasse selbst im Rahmen ihrer Aufgaben. Sie dürfe nicht einfach ohne gesetzliche Grundlage an Dritte ausgegliedert werden. Das BVA betont in der Sache: »Jede – auch technische – Bewertung, welches Hilfsmittel in Frage kommt, tangiert die sozialrechtliche Prüfung der Erforderlichkeit der Versorgung im Sinne der §§ 2, 12 SGB V. Ein Besuch bei dem Versicherten und damit einhergehend die Aufnahme von persönlichen und räumlichen Verhältnissen des Versicherten vor Ort sind der Krankenkasse dabei datenschutzrechtlich nicht erlaubt. Wenn bereits die Krankenkasse selbst nicht berechtigt ist, Hausbesuche bei ihren Versicherten mit dem Ziel der Hilfsmittelberatung durchzuführen, darf dies auch nicht an einen privaten Dritten ausgegliedert werden.« GESUNDHEITSPOLITIK ● Daten aus Gesundheits-Apps: Kassen mussten Programme einstellen Ein kritisches Auge hat das Amt offenbar auch auf Kassen, die ihren Versicherten Bonusleistungen für die Datenerhebungen über Fitness-Apps einräumen. Mehrere solche Angebote seien unter die Lupe genommen worden. »Bonuspunkte oder Prämien im Rahmen der von den Krankenkassen angebotenen Bonusprogramme waren in diesen Fällen insbesondere dann erreichbar, wenn der Krankenkasse Daten zum Nachweis einer sportlichen Betätigung übermittelt wurden, die von den Versicherten selbst durch eine Fitness-App per Smartphone erhoben wurden.« Das Bundesversicherungsamt habe gegenüber den Krankenkassen erhebliche Zweifel an dieser Vorgehensweise deutlich gemacht – und sei auch aufsichtsrechtlich eingeschritten. »In mehreren Fällen sind die betroffenen Krankenkassen den Bedenken des Bundesversicherungsamtes gefolgt und haben die Bonifizierung per App übermittelter Daten über sportliche Betätigungen eingestellt. Ein weiteres aufsichtsrechtliches Verfahren dauert zurzeit noch an.« Der Gesetzgeber habe den Krankenkassen zwar die Möglichkeit gegeben, in ihren Satzungen durch finanzielle Anreize gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Sportliche Betätigungen könnten aber nur dann als qualitätsgesicherte Maßnahmen eingestuft werden, wenn diese nachweisbar unter fachlicher Anleitung erfolge. »Die Vorgehensweise der Krankenkassen, von Versicherten übermittelte Daten als Nachweis sportlicher Betätigung für eine Bonifizierung zu akzeptieren, steht nicht in Einklang mit den vorstehend dargelegten rechtlichen Grundlagen«, so das BVA . ARGE: Kassen spielen über Bande Kopfzerbrechen bereitet Frank Plate, dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, im Moment zusätzlich eine besondere Entwicklung: Die Krankenkassen erledigen zunehmend einen Teil ihrer Aufgaben in Form von Arbeitsgemeinschaften. Diese Zusammenschlüsse sind laut Platze zwar grundsätzlich zu begrüßen, wenn ein Effizienzgewinn zu erreichen sei. »Es ergeben sich jedoch auch vielfältige Probleme, die die organisationsrechtlichen und aufgabenbezogenen Grenzen für das Tätigwerden von Arbeitsgemeinschaften aufzeigen«, warnt Plate. Einfach ausgedrückt: Die Kassen versuchen über die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Projekte umzusetzen, die ihnen direkt nicht erlaubt sind. Laut Bericht musste das BVA verhindern, dass eine ARGE ihre Geschäftstätigkeiten in der Form ausweitet, dass sie »Dienstleistungen für private Dritte mit ›gesundheitsbezogener‹ Tätigkeit« erbringen wollte. »Eine solche Un- terstützung Privater durch ARGEn ist rechtswidrig. Denn Wesen der ARGE ist die gemeinschaftliche Wahrnehmung eigener Aufgaben der Mitglieder (...). Die Unterstützung Privater zählt nicht dazu«, warnt das BVA . Krankenkassen dürften solche Geschäfte weder tätigen, noch Mittel dafür verwenden. Die Prüfung der ARGEn werde dadurch erschwert, dass die eigentlich bestehende Anzeigepflicht der Tätigkeiten zum Teil ignoriert werde. Plate sieht da die Politik in der Pflicht: »Hier wäre eine Stärkung der Aufsichtsrechte wünschenswert, um die Qualität der Versorgung und der Betreuung der Versicherten durch die Arbeitsgemeinschaften sicherstellen zu können«, so der BVA Chef. _ FACHAR Z T.DE, 4.8.2015 Kassen verschleiern Werbeausgaben D ass Krankenkassen sich nicht scheuen, viel Geld für Werbung auszugeben, lassen T V -Spots, Hochglanz-Mitgliedermagazine und Sportsponsoring schon erahnen. Zum Teil überschreiten die Kassen dabei aber das erlaubte Maß – oder buchen Werbemaßnahmen unter »Aufklärung« ab, moniert das Bundesversicherungsamt (BVA). Maßstab für alle Werbemaßnahmen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem die »Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung« in der zuletzt 2006 aktualisierten Fassung. Krankenkassen und ihrer Verbände haben sich danach zu richten. Danach dürfen die Kassen Ausgaben für Werbemaßnahmen nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze tätigen, die unter anderem von der Zahl ihrer Mitglieder abhängt. Manche Kassen schlagen jedoch gern einmal über die Stränge, geht aus dem aktuellen BVA -Jahresbericht für 2014 hervor. »Eine Krankenkasse hatte hierbei mehrere Jahre in Folge das zulässige Wettbewerbsbudget überschritten, in einem Jahr sogar um mehr als 80 %«, berichtet das Amt über seine Prüfergebnisse auf dem Feld. Neben einem Verstoß gegen die Wettbewerbsgrundsätze sei somit auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht hinreichend beachtet worden. »Die Krankenkasse hat sich hiermit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft.« Darüber hinaus hätten einige Krankenkassen Ausgaben für Werbemaßnahmen nicht immer korrekt verbucht und somit ihre Gesamtausgaben für Werbemaßnahmen als zu niedrig ausgewiesen. »So wurden in einem Fall Vergütungen für Werbeagenturen unter dem Konto 7390 (Sonstige Vergütungen an andere) verbucht, obwohl es sich eindeutig um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Werbung gehandelt hat. Der Kontenrahmen schließt jedoch eine Verbuchung von Ausgaben für Werbemaßnahmen auf das Konto 7390 ausdrücklich aus«, so das BVA in seinem Bericht. ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 447 Kritik an Krankenkassenzuschuss für Fitnessmessgeräte Zudem sei in zahlreichen Fällen festgestellt worden, dass Kosten für Flyer oder Broschüren, welche eindeutig der Werbung dienten, auf das Konto für Aufklärungsmaßnahmen verbucht worden seien. Somit hätten die Kassen die Höhe der tatsächlich angefallenen Ausgaben für Wettbewerbsmaßnahmen verfälscht. Interessant in diesem Zusammenhang auch: Nach § 30 Abs. 1 SGB IV dürfen gesetzliche Krankenkassen nur Ge- Kassenchefs haften wegen zu teuren Firmenfesten B is zu 75.000 Euro müssen die beiden Vorstände der Novitas BKK zurückzahlen, weil sie zu teure Betriebsfeiern ausgerichtet haben. Die Kasse klagte erfolglos vor dem Landessozialgericht. Wie viel Geld dürfen Feiern für Mitarbeiter kosten? Im Falle der Novitas BKK war es nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) zu viel. »Erstmals müssen Vorstände einer Krankenkasse für Verschwendung persönlich haften!«, titelt die »BILD «-Zeitung am 10.8.2015 und berichtet, dass Ernst Butz und Reiner Geisler, die beiden Vorstände der Kasse mit Sitz in Duisburg, bis zu 74.540 Euro zurückzahlen müssen. »2009 veranstaltete die Novitas die erste Sause für die rund 400 Mitarbeiter. Die Kosten beliefen sich auf 37.961 Euro«, heißt es in dem Bericht. Das BVA als Aufsichtsbehörde habe die Kasse daraufhin gewarnt und appelliert, das »Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit« zu beachten. »Trotzdem lud der Vorstand auch im Jahr darauf zu einem Betriebsfest ein. Es kostete diesmal 36.579,05 Euro«, schreibt die »BILD «. Das BVA habe die Novitas BKK schließlich angewiesen, die verantwortlichen Vorstände »in Regress zu nehmen«. Eine Klage der Kasse vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen blieb ohne Erfolg. _ Z AEND.DE, 10.8.2015 448 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 schäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben verwenden. Bei einer Krankenkasse wurden aber Verträge über Mitgliedschaften in diversen Vereinen, wie zum Beispiel einer Werbe- oder Wirtschaftsvereinigung festgestellt. »Da Mitgliedschaften in privatwirtschaftlichen Werbe- und Wirtschaftsvereinigungen nicht unter die Aufgaben im Sinne des § 30 SGB IV fallen, wurde die Krankenkasse dazu aufgefordert, die Mitgliedschaften umgehend zu kündigen.« Drakonische Strafen haben die Kassen für die Verschleierungen und Fehlbuchungen allerdings nicht zu befürchten. »Sofern die entsprechenden Geschäftsjahre noch nicht abgeschlossen waren, wurden Korrekturbuchungen veranlasst«, heißt es lediglich zu den Konsequenzen. Und weiter: »Das Bundesversicherungsamt wird die Aufsichtsprüfungen zu diesem Thema fortsetzen.« _ FACHAR Z T.DE, 7.8.2015 Z uschüsse von Krankenkassen an Versicherte für den Kauf elektronischer Fitnessmesser stoßen in der Politik auf Kritik. Der Bonus sei »fragwürdig«, sagte der SPD -Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach dem »Spiegel«. Damit wollten die Kassen gut gebildete, junge und gesunde Mitglieder abwerben. »Die Kassen könnten dann demnächst auch Laufschuhe bezuschussen.« Der stellvertretende Vorsitzender der CDU/ CSU -Fraktion, Georg Nüßlein, sagte: »Ich unterstütze gute Präventionsprogramme, aber ich halte nichts von Marketingmaßnahmen der Kassen auf Kosten der Beitragszahler.« Als erste Krankenkasse bezuschusst die AOK Nordost den Kauf solcher Fitnessmesser. Versicherte, die am »AOK-Gesundheitskonto« teilnehmen, bekommen für den Kauf solcher Geräte einmal in zwei Jahren einen Zuschuss von maximal 50 Euro, aber höchstens 50 Prozent des Anschaff ungspreises. Den Zuschuss gibt es für sämtliche Geräte, die Herzfrequenz, Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch und anderes dokumentierten, also für Fitnessarmbänder und Smartwatches – auch für die AppleWatch. _ Z AEND.DE, 8.8.2015 un se re Der VOCO B ak eac tu ht el en le n Sie An ge bo t e! FLIESSFÄHIG – UND DENNOCH STOPFBAR IonoStar® Plus Schnellabbindendes Glasionomer Füllungsmaterial • Perfekte Randadaption und Stopfbarkeit in einem Produkt durch Viskositätsänderung während der Applikation • Schnelle Aushärtezeit von nur zwei Minuten nach Füllungslegung • Das erste zahnähnlich fluoreszierende Glasionomer Material • Hohe Fluoridabgabe *Alle aktuellen Angebote finden Sie unter www.voco.de oder sprechen Sie bitte Ihren VOCO-Außendienstmitarbeiter an. 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Und die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff mahnt die Bürger, in der Krankenversicherung nicht »unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen«. Sie sollten kurzfristige Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will und von einem Anbieter wegen gesundheitlicher Probleme eine Absage erhält, hat danach möglicherweise auch bei weiteren Versicherern schlechtere Karten finanzielle Vorteile gegen langfristige Gefahren abwägen. Schon ohne Dauerüberwachung kann die Preisgabe von Gesundheitsund Verhaltensdaten Versicherungskunden auf die Füße fallen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will und von einem Anbieter wegen gesundheitlicher Probleme eine Absage erhält, hat danach möglicherweise auch bei weiteren Versicherern schlechtere Karten. Denn die Ablehnung des Antrags wird in einer gemeinsamen Datenbank der Branche festgehalten. Wie schnell entsprechende Sondertarife von den Krankenversicherern entwickelt werden, bleibt abzuwarten. Zunächst konzentrieren sich diverser Konzerne auf andere Versicherungskonzepte, für die Daten gesammelt werden müssen: Allianz, Huk-Coburg und andere Autoversicherer arbeiten an der Einführung sogenannter Telematik-Tarife, bei denen das Verhalten des Fahrers technisch erfasst und in die Prämienberechnung einbezogen wird. In einigen anderen Ländern sind diese Tarife unter dem Namen »Pay as you drive« (Zahle wie Du fährst) schon etabliert – in Deutschland stehen sie nach ersten kleineren Versuchen mit Überwachungsboxen im Auto jetzt vor dem Durchbruch. Wenn die beiden Riesen Huk-Coburg und Allianz mit ihren zusammen 18 Millionen Autoversicherungskunden damit starten, werden auch die anderen nach Einschätzung von Versicherungsexperten bald folgen. _ Z AEND.DE, 3.8.2015 450 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ARZNEIMITTEL-RICHTGRÖSSENPRÜFUNGEN FÜR 2013 IN NIEDERSACHSEN ANGELAUFEN Massive Regresse bedrohen Arztpraxen In diesen Tagen hat die Geschäftsstelle der unabhängigen Prüfstelle die Arzneimittel-Richtgrößenprüfung für das Jahr 2013 für niedersächsische Vertragsarztpraxen eingeleitet. Betroffen sind 474 von rund 10.000 Praxen mit einem potentiellen Gesamtregressvolumen in Höhe von etwa 200 Millionen Euro D ie Forderungen bewegen s i c h zwischen 9,7 Millionen und 200 Euro pro Praxis. Die K a ss e när z tli ch e Vereinigung NieDr. Jörg Berling dersachsen (KVN ) hat zeitgleich eine Beratungsoffensive gestartet, um diese Praxen effektiv in den anstehenden Verfahren zu unterstützen und damit vor Regressen zu schützen. »Die Regresse sind existenzbedrohend und gefährden damit die ambulante Versorgung«, sagte der stellvertretende KVN -Vorstandsvorsitzende, Dr. Jörg Berling, in Hannover. Für die Jahre 2007 bis 2011 gab es in Niedersachsen keine Richtgrößenprüfungen und Regresse, da die KVN mit den Krankenkassen Ablösevereinbarungen, so genannte Regionalpakete, abgeschlossen hatte, die eine Steuerung der Ausgaben ermöglichte. »Wir werden alles tun, um eine wirtFOTO: K VN Krankenversicherer überkommt die Datensammelwut GESUNDHEITSPOLITIK ● zeitig bietet sie Argumentationshilfen, Praxisbesonderheiten gegenüber der Prüfstelle geltend zu machen. Die Analyse ist ein kostenloser Service der KVN Bezirksstellen. Darüber hinaus erfolgt neben der reinen Datenanalyse eine umfangreiche Beratung durch die geschulten Mitarbeiter der Bezirksstellen. Mit dem GK V -Versorgungsstärkungsgesetz sollen ab 2017 die bundeseinheitlichen Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von ärztlich verordneten Leistungen aufgehoben und durch regionale Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ersetzt werden. »Grundsätzlich begrüßen wir diesen Schritt. In Niedersachsen haben wir in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit den Ablösevereinbarungen gemacht. Die regionalen Vereinbarungen mit den Landesverbänden haben den Regressdruck reduziert«, so Berling. Grundsätzlich spricht sich die KVN gegen Regresse oder Rückzahlungsverpflichtungen der niedergelassenen Ärzte aus. »Es ist die Aufgabe von Krankenkassen und Arzneimittelherstellern die Preise für die Medikamente zu verantworten. Bei Ärzten liegt die Entscheidung über die Indikationsstellung und die geeignete Verordnungsmenge. Sie dürfen nicht für den Preis des Arzneimittels persönlich haftbar gemacht werden«, forderte der KVN -Vize. _ PRE SSEINFORMATION DER K A SSEN ÄR Z TLICHEN VEREINIGUNG NIEDER S ACHSEN , FRAKTURBEHANDLUNG ZUM SPOTTPREIS S »Weniger als ein Zehntel Hund« FOTO: PRIVAT eit mehr als einem Jahr ringen Chirurgen und Orthopäden in NRW um mehr Honorar. Die Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein und den Krankenkassen aber stecken fest. Die Verzweiflung bei den betroffenen Ärzten Dr. Manfred wächst. Weisweiler Mit einem Plakat wollen Dr. Manfred Weisweiler, Chirurg aus Nordrhein-Westfalen, und seine Kollegen auf ihre Situation aufmerksam machen. Ein kleines Mädchen mit einem Gipsarm sitzt dort neben ihrem Hund. Der trägt ebenfalls Gips, am rechten Vorderlauf. Unter den beiden Pechvögeln stehen zwei Zahlen, die die ganze Misere, in der Teilradiologie in der Region Nordrhein illustrieren sollen: Weisweiler und seine Kollegen bekommen für die Frakturbehandlung eines Kassenpatienten derzeit noch knapp 25 Euro pro Quartal – inklusive Gips und Röntgen. Hundebesitzer müssen bei einem Knochenbruch ihres Vierbeiners tiefer in die Tasche greifen. Hier kostet eine Frakturbehandlung laut Gebührenordnung für Tierärzte rund 370 Euro. »Der deutsche Kassenpatient ist also bei weniger als einem zehntel Hund angekommen«, sagt Weisweiler. Als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen kämpft er gemeinsam mit Orthonet NRW, der Genossenschaft der Chirurgen und Orthopäden im Land, um ein angemessenes Honorar. Auch den Berufsverband der deutschen Chirurgen BDC und den Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie BVOU haben sie mittlerweile an ihrer Seite. Rund ein halbes Jahr lang machten die Verbände mit einer Protestaktion auf sich aufmerksam und passten die Röntgenleistungen in ihren Praxen einfach der Geldmenge an. Sie röntgten also nur noch so lange, bis die Pauschalen von den Krankenkassen aufgebraucht waren. Ausgenommen waren Notfälle und Kinder unter 14 Jahren. Alle anderen Kassenpatienten mussten entweder privat zahlen oder wurden zu ihren Krankenkassen geschickt. 30.7.2015 PL AK AT: DR. M. WEISW EILER schaftliche Bedrohung der Praxen bis hin zur Existenzvernichtung abzuwenden und ihnen bei der Zusammenstellung entlastender Belege und der Argumentation vor der Prüfstelle behilflich zu sein«, betonte Berling. Dazu zählten Informationen über die Durchführung des Regressverfahrens, aber insbesondere eine Analyse der Verordnungsdaten, aus denen die Regressforderungen abgeleitet werden. Eine umfassende Analyse der Einzelverordnungsdaten ist die Grundlage der Beratungen der betroffenen Ärztinnen und Ärzte durch die Mitarbeiter in den elf KVN -Bezirksstellen. Auf diese Weise lassen sich Implausibilitäten und fehlerhafte Zuordnungen von Verordnungsdaten gezielt herausfiltern und regressmindernd anrechnen. Gleich- Dort mussten die Patienten dann die Kostenübernahme einfordern. Auf Bitte der KV Nordrhein habe man die Aktion jedoch vor drei Monaten ausgesetzt, berichtet Weisweiler. Man wolle die Verhandlungen mit den Kassen nicht gefährden, so das Argument des KV-Vorstands. Denn diese hätten den betroffenen Ärzten »Stützungsmaßnahmen« zugesagt. Allerdings stecken die Verhandlungen mit den Krankenkassen offenbar fest. »Es gibt noch immer keine Lösung«, sagt Weisweiler. _ Z AEND.DE, 14.8.2015 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 451 Regierung: GOZ bleibt unverändert W FVDZ: PUNKTWERT STAGNIERT SEIT 1988 ie der FVDZ aus gut unterrichteten Regierungskreisen erfahren hat, sieht die Bundesregierung bei der GOZ derzeit keinen Handlungsbedarf. Dies geht aus einem Bericht hervor, der am 19. August im Kabinett vorgelegt werden soll. Darin heißt es unter anderem: Anhand der dargestellten Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012 ergibt sich derzeit kein dringender Handlungsbedarf für eine Änderung der GOZ . Die weitere Entwicklung ist jedoch sorgfältig über einen längeren Zeitraum zu erfassen und zu analysieren. Demnach plant das Bundesgesundheitsministerium diese Analyse, nach Anpassung der Datengrundlage, im Jahr 2017 durchzuführen. Dazu erklärt die FVDZ-Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke: »Zynisch be- trachtet, könnten wir Zahnärzte jetzt der Bundesregierung dankbar sein, dass die GOZ 2012 unangetastet bleibt und es keine Einschränkungen in finanzieller Hinsicht in den kommenden zwei Jahren geben wird. Wie gesagt: zynisch betrachtet. Aber in Wahrheit verweigert die Bundesregierung wieder einmal den Zahnärzten eine dringend notwendige Erhöhung der Gebühren. Es kann nicht sein, dass die GOZ zu einer Erstattungsordnung mutiert und sich an der finanziellen Situation der Kostenträger orientiert. Ein Punktwert der seit 1988 (!) bei 5,6241 Cent stagniert, hat die Bezeichnung angemessen in keiner Weise verdient. Das trägt weder den gestiegenen Kosten für Praxis, noch für Personal oder Material Rechnung – von der seit 1988 aufgelaufenen Inflationsrate von 75 Prozent ganz zu schweigen. Selbst die Politik erkennt an dieser Stelle im Kabinettsentwurf, dass der Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent den prognostizierten Honoraranstieg von sechs Prozent überschreitet. Die Begründung dafür lautet: der Anteil der Material- und Laborkosten musste aufgrund veränderter Rahmenbedingungen geschätzt werden. Allerdings weigert sich die Bundesregierung, daraus die Konsequenzen zu ziehen. Wenn die Politik weiterhin möchte, dass wir Zahnärzte qualitativ hochwertig arbeiten und alle Möglichkeiten der modernen Diagnose und Therapie nutzen – zum Wohle des Patienten – dann geht das auf Dauer nur mit einer angemessenen Honorierung. Darüber erst wieder im Wahljahr 2017 zu entscheiden, klingt nach einem billigen Wahlgeschenk, mit dem die Zahnärzte milde gestimmt werden sollen. Das aber wird nicht funktionieren!« _ F VDZ AK TUELL, 18.8.2015 FACHARZTTERMINE IM INTERNATIONALEN VERGLEICH Geringe Wartezeiten in Deutschland D Künftig sollen die KVen Facharzttermine innerhalb von vier Wochen vermitteln. Ein internationaler Vergleich zeigt: In der Schweiz und Deutschland sind die Wartezeiten auch ohne gesetzliche Regelung am kürzesten ie derzeit amtierende Große Koalition stellt in ihrem Koalitionsvertrag eine klare Aussage auf: »Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich reduzieren.« Dieser Satz suggeriert aber, dass es im vertragsärztlichen Bereich Probleme mit langen Wartezeiten auf einen Behandlungstermin gäbe, die gelöst werden müssten. Mit dem inzwischen beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin vermitteln. Damit suggeriert die Politik 452 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 auch: In Deutschland sei die Problematik von Wartezeiten auf Facharzttermine besonders schwerwiegend. Ein Blick in internationale Studien widerlegt dies deutlich. Wartezeiten als Maßstab für Qualität In einer Vielzahl von Studien wird die Qualität eines Gesundheitssystems anhand der Informationen zu Wartelisten und zu Wartezeiten definiert. Bei einem internationalen Vergleich von Wartezeiten muss aber beachtet werden, dass die Länder mit Wartezeiten sehr unterschiedlich umgehen. In einigen Ländern existieren transparente Wartelisten, Wartezeiten werden offi- ziell erfasst und Angaben darüber veröffentlicht. Andere Länder führen zwar offizielle Wartelisten, veröffentlichen aber keine Angaben darüber. Ein Teil der Länder erfasst Wartezeiten gar nicht. Für 14 der 34 OECD -Länder können offizielle Angaben zu Wartezeiten auf den entsprechenden Internetseiten recherchiert werden, darunter Australien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Italien, Kanada, Neuseeland, die Niederlande, Polen, Schweden und Spanien (siehe Tabelle). Allerdings gibt es nur in Australien, Kanada, Großbritannien und Schweden transparente öffentliche Wartelisten, aus denen die Anzahl der wartenden Patienten pro Einrichtung hervorgeht. GESUNDHEITSPOLITIK ● Ergebnisse auf die von Teilnehmern selbstgeschätzte Wartezeit beziehen. Die Ergebnisse dieser Studie verdeutlichen, dass sich Wartezeiten im Ländervergleich stark unterscheiden. Während in Deutschland von den befragten Patienten nur sieben Prozent der Patienten zwei Monate oder länger auf einen Facharzttermin warteten, sind es in Schweden und Norwegen rund ein Drittel und in Kanada über 40 Prozent (Grafik l). Die Wartezeiten auf einen geplanten Eingriff waren in Kanada am längsten. Hier wartete ein Viertel der befragten Patienten nach eigenen Angaben länger als vier Monate auf einen Termin. In Schweden, Norwegen und Großbritannien waren es über 20 Prozent. In Deutschland musste dagegen niemand der Befragten länger als vier Monate warten. Facharzttermin schon jetzt innerhalb von vier Wochen Ein spezieller Fall ist dabei Australien: Hier können auf der Webseite des Gesundheitsministeriums Patienten für jedes Territorium die Wartezeiten für öffentliche Krankenhäuser mit ambulanter sowie stationärer Versorgung einsehen. Ähnliches gibt es auch in Dänemark, Kanada und den Niederlanden für einige ausgewählte Indikationen und Diagnoseverfahren. Für die übrigen 20 OECD -Länder sind dagegen keine behördlichen Informationen zu Wartezeiten verfügbar. Das bedeutet aber nicht, dass in diesen Ländern keine Wartezeiten vorkommen. Auch wenn Wartezeiten in bestimmten Ländern offiziell erfasst werden, sind sie nur schwer miteinander vergleichbar. So ist beispielsweise die Definition von Beginn und Ende der Wartezeit, die statistische Darstellung der Wartezeit sowie die Definition, welcher Patient wirklich auf einen Arzttermin wartet, unterschiedlich. Daher sind zusätzliche Informationen zur Statistik wichtig, um die Ergebnisse beurteilen zu können. Entscheidend ist vor allem, wie stark die Länge der Wartezeiten unter den Wartenden variiert. Werden nur Mittelwerte bekannt gegeben, sagt dies wenig über die Wartezeit einzelner Patienten aus. Um diesen Vergleichsproblemen zu begegnen und einen Überblick der Wartezeiten im Ländervergleich zu erhalten, ist ein Blick in eine Umfrage des Commonwealth Fund aus dem Jahr 2010 interessant: Im Rahmen einer Telefonumfrage wurden mehr als 19.000 Personen ab 18 Jahre in Australien, Deutschland, Frankreich. Großbritannien. Kanada, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den USA unter anderem zu ihren Erfahrungen mit Wartezeiten im Gesundheitssystem befragt. Bei der Befragung lag der Schwerpunkt auf geplanten Operationen und der fachärztlichen Versorgung. Der vom Forscherteam verwendete einheitliche Fragenkatalog bietet die Möglichkeit einer Erhebung von Wartezeiten in den unterschiedlichen Ländern nach grundsätzlich gleichen Kriterien. Problematisch ist bei den Ergebnissen dennoch eine gewisse Subjektivität, da sich die Weniger als einen Monat auf einen Termin beim Facharzt warteten der Umfrage zufolge in Deutschland 83 Prozent aller Patienten, während dies in Australien, Frankreich und Norwegen nur für rund die Hälfte der Befragten zutraf. Kanada rangiert mit einem Anteil von 41 Prozent auf dem letzten Platz (Grafik 2). Fazit: Im internationalen Vergleich sind die Wartezeiten in Deutschland und der Schweiz am geringsten. Das heißt, die Länge der Wartezeiten in Deutschland ist bei Heranziehung anderer Länder als Vergleichsmaßstab als gering anzusehen und stellen daher kein Problem dar. das einer politischen Lösung bedarf. _ DR. RER. POL. THOMA S KOPE T SCH DEUT SCHE S ÄR Z TEBL AT T, 3. AUGUS T 2015 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 453 Terminservicestellen »DEN BÜRGERN WIRD SAND IN DIE AUGEN GESTREUT« 454 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 FOTO: ZKN-ARCHIV H err Dietrich, aufgrund des Versorgungsstärkungsgesetzes müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen nun Terminservicestellen einrichten. Sie sprechen jedoch von »Wartezeitenverwaltungsstellen« und einer problematischen »Gröhe-Sprechstunde«. Warum ist die neue Regelung Ihrer Meinung nach überflüssig? Die von den Herren Gröhe und Lauterbach betriebenen Wartezeitenverwaltungsstellen zur »Gröhe-Sprechstunde« sind überflüssig, weil wir in Deutschland unter den OECD -Ländern ohnehin mit die kürzesten Wartezeiten auf Facharzttermine haben. Es ist aber viel schlimmer – die Wartezeitenverwaltungsstellen werden schädigende Effekte haben. Die Kosten sind von den Vertragsärzten zu tragen und werden damit im budgetierten System der ohnehin prekären Versorgung der GKV-pflichtversicherten Bürger entzogen. Aus Sachsen wissen wir, dass die Kosten pro vermitteltem Termin bis zu 40 Euro betragen – dieses Geld fehlt für die Behandlung der Patienten. Den Bürgern wird Sand in die Augen gestreut, indem Herr Gröhe suggeriert, es wäre mit solcher Planwirtschaft unter Verzicht auf jegliche Subsidiarität mehr »Versorgung« möglich – der Mittelentzug sorgt für das Gegenteil. Vertragsärzten – ohnehin seit Jahren mit Hyperbürokratie malträtiert – droht, durch KV-seitige Versuche des Hineinpressens der Gröhe-Sprechstunde in den Praxisablauf noch weiter an Autonomie zu verlieren. Dabei ist die selbstbestimmte Berufsausübung ein fundamentales Element für ärztliche Zufriedenheit und Motivation, wobei letztere bei vielen Kollegen ohnehin im Sinkflug begriffen ist. Es ist ja fast trau- Welche Auswirkungen werden die Terminservicestellen haben, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nun aufgebaut werden müssen – und wie sollten die Niedergelassenen auf diese Entwicklung reagieren? Der änd sprach mit Wieland Dietrich, dem Vorsitzenden der Freien Ärzteschaft (FÄ) über das Thema rig, daran erinnern zu müssen, dass berufliche Autonomie ein Wesensmerkmal des freien Berufes Arzt ist. Das gilt nicht nur für die fachliche Ebene, sondern auch für die Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Und noch eines: Die Wartezeitenverwaltungsstellen zeugen zwar prima vista von Planwirtschaft – aber private Unternehmen strecken bereits ihre Fühler aus, weil sie mit der Wartezeitenverwaltung, vor allem aber mit dem damit erhofften Data Mining von Gesundheitsdaten anfragender Patienten richtig Geld verdienen wollen. Das ist nicht im Interesse des GKV-pflichtversicherten Bundesbürgers. Findet die Terminservicestelle keinen Facharzttermin für einen Patienten innerhalb der vier Wochen, soll er auch in eine Klinik gehen können. Eine Regelung im Sinne der Patienten? Nein. Denn es gilt, die vorgenannten Nebenwirkungen vor Augen zu haben. Es ist ja seit Jahrzehnten so, dass Fachärzte Patienten regelmäßig an Kliniken zur ambulanten oder stationären Behandlung überweisen – aber eben in Abhängigkeit von medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit. Klinikambulanzen sind strukturell bedingt stets teurer – und aufgrund von Verantwortungsdiffusion erfahrungsgemäß oft auch unorganisierter – als Praxen oder inhabergeführte MVZ . Die Mittel würden dann aber der fachärztlichen ambulanten »Versorgung« entzogen, so dass das Gesamtsystem teurer wird. Und: Klinikmanager werden versuchen, ambulante Patienten in stationäre »Fälle« umzuwidmen, weil das für Kliniken lukrativer ist. Das ist für Patienten auch fachlich meist nicht wünschenswert – man muss hier etwa nur an das Infektionsrisiko mit Hospitalkeimem denken. Es müsste das Prinzip »ambulant vor stationär« gelten, aber das wird regulatorisch ja seit Jahren konterkariert. Nicht zuletzt gibt es in den Kliniken keinen Facharztstandard, und vie- durch die Uralt-Bedarfsplanung, die nicht den Bedarf befriedigt, sondern nur die Arzt verteilung festlegt, für die vorhandenen Wartezeiten bei Haus- und Fachärzten verantwortlich le ambulant behandelbare Fälle sehen die Ärzte dort schlicht seltener als Praxisärzte. Vor allem gibt es in vielen Kliniken gar keine Fachabteilungen etwa für Augenheilkunde, Orthopädie, Rheumatologie, HNO -, Hautkrankheiten und andere Fächer. Da werden dem Patienten oft nur Angebote an entfernten Kliniken gemacht werden können, die nach über vier Wochen Wartezeit mit weiten Wegen verbunden sind. Reden wir einmal über Geld. Die Kosten für die Terminservicestellen gehen zu Lasten.... ...der Kassenärztlichen Vereinigungen, und damit der Vertragsärzte, die den Unsinn über die Verwaltungskostenumlage zahlen müssen. Durch die steigenden Bürokratiekosten für die Vertragsärzte werden unter gedeckelten Gesamtbudgets die Behandlungsressourcen der Patienten weiter eingeschränkt. Ich muss daran erinnern, dass für viele Arztgruppen die Behandlung von GKV-Patienten bereits jetzt nicht kostendeckend ist. Ökonomen, KBV, Zentralinstitut und auch oberster Sozialrichter wissen das offenbar, denn sie berücksichtigen sonstige Einnahmen der Vertragsärzte regelmäßig bei Argumentationen bzw. Kalkulationen. Was hätte der Gesetzgeber aus Ihrer Sicht tun sollen, um Wartezeiten zu verkürzen? Ja, wenn man das denn für nötig hielte, dann müsste man die Behandlungsmöglichkeiten in den Facharztpraxen stärken anstatt sie durch die Praxisaufkaufregelung zu schwächen. Entweder nominell durch mehr Ärzte – oder strukturell durch mehr Motivation für zusätzliche Arztleistung bei den vorhandenen Ärzten, oder durch eine Steuerung der Inanspruchnahme auf Seiten der Patienten. Oder eine Kombination davon. Aber Herr Lauterbach als Kliniklobbyist hat ja als Ziel verlautbart, die Facharztpraxen abzuschaffen, und Herr Gröhe ist ihm und den Ministerialbeamten im BMG dabei auf den Leim gegangen, falls er nicht ohnehin längerfristig dasselbe Ziel verfolgt. Weicht die Regierung mit den Terminservicestellen einer Debatte über Rationierung und begrenzte Ressourcen aus? Die Herren Gröhe und Lauterbach tun in der Tat so, als wären die Vertragsärzte an der rapide zunehmenden Rationierung schuld und müssten »nur mehr Patienten behandeln«. Dabei ist die Politik doch selbst durch die Uralt-Bedarfsplanung, die nicht den Bedarf befriedigt, sondern nur die Arztverteilung festlegt, für die vorhandenen Wartezeiten bei Haus- und Fachärzten verantwortlich. Ebenso wie sie nach dem Sozialgesetzbuch V für Budgets für Arztleistungen und Patientenzahlen, Regresse und Hyperbürokratie verantwortlich ist. Im Rahmen der Zuweisung an die Wartezeitenverwaltungsstellen sollen die Hausärzte künftig die Triage für »dringliche Fälle« erledigen – das ist nichts anders als ein Priorisierungsprozess, der in zeitliche Rationierung mündet. Dabei verweigert sich die Politik seit Jahren der Diskussion um Priorisierung, Rationierung und sinnvolle Leistungssteuerung. Statt einer notwendigen öffentlichen Debatte wird Terminrationierung jetzt auf kaltem Weg eingeführt – Wartezeitenverwaltungsstellen werden am Ende zu ungeliebten, bürokratischen Einrichtungen einer rationierten Zuteilungsmedizin, eben für die Gröhe-Sprechstunde. Nennen wir diese »Wartezeitenverwaltungsstellen« ruhig mal beim wahren Namen: D er semantische Schwindel »Terminservicestellen« gaukelt »Service« vor, wo es um gesetzlich auferlegte Pflicht und plattes Warten geht. Er lockt mit dem Köder »Termin«, den ja – »ich bin doch nicht blöd!« – jedermann gerne haben will, wo es tatsächlich um die durch Polit-Versagen verknappte Ressource Ärztliche Dr. Axel Arbeitskraft geht. Brunngraber Das von Gröhes PR -Abteilung ausgeheckte Unwort sollten wir genauso wenig im Munde führen wie »Leistungser bringer«, »Praxisgebühr« oder »Richtgrößenprüfung«. Politische Gewalt arbeitet heutzutage nicht mehr mit Stiefeln, Stacheldraht und Tschakos – sie funktioniert medial durch die Besetzung von Begriffen und beherrscht das öffentliche Bewusstsein durch semantische Lügen. Darum immer: Wartezeitenverwaltungsstellen. Widerstand ist möglich und geboten. Dr. Axel Brunngraber, Hannover FOTO: PRIVAT Die Politik ist doch selbst PL AK AT: DR. A . BRUNNGR ABER GESUNDHEITSPOLITIK ● _ FACHAR Z T.DE, 25.7.2015 Wie sollten die Kollegen nun mit der Situation umgehen? In wirklich eiligen Fällen wird sich der Hausarzt sowieso direkt mit dem Facharzt in Verbindung setzen, um dem ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 455 Patienten eine sachgerechte und zeitnahe Behandlung zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist seit Jahrzehnten gute und geübte Praxis in Deutschland. Es ist Ausdruck verantwortungsvoller, autonomer und professioneller ärztlicher Berufsausübung. Nicht selten ist ein Termin zur Gröhe-Sprechstunde nach vier Wochen übrigens gar nicht ausreichend, sondern es ist eine frühere Behandlung geboten. Gelingt dies nicht, kann der Patient direkt, wie bisher auch, an eine Klinikambulanz überwiesen werden, sofern räumlich und fachlich vorhanden. Wenn eine solche nicht existent ist, könnte die Wartezeitenverwaltungsstelle auch nichts ausrichten. Die unsinnige und teure Wartezeitenverwaltungsbürokratie wird so vermieden. In echten Notfällen ist oftmals ohnehin eine stationäre Behandlung nötig. Nicht zuletzt können Patienten auf ihre Rechte nach dem Sozialgesetzbuch V §13, Abs. 3 hingewiesen werden. Welche Rechte im Sozialgesetzbuch meinen Sie konkret? Der Gesetzestext des Abs. 3 § 13 SGB V lautet (Auszug): »Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen ... und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war«. Damit ist klar, dass der pflichtversicherte Patient für unaufschiebbare und notwendige Leistungen grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Kasse hat. Dies gilt unabhängig von Wartezeitenverwaltungsstelle und Gröhe-Sprechstunde. Der Patient kann sich deshalb in solchen Fällen in der Privatsprechstunde des Vertragsarztes oder auch beim Privatarzt behandeln lassen – den Erstattungsanspruch muss er allerdings gegenüber seiner Kasse durchsetzen. Dabei kann helfen, dass privatärztliche Behandlungen in Deutschland im Vergleich meist durchaus günstig sind. Unsere tägliche Praxis zeigt aber auch, dass Patienten oftmals gar nicht 456 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 bereit sind, vier Wochen auf einen Termin zu warten. Daran sieht man, dass der »Bedarf« und die Dringlichkeit für ärztliche Behandlung interindividuell ganz unterschiedlich sind, oftmals auch unabhängig von vermeintlich »objektiven« Schwergraden von Krankheit, (Nicht-)Gefährlichkeit oder Akuität. Häufig bezahlen Patienten ihre Behandlung dann lieber gleich selber und sind froh, dass ihnen schnell geholfen wurde. Dieser Lebenswirklichkeit und persönlichen Prioritätensetzung wird das Planinstrument der Gröhe-Sprechstunde ohnehin nicht gerecht. So kann es sein, dass sich mancher Patient ohnehin lieber für eine Privatbehandlung entscheidet, anstatt sich zeitaufwändig mit der Wartezeitenverwaltungsstelle herumzuschlagen, um schließlich nach womöglich über vier Wochen in irgendeiner entfernten Praxis oder Klinikambulanz unterzukommen, verbunden mit zusätzlicher Fahrzeit und Fahrtkosten. _ FACHAR Z T.DE, 11.8.2015 Termin Servicestelle mal »lustig« betrachtet – EINE REALSATIRE Z ugegeben, bei der Vorstellung einer Termin Servicestelle kommt mir als alter, ausgedienter Orthopäde mit mehreren medizinische Fachangestellten, ein lautes Glucksen in die Kehle. Ich stelle mir gerade vor ab Februar 2016, vier noch lebensfrohe Angestellte (keine Ahnung welche hochtrabende Berufsbezeichung sie bekommen werden) sitzen voller Tatendrang an ihren Telefonen. Bei rund 700 – 800 Überweisungen dringlicher Natur pro Tag (!) hoffen wir mal für die »telefonischen Fachangestellten«, dass sie gute Nerven beweisen! Beispiel eines Anrufes von »vielen«: Hallo, ich habe einen akuten Bandscheibenvorfall und bekomme erst in drei Wochen einen Termin bei meinem Orthopäden (man bemerke, sie darf, laut der neuen Regelung auf einen Termin innerhalb von vier Wochen hoffen!) Der oder die »Fachtelefonist(in)» versucht via Inet einen Termin für den Patienten zu finden, klärt (hoffentlich) im Voraus, Krankenkasse, Überweisung, überweisenden Arzt und eventuelle tatsächliche Diagnose ab und verspricht eine Rückmeldung INNERHALB einer Woche. Sollte bis dahin das Gespräch noch freundlich verlaufen sein, droht es spätestens hier umzukippen! Schließlich ist er ja schon seit fünf Wochen in Behandlung seines Hausarztes! Ein Patient möchte weder eine Woche auf seinen Termin warten, sondern jetzt gleich, wenn möglich noch gestern mit seinen akuten Beschwerden (die seit fünf Wochen bestehen) zu einem Facharzt! Hier wird sich dann die Professionalität und Nervenstärke des »Fachtelefonisten« das erste Mal bewähren müssen. Hat er diese Klippe geschafft, findet auch einen Termin und ruft wieder beim Patienten freudestrahlend an: wir haben einen Termin in drei Wochen für sie beim Dr. XXY in Tralala gefunden! Böse Falle drei Wochen sind dem Patienten (man bedenke er leidet seit fünf Wochen) extrem zuviel und der mittlerweile schon nicht mehr so fröhliche »Fachtelefonist(in) bekommt seinen ersten Dämpfer. Immer noch freundlich versucht er, sie, den Patienten weiter zu beraten – aber wieder hat er die Rechnung ohne diesen gemacht, denn der Arzt XXY hat ja seine Praxis in Tralala ca. 20 km vom Patient entfernt, da geht er schon einmal gar nicht hin , und außerdem hat Frau M. aus B. eine nette Nachbarin ganz Schlimmes über Dr. XXY zu berichten gewusst, der Patient mag ja eigentlich auch zu »seinem« Facharzt« !! Weiterhin ruhig (so das klappt – immerhin »klopft« telefonisch ja inzwischen schon der nächste Terminwillige an) wird versucht dem GESUNDHEITSPOLITIK ● Achtung Feldhamster! _ FACHAR Z T.DE, 25.7.2015 S FOTO: PRIVAT Patienten die Lage »schmackhaft » zu machen. Die »Tiraden« die sich jetzt auf den gebeutelten »Fachtelefonisten(in) ergießen sind beliebig zu erweitern. Abgesehen vom abgelaufenen Krankenschein (Hausarzt mag ihn nicht so ohne weiteres verlängern) bis zu den unerträglichen Schmerzen (seit mittlerweile sechs Wochen) und wüsten Beschimpfungen über die Unfähigkeit des /der »Fachtelefonisten/in« oder auch der dringenden Bitte »geben sie mir mal ihren Vorgesetzten« werden jetzt die Nerven des Gegenübers auf eine harte Probe gestellt. Man könnte das jetzt noch ausführlicher beschreiben, nur soviel, letztendlich ist das Resultat. Der genervte Fachtelefonist(in) weiß sich nicht anders zu helfen und schickt den Patienten in die nächste Klinik, wo ein bestimmt »hochmotivierter« Assistenzarzt (er hatte vorher schon zig solcher Fälle abzuarbeiten) möglichst noch im ersten Jahr der Facharztausbildung (ich bekenne , das ist Ironie) sich »intensiv« dem geplagten Patienten widmet! Aus diesen Bildern entsteht eine Hoffnung: der genervte Patient lernt daraus, spricht mit seinem, ihm vertrauten Hausarzt, der seinerseits einmal den Telefonhörer in die Hand nimmt und Kollege Facharzt anruft um einen dringlichen Termin auszumachen (ich kenne aus meiner Erfahrung keinen Fall, wo das nicht geklappt hätte!) und der Patient kann einen Termin innerhalb einer Woche bei dem Facharzt seines Vertrauens erlangen! Die Hoffnung stirbt zuletzt. PS . Ich hoffe hier auch für die »Fachtelefonisten«, denn ihre Nerven werden extrem gefordert sein, logischerweise mag jeder Patient seinen Wunschtermin, zu seiner, ihm passenden Zeit, beim Arzt seines Vertrauens und das bitte sofort! Viel Glück Wolfgang Kirst ehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Wahn der vorgreifenden Gehorsamkeit und in der Übererfüllung aller Pflichten und Vorschriften meiner so frei gewählten Legislativler sehe ich mich doch manchmal am Todesstreifen des menschlichen Verstandes. Insbesondere, wenn es um die fachlich vollständige und für den Patienten vollumfänglich verständliche Aufklärungspflicht geht. Gerade noch suhle ich mich im Glücke eines Heinrich Dr. Christiane Mann´schen Untertans mit einem vollständig ausgefüllten Koch Anamnesebogen in der Hand und zücke schon den Stift um einen finalen Haken unter die rechtlich akkurat erfolgte Aufklärung bezüglich Befund, Diagnose, Therapie und ihre Alternativen sowie Prognose jeder einzelnen inklusive Kosten, in patientenverständlicher Form zu machen, … da bricht das Grauen über mich herein. Mein Patient, eingebettet zwischen dem Bildschirm der intraoralen Kamera und dem ZE -Aufklärungsprogramm, mit individuellem Farbausdruck in der einen Hand, das ZE -Modell zum Anfassen in der anderen, dem Röntgenbild auf dem nächsten Bildschirm, dem Spiegel zur Selbstbetrachtung über ihm schwebend, eine Skizze bezüglich seiner Situation und zur individuellen Aufklärung auf dem Schwebetisch, wendet seinen Blick ab und schaut auf seinen …. Pulli. Dort liegen, hingehaucht und ganz unschuldig, zarte kleine weiße Flocken… Der Patient springt auf, Modell und Farbausdruck fliegen gen Fenster, einer der Beratungsbildschirme knallt in seiner Halterung gegen die Wand und der Schwebetisch blökt Alarm. »Sie haben meinen Zahn explodieren lassen!« brüllt der sicherlich im Recht befindliche Patient. »Schauen Sie auf meinen Pulli! Alles Zahnstücke! Alles kaputt!« Im völligen Bewusstsein meiner sicherlich unbestreitbaren Schuld betrachte ich die Flöckchen. Dann wandert mein Blick verbotenerweise zum Dreitagebart des Patienten, in welchem ähnliche Flocken haften. Wie um mich zu verhöhnen greift der Patient zu seiner Serviette und reibt sich nochmal ausgiebig eine nichtvorhandene Feuchtigkeit aus dem Gesicht, was die Ansammlung der verdächtigen Objekte schlagartig erhöht. Mit ausgesuchter Höflichkeit und ganz im Sinne des Gesetzesgebers erkläre ich dem Patienten mit visuellen und haptischen Hilfsmitteln, sowie im ausgiebigen Rollenspiel den Zusammenhang zwischen seinem saugfähigem Kleidungsschutz zum Einmalgebrauch, dem natürlichen hormongesteuerten Bewuchs seiner Gesichtsoberfläche und dem materialbedingten Abrieb beim Zusammenbringen der beiden. Das Aufklärungsgespräch befindet sich jetzt im freien Fall – wir erreichen zügig Teletubby-Niveau. Nichts zu machen. Der Patient beharrt auf seiner Aussage. Lautstark. Oh Schreck! Vor mir sitzt er! Der Feldhamster, lat. Cricetus cricetus aus der Familie der Rodentia. Der Alptraum eines jeden aufklärungsverpflichteten Arztes/Zahnarztes. »Schnack mit der Kuh Französisch!« hätte meine Schwiegermutter jetzt gesagt. Schließlich biete ich dem Patienten eine labortechnische Untersuchung der Corpora delicti an, um ihm die zellstoffartige Herkunft seiner »Zahnstücke« zu beweisen. Daraufhin rauscht der Hamst… pardon Patient empört aus der Praxis. Sicherlich habe ich in Deutschland als Zahnärztin nicht viele Rechte und schon gar keine Privilegien, aber bitte lieber Gesetzesgeber: befreit mich von der vollumfänglich verständlichen Beratungspflicht der Rodentia! Tierschutz hin oder her! Ich vergeß mich sonst! Mit den besten Grüßen, Dr. Christiane Koch aus Hannover ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 457 BERUFSSTÄNDISCHES 1) Eingehende Untersuchung, Beratung, Entfernen harter und weicher Zahnbeläge: Leistung informiert über Betriebswirtschaftliche Aspekte klassischer Behandlungen N FOTO: PRIVAT ur im Vorfeld hat man die Möglichkeit, die Vergütung für Behandlungen nach GOZ /GOÄ betriebswirtschaftlich zu kalkulieren und dementsprechend nach § 2 Absatz 1 und 2 GOZ eine abweichende Gebührenhöhe Dr. Peter Klotz festzulegen. Vereinbart werden kann nur der Steigerungsfaktor. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwertes (§ 5 Absatz 1 Satz 3) ist gemäß § 2 Absatz 1 GOZ nicht zulässig. 0010 (100) Ä1 (80) 18x 4050 (10,0) 10x 4055 (13,0) Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei durchgängigem durchgängigem durchgängigem 1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor rungsfaktor rungsfaktor 5,62 12,94 19,68 4,66 10,72 16,32 10,08 23,22 35,46 7,30 16,80 25,60 SUMME in Euro 27,66 63,68 97,06 Zur Verfügung stehende Zeit in Minuten 5,53 12,74 19,41 2) Beratung, Anästhesie regio 15, Stillen Zahnfleischrandblutung, Caries profunda – Behandlung, 3-fl ächige Amalgamfüllung: Leistung Ä1 (80) 0090 (60) 2030 (65) 2330 (110) 2090 (297) Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei durch-gängigem durch-gängigem durch-gängigem 1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor rungsfaktor rungsfaktor 4,66 10,72 16,32 3,37 7,76 11,81 3,66 8,41 12,80 6,19 14,23 21,65 16,70 38,42 58,46 SUMME in Euro 34,58 79,54 121,04 Zur Verfügung stehende Zeit in Minuten 6,92 15,91 24,21 3) Beratung, Anästhesie regio 15, Stillen Zahnfleischrandblutung, Kofferdam anlegen, Caries profunda – Behandlung, 3-fl ächige Kompositrestauration: Leistung Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei durch-gängigem durch-gängigem durch-gängigem 1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor rungsfaktor rungsfaktor 4,66 10,72 16,32 3,37 7,76 11,81 3,66 8,41 12,80 3,66 8,41 12,80 6,19 14,23 21,65 36,11 83,05 126,38 Grundlagen für die betriebswirtschaftliche Bemessung des Steigerungsfaktors sind der praxisindividuell notwendige bzw. avisierte Stundenhonorarumsatz sowie die beim speziellen Patienten zu erwartenden Parameter, insbesondere der Zeitaufwand, jedoch auch Schwierigkeit und Umstände, die sich dann in der Begründung des nach der Behandlung festgelegten Steigerungsfaktors wiederfinden. Ä1 (80) 0090 (60) 2030 (65) 2040 (65) 2330 (110) 2100 (642) SUMME in Euro 57,65 132,58 201,76 Die folgenden Beispiele basieren auf einem angedachten Stundenhonorarumsatz von 300,– €: Zur Verfügung stehende Zeit in Minuten 11,53 26,51 40,35 458 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 4) Neuer Behandlungsfall, überempfindlicher Zahnhals regio 16: Leistung Ä5 (80) Ä1 (80) 4055 (13,0) 2010 (50) Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei durchgängigem durchgängigem durchgängigem 1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor rungsfaktor rungsfaktor 4,66 10,72 16,32 4,66 10,72 16,32 0,73 1,68 2,56 2,81 6,47 9,84 SUMME in Euro 12,86 29,59 45,04 Zur Verfügung stehende Zeit in Minuten 2,57 5,92 9,01 5) Neuer Behandlungsfall, symptombezogene Untersuchung, Beratung, Vitalitätsprobe regio 17 – 14, regio 16 Aufbau für eine Krone erforderlich, Anästhesie regio 16, Stillen Zahnfleischrandblutung, Caries profunda – Behandlung, Aufbaufüllung aus Glasionomerzement: Leistung Ä5 (80) Ä1 (80) 0070 (50) 0090 (60) 2030 (65) 2330 (110) 2180 (150) Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei durchgängigem durchgängigem durchgängigem 1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor rungsfaktor rungsfaktor 4,66 10,72 16,32 4,66 10,72 16,32 2,81 6,47 9,84 3,37 7,76 11,81 3,66 8,41 12,80 6,19 14,23 21,65 8,44 19,40 29,53 SUMME in Euro 33,79 95,31 118,27 Zur Verfügung stehende Zeit in Minuten 6,76 19,06 23,65 6) Neuer Behandlungsfall, symptombezogene Untersuchung, Beratung, Vitalitätsprobe regio 17 – 14, regio 16 Aufbau für eine Krone erforderlich, Anästhesie regio 16, Stillen Zahnfleischrandblutung, Kofferdam anlegen, Caries profunda – Behandlung, Mehrschichtige dentinadhäsive Aufbaurekonstruktion: Leistung Ä5 (80) Ä1 (80) 0070 (50) 0090 (60) 2030 (65) 2040 (65) 2330 (110) 2120a (770) Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei Euro-Betrag bei durchgängigem durchgängigem durchgängigem 1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor rungsfaktor rungsfaktor 4,66 10,72 16,32 4,66 10,72 16,32 2,81 6,47 9,84 3,37 7,76 11,81 3,66 8,41 12,80 3,66 8,41 12,80 6,19 14,23 21,65 43,31 99,60 151,57 SUMME in Euro 72,32 166,32 253,11 Zur Verfügung stehende Zeit in Minuten 14,46 33,26 50,62 _ DR. PE TER KLOT Z, GERMERING NACHDRUCK AUS W W W. Z AEND.DE VOM 30.7.2015 – 16.8.2015 (TEIL 1 – TEIL 3) Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen? UMFRAGE ZUR PROFESSIONELLEN ZAHNREINIGUNG: FAST JEDE ZWEITE KASSE GEWÄHRT ZUSCHÜSSE E in sauberes Gebiss und präventiver Schutz vor Karies- und Parodontalerkrankungen – viele Patientinnen und Patienten entschließen sich beim Zahnarzttermin aus guten Gründen für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR). Jetzt ergab eine aktuelle Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), dass nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse die PZR auf freiwilliger Basis bezuschusst. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: »In Deutschland leiden bis zu 70 Prozent aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen. Dennoch wird diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht als im Nutzen nicht belegte IGel-Leistung verunglimpft, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Hier besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen den Zuschüssen der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK : zahlreiche Kassen bezuschussen die PZR zunächst mit knappen Versichertengeldern, aber zugleich lassen sie den Nutzen der Leistung durch den MDK anzweifeln.« Nutzen der PZR als präventive Maßnahme anerkannt Fest steht: Mittel- und langfristig kann mit einer PZR eine umfassende und kostenintensivere Parodontaltherapie vermieden werden. Bereits eine unterstützende Parodontaltherapie umfasst Elemente einer PZR . »Gerade bei PaZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 459 einen Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Versicherte können diese Angebote also häufig nicht beim Zahnarzt ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Dafür sind in diesen Fällen oft aber ein bis zwei Zahnreinigungen kostenfrei. Manche Kassen bieten ihren Versicherten bei der PZR wahlweise beide Zuschuss-Varianten an. Umfrage-Ergebnisse als Tabelle Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Umfrage-Ergebnisse mit den Leistungen der Krankenkassen bei der PZR als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 15 der »Zahnärztlichen Mitteilungen« (zm) sowie auf der Website der KZBV, auf der zudem das Praxisplakat »Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen« in zwei Größen zum Download bereitsteht. Umfang und Nutzen einer PZR tienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontalerkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt«, sagte Eßer. Umfrage der KZBV bei allen gesetzlichen Krankenkassen Die KZBV hat die Angebotsvielfalt bei der PZR zum Anlass genommen, und eine Umfrage bei allen 124 vom GKVSpitzenverband im April 2015 gelisteten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Immerhin 61 Kassen beteiligten sich an der Umfrage. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Ein Teil der 460 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Eine PZR umfasst eine gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Sie ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen Angebote basiert auf sogenannten Selektivverträgen und hat damit eine Einschränkung der freien Zahnarztwahl zur Folge. Verschiedene Varianten von Zuschüssen für eine PZR Etliche der durch die KZBV befragten Kassen gewähren ihren Versicherten Eine PZR umfasst eine gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Sie ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente erreicht der Zahnarzt bei einer PZR Stellen im Mund, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Nach der Reinigung gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und einer zahngesunden Ernährung. Neben regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ist die PZR auch ein wichtiger Bestandteil zahnmedizinischer Prävention. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies beugt Allgemeinerkrankungen wie Diabetes vor, da der Patient insgesamt weniger Bakterien im Körper hat. _ PRE SSEINFORMATION DER K A SSENZ AHNÄR Z TLICHEN BUNDE S VEREINIGUNG, 3.8.2015 2015 Innovationen entdecken. Produkte erleben. Ihr Branchen-Treffpunkt: Neueste Entwicklungen Innovative Produkte Neue Impulse dental arena service highway Hannover · 26. September 2015 Messegelände · 9.00 –17.00 Uhr www.infotage-dental.de FOTOS: 14 Tonnen Medikamente und medizinische Materialien an 120 Gesundheitsstationen in Nepal ausgeliefert STIFTUNG HILFSWERK DEUTSCHER ZAHNÄRZTE ZIEHT BILANZ UND BITTET UM WEITERE UNTERSTÜTZUNG D ie Erdbeben im Frühjahr haben in Nepal mehr als 8.600 Menschen das Leben gekostet. Besonders schwer betroffen war und ist die Region um die Hauptstadt Kathmandu. Unterstützt von der Spendenaktion der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK ) versorgen dort die Partner, die Salesianer Don Boscos, die Menschen mit Trinkwasser, Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten, Decken und beteiligen sich am Wiederaufbau. »Wir möchten uns bei allen Spendern bedanken«, so der BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. »Bislang standen uns 75.000 Euro zur Verfügung, die schon etliches bewegen konnten«, zieht der HDZ-Vorsteher und Kuratoriumsmitglied von Don Bosco Mondo e.V., Dr. Klaus Winter, Bilanz. »14 Tonnen Medikamente und medizinische Bedarfsmaterialien konnten durch die Zusammenarbeit der Salesianer Don Boscos mit action medeor an über 120 Gesund- 462 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Von oben im Uhrzeigersinn: ● Im Don Bosco Berufsbildungszentrum Thecho werden Nahrungsmittel an die Betroffenen verteilt. ● Traumatisierte Kinder brauchen wieder Zuversicht und Perspektive. ● Zusammenarbeit der Salesianer mit action medeor, hier: Registrierung der Namen nach Medikamentenverteilung heitsstationen ausgeliefert werden. Zusätzlich wurden sieben Krankenhäuser und ca. 45 medizinische Teams sowie 30 Don Bosco-Schulen mit einer Erste-Hilfe-Ausstattung unterstützt.« Anlässlich des morgigen Welttags der humanitären Hilfe bitten BZÄK und HDZ darum, die Hilfe nicht abreißen zu lassen, denn der Wiederaufbau müsse weitergehen. Unterstützt durch das nepalesische Bildungsministerium wird derzeit der Wiederaufbau der zerstörten Schulen gemeinsam mit der Bevölkerung geplant. Spendenkonto: Hilfswerk Deutscher Zahnärzte Deutsche Apotheker- und Ärztebank IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000 BIC: DAAEDEDD Stichwort: Nepal Eine Spendenbescheinigung wird bei Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 200,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden. Das HDZ trägt aufgrund seiner Transparenz das Siegel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Kontakt Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte: Dr. Klaus Winter, Vorsteher der Stiftung HDZ , E-Mail: [email protected], Postfach 2132, 37011 Göttingen, www.stiftung-hdz.de _ PRE SSEINFORMATION DER BUNDE S Z AHNÄR Z TEK AMMER, 18.8.2015 BERUFSSTÄNDISCHES ● Patienten aus dem Ausland N ÜBER- UND ZWISCHENSTAATLICHES KRANKENVERSICHERUNGSRECHT icht nur in der Urlaubszeit kommen Urlauber aus dem Ausland als Schmerzpatienten in die Zahnarztpraxis zur Be- handlung. Um Probleme bei der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen zu vermeiden, sollten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden: 1. Legt der Patient als Anspruchsnachweis für die Behandlung eine Europäische Krankenversichertenkarte vor, ist zunächst zu überprüfen, ob diese auch gültig ist. Wie entsprechende Nachfragen aus den Praxen ergeben haben, werden in Österreich immer noch vereinzelt Karten ausgestellt, die lediglich im Feld 8 (Kennnummer der Karte) einen gültigen Eintrag enthalten. Alle weiteren Felder sind mit Sternchen gefüllt. Diese Karten berechtigen nicht zur Leistungsaushilfe. Patienten, die eine solche Karte vorlegen, sind an die gewählte deutsche Krankenkasse zu verweisen. Die Krankenkasse fordert sodann bei der zuständigen österreichischen Krankenkasse eine Provisorische Ersatzbescheinigung an. Versicherte aus der Schweiz erhalten eine Karte, auf der das »europäische Emblem« (Kranz aus 12 Sternen) fehlt. Diese Karten berechtigen jedoch zur Leistungsaushilfe. Versicherte des tschechischen Krankenversicherungsträgers VZP erhalten eine innerstaatliche Krankenversichertenkarte, die der Europäischen Krankenversichertenkarte sehr ähnlich sieht. Sie ist jedoch grün anstatt blau, trägt den Eindruck der VZP und es fehlen sowohl das Länderkürzel als auch das »europäische Emblem«. Diese Karten berechtigen nicht zur Leistungsaushilfe. 2. Bei Vorlage eines gültigen Anspruchsnachweises wählt der Patient sodann die aushelfende deutsche Krankenkasse aus. Die Praxis kann dem Patienten bei der Wahl der Krankenkas- se auch behilflich sein. Die zahnärztlichen Leistungen werden dann unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Punktwertes der ausgewählten Krankenkasse vergütet. 3. Der Patient wird in die ausgewählte Krankenkasse manuell aufgenommen, die Europäische Krankenversichertenkarte lässt sich nicht einlesen, Statusergänzung »7« eintragen (Kennzeichnung für Auslandsabkommen). 4. Den Anspruchsnachweis (Europäische Krankenversichertenkarte oder Ersatzbescheinigung) und den Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) des Patienten für evtl. Rückfragen/Berichtigungsanträge der Krankenkasse kopieren (Kopie verbleibt in der Behandlungskartei des Patienten). 5. Muster 80 und 81 vollständig ausfüllen, ansonsten übernimmt die gewählte Krankenkasse die Kosten der Behandlung nicht. Kann das Muster 80 und 81 nicht vollständig ausgefüllt werden, ist dem Patienten zunächst eine GOZ-Rechnung zu erstellen. Der Rechnungsbetrag wird dem Patienten dann wieder zurück erstattet, wenn die fehlenden Informationen zur Abrechnung der Behandlung gegenüber der Kran- Zum Leistungsumfang ist anzumerken, dass die zahnärztlichen Leistungen grundsätzlich so erbracht werden können, als ob der Patient in Deutschland krankenversichert wäre kenkasse nachgereicht worden sind. Das Muster 80 und 81 kann bei der KZV M-V angefordert werden. 6. Muster 81 ist vom Patienten zu unterschreiben. 7. Das Original von Muster 80 und 81 umgehend an die gewählte Krankenkasse übersenden, ansonsten erfolgt keine Kostenerstattung für die Behandlung. 8. Der Durchschlag von Muster 80 und 81 verbleibt in der Behandlungskartei des Patienten. 9. Die Abrechnung der Behandlung erfolgt mit der Quartalsabrechnung (Online, Diskette, Erfassungsschein) über die KZV M-V, wobei der Erfassungsschein vom Patienten zu unterschreiben ist. Zum Leistungsumfang ist anzumerken, dass die zahnärztlichen Leistungen grundsätzlich so erbracht werden können, als ob der Patient in Deutschland krankenversichert wäre. Auch hinsichtlich der gesetzlichen Zuzahlungen erfolgt eine Gleichstellung zu den Versicherten einer deutschen Krankenkasse. Beispielsweise wäre dann im Rahmen einer Füllungstherapie auch eine Mehrkostenvereinbarung mit dem Patienten möglich. Behandlungsanspruch nach EG Recht besteht für folgende beteiligte Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (nur griech. Teil) Behandlungsanspruch nach dem Abkommensrecht besteht für: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien. _ ANDRE A MAURIT Z DENS 7/2015 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 463 Strikte Vorgaben ABER AUCH ASYLBEWERBER KÖNNEN ZUM ZAHNARZT GEHEN Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilt, können Asylbewerber nicht nur eine medizinische, sondern auch eine zahnmedizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen G eregelt ist dies im Asylbewerberleistungsgesetz, das die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vorsieht. Kostenträger sind die Sozialämter, die den erforderlichen Zahnbehandlungsschein ausstellen, der wie die elektronische Gesundheitskarte des gesetzlich Versicherten Voraussetzung für die Abrechnung des Zahnarz- Hamburgs Ärztekammer sieht Welle der Hilfsbereitschaft D er Aufruf der Ärztekammer Hamburg an Allgemeinmediziner, Internisten sowie Kinder- und Jugendärzte in der Hansestadt habe eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. »Die Resonanz ist überwältigend, sagte Ärztekammerpräsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. »Es ist beeindruckend, denn wir bekommen viele Mails von Ärzten, die auch ehrenamtlich neben ihrer Praxistätigkeit helfen wollen, um ein Zeichen für mehr Menschlichkeit zu setzen«, sagte Montgomery am 6.8.2015. Gemeinsam mit dem Hausärzteverband und dem Institut für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf hatte die Ärztekammer am Mittwoch auf Bitte der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Ärzte aus den drei Fachrichtungen angeschrieben, um möglichst schnell die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbessern. »Ganz wichtig ist jetzt aber, dass die beteiligten Behörden gemeinsam die zahlreichen Hilfsangebote seitens der Ärzteschaft zügig auf die verschiedenen Einsatzorte verteilen«, forderte Kammerpräsident Montgomery. _ FACHAR Z T.DE, 6.8.2015 464 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 tes ist. Der Zahnbehandlungsschein gilt, wenn nichts anderes vermerkt ist, für ein Quartal und auch nur für eine Zahnarztpraxis. Das Behandlungsspektrum reicht von der Schmerzbeseitigung bis zur Versorgung mit Zahnersatz. Eine Behandlung in größerem Umfang kann jedoch nur gewährt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Im Zweifelsfall entscheiden darüber die Zahnärzte bei den Gesundheitsämtern der Städte und Landkreise. Kiefergelenk-, Parodontal- und Zahnersatzbehandlungen einschließlich der Reparaturen müssen grundsätzlich vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Besondere Einschränkungen gelten für kieferorthopädische Maßnahmen. Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, erklärt dazu: »Jeder Behand- E lungsfall ist ein Einzelfall und die Behandlung von Asylbewerbern ist mit viel Bürokratie und auch Unsicherheiten bei allen Beteiligten verbunden. Einerseits sind sehr viele Formalitäten zu beachten, andererseits ist ein Behandlungsbedarf oft zweifelsfrei vorhanden. Dem zahnmedizinisch Machbaren stehen die strikten Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes und auch die knappen Kassen der Länder und Kommunen entgegen. Das ist insbesondere bei der zahnärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedauerlich. Angesichts der weiterhin steigenden Zahl von Asylbewerbern wären klarere und vor allem einfachere Regelungen wünschenswert. In jedem Fall gilt hier aber auch, dass die Behandlung leidender Menschen durch den Zahnarzt ein humanitäres Gebot ist.« _ PRE SSEINFORMATION DER K A SSENZ AHNÄR Z TLICHEN VEREINIGUNG HE SSEN, 20.6.2015 Wissenschaftler plädieren für Regelversorgung von Asylsuchenden ine reguläre medizinische Versorgung von Asylsuchenden ist nach einer Studie günstiger als ein eingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem. Zu dem Ergebnis kommen Wissenschaftler der Universitätsklinik Heidelberg und der Universität Bielefeld nach der Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes, wie sie am 23.7.2015 mitteilten. Demnach lagen die Kosten für Asylsuchende mit eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem in den Jahren 1994 bis 2013 um durchschnittlich 376 Euro im Jahr oder rund 40 Prozent höher als bei Asylsuchenden, die bereits Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hatten. Die Studie wurde online in der Fachzeitschrift »Plos One« veröffentlicht. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Asylsuchende in den ersten 15 Monaten nur behandelt, wenn sie akut krank sind, Schmerzen haben oder eine Behandlung unaufschiebbar ist. Ausnahmen gelten in den Ländern Bremen und Hamburg. Dort erhalten sie ohne Wartezeit eine Gesundheitskarte. Die Autoren der Studie, Kayvan Bozorgmehr vom Universitätsklinikum Heidelberg und Oliver Razum von der Universität Bielefeld, plädieren für eine frühe Anbindung an die Regelversorgung. Das sei nicht nur ethisch geboten. Denn Parallelsysteme seien teuer und ineffizient. _ Z AEND.DE, 24.7.2015 BERUFSSTÄNDISCHES ● INTERNET-RIESE GOOGLE Warum Google eine negative Arztbewertung im Internet löschen muss Herr Müller, Ihre Kanzlei hat sich mit dem Internet-Riesen Google angelegt und vor dem Landgericht Berlin Recht bekommen. Wie fühlt sich dieser juristische Erfolg an? Selbstverständlich ist es erfreulich, wenn man einen Rechtstreit mit einem obsiegenden Urteil abschließt. Nebensächlich war in dem betreffenden Verfahren allerdings, dass dies auch gelingt, wenn man einen so von Ihnen bezeichneten »Internet- Riesen« beklagt. Deutlich wurde dabei allenfalls, dass das Gesetz diesbezüglich keine Unterschiede macht. Klingeln jetzt ständig Ärzte mit ähnlichen Problemen wie dem Ihres Mandanten bei Ihnen an? Ohne Frage besteht ein immer größer werdendes Interesse innerhalb der Ärzteschaft, sich gegen Behauptungen im Internet über die eigene Person oder die eigene Praxis zu verteidigen. Diesen Trend stellen wir schon seit geraumer Zeit unabhängig von dem durch uns erstrittenen Urteil fest. Dies liegt daran, dass der technische Fortschritt den rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten häufig vorauseilt und es generell immer einfacher wird, schädigende Behauptungen anonym und ohne wesentlichen zeitlichen Versatz zu verbreiten. Von daher ist es auch nachvollziehbar, dass Entscheidungen wie in diesem Fall innerhalb unserer Mandantschaft grundsätzlich positiven Anklang finden. Worum ging es in dem konkreten Fall und was stand in der Bewertung des Mandanten? Im Verfahren ging es um die Entfernung einer rechtswidrigen Beurteilung FOTO: RECHTSANT WALTSK ANZLEI BENDIG, BERLIN Ein Orthopäde kassierte im Internet eine unangemessen negative Arztbewertung und klagte erfolgreich gegen den Portalbetreiber (Az. 27 O 105/14). Im Interview mit dem änd spricht sein Rechtsanwalt Marius Müller (Rechtsanwaltskanzlei Bendig, Berlin) über die Hintergründe des Falls. Und er erklärt, warum es für Ärzte wichtig ist, Bewertungsportale regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zügig zu handeln. Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin wurde zunächst Berufung eingelegt. Sie wurde inzwischen zurückgenommen Marius Müller Der titulierte Löschungsanspruch wurde mit Entfernung der Bewertung erfüllt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren nicht erforderlich eines privatärztlich tätigen Orthopäden auf dem von der Google Inc. betriebenen Geolokations- bzw. Geosuchdient Google Maps. Dazu muss gesagt werden, dass die Bewertung bei Nutzung von Google Maps zum Beispiel zur Adresssuche oder Streetview unter der Praxisadresse erschien, sodass ein nicht zu unterschätzendes Verbreitungspotenzial, gerade bei Neupatienten, bestand. Den Wortlaut der Bewertung können wir aus rechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht widergeben. Es sei nur so viel gesagt, dass es sich um ei- ne ungewöhnlich umfangreiche Äußerung über unseren Mandanten, seine Behandlungsweise und sein Verordnungsverhalten handelte. Auch die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung und die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wurden in unangemessener Form öffentlich in Zweifel gezogen. Hat der betroffene Arzt die Bewertung selbst im Netz gefunden oder wurde er darauf aufmerksam gemacht? Und wie kam die Sache schließlich ins Rollen? Die Bewertung hat der Mandant entdeckt und uns diese zur Prüfung vorgelegt. Schon seit Längerem überprüfen wir allerdings die Einträge über Mandanten gelegentlich und weisen – wertungsneutral – auf auffällige Passagen hin. Nachdem wir zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Bewertung das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten verletzt, haben wir Google auf den rechtsverletzenden Inhalt der Bewertung hingewiesen und außergerichtlich zur Löschung aufgefordert. Da man dem nicht nachgekommen ist und auch jegliche Überprüfungsmaßnahmen unterlassen hat, war die klageweise Durchsetzung des äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruches unumgänglich. Welche Schwierigkeiten gab es bei der juristischen Auseinandersetzung und welche – offenbar stichhaltigen – Argumente haben Sie in die Waagschale gelegt? Grundsätzlich rechnen wir in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Widerstand. Dieser zeichnete sich vorliegend bereits bei erster Kontaktaufnahme ab, war insoweit – obgleich seiner Vehemenz – zu erwarten. UnZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 465 gewöhnlich war hier, dass die Klage – nach Scheitern unserer außergerichtlichen Bemühungen – auf Grund des Geschäftssitzes der Google Inc. im außereuropäischen Ausland (USA) zugestellt werden musste. Da zusätzlich die Übersetzung der wesentlichen Prozessunterlagen notwendig war, nahm schon die Einleitung des Prozesses bis zur Klagezustellung einige Zeit in Anspruch. In rechtlicher Sicht kam unserem Mandanten zu Gute, dass Google es unberechtigterweise verweigert hatte, den Urheber der Äußerungen zur Stellungnahme auf die von uns dargestellte Rechtswidrigkeit der Bewertung aufzufordern. Denn nach gefestigter Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofes haftet der Portalbetreiber als sogenannter Störer für den Inhalt einer Bewertung, wenn er trotz Hinweises auf deren rechtsverletzenden Inhalt keine Aufklärungsbemühungen an den Tag legt. Was passiert jetzt? Was muss Google tun, was Ihr Mandant? Zum aktuellen Zeitpunkt ist nichts Weiteres zu unternehmen. Nachdem die von der Google Inc. fristwahrend eingelegte Berufung gegen das Urteil zurückgenommen wurde, ist die Entscheidung rechtskräftig. Der titulierte Löschungsanspruch wurde mit Entfernung der Bewertung erfüllt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren nicht erforderlich. Wie viel Zeit und Geld hat Ihren Mandanten dieser Sieg gekostet? Das Verfahren hat von der ersten außergerichtlichen Kontaktaufnahme bis zur Rechtskraft des Urteils etwa 1 1/2 Jahre in Anspruch genommen. Das scheint auf den ersten Blick kein ungewöhnlich langes Verfahren gewesen zu sein. Allerdings blieb die angegriffene Bewertung bis zum Verfahrensabschluss veröffentlicht. Abgesehen von weitreichender Geduld hat unseren Mandanten die Auseinandersetzung lediglich außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren gekostet. An den weiteren Verfahrenskosten wurde der Mandant nicht beteiligt. 466 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Unterstützen kann … auch die Staatsanwaltschaft, die durch das Stellen eines Strafantrages zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bewegt werden kann Wie oft gibt es Klagen gegen Bewertungen? Wir haben das Gefühl, dass ein überwiegender Teil der Auseinandersetzungen außergerichtlich erledigt wird. Dies mag einerseits daran liegen, dass die Betreiber von Bewertungsportalen die gerichtliche Beurteilung in bestimmten Konstellationen möglichst verhindern wollen, da damit natürlich Präjudiz für vergleichbare Fälle geschaffen wird. Andererseits wirkt natürlich der gewöhnliche (zeitliche) Umfang eines Gerichtsverfahrens, der in keinem Verhältnis zu der Dauer steht, die die Veröffentlichung der Bewertung im Internet in Anspruch nimmt, für den Betroffenen zunächst abschreckend, was wiederum in bestimmten Fällen durch umgehende Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens verhindert werden kann. Was empfehlen Sie Ärzten generell im Umgang mit Bewertungsportalen? Was muss man hinnehmen, wogegen sollte man sich wehren? Wichtig ist beim Umgang mit Bewertungsportalen deren regelmäßige Überprüfung. Mittelfristig wird der Arzt – genau wie andere Dienstleister, zum Beispiel Hoteliers oder Gastronomen – nicht umhinkommen, sich mit der Existenz von Bewertungsportalen als Forum für zufriedene, aber auch unzufriedene Patienten auseinanderzusetzen. Die Zulässigkeit solcher Portale wurde zunächst für Lehrer, zwischenzeitlich auch für die Berufsgruppe der Ärzte, vom Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt. Wir legen daher nahe, die Bewertung der eigenen Praxis mit geeigneten Maßnahmen zu fördern und damit im eigenen Sinne mitzugestalten. Falls Anhaltspunkte für eine unzutreffende oder unsachliche Äußerung feststellbar sind, sollte der Betroffene unverzüglich eine rechtliche Überprüfung der veröffentlichten Bewertung einleiten, da gerichtlicher Eilrechtschutz nur unter zeitlichen Einschränkungen in Anspruch genommen werden kann. Wehren sollte man sich immer dann, wenn offensichtlich wahrheitswidrige oder solche Behauptungen aufgestellt werden, die keinerlei sachliche Auseinandersetzung zum Inhalt haben. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf in der Regel einer wortlautorientierten Einzelfallbetrachtung. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, gegen ungerechtfertigte Negativbewertungen vorzugehen? Die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen Negativbewertungen lassen sich pauschal nicht benennen. Da es sich aber häufig um Äußerungen handelt, die aus der Emotion oder Unzufriedenheit von Patienten hervorgehen und daher meist nur wenig Sachbezug haben, kann man einer darauf gerichteten Auseinandersetzung nach unseren Erfahrungen nur selten jegliche Erfolgsaussichten absprechen. Unterscheiden muss man – abhängig von der Reaktion des Portalbetreibers – aber immer, ob ein weiteres Vorgehen gegen selbigen angezeigt ist oder der Urheber der Bewertung unmittelbar auf Löschung und/oder Schadenersatz in Anspruch zu nehmen ist. Unterstützen kann dabei manchmal auch die Staatsanwaltschaft, die durch das Stellen eines Strafantrages zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bewegt werden kann. _ Z AEND.DE, 23.7.2015 BERUFSSTÄNDISCHES ● Abbau unnützer Bürokratie in Arzt- und Zahnarztpraxen PROJEKT »MEHR ZEIT FÜR DIE BEHANDLUNG – VEREINFACHUNG VON VERFAHREN UND PROZESSEN IN ARZT- UND ZAHNARZTPRAXEN« DES NATIONALEN NORMENKONTROLLRATES »Bürokratie kostet Zeit und Geld, und diese Zeit fehlt für die Behandlung von Patientinnen und Patienten.« Immer häufiger berichten (Zahn-)Ärzte über unnötige Bürokratie in den Praxen, die zu Lasten der medizinischen Versorgung ihrer Patienten geht D ies nahm der Nationale Normenkontrollrat (NKR ), ein Beratergremium der Bundesregierung zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtssetzung, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer (durch die Abt. Versorgung und Qualität), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bundesministerium für Gesundheit zum Anlass, die möglichen Ursachen zu analysieren. In dem Projekt »Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren in Arzt- und Zahnarztpraxen« wurden in einer ersten Phase die Bürokratiekosten, die in Arzt-, Psychotherapeuten und Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen durch die Befolgung von Informationspflichten entstehen, nach einer einheitlichen Methode ermittelt. Hierzu befragte das Statistische Bundesamt praktisch tätige Zahnärzte und Ärzte, wie groß die tatsächliche Belastung für die ermittelten Informationspflichten im Praxisalltag ist. Bundesweit hatten sich über 500 zahnärztlichen Kolleginnen und Kolle- gen freiwillig bereiterklärt, an dieser Messung teilzunehmen. In einer zweiten Phase werden auf Basis dieser Messergebnisse mit den Projektpartnern konkrete Handlungsempfehlungen herausgearbeitet. BZÄK und KZBV haben sich hier intensiv eingebracht und konkrete Bürokratieabbauvorschläge aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Praxisführung und Röntgen eingebracht. Die Präsentation der Ergebnisse sowie der Handlungsempfehlungen ist für Herbst 2015 geplant. _ A SS. JUR. S VEN T SCHOEPE, LL.M., 24.7.2015 BUNDE S Z AHNÄR Z TEK AMMER Das Heilmittelwerbegesetz – spezielle Regeln für den Gesundheitsbereich FOTO: ZKN-ARCHIV WETTBEWERB UND WERBUNG, 2. TEIL 1. Einleitung Über die allgemeinen »Spielregeln« des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinaus gelten für jeden, der im Gesundheitsbereich wirbt, die speziellen Regelungen des Heilmit telwerbegesetzes (HWG). Der Gesetzgeber hat Christiane mit dem HWG für GesundKöber heitswerbung noch strengere Regelungen geschaffen, da in diesem Bereich Werbemethoden, die im Einzelhandel gang und gäbe sein mögen, ausgeschlossen werden sollten. Der Anwendungsbereich des HWG ergibt sich aus § 1: Werbung, in der für Arzneimittel, Medizinprodukte, Behandlungen oder Gegenstände mit Krankheitsbezug geworben wird, unterfällt den Vorgaben dieses Gesetzes. Eine reine Imagewerbung ist dagegen nicht erfasst. 2. § 3 HWG: Werbung muss wahr sein! Wie auch im UWG stellt das Irreführungsverbot im HWG eine zentrale Vorschrift dar. § 3 HWG bestimmt, dass eine irreführende Werbung unzulässig ist. Sodann werden einzelne Umstände aufgeführt, bei denen eine Irreführung vom Gesetzgeber angenommen wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben (§ 3 Nr. 1 HWG). Eine wettbewerbswidrige Werbung liegt auch dann vor, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann (§ 3 Ziff. 2 a HWG). Auch unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die werbende Person sind wettbewerbswidrig (§ 3 Ziff. 3 b HWG). Der Bundesgerichtshof betont in allen seinen Entscheidungen, dass an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbeaussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, weil das hohe Schutzgut der Gesundheit des EinzelZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 467 nen und der Bevölkerung tangiert ist und an die Gesundheit anknüpfende Werbeaussagen besonders werbewirksam sind. Dementsprechend streng urteilen auch die Instanzgerichte: So hat z. B. das Oberlandesgericht Hamburg einem Arzt die von ihm beworbene Diagnose und Behandlung des KISS -Syndroms (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie Störung) bzw. des KIDD -Syndroms (Kopfgelenk-induzierte Dyspraxie und Dysgnosie) untersagt. Es vertrat die Auffassung, dass die Werbung irreführend sei, weil es ein Krankheitsbild namens KISS - bzw. KIDD -Syndrom nicht gebe, die vorgenannten Erkrankungen mit manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, aber auch nicht wirksam behandelt werden könnten (OLG Hamburg, Beschluss vom 5.11.2012, 3 W 18/12). Auch das Landgericht Berlin verurteilte einen Arzt zur Unterlassung seiner Werbung. Er hatte für das Verfahren der Osteopathie mit zahlreichen Anwendungsgebieten bei Erwachsenen und Kindern geworben ohne nachweisen zu können, dass es für die beworbenen Anwendungsgebiete wissenschaftliche Nachweise für die Wirksamkeit der Therapie gibt (LG Berlin, Urteil vom 25.7.2013, 52 O 300/12 – nicht rechtskräftig). Als Ergebnis lässt sich den Urteilen entnehmen, dass derjenige, der mit Anwendungsgebieten wirbt, im Streitfall nachweisen muss, dass es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Methode der Diagnostik oder Behandlung handelt. Als Nachweis erkennen die Gerichte nur Studien an, die nach allgemein üblichen Standards durchgeführt worden sind und Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion in der Fachwelt waren, also veröffentlicht worden sind. Vorsicht ist ebenfalls geboten mit Aussagen, die den Eindruck erwecken, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann (§ 3 Ziff. 2 a HWG). Es reicht bereits aus, wenn dem Verbraucher dieser Eindruck vermittelt wird, etwa durch Behauptungen wie »Wo die Schulmedizin endet, helfen wir Ihnen weiter!«. In der oben erwähnten Entscheidung des Landgerichts Berlin hatte der Werbende als Anwendungsgebiet der Osteopathie mehr als dreißig Krankheitsbilder bei Er468 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 wachsenen oder Kindern aufgeführt. In diesen Fällen, in denen allein durch die Vielzahl der Anwendungsgebiete dem Leser die Vorstellung vermittelt wird, es handele sich um eine »Wunderbehandlung«, nehmen die Gerichte häufig einen Fall der irreführenden Werbung an. Aber auch vor allzu pauschalen Aussagen wie »Implantate ohne Schmerzen!« und ähnlichem sei gewarnt. 3. Der Verbotskatalog des § 11 HWG § 11 HWG enthält eine Reihe von Verboten für bestimmte Werbemethoden. Der Katalog ist im Herbst 2012 überarbeitet und an die europäische Rechtsprechung angepasst worden. Damit sind zunächst einige Verbote weggefallen, die es dem Zahnarzt einfacher machen, für seine Tätigkeit zu werben. So ist z. B. das Verbot, sich in der Berufskleidung oder bei der Ausübung des zahnärztlichen Berufes abbilden zu lassen, ersatzlos gestrichen worden. Auch das frühere Verbot in § 11 Abs. 1 Nr. 6 HWG – die Werbung mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen – gibt es seit der Reform nicht mehr. Die Veröffentlichung von Patientenmeinungen ist – insbesondere im Internetauftritt oder sozialen Netzwerken – sehr beliebt geworden. Das ist grundsätzlich auch zulässig, allerdings dürfen diese Äußerungen Dritter weder irreführend noch abstoßend sein oder etwa zur Selbstbehandlung anleiten. Ein Fall, in dem eine Patientenstimme »abstoßend« ist (der Begriff wurde aus dem europäischen Recht übernommen) ist kaum vorstellbar. Irreführend könnten aber Patientenstimmen dann sein, wenn sich zahlreiche Patienten allzu lobend über die zahnärztliche Behandlung äußern und damit den Eindruck erwecken, eine Behandlung bei dem Zahnarzt verspreche auf jeden Fall Erfolg. Hier sind Zahnarzt oder Zahnärztin in der Pflicht, Einträge in ihrem Internetauftritt oder bei Facebook oder ähnlichen Medien zu kontrollieren und eventuell aus dem Netz zu nehmen. 4. Geschenke nicht erlaubt – das Zugabeverbot des § 7 HWG Geschenke sind im allgemeinen will- kommen. Im Bereich der Gesundheitswerbung sind sie aber streng reglementiert. § 7 HWG enthält ein generelles Zugabeverbot mit einigen Ausnahmen. Unzulässig ist es, Geschenke anzubieten oder damit zu werben. Genauso wettbewerbswidrig handelt aber auch der Zahnarzt, der Werbegaben annimmt, etwa die Kaffeemaschine bei Bestellung einer bestimmten Anzahl von Implantaten. Unzulässig ist es etwa, dem Patienten eine individuelle Beratung kostenlos anzubieten, denn diese ist Teil der zahnärztlichen Behandlung und wird normalerweise abgerechnet (LG Stade, Urteil vom 25.6.2015, 8 O 37/15, zur Erstellung eines kostenlosen Vitalitätsplanes, nicht rechtskräftig; OLG Celle, Beschluss vom 3.11.2011, 13 U 167/11 zum Angebot einer kostenlosen Venenmessung). Zudem verstoßen derartige Angebote meist auch gegen die Vorgaben der GOZ , die eine Abrechnung nach der Behandlung und nach sachlich-medizinischen Kriterien vorsieht. Rabatte und Sonderpreise widersprechen deshalb den Vorgaben der GOZ und sind damit zugleich wettbewerbswidrig (so zum Beispiel LG Bonn, Urteil vom 21.4.2011, 14 O 184/10 zur Werbung mit einer Herbstaktion, während der ein Implantat zum Pauschalpreis angeboten wurde oder LG Oldenburg, Urteil vom 8.1.2014, 5 O 1233/13, mit dem ein sogenannter Partnergutschein für eine vergünstigte PZR verboten wurde). Wer die aufgezeigten Grundsätze beherzigt und die eigene Werbung kritisch daraufhin überprüft, ob sie den erweckten Erwartungen Stand hält, hat bereits seine »Hausaufgaben« gemacht. Wer umfangreiche Werbung plant, sollte sich bereits im Vorfeld kompetent beraten lassen, um wettbewerbsrechtlichen Fallstricken zu entgehen. Dies ist letztlich kostengünstiger als eine Abmahnung oder gar ein Wettbewerbsprozess. RAin Christiane Köber Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. Büro Bad Homburg v. d. Höhe BERUFSSTÄNDISCHES ● Formaldehyd NEUE EINSTUFUNG ALS KREBSERZEUGEND F Seit über 100 Jahren wird Formaldehyd im Gesundheitsdienst eingesetzt. Nach einer Neubewer tung gilt es nun offiziell als krebserzeugend. Was bedeutet das für die Einrichtungen? rüher oder später haben die meisten Beschäftigten im Gesundheitsdienst mit Formaldehyd zu tun. Es kommt bei diversen Tätigkeiten zum Einsatz, bei denen Keime abgetötet werden müssen, zum Beispiel als ● Wirkstoff in Desinfektionsmitteln, ● Sterilisationsgas, ● Begasungsmittel bei der Raumdesinfektion, ● Konservierungsmittel für biologische Proben in der Human und Veterinärmedizin sowie ● Konservierungsmittel in technischen Produkten wie Farben, Lacken oder Klebstoffen. Was ist Formaldehyd? Formaldehyd ist ein kleines, leichtes Molekül und als reine Substanz bei Raumtemperatur und Umgebungsdruck in gasförmigem Zustand. Es ist in Wasser löslich, muss allerdings oft durch Zugabe einer geringen Menge Methanol stabilisiert werden. Besonders bekannt ist die 37-prozentige wässerige Lösung von Formaldehyd unter dem Namen Formalin. Formaldehyd ist giftig für die meisten Lebensformen daher eignet es sich sehr gut als Konservierungs- und Desinfektionsmittel. Zu diesen nützlichen kommen allerdings einige negative Eigenschaften, insbesondere eine ausgeprägte Toxizität das heißt giftige Wirkung für Menschen sowie reizende, ätzende oder hautsensibilisierende Eigenschaften. Schon nach Tierversuchen an Ratten in den 1970er-Jahren wurde Form- FOTO: FOTOLIA / PIONEER111 Formaldehyd ist ein kleines, leichtes Molekül und als reine Substanz bei Raumtemperatur und Umgebungsdruck in gasförmigem Zustand Die Neueinstufung führt dazu, dass alle Tätigkeiten mit Produkten, die Formaldehyd enthalten, einer erneuten Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden müssen aldehyd als krebsverdächtige Substanz eingestuft. Angesichts aktueller Daten hat die Europäische Union nun eine neue Einstufung vorgenommen: Formaldehyd gilt demnach als »krebserzeugend« (Kat. 1BJ sowie »keimzellmutagen« (Kat. 2: verdächtig). Formal gesehen läuft noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2016, doch die Betriebe müssen sich bereits jetzt mit den Auswirkungen der veränderten Rechtslage befassen. Was muss jetzt getan werden? Die Neueinstufung führt dazu, dass alle Tätigkeiten mit Produkten, die Formaldehyd enthalten, einer erneuten Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden müssen. Dabei sind neben den gemäß Gefahrstoffverordnung bereits bisher notwendigen Schutzmaßnahmen ab sofort zusätzlich die in Paragraf 10 geregelten »besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR Stoffen« zu berücksichtigen also Stoffen, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften aufweisen. Ausschlaggebend ist, ob der Schwellenwert eingehalten wird, unterhalb dessen ein sicherer Umgang mit dem Stoff möglich ist: Der ArbeitsplatzZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 469 Bei welchen Bereichen besteht besonderer Handlungsbedarf? grenzwert (AGW) für Formaldehyd beträgt 0,3 ml/m3 beziehungsweise 0,37 mg/m3. Der Kurzzeitwert für die kurzfristige Spitzenbelastung liegt bei 0,74 mg/m3. Diese Werte wurden im März 2015 in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht. Wird der AGW am jeweiligen Arbeitsplatz nachweislich eingehalten, müssen die Betriebe keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergreifen. Welche Bereiche hier in der Regel unproblematisch sind, führt der Infokasten auf der rechten Seite auf. In allen anderen Fällen sollte zunächst geprüft werden, ob formaldehydhaltige Produkte durch andere Produkte ohne diese Substanz ersetzt werden könnten. Hier helfen beispielsweise bekannte Desinfektionsmittellisten wie die VAH Liste oder die RKI Liste weiter. Schutzmaßnahmen bei Nichteinhaltung des AGW Wenn die Einhaltung des AGW nicht nachgewiesen werden kann, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich: ● Expositionsermittlung durchführen und dokumentieren ● Gefahrenbereiche abgrenzen und kennzeichnen; Zutrittsverbote für Unbefugte erlassen ● alle technischen Schutzmaßnahmen ausschöpfen (zum Beispiel geschlossene Systeme, Automaten, lokale Abluftsysteme, raumlufttechnische Anlagen) ● Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen (zum Beispiel Atemschutzgeräte, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe) ● Rückführung abgesaugter Luft in Arbeitsbereiche ausschließen (Ausnah- me: anerkannte Luftreinigungsverfahren) ● betroffenen Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten Zusätzliche Dokumentations- und Unterrichtungspflichten Für Tätigkeiten mit CMR-Stoffen, zu denen nun auch Formaldehyd gehört, gelten darüber hinaus zusätzliche Dokumentations- und Unterrichtungspflichten: ● sicherstellen, dass alle Beschäftigten nachprüfen können, ob tatsächlich alle möglichen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft wurden ● alle Beschäftigten unverzüglich über die gefährdende Exposition, die Ursachen und die Gegenmaßnahmen informieren ● ein Expositionsverzeichnis führen, regelmäßig aktualisieren und 40 Jahre lang aufbewahren, das betroffene Beschäftigte, deren Tätigkeiten sowie die Höhe und Dauer der Exposition auflistet (seit März 2015 online möglich: http://zed.dguv.de) Der Schutz der Beschäftigten vor der krebserzeugenden Wirkung von Formaldehyd hat eine herausragende Bedeutung, das macht die gesetzliche Neuregelung deutlich. Dadurch kann jedoch in nächster Zeit Aufwand für viele Einrichtungen im Gesundheitsdienst entstehen. Wo immer möglich, sollte deshalb eine Alternative zum Einsatz formaldehydhaltiger Produkte geprüft werden. Prof. Dr. Udo Eickmann _ BERUFSGENOSSENSCHAF T FÜR GE SUNDHEIT S- Die BGW untersucht seit vielen Jahren, an welchen Arbeitsplätzen Beschäftigte in welchem Maß mit Formaldehyd in Kontakt kommen. Bei Arbeiten in folgenden Bereichen kann in der Regel von einer Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts ausgegangen werden: ● bei Formaldehyd-Sterilisatoren, die als Vollautomaten betrieben werden und den Vorgaben der TRGS 420 »Verfahrens- und stoff spezifische Kriterien« entsprechen ● im medizinischen und chemisch-analytischen Labor, sofern die Arbeiten der TRGS 526 »Laboratorien« entsprechen ● bei Desinfektionsautomaten, zum Beispiel zur Instrumentendesinfektion Von einer möglichen Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts, insbesondere des Kurzzeitwerts, muss in folgenden Bereichen ausgegangen werden: ● bei der Flächendesinfektion mit formaldehydhaltigen Mitteln, zum Beispiel Schlussdesinfektion ● bei der manuellen Instrumentendesinfektion an offenen Becken mit formaldehydhaltigen Mitteln ● in der Pathologie, zum Beispiel bei der Entsorgung ● in der Veterinär-Anatomie ● in der Human-Anatomie Hier gilt: ➔ Ersatz (Substitution) der formaldehydhaltigen Produkte prüfen und nachweisen ➔ Ist die Substitution nicht möglich: im Einzelfall die Einhaltung des AGW durch geeignete Schutzmaßnahmen nachweisen Weitere Informationen zum Thema: www.bgw-online.de/goto/formaldehyd DIENS T UND WOHLFAHRT SPFLEGE, 3/2015 Formaldehyd: GHS-Einstufung nach EG-VO 1272/2008: Karzinogenität, Kat. 1B; H350 Keimzellmutagenität, Kat. 2; H341 Akute Toxizität, Kat. 3, Verschlucken; H301 Akute Toxizität, Kat. 3, Hautkontakt; H311 Akute Toxizität, Kat. 3, Einatmen; H331 Ätzwirkung auf die Haut, Kat. 1; H314 Sensibilisierung der Haut, Kat. 1; H317 470 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 H350: H341: H301: H311: H331: H314: H317: kann Krebs erzeugen kann vermutlich genetische Defekte verursachen giftig bei Verschlucken giftig bei Hautkontakt giftig bei Einatmen verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden kann allergische Hautreaktionen verursachen FOTOS: ZKN BERUFSSTÄNDISCHES ● Aktion Zahngesunde Schultüte – D DER BELIEBTE DAUERBRENNER Dies bewiesen in diesem Jahr mal wieder die über 1300 Zuschriften der Einschüler/innen. Es wurde gebastelt, geklebt, gemalt. Und in den Kindergärten wurde das Thema durch die Erzie- FOTOS: S. JOSCH ie Aktion Zahngesunde Schultüte erfreut sich auch nach 20 Jahren noch immer einer sehr großen Beliebtheit. Zahngesunde Schultüte 2015 T her/innen den Schulanfängern nahe gebracht , die dies mit großer Motivation in selbstgemalten Bilden festgehalten haben. Die Verlosung der Zahngesunden Schultüte findet in den Kreisstellen statt. Dort engagieren sich die Jugendzahnpflegerinnen und -zahnpfleger und die Bezirks- und Kreisstellenvorsitzenden nach wie vor mit viel Engagement für die gute Sache (siehe auch nachfolgender Bericht). Gut ist auch, dass es bei der Aktion Zahngesunde Schultüte keine Verlierer gibt. Denn jedes Kind, das sich beteiligt, bekommt per Post seinen kleinen Gewinn – nämlich ein Blinkebärchen, das an die Schultasche, den Mantel oder die Jacke geheftet werden kann, um die Verkehrssicherheit der ABC-Schützen zu erhöhen. Wie in den letzten Jahren war und ist die Zusammenarbeit mit den Jugendzahnpflegereferentinnen und –referenten vertraut und unkompliziert. An dieser Stelle ein herzliches DANKESCHÖN an alle Beteiligten. _ KIR S TEN EIGNER raditionell gehör t die Schultüte zum Schulanfang. Sie ist das Symbol, dass aus dem Kindergartenkind ein Schulkind wird. Dabei sollen kleine Überraschungen den Einstieg verschönern. Neben kleinen Spielen, Zookarten, Von links nach rechts: Jugendzahnpflegereferentin Susanne Josch mit der Gewinnern Nika, Anna, Till und Levi Büchern können auch neue Zahnputzutensilien einen Platz darin finden. Da zu dieser Zeit auch die ersten bleibenden Zähne durchbrechen, sollte ein Wechsel zur Juniorzahnpasta mit einem höheren Fluoridanteil stattfinden. Da die Zähne ein lebenslang halten sollen, benötigen sie nun besondere Auf- merksamkeit. Dieses Jahr gab es vier Sieger für die zahngesunde Schultüte. Anna, Nika, Till und Levi freuten sich riesig über die vollgepackten zucker – und süßigkeitenfreien Tüten. _ SUS ANNE JOSCH JUGENDZ AHNPFLEGEREFERENTIN DER BE ZIRK SS TELLE HANNOVER ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 471 »FER IEN BR AUCH T DER MENSCH« Wenn Sie die Ferien inzwischen gut und gesund überstanden haben und jetzt wieder tatkräftig in die Praxis gestartet sind, dann sind Sie sicher gespannt, ob Sie einen der diesjährigen Preise gewonnen haben: Die sehr informativen Fachbücher, die aus dem Fundus der in den letzten Monaten erschienenen Buchbesprechungen stammen, gehen an die Gewinner-Plätze zehn bis zwei. Es haben gewonnen: 10. Dr. Larissa Dehne, Bremen 9. Dr. Stefan Scheinert, Varel 8. Dr. Andreas Petereit, Tostedt 7. Christine Holewik, Hoya 6. Dr. Friedrich Ollermann, Westerstede 5. Dr. Christine Hutschenreuter, Oldenburg 4. Fatma Gören, Hoya 3. Claudia Scheiblich, Wathlingen 2. Dr. Dr. Christian Vogel, Hildesheim N E OM M OR S B K A ON J BO A S T MA A B N A E N G OE K R L K I S E A L T I L R I E P T I K GE I E R R I T G Z D E ON M P B A S I R L E N N PO F U E L L POE L E S M A B T H E R L E L Z N GE S A Z E I T E S I B N E L U A L T AR V E L R G AG AHN B E DUO E S J E Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner dieser interessanten Buchpreise, wir wünschen viel Spaß und gute Lernerfolge damit. Den ersten Platz, nämlich die Teilnahme am nächsten Winter fortbildungskongress der Zahnärztekammer Niedersachsen, vom 27. bis zum 30. Januar 2016 in Braunlage, hat Dr. Dirk Kühler aus Hannover gewonnen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem attraktiven Hauptgewinn. Wir freuen uns, Dr. Dirk Kühler im Maritim-Hotel am Pfaffenstieg in Braunlage begrü472 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ROP S V S C P E UNG D S E I UN S S AHN MO N O S P C K Y A F L U E B I N G F EME H Y L A AUG HON E AU E N K AD J A L N E Z W I AGA H A L S R L R A B A E T V R ME SO OR I D L GS B E E L UOR N X FOTO: M. KÖNIG N ach all der anstrengenden Arbeit eigentlich eine ganz selbstverständliche Wahrheit, oder? Aber nicht nur dies, sondern diese Feststellung war auch gleichzeitig die Lösung des diesjährigen Sommerpreisrätsels der ZKN Mitteilungen. ßen zu können und wünschen schon jetzt einen guten Verlauf des interessanten Kongresses, der dann unter dem X E N I O N R P N A B E E E D E I N R I C H T U N G W B E I D O A Kirsten Eigner (links), Mitarbeiterin in der Pressestelle der ZKN und Michael Behring, Geschäftsführer der ZKN bei der Ziehung der Gewinner Thema »Misserfolg – Nein, danke! Erfolgreiche Zahnmedizin durch Vermeidung von Misserfolgen« stehen wird. _ DR. E. JUNG BERUFSSTÄNDISCHES ● Haben Sie etwas vergessen? W NACHTRÄGLICHE KORREKTUREN IN DER EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FOTO: PRIVAT er es schlicht vergisst, die Ste u e rla s t mindernde Ta t s a c h e n in der entsprechenden Anlage der elektronischen Einkommenssteuererklärung anzugeben, handelt nicht zwingend grob fahrlässig. Heike Nagel Der IX. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Urteil vom 10.2.2015 (Az.: IX R 18/14) entschieden, dass solche Angaben auch dann noch vom Finanzamt berücksichtigt werden müssen, wenn sie dort erst nach Bestandskraft der Steuerveranlagung mitgeteilt werden. Im vorliegenden Fall hatte der Steuerberater des Klägers bei Erstellung der elektronischen Steuererklärung vergessen, einen Verlustbetrag, den er selbst errechnet hatte, in das entsprechende Feld des Steuerprogramms einzutragen. Das Finanzamt hatte somit keine Kenntnis von diesem Betrag und konnte ihn auch nicht bei der Veranlagung berücksichtigen. Vier Jahre später beantragte der Kläger, diesen Verlust doch noch zu berücksichtigen. Das lehnte das Finanzamt ab. Es argumentierte, dass eine Änderung nur möglich sei, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden treffe. Im vorliegenden Fall allerdings sei es zwar nicht der eigene Fehler gewesen, der Kläger müsse sich aber das grobe Verschulden seines Steuerberaters zurechnen lassen. Diesem hätten schließlich alle Fakten vorgelegen, er hingegen habe es versäumt, den entsprechenden Eintrag im EDV-Programm vorzunehmen. Der Bundesfinanzhof sah das allerdings anders. Grobe Fahrlässigkeit liege vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in besonders hohem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt habe. In der Rechtsprechung liege dies insbesondere dann vor, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nur unzureichend nachkomme, indem er unvollständige Steuererklärungen abgebe. Der Begriff des Verschuldens sei bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen in gleicher Weise auszulegen wie bei schriftlich gefertigten Erklärungen. Für die Beurteilung der Frage, ob ein grobes Verschulden vorliege, müsse zum einen der Umstand bedacht werden, dass sich der Kläger zur Erstellung seiner Einkommenssteuererklärung eines Steuerberaters bedient habe, an den erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich seiner Kenntnisse und der Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften gestellt werden könnten. Darüber hinaus müsse bedacht werden, dass bei elektronisch gefertigten Erklärungen der Überblick über die Felder auf dem Monitor mitunter schwieriger zu erlangen sei als bei einer Steuererklärung in Papierform. Ein individuelles Fehlverhalten hat der BFH insofern nicht festgestellt. Er sah in dem »Vergessen« ein unbewusstes mechanisches Versehen, das bei der Verwendung elektronischer Steuerprogramme passieren könne. Es handele sich hier um eine Nachlässigkeit, die üblicherweise vorkommen könne und mit denen immer gerechnet werden müsse. Sie seien nicht als grob fahrlässig zu werten, wenn sie selbst bei sorgfältiger Arbeit nicht zu vermeiden sind. Dieses Urteil zeigt Milde gegenüber dem Steuerpflichtigen, wird doch hier der Umstand gewürdigt, dass der Kläger sich auf seinen Steuerberater verlassen können musste. Dieser allerdings wird sich einer weiteren Überprüfung nicht entziehen können: Das Finanzgericht hat nun darüber zu befinden, ob ihn ggf. aus anderen Gründen ein grobes Verschulden trifft. Schließlich hat das Finanzamt durch sein Versäumnis erst nachträglich von dem Verlustbetrag des Klägers erfahren. _ HEIKE NAGEL, A SSIS TENTIN DE S JUS TITIAR S A FOTO: MHH Wir trauern um Dr. Dr. Peter Brachvogel m 28.7.2015 verstarb unerwartet der ehemalige Oberarzt der Medizinischen Hochschule Hannover Dr. med. Dr. med. dent. Peter Brachvogel. Herr Brachvogel war 33 Jahre lang ein allgegenwärtiger und überaus geschätzter Kollege und Mitarbeiter der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover. In die Trauer des Abschieds von einem großartigen Arzt, der für das Gradlinige und Verlässliche stand, mischt sich die Hoffnung, dass er auch jetzt bei uns ist und er weiß und fühlt, dass wir bei ihm sind. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt insbesondere seiner Ehefrau und seinen Angehörigen. _ MEDIZINISCHE HOCHSCHULE HANNOVER, KLINIK- UND POLIKLINIK FÜR MUND-, KIEFER- UND GE SICHT SCHIRURGIE PROF. DR. DR. NIL S-CL AUDIUS GELLRICH ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 473 LEITLINIE ZUR WASSER HYGIENE IN ZA-PRAXEN Umfangreiche Informationen und Empfehlungen Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hat eine Leitlinie unter dem Titel »Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten« (S2k-Empfehlung) ins Netz gestellt. Eine Downloadmöglichkeit ist eingerichtet unter: http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/ wissenschaft-forschung/leitlinien.html D ie Leitlinie richtet sich explizit an alle in der Zahn-, Mund und Kieferheilkunde Tätigen. Sie soll für den Zahnarzt als Anwender Möglichkeiten aufzeigen, wie die hygienischen Anforderungen der KRINKO Empfehlung an die mikrobiologische Qualität des Wassers erhalten bzw. (bei kontaminierten Einheiten) erreicht werden können. Sie dient aber auch zur Information der Hersteller von Dentaleinheiten und der Hersteller von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. –verfahren. Denn die Konstruktion und Installation der durch die Dentalindustrie angebotenen Behandlungseinheiten hat im täglichen Betrieb eine Umsetzung der KRINKO -Empfehlung zu gewährleisten. Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis: ● Mikroorganismen in den Wasser führenden Systemen: Biofilme, Legionellen ● Anforderungen an die Wasserqualität bei der Behandlung von Patienten mit und ohne erhöhtes Infektionsrisiko 474 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ● Eingriffe, die eine Wasserkühlung erfordern ● Installation einer neuen Behandlungseinheit – Empfehlungen für den Anwender: Trinkwasserinstallation, Erstmalige Inbetriebnahme, Betrieb einer Behandlungseinheit, Spülen der Wasser führenden Systeme ● Retrograde Kontamination ● Betriebswasserkonditionierung / Desinfektion dezentral, Zentrale Desinfektionssysteme, Intensivdesinfektion oder Sanierung, Biofilmreduktion (»Biofilm Removing«) Ein Kapitel beschäftigt sich zudem mit der Prüfung der Wasserqualität in der Behandlungseinheit. Darin heißt es u. a.: »Damit liegt die Entscheidung zur mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der Dentaleinheit in der Verantwortung des Betreibers. Mikrobiologische Testungen eröffnen dem Betreiber eine wichtige Einschätzung der Wirksamkeit der Umsetzung der KRINKO -Empfehlungen zur Einhaltung einer mikrobiolo- gisch unbedenklichen Wasserqualität in seiner Praxis. Liegen keine Anhaltspunkte für Mängel vor, erscheint ein Intervall von 12 Monaten sinnvoll. Jeglicher Verdacht auf eine Wasser bedingte Infektion durch zahnärztliche Behandlung muss jedoch eine anlassbezogene Nachuntersuchung nach sich ziehen (KRINKO 2006, Kat. IV). Die mikrobiologische Überprüfung (eine Entnahmestelle pro Behandlungseinheit wurde von der KRINKO [32] als ausreichend angesehen) umfasst die Bestimmung der Koloniezahl bei 36 Grad C sowie die Bestimmung von Legionellen durch ein Labor mit entsprechender Erfahrung. Die Entnahme der zu untersuchenden Probe erfolgt nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von 20 Sekunden und sollte durch geschultes Personal durchgeführt werden (Kat. III)«. _QUELLE: DGZMK-LEITLINIE FOTO: CF W-ARCHIV / CC VISION Die Leitlinie dient auch zur Information der Hersteller von Dentaleinheiten und der Hersteller von Reinigungsund Desinfektionsmitteln bzw. –verfahren FOTOS: H. LÖFFLER BERUFSSTÄNDISCHES ● Geschaff t, die neuen Zahnmedizinischen Fachangestellten freuen sich auf neue Aufgaben A Freisprechung in Braunschweig m Mittwoch, den 22. Juli 2015 fand die Freisprechungsfeier für die Zahnmedizinischen Fachangestellten der Helene-Engelbrecht-Schule in den Räumen der Öffentlichen Versicherung in Braunschweig statt. 43 Zahnmedizinischen Fachangestellten konnte das Abschlusszeugnis ausgehändigt werden. Selbstverständlich wurden auch in diesem Jahr, wie auch in den Jahren zuvor, die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und die Direktorin der Berufsbildenden Schule, Frau von Langendorff, mit Ihrem Kollegium eingeladen. Während eine Präsentation über Weiterbildungsmöglichkeiten für die Zahnmedizinischen Fachangestellten lief, füllte sich der Saal bis auf den letzen Platz. Besonders erfreulich ist die zahlreiche Teilnahme von Ausbilderinnen und Ausbildern an dieser Feierstunde. Auf diese Weise wurde das Bild dieser Feier abgerundet. Der Vorsitzende der Bezirksstelle Braunschweig, Dr. Jörg Thomas, überbrachte in seiner Begrüßung zunächst einmal die besten Glückwünsche und Grüße der Zahnärztekammer Niedersachsen und gratulierte auch persönlich ganz herzlich. Er stellte in seiner kurzen Ansprache den Satz voran, dass die Abschlussprüfung der erste Baustein für ein erfülltes Berufsleben sei. Gerade für Berufe im Medizinischen Sektor ist die Notwendigkeit eines lebenslangen Lernens längst Realität. Der Prüfungserfolg sollte durch Weiterbildung gesichert werden. Mehr denn je sind heute Leistungsbereitschaft und Innovationen erforderlich. Erfolgreich im Leben zu sein, setzt zwei Dinge voraus: erstens klare Ziele zu haben und zweitens der brennende Wunsch diese auch zu erreichen. Dr. Thomas wünschte allen Prüflingen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft den ErFrau Jasmin Burghauser und Frau Anna-Lena Erbe folg und alles Gute. Um den erhalten aus den Händen des Bezirksstellen Vordualen Ausbildungsweg, sitzenden, Herrn Dr. Jörg Thomas, die Gutscheine Zahnarztpraxen und Schu- für Ihre guten Leistungen le, noch einmal aufzuzeigen sprach auch die Direktorin der BBS, Frau Die zwei Jahrgangsbesten wurden von Langendorff, einige Worte zu den mit Gutscheinen der ZahnärztekamPrüflingen. Nach ihren aufmunternden mer Niedersachsen ausgezeichnet. Grußworten, hielt der Vorsitzende des Nach der feierlichen Zeugnisübergabe Prüfungsausschusses I, Zahnarzt And- wurde zu einem kleinen Sektempfang ré Schwandt, eine sehr launige, farben- von der Zahnärztekammer eingeladen frohe Rede und berichtete noch einmal und noch ausgiebig gefeiert. von besonderen Bonmots, die in der _ DR. JÖRG THOMA S, VOR SIT ZENDER Prüfung vorkamen. DER BE ZIRK SS TELLE BR AUNSCHWEIG DER ZKN ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 475 Freisprechung in Südniedersachsen – Sommer 2015 FOTO: G. GODE-TROCH Garthof), Dr. Norbert Klewe (Franziska Klases) und Dr. Michael Buxton (Alina Schenk) mit einer silbernen Urkunde ausgezeichnet werden. Nach einem Dank der Schülerinnen an ihre Lehrer, Herrn Hiescher und Herrn Dr. Brennecke, wurden vor der Schule die Abschlussfotos geschossen und dann genossen alle das leckere Büfett. Es war eine gelungene kleine Feier und – wie Frau Gode-Troch bei Gesprächen mit den neuen zahnmedizinischen Fachangestellten und ihren Familien feststellen konnte – fast alle blieben im Beruf, hatten eine neue Stelle gefunden oder waren sofort übernommen worden. E Holzminden s ist schon fast Tradition, dass die Freisprechungen im Kammer-Bezirk Göttingen mit der BBS Georg-von-Langen in Holzminden starten. Am Mittwoch, den 8. Juli 2015, wurden dort sieben Auszubildende in Anwesenheit ihrer Familien, Freunde und einigen Ausbildern, sowie den Prüfungsausschussmitgliedern feierlich die Zeugnisse überreicht. Die Freisprechung fand dieses Mal in der Cafeteria der Schule statt, die von den jungen Damen mit Stuhlreihen, einigen Tischen und einem einladenden Büfett zu diesem Anlass umgestaltet worden war. Stellvertretend für den Schulleiter wurden alle Anwesenden vom Klassenlehrer, Herrn Hiescher, begrüßt; danach hielt die Bezirksstellenvorsitzende, Frau Gode-Troch, eine kleine Rede mit Rückblicken auf die Lehrzeit und Aussichten auf die Zukunft. Zur bestandenen Prüfung konnten Anna Ferget, Alina Garthof, Michele Harbort, Franziska Klases, Janina Lehmann, Sabrina Reuter und Alina Schenk die Zeugnisse, Glückwünsche und ein Blumensträußchen entgegennehmen. Aufgrund der guten Prüfungsergebnisse ihrer Auszubildenden konnten die Praxen Dr. Gerald Becker (Alina 476 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 In Osterode/Harz hatten in diesem Jahr zehn Auszubildende ihren Abschluss erreicht und erschienen mit ihren Familien, Freunden und einigen Ausbildern Osterode/Harz am Mittwoch, den 15. Juli 2015 zur Freisprechung im Restaurant Da Capo. Sie wurden dort von ihren Klassenlehrerinnen, Frau Weitemeyer und Frau Melzer, sowie Frau Niemke stellvertretend für die Schuldirektion begrüßt und bekamen nach einer Ansprache der Bezirksstellenvorsitzenden, Frau Gode-Troch, ihre Zeugnisse und Blumen überreicht. Für Ihre guten Prüfungsergebnisse wurde Nadja Plohmann und Linda Jacoby mit einem kleinen Präsent ausgezeichnet; die silbernen Urkunden für gute Ausbildung gingen an die Praxen von Dr. Ulf Klemme und Dr. Rolf Müllhofer. Bei strahlendem Sonnenschein und sichtbar guter Laune wurden die Abschlussfotos vor dem Wasserspiel im Kurpark gemacht und dann das sehr gute Büfett im Restaurant genossen. Wie sich bei den Gesprächen während des Essens ergab, bleiben etliche junge Damen dem Beruf treu und haben bereits ihre Stellen in und um Osterode fest, ein positives Ergebnis für die Zahnärzte in der Region Osterode/Harz. Wir gratulieren Isabell Apel, Seyma Aydemir, Justine Butzke, Franziska Hannig, Linda Jacoby, Tatjana Kahn, Nadja Plohmann, Sara Sahnoun, Julia Sbrisny und Sara Schladitz zur bestandenen Prüfung. FOTO: M. FAHLBUSCH BERUFSSTÄNDISCHES ● Das gute Wetter hielt an und so trafen sich am Freitag, den 17. Juli 2015, bei hochsommerlichen Temperaturen 13 junge Damen mit ihren Familien und Freunden in der Pizzeria Italia in Moringen, in der Umgebung von Northeim. Die Klassenlehrerin, Frau Fahlbusch, begrüßte die Anwesenden, sowie die Prüfungsausschuß-Mitglieder Zä Gabriele Jagemann, Andrea Heise und Silke Schneeberg und gab das Wort weiter an die Bezirksstellenvorsitzende, Frau Gode-Troch, die auch hier einen Rückblick auf die Ausbildung warf und auf die guten Zukunftsaussichten des Berufes der zahnmedizinischen Fachangestellten hinwies und ihrer Hoffnung Ausdruck gab, daß die jungen Damen dem Beruf verhaftet bleiben. Zeugnisse und Blumen konnten Leyla Altan, Denise Dehne, Fediye Demirkase, Sarah Herbst, Janina Kerwien, Jasmin Kohn, Friederike Kreike, Elena Missiou, Sabrina Ohle, Pia Schachler, Lisa Schulz, Carolin von Daake, und Nina von Döhren-Schieberle entgegennehmen. Für ihre guten Prüfungsleistungen wurden Jasmin Kohn, Denise Dehne, Sabrina Ohle, Friederike Kreike und Carolin von Daake mit einem kleine Präsent ausgezeichnet, eine silberne Urkunde erhielten die Praxen Dr. Dr. Florian Fialka, Zä Cora Ludewig, Zä Theda Marten, die anwesend waren, sowie Zä Ilona Großbach und Dres. Dora und Thomas Bohne. Nach einer überaus sonnigen Foto-Session stand ein italienisches Büfett bereit und der gesellige Teil der Freisprechungsfeier konnte beginnen. Wie schon in Holzminden und Osterode stellte sich in den Gesprächen heraus, dass die meisten neuen zahnmedizinischen Fachangestellten entweder von ihrer Praxis übernommen wurden oder eine neue Stelle bereits angetreten hatten. Bei fast tropischen Temperaturen fand die Freisprechungsfeier in Göttingen am Mittwoch, den 22. Juli 2015 in der Traditionsgaststätte Bullerjahn statt. Neben den Lehrern Frau Schwendt, Frau Dreier, Frau Fahlbusch und Herrn Hülfenhaus waren der Prüfungsausschuß-Vorsitzende Dr. Holger Ohm, sowie aus der Bezirksstelle Zä Annette Apel und Frau Ruth Schodrowski anwesend, als 23 junge Damen in die Berufswelt entlassen wurden. Die Bezirksstellenvorsitzende, Frau Gisela Gode-Troch, begrüßte alle Anwesenden und zeigte in ihrer Abschlußrede die sich nun eröffnenden Zukunftsaussichten für die neuen zahnmedizinischen Fachangestellten auf. Dann konnten Michelle Boden- _GISEL A GODE-TROCH FOTO: M. FAHLBUSCH FOTO: G. GODE-TROCH Northeim stab, Vivien Curdt, Franziska Dzyk, Maya Dullnig, Alina Friedrich, Kyra Gerke, Nicole Jassens, Teresa Jende, Karolin Kernchen, Sarah Klapprodt, Leana Koch, Ruby Krüger, Esmahan Nazif, Celine Ngiayi, Ann-Kathrin Rausch, Annalena Siegmann, Laura Schütze, Lisa Trümper, Silvana Vetter, Lisa-Christina Westermann, Isabell Wolf, Didar Yilmaz und Janin Zern ihre Zeugnisse entgegennehmen. Für ihre guten Leistungen konnten in Göttingen sieben junge Damen mit einem kleinen Präsent ausgezeichnet werden: Nicole Jassens (Praxis Dr. Antonia Scheck), Isabell Wolf (Praxis Michael Wilken), Ann-Kathrin Rausch (Praxis Dr. Andreas Rutschmann), Didar Yilmaz (Praxis Dr. Jörg Hoch), Karolin Kernchen (Praxis Dr. Jürgen Wenzel), Leana Koch (ZMK Uni Göttingen) und Janin Zern (Praxis Gerald Nachtweg). Die anwesenden Kollegen Dr. Antonia Scheck, Dr. Andreas Rutschmann, Dr. Jörg Hoch, Dr. Jürgen Wenzel, ein Vertreter der Uniklinik und eine Vertreterin der Praxis Nachtweg konnten eine silberne Urkunde für diese guten Leistungen entgegennehmen. Anschließend wurden die traditionellen Fotos auf der Rathaustreppe gemacht und die kleine Feier klang mit Gesprächen bei Kaffee und Kuchen langsam aus. Auch in Göttingen wird die Mehrheit der neuen zahnmedizinischen Angestellten in ihrem Beruf bleiben. Göttingen ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 477 WISSENSCHAFT Hepatitis E IMMER MEHR ERKRANKUNGEN IN DEUTSCHLAND Ä Die ursprünglich in den Tropen verbreitete Lebererkrankung Hepatitis E wird in Deutschland immer häufiger gemeldet, obwohl viele Infizierte gar nicht in diesen Regionen waren. Forscher sind auf neue Zusammenhänge gestoßen rzte diagnostizieren in Deutschland zunehmend mehr Hepatitis E-Fälle. 2014 wurden 670 dieser Lebererkrankungen gemeldet. Das sei im Vergleich zu 2013 ein Plus von mehr als 46 Prozent, teilte das Berliner Robert Koch-Instituts (RKI) mit. »Die Tendenz ist klar steigend«, sagte RKI -Epidemiologe Mirko Faber. Hintergrund sei in Europa allerdings nicht eine rasant ansteigende Verbreitung der Erreger, sondern eine verbesserte Diagnostik sowie eine höhere Sensibilität der Mediziner. Hepatitis E galt lange Zeit als eine aus Asien und Afrika importierte Infektionskrankheit. Dort werde der Erreger hauptsächlich durch verunreinigtes Trinkwasser übertragen, erklärte eine Sprecherin des Brandenburger Gesundheitsministeriums im Vorfeld des Welt-Hepatitis-Tages am 28. Juli. Die Viren wurden erst 1983 von einem russischen Forscher entdeckt. Später konnten andere Wissenschaftler eine Epidemiewelle in Indien, die 1955 insgesamt 30.000 Erkrankungen ver- ursachte, auf Hepatitis E zurückführen. Im Rückschluss wurde laut Faber so belegt, dass es wohl keine ganz neu aufgetretene Krankheit ist. Das RKI schätzt, dass sich in Afrika und Asien jährlich bis zu 20 Millionen Menschen mit dem Virus anstecken. »Viele Leute machen eine Hepatitis EInfektion durch, ohne es zu wissen«, erklärte Faber, denn häufig verlaufe die Infektion mit nur leichten Beschwerden. Oft beginnt die Krankheit nach RKI-Angaben mit unspezifischen Symptomen wie Müdigkeit und Gliederschmerzen, es kann aber auch zu Fieber und Gelbsucht kommen. Zumeist klingen die Beschwerden innerhalb von Wochen ab. Noch häufiger hat die Infektion gar keine Krankheitszeichen. Die akute Hepatitis E-Erkrankung ist jedoch alles andere als harmlos und kann zu tödlichem Leberversagen führen. Das RKI geht in Afrika und Asien jährlich von bis zu 65.000 Todesfällen aus. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 60 Tage, und die Erkrankung hat in manchen Ländern eine Sterblichkeitsrate von bis zu vier Prozent. Eine Gefahr besteht nach RKI -Angaben bei Vorschäden der Leber, Immungeschwächten wie etwa Krebspatienten in der Chemotherapie oder in der Schwangerschaft. In Deutschland galt Hepatitis E lange Zeit als eine bei Reisen erworbene Krankheit. Wissenschaftler fanden erst vor einigen Jahren heraus, dass es diesen Erreger hier vermutlich schon seit langer Zeit gibt. »Die Übertragung läuft hier aber nicht fäkal-oral über das verunreinigte Trinkwasser, sondern über den Verzehr von kontaminierten Schweine- und Wildfleisch«, erklärte Faber. In Europa treten andere Genotypen des Erregers auf, diese werden in der Regel nur vom Tier auf den Menschen übertragen und nicht wie in Afrika und Asien von Mensch zu Mensch. Die Mehrzahl der in Europa auftretenden Hepatitis E-Erkrankungen sind demnach nicht eingeschleppt, sondern hier erworben. »Da hilft wirklich nur strikte Hygiene«, rät Faber. Es sollte nur gut durchgebratenes oder gegartes Fleisch gegessen werden. Nach Tierkontakten sollten stets die Hände gründlich gereinigt werden. _ FACHAR Z T.DE, 24.7.2015 EUROPÄISCHE ARZNEIMITTEL-AGENTUR Erster Malaria-Impfstoff nimmt wichtige Hürde zur Zulassung Der weltweit erste Malaria-Impfstoff hat von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Grünes Licht erhalten: Die Vakzine RTS ,S (Mosquirix) vom britischen Unternehmen GlaxoSmihKline solle für die Impfung von Kindern in Afrika, die ein erhöhtes Malaria-Risiko haben, zugelassen werden, empfiehlt die EMA D ie Entwicklung des Impfstoffes, die von der Billund Melinda-Gates-Stiftung unterstützt wurde, hat rund drei Jahrzehnte gedauert und bisher schon mehr als 500 Millionen Euro gekostet. GlaxoSmithKline hat sich verpflichtet, den 478 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Impfstoff zu einem Preis zur Verfügung zu stellen, mit dem das Unternehmen keinen Gewinn erzielt. Fünf Prozent sollen in die weitere Erforschung der Malaria und anderer Tropenkrankheiten investiert werden. Pro Dosis soll der Preis unter fünf Euro liegen (Kosten insgesamt rund 18 Euro). Daten einer Phase-3-Studie mit einer Beobachtungsdauer von vier Jahren sind im April dieses Jahres im Fachmagazin »The Lancet« erschienen. Erprobt wurde die Vakzine an 15.459 Kleinkindern, die bei der ersten Impfung entweder sechs bis 12 Wochen oder fünf bis 17 Monate alt waren. Durchgeführt wurde die Studie in Burkina Faso, Gabon, Ghana, Kenia, Malawi, Mozambique und Tansania. Alle Studienteilnehmer erhielten entweder drei Impfstoff-Dosen – mit oder ohne Booster-Impfung nach 18 Monaten – oder viermal eine KontrollImpfstoff. Erste Daten wurden bereits zuvor publiziert: Sie zeigten eine Effektivität der Impfung (Reduktion der Krankheits-Inzidenz) von allerdings nur 27 Prozent bei den sechs bis 12 Wochen alten und von 46 Prozent bei den fünf bis 17 Monate alten Kindern. Die im April veröffentlichen Vier-JahresDaten zeigten dann allerdings, dass die Schutzwirkung anhält: Sie nahm zwar etwas ab, aber ein Nutzen bllieb dennoch erhalten, zumal eine BoosterImpfung den Schutz verstärken konnte. So wurde bei den älteren Kindern mit drei Dosen der Verum-Vakzine (RTS,S/AS01) plus Booster-Impfung die Erkrankungs-Rate über vier Jahre um 36 Prozent reduziert. Auch die Häufigkeit schwerer Krankheits-Fälle und malariabedingter Klinik-Aufenhalte wurde gesenkt (um 32 und 35 Prozent). Bei Verzicht auf eine Booster-Impfung wurde allerdings kein Effekt auf schwere Erkrankungsfälle festgestellt. Laut dem britischen Infektiologen und Tropen- mediziner Professor Brian Greenwood (London School of Hygiene & Tropical Medicine) wurden demzufolge während der vier Jahre pro 1000 geimpften Kindern (Alter fünf Monate bis 17 Monate) 1363 Malaria-Fälle verhindert, in Kombination mit der Booster-Impfung sogar 1774 Fälle. Bei den primär sechs- bis 12 Wochen alten Kindern wurde die Inzidenz (plus Booster-Impfung) im Zeitraum von drei Jahren um 26 Prozent gesenkt. Ein Effekt auf schwere Malaria-Erkrankungen wurde bei diesen Kindern allerdings auch dann nicht nachgewiesen, wenn eine Booster-Impfung vorgenommen worden war. Laut WHO gab es 2013 weltweit 627.000 malaria-bedingte Todesfälle, 562.000 davon in Afrika (82 Prozent bei Kindern unter fünf Jahren). Immerhin sei die weltweite Inzidenz der Malaria zwischen 2003 und 2013 um fast 30 Prozent gesunken, meldeten 2014 die Autoren der »Global Burden of Disease Studie 2010« im »Lancet«. Doch laut britischer Infektiologen um Professor Nicholas White von der Universität Oxford breiten sich in Südostasien immer weiter Parasiten (P. falciparum) aus, die teilweise auf Artemisinin resistent seien, auf jenen Wirkstoff also, mit dem – in Kombination mit anderen Malaria-Mitteln – in den vergangenen Jahren große Erfolge erzielt wurden und noch immer erzielt werden. Inzwischen seien die resistenten Erreger in den Grenzregionen im Norden und Westen von Kambodscha, im Osten von Burma, in Thailand und Vietnam nachgewiesen worden, so die Forscher der »Tracking Resistance to Artemisinin-Collaboration« vor einem Jahr im »New England Journal of Medicine«. Die seit langem bestehende Befürchtung, dass dieses wirksame Präparat ein ähnliches Schicksal erleidet wie frühere Anti-Malaria-Mittel, könnte demzufolge schneller Realität werden als vermutet. Hinzu komme, dass auch die Wirksamkeit von Insektiziden abnehme. »Alle unsere Erfolge sind bedroht«, so Nicholas White; sollten sich resistente Erreger in Asien ausbreiten und bis nach Afrika gelangen, würde dies viele Erfolge im Kampf gegen die Malaria zunichte machen, verdeutlichte den Ernst der Lage auch Dr. Jeremy Farrar, Direktor der 1936 gegründeten britischen Stiftung »Wellcome Trust«, die ebenso wie die »Gates-Stiftung« die medizinische Forschung fördert. _ FACHAR Z T.DE, 24.7.2015 Erfolg in der Ebola-Forschung: Impfstoff schützt zuverlässig FIEBERHAFT FORSCHTEN WISSENSCHAFTLER AN IMPFSTOFFEN GEGEN DAS EBOLA-VIRUS. NUN BERICHTEN SIE VON EINEM AUSSERORDENTLICHEN FORTSCHRITT. KANN DIE EPIDEMIE IN WESTAFRIKA DAMIT BESIEGT WERDEN? E in in Westafrika erstmals im Feldversuch getesteter Impfstoff gegen das Ebola-Virus ist nach Interims-Resultaten einer Phase-3-Studie vermutlich wirksam und sicher. Geimpft wurden Personen, die engen Kontakt zu einem neu Infizierten hatten und besonders gefährdet sind. Die ZwischenResultate der Feldstudie und die neuartige Studienmethode sind in den Fachmagazinen »Lancet« und »British Medical Journal« publiziert worden. Die Impf-Studie eines internationalen Forscher-Teams, zu dem auch Wissenschaftler des Bernhard-Nocht-Instituts in Hamburg und der Universität Bern gehören, wurde von der WHO finanziert und geleitet. Obwohl die Fallzahlen von Ebola in Westafrika seit Jahresbeginn markant zurückgegangen sind, ist die Epidemie noch nicht besiegt. Ein einzelner Erkrankungsfall in den betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone kann die Seuche wieder ausbrechen lassen. Deshalb wurden unter Hochdruck zwei Impfstoffe entwickelt und bereits bei Menschen erprobt. Einer davon mit der Bezeichnung »rVSV-ZEBOV« wurde nun in einer Studie (Name der Studie: »Ebola ça suffit«) in Guinea getestet. Die internationale Forscher-GrupZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 479 pe setzte ein mehrstufiges Vorgehen ein, um die Wirksamkeit des Impfstoffes zu testen. Basierend auf einer RingSchutzimpfungsstrategie, die bereits in den 1970er in Westafrika eingesetzt wurde, um die Pocken auszumerzen, wurden in einem ersten Schritt Personen identifiziert, welche innerhalb der vergangenen 21 Tage engen Kontakt zu einer frisch an Ebola erkrankten Person hatten und deshalb direkt von einer Ansteckung gefährdet waren – darunter Angehörige und Mitbewohner, oder Krankenpfleger. In einem zweiten Schritt wurden indirekt gefährdete Personen ausgemacht wie zum Beispiel die Nachbarn oder Arbeitskollegen einer direkt gefährdeten Person. Diese Kontaktpersonen werden auch als »Ring« bezeichnet. Daraus wurden diejenigen ausgewählt, welche für die Test-Impfung in Frage kamen, und deren Einwilligung eingeholt. Von der Studie ausgeschlossen waren früher an Ebola Erkrankte, Kinder, Schwangere sowie stillende Mütter, Schwerkranke sowie Personen mit Immunschwächen oder allergischen Reak- tionen auf Impfstoffe. So konnten 90 Ringe im Zeitraum von April bis Juli 2015 bestimmt und untersucht werden. Die Ringe bestanden aus insgesamt 7.651 Kontaktpersonen, von denen 5.415 für die Impfung in Frage kamen. Von diesen wiederum konnten 3.512 (65 Prozent) geimpft werden. Die Ringe wurden nach dem Zufallsprinzip in zwei gleich große Gruppen unterteilt: Die einen wurden sofort geimpft, die anderen erst nach einer Wartezeit von 21 Tagen, der Inkubationszeit des Ebola-Virus. Bei Personen aus der zweiten Gruppe wurde also erwartet, dass einige an Ebola erkranken würden. »Leider kann nur so geprüft werden, ob der Impfstoff auch wirklich wirkt«, sagt der an der Studie beteiligte Berner Wissenschaftler Professor Matthias Egger. Die Ergebnisse zeigten, dass bei den sofort Geimpften nach zehn Tagen keine Ansteckung mehr erfolgte, wohingegen bei der Gruppe mit verzögerter Impfung 16 Ebolafälle auftraten. Diese Fälle traten alle entweder vor oder bis maximal sechs Tage nach der verzögerten Impfung auf. Danach kam es auch in der zweiten Gruppe zu keinen neuen Krankheitsfällen mehr. »Wir können also sagen, dass der Impfstoff nach etwa einer Woche zu 100 Prozent vor einer Ebola-Ansteckung schützt«, so Eggers Mitautor Privatdozent Sven Trelle. Insgesamt betrug die Schutzwirkung innerhalb der Ringe, in denen sich auch nicht Geimpfte befanden, immer noch 76 Prozent; das heisst, die Ansteckungskette konnte in vielen Fällen unterbrochen werden. Insgesamt wurde die Vakzine gut vertragen; nur bei einem Geimpften kam es zu einer als schwer beurteilten ImpfKomplikation (Fieber) »Nicht nur die Wirksamkeit des Ebola Impfstoffes ist nun belegt, sondern auch die der Impfstrategie mit der Bildung von Schutzringen«, sagt Egger erfreut. »Dies könnte endlich das Ende der Ebola-Epidemie in West Afrika einleiten und auch in Zukunft für die Bekämpfung dieser Krankheit nützlich sein.« Allerdings seien noch weitere klinische Daten erforderlich, heißt es in einem Editorial im »Lancet«. _ FACHAR Z T.DE, 31.7.2015 INFORMATION DES ZKN-VORSTANDSREFERATS »ZAHNÄRZTLICHE PRAXISFÜHRUNG«: Angebot der ZKN zur Hygieneschulung in Umstrukturierung D as Schulungsangebot der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) zur sachgerechten Aufbereitung von Medizinprodukten wird zurzeit überarbeitet und das Kursangebot sowie die Referenten zielgruppen- und themenorientiert entsprechend neu struktu- riert. Sobald diese Maßnahmen abgeschlossen sind, wird das neue Konzept zusammen mit neuen Kursen/Vorträgen auf der Homepage der ZKN angeboten und flankierend dazu in den ZKN Mitteilungen sowie dem ZKN special darüber informiert. Alle diejenigen, die als Abschluss ihrer bisherigen Weiterbildung »Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis« noch ihre Kenntnisprüfung online ablegen möchten, können dies weiterhin nachholen unter: https://zkn.de/Anmeldung/hygiene_2008/login.htma 480 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 DIES & DAS FROH, AUFGEFLOGEN ZU SEIN FALSCHER ARZT MUSS INS GEFÄNGNIS A rzt war er nicht und dennoch führte er Dutzende Schönheitsoperationen durch. Doch der Schwindel flog auf. Jetzt hat das Landgericht Regensburg sein Urteil gefällt. Vier Jahre und drei Monate Haft lautet das Urteil des Landgerichts Regensburg gegen den 31-jährigen Angeklagten. Er hatte an Dutzenden Männern und Frauen Schönheitsoperationen vorgenommen – ohne Arzt zu sein. Das vergleichsweise milde Urteil verdankt er vor allem seinem umfangreichen Geständnis. »Er hat mehrfach seine Reue zum Ausdruck gebracht«, erklärte die Richterin am Montag in ihrer Urteilsbegründung. Mehrere Zehntausend Euro soll der falsche Arzt mit den Operationen verdient und in bar kassiert haben. Meist spritzte er Silikon und Botox in Wangen, Lippen und Stirn. Erste Patientin war eine Sängerin aus Hannover. Die angeblich erfolgreiche Behandlung sprach sich schnell in sozialen Netzwerken herum, die Kunden standen fortan Schlange. Mehr als 50 listet die Anklage auf. Die Täuschung des Mannes wirkte offensichtlich ziemlich echt. »Alle Patienten ließen sich nur deshalb behandeln, weil sie dachten, es mit einem Arzt zu tun zu haben«, sagte die Richterin. Mit gefälschten Dokumenten und Urkunden hatte er sich einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt, warb im Internet mit Behandlungserfolgen. Schließlich war es eine besorgte Mutter aus Österreich, die den Betrug auffliegen ließ. Ihr kamen Zweifel an der Echtheit der Arztzulassung, sie schaltete die Behörden ein. Zahlreiche Geschädigte hatten von schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen berichtet. »Gravierende Folgen sind bislang Gott sei Dank nicht eingetreten«, sagte die Richterin. Der Ertappte selbst hatte vor Gericht gesagt, er sei froh, aufgeflogen zu sein. Gänzlich unvorbereitet ging der Regensburger nicht ans Werk. Mehrfach hatte er sich zunächst selbst kosmetischen Operationen unterzogen und Korrekturen auch am eigenen Gesicht vorgenommen. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der 31-Jährige an Dysmorphophobie leidet. Er halte sich für hässlich und entstellt. Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung wurde diagnostiziert. Diese psychischen Erkrankungen wirkten sich nach Angaben der Richterin strafmildernd aus. Sie empfahl dem Mann, im Gefängnis psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Den Wunsch nach einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnte das Gericht schließlich ab. Der Mann hatte von Kokainsucht berichtet, Gutachter jedoch keine Abhängigkeit festgestellt. »Seien Sie froh, dass bei Ihnen keine Unterbringung angeordnet werden muss«, sagte die Richterin zum Angeklagten. Der Aufenthalt dort sei im Unterschied zur Haft nämlich zeitlich nicht begrenzt. _ Z AEND.DE, 28.7.2015 KR ANKENGELDBEZUG KASSE GNADENLOS D er Fall: Ein 27-jähriger Patient, Familienvater, arbeitsunfähig nach zweimaliger Hüftgelenksoperation, auf dem Wege der Besserung, bezieht Krankengeld. Der letzte Auszahlungsschein weist eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 25. Juni aus. Der Patient kommt am 26. Juni in die Praxis. Die Untersuchung ergibt eine weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit, die entsprechend bescheinigt wird. Der Patient legt den Auszahlungsschein der Krankenkasse vor. Die teilt ihm mit, dass er ab dem 26. Juni kein Krankengeld mehr bekomme, da die Arbeitsunfähigkeit mit dem 25. Juni geendet habe. Die vorgelegte Bescheinigung sei irrelevant; er hätte sich, damit das Krankengeld hätte weiterlaufen können, bereits am 25. Juni beim Arzt vorstellen müssen. Telefonat mit der AOK-Niedersachsen. Nach dreieinhalb Minuten in der Warteschleife mit verbalem Gesülze (»Ihr Anruf ist uns wichtig.« »Wir sind immer für Sie da.«) erfahre ich, dass der Patient ab dem 26. Juni »gar nicht mehr in der AOK Niedersachsen versichert« sei. Wie das? Antwort: Mit Auslaufen der Krankengeldzahlung ende die Mitgliedschaft, der Patient müsse sich jetzt bei der ARGE als arbeitssuchend melden, von dort aus werde er dann wieder krankenversichert. Eine gesetzliche Krankenkasse schmeißt ein Mitglied ein- fach raus? Meinem Einwand, dass die Kontinuität der Krankenbescheinigung doch zu 100 Prozent gewahrt sei, da zwischen dem Ende der letzten Krankengeldauszahlungsphase am 25. Juni (24 Uhr) und dem 26. Juni (0 Uhr) nicht eine 10.000stel Sekunde liege, wird entgegnet, dass das nun einmal die Rechtslage sei. Fassungslos bitte ich um ein Gespräch mit der Geschäftsführerin Frau S. Diese ruft auch prompt zurück. Sie könne meine Entrüstung verstehen, sei »emotional voll auf meiner Seite« – aber: Die höchstinstanzliche Sozialgerichtsrechtsprechung fordere einen Tag »Überlappung« bei der Krankengeldbescheinigung, um deren Fortbestand zu erhalten. Auf meinen Einwurf, dass für meinen Patienten nun eine durchaus dramatische Zwangslage entstehe, indem er und die Familie ohne Vorwarnung keinen Versicherungsschutz mehr haben, kommt wieder der Hinweis auf die ARGE . Die hat aber bereits abgewinkt, ein arbeitsunfähiger Patient werde gar nicht aufgenommen. Nun stand bereits in der Zeitung, dass diese abstruse Regelung zum 1. Juli gesetzlich geändert werde. Frau S. bekräftigt das sogar: Insbesondere auf Initiative der AOK Niedersachsen sei die Revision des Gesetzes auf den Weg gebracht worden. »Leider« werde das mit dem 1. Juli nicht klappen; die Neuregelung werde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz vermutlich erst zum 1. August in Kraft treten. Ich erwidere, dass eine schon praktisch beschlossene Neuregelung doch auch heute schon faktisch greifen müsse, um solche unverhältnismäßigen Härten zu vermeiden. Das kann Frau S. nicht akzeptieren, da dann eine Ungleichbehandlung zu anderen, ähnlich gelagerten Fällen vorläge. Mich erinnert das an einen DDR-Richter im Oktober 1989, der – bereits wissend, dass die Mauer in Berlin gefallen ist – noch Menschen wegen »Republikflucht« verurteilte. Die AOK Niedersachsen kann dem Patienten also nicht weiterhelfen. Gnadenlos? Ist das nun kafkaeske Hilflosigkeit »vor dem Gesetz«? Ist das »politisch korrektes« Verhalten? Ist das GKV-Kostenminimierung oder ein immanenter Systemzynismus der GKV ? Dr. med. Rudolf Mengersen, Hausarzt _ DEUT SCHE S ÄR Z TEBL AT T, JG. 112, HEF T 29-30, 20. JULI 2015/ ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 481 VERBRAUCHERTÄUSCHUNG PKV-VERBAND GEHT GEGEN BILLIGANGEBOTE BEI DER KR ANKENVERSICHERUNG VOR Irreführende Werbung für günstige Krankenversicherungen ist dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV ) offenbar ein Dorn im Auge. Wie Verbandschef Volker Leienbach am 27.7.2015 erklärte, werde seit einigen Monaten juristisch dagegen vorgegangen »D as juristische Vorgehen des PKV -Verbandes gegen irreführende Billigangebote zeigt Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband fünf Unterlassungserklärungen vor«, heißt es aus Berlin. Bisher habe der Verband acht bundesweite Anbieter abgemahnt, deren irreführende Werbung das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt habe. »Denn fragwürdige Werbetricks à la ‚PKV ab 59 Euro‘ haben mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung nichts zu tun und schaden dem Ruf der gesamten Branche«, so Leienbach. Eine Abfrage bei PKV-Mitgliedsunternehmen habe ergeben, dass kein Tarif bekannt sei, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung zu den genannten Billigst-Beiträgen bietet. »Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind sie an enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen«, etwa Studierende oder Beamtenanwärter. »Sie werden in der Regel auch speziell kalkuliert, zum Beispiel ohne Alterungsrückstellungen, und entsprechen somit nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.« Bei vielen »Lockvogel-Anzeigen« seien Abmahnungen jedoch nicht erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen Internetadressen im Ausland versteckten. »Hier drängt sich der Verdacht auf, dass Adressenhändler am Werk sind. Manche Anzeigen führen direkt zu Fragebögen, auf denen persönliche Daten gesammelt werden«, so Leienbach. Er kündigte an, dass der PKV-Verband auch weiterhin gegen diese »Verbrauchertäuschungen« vorgehen wird. _ FACHAR Z T.DE, 27.7.2015 482 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 BUNDESTAG 77.500 MENSCHEN NICHT KRANKENVERSICHERT U ngeachtet der Krankenver sicherungspflicht sind in Deutschland hochgerechnet noch immer rund 77.500 Menschen nicht versichert. Das berichtet Ingrid Fischbach, Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, bei einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags. Demzufolge lag die Zahl der Nichtversicherten 2003 noch bei rund 188.000 Fällen, 2011 waren es etwa 137.000. Unter den bis heute nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland sind laut Fischbach viele Ausländer. Eine weitere Gruppe von Nichtversicherten sind Obdachlose und sogenannte kleine Selbstständige, die nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu zahlen. Fischbach merkte an, in einigen Fällen sei den Betroffenen womöglich nicht klar gewesen, dass es mit der vom Gesetzgeber initiierten befristeten Beitragsamnestie eine sehr günstige Rückkehrmöglichkeit in die Krankenversicherung gegeben habe. Seit April 2007 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Versicherungspflicht, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) seit Anfang 2009. Wer der Versicherungspflicht verspätet nachkam, musste zunächst zusätzlich zu den offenen Beiträgen einen Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent pro Monat zahlen. Dies führte zu einer enormen Anhäufung von Beitragsschulden. In der Folge beschloss der Bundestag 2013 das »Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung«. Das beinhaltete eine Stichtagsregelung, wonach Nichtversicherte, die bis Ende 2013 bei einer Krankenkasse eine Mitgliedschaft beantragten, von Säumniszuschlägen und Altbeiträgen befreit wurden. Wer sich erst ab 2014 versicherte, musste Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent entrichten. Zudem sollten die Kassen den Neuversicherten die nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen. In der PKV wurde ein Notlagentarif eingeführt. _GERECHT – GERECHT-GE SUNDHEIT.DE, 8.7.2015 GESUNDHEIT UNTER SELBSTKONTROLLE STUDIE DER UNIVERSITÄT BIELEFELD: JEDER DRIT TE STUDIERENDE IN DEUTSCHL AND KONTROLLIERT SEINE GESUNDHEIT ONLINE D ie Smartwatch erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, sich mehr zu bewegen, Fitness-Apps schlagen Übungen vor, das Smartphone zeichnet Herzfrequenz und Kalorienverbrauch auf: Einer der am stärksten wachsenden Bereiche bei den Smartphone-Anwendungen ist die Gesundheit. Mehr als 100.000 Apps beschäftigen sich mittlerweile mit Gesundheits- oder Medizinthemen. Ein Forscherteam der Universität Bielefeld hat jetzt untersucht, wie Studierende bundesweit Gesundheits- und Medizin-Apps nutzen. Die Ergebnisse der Bielefelder Studie zeigen, dass ein Drittel der Befragten gesundheitsbezogene Applikationen (Apps) auf ihrem Smartphone nutzt. Über 70 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer kontrollieren ihr tägliches Bewegungspensum oder ihr Schlafverhalten in der Nacht. Jeder Zweite setzt die Apps während des Sports ein, etwa um die Herzfrequenz oder Laufstrecken aufzuzeichnen. Weniger im Fokus der jungen Zielgruppe stehen dagegen Applikationen, die einen konkreteren Bezug zu medizinischen Themen haben – zum Beispiel Ärzteregister, Apps zur Stressbewältigung oder zur Online-Vernetzung unter Patientinnen und Patienten. Laut Studie nutzen angehende Akademikerinnen und Akademiker die Programme, um ihren Gesundheitszustand besser einschätzen zu können und um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Dabei wünschen sich 78 Prozent künftig, dass Ärztinnen und Ärzte sie beraten, wie sie die Technik richtig einsetzen können. Gleichzeitig zeigen sie sich in der Theorie höchst sensibel für Fragen des Datenschutzes. Über 90 Prozent erwarten hier eine Sicherung der Qualität von Gesundheits-Apps und Informationen darüber, wie ihre Gesundheitsdaten verwendet werden. Gerade hierbei kommen die Bielefelder Forscherinnen und Forscher zu erstaunlichen Ergebnissen. Steht ein junger Erwachsener vor der Wahl, eine Gesundheits-App zu installieren und zu DIES & DAS ● nutzen, sind die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes nicht mehr das Ausschlaggebende. Viel entscheidender sei, so Dockweiler, wie groß der Gesundheitsgewinn eingeschätzt wird, wie andere Nutzerinnen und Nutzer sowie Freundinnen und Freunde die App bewerten und ob anfallende Kosten selber zu tragen sind. Christoph Dockweiler: »Gerade mit Blick auf Risiken wie den Datenmissbrauch zeigt sich hier ein bemerkenswerter Verdrängungsprozess, der allerdings auch damit einhergeht, dass das bisherige Wissen der Nutzerinnen und Nutzer zu gering ist. Gerade mal jeder Dritte fühlt sich ausreichend informiert über die potenziellen Risiken der Nutzung.« Quelle: www.uni-bielefeld.de –MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015 CHRISTIAN DÜRR: ARBEITSVERMITTLUNG VON FLÜCHTLINGEN ERFOLGREICH – MODELLPROJEKT AUS HANNOVER SCHNELL AUSWEITEN D er Vorsitzende der FDP -Fraktion, Christian Dürr, lobt das Modellprojekt der Agentur für Arbeit Hannover zur schnellen Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeit. »Die Agentur für Arbeit zeigt in Hannover, dass es sich lohnt, sich besonders um die Arbeitsvermittlung von Flüchtlingen zu kümmern. Die allermeisten der Menschen, die aus dem Nahen und Mittleren Osten oder Afrika zu uns kommen, bringen Qualifikationen mit. Mit intensiven Deutschkursen, Hilfe bei der Anerkennung von Qualifikationen und auch Beratung der Arbeitsgeber ermöglicht die Agentur für Arbeit den Flüchtlingen einen Start ins neue Leben bei uns. Das ist vorbildlich«, so der der FDP-Fraktionschef voll des Lobes. Es ist Dürr zufolge wichtig, die Erfahrungen dieses Modellprojekts jetzt schnell für möglichst viele Arbeitsagenturen nutzbar zu machen. Überall in Deutschland warteten Menschen, die vor Verfolgung und Not geflohen sind, sehnlichst darauf, sich durch Arbeit ein neues Leben aufbauen zu können. Dürr: »Deutschland erlebt eine Welle der Hilfsbereitschaft gegenüber den vielen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak oder Afrika. Damit diese Welle nicht abreißt, ist es entscheidend, dass die deutsche Bürokratie niemanden zur Untätigkeit und zum Nichtstun zwingt. Die Menschen, die zu uns kommen, wollen kein geschenktes Geld – sie wollen eine Chance auf ein neues Leben.« Dass junge Zuwanderer voller Tatendrang im alternden Deutschland schnell arbeiten dürfen und können, ist Dürr zufolge ohnehin im besten nationalen Interesse. Hintergrund: Das Modellprojekt »Early Intervention – Jeder Mensch hat Potenzial« der Agentur für Arbeit in Hannover hat heute eine erste positive Zwischenbilanz. Ziel ist es, durch intensive Betreuung qualifizierte Flüchtlinge mit guter Bleiberechtsperspektive schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Für die FDP-Fraktion ist der schnelle Zugang zum Arbeitsmarkt seit langem der entscheidende Schlüsselaspekt der Flüchtlingspolitik. _ PRE SSEINFORMATION DER FREIEN DEMOKR ATEN IM L ANDTAG NIEDER S ACHSEN, 4.8.2015 ZAHNMEDIZIN IST 5000 JAHRE ÄLTER ALS GEDACHT D er älteste Nachweis für einen zahnmedizinischen Eingriff stammt aus dem Jungpaläolithikum, wie Wissenschaftler der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, der Universität Bologna und der Universität Ferrara herausfanden. Das Forscherteam untersuchte den kariösen Backenzahn eines 14.000 Jahre alten Individuums, dessen Überreste 1988 in der Felshöhle von Riparo Villabruna in Norditalien gefunden wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass das Loch im Zahn mit einer kleinen spitzen Steinklinge bearbeitet wurde. Der Nachweis ist somit rund 5000 Jahre älter, als die in Pakistan entdeckten Backenzähne mit Bohrlöchern aus dem Neolithikum. Auch steinzeitliche Jäger und Sammler hatten schon ein Problem mit faulenden Zähnen, das sich mit dem Einzug von Ackerbau und Viehzucht sowie der damit verbundenen veränderten Ernährung ausgebreitet hat. Nachweise für vorzeitliche Zahnbehandlungen sind äußerst selten. Die bisher ältesten Funde stammen aus der Jungsteinzeit, dem Neolithikum, vor rund 9000 Jahren. »Doch der Backenzahn aus Villabruna beweist, dass es bereits vor mindestens 14.000 Jahren, in der jüngeren Altsteinzeit, erste Eingriffe an kariösem Zahngewebe gab«, erklärt PD Dr. Ottmar Kullmer, Mitautor der Studie sowie Experte für Evolution und Funktionsmorphologie von Urmenschen-Zähnen im Senckenberg Forschungsinstitut in Frankfurt am Main. _ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015 E-BOOK »PRAXISGRÜNDUNG – DER WEG IN DIE FREIBERUFLICHKEIT« S eit Jahrzehnten unterstützt die BZÄK Zahnärzte mit einem Ratgeber rund um die Praxisgründung, der wiederkehrend aktualisiert wird. Die Broschüre »Praxisgründung – Der Weg in die Freiberuflichkeit« wurde aktuell neu aufgelegt. Grundlegend überarbeitet berücksichtigt sie zahlreiche neue gesetzliche Grundlagen. Von Abrechnung bis Zulassung finden Berufsanfänger und Praxisgründer in der Publikation zahlreiche Hilfestellungen und Informationen. Die Broschüre ist als Online-Version sowohl als PDF als auch als E-Book verfügbar und steht ab sofort auf der Homepage der BZÄK . _ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015 FEHLENDER BÜRGERDIALOG DER BUNDESREGIERUNG N ur für ein Drittel der Deutschen wird Deutschland »vom Willen der Bürger her« regiert. 63 Prozent sind gegenteiliger Meinung. Selbst Anhänger der Regierungsparteien (38:62) urteilen in dieser Frage nicht wesentlich anders. Dies ist kein gutes Votum für die »Bürgernähe« der GROKO, obwohl ein besseres als in 2011 für Schwarz-Gelb: Vor dreieinhalb Jahren erhielt die damalige Bundesregierung das Prädikat »bürgerorientiert« nur von jedem Fünften (21 Prozent). Gut drei Viertel (77 Prozent) sprachen ihr dies damals ab – so, wie auch die französische und die britische Regierung von ihren Bürgern damals beurteilt wurden (die internationalen Ergebnisse 2015 werden in Kürze vorliegen). _ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 483 PRESSE & MEDIEN HANNOVER HEBAMMEN SOLLEN FLÜCHTLINGSFAMILIEN HELFEN F amilienhebammen sollen in Niedersachsen den Tausenden Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern in praktischen und sozialen Fragen des Alltags zur Seite stehen. Dafür setzt sich die Stiftung Eine Chance für Kinder ein. Mindestens 3000 Flüchtlingsfamilien brauchten diese Hilfe von ausgebildeten Fachkräften, sagte der Stiftungsvorsitzende Adolf Windorfer. _ DIE WELT, 31.7.2015 FR ANKREICH 560.000 JAHRE ALTER ZAHN ENTDECKT C amille, 16-jährige französische Hobby-Archäologin, hat bei Ausgrabungen einen rund 560.000 Jahre alten Zahn gefunden. Camille und ein anderer freiwilliger Helfer fanden den Zahn in der berühmten Ausgrabungsstätte im südfranzösischen Tautavel, wie die Paläontologin Amelie Viallet sagte. Es handle sich um einen »bedeutenden Fund«, schließlich seien in Europa nur sehr wenige menschliche Fossilien aus dieser Zeit entdeckt worden. Laut Viallet ist der Zahn rund 100.000 Jahre älter als der sogenannte Tautavel-Mensch, dessen Überreste in der Region gefunden worden waren. _ DIE WELT, 29.7.2015 NICHTS ALS KOSTEN KOMMENTAR von Gabi Stief E in Berufsstand positioniert sich – gut so! Die Pflegekräfte sind schließlich die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, ohne dass sich dies bislang in der öffentlichen Wertschätzung niederschlägt. Aber, Hand aufs Herz, ist eine Pflegekammer tatsächlich der richtige Weg? Lohnt der enorme Einsatz an Geld und persönlichem Engagement? Eine Kammer löst keines der drängenden Probleme. Sie kann weder bei der Bezahlung noch bei den Arbeitsbedingungen mitreden. Sie wird zwar bei neuen Gesetzesinitiativen angehört, aber das garantiert noch lange nicht, dass die Pflege 484 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 künftig besser dasteht. Sicher ist dagegen, dass ein kostspieliger Verwaltungsapparat mit vielen Funktionären aufgebaut wird, der von allen Pflegefachkräften mit teilweise kleinen Gehältern bezahlt werden muss. Mag sein, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber aus Eigennutz und zum Schutze eigener Pfründe die Kammer-Idee ablehnen. Dennoch haben sie die besseren Argumente. _ HA Z, 29.7.2015 GESUNDHEITSBRANCHE IST DER GRÖSSTE ARBEITGEBER H annover. In der niedersächsischen Gesundheitsbranche arbeiten mehr als 580.000 Menschen. »Sie zählt zu den stärksten Wirtschaftszweigen in Niedersachsen, wir haben hier ein riesiges Potenzial für die Schaffung weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze«, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am 6.8.2015 in Hannover. Der Anteil der Erwerbstätigen am Arbeitsmarkt betrage 15,1 Prozent und hege damit beispielsweise deutlich vor der Automobilfertigung Größtes Unternehmen ist dabei die Medizinische Hochschule Hannover mit mehr als 8000 Mitarbeitern und einer Wertschöpfung von rund 430 Millionen Euro. _ HA Z, 7.8.2015 ERFOLG BEI DER SUCHE NACH EINEM MERS-IMPFSTOFF WISSENSCHAFTLER ENTDECKEN ANTIKÖRPER, DIE VOR AUSBRUCH DER LUNGENERKR ANKUNG SCHÜTZEN Gwendolyn Dorow V or gut zwei Monaten meldeten die Gesundheitsbehörden den ersten Mers-Fall in Südkorea. Dann ging alles sehr schnell. Das Virus breitete sich aus, binnen kurzer Zeit steckten sich 187 Personen an. 36 von ihnen starben. Fieberhaft wurde die Suche nach einem Medikament oder einem Impfstoff vorangetrieben, um zu verhindern, dass die Infektionskrankheit sich weiter ausbreitet. Jetzt ist es Forschern gelungen, einen Antikörper gegen das Middle East Respi- ratory Syndrom Coronavirus (Mers-CoV) zu isolieren. Das ist ein erster Schritt für die Entwicklung eines Therapeutikums. Davide Corti und seine Kollegen von der Universitä della Svizzera Italiana berichten im Journal »PNAS «, dass sie in nur vier Monaten einen Antikörper gegen Mers-CoV aus Zellen einer infizierten Personen gewinnen konnten. Dieser Antikörper, LCA60 genannt, verhindert, dass das Virus in eine Zelle gelangt. Es blockiert den Rezeptor, also die »Eingangstür«, über die das Virus normalerweise in die Zelle gelangt. Das Besondere sei, so die Forscher, dass der Antikörper sowohl prophylaktisch genutzt werden könne, also auch für die Therapie von bereits infizierten Personen. In einem Mausexperiment verabreichten die Forscher mit Mers-CoV infizierten Mäusen unterschiedliche Dosen des Antikörpers. Einige Mäuse wurden einen Tag vor der Infektion »geimpft«, anderen spritzten die Forscher den Antikörper erst einen Tag nach der Infektion. In fast allen Mäusen war das Virus nach fünf Tagen nicht mehr nachweisbar. Mers wurde erstmals im Juni 2012 auf der arabischen Halbinsel nachgewiesen. Es scheint vor allem von jungen Dromedaren auf den Menschen übertragen zuwerden. In Saudi-Arabien und Afrika werden Dromedare häufig als Nutztiere gehalten. Deshalb ist der Übersprung von den Tieren auf Menschen hier leicht moglich. In einer Studie konnten Forscher zeigen, dass die Dromedare in diesen Ländern tatsächlich Antikörper gegen Mers in sich tragen. Sogar in Gewebeproben aus den 80er-Jahren wurden Antikörper gefunden. Das bedeutet, dass das Virus schon länger in den Tieren kursiert. Dass es auch auf Menschen überspringen kann, war bis 2012 nicht bekannt. Zudem war unklar, ob ein infizierter Mensch es an andere Menschen weitergeben kann. Nicht erst der Mers-Ausbruch in Südkorea hat dies bestätigt. Die Gefahr, dass Reisende das Virus von den Ursprungsländern im arabischen Raum auch in andere Länder oder sogar Kontinente mitbringen, besteht weiter. In Südkorea war ein erkrankter Patient zu spät isoliert worden, weshalb er sehr viele Menschen ansteckte. Sollte der Antikörper LCA60 halten, was die Forscher versprechen, so besteht immerhin die Hoffnung, dass bald ein Me- dikament oder sogar ein Impfstoff gegen die Lungenerkrankung hergestellt werden kann. _ DIE WELT, 4.8.2015 DIE NEUGIER DES DR. APP MIT RISIKEN UND NEBEN WIRKUNGEN: GESUND HEITS PROGR AMME SOLLEN BEI KR ANK HEITEN WIE DEPRESSION ODER DIABETES HELFEN. VERBR AUCHER SCHÜTZER WARNEN SEIT L ANGEM VOR EINEM MISSBR AUCH DER DATEN − JETZT SCHL ÄGT AUCH DIE POLITIK AL ARM Von Markus Balser B erlin – Sie messen den Puls, rechnen den Kalorienverbrauch aus, erinnern an die nächste Untersuchung, managen den Ernährungsplan für Diabetiker und helfen beim Umgang mit Depressionen. Gesundheits- und Medizin-Apps, kleine Programme auf dem Handy, geben vielen Deut sehen in kritischen Momenten Tipps oder nehmen ihnen lästiges Rechnen ab. Die digitalen Helfer sind längst weitverbreitet. Jeder Fünfte hat laut einer aktuellen Studie des Universitätsklinikums Freiburg eine solche Anwendung auf sein Smartphone geladen. Entstanden ist damit auch ein gigantischer Markt: Rund 400 000 Apps sind im Angebot. Jeden Monat kommen 1000 hinzu. Bis 2017 soll sich der Markt im Vergleich zu 2013 auf 24 Milliarden Euro verzehnfachen. Doch mit dem Angebot und der Nachfrage wachst auch die Sorge. Denn die Nutzer müssen bisher mit Risiken leben. Oft gibt es Kritikern zufolge keine oder nur wenige Kontrollmöglichkeiten darüber, ob die angebotenen Informationen tatsächlich korrekt sind und ob sie aus unabhängigen, verlässlichen Quellen stammen. Der Studie der Uni Freiburg zufolge finden sich bei den wenigsten Apps Angaben über die Quelle der Informationen. Gerade mal jede vierte Vorsorge- oder Impf-App liefere diese Angaben. Bei den Diabetes Programmen sind es sogar nur vier Prozent. Parlamentarier warnen: Gesundheits-Apps haben Risiken und Nebenwirkungen Auch Gesundheitspolitiker in Deutschland halten den Wildwuchs für ein ernstes und immer drängenderes Problem. »Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – dieser gute Rat verhallt bei Gesundheits-Apps im Netz«, sagt Gitta Connemann, die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU -Fraktion im Deutschen Bundestag der Süddeutschen Zeitung. »Natürlich bieten sie Chancen. Aber Gesundheits-Apps haben auch Risiken und Nebenwirkungen.« Eine fehlerhafte App könne fatale Folgen für die Gesundheit der Anwender haben. Angesichts immer neuer Hiobsbotschaften über den Missbrauch von Daten im Netz treibt Parlamentarier der Regierungsparteien derzeit vor allem ein Thema um: »Gesundheitsdaten sind ein sensibles Gut – mit großem Marktwert. Sie verdienen höchsten Schutz. Der Datenschutz im Netz ist aber löchrig«, warnt Connemann. Im Klartext: Die Daten könnten für kommerzielle Zwecke genutzt werden, die nicht im Sinne des Nutzers sind. Klar ist: Viele Apps legen einen enormen Datenhunger an den Tag, ohne allzu viel über die Motive und die Qualifikation ihrer Anbieter preiszugeben, urteilen auch die Autoren Ursula Kramer und Martin Lucht aus Freiburg. Schließlich winken Geschäfte. Unternehmen dürften die Informationen einiges wert sein. So würden viele Daten etwa Krankenkassen Rückschlüsse auf und Prognosen zur Gesundheit des Nutzers erlauben. Sie könnten sie nutzen, um Leistungen zu gewähren oder zu verweigern. Deutsche Gesundheitspolitiker wollen deshalb den Druck auf die Europäische Kommission erhöhen, schnell härtere und konsequentere Regeln festzulegen. »Wir brauchen verbindliche Standards für Klarheit und Sicherheit. Nur so ist ein umfassender gesundheitlicher Verbraucherschutz gewährleistet«, sagt Connemann. »Gefordert ist hier die EU. Denn das Netz kennt keine Ländergrenzen.« Die Programme sollen künftig ein Impressum haben und Angaben zum Urheber machen Doch ein erster Vorstoß Brüssels ruht bisher, zum Unverständnis deutscher Abgeordneter. Geht es nach dem Willen deutscher Parlamentarier, müssen Anbieter in Zukunft einen ganzen Katalog von Auflagen erfüllen. Demnach soll jede App ein Impressum haben, verpflichtende Angaben zum Urheber und zur Aktualität der Informationen machen. Die App sollte zudem eine Datenschutzerklärung, Kontaktmöglichkeiten enthalten – und die Finanzierung offenlegen. Nur so kann die Quelle auch überprüft werden. Zwar unterliegen Medizintechnik-Apps schon jetzt strikten Vorgaben. Wer als Anbieter dagegen den Kunstgriff wählt, eine Gesundheits-App anzubieten, hat es schon viel leichter. Auch Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist auf das Thema Apps aufmerksam geworden. »Überlegungen, mithilfe des Smartphones, eines Tablets oder einer Smartwatch mit einer integrierten Gesundheits-App den Krankenkassen den jeweiligen Fitnesszustand des Versicherten zu übermitteln«, sehe sie »sehr kritisch«, heißt es in ihrem Tätigkeitsbericht. Ein Versicherer hatte solche Pläne angekündigt. Sie werde die Entwicklung in den nächsten Jahren im Auge behalten. Und die dürften einen neuen Schub bei den technischen Möglichkeiten bringen. Denn längst sind ganz neue Entwicklungen geplant. Start-ups arbeiten an noch weitreichenderen Anwendungen per App. Beispiel Kalifornien: Die US -Firma Proteus Digital Health lasst Patienten eine mit Sensoren gespickte Pille schlucken. Messwerte werden dann über ein Pflaster direkt aus dem eigenen Körper geliefert natürlich via App an ein Smartphone. _ DIE WELT, 3.8.2015 STATISTIK: JEDER VIERTE ARZT IST ÜBER 60 JAHRE ALT D ie Ärzteschaft wird immer älter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in der vergangenen Woche bekanntgab, waren Ende 2013 fast zwei Drittel aller niedergelassenen Ärzte mindestens 50 Jahre alt. Ein Viertel war sogar 60 Jahre oder älter. In der Altersgruppe der über 50-jährigen waren Psychotherapeuten (69 Prozent) sowie Zahnärzte und Kieferorthopäden (50 Prozent) überdurchschnittlich stark vertreten. _ F VDZ AK TUELL, 1.9.20105 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 485 TERMINE · FORTBILDUNG 16.9.2015 Niedersachsen Anmeldeschluss in allen Bezirksstellen der Zahnärztekammer Niedersachsen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte 19.9.2015 Bremen 9. Zahnärztetag und Prophylaxe-Kongress Niedersachsen / Bremen, Infos unter: www.zkn.de 26.9.2015 Hannover id infotage dental, Infos unter: www.infotage-dental.de 30.9. – 1.10.2015 München Europäischer Gesundheitskongress München 2015: Ökonomisierung: Ein vermeidbarer Trend? 8. – 10.10.2015 Bonn Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte 16. – 17.10.2015 Hannover Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen 22. – 24.10.2015 München 56. Bayerischer Zahnärztetag »Kieferorthopädie und Kinderzahnheilkunde« 28.10.2015 Hannover Tag der Akademie 6. – 7.11.2015 Hannover Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen 6. – 8.11.2015 Dessau Jahreshauptversammlung von Dentists for Africa Deutscher Ärztinnenbund e.V. Gruppe Braunschweig Termine 2. Halbjahr 2015 Donnerstag, 8.10.2015, 19.30 Uhr Restaurant Al Duomo (im Hotel Deutsches Haus) Vortrag von Frau Ines Eder / Frau Cathrin Burs, Vorstandsmitglied der Apothekerkammer: »Athina« (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken) Was können Apotheker zur Arzneimittelversorgung unserer Patienten beitragen? Zertifizierungspunkte sind beantragt. Anmeldung erbeten. Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldungen an Frau Dr. med. Dagmar Berkling, Tel. (0 53 31) 18 39, Fax (0 53 31) 92 57 02, E-Mail: [email protected] 7. Weimarer Forum vom 25. bis 27. September 2015 Zum siebten Mal lädt das ZoRA KompetenzNetzwerk des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zum Weimarer Forum ein. Unter dem Motto »Konzentration schaff t Perspektiven« diskutieren Zahnärztinnen vom 25. bis 27. September 2015 in der Goethestadt »A ls Einzelkämpfer in der Praxis weiß man nicht immer, ob die eigene Perspektive die richtige ist. Der Schlüssel zum Erfolg ist der Austausch mit anderen. Durch neue Blickwinkel ergeben sich andere Perspektiven. Im Fall von ZoRA richtet sich das Angebot schwerpunktmäßig an Frauen«, betont die FVDZ-Bundesvorsitzende und Initiatorin des Weimarer Forums, Kerstin Blaschke. Passend zum Motto haben die Teilnehmer in diversen Workshops, Vorträgen und Referaten rund um 486 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Zahnmedizin, Recht und Betriebswirtschaft drei Tage lang die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Zu den fachlichen Höhepunkten gehört das Erfolgsforum »Zwei Blickwinkel – ein Ziel«, bei dem erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Berufseinsteiger und Studierende die ökonomischen Fragen der Praxisübergabe und -übernahme besprechen. Weiterhin geben Experten Einblick in das Feld der energetischen Psychotherapie und berichten über den Einfluss von Umwelt und Gentechnik auf die Zahngesundheit. Der Vortrag einer Kör- persprache-Spezialistin über die Bedeutung von unterschiedlichen Gesten rund um den Globus rundet den Kongress ab. In Kooperation mit der Deutschen Bahn bietet der FVDZ erstmals ein Veranstaltungsticket an. Ab 99 Euro können Teilnehmer aus ganz Deutschland die Hin- und Rückreise antreten. Das vollständige Programm, Informationen zu den Referenten und Details zur Anmeldung finden Sie unter www.zora-netzwerk.de. Zahnmedizinische Akademie Niedersachsen SEMINARPROGRAMM Zahnärztekammer Niedersachsen Zeißstraße 11a · 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-311 · Telefax (05 11) 8 33 91-306 Ansprechpartnerin: Marlis Grothe FOTO: ZKN-ARCHIV Grundlagen der lichthärtenden Glasfasertechnik in der ästhetischen Zahnheilkunde Fasertechnologie ist aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken. Verwendet werden sie in Form von Karbon-, Kevlar- oder Glasfasern u. a. beim Bau von Flugzeugen, Schiffen, Autos, Surfbrettern und Kabeln. Als Einzelfaser ist Glasfaser biegsam sowie geschmeidig, als Faserbündel oder Matte eingebettet in eine Kunststoffmatrix nach Lichtaushärtung bei geringem Gewicht extrem belastbar. Da Glasfasern darüber hinaus durchsichtig sind, eignen sie sich ausgezeichnet für die ästhetische Zahnheilkunde. Sie sind silanisiert sowie gebondet und bilden in der Einbettung in Kompositmaterial, nach Lichthärtung ohne Trennschicht, ein Molekül – ein Laminat. Dies gewährleistet beste physikalische Werte bei Belastung, gute Resistenz in der Mundflora und eine hohe Dr. Wolfraam Bücking Polier- und Gestaltbarkeit in Ästhetik und Funktion. In der ästhetischen Zahnmedizin von heute werden Glasfasern in direkter und indirekter Technik angewandt. In diesem Handson Kurs sollen mit dem Hightech- Glasfasersystem DENTAPREG folgende Indikationen in ausgeklügelter Technik vorgestellt, demonstriert und an Modellen schrittweise in kleinen Gruppen praktisch erarbeitet werden: Direkte Technik ●ästhetische PA -Schienungen von gelockerten Zähnen – intradental, interinzisal und extern ●ästhetische unsichtbare Retentionach kieferorthopädischer Behandlung ●Verstärkung von Kompositfüllungen ● provisorische Spontanbrücken mit extrahiertem Zahn ● Stiftaufbauten mit Glasfaserwurzelstiften ● Platzhalter im Wechselgebiss ● parapulpäre Stiftaufbauten mit Miniglaspins ●Verstärkung von Kunststoffprothesen nach Bruch ●Verstärkung provisorischer Brücken Semidirekte Technik ●Brücken als Langzeitprovisorium ●Marylandbrücken ●Inlaybrücken ●Verstärkung von Kunststoffprothesen Indirekte Technik ● Inlay-Onlay-Brücken ● Dauerretainer in der Kieferorthopädie ● Aufbissschienen in der Funktionstherapie ● Prothesenbasis-Fasergerüste als Modellgussersatz ●metallfreie Teleskopprothesen auf Zirkon-Innenteleskopen Referent: Dr. Wolfraam Bücking Freitag, 16.10.2015, 14:00 – 19:00 Uhr/Samstag, 17.10.2015, 9:00 – 17:00 Uhr/ Kursgebühr: € 635,− Max. 16 Teilnehmer, 14 Fortbildungspunkte nach BZÄK , Kurs-Nr.: Z 1561 7.10.2015 Z 1557 6 Fortbildungspunkte Differentialtherapie des schwachen Implantatlagers in der zahnärztlichen Praxis Dr. Dr. Matthias Kaupe, Düsseldorf Mittwoch, 7.10.2015 von 14.00 bis 19.00 Uhr Seminargebühr: 247,− € 16.10.2015 Z 1560 Dr. Ralf Großbölting, Berlin Freitag, 16.10.2015 von 14.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 94,− € 16./17.10.2015 Z 1561 7.10.2015 Z/F 1558 7 Fortbildungspunkte Dentalfotografie – praktische Übungen und Einstellungsoptimierung, Tipps und Tricks Klaus-Dieter Fröhlich DGPh, Hannover Mittwoch, 7.10.2015 von 14.00 bis 19.00 Uhr Seminargebühr: 99,− € 4 Fortbildungspunkte Praxisnachfolge – strategisch planen, sicher gestalten 14 Fortbildungspunkte Grundlagen der lichthärtenden Glasfasertechnik in der ästhetischen Zahnheilkunde Dr. Wolfram Bücking, Wangen/Allgäu Freitag, 16.10.2015 von 14.00 bis 19.00 Uhr/ Samstag, 17.10.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 635,− € ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 487 24.10.2015 Z 1564 9 Fortbildungspunkte Bezirksstelle Hannover CMD nicht nur aus zahnärztlicher Sicht oder Was muss bei der Diagnostik und Therapie der CMD (ganzheitlich) berücksichtigt werden, um erfolgreich zu behandeln? Dr. Kai Petrik Worch, M.S. (USA), Waldstr. 1, 30823 Garbsen; Tel. (0511) 8 33 91-190/-191 Mit praktischen Übungen Ort: Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1 − 3, 30175 Hannover Ehrenprof. Uni. Nanjing TCM Dr. Winfried Wojak, Horn-Bad Meinbach Samstag, 24.10.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 225,− € 30.9.2015, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr Wirbel knacken, Ohren sausen – Die Halswirbelsäule im Berufsalltag des Zahnarztes Referentin: Dr. Petra Kramme, Hannover 11.11.2015, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr 24.10.2015 Z 1565 9 Fortbildungspunkte Kinder- und Jugendzahnheilkunde kompakt Prof. Dr. Norbert Krämer, Giessen Samstag, 24.10.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 374,− € 31.10.2015 Z 1566 6 Fortbildungspunkte Aus einer guten Praxis eine Spitzenpraxis machen – Praxisführung und Behandlungskonzept Dr. Gernot Mörig, Düsseldorf Samstag, 31.10.2015 von 9.00 bis 16.00 Uhr Seminargebühr: 215,− € 31.10.2015 Z 1567 Ort: Hannover Congress Centrum, Blauer Saal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover Erfolg und Misserfolg parodontischer Therapien und deren Management Referent: Dr. Wolfgang Westermann, Emsdetten Bezirksstelle Oldenburg Dr. Volker Schaper, Burgstr. 11, 27243 Harpstedt, Tel. (0 42 44) 16 71; 30.9.2015, 18:00 Uhr − ca. 21:00 Uhr Ort: Universität Carl von Ossietzky, Ammerländer Heerstr. 114 −118, 26129 Oldenburg 9 Fortbildungspunkte Minimalinvasive vollkeramische Rekonstruktionen: Praxis und Wissenschaft Prof. Dr. Petra Gierthmühlen, Freiburg Samstag, 31.10.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 474,− € Begründung zahnärztlicher Leistungen Referent: Frank Ihde, Hannover 11.11.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:30 Uhr Ort: Universität Carl von Ossietzky, Ammerländer Heerstr. 114 − 118, 26129 Oldenburg ABC der Schienentherapie Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, Greifswald TERMINE IN DEN BEZIRKSSTELLEN Bezirksstelle Osnabrück Dr. Nicola Witte, Wittekindstr. 1, 49134 Wallenhorst, Tel. (0 54 07) 8 57 53 55; 10.10.2015, 9:00 Uhr – ca. 12:00 Uhr Bezirksstelle Braunschweig Dr. Harald Salewski, Kattowitzer Str. 191, 38226 Salzgitter Tel: (0 53 41) 8 48 30; 30.9.2015, 19:00 Uhr – ca. 21:30 Uhr Ort: Hochschule Ostfalia für angewandte Wissenschaften Salzdahlumer Str. 46, 38302 Wolfenbüttel Thema des Vortrags: Diagnose und Therapie von Mundschleimhauterkrankungen Referent: Prof. Dr. Torsten W. Remmerbach, Leipzig 4.11.2015, 19:00 Uhr – ca. 21:30 Uhr Ort: Hochschule Ostfalia für angewandte Wissenschaften Salzdahlumer Str. 46, 38302 Wolfenbüttel Ort: Steigenberger Hotel Remarque, Natruper-Tor-Wall 1, 49076 Osnabrück Fit für die Kinderzahnheilkunde – Besondere Aspekte Referent: Prof. Dr. Norbert Krämer, Giessen Bezirksstelle Verden Fortbildungsreferent: Dr. Walter Schulze, Nordstr. 5, 27356 Rotenburg/W., Tel. (0 42 61) 36 65 30.9.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:00 Uhr Ort: Haags Hotel Niedersachsen, Lindhooper Str. 297, 27283 Verden Einführung in das Qualitätsmanagement ABC der Schienentherapie Referenten: Dr. Jürgen Reinstrom, Nordenham Dr. Stefan Liepe, Hannover Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, Greifswald 14.10.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:00 Uhr Bezirksstelle Göttingen Dr. Herbert Betke, Genfstr. 17a, 37079 Göttingen, Tel. (05 51) 6 39 43 Ort: Bezirksstelle Verden der Ärztekammer Nds., Am Allerufer 7, 27283 Verden Parodontitis, Inflammaging und der Alterungsprozess des menschlichen Körpers Referent: Dr. René Sanderink, Rastatt 30.9.2015, 17:00 Uhr – ca. 19:30 Uhr 18.11.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:00 Uhr Ort: Universitätsklinikum Göttingen, Hörsaal 552, Robert-Koch Str. 40, 37075 Göttingen Ort: Haags Hotel Niedersachsen, Lindhooper Str. 297, 27283 Verden Arterielle Hypertonie und Folgeerkrankungen – Wissenswertes für Zahnärzte in der täglichen Praxis Kommunikation mit Eltern und Kindern – Stress oder Chance? Referent: Prof. Dr. Gerhard Anton Müller, Göttingen Referent: Dr. Christian Bittner, Salzgitter 488 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Kieferorthopädische Vortragsreihe 2015/2016 Für Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte Wissenschaftliche Leitung: Veranstaltungsort: Gebühren: Dr. Gundi Mindermann, 1. Vorsitzende des BDK Zahnärztliche Akademie Niedersachsen, Zeißstraße 11 a, 30519 Hannover, Tel. (05 11) 8 33 91-311/313 60,– EUR pro Einzelveranstaltung, 180,– EUR insgesamt bei Buchung aller vier Veranstaltungen. Die Veranstaltungen finden freitags von 19.30 Uhr s.t. bis ca. 22.00 Uhr statt. S 1511 Freitag, 6.11.2015 S 1512 Freitag, 4.12.2015 S 1601 Freitag, 5.2.2016 S 1602 Freitag, 4.3.2016 PROGR AMM Bedeutung der Stellung der unteren Schneidezähne für die kieferorthopädische Behandlungsplanung Referent: Prof. Dr. Andreas Jäger, Bonn Frühbehandlung in der Kieferorthopädie Referent: Dr. Bernd Koos, Rostock Behandlungsergebnisse, Erfolg und Misserfolg, eine kritische Würdigung unter dem Aspekt des Patientenrechtegesetzes und des kollegialen Miteinanders Referentin: Dr. Gundi MIndermann, Bremervörde Therapiestrategien der skelettalen Klasse III – Wann, Was, Wie? Referent: Prof. Dr. Philipp Meyer-Marcotty, Göttingen Anmeldungen bitte schriftlich per Post oder Fax an: Zahnärztliche Akademie Niedersachsen Zeißstraße 11 a 30519 Hannover oder per Fax unter (05 11) 8 33 91-306 ❏ Seminar S 1511 ❏ Seminar S 1512 ❏ Seminar S 1601 ❏ Seminar S 1602 Name: .................................................................................................................................... Anschrift: .................................................................................................................................... Telefon: ...................................................... Unterschrift: .................................................... ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 489 I N F O R M AT I V E P R E S S E - I N F O R M AT I O N E N D E R I N D U S T R I E , F Ü R D E R E N I N H A LT D I E J E W E I L I G E N H E R A U S G E B E R V E R A N T W O R T L I C H Z E I C H N E N DENTALMARKT Wie kann man mit Wasserhygiene Geld sparen? K ostenersparnisse, die eine zeitgemäße Konzeption in Bezug auf das Thema Wasser für eine Zahnarztpraxis erzielen kann, ist in der Dentalbranche weitgehend unbekannt. Die Wasserhygiene spielt bei der Ausgabenreduktion eine tragende Rolle, da sie sämtliche wasserführende Bereiche einer zahnmedizinischen Einrichtung technisch wie rechtlich berührt. Einer der höchsten Kostenposten wird bauartbedingt durch Dentaleinheiten verursacht. Materialwahl von Schläuchen und Verbindern, sowie das Design der Bauteile verhindern eine sehr gute Haltbarkeit und fördern speziell durch Biofilm induzierte Defekte. Die dann oftmals notwendigen Intensiventkeimungen der Einheiten aufgrund von wasserhygienischen Mängeln führen dabei zu hohen Kosten – und das ohne Garantien auf Teile, ohne dauerhafte hygienische Problemlösungen herbeiführen zu können, dafür aber oft verbunden mit Korrosions- oder Degradationsschäden. Alte, aber hochwertige Dentaleinheiten die über keine durch die Trinkwasserverordnung geforderte Sicherungseinrichtung gem. DIN EN 1717 (integrierter freier Auslauf) verfügen, müssen durch neuere Modelle ersetzt werden, da nicht abgesicherte Einheiten schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr betrieben werden dürften. Doch auch einige hundert Euro investiert in jährliche Wasserproben können sich als verbranntes Geld erweisen, wenn beim Vorgang selbst grundlegende Normen missachtet werden und so die erwünschte Rechtssicherheit bei der Dokumentation verloren geht. Hier hilft nur Expertenwissen, das, wie sich in den letzten Jahren herausgestellt hat, oft nicht einmal bei auswertenden Laboren vorausgesetzt werden kann. Demgegenüber steht die Tatsache, dass Bezirksregierungen und Gesundheitsämter den Nachweis verlangen, dass Einheiten ordnungsgemäß aufbereitet, beprobt (DIN EN ISO 19458) und gem. MPG und Trinkwasserverordnung 490 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 betrieben werden. Fehlende Wasserproben werden nachverlangt, Einheiten ohne Sicherungseinrichtung geschlossen. Fehlinvestitionen im Bereich des Sterilisationsraumes, darunter teures und teilweise nicht normkonformes Validierungsmaterial für die ebenfalls mit Wasser betriebenen Aufbereitungsprozesse, lassen sich oftmals erst im intensiven Beratungsgespräch mit dem Hygieneexperten offenlegen. Hier können hunderte von Euro pro Jahr eingespart Vorher-Nachher-besser-2 werden, wenn derartiges Material direkt beim Entwickler und Hersteller erworben wird, der die Normenkompetenz auf seiner Seite hat. Speziell bei der Bereitstellung von Reinstwasser für die Aufbereitungsprozesse in Autoklav und Thermodesinfektor lohnt der Preisvergleich. Die Lösung: Durch effizienten Einsatz von Ressourcen lassen sich in der zahnmedizinischen Einrichtung egal welcher Größe – auch bei zunächst bestehenden Defiziten – sowohl die geltenden Rechtsnormen einhalten als auch Kosten sparen. Mit geeigneten technischen Möglichkeit im Bereich von unter 1.000 € lässt es sich so vermeiden, gut 60.000 € für eine neue Einheit auszugeben. Durch den Einsatz eines SAFEWATER Systems in einer Praxis mit 5 Behandlungseinheiten können sich beispielsweise jährlich folgende Kosten einsparen lassen: Reparaturkosten für verstopfte Hand und Winkelstücke: 900€ Intensiventkeimung bei 2 von 5 Einheiten: 1.300€ Jährliche Kosten für Wasserhygienemittel: 1.200€ Materialkorrosion (chemisch oder biofiolminduziert): 950€ Jährliche Wasserproben (rechtlich verwertbar, da akkreditiert): 550€ Biofilm in dentalter Behandlungseinheit GESAMT: 4.900€ Über einen Zeitraum von 10 Jahren können sich so knapp 50.000€ an Kostenersparnissen zugunsten Ihrer Praxis ergeben. Praxisbeispiel Zahnklinik der Uni Witten/Herdecke: 2012 wurde in der Zahnklinik der Universität Witten/Herdecke aufgrund einer wasserhygienischen Problemsituation in der Trinkwasserinstallation und den Behandlungseinheiten ein SAFEWATER System der Firma BLUE SAFETY in Betrieb genommen. Zuvor wurden regelmäßig Intensiventkeimungen an den positiv beprobten Dentaleinheiten durchgeführt, was zu nennenswerten Schäden an den Bauteilen der Einheiten führte und keinen dauerhaften Erfolg bewirkte.Der durch die Wasserhygieneproblematik verursachte Schaden belief sich bis zu diesem Zeitpunkt auf eine sechsstellige Summe. Damit eine erfolgreiche Sanierung der Behandlungseinheiten (Ultradent/ Sirona) sichergestellt werden konnte, durfte kein Wasserstoffperoxid mehr verwendet werden. Allein hierdurch ergaben sich Ersparnisse, die höher waren als die Kosten für das SAFEWATER System. Die aufgrund der nicht mehr durchzuführenden Intensiventkeimungen nun ausbleibenden Schäden an Ventilen, Dichtungen und Schläuchen und den damit verbundenen Ausfällen im Betrieb hatten eine noch größere Kostenreduktion zur Folge. Deutliche Reduktionen im Bereich der laufenden Kosten beispielsweise für die Bereitstellung von VE-Wasser für Steri und Thermodesinfektor lassen sich durch die Verwendung von BLUE SAFETY Equipment erzielen. Weitere Informationen auch unter www.bluesafety.com Neue Aufklärungsbroschüre »Milchzähne« A uch wenn Deutschland im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen einen Spitzenplatz einnimmt, so benötigen gerade die ersten Zähnchen der Kinder bis zu drei Jahren dringend mehr Aufmerksamkeit. »Denn anders als die Karies an bleibenden Zähnen ist die frühkindliche Karies der Milchzähne nicht entsprechend zurückgegangen«, betont Prof. Dr. Stefan Zimmer, 1. Vorsitzender der Aktion Zahnfreundlich und Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung und Präventivzahnmedizin der Universität Witten/Herdecke. »Ganz im Gegenteil. Es ist alarmierend, dass heute bereits 10 bis 15 % aller Dreijährigen unter ei- ner Nuckel- oder Saugerflaschenkaries leiden.« Die ›Early Childhood Caries‹ (ECC), also die Zerstörung der Milchzähne durch Karies innerhalb der ersten Lebensjahre, hat sich zum größten Problem in der Kinderzahnheilkunde entwickelt. Darüber hinaus ist aber – wie bei den größeren Kindern – auch bei den Jüngsten eine starke Polarisierung des Kariesrisikos festzustellen: Aktuellen Studien zufolge vereinen 2 % der Kinder 52 % des Kariesbefalls auf sich. Häufig kommen diese Kinder aus Bevölkerungsschichten mit niedriger Bildung und niedrigem sozialem Status. Gesund vom ersten Zähnchen an Genau deshalb beginnt die Milchzahn-Broschüre bei der Auf klärung der werdenden Mama. »Schon in der Schwangerschaft kann die Zahngesundheit des Kindes durch gesunde Ernährung und intensivierte Zahnpflege positiv beeinflusst werden«, so Prof. Zimmer. »Um frühkindliche Karies zu vermeiden und den Kleinsten schmerzhafte Erfahrungen durch kranke Milchzähne zu ersparen, sollte nach der Stillzeit auf süße Getränke oder saure Fruchtsäfte in der Babyflasche ebenso verzichtet werden wie auf eine Dauernuckelflasche zur Beruhigung oder als Einschlafhilfe. Als Durstlöscher eignen sich am besten Wasser oder zahnfreundliche Kindertees mit dem Zahnmännchen, die nachweislich weder Karies noch Erosionsschäden an der Zahnoberfläche verursachen.« In der Broschüre »Milchzähne« wird jede Entwicklungsstufe des kindlichen Gebisses in einfachen Worten erklärt und von emotionalen Fotos begleitet. Dazu gibt es Tipps zum zahngesunden Essen und Trinken, vom zahnfreundlichen Beruhigungssauger bis zur Zahnpflege, von der Anwendung von Fluoriden bis zum ersten Zahnarztbesuch des Kleinkindes. reits so manifestiert, dass nur noch eine größere Behandlung unter Anästhesie möglich und im schlimmsten Fall mehrere Zahnextraktionen notwendig sind.« Um das zu verhindern, empfiehlt Prof. Zimmer gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen sowie mit den Hebammen, parallel zu den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen jeweils auch eine zahnärztliche Untersuchung zwischen dem 6.-9., dem 10.20. und ab dem 21. Lebensmonat. »Dabei soll nicht nur die Mundgesundheit der Kleinen überprüft und können eventuell notwendige Behandlungen frühzeitig durchgeführt werden, sondern sollen ganz besonders die Eltern über die Bedeutung der Milchzähne und der Mundhygiene, die richtige Zahnputztechnik und die zahngesunde Ernährung aufgeklärt werden.« Weitere Informationen auch unter www. zahnfreundlich.de Appell für Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen Heute werden Kinder erst ab dem 30. Lebensmonat durch das zahnärztliche Vorsorgeprogramm betreut. »Dann haben sich die Kariesschäden häufig beZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 491 FOTO: MHH PERSONALIA Herzliche Glück wünsche zum Geburtstag! 19.8.2015 Dr. Ute Eggeling (75) Am Viehmarkt 17, 31655 Stadthagen 24.8.2015 Dr. Hildegard Schmidt-Bruncke (92) Gerberstraße 23, 27356 Rotenburg 24.8.2015 Dr. Helmut Reimann (70) Ulmenweg 14, 31863 Coppenbrügge 27.8.2015 Friedrich-Wilhelm Müller (87) Königsberger Ring 28, 38442 Wolfsburg 28.8.2015 Dr. Alfred Harz (93) Max-Eyth-Straße 47, 30173 Hannover 28.8.2015 Dr. Bernd Altmann (70) Walsroder Straße 42, 30851 Langenhagen 28.8.2015 Dr. Alexander Schipke (70) Ehlersstraße 28, 30853 Langenhagen 31.8.2015 Peter Geertz (85) Einsteinstraße 10, 38440 Wolfsburg 1.9.2015 Dr. Joachim Schauf (70) Wiesenweg 21, 38226 Salzgitter 1.9.2015 Wolf Gaese (70) Kampstraße 46 A, 30629 Hannover 2.9.2015 Dr. Michael Becker (70) Am Triften 62, 28876 Oyten 3.9.2015 Dr. Mechtild Jähn (90) Am Pfingstanger 39, 37075 Göttingen 6.9.2015 Professor Dr. Albrecht Roßbach (75) Am Katasteramt 3, 31303 Burgdorf 7.9.2015 Theodora Decking (86) Goethestraße 5, 26603 Aurich 13.9.2015 Dr. Bodo Eckhardt (85) Buchenwinkel 4, 31789 Hameln 14.9.2015 Dr. Axel Koch (70) Apenrader Straße 48, 30165 Hannover 15.9.2015 Dr. Dieter Born (85) Estebrügger Straße 4 B, 21614 Buxtehude 492 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Laudatio zum 75. Geburtstag von Herrn Prof. Dr. Albrecht Roßbach E s ist für mich eine große Ehre und Freude, Herrn Prof. Dr. med. dent. Albrecht Roßbach in Vertretung des Präsidenten der Zahnärztekammer Niedersachsen zu seinem 75. Geburtstag die herzlichen Glückwünsche der niedersächsischen Zahnärzte zu überbringen. Mit Herrn Professor Roßbach verbinden mich neben dem ähnlichen Lebensalter viele persönliche Begegnungen sowie Anregungen und Vorstellungen zu unserem standespolitischen Engagement, an die ich mich gern und nachhaltig erinnere, aber auch unsere Liebe zu dem fränkischen Landstrich von Bamberg bis zum Grabfeldgau. Von Geburt her ist der Jubilar allerdings Badenser, wurde in Karlsruhe geboren und studierte in München und Würzburg Zahnheilkunde. Nach seinem Staatsexamen engagierte er sich für kurze Zeit in einer zahnärztlichen Praxis in Karlsruhe, aber wohl nur um damit auch die Vorausset- zungen für eine eventuelle spätere Zulassung für eine vertragszahnärztliche Tätigkeit zu schaffen. Die Vorstellungen für eine spätere Laufbahn als Hochschullehrer hatten damals schon bestanden. So war er seit April 1966 bereits als wissenschaftlicher Assistent in der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik an der Universität Würzburg tätig, promovierte und habilitierte dort und wurde als Oberarzt verbeamtet. Am 1.4.1980 erhielt er den Ruf an die Medizinische Hochschule Hannover und wurde hier am 9.6.1980 zum Ordentlichen Professor auf Lebenszeit als Leiter der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik ernannt. Schon bald erfolgte seine Wahl zum Ersten Vorsitzenden der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde der MHH und vom 1.4.1990 bis zu seiner Emeritierung war er der Geschäftsführende Direktor des Zentrums für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde der Medizinischen Die bis heute leider noch immer nicht umgesetzte Überarbeitung der zahnärztlichen Approbationsordnung in Verbindung mit den Gedanken zu einer Aktualisierung der Kapazitätsverordnung waren für Herrn Prof. Dr. Roßbach geradezu eine Herzensangelegenheit. Bei einem derart engagierten Lebensweg konnten Ehrungen nicht ausbleiben. So wurde der Jubilar 1998 mit der Hans van Thiel-Medaille der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde ausgezeichnet und 2006 zum Ehrenmitglied der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ernannt. Fast bescheiden, aber nicht minder herzlich, erscheint dabei die Verleihung der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft im Jahre 2005 durch den Präsidenten der Zahnärztekammer Niedersachsen. Ich wünsche Herrn Prof. Dr. Albrecht Roßbach weiterhin einen gesunden und glücklichen Lebensweg mit noch vielen neuen Anregungen und Begegnungen mit Menschen, die ihn in seinem Leben bereichern. FOTO: ZKN-ARCHIV Hochschule Hannover. Zu dem guten Ruf, den sich die noch junge Zahnklinik der MHH schon bald in Fachkreisen erarbeitet hatte, hat Herr Prof. Dr. Roßbach in entscheidender Weise beigetragen. Generationen von niedergelassenen Zahnärzten, weit über die Grenzen Niedersachsens hinaus, erinnern sich gern an alles, was ihnen in dieser Klinik an Wissen und Fertigkeiten vermittelt wurde. Der Jubilar war allein schon aufgrund seiner imposanten Statur eine Respekt einflößende Persönlichkeit, die aber niemals die Belange der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen außer Acht gelassen hat. Von diesem Habitus und seiner sonoren Stimme musste er allerdings nur wenig Gebrauch machen. Seine vorgetragenen Gedanken überzeugten allein schon wegen ihrer klaren Gliederung und ihres Inhalts und zwangen per se zu einem aufmerksamen Zuhören. Das konnte deshalb auch nicht überraschen, weil er durch seine Gattin als niedergelassene Kollegin stets den direkten Kontakt zur Praxis behielt. Als Mitglied der Sachverständigenkommission zur Überprüfung ausländischer, also nicht den EU -Richtlinien unterlegenen zahnmedizinischen Ausbildungswege, stellte er sich 1984 bis1993 ehrenamtlich zur Verfügung. Auch für den Rat der Europäischen Union engagierte er sich mehrere Jahre lang als Mitglied des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung. Seine vielfältigen Kenntnisse und Erfahrungen waren für uns bei unserer Arbeit in den zahnärztlichen Körperschaften eine durch nichts und niemanden zu ersetzende Hilfe. Auch bei der Wiedervereinigung Deutschlands dürfte es eine glückliche Fügung gewesen sein, dass sich mit den Herren Prof. Dr. Roßbach in der BRD und Prof. Dr. von Schwanewede in der DDR zwei Persönlichkeiten begegnet sind, die auch die beiden Fachgesellschaften für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde problemlos zusammenführen konnten. Jörg Röver wurde 60 Jahre I n der niedersächsischen Berufspolitik geht Kollege Jörg Röver nach wie vor als einer der »Jungen« durch. Das ist weniger seinem kalendarischen Alter geschuldet, als vielmehr seinem jugendlichen und sportlichen Elan. Von diesem Elan profitieren aber nicht nur seine Patienten in Braunschweig, wo er seit 1986 niedergelassen _ DR. DR. HENNING BORCHER S ist, sondern auch die Kollegenschaft, die ihn seit vielen Jahren als ihren Repräsentanten in die verschiedensten Gremien der Körperschaften wählten. Man muss dort nicht immer gleich die Nummer Eins sein, um wertvolle, erfolgreiche Arbeit für die Kollegenschaft zu machen. Das gilt auch für Jörg Röver, der am 15.8.2015 sein 60. Lebensjahr vollendete. Er redet nicht viel, vor allem nicht laut und ohne falsches Pathos. Stattdessen arbeitet er gewissenhaft, zielgerichtet und immer mit klarer Diktion. Damit hat er sich sowohl in den vielen Gremien, die er seit 2001 in der Kammer betreut, als auch in den leitenden Positionen des Freien Verbandes einen Namen gemacht. 1984 erhielt er seine Approbation. Ab 2001 ist er sowohl Mitglied der Kammerversammlung als auch der Ver treterversammlung der KZVN . 2005 wurde er in den Vorstand der ZKN gewählt, wo er in seiner 3. Legislaturperiode als einer der Erfahrensten zum stellvertretenden Kammerpräsidenten gewählt wurde. Daneben ist er seit vier Jahren stellvertretender Landesvorsitzender im Landesverband Niedersachsen des FVDZ . Lieber Jörg, wir wünschen Dir weiterhin eine glückliche Hand bei Deinen verantwortungsvollen Aufgaben, die Du möglichst noch viele Jahre für die Kollegenschaft erfüllen mögest. _ DR. JULIUS BEISCHER DR. K ARL-HERMANN K AR S TENS ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 493 ZKN AMTLICH Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte – Alle Bezirksstellen – Termine der schriftlichen Abschlussprüfung: Abschlussprüfun Mittwoch, 18.11.2015 – Behandlungsassistenz / Praxisorganisation und -verwaltung Donnerstag, 19.11.2015 – Abrechnungswesen / Wirtschafts- und Sozialkunde Anmeldeschluß 16. September 2015, bei der zuständigen Bezirksstelle gez. Dr. K.-H. Düvelsdorf Vorstandsreferent für das Zahnärztliche Fachpersonal Tag der Akademie, Mittwoch, 28.10.2015 13.00 Uhr – 14.00 Uhr Mittagsimbiss 14.00 Uhr – 15.00 Uhr Dr. Hajo Rasing, Göttingen Moderne implantatprothetische Versorgungskonzepte 15.00 Uhr – 16.00 Uhr Dr. Hendrik Friederichs, Münster Kommunikation in Zeiten von IPhone, IPad, Apps & Co 16.00 Uhr – 16.30 Uhr Pause 16.30 Uhr – 17.30 Uhr Prof. Dr. Philipp Meyer-Marcotty, Göttingen Was soll der allgemeintätige Zahnarzt bei KFO-Frühbehandlungen beachten – Überweisung zum Fachzahnarzt … 17.30 Uhr – 18.30 Uhr PD Dr. Sven Rinke, Göttingen Vollkeramische Restaurationen – Bewährtes, Neues und Fehler, die man vermeiden kann! 18.30 Uhr Ausklang bei einem gemeinsamen Abendessen 494 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ek ammer Wir Nieders ac hsen ie da! e für S sind gern Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Zahnärztekammer Niedersachsen Adresse: ZAHNÄRZTEK AMMER NIEDERSACHSEN Zeißstrasse 11a 30519 Hannover ■ Zahnärzte M – T ZFA-Ausbildung Bez.Stelle Braunschweig, Christa Kohl, chkohl(at)zkn.de ................ -145 Postanschrift: ZAHNÄRZTEK AMMER NIEDERSACHSEN Postfach 81 06 61 30506 Hannover ■ Zahnärzte U – Z ZFA-Ausbildung Bez.Stellen Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Agnes Schuh, aschuh(at)zkn.de ............... -142 ■ Zentrale Annette Labendsch, Christina Illhardt Telefon: (05 11) 8 33 91 .......................... -0 Fax: (05 11) 8 33 91 .......................... -116 E-Mail: info(at)zkn.de ■ Vorstand Präsident Henner Bunke, D.M.D./Univ.of Florida, hbunke(at)zkn.de Vizepräsident Jörg Röver, jroever(at)zkn.de ■ Sekretariat Assistentin des Vorstandes Heidrun König, hkoenig(at)zkn.de .......... -102 ■ Geschäftsführung Hauptgeschäftsführer Jürgen Schwarz Sekretariat Christine Balke, cbalke(at)zkn.de ........... -109 Heike Nagel, hnagel(at)zkn.de ............... -110 Geschäftsführer Michael Behring Sekretariat Rena Umlandt, rumland(at)zkn.de ......... -310 ■ GOZ Honorar- und Vermittlungsangelegenheiten Heike Fries, hfries(at)zkn.de ................... -115 Birgit Weiß, bweiss(at)zkn.de ................. -181 ■ Berufsordnung, Rechtsabteilung Heike Nagel, hnagel(at)zkn.de ............... -110 ■ Pressestelle Kirsten Eigner, keigner(at)zkn.de ........... -301 Melanie König, mkoenig(at)zkn.de ........ -304 ■ Personalstelle Julia Meins, jmeins(at)zkn.de .................. -176 ■ Technische Dienste Sekretariat Yvonne Fülling, yfuelling(at)zkn.de ....... -366 ■ Mitgliederverwaltung Abteilungsleiterin Heike Hengen, hhengen(at)zkn.de ......... -143 ■ Zahnärzte A – G ZFA-Ausbildung Bez.Stelle Oldenburg Holdine Schattschneider, hschattschneider(at)zkn.de ............... -141 ■ Zahnärzte H – L Weiterbildung zum FZA OC Defizit / Kenntnisprüfungen Anne Reddehase, areddehase(at)zkn.de -193 ■ ZFA-Ausbildung Bez.Stellen, Osnabrück, Ostfriesland, Stade, Verden, Wilhelmshaven Fürsorgeausschuss Sabine Koch, skoch(at)zkn.de .................. -144 Ungültigkeit von Zahnarztausweisen Die Ausweise von Dr. Lisa Macke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nr. 225 Dr. Antje Matzat-Walther . . . . . . . . . Nr. 808 Dr. Thomas Heidrich . . . . . . . . . . . . . Nr. 4030 Dr. Werner Reh . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nr. 555 Dr. Wolfdietrich Reupke . . . . . . . . . Nr. 4568 Dr. Ahmed Gaiballa Eltahir . . . . . . . Nr. 7446 wurden verloren, gestohlen, beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt. _ ZKN ■ Buchhaltung Abteilungsleiter Roland Gutsche, rgutsche(at)zkn.de ...... -121 ■ Zahnärztliche Stelle Hildegard Sniehotta, hsniehotta(at)zkn.de .......................... -117 Andrea Küssner, akuessner(at)zkn.de ..... -117 Dominic Hartwich, dhartwich(at)zkn.de ............................. -118 ■ Ausbildung / Fortbildung, Zahnärztliches Fachpersonal Leitung Michael Behring, mbehring(at)zkn.de .... -302 Sekretariat Rena Umlandt, rumlandt(at)zkn.de ....... -310 Ausbildung Ansgar Zboron, azboron(at)zkn.de ......... -303 ■ ZAN – Zahnärztliche Akademie Niedersachsen, Seminarverwaltung (Referenten) Strukturierte Fortbildung Gabriele König, gkoenig(at)zkn.de ......... -313 ■ ZAN – Zahnärztliche Akademie Niedersachsen Seminarverwaltung (Teilnehmer) Marlis Grothe, mgrothe(at)zkn.de .......... -311 ■ Dezentrale Weiterbildung, Dezentrale Fortbildung der Bezirksstellen, Winterfortbildungskongress Ansgar Zboron, azboron(at)zkn.de ......... -303 ■ ZMV – Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ......... -331 ■ DH – Dentalhygienikerin Karen Schneider, kschneider(at)zkn.de .. -332 ■ ZMP – Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin, ZMP-Schule Karen Schneider, kschneider(at)zkn.de .. -332 Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ......... -331 ■ Jugendzahnpflege, Alterszahnmedizin Rena Umlandt, rumlandt(at)zkn.de ....... -310 Wir trauern um unsere Kollegen IS TOCKPHOTO © DON SAUNDER SON Zahnär zt Dr. Rüdiger Bartels Harburger Straße 15, 21266 Jesteburg geboren am 15.2.1954, verstorben am 25.7.2015 Dr. Dr. Peter Brachvogel Bergener Straße 18, 30625 Hannover geboren am 27.1.1949, verstorben am 28.7.2015 Rolf Schmidt An der Untermühle 14, 27721 Ritterhude geboren am 28.5.1952, verstorben am 29.7.2015 ■ RöV-Aktualisierung Helferinnen / ... Begabtenförderung Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ....... -331 Dr. Albert Lübbe Tannenweg 11, 49377 Vechta geboren am 29.6.1935, verstorben am 14.8.2015 ■ Praxisführung/RÖV-Aktualisierung Zahnärzte, ZQMS Christine Lange-Schönhoff, clange(at)zkn.de ...................................... -123 Christian Göhler, cgoehler(at)zkn.de ...... -315 Zahnärztekammer Niedersachsen Der Vorstand ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 · 495 Ihre Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen richten Sie bitte an: Anzeigenredaktion der »ZKN Mitteilungen«, z. Hd. Frau Kirsten Eigner / Chiffre Nr. ................., Zeißstraße 11a, 30519 Hannover KLEINANZEIGEN VERKAUF Bockenem an der A7 Aus Altersgründen und nach überstandenem Herzinfarkt gut eingeführte, großzügige Praxis, ständig modernisiert, in jüngere Hände abzugeben. 3 BHZ, barrierefrei, eigene Parkplätze, Leistungsbereites Personal. Dr. Klaus Kaufmann, Hindenburgstr. 8, 31167 Bockenem, Tel. 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Mit kurzen Videos oder Grafiken, die zahnmedizinische oder zahntechnische Inhalte anschaulich erläutern, kommt proDente diesem Bedürfnis nach«, freut sich Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative. »Im Mittelpunkt unserer diesjährigen Aktion steht daher die Bildsprache.« Überarbeitete Broschüren: viel Bild – weniger Text Zum Tag der Zahngesundheit bietet proDente überarbeitete Patienteninformationen in neuem Design an. Auf aktuellem, wissenschaftlichem Stand setzt das neue Layout auf eine großzügige Bildwelt und kurze, prägnante Texte. Bislang sind zwei ganz neue Titel geplant. Nach und nach werden dann alle Broschüren in diesem Layout umgesetzt. Erklärvideo zum Thema »Implantate« Bildsprache steht auch im Mittelpunkt des ersten proDente Erklärvideos, das ebenfalls zum Tag der Zahngesundheit erscheint. Eine dreiminütige Videosequenz zeigt Schritt für Schritt, wie eine hochwertige Implantatversorgung eine Zahnlücke schließen kann. Patienten erhalten zudem Tipps zur gründlichen Pflege des eingesetzten Implantats. Neuer Internetauftritt und umfangreiche Bilddatenbank Die neue Internetseite von proDente stellt alle Informationen auch bequem auf Smartphone oder Tablet zur Verfügung. 496 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 Sie ist daher noch nutzerfreundlicher und modern gestaltet. Aus einer Bilddatenbank mit über 1700 Fotos und Grafiken können Zahnärzte sowie Zahntechniker, die Mitglied einer Innung sind, Bildmaterial für Webseiten oder eigene Broschüren nutzen. Kostenfrei Bis zum 25.9.2015 können niedergelassene Zahnärzte und zahntechnische Innungsbetriebe je 100 Exemplare der neuen und alten Broschüren und Flyer zum Tag der Zahngesundheit kostenfrei unter (0 18 05) 55 22 55 bestellen. Alternativ ist eine Bestellung mit vollständiger und lesbarer Adresse per Fax an (02 21) 1 70 99-742 möglich. Die Bestellung ist kostenfrei und wird ohne Portogebühr versendet – so lange der Vorrat reicht. Auch können Erklärvideo, Fotos und Illustrationen über www.prodente.de kostenfrei heruntergeladen und mit Angabe des Copyrights eingesetzt werden. Eine Verlinkung zum neuen proDente Internetauftritt stellt umfassende Informationen zur Zahn- und Mundgesundheit zur Verfügung. Initiative proDente e.V. PR-Referentin Ricarda Wille Aachener Straße 1053 – 1055 50858 Köln Mein Kleinanzeigenauftrag ➔ NUR FÜR Z AHNÄR Z TINNEN UND Z AHNÄR Z TE Raum für interne Vermerke: | | Auf Wunsch erscheint Ihre Anzeige gleichzeitig mindestens vier Wochen lang auch im Internet unter www.zkn.de Kleinanzeigen erscheinen einfarbig schwarz als fortlaufender Text ohne Hervorhe bungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten Text in Druckschrift in die untenstehenden Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Anzahl der (an gefangenen) Zeilen und damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst. Soll Ihre Anzeige unter Chiff re und/oder zusätzlich für mindestens vier Wochen auch im Internet erscheinen, so rechnen Sie zum Zeilenpreis noch die jeweilige Gebühr hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihr SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der 22. des Monats vor Erscheinen der Zeitschrift. Anzeigenredaktion ZKN MITTEILUNGEN z. Hd. Frau Kirsten Eigner Zeißstraße 11a 30519 Hannover Telefax (05 11) 8 33 91-106 Bitte veröffentlichen Sie folgende Kleinanzeige ■ nur einmal unter der Rubrik: ■ Verkauf ■ in den nächsten ............. Ausgaben ■ Ankauf ■ Stellenmarkt ■ Verschiedenes ✗ ( ■ = bitte ankreuzen) Preis je angefangene Zeile = 5,– EUR (Mindestgröße vier Zeilen, davon die 1. Zeile fett) 1. Zeile fett: 20,– EUR 25,– EUR 30,– EUR Bitte deutlich in Druckschrift! 35,– EUR 40,– EUR 45,– EUR 50,– EUR 55,– EUR 60,– EUR 65,– EUR 70,– EUR 75,– EUR 80,– EUR Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur, Mühlgasse 36, 04552 Borna Gläubiger-ID DE56ZZZ00000974781, Mandatsreferenz ........................................... SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ............................................................................................................................................................................................... VORNAME UND NAME (KONTOINHABER) ............................................................................................................................................................................................... STRASSE UND HAUSNUMMER ............................................................................................................................................................................................... POSTLEITZAHL UND ORT .............................................................................................................. KREDITINSTITUT (NAME UND BIC) IBAN DE _ _ _ _ _ _ _ _ |_ _ _ _ _ |_ _ _ _ |_ _ _ _ |_ _ _ _ |_ _ _ _ |_ _ Zeilenpreis (siehe oben) ............... EUR ■ Meine Anzeige soll unter Chiffre erscheinen, zzgl. 10,– EUR ............... EUR ■ Meine Anzeige soll auch im Internet erscheinen, zzgl. 10,– EUR ............... EUR Summe, netto ............... EUR zzgl. 19 % MwSt. ............... EUR Rechnungsbetrag ............... EUR Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den Kleinanzeigenauftrag an die Anzeigenredaktion der ZKN Mitteilungen. ................................................................................................................ DATUM UND ORT ................................................................................................................ 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Die Seiten für das zahnärztliche Fachpersonal · September 2015 Termin− servicestellen Bürgern wird Sand in die Augen gestreut _S. 454 Korruptionsgesetz Stellungnahme von BZÄK, KZBV und FVDZ _S. 443 Kassen−Willkür Bundesversicherungsamt rügt Krankenkassen _S. 446 Datensammelwut Datenschützer reagieren mit Argwohn _S. 450 Wartezeiten Facharzttermine im internationalen Vergleich _S. 452 FOTO: ZKN-ARCHIV Editorial Dr. Julius Beischer Dank und Gratulation Trotz mancher Unkenrufe sind die Zahlen ein deutig: Der Beruf der Medizinischen- und Zahnmedizinischen Fachangestellten, (früher: Arzt- und Zahnarzthelferin) gehört nach wie vor zu den beliebtesten Ausbildungsberufen für Schulabgängerinnen. In den letzten fünf Jahren (2010 bis 2014) haben 140.000 junge Menschen eine Ausbildung im medizinischen-, zahnmedizinischen- und tiermedizinischen Bereich als Auszubildende zur Fachangestellten begonnen; die Tendenz ist auch in diesem Jahr ungebrochen. Unsere ZMF’s nehmen dabei einen Spitzenplatz ein. Es ist gerade in diesen Monaten auch uns als Redaktionsmitgliedern immer wieder eine Freude, wenn wir die Berichte über Freisprechungsfeiern veröffentlichen können, und wenn auf den Fotos die strahlenden Gesichter der Abschluss-Kandidatinnen zu sehen sind. Im wahrsten Sinne »Blut, Schweiß und Tränen«, liegen hinter ihnen, und das ersehnte Abschlusszeugnis bestätigt, dass sie nicht umsonst »geackert« haben. Nicht vergessen darf man an dieser Stelle, dass die Ausbildung in der Praxis eine Aufgabe des gesamten Teams gewesen ist, wobei – dass darf man als Chef ruhig zugeben – die Hauptlast auf den Schultern der Helferinnen lag. Deren Geduld, Empathie, Vorbildfunktion und Engagement sind die Hauptfaktoren für einen gelungenen Ausbildungsabschluss. Danke Ihnen allen, die Sie in unzähligen Praxen unsere jungen Mitarbeiterinnen bis zu diesem Punkt so erfolgreich begleitet haben! Dr. Julius Beischer Arzneimittel Paracetamol: Keine Wirkung bei Rückenschmerzen P aracetamol wirkt bei Rü− ckenschmerzen nicht bes− ser als ein Placebo. Das ist das Ergebnis einer austra− lischen Meta−Analyse, die kürzlich im britischen Ärzteblatt »The BMJ « veröffentlicht wurde. In höheren Dosen, so die Forscher vom George Institute for Global Health in Sydney, kann das Schmerzmittel, das auch in Deutschland frei verkäuflich ist, zu starken Leberschäden fuhren. Dennoch wird Parcetamol selbst in den Leitlinien zur Behandlung von Rückenschmerzen als ein geeignetes Mittel empfohlen. Bereits im letzten Jahr hatten die Wissenschaftler eine Studie veröffentlicht, die die Wirkung von Paracetamol bei akuten Rücken− schmerzen in Frage stellte. Mit ihrer neuen Meta−Analyse, die 13 Studien mit insgesamt 5366 Patientendaten umfasst, haben sie ihre Ergebnisse nun bestätigt: Durch Paracetamol werden weder die Stärke der Rü− ckenschmerzen noch die schmerzbe− dingten Behinderungen verringert. Lediglich bei Hüft− und Kniegelenks− arthrosen sei eine geringe Wirksam− keit festzustellen. Bei längerer oder hochdosierter Einnahme von Para− cetamol müssten unbedingt die Le− berwerte überprüft werden: Auch in der aktuellen Studie zeigte sich eine viermal häufigere Erhöhung der Le− berwerte als bei der Einnahme von Placebo. mehr: http:⁄⁄tuq.in⁄zrMB _UNTERNEHMEN PR A XIS 8/2015 2 ZKN SPECIAL 9 | 2015 1.10.2014 F 1449 Mehr Erfolg und mehr Geld durch bessere Gesprächstechnik Zeit sparen, Kundenbindung, Patientenzufriedenheit und Leistung steiger Katrin Suhle, Eicklingen Mittwoch, 1.10.2014 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 209,− € Zahnmedizinische Akademie Niedersachsen Für Frühbucher bis zum 6.08.2014 Seminargebühr: 190,− € SEMINARPROGRAMM für Zahnärztliches Fachpersonal und Praxiszahntechniker Zahnärztekammer Niedersachsen Zeißstraße 11a · 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-311 · Telefax (05 11) 8 33 91-306 Ansprechpartnerin: Marlis Grothe F 1550 Annette Schmidt, Tutzing Freitag, 18.9.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 230,− € 19.9.2015 F 1557 ORALE Prophylaxe von 18 bis 88+ mit Nachhalt(l)igkeit Gutes Geld für gute Gesundheits-Leistungen und Gespräche Annette Schmidt, Tutzing Samstag, 19.9.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 230,− € 25.9.2015 F 1558 Willkommen am Telefon! Brigitte Kühn, Tutzing Freitag, 25.9.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 220,− € 26.9.2015 F 1559 Die organisierte Rezeption – Gewinnen Sie täglich Zeit und Geld! Investieren Sie in patienten- und praxisgerechte Organisation Brigitte Kühn, Tutzing Samstag, 26.9.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 220,− € 26.9.2015 F 1560 Die parodontale Vorbehandlung Praktischer Arbeitskurs für die ZMP/ZMF (Bitte Nachweis beifügen) Simone Klein, Berlin Samstag, 26.9.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 235,− € 10.10.2015 F 1565 Gekonnte Psychologie in der Prophylaxe 360°Prophylaxe − Unsere Impulse für Sie! FOTO: ZKN-ARCHIV Fit für die Kids- und Junior-Prophylaxe Ein 2−Tages Intensiv Workshop mit Hands−on−training für die fortgebildete ZFA, BAZ, ZMP und ZMF−Mitarbeiterin! Die Mundhöhle der Menschen unterliegt im Laufe eines Lebens meist verschiedenen Veränderungen. Diese können sowohl phy− siologischen als auch pathologischen Ur− Solveyg Hesse sprungs sein. Die am häufigsten verbreite− te Erkrankung im Erwachsenenalter ist die chronische Parodontitis. Tendenziell beob− achten wir auch eine Zunahme an Mund− schleimhauterkrankungen und Zahnhart− substanzdefekten. Eine gute Möglichkeit sich mit neuem Wissen und mit neuen Fähigkeiten zu ver− sorgen, ist der Besuch unseres Intensiv Workshops. News aus der Prophylaxe und individuelle Behandlungskonzepte zu den Sabrina Baule nachgenannten Themen sollen im Fokus stehen, neben einem praktischen Training zur Optimierung der maschinellen und manuellen Instrumentation. FOTO: ZKN-ARCHIV 18.9.2015 Themen: ● Parodontitis und Allgemeingesundheit ● Der Paro− dontitis−Patient ● Der Implantat−Patient ● Mundschleimhaut− erkrankungen ● Airpolishing ● Erhaltungstherapie Referentin: Solveyg Hesse, Otter Referentin: Sabrina Baule, Giesen Freitag, 30.10.2015, 9:00 − 18:00 Uhr Samstag, 31.10.2015, 9:00 − 18:00 Uhr Kursgebühr: € 370,− Max. 24 Teilnehmer Kurs−Nr.: F 1569 NEU! Wie Sie noch eleganter und raffinierter kommunizieren Herbert Prange, Mallorca Samstag, 10.10.2015 von 9.00 bis 16.00 Uhr Seminargebühr: 225,− € 27.11.2015 4.11.2015 F 1570 Befundbezogene Festzuschüsse Zahnersatz – für Auszubildende, Jung-ZFA und Einsteiger Alma Ott, Hamburg Mittwoch, 4.11.2015 von 13.00 bis 19.00 Uhr Seminargebühr: 99,− € ZKN SPECIAL 9 | 2015 F 1548 Larning by doing Arbeits-Grundkurs »Fit für die Kids- und Junior-Prophylaxe praktisch« Bema-Positionen FU, IP 1, IP 2 und IP 4 Sabine Sandvoß, Hannover Freitag, 27.11.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 195,− € 3 Freisprechungen Freisprechung der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hannover I FOTOS: A . REDDEHA SE n diesem Jahr konn− ten sich 91 »neue« Z ah n m edi − zinische Fach− angestellte über ihre be− standene Ab− schlussprüfung freuen. Zu der Feierstunde am 21.7.2015 in der Alice−Salomon− Schule, BBS für Gesundheit und Soziales, waren die »frischge− Die besten Prüflinge aus dem Jahr 2015 haben mit der Note 2 bestanden backenen« ZFA s zahlreich mit ihren Angehörigen und Kollegen staltung bot ein wenig Abkühlung. gestellten fortgesetzt. Aus den Hän− erschienen, um ihre Prüfungs− und Die Schulband sorgte in gewohnter den von Herrn Behring und Herrn Dr. Berufsschulzeugnisse in Empfang zu Weise mit musikalischen Einlagen für Beckedorf, Referent für Helferinnen nehmen. die gute Stimmung. der Bezirksstelle Hannover der ZKN , Wie in jedem Jahr meinte es der Die Begrüßungsansprache in die− erhielten die Zahnmedizinischen Wettergott sehr gut und der kleine sem Jahr wurde von Herrn Michael Fachangestellten ein Gratulations− Sektempfang zu Beginn der Veran− Behring, Geschäftsführer und Lan− schreiben und Kinogutscheine für ih− desausbildungsberater der ZKN , ge− re »guten« Leistungen. halten. Mit der Gratulation und dem Danach folgten die Ehrungen im launigen Hinweis nun erst einmal or− Klassenverband durch Herrn Behring, dentlich den erfolgreichen Abschluss Herrn Dr. Beckedorf und die Berufs− zu feiern, ließ Herr Behring nicht un− schullehrer⁄innen der einzelnen erwähnt, dass man sich auf dem Er− Klassen. Mit dem Prüfungszeugnis reichten nicht ausruhen solle und der ZKN und den Schulzeugnissen kontinuierlich weiterbilden möge. gab es dann auch wie in jedem Jahr Nach einer weiteren musikali− für jede Absolventin eine Rose. Mit schen Einlage der Schulband, gab den besten Wünschen für die Zukunft es im Anschluss die Gratulation und und einen guten Start in ein erfolg− Grußworte von Frau Sabine Sahling, reiches Berufsleben endete die Frei− Schulleiterin der Berufsschule für Ge− sprechungsfeier der Zahnmedizini− sundheit und Soziales. Auch in dieser schen Fachangestellten 2015 gegen Rede wurde deutlich, wie wichtig 17 Uhr. _ SUS ANNE DOMAY ER heutzutage die ständige Fort− und BE ZIRK SS TELLE HANNOVER Weiterbildung ist. Das Angebot für DER ZKN Zahnmedizinische Fachangestellte ist vielfältig vorhanden. Die Veranstaltung wurde, nach der letzten musikalischen Darbie− Frau Sabine Sahling, Schulleiterin tung, mit den Auszeichnungen der 18 der Berufsschule für Gesundheit und Soziales besten Zahnmedizinischen Fachan− 4 ZKN SPECIAL 9 | 2015 Praxisjubiläum Z um zweiten Mal in diesem Jahr feiert eine Mitarbei− terin in unserer Praxis ein 25−jähriges Jubiläum. Am 15. August 2015 ist Frau Rita Piepho seit 25 Jahren in unserer Pra− xis tätig, wozu wir ihr sehr herzlich gratulieren. Frau Piepho begann am 15. August 1990 ihre Tätigkeit in unserer Praxis als zahnmedizinische Fachangestell− te. In all den Jahren hat sie mit Ver− antwortungsbewusstsein, organi− satorischem Talent und souveränem Einsatz unsere Praxis begleitet und viele Auszubildende bis zum erfolg− reichen Abschluss gebracht. Ihre einerseits sehr off ene, an− dererseits aber einfühlsame Art hat bei unseren Patienten sehr guten An− klang gefunden und zu einer über− aus großen Patientenbindung ge− führt. Sie arbeitet überwiegend im Assistenz− und Prophylaxebereich. Dabei gehört das vorausschauende Assistieren bei allen konservieren− den, chirurgischen, parodontologi− schen, implantologischen und pro− thetischen Behandlungsabläufen zu ihren Hauptaufgaben. Ihre Assistenz im Behandlungs− bereich ist absolut perfekt, so dass selbst bei schwierigen Behandlungs− fällen der Behandlungsvorgang ru− hig und gezielt durchgeführt werden kann. Das Instrumentieren bei der As− sistenz beherrscht Frau Piepho per− fekt. Sie ist sehr gut vertraut mit sämt− lichen Materialien und Instrumenten. Darüber hinaus führt Frau Piepho seit vielen Jahren die professionel− le Zahnreinigung durch. Im Rahmen der Prophylaxebetreuung baut Frau Piepho eine ganz besondere Bezie− hung zu den Patienten auf. Sie wird dabei für ihre ruhige und professio− nelle Behandlungstätigkeit beson− ders geschätzt. Auch Arbeiten im Praxislabor wie Modellherstellung, Anfertigung von individuellen Abdrucklöffeln, Funk− tionsschienen, Aufbißschienen und einfache Röntgenmessschablonen erledigt Frau Piepho zu unserer volls− ten Zufriedenheit. Frau Piepho ver− fügt über ein freundliches Wesen und ist wegen ihrer stets verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art eine wertvolle Stütze und den Mitar− beiterinnen eine geschätzte Partne− FOTO: M. FAR AHBOD Laudatio für Frau Rita Piepho Rita Piepho rin. Sie ist aufgrund ihrer Aufrichtig− keit und Hilfsbereitschaft vorbildlich und nicht nur bei uns, sondern auch bei unseren Patienten hoch angese− hen und geschätzt. Vielen Dank für 25 Jahre Enga− gement, Wir wünschen Frau Piepho persönlich weiterhin alles Gute und eine erfolgreiche und glückliche Zeit in unserer Praxis. _ DR. HANS-HERMANN LIEPE DR. S TEFAN LIEPE FOTO: DR. M. S TEGMANN Ines Stieler − Danke für 20 Jahre Mitarbeit Ines Stieler ZKN SPECIAL 9 | 2015 E s war im August 1995 als Ines bei uns in der Praxis anfing. Als ersten Schritt beendete Sie Ihre Ausbil− dung zur »Zahnarzthelfe− rin« . Schnell etablierte Sie sich als qualifizierte Stuhlassistenz und ar− beitete sich über die Prophylaxe und das Labor in die Anmeldung vor. Dort liegt auch heute noch Ihr Hauptauf− gabengebiet mit Telefonieren, Ter− minvergabe und Abrechnung. Gerne geniest sie jedoch ab und zu mit dem Sauger in der Hand die Abwechslung am Behandlungsstuhl bei einer gro− ßen Präparation. Mit ihrem überaus praktischen Geschick repariert sie als Ines Mac Gyver auch einmal den trop− fenden Wasserhahn oder bastelt an einer neuen Praxisdekoration. Liebe Ines, da Anerkennung und Lob in der täglichen Routine häufig zu kurz kommen, möchten wir uns auf diesem Wege bei Dir für die wunder− bare Zusammenarbeit und den täg− lichen Einsatz bedanken und freuen uns auf viele weitere kreative Jahre. _ PR A XIS TE AM DR. MICHAEL S TEGMANN 7 Was macht das Passivrauchen gefährlich? Viele der eingeatmeten Schadstoffe schädigen die Gefäßinnenwände, so dass Ablagerungen entstehen, die Arteriosklerose FOTO: FOTOLIA .DE / KIT T Y schon gew usst? NEUE STUDIE ZU SCHLAGANFALL-RISIKO Passivrauchen ist gefährlich Raucher erleiden häufiger Schlaganfälle, das ist bekannt. Eine neue US −Studie belegt jetzt auch, wie gefährlich das Passivrauchen ist. Im Rahmen der »Reasons for Geographic and Racial Dif− ferences in Stroke« Studie (REGARDS) wurde der Zusam− menhang zwischen Passivrauchen und Schlaganfall un− tersucht. An der Untersuchung nahmen 21.743 Probanden teil, von denen 23 % an ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz Passivrauchen ausgesetzt waren. Insgesamt gab es unter den verhältnismäßig jungen Teilnehmern über einen Zeit− raum von etwa fünf Jahren 428 Schlaganfälle. In der Grup− pe der Passivraucher war die Rate um 30 % höher. Studien zu den Folgen des Passivrauchens sind metho− disch schwierig, weil sich hier die Effekte von verschie− denen sozialen Risikofaktoren vermischen. Der Zusam− menhang zwischen Passivrauchen und Herzinfarkten gilt dennoch als gut belegt. Nun gibt es auch bessere Daten für den Schlaganfall. Was macht das Passivrauchen gefährlich? Viele der ein− geatmeten Schadstoffe schädigen die Gefäßinnenwände, so dass Ablagerungen entstehen, die Arteriosklerose. Die Folge ist eine schlechtere Durchblutung aller Organe und ein steigender Blutdruck. Dieser Druck schädigt die Gefä− ße zusätzlich, die Gefahr von Thrombosen steigt. Viele Fakten rund um das Rauchen und hilfreiche Tipps für ein rauchfreies Leben hat die Deutsche Schlaganfall− Hilfe in ihrem Internetportal zusammengestellt unter www.schlaganfall−hilfe.de⁄rauchen. _(AM J PRE V MED 2015; DOI: 10.1016/J. AMEPRE.2015.04.014) TABUTHEMA INKONTINENZ: KONSERVATIVE THERAPIE ALS ERSTE OPTION Eine konservative Therapie, wie gezieltes Beckenboden− training, kann bei Inkontinenz unterstützend wirken und sollte daher erste Option vor einer Operation sein. Die− se Empfehlung gab Dr. Anke Mothes, Koordinatorin am Interdisziplinären Universitäts−Beckenbodenzentrum der Frauenklinik am Universitätsklinikum Jena (UKJ), im Rahmen der diesjährigen Welt−Kontinenz−Woche. Schät− zungsweise fünf Millionen Frauen in Deutschland leiden aufgrund von Beckenbodenschwäche an Harninkontinenz, unfreiwilligem Harnverlust, Senkungsbeschwerden oder Stuhlgangproblemen. Inkontinenz ist aber häufig noch ein Tabuthema. »Aus Scham suchen viele Betroffene erst dann ärztliche Hilfe auf, wenn der Leidensdruck sehr hoch ist«, berichtet Mothes. Obwohl das Durchschnittsalter der Jenaer Patientinnen bei 67 Jahren liegt, entstehen nach Ansicht der Expertin die Ursachen für Beckenbodenpro− bleme schon viel früher. Neben dem häufigen Tragen schwerer Lasten konnten auch Fettleibigkeit sowie chro− nischer Husten bei Asthma oder Bronchitis die Spannkraft des Bindegewebes der Beckenorgane verringern. Aber auch eine familiär bedingte Bindegewebsschwäche sei ein möglicher Risikofaktor. _UNTERNEHMEN PR A XIS, 8/2015 »LEITUNGSWASSER MIT EINER SPUR KOCHSALZ« / FREIZEITSPORTLER BRAUCHEN KEINE TEUREN SPORTGETRÄNKE Die gesundheitlichen Vorteile sportlicher Betätigung lassen sich kaum noch aufzählen. Eins aber dürfen Frei− zeitsportler nicht vergessen: Die durch Schwitzen verlo− rene Flüssigkeit und Körpersalze wieder auszugleichen. Sonst geht der Kreislauf leicht in die Knie. Teure Sportge− tränke sind aber meist nicht nötig, betont Professor Her− bert Löllgen von der Deutschen Gesellschaft für Sport− medizin und Prävention: »Leitungswasser mit einer Spur Kochsalz tut es auch.« Ebenfalls empfehlenswert: Mine− ralwasser, ungesüßter Tee oder Apfelschorle. _ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015 H 46427 S E P T E M B E R 2 0 15 9|15 Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte Das amtliche Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer Niedersachsen REDAK TIONSANSCHRIFT: Termin- servicestellen Bürgern wird Sand in die Augen gestreut _S. 454 Korruptionsgesetz Stellungnahme von BZÄK, KZBV und FVDZ _S. 443 Kassen-Willkür Bundesversicherungsamt rügt Krankenkassen _S. 446 Datensammelwut Datenschützer reagieren mit Argwohn _S. 450 S TIF TUNG DEUSCHE SCHL AG ANFALL-HILFE, 3.8.2015 8 Das ZKN-SPECIAL ist eine Beilage zu den monatlich von der Zahnärztekammer Niedersachsen herausgegebenen »ZKN MIT TEILUNGEN« . Wartezeiten Facharzttermine im internationalen Vergleich _S. 452 Zahnärztekammer Niedersachsen, Redaktion »ZKN MITTEILUNGEN«, Zeißstraße 11a, 30519 Hannover. Tel. (05 11) 8 33 91-301 Fax (05 11) 8 33 91-106 ZKN SPECIAL 9 | 2015