verwaltungsbericht - Der Landkreis Harz

Transcrição

verwaltungsbericht - Der Landkreis Harz
VERWALTUNGSBERICHT
5 Jahre LANDKREIS HARZ
IMPRESSUM
Herausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat –
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Redaktion:Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Ingelore Kamann –
Telefon (0 39 41) 59 70 42 08
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Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Wernigerode
Max-Planck-Straße 12/14
38855 Wernigerode
Telefon (0 39 43) 54 24-0
[email protected]
www.harzdruck.com
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort Landrat
Der Landkreis im Überblick
Der Kreistag
Die Verwaltung
5
6
11
13
3.1.4.
3.1.5.
3.1.6.
Sachgebiet Waffen/Sprengstoff,
Jagd/Fischerei, Forsthoheit/Waldschutz
Sachgebiet Brand- und
Katastrophenschutz, ZMZ
Sachgebiet Zulassung
1.
16
3.2.
3.2.1.
3.2.2.
Amt für Veterinärwesen &
Lebensmittelüberwachung Sachgebiet Veterinärwesen
Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
3.3. 3.3.1
3.3.2.
3.3.3.
3.3.4.
3.3.5.
3.3.6.
3.3.7. Gesundheitsamt Sachgebiet Verwaltung
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder- und
Jugendzahnärztlicher Dienst
Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz
Sachgebiet Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst
Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber
4.
Dezernat III –
Sozial- und Bildungsverwaltung
Bereich des Landrates
1.1. Büro des Landrates
17
1.1.1. Sachgebiet Beteiligungsmanagement
17
1.1.2.Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro 18
1.1.3. Kommunalaufsicht/ Wahlen 19
1.1.4. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen 21
1.1.5. Behindertenbeauftragte 22
1.2.
1.3. 1.4. Gleichstellungsbeauftragte
Rechnungsprüfungsamt Personalrat 23
23
24
2. Dezernat I – Hauptverwaltung
26
2.1. 2.1.1.
2.1.2.
2.1.3.
Amt für Organisation, IT & zentraler Dienst 26
Sachgebiet Organisation
26
Sachgebiet Informationstechnik
27
Sachgebiet Zentraler Dienst
28
2.2.
2.2.1.
2.2.2.
2.2.3.
Personalamt Sachgebiet Bezüge- und Gehaltsstelle
Sachgebiet Personalentwicklung/
Controlling
Sachgebiet Personalangelegenheiten
28
28
28
29
2.3. Amt für Finanzwesen
2.3.1. Sachgebiet Haushalt
2.3.2. Sachgebiet Kreiskasse
31
31
35
2.4. Amt für zentrale Gebäudeverwaltung
2.4.1. Sachgebiet Dienstleistungen/
Vertragswesen/Funktionsperonal
2.4.2.Sachgebiet Gebäudewirtschaft/
Haushalt-Controlling
2.4.3. Sachgebiet Hochbau/Bauunterhaltung
36
3.
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
39
3.1. Ordnungsamt 3.1.1. Sachgebiet Ordnungsrecht, zentraler
Vollzugsdienst; Verkehrsüberwachung
und zentrale Bußgeldstelle
3.1.2 Sachgebiet Ausländer, Staatsangehörigkeit,
Personenstandswesen
3.1.3.Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde, Verkehrslenkung, gewerblicher Kraftverkehr
40
3
36
36
37
40
44
47
49
51
56
58
58
59
62
62
62
63
64
65
66
66
67
4.1. Schulverwaltungsamt 4.1.1. Sachgebiet Schulverwaltung
4.1.2. Sachgebiet Schulentwicklungsplanung/
Schülerbeförderung/Sport
4.1.3. Sachgebiet Medienzentrum
68
68
4.2.
4.2.1. 4.2.2.
4.2.3.
4.2.4.
4.2.5.
75
75
Sozialamt Sachgebiet Planung/Haushalt/Verwaltung
Abteilung Sozialhilfe außerhalb von
Einrichtungen Sachgebiet Eingliederungshilfe/Pflege
Sachgebiet Betreuungsbehörde
Koordinierungsstelle für
Integration und Migration
4.3. Jugendamt 4.3.1. Abteilung Sozialpädagogischer
Fachdienst (SpFd)
4.3.2. Abteilung Leistungen
4.3.3. Sachgebiet Planung/Haushalt
4.3.4. Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendschutz
4.3.5.Sachgebiet Amtsvormundschaften,
Unterhalt, Beistände
5.
Dezernat IV –
Bau- und Umweltverwaltung
5.1. Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung 5.1.1. Aufgabenbereich Wirtschaftsförderung
68
73
75
76
78
78
79
80
81
83
85
87
88
89
89
5.1.2. Aufgabenbereich Arbeitsmarktpolitik
5.1.3. Aufgabenbereich Tourismus
90
90
5.2.
5.2.1.
5.2.2.
5.2.3.
5.2.4.
5.2.5. 5.2.6.
Bauordnungsamt Sachgebiet Städtebau/Bauleitplanung
Sachgebiet vorbeugender Brandschutz
Sachgebiet Bauaufsicht
Sachgebiet Denkmalschutz
Sachgebiet Baurecht
Sachgebiet Kreisentwicklung
92
92
92
92
93
93
93
5.3.
Amt für Kreisstraßen 96
5.4.
5.4.1.
5.4.2.
5.4.3.
5.4.4. Umweltamt 97
Abteilung Untere Abfallbehörde/
Untere Bodenschutzbehörde
97
Abteilung Untere Immissionsschutzbehörde 99
Abteilung Untere Naturschutzbehörde
100
Abteilung Untere Wasserbehörde
101
6. Eigenbetriebe, Kommunale Gesellschaften
und Zweckverbände
104
Bereich Gesundheitswesen
6.1. Harzklinikum
Dorothea Christiane Erxleben GmbH
6.1.1. Harzklinikum
Wernigerode-Blankenburg GmbH
6.1.2. Klinikum Dorothea Christiane Erxleben
Quedlinburg GmbH
6.2.Eigenbetrieb „Rettungsdienst
des Landkreises Harz“
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
104
104
104
105
106
Bereich Verkehr
6.3. Harzer Verkehrsbetriebe GmbH
6.4. Harzer Schmalspurbahnen GmbH
6. 5.Verkehrslandeplatz Ballenstedt/
Quedlinburg GmbH
107
107
109
Bereich Bildung und Kultur
6.6. Kreisvolkshochschule Harz GmbH
6.7. Eigenbetrieb Kreismusikschule Harz
6.8. Zweckverband Nordharzer
Städtebundtheater
6.9.Philharmonisches Kammerorchester
Wernigerode GmbH
6.10. Brockenhaus GmbH
111
111
112
Bereich Ver- und Entsorgung
6. 11. Entsorgungswirtschaft des
Landkreises Harz AöR
6.12. Abfallwirtschaft Nordharz GmbH
116
Bereich Arbeitsmarkt und
Wirtschaftsförderung
6.13. Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
Jobcenter Landkreis Harz
6.14. Harz AG – Initiative Wachstumsregion
6.15. AFG Arbeitsförderungsgesellschaft
Harz mbH
6. 16.Innovations- und Gründerzentrum
im Landkreis Harz GmbH
6.17. Zweckverband
„Regionale Planungsgemeinschaft Harz“
110
113
114
115
116
117
118
118
120
121
123
124
4
Vorwort
Am 1. Juli 2012 jährte sich zum fünften Mal der Tag, an
dem im Rahmen einer Kreisgebietsreform durch die Fusion der ehemaligen Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz
aus dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt
der Landkreis Harz entstand. Wir nehmen dieses kleine
Jubiläum zum Anlass, um erstmals anhand eines Verwaltungsberichtes einen Überblick über die Arbeit der Kreisverwaltung zu geben und daraus resultierende Entwicklungen in unserem Landkreis darzustellen.
Der vorliegende Verwaltungsbericht ermöglicht einen
Rückblick auf 5 Jahre Verwaltungsarbeit im Landkreis
Harz. Er enthält eine Vielzahl von Statistiken, Jahresvergleichszahlen und Einzelberichten, die verdeutlichen,
welch vielfältige Aufgaben die Kreisverwaltung als
Dienstleistungsunternehmen wahrnimmt.
Gern nutze ich die Gelegenheit, den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die zum erfolgreichen Zusammenwachsen unseres jungen Landkreises beigetragen haben,
für ihre große Einsatzbereitschaft zu danken. Auf dem
gemeinsam Erreichten können wir aufbauen und so
voller Zuversicht auf die kommenden Herausforderungen blicken, um die positive Entwicklung des Landkreises Harz weiterhin zu fördern.
Dr. Michael Ermrich
Landrat
5
Der Landkreis im Überblick
Der Landkreis Harz entstand am 1. Juli 2007 durch Fusion
aus den ehemaligen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
aus dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt.
Bei seiner Gründung bestand er aus 77 eigenständigen
Städten und Gemeinden.
Allgemeines
6
Struktur am 01.07.2007

erwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy mit
V
den Gemeinden Aspenstedt, Athenstedt, Danstedt,
Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck

erwaltungsgemeinschaft Bode-Holtemme mit
V
den Gemeinden Groß Quenstedt, Nienhagen, Schwanebeck (Stadt), Harsleben und Wegeleben (Stadt)
Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein
mit den Gemeinden Berßel, Bühne, Lüttgenrode,
Osterwieck (Stadt), Rhoden; Schauen, Wülperode,
Aue-Fallstein

Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz mit den
Gemeinden Bad Suderode, Friedrichsbrunn, Gernrode (Stadt), Rieder und Stecklenberg
Verwaltungsgemeinschaft Thale mit den Gemeinden Neinstedt, Thale (Stadt), Weddersleben und Westerhausen

erwaltungsgemeinschaft Unterharz mit den GeV
meinden Dankerode, Güntersberge (Stadt), Harzgerode (Stadt), Königerode, Neudorf, Schielo, Siptenfelde und Straßberg

erwaltungsgemeinschaft Ballenstedt-Bode-SelV
ke-Aue mit den Gemeinden Ballenstedt (Stadt), Radisleben, Ditfurt, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn und Wedderstedt
Einheitsgemeinde Halberstadt (Kreisstadt)
Einheitsgemeinde Huy mit den Ortschaften
Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt, Eilenstedt, Eilsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf,
Schlanstedt und Vogelsdorf
Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg mit den
Gemeinden Blankenburg (Stadt), Cattenstedt, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode und Wienrode

erwaltungsgemeinschaft Ilsenburg mit den
V
Gemeinden Darlingerode, Drübeck und Ilsenburg
(Stadt)
Verwaltungsgemeinschaft Nordharz mit den Gemeinden Abbenrode, Derenburg (Stadt), Heudeber,
Langeln, Reddeber, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt und Wasserleben
Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz mit
den Gemeinden Allrode, Altenbrak, Benneckenstein
(Stadt), Elend, Hasselfelde (Stadt), Schierke, Sorge,
Stiege, Tanne und Treseburg

inheitsgemeinde Elbingerode (Harz) mit den OrtE
schaften Elbingerode, Königshütte und Rübeland
inheitsgemeinde Wernigerode (Stadt) mit den
E
Ortschaften Benzingerode, Minsleben und Silstedt
Einheitsgemeinde Quedlinburg (Stadt)
Einheitsgemeinde Falkenstein/Harz mit den Ortschaften Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode
Bereits 2008 hatte die Landesregierung die gesetzlichen
Regelungen für eine bis zum 31.12. 2010 abzuschließende Gemeindegebietsreform auf den Weg gebracht. Im
Zuge der „freiwilligen Phase“ wurden die Gemeinden
Neinstedt und Weddersleben zum 1. Januar 2009 Ortsteile von Thale.
In den Folgejahren sank die Zahl der eigenständigen
Gemeinden im Landkreis durch Zusammenschlüsse und
Eingemeindungen wie folgt:
01.07.2007
30.06.2009
31.07.2009
31.12.2009
31.08.2010
01.01.2011
77 Gemeinden
75 Gemeinden
70 Gemeinden
64 Gemeinden
26 Gemeinden
20 Gemeinden
7
Allgemeines
Im Landkreis Harz entstanden im Zuge der im Jahr 2010
abgeschlossenen Gemeindegebietsreform zum 1. Januar
2011 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde mit 7 Mitgliedsgemeinden.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Allgemeines
8
Struktur ab 01.01.2011

tadt Ballenstedt mit den Ortschaften Badeborn
S
und Radisleben
Stadt Blankenburg (Harz) mit den Ortschaften
Börnecke, Cattenstedt, Derenburg, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode, Wienrode
Stadt Falkenstein/Harz mit den Ortschaften Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde,
Reinstedt, Wieserode
Gemeinde Nordharz mit den Ortschaften Abbenrode, Danstedt, Heudeber, Langeln, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben

tadt Oberharz am Brocken mit den Ortschaften
S
Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Hasselfelde, Königshütte, Rübeland, Sorge, Stiege, Tanne, Trautenstein

tadt Osterwieck mit den Ortschaften Berßel, BühS
ne, Dardesheim, Deersheim, Hessen, Lüttgenrode,
Osterode am Fallstein, Osterwieck, Rhoden, Rohrsheim, Schauen, Veltheim, Wülperode, Zilly
Stadt Halberstadt mit den Ortschaften Aspenstedt,
Athenstedt, Emersleben, Klein Quenstedt, Langenstein, Schachdorf Ströbeck, Sargstedt

Stadt Harzgerode mit den Ortschaften Dankerode,
Harzgerode, Güntersberge, Königerode, Schielo, Siptenfelde, Neudorf, Straßberg
tadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad SudeS
rode, Gernrode, Rieder

Gemeinde Huy mit den Ortschaften Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt am
Huy, Eilenstedt, Eilsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf,
Schlanstedt, Vogelsdorf
tadt Thale mit den Ortschaften Allrode, Altenbrak,
S
Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg,
Warnstedt, Weddersleben, Westerhausen
Stadt Wernigerode mit den Ortschaften Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Schierke, Silstedt

tadt Ilsenburg (Harz) mit den Ortschaften DarlinS
gerode, Drübeck
Einwohnerentwicklung
Städte, Gemeinden
Ballenstedt, Stadt
Blankenburg (Harz), Stadt
Falkenstein/Harz, Stadt
Halberstadt, Stadt
Harzgerode, Stadt
Huy
Ilsenburg (Harz), Stadt
Nordharz
Oberharz am Brocken, Stadt
Osterwieck, Stadt
Quedlinburg, Stadt
Thale, Stadt
Wernigerode, Stadt
Verbandsgemeinde Vorharz
gesamt
9
Allgemeines
31.12.2007
8.161
22.648
6.045
43.712
9.217
8.281
10.000
8.574
12.961
12.515
29.478
20.095
35.287
14.043
241.017
Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt; Groß Quenstedt; Harsleben; Hedersleben; Schwanebeck, Stadt; Selke-Aue; Wegeleben, Stadt
31.12.2008
8.058
22.351
5.942
43.224
8.992
8.133
9.905
8.475
12.648
12.348
28.972
19.762
35.041
13.802
237.653
31.12.2009
7.950
22.128
5.882
42.794
8.836
7.990
9.785
8.378
12.414
12.201
28.606
19.474
34.673
13.579
234.690
31.12.2010
7.903
21.911
5.823
42.605
8.647
7.924
9.734
8.248
12.231
12.032
28.424
19.129
34.383
13.349
232.343
31.12.2012
7.770
21.654
5.746
41.842
8.493
7.812
9.579
8.149
11.973
11.750
28.137
18.878
34.225
13.138
229.176
Der Landkreis Harz verfügt über ein großes wirtschaftliches, touristisches und wissenschaftliches Potential, eine
gute Anbindung an das bundesweite Straßen- und Schienennetz, ein ausgeprägtes kulturelles Profil und eine
Landschaft, die intakte Natur mit moderner Infrastruktur
verbindet und somit für Einwohner und Gäste gleichermaßen einen hohen Lebens- und Freizeitwert bietet.
210 400 ha
Straßennetz:
• direkte Anbindung des Landkreises Harz durch die
4-spurige B 6n an die Autobahnen A 395 und A 14
• Entfernung der Kreisstadt Halberstadt zu Autobahnanschlüssen:
A 14 50 km
A 395 40 km
A2
40 km
A7
70 km
A9
110 km
A 38 75 km
109 828 ha
77 150 ha
2 336 ha
19 874 ha
Gesamtlänge Bundesstraßen: 364 km
(B 6, B 6n, B 27, B 79, B 81, B 185, B 242, B 244, B 245)
Gesamtlänge Landesstraßen: 432 km
Gesamtlänge Kreisstraßen: 387 km
Kreisfläche und naturräumliche Nutzung
Kreisfläche insgesamt: davon:
landwirtschaftl. Fläche Waldfläche Wasserfläche insgesamt Siedlungs- und Verkehrsfläche: Schutzgebiete:
Nationalpark Harz 36 Naturschutzgebiete 10 Landschaftsschutzgebiete Naturpark Harz 44 NATURA 2000-Gebiete (FFH/SPA)
– 38 FFH-Gebiete – 6 Vogelschutzgebiete 23 Trinkwasserschutzgebiete 19 Talsperren höchster Punkt:
Brocken niedrigster Punkt:
Großes Bruch bei Schlanstedt Verkehrsinfrastruktur
8 900 ha
8 002 ha
114 201 ha
166 054 ha
29 991 ha
36 550 ha
30 700 ha
765 ha
Schienennetz:
Deutsche Bahn AG,
Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH
Harzer Schmalspurbahnen GmbH
Flugplätze:
Internationale Airports: Regionalflugplatz: Verkehrslandeplatz: Halle/Leipzig 100 km
Hannover 120 km
Magdeburg-Cochstedt 35 km
Magdeburg 60 km
Ballenstedt 30 km
1.141 m
80,2 m ü. NN
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Foto: Schrader
Allgemeines
10
Der Kreistag
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das
oberste Entscheidungsorgan des Landkreises. Er setzt sich
zusammen aus dem Landrat und den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten 60 ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages. Er trifft Grundsatzentscheidungen in
den Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises,
soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder
der Kreistag ihm diese übertragen hat.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Kreistag ständige
oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die – je nach Maßgabe der Hauptsatzung des Landkreises – beratend oder
beschließend tätig werden.
Zusammensetzung der Fraktionen
(Konstituierende Sitzung: 11.07.2007)
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion Fraktion Die LINKE
Bürgerfraktion
FDP-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
NPD-Fraktion
21
12
12
6
4
3
2
CDU
SPD
Die Linke
BÜRGERFRAKTION
FDP
Kommunalwahl Kreistag Landkreis Harz
Wahltag
Wahlberechtigte
Wähler insgesamt
Wahlbeteiligung
GRÜNE
NPD
22.04.2007
214.413
82.601
38,52 %
Veränderte Zusammensetzung der Fraktionen
CDU
(ab 29.10.2008)
SPD
Sitzverteilung im Kreistag 1. Wahlperiode
Partei/ Wählergruppe
ab 2007
Christlich-Demokratische Union (CDU)
Die Linke (DIE LINKE)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Freie Demokratische Partei (FDP) Bündnis 90/ Die Grünen
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Bürger unseres Kreises ohne Parteibuch e.V.
(Buko e.V.)
Bürgerinitiative Oberharz (BIOH)
Bürgerverein Unterharz e.V.
Forum Halberstadt (FH)
Quedlinburger freie Wählergemeinschaft (QfW)
Insgesamt:
Landrat: Dr. Michael Ermrich
Konstituierende Sitzung des Kreistages auf der Huysburg
11
Allgemeines
LINKE
CDU
21
12
12
4
3
2
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
Bürgerfraktion
FDP-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
NPD-Fraktion
Fraktionslos
21
12
11
6
4
3
2
1
BÜRGERFRAKTION
SPD
FDP
Die Linke
BÜRGERFRAKTION
GRÜNE
FDP
NPD
GRÜNE
Fraktionlos
NPD
CDU
2
1
1
1
1
60
SPD
LINKE
BÜRGERFRAKTION
FDP
GRÜNE
NPD
Fraktionlos
Gremien
Kreistag
Beratende Ausschüsse:
Vorsitzender
Dr. Michael Haase (CDU)
1. Stellvertreterin Christa Grimme (SPD)
•
2. Stellvertreterin Christine Mühlhaus (DIE LINKE)
Beschließende Ausschüsse:
• Kreisausschuss
Vorsitzender/Mitglieder:
Landrat (CDU); 10 stimmberechtigte Mitglieder,
2 beratende Mitglieder
•
Jugendhilfeausschuss
Vorsitzende/Mitglieder:
MdK Christa Grimme (SPD);
15 stimmberechtigte Mitglieder
•
etriebsausschuss des Eigenbetriebes
B
Rettungsdienst
Vorsitzender/Mitglieder:
Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder
(davon 1 Beschäftigtenvertreter),
1 beratendes Mitglied
•
etriebsausschuss des Eigenbetriebes
B
Kommunale Beschäftigungsagentur
des Landkreis Wernigerode (bis März 2008)
– ab März 2008 bis Februar 2011:
Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
Kommunale Beschäftigungsagentur des
Landkreises Harz
– ab Februar 2011:
Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
Kommunale Beschäftigungsagentur
Jobcenter Landkreis Harz
Vorsitzender/Mitglieder:
Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder
(davon 1 Beschäftigtenvertreterin),
1 beratendes Mitglied
•
Betriebsausschuss Kreismusikschule Harz –
Eigenbetrieb des Landkreises Harz
(Eigenbetriebsbildung zum 01.01.2010)
Vorsitzender/Mitglieder: Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder
(davon 1 Beschäftigtenvertreterin),
2 beratende Mitglieder
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Wirtschafts-, Verkehrs- und Tourismusausschuss
Vorsitzender/Mitglieder:
MdK Reiner Schomburg (CDU);
9 stimmberechtigte Mitglieder;
2 beratende Mitglieder; 3 sachkundige Einwohner
• Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
Vorsitzender/Mitglieder:
MdK Andrè Lüderitz (DIE LINKE);
9 stimmberechtigte Mitglieder,
2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner
• Finanzausschuss
Vorsitzender/Mitglieder: MdK Hennig Rühe (BÜRGERFRAKTION);
9 stimmberechtigte Mitglieder,
2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner
•
Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss
Vorsitzender/Mitglieder:
MdK Michael Unger (CDU),
9 stimmberechtigte Mitglieder,
2 beratende Mitglieder,3 sachkundige Einwohner
•
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorsitzender/Mitglieder:
MdK Michael Schubert (SPD),
9 stimmberechtigte Mitglieder,
2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner
•
Personalausschuss
Vorsitzender/Mitglieder:
MdK Andreas Schumann (CDU),
9 stimmberechtigte Mitglieder,
2 beratende Mitglieder
Allgemeines
12
Die Verwaltung
Der Landkreis erfüllt als Körperschaft des öffentlichen
Rechts öffentliche Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die
Verwaltungs- und Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden übersteigt. Er unterstützt die Gemeinden bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für einen angemessenen Ausgleich der gemeindlichen Lasten im Kreisgebiet.
Als untere staatliche Verwaltungsbehörde wird die Kreisverwaltung im übertragenen Wirkungskreis tätig. Das
Land beauftragt sie in diesem Fall, Aufgaben für den Staat
zu erfüllen und damit ortsnah für die Bürgerinnen und
Bürger anzubieten. Hier sind solche Aufgaben zu nennen
wie die Bauaufsicht, die Kfz-Zulassung, das öffentliche
Gesundheits- und Veterinärwesen, Natur- und Umweltschutz oder Wasserrecht.
Die Kreisverwaltung ist sowohl eine kommunale als auch
eine untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Als kommunale Behörde erfüllt die Verwaltung im Rahmen der Selbstverwaltung freiwillige und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Freiwillige Aufgaben, wie
zum Beispiel die Förderung von Kultureinrichtungen,
Museen oder Beratungsstellen, können nur im Rahmen
der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten
des Landkreises übernommen werden. Pflichtaufgaben
werden dem Landkreis per Gesetz zur Erfüllung in seinem
Gebiet übertragen. Dazu zählen z.B. solche Aufgaben wie
die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe,
die öffentliche Jugendhilfe und der Rettungsdienst, aber
auch die Trägerschaft für Gymnasien, Förderschulen und
Berufsbildende Schulen oder die Absicherung der Schülerbeförderung, des öffentlichen Personennahverkehrs
und der Abfallentsorgung.
Insgesamt erfüllt der Landkreis eine Vielzahl an öffentlichen Aufgaben mit immer komplexeren rechtlichen
Grundlagen. Deshalb müssen sich die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowohl im EU- als
auch im Bundes- und Landesrecht auskennen und auch
das eigene Kreisrecht sicher anzuwenden wissen. Nur
durch eine qualifizierte Ausbildung und ständige Fortbildung können sie diesem Anspruch gerecht werden und
sich als bürgernahe und aufgabenorientierte Dienstleister erweisen.
Bürgerinformation in Halberstadt
13
Allgemeines
Verwaltungsstruktur
Struktur Landkreis Harz 01.07. 2007
Landrat
Dr. Michael Ermrich
Gleichstellungsbeauftragte
Thekla Kamrad
Büro des Landrates
Susann
Arnhold-Wind
14 Rechnungsprüfungsamt
Harald Krampitz
Personalrat
Klaus Kolditz
Dezernat I
Hauptverwaltung
Hans-Dieter Sturm
Dezernat II
Ordnungsverwaltung
Bernhard Petzold
Dezernat III
Sozial-, Gesundheits-,
u. Bildungsverwaltung
Ulrich Senge
Dezernat IV
Bau- und
Umweltverwaltung
Martin Skiebe
10 Amt für
Organisation, IT,
u. zentrale Dienste
Ute Papke
32 Ordnungsamt
Heinrich Dhemant
40 Schulverwaltungsamt
Margrit Kaufmann
61 Planungsamt
Joachim Engelken
11 Personalamt
Klaus-Dieter Seliger
36 Straßenverehrsamt
Hans-Rudolf Rösch
50 Sozialamt
Marianne Kreutzer
63 Bauordnungsamt
Dietmar Köhler
20 Amt für
Finanzwesen
Brigitte Schmelzer
38 Amt für Brand- u.
Katastrophenschutz
Hans-Georg Türke
51 Jugendamt
Carmen Werner
65 Amt für Hochbau
und Kreisstraßen
Thomas Stille
23 Amt für zentrale
Gebäudeverwaltung
Ute Pesselt
39 Amt für Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
Dr. Wolfgang Siegl
53 Gesundheitsamt
Dr. Heike Christiansen
67 Umweltamt
Christine Werner
EB Rettungsdienst
Michael Werner
EB KoBa WR
Dirk Michelmann
80 Amt für Wirtschaftsförderung
Michael Leja
ARGE HBS
Hans-Joachim Jonas
ARGE QLB
Monika Reuschel
VHS gGmbH
Gerlinde Schöpp
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Abfallzweckverband
Nordharz
Michael Dietze
Allgemeines
14
Struktur Landkreis Harz 01.07. 2012
Landrat
Dr. Michael Ermrich
Gleichstellungsbeauftragte
Thekla Kamrad
Büro des Landrates
Susann
Arnhold-Wind
14 Rechnungsprüfungsamt
Harald Krampitz
Personalrat
Klaus Kolditz
Dezernat I
Hauptverwaltung
Heike Schäffer
Dezernat II
Ordnungsverwaltung
Bernhard Petzold
Dezernat III
Sozial- u.
Bildungsverwaltung
Ulrich Senge
Dezernat IV
Bau- und
Umweltverwaltung
Martin Skiebe
10 Amt für
Organisation, IT,
u. zentrale Dienste
Ute Papke
32 Ordnungsamt
Georg Türke
40 Schulverwaltungsamt
Margrit Kaufmann
11 Personalamt
Klaus-Dieter Seliger
39 Amt für Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
Dr. Wolfgang Siegl
50 Sozialamt
Marianne Kreutzer
63 Bauordnungsamt
Dietmar Köhler
20 Amt für
Finanzwesen
Brigitte Schmelzer
53 Gesundheitsamt
Dr. Heike Christiansen
51 Jugendamt
Carmen Werner
65 Amt für
Kreisstraßen
Herbert Hübe
80 GB. Wirtschaftsförderung
Bernd Skudelny
23 Amt für zentrale
Gebäudeverwaltung
Michael Leja
67 Umweltamt
Christine Werner
EB Rettungsdienst
Michael Werner
15
Allgemeines
EB KoBa
Jobcenter Harz
Dirk Michelmann
EB Kreismusikschule
Ulrike
Stumpf-Schilling
1. Bereich des Landrates
Landrat
Dr. Michael Ermrich
Gleichstellungsbeauftragte
Thekla Kamrad
Büro des Landrates
Susann
Arnhold-Wind
Personalrat
Klaus Kolditz
14 Rechnungsprüfungsamt
Harald Krampitz
SG Beteiligungsmanagement
Sabine Fiebig
SG Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro
Ingelore Kamann
SG Kommunalaufsicht/Wahlen
Birgit Fabian
Regelung offener
Vermögensfragen
Marina Gatzemann
SG Kommunal- und
überörtliche Prüfung
Stefan Ratz
Behindertenbeauftragte
Silvia Illas
Dezernat I
Hauptverwaltung
Heike Schäffer
Dezernat II
Ordnungsverwaltung
Bernhard Petzold
Dr. Michael Ermrich wurde bei den Kommunalwahlen am
22. April 2007 zum ersten Landrat des Landkreises Harz
gewählt. Zuvor leitete er bereits von 1990 bis 2007, zuerst
als Oberkreisdirektor und ab 1992 als Landrat, die Verwaltung des Landkreises Wernigerode.
Als Landrat vertritt und repräsentiert er den Landkreis
Harz. Er ist als Hauptverwaltungsbeamter, Beamter auf
Zeit, leitet die Kreisverwaltung und ist Vorgesetzter und
Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten und Beamten
des Landkreises. Er ist für die sachgemäße Aufgabenerfüllung, den ordnungsgemäßen Betrieb und die innere
Organisation der Verwaltung des Landkreises Harz verantwortlich und führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Kreises
in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er ist per Gesetz
Mitglied des Kreistages und in seiner Funktion als Landrat für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse
des Kreistages und seinen beschließenden Ausschüssen
zuständig.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat III
Sozial- und
Bildungsverwaltung
Ulrich Senge
Dezernat IV
Bau- und
Umweltverwaltung
Martin Skiebe
Der Dezernent für die Bau- und Umweltverwaltung, Martin Skiebe, ist Vertreter des Landrates im Verhinderungsfall.
Organisatorisch sind dem Landrat das Büro des Landrates, das Rechnungsprüfungsamt, die vom Kreistag berufene Gleichstellungsbeauftragte und die vier Dezernate
Hauptverwaltung, Ordnungsverwaltung, Sozial- und
Bildungsverwaltung sowie Bau- und Umweltverwaltung
direkt unterstellt.
Bereich des Landrates
16
1.1. Büro des Landrates
Dem insgesamt 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassenden Büro des Landrates sind 3 Sachgebiete, das
Amt zur Regelung offener Vermögensfragen sowie die
hauptamtliche Behindertenbeauftragte zugeordnet. Das
Büro des Landrates nimmt Aufgaben der zentralen Steuerung für die Gesamtverwaltung wahr. So sind die Verwaltung und die Organisation zentraler Termine und Veranstaltungen sowie die Koordinierung der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit als Kernbereich des Marketings originäre Aufgaben des Büros. Weiterhin werden die Arbeit
des Kreistages und seiner Ausschüsse verwaltungsseitig
begleitet und kommunalrechtliche Aufgaben wahrgenommen. Das Büro ist Bindeglied zu den Eigenbetrieben, privatrechtlichen und kommunalen Gesellschaften,
Zweckverbänden und Anstalten, an denen der Landkreis
beteiligt ist.
1.1.1. Sachgebiet Beteiligungsmanagement
Die Zahl kommunaler Gesellschaften in Deutschland
steigt ständig. Auch ein Teil der vom Landkreis Harz erbrachten Wertschöpfung findet nicht mehr innerhalb der
Verwaltung statt, sondern wird von den kommunalen
Unternehmen erwirtschaftet.
Als Schnittstelle zwischen dem Landkreis und seinen Gesellschaften werden im Sachgebiet Beteiligungsmanagement des Landkreises die notwendigen Informationen
über alle Unternehmen mit Kreisbeteiligung, den Stand
der Erledigung ihrer Aufgaben, ihre Entwicklung, ihre
wirtschaftliche Lage und ihre Geschäftstätigkeit zusammengetragen und ausgewertet. Gleichzeitig werden die
Gesellschaften über die laufenden Planungen des Gesellschafters „Landkreis Harz“ informiert. Das Beteiligungscontrolling und die strategische Beteiligungssteuerung
sind Beispiele für den Inhalt des Beteiligungsmanagements. Im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung
wird ein jährlicher Beteiligungsbericht erstellt und dem
Kreistag vorgelegt.
Diese kommunalen Unternehmen (ohne Tochtergesellschaften) finden sich in 13 Gesellschaften des privaten
Rechts, 3 Eigenbetrieben, 2 Zweckverbänden und 1 Anstalt des Öffentlichen Rechts wieder. (Eine Vorstellung der
einzelnen Gesellschaften erfolgt unter dem Punkt 6 „Kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gesellschaften und
Zweckverbände“).
Die kreislichen Unternehmen der Bereiche Ver- und Entsorgung, Gesundheit, Verkehr, Kultur/Bildung und Wirtschaftsförderung besitzen als öffentliche Auftraggeber
für die regionale Privatwirtschaft sowie als (Gewerbe-)
Steuerzahler eine große Bedeutung für den Landkreis
und sein Umfeld. Die Beteiligungen helfen mit, das Gemeinwohl und die Erfüllung der sozialen Aufgaben des
Landkreises Harz dauerhaft zu sichern.
Die erfolgte Gebietsreform im Jahr 2007 veranlasste den
Landkreis Harz, eine tragfähige Basis für die Schaffung
leistungsstarker Strukturen innerhalb seiner Beteiligungen zu schaffen. Diese Strukturierungsmaßnahmen in
den letzten fünf Jahren führten zu nachfolgend dargestellter Verschlankung der Beteiligungsstruktur:
Beteiligungen des Landkreises Harz
mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen
und der Anstalt öffentlichen Rechts
Stand 01.07.2007
Gesundheit
Kultur und Bildung
Verkehr
Ver- und Entsorgung
Eigenbetrieb Rettungsdienst
des Landkreises Harz
Stammkapital: 127.800,00 €
Brockenhaus GmbH
Stammkapital: 25.000 €
Anteil am Stammkapital: 26,00%
Gesellschaft für Flugplatzentwicklung
Ballenstedt-Quedlinburg GmbH
Stammkapital: 25.565,00 €
Anteil am Stammkapital: 39,50 %
Abfallwirtschaft Nordharz GmbH
Stammkapital: 1.715.200 €
Anteil am Stammkapital: 32,80 %
AFG Arbeitsförderungsgesellschaft
Harz mbH
Stammkapital: 30.750,00 €
Anteil am Stammkapital: 21,14 %
Harz-Klinikum
Wernigerode-Blankenburg GmbH
Stammkapital: 127.000,00 €
Philharmonisches Kammerorchester
Wernigerode GmbH
Stammkapital: 25.564,59 €
Anteil am Stammkapital: 40,00%
Halberstädter Bus-Betriebe GmbH
Stammkapital: 25.564,59 €
Abfallzweckverband Nordharz
Arbeitsförderungs- und
Qualifizierungsgesellschaft Halberstadt mbH
Stammkapital: 39.113,83 €
Anteil am Stammkapital: 72,42
Klinikum D. Ch. Erxleben
Quedlinburg GmbH
Stammkapital: 2.556.500,00 €
Schloss Wernigerode
Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH
Stammkapital: 25.600,00 €
Harzer Schmalspurbahnen GmbH
Stammkapital: 1.533.875,64 €
Anteil am Stammkapital: 42,00 %
Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/ Hannover
Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
des Landkreises Harz GmbH
Volkshochschule Harz gGmbH
Stammkapital: 25.000,00 €
Q-Bus
Nahverkehrsgesellschaft mbH
25.600,00 €
Gesellschaft für Inovation und Förderung der
Wirtschaft im Landkreis Wernigerode mbH
Stammkapital: 25.564,59 €
Anteil am Stammkapital: 30,00%
Regionale Planungsgemeinschaft Harz
Wernigeröder Vehrkehrsbetriebe GmbH
Stammkapital: 55.000.00 €
Anteil am Stammkapital: 74,00 %
Harz Aktiengesellschaft-Initiative
Wachstumsregion
Stammkapital: 305.000,00 €
Anteil am Stammkapital: 14,75%
Zweckverband
Nordharzer Städtebundtheater
17
Wirtschaftsförderung
Bereich des Landrates
Gesundheit
Kultur und Bildung
Umweltsanierungs- und StrukturförderGmbH
des Landkreises Quedlinburg
Stammkapital: 36.301,72 €
Anteil am Stammkapital: 15,50%
Beteiligungen des Landkreises Harz
mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen
und der Anstalt öffentlichen Rechts
Stand 01.07.2012
Verkehr
Ver- und Entsorgung
Wirtschaftsförderung
Zweckverband
Nordharzer Städtebundtheater
Umweltsanierungs- und StrukturförderGmbH
des Landkreises Quedlinburg
Stammkapital: 36.301,72 €
Anteil am Stammkapital: 15,50%
Beteiligungen des Landkreises Harz
mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen
und der Anstalt öffentlichen Rechts
Stand 01.07.2012
Gesundheit
Kultur und Bildung
Verkehr
Ver- und Entsorgung
Wirtschaftsförderung
Eigenbetrieb Rettungsdienst
des Landkreises Harz
Sammkapital: 127.800 €
Brockenhaus GmbH
Stammkapital: 25.000 €
Anteil am Stammkapital: 26,00%
Gesellschaft für Flugplatzentwicklung
Ballenstedt-Quedlinburg GmbH
Stammkapital: 25.565 €
Anteil am Stammkapital: 39,50 %
Abfallwirtschaft Nordharz GmbH
Stammkapital: 1.715.200 €
Anteil am Stammkapital: 32,80 %
AFG Arbeitsförderungsgesellschaft
Harz mbH
Stammkapital: 30.750 €
Anteil am Stammkapital: 21,14 %
Harzklinikum
Dorothea Christiane Erxleben GmbH
Stammkapital: 2.700.000 €
Philharmonisches Kammerorchester
Wernigerode GmbH
Stammkapital: 25.700 €
Anteil am Stammkapital: 40,00%
Harzer Schmalspurbahnen GmbH
Stammkapital: 1.533.875,64 €
Anteil am Stammkapital: 42,00 %
Entsorgungswirtschaft des
Landkreises Harz - AöR, enwi
Stammkapital: 50.000
Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
Jobcenter Landkreis Harz
Kreisvolkshochschule Harz GmbH
Stammkapital: 33.400 €
Harzer Verkehrsbetriebe GmbH
Stammkapital: 55.000 €
Anteil am Stammkapital: 74,00%
Innovations- und Gründerzentrum
im Landkreis Harz GmbH
Stammkapital: 25.600 €
Anteil am Stammkapital: 30,00%
Kreismusikschule Harz
Eigenbetrieb des Landkreises Harz
Stammkapital: 50.000 €
Harz Aktiengesellschaft-Initiative
Wachstumsregion
Stammkapital: 375.000 €
Anteil am Stammkapital: 12,00%
Zweckverband
Nordharzer Städtebundtheater
Durch die Kreisgebietsreform entfiel aus rechtlichen
Gründen die Möglichkeit des Fortbestandes des Abfallzweckverbandes „Nordharz“ mit nur noch einem Verbandsmitglied. Daher wurde der Abfallzweckverband
„Nordharz“ zum 1. 01. 2008 aufgelöst und die „enwi“ als
Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. Sie ist seitdem öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Landkreis Harz.
Nachdem die drei Kreismusikschulen bereits zum
1.08.2008 zur Kreismusikschule Harz fusionierten, wurden sie zum 1.01.2010 in einen Eigenbetrieb überführt.
Damit wird eine bereits wahrgenommene Aufgabe in
anderer Organisationsform fortgeführt. Der Betrieb einer
Musikschule ist eine Leistung im Rahmen der Daseinsfürsorge, die der Landkreis Harz für seine Bewohner erbringt. Er verfolgt den in der Satzung des Eigenbetriebes
festgeschriebenen Bildungsauftrag.
Zweckverband Regionale
Planungsggemeinschaft Harz
Die Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Halberstadt mbH wurde im Jahr 1991 gegründet, seinerzeit waren die Stadt Halberstadt und der Altkreis
Halberstadt die Gesellschafter. Das Unternehmen hat in
den Jahren seit seiner Gründung eine sehr gute Arbeit
geleistet, so dass vielen Menschen eine neue Perspektive geboten werden konnte. Dennoch war im Jahr 2011
die Entscheidung des Kreistages über die Liquidation
des Unternehmens zu treffen, da sich die Umfeldbedingungen in den Jahren besonders in finanzieller Hinsicht
verändert haben. Die Lücke, welche durch die Auflösung
der Gesellschaft entsteht, wird durch entsprechende Angebote der AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH
geschlossen.
Weitere Strukturveränderungen innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Kommunalen
Beschäftigungsagentur werden innerhalb der Darstellungen des zuständigen kommunalen Unternehmens
aufgeführt.
1.1.2.Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro
Das Sachgebiet ist eine wichtige Schnittstelle für die
Kommunikation der Verwaltung nach innen und außen.
Im Sachgebiet wird die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
für die gesamte Kreisverwaltung koordiniert. Das Aufgabengebiet umfasst neben der umfangreichen Information der Öffentlichkeit über Leistungen, Angebote und
Entscheidungen der Verwaltung auch den unmittelbaren Kontakt zu Presse, Rundfunk, Nachrichtenagenturen
sowie anderen Medien und Informationsdiensten. Es
werden Pressemitteilungen herausgegeben, Anfragen
von Journalisten bearbeitet und Pressegespräche oder
Vor-Ort-Termine vermittelt bzw. vorbereitet. Auch die
organisatorische Vorbereitung und Begleitung von zentralen Veranstaltungen, Tagungen und Treffen (z.B. Neujahrsempfang des Landkreises; Kreisbereisungen von
Politikern; themenspezifische Diskussionsrunden) zählt
zu den Aufgaben des Sachgebietes.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Monatlich wird das „Harzer Kreisblatt“ als amtliches Mitteilungsblatt des Landkreises Harz mit einem umfassenden redaktionellen Teil in einer Auflage von 119.000
Stück erstellt. Mit der politischen Entscheidung zur Herausgabe einer eigenen Kreiszeitung wurde und wird die
Möglichkeit genutzt, vor allem die im Zuge der Kreis- und
der Gemeindegebietsreform umfangreich notwendigen
Satzungs- und Verordnungsänderungen, aber auch das
eigene Kreisrecht bürgernah zentral zu veröffentlichen.
Darüber hinaus können Verwaltungsinformationen und
-entscheidungen, die in der Tagespresse oftmals nur verkürzt wiederzugeben sind, für die gesamte Kreisbevölkerung transparent dargestellt werden. Das „Harzer Kreisblatt“ wird kostenfrei an die Haushalte des Landkreises
geliefert und steht auch im Internet zur Verfügung.
Bereich des Landrates
18
Im Sachgebiet werden weitere Publikationen, Bürgerbroschüren und Informationsmaterialien sowie monatlich eine Mitarbeiterzeitung des Landkreises erstellt und
herausgegeben. Auch die Mitarbeit an der Gestaltung
und Aktualisierung diverser anderer Verlagspublikati-
onen sowie an der Internetpräsentation des Landkreises zählt zum weit gefächerten Aufgabenspektrum des
Sachgebietes. Die Erstellung eines einheitlichen Corporate Design für den Landkreis wurde federführend durch
das Sachgebiet begleitet.
Ebenfalls zum Sachgebiet zählt das Kreistagsbüro als Verbindungsglied zwischen den Verwaltungsorganen des
Landkreises, dem Kreistag und dem Landrat. Das Büro
organisiert und begleitet die Arbeit des Kreistages sowie
seiner Ausschüsse und unterstützt die Kreistagsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu den Schwerpunkten der Arbeit zählen u. a. die Vorbereitung, Betreuung
und Nachbereitung der Sitzungen des Kreistages und
seiner Ausschüsse, die Unterstützung des Vorsitzenden
des Kreistages bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben,
die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen und des
Verdienstausfalls der Kreistagsmitglieder und der Ausschussmitglieder sowie die Führung des aktuellen Kreisrechts des Landkreises Harz.
200
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Beschlussvorlagen
150
2007
2009
Sitzungen der
Ausschüsse
100
Situngen des
Kreistages
50
2011
2007
2008
2009
2010
2011
0
2007 2008 2009 2010 2011
1.1.3. Kommunalaufsicht/ Wahlen
Die Kommunalaufsicht hat als Aufsicht in den Selbstverwaltungsangelegenheiten sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen
erfolgt und die Rechte der Verwaltungsorgane geschützt
werden.
Die Kommunalaufsicht ist Genehmigungsbehörde für
nach dem Gesetz genehmigungspflichtige Satzungen,
Beschlüsse und andere Maßnahmen der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verbände. Neben den
Kontroll- und Überwachungsaufgaben bietet sie auch
Anleitung und sachbezogenen Erfahrungsaustausch sowie spezifische Hinweise zu Rechtsvorschriften, die die
19
Bereich des Landrates
gemeindlichen Rechte und Pflichten begründen. Die
Kommunalaufsicht wird nicht im privaten, sondern im
öffentlichen Interesse tätig. Zu den kommunalaufsichtlichen Maßnahmen gehören das Informationsrecht, das
Beanstandungsrecht, das Anordnungsrecht, die Ersatzvornahme und die Bestellung eines Beauftragten.
Blickt man auf die zurückliegenden Jahre zurück, stehen
diese ganz im Zeichen der Gemeindegebietsreform, die
das Ziel verfolgte, zum 01.01.2011 leistungsfähige Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Das
sollte vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden erreicht werden.
Im Landkreis Harz entstanden im Zuge dieser Gebietsreform aus den ehemals 77 Städten und Gemeinden
13 Einheitsgemeinden sowie 1 Verbandsgemeinde mit
7 Mitgliedsgemeinden.
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Anzahl Städte und Gemeinden
2007
2008
2009
2010
2011
Die Kommunalaufsicht ist nicht nur für die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden zuständig, sondern
auch für die Verbände. Im Jahr 2007 hatte die Kommunalaufsicht die Aufsicht über 8 Zweckverbände, denen
die Aufgabe der Wasserver- und/oder der Abwasserentsorgung obliegt. Durch Fusion verringerte sich diese Zahl
zum 01.01.2012 auf 5, davon 1 Anstalt des öffentlichen
Rechts.
Darüber hinaus gehört seit dem 1.07.2011 auch das Aufgabengebiet Wahlen zur Kommunalaufsicht.
In den zurückliegenden Jahren kamen auch neue Aufgaben auf die Kommunalaufsicht zu. Beispielhaft sei hier
genannt:
 die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere das sogenannte „Normenscreening“ der
kommunalen Satzungen.
das Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte – STARK II
das Innovations- und Investitionsprogramm zur
Modernisierung und energetischen Sanierung von
Kindertagesstätten und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in
Schulen – STARK III
die Einführung eines Systems zur Sicherung bzw. Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit anhand von Haushaltskennzahlen – Haushaltskennzahlensystem (HKS) für kameral buchende Kommunen
So wurden 2008 ehren- bzw. hauptamtliche Bürgermeister durch Ablauf der regulären Amtszeit in 49 Städten
und Gemeinden des Landkreises Harz gewählt.
Nach der Kreisgebietsreform 2007, als erstmals die Mitglieder des Kreistages für den Landkreis Harz und der
Landrat des Landkreises Harz gewählt wurden, fanden
eine Vielzahl von Wahlen, Bürgeranhörungen und Bürgerentscheide statt.
In Vorbereitung der Gemeindegebietsreform waren von
Ende 2007 bis November 2009 die wahlberechtigten
Bürger des Landkreises Harz aufgefordert, über die neuen Strukturen bzw. Gemeindegebiete mitzubestimmen.
In dieser Zeit fanden, außer in den Städten Halberstadt,
Wernigerode, Quedlinburg, Falkenstein/Harz und der
Gemeinde Huy, 67 Bürgeranhörungen und 10 Bürgerentscheide statt. Es wurde über 99 Fragen zur zukünftigen
Gemeindestruktur abgestimmt. Der Beteiligungsgrad
schwankte zwischen 6,83% (Osterwieck) bis 82,21%
(Schierke).
Wahlergebnisse:
CDU
SPD
Die Linke
Grüne
FDP
Andere
60
50
40
30
20
10
0
E uropawahl 2009
K ommunalwahlen Bundestagswahlen
2009
2009
LANDKREIS
HARZ | Verwaltungsbericht
70
60,9 %
L andtags wahl 2011
Bereich
des Landrates
Wahlbeteiligung
20
2009
2009
70
60,9 %
Wahlbeteiligung
51,3 %
60
44,1 %
50
40,1 %
40
30
20
10
0
Europawahl 2009
Kommunalwahlen 2009
Bundestagswahlen 2009
Landtagswahl 2011
1.1.4. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen ist eine
nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten
geschaffene Verwaltungseinheit, die typisch für die fünf
neuen Bundesländer ist. Ihm obliegt im übertragenen
Wirkungskreis die gesetzliche Aufgabe der Wiedergutmachung von Unrecht aus der NS- und DDR-Zeit sowie aus
der Besatzungszeit. Zu diesem Zweck trat am 11.07.1990
die Anmeldeverordnung in Kraft, die den Betroffenen die
Möglichkeit eröffnete, innerhalb einer Anmeldefrist ihre
Vermögenswerte anzumelden. Grundlage für die Bearbeitung dieser Anträge bildete das Gesetz zur Regelung
offener Vermögensfragen (VermG) vom 23.09.1990. So
registrierten die Ämter der Altlandkreise Wernigerode,
Halberstadt und Quedlinburg insgesamt 20 175 Antragsteller mit 66 672 Vermögenswerten.
Da die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche
grundsätzlich eine Verfügungssperre für Grundstücke
zur Folge hatte, lag die Priorität bei der Grundstücksbearbeitung vor der der beweglichen Vermögenswerte, um
Investitionen zu ermöglichen.
Grundlage des Gesetzes ist der Grundsatz „Rückgabe vor
Entschädigung“. Nach diesem Grundgedanken des VermG
soll grundsätzlich die Wiedergutmachung des erlittenen
Unrechts durch Rückübertragung des Vermögenswertes
erfolgen und nur in Ausnahmefällen, in denen eine Rückübertragung des Vermögenswertes nicht mehr möglich
ist, soll die Gewähr einer Entschädigung folgen. Im Jahr
1994 trat das hierfür erforderliche Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) in Kraft. Damit fungiert
das ARoV als Bewirtschafter des Entschädigungsfonds
der Bundesrepublik Deutschland. Bisher sind insgesamt
6 560 Verfahren nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsverfahren registriert worden. Die Zahl
kann noch Veränderungen unterliegen, solange die Verfahren nach dem Vermögensgesetz nicht zu 100 % erledigt sind.
Mit dem Vollzug der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 und
dem Zusammenschluss der Ämter der Altlandkreise Wer68000
nigerode, Halberstadt und Quedlinburg war der Abar-
67000
beitungsstand im Bereich Vermögensgesetz mit 96,79 %
und im Entschädigungsbereich mit 68,3 % erreicht.
66000
Bestand
65000
In den Jahren seit Bestehen des Landkreises Harz
konnte
dav. Erl. auf
der Abarbeitungsstand im Bereich Vermögensrecht
99,39 % und im Entschädigungsbereich auf 83,18 % erhöht werden. (Stichtag 31.12.2011)
63000
64000
62000
2007
2011
Übersicht zum Erledigungsstand der Vermögenswerte (ohne Geldforderungen) bei der Durchführung des
Vermögensgesetzes im Landkreis Harz
Übersicht zum Erledigungsstand der Vermögenswerte bei der Durchführung des Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetzes im Landkreis Harz
68000
7000
6000
67000
5000
66000
Bestand
65000
dav. Erl.
64000
dav. Erl.
1000
62000
0
2007
6000
Bestand
3000
2000
63000
217000
4000
2011
Bereich des Landrates
2007
2011
Die Anzahl der Attestanfragen hinsichtlich vermögensrechtlicher Ansprüche im Vorfeld einer Grundstücksverfügung durch den Verfügungsberechtigten liegt jährlich
durchschnittlich bei 6 500 Flurstücken. Ein deutlicher
Rückgang bzw. eine Zunahme von Attestanfragen ist
nicht zu verzeichnen.
Weiterhin werden im ARoV die Genehmigungsverfahren
nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) durchgeführt. Wurden im Jahr 2007 1 800 Kaufverträge zur Genehmigung nach der GVO registriert, so waren es im Jahr
2011 1 682 Verträge. Eine wesentliche Änderung der Anzahl der Genehmigungsverfahren zeichnet sich nicht ab.
Das ARoV ist Bestellungs- und Aufsichtsbehörde gemäß
Artikel 233 § 2 Abs.3 EGBGB für gesetzliche Vertreter zur
Wahrung der Interessen nicht ermittelter Eigentümer.
Zum 31.12.2011 waren 2 300 gesetzliche Vertretungen
registriert. Zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform waren
es insgesamt 2 500 Vertretungsfälle.
Darüber hinaus sind im Amt Aufgaben aus dem Grundstücksverkehr angesiedelt. So werden zum einen Anträge auf Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) für landwirtschaftliche Flächen
bearbeitet. Im Jahr 2007 waren 282 Verträge und im Jahr
2011 341 Verträge erfasst. Zum anderen hat die Anzeige
und Beanstandung von Landpachtverträgen nach dem
Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) ebenfalls hier zu
erfolgen. Danach wurden 2007 insgesamt 13 882 Pachtfälle angezeigt. Im Jahr 2011 waren es 5 066 Pachtfälle,
wobei durch die unterschiedlichen Laufzeiten der Pachtverträge die jährliche Anzahl der angezeigten Anträge
erheblich schwankt.
Waren in den Hochzeiten der Bearbeitung insbesondere
nach dem VermG insgesamt ca. 90 Mitarbeiter in den Ämtern tätig, so waren es zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 insgesamt noch 22. Aktuell sind 16
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Leiterin des
ARoV mit der Erledigung der genannten Aufgaben betraut. Hiervon sind 10 Mitarbeiter im vermögens- und
entschädigungsrechtlichen Aufgabenbereich, 2 Mitarbeiter in der Vertreterbestellung und 4 Mitarbeiter im
Genehmigungsbereich eingebunden.
Bei den Aufgaben im Vermögens- und Entschädigungsrecht handelt es sich um endliche Aufgaben, da neue Anträge nicht mehr gestellt werden können. Entsprechend
der Steigerung der Erledigung der vermögens- und entschädigungsrechtlichen Verfahren erfolgte kontinuierlich die Verringerung des Personalbestandes in den vergangen Jahren und wird auch zukünftig weiter erfolgen.
1.1.5. Behindertenbeauftragte
Die Behindertenbeauftragte wurde vom Kreistag des
Landkreises Harz am 12. Dezember 2007 bestellt. Dies
erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG LSA) und der Hauptsatzung des Landkreises Harz.
Die Arbeit der Behindertenbeauftragten ist auf die
Gleichstellung der Menschen mit Handicap sowie ihre
Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse
gerichtet. Sie wirkt darauf hin, dass die Verantwortung
der kommunalen Entscheidungsträger, für gleichwertige
Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen jeden Alters zu sorgen, in allen Bereichen des
Landkreises erfüllt wird. Als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen agiert
die Behindertenbeauftragte ressortübergreifend als Mittlerin zwischen behinderten Menschen, Selbsthilfeverbänden, Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung.
Sie berät die Kreisverwaltung zu behindertenrelevanten
Fragen und unterbreitet Vorschläge zur besseren Integration der Menschen mit Handicap in Arbeit und Gesellschaft. So wird sie u. a. bei Bau- und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beteiligt, um auf Aspekte
einer barrierefreien Umsetzung einzuwirken. Darüber
hinaus initiiert und unterstützt sie Aktionen und Projekte
für Menschen mit Handicap und wirkt in verschiedenen
Gremien auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene mit.
Zu ihren Arbeitsaufgaben zählen auch die Pflege und das
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Zusammenwirken mit Netzwerken und Ansprechpartnern für behindertenrelevante Angelegenheiten in den
Kommunen des Landkreises Harz.
Im Rahmen dieser sehr breit gefächerten Tätigkeit wurden in den zurückliegenden Jahren u. a. solche Projekte,
Maßnahmen und Initiativen begleitet und unterstützt,
wie beispielsweise
–Mitwirkung zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit bei einer Vielzahl von Anhörungsund Beteiligungsverfahren in den Bereichen Planung,
Baudurchführung und Verkehrsplanung (z. B. Bahnhöfe, Bahnhofsgebäude, Bushaltestellen, Kreisstraßen,
Geh- und Radwege, Gleisanlagen der Straßenbahn in
Halberstadt, Schulgebäude, kulturelle und museale
Einrichtungen, touristische und Freizeitangebote)
–Erarbeitung eines Musterentwurfs für „Barrierefreie Haltestellen“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als Handlungskonzept für die Kommunen
–Organisation und Unterstützung von Aktionen sowie
gemeinsamen Vorhaben von Menschen mit und ohne
Behinderungen
– Koordination der Behindertenhilfe vor Ort
–Begleitung von Projekten, Maßnahmen und Förderprogrammen, durch die Menschen mit Behinderung
(wieder) einen Arbeitsplatz erlangen können
–Schaffung von Barrierefreiheit, vor allem bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen
Bereich des Landrates
22
–Erarbeitung und Vorlage eines jährlichen Berichtes
zur „Situation der Menschen mit Behinderungen im
Landkreis Harz“, der in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Kreisverwaltung und Dritten erstellt wird
Das wichtigste behindertenpolitische Vorhaben ist die
schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Idee der Inklusion als Leitgedanken und
zentralem Handlungsprinzip, was auch im Landkreis Harz
mit einer neuen Denk- und Herangehensweise verbunden ist. Gemeinsam mit den von Behinderung betroffenen Menschen werden im Landkreis neue Ziele angesteuert, die auf die Förderung der Selbstbestimmung der
Menschen mit Handicap sowie deren gleichberechtigte
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Kindheit an
gerichtet sind.
1.2. Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harz
war aufgrund einer Zweckvereinbarung zwischen den
Landkreisen Quedlinburg und Wernigerode bereits seit
dem 1. April 2006 in beiden Altlandkreisen tätig. In der
konstituierenden Sitzung des Kreistages am 11. Juli 2007
wurde sie in dieser Funktion auch für den Landkreis Harz
berufen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist dem Landrat organisatorisch direkt unterstellt. Grundlage für ihre Berufung
sind das Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2) der Bundesrepublik Deutschland sowie die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt und die Hauptsatzung des Harzkreises.
Das breite Aufgabenfeld ihrer Tätigkeit ergibt sich aus
dem Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung der Frauen und Männer innerhalb und außerhalb der Verwaltung ein und wirkt extern bei Vorhaben
und Maßnahmen der Kommunen mit, die die Belange
der Gleichstellung berühren. Sie hilft Bürgerinnen und
Bürgern in vielen Problemfällen und arbeitet dabei eng
mit Vereinen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und
Beratungsstellen zusammen.
Fachlich werden die hauptamtlich berufenen Gleichstellungsbeauftragten vom Ministerium für Justiz und
Gleichstellung angeleitet. Hier arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte des Harzkreises in der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten sowie in der
Arbeitsgruppe „Erstellung eines Antigewaltprogramms“
für das Landesprogramm „Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ mit.
Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind:
–Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger in
schwierigen Lebenssituationen
–Vermittlung von Schutz- und Hilfsmöglichkeiten
–Vernetzungsarbeit und Kooperationen in Aktionsbündnissen
–Präventionsarbeit, Schwerpunkt Frauen- und Mädchengesundheit
–Aufbau eines Netzwerkes „Initiative Familienbündnis
im Landkreis Harz“
–Aufbau und Leitung der Fachgruppe „Gegen Gewalt
an Frauen, Kindern und Jugendlichen“ im Präventionsnetzwerk Life is my future
–Arbeit in Ausschüssen und Projekten wie: „Gut Drauf“,
dem „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“, in „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“
–Mitarbeit in Arbeitskreisen wie: in der Steuergruppe
„Frühe Hilfen“, der AG „Gemeinwesen“, der Frauenzentren und dem Frauen- und Kinderschutzhaus.
Wichtig für die Gleichstellungsarbeit ist die unmittelbare
Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten
der Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode
sowie mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit. In der Gemeinsamkeit
der Arbeit konnte im Landkreis z.B. die „Initiative Familienbündnis“ entstehen. Ein Anliegen ist es, den Standortfaktor Familienfreundlichkeit vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels zu stärken. Themen wie flexible
Arbeitszeiten, Randzeitenbetreuung für Kinder, Seniorenbetreuung, soziale und kulturelle Strukturen, Wohnumfelder, öffentlicher Nahverkehr sind Umsetzungsanliegen
in einer sehr engen Netzwerkarbeit.
1.3. Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt ist mit seinen derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grund kommunalrechtlicher Vorschriften dem Landrat direkt unterstellt.
Als Hauptaufgabe gilt die Haushalts- und Finanzkontrolle
des Landkreises und der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden, welche kein eigenes Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben.
23
Bereich des Landrates
Darüber hinaus unterliegen die nach kaufmännischen
Grundsätzen geführten Eigenbetriebe (z.B. Rettungsdienst, Kommunale Beschäftigungsagentur, Städtischer
Kurbetrieb Blankenburg), die Anstalten des Öffentlichen
Rechts sowie die Wasser- und Abwasserzweckverbände
der Prüfungspflicht.
Wesentliches Ziel der Prüfungshandlungen ist die Sicherstellung des sachgerechten, sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern.
Unter Leitung des Amtsleiters werden die jährlich zu erstellenden Jahresrechnungen des Landkreises mit Fokus
auf die Einhaltung der haushalts- und kassenrechtlichen
Bestimmungen überprüft. Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfbericht, der Grundlage für die Feststellung des Rechnungsergebnisses und die Entlastung des
Landrates durch den Kreistag bildet, zusammengefasst.
Ebenso wie der Landkreis haben die 6 Eigenbetriebe,
5 Zweckverbände sowie 2 Anstalten des Öffentlichen
Rechts das wirtschaftliche Ergebnis ihres Handelns zum
Jahresende in einem Jahresabschluss darzulegen.
Die Anzahl der Prüfungen der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden sowie der Verwaltungsämter hat sich
von ehemals 81, bedingt durch die Kommunalreform,
auf 18 reduziert, wobei die Prüfungsaufgaben denen der
Landkreisprüfung entsprechen. Darüber hinaus werden
die Städte und Gemeinden einer überörtlichen Prüfung
unterzogen. Als Schwerpunkte sollen beispielsweise der
Organisations-, der Personal-, der Beteiligungs- und der
Sozialbereich einer intensiven Überprüfung unterzogen
werden.
Während sich die genannten Prüfungen auf den sogenannten „Verwaltungsteil“ beschränken, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der technischen Prüfung für
den Investitionsbereich zuständig. Diesen obliegt neben
den Prüfungstätigkeiten im Rahmen der Prüfung der
Jahresrechnungen überwiegend die Kontrolle der Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen bei Bau- und
investiven Beschaffungsmaßnahmen und der sachgerechten Verwendung von Fördermitteln.
In letzter Zeit erfolgt die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes zunehmend im Vorfeld von Entscheidungen,
sodass sich die Rechnungsprüfung von einer lediglich
kontrollierenden (nachrechnenden) Tätigkeit stetig zu einer verstärkten Beratung und Hilfestellung verlagert hat.
Dieser Aspekt gewinnt zunehmend an Bedeutung, besonders hinsichtlich der zum 01.01.2013 einzuführenden
kommunalen Doppik.
1.4. Personalrat
Der Personalrat ist als Vertretung der tariflich Beschäftigten und Beamten der Kreisverwaltung vergleichbar
mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der
Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des
Bundes und der Bundesländer geregelt. Die Einrichtung
einer Personalvertretung in Sachsen-Anhalt regelt das
Personalvertretungsgesetz des Landes.
Seit der Bildung des Landkreises Harz haben die tariflich
Beschäftigten und Beamten zweimal die Möglichkeit
genutzt, ihren Personalrat zu wählen. Die Anzahl der
Mitglieder im Personalrat richtet sich nach der Zahl der
in der Dienststelle Beschäftigten. Da im Landkreis Harz
mehr als 1001 tariflich Beschäftigte und Beamte ihren
Arbeitsaufgaben nachgehen, waren 13 Mitglieder des
Personalrates zu wählen.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung des Landkreises Harz besteht aus:
– 1 Beamtenvertreterin
– 12 Vertreter/Innen der tariflich Beschäftigten
–3 Vertreter/Innen der Jugendlichen und Auszubildenden.
Der Personalrat hat eine Reihe allgemeiner Aufgaben:
–Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und
ihren Angehörigen dienen,
–darüber zu wachen, dass die zugunsten der tariflich Beschäftigten und Beamten geschaffenen
Bestimmungen(Arbeitnehmerrechte und Arbeitnehmerschutzbestimmungen) durchgeführt werden,
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
–Anregungen und Beschwerden von tariflich Beschäftigten und Beamten entgegenzunehmen und gegebenenfalls auf Abhilfe hinzuwirken,
–die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger
schutzbedürftiger Personen in die Dienststelle zu fördern und für eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen
entsprechende Beschäftigung zu sorgen,
–auf die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung hinzuwirken und mit dieser eng zusammenzuarbeiten,
–auf die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung
von Frauen und Männern hinzuwirken,
–mit einem Beauftragten an Vorstellungsgesprächen
teilzunehmen,
–die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das Verständnis zwischen
ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern.
Die Personalvertretung ist an den Entscheidungen der
Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen
und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt.
Die Beteiligung erfolgt in Form der:
–Mitbestimmung (Maßnahme darf nur mit der Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden)
–Mitwirkung (die Dienststelle muss die Angelegenheit
mit der Personalvertretung erörtern)und
–Anhörung (die Personalvertretung kann gegen eine
beabsichtigte Maßnahme Bedenken äußern; die Verwaltung muss dazu Stellung nehmen).
Bereich des Landrates
24
Mitbestimmungspflichtig ist der Personalrat bei personellen Einzelmaßnahmen, wie z. B bei Einstellung und
Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung,
Versetzung, Kündigung bei den tariflich Beschäftigten
sowie Einstellung, Anstellung und Beförderung, Entlassung oder Versetzung bei den Beamten sowie in sozialen
Angelegenheiten aller im Landkreis Beschäftigten (z.B.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Durchführung
der Berufsausbildung und Fortbildung u. a. m.). Soweit
eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht,
bestimmt das Gremium in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten mit.
Personalversammlung
25
Bereich des Landrates
Auf der Grundlage eines Geschäftsverteilungsplanes hat
der Personalrat seine Tätigkeit organisiert. Der Plan ist
Ausdruck der Arbeitsteilung und Spezialisierung innerhalb der Zuständigkeiten der Personalvertretung und
Grundlage der Planung der Aus- und Fortbildung.
Mindestens einmal im Jahr führt der Personalrat eine Personalversammlung durch und informiert die Beschäftigten über seine Tätigkeit.
2. Dezernat I – Hauptverwaltung
Dezernat I
Heike Schäffer
Jurist
N.N.
10 Amt für
Organisation, IT,
u. zentrale Dienste
Ute Papke
11 Personalamt
Klaus-Dieter Seliger
20 Amt für
Finanzwesen
Brigitte Schmelzer
23 Amt für
zentrale
Gebäudeverwaltung
Michael Leja
SG Organisation /
Bürgerservice
Cathleen Elstermann
SG Bezüge- und
Gehaltsstelle
Bernd Penseler
SG Haushalt
Christina Eggert
SG Dienstleistungen/
Vertragswesen
Carola Kalks-Gebhardt
SG Zentraler Dienst
Reinhard Wurzel
SG Personalentwicklung /
Controlling
Sabine Viehweg
SG Kreiskasse
Susanne Fuchs
SG Gebäudewirtschaft/Haushalt/
Controlling
Regina Fromm
SG Informationstechnik
Michael Lichtblau
SG Personalangelegenheiten
Martina Strauß
Dem Dezernat Hauptverwaltung sind vier Fachämter zugeordnet, in denen Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung wahrgenommen werden. Das betrifft im Wesentlichen die Organisations-, Personal- und Finanzhoheit
sowie Aufgaben der zentralen Gebäudeverwaltung. Der
SG Hochbau/
Bauunterhaltung
René Leopold (komm.)
Dezernentin Frau Schäffer direkt unterstellt ist ein Jurist, der alle in den Ämtern des Dezernates anfallenden
Rechtsfragen bearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei
im Personalrecht (Arbeits- und Beamtenrecht) sowie im
Zivil- und Verwaltungsrecht.
2.1. Amt für Organisation, IT und zentraler Dienst
2.1.1. Sachgebiet Organisation
Schwerpunkt der Arbeit dieses Sachgebietes ist die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung. Sie umfasst:
die sachliche Verwaltungsgliederung, wie Bildung
von Ämtern und deren innere organisatorische Gliederung mit dem Ziel eines effektiven und effizienten
Verwaltungsaufbaus,
die Aufgabengliederung sowie die Erstellung und
Fortschreibung der Organisationspläne, wie Aufgaben- und Verwaltungsgliederungsplan, Dezernatsverteilung sowie Arbeitsverteilung,
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Regeln des allgemeinen Dienstbetriebes in Form der
allgemeinen Geschäftsanweisung sowie besonderer
Dienst- und Geschäftsanweisungen,
die Aufgabenkritik, Arbeitsorganisation und Rationalisierung, Organisationsentwicklung, Beratung der
Ämter, Gestaltung von Arbeitsabläufen, Organisations- und Arbeitsuntersuchungen, Auswertung von
Gutachten und Prüfberichten sowie
Stellenbedarfsermittlungen, Stellenbewertungen und
die Aufstellung des Stellenplanes für jedes Haushaltsjahr.
Dezernat I – Hauptverwaltung
26
Stellenentwicklung im Landkreis Harz
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
1288,85
1267,15
1233,36
1203,00
1131,95
1044,27
1004,98
Stellen
2007
(Altkreise)
2007
2008
2009
In enger Zusammenarbeit mit allen Ämtern wird das Ziel
verfolgt, Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass sowohl der
Bürger eine fundierte Beratung erhält als auch den Sachbearbeitern ausreichend Zeit für die Vorgangsbearbeitung zur Verfügung steht.
Das Hauptaugenmerk in den vergangenen 5 Jahren war
auf die Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Kreisgebietsreform, auf die Übernahme der mit dem II. Funktionalreformgesetz übertragenen neuen Aufgaben an die
Landkreise und auf die Begleitung und Auswertung des
2009 begonnenen KGSt-Projektes „Organisationsmodell
für die Landkreise in Sachsen-Anhalt“ gerichtet. Parallel
dazu waren in allen Ämtern der Kreisverwaltung die Stellen neu zu beschreiben und neu zu bewerten. Die Wiederbesetzung vakanter Stellen und rechtliche Änderung
bezogen auf die Personalbemessung und Stellenwertigkeit waren zu prüfen.
2010
2011
2012
In das Sachgebiet Organisation integriert sind auch die
Aufgaben des Bürgerservices. Nach Zusammenlegung
der drei Landkreise (Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode) wurden im Landkreis Harz vier Bürgerservicecenter eingerichtet. Seit 2011 wird der Bürgerservice
nur noch am Hauptsitz des Landkreises durch eigene
Mitarbeiter ausgeführt. Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen wurden Dienstleistungen des
Bürgerservice an die Stadt Falkenstein/Harz, Stadt Quedlinburg und Stadt Harzgerode übertragen, welche für die
Bürger ihrer Einheitsgemeinde Anträge auf Leistungen
des Landkreises Harz ausgeben und annehmen sowie
die Bürger beraten. In den kommenden Jahren soll der
Bürgerservice flächendeckend weiter ausgebaut werden,
um die Dienstleistungen noch bürgernaher anbieten zu
können. Derzeitig besteht hierfür eine enge Zusammenarbeit mit den Einheitsgemeinden Stadt Oberharz am
Brocken, Stadt Osterwieck, Stadt Wernigerode, Stadt Thale und Stadt Ilsenburg.
2.1.2. Sachgebiet Informationstechnik
Das Sachgebiet ist für die Sicherstellung der in der heutigen Zeit auch im allgemeinen Verwaltungsbetrieb
nicht mehr wegzudenkenden EDV-Unterstützung, die
gesamte Telekommunikation und die Druck- und Kopiertechnik zuständig. Das betrifft vor allem die rund
950 PC-Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung. Hierzu betreibt sie ein Rechenzentrum für die Bereitstellung der
über 100 Fachprogramme der Verwaltung, wie z. B. Programme zur Zulassung von Kfz, Programme für das Kassenwesen usw., aber auch für den Internetauftritt, den
E-Mail-Austausch, das geografische Informationssystem,
das Dokumentenmanagement oder die e-GovernmentAnwendungen. Der Zugriff auf dieses Rechenzentrum
von allen Verwaltungsstandorten wird durch ein eigenes
Datennetz sichergestellt. Zusätzlich ist das Rechenzentrum über Datenfernverbindungen, beispielsweise zum
Landesnetz, zum Kraftfahrtbundesamt, zum Ausländerzentralregister und zur Oberfinanzdirektion mit weiteren Behörden verbunden, um die durch Gesetze vorgeschriebenen Datenaustausche durchführen zu können.
Im zentralen Rechenzentrum erfolgt auch der Betrieb für
die 450 Arbeitsplätze des Eigenbetriebes Kommunale
Beschäftigungsagentur.
27
Dezernat I – Hauptverwaltung
Im Zuge der Bildung des Landkreises Harz war durch den
IT-Bereich ein erheblicher Arbeitsaufwand zum Aufbau
einer einheitlichen Informationstechnik für den neuen
Kreis Harz zu leisten. Bedingt durch die Fusion waren
die Fachverfahren und Daten aller an der Gründung des
Landkreises beteiligten ehemaligen Landkreise auf einer
einheitlichen technischen Plattform zusammenzuführen
und zu harmonisieren. Dies gelang erfolgreich, da Arbeitsgruppen aus IT-Mitarbeitern und den betroffenen
Fachbereichen aus allen ehemaligen Landkreisen seit
dem Jahr 2006 diese Aufgaben geplant und vorbereitet
hatten.
Um den Betrieb der IT wirtschaftlich und technisch jeweils
an die aktuellsten und effektivsten Technologien angepasst
durchführen zu können, wurde der technische Betrieb des
Rechenzentrums und die Betreuung der Arbeitsplatzsysteme im Jahre 2010 nach einem europaweiten Vergabeverfahren an die Fa. T-Systems International GmbH vergeben. Im Zuge dieses Outsourcings erfolgte 2010/2011 eine
Ausstattung der Kreisverwaltung mit aktueller, wirtschaftlicher und besonders Strom sparender Arbeitsplatztechnik
und Server- sowie Netzwerksystemen.
2.1.3. Sachgebiet Zentraler Dienst
Die Beschäftigten des Sachgebietes Zentraler Dienst
führen Querschnittsaufgaben für alle Organisationseinheiten aus. Zu den wesentlichen Verwaltungsaufgaben
gehören die Beschaffung und Verwaltung der Büro- und
Verbrauchsmaterialien einschließlich der Haushaltsplanung und Bewirtschaftung, die Gesprächsvermittlung
durch die Telefonzentrale, die Abwicklung des Posteinund -ausgangs in der Poststelle, die Postverteilung an
alle Verwaltungsstandorte und die Erledigung der Vervielfältigungs- und Druckaufgaben der zentralen Hausdruckerei.
Die Verwaltungsbücherei organisiert die Beschaffung
und Verwaltung von Fachliteratur und stellt dabei zunehmend auf elektronische Medien um.
Das Kreisarchiv ermittelt, erfasst und verwaltet das
Schrift- und Archivgut des Landkreises und trägt die
Verantwortung für den Schutz, die Erschließung und
seine Benutzung. Es ist ein öffentliches Archiv, das der
Bevölkerung zugänglich ist und mit Einrichtungen des
kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zusammenarbeitet. Ein wesentlicher Teil des
Kreisarchivs ist die Archivbibliothek, die für archivische
und geschichtswissenschaftliche Arbeiten genutzt werden kann. Die in der Archivbibliothek vorhandenen Bücher, Festschriften, amtlichen Druckschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften werden als nicht ausleihbarer,
aber im Archiv einsehbarer Präsensbestand geführt.
Die Aufgaben des Sicherheitstechnischen Dienstes werden durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit wahrgenommen. Sie sind für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in der Dienststelle und
den betreuten nachgeordneten Einrichtungen gemäß
Arbeitssicherheitsgesetz verantwortlich. Die Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten liegt in der Umsetzung
des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der
Bürger sowie anderer gesetzlicher Bestimmungen und
Verwaltungsvorschriften zum Datenschutz.
2.2. Personalamt
Das ebenfalls dem Dezernat I zugeordnete Personalamt
betreut die Beschäftigten, Beamten und Beamtinnen sowie Auszubildenden der Kreisverwaltung Harz. Zu den so
genannten Querschnittsaufgaben, die aus Gründen der
Einheitlichkeit, der Rechts- und Verfahrenssicherheit und
der Wirtschaftlichkeit sowie ihres zum Teil steuernden
Charakters zentral wahrgenommen werden, gehört die
Bearbeitung aller Personalangelegenheiten.
Dazu zählen u. a. Grundsatzfragen des Personalmanagements, der strategischen Personalplanung und des
-einsatzes, der Vergütungsabrechnung, der Personalentwicklung sowie arbeitsmedizinische Maßnahmen in
Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen Dienst. Daraus
abgeleitet strukturiert sich das Amt in die Sachgebiete
Bezüge- und Gehaltsstelle, Personalentwicklung/ Controlling und Personalangelegenheiten.
2.2.1. Sachgebiet Bezüge- und Gehaltsstelle
In diesem Sachgebiet werden für alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der drei Eigenbetriebe (KoBa, KMS, RD) sowie für Dritte im Rahmen von
Dienstleitungsverträgen die Besoldungen und Entgelte
auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und der tariflichen Vorschriften berechnet und zur Zahlung weitergeleitet. Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehört auch
die Bearbeitung von Reisekosten, Trennungsgeldern und
Umzugskosten. Hierbei stehen die Mitarbeiter in Kontakt
mit den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern,
den Trägern der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie dem Kommunalen Versorgungsverband des
Landes Sachsen-Anhalt.
2.2.2. Sachgebiet Personalentwicklung/Controlling
Zu den Arbeitsschwerpunkten des Sachgebietes gehören die Personalentwicklung und das Controlling der Personalkosten.
Bei der Personalentwicklung wird der Nachwuchsförderung eine besondere Bedeutung beigemessen. Sie umfasst die berufspraktische Koordinierung der Ausbildung
der Verwaltungsfachangestellten und Straßenwärter.
Auch die Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz zur
Praktikantenbetreuung, Betreuung von Diplomarbeiten
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
und Koordinierung von Projekten, welche sowohl für den
Landkreis Harz als auch für die Studenten der Hochschule besonders auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts von
Interesse sind, zählt zu den Aufgaben des Sachgebietes.
58 Auszubildende in den Fachrichtungen Verwaltungsfachangestellte und Straßenwärter wurden bzw. werden
seit 2007 in der Kreisverwaltung ausgebildet. 40 von ihnen erhielten im Anschluss ein befristetes Arbeitsverhältnis, das für 26 junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dezernat I – Hauptverwaltung
28
bereits in ein Dauerarbeitsverhälnis umgewandelt werden konnte.
Eine zweite und nicht weniger wichtige Säule bildet die
Personalentwicklung der Mitarbeiter im eigenen Hause.
Hier ist es das Ziel, mitzuhelfen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Mitarbeiter durch Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen, so dass sie die an sie gestellten Aufgaben leistungsorientiert und bürgernah
erfüllen können.
Im Rahmen der Qualifikation der Mitarbeiter konnten
seit 2007 4 Lebensmittelkontrolleure, 1 Amtlicher Assistent, 3 Brandschutzprüfer, 1 Mitarbeiter in einem
Kompaktstudium „Presse/Öffentlichkeitsarbeit“ und
1 Mitarbeiter in der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ihre Ausbildung erfolgreich beenden.
6 Mitarbeiter haben seit 2007 den Beschäftigtenlehrgang I abgeschlossen. 5 weitere Mitarbeiter befinden
sich derzeit in einem B I-Lehrgang. 4 Mitarbeiter haben einen Beschäftigtenlehrgang II erfolgreich beendet und 5 Mitarbeiter absolvieren derzeit einen B
II-Lehrgang. 2 Mitarbeiter haben einen Lehrgang für
technisches Personal erfolgreich beendet.
Auf Grund der Haushaltssituation des Landkreises kommt
der Personalkostenentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Deshalb ist es erforderlich, geeignete Steuerungsmöglichkeiten zu entwickeln und deren Wirkung
bezüglich der Eindämmung von Kosten mittel- bzw.
langfristig zu analysieren.
Personalentwicklung Landkreis Harz (ohne Eigenbetriebe)
(Stand per 01.07.2007 und nachfolgend 30.06. des jeweiligen Jahres)
1400
1200
1000
gesamt
800
Beschäftigte
600
Beamte
400
Azubis
200
0
2007
2008
2009
2010
2011
vor. 2012
Personalentwicklung Landkreis Harz (mit Eigenbetrieben)
(Stand per 01.07.2007 und nachfolgend 30.06. des jeweiligen Jahres)
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
gesamt
davon KoBa
davon RD
davon KMS
2007
2008
2009
2010
2011
vor 2012
2.2.3. Sachgebiet Personalangelegenheiten
Zu den Aufgaben dieses Sachgebietes gehört insbesondere die Ermittlung des Personalbedarfs in den Fachämtern der Landkreisverwaltung unter Berücksichtigung
der Aufgabenentwicklung, der Entwicklung des Technikeinsatzes und der Personalbestände.
29
Dezernat I – Hauptverwaltung
Hierzu werden regelmäßig Gespräche mit den Fachamtsleitern in enger Zusammenarbeit mit dem Organisationsbereich geführt, um Möglichkeiten zur Deckung des
Personalbedarfs durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Kreisverwaltung oder aus dem Arbeitsmarkt zu prü-
fen. In diesem Zusammenhang sind Stellenausschreibungen vorzubereiten, Bewerberauswahlverfahren einschließlich Vorstellungsgespräche durchzuführen und
Einstellungsentscheidungen vorzubereiten und unter
Einbeziehung der Fachamtsleiter, des Personalrates, der
Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung sowie des Personal- und Kreisausschusses
bzw. Kreistages gemäß Hauptsatzung des Landkreises
Harz zum Abschluss zu bringen.
Dem Sachgebiet obliegt weiterhin die umfassende
Sachbearbeitung für Personalangelegenheiten der Beschäftigten und Beamten der Kreisverwaltung. Dazu
zählen insbesondere Personalaktenführung, Erstellung
und Änderung von Arbeitsverträgen, Umsetzungen,
Höhergruppierungen, Beförderungen, Renteneintritt,
Altersteilzeit-Vereinbarungen, Kündigung, Erstellen von
Arbeitszeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen, Bestellung zu besonderen Funktionen, Durchführung von
gesetzlichen Schutzvorschriften (Mutterschutzgesetz,
SGB IX u. a. ), Arbeitszeitangelegenheiten, Vorbereitung
von arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Maßnahmen sowie die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu tarif- und beamtenrechtlichen Fragen.
Der Landkreis Harz hat mit dem Stand 31.12.2011 einen
Personalbestand von 1090 Personen, die sich aus 140
Beamten und 950 Beschäftigten zusammensetzen. In der
Anzahl der Beschäftigten sind 26 Auszubildende und 95
Personen, die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit
befinden, enthalten. Gegenüber dem Jahr 2010 (Stand
31.12.2010) ist ein Rückgang im Personalbestand von
100 Personen zu verzeichnen.
Der Altersdurchschnitt insgesamt liegt mit 49,3 Jahren
weiterhin hoch und über der für 2015 formulierten Zielsetzung (unter 48,5 Jahren). Im Vergleich zum Stand des
Vorjahres hat sich das Durchschnittsalter aller Beschäftigten und Beamten somit um 0,8 Jahre erhöht (31.12.2010
= 48.5 Jahre).
Aufgeteilt nach Beschäftigtengruppen und Altersbereichen sieht es wie folgt aus:
Beamte:
Altersbereich
nach Jahren
Männlich
Weiblich
Gesamt
Durchschnittsalter
30 – 39
1
13
14
36,6
40 – 49
17
29
46
45,2
50 – 59
22
43
65
54,1
ab 60
8
7
15
61,5
Gesamt
48
92
140
49,3
Beschäftigte:
(26 Auszubildende, davon 10 Frauen, sind in der Aufstellung enthalten).
Altersbereich
nach Jahren
Männlich
Weiblich
Gesamt
Durchschnittsalter
bis 29
35
45
80
24
30 - 39
23
62
85
35,4
40 - 49
51
180
231
45,5
50 - 59
111
290
401
54,6
ab 60
48
105
153
61,4
268
682
950
49,2
Gesamt
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat I – Hauptverwaltung
30
Zusammenfassung über altersbedingte Renteneintritte und Eintritte in die Altersteilzeitphase
aufgrund von ATZ-Verträgen nach Jahren
Stand: 31.12.2011
Personalabgang
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
11
19
8
7
8
10
13
altersbedingte Renteneintritte
Gesamt
11
19
8
7
8
10
13
bereits vollzogene Renteneintritte aufgrund
des auslaufenden ATZ-Vertrages
31
24
21
noch offene RE von MA, welche sich bereits
in der ATZ-FZPh befinden (F)
34
29
23
9
noch offene Eintritte in die ATZ-FZPh,
derzeit in APH (A)
28
32
8
3
noch offene Eintritte in die ATZ-APH,
z. Z. noch nicht begonnen (n.n.b.)
Renteneintritte aufgrund von
ATZ-Verträgen – Gesamt
31
24
21
62
61
31
12
Ausscheidende MA
Gesamt
42
43
29
69
69
41
25
davon bereits vollzogene RE
Gesamt
42
43
29
0
0
0
0
0
0
0
69
69
40
25
bereits eingetretene
altersbedingte Renteintritte
noch eintretene altersbedingte
Renteneintritte
davon noch ausscheidene MA
(ATZ-FZPh/altersbedingte RE)
2.3. Amt für Finanzwesen
Im Amt für Finanzwesen geht es fast immer um Zahlen,
egal, um welche Aufgaben des in zwei Sachgebiete strukturierten Amtes es sich handelt.
2.3.1. Sachgebiet Haushalt
Das Sachgebiet hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen
geordneten Haushalt zu schaffen. Dazu ist eine ständige
Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen Ämtern der
Verwaltung unabdingbar. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern obliegt es, der Verwaltungsleitung und dem
Kreistag die für ihre finanziellen Entscheidungen notwendigen Unterlagen termingerecht und umfassend
vorzubereiten. Haushaltspläne, Nachtragspläne, Finanzund Investitionspläne und auch die Jahresrechnung werden öffentlich ausgelegt.
Zu den Aufgabenschwerpunkten innerhalb des Sachgebietes zählen:
31
Dezernat I – Hauptverwaltung
Schwerpunktbereich Haushalt: Hier werden alle Aufgaben bearbeitet, die mit der Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen, mit
der Aufstellung von Nachtragshaushaltsplänen und
schließlich mit der Erstellung der Jahressrechnung
und der Vorlage des Rechenschaftsberichtes zusammenhängen.
Haushaltsüberwachung: Hier werden alle Finanzbewegungen erfasst, die sich aus der Ausführung des
Haushaltsplanes ergeben – seien es Einnahmen, Auftragserteilungen oder Ausgaben. So kann jederzeit
festgestellt werden, wie viel Ausgabemittel für die einzelnen Maßnahmen noch zur Verfügung stehen oder
welche Einnahmen noch eingeholt werden müssen.
 F inanz- und Investitionsplanung: Hier werden alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die
nächsten drei Jahre als Grundlage für die Aufstellung
und Finanzierung des eigentlichen Investitionsplanes
erfasst. Zu den Aufgaben zählt bei Bedarf die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Ziel
dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist es, den
gesetzlich vorgegebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Vermögens- und Schuldenverwaltung: Sie umfasst als
Hauptaufgaben die Aufnahme neuer Kredite, die Er-
mittlung und Anweisung des Schuldendienstes für
aufgenommene Darlehen, die Berechnung der Schuldendienstgrenze, die Erstellung von Statistiken über
den Schuldenstand und die Durchführung der Vermögensverwaltung.
In Vorbereitung der zum 1. Juli 2007 vollzogenen Kreisgebietsreform erarbeitete die Arbeitsgemeinschaft „Finanzen/Doppik“ der drei Landkreise bereits 2006 einen
einheitlichen Gliederungsplan als Voraussetzung für die
Zusammenführung der Haushalte.
Im Einzelnen stellten sich die Haushaltsjahre im Berichtzeitraum wie folgt dar:
Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes
Rechnungsergebnis 2008 in T€
28.544,1
144.902,5
41.624,0
53.533,2
95.267,2
132.858,0
326,0
51.270,3
28.544,1
0 Steuern, allg. Zuweisungen
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
2 Sonstige Finanzeinnahmen
3 Einnahmen des VMH
4 Personalkosten
5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
7 Zuweisungen und Zuschüsse
8 Sonstige Finanzausgaben
9 Ausgaben des VMH
Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes
Rechnungsergebnis 2009 in T€
35.349,9
151.059,2
38.386,0
58.054,2
94.317,2
3.482,1
126.685,6
52.160,6
0 Steuern, allg. Zuweisungen
2 Sonstige Finanzeinnahmen
4 Personalkosten
7 Zuweisungen und Zuschüsse
9 Ausgaben des VMH
35.349,9
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3 Einnahmen des VMH
5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
8 Sonstige Finanzausgaben
Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes
Rechnungsergebnis 2010 in T€
28.781,2
47.984,7
63.935,2
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
153.864,1
Dezernat I – Hauptverwaltung
32
0 Steuern, allg. Zuweisungen
2 Sonstige Finanzeinnahmen
4 Personalkosten
7 Zuweisungen und Zuschüsse
9 Ausgaben des VMH
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3 Einnahmen des VMH
5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
8 Sonstige Finanzausgaben
Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes
Rechnungsergebnis 2010 in T€
28.781,2
47.984,7
153.864,1
63.935,2
93.379,3
2.023,6
123.319,5
22.689,7
49.280,5
0 Steuern, allg. Zuweisungen
2 Sonstige Finanzeinnahmen
4 Personalkosten
7 Zuweisungen und Zuschüsse
9 Ausgaben des VMH
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3 Einnahmen des VMH
5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
8 Sonstige Finanzausgaben
Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes
Rechnungsergebnis 2011 in T€
36.091,1
24.209,0
157.771,6
72.827,3
186.351,6
211.760,1
3.375,9
46.226,0
0 Steuern, allg. Zuweisungen
2 Sonstige Finanzeinnahmen
4 Personalkosten
7 Zuweisungen und Zuschüsse
9 Ausgaben des VMH
24.209,0
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3 Einnahmen des VMH
5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
8 Sonstige Finanzausgaben
Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes
Plan 2012 in T€
44.997,1
26.594,4
150.753,4
74.870,0
201.643,8
3.932,9
224.093,2
46.690,5
26.594,4
0 Steuern, allg. Zuweisungen
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
2 Sonstige Finanzeinnahmen
3 Einnahmen des VMH
4 Personalkosten
5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
7 Zuweisungen und Zuschüsse
8 Sonstige Finanzausgaben
9 Ausgaben des VMH
Entwicklung der Gesamteinnahmen und -ausgaben sowie der Fehlbeträge bzw. -bedarfe
Ausgaben
Ausgaben
400.000.000 €
33
Einnahmen
300.000.000 €
Dezernat I – Hauptverwaltung
Einnahmen
Einnahmen
Ausgaben
Ausgaben
Ausgaben
Ausgaben
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
7 Zuweisungen und Zuschüsse
8 Sonstige Finanzausgaben
9 Ausgaben des VMH
Entwicklung des Haushaltes 2007 bis 2012
Entwicklung der Gesamteinnahmen und -ausgaben sowie der Fehlbeträge bzw. -bedarfe
Ausgaben
Ausgaben
400.000.000 €
300.000.000 €
Einnahmen
Einnahmen
Ausgaben
Ausgaben
Ausgaben
Einnahmen
Einnahmen
Ausgaben
Einnahmen
Einnahmen
200.000.000 €
100.000.000 €
0€
-100.000.000 €
RE 2007
RE 2008
RE 2009
RE 2010
RE 2011
Plan 2012
Einnahmen
274.651.589 €
269.039.875 €
284.208.388 €
278.121.633 €
371.708.185 €
382.924.500 €
Ausgaben
302.919.746 €
307.829.647 €
310.636.296 €
313.374.543 €
391.113.536 €
417.245.200 €
Fehlbetrag/ -bedarf
-28.268.156 €
-38.789.772 €
-26.427.909 €
-35.252.910 €
-19.405.351 €
-34.320.700 €
Entwicklung der Kreisumlage je Einwohner
Entwicklung der Kreisumlage je Einwohner
330,00 €
320,00 €
317,71 €
308,21 €
310,00 €
302,25 €
300,00 €
310,51 €
297,00 €
283,22 €
290,00 €
282,29 €
280,00 €
270,00 €
258,83 €
260,65 €
260,00 €
250,00 €
240,00 €
230,00 €
220,00 €
231,63 €
219,70 €
212,77 €
210,00 €
200,00 €
RE 2007
RE 2008
RE 2009
RE 2010
LK Harz
RE 2011
Plan 2012
Landesdurchschnitt
Schuldenstand in TEUR (Investitionskredite)
Schuldenstand in TEUR (Investitionskredite)
100.000
90.000
80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
2006
Schuldenstand in TEUR
2007
2008
2009
31.12.06
31.12.07
31.12.08
31.12.09
31.12.10
31.12.11
31.12.12
90.693
86.952
83.019
79.636
75.177
70.148
66.355
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
2010
2011
2012
Dezernat I – Hauptverwaltung
34
2.3.2. Sachgebiet Kreiskasse
Vor dem Hintergrund der zentralen Bewirtschaftung der
Finanzmittel des Landkreises Harz erledigt die Kreiskasse
gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt alle Kassengeschäfte des Landkreises. Damit wird eine einheitliche Haushaltsüberwachung
und -ausführung sowie eine einheitliche Rechnungslegung gewährleistet.
Die Kreiskasse ist als zentrale Stelle für die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, die
Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und den Erlass
von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und weiteren
Nebenforderungen als Kassengeschäft zuständig.
Der Bereich Buchhaltung/Zahlungsverkehr hat in erster
Linie die Aufgabe, den Zahlungs- und Rechnungsverkehr
abzuwickeln, sowie die Geld und Vermögensbestände
zu verwalten. Damit verbunden ist die Buchführung des
Landkreises Harz.
Des Weiteren obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verwaltung und Verwahrung von Wertgegenständen, die Belegsammlung sowie die Abwicklung
des gesamten Barzahlungsverkehrs des Landkreises, das
Mahnwesen und die Vorbereitung zur Einleitung von
Vollstreckungen der öffentlich-rechtlichen Forderungen.
Neben dem täglichen Tagesabschluss ist dieser Bereich
am Jahresende auch für die Aufstellung des kassenmäßigen Abschlusses und somit für die Vorbereitung der Jahresrechnung zuständig.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Liquiditätsplanung.
Die für die Auszahlungen erforderlichen Kassenmittel
müssen rechtzeitig verfügbar sein. Auch die Aufnahme
von Kassenkrediten zur Absicherung der Aufgaben des
Landkreises erfolgt in diesem Arbeitsbereich.
Der Bereich Vollstreckung/Insolvenzen auch kurz als
Vollstreckungsbehörde bezeichnet – ist für die Beitreibung von Außenständen des Landkreises zuständig.
Die Vollstreckungsbehörde beschäftigt eigene Vollstreckungsbeamte. Die Vollstreckung richtet sich nach Regelungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Die im Außendienst tätigen Vollstreckungsbeamten sind
primär für die Vollstreckung des beweglichen Vermögens
der Schuldner zuständig. Die Aufgaben des Innendienstes richten sich auf die Durchführung der Vollstreckung
in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie die
Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Allgemein
bekannt sind dabei die Lohn- und Kontenpfändung, die
Mietpfändung sowie die Pfändung von Ansprüchen aus
35
Dezernat I – Hauptverwaltung
Rechnungen. Ferner gehört zu den Aufgaben des Innendienstes die Zwangsversteigerung von Grundstücken,
die Geltendmachung von Forderungen des Landkreises
bei Insolvenzverfahren sowie ggf. das Stellen von Anträgen auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Des Weiteren ist die Vollstreckungsbehörde für die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (privatrechtlicher Forderungen) zuständig. Darüber
hinaus obliegt der Vollstreckungsbehörde die Verwertung, d.h. die Versteigerung von Pfandsachen.
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Der Landtag hat für alle Kommunen des Landes die verbindliche Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens zum 01. Januar 2013 vorgeschrieben.
Seit April 2010 wird in der Kreisverwaltung die Umstellung der kommunalen Haushaltswirtschaft vom kameralistischen auf das doppische Buchungssystem vorbereitet.
Diese Umstellung ist mit einer tiefgreifenden Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens verbunden
und stellt die kommunale Haushaltswirtschaft auf betriebswirtschaftliche Grundlagen.
In der Kreisverwaltung steuert eine Lenkungsgruppe diesen Prozess. Zur Umsetzung der umfangreichen Arbeiten
wurden eine Projektgruppe und drei Arbeitsgruppen gebildet. Diese erfassen und bewerten u. a. alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Landkreises, beschreiben die Aufgaben der Verwaltung in so genannten
Produkten und fassen sie in einem Produkthandbuch
zusammen. Für die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung
wurde ein Fortbildungskonzept erstellt, mit dem sie sowohl von der SIKOSA Magdeburg als auch in praktischer
Anwendung von unserem Softwareanbieter CIP für die
neuen Aufgaben geschult wird.
Ziel ist es, den ersten doppischen Haushaltsplan im Dezember 2012 im Kreistag beschließen zu lassen und die
Eröffnungsbilanz bis zum 30.06.2013 zu erstellen. Dazu
sind unter anderem die Erfassung und die Bewertung der
gesamten Vermögensgegenstände des Landkreises wie
Verwaltungsgebäude, Schulen, Kreisstraßen, Betriebsund Geschäftsausstattung etc. erforderlich. Auf Basis der
Eröffnungsbilanz kann erstmals eine detaillierte, aussagekräftige Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände
auf der einen Seite und der Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf der anderen Seite vorgenommen werden.
2.4. Amt für zentrale Gebäudeverwaltung
Das Amt für zentrale Gebäudeverwaltung ist in die Sachgebiete Dienstleistungen/Vertragswesen, Gebäudewirtschaft /Haushalt/Controlling und Hochbau/Bauunterhaltung gegliedert. Das Aufgabengebiet des Amtes umfasst
die Bewirtschaftung und Unterhaltung aller im Eigentum
des Landkreises bzw. auf vertraglicher Grundlage genutzten Liegenschaften einschließlich der durchzuführenden Investitionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das
Vertragswesen, z. B. beim Erwerb oder bei der Veräußerung von Grundstücken, dem Abschluss von Wartungs-,
Miet-, Dienstleistungs- oder Versorgungsverträgen. Zu-
dem obliegen dem Amt hauptverantwortlich Aufgaben
der Verwaltungskonzentration.
Mit der Kreisgebietsneuregelung zum 01. Juli 2007
wurden bei der Bildung des Amtes für zentrale Gebäudeverwaltung die spezifischen Gegebenheiten in den
ehemaligen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und
Wernigerode berücksichtigt. Der Prozess der Vereinheitlichung der Aufgabenerledigung als Voraussetzung struktureller Anpassungen ist weitestgehend abgeschlossen.
2.4.1. Sachgebiet Dienstleistungen/Vertragswesen/Funktionspersonal
Zu den Arbeitsschwerpunkten in diesem Sachgebiet zählen:
die Bewirtschaftung der Liegenschaften durch eigenes Funktionspersonal bzw. Dienstleistungsunternehmen
die Betreuung der technischen Gebäudeausrüstung
sowie die Absicherung des Brandschutzes
der Abschluss von Dienstleistungs-, Versorgungs-,
Wartungs- und Mietverträgen
Notarverträge bei Veräußerungen bzw. Erwerb von
Liegenschaften, Bestellung von Erbbaurechten oder
sonstigen grundstücksgebundenen Rechten
die Bewirtschaftung des Fuhrparks
die Erstellung von Energieanalysen im Rahmen des
Energiemanagements
Im Zuge der Konzentration der Verwaltung am Standort
Halberstadt und des komplexen Liegenschaftsmanagements wurden im Zeitraum von 2007 bis 2012 insgesamt
21 Objekte mit einem Gesamterlös von ca. 2,63 Mio. €
veräußert. Darunter waren u. a. vier vorher ausschließlich
für Verwaltungszwecke genutzte Gebäude. Sie konnten
durch den Ausbau oder die Erschließung zusätzlicher Kapazitäten in Halberstadt an den Standorten Quedlinburg
und Wernigerode aufgegeben werden.
Zur Reduzierung des Energieverbrauches als wesentlicher Kostenfaktor bei der Bewirtschaftung vor allem von
Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Harz
befinden, wurde gemeinsam mit den Halberstadtwerken
eine Energieanalyse erstellt. Im Ergebnis ist es möglich,
entsprechende technische und verhaltensorientierende
Maßnahmen mit dem Ziel der langfristigen Verbrauchsreduzierung einzuleiten und umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik als
neues Rechnungswesen und der zum 1. Januar 2013 zu
erstellenden Eröffnungsbilanz obliegt dem Sachgebiet
darüber hinaus die Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen.
2.4.2. Sachgebiet Gebäudewirtschaft/Haushalt-Controlling
Zu den Arbeitsschwerpunkten in diesem Sachgebiet zählen:
 die Haushaltsplanung und das Controlling
 die Überwachung des Zahlungsverkehrs
 die Inventarverantwortlichkeit
der Abschluss von Versicherungsverträgen und die
Schadensregulierung
 die Umsetzung der Verwaltungskonzentration
Inventarisierung in Verbindung mit der Einführung der
Doppik eine große Bedeutung zu.
Ein Hauptaufgabengebiet ist die Verantwortlichkeit für
die Haushaltsplanung und -steuerung sowie die Überwachung des Zahlungsverkehrs innerhalb des Amtes
einschließlich der erforderlichen und umfassenden Koordinierung mit anderen Fachämtern. Daneben kommt der
Im Zuge der laufenden Verwaltungskonzentration obliegt dem Sachgebiet zudem die Organisation der Umzüge von Struktureinheiten und Mitarbeitern einschließlich
der Sicherstellung der Aktualität von Beschilderungen.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Zur Begrenzung des Risikos für den Landkreis, vor allem
bei der Liegenschaftsbewirtschaftung, werden an das
Versicherungsmanagement, verbunden mit einer entsprechenden Risiko-/Kostenabwägung, hohe Anforderungen gestellt.
Dezernat I – Hauptverwaltung
36
2.4.3. Sachgebiet Hochbau/Bauunterhaltung
Schwerpunktaufgaben in diesem Sachgebiet sind:
die Absicherung von Bauinvestitionen an Schulen
und Verwaltungsgebäuden
die Durchführung von Maßnahmen der Bauunterhaltung und des baulichen Brandschutzes
 der Abschluss von Verträgen mit Fachplanern
die Beantragung, Durchführung und Abrechnung
von Fördermaßnahmen
 die Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Neben den kontinuierlich durchzuführenden Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie den umzusetzenden Forderungen des
baulichen Brandschutzes lag der Aufgabenschwerpunkt
in der Umsetzung des so genannten Konjunktur-II-Programmes. Dies umfasste im Zeitraum von 2009 – 2011
18 Einzelvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 11,3 Mio. Euro, wovon etwa 1,4 Mio. Euro
als Eigenmittel des Landkreises aufzubringen waren. Alle
Maßnahmen wurden fristgemäß bis Ende 2011 ausgeführt und abgerechnet.
Beispiele für aus K-II-Fördermitteln sanierte Einrichtungen:
Freisportanlage im Käthe-Kollwitz-Gymnasium Halberstadt
Ganztagsschule Burgbreite in Wernigerode
Pestalozzi-Förderschule Quedlinburg
Wolterstorffgymnasium Ballenstedt
Kreismusikschule Harz in Wernigerode
Bildungshaus Carl Ritter in Quedlinburg
37
Dezernat I – Hauptverwaltung
Daneben laufen in der Förderperiode 2007 – 2013 vier
große Investitionsvorhaben der Schulbauförderung. Hier
liegt das Investitionsvolumen bei 15,1 Mio. €. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt hierbei 2,9 Mio. €.
Aus Mitteln der Schulbauförderung sanierte Einrichtungen:
Sekundarschule „Ernst Bansi“ in Quedlinburg
Stadtfeldgymnasium in Wernigerode
Sekundarschule „Am Gröpertor“ Halberstadt
Pestalozzi-Schule in Wernigerode
Zu 100 Prozent aus Mitteln des Landkreises getragen
wurden bzw. werden die Investitionen beim Umbau und
bei der Sanierung der Marianne-Buggenhagen-Schule
Darlingerode und des Verwaltungsgebäudes Haus 5 in
Halberstadt. Letztere Maßnahme ermöglichte eine weitere Konzentration der Verwaltung am Standort Halberstadt.
Marianne Buggenhagen-Schule in Darlingerode
Verwaltungsgebäude Haus 5 in Halberstadt
Insgesamt wurden durch das Sachgebiet Hochbau seit
2007 neben den laufenden Maßnahmen der Bauunter-
haltung umfassende Investitionen in einem beachtlichen
Gesamtrahmen von 28,6 Mio. Euro umgesetzt.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat I – Hauptverwaltung
38
3. Dezernat II – Ordnungsverwaltung
Dezernat II
Bernhard Petzold
Jurist
Hans-Rudolf Rösch
32 Ordnungsamt
Georg Türke
39 Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Dr. Wolfgang Siegl
Gesundheitsamt
(ZAST)
Dr. Heike Christiansen
SG allg. u. spezielles
Ordnungsrecht/
Bußgeldstelle
Monika Mörig
SG Veterinärwesen
Dr. Barbara Piegert
SG Verwaltung
Tino Schmidt
SG Straßenverkehr
Thomas Werner
SG Lebensmittelüberwachung
DVM Christine
Sapandowski
SG Hygiene und
Infektionsschutz
Bernd Segler
SG Brand- und
Katastrophenschutz
/FTZ
Bernd Märtel
SG Kinder- und
Jugendzahnärztlicher Dienst
Margitta Jäger
SG Ausländer/Staatsang./Personenstandswesen/ZAbSt
Andreas Viehweg
SG Amtsärztlicher
Dienst
Dr. Sheila Holler
SG Jagd/ Waffen/
Forsten/ Fischerei
Martina Schulz
SG Kinder- und
Jugendärztlicher
Dienst
N.N.
SG Zulassung
Jürgen Draeger
SG Sozialpsychiatrischer Dienst
Dr. Heike Christiansen
Nach mehrfachen Umstrukturierungen besteht das von
Bernhard Petzold geleitete Ordnungsdezernat heute
aus drei Fachämtern, die vor allem im übertragenen
Wirkungskreis als untere Behörden der allgemeinen
Landesverwaltung das breite Aufgabenspektrum von
Fragen der allgemeinen Ordnung und Sicherheit, des
Brand- und Katastrophenschutzes, des Verbraucher- und
des Tierschutzes sowie des Gesundheitsschutzes und der
Gesundheitsvorsorge umfassen.
39
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
Neben den drei Fachämtern ist dem Dezernenten direkt
ein Jurist zugeordnet, der alle in den Ämtern des Dezernates anfallenden Rechtsfragen bearbeitet.
3.1. Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist im Ergebnis der Zusammenlegung
mehrerer 2007 noch eigenständiger Fachämter das gegenwärtig größte Fachamt des Landkreises. 2008 wurden das Ordnungs- und das Straßenverkehrsamt als eine
Organisationseinheit zusammengefasst. 2010 kam das
Amt für Brand- und Katastrophenschutz dazu und zum
01.01.2012 wurde dem Amt die Untere Forstbehörde aus
dem Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung zugeordnet. Dem Amtsleiter direkt zugeordnet ist der Kreisbrandmeister.
Im Ergebnis durchgeführter Aufgabenkritik und interner
Umstrukturierungen sowie der Abflachung von Leitungshierarchien verringerte sich der Personalbestand von
2010 bis 30.04.2012 von 121 Mitarbeitern auf derzeit 109
Mitarbeiter.
Dem Ordnungsamt obliegen als unterer Behörde der
allgemeinen Landesverwaltung und der Auftragsverwaltung wichtige staatliche Ordnungsfunktionen (Eingriffsverwaltung). Als Organisationseinheit mit dem meisten
Besucherkontakt bietet es öffentliche Dienstleistungen
im klassischen Sinne.
Schwerpunkte des breiten Aufgabenspektrums zeigen
bereits die Bezeichnungen der einzelnen Sachgebiete:
1.Ordnungsrecht, zentraler Vollzugsdienst, Verkehrsüberwachung und zentrale Bußgeldstelle
2.Ausländer, Staatsangehörigkeit und Personenstandswesen
3.Fahrerlaubnisbehörde, Verkehrslenkung und gewerblicher Kraftverkehr
4.Waffen/Sprengstoff, Jagd/Fischerei und Forsthoheit/
Waldschutz
5. Brand- und Katastrophenschutz
6. Zulassung
3.1.1. Sachgebiet Ordnungsrecht, zentraler Vollzugsdienst, Verkehrsüberwachung und
zentrale Bußgeldstelle
Das Sachgebiet Ordnungsrecht nimmt Aufgaben des allgemeinen und auch des speziellen Ordnungsrechts im
übertragenen Wirkungskreis wahr.
Das Sachgebiet Ordnungsrecht gliedert sich in die drei
Teams Gefahrenabwehr, zentrale Bußgeldstelle und Vollzug/fließender Verkehr.
Team Gefahrenabwehr
Die Fachaufsicht über die Gemeinden zu Fragen des Bestattungsrechts, Gewerberechts und des Gesetzes über
öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) zählt zu den
Schwerpunktaufgaben dieses Bereiches. Das Team ist
aber nicht nur Ansprechpartner bei Geschäftsprüfungen
und der rechtlichen Prüfung schwieriger Sachverhalte für
die kreisangehörigen Kommunen, es nimmt in eigener
Zuständigkeit u. a. auch Aufgaben im Versammlungs-,
Schornsteinfeger- und Jugendschutzrecht wahr.
 Versammlungsrecht
Der Landkreis ist zuständig für die Entgegennahme der
Anzeigen nach dem Versammlungsrecht und daraus folgend für den Erlass von Beschränkungsbescheiden. In
der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Versammlungsanmeldungen seit 2007 im Landkreis Harz
dargestellt.
Anzahl der Versammlungsanmeldungen/Jahr (Stand 31.03.2012)
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2007
2008
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
2009
2010
2011
2012
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
40
Es ist eindeutig festzustellen, dass die Durchführung von
Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen zu einer
Erhöhung der Versammlungsanmeldungen im Landkreis
führte. Nicht nur die Parteien nehmen stärker als bisher
ihre Verantwortung, die Wähler über ihre parteipolitischen Ziele zu informieren, wahr, sondern auch Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände und Organisationen
reagieren auf das aktuell-politische Geschehen.
 Schornsteinfegerwesen
Im Berichtszeitraum gab es umfangreiche gesetzliche
Neuregelungen des Schornsteinfegerwesens. Das gegenwärtig geltende Schornsteinfegergesetz wird zum 1.
Januar 2013 durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ersetzt, um einen Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen zu ermöglichen.
Im Landkreis Harz bestehen zurzeit 27 Kehrbezirke, die
jeweils von amtlich bestellten Bezirksschornsteinfegermeistern verwaltet werden. Neben dem Landesverwaltungsamt Halle übt das Ordnungsamt des Landkreises
die Aufsicht über die Schornsteinfegermeister aus und
ist u. a. verantwortlich für Duldungsverfügungen zur
Durchsetzung der Kehr- und Prüfpflicht. Daneben ist das
Ordnungsamt bis einschließlich 31. Dezember 2012 auf
Antrag der Schornsteinfegermeister für die Einziehung
rückständiger Gebühren und Auslagen zuständig.
Die Entwicklung der im Ordnungsamt eingereichten Einziehungsersuchen kann dem nachfolgenden Diagramm
entnommen werden.
500
400
300
Anträge insg.
200
100
0
2007
2008
2009
2010
2011
 Fachaufsicht
Als Sicherheitsbehörde übt das Ordnungsamt die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Einheitsgemeinden
sowie die Verbandsgemeinde Vorharz aus. Die Fachaufsicht erstreckt sich sowohl auf die Kontrolle der rechtmäßigen und zweckmäßigen Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises im Rahmen von
Geschäftsprüfungen als auch auf den Erlass von Wider-
Geschäftsprüfungen
2007
–
2008
3
spruchsbescheiden gemäß § 73 Verwaltungsgerichtsordnung.
Die Fachaufsicht wird bezüglich der örtlichen Zuständigkeiten im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht und Gewerberecht geführt.
2009
3
2010
1
2011
2
 Gewerberecht
Im Berichtszeitraum wurden per Gesetz diverse gewerberechtliche Zuständigkeiten von den Landkreisen auf
die Gemeinden übertragen. Gewerberechtliche Zuständigkeiten des Landkreises beziehen sich gegenwärtig
Festsetzungen § 69 GewO
Konzessionen
§ 39 GewO
41
noch auf die Festsetzung von Messen, Ausstellungen
und Märkten gemäß § 69 Gewerbeordnung sowie auf die
Erteilung von Konzessionen für Privatkrankenanstalten
gemäß § 30 Gewerbeordnung.
2007
–
2008
–
2009
–
2010
1
2011
3
–
1
1
1
–
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
Widerspruchsverfahren – allgemeines Gefahrenabwehrrecht, Gewerberecht
Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten befugt, zur Abwehr von Gefahren,
welche auch Verstöße gegen Rechtsverordnungen etc.
beinhalten, Maßnahmen gegen Personen (Verhaltensund Zustandsstörer) zu verfügen. Soweit die Empfänger
das Rechtsmittel des Widerspruchs in Anspruch nehmen
und die Ausgangsbehörde diesem nicht abhelfen kann,
ist der Landkreis für den Erlass eines Widerspruchsbescheides gemäß § 73 Verwaltungsgerichtsordnung zuständig.
Widerspruchsverfahren insgesamt
Widerspruchsverfahren insgesamtWiderspruchsverfahren insgesamt
20
20
15
15
10
10
5
5
0
0
SOG
SOG
GewO
GewO
SperrzeitVO
SperrzeitVO
GastG
GastG
2007
2007
2008
2008
2009
2009
2010
2010
2011
2011
2012
2012
(Stand 31.03.2012)
 Jugendschutz
Durch das Ordnungsamt werden die Aufgaben des ordnungsbehördlichen Jugendschutzes wahrgenommen.
Inhaltlich bezieht sich dies auf anlassbezogene Kontrollen sowie Belehrungen gegenüber Gewerbetreibenden
im Hinblick auf die Einhaltung der §§ 3, 9 und 10 des
Jugendschutzgesetzes. Verstöße werden im Ordnungs-
Kontrollen Jugendschutz
Kontrollen Jugendschutz
Kontrollen Jugenschutz
10
10
8
8
6
6
4
4
2
2
0
0
widrigkeitenverfahren geahndet. Auf Antrag von Veranstaltern werden u. U. Ausnahmegenehmigungen zur
Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Brauchtums- und Tanzveranstaltungen gemäß § 5 Jugendschutzgesetz erteilt.
Kontrollen
Kontrollen
dav. Owi-Verf.
dav.
Owi-Verf.
Ausnahmeg.
Ausnahmeg.
2007
2007
2008
2008
2009
2009
2010
2010
2011
2011
2012
2012
(Stand 31.03.2012)
Team Zentrale Bußgeldstelle
Die Aufgaben der Zentralen Bußgeldstelle umfassen die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur
Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Durch
die Festsetzung von Bußgeldern soll insbesondere eine
Mahnung an die Pflichten auf Grund verschiedenster Gesetze für unterschiedlichste Lebensbereiche ausgesprochen werden.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Bußgeldverfahren dienen nicht in erster Linie der „Überführung des Betroffenen“. Ziel des Verfahrens ist vielmehr,
den Rechtsfrieden auf dem Weg eines gesetzlich geordneten Verfahrens wiederherzustellen. Dies erfolgt durch
die Bebußung des Betroffenen, unter Umständen ergänzt durch Nebenfolgen wie Einziehung oder Gewinnabschöpfung.
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
42
Die Mehrzahl der zu bearbeitenden Ordnungswidrigkeitenverfahren resultieren aus den Rechtsbereichen Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit, Umweltrecht, Baurecht, Jagdrecht, Waffenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Schulgesetz. Hauptschwerpunkte bilden dabei Verstöße gegen das Schulgesetz, das Lebensmittel- bzw. Umweltrecht.
In den nachfolgenden Darstellungen ist das Verhältnis
der verfügten Bußgelder zu den Einnahmen dargestellt.
Die hier zu erkennende Diskrepanz ergibt sich aus der
Zahlungsunwilligkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen.
Anzahl der Bußgeldverfahren im Zeitraum 01.07.2007 bis 31.12.2011
Jahr
Anzahl der Verfahren
Gesamtsumme
der verfügten Bußgelder
Ist Einnahmen
2007
2008
2009
2010
2011
313
711
687
754
887
39.310,00 €
47.126,00 €
62.959,00 €
79.738,00 €
68.041,00 €
16.591,00 €
17.199,00 €
33.340,00 €
39.053,00 €
39.780,00 €
Team Vollzug/ fließender Verkehr
Das Team Vollzug/fließender Verkehr wurde auf Grund
von Organisationsveränderungen im Jahr 2011 neu
gebildet. Während die Arbeitsaufgaben im Vollzug als
Hauptschwerpunkt die Überprüfung der Versicherungspflicht von Fahrzeugen umfassen, liegt im Bereich der
Überwachung des fließenden Verkehrs der Schwerpunkt
in der Verkehrsunfallprävention. Mit der Kombination der
Arbeitsaufgaben können die Mitarbeiter flexibler eingesetzt werden und die Aufgabenerfüllung erreicht eine
höhere Effizienz.
Die Aufgaben des zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes liegen schwerpunktmäßig im Außendienst.
Hierbei werden Arbeitsaufgaben wahrgenommen, die im
Innendienst nicht abschließend bearbeitet werden können. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die
Verfahren der Zwangsstilllegungen von Fahrzeugen dar,
d. h. Fahrzeuge, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung nicht nachgewiesen wurde.
Aber auch andere Außendiensttätigkeiten werden durch
die Mitarbeiter wahrgenommen, hier insbesondere
Einziehung von Fahrerlaubnissen, Fahrerermittlungen,
Zustellungen, Botschaftsvorführungen u. a. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sachverhalte
seit 2007:
Verfahren
des zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes
Verfahren des zentralen Vollzugsund Ermittlungsdienstes
2000
1500
1000
500
0
2007
Sonstige
2008
2009
techn. Mängel
Mitteilungspflichten
Mit der Kreisfusion wurde die Überwachung des fließenden Verkehrs auf den gesamten Landkreis ausgeweitet
(Ausnahme: die Städte Halberstadt, Quedlinburg, Blankenburg und Wernigerode, da diese über mehr als 20 000
Einwohner verfügen und damit selbst diese Aufgabe
wahrnehmen können). Die Überwachung wird entsprechend der gegebenen Zuständigkeit ausschließlich in
geschlossenen Ortschaften durchgeführt.
43
2010
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
2011
Steuerrückstände
2012
fehlender Versicherungsschutz
Die Messstellen wurden u. a. in Zusammenarbeit mit den
Kommunen festgelegt. Aber auch Bürger des Landkreises
wenden sich an den Landkreis, wenn Sie den Fußgängerverkehr in ihrer Gemeinde als gefährdet ansehen.
Der Schwerpunkt der Geschwindigkeitsverstöße liegt im
Verwarngeldbereich. Die nachfolgende Tabelle zeigt das
Verhältnis der Verwarngeldverfahren zu den Bußgeldverfahren.
Verfahren
durch die Überwachung
des fließenden Verkehrs
Verfahren durch die Überwachung
des fließenden
Verkehrs
30000
25000
20000
15000
10000
5000
0
(Stand 31.03.2012)
2007
2008
2009
Auch in Zukunft wird die Überwachung des fließenden
Verkehrs eine Schwerpunktaufgabe bleiben, da regelmä-
2010
2011
2012
Bußgelder
Verwarngelder
ßige Kontrollen dazu beitragen, die Verkehrsicherheit auf
den Straßen zu erhöhen.
3.1.2. Sachgebiet Ausländer, Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen
Das Sachgebiet untergliedert sich in drei Bereiche (Teams)
und ist Service- und Anlaufpunkt für ausländische Staatsangehörige sowie Fachaufsicht über die Standesämter
und Meldebehörden. Darüber hinaus nimmt das Sachgebiet zentrale Aufgaben des Landes bei der Unterstützung
der übrigen Ausländerbehörden im Rahmen der Identitätsklärung und Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer wahr.
In den einzelnen Aufgabenbereichen Ausländerbehörde/Staatsangehörigkeitsbehörde und Personenstandswesen gab es im Berichtszeitraum viele gesetzliche Anpassungen und Veränderungen.
So ist beispielsweise im Rahmen der Umsetzung von
EU-Recht (Richtlinienumsetzungsgesetz) ab 01.09.2011
bundesweit und damit auch im Landkreis Harz der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Drittstaatsangehörige
(Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten) eingeführt. Es
handelt sich dabei um ein eigenständiges Dokument im
Scheckkartenformat (ähnlich dem neuen Personalausweis).
Mit der Einführung des eAufenthaltstitels (eAT )werden
die europäischen Vorgaben zur einheitlichen Gestaltung
des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige umgesetzt. Er ersetzt den Aufenthaltstitel als Klebeetikett im
Pass bzw. Reisedokument. Auf einem Chip im Karteninneren sind die persönlichen Daten, ggf. aufenthalts- bzw.
erwerbstätigkeitsrechtliche Auflagen sowie die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke)
gespeichert. Dies dient dem Schutz vor Fälschungen und
Missbrauch.
Darüber hinaus ist der eAT für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorbereitet. Damit können rechtsgültig digitale Dokumente (z. B. Verträge) unterzeichnet
werden.
Ferner wurde gesetzlich bestimmt, dass zur Qualitätsverbesserung, der Datensicherheit und der Beschleunigung
des Datenaustausches im Ausländerwesen künftig einheitliche Standards für elektronische Datenaustauschformate zu schaffen sind. Auch die Ausländerbehörde des
Landkreises Harz nutzt dieses neue Datenaustauschformat.
Team Ausländer
Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz sowie anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Ihr Aufgabenbereich
umfasst die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken
des Aufenthaltsgesetzes sowie Entscheidungen über die
Erteilung von Niederlassungserlaubnissen bzw. ggf. die
Durchführung von Ausweisungen oder Abschiebungen.
Daneben entscheidet sie über die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber und Duldungen
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
bei abgelehnten Asylverfahren sowie über das Vorliegen
der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug. Darüber hinaus ist die Ausländerbehörde auch
am Visumsverfahren beteiligt.
Weiterhin ergeben sich eine Vielzahl von Aufgaben, wie
u. a. zeitliche Befristung von Aufenthaltstiteln, Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen, Verfügung von Ausreiseaufforderungen nach dem Aufenthaltsgesetz in den
Fällen des Eintritts der Ausreisepflicht, sowie Klärung der
Identität von Ausländern und ggf. auch Beschaffung von
Identitätspapieren.
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
44
Neben entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungsverfahren, Visumsverfahren und der Entgegennahme von
Verpflichtungserklärungen sind Integrationsmaßnahmen
bei Aufenthaltsberechtigten von großer Bedeutung.
Im Landkreis Harz lebten mit Stand April 2012 insgesamt
2 234 ausländische Staatsangehörige aus 105 Ländern.
Die in der nachfolgenden Grafik unter „übrige Staaten“
zusammen gefassten 860 Personen kommen aus 95 unterschiedlichen Staaten.
900
860
800
700
600
500
336
400
201
300
151
200
132
94
92
85
100
84
69
63
en n
Ka la
sa nd
ch
st
an
Uk
ra
Bu ine
l
N gar
ie
de ien
rla
nd
Un e
ga
rn
le
ch
ie
Gr
Fö
Ru
ss
isc
he
üb
Po
ei
rk
Tü
n
de
ra
tio
na
et
Vi
rig
e
St
aa
te
n
m
0
Ausländerbehörde ( Stand April 2012) Gesamtverfahren
Ausländerbehörde ( Stand April 2012) Gesamtverfahren
Asylverfahren; 5
Asylverfahren beendet/ Duldung;
91
befristeter Aufenthalt; 908
EU Aufenthaltsrecht; 638
unbefristeter Aufenthalt; 592
45
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
Team Staatsangehörigkeit und Personenstandswesen
Die Staatsangehörigkeitsbehörde befasst sich zum größten Teil mit Anträgen auf Einbürgerungen, der Ausstel-
lung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Einbürgerung
36
40
32
30
20
21
18
16
16
10
0
2007
2008
2009
2010
2011 30.04.2012
Die insgesamt 139 eingebürgerten neuen Kreisbürger
stammen aus 41 unterschiedlichen Staaten, drei von ihnen waren bis zur Einbürgerung staatenlos.
Die folgende Übersicht weist die Staaten aus, aus denen jeweils mehr als 10 Personen in unserem Landkreis
eingebürgert wurden:
Jahr
Gesamt
2007
2008
2009
2010
2011
Einbürgerungen
30.04.2012
16
32
18
36
21
gesamt
16
darunter
139
1
4
3
4
1
5
2
1
1
7
2
2
3
3
2
2
Irak
10
2
Kasachstan
4
Rumänien
12
3
Russland
15
3
Vietnam
Im Personenstands-, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen werden überwiegend Aufgaben wahrgenommen,
ohne die eine moderne Verwaltung nicht denkbar wäre.
Als Fachaufsicht über die Standes- und Meldeämter des
Landkreises ist dieser Bereich insbesondere eingebunden
in die Prüfung und Bewertung von besonderen Personenstandsfällen mit Ausländerbeteiligung bzw. von Personenstandsereignissen deutscher Staatsangehöriger,
3
6
12
14
die sich im Ausland ereignet haben sowie bei Anträgen
zur gerichtlichen Berichtigung von Personenstandseinträgen. Außerdem obliegt diesem Bereich die Aufbewahrung, Prüfung und Fortführung der Zweitbücher bzw. der
papiergebundenen Sicherungsregister.
Dieser Bereich bearbeitet auch Anträge auf öffentlichrechtliche Namensänderungen.
Zentrale Abschiebungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt (ZAbSt)
Entsprechend der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von
Bundesrecht nimmt dieses Team zentrale Aufgaben des
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Landes bei der Unterstützung der übrigen Ausländerbehörden im Rahmen der Identitätsklärung und Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer war.
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
46
3.1.3. Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde, Verkehrslenkung, gewerblicher Kraftverkehr
Das Sachgebiet umfasst drei große Aufgabenbereiche
und ist in entsprechende Teams aufgegliedert:
Team Fahrerlaubnisbehörde
In der Fahrerlaubnisbehörde werden neben den allgemeinen Fahrerlaubnisangelegenheiten auch die Ersatzausstellung oder der Umtausch der Fahrerlaubnis sowie
die Ausstellung internationaler Fahrerlaubnisse bearbeitet. Ferner gehören Umschreibungen ausländischer
Führerscheine, Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach
Verzicht oder nach Entzug und Erlaubnisse zum begleiteten Fahren ab dem vollendeten 17. Lebensjahr zu den
Vorgang
Ersterteilungen
Erweiterungen
Als Aufsichtsbehörde über die Fahrschulen werden Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse erteilt sowie Fahrlehrerlaubnisse ausgestellt.
2007*
706
246
2008*
1366
574
2009
1330
597
2010
1033
453
2011
924
453
Neuerteilung nach Entzug
oder Verzicht
101
212
259
249
231
Ersatzausstellung nach Verlust
oder Diebstahl
360
710
809
783
807
Umstellung aus altem Recht
begleitetes Fahren mit 17
Internationale Führerscheine
erteilte Prüfaufträge
behördliche FE-Entzüge
gerichtliche FE-Entzüge
Fahrerlaubnisversagungen
435
470
133
1606
210
808
115
904
732
291
3455
879
1643
655
857
701
291
2762
849
1321
658
672
644
304
2541
845
1369
621
791
601
372
2414
981
1547
676
115
655
658
621
676
Anordnungen zur Vorbereitung
einer Entscheidung
(Gutachten o. ä.)
*
täglichen Aufgaben. In der Fahrerlaubnisbehörde werden
weiterhin alle Aufgaben im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung wahrgenommen.
für 2007 bis 31.07.2008 liegen nur die Zahlen der Altkreise WR und HBS vor. Erst ab 01.08.2008 wurde mit einheitlicher Software gearbeitet.
Team Verkehrsorganisation
Das Team Verkehrsorganisation ist im Wesentlichen für
Entscheidungen nach den Vorschriften der StVO auf den
klassifizierten Straßen des Landkreises verantwortlich.
Dabei geht es um Entscheidungen zur Verkehrsführung in
Baustellenbereichen und eventuell notwendige Vollsperrungen mit den nötigen Umleitungen. Jede Aufstellung
oder auch Entfernung von stationären Verkehrszeichen
und Markierungen wird in diesem Team bearbeitet. Zum
täglichen Geschäft gehören aber auch Erlaubnisse für
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum und Erlaubnisse für übergroße landwirtschaftliche Fahrzeuge,
die auf öffentlichen Straßen fahren müssen. Des Weiteren
erfolgt die Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte sowie von anderen Befreiungen. Alle diese Vorgänge
werden in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier
und den jeweiligen Straßenbaulastträgern erledigt.
47
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
Regelmäßig werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben so genannte Verkehrsschauen durchgeführt, bei
denen unter Beteiligung weiterer teils ortsfremder Experten die Situation auf den Straßen des Landkreises im
Sinne der Verkehrssicherheit begutachtet wird.
In einer Vielzahl von Bauverfahren werden verkehrsrechtliche Stellungnahmen angefertigt.
Im Team der Verkehrsorganisation sind schließlich noch
die Aufgaben der Fachaufsicht über die örtlichen Verkehrsbehörden im Landkreis Harz angesiedelt.
Vorgang
2007
2008
2009
2010
2011
Anordnungen zur Verkehrssicherung
bei Baustellen
707
739
564
601
640
davon Vollsperrungen
Stellungnahmen
Anordnungen für Verkehrszeichen
Erlaubnisse für Veranstaltungen
Ausnahmegenehmigungen gesamt
108
127
243
324
1356
104
150
217
356
930
70
119
157
324
955
87
129
250
264
1192
70
93
176
282
952
247
261
251
312
265
239
211
366
204
246
26
47
45
65
25
davon
AG Sonntagsfahrverbot
Parkausweise f. Behinderte
Erlaubnisse für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Team Gewerblicher Kraftverkehr
Im Team Gewerblicher Kraftverkehr sind die Aufgaben
nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz zusammengefasst. Dazu gehört die
Erteilung von nationalen Erlaubnissen oder EG-Lizenzen
im Güterkraftverkehr ebenso wie die Genehmigungsbzw. Lizenzerteilung für den Gelegenheitsverkehr zur
Personenbeförderung, d. h. für Taxi, Mietwagen oder
auch Busse. Neben dem Gelegenheitsverkehr mit ReiseVorgang
bussen werden auch die Linienverkehrsgenehmigungen
im Bus- bzw. Straßenbahnverkehr bearbeitet und erteilt.
Neben der Überwachung der im gewerblichen Kraftverkehr tätigen Unternehmen bilden die Genehmigungen
von ÖPNV-Fahrplänen und -Tarifen sowie die Erarbeitung der Taxiordnung einschließlich der Taxitarife für den
Landkreis Harz weitere Aufgabenschwerpunkte.
2007
2008
2009
2010
2011
6
2
8
17
8
7
9
9
11
19
unbefristete Erlaubnis Güterkraftverkehr
zusätzliche Ausfertigungen
110
691
102
640
88
617
82
618
75
625
Gemeinschaftslizenz Güterkraftverkehr
zusätzliche Kopien
125
953
122
895
120
912
118
880
116
871
befristete Erlaubnis Güterkraftverkehr
zusätzliche Ausfertigungen
1
1
0
0
0
Gemeinschaftslizenz Personenverkehr
zusätzliche Kopien
Fahrerbescheinigungen
17
54
17
54
14
48
14
53
14
53
Urkunden KOM-Gelegenheitsverkehr
zusätzliche Auszüge
5
22
11
56
20
99
22
104
21
105
Taxiunternehmen
eingesetzte Fahrzeuge
61
94
59
98
57
96
57
101
59
108
Mietwagenunternehmen
eingesetzte Fahrzeuge
81
108
78
128
80
144
83
157
82
149
Ausflugsfahrten mit KOM
eingesetzte Fahrzeuge
20
93
16
76
5
36
2
23
2
18
Ausflugsfahrten mit Pkw
eingesetzte Fahrzeuge
17
14
20
21
15
20
14
18
13
19
Ferienzielreisen mit KOM
eingesetzte Fahrzeuge
12
29
10
13
2
8
0
0
0
0
Ferienzielreisen mit Pkw
eingesetzte Fahrzeuge
9
6
6
4
4
3
3
4
4
7
21
125
17
102
6
70
3
58
3
51
77
6
77
6
77
6
82
6
86
5
Mietomnibusverkehr
eingesetzte Fahrzeuge
ÖPNV-Liniengenehmigungen
Anzahl der Unternehmen
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
48
3.1.4. Sachgebiet Waffen/Sprengstoff, Jagd/Fischerei, Forsthoheit/Waldschutz
Das Sachgebiet gliedert sich in zwei Teams:
Waffen/Sprengstoff und Jagd/Fischerei
Forsthoheit/Waldschutz.
Team Waffen/Sprengstoff und Jagd/Fischerei
Die Waffenbehörde arbeitet auf der Grundlage des Waffengesetzes, der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Im Landkreis Harz sind 3584 Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse registriert. 5451 Waffenbesitzkarten wurden ausgestellt. 373 Personen wurde ein Kleiner
Waffenschein erteilt. Eine Person ist Inhaber von Waffenscheinen.
Schießstätten einer Regelüberprüfung unterzogen. Im
letzen Jahr wurden von der Waffenbehörde 121 Anregungen zum Waffenbesitzverbot geprüft, 52 Waffenbesitzverbote erlassen und 30 Waffenbesitzkarten widerrufen.
Es wurden 6 Ordnungswidrigkeitsanzeigen bearbeitet
und eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Alle Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse werden
mindestens nach drei Jahren erneut auf Zuverlässigkeit
überprüft. Die Waffenbehörde erteilte im vergangenen
Jahr 38 Erlaubnisse zum Schießen und Führen von Waffen.
Die 113 Schützenvereinigungen betreiben im Landkreis
Harz 132 Schießstätten. Jährlich werden im Mittel 30
Waffenbesitzer im LK Harz
Waffenbesitzer
imim
LKLK
Harz
Waffenbesitzer
Harz
4000
4000
3375
3375
3500
3500
3090
3090
3323
3323
3135
3135
3173
3173
2010
2010
2011
2011
2012
2012
3000
3000
2526
2526
2500
2500
Anzahl
Anzahl
2000
2000
1500
1500
1000
1000
500
500
0 0
2007
2007
Stand 31.03.2012
2008
2008
2009
2009
Jahr
Jahr
Anzahl
Waffenverbotsanregungen
imim
Vergleich
zuzu
den
erfolgten
Umsetzungen
der
Anzahl
Waffenverbotsanregungen
Vergleich
den
erfolgten
Umsetzungen
der
Anzahl Waffenverbotsanregungen im Vergleich zu denJahre
erfolgten
Umsetzungen der Jahre 2007 – 2012
2007
-2012
Jahre
2007
-2012
140140
121121
120120
100100
80 80
Anzahl
Anzahl
Anregungen
Anregungen
Umsetzungen
Umsetzungen
60 60
52 52
40 40
29 29
20 20
3 3
7 7
33 33
32 32
9 9
22 22
11 11
6 6 3
3
0 0
Stand 31.03.2012
49
2007
2007
2008
2008
2009
2009
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
2010
2010
Jahr
Jahr
2011
2011
2012
(03)(03)
2012
den in der Regel fünf gemeinsame Beratungen durchgeführt. Die Bestätigung der Abschusspläne für die einzelnen Jagdbezirke und Hegegemeinschaften stellt die
Hauptarbeit des Jagdbeirates dar. Die Untere Jagdbehörde hat zur sachgemäßen Bearbeitung von Wildschäden
vier Wildschadensschätzer berufen. Im Landkreis Harz
werden sieben anerkannte Hegegemeinschaften durch
die Untere Jagdbehörde betreut.
Die Sprengstoffbehörde arbeitet auf der Grundlage des
Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und den hierzu erlassenen Sprengstoffverordnungen. 274 Personen sind im Landkreis Harz Inhaber
einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. In einem Jahr
werden durchschnittlich 50 sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verlängert oder neu ausgestellt.
Die Arbeit der Unteren Jagdbehörde erfolgt auf der
Grundlage des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt. Im Bereich der Unteren
Jagdbehörde gibt es 106 Jagdgenossenschaften.
1381 Einwohner des Landkreises Harz sind Inhaber eines
Jagdscheines. Im Durchschnitt werden jährlich 589 Jagdscheine und 72 Ausländertagesjagdscheine ausgestellt
bzw. verlängert.
Die Untere Jagdbehörde nimmt einmal im Jahr eine Jägerprüfung ab. Die Abnahme der Jägerprüfung erfolgt
durch eine Prüfungskommission. Der Kreisjägermeister
ist Vorsitzender der Prüfungskommission. Im Mittel nehmen an der Jägerprüfung jährlich 30 Personen teil. Die
Durchführung der Jägerprüfung ist ein wichtiger Beitrag,
um auch für die Zukunft die Bejagung der Jagdbezirke im
Landkreis Harz abzusichern.
Schwerpunkte in der Arbeit mit den Jagdgenossenschaften sind insbesondere die Durchführung der in den Satzungen geforderten Versammlungen und Abrundungen
der Jagdbezirke. Die Jagdfläche im Landkreis ist in 202
Jagdbezirken gegliedert. Der Eigentumsform nach sind
es 134 gemeinschaftliche Jagdbezirke und 68 Eigenjagdbezirke. 179 Jagdbezirke sind verpachtet.
Die Untere Jagdbehörde wird fachlich beraten durch den
Kreisjägermeister und den Jagdbeirat. Im Jagdjahr wer-
Jagdscheinverlängerungen im LK Harz
Jagdscheinverlängerungen
im LK Harz
700
Jagdscheinverlängerungen im LK Harz
658
630
700
600
658
630
589
589
519
600
500
516
519
516
500
400
Anzahl
400
300
Anzahl
300
200
101
200
100
101
100
0
2007 (5 -12)
2008
2009
2010
0
2011
2012 (1 -4)
Jahr
2007 (5 -12)
2008
2009
Stand 31.03.2012
Stand 31.03.2012
2010
2011
2012 (1 -4)
Jahr
Stand 31.03.2012
Schalenwildstrecke im LK Harz
Schalenwildstrecke im LK Harz
12000
Schalenwildstrecke im LK Harz
10494
10186
12000
10000
8908
10186
8000
10000
Stückzahl
7025
10494
8250
2007/2008
8908
8250
6000
8000
Stückzahl
2008/2009
2009/2010
2007/2008
7025
2010/2011
2008/2009
2011/2012
4000
6000
2009/2010
2010/2011
2000
2011/2012
4000
0
2000
Summe
Jagdjahr
0
Summe
Jagdjahr
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
50
Die Arbeit der Unteren Fischereibehörde erfolgt nach
dem Fischereigesetz Sachsen-Anhalt. Im Landkreis Harz
gibt es ca. 8000 Personen mit einer abgelegten Fischerprüfung davon sind ca. 4000 Inhaber eines gültigen Fischereischeines. Fischereischeine können nach Ablauf
der Gültigkeit verlängert werden. Im vergangenen Jahr
wurden 783 Fischereischeine verlängert oder neu ausgestellt.
Die Untere Fischereibehörde wird durch den Fischereiberater fachlich beraten. Zweimal im Jahr führt der Landkreis eine zentral vom Land Sachsen-Anhalt angesetzte
Fischerprüfung durch. Die Fischerprüfung wird vom Fi-
schereiberater geleitet und mit Hilfe ehrenamtlich tätiger
Prüfer durchgeführt. An jeder Fischerprüfung nehmen
ungefähr 120 Prüflinge teil. Im Mittel bestehen 94 % der
Prüflinge die Prüfung.
Die Gewässer werden durch fünf Fischereivereine und
185 örtlich tätige Vereine bewirtschaftet. Hierzu wurden
159 Fischereipachtverträge geschlossen. Zur Ausübung
des Fischereischutzes an den gepachteten Gewässern
bestätigte die Untere Fischereibehörde 59 Fischereiaufseher. Es wurden acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen
bearbeitet und 14 Straftaten an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Team Forsthoheit/Waldschutz
Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 05.11.2009
wechselten die Aufgaben der Unteren Forstbehörden
zum 01.01.2010 vom Land an die Landkreise. Durch den
Landkreis Harz wurden 4 Forstinspektoren übernommen.
Der Landkreis Harz gehört mit seinen ca. 79.000 ha
Wald zu den waldreichsten Gebieten Sachsen-Anhalts.
Die Untere Forstbehörde übt die Forstaufsicht über alle
Waldeigentumsarten aus. In diesem Rahmen werden z. B.
die Waldschutzsituation eingeschätzt, die Wiederaufforstungspflicht für Waldflächen überwacht und Waldbesitzer beraten.
Als beteiligte Behörde im Rahmen Träger öffentlicher
Belange wurden bisher 94 Stellungnahmen erstellt. Wei-
terhin sind 9 Genehmigungen zu Erstaufforstungen und
6 Waldumwandlungsgenehmigungen erteilt worden. Im
Zuge der Aufgabenwahrnehmung nach dem Forstvermehrungsgutgesetz wurden 7.827 kg Forstsaatgut von
verschiedenen Baumarten zertifiziert. Wegen des Verstoßes gegen das FFOG sind 109 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
Mit dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Salzlandkreis und dem Landkreis Harz zum
01.01.2012 wurde die Wahrnehmung und Erfüllung der
Aufgaben der Unteren Forstbehörde für das Gebiet des
Salzlandkreises auf unbestimmte Zeit an den Landkreis
Harz abgegeben. Der Salzlandkreis verfügt über ca. 9.050
ha Wald.
3.1.5. Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, zivilmilitärische Zusammenarbeit
Das Territorium des Landkreises Harz setzt für die Sicherstellung der Gefahrenabwehr und des Brand- und
Katastrophenschutzes in vielfacher Hinsicht (Fläche,
Einwohnerzahl, Geografie, Infrastruktur, Tourismus oder
Wirtschaft usw.) im Verhältnis zu anderen kreisfreien
Städten und Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt besondere Maßstäbe.
Die Kreisverwaltung hat entsprechend der gesetzlichen
Aufgabenstellung und der speziellen Lage vorbeugende
und abwehrende Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, des Staates und der Wirtschaft im Verteidigungsund Spannungsfall sowie bei Notständen, Krisen, Katastrophen, Bränden oder anderen schweren Schadensfällen
bzw. Naturereignissen, Störungen der Infrastruktur bzw.
des gesellschaftlichen Lebens vorzubereiten und zu treffen.
Insbesondere werden der Brand- und Katastrophenschutz einschließlich der Zivilschutz im Landkreis Harz
51
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
durch einen Komplex von Analytiken, speziellen Planungen und Vorbereitungsmaßnahmen sowie der Vorhaltung einer großen Anzahl von ehrenamtlichen Helfern
von Führungs- und Einsatzkräften sowie Einrichtungen
und Fachdiensten sichergestellt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Wirkens ist auch die
Organisation des überörtlichen abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie der Gewährleistung
der feuerwehrtechnischen Sicherstellung einschließlich
der Vorhaltung von Einsatzreserven.
Mit der Bildung des Landkreises Harz entstand für den
Aufgabenkomplex des Brand- und Katastrophenschutzes einschließlich der Aufgaben der feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und der Einsatzleitstelle das Amt für
Brand- und Katastrophenschutz (Amt 38). Dieses wurde
als eigenständiges Amt im Jahr 2010 aufgelöst. Die Aufgaben des Bereiches der Einsatzleitstelle wurden dem
Eigenbetrieb Rettungsdienst übertragen, die Aufgaben
des vorbeugenden Brandschutzes dem Bauordnungsamt zugeordnet und der Bereich Brand- und Katastrophenschutz wurde in das Ordnungsamt integriert.
Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz besteht
seit 2011 aus einem Team abwehrender Brandschutz/
FTZ einschließlich der Werkstattbereiche der FTZ an
zwei Standorten (Standorte Thale und Wernigerode), mit
insgesamt 11 Mitarbeitern und einem Team Zivil- und
Katastrophenschutz mit 4 Mitarbeitern. Verwaltungsorganisatorisch ist diesem Sachgebiet ebenfalls das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr Harz mit 10
nebenamtlich tätigen Reservisten (Stabsoffizieren und
Unteroffizieren) zugeordnet.
Dem Sachgebiet obliegt auch die Rechtsaufsicht über die
Gemeinden im abwehrenden Brandschutz und die Fachaufsicht über die Fachdienste im Zivil- und Katastrophenschutz.
In den vergangenen fünf Jahren waren durch das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz besonders tiefgreifende und richtungweisende strukturelle Veränderungen
zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr bei der Aufstellung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis Harz vorzunehmen.
Team abwehrender Brandschutz/FTZ
Der Landkreis Harz wurde gemäß § 13 Brandschutzgesetz
zum 01.07.2010 in 2 Brandschutzabschnitte unterteilt,
BA 1 (West):
64 Ortsfeuerwehren
2 Werkfeuerwehren
1 Berufsfeuerwehr (Bundeswehr)
ca. 1.100 km² Fläche
BA 2 (Ost):
55 Ortsfeuerwehren
ca. 1.000 km² Fläche
die jeweils durch Brandschutzabschnittsleiter beaufsichtigt werden.
Stadt Blankenburg
Stadt Oberharz am Brocken
Stadt Wernigerode
Stadt Thale
Stadt Ilsenburg
Stadt Osterwieck
Gemeinde Nordharz
8 Ortsfeuerwehren
11 Ortsfeuerwehren
6 Ortsfeuerwehren
10 Ortsfeuerwehren
3 Ortsfeuerwehren
18 Ortsfeuerwehren
8 Ortsfeuerwehren
Gemeinde Huy
Stadt Halberstadt
Stadt Quedlinburg
Stadt Falkenstein/Harz
Stadt Harzgerode
Verbandsgemeinde Vorharz
Stadt Ballenstedt
12 Ortsfeuerwehren
8 Ortsfeuerwehren
4 Ortsfeuerwehren
7 Ortsfeuerwehren
8 Ortsfeuerwehren
12 Ortsfeuerwehren
4 Ortsfeuerwehren
Mit der Reduzierung der Brandschutzabschnitte von zunächst 6 ab 2007 auf nunmehr 2 hat der Landkreis den
Änderungen der Gemeindegebietsstruktur Rechnung
getragen.
Die Einsatzzahlen der Feuerwehren sind stetig ansteigend, von 2007 zu 2011 immerhin mit einer Zunahme
um 26 Prozent. Während die Zahl der Brandeinsätze und
der sonstigen Einsätze nahezu gleich bleiben, nehmen
die Hilfeleistungen jährlich zu.
Einsätze der Feuerwehren 2007 – 2011
3500
Einsätze der Feuerwehren 2007-2011
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
2007
2008
2009
2010
2011
Einsätze der Feuerwehr
2263
2476
2649
3287
2859
Brände
517
548
472
585
549
Hilfeleistungen
1323
1588
1716
2256
1820
Sonstige Einsätze
423
340
461
446
490
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
52
53
53sowie in der Organisation von übergemeindlichen bzw.
Eine wichtige Hauptaufgabe besteht in der Durchführung der Aus- und Fortbildung der Feuerwehren bzw. Katastrophenschutzeinheiten auf Kreis- und Landesebene
Kreissausbildung 2008 – 2011
kreislichen Übungen.
Kreisausbildung 2008 -2011
600
509
487
Kreisausbildung 2008 -2011
500
465
420
2011
600
509 400
487
465
500
Teilnehmer
420
300
Anzahl der Lehrgänge
400
200
Teilnehmer
300
51
100
46
Anzahl
43der Lehrgänge
41
200
0
51
100
2008
46
2009
41
2010
43
2011
0
2008
2010
2011
Gemäß § 3 Brandschutzgesetz
ist2009
der Landkreis
für die
Ausbildung ist dieser auf die Mitwirkung ehrenamtlicher
überörtliche Ausbildung der Kameraden der
FeuerwehAusbilder angewiesen.
Teilnehmer Landesausbildung
am IBK 2008 -2011
ren auf Kreisebene zuständig. Bei der Durchführung der
500
445
450
Teilnehmer LandesausbildungTeilnehmer
am IBK 2008 –Landesausbildung
2011
am IBK 2008 -2011
400
500
450
400
350
300
250
200
150
321
350
300
279
445
242
250
200
321
150 279
242
100
50
0
2008
100
2009
2010
2011
50
0
2008
2009
Das Land führt am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge die überörtliche Ausbildung auf
Landesebene durch. Die hier angebotenen Lehrgänge
sind in der Regel bezüglich der Teilnehmerzahlen für die
Landkreise quotiert, da das Land aus Kostengründen den
Landesbedarf nicht vollumfänglich abdecken kann.
53
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
2010
2011
Es zählt zu den Aufgaben des Sachgebietes, als Aufsichtsbehörde Stellungnahmen zu den durch die Einheits- und
Verbandsgemeinden zu erarbeiteten Risikoanalysen, den
daraus für den Zeitraum der nächsten 10-20 Jahre abgeleiteten Brandschutzbedarfsplanungen und deren Fortschreibungen abzugeben.
Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ)
Standort
Aufgabenspektrum
Fahrzeuge
Wernigerode




Fahrzeug- und
Geräteprüfung
Atemschutzprüfung
Schlauchprüfung
Reparaturen an der
Einsatztechnik





Thale





Fahrzeug- und
Geräteprüfung
Atemschutzprüfung
Schlauchprüfung
Reparaturen an der
Einsatztechnik
Atemschutzübungsanlage
 Einsatzleitwagen
 Gerätewagen-Logistik 1
 Kleineinsatzfahrzeug
Der Landkreis hält als Aufgabe des überörtlichen Brandschutzes und der Kreisausbildung i. S. d. § 3 Brandschutzgesetz eine Atemschutzübungsstrecke im FTZ-Standort
Thale vor, die bei der Nutzung durch die Feuerwehren
von 2 Mitarbeitern der FTZ betreut wird.
Der Gefahrguttechnik- und Schlauchverbund des Altkreises Wernigerode konnte ab 2007 auch im Landkreis
Harz als eine Solidargemeinschaft der Kommunen und
des Landkreises zur Beschaffung von Einsatzgeräten zur
Bekämpfung von Gefahrgutunfällen sowie von Druckschlauchmaterial fortgeführt werden. Die Finanzierung
erfolgte bis Ende 2009 durch 10 Prozent des Feuerschutzsteueraufkommens der Kommunen und des Landkreises.
Problematisch stellte sich die Situation seit dem
01.01.2010 dar. Durch Änderung von § 23 Brandschutzgesetz erhalten der Landkreis und die Kommunen keine
Anteile an der Feuerschutzsteuer mehr. Die Finanzierung
des Gefahrguttechnik- und Schlauchverbundes war somit zumindest gefährdet. Seitens des Landkreises werden daher ab 2010 jährlich 25.000 € aus dem kreislichen
Kommandowagen
Gerätewagen-Logistik 1
Kleineinsatzfahrzeug
Gerätewagen-Gefahrgut
Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter für
Massenunfall
Mitarbeiter
1 Kreisschirrmeister
3 Gerätewarte
1 stellv. Kreisschirrmeister
3 Gerätewarte
Haushalt zur Verfügung gestellt, um diese wichtige Aufgabe im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes und
der Hilfeleistung weiterzuführen und den Fachdienst für
Gefahrguteinsätze zu unterhalten.
Gemäß Aufstellungserlass-KatS LSA vom 24.01.2011 hat
der Landkreis die ehemaligen 3 Feuerwehrbereitschaften
der Altkreise und die ABC-Bereitschaft auf das neue System umgestellt. Durch den Landkreis wurden aus dem
Bestand der öffentlichen Feuerwehren und der FTZ folgende Fachdienste aufgestellt:




Fachdienste Brandschutz West und Ost
Fachdienst ABC
Fachdienst Logistik
Fachdienst Führungsunterstützung.
Diese Fachdienste können bei Bedarf im Rahmen der
überörtlichen Hilfe im Katastrophenfall außerhalb des
Landkreises, aber auch bei Großschadenslagen bzw. Katastrophen im Landkreis Harz eingesetzt werden. Die Einheiten werden durch ehrenamtliche Führungskräfte des
Landkreises geführt und angeleitet.
Team Zivil- und Katastrophenschutz
Das Team ist für ein umfangreiches Aufgabenspektrum
zuständig. Zu den Hauptaufgaben zählt, die Einheiten
des Zivil- und Katastrophenschutzes aufzustellen, die
Ausbildung zu unterstützen und für eine ständige Einsatzbereitschaft zu sorgen.
Als untere Katastrophenschutzbehörde obliegt dem
Landkreis die Fachaufsicht über die im KatS mitwirkenden privaten und öffentlichen Hilfsorganisationen.
Neben den privaten Hilfsorganisationen:
 ASB Regionalverband Halberstadt/Wernigerode e. V.
 ASB Regionalverband Altkreis Quedlinburg e. V.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht






DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e. V.
DRK Kreisverband Wernigerode e. V.
DLRG Ortsgruppe Benneckenstein e. V.
DLRG Ortsgruppe Halberstadt e. V.
DLRG Ortsgruppe Wernigerode e. V.
MHD Ostharz e. V.
nehmen die öffentlichen Hilfsorganisationen:
119 Freiwillige Feuerwehren der Städte und Gemeinden
 Werkfeuerwehren
die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Katastrophenschutz wahr.
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
54
Das THW als Bundesanstalt unterstützt und leistet technische Hilfe mit den Ortsverbänden Halberstadt und
Quedlinburg. Unterstützung erhält der Landkreis Harz
weiterhin im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit durch das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr. Das Kommando setzt sich im Wesentlichen aus
10 aktiven Reservisten der Bundeswehr zusammen und
leitet als Bindeglied zwischen Bundeswehr und Landkreis
erforderliche Maßnahmen zur Katastrophenbekämpfung
ein.
Durch das Neukonzept des Bundes zur Ergänzung des
Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen - ABCGefahren und Massenanfall von Verletzten (MANV) kam
es im Jahr 2010 zu einem umfangreichen Abbau und zur
Umstrukturierung vorhandener Zivilschutztechnik. Die
Einheitsstrukturen wurden den neuen Bedingungen angepasst (ABC-Task Forces und Medizinische Task Forces).
Im Rahmen des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ausstattungskonzeptes wurde damit begonnen,
neue und moderne Technik zu beschaffen und den Hilfsorganisationen zur Verfügung zu stellen.
Parallel dazu wurden der Aufstellungserlass Katastrophenschutz im Land Sachsen-Anhalt erneuert und die
Einheiten neu strukturiert. Das vorhandene Defizit an
Fahrzeugen soll durch Landesbeschaffung bis zum Jahr
2020 beseitigt sein. Zeitgleich wird die weitere Auslieferung von bundeseigener Technik zur Ausstattung der
ABC-Task Forces und der Medizinischen Task Forces vorangetrieben. Der Landkreis Harz ist Hauptträger für eine
von drei Medizinischen Task Forces im Land Sachsen-Anhalt und kann dann mit 21 Fahrzeugen bundesweit zum
Einsatz kommen.
Die Modernisierung der Technik hat auch einen erheblichen Einfluss bei den Anforderungen an Helferinnen und
Helfer. Genügte z. B. bis 2010 im Sanitätszug noch der
Abschluss als Helfer im Sanitätsdienst, ist jetzt die Ausbildung zum Rettungssanitäter erforderlich. Auch die Führerscheinklassen müssen den Fahrzeugtypen angepasst
werden.
Entsprechend der Vorgaben des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz vom 24.01.2011 wurden im Landkreis
Harz







2 Fachdienste Brandschutz
3 Fachdienste Sanität
3 Fachdienste Betreuung
1 Fachdienst ABC
1 Fachdienst Führungsunterstützung
1 Fachdienst Logistik
1 Fachdienst Wasserrettung
aufgestellt.
Zusätzlich wurden eine SEG MANV (Schnelle Eingreifgruppe für den Massenanfall an verletzten Personen) und
eine SEG BHP (Schnelle Eingreifgruppe für einen Behand-
55
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
lungsplatz für 50 Verletzte) aufgebaut. Das Fahrzeug und
Teilausrüstung für den BHP-50 wurden mit Mitteln aus
dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung aus dem
Jahr 2009 finanziert.
Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes des
Bundes können und werden in den Fachdiensten eingesetzt und erfüllen somit Aufgaben im Doppelnutzen.
Zur Unterstützung der Psychosozialen Notfallseelsorge
arbeiten im Landkreis 3 Teams mit ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese können insbesondere im Großschadensfall
eingesetzt werden und nehmen seelsorgerische Aufgaben wahr.
Für die Region der Harzer Berge existieren Gruppen der
Bergrettung/Bergwacht innerhalb der privaten Hilfsorganisationen sowie Gruppen der Höhenrettung aus den
öffentlichen Hilfsorganisationen.
Eine wichtige Aufgabe bei der Realisierung der umfangreichen Aufgaben im Katastrophenschutz haben die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den privaten und
öffentlichen Hilfsorganisationen.
Zurzeit sind in den Einheiten 393 Helferinnen und Helfer
als Besatzung auf den einzelnen Fahrzeugen und 51 Personen der Psychosozialen Notfallseelsorge PSNV erfasst.
Die Helferinnen und Helfer werden umfangreich ausgebildet. Dies geschieht für die Grundlagenausbildung auf
Ebene der Standorte in der Regel wöchentlich und für
spezielle und funktionell erforderliche Ausbildung an
den Bildungseinrichtungen der Organisationen und dem
Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) in Heyrothsberge.
Höhepunkte der Ausbildung sind gemeinsame Übungen
aller Fachdienste im Katastrophenschutz. Hierbei werden
Schwerpunkte aus der Gefährdungsanalyse des Landkreises ausgewählt, welche ein Zusammenwirken aller
Kräfte garantieren.
Im Jahr 2011 wurde im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) z.B. bei einer Übung mit Kräften des
Sanitätsregimentes Weißenfels am Standort der Bundeswehr in Blankenburg und in der Ortschaft Thale, die Dekontamination von verletzten Personen durchgeführt.
Aufgrund der zahlreichen militärischen Hinterlassenschaften und Kriegswirkungen im Landkreis Harz wird im
Ordnungsamt ein Kampfmittelverdachtsflächenkataster
geführt. Im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens im Landkreis Harz ist das Amt für das Treffen
von Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung und die
Ausstellung der Kampfmittelfreigabebescheinigungen
zuständig.
Kampfmittelfreigabebescheinigungen im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens
Zeitraum / Jahr
Anzahl der Anträge
Anzahl der Bearbeitungen
Anzahl der abgeschlossenen
Überprüfungen/Freigaben
2007
2008
2009
2010
2011
246
322
398
222
209
258
467
524
290
260
172
312
415
231
220
Kampfmittelfunde im Landkreis Harz 2007 – 2011
Zeitraum /
Jahr
Anzahl in Stück –
Munition/Kriegswaffen
Anzahl in Stück –
Granaten
Panzerfaust
Anzahl in Stück –
Bomben
Übungsmunition
sonstige
Verdachtsfälle
2007
2008
2009
2010
2011
951
400
35
727
129
224
8
4
10
10
2
0
1
0
0
0
0
7
0
5
3.1.6. Sachgebiet Zulassung
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist das größte Sachgebiet
des Ordnungsamtes und hat zwei Zulassungsstandorte
in Halberstadt (Foto) und Wernigerode. Beide Dienststellen haben keinen kreisintern räumlich abgegrenzten Zuständigkeitsbereich, so dass der Bürger die freie Auswahl
hat, wohin er sich jeweils wenden möchte.
Wesentliche Aufgaben bzw. Dienstleistungen der KfzZulassungsbehörde sind:










zwei Standorten erforderlich. Um längere Wartezeiten für
Besucher möglichst zu vermeiden, wurde das Online-Angebot der Zulassungsbehörde erweitert. Das umfasst sowohl die Reservierung von Wunschkennzeichen als auch
die verbindliche Terminvereinbarung in einer der Zulassungsstellen. Darüber hinaus gibt es nunmehr sowohl
bei der Terminvergabe als auch räumlich eine Trennung
zwischen Privatkunden und Händlern, so dass auch hier
eine bessere Servicequalität angeboten werden kann.
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Änderungen in den Fahrzeugpapieren
Ausfuhr von Fahrzeugen
Ersatz der Fahrzeugpapiere nach Verlust
Feinstaubplaketten
Historisches Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
rote Kennzeichen
Umschreibung/Ummeldung von Fahrzeugen
Zulassungen (Kfz).
Neben der Zulassung von Fahrzeugen gehört auch
die Überwachung des Fahrzeugbestandes von derzeit
160 089 Fahrzeugen zu den Aufgaben der Zulassungsbehörde. Dieses Aufgabengebiet lässt sich in die vier Bereiche Versicherungs-, Steuer- und Mängelanzeigen sowie
Halterpflichten aufteilen.
Mit der Schließung der Außenstelle in Quedlinburg war
auch eine Serviceerweiterung an den verbleibenden
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
56
Fallzahlenentwicklung bei der Fahrzeugzulassung
Fahrzeugbestand
Typ
Anhänger (ANH)
Kraftomnibus (BUS)
Kraftrad (KRD)
Lastkraftwagen (LKW)
Personenkraftwagen (PKW)
Dauerkennzeichen PKW
Dauerkennzeichen KRD
Sattelanhänger (SAH)
2008
5454
212
7368
8792
116676
278
24
902
2009
5302
204
7041
8298
108451
262
22
722
2010
5361
206
7433
8747
117547
263
22
900
2011
5362
228
7539
8935
118510
253
20
927
2012
5245
230
7698
9296
119217
293
21
937
198
195
211
208
209
Sonderkraftfahrzeuge (SFZ)
Wohnwagenanhänger (WWA)
Zentralachsanhänger (ZAH)
794
1282
8491
762
1253
8473
769
1347
9155
768
1364
9797
782
1423
10431
Zugkraftwagen /
Zugmaschine (ZKW)
3042
2805
3108
3218
3354
911
154424
826
144616
842
155911
875
158004
953
160089
Selbstfahrende und angehängte
Arbeitsmaschinen (SFA)
Sonstige
Gesamt
Online-Reservierungen von Wunschkennzeichen
2008 – 2011
Online-Reservierungen Wunschkennzeichen
2008 - 2011
16500
16000
16084
15500
15219
15000
A
n 14500
z
a
h 14000
l
13500
14581
13583
13000
12500
12000
2008
2009
2010
Jahr
57
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
2011
3.2. Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
reich, den Probengewinnungs-, -aufbereitungs- und -versandbereich und alle anderen Anforderungen konnten
kurzfristig geschaffen werden.
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat nach intensiver Vorbereitung zum 01.07.2007
die Arbeit übergangslos fortsetzen können. Stufenweise,
zum Jahresende 2007 beginnend, ist das Amt organisatorisch in Halberstadt zusammengeführt worden. Die
räumlichen Voraussetzungen für den Verwaltungsbe-
Das Amt selbst gliedert sich in die Hauptbereiche Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
3.2.1. Sachgebiet Veterinärwesen
Zu den Aufgaben des Sachgebietes Veterinärwesen gehört die Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und Tierseuchen, die eine Gefahr für die Tierbestände
selbst oder auch für den Menschen darstellen können.
Dazu werden die Tierbestände kontrolliert und Blutproben, Milchproben und Schlachttierproben auf Erreger
und unerwünschte Inhaltsstoffe untersucht.
Untersuchungen auf BHV1 und BVD für die Jahre 2008 – 2011
BHV1
BVD
Jahr
Gesamtanzahl
der Bestände
Anzahl der Tiere
insgesamt
Anzahl der
untersuchten Tiere
Anzahl der
untersuchten Tiere
2008
270
18.089
17.890
7.049
2009
230
17.435
12.759
4.685
2010
213
17.006
13.686
4.155
2011
214
17.070
11.864
8.775
Rind
Schaf
Ziege
Zahl der verabreichten
Impfdosen
Anzahl der Tiere insgesamt
Gesamtanzahl der Bestände
Zahl der verabreichten
Impfdosen
Anzahl der Tiere insgesamt
Gesamtanzahl der Bestände
Zahl der verabreichten
Impfdosen
Gesamtanzahl der Bestände
Jahr
Anzahl der Tiere insgesamt
Blauzungenimpfung von 2009 bis 2011 für die Tierarten Rind; Schaf; Ziege
2009
230
17.435
23.255
440
11.374
10.641
267
1.493
1.464
2010
213
17.006
12.939
441
9.544
4.122
276
1.385
246
2011
214
17.070
3.488
421
9.570
0
253
1.385
0
Ein Team von Futtermittelkontrolleuren und einer Tierärztin überwacht nach vorgegebenen Richtlinien die in den
Tierbeständen angewandten Futtermittel, um die sach-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
gerechte Ernährung der Tiere und die Unbedenklichkeit
der Futtermittel zu gewährleisten.
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
58
Für die immer mehr wachsenden Aufgaben zum Schutz
des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie der Verhütung von Tierleid hat sich eine Tierärztin insbesondere
auf den Tierschutz spezialisiert.
Die Anerkennung und Registrierung von Betrieben nach
futtermittelrechtlichen Vorschriften wurde fortgeführt
sowie der ständig steigende Umfang an CC-Kontrollen
absolviert.
Wesentliche fachliche Aspekte und Entwicklungen der
Arbeit im Bereich Tiergesundheit waren die Beherrschung neuer Schwerpunkte wie die Geflügelgrippe, die
Blauzungenkrankheit und jetzt die Infektion mit dem
Schmallenberg-Virus. Als Erfolg ist auch das Erreichen der
Tollwutfreiheit zu verzeichnen.
Eine große Rolle spielt gegenwärtig die Verbesserung des
Systems des Einsatzes von Antibiotika. Aus der Verstärkung der Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes sind Schlussfolgerungen abzuleiten, wie mit einer Verbesserung der
Haltungsbedingungen eine höhere Tiergesundheit und
ein geringerer Arzneimitteleinsatz erreicht werden kann.
In der Futtermittelüberwachung bestand und besteht die
Aufgabe, diese so zu organisieren, dass grobe Verstöße,
wie z. B. die Kontamination mit Dioxin, die Verwendung
nicht zugelassener Ausgangsstoffe u. ä., nicht wieder auftreten.
Die Aufnahme des Tierschutzes in das Verfassungsrecht
hat eine umfangreiche Änderung der Vorschriften für die
Nutztierhaltung gebracht, die gesellschaftlich akzeptierten Normen für die Heimtierhaltung verändert und auch
für Zoos und Zirkusse eine Wende eingeleitet, die das
Amt zu begleiten hat. Eine große Hilfe ist dabei der ehrenamtliche Tierschutz, besonders in den Tierschutzvereinen und den Tierheimen.
Regelmäßige Kontrollen der Tierbestände und entsprechende Vor-Ort-Auswertungen – hier Frau Dr. Piegert im Gespräch mit dem Geschäftsführer der Agrargenossenschaft
Harsleben – zählen zu den Aufgabenbereichen des Sachgebietes Veterinärwesen
Die Veterinäre des Amtes – hier Herr Dr. Miethig – vermitteln ihr Wissen, zum Beispiel über Wildbrethygiene, auch im
Rahmen der Jägerausbildung.
3.2.2. Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Dem Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung
sowie Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel
ist die Tätigkeit des Sachgebietes Lebensmittelüberwachung gewidmet. Nach Risikoanalyse zielgerichtet
durchgeführte Kontrollen, ein vorgegebenes System von
Probenahmen und Untersuchungen an Fachinstituten
sowie Beratungen und Teamkontrollen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen dienen der Gewährleistung dieses Zieles.
Die Lebensmittelkontrolleure des Amtes (auf unserem
Foto Ingo Warthmann) führen regelmäßig unangemeldete Kontrollen in den Betrieben und Einrichtungen des
Lebensmittelverkehrs durch und entnehmen stichprobenweise oder anlassbezogen Proben, die im Landesamt
für Verbraucherschutz untersucht werden.
Dazu wurden im Amt in diesem 5-Jahreszeitraum vier
neue Lebensmittelkontrolleure ausgebildet, um den
59
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
wachsenden Aufgaben in diesem Bereich gerecht zu werden. Neu zugeordnet wurde diesem Aufgabenspektrum
das Gebiet der Kontrolle der Vermarktungsnormen von
Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, Fleisch, Geflügelfleisch
und Eiern. Weitere Aufgabenzuwächse sind zu erwarten.
Lebensmittelkontrollen 2007 – 2011
Lebensmittelkontrollen 2007 -2011
6.000
5.000
4.000
Lebensmittelbetriebe gesamt
Anzahl kontrollierte Betriebe
3.000
Anzahl Kontrollbesuche
2.000
1.000
0
2007
2008
2009
2010
2011
Proben je Probenart 2007 bis 2011
Jahr
Planproben
Verdachtsproben
Beschwerdeproben
Verfolgsproben
Mikrob.Proben
gesamt
beanst.
gesamt
beanst.
gesamt
beanst.
gesamt
beanst.
gesamt
beanst.
2007
1.192
85
10
2
17
1
16
1
84
5
2008
1.001
100
164
118
8
2
8
2
24
1
2009
1.088
115
22
15
15
4
15
1
45
0
2010
1.120
105
34
8
12
6
17
6
47
6
2011
1.099
127
45
9
14
1
33
7
35
4
5.500
532
275
152
66
14
89
17
235
16
Ein Schwerpunkt der Arbeit in den letzten Jahren war
im Lebensmittelbereich die Heranführung aller schlachtenden Einrichtungen, der Fleischereien mit Filialen und
vieler anderer Betriebe, die von Tieren stammende LeEU-Zulassungen von
Betrieben
ge- Schlachtung
Fleischsamt
und
verarbeitung
Verarbeitung
bensmittel in den Verkehr bringen, an die EU-Zulassung.
Die Erfüllung dieser Zulassungskriterien erforderte große
Anstrengungen dieser Lebensmittelunternehmer.
Fischverarbeitung
Milchverarbeitung
Küchen
Großhandel
Eierpackstellen
Anzahl der zugelassenen Betriebe
37
13
9
1
1
8
2
3
dav. neue
Zulassungen seit 2007
30
12
4
0
1
8
2
3
Erweiterungen bestehender Zulassungen
4
1
2
1
0
0
0
0
aktuelle
Zulassungsverfahren
8
0
0
0
0
7
0
1
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
60
Dem Bereich Lebensmittelüberwachung ist ein Team
von Tierärzten und amtlichen Fachassistenten für die
Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf dem Schlachthof Halberstadt der Landwurst GmbH zugeordnet. In der
Fläche wird die Fleischuntersuchung von praktizierenden
Tierärzten und amtlichen Fachassistenten durchgeführt,
die für diesen Aufgabenteil angestellt sind.
gewerbliche Schlachtungen
Jahr
Rinder
2007
655
134.015
433
226
61
2008
444
138.752
337
295
32
2009
451
124.243
447
777
18
2010
333
125.308
177
977
15
2011
269
120.994
1.939
1.141
7
2.152
643.312
3.333
3.416
133
Schweine
Schafe
Ziegen
Pferde
Gesamt
Schweine
Schafe
Ziegen
Pferde
Hausschlachtungen
Jahr
Rinder
2007
99
1.792
54
25
11
2008
194
1.907
102
40
24
2009
155
1.687
84
42
28
2010
135
1.569
75
18
22
2011
145
1.398
72
19
25
Gesamt
728
8.353
387
144
110
Auf allen vom Amt 39 vertretenen Rechtsgebieten ist die
direkte Regelung durch Verordnungen und Entscheidungen der Europäischen Union das Normativ des täglichen
Handelns und damit auch Anspruch an Produzenten und
Händler, aber auch für uns selbst. Deutlich sichtbar wurde
das im rückliegenden Zeitraum mit der Einführung des
Qualitätsmanagementsystems und der Veränderungen
im Bereich der Laboruntersuchungen auf das Vorhanden-
61
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
sein von Trichinen. Hier konnten die Voraussetzungen für
die erfolgreiche Akkreditierung geschaffen werden.
Eine in unserem Tourismuskreis nicht zu vernachlässigende Aufgabe ist die Förderung der Arbeit der Pilzsachverständigen, deren verantwortungsvolle ehrenamtliche
Tätigkeit aber wenig Nachwuchs findet.
3.3. Gesundheitsamt
Bereits ein Jahr vor der Kreisfusion trat zum 1. Juli 2006
eine Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen
Quedlinburg, Halberstadt und Wernigerode in Kraft, mit
der der Grundstein eines gemeinsamen Gesundheitsamtes gelegt wurde. Dieses erste gemeinsame Amt diente
als Modell für die Fusion der drei Landkreise. In diesem
„Probejahr“ bis zur Fusion der Landkreise wurden viele
Gemeinsamkeiten – zum Beispiel die grundsätzlich gleiche Struktur der drei Gesundheitsämter, aber auch viele
Unterschiede, wie beispielsweise die Nutzung verschiedener Computertechnik und Software und auch Unterschiede im Vorgehen bei der konkreten Aufgabenerledigung
oder auch nicht identische Sprechzeiten, festgestellt.
Trotz aller Erschwernisse in diesem Probejahr konnte in
der Folge festgestellt werden, dass der Vorlauf durchaus
nützlich gewesen ist, am Tag der Landkreisfusion war der
Anfang für ein gemeinsames Arbeiten getan.
Das dann dem Dezernat II zugeordnete Gesundheitsamt
nimmt in zahlreichen Bereichen Aufgaben der prophylaktischen und präventiven Tätigkeit wahr. Dazu zählen
im übertragenen Wirkungskreis u. a. die Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, der umweltbezogene Gesundheitsschutz, Aufgaben des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes, Gesundheitshilfe für Personen mit seelischen oder geistigen Behinderungen oder
Erkrankungen, die Gesundheitsberichterstattung und
die Hygieneüberwachung. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind beispielsweise die Gesundheitsförderung, die Beratung zu AIDS und HIV-Infektionen, zu Geschlechtskrankheiten und Tuberkulose.
Zur Kreisfusion am 01.07.2007 hatte das Gesundheitsamt
für die Aufgabenerledigung einen Personalbestand von
65 Personen. Mit Stand vom 31.03.2012 sind 53 Personen
im Amt tätig.
Die vielfältigen Aufgaben werden durch sechs Sachgebiete Verwaltung, Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und
Jugendzahnärztlicher Dienst, Hygiene- und Infektionsschutz, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst sowie Sozialpsychiatrischer Dienst wahrgenommen. Daneben
betreibt das Gesundheitsamt eine Nebenstelle in der
Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt.
Das Gesundheitsamt hat seinen Hauptsitz in Wernigerode. Um für die Bürger erreichbar zu sein, unterhält es
auch Nebenstellen in Halberstadt, Quedlinburg und
Blankenburg.
3.3.1. Sachgebiet Verwaltung
Das Sachgebiet Verwaltung bearbeitet Vorgänge, die für
die interne Funktionsfähigkeit des Gesundheitsamtes
wichtig sind.
Für die Bürger ist das Sachgebiet Ansprechpartner zu Fragen der Gebührenerhebung. Sofern Bürger mit den erlassenen Verwaltungsakten nicht einverstanden sind, erfolgt
die Widerspruchsbearbeitung im Bereich Verwaltung.
Aber auch die Aufgaben der Medizinalaufsicht werden
wahrgenommen. Hier erfolgt z. B. die An- und Abmeldung von selbstständig Tätigen auf dem Gebiet der
Heilkunde (z. B. Physiotherapeuten, Podologen, Heilpraktiker). Auch die Überwachung der Fortbildung von Krankenpflegepersonal und Hebammen im Landkreis zählt zu
den Aufgaben des Sachgebietes.
Darüber hinaus erfolgt die Terminvergabe für Belehrung
nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Diese benötigen Personen, wenn sie gewerbsmäßig mit der Herstellung, Zubereitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zu tun
haben oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafès oder sonstigen Einrichtungen mit und zur
Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken im Landkreis
haben für besondere Schadensereignisse oder Gefahrenlagen für höchste Rechtsgüter Notfallpläne (Alarm- und
Einsatzpläne) im erforderlichen Umfang aufzustellen
und fortzuschreiben. Diese Notfallpläne sind mit dem
Gesundheitsamt, Sachgebiet Verwaltung, als untere Gesundheitsbehörde abzustimmen.
Das betrifft folgende Einrichtungen:
 AMEOS Klinikum St. Salvator, Halberstadt
Klinikum Dorothea Christiane Erxleben g GmbH,
Quedlinburg (*)
Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH,
Wernigerode (*)
Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH, Stadt Oberharz
am Brocken/OT Elbingerode
Ev. Fachkrankenhaus „Hildegard von Bingen“,
Thale/OT Neinstedt
 Fachklinik Teufelsbad, Blankenburg
 Lungenklinik Ballenstedt Harz GmbH, Ballenstedt
Paracelsus Harz Klinik Bad Suderode;
Quedlinburg/OT Bad Suderode
(*)seit 01.01.2012 fusioniert zum Harzklinikum Dorothea Christiane
Erxleben GmbH; Quedlinburg
3.3.2. Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Schwerpunkt der Aufgaben dieses Sachgebietes ist die
gutachterliche Tätigkeit im Auftrag von Gerichten, So-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
zialhilfeträgern, der Ausländerbehörde und nach dem
Beamtenrecht. Daneben werden Aufgaben der Medi-
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
62
zinalaufsicht, z. B. An- und Abmeldung von Arztpraxen,
wahrgenommen.
Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes führen in Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg auch die nach Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Belehrungen für
Beschäftigte im Lebensmittelbereich durch. Von 2006 bis
einschließlich 30.03.2012 wurden insgesamt 11.000 Belehrungen durchgeführt.
Weiterhin erfolgen nach telefonischer Terminvereinbarung Beratungen zu HIV und AIDS. Es besteht die Möglichkeit, sich auf HIV testen zu lassen.
Reisemedizinische Beratungen einschließlich der Durchführung eventuell notwendiger Impfungen werden in
diesem Sachgebiet ebenfalls angeboten.
3.3.3. Sachgebiet Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Der Kinder- und jugendzahnärztliche Dienst führt vor
Ort, d. h. in den Kindereinrichtungen und Schulen, Untersuchungen und Beratungen zur Zahngesundheit bei
Kindern und Jugendlichen vom 1. bis 12. Lebensjahr, in
Fördereinrichtungen bis zum 18. Lebensjahr durch. Nach
Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten bieten die Mitarbeiter in den Einrichtungen präventive Maßnahmen wie z. B. die Zahnschmelzhärtung mit fluoridhaltigen Präparaten (Gel, Lösung oder Lack) an.
Die Mitarbeiter üben mit den Kindern in den Einrichtungen das Zähneputzen und gestalten dort in Abhängigkeit vom Alter Rollenspiele oder Unterrichtsstunden zur
Thematik „Zahngesundheit“. Kinder mit hohem Kariesrisiko werden besonders intensiv prophylaktisch betreut.
dmf-t-Werte der Grund- und Förderschüler (6/7 Jahre)
63
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
Darüber hinaus führen die Zahnärztinnen auch Begutachtungen nach dem Beamtenrecht und für die Ausländerbehörde durch.
Die bei den Untersuchungen erhobenen Daten zur Zahngesundheit werden statistisch ausgewertet.
Einige Ergebnisse daraus werden im Folgenden dargestellt:
Der Vergleich der Untersuchungsergebnisse der Schuljahre 2007/08 bis 2010/11 (entspricht in etwa dem Zeitraum des Verwaltungsberichts) zeigt eine Verbesserung
der dmf/t / DMF/T-Werte. Diese Werte gelten als Maßzahl
für das Kariesvorkommen und entsprechen der Summe
der kariösen(d), fehlenden(m) und gefüllten(f ) Zähne (t =
tooth) pro Kind. Dabei bezeichnen die Kleinbuchstaben
die Milchzähne und die Großbuchstaben die bleibenden
Zähne.
So hat sich der dmf/t–Wert der 6/7-jährigen Grundschüler von 2,9 im Schuljahr 2007/08 auf einen Wert von 2,4
im Schuljahr 2010/11 verbessert.
Dieser positive Trend ist auch bei den 6/7-jährigen Förderschülern, welche aus verschiedenen Gründen mehr
kranke Zähne aufweisen als der Durchschnitt ihrer Altersgruppe, zu erkennen. So ist der dmf/t–Wert der 6/7-jährigen Förderschüler von 3,9 im Schuljahr 2007/08 auf 3,4
im Schuljahr 2010/11 gesunken.
Auch ein Anstieg des Anteils der Kinder mit naturgesunden Gebissen konnte im Zeitraum des Verwaltungsberichts festgestellt werden. Dieser Anstieg beträgt bei den
6/7-jährigen Grundschülern 7,2 %. Trotzdem haben im
Landkreis noch immer 40 % der Kinder behandlungsbedürftige Zähne.
Eine ebenfalls positive Tendenz ist bei den 12-jährigen
Sekundarschülern zu verzeichnen. Hier beträgt der Anstieg des Anteils der Schüler mit naturgesunden Gebissen sogar 9,7 % .
Im Vorschulbereich konnte mit einem Anstieg des Anteils
naturgesunder Gebisse um lediglich 4,4 % nicht im gleichen Maß eine Verbesserung festgestellt werden. Durch-
schnittlich 26 % der Untersuchten weisen behandlungsbedürftige Milchzähne auf.
Kindereinrichtungen oder Schulen, in denen im Vergleich
zum Durchschnittwert besonders viele Kinder mit kranken Zähnen anzutreffen sind, werden von den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes intensivprophylaktisch, das heißt zusätzlich zweimal
jährlich mit Mundhygienemaßnahmen einschließlich des
Auftragens eines Fluoridpräparates betreut. Diese intensive Betreuung zeigt in der Regel gute Erfolge, wie am
Beispiel der Grundschule Friedrichsbrunn. Hier verbesserte sich der dmf/t-Wert von 3,4 im Schuljahr 2006/07
auf 2,5 im Schuljahr 2010/11.
3.3.4. Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz
Da vorbeugender Gesundheitsschutz vor vermeidbaren
Infektionen und deren Weiterverbreitung sowohl einer
kontinuierlichen Beobachtung vor Ort als auch der Vorgabe von konkreten Hygienestandards und Beratung
zu deren Umsetzung bedarf, überwachen die Mitarbeiter infektionsrelevante Einrichtungen. Im Landkreis
Harz zählen zu den 3 500 derartigen Einrichtungen u. a.
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Arztpraxen, Schulen,
Kindertagesstätten, Badebecken und Naturbäder und
Trinkwasserversorgungsanlagen.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die hoheitliche Kontrolle der Anlagen zur Wassergewinnung, -speicherung
und -verteilung einschließlich der ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiete. In diesem Zusammenhang werden
jährlich ca. 1200 Trinkwasserproben entnommen und
entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung untersucht.
Die durchschnittlich 5 % Beanstandungen mikrobiologischer Parameter werden vorwiegend bei so genannten
Einzelwasserversorgungsanlagen (kleine, in der Regel
von Laien betriebene Anlagen) mit unzureichender Aufbereitungstechnik festgestellt.
Die in den zurückliegenden Jahren mit erheblichem finanziellem Aufwand durch Wasserversorgungsunternehmen
modernisierten Anlagen der zentralen Trinkwasserversorgung liefern für Bewohner und Gäste des Landkreises
eine gesundheitlich unbedenkliche Trinkwasserqualität.
Mit Verlegung einer Trinkwasserleitung durch die Stadtwerke GmbH Wernigerode von Wernigerode nach Langeln im Jahr 2008 begann für viele Gemeinden des Vorharzes (u. a. Zilly, Wasserleben, Veckenstedt, Osterwieck,
Bühne, Rimbeck, Stötterlingen, Lüttgenrode) die Umstellung der Trinkwasserversorgung auf weiches Fernwasser
aus der Rappbodetalsperre.
Der Landkreis Harz verfügt über eine überdurchschnittlich hohe Anzahl (70) von öffentlichen Hallen- und Freibädern, Hotelbädern und natürlichen Badegewässern, die
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Entnahme von Wasserproben am Halberstädter See
sich durch ein gutes hygienisches Niveau auszeichnen.
Gemäß Infektionsschutzgesetz unterliegen Schwimmund Badewasser in diesen Bädern neben Therapiebecken
und Becken in Fitness- bzw. Saunaeinrichtungen der
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
64
regelmäßigen Beprobung und Überwachung durch das
Gesundheitsamt. Nach aktueller Einstufung besitzen
sämtliche Badeseen im Landkreis eine ausgezeichnete
Badewasserqualität.
Die Mitarbeiter beraten Bürger und öffentliche Einrichtungen zu Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, wobei sich in den letzten Jahren Beratungen zu
chemischen Schadstoffen und Schimmelpilzproblemen
als Schwerpunkte entwickelt haben.
Des Weiteren beurteilen die Mitarbeiter die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und
ordnen entsprechende Abhilfemaßnahmen an.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und Verfahren
der Bauleitplanung werden Stellungnahmen unter dem Aspekt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes erarbeitet.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des Sachgebietes ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten beim Menschen. Hierzu werden jährlich ca.
2000 meldepflichtige Infektionskrankheiten erfasst, die
betroffene Bürger und Einrichtungen über notwendige bzw. mögliche Maßnahmen beraten. Bezüglich der
Häufigkeit der gemeldeten Erkrankungen hat es in den
letzten Jahren einige Verschiebungen gegeben. So kom-
men Erkrankungen an Salmonellen deutlich seltener vor
als in früheren Jahren, dafür sind Noroviren zahlenmäßig
sehr stark vertreten. Hepatitis B-Erkrankungen sind seit
Einführung der Impfung deutlich zurückgegangen, dafür
treten öfter Erkrankungen an Hepatitis C auf. Tuberkulose
tritt weiter mit Regelmäßigkeit auf, ebenfalls regelmäßig
zu verzeichnen sind seit einigen Jahren Pertussiserkrankungen (Keuchhusten), die es vor einigen Jahren nur in
seltenen Einzelfällen gegeben hat.
Prüfstein für die gemeinsame Arbeit aller Mitarbeiter
des Gesundheitsamtes war die Organisation und Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der
„Neuen Influenza H1N1“ „Schweinegrippe“ im Jahr 2009.
Aufgrund der Dauer dieses Infektionsgeschehens und
der Intensität der getroffenen Maßnahmen kann der
Zeitraum vom Bekanntwerden des neuen Influenzavirus
bis zur ersten pandemischen Welle und der zeitgleich
begonnenen Impfkampagne als eine der bisher größten
Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte für den
Öffentlichen Gesundheitsdienst bewertet werden.
Als im Frühjahr 2010 das HUS-Geschehen Deutschland
aufgeschreckt hat, konnte von den Erfahrungen, die im
Zusammenhang mit der Influenza gesammelt worden
waren, profitiert werden.
3.3.5. Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Dieses Sachgebiet führt die so genannten Einschulungsuntersuchungen sowie Untersuchungen aller Schüler
der 3. und 6. Klassen durch, ggf. erfolgen auch Untersuchungen in Kindertagesstätten und in den 10. Klassen.
In den Förderschulen werden alle Kinder in einem zweijährlichen Rhythmus untersucht. Mit diesen ärztlichen
Untersuchungen werden Empfehlungen zu eventuellen
Behandlungen und Beratungen zu gesundheitlichen Fragen und insbesondere auch zum Impfen verbunden, teilweise werden Impfungen vorgenommen. In Schulen und
Kindereinrichtungen werden zusätzlich Veranstaltungen
zur Gesundheitserziehung durchgeführt.
In allen Schuljahren wird immer wieder festgestellt, dass
der Anteil der normalgewichtigen Kinder im Laufe des
Heranwachsens abnimmt. Dagegen nehmen die Anteile
übergewichtiger und adipöser Kinder zu. „Normal“ wären
3 % extrem Untergewichtige (UG), 7 % Untergewichtige,
80 % Normalgewichtige (NG), 7 % Übergewichtige (ÜG)
und 3 % Adipöse.
Verteilung von BMI-Gewichtsklassen bei Kindern der Schuleingangsuntersuchung,
der 3. und 6. Klassen LK Harz, Schuljahr 2010/2011
65
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
Weitere Feststellungen aus den Schuleingangsuntersuchungen sind beispielsweise, dass beinahe ein Drittel der
Kinder Sprachstörungen, ca. 15 % feinmotorische und
10 % grobmotorische Entwicklungsstörungen aufweisen.
Nimmt dieser Anteil weiter zu, kann es durchaus wieder
zum Auftreten verschiedener Erkrankungen, beispielsweise Masern, und deren Verbreitung, vor allem in Kindereinrichtungen kommen.
Um einen Überblick über die Impfsituation zu haben und
den Eltern gezielt Impfempfehlungen für ihr Kind geben
zu können, wird auch der Impfstatus der untersuchten
Kinder erfasst. Erfreulicherweise haben deutlich über 90 %
der Kinder im Landkreis Harz die meisten empfohlenen
Grundimpfungen erhalten. Damit wird das Gesundheitsziel des Landes Sachsen-Anhalt nach einer altersgerechten Immunisierung bei über 90 % der Kinder erreicht. Das
darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch
Kinder gibt, die gar keine oder nur einzelne der empfohlenen Impfungen erhalten haben.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Ärzte ist die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen, die behindert
oder von Behinderungen bedroht sind. Ihre Eltern werden im Hinblick auf notwendige Förder- oder Eingliederungsmaßnahmen beraten.
Darüber hinaus werden in der Nebenstelle in Halberstadt
reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen für
alle Bürgerinnen und Bürger angeboten.
3.3.6. Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst
Wie schon zur Zeit der Fusion unterhält das Gesundheitsamt in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode und
Blankenburg Nebenstellen des Sozialpsychiatrischen
Dienstes, in denen Sozialarbeiter fest tätig sind. Damit
werden die Hilfen, welche auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes und des Gesetzes über Hilfen
für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes
Sachsen-Anhalt möglich sind, recht gemeindenah angeboten. Alle vier Standorte werden von den Bürgern sehr
gut angenommen. Jährlich betreuen die Sozialarbeiterinnen mehr als 1000 Klienten und ihre Angehörigen. Viele
davon kommen in die Räume des Gesundheitsamtes.
Syndromen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen
(etwas mehr als 3 %), neurotischen und Angststörungen,
affektiven Störungen, Verhaltensstörungen, aber auch
Depressionen (je ca. 5 %) sind weitere Klientengruppen.
Jährlich 800 Besuche der Sozialarbeiterinnen bei Patienten in Kliniken und mehr als 1500 Hausbesuche verdeutlichen jedoch auch, dass viele Patienten auf die aufsuchende Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes
angewiesen sind.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Schwere der Probleme in den letzten Jahren zugenommen hat. Immer häufiger gibt es Klienten, bei denen der Sozialpsychiatrische
Dienst gleich mehrere gravierende Probleme antrifft.
So kommen immer wieder neue Klienten zum Sozialpsychiatrischen Dienst, die sich in einer akuten Krisensituation befinden. Deshalb wird die Verknüpfung des
Gesundheitsamtes mit anderen Institutionen (Sozial- und
Jugendamt, KoBa, Agentur für Arbeit), Krankenhäusern
und Ärzten, Kommunen, Einrichtungen wie Wohneinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen, aber
auch mit Vermietern oder Selbsthilfegruppen von immer
größerer Bedeutung.
Die anteilsmäßig stärkste Gruppe unter den Klienten bilden mit ca. 20 % Patienten mit Alkoholabhängigkeit bzw.
-missbrauch. Jeweils ca. 7 bis 8 % beträgt der Anteil der
Patienten, die von einer schizophrenen Psychose, einer
Persönlichkeitsstörung oder einer geistigen Behinderung
betroffen sind. Klienten mit Problemen hinsichtlich illegaler Drogen (4%), aber auch Patienten mit dementiellen
Viele der Patienten und Angehörigen benötigen neben
dem reinen Beratungsbedarf hinsichtlich ihrer Erkrankung und möglichen Hilfen zu deren Bewältigung zusätzliche Unterstützung. Beispielsweise müssen behördliche Angelegenheiten oder finanzielle Probleme geklärt
werden. Immer wieder gibt es Klienten, die Wohnungsprobleme bis hin zur drohenden Obdachlosigkeit haben.
3.3.7. Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber
Hier werden alle im Land Sachsen-Anhalt ankommenden
Asylbewerber, das waren in den letzten Jahren zwischen
477 und 1 233 Menschen, auf möglicherweise vorhande-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
ne ansteckende Erkrankungen hin untersucht und ggf.
beraten bzw. in eine entsprechende Behandlung vermittelt.
Dezernat II – Ordnungsverwaltung
66
4. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
Dezernat III
Ulrich Senge
Jurist
Gottfried von Krosigk
40 Schulverwaltungsamt
Margrit Kaufmann
50 Sozialamt
Marianne Kreutzer
SG Schulverwaltung
Marietta Kisser
SG Pflege/
Eingliederungshilfe
Irene May
SG SEPL/Schülerbeförderung/ Sport
Detlef Brozio
SG Planung/
HH/Verwaltung
Josef Mikulas
SG Medienzentrum
Gerd Amtmann
Betreuungsbehörde
Koordinierungsstelle
Integration
Abt. Sozialhilfe a. v.E.
Gabriele Blumenthal
51 Jugendamt
Carmen Werner
Abteilung
sozialpädagogischer
Fachdienste
Abt. Leistung
Iris Seehase
SG soz. päd.
Fachdienst HBS
Gerlinde Heyder
SG BEEG
Maren Radach
SG Wohngeld/ BaföG
Barbara Neumann
SG soz. päd.
Fachdienst WR
Matthias Germer
SG wirtschl. JH/ Kita
Jörg Wenzel
SG Asyl/Aussiedler
Jutta
Bergmann-Mattes
SG soz. päd.
Fachdienst QLB
Norbert Koehler
SG Leistung
Sabine Jorgus
SG Planung/
Haushalt
Brigitte Brozio
SG Jugendarbeit/
-schutz
Sibylle Labesehr
SG Amtsvormundschaft, Unterhalt,
Beistände
Anett Ecklebe
Dem von Ulrich Senge geleitete Sozial- und Bildungsdezernat sind drei Fachämter zugeordnet, die sich in besonderer Weise den Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge
widmen. Dazu zählen neben den Aufgaben als kommunaler Schulträger die im Rahmen der sozialen Sicherung
auf den Landkreis übertragenen Aufgaben als überörtlicher und örtlicher Träger der Sozialhilfe sowie das breite
Aufgabenspektrum im Bereich der öffentlichen Kinderund Jugendhilfe, des Kinder- und Jugendschutzes sowie
der Kinder- und Jugendbetreuung.
Dem Dezernenten ist direkt ein Jurist zugeordnet, der
alle in den drei Fachämtern anfallenden Rechtsfragen
bearbeitet. Die Hauptschwerpunkte liegen dabei im Jugend- und im Sozialrecht.
67 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
4.1. Schulverwaltungsamt
Das Schulverwaltungsamt trägt die Verantwortung für
die materiellen Grundbedingungen der 38 Schulen,
die sich derzeit in Trägerschaft des Landkreises Harz
befinden. Im Schulverwaltungsamt werden zahlreiche
Aufgaben mit engem Bezug zum Schulwesen im Land
Sachsen-Anhalt wahrgenommen. Dazu zählen neben der
Schulentwicklungsplanung und der Schülerbeförderung
Bereiche wie:
–die finanzielle und materielle Ausstattung der Schulen
–die Bearbeitung der Schülerunfall- und Schülersachversicherungen
–Bearbeitung der Gastschulbeiträge
–die Sportförderung
–das Medienzentrum
–die Kreisbibliothek
–das Internat „Brockenblick“
Das Amt gliedert sich in drei Sachgebiete. Als nachgeordnete Einrichtungen sind dem Schulverwaltungsamt das
Lehrlingswohnheim „Brockenblick“ in Wernigerode, die
Kreisbibliothek in Quedlinburg und das Planetarium in
Halberstadt angegliedert.
4.1.1. Sachgebiet Schulverwaltung
Im Sachgebiet Schulverwaltung sind vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese bearbeiten in der
Hauptsache die Haushaltsplanung und Haushaltsdurchführung für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Harz. Das hierbei derzeit zu bewältigende Haushaltsvolumen beläuft sich auf 14 Mio. EUR pro Jahr.
Die Schulleiter, Schulleiterinnen und Schulsekretärinnen
werden auf dem Gebiet des Haushaltsrechts und der
Verwaltung der finanziellen Mittel ihrer Schulen fachlich
angeleitet. Insbesondere wirkt das Sachgebiet federführend bei der Umsetzung der Budgetierung aller Schulen
und nachgeordneten Einrichtungen. Vorrangiges Ziel
der Budgetierung ist es, dass die Schulen im Rahmen der
ihnen zugewiesenen finanziellen Mittel so flexibel wie
möglich arbeiten können. Die Arbeit mit den Kennziffern der Budgetierung ermöglicht eine Vergleichbarkeit
der Schulen untereinander und dient der Einführung der
Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen der Doppik.
Der Einsatz, die Stellenbemessung und die Vertretung
der Schulsekretärinnen werden ebenfalls in diesem Sachgebiet bearbeitet. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit
mit der Arbeitsorganisation und dem Personalamt.
In den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes fallen
außerdem sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit
Förderprogrammen, die sich auf schulinhaltliche Aspekte
der Schulen beziehen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beschaffung und
Inventarisierung der Schulausstattungen, sowohl bei
Neueinrichtungen als auch bei der Ersatzbeschaffung.
Durch das Sachgebiet werden weiterhin die Wahlen der
Kreisschüler- und Kreiselternräte koordiniert und deren
Arbeit betreut.
4.1.2. Sachgebiet Schulentwicklungsplanung/Schülerbeförderung/Sport
Durch die sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Sachgebietes werden vielfältige Schulträgeraufgaben wahrgenommen.
 Schulentwicklungsplanung
Der in diesem Bereich aufgestellte Schulentwicklungsplan ist ständig den aktuellen Gegebenheiten im Landkreis anzupassen und alle 5 Jahre durch den Kreistag zu
beschließen. Dabei ist die Entwicklung bzw. der Erhalt
eines regional ausgewogenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes Hauptziel. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern der Grundschulen, den freien
Bildungsträgern aller Schulformen, den Sozialpartnern
der beruflichen Bildung sowie dem Kreisschüler- und
Kreiselternrat erforderlich.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Der Landkreis verfügt über ein territorial ausgewogenes,
am Bedarf orientiertes und leistungsfähiges Bildungsangebot. Dabei wurden die raumordnerischen Belange und
strukturpolitischen Entwicklungen berücksichtigt. Die
Entwicklung in den letzten 5 Jahren stellt sich wie folgt
dar:
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
68
1. Schulen in kommunaler Trägerschaft
2007/08
Schulform
Grundschulen
Anzahl der
Schulen
56
Sekundarschulen
davon
Hauptschulbildungsgang
Gymnasien
Anzahl der
Schüler
2009/10
Anzahl der
Schulen
6.449
2011/12
Anzahl der
Schüler
54
6.408
4.712
Anzahl der
Schulen
Anzahl der
Schüler
54
6.220
4.278
17
17
4.594
16
534
433
252
9
5.312
9
4.629
9
4.990
Förderschulen
11
1.338
10
1.203
10
1.121
Berufsbildende
Schulen
3
6.184
3
5.396
3
4.426
Insgesamt
96
23.995
93
21.914
92
21.351
insgesamt
ohne BbS
93
17.811
90
16.518
89
16.925
2. Schulen in privater oder Landesträgerschaft
2007/08
Schulform
Anzahl der
Schulen
Anzahl der
Schüler
2009/10
Anzahl der
Schulen
2011/12
Anzahl der
Schüler
Anzahl der
Schulen
Anzahl der
Schüler
Grundschulen
5
247
5
364
6
408
Sekundarschulen
2
197
3
270
4
326
Gymnasien
2
442
2
479
2
508
Förderschulen
2
262
2
248
2
254
11
1.148
12
1.361
14
1.496
Insgesamt
Der Anteil der Förderschüler ist in den letzten 5 Jahren
von 7,51 % auf 6,62 % gesunken. Ein wesentlicher Grund
dafür ist, dass die Beschulung von Schülerinnen und
Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf
immer stärker im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen erfolgt.
Die Schülerzahlentwicklung spiegelt sich natürlich auch
in den Schulabgängerzahlen wider, welche die Grundlage für die berufliche Bildung sind.
In diesem Bereich ist festzustellen, dass bereits in den Sekundarschulen, den Förderschulen und auch den Gymnasien eine intensive Berufsorientierung durchgeführt
wird. Dazu kommen eine intensive Zusammenarbeit der
Berufsbildenden Schulen mit den Ausbildungsbetrieben,
den Kammern und den Arbeitskreisen Metall/Elektro sowie Gastronomie/Tourismus und die jährliche Durchführung der „Tage der Berufsfindung“.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde den
sinkenden Schülerzahlen Rechnung getragen und eine
schrittweise Konzentration der Ausbildungsberufe an
den vorhandenen Standorten der Berufsbildenden Schulen vorgenommen. Somit verfügt der Landkreis Harz
auch im Bereich der beruflichen Bildung über ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot.
69 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
Übersicht Schulabgänger
2008
2010
2012
1. Sekundarschulen
Realschulabschluss
807
676
702
Hauptschulabschluss
299
180
108
1106
856
810
Gymnasien
604
432
482
Fachgymnasien (BbS)
118
114
60
Summe
722
546
542
Klassenstufe 9
73
137
85
Klassenstufe 10
31
35
32
Summe
104
172
117
Gesamt
1.932
1.574
1.469
Summe
2. Gymnasien/Fachgymnasien
3. Förderschulen (ohne Gb)
 Schülerbeförderung
Der Landkreis ist als Träger der Schülerbeförderung verpflichtet, die Beförderung der Schülerinnen und Schüler
zu den jeweils nächstgelegenen Schulen unter zumutbaren Bedingungen zu organisieren und durchzuführen.
Fahrschüler
2007/08
In enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben ist
der Landkreis bemüht, die Schülerbeförderung im Rahmen des ÖPNV abzusichern.
2009/10
2011/12
Gesamt
7.668
100,00 %
7.146
100,00 %
7.521
100,00 %
Summe ÖPNV
6.521
85,04 %
6.048
84,63 %
6.526
86,77 %
HVB Wernigerode
2.638
40,45 %
2.364
39,09 %
2.732
41,86 %
Q-Bus Ballenstedt
1.957
30,01 %
1.665
27,53 %
1.643
25,18 %
HBB-Halberstadt
1.762
27,02 %
1.652
27,31 %
1.755
26,89 %
HVG-Halberstadt
164
2,51 %
167
2,76 %
205
3,14 %
0,00 %
200
3,31 %
191
2,93 %
Summe Taxi
832
10,85 %
793
11,10 %
745
9,91 %
Summe Erstattung
an Eltern/Schüler
315
4,11 %
305
4,27 %
250
3,32 %
davon
VGS Aschersleben
Mit der 12. Änderung des SchulG LSA wurde der Rechtsanspruch auf Erstattung bzw. Entlastung von Schülerbeförderungskosten auf Schülerinnen und Schüler der
Klassenstufen 11 und 12 der Gymnasien sowie der Vollzeitbildungsgänge der Berufsbildenden Schulen erwei-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
tert. Bis auf einen Eigenanteil von 100 € pro Jahr übernimmt das Land die Kosten im Rahmen des ÖPNV.
Im Landkreis Harz stellt sich das wie folgt dar:
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
70
erweiterter Rechtsanspruch – SchulG LSA § 71 Abs. 4a
Schuljahr 2009–10
Haushaltsjahr Haushaltsjahr
2009
2010
Ausgaben gesamt
13.584,85 €
143.385,53 €
davon:
Ausgaben BBS
8.783,70 €
79.386,97 €
Ausgaben Gymn.
4.801,15 €
63.998,56 €
Anzahl der Schüler
199
344
Schuljahr 2010–11
Haushaltsjahr Haushaltsjahr
2010
2011
Ausgaben gesamt
11.027,45 €
191.984,09 €
davon:
Ausgaben BBS
7.861,40 €
121.655,24 €
Ausgaben Gymn.
3.166,05 €
70.328,85 €
Anzahl der Schüler
148
432
Schuljahr
2009/10
156.970,38 €
88.170,67 €
68.799,71 €
543
Schuljahr
2010/11
203.011,54 €
129.516,64 €
73.494,90 €
580
 Sportförderung
Der Landkreis sieht in der Förderung des Sports einen
wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Unterstützung der Arbeit in den Sportvereinen, insbesondere im
Kinder- und Jugendbereich. Dazu hat der Kreistag eine
„Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Harz“ be-
schlossen. Entsprechende finanzielle Mittel werden aus
dem Kreishaushalt bereit gestellt. Die Planung und Verwaltung dieser Mittel zählt zu den wichtigen Arbeitsaufgaben im Bereich Sportförderung.
Sportförderung aus dem Haushalt
des Landkreises
Sportförderung
aus dem Haushalt des Landkreises
140.000 €
120.000 €
100.000 €
80.000 €
VWH
VMH
60.000 €
40.000 €
20.000 €
0€
2007
2009
Der Landkreis hat mit Zuschüssen an Kommunen folgende Projekte unterstützen können:
die Sanierung der Sporthalle „Burgbreite“ in Wernigerode
 die Sanierung der Sporthalle „Hagental“ in Gernrode
 die Sanierung der Sporthalle in Ballenstedt
die Sanierung des Sportplatzes „Am Eichholz“ in Ilsenburg
Darüber hinaus konnten auch viele kleinere Maßnahmen an und in Sportstätten der Vereine durchgeführt
und zahlreiche Großgeräte und Maschinen angeschafft
werden. Auch für die Pflege und Fortführung von traditionellen Sportveranstaltungen wurden entsprechende
2011
Mittel bereit gestellt. Als kleine Auswahl sind hier zum
Beispiel das „Turnier der Tausend“ in Halberstadt, die Landeswinterspiele für Behinderte in Friedrichsbrunn, das
Hüttenröder Volleyballturnier oder der Harzgebirgslauf
zu nennen.
Der KreisSportBund Harz e. V. erhält aus dem Kreishaushalt Zuschüsse, u. a. für die Entschädigungen von
Übungsleitern, die Ausrichtung von Veranstaltungen und
Personalkosten.
Zu den Arbeitsaufgaben des Bereiches zählt auch die
enge Abstimmung mit den Kommunen, insbesondere
hinsichtlich der Koordninierung der Hallenbelegungen
für den Schulsport.
71 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
Seit Zusammenschluss der drei KreisSportBünde der Altkreise haben sich die Vereins- und Mitgliederzahlen, der
im KSB Harz e.V. organisierten Sportvereine wie folgt entwickelt:
KreisSportBund Harz e. V.
2009
2011
421
419
412
35.398
35.780
35.031
1.645
1.399
1.454
Vereine
Mitglieder
Übungsleiter
Kreis-Kinder- und Jugendolympiade
KreisKinder- und Jugendolympiade
120
100
d Jugendolympiade
09
2008
80
Sportarten
60
Schulen
Vereine
40
Sportarten
20
Schulen
0
Vereine
2008
2009
Auch unter dem Aspekt des demografischen Wandels, der
sich in diesen Zahlen ebenfalls widerspiegelt, unterstützt
der Landkreis
gemeinsam mit dem KreisSportBund zahl2011
reiche gezielte Aktionen und Aktivitäten im Breitensport.
So wurden zum Beispiel in den zurück liegenden Jahren
in die Wettkämpfe der Kreis-Kinder-und Jugendolympiade immer mehr Sportarten eingebunden, um das Angebot an heutige Trends anzupassen und für die Kinder und
Jugendlichen interessanter zu machen. Dadurch konnte
die Anzahl der teilnehmenden Schulen und Sportvereine
kontinuierlich gesteigert werden.
2011
Erfreulich ist auch die Entwicklung im Seniorensport.
Hier führt der Landkreis seit 2008 gemeinsam mit dem
KSB Harz e.V. ein jährliches „Harzer Seniorensportfest“
im Blankenburger Sportforum durch. In den Sportarten
Kegeln, Tischtennis, Volleyball, Leichtathletik, Behindertensport (Rollstuhl-LA), Crossgolfen werden Wettkämpfe
durchgeführt. Aber auch die „Harzer Seniorentänzerinnen“ stellen im Sportforum ihr Können unter Beweis.
TeilnehmerInnen am Seniorensportfest
2011
TeilnehmerInnen
am Seniorensportfest
TeilnehmerInnen
am Seniorensportfest
2009
Teilnehme
2011
2007
2009
Teilnehmer
0
50
100
150
200
250
2007
0
50
100
150
200
250
Entsprechend dem Grundgedanken des Seniorensportfestes und mit einer konzeptionellen Überarbeitung
aufgewertet, wurden im Jahr 2012 erstmals die „Harzer
Sportspiele“ durchgeführt. Neben den Wettkämpfen in
den bisherigen Sportarten wurde nun ein abwechslungs-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
reiches Rahmen- und Bühnenprogramm in die Veranstaltung mit aufgenommen. Viele regionale Sportvereine haben mit ihren Auftritten zum Gelingen der Veranstaltung
beigetragen und ihr Können auf einer Bühne zur Schau
gestellt.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
72
 Internat Brockenblick
Mit dem Internat „Brockenblick“ hält der Landkreis Harz
eine kostengünstige Alternative zum freien Wohnungsmarkt für Schüler und Auszubildende der Berufsbildenden Schulen, freier Bildungsträger und Firmen bereit.
Verkehrsgünstig gelegen, zentrumsnah und doch im
„Grünen“ sind die Schulstandorte gut zu erreichen. Insgesamt 76 Internatsplätze werden vom Landkreis Harz
zur Verfügung gestellt, vorwiegend in zweckmäßig möblierten Mehrbettzimmern mit WC und Dusche.
Auch für eine sinnvolle Freizeitgestaltung stehen ausreichend Räumlichkeiten zur individuellen Nutzung bereit.
Zusätzlich werden auch externe Freizeitaktivitäten in
Wernigerode angeboten. Die Aufsichtspflicht und die er-
forderliche Betreuung der Auszubildenden, insbesondere der minderjährigen Bewohner, werden durch fachlich
qualifiziertes, pädagogisches Personal gewährleistet.
Seit Bestehen des Landkreises Harz belegen die Anmeldezahlen eine gute Auslastung. Viele Auszubildende
wohnen in den dreieinhalb Jahren ihrer Ausbildung ständig in der Einrichtung, andere nutzen turnusmäßig je
nach Ausbildungsberuf das Internat.
Für die Unterbringung im Internat ist ein Entgelt entsprechend der Satzung über die Nutzung und die Erhebung
von Gebühren des Internates „Brockenblick“ im Landkreis Harz in der zur Zeit gültigen Fassung lt. Kreistagsbeschluss vom 30.09.2010 zu entrichten.
4.1.3. Sachgebiet Medienzentrum
Die Dienstleistungen des Medienzentrums des Landkreises Harz werden an den Standorten Quedlinburg (Weyhestraße 1) und Wernigerode (Kurtsstraße 13) durch derzeit
vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend vorgehalten. Beide Standorte bieten allen Bildungseinrichtungen des Landkreises Harz hochwertige Bildungsmedien
in Form von DVD`s, Videokassetten, Folienmappen und
CD-ROM`s an. Die Ausleihe erfolgt auf der Basis der entsprechenden Satzung größtenteils kostenlos. Darüber
hinaus steht auch modernste Medientechnik (Beamer,
Verstärkeranlage) zur Ausleihe bereit. Durch den Postpendelverkehr werden die Schulen des Bereichs Halberstadt ebenfalls pünktlich und gleichwertig mit Medien
versorgt.
Entwicklung des Medienbestandes:
2007
2008
2009
2010
2011
13 118
13 318
13 573
13 685
13 789
Das Medienzentrum erwirbt die auszuleihenden Medien
einschließlich der entsprechenden Lizenzen zur öffentlichen, nicht gewerblichen Vorführung unter zielgerichteten pädagogischen Aspekten, so dass die angebotenen
Lehrfilme, Dokumentationen sowie auch die erzieherisch
wertvollen Spielfilme und Märchenfilme in den Schulen
und Bildungseinrichtungen bedenkenlos vorgeführt
werden können. Weiterhin bietet das Medienzentrum
eine pädagogische Beratung zu den Bildungsmedien
an und unterstützt Fortbildungsveranstaltungen für die
Lehrkräfte der Schulen des Landkreises.
Am Standort Wernigerode besteht die Möglichkeit, einfache Reparatur- und Wartungsleistungen an audio-visuellen Geräten und Computern durchführen zu lassen.
Die Ausleihzahlen des Medienzentrums sind mit ca. 9 500
Vorgängen je Schuljahr in den vergangenen fünf Jahren
sehr stabil geblieben. Die Zugriffe auf die Festplattenplayer, die das Medienzentrum den Schulen mit Kreislizenzen
zur Verfügung stellt, sind hierbei nicht erfasst.
 Kreisbibliothek Quedlinburg
Die Kreisbibliothek Quedlinburg ist eine nachgeordnete
Einrichtung des Schulverwaltungsamtes.
Sie ist Bildungs- und Kultureinrichtung für Bürger des
Landkreises Harz und der Stadt Quedlinburg und unterstützt im Rahmen des Kreisleihverkehrs kleinere hauptund nebenamtlich geleitete Bibliotheken im Landkreis
Harz, um ein gleichmäßiges Bildungsangebot für alle
Altersklassen und die fachlichen Anleitung dieser Bibliotheken zu garantieren.
Die Kreisbibliothek arbeitet zur Förderung der Lese- und
Medienkompetenz mit drei Grundschulen auf der Basis
Kreisbibliothek
73 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
von Kooperationsvereinbarungen in der Stadt Quedlinburg und in Harzgerode zusammen und gestaltet gemeinsame Projekte.
Medienangebot und
Mediennutzung
Zu den Aufgaben der Kreisbibliothek gehört auch die
Durchführung des Fernleihverkehrs. Sie ermöglicht damit für Nutzer der Bibliothek ein Medienangebot, das
über den eigenen Medienbestand weit hinaus geht.
2007
2008
2009
2010
2011
Medien insgesamt – Bestand
68.103
69.162
66.851
49.390
49.636
Medien insgesamt – Ausleihen
51.609
47.299
41.863
37.664
38.309
Printmedien insgesamt – Bestand
53.820
54.949
52.676
41.378
42.157
davon
• Printmedien Sachliteratur – Bestand
14.847
15.056
15.024
14.397
14.925
18.849
18.947
17.928
13.742
13.795
19.227
18.103
11.471
11.645
1.376
1.719
1.621
1.768
1.792
Printmedien insgesamt – Ausleihen
32.833
28.965
26.030
22.750
23.743
Non-Book-Medien insgesamt – Bestand
14.283
14.213
14.175
8.552
6.525
Non-Book-Medien insgesamt – Ausleihen
18.776
18.334
15.833
14.914
14.566
Zugang an Medieneinheiten
2.356
2.467
1.998
3.957
3.047
Abgang an Medieneinheiten
3.665
1.408
4.390
20.878
3.341
•
•
•
Printmedien Belletristik – Bestand
Printmedien Kinder- /Jugendliteratur –
Bestand
Printmedien Zeitschriftenheft – Bestand
Die Kreisbibliothek arbeitet, insbesondere im Rahmen
des Harzverbundes (Verbund – OPAC), intensiv mit den
Stadtbibliotheken Halberstadt, Wernigerode und Ilsenburg zusammen und erhielt im Jahr 2011 als Teil des
Qualitätsmanagement – Verbundes Sachsen – Anhalt das
Qualitätssiegel Stufe II.
Mit dem Umzug der Kreisbibliothek in das Bildungshaus
Carl Ritter in Quedlinburg wurde die Zusammenarbeit
dreier Bildungseinrichtungen, der VHS Harz GmbH, des
Eigenbetriebes Kreismusikschule und der Kreisbibliothek weiter intensiviert. Synergieeffekte, u. a. hinsichtlich
Raumnutzung, Gestaltung und Organisation öffentlicher
Veranstaltungen sowie im Personaleinsatz, sind entstanden und werden entsprechend genutzt.
Bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeitsbedingungen
der Mitarbeiterinnen konnte die Effektivität der Arbeit im
Verhältnis zu den Jahren vor 2011 um rund 30 Prozent
gesteigert werden.
Die Kreisbibliothek Quedlinburg ist Netzwerkpartner der
Koordinierungsstelle für Integration im LK Harz.
 Planetarium Halberstadt
Das Planetarium in Halberstadt hat sich in unserem Landkreis zu einer etablierten Bildungseinrichtung entwickelt.
Die Schüler können hier ihre astronomischen Kenntnisse
praxisnah festigen und erweitern.
Es werden interessante Themen für den Grund- und Sekundarschulbereich angeboten. Zu nennen wären hier
zum Beispiel „Der Tagebogen der Sonne“ oder „Die Erde
und ihre Stellung im Weltall“. Insgesamt verfolgten fast
2300 Schüler im Jahr 2011 die über 100 Vorträge. Nicht
nur Schülervorträge, sondern auch Fortbildungsveranstaltungen für Astronomielehrer bzw. Lesungen werden
hier organisiert.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Mit viel Engagement wurde die Vorführtechnik schrittweise mit LED- und Halogenkaltlicht modernisiert, so
dass das „Himmelsgewölbe“ des Planetariums noch eindrucksvoller dargestellt werden kann. Auch europäische
Normvorgaben wurden damit realisiert. Am 31. August
2012 besteht das Planetarium Halberstadt 20 Jahre.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
74
4.2. Sozialamt
Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind zwei
Hauptanliegen des Sozialstaates. Diese Aufgaben werden
erfüllt durch eine Vielzahl von Gesetzen, welche in der
Arbeit des Sozialamtes umzusetzen sind. Hierzu gehören
das Sozialgesetzbuch IX, XII genauso wie das Wohngeldgesetz, das Bundesausbildungsgesetz, das Unterhaltssicherungsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz und
das Betreuungsgesetz.
Die Vielzahl der gesetzlichen Bestimmungen und sozialen Leistungen machen es für Rat suchende Bürger nicht
leicht, zu erkennen, welche Hilfe angesichts der persönlichen Notlage für sie in Frage kommt. Die Mitarbeiter
des Sozialamtes stehen den Bürgern und Bürgerinnen
zur Klärung der Fragen zur Überwindung von Notlagen
oder zu Möglichkeiten der Gestaltung von Hilfen zur Verfügung und bieten Hilfe an.
Das Sozialamt ist in eine Abteilung und fünf Sachgebiete untergliedert. Der Amtsleiterin direkt zugeordnet sind
die Betreuungsbehörde und die Koordinierungsstelle für
Integration.
4.2.1. Sachgebiet Planung/Haushalt/Verwaltung
Die demografische Entwicklung des Landkreises Harz fordert eine ständige Analyse der Entwicklung im Landkreis
Harz als Grundlage für eine Gestaltung der Zukunft.
In den vergangenen Jahren wurde für den Bereich der Altenhilfe eine Pflegestrukturplanung (2009) sowie deren
Fortschreibung (2012) erstellt. Folgende Entwicklungen
zeichneten sich ab:
Dem Sachgebiet ist seit 2008 auch die Organisation des
Sozial- und Familienpasses übertragen. Dieser Pass soll
Personen mit geringem Einkommen (z.B. SGB II / SGB XII
-Empfänger, Asylbewerber) die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch vergünstigte Tarife erleichtern. Seit
Einführung des Sozial- und Familienpasses im Landkreis
Harz im Mai 2008 ist die Inanspruchnahme gestiegen:
Entwicklung stationäre Altenhilfe
Entwicklung Sozial- und Familienpass
Jahr
Anzahl Plätze
2008
3.200
2010
3.402
2012
3.612
Steigerungrate
Jahr
Anzahl
Anteil SGB II
2008
2.637
86,5%
6,3%
2009
3.894
89,1%
6,2%
2010
3.689
84,6%
2011
4.351
82,7%
Entwicklung betreutes Wohnen (Senioren)
Jahr
Anzahl Wohnungen
2008
781
2010
947
Steigerungrate
21,3%
Entwicklung des häuslichen Pflegepotenzials
Jahr
Verhältnis potenzieller Pflegepersonen
zu potenziell Pflegebedürftigen
2008
3,05
2010
2,94
2012
2,92
Auf Anregung des Sozialamtes wurde im Jahr 2011 eine
fachübergreifende kleinräumliche Sozialberichterstattung unter Beteiligung des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes sowie des Schulverwaltungsamtes vorgelegt,
deren Ergebnisse auch für die kreisangehörigen Kommunen Anregung zu eigener Sozialplanung sein können.
Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehören nicht zuletzt
die Überwachung der Ausgaben des Amtes sowie die
Analyse von unerwarteten Kostenentwicklungen.
4.2.2. Abteilung Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
Zu den Aufgaben der Sozialhilfe gehört in erster Linie die
Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht über Mittel aus eigenem Einkommen und
Vermögen im Sinne der gesetzlichen Regelungen des
SGB XII sichern können, sind anspruchsberechtigt auf
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung.
75 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
In der Zeit von Mitte 2007 bis 2012 ist die Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen zum Lebensunterhalt um 7,3 %, im Leistungsbereich Grundsicherung um
9,5 % gestiegen.
Leistungen der Sozialhilfe können ebenfalls als Krankenhilfe für nicht oder über § 264 SGB V versicherte Personen,
Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie zur
Übernahme von Bestattungskosten gewährt werden. In
allen Bereichen ist die Zahl der Antragsteller und Ausgaben steigend.
Im Sachgebiet integriert sind die an den drei Standorten Quedlinburg, Halberstadt und Wernigerode tätigen
Sozialarbeiter. Die Sozialarbeiter bieten die Möglichkeit
einer Erstberatung und unterstützen die nachfragenden
Bürger bei der Abklärung von Möglichkeiten der Unterstützung in der jeweiligen Lebenssituation.
 Sachgebiet BAföG/Wohngeld/USG
Die Leistung des Bereichs richtet sich an Schüler von
Berufsvorbereitenden Schulen, Fachoberschulen, Fachschulen im Rahmen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(Meister-Bafög) können Personen beantragen, die eine
Ausbildung zum Meister / Techniker absolvieren.
Eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen und Anpassungen
sind in den Gesetzen zu verzeichnen. Anpassungen der
Gesetze an die Einkommenssituation der Bevölkerung
führten dazu, dass trotz sinkender Schülerzahlen die Zahl
der Anspruchsberechtigten nicht gesunken ist.
Für den Bereich Meister-Bafög ist die Zahl der Antragsteller steigend.
Die Mitarbeiter des Bereichs beteiligen sich regelmäßig
an Informationsveranstaltungen der Agentur für Arbeit,
in Berufsschulen und bei Bildungsträgern zum Thema
Ausbildung/Finanzierung.
Im Bereich Wohngeld werden Anträge auf Wohngeld/
Lastenzuschuss sowie Anträge auf Wohnberechtigungsscheine und Freistellungsanträge bei Wohnraumbindung
bearbeitet.
Durch die Neugliederung von Gemeinden wurden mit
Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung Wohngeldverfahren (221 Akten) vom Landkreis in die Zuständigkeit der Gemeinden übergeben. Änderungen im
Wohngeldgesetz haben jedoch dazu geführt, dass sich
die Zahl der Wohngeldempfänger um 30 % erhöht hat.
Das Leistungsangebot des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) richtet sich an Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende. Im Jahr 2007 waren es noch 156 Anträge.
Durch Einführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
ist die Zahl der Anspruchsberechtigten auf 16 Personen
gesunken.
 SG Asyl/Aussiedler
Die Leistungen des Sachgebietes richten sich an Personen, welche dem Landkreis Harz entsprechend dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt zugewiesen
wurden.
Dies sind zum einen Asylantragsteller, die sich in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZAST) aufhalten und entsprechend einer
Quotenregelung in die Landkreise des Landes verteilt
werden sowie Ausländer in einer Gemeinschaftsunterkunft, die dem Landkreis Harz zugewiesen wurden. Diese
Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz (AsylblG). Diese umfassen Leistungen für
Unterkunft, Hausrat, Ernähung, Kleidung und Körperpflegebedarf, vorrangig in Form von Sachleistungen. Außerdem erhalten die Bewohner neben den Sachleistungen
einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse
des täglichen Lebens.
Zum anderen erhalten Spätaussiedler, die dem Landkreis
Harz auch entsprechend einer Quotenregelung zugewiesen wurden, im Einzelfall Leistungen nach dem SGB XII.
Diese Zahl ist in den letzten Jahren stark rückläufig.
4.2.3. Sachgebiet Eingliederungshilfe/Pflege
 Team Eingliederungshilfe für erwachsene behinderte Menschen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine vorhandene
Behinderung oder deren Folge zu beseitigen oder zu mil-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
dern. Ziel der Leistung ist es, behinderten Menschen die
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
76
Leistungsübersicht:
Stand: 31.12.2011
Leistungen der Eingliederungshilfe
2.030 Personen
Vollstationäre Betreuung
1.041 Personen
• davon in Wohnheimen
553 Personen
Betreuung in Wohnheimen an der Werkstatt für Behinderte
328 Personen
Betreuung in Außenwohngruppen an der Werkstatt für Behinderte
67 Personen
Betreuung im intensiv betreuten Wohnen
60 Personen
Betreuung im betreuten Wohnen
31 Personen
Betreuung im Trainingswohnen
2 Personen
Teilstationäre Angebote, wie Werkstatt für behinderte
Menschen, Tagesförderstätten/Fördergruppen und Tagesstätten, nehmen 1 351 Personen in Anspruch.
2,68/100 EW liegt. 263 Personen mit Behinderung leben
in ambulant betreuten Wohnformen. Die Ambulantisierungsquote liegt zurzeit bei 22,6 %.
Hinzu kommen noch Leistungen der Eingliederungshilfe
im Rahmen eines persönlichen Budgets für 33 behinderte Menschen.
Seit dem 1. Januar 2012 hat der Landkreis Harz im Rahmen eines Modellversuchs eine Zielvereinbarung mit
der Sozialagentur Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Ziel
ist es, Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich
zu verselbständigen. Ein Instrument zur Umsetzung des
Zieles ist die Durchführung von Gesamtplanverfahren,
in welchen mit den behinderten Menschen Lebensziele
und Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten sind und
die notwendigen Hilfen bedarfsgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden können.
Der Landkreis Harz verfügt über ein umfassendes Angebot von Leistungstypen im Bereich Wohnen und im Bereich Arbeit und Tagesstruktur für behinderte Menschen.
Dabei liegt der stationäre Versorgungsgrad der Menschen mit Behinderung im Landkreis Harz bei 5,8/100
EW erheblich über dem Bundesdurchschnitt, welcher bei
Team Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche / Integrationshelfer /
Heil- und Hilfsmittel / Wohnraumanpassung
Eingliederungsleistungen für Kinder umfassen die Leistung der ambulanten Frühförderung, diese Leistung erhalten zurzeit 220 Mädchen und Jungen. In integrativen
Kindertagesstätten und Horten werden zurzeit 263 Kinder gefördert. Der Schulbesuch wird gegenwärtig für 5
Kinder mit Behinderung über die Bereitstellung von Integrationshelfern gewährleistet.
Anträge auf Heil- und Hilfsmittel werden z. B. für Kfz-Umbauten, Treppensteighilfen, Kraftknotenpunkt für Rollstühle, Therapieräder usw. gestellt Dies sind im Jahr ca.
30 – 40 Anträge auf Heil- und Hilfsmittel. Auch für dieses
Hilfsangebot ist eine steigende Nachfrage zu verzeichnen.
In den letzten Jahren steigt die Inanspruchnahme von
Eingliederungsleistungen für Kinder ständig an und dies
bei sinkenden Kinderzahlen.
 Team Pflegeleistungen
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII wird im Rahmen der
häuslichen Pflege, der Tages- und Kurzzeitpflege sowie
als Pflege in Heimen gewährt.
Im Rahmen der vernetzten Pflegeberatung ist es Ziel
und Aufgabe der Mitarbeiter, durch entsprechende Beratungen den Betroffenen die Zugangsvoraussetzungen
zu den verschiedensten Leistungen der Pflege bei verschiedenen Anbietern zu erläutern und aufzuzeigen. Ein
wichtiges Element der Beratung ist die Erläuterung der
möglichen Hilfsangebote, welche bei der Versorgung
pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung gestellt werden können.
Grundvoraussetzung einer gut funktionierenden vernetzten Pflegeberatung ist eine regelmäßige Abstimmung
der Angebote durch die beteiligten Partner.
77 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
Mit steigender Zahl der älteren Bevölkerung (75 Jahre
und älter) ist auch ein Anstieg der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen zu verzeichnen. Waren es im
Jahre 2008 2 813, im Jahre 2010 3 097, sind es im Jahr
2012 unter der Annahme einer Auslastung von 91 % der
vorhandenen Kapazität 3 287 Personen. Diesem Verlauf
folgt auch die Zunahme des Personenkreises in der stationären Altenhilfe, welcher Hilfe zur Pflege nach dem SGB
XII bezieht. Für 2008 wurden 750 Personen registriert, Anfang des Jahres 2012 waren 869 Personen im Leistungsbezug. Der Anteil ist seit Jahren steigend.
Es konnte allerdings auch eine Zunahme von Angeboten
des betreuten Wohnens im Alter von 781 Plätzen im Jahre
2009 auf 947 Plätze im Jahre 2010 verzeichnet werden.
4.2.4. Betreuungsbehörde
Durch das Betreuungsgesetz wird das Recht auf Selbstbestimmung behinderter und kranker Menschen gestaltet und in den Vordergrund gestellt.
Im Landkreis Harz arbeitet die Betreuungsbehörde an
den Standorten Quedlinburg, Halberstadt und Wernigerode.
Oftmals sind es plötzlich auftretende Veränderungen in
einer Lebenssituation – wie zum Beispiel ein Unfall oder
eine schwere Erkrankung – die den Betroffenen nicht
mehr ermöglichen, ihre persönlichen Angelegenheiten
selbst zu regeln. Durch die Bestellung eines Betreuers
erhalten die Betroffenen Schutz und Fürsorge, zugleich
werden ihre bürgerlichen Rechte gestärkt. Grundlage
der Betreuerbestellung bilden das Sozialgutachten der
Betreuungsbehörde und ein fachärztliches Gutachten.
Die Betreuerbestellung erfolgt durch richterlichen Beschluss.
Die Betreuungen werden durch ehrenamtliche Betreuer
und Familienbetreuer, Vereinsbetreuer der beiden Betreuungsvereine im Landkreis Harz (Verein für Betreuung
und Selbstbestimmung e. V. Quedlinburg, Betreuungsverein Halberstadt e. V.), Berufsbetreuer und Behördenbetreuer geführt.
Betrachtet man die Altersentwicklung im Landkreis Harz,
ist die Zunahme des Anteils der über 65jährigen Bevölkerung nicht zu übersehen. Eine weitere Entwicklung,
welche direkten Einfluss auf die Arbeit der Betreuungsbehörde hat, ist die Zunahme von jüngeren Personen mit
psychischen Erkrankungen.
Die Arbeit der Betreuungsbehörde wird von beiden Faktoren direkt beeinflusst. Betrug die Zahl der im Landkreis
Harz geführten Betreuungen im Jahr 2007 noch 4.324, so
ist sie im Jahr 2012 auf 4.782 gestiegen.
4.2.5. Koordinierungsstelle für Integration und Migration
Die seit 2008 bestehende Koordinierungsstelle für Integration vernetzt und koordiniert die Integrationsarbeit.
Dabei werden die bereits vorhandenen Konzepte und
Projekte weiterentwickelt und angepasst. Zu den Aufgaben gehört u. a. die Pflege des lokalen Netwerkes Integration im Landkreis Harz. Seit seiner Gründung unter der
Schirmherrschaft des Landrates haben sich innerhalb des
Netzwerkes Arbeitsgruppen mit speziellen Themen – den
so genannten Handlungsfeldern – beschäftigt.
Arbeitstisch Sport weiterentwickelt. Diese können nunmehr zusammengefasst mit dem Integrationsskript präsentiert werden.
In Netzwerktagungen wurden und werden Ergebnisse
der Arbeitsgruppe Bildung, Kindertagesstätten, Schule;
der Arbeitsgruppe Arbeit, Ausbildung Wirtschaft; der Arbeitsgruppe Gemeinwesen, Wohnumfeld, Beteiligung;
der Arbeitsgruppe Interkulturelle Öffnung sowie dem
Die Koordinierungsstelle entwickelte gemeinsam mit der
Arbeitsgruppe Gemeinwesen einen Wegweiser für Migranten, der auf der Internetseite des Landkreises angeboten wird.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
In den nächsten ein bis zwei Jahren soll auf der Grundlage des Integrationsskripts ein Maßnahmeplan in den
einzelnen Arbeitsgruppen entwickelt werden, der dann
in einen Integrationsplan für den Landkreis Harz münden
soll.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
78
4.3. Jugendamt
Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende,
Familien unterstützende Angebote, die dazu beitragen,
positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer
qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
Das Jugendamt besitzt eine zweigliedrige Organisationsstruktur. Seine Aufgaben werden durch die Verwaltung
des Jugendamtes und durch den Jugendhilfeausschuss
wahrgenommen. Die Aufgabenverteilung wurde in der
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Harz festlegt,
die der Kreistag am 11. Juli 2007 beschlossen hat.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Im Landkreis Harz besteht der Ausschuss aus
15 stimmberechtigten und 9 beratenden Mitgliedern.
Des Weiteren bestehen Unterausschüsse für Jugendhilfeplanung und Förderung. Der Jugendhilfeausschuss
tagt mindestens sechsmal jährlich. Alle stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag gewählt und
werden quotenmäßig entweder von den Parteien des
Kreistages oder von den freien Trägern der Jugendhilfe
bzw. den Verbänden vorgeschlagen. In seinen Sitzungen
hat der Jugendhilfeausschuss bis März 2012 insgesamt
228 Beschlüsse gefasst. Verbindungsglied zwischen der
Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss ist die Geschäftsstelle des JHA, die der Amtsleiterin direkt zugeordnet ist.
Die Verwaltung des Jugendamtes bestand am 01.07.2012
aus 77 Mitarbeitern, 5 Stellen waren nicht besetzt. Seit
2007 haben sich die Struktur und die Anzahl der Mitarbeiter aufgrund erheblicher Veränderung der Aufgaben
des Amtes verändert.
Von den heute 84 Mitarbeitern des Amtes haben 44 ihre
Aufgabe erst nach dem 1. Juli 2007 übertragen bekommen. Das im Jugendhilferecht vorgeschriebene Fachkräftegebot wird konsequent umgesetzt. Alle Mitarbeiter,
denen nach der Kreisfusion neue Aufgaben übertragen
wurden, verfügen über die geforderten fachlichen Ausbildungen im sozialpädagogischen oder im Verwaltungsbereich. Von allen Bereichen wurde konsequent die
Teilnahme an Fortbildungen sichergestellt. Für die sozialpädagogischen Fachkräfte werden seit 2008 Inhouseveranstaltungen für alle Mitarbeiter durchgeführt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes
engagieren sich sehr für die Ausbildung von eigenen
Fachkräften und sind bestrebt, im Amt eingesetzte Auszubildende und Praktikanten für die künftige Arbeit im
Jugendamt zu begeistern. Vor allem in den ersten beiden
Jahren nach der Kreisfusion konnten einige Aufgaben
nur mit tatkräftiger Unterstützung von Auszubildenden
und Praktikanten erfüllt werden.
Mehrfache Umzüge innerhalb der drei Standorte des
Jugendamtes in Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg wirkten sich in den zurück liegenden Jahren teilweise erschwerend auf eine effektive Arbeitsorganisation
aus. Auch die Mitarbeiter der Projekte „Kompetenzagentur/2. Chance“ sowie „Netzwerkstelle Schulerfolg“ waren
davon betroffen.
Nach wie vor ist das Jugendamt, das seinen Sitz in Wernigerode hat, mit Standorten in Halberstadt, Quedlinburg
und Blankenburg für die Bürger erreichbar. Darüber hinaus führen einige Fachbereiche Außensprechstunden
durch, die sich bewährt haben.
Außensprechstunden
Sozialpädagogischer
Fachdienst
wöchentlich Osterwieck,
Elbingerode, Benneckenstein, Ballenstedt, Harzgerode, Hasselfelde, Thale.
Außensprechstunden
Abteilung Leistungen:
Bereich Unterhaltsvorschuss: jeden Donnerstag
an den Standorten
HBS/ Theaterstraße und
QLB/Mummental.
Mit Beginn des Jahres 2010 hat das Jugendamt damit
begonnen, ein einheitliches Programm des PROSOZInstitutes Herthen zu verwenden. Alle Leistungen der
Erziehungshilfe, Gebührenbefreiung für Elternbeiträge
bei Kindertagesstätten, des Unterhaltsvorschusses, die
Beistandschaften, Vormundschaften und Unterhaltsregelungen werden mit Unterstützung des Programms
erfasst und bearbeitet. Die Elterngeldstelle arbeitet mit
einem überörtlichen Programm, ebenso die Fachaufsicht
der Kindertagesstätten.
Seit 2007 verfügt das Jugendamt über einen Bereitschaftsdienst des Sozialpädagogischen Fachdienstes
außerhalb der Dienstzeiten in Zusammenarbeit mit der
Einsatzleitstelle des Landkreises Harz. Seit Anfang 2009
werden alle Kommunen, Kindertagesstättenträger, alle
Schulen und andere Behörden über die flächendeckende Bezirksverteilung der Zuständigkeitsbereiche der
Bezirkssozialarbeiter einschließlich deren Erreichbarkeit
informiert.
Strukturell ist das Amt jetzt wie folgt gegliedert:





79 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
Abteilung Sozialpädagogischer Fachdienst
Abteilung Leistungen
Sachgebiet Planung/Haushalt
Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendsschutz
Sachgebiet AV, Unterhalt, Beistände
4.3.1. Abteilung Sozialpädagogischer Fachdienst (SpFd)
Der bedeutendste Aufgabenschwerpunkt dieser Abteilung ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen, verbunden mit der Ausübung des staatlichen Wächteramtes nach Artikel 6 des Grundgesetzes, wenn Eltern ihrer
Verantwortung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder
nicht gerecht werden.
Fast täglich erhält das Jugendamt des Landkreises Gefährdetenmeldungen von Personen aus der familiären
Umgebung der Kinder, von Institutionen wie Kinderkliniken, Schulen, Kindertagesstätten, Beratungsstellen oder
Fachärzten. Mitunter nehmen Kinder und Jugendliche
auch selbständig ohne Kenntnis der Eltern die Beratung
des SpFd in Anspruch.
Alle unbegleiteten jungen Flüchtlinge, welche der ZASt
des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt zugewiesen
werden bzw. sich dort aufhalten, müssen sich einer Alterseinschätzung durch das Jugendamt des Landkreises
Harz unterziehen. Bei Feststellung der Minderjährigkeit
des Flüchtlings erfolgt durch das Jugendamt eine Inobhutnahme einschließlich der Veranlassung aller weiterhin notwendigen Maßnahmen und die Einrichtung einer
Vormundschaft. Dies ist eine nicht planbare und zusätzlich zu erfüllende Sonderaufgabe für das Jugendamt im
Landkreis Harz.
Hilfeart
ambulante
Hilfen
teilstationäre
u. stationäre
Hilfen
Wie in der gesamten Bundesrepublik ist die Anzahl der Gefährdetenmeldungen in den letzten Jahren auch im Landkreis Harz wesentlich angestiegen. Die Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Fachdienstes überprüfen alle Hinweise
und Meldungen. In der Regel erfolgt zur Einschätzung der
Gefährdungslage mindestens ein Hausbesuch durch eine
bzw. im Bedarfsfall auch durch zwei Fachkräfte. Um eine
Gefährdung abzuwenden, ist der SpFd verpflichtet, erforderliche und geeignete Hilfen anzubieten. Dabei können
sich verschiedene Formen der Hilfe zur Erziehung in der
familiären Umgebung oder aber auch die Unterbringung
der Kinder oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses
als notwendig erweisen.
Sofern es nicht möglich ist, gemeinsam mit den Sorgeberechtigten eine einvernehmliche Lösung herzustellen
und so eine Gefahr abzuwenden, sind die Mitarbeiter des
SpFd berechtigt und verpflichtet, durch geeignete und
ausreichende Maßnahmen den Schutz des Kindes oder
Jugendlichen einzuleiten.
Der Aufgabenbereich Hilfe zur Erziehung ist ein Schwerpunkt in der Arbeit der Sonderpädagogischen Fachdienste. Der SpFd entscheidet über die Gewährung der
Hilfe zur Erziehung und überwacht deren Umsetzung im
Sinne einer fachlichen Steuerung. Die Umsetzung der
Hilfen erfolgt durch freie oder private Leistungsanbieter
im oder außerhalb des Landkreises Harz.
Vollzeitpflegen
(Pflegekinder)
Hilfen für
Mutter/ Vater
u. Kind
Inobhutnahmen
KOE an
andere
Landkreise
446.435,33
163.864,81
287.623,58
413.785,23
in Euro
Ausgaben*
2008
Einnahmen
2008
Ausgaben*
2011
Einnahmen
2011
*
936.562,76
8.390.349,33
1.617.159,32
530.942,58
1.543.419,70
1.293.052,25
8.741.044,89
2.084.603,55
816.057,87
1.759.838,78
ohne §§ 16, 20 SGB VIII
In allen Verfahren vor dem Familiengericht, bei denen
Kinder betroffen sind, ist das Jugendamt durch das Gericht zu beteiligen. Darüber hinaus hält das Jugendamt
als Angebot eine Trennungs- und Scheidungsberatung
vor.
Im Landkreis Harz gab es in den letzten Jahren einen
wesentlichen Anstieg von familiengerichtlichen Verfah-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
ren, bei denen Kinder betroffen waren. So stieg die Zahl
der gerichtlich festgelegten Entzüge bzw. Einschränkung
der elterlichen Sorge von 37 im Jahr 2008 auf 56 im Jahr
2010. Im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs
musste festgestellt werden, dass der Landkreis Harz in
den Jahren 2009 und 2010 eine überdurchschnittlich
hohe Anzahl von Ehescheidungen aufzuweisen hat, bei
denen Kinder betroffen waren.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
80
 Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung
Innerhalb des Sozialpädagogischen Fachdienstes bestehen die Spezialdienste Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung.
Als sozialpädagogische Maßnahmen hat der Landkreis
mit freien Trägern Vereinbarungen zur Durchführung von
Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, des Sozialtrainings und Antiaggressivitätstraining abgeschlossen.
Die an den drei Hauptstandorten vorgehaltene Jugendgerichtshilfe ist an allen Strafverfahren, die gegen Jugendliche oder junge Erwachsene bis 21 Jahre erfolgen,
beteiligt. Die Mitarbeiter haben die Aufgaben, die Jugendlichen während des gesamten Verfahrens bei den
Jugendgerichten oder der Staatsanwaltschaft zu betreuen, eine Sozialprognose zu erstellen sowie gerichtliche
Auflagen und die Teilnahme an den Hauptverhandlungen abzusichern.
Ausgaben für Vollzeitpflege
Der Pflegekinderdienst arbeitet ebenfalls an den drei
Hauptstandorten. Sofern Kinder bis 12 Jahre außerhalb
des Elternhauses untergebracht werden müssen, wird
vordergründig die Aufnahme bei Pflegeeltern geprüft.
2008
2009
2010
2011
1.617.159,32 €
1.793.768,97 €
1.931.163,19 €
2.084.603,55 €
Anzahl Pflegekinder am 31.12. des Anzahl
jeweiligen
Jahres am 31.12. des jeweiligen Jahres
Pflegekinder
300
250
200
150
Anzahl Pflegekinder
100
50
0
2008
2009
2010
Eine Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist die Entscheidung darüber, wer als Pflegeltern arbeiten darf und die
Betreuung und Fortbildung der Pflegeltern. Letzteres er-
2011
folgt in einer sehr engen Zusammenarbeit mit den drei
Pflegeelternvereinen im Landkreis Harz.
4.3.2. Abteilung Leistungen
 Bereich Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das anspruchsberechtigte Kind lebt, gewährt wird.
Die Anzahl der Fälle entwickelte sich in den Jahren wie
folgt (hier handelt es sich um Stichtagszahlen jeweils
zum Ende des Jahres):
Zahl der Fälle, wo UVG gezahlt wird
2007
2011
Entw. absolut
in %
Nichteheliche Kinder
1281
1810
529
141,3
8
10
2
125,0
Kinder aus geschiedenen Ehen
172
143
– 29
83,1
Kinder dauernd getrenntlebender Paare
477
463
– 14
97,1
Halbwaisen
Kinder, deren Eltern f. m. 6 Monate in Anstalt
insgesamt
2
6
4
300,0
1940
2432
492
125,4
81 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
Es ist somit ein erheblicher Anstieg der Fälle (Antragsteller) zu verzeichnen, wobei insbesondere der Anteil der
Kinder, die bei einem der Elternteile leben, um 41,3 Prozent zugenommen hat.
Auch wurde in den Jahren von 2007 bis zum 31.12.2011
kontinuierlich eine Erhöhung der Einnahmen nach § 7
UVG (Übergang von Ansprüchen des Berechtigten) erzielt. Bis zum 31.12.2011 konnten von den Einnahmen
nach § 7 UVG zwei Drittel im Landkreis verbleiben.
 Bundeselterngeld
Seit dem 01.01.2010 sind die Landkreise und kreisfreien
Städte als untere Verwaltungsbehörde gemäß dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
im übertragenen Wirkungskreis zuständig.
Die Gegenüberstellung der erreichten Ergebnisse 2011
gegenüber 2010 ergibt für den Landkreis Harz folgende
Entwicklung:
Erhebungsmerkmal
2010
2011
Entw. Absolut
Entw. in %
Erstanträge
1798
1723
– 75
95,8
23
21
–2
91,3
299
286
– 13
95,7
darunter
– für Mehrlinge
darunter
– von Vätern
Immer mehr Elternpaare lassen sich heute im Vorfeld der
Inanspruchnahme des Elterngeldes umfassend beraten
und somit vorab im Rahmen der Beratung das etwaige
Elterngeld berechnen, um ihre individuelle Elternzeit zu
planen.
Der Aufwand zur Berechnung von Elterngeld hat sich, bedingt durch Gesetzesänderungen und Urteile, drastisch
erhöht, da eine individuelle Einkommensberechnung
erfolgt. Dies ist zwar mit erheblichem zeitlichem Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstellen
verbunden, verbessert aber andererseits die Rechtssicherheit für den Bürger.
 Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ beschäftigt
sich im Wesentlichen mit den wirtschaftlichen Folgen, die
sich aus den Entscheidungen des sozialpädagogischen
Fachdienstes ergeben. Es geht hier um die Übernahme
von Kosten für Kinder in der Tagesbetreuung, Pflegekosten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in
Heimen bzw. in teilstationären Einrichtungen untergebracht sind, Pflegegeld für Kinder, Jugendliche und junge
Volljährige, die in einer Pflegefamilie untergebracht sind,
Kosten für die Durchführung ambulanter Maßnahmen,
wie z. B. sozialpädagogische Familienhilfe, Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten
(z. B. Familienkasse, BAföG-Stelle usw.) sowie die Heranziehung der Eltern zu den Kosten und die Regelung und
Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber
anderen Leistungsträgern.
Die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe arbeiten
deshalb sehr eng mit den Trägern von Heimen, Pflegeeltern, Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse, KoBa
„Jobcenter Harz“, BAföG-Stellen, Wohngeldstelle sowie
anderen Jugendämtern zusammen.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Gegenwärtig werden dafür im Harzkreis (ohne Träger von
Kindertageseinrichtungen) die Angebote von
55 stationären Trägern der Hilfe zur Erziehung und
Eingliederungshilfe,
211 Pflegestellen,
10 teilstationären und
31 Trägern von ambulanten Angeboten
im gesamten Bundesgebiet genutzt.
Mit 24 Trägern im stationären Bereich, die ihre Einrichtungen im Harzkreis haben, wurden entsprechend der
vom Landesjugendamt herausgegebenen Betriebserlaubnis Vereinbarungen zur Leistung, zur Qualitätsentwicklung und zum Entgelt abgeschlossen. Hinzu kommt
der Abschluss der Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII.
31 Vereinbarungen wurden im ambulanten Bereich abgeschlossen zuzüglich diverser Einzelvereinbarungen.
Auch hier erfolgte der Abschluss der Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII. Sämtliche Vereinbarungen wurden im
Zeitraum 2007 bis 2011 überarbeitet.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
82
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (ohne Fälle mit Kostenerstattung)
700
600
500
400
300
200
100
0
2007
2008
Ambulante Hilfen zur Erziehung
2009
2010
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Ein Teil des Bereiches der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist
der Bereich Kita-Gebührenbefreiung.
Die gesetzliche Grundlage für die Kita-Gebührenbefreiung bildet § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII. Danach soll der Teilnahmebeitrag oder der Kostenbeitrag auf Antrag ganz
oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen
Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung
den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Der Durchschnitt der monatlichen Gebühren für einen
Platz in einer Kindertageseinrichtung liegt im Harzkreis
für eine Halbtagsanspruch in
 einer Kinderkrippe zwischen 75 EUR bis 139 EUR
 einem Kindergarten zwischen 55 EUR 126 EUR,
2011
Stationäre Hilfen zur Erziehung
und für einen Ganztagsanspruch in
 einer Kinderkrippe zwischen 145 EUR bis zu 270 EUR
 einem Kindergarten zwischen 90 EUR bis zu 150 EUR.
Für einen Hortplatz liegen die monatlichen Gebühren
zwischen 43 EUR bis 75 EUR.
Der Anstieg der Anträge, jeweils auf einen Stichtag bezogen, verdeutlicht, dass immer mehr Eltern diese gesetzliche
Grundlage im Zeitraum 2007 bis 2011 nutzen mussten.
Bereiche
Halberstadt
Quedlinburg
Wernigerode
Gesamt
2007
1642
1193
1123
3958
2011
1707
1647
1325
4679
Entw. in %
104
138
118
118
4.3.3. Sachgebiet Planung/Haushalt
Im Rahmen der Erfassung und Analyse von Daten zur sozialen Situation unserer Bevölkerung einschließlich spezifischer Daten über unsere Kinder und Jugendlichen ist
die Jugendhilfeplanung ein wesentliches Instrument bei
der Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Der Bereich Jugendhilfeplanung ist eng mit dem Jugendhilfeausschuss verbunden. Eine der ersten wichtigen
Aufgaben der Jugendhilfeplanung bestand in der Erarbeitung sozialpolitischer Leitbilder, mit deren Hilfe dem
Jugendamt klare Planungsaufträge erteilt, strategische
Ziele vorgegeben und Querverbindungen zu anderen
Politikfeldern hergestellt werden konnten. Die Leitbilder
wurden im Juni 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Mit Hilfe des Instrumentes der örtlichen Jugendhilfeplanung werden regelmäßig Planungsberichte an den Ju-
gendhilfeausschuss, andere Gremien und an die Träger
von Einrichtungen und Diensten weitergegeben. Hierzu
zählen u. a. Berichte wie Hilfen zur Erziehung (2008), zur
Förderung der Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (2011), die
Erarbeitung eines Präventionskataloges (2011) und der
Bericht der Kleinräumlichen Betrachtung der sozialen Situation im Landkreis Harz (2009-2010).
Im Zuge der Umsetzung des II. Funktionalreformgesetztes wurden zum 01.01.2010 das Betriebserlaubnisverfahren und die Fachaufsicht über die Kindertagesstätten auf
den Landkreis Harz übertragen. Somit obliegt die Aufsicht dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
auf dessen Gebiet sich die Tageseinrichtung befindet. Er
ist sachlich zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach §§
45 – 48 SGB VIII sowie für die Einhaltung der Vorschriften
dieses Gesetzes (§ 20 KiFöG).
83 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
Entwicklung der Kapazitäten zu den Belegungen in den Altersbereichen der
Entwicklung der Kapazitäten
zu den Belegungen
in den Altersbereichen der Kindertagesstätten im LandkreisKindertagesstätten
im Landkreisdurchschnitt
durchschnitt
7000
7000
6500
6500
6000
6000
5500
5500
5000
5000
4500
4500
4000
4000
3500
3500
3000
3000
2500
2500
2000
2000
2007
Kapazität Krippe
2008
Kapazität Kindergarten
2009
Kapazität Hort
2010
Belegung Krippe
Belegung Kindergarten
2011
Belegung Hort
Quelle: eigene Erhebungen, Meldungen der Träger zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres
Quelle: eigene Erhebungen, Meldungen der Träger zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres
Jährlich werden für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen fachspezifische Fortbildungen angeboten. Einen Schwerpunkt in der fachlichen Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen nimmt die
Zertifizierung von Kinderschutzfachkräften in Kindertageseinrichtungen ein. In den vergangenen 5 Jahren hat
sich der Landkreis Harz im Land Sachsen-Anhalt einen
Spitzenplatz im Rahmen der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erworben. Über 80 % aller Kindertageseinrichtungen verfügen bereits über eine zertifizierte
Kinderschutzfachkraft.
Netzwerk „life ist my future/Kinderschutz“ verbunden ist.
Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft
frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Um diesem gesetzlichen Anliegen gerecht zu werden, werden Schwerpunkte des Kinderschutzes und Möglichkeiten früher
Hilfen in einer eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe
beraten.
Mit EU-Fördergeldern und Bundesmitteln (Förderperiode 2008-2013) konnten im Landkreis Harz insbesondere
aus den Programmteilen EFRE und ELER Kindertagesstätteninvestitionen in Höhe von rund 12,9 Mio. Euro unterstützt werden. 11 Kindertageseinrichtungen haben von
der Förderung profitiert. Mit Hilfe des Krippenausbauprogramms 2008 – 2013 konnten im Rahmen des Fördervolumens in Höhe von rund 1,6 Mio Euro nochmals
6 Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Aus dem
Konjunktur-II-Programm des Bundes (2009) haben 2 Kindertageseinrichtungen Fördermittel erhalten.
Auch die Aufgaben der Haushaltsplanung und -durchführung des Jugendamtes werden in diesem Sachgebiet
wahrgenommen.
Auftaktveranstaltung für das lokale Netzwerk „Frühe Hilfen”
Seit 2011 verfügt der Landkreis Harz/Jugendamt über
ein lokales Netzwerk „Frühe Hilfen“, welches eng mit dem
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für den Bereich des Jugendamtes.
Einnahmeseitig fanden die besonderen Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach
den §§ 11 bis 14 SGB VIII sowie die Wahrnehmung der
Aufgaben der Hilfe zur Erziehung Berücksichtigung.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
84
Entwicklung des Haushaltsvolumens 2007 - 2011
Entwicklung des Haushaltsvolumens 2007 – 2011
Millionen €
50
40
30
20
10
0
RE 2007
RE 2008
RE 2009
RE 2010
RE 2011
A
39.417.398,55 €
42.161.897,86 €
46.022.349,66 €
49.469.884,23 €
50.030.777,87 €
E
18.730.157,69 €
20.107.013,45 €
22.730.531,55 €
32.397.028,30 €
29.577.535,57 €
Die o. g. Ausgaben verteilten sich auf die Leistungsbereiche wie folgt:
RE 2007
RE 2008
Förderung der Kindertagesbetreuung
20.424,22
Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme
Leistung
Allgemeine Förderung der Erziehung
in der Familie
RE 2010
RE 2011
21.036,74
RE 2009
in TEuro
23.645,67
26.167,44
26.515,34
11.372,88
11.918,83
12.757,59
13.142,75
13.228,23
197,39
567,83
746,71
692,89
820,23
77,12
122,32
69,68
67,32
40,39
3.158,21
3.072,32
3.750,63
3.576,95
4.130,16
3.542,17
4.120,34
4.148,80
4.213,67
4.167,61
972,88
1.067,36
1.047,96
1.066,23
964,60
95,17
105,29
64,20
46,47
57,38
47,20
39.417,40
15,94
42.161,90
18,21
46.022,35
17,64
49.469,88
23,34
50.030,78
Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Amtspflegschaft- und Vormundschaft, Gerichtshilfen
Erstattung Elternbeiträge
Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinderund Jugendschutz
Sonstiges
Ausgaben gesamt:
4.3.4. Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendschutz
Schwerpunkte im Bereich der Jugendarbeit sind außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel
und Geselligkeit, die internationale Jugendarbeit u a. Viele Einrichtungen, Veranstaltungen, Ferienfreizeiten und
weitere Angebote für die Kinder und Jugendlichen unseres Landkreises werden finanziell gefördert und fachlich
begleitet. Dabei können die Städte und Gemeinden, die
Vereine und Verbände, die Kinder und Jugendliche unseres Landkreises betreuen, fördern und begleiten sowie
Zuschüsse beantragen. Der Jugendhilfeausschuss des
Landkreises Harz hat in seiner Sitzung vom 19.06.2008
die „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Harz“ beschlossen, die für den gesamten Harzkreis gilt.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz verfolgt das
Ziel, die jungen Menschen vor gefährdenden Einflüssen
zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verant-
85 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
wortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Es
sollen aber auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen.
Um diese Ziele zu erreichen, bieten die Mitarbeiter des
Bereiches die verschiedensten Maßnahmen an wie z. B.
Workshops zum Thema Sexualität, Aufklärung und Missbrauch. In Jugendfreizeitstätten und anderen Einrichtungen werden Beratungsstunden durchgeführt. Die
Mitarbeiter arbeiten sehr eng mit den freien Trägern der
Jugendarbeit im Landkreis zusammen. Es finden viele gemeinsame Veranstaltungen statt.
Zum Thema erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
wurde eine Broschüre erarbeitet, die die präventiven Angebote für Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen zusammenfasst. Sie ist im Jugendamt erhältlich.
Seit 2000 besteht der Präventionsverbund „life is my
future“. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz leitet und koordiniert dieses Fachgremium. Der Verbund
hatte sich zunächst im Raum Wernigerode etabliert und
wurde ab 2007 auf den gesamten Harzkreis erweitert.
Vier spezifische Fachgruppen bilden das Konstrukt der
Vernetzung. Besondere Schwerpunkte sind gemeinsame Präventionstage und -veranstaltungen im Landkreis,
verschiedene Fachtagungen, eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie ein regelmäßiger fachlicher Austausch
zwischen den über 60 Partnern. Die dazu geschaffene
Internetseite www.limf.de bietet verschiedene aktuelle
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Informationen sowie das breite Spektrum von Präventions- und Beratungsangeboten der Träger an.
Erlebnispädagogik als Methode in der sozialen Arbeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Hier genau setzt die
Arbeitsgemeinschaft „Erlebnispädagogik im LK Harz”
unter genauer Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten an. Das Ziel dabei ist, verbindliche fachliche Standards zu definieren.
Seit Januar 2007 unterstützt die Kompetenzagentur
Landkreis Harz im Altlandkreis Wernigerode benachteiligte Jugendliche, die sich im Übergang Schule – Beruf
befinden und von bestehenden Angeboten nicht profitieren können. Die Mitarbeiter übernehmen in ihrer Arbeit eine Art „Lotsenfunktion“ und entwickeln mit den
Jugendlichen Perspektiven und Möglichkeiten für eine
langfristige soziale/berufliche Integration. Mit der Angliederung der Kompetenzagentur an das KoBa Jobcenter
Landkreis Harz, konnte die Kompetenzagentur zum
01.09.2011 ihr Unterstützungsangebot auf den gesamten Harzlandkreis erweitern.
Im Rahmen des „Schulverweigerungsprojektes – Die
2. Chance” werden seit April 2009 SchülerInnen ab dem
12. Lebensjahr, die aus unterschiedlichen Gründen die
Schule aktiv aber auch passiv verweigern, von zwei Case
Managern betreut. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle reagiert der Landkreis Harz auf die aktuellen
Zahlen von Schulverweigerern bzw. Jugendlichen, die
die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen.
Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
86
Neben der intensiven Begleitung der jungen Schulverweigerer erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den
Familien, um gemeinsam eine Reintegration ins Regelschulsystem zu ermöglichen. Individuelle Unterstützungsangebote sowie eine intensive Kooperation mit
den Schulen und ggf. Bezirkssozialarbeitern sollen die
Schulverweigerer befähigen, wieder regelmäßig und aktiv am Unterricht teilzunehmen.
Das Jugendamt des Landkreises Harz ist Träger der Regionalen Netzwerkstelle Schulerfolg im Landkreis Harz.
Die regionale Netzwerkstelle ist zentrale Koordinierungsplattform in der Region für ein gemeinsames Handeln
zwischen Schulen, Jugendhilfe, Eltern, beratenden Institutionen und der Wirtschaft. Gemeinsam mit Schulen
und Kooperationspartnern entwickelt und realisiert die
Netzwerkstelle Konzepte zum erfolgreichen Lernen. Die
Netzwerkstelle informiert Eltern über praktische Unterstützungsmöglichkeiten, ist Ansprechpartner für alle
Beteiligten und Interessierten in der Region Harz. Die
Mitarbeiter pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den
Schulsozialarbeitern.
4.3.5. Sachgebiet Amtsvormundschaften, Unterhalt, Beistände
Die Aufgaben des Sachgebietes werden an den Standorten Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode wahrgenommen.
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Sachgebietes erfolgt eine unmittelbare und enge Zusammenarbeit mit
dem Sozialpädagogischen Fachdienst des Jugendamtes.
Durch die Mitarbeiter der Beistandschaft wird ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der existenziellen
Bedürfnisse von Kindern geleistet. Schwerpunkt bei der
Beratung und Unterstützung sowie bei der Führung der
Beistandschaft bildet die Klärung der Vaterschaft sowie
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr.
Die Handlungsmaximen für Vormünder, Pfleger und Beistände ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Mitarbeiter dieses Sachgebietes
sind allein dem Kindeswohl und in diesem Zusammenhang dem Familiengericht verpflichtet. Darin liegt begründet, dass sowohl die Mitarbeiter, die die Aufgaben
eines Beistandes wahrnehmen, als auch die Amtsvormünder und Amtspfleger innerhalb des Jugendamtes
eine Sonderstellung dahingehend einnehmen, dass sie
weitestgehend weisungsunabhängig arbeiten.
Amtsvormünder vertreten Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden und bei den künftigen Adoptiveltern
leben, während des Adoptionsverfahrens sowie Kinder
und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht nicht mehr
ausüben können oder dürfen. Der Amtspfleger unterscheidet sich von dem Vormund wesentlich dadurch,
dass er nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist.
Die Entwicklung der gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften, beginnend ab 2007 bis heute, zeigt sich in der
nachstehenden Statistik.
2007
2008
2009
2010
2011
gesetzlicher Amtsvormund
34
45
35
40
30
26
bestellter Amtsvormund
88
154
89
89
84
90
2
3
0
0
0
0
53
125
50
55
48
49
2.260
2.640
2.263
2.445
2.101
2.355
davon ausländische
Minderjährige
Amtspflegschaft
Beistandschaften
87 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung
23.03.2012
5. Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
Dezernat IV
Martin Skiebe
Jurist
Frank Holler
63 Bauordnungsamt
Dietmar Köhler
SG Städtebau /
Bauleitplanung
Claudia Nadler
80 GB Wirtschaftsförderung
Bernd Skudelny
66 Amt für
Kreisstraßen
Herbert Hübe
Abt. Bauhof
Lothar Schmidt
67 Umweltamt
Christine Werner
Abt. Untere
Immissionsschutzbehörde
Klaus Frey
SG vorbeugender
Brandschutz
Karl-Heinz Raabe
SG Bauaufsicht
Holger Pache
Abt. Untere Abfallbehörde/Untere
Bodenschutzbehörde
Torsten Sinnecker
Abt. Untere
Naturschutzbehörde
Egbert Günther
Abt. Untere
Wasserbehörde
Matthias Blessinger
SG Untere Abfallbehörde
Bernd Germer
SG Schutzgebiete /
Artenschutz
Guido Harnau
SG Abwasser
Ulrich Kundler
SG Wasserbau
Ullrich Uhlmann
SG Denkmalschutz
Dr. Oliver Schlegel
SG Baurecht
Katharina Floßmann
SG Kreisentwicklung
Regina Joppke
Aufgaben der Wirtschaftsförderung, der Bau- und der
Umweltverwaltung stehen im Mittelpunkt des von Martin Skiebe geleiteten Dezernates. Der Landkreis betätigt
sich in diesen Bereichen sowohl regulierend im eigenen
Wirkungskreis als auch im übertragenen Wirkungskreis
als Untere Verwaltungsbehörde. Dem Dezernenten sind
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
drei Fachämter und der Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung direkt zugeordnet. Auch in diesem Dezernat führt
ein Jurist alle in den Ämtern des Dezernates anfallenden
Rechtsstreitigkeiten und berät die Ämter in allen Rechtsfragen. Hauptschwerpunkte liegen dabei im Bau- sowie
im Umweltrecht.
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
88
5.1. Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Mit Gründung des Landkreises Harz wurden die Aufgaben Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarkt, Tourismus und
Kultur in einem eigenständigen Amt zusammen gefasst.
Im Zuge der Auflösung des Bauplanungsamtes wurden
auch die Sachgebiete Raumordnung/Kreisentwicklung
und ÖPNV dem neuen Amt für Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung zugeordnet. Nach weiteren Strukturveränderungen in den Folgejahren wurde zum 01.01.2012
der Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung mit den Aufgabenbereichen Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpoli-
tik, Agenda 21, Tourismus, Kultur und ÖPNV gebildet und
dem Dezernenten direkt unterstellt.
Auch die Koordinierungsstelle der lokalen Agenda 21
ist im Geschäftsbereich angesiedelt. Schwerpunkt der
Arbeit ist die nachhaltige Entwicklung des Landkreises
Harz. Die Einführung von Energiesparmodellen an Schulen, Umwelt- und Klimaschutzaktionen, die Organisation
von Veranstaltungen zum Tag der erneuerbaren Energien
und zum Tag der Regionen, der Bau eines Energieerlebnispfades sind nur einige aktuelle Agenda-Projekte.
5.1.1. Aufgabenbereich Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung bietet als Kontakt- und Investorenleitstelle im Sinne einer One Stop Agency investitionswilligen Unternehmen sowohl eine Begleitung innerhalb
der Verwaltung als auch die notwendigen Kontakte nach
außen. So erfolgt bei Ansiedlungen und Erweiterungsvorhaben sowie Existenzgründungen und damit verbun-
denen Investitionen die Erstberatung einschließlich Fördermittelberatung bis hin zu Finanzierungsmodellen. Zu
den Aufgaben zählen auch die Erarbeitung und die Koordinierung von Stellungnahmen sowie die Zuarbeiten für
die verschiedensten Wirtschafts- und Unternehmensorganisationen, wie z. B. die IHK.
GA-Förderung (in Euro) insgesamt im Landkreis Harz für die Jahre 2007 – 2011
Infrastruktur und gewerbliche Wirtschaft
Zeitraum
neue
Arbeitsplätze
gesicherte
Arbeitspläze
2007
170
747
36.567.211
10.917.300
2008
401
2109
145.982.087
32.746.700
2009
386
1446
154.851.473
53.458.600
2010
251
1427
122.109.288
31.419.400
2011
374
2123
122.843.515
42.908.970
1.956
9975
582.353.574
171.450.970
2007 – 2011
Aktiv begleiten und unterstützen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung auch solche Themen wie die Regionalvermarktung, die Existenzgründerqualifizierung oder traditionelle Veranstaltungen wie das Landwirtschaftsfest in
Reinstedt - um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Seit 2008 beteiligt sich der Landkreis aktiv an der Erschließung des gesamten Kreisgebietes für die Breitband-Versorgung. Die Beseitigung der so genannten „weißen Flecken“ ist inzwischen ein wichtiger Standortfaktor. Hierzu
wurde über das Regionalmanagement Personal, gefördert über das Land, eingestellt.
Bisher konnten 62 Stadt- bzw. Ortsteile erschlossen werden. Ca. 2 900 Unternehmen bzw. Gewerbetreibende
und ca. 53 000 Einwohner profitierten bisher durch diesen Ausbau.
Insgesamt sind im Landkreis Harz 94 % der Orte mit
Breitband grundversorgt.
89
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
Investitionsvolumen bewilligter Zuschuss
gesamt
gesamt
Es wurden nachfolgende Fördermittel zur Verfügung
gestellt:
Zusammenfassung der „Fördertöpfe“
Wirtschaftlichkeitslücke
ELER
796.575,00 €
GAK(G)
980.383,00 €
KII (K)
2.106.567,00 €
3.883.525,00 €
Zuwendung
724.387,00 €
822.359,00 €
1.909.085,00 €
3.455.831,00 €
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in diesem Bereich ist
die zentrale Koordinierung, Pflege und Weiterentwicklung des Redaktionssystems der Internetpräsentation
des Landkreises.
5.1.2. Aufgabenbereich Arbeitsmarktpolitik
Weitere Förderprogramme, die vorrangig darauf ausgerichtet sind, Langzeitarbeitslosen oder schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, werden ebenfalls im Bereich
der Arbeitsmarktpolitik bearbeitet bzw. von diesem Bereich unterstützt.
Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik initiiert und unterstützt der Landkreis u. a. vielfältige Projekte, um die
Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in das Berufsleben zu unterstützen. Dazu zählen solche
inzwischen zur Tradition gewordenen Veranstaltungsreihen wie die Woche der Berufsfindung und das Schülerforum „Technik zum Anfassen und Begreifen“, aber
auch Projekte wie Jobstarter-Connect und 2. Chance. In
diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist
die gute Zusammenarbeit in den Arbeitskreisen Metall/
Elektro und Gastronomie/ Tourismus.
In die Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
ist die Wirtschaftsförderung mit vielfältigen Maßnahmen
eingebunden. Dazu zählen solche Projekte wie „Kommunal Kombi“, „ Aktiv zur Rente“ oder „Lokales Kapital“.
Vergleich der Jahresdurchschnitt-Arbeitslosenquoten
(Arbeitslosenquote bezieht sich auf alle Erwerbstätigen)
Agentur für Arbeit Halberstadt
GS Wernigerode
GS Quedlinburg
2007
18,0
11,5
19,0
2008
15,2
8,9
16,7
2009
15,1
9,1
15,4
2010
13,8
7,4
13,8
2011
13,1
6,7
13,2
Landkreis Harz
15,8
13,3
13,0
11,4
10,7
Land Sachsen-Anhalt
17,2
14,0
13,6
12,5
11,6
GS = Geschäftsstelle
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen
5.1.3. Aufgabenbereich Tourismus
Im Bereich Tourismus werden touristische Themen, Planungen und Vorhaben der Kommunen des Landkreises
Harz begleitet, um eine flächendeckende touristische
Entwicklung der Region zu unterstützen. Ziel der Arbeit
ist es, neue touristische Angebote zu entwickeln.
Zu den vielfältigen Aufgaben in diesem Bereich zählen
die Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit überregionalen, regionalen und kommunalen Verbänden und Vereinen, Gemeinden und Organisationen, fachspezifischen
Institutionen sowie kommunalen, kommerziellen und
gemeinnützigen touristischen Leistungsanbietern. Städte und Gemeinden werden sowohl bei der Beantragung
als auch beim Erhalt der Prädikatisierung der Kur- und
Erholungsorte unterstützt und touristische Veranstaltungen und Einrichtungen werden gefördert. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Betreuung des Tourismusbeirates (beratendes Gremium) des Landkreises Harz.
Weitere Kernpunkte sind die Entwicklung und Fortschreibung von Konzepten, Marketingstrategien und deren
Umsetzung, die Initiierung von neuen Projekten, die Betreuung bestehender sowie fortlaufender Projekte und
Vorhaben im touristischen Bereich sowie die Erarbeitung
von Stellungnahmen zur Förderung der touristischen Infrastruktur.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Aufgaben sind auch die Teilnahme an Veranstaltungen,
Messen, Präsentationen und Leser-Service-Aktionen sowie die Koordination, Unterstützung und aktive Teilnahme an Veranstaltungen für den Landkreis Harz. Zu den
Schwerpunkten auf dem Gebiet des Marketing zählen
die Entwicklung und Gestaltung einer einheitlichen Werbelinie für den Landkreis Harz, die Einbindung der Orte
und touristischen Betriebe in das gemeinsame Harz-Marketing und ebenso die Generierung zusätzlicher Mittel
für das Marketing, um so eine höhere Marktwirksamkeit
zu erreichen.
Präsentation des Landkreises auf der „Grünen Woche” in Berlin
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
90
Beherbergungsstatistik 2007 - 2011 Ankünfte, Übernachtungen
(> 8 Betten)
Landkreis Harz
Ankünfte
2007
Veränderungen gegenüber Vorjahr
2008
Veränderungen gegenüber Vorjahr
2009
Veränderungen gegenüber Vorjahr
2010
Veränderungen gegenüber Vorjahr
2011
Veränderungen gegenüber Vorjahr
741.316
– 1,80 %
751.826
1,40 %
775.215
3,10 %
789.507
1,80 %
830.931
5,20 %
Übernachtungen
2.287.456
2,40 %
2.279.426
– 0,40 %
2.316.055
1,60 %
2.319.627
0,10 %
2.420.959
4,40 %
durchschnittl.
Aufenthaltsdauer
3,1
3,0
3,0
2,9
2,9
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
 Aufgabenbereich Kultur
Für die Förderung der Entwicklung von Kunst und Kultur,
die geschichtliche Aufarbeitung und Stärkung des Heimatgedankens sowie die Pflege des Brauchtums ist der
Aufgabenbereich Kultur zuständig.
Zu den wichtigen Arbeitsbereichen zählt u. a. die Zusammenarbeit mit dem Nordharzer Städtebundtheater und
dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode,
insbesondere im Zusammenhang mit den bestehenden
Förderverträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Vereinsund Kulturarbeit. Die Vereine können sich beim Kulturbereich beraten lassen und Anträge auf Förderung von Vorhaben und Projekten stellen, die von kreislichem Interesse
sind. In den Beratungen übergreifender Arbeitsgruppen
wie dem Kulturrat des Landkreises Harz, dem BarheineBeirat, dem Kulturausschuss beim Regionalverband Harz
e. V. oder den Arbeitsgruppen des HTV sowie durch Organisation überkreislicher Projekte werden durch diesen
Bereich die Interessen des Landkreises Harz vertreten.
Der Kulturbereich koordiniert für den gesamten Ostharz
den Kulturkalender im Internet, der seit dem 1.1.2010
harzweit auf der Internet-Plattform www.kreis-hz.de aufgestellt ist. Weitere wichtige Aufgabenstellungen sind die
Realisierung des „Einheitlichen touristischen Leitsystems
im Harz“, die „Gartenträume“, die Erstellung eines KulturAlmanachs oder die Sanierung, Umgestaltung und Betreuung der Mahn- und Gedenkstätte „Veckenstedter
Weg“ in Wernigerode.
 Aufgabenbereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Landkreis ist Aufgabenträger für den öffentlichen
Straßenpersonennahverkehr (Busse und Straßenbahnen)
sowie in wichtigen Teilbereichen für die Harzer Schmalspurbahnen. Als Aufgabenträger legt er einen Planungsrahmen - den Nahverkehrsplan - fest, den die Verkehrsunternehmen mit ihren Liniennetzen, Fahrplänen und
Tarifangeboten ausgestalten. Diese Nahverkehrspläne
sind regelmäßig auf ihre Umsetzung und Wirkung hin
auszuwerten, denn sie bilden rechtlich die Grundlage für
alle Linienverkehre.
Zur Aufgabenträgerschaft gehört des Weiteren die Finanzierung des ÖPNV nach landes-, bundes- und europarechtlichen Rahmvorschriften. Der ÖPNV-Aufgabenträger bewirtschaftet u. a. die vom Land zur Verfügung
gestellten Zuweisungen sowie ergänzend eigene Haushaltsmittel, sorgt für deren rechtssichere Verwendung
und weist dies gegenüber Prüfungsinstanzen nach. Nach
91
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
einer 2011 erfolgten Gesetzesänderung liegt in diesem
Bereich auch die Verantwortung für die bis dahin vom
Land selbst wahrgenommene Teilfinanzierung des Schülerverkehrs.
Damit den Einwohnern und Gästen des Landkreises ein
umfangreiches Fahrplanangebot zur Verfügung gestellt
werden kann, werden jährlich insgesamt mehr als 8 Mio.
€ eingesetzt. Neben der Absicherung des täglichen Regionalverkehrs zählen z. B. die Koordinierung des Schienenund Straßen-ÖPNV, die Integration des Schülerverkehrs
in den Linienverkehr, Fragen der Tarifkooperation sowie
diverse Sonderprojekte zu den Aufgaben des Bereiches.
Nicht zuletzt gehören die gemeinsam mit den Städten
gewährleisteten Stadtverkehre zu den laufenden Planungs- und Finanzierungsaufgaben.
5.2. Bauordnungsamt
Mitarbeiterzahl in den nun 6 Sachgebieten inzwischen
auf 62 angewachsen ist. Das Amt nimmt die Aufgaben
der unteren Bauaufsichtsbehörde, der unteren Denkmalschutzbehörde, der Brandschutzbehörde und der unteren Landesplanungsbehörde wahr.
Das Bauordnungsamt des Landkreises Harz ist 2007 mit
den Abteilungen Baurecht, Bauaufsicht und Denkmalschutz mit insgesamt 48 Mitarbeitern gestartet.
Durch Umstrukturierung wurden dem Amt die Sachgebiete Planungsrecht, vorbeugender Brandschutz und
Raumordnung/Kreisentwicklung zugeordnet, sodass die
5.2.1. Sachgebiet Städtebau/Bauleitplanung
In diesem Sachgebiet werden alle bauordnungsrechtlichen Verfahren planungsrechtlich geprüft. Weiterhin ist
das Sachgebiet Bündelungsstelle für die Stellungnahmen
der Fachämter des Landkreises in den Bauleitplanverfahren der Städte und Gemeinden.
Mit der Genehmigung von B-Plänen und F-Plan-Änderungen wurde dem Sachgebiet seit Januar 2010 eine
weitere Aufgabe übertragen. Das schließt auch die umfassende fachliche und rechtliche Beratung der Städte
und Gemeinden während der Bauleitplanverfahren und
den anschließenden Genehmigungsverfahren ein.
5.2.2. Sachgebiet vorbeugender Brandschutz
Gegebenenfalls werden ordnungsrechtliche Anordnungen zur Behebung festgestellter Mängel verfügt. Derartige Brandsicherheitsschauen können nur von landesspezifisch ausgebildeten Brandschutzprüfern durchgeführt
werden.
Das Sachgebiet wurde im Zuge von Strukturveränderungen nach Auflösung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz dem Bauordnungsamt zugeordnet.
Der vorbeugende Brandschutz umfasst die technischen
und organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung
von Bränden und schafft Voraussetzungen für effektive
Brandbekämpfung. Hauptaufgabe des vorbeugenden
Brandschutzes ist die Durchführung von Brandsicherheitsschauen. Dabei werden Brandschutzzustände in
den 1600 im Landkreis erfassten Brandschauobjekten
geprüft, bewertet und beurteilt.
Weitere Aufgaben des Sachgebietes sind die brandschutzrechtliche Beurteilung im Baugenehmigungsverfahren und anderen Genehmigungsverfahren sowie die
Unterstützung der örtlichen Feuerwehren bei der Erstellung von Feuerwehr- und Einsatzplänen.
Übersicht über Verfahren im Sachgebiet vorbeugender Brandschutz:
Verfahren
2009
2010
2011
Brandsicherheitsschauen
345
297
317
Stellungnahmen
416
375
383
5.2.3. Sachgebiet Bauaufsicht
Das Gebiet des Landkreises Harz ist in territoriale Zuständigkeitsbereiche eingeteilt, in denen die zuständigen
Prüfingenieure die bauaufsichtlichen Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen.
Das Sachgebiet nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Durch die Prüfingenieure werden
vor allem Bauvoranfragen und Bauanträge geprüft, um
dann Vorbescheide und Baugenehmigungen zu erteilen
bzw. ggf. auch zu versagen. Die Baukontrolleure sind für
Abnahmen und Kontrollen vor Ort zuständig und ermitteln baurechtswidrige Zustände.
Übersicht über Verfahren im Sachgebiet Bauaufsicht:
Verfahren
2008
2009
2010
2011
Bauaufsichtliche Verfahren
2057
2161
1953
2037
davon Baugenehmigungen,
Vorbescheide,
Abweichungen
1030
1158
1062
1059
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
92
5.2.4. Sachgebiet Denkmalschutz
Das Sachgebiet nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr.
Hier liegt die Zuständigkeit für alle denkmalrechtlichen
Genehmigungsverfahren und die ordnungsbehördlichen
Verfahren nach Denkmalrecht. Durch die Abteilung erfolgt auch die Vergabe der Fördermittel des Landkreises
für den Erhalt und die Pflege von Baudenkmalen. Darüber hinaus werden auch Fragen zu weiteren Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen, beantwortet. Die Abteilung ist zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen
für die steuerliche Absetzung von Aufwendungen für
Baumaßnahmen an Baudenkmalen.
Die Grabungsgruppe führt archäologische Grabungen
im Landkreis Harz im Auftrag von Bauherren und Investoren durch.
Auf Initiative der unteren Denkmalschutzbehörde wurden 2009 Frau Lieselotte und Herr Dr. Klaus Thiele für ihr
lang andauerndes und nicht nachlassendes großes Engagement im Kirchbauverein „St. Stephani“ Osterwieck
durch das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz
mit der Silbernen Halbkugel ausgezeichnet.
Übersicht über Verfahren im Sachgebiet Denkmalschutz:
Verfahren
2008
2009
2010
2011
Denkmalrechtliche Verfahren
1769
1884
1760
1784
5.2.5. Sachgebiet Baurecht
Das Sachgebiet ist für die verwaltungsrechtlichen Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde zuständig. Im Bereich Registratur werden alle baurechtlichen Verfahren geführt
und begleitet, von der Aufnahme der Anträge bis zur
Ausgabe der Baugenehmigung und schließlich der Archivierung der Akten. Die Registratur ist dabei auch die
zentrale Anlaufstelle für Bürger, Bauherren und Planer,
um Auskunft über den Stand der bauaufsichtlichen Verfahren zu erhalten.
entgegengenommen, die Baulasten in das Baulastenverzeichnis eingetragen und das Baulastenverzeichnis geführt und verwaltet. Weiterhin werden auch Auskünfte
aus dem Baulastenverzeichnis erteilt. Im Bereich Baurecht
werden Widerspruchs- und Klageverfahren bearbeitet
und hier liegt die Federführung für die ordnungsbehördlichen Verfahren. Seit dem Umzug des Amtes in das
sanierte Haus V in Halberstadt ist das Bauordnungsamt
auch für das Bauarchiv zuständig, das sich in den dafür
umgebauten Kellerräumen im Haus V befindet. Die Akten
der ehemaligen Bauarchive Wernigerode und Quedlinburg wurden bereits in das neue Bauarchiv umgelagert.
Der Bereich Baulasten ist speziell zuständig für das
Rechtsgebiet Baulasten. Hier werden Baulasterklärungen
Übersicht über Verfahren im Sachgebiet Baurecht:
Verfahren
2008
2009
2010
2011
Baulasten
1548
1557
1134
1138
Widersprüche
123
73
83
88
Ordnungsbehördliche Verfahren
383
365
341
380
5.2.6. Sachgebiet Kreisentwicklung
Im Sachgebiet werden die Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörde wahrgenommen. Hier werden vor
allem raumbedeutsame Vorhaben auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung aus dem Landesentwicklungsplan und aus dem
Regionalentwicklungsplan „Harz“ geprüft.
93
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
Im Rahmen der Kreisentwicklung werden im Sachgebiet insbesondere Fragen des demografischen Wandels,
der Entwicklung des ländlichen Raumes über ILEK- und
LEADER-Programme, des Dorfwettbewerbs und auch
Fragen der Rad- und Wanderwege in enger Abstimmung
mit dem Harzklub bearbeitet.
Entwicklung der Einwohnerzahlen 2007 - 30.06.2011 im Landkreis Harz
Jahr
männl.
weibl.
ges.
Geburten Todesfälle
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
30.06.2011
117 740
116 220
114 665
113 586
112 642
123 277
121 433
120 025
118 757
117 923
241 017
237 653
234 690
232 343
230 565
1 682
1 628
1 605
1 518
686
3 120
3 212
3 173
3 150
1 585
GeburtenWanderungsÜberschuss-/ Zuzüge Fortzüge
saldo
defizit (–)
– 1 438
– 1 584
– 1 540
– 1 632
– 899
4 899
4 995
9 145
5 710
2 652
6 695
6 776
10 475
6 431
3 528
– 1 796
– 1 781
– 1 240
– 721
–876
Als Bindeglied zwischen der kommunalen Ebene und
dem Land Sachsen Anhalt bzw. dem Bund arbeitet der
Landkreis eng mit den Kommunen, Verbänden und Vereinen zusammen und unterstützt diese konzeptionell,
beratend und koordinierend. Ein Schwerpunkt ist dabei
die Initiierung und Begleitung der interkommunalen Zusammenarbeit. So wurden z.B. Mountainbikerouten im
Bereich der Städte Oberharz am Brocken, Blankenburg
und Wernigerode vorbereitet, abgestimmt und in das
Netz der Volksbankarena Harz integriert. Weiterhin wurden entlang wichtiger Wander- und Radwege Fördermaßnahmen z.B. aus EFRE- oder LEADER-Mitteln auf den
Weg gebracht oder Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes
zur gezielten Aufwertung der Erholungsinfrastruktur (z.B.
im Huy) vorbereitet und begleitet. Das Sachgebiet Kreisentwicklung arbeitet bei der Erstellung und Fortschreibung des Landesradverkehrsplans Sachsen-Anhalt und
bei Initiativen zum Fahrradtourismus mit. Im Zuge von
Fachplanungen und von Verfahren wirkt der Landkreis
auf eine angemessene Integration der Themen Rad- und
Wanderwege hin, so z.B. bei verschiedenen Flur- und Bodenordnungsverfahren. Darüber hinaus ist der Landkreis
ein wichtiger Ansprechpartner und Informant für Verlage
bei der Veröffentlichung von Rad- und Wanderkarten.
Innerhalb der letzten fünf Jahre ist das Radwegenetz des
Landkreises Harz bei Baumaßnahmen am klassifizierten
Straßennetz sowie an multifunktionalen ländlichen und
forstlichen Wegen vervollständigt worden. So entstanden im Zuge von Maßnahmen an Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen Radwege z. B. an der L 85 zwischen Wernigerode und Benzingerode, L 66 alt Ortsumgehung Quedlinburg, B 27 Elbingerode-Rübeland, L 88 OsterwieckSchauen, B 244 Zilly, K 1328 Heudeber-Derenburg (1.
BA). Gut mit dem Fahrrad befahrbare multifunktionale
Diese Zahlen belegen die demografische Entwicklung
und stellen das Sachgebiet Kreisentwicklung vor neue
Aufgaben. Mit der im Mai 2012 gebildeten Expertengruppe Demografie will sich der Landkreis diesen Aufgaben
stellen.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
94
Wegeverbindungen wurden z.B. von der Konradsburg
nach Degenershausen oder zwischen Hessen und Rohrsheim ausgebaut. Derzeit entstehen unter anderem multifunktionale ländliche Wege rund um Derenburg im Zuge
des dortigen Bodenordnungsverfahrens.
Im Förderzeitraum von 2007 bis 2012 wurden 25 Millionen Euro über Dorferneuerung und Dorfentwicklung im
Rahmen von ILEK- und LEADER-Programmen sowie Breitbandförderung und landwirtschaftlichem Wegebau im
Landkreis Harz ausgereicht. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 50 Mio. Euro generiert.
Um dem demografischen Wandel im ländlichen Bereich
entgegenzuwirken, wurden vom Landkreis Harz selbst
bzw. über Planungsbüros für die drei Lokalen Aktionsgruppen „Rund um den Huy“; „Nordharz“ und „Harz“aus
dem bereits 2006 erarbeiteten Integrierten ländlichen
Entwicklungskonzept (ILEK) drei LEADER-Konzepte und
daraus resultierende Projekte entwickelt, die u. a. der
Abwanderung junger Familien entgegenwirken und den
Strukturwandel in der Landwirtschaft abfedern sollen.
So wurden im Rahmen von Ortsgestaltungen u. a. Straßen saniert, Plätze neu gestaltet und alte Gebäude abgerissen, um das Ortsbild zu verschönern. In 35 Orten
bzw. Ortsteilen wurden Straßenbaumaßnahmen in einer
Größenordnung von ca. 12 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten ausgelöst. Hervorzuheben sind hier Straßensanierungen in Rieder, Badersleben, Langeln, Friedrichsbrunn, Darlingerode, Güntersberge, Neuplatendorf,
Börnecke, Meisdorf, Radisleben, Reinstedt und Zilly.
Plätze wurden z. B. in Allrode (Kurpark), Göddeckenrode,
Pansfelde, Dankerode und Meisdorf für eine knappe Million Euro neu gestaltet.
In 33 Orten bzw. Ortsteilen des Landkreises wurden für
3 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten an Kirchen
durchgeführt. Schwerpunkte der Sanierung bildeten die
„St. Johannis Kirche“ in Pansfelde, die „St. Laurentii Kirche“
in Reinstedt, die „St. Trinitatis Kirche“ in Hedersleben, die
„St. Nicolai Kirche“ in Silstedt, die „St. Stephani Kirche“ in
Westerhausen, die Bergmannskirche „St. Christopherus“
in Straßberg und die Patronatskirche in Meisdorf.
Weitere Maßnahmen, die vor allem die Heimatverbundenheit fördern und das kulturelle Leben in den Ortschaften stärken, konnten begonnen bzw. abgeschlossen werden. Dazu zählen:
–Sanierung der Dorfgemeinschaftshäuser in Veckenstedt, Göddeckenrode und Heudeber
–Sanierungsmaßnahmen in und rund ums Schloss
Berßel
–Maßnahmen im Schloss und Schlosspark Hessen
(Konzepterstellung)
– Ausbau der Aktivitätenscheune in Aspenstedt
– Sanierungsmaßnahmen an der Waldbühne Altenbrak
– Sanierung der Wasserburg Zilly
– Ausbau Museumshof Meisdorf
95
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
– Sanierung Heimatmuseum Abbenrode
–multifunktionaler Ausbau eines Vierseitenhofes in
Rohrsheim mit Veredlung und Vermarktung regionalen Obstes (Casa Culina)
–Gestaltung des Parkes Degenershausen (Konzept)
und Ausbau der Gutsscheune
Mit dem Bau einer Begegnungsstätte für Senioren in
Wasserleben sowie dem Neubau bzw. Ausbau von
Alten- und Pflegeheimen in Neudorf und Röderhof wurden dem Bedarf in diesem sozialen Sektor Rechnung
getragen sowie zahlreiche Arbeitsplätze besonders für
junge Frauen neu geschaffen.
In Mägdesprung wurde mit dem Ausbau einer alten unter Denkmalschutz stehenden Scheune ein touristisches
Highlight geschaffen. Eine auf ökologischer Basis arbeitende Gaststätte sowie Fremdenzimmer konnten hier
neu entstehen.
In den Jahren 2008 und 2011 wurden die ersten beiden
Dorfwettbewerbe im Landkreis Harz durchgeführt. 2008
wurden 6 erste Plätze vergeben – an Veckenstedt, Weddersleben, Silstedt, Ditfurt, Dankerode und Rieder.
Veckenstedt und Weddersleben haben am Landeswettbewerb teilgenommen, aus dem Weddersleben als
Landesieger hervor ging. Auch im anschließenden Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ konnte Weddersleben die Bewertungskommission überzeugen (Foto
unten) und errang eine Bronze-Medaille.
2011 wurden ebenfalls 6 erste Plätze vergeben – an Weddersleben, Ditfurt, Dardesheim, Wülperode, Meisdorf und
Rieder. Für den Landeswettbewerb wurden Weddersleben, Ditfurt und Dardesheim gemeldet.
5.3. Amt für Kreisstraßen
Das Amt für Kreisstraßen (A 66) mit der Abteilung Bauhof
ist für die Kreisstraßen im Harzkreis zuständig. So obliegen dem Landkreis nach dem Straßengesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (StrG LSA) in seinem eigenen Wirkungskreis neben der technischen Verwaltung dieser Straßen u.
a. hoheitliche Aufgaben. Er ist Träger der Straßenbaulast
und für die Straßenaufsicht und bautechnische Sicherheit zuständig.
Derzeit sind im Amt für Kreisstraßen 8 Angestellte tätig,
davon 5 Frauen. Die Abteilung Bauhof besteht aus 4 Angestellten, davon 2 Frauen, und 19 Straßenwärtern mit 3
Auszubildenden für den Beruf zum Straßenwärter.
In Zahlen ausgedrückt ist das Amt verantwortlich für
387,5 km Kreisstraßen mit 22 km Straßen begleitenden Radwegen inkl. 117 km Ortsdurchfahrten sowie 89
Brücken, ca. 360 Durchlässen und Stützwänden. Hierzu
gehören Planung, Entwurf, Genehmigungsverfahren,
Beauftragung und Durchführung von Baumaßnahmen,
deren Abrechnung, Gewährleistung und Dokumentation einschließlich der Umsetzung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen aus dem Planverzichtsverfahren bzw.
der Planfeststellung heraus.
Alle im Invest-Programm eingestellten Straßen- bzw. Brückenmaßnahmen werden aus dem angemeldeten Mehrjahresprogramm mit Bundes- und Landesmitteln anteilig
bis zu 90 Prozent finanziell gefördert. Die nicht förderfähigen Kosten zwischen teilweise 10 bis 12 Prozent sind
durch Eigenmittel des Landkreises Harz abzusichern.
Nach Abschluss von Maßnahmen sind durch die Mitarbeiter prüffähige Verwendungsnachweise an die Bewilligungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zum
Verbrauch von Fördermitteln darzulegen und zu begründen.
Weiter gehören die jährlichen Brückenschauen sowie
die im Turnus von sechs Jahre zu erfolgenden Brückenhauptprüfungen insbesondere im Hinblick auf die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit zu
den Aufgaben. Bei Brückenbauwerken ist vor Abnahme
der Gesamtleistung die erste Hauptprüfung am Bauwerk
durchzuführen, um etwaige Mängel noch beseitigen zu
können. Eine zweite Prüfung sollte sechs Monate vor Gewährleistungsende erfolgen und dann fortlaufend alle
sechs Jahre.
Zum Aufgabenbereich des Amtes gehören auch die
Haushaltsplanung im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit Budgetierung und Vorbereiten von Vorlagen zu
Kreistags- und Kreisausschussbeschlüssen.
Außerdem sind die notwendigen Verwaltungsaufgaben,
wie z. B. Beauftragung von Ingenieurbüros, Ausschreibungsvorbereitung mit inhaltlicher Prüfung, Grunderwerbsangelegenheiten im Straßen- und Brückenbau,
Widmungen, Sondernutzungserteilungen, Planverzicht,
Plangenehmigung und Planfeststellung von Baumaßnahmen im eigenen Wirkungskreis, Stellungnahmen zu
Einzelanträgen Dritter sowie Angelegenheiten der Unteren Straßenaufsichtsbehörde wahrzunehmen.
Der Abteilung Bauhof mit Sitz in Halberstadt obliegt die
Organisation zur Unterhaltung der Kreisstraßen im Straßenbetriebsdienst. Die hieraus abzuleitende betriebliche
Straßenunterhaltung gliedert sich in Leistungsbereiche
mit über 80 Leistungspositionen. Dazu zählen Sofortmaßnahmen am Straßenkörper, Grünpflege, Wartung und
Pflege der Straßenausstattung, Reinigung, Winterdienst,
sonstige Leistungen des Betriebsdienstes, hoheitliche
sowie Verwaltungsaufgaben des Betriebsdienstes und
Maßnahmen der Erhaltung am Straßen- und Brückenkörper (vergabewürdige Leistungen).
Als Voraussetzung einer effektiven und ressourcenorientierten Bauhofverwaltung ist auch hier die Budgetierung
mit den Neuerungen Kosten-Leistungsrechnung einschließlich Betriebskostenrechnung unumgänglich. Mit
dieser Betriebsoptimierung wird schon in den Bereichen
Personal, Organisation, Technik und Beschaffung auf das
doppische Rechnungswesen im Land Sachsen-Anhalt
hingearbeitet.
Spatenstich für die Sanierung der Brockenstraße
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Im Tätigkeitsfeld Verwaltung von Kreisstraßengrundflächen stehen 4 647 119 m² im Eigentum des Landkreises
Harz. Derzeit erfasst sind hier ca. 1 600 Flurstücke. Zurzeit
sind 17 Bodenordnungsverfahren sowie 8 Bodensonde-
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
96
rungsverfahren anhängig. Zur Vermögenszuordnung
stehen noch 20 Verfahren aus mit einer Gesamtfläche
von 91 500 m².
Die Ausgaben im Grunderwerb mit zeitweiligem Entzug
im Plangenehmigungsverfahren/Planverzicht für die
Durchführung von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen
liegen seit 2007 einschließlich Vermessungsleistungen
und Grenzfeststellungen bei insgesamt ca. 367 282 Euro.
Grundvoraussetzung zur Durchführung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen ist die einvernehmliche Erlangung
von Bauerlaubnisverträgen mit Eigentümern sowie die Beurkundung von Kaufverträgen an Kreisstraßen. In diesem
Zusammenhang konnten 42 Bauvorhaben mit einer Gesamtbausumme in Höhe von ca. 21 Mio. Euro durchgeführt
werden. Die Planungskosten liegen hier bei 2 Mio. Euro.
In gegenwärtigen Plangenehmigungs-/Planverzichtsverfahren befinden sich 3 Vorhaben mit Baubeginn 2012 in
der Genehmigungsphase. Für die Folgejahre 2013 – 2015
stehen derzeit 11 Vorhaben in der Vorplanungsphase.
straßen und den Winterdienst. Für diesen werden in den
Monaten Januar bis März allein ca. 2 000 Arbeitsstunden
aufgewendet.
Im Vergleich dazu nahmen Fahrbahnmarkierungsarbeiten insgesamt 800 Stunden in Anspruch. Die mit Abstand
größten Positionen in der betrieblichen Straßenunterhaltung waren Grasmahd mit 3 600 Arbeitsstunden und
Baumschnitt bzw. -pflege für 15 000 Großbäume mit
3 800 Arbeitsstunden.
Der Kreisstraßenbauhof in Halberstadt mit seinen 19
Straßenwärtern sorgt für die Unterhaltung der Kreis-
5.4. Umweltamt
Der Landkreis Harz verfügt auf seiner Fläche über eine
der deutschlandweit außergewöhnlichsten und bedeutendsten Naturraumausstattung. Mehr als die Hälfte
der Fläche unterliegt einem besonderen Schutz in Form
von Schutzgebieten. So sind neben dem Nationalpark
und dem Naturpark Harz u. a. 36 Naturschutzgebiete, 10
Landschaftsschutzgebiete, 23 Trinkwasserschutzgebiete
und 1 Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen.
Das Umweltamt nimmt mit seinen vier Abteilungen Untere Abfallbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde,
Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde
als Untere staatliche Behörden ausschließlich Aufgaben
im übertragenen Wirkungskreis wahr.
5.4.1. Abteilung Untere Abfallbehörde/Untere Bodenschutzbehörde
Arbeitsschwerpunkte der Abteilung „Untere Abfallbehörde“ sind:
die Überwachung der Abfallentsorgungsanlagen, Deponien, Kiesgruben, Abfallerzeuger, Abfalltransporteure und Abfallmakler
 die Bearbeitung verbotswidriger Abfallablagerungen
der Vollzug der Gartenabfallverbrennverordnung des
Landkreises
die behördliche Überwachung der Altlastensanierung
der flächenhafte und landwirtschaftliche Bodenschutz.
97
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind 11 Mitarbeiter in der Unteren Abfallbehörde tätig. Diese Mitarbeiter
haben sich auf einzelne Arbeitsbereiche spezialisiert.
Folgende Bereiche werden von der Unteren Abfallbehörde derzeit überwacht
7% 2%
2%
5%
3%
1%
Abfallentsorgungsanlagen
Deponien
Verfüllte Kiesgruben
Abfalltransporteure
Abfallbeförderer
Abfallmakler
Registrierte Abfallerzeuger
80%
Abfallentsorgungsanlagen sind in erster Linie Kompost-,
Bauschuttrecycling-, Baustellenabfallsortier-, Altreifensortier-, Altfahrzeug- und Schrottaufbereitungsanlagen.
Diese Anlagen sind mindestens zweimal pro Jahr hinsichtlich Input, Output einschließlich Schadlosigkeit der
genehmigten Abfälle zu kontrollieren.
Zurzeit befindet sich nur noch eine ehemalige Betriebsdeponie im Rekultivierungsverfahren. Somit hat sich die
Anzahl der zu rekultivierenden Deponien, die in der behördlichen Zuständigkeit des Landkreises Harz liegen,
seit 2007 erheblich reduziert.
Jahr
Deponien
in Betrieb
Deponien
in Rekultivierung
2007
2012
1
0
22
1
Ziel der Rekultivierungen ist es, mögliche Gefährdungen
durch abgelagerte Abfälle auszuschließen und den Deponiekörper anschließend in das Landschaftsbild einzugliedern.
Des Weiteren werden bezüglich der Einhaltung der genehmigten Abfallarten insgesamt 22 Verfüllmaßnahmen
zu Kies- und Sandgruben überwacht. Diese Überwachungsmaßnahmen werden stets aktuell im Internet als
Umweltinformation veröffentlicht.
Die Abfalltransporteure, -beförderer und -makler werden
einmal jährlich oder anlassbezogen überwacht. Gleiches
gilt für die zahlreichen gewerblichen und industriellen
Abfallerzeuger im Landkreis. Im Rahmen der Abfallerzeugerüberwachung werden seit Beginn der Kreisfusion ca.
160 bis 200 Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im
gewerblichen und industriellen Bereich durchgeführt.
Dabei wird vor allem der Entsorgungsweg vom Abfallerzeuger über den Beförderer bis zum Abfallentsorger
überprüft. Des Weiteren wird der Sachbereich im Rahmen Träger öffentlicher Belange an ca. 600 Verfahren pro
Jahr beteiligt.
Die Bearbeitung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen gehört zum arbeitsintensiven Bereich der Unteren
Abfallbehörde. Die Aufgabenwahrnehmung beinhaltet
vornehmlich die Durchführung abfallrechtlicher Verfahren bei verbotswidrigen Abfallablagerungen in der so
genannten freien Landschaft und auf anderen genutzten
Grundstücken.
Eingeleitete abfallrechtliche Verfahren:
600
500
400
Anzahl der Verfahren insgesamt
300
davon freie Landwirtschaft
200
davon andere Grundstücke
100
0
2008
2009
2010
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
2011
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
98
0
2008
2009
2010
2011
Des Weiteren werden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt
außerhalb dafür zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen
erteilt, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht
beeinträchtigt wird.
70
60
Erteilte
Ausnahmegenehmigungen für
das Verbrennen von Baum- und
Strauchschnitt
50
40
30
20
10
0
2008
2009
2010
2011
Mit der Kreisfusion war die Neufassung der Gartenabfallverbrennungsverordnung notwendig, da in den Altkreisen unterschiedliche Verfahrensweisen galten. Seit dieser
Zeit ist unabhängig von noch bestehenden Diskussionen
festzustellen, dass das Verhalten der Bürger hinsichtlich
des Verbrennens von Gartenabfällen mehr und mehr einem Wandel unterliegt. Nachweisbar ist das Verbrennen
von Gartenabfällen deutlich zurückgegangen.
Im Sachgebiet Altlasten werden pro Jahr ca. 100 Altlasten und Altlastverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen bewertet bzw. recherchiert. Seit 2007
bis Ende 2011 wurden hierbei 220 Verdachtsflächen aus
dem Altlastenverdacht entlassen bzw. nach erfolgreicher
Sicherung oder Sanierung archiviert.
Die Untere Abfallbehörde begleitet fachlich große Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Kreisgebiet. Seit
der Kreisfusion wurden 5 Großprojekte größtenteils vom
Land und Bund finanziell mit gefördert.
Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben der Unteren
Bodenschutzbehörde der allgemeine Schutz des Bodens
(z. B. Erosionsschutz) und seit 2010 auch der komplette
landwirtschaftliche Bodenschutz in Bezug auf die Düngung von Ackerflächen.
5.4.2. Abteilung Untere Immissionsschutzbehörde
Die Abteilung Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit mit ihren acht Mitarbeitern ist ausschließlich im so
genannten „übertragenen Wirkungskreis“ tätig. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Durchsetzung der Vorschriften
des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und
der dazu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z. B. im entsprechenden Genehmigungsverfahren.
Weitere Aufgaben sind die Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die der Landkreis zuständig ist, immissionsschutzrechtliche Fachstellungnahmen
für Bauleitplanungen und andere Genehmigungsverfahren, aber auch die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
und die Durchführung von orientierenden Lärmmessungen.
Zu den Schwerpunktaufgaben zählt die Durchsetzung
der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – der 1. BImSchV. Hiervon betroffen ist die überwiegende Anzahl von Heizungsanlagen im privaten Bereich
und im Kleingewerbe.
Ein zweites Hauptbeschäftigungsfeld ist die Durchsetzung chemikalienrechtlicher Vorschriften. Dazu gehö-
99
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
ren in erster Linie aus dem Chemikaliengesetz (ChemG)
und seinen Durchführungsverordnungen sowie EU-Vorschriften resultierende Verbote und Beschränkungen für
das Verwenden und Inverkehrbringen von bestimmten
Stoffen und Zubereitungen. Zuständig ist der Landkreis
Harz hier für die Bereiche Einzelhandel und private Endverbraucher.
Wesentlichen Aufgabenzuwachs verursachte die mit
dem 2. Funktionalreformgesetz von 2010 erfolgte Aufgabenübertragung vom Land auf die Landkreise. Beispielhaft sollen die Anzahl der Genehmigungsverfahren nach
BImSchG sowie das damit verbundene Investitionsvolumen diesen Aufgabenzuwachs verdeutlichen:
Jahr
Anzahl eingereichter
Anträge
Investitionsvolumen
in €
2007
2008
2009
2010
2011
7
8
3
9
11
130.000,–
2.408.000,–
20.300,–
8.240.000,–
9.278.000,–
12
12
10
8,24
10
8
8,24
9,278
9,278
68
46
2,408
24
02
0,13
0
20070,13
2007
2,408
Anzahl eingereichter Anträge
Investitionssumme in
Millionen
€
Investitionssumme
in
Millionen €
2008
0,023
20090,023
2010
2011
2008
2009
2010
2011
tigen Biogasanlagen und 20 genehmigungsbedürftigen
Tierhaltungsanlagen.
Damit wurde der Landkreis ab 2010 zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für z. B. 130 Windkraftanlagen in 4 Windparken, 15 genehmigungsbedürfBezeichnung der Tätigkeiten
Immissionsschutz- und chemikalienrechtliche Fachstellungnahmen
(z. B. in Baugenehmigungsverfahren, Verfahren der Bauleitplanung)
Kontrollen vor Ort
Anhörungen/Anordnungen
Änderungsanzeigen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
2008
2011
790
720
ca. 300
ca. 50
27
ca. 400
ca. 20
41
Immissionsschutz- und
chemikalienrechtliche
Immissionsschutz- und
Fachstellungnahmen
chemikalienrechtliche
Fachstellungnahmen
Kontrollen
vor Ort
Kontrollen vor Ort
800
800
700
700
600
600
500
500
400
400
300
Anhörungen/ Anordnungen
Anhörungen/ Anordnungen
300
200
200
100
100
0
0
Anzahl eingereichter Anträge
2008
2008
Änderungsanzeigen bei
genehmigungsbedürftigen
Änderungsanzeigen bei
Anlagen
genehmigungsbedürftigen
Anlagen
2011
2011
bund mit den Fachämtern des Umweltamtes und dem
Bauordnungsamt, Planungen zur Anbindung dieses Programms an Geoinformationssysteme, Vorbereitungen
zur Schaffung von Schnittstellen zu Datenbanken des
Landes sowie die schrittweise Bereitstellung dieser Daten
via Internet.
Neben der reinen Verwaltungsarbeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auch den umfangreichen
Anforderungen an die Nutzung neuer Computerprogramme und -verfahren gestellt und so die Qualität und
Effektivität im Arbeitsprozess erhöhen können. Beispiele
dafür sind die Vorgangsbearbeitung und Datenverwaltung mit einem integralen Softwareprogramm im Ver-
5.4.3. Abteilung Untere Naturschutzbehörde
Für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben sind
in dieser Abteilung 18 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
tätig.
Die verschiedensten Arten der täglichen Inanspruchnahme von Natur führen dazu, dass Lebensräume von
Pflanzen und Tieren durch Eingriffe in Natur und Landschaft verändert bzw. unwiederbringlich zerstört werden
können. Deshalb ist die nachhaltige Sicherung der Funk-
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
tionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes eine der wichtigsten Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde. Um Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft, z. B. bei Bauvorhaben, so gering wie möglich
zu halten, sind Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege durchzuführen. Die Mitarbeiter bewerten den entstehenden Eingriff und sind bei der Suche
nach geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beratend tätig.
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 100
 Sachgebiet Schutzgebiete/Artenschutz
Der Landkreis ist zuständig für verschiedene Schutzgebiete und Schutzobjekte, wie Landschaftsschutzgebiete,
Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.
Das Sachgebiet Schutzgebiete/Artenschutz befasst sich
mit allen Vorgängen, die diese Schutzgebiete betreffen,
d. h., es übernimmt die Ausweisung dieser Gebiete, die
Einhaltung und Umsetzung der in den jeweiligen Verordnungen festgeschriebenen behördlichen Regelungen
sowie auch deren Löschung.
Anträge zum Entfernen von Bäumen und Großgrün außerhalb der Ortslagen werden von den Mitarbeitern
ebenfalls bearbeitet. Für jeden Bürger besteht die Möglichkeit, sich hier über den möglichen Schutzstatus seines Grundstückes zu informieren.
beltiere sind nach der Bundesartenschutzverordnung
meldepflichtig. Daher muss der aktuelle Tierbestand und
jede mögliche Veränderung (z. B. durch Kauf, Verkauf,
Tod) bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.
Der Landkreis Harz ist Träger von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raumes (ELER) werden Mittel bereitgestellt, mit denen
maßgeschneiderte Maßnahmen für besonders gefährdete, europaweit geschützte Arten und Lebensräume zu
sehenswerten Ergebnissen führen, so z. B.
die Harzer Berg- und Feuchtwiesen,
die orchideenreichen (Halb-)Trockenrasen
die Streuobstwiesen im Vorland
Auch Fließgewässer werden ökologisch verbessert, wobei die Habitatqualität und die Durchgängigkeit für bestimmte Fischarten optimiert werden. Seit dem Jahr 2009
wurden insgesamt 14 Projekte mit einem Finanzumfang
von rund 579 275 Euro umgesetzt.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist der Arten- und
Biotopschutz. Gesetzlich geschützte Biotope haben eine
bedeutende Rolle im Naturhaushalt. Sie sind insbesondere für den Artenschutz unersetzbar, da sie Lebensraum
für zahlreiche gefährdete und vom Aussterben bedrohte
Tier- und Pflanzenarten sind. Besonders geschützte Wir-
Das Erfolgskonzept von praktischem Naturschutz mit
regionalen Partnern (Betrieben, Landwirtschaft und Gesellschaften) hat außerdem positive Auswirkungen auf
den Arbeitsmarkt und den Tourismus. Gemeinsam mit
den Arbeitsförderungsgesellschaften konnten über 800
Arbeitslose in den vergangenen 5 Jahren in der Landschaftspflege beschäftigt werden.
Der Landkreis Harz ist einer der 30 Hotspots der biologischen Vielfalt Deutschlands, die das Bundesamt für
Naturschutz nach Begutachtung der Naturausstattung
kürzlich festlegte.
5.1.4. Abteilung Untere Wasserbehörde
Die Untere Wasserbehörde (UWB) erfüllt die vom Land
Sachsen-Anhalt übertragenen Aufgaben beim Vollzug
des Bundes- und des Landeswasserrechtes sowie der EUWasserrahmenrichtlinie.
Zentrale Aufgaben sind entsprechend der jeweiligen Zuständigkeitsregelung der Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie die Überwachung der
schadlosen Sammlung, Ableitung und Behandlung von
Abwasser. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist die Untere Wasserbehörde auch Gefahrenabwehrbehörde.
Mit dem Harzmassiv, insbesondere mit dem Brockengebiet, verfügt der Landkreis Harz über eines der wichtigsten Gewässerbildungspotentiale des Landes. Dessen
Schutz und Sicherung der nachhaltigen Nutzbarkeit
konnte durch die Gründung des Harzkreises entschieden
optimiert werden. Die nunmehr für ein wesentlich größe-
101 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
res Gebiet zuständige UWB konnte auch den zusätzlichen
vom Land übertragenden Aufgaben gerecht werden. Dabei konnte die Abteilung auf einen erfahrenen, in Fachund Rechtsfragen gut geschulten Mitarbeiterstamm aus
den Altkreisen zurückgreifen.
Im Landkreis Harz gibt es
 19 Talsperren mit insgesamt ca. 765 ha Staufläche
19 Wasserkraftwerke, davon
12 Laufwasserkraftwerke mit ca. 0,7 MW installierter
Leistung
7 Speicherkraftwerke mit ca. 86,5 MW installierter
Leistung
 23 Wasserschutzgebiete mit 30 700 ha
 1 Heilquellenschutzgebiet mit ca. 21 ha Fläche
3 festgesetzte Überschwemmungsgebiete an Bode,
Zillierbach und Holtemme mit insgesamt ca. 230 ha
Fläche
Der behördlichen Tätigkeit der UWB sind folgende Aufgaben zugeordnet:
– Gewässerschutz
– Wasserbau
– Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
– Abwasser
Im Rahmen dieser Tätigkeiten arbeitet die Untere Wasserbehörde eng mit den im gemeindlichen Auftrag tätigen
Trink- und Abwasserverbänden, den Unterhaltungsverbänden für die Gewässer II. Ordnung und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zusammen.
In den zurückliegenden 5 Jahren konnten durch die Arbeit der Trink- und Abwasserverbände etwa 5000 Einwohner neu an zentrale Abwasserentsorgungsanlagen angeschlossen werden. Aktuell sind über 90 % der Einwohner
des Harzkreises zentral angeschlossen. Entscheidende
Schritte dafür waren der Bau der zweiten Ausbaustufe
der Kläranlage Dedeleben, die Anpassung der Kläranlage
Göddeckenrode sowie die Ablösung weiterer Containerkläranlagen als Übergangslösungen durch den Bau von
entsprechenden Überlandleitungen. Geplant sind die
Abwasserableitung von Neuplatendorf nach Hoym, von
Danstedt nach Halberstadt sowie der Bau des Schmutzwassernetzes und der Kläranlage in Königerode.
Der aus Gewässerschutzgründen notwendige Ablösungsprozess von alten Abwasserkanälen ist, wie in Rieder und
Dedeleben, weiter fortgeschritten. Gleichwohl erzwingt
der demografische Wandel auch bei der Weiterentwicklung der Abwasserkonzeptionen im Landkreis Harz
zunehmend die Entwicklung neuer innovativer Handlungsrichtlinien. Auch wenn in Zukunft nicht mehr jedes
Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden kann, sind die Vorgaben des Gewässerschutzes einzuhalten. Deshalb ist es auch ein Erfolg der
Arbeit der UWB, dass inzwischen über 950 Kleinkläranlagen an den Stand der Technik angepasst wurden.
Ein weiteres Betätigungsfeld der UWB ist – je nach Zuständigkeit in Abstimmung mit den entsprechenden Landesbehörden – die Begleitung von wichtigen technischen
Hochwasserschutzmaßnahmen, die von den jeweiligen
Unterhaltungsverbänden und vom Landesbetrieb für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) geplant
und gebaut wurden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass
durch diese gelungene Zusammenarbeit die Einwohner
in Derenburg, Halberstadt, Osterwieck, Hoppenstedt und
Westerhausen bei Hochwassersituationen jetzt wesentlich besser geschützt sind.
Kläranlage Halberstadt
der 21 wasserwirtschaftlichen
Maßnahmen 2007 bis 2012
Verteilung derVerteilung
21 wasserwirtschaftlichen
Maßnahmen 2007 bis 2012
10
8
6
4
2
0
technischer
Hochwasserschutz
Gewässerausbau sonstiger
wasserrechtlicher
Vollzug
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 102
technischer Hochwasserschutz
(Deich- und Dammbau)
Maßnahme
Holtemme Derenburg
Holtemme Halberstadt
Ilse Hoppenstedt
Ilse Osterwieck
Zapfenbach Westerhausen
Fertigstellungsjahr
2007 bis 2012
ab 2011
2010
2011
2011
Gewässerausbau
Maßnahme
Oppelfeldgraben Vogelsdorf
Fertigstellungsjahr
2010
Krüppelteichgraben
Schwanebeck
2011
Grenzgraben Berßel
Stilles Wasser Wernigerode
Nonnenbach Drübeck
Ziestergraben Börnecke
Mühlengraben Rübeland
2012
2012
2010
2011
2010
Sandtal/Tänntalbach
Darlingerode
2012
Riederscher Graben
Ballenstedt
2010
Zapfenbach Westerhausen
2011
sonstiger wasserrechtlicher Vollzug
– Genehmigung von 183 Erdwärmeanlagen
–Ausstellung von 203 Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
–Überarbeitung und Registrierung von ca. 4 700 Wasserrechten im Wasserbuch
– Genehmigung von sechs Wasserwehrsatzungen
– Festsetzung von 2 Wasserschutzgebieten
– Aufhebung von 8 Wasserschutzgebieten
Überleitungssperre Königshütte
103 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung
Für die beiden Unterhaltungsverbände Ilse-Holtemme
und Selke-Obere Bode ist die UWB Rechtsaufsichtsbehörde und hat damit indirekt erheblichen Einfluss auf eine
auch wirtschaftlich nachhaltige Gewässerunterhaltung.
Die Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen ist ebenfalls ein wichtiges Betätigungsfeld
der Behörde. Wassergefährdende Stoffe sind in Industrie,
verarbeitendem Gewerbe und Landwirtschaft weit verbreitet und stellen mitunter ein beachtliches Gefahrenpotential dar. Dem trägt der Gesetzgeber durch sich ständig weiterentwickelnde Vorschriften Rechnung, die von
der UWB umzusetzen sind. Im öffentlichen Bewusstsein
weniger wahrgenommen wird der Umstand, dass auch
Heizöllagerstätten zu diesen zu überwachenden wassergefährdenden Stoffen gehören und anzeigepflichtig
sind. Im Landkreis Harz muss die UWB dazu mit Besitzern
von rund 15 000 Heizöllagerstätten Kontakt aufnehmen.
Vor dem Hintergrund der enormen Trinkwasservorkommen im Landkreis Harz hat die Tätigkeit der UWB als zuständige Behörde für die Einrichtung, den Schutz und
die Aufhebung von Wasserschutzgebieten besondere
Bedeutung. Insbesondere im Bereich des Oberharzes mit
seinem Talsperrensystem ist hier ständige behördliche
Präsenz zum Beispiel bei Interessensabgleichen verschiedener Nutzer von Nöten.
Die UWB ist des Weiteren für die Genehmigung von Wasserentnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern
zuständig, hier ist insbesondere die fachliche Bewertung
der Ressourcen unter dem Prinzip der Nachhaltigkeit gefragt.
Das Umweltamt arbeitet fachlich interdisziplinär eng mit
anderen Ämtern der Kreisverwaltung, z. B. dem Gesundheitsamt, dem Bauordnungsamt sowie dem Ordnungsamt zusammen.
6. Eigenbetriebe, kommunale Gesellschaften
und Zweckverbände
Bereich Gesundheitswesen
6.1. Harzklinikum
Dorothea Christiane Erxleben GmbH
2012 wurden die Strukturen der Krankenhäuser des
Landkreises Harz neu geordnet. Der Kreistag hat die Fusion des Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg und
des Klinikums Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg
zum 1. Januar 2012 beschlossen. Mit der Unterzeichnung
und notariellen Beurkundung des Verschmelzungsvertrages und dem Eintrag in das Handelsregister wurde die
Fusion wirksam und es entstand die Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH. Ziel der Verschmelzung
ist es, die medizinische Versorgung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.
gabe. Es entstand ein Unternehmensverbund mit rund
2 000 Mitarbeiter, ca. 1 000 Betten an mehreren Standorten und einem Umsatz von über 130 Mio. Euro im Jahr.
In den kommenden Jahren werden die medizinischen
Leistungen zwischen den Krankenhausstandorten abgestimmt, gemeinsame Organisationsstrukturen geschaffen und umfangreiche Investitionen in den Häusern gebündelt.
Das Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben ist das
größte kommunale Klinikum Sachsen-Anhalts und eines
der leistungsfähigsten Krankenhäuser im Land.
Die Fusion beider Kliniken zum Harzklinikum Dorothea
Christiane Erxleben war und ist eine anspruchsvolle Auf-
6.1.1. Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH
Das Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg war mit
über 1 000 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber
im Landkreis Harz. Über 20 000 stationäre und mehr als
30 000 ambulante Patienten im Jahr 2011 wurden mit
viel Engagement und hoher Kompetenz von versierten
Ärzten und Schwestern behandelt. Neben der Basisversorgung des internistischen und chirurgischen Spektrums und in der Psychiatrie gibt es hoch spezialisierte
Behandlungsangebote in Schwerpunktabteilungen und
folgenden zertifizierten Zentren:
Das interdisziplinäre Zentrum für Gefäßmedizin wurde 2006 durch die Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Radiologie, Gefäßchirurgie zertifiziert.
Das Brustzentrum Harz wurde 2008 als zertifiziertes
Brustzentrum mit Empfehlung der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. und der Deutschen Gesellschaft für
Senologie e.V. anerkannt.
Das Schlaganfallzentrum (Stroke Unit) wurde 2008
durch die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft und die
Deutsche Schlaganfallhilfe zertifiziert.
Das Geriatrische Zentrum wurde 2006 durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft.
Das Interdisziplinäre Bauchzentrum Wernigerode der
Visceralchirurgie und Gastroenterologie wurde 2009
aufgebaut.
und leistungsstarken, den Standort prägenden, Inneren
Medizin mit Gefäßzentrum, der Chirurgie mit ausgewiesener Schwerpunktkompetenz, der Intensivmedizin, der
Akut-Neurologie mit Stroke Unit, der Kinderheilkunde
mit Neonatologie, der Frauenheilkunde mit Geburtshilfe
sowie der Strahlentherapie bestimmt. Im Tumorzentrum
stehen alle diagnostischen und therapeutischen Verfahren für eine exzellente Patientenversorgung zur Verfügung. In der Frauenheilkunde erfolgt seit Jahren eine
Zusammenarbeit im zertifizierten Brustzentrum mit dem
Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg, so
dass alle mammachirurgischen Fälle in Wernigerode operiert werden. Sowohl in der Chirurgie als auch in der Frauenheilkunde finden ambulante Operationen statt.
Der Krankenhausstandort in Wernigerode wird wesentlich durch Fächer der Akutmedizin mit einer umfassenden
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 104
Im Jahr 2003 ermöglichte die Fusion der Harz-Klinikum
Wernigerode GmbH mit der Kreiskrankenhaus Blankenburg gGmbH die Leistungsneuordnung über die Krankenhausstandorte. Wesentliche Ergebnisse der Strukturmaßnahmen sind die Konzentration aller schneidenden
Fächer in Wernigerode sowie die Verlagerung der akut
versorgenden Neurologie nach Wernigerode. Damit ist in
Blankenburg ein Krankenhausstandort entstanden, der
den Charakter einer Fachklinik mit geriatrisch/psychiatrischer Ausrichtung besitzt.
2005 gründeten das Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg und das Diakonie-Krankenhaus Harz Elbingerode das erste Medizinische Versorgungszentrum im
Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Medizinischen Zentrum
arbeiten heute insgesamt 22 Ärzte in zwei Ärztehäusern.
Das Medizinische Zentrum hat einen ganz wesentlichen
Anteil daran, die hausärztliche Versorgung im strukturschwachen Gebiet des Oberharzes abzusichern. Wichtiger
Effekt einer solchen sektorübergreifenden Versorgung ist
beispielsweise die effiziente Nutzung von Großgeräten.
Das Harz-Klinikum ist seit dem 1. Juli 2009 Akademisches
Lehrkrankenhaus der Otto-von-Guericke-Universität
Magdeburg.
Der bauliche Zustand des Krankenhauses ist an seinen
Standorten Blankenburg und Wernigerode unterschiedlich entwickelt. Während der Standort Blankenburg mit
den Kliniken für Geriatrie und Psychiatrie nach Investitionen von ca. 15 Mio. Euro zum Jahresende 2009 baulich abgeschlossen wurde, stehen am Hauptstandort
der Akutversorgung in Wernigerode noch umfangreiche bauliche Entwicklungen an. Hier wurde im Juli 2012
das neue Technik- und Wirtschaftsgebäude übergeben.
Für etwa 5,7 Mio. Euro entstand ein dreigeschossiges
Gebäude, in dem eine Verteilerküche, das Apothekenlager, die gesamte EDV- und Betriebstechnik sowie der
Zentraleinkauf ihren Platz finden. Dieses Projekt ist eine
vorbereitende Maßnahme für weitere Bauabschnitte zur
notwendigen Modernisierung und Zentralisierung des
Hauptstandortes an der Ilsenburger Straße.
6.1.2. Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH
Auch das Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg gehörte als Akademisches Lehrkrankenhaus der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und Krankenhaus der Schwerpunktversorgung zu den größten
Arbeitgebern im Landkreis Harz und bietet seit Jahren
eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Zu
verdanken ist das vor allem den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums. Dem Anspruch moderner Diagnostik und Therapie in einem partnerschaftlichen Miteinander fühlen sich der Landkreis als
Gesellschafter und insbesondere die Geschäftsführung
mit ihrer Verantwortung für die Weiterentwicklung des
Klinikums verpflichtet.
Kliniken für Kinder- und Jugendheilkunde unter einer
gemeinsamen ärztlichen Leitung. Das Modell hat sich in
den vergangenen Jahren gut etabliert und war eine Art
Referenz als Vorbild für die Fusion der gesamten Krankenhäuser.
Einen wichtigen Baustein bildeten 2008 und 2009 die
Zertifizierungen der Krebsbehandlungszentren „Darmzentrum Harz“ und „Hautkrebszentrum Harz“. Darüber hinaus ist das medizinische Leistungsspektrum breit angelegt. Das gesamte Feld der Chirurgie, Unfallchirurgie und
Orthopädie ist Teil des Quedlinburger Angebotes. Die
Innere Medizin ist im Rahmen des Herzzentrums Harz besonders auf Herzerkrankungen spezialisiert und hat rund
um die Gastroentrologie ihren zweiten Schwerpunkt. Gynäkologie, Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin bilden eine starke Einheit am Quedlinburger Klinikum. Die
Dermatologie ist mit ihrer onkologischen Ausrichtung
eine von vier spezialisierten Hautkliniken im Land. Am
Standort in Ballenstedt verfügt das Quedlinburger Klinikum mit der Psychiatrie über einen weiteren wichtigen
Fachbereich.
Die Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg
GmbH betreibt neben der stationären Versorgung zwei
Tochterunternehmen. Die PROKLIN Medical Care GmbH
teilt sich in das Medizinische VersorgungsZentrum (MVZ)
Quedlinburg und das Pflegezentrum. Mit elf Facharztpraxen in zehn medizinischen Disziplinen reicht das MVZ
in der räumlichen Ausdehnung von Quedlinburg, über
Ballenstedt, Thale und Nachterstedt bis nach Halberstadt. Das Pflegezentrum hat insgesamt zwei Standorte
in Quedlinburg und eine Niederlassung in Blankenburg.
Das Leistungsspektrum deckt alle Bereiche von der stationären Altenpflege, über die Kurzzeitpflege, die Häusliche Krankenpflege und Tagespflege, bis zum Betreuten
Wohnen, ab.
Im Berichtszeitraum wurde die konstruktive Kooperation mit dem Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg
zielgerichtet weiter entwickelt. Bereits seit 2006 stehen
die Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe und die
Die PROKLIN Service GmbH fasst die Bereiche Küche, Restaurant, Caféteria, Catering, Tagungs- und Konferenzzentrum und Reinigungsdienst zusammen und rundet damit
den nicht-medizinischen Teil der Krankenhausstruktur ab.
105 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
6.2. Eigenbetrieb Rettungsdienst
Zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform 2007 waren in den
Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode
unterschiedliche Leistungserbringer mit dem Rettungsdienst und dem qualifizierten Krankentransport beauftragt.
So gab es im Landkreis Halberstadt eine Mischform zwischen kommunalem Rettungsdienst und Leistungserbringern vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und ArbeiterSamariter-Bund (ASB). Im Landkreis Quedlinburg wurden
der Rettungsdienst und der qualifizierte Krankentransport ausschließlich von Kräften des DRK und des ASB
durchgeführt. Im Landkreis Wernigerode hingegen war
der Eigenbetrieb Rettungsdienst als kommunaler Leistungsanbieter unter Beteiligung des DRK für den qualifizierten Krankentransport zuständig. In Bereich der Stadt
Falkenstein, die im Zuge der Gebietsreform vom Landkreis Aschersleben-Staßfurt in den Harzkreis wechselte,
unterhielt der ASB Aschersleben eine Rettungswache.
Diese Bereiche galt es nunmehr im Landkreis Harz miteinander zu vernetzen.
Eine Aufgabe bestand darin, die langjährig tätigen Leistungserbringer des DRK und des ASB in den Bereichen
Halberstadt und Quedlinburg weiterhin in den Rettungsdienst einzubinden. Der kommunale Rettungsdienst in
Form des Eigenbetriebes wurde um die kommunalen
Kräfte aus Halberstadt erweitert.
Zum 1.1.2008 wurde durch den Eigenbetrieb Rettungsdienst auch die Rettungswache in Ermsleben vom ASB
Aschersleben übernommen.
Somit unterhält der kommunale Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz derzeit Rettungswachen in
Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg, Ermsleben und
Hasselfelde.
Durch Strukturveränderungen innerhalb der Kreisverwaltung wurde die zentrale Einsatzleitstelle des Landkreises
zum 1.1.2010 ebenfalls dem Eigenbetrieb Rettungsdienst
zugeordnet.
Der Betrieb verfügt derzeit über 105 Mitarbeiter in den
Bereichen Verwaltung, Fahrdienst und Einsatzleitstelle.
Zu seinen Aufgaben gehört die Absicherung des bodengebundenen Rettungsdienstes, des qualifizierten Krankentransportes, die Unterhaltung einer integrierten Einsatzleitstelle für die Bereiche Rettungsdienst, Brand- und
Katastrophenschutz sowie die Gebührenabrechnung des
Rettungsdienstes und des Krankentransportes für alle
Leitungserbringer innerhalb des Landkreises Harz.
In den vergangenen 12 Monaten wurde die Einsatzleitstelle durch den Eigenbetrieb umfangreich aus- und
umgebaut, um auf die neuen Herausforderungen des
großen Landkreises und auf die Einführung des Digitalfunkes vorbereitet zu sein.
Derzeit wird in der Sternstraße in Halberstadt eine neue
moderne und leistungsfähige Rettungswache durch den
Eigenbetrieb errichtet. Diese soll künftig die derzeitige
Rettungswache in der Friedrich-Ebert-Straße ersetzen.
2012 wurde die neue integrierte Leiststelle in Halberstadt übergeben
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Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 106
Bereich Verkehr
6.3. Harzer Verkehrsbetriebe GmbH
Mit der Bildung des Landkreises Harz eröffneten sich für
die kommunalen Verkehrsbetriebe gute Möglichkeiten,
ihre Strukturen effektiver zu gestalten und durch eine
Vereinheitlichung und Verschlankung von verwaltungstechnischen und betrieblichen Abläufen sowie durch gemeinsame Beschaffungen Synergiepotenziale zu heben,
die zu einer Senkung der Betriebskosten beitragen.
Sichtbar wird die neue Verbindung am einheitlichen
„Outfit“ des Fuhrparks. Neue Linienbusse sind künftig nur
noch an farblich unterschiedlichen Frontstreifen der Busse den ehemals einzelnen Busbetrieben zuzuordnen.
Zum 1.1.2012 waren bei den HVB und dem Tochterunternehmen Q-Bus insgesamt 279 Mitarbeiter beschäftigt,
davon 201 Busfahrer. Der Fuhrpark besteht aktuell aus
insgesamt 148 Omnibussen, davon sind 50 Erdgasbusse. Im Auftrag von HVB und Q-Bus sind im Kreisgebiet 13
Unternehmen tätig. Davon bedienen 4 Unternehmen die
Anruf-Linien- und Anruf-Sammel-Taxi-Fahrten in den Bereichen Halberstadt und Wernigerode.
In diesem Sinne wurden zum 1.1.2009 die „Wernigeröder
Verkehrsbetriebe GmbH“ (WVB) zur „Harzer Verkehrsbetriebe GmbH“ (HVB) umfirmiert und zugleich die „Halberstädter Bus-Betrieb GmbH“ (HBB) und die „Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH“ (Q-Bus) zu Tochterunternehmen
der HVB umgewandelt. Am 8.7.2011 erfolgte in einem
zweiten Schritt die Verschmelzung der HBB auf die HVB
mit dem Sitz der Verwaltung in Wernigerode. Voraussichtlich 2013 erfolgt der gleiche Schritt mit Q-Bus.
Die sinkende Bevölkerungszahl und stark rückläufige
Schülerzahlen haben einen nicht zu übersehenden Einfluss auf die betrieblichen Leistungen der kommunalen
Busbetriebe.
Betriebliche Leistungen (zusammengefasst für HVB, HBB und Q -Bus)
Betriebliche Leistungen (zusammengefasst für HVB, HBB und Q-Bus)
8600000
8400000
8200000
8000000
Beförderte Fahrgäste
7800000
Gefahrene Fahrplankilometer
7600000
7400000
2007
2008
2009
2010
Umso wichtiger sind neue, kundenfreundliche Angebote
und abgestimmte Fahrpläne.
Im Kreisgebiet konnten die Fahrgäste in den zurück liegenden Jahren von zahlreichen neuen Fahrplanangeboten mit Anschlüssen an den Schienengebundenen Verkehr sowie neuen Direktverbindungen profitieren. Dazu
zählen:
die 2009 an Schultagen erfolgte Ausweitung des
Fahrtenangebots auf der Linie 207 von Osterwieck
nach Hornburg und auf der Linie 215 von Osterwieck
nach Schladen, wo es Anschlüsse an die Züge nach
und von Braunschweig gibt.
das ebenfalls im Jahr 2009 mit Hilfe des Landes und
der NASA neu gestaltete Wochenend-Angebot zwischen Harzgerode, Wippra und Sangerhausen, das
mit den Fahrplänen der Züge der „Wipperliese“ sowie
der HSB verknüpft ist.
der 2010 eingerichtete, durchgehende Busverkehr
von Wernigerode über Blankenburg nach Quedlin-
107 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
2011
burg auf der Linie 21, die seither von den HVB und QBus gemeinsam bedient wird.
die Einbindung der Linie 277 Benneckenstein – Hohegeiß in die Linie 261 Wernigerode – Benneckenstein,
die seit August 2011 eine umsteigefreie Verbindung
von Wernigerode in den Westharz nach Hohegeiß
und von dort Anschlüsse nach und von Braunlage
und Walkenried ermöglicht. Zum gleichen Zeitpunkt
erfolgten die Zusammenlegung der Linien 263 und
264 und die Einrichtung ganzjähriger Fahrten zwischen Thale und Treseburg über die Roßtrappe.
Eine weitere Verbindung der Linienbusnetze des
Nord- und Südharzes in Benneckenstein, wo sich
seit Ende 2011 die neue Linie 23 der Verkehrsbetriebe Nordhausen (VBN) und die Linien 261 und 262
der HVB treffen und so mehrmals täglich (auch am
Wochenende) Verbindungen zwischen Nordhausen,
Hasselfelde, Wernigerode und Blankenburg geschaffen wurden.
Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung des
„HATIX“-Konzepts seit 2010. Seither können Urlaubsgäste von Kommunen im Kreisgebiet, die dieser Kooperation beigetreten sind (und das sind bis heute die meisten),
die Linienbusse im Landkreis Harz gegen Vorzeigen ihrer
Gästekarte bzw. ihres Meldescheins kostenlos nutzen.
Das Angebot erstreckt sich auch auf die Straßenbahn in
Halberstadt und bezieht einige Linien der KVG Salzland
mit ein. Die Inanspruchnahme von „HATIX“ hat sich positiv entwickelt und wird von den Gästen als echter Mehrwert während ihrer Urlaubstage im Harz empfunden.
400000
Fahrgäste
300000
200000
100000
0
2007 mit Kurkarte 2008
mit Kurkarte 2009
mit Kurkarte 2010
mit HATIX 2011
mit HATIX
So wie der auf dem Foto abgebildete Linienbus werden alle neuen Busse künftig im Wernigeröder Bereich mit einem dunkelblauen, im Halberstädter Bereich mit einem roten und im Quedlinburger Bereich mit einem grünen Frontstreifen gekennzeichnet sein.
Auch die Kreisstadt ist seit 2010 am HATIX-Projekt beteiligt.
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 108
6.4. Harzer Schmalspurbahnen GmbH
Der Harz wird in seinem östlichen Teil seit mehr als
125 Jahren von einem einzigartigen SchmalspurbahnStreckennetz durchquert. Das seit 1991 von der Harzer
Schmalspurbahnen GmbH (HSB) betriebene und im Eigentum der Gesellschaft stehende Streckennetz umfasst
Flächen des Landkreises Harz sowie des Landkreises
Nordhausen auf der Harzquer-, Brocken- und Selketalbahn. Insgesamt 260 Mitarbeiter, darunter 12 Auszubildende, haben ihren Anteil daran, dass die jährlich ca. 1,1
Mio. Reisenden im klassischen aber auch im touristischen
Schienenverkehr bei der HSB ein ansprechendes Ambiente vorfinden können.
Für den Reisezugverkehr stehen der HSB vorrangig 25
Dampflokomotiven zur Verfügung, wobei in der Regel 17
Dampfloks aus den 1950‘er Jahren den fahrplanmäßigen
Zugbetrieb zwischen allen 48 Bahnhöfen und Haltepunkten durchführen. Von besonderer Kostbarkeit sind die
historischen Dampflokomotiven. So stehen noch heute
zwei Mallet-Lokomotiven aus den Jahren 1897 und 1898
vor Plan- und Sonderzügen im Einsatz. Darüber hinaus
werden 6 Diesellokomotiven (Bau-/Umbau 1964 – 1990)
und 10 Triebwagen (Bauj. 1933 – 1999) auf der 1 000 mmSpur eingesetzt. Insgesamt besteht der Wagenpark aus
88 Reisezugwagen, 19 Bahndienstwagen und 30 Güterwagen.
Die Harzer Schmalspurbahnen zeichnen sich im Vergleich zu anderen „kleinen“ Bahnen durch einige Superlative aus: So haben die seit 1972 unter Denkmalschutz
stehenden Schmalspurbahnen im Harz mit mehr als 140
km das längste zusammenhängende, schmalspurige
Streckennetz Deutschlands mit täglichem Dampfbetrieb
vorzuweisen. Im Jahr 2006 wurde auch die Stadt Quedlinburg nach einer Erweiterung der Selketalbahn zwischen Gernrode und Quedlinburg an das Schmalspurnetz angeschlossen, sie hat nun mit 121 m über NN den
tiefstgelegenen Bahnhof der HSB. Der auf dem höchsten
Gipfel Norddeutschlands gelegene Brockenbahnhof ist
mit einer Höhe von 1 125 Metern die höchste Station
schmalspuriger Eisenbahnen in Deutschland überhaupt.
Im Verlauf der drei Strecken werden nahezu 400 Brücken,
Wasserdurchlässe und Überführungen sowie ein Tunnel
passiert.
Die Harzer Schmalspurbahnen gehören zu den mit Abstand bedeutendsten touristischen Attraktionen im Harz.
Diese Aussage wurde 2009 im Rahmen einer von der HSB
und der Hochschule Harz in Auftrag gegebenen touristischen Wertschöpfungsanalyse bestätigt. Demnach
erzeugt die HSB in den touristischen Unternehmen der
Landkreise Harz (Sachsen-Anhalt) und Nordhausen (Thüringen) einen touristischen Wertschöpfungsbeitrag in
Höhe von rund 37 Mio. Euro. Dieser Betrag entspricht ca.
12% der gesamten touristischen Wertschöpfung beider
Landkreise. Darüber hinaus belegt die Studie auch sehr
wichtige Effekte der HSB für den regionalen Arbeitsmarkt.
So sichert das kommunale Unternehmen in der Tourismuswirtschaft annähernd tausend Beschäftigungsverhältnisse und somit ca. 9% aller Arbeitsplätze im Tourismussektor beider Landkreise. Somit ist etwa jedes elfte
Arbeitsverhältnis der untersuchten Region auf die HSB
und ihre Gäste zurückzuführen.
Neben dem regulären Reisezugverkehr bietet die HSB als
eine der wichtigsten touristischen Attraktionen des Harzes auch eine breite Produktpalette. Zahlreiche thematische Sonderfahrten, Events wie die Rockoper „Faust“ auf
dem Brocken, Souvenirs, Pauschalurlaubs-Angebote oder
Erlebnisse rund um die Dampflok, wie z. B. Ausbildungen
zum „Ehrenlokführer“, runden das breit gefächerte touristische Angebot der HSB ab. In verschiedenen Bahnhöfen
verfügt die HSB für ihre Kunden über moderne Informations- und Verkaufsbüros. In den Städten Wernigerode
sowie Quedlinburg jeweils „Dampfläden“ in der Nähe der
Marktplätze.
Foto: HSB
109 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
6.5. Verkehrslandeplatz Ballenstedt/Quedlinburg
Die vier Gesellschafter Ballenstedt, der Landkreis Harz,
Thale und die Wärmeerzeugung Ballenstedt GmbH betreiben den einzigen Verkehrslandeplatz im gesamten
Harzgebiet und bereichern damit die Verkehrsinfrastruktur um eine für Tourismus und Wirtschaft nicht zu unterschätzende Dimension.
Die Frequentierung des Verkehrslandeplatzes hat sich bei
ca. 20 000 Flugbewegungen pro Jahr stabilisiert.
Flugsportliche Veranstaltungen:
Fallschirmspringertreffen
Segelflug / Landsjugendvergleichsfliegen
Fliegerlager / Motorkunstflugtraining
Deutsche Meisterschaften Hubschrauber
Deutsche Meisterschaften Ultraleichtfliegen
Deutscher Motorschirmpokal /Motorschirmmesse
Europameisterschaften Modellflug
Weltmeisterschaften Modellflug
Seit der Übernahme der Gesellschafteranteile der Flugplatzbetreibergesellschaft des Altlandkreises Quedlinburg durch den Landkreis Harz im Jahr 2007 hat sich
der Verkehrslandeplatz kontinuierlich entwickelt. Dafür
stehen folgende Beispiele:
 Bau eines neuen Rollweges
 Sanierung eines bestehenden Rollweges
 Bau einer privaten Flugzeughalle
 Sanierung Tankstelle
 Bau eines Flugplatzfunktionsgebäudes
 Erneuerung Hallendach
 Bau Kleinkläranlage
 Ansiedlung Ultraleichtflugschule
Motorsportliche Veranstaltungen:
Internationales Audi/VW-Treffen
Viertelmeilenrennen
Verkehrssicherheitstraining LKW/Transporter/Motorräder
Europäisches HARLEY-DAVIDSON-Treffen
Modellsporttage
Drei aktive Flugsportvereine beleben den Verkehrslandeplatz und führen Flugausbildungen im Segelflug, Motorsegelflug und Motorflug bis hin zur Nachtflugausbildung
durch. Sie verchartern Flugzeuge an ihre Mitglieder und
bieten Selbstkostenflüge für Touristen und Einheimische
an. Die Ultraleichtflugschule bildet Luftsportgeräteführer
mit dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen aus.
Das erhöhte Engagement der Gesellschafter, die gute
Frequentierung des Flugplatzes in Verbindung mit der
Durchführung von Veranstaltungen ermöglichte u. a. die
Weiterentwicklung der Infrastruktur der letzten Jahre. Für
die weitere Entwicklung und Absicherung des Betriebes
sind neue Impulse notwendig. Zurzeit wird am Projekt
der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flugplatzgelände gearbeitet. Da das Segelfluggelände an
den Ballenstedter Gegensteinen im Jahr 1932 begründet
wurde, wird der Flugplatz mit einer Veranstaltungsreihe
im Oktober 2012 seinen 80. Geburtstag begehen.
Neben der verstärkten fliegerischen Nutzung durch Flugschulen hat sich in den letzten Jahren am Verkehrslandeplatz eine ausgeprägte Veranstaltungskultur entwickelt:
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Kulturelle Veranstaltungen:
ROCKHARZ-Festival SPIRIT-Rockfestival
TECHNOFESTIVAL „ELECTRICVISION“
Mittelalter-Phantasie-Festival
Kindertagsfest
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 110
Bereich Kultur und Bildung
6.6. Kreisvolkshochschule Harz GmbH
Bereits 2005, also noch vor der Kreisgebietsreform 2007,
fusionierten entsprechend der Kreistagsbeschlüsse die
KVHS Quedlinburg und die KVHS Wernigerode zur Volkshochschule Harz. Mit der damit einher gehenden Änderung der Rechtsform in eine GmbH erhöhte sich die
Flexibilität, aber auch die Eigenverantwortung der Bildungseinrichtung. Nach dem Zusammengehen der drei
Landkreise zum Landkreis Harz wurde die KVHS Halberstadt 2009 in die GmbH integriert. Bereits im Jahr 2007
wurde die Volkshochschule erstmals nach ISO und AZWV
zertifiziert.
Als gemeinnützige Einrichtung wird die KVHS Harz durch
den Landkreis Harz gefördert. Außerdem ist sie gemäß
dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im
Land Sachsen-Anhalt als förderberechtigt anerkannt und
erhält auch hier leistungsabhängige Zuschüsse.
Die Kreisvolkshochschule Harz ist an ihren drei hauptamtlich besetzten Standorten in Quedlinburg (Geschäftsstelle), Halberstadt und Wernigerode mit eigenen Räumen
präsent und darüber hinaus im gesamten Landkreis tätig.
Die dezentrale Organisationsstruktur und die erhebliche
Vergrößerung des Versorgungsgebietes stellte die Mitarbeiter der KVHS vor große Herausforderungen, die jedoch
mit viel Einsatzbereitschaft gemeistert werden.
Heute gehört die KVHS Harz mit ihren rund 17 600 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.) im Jahr zu den leistungsstärksten Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt.
Das vielseitige Angebot unterteilt sich in die 6 Fachbereiche Gesellschaft, Beruf, Sprachen, Gesundheit, Kultur
und Spezial und wurde in den letzten 5 Jahren insgesamt
von rund 38 200 Teilnehmern gebucht. Viele von ihnen
nahmen an mehreren Kursen und Veranstaltungen teil.
Die Teilnehmer kommen aus allen Orten des Landkreises
und manchmal auch darüber hinaus.
Das umfangreiche Angebot wird ständig weiterentwickelt und dient sowohl der Allgemeinbildung als auch
der Aneignung von spezifischen, auch berufsrelevanten, Kenntnissen. Die Unterrichtseinheiten werden vom
Einzelvortrag bis hin zum Kompaktkurs und auch als Bildungsurlaub angeboten.
Im traditionellen VHS-Betrieb hat der Bereich Sprachen
den größten Anteil. In der fachspezifischen Fort- und
Weiterbildung trägt die KVHS dazu bei, das Fachwissen
der Mitarbeiter von regionalen Unternehmen/Institutionen auf dem aktuellsten Stand zu halten und den bestehenden Kundenbedürfnissen anzupassen. Darüber hinaus werden Integrationskurse und Einbürgerungstests
durchgeführt – beides sind Voraussetzungen für Einbürgerungen.
Zunächst hatte die Einrichtung die zuvor durch die drei
Volkshochschulen der Altkreise genutzten Räume übernommen. Am Standort Wernigerode wurden im Jahr
2009 durch einen Umzug nicht nur die Erreichbarkeit,
sondern auch die Lernbedingungen entscheidend verbessert. In Quedlinburg konnte der bereits genutzte und
sehr zentral liegende Standort durch komplette Sanierung des Carl Ritter Bildungshauses aufgewertet werden.
Dafür wurde eine zeitweise „Auslagerung“ gern in Kauf
genommen. Nicht nur die Kreisvolkshochschule, sondern auch die Kreismusikschule und die Kreisbibliothek
fanden in dem im April 2011 übergebenen Bildungshaus
(Foto oben) eine neue Heimat.
111 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
Nach wie vor liegt der KVHS auch der zweite Bildungsweg
sehr am Herzen. Es ist das Ziel, in Zukunft wieder Kurse
zur Vorbereitung auf den Haupt- und Realschulabschluss
durchzuführen.
Mit attraktiven Angeboten im von der KVHS Halberstadt
übernommenen Bereich „Junge Volkshochschule“ und
durch trendgerechte Angebote in allen Bereichen versucht die KVHS, verstärkt jüngere Menschen zu erreichen.
Zur Planung und Durchführung der Kurse stehen der
KVHS heute 9 hauptamtliche Mitarbeiter (2007 waren es
11 in der VHS Harz und 5 in der KVHS Halberstadt) und ein
Pool von ca. 520 fachlich sehr gut qualifiziert und überwiegend freiberuflich tätigen Dozenten zur Verfügung.
6.7. Eigenbetrieb Kreismusikschule Harz
Die Kreismusikschule Harz entstand am 1. August 2008
durch Fusion aus den drei Kreismusikschulen der Altlandkreise Wernigerode, Quedlinburg und Halberstadt
und hat seitdem ihre Geschäftsstelle in Wernigerode. Die
Kreismusikschule Harz ist eine staatlich anerkannte Musikschule und seit 2009 nach dem Qualitätssystem Musikschule (QsM) zertifiziert. Zum 1.1.2010 wurde die Kreismusikschule Harz in einen Eigenbetrieb des Landkreises
Harz überführt. Dies trug dazu bei, dass sich die Flexibiltät innerhalb der Einrichtung erheblich steigerte.
Dank finanzieller Hilfe aus dem Konjunkturpaket II konnten 2011 in Quedlinburg und Wernigerode neue Gebäude bezogen und zeitgemäße, den Lehr- und Ausbildungsinhalten entsprechende Unterrichtsbedingungen
geschaffen werden.
Derzeit werden circa 1 511 Schüler in 1 105 Jahreswochenstunden an den drei bewährten Standorten mit
ihren 16 regionalen und über den gesamten Landkreis
Harz verbreiteten Lehrstützpunkten unterrichtet. Damit
ist die Kreismusikschule Harz die größte kommunale
Musikschule in Sachsen-Anhalt, die sich in Trägerschaft
eines Landkreises befindet. Das Mitarbeiterteam der
Schule umfasst etwa 80 Personen und besteht aus fest
angestellten Lehrkräften, freien Mitarbeitern (ca. 44 %),
Verwaltungsmitarbeitern und technischem Personal.
Als öffentliche Bildungseinrichtung in Trägerschaft des
Landkreises verbindet die Kreismusikschule in besonderer Weise außerschulische Bildung, musische Weiterbildung, sinnvolle Freizeitbeschäftigung und regionale
Kunst- und Kulturpflege.
Die Kreismusikschule Harz ist eine Bildungseinrichtung,
deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die
Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
mögliche Vorbereitung auf ein
Berufsstudium sind.
Das Angebot reicht von ElternKind-Kursen über Musikalische Früherziehung und
Grundausbildung, den vokalen- und instrumentalen
Einzel- und Gruppenunterricht bis hin zur Studienvorbereitenden Ausbildung. Musiktheorie als Ergänzungsunterricht und viele Ensemble- bzw. Gemeinschaftsmusizierangebote (Klassik bis Jazz-Rock-Pop) runden das
Ausbildungskonzept ab.
Neben der fundierten und kontinuierlichen Instrumentalund Vokalausbildung ist das aktive gemeinsame Musizieren in vielen Ensembles und Zusammenspielgruppen
eine der tragenden Säulen der musischen Bildung an der
Kreismusikschule.
Dies wird u. a. auch in der Vielzahl und Vielfalt der Veranstaltungen deutlich, die von Musikschulschülern jedes
Jahr musikalisch gestaltet und umrahmt werden. Schüler
der Kreismusikschule Harz wirken pro Kalenderjahr an
ca. 330 Veranstaltungen mit – eine stattliche Anzahl, die
zeigt, wie wichtig eine fundierte musische Bildungsarbeit
in unserer Gesellschaft ist. Denn erst wenn Musikschulen
mit ihrem Fachpersonal eine kontinuierliche Bildungsarbeit leisten können, kann daraus Kultur erwachsen und
sich so nachhaltig auf die nächsten Generationen auswirken.
Zu den alljährlichen Höhepunkten des Musikschuljahres
gehören Veranstaltungen wie das Gemeinschaftskonzert (Konzert mit dem Jugendkammerorchester und
Blechbläserensemble der Kreismusikschule sowie dem
Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode), das
„Dreiklangskonzert“ mit verschiedensten Ensemblezusammensetzungen der drei Standorte und die MusicalAufführungen in Halberstadt.
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 112
6.8. Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater
Das Nordharzer Städtebundtheater bereichert als klassisches Dreispartenhaus (Musiktheater, Ballett, Schauspiel)
mit seinen Hauptspielstätten in Halberstadt und Quedlinburg das attraktive kulturelle Angebot des Landkreises
Harz.
Die traditionsreichen Theater in Halberstadt und Quedlinburg standen 1990 vor neuen kultur- und marktpolitischen Herausforderungen. Daher wurden durch die beteiligten Altlandkreise Halberstadt und Quedlinburg und
die Städte Halberstadt und Quedlinburg 1992 die zuvor
eigenständigen Theater Quedlinburg (Schauspiel) und
Halberstadt (Musiktheater und Ballett) zu einem gemeinsamen Dreispartentheater unter einer gemeinsamen
künstlerischen und betriebswirtschaftlichen Leitung
vereint. Das Nordharzer Städtebundtheater verfügt über
feste Spielstätten in Halberstadt und Quedlinburg.
Die etwa 500 Aufführungen des Nordharzer Städtebundtheaters werden jährlich von durchschnittlich 100 000
Zuschauern besucht. Die Besucherauslastung in den
Häusern beträgt etwa 75%.
Zu den besonderen Angeboten des Theaters zählen u.
a. die Halberstädter Domfestspiele, die vom Nordharzer
Städtebundtheater in Kooperation mit der Moses Mendelssohn Akademie und dem Evangelischen Kirchspiel
Halberstadt alljährlich organisiert werden. Auch die
traditionsreichen Sommertheateraufführungen unter
freiem Himmel ziehen Jahr für Jahr eine beachtliche
Besucherzahl an und erhöhen zudem die touristische
Attraktivität der hiesigen Region.
Junge Komponisten finden durch die jährlich am Haus
stattfindende Orchesterwerkstatt eine Bühne für ihre
Werke. Diese spezifische Förderung junger Menschen ist
einzigartig in Deutschland. Durch die Zusammenarbeit
mit dem Landesmusikrat Sachsen-Anhalt wird jungen
talentierten Menschen ein fruchtbarer und praktischer
Austausch mit Musikern, Musikprofessoren und Zuschauern ermöglicht.
113 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
Darüber hinaus bietet das
Nordharzer Städtebundtheater ein umfangreiches theaterpädagogisches Angebot.
Vor allem theaterinteressierte Schüler, Lehrer und Eltern
werden angesprochen. Ein Garant für diese Arbeit stellen die Kooperationsverträge mit derzeit sieben Schulen
dar. Der Theaterjugendclub bietet jungen Menschen eine
Bühne und nimmt unter kompetenter Anleitung jährlich
am Schülertheatertreffen teil. Das Programm der Theaterpädagogik reicht von Theaterführungen über Schulbesuche und Premierenklassen bis hin zu Theatergesprächen.
Hier gibt es Raum für Kinder- und Jugendtheatergruppen
der Region, um ihre Inszenierungen aufzuführen und zu
vergleichen.
Das Nordharzer Städtebundtheater hat sich für die Bürger der Harzregion zu einem Aushängeschild mit überregionaler Ausstrahlungskraft entwickelt und ist fester
Bestandteil des kulturellen Angebotes im Landkreis. Dennoch steht das Theater mit seinen 179 Mitarbeitern angesichts der mehr als angespannten finanziellen Lage vor
weiteren Veränderungen. So werden gegenwärtig verschiedene Möglichkeiten der Kooperation, Fusion, aber
auch ein Rechtsformwechsel mit den vor Ort handelnden
Akteuren auf ihre Machbarkeit hin untersucht.
Dass das Theater auch weiterhin auf die Unterstützung
der Bürgerinnen und Bürger zählen kann, zeigen viele
Aktionen vor Ort. Dazu zählt u. a. die auch eine Initiative aus der regionalen Wirtschaft, die „Kultur-Aktie“, durch
deren Erwerb interessierte Bürger und Bürgerinnen symbolisch Anteil an ihrem Theater im Harz nehmen und es
finanziell unterstützen können.
Auch künftig wird das Nordharzer Städtebundtheater
seinen existentiellen kulturpolitischen Auftrag ernst nehmen und damit bildungspolitische sowie identitätsstiftende Funktionen und Verantwortung für die Harzregion
wahrnehmen.
6.9. Philharmonisches Kammerorchester
Wernigerode GmbH
Mit einem facettenreichen Programmrepertoire und
jährlich über 100 Konzert- und Opernaufführungen in
und außerhalb Wernigerodes prägt das Philharmonische
Kammerorchester Wernigerode (PKOW) das Musik- und
Kulturleben im Landkreis und darüber hinaus.
Gesellschafter der 1994 gegründeten GmbH sind neben
dem damaligen Landkreis Wernigerode und heutigen
Landkreis Harz die Stadt Wernigerode und der Förderverein des Kammerorchesters. Die mit der Gründung begonnene Neustrukturierung und konzeptionelle Modernisierung des Orchesters konnte in den zurückliegenden
Jahren zielgerichtet weitergeführt werden. Das zeigt sich
sowohl in einer kontinuierlichen Erweiterung des Repertoires als auch in der Öffnung des Orchesters für alternative Konzertprogramme und Veranstaltungsformen.
Die 22 Musikerinnen und Musiker des Philharmonischen
Kammerorchesters haben durch ausgeprägte Spiel- und
Innovationsfreude dazu beigetragen, dass das Orchester zunehmend an überregionaler Resonanz gewinnen
konnte.
Die bewährten klassischen Konzertprogramme in Wernigerode und Umgebung werden regelmäßig durch Auftritte mit renommierten Chören, durch Konzerte mit Kantoreien, Uraufführungen zeitgenössischer Werke sowie
Filmmusik-, Erlebnis- und Silvesterkonzerte ergänzt.
Ein besonderes „Aushängeschild“ für die Leistungskraft
und Spielfreude des Orchester sind die alljährlich stattfindenden Wernigeröder Schlossfestspiele, die zu den
herausragenden kulturellen Höhepunkten zählen.
Innovative Akzente im klassischen Konzertprogramm
setzt das Philharmonische Kammerorchester darüber hinaus mit seinen Crossover-Projekten (»callsic meets jazz«,
Schlossfestspiele Wernigerode
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»music forever«), durch die etablierte Kunstgenres wie
Soul, Jazz, Funk und Klassik provokativ miteinander kombiniert werden.
Mit besonderer Aufmerksamkeit widmet sich das PKOW
der Vermittlung von Musik für das junge Publikum. Zu
den Angeboten zählen speziell für Kinder und Jugendliche ausgerichtete musikalische Themenreihen (Schulund Kindergartenkonzerte im Rahmen des Projekts
»Hergehört!«, Familienkonzerte, das jährliche Gemeinschaftskonzert mit der Kreismusikschule Harz). Sein musikpädagogisches Anliegen ergänzt das PKOW durch die
Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Rahmen
des Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt sowie durch die
Abschlusskonzerte der Probenwochen der Dirigierstudenten der Berliner Universität der Künste.
Zu den vom Orchester initiierten erfolgreichen Projekten
gehört auch das aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums der
deutschen Wiedervereinigung entstandene »Orchester
Deutsche Einheit«, das junge Musiker aus den Landesjugendorchestern Deutschlands mit den Stamm-Musikern
des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode
zu einem Klangkörper zusammenführt.
Jenseits der regulären Konzertprogramme laden mehrere kleine Formationen des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode mit ihren anlassbezogenen
Arrangements zu Entdeckungsreisen in die verschiedenartigsten Klangwelten ein. Mit seinen Kammer-, Salon-,
Streich- und Swingensembles sorgt das PKOW somit
dafür, dass zwischen klassischer und zeitgenössischer
Musik, zwischen ernsten Klängen und unterhaltsamen
Rhythmen so gut wie keine musikalischen Wünsche bei
seinem Publikum unberücksichtigt bleiben.
Foto: Fokus/Fotostudio
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 114
6.10. Brockenhaus GmbH
Der Brocken zieht nicht nur als höchster Harzgipfel, mystischer Berg, einmaliges Biotop und Herz des Nationalparks Harz sondern auch als Symbol deutscher Teilung
und Wiedervereinigung jährlich über eine Million Besucher in seinen Bann.
Um den Wissensdurst vieler Besucher zu den verschiedenen Themen des Berges zu stillen, hatte das Harzmuseum in Wernigerode - seinerzeit noch in Trägerschaft des
Landkreises Wernigerode - 1991 in einer Abhörkuppel
auf dem Gipfel eine Außenstelle eingerichtet.
Die „Gesellschaft zur Förderung des Nationalparkgedankens“ übernahm das Brockenmuseum, als der Kreis 1992
das Harzmuseum an die Stadt Wernigerode übergab. Im
folgenden Jahr zog die Ausstellung in die „Brockenmoschee“ um. Dieses ehemalige Abhörgebäude wurde seit
1991 unter anderem vom Nationalpark Hochharz genutzt
und sollte zu dessen Informationszentrum werden.
Ein Umbau verwandelte die Trutzburg mit Kuppel zum
modernen und offenen Aushängeschild des Nationalparks.
Außerdem gründeten das Land Sachsen-Anhalt, der
damalige Kreis und die Kreissparkasse Wernigerode die
Brockenhaus GmbH als Betreiber für das mit dem Umbau
entstehende Brockenhaus. Darüber hinaus soll sie weitere Informationsstellen des Nationalparks ausgestalten
und betreiben.
115 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
Die Ausstellung im neuen Brockenhaus sollte so einzigartig werden wie der Berg selbst – und sie wurde es: das
Anliegen des Nationalparks und die wichtigsten kulturhistorischen, geographischen und politischen Besonderheiten macht sie für den Besucher im wahrsten Sinne
des Worts „begreifbar“. Interessierte können Klappen und
Schubladen öffnen, um den Themen auf den Grund zu
gehen. Knopfdrücke oder Blicke ins Mikroskop machen
dem normalen Auge Verborgenes sichtbar.
In der Kuppel schließlich können die Besucher die Reste
der Stasi-Abhörtechnik am Originalstandplatz betrachten und sich dann auf der Aussichtsplattform wieder den
Elementen des Berges stellen.
Neben der vielseitigen Ausstellung und den Funktionsräumen für die Nationalparkranger sowie für die Bergwacht befindet sich eine gemütliche Caféteria im Gebäude, die es den Besuchern ermöglicht, sich nach dem
Besuch der Ausstellung zu entspannen und den Ausblick
zu genießen.
Darüber hinaus betreibt die Brockenhaus GmbH seit Juni
2011 in Kooperation mit dem Nationalpark Harz das neu
eröffnete Nationalparkerlebniszentrum HohneHof in
Drei-Annen-Hohne. Neben dem originären Naturerlebnis
werden hier Kindern, Eltern und Großeltern spielerisch
die verschiedenen Themenbereiche des Nationalparks
vermittelt. Bei Kaffee und Kuchen können die Familien
die Schönheiten der Natur rund um den HohneHof auf
sich wirken lassen.
Bereich Ver- und Entsorgung
6.11. Entsorgungswirtschaft des
Landkreises Harz AöR
Die enwi wurde mit der Auflösung des Abfallzweckverbandes Nordharz im Jahr 2008 gegründet. Träger dieses
Unternehmens ist der Landkreis Harz, wobei die Bezeichnung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) die privatrechtliche Betriebsführung mit einer öffentlichen Einrichtung
verbindet. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes, der die enwi leitet, und trifft Beschlüsse in wichtigen Angelegenheiten (z.B. bei Satzungen oder Wirt­schaftsplänen).
Die enwi erfüllt folgende Aufgaben und Leistungen:
Sammeln, Befördern, Verwerten und Entsorgen von
Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sperrmüll (inklusive Altholz) sowie Altpapier,
 Sammlung von Weihnachtsbäumen,
 Sammlung von Baum- und Strauchschnitt,
 Abholen von elektrischen Haushaltsgeräten,
 Annahme von Schadstoffen am Schadstoffmobil,
Annahme von Wertstoffen und Abfällen auf den acht
Wertstoffhöfen,
 Annahme von Asbest und Mineralwolle.
Um diese Entsorgungsleistungen zu realisieren, arbeitet
die enwi mit 12 Vertragspartnern zusammen.
Folgende Grundziele stehen im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit:
die dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im gesamten Landkreis Harz,
eine hohe Zuverlässigkeit bei der Entsorgung am
Grundstück,
ein ausgewogenes Verhältnis von Bedarfsdeckung
und Gebührenhöhe,
 hohe Entscheidungstransparenz und
eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimale Nutzung des Verwertungspotentials von Abfällen.
Für die Finanzierung der Leistungen werden Gebühren
erhoben. Die Gebühren setzen sich aus einer Personengrundgebühr, aus Entleerungsgebühren für Hausmüllbehälter und aus Leistungsgebühren zusammen.
Insgesamt wurden durch die enwi im Jahr 2011 knapp
82 200 Tonnen Abfall, die ausschließlich aus dem Landkreis Harz stammen, entsorgt. Davon konnten über 29 000
Tonnen (mehr als 1/3) verwertet werden. Altpapier, Metallschrott, Baum- und Strauchschnitt, Grünschnitt wurden stofflich und Altholz aus der Sperrmüllsammlung
energetisch verwertet.
Der eingesammelte Haus- und Sperrmüll wird, mit Ausnahme von Altholz aus Sperrmüll, zur thermischen Behandlung in die thermische Restabfallbehandlungsanlage „Buschhaus“ bei Helmstedt transportiert. Mit der bei
der Abfallbeseitigung gewonnenen Energie könnte beispielsweise das Stadtgebiet Quedlinburg ein Jahr lang
mit Strom versorgt werden.
Die Bilanz der letzten Jahre zeigt, dass die zuverlässigen
Leistungsangebote der enwi die Wünsche und Bedürfnisse der Einwohner und Unternehmen des Landkreises
Harz voll und ganz decken.
Eingesammelte Abfallmengen von 2009 bis 2011
45.000
40.000
Menge in Mg/a
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2009
2010
2011
Jahr
Haus- und Gewerbemüll
Sperrmüll (inklusive Altholz)
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Grünschnitt
Altpapier
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 116
6.12. Abfallwirtschaft Nordharz GmbH
Die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH ist ein mittelständiges Entsorgungsunternehmen, das bereits 1991 als
gemeinsames Unternehmen des damaligen Landkreises
Wernigerode und der Firma REMONDIS entstand. Nach
der Fusion mit der Abfallwirtschaft Quedlinburg im Jahr
1996 entstand der Firmenname Abfallwirtschaft Nordharz GmbH.
Das Unternehmen gehört zu den ersten PPP-Gesellschaften (Public Private Partnership) der Region. Durch die Beteiligung der Firma REMONDIS, die im Bereich der Kreislaufwirtschaft über große Erfahrungen verfügt, kann
jederzeit vom aktuellen technischen und logistischen
Know-how des international tätigen Unternehmens profitiert werden. Der Betrieb ist zertifiziert als Entsorgungsfachbetrieb und nach DIN EN ISO 9001:2008.
Gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft, der Nordharz
Entsorgung GmbH, ist das Unternehmen ein kompetenter Dienstleister in den Bereichen Sammlung, Sortierung,
Umschlag, Aufbereitung sowie Verwertung von Abfällen
und Wertstoffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wernigerode, im Ortsteil Reddeber. Der Firmensitz ist zugleich
Arbeitsstelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Derzeit sind im Unternehmen 110 gewerbliche Mitarbeiter, 20 Angestellte und 4 Auszubildende beschäftigt.
Die Mitarbeiter sind täglich mit rund 80 Fahrzeugen im
Einsatz, um zuverlässig die Dienstleistungsaufträge für
Kommunen und Gewerbebetriebe sowie private Haushalte zu erfüllen.
Im Auftrag der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) erfüllt die Nordharz Entsorgung
117 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Haus- und
Sperrmüllsammlung, Erfassung von Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäumen sowie Altpapier bei den
rund 232 000 Einwohnern des Landkreises Harz. Darüber
hinaus ist das Unternehmen auch in den benachbarten
Landkreisen in unterschiedlichen Bereichen tätig, so dass
das Entsorgungsgebiet insgesamt etwa 640 000 Einwohner umfasst.
Neben der Erfüllung von kommunalen Entsorgungsaufträgen gehört die Sammlung von Pappe, Papier,
Glas sowie Leichtverpackungen für die Duale System
Deutschland GmbH zu den wesentlichen Aufgaben. Das
Unternehmen betreibt einen Containerdienst, eine Umschlagsanlage für kommunale und gewerbliche Abfälle
und Wertstoffe sowie zur Aufbereitung von Altholz, eine
Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen sowie einen
Recyclinghof für Kleinanlieferer.
Die Abfallwirtschaft Nordharz ist als Dienstleister nicht
nur für Kommunen, sondern auch für Auftraggeber aus
Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen
sowie Handwerks- und Gewerbebetrieben tätig. In Zusammenarbeit mit diesen Kunden werden verschiedenste Konzepte erarbeitet, deren optimale Erfüllung durch
das Unternehmen gewährleistet wird.
Als Bindeglied zwischen den Abfallerzeugern und dem
Recyclingprozess schließt das Unternehmen Stoffkreisläufe im Interesse der Umwelt und erfüllt so auf diese
Weise im Interesse einer modernen Kreislaufwirtschaft
gleichzeitig eine wesentliche Forderung der aktuellen
Politik.
Bereich Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung
6.13.Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
Seit Jahresbeginn 2011 ist der Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz, kurz
KoBa, für das gesamte Gebiet des Harzkreises als SGB
II-Grundsicherungsträger tätig. Das im Altlandkreis Wernigerode seit 2005 praktizierte Modell der kommunalen
Trägerschaft wurde auf die Altlandkreise Quedlinburg
und Halberstadt übertragen. Die Wernigeröder KoBa fusionierte zum 1. Januar 2011 mit den Argen Quedlinburg
und Halberstadt zum gemeinsamen Jobcenter. Seitdem
betreut die KoBa mit insgesamt 420 Mitarbeitern an den
Standorten Wernigerode, Quedlinburg und Halberstadt
sowie einer Außenstelle in Blankenburg knapp 28 000
Bürgerinnen und Bürger.
Bereits im Jahr 2006 hatten sich die damaligen Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie die
Stadt Falkenstein zur kommunalen Aufgabenträgerschaft
des SGB II bekannt.
Mit der Bildung des neuen Großkreises 2007 verblieben
die Aufgaben der Grundsicherung jedoch zunächst bei
den drei Trägern der alten Landkreise, bis eine Gesetzesänderung im Jahr 2010 bundesweit die Anpassung der
kommunalen Trägerschaft nach Kreisgebietsreformen
für frühestens 2011 ermöglichte.
und Vermittlung im ständigen Kontakt mit den Arbeitgebern der Region. Die regelmäßige Zusammenstellung
aktueller Jobangebote und die aktive Suche nach passenden Stellen für die bei der KoBa gelisteten Bewerber
gehören ebenso zu seinen Aufgaben, wie die Beratung
von Unternehmen bei der Personalplanung oder die Organisation von Jobmessen.
Mit einer aktiven Stellenakquise und dem gezielten Einsatz der jeweils von der Politik zur Verfügung gestellten
Förderinstrumente begegnet die KoBa Konjunktur- und
Arbeitsmarktschwankungen. Mit der Einführung des Beschäftigungszuschusses in 2008, den Möglichkeiten der
Freien Förderung und des Vermittlungsbudgets ab 2009,
der Perspektive 50plus und der Bürgerarbeit ab 2010
sowie mit Zeitarbeitsmessen und Bildungspaket 2011
konnte man für zahlreiche Betroffene neue Chancen
schaffen.
Neben dem Kerngeschäft, der Vermittlung in den ersten
Arbeitsmarkt, nutzte die KoBa in den letzten Jahren immer wieder auch geförderte Programme des 2. Arbeitsmarktes. Einige Beispiele sollen hier aufgeführt werden:
Eine Fusion solchen Ausmaßes in Kombination mit einer
kompletten technischen Umstellung und einer in den
Übergangszeitraum fallenden Gesetzesreform brachte
einige Schwierigkeiten mit sich. Fast 12 000 Datensätze
wurden, weil technisch nicht anders möglich, in wenigen
Monaten per Hand von den ehemaligen Argen Halberstadt und Quedlinburg in das System der KoBa übernommen. Über 300 Mitarbeiter wechselten von den beiden
Argen zur KoBa. Im März 2011 erfolgte erstmals die Auszahlung der SGB II-Leistungen für alle Bedarfsgemeinschaften des Landkreises durch das neue Jobcenter. Trotz
einiger Widrigkeiten und auch dank intensiver Mehr- und
Samstagsarbeit der KoBa-Mitarbeiter ist der landkreisweite Zusammenschluss jedoch in weiten Teilen gut gelungen.
Im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi konnten von 2008 bis 2009 153 langzeitarbeitslose
Menschen in wettbewerbsneutrale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten vorrangig bei Kommunen vermittelt werden.
Nach dem Auslaufen dieses Programms beteiligte sich die Wernigeröder KoBa 2010 erfolgreich am
Wettbewerbsverfahren zur Bürgerarbeit. Über 800
Arbeitslose in den strukturschwachen Gebieten des
Oberharzes und in Blankenburg wurden durch Coachings und Trainingsmaßnahmen intensiv gefördert.
148 von ihnen konnten anschließend direkt in eine
reguläre Arbeit vermittelt werden. Insgesamt wurden
141 zusätzliche Stellen geschaffen, die Langzeitarbeitslosen über drei Jahre die Chance geben, sich im
Arbeitsleben zu beweisen und wichtige Kontakte zu
knüpfen.
An der von Beginn der Geschäftstätigkeit verfolgten
Zielstellung, eine zufriedenstellende Dienstleistung der
Grundsicherung aus einer Hand zu erbringen, arbeitete
die KoBa auch in den vergangenen Jahren konsequent
weiter. Die grundlegenden Strukturen des Kommunalen
Eigenbetriebs wurden in dieser Zeit ausgebaut und den
jeweiligen Entwicklungen angepasst.
Neben der Unterstützung Langzeitarbeitsloser auf dem
Weg zurück in den Arbeitsmarkt war und ist ein weiterer Schwerpunkt der KoBa die präventive Unterstützung
junger Menschen auf dem Weg in eine unabhängige und
selbstbestimmte Zukunft. Auch in diesem Bereich konnte
die KoBa in den letzten Jahren wichtige Strukturen in der
Region etablieren. Dazu zählen
Der Arbeitgeberservice der KoBa ist seit 2011 landkreisweit tätig und als Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt
das Jugendförderprogramm „Integration durch
Austausch (IdA)“, das seit 2009 166 Jugendlichen
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 118
aus dem Harzkreis und Salzlandkreis die Teilnahme an
einem mehrmonatigen Praktikum in Österreich oder
England ermöglichte. 56% der Teilnehmer des bei der
Akademie Überlingen angesiedelten Projektes starteten nach dem Praktikum mit einer Ausbildung oder
am neuen Arbeitsplatz in das Berufsleben,
die Produktionsschule „STABIL“, die ebenfalls unter
Trägerschaft der Akademie Überlingen seit 2009 Jugendlichen ohne Schulabschluss, Ausbildungsplatz
oder nach dem Abbruch der Ausbildung sozialpädagogische Unterstützung beim Erreichen der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit bietet,
die „Kompetenzagentur Harz“, die seit 2011 unter
Trägerschaft der KoBa im gesamten Landkreis tätig
ist. Sie bietet Jugendlichen im Alter bis 25 Jahren und
deren Familien Unterstützung und Lösungen bei Problemen an, die zu Schulverweigerung oder Ausbildungsabbrüchen führen und den Übergang von der
Schule in den Beruf erschweren.
Bei den Ausschreibungen für diese drei Jugendprojekte und zahlreiche weitere Förderprogramme konnte
die KoBa auf die fachkundige Hilfe des Projektbüros
ZukunftHarz in Wernigerode setzen. Die Mitarbeiter
entwickelten von 2006 bis 2010 zahlreiche Projektideen, holten Fördergelder in die Region und gewannen
Ausschreibungen für regionale Träger. Sie begleiteten
Leuchtturmprojekte wie die „Harzer Wandernadel“ oder
den Miniaturenpark Kleiner Harz im Auftrag der KoBa
auf dem Weg zum Erfolg und unterstützten den Wernigeröder Grundsicherungsträger bei der Entwicklung
zahlreicher weiterer Konzepte.
119 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
Auf gebündelte Kompetenz und Kooperationen setzte der Eigenbetrieb auch beim 2011 gestarteten Bildungspaket. Ein eigens zusammengestelltes Team von
Mitarbeitern bearbeitet seit dem Start der Hilfen für einkommensschwache Familien alle Anträge zentral und informiert zahlreiche Netzwerkpartner und Multiplikatoren
im Landkreis über die verschiedenen Unterstützungsmodalitäten.
Um noch mehr Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle
Freizeitgestaltung zu ermöglichen, setzt die KoBa bei der
bisher nur zu 9% in Anspruch genommenen Unterstützung bei Vereinsmitgliedschaften auf die enge Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren wie dem KreisSportBund Harz oder der Initiative „Jedem Kind sein Verein“
des Kreis-Kinder- und Jugendrings. Mehr als 10 000 bewilligte Anträge im ersten Jahr nach der Einführung des
Bildungspaketes sind ein guter Anfang, aber hier sieht
die KoBa bei der Förderung der Jüngsten durchaus noch
Potentiale, auch im Sinne der Prävention.
Das Motto „Chancen schaffen“ durch Fördern und Fordern verfolgt die KoBa auch als landkreisweiter Grundsicherungsträger in vielfältigen Bereichen nachdrücklich weiter. Seine intensive Vernetzung in der Region
und die Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren der
Arbeitswelt werden dem Eigenbetrieb auch in Zukunft
helfen, Menschen bei der Schaffung einer eigenen Existenzgrundlage zu unterstützen. Insgesamt sieht sich das
Jobcenter für den Landkreis Harz dabei auf einem guten
Weg, im Sinne der Arbeitssuchenden jedoch auch immer
mit dem Anspruch, noch besser zu werden.
6.14. Harz Aktiengesellschaft –
Initiative Wachstumsregion
Die Harz AG Initiative Wachstumsregion wurde 2003 als
Wernigerode AG auf gemeinschaftlicher Initiative von
Unternehmen aus dem ehemaligen Landkreis Wernigerode sowie öffentlichen Eichrichtungen und Institutionen gegründet.
Ziel der Gründung als Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 305 000 Euro war und ist es, die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises zu beschleunigen.
Mit der Kreisgebietsreform 2007 und der Fusion der Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zum
Landkreis Harz wurde die Wernigerode AG zur Harz AG
umfirmiert. Im Zuge der Umfirmierung wurde das Aktienkapital auf 375 000 Euro aufgestockt. Unter den derzeit
58 Aktionären befinden sich heute auch Unternehmen
und Einrichtungen aus den ehemaligen Altlandkreisen
Halberstadt und Quedlinburg. Die Harz AG praktiziert
eine professionelle Wirtschaftsförderung für den gesamten Landkreis Harz.
Die AG arbeitet überwiegend projektorientiert, während
das Tagesgeschäft der Wirtschaftsförderung vereinbarungsgemäß durch die übrigen Strukturen der Wirtschaftsförderung des Landkreises und der Städte abgedeckt wird.
In Übereinstimmung mit den wirtschaftlichen Schwerpunkten des Landkreises Harz ist das Projektgeschäft auf
folgende Arbeitsbereiche fokussiert:
1. Standortentwicklung
Die Standortentwicklung ist der Fahrplan für die Zukunft.
Ziel der Harz AG in der modernen Standortentwicklung
sind die Sicherung und der Ausbau der Wirtschaftskraft
des Landkreises Harz durch optimales Flächenmanagement, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie
einer positiven Ansiedlungspolitik. Sie berücksichtigt die
Ansprüche aus Politik und Verwaltung und die Anforderungen der Unternehmenswelt gleichermaßen.
Folgende Leistungen werden im Kompetenzfeld Standortentwicklung angeboten:
 Ansiedlung von A-Z
 Standortmarketing
 Tourismus / Touristische Produktentwicklung
 Industrie- und Gewerbeflächenvermarktung
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht




Gesundheitswirtschaft
Förderberatung und Finanzierungen
Fachkräftesicherung
Innovation- und Technologietransfer
2. Fachkräftesicherung
Niemals zuvor hatte die Region so große Schwierigkeiten,
offene Stellen zu besetzen. Damit wird der Fachkräfteengpass für die hiesige Wirtschaft zu einem zunehmenden Wachstumshemmnis. Fachkräftesicherung ist eine
Herausforderung mit vielen Facetten. Demografische
Aspekte spielen ebenso eine Rolle wie die Qualifikation
der zur Verfügung stehenden Fachkräfte oder die Anwerbung von Mitarbeitern aus anderen Ländern oder Regionen. Die Harz AG setzt für eine nachhaltige Fachkräftesicherung an verschiedenen Stellen an:
 Evaluation
 Fördermittel/Finanzierung
 Personalmanagement / -entwicklung
3. Innovation- und Technologietransfer
Die Harz AG fördert insbesondere Vorhaben der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung, neue Technologien sowie den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft.
In diesem Rahmen unterstützt die AG den Erwerb von
Schlüsselqualifikationen, den Auf- und Ausbau von Informations-, Kommunikations- und Kooperationsnetzwerken, den Know-how-Transfer zwischen Theorie und
Praxis sowie zwischen öffentlichem und privatem Sektor.
Sie begleitet ganzheitlich betriebliche Innovationsvorhaben - von der strukturierten Erstberatung bis hin zur
Nachbetreuung.
Projekte wie z.B. die HarzCard, eine touristische All inklusiv Card mit rund 140 Leistungsträgern, und das Harzer
Urlaubsticket HATIX zeugen von einer ausgeprägten und
erfolgreichen Netzwerkarbeit.
Das Projekt „Schritt für Schritt in die Zukunft – Ausbildungsbausteine für den Harz“, finanziert aus Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem
Europäischen Sozialfond der Europäischen Union, dient
der Erprobung bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine in 12 Ausbildungsberufen.
Mit den aktuellen Projekten „Sanfte Mobilität“ und „Gesundheitswirtschaft“ greift die AG aktuell Themen auf,
die auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises Harz und seiner Unternehmen sichern helfen werden.
Einen überaus beachtenswerten Beitrag leistet auch die
2005 gegründete 100%ige Tochter Pro Arbeit GmbH zur
Beschäftigungssicherung. Das Zeitarbeitsunternehmen
mit z. T. mehr als 250 Beschäftigten ist ein verlässlicher
Dienstleister überwiegend regionaler Unternehmen.
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 120
6.15. Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH
Die 1991 gegründete Arbeitsförderungsgesellschaft bündelt vielfältige Beschäftigungsprojekte im Rahmen von
geförderten Maßnahmen nach dem SGB III und dem SGB
II in den Bereichen
 Landschaftspflege und -gestaltung,
 Streuobstwiesenerhaltung,
 Gestaltung der touristischen Infrastruktur,
Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer/ Teilnehmer
nach dem Landesprogramm „Aktiv zur Rente“,
Maßnahmen nach dem Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ sowohl in Eigenregie als auch in Geschäftsbesorgung
Dabei liegt seit 1992 der Schwerpunkt auf Maßnahmen
im Bereich der Landschaftspflege und -erhaltung, die der
Verbesserung der touristischen Infrastruktur dienen. Sie
umfassen vorwiegend die Sanierung von Wegen, Plätzen
und Raststätten im Umfeld der Kommunen und dienen
damit einer bewussten Besucherlenkung.
Daneben werden Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen im Landkreis, insbesondere im Harzvorland,
durchgeführt, um das typische Landschaftsbild zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird seit August 2009 an
der Gestaltung eines Streuobstwiesenmuseums gearbeitet, dessen Betreibung nach Fertigstellung ab August
2012 ebenfalls auf dem Plan steht.
Die AFG Harz kann auf Kompetenzen und Kenntnisse
der beschäftigungspolitischen Situation vor Ort zurückgreifen und diese im Interesse der in ihren Projekten Beschäftigten zielgerichtet umsetzen. Sie nutzt diese zur
Schaffung weiterer Möglichkeiten, um den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen neue nachhaltige Perspektiven zu eröffnen.
Dadurch entwickelte sich die Gesellschaft zunehmend
und gewollt zu einem Dienstleister für die Kommunen
bei der Beschäftigung von konkreten Zielgruppen langzeitarbeitsloser Menschen.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2011:
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2011:
350
300
250
200
Arbeitnehmer/Teilnehmer in AGH
150
100
50
0
2007
2008
2009
2010
Seit September 2004 werden Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in den genannten Tätigkeitsbereichen erfolgreich beschäftigt. Im
Berichtszeitraum konnten insgesamt 1 214 Teilnehmer
von diesen Maßnahmen profitieren. Im Vordergrund stehen dabei Beschäftigungsinhalte mit nachhaltiger Wirkung für die Kommunen, den Harzklub e. V. mit seinen
Zweigvereinen und die Tourismuseinrichtungen.
In den vergangenen Jahren ist die AFG Harz mbH mehrfach als Partner für fortzuführende Maßnahmen anderer
Träger eingetreten, nach dem diese ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben. Hier hat sich die AFG Harz mbH als
verlässlichern Partner für die jeweiligen Förderer erwiesen. Ein Beispiel dafür ist die Betreibung des Besucherbergwerkes „Drei Kronen & Ehrt“ in Kooperation mit dem
Schaubergwerk Büchenberg.
Im August 2011 startete in der AFG Harz das erste Projekt nach dem Bundesprogramm zur Bürgerarbeit. Bis
zum Mai 2012 begannen insgesamt 6 Projekte nach die-
121 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
2011
sem Programm mit 12 Arbeitnehmern und ein weiteres
Projekt wird in Geschäftsbesorgung für den Kultur- und
Heimatverein Benneckenstein betreut und abgerechnet.
Diese Projekte haben folgende Inhalte:
Helfer bei Ernährungs- und Gesundheitsprogrammen
sowie Unterstützung im Naturschutz
Helfer bei der Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen im Bereich des Jugendklubs Wienrode
Helfer bei der Förderung von Heimatforschung im Bereich des Harzklubzweigvereins Rübeland
Unterstützung der Harzklubzweigvereine bei der Erhaltung der touristischen Wanderinfrastruktur im Kontext
mit dem Deutschen Wandertag 2014 im Harz
Helfer bei der Erhaltung und Sicherung bergbaulicher
Traditionen und Relikte
Helfer bei der Entwicklung von Angeboten der Umweltbildung, insbesondere für Kinder, im Streuobstmuseum zwischen Silstedt und Derenburg
Helfer bei der Um- und Neugestaltung des Heimatmuseums
Im Rahmen einer von der KoBa und dem Land geförderten „Aktiv zur Rente - Maßnahme“ wurde u. a. ein nur
noch teilweise erhaltener Erlebnisweg am Rohrteich in
Drübeck in den vergangenen 2 Jahren komplett saniert
und barrierefrei ausgebaut. Moderne Infotafeln zu Fauna
und Flora, robuste Sitzbänke und bunte Erlebnisspielgeräte bieten Wissen, Spaß und Erholung für die ganze
Familie.
Zwei neue Brücken ermöglichen die Umrundung des Teiches auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Ebenfalls im Rahmen des Landesprogramms „Aktiv zur
Rente“ wird seit dem 1.4.2011 das alte Sägewerk der Elbingeröder Familie Ehrt zu einem Schausägewerk entwickelt. Nach Fertigstellung des Projektes im März 2014
wird auch hier die Betreibung durch die AFG Harz mbH
angestrebt.
Auch bei der Vermarktung der Rübelandbahn bringt sich
die AFG Harz mbH ein. Angestrebt wird die Vernetzung
touristischer Attraktionen der gesamten Tourismusregion, bei denen die AFG Harz mbH ein Partner sein kann
und will.
Bei der Übergabe eines Rundwanderweges am Rohrteich konnten Bürgermeister Denis Loeffke, Gudrun Mehnert von der
Arbeitsförderungsgesellschaft und Monika Reuschel von der KoBa auch die neu aufgebauten Erlebnisspielgeräte testen.
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Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 122
6.16. Innovations- und Gründerzentrum
im Landkreis Harz GmbH
Eine wesentliche Aufgabe der Gesellschaft liegt im Betreiben des Innovations- und Gründerzentrums Wernigerode, einschließlich der Außenstelle Blankenburg.
Das besondere Augenmerk in der Arbeit des Innovations- und Gründerzentrums richtet sich unvermindert
auf das Existenzgründungsgeschehen in der Region. Aufgrund des zunehmenden Erfahrungsschatzes spielt die
Gesellschaft im Harzkreis weiterhin eine zentrale Rolle im
Existenzgründungsgeschehen. In der Vorgründungsphase, während der Gründung der Unternehmen und auch
in der Nachgründungsphase stehen die Mitarbeiter als
kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Inte­resse steht. Der wirtschaftsfördernde Charakter der
Arbeit der Gesellschaft im Hinblick auf den Betrieb des
Innovations- und Gründerzentrums wird somit uneingeschränkt und zielstrebig fortgesetzt.
Die sehr gute Mietauslastung der Gebäude (im Bild der
Wernigeröder Standort) und die vielfältige Projektarbeit
haben dazu geführt, dass sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft in den letzten Jahren weitgehend
stabilisiert hat.
Im innovativen Bereich arbeitet die Gesellschaft eng mit
der Hochschule Harz und deren Aninstituten zusammen.
Es gibt eine vielfältige Arbeit an gemeinsamen Projekten.
Für Unternehmen der Region setzt die Gesellschaft Projekte im Bereich Wissens- und Technologietransfer um.
Die Gesellschaft ist ebenfalls Projektträgerin des NEMOProjektes „POF LAB“ (POF - Polymer Optical Fibre). Neben
der Entwicklung von Kooperationen, gemeinsamen Produkten und der Vorbereitung von weiteren Forschungsund Entwicklungsthemen für die Netzwerkpartner wurde
im Innovations- und Gründerzentrum das Versuchslabor
zur Nutzung für Demonstrations- und Schulungszwecke
weiterentwickelt.
Aufgrund des hohen Beratungsbedarfs für Existenzgründer im Harzkreis werden drei ego.-Piloten für die
Regionen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode
eingesetzt. Das Innovations- und Gründerzentrum ist
Trägergesellschaft für diese ego.-Piloten. Die Eigenanteile werden durch den Landkreis Harz getragen. Die Gesellschaft fungiert hier aber nicht nur als Arbeitgeber, sondern ist auch für die Koordinierung der Zusammenarbeit
zwischen den ego.-Piloten selbst und deren praktische
Qualifizierung zuständig.
Der durch die Gesellschaft entwickelte Qualitätsstandard
- sowohl hinsichtlich der Wissensvermittlung als auch bei
der Beurteilung der Eignung der Existenzgründer und
der Tragfähigkeit der Vorhaben - erfährt durch die Agentur für Arbeit Anerkennung und Wertschätzung. Mit den
gründungsrelevanten Behörden, den gewerblichen Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und den berufsständischen Vereinigungen hat die Gesellschaft in den letzten
Jahren eine sehr enge Zusammenarbeit aufgebaut.
Als Maßnahmeträger für den Harzkreis ist das Innovations- und Gründerzentrum für die Umsetzung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an
Personen zur Gründung einer selbständigen Existenz, zur
Qualifizierung und Begleitung während der Selbständigkeit“ verantwortlich. Mit Stand Dezember 2011 können
284 Teilnehmer in 18 Grundkursen und 4 Zusatzqualifizierungskursen verzeichnet werden. Damit zählt das Innovations- und Gründerzentrum weiterhin zu den erfolgreichsten Projektträgern im landesweiten Vergleich.
Hinzu kommt eine breit gefächerte Projektarbeit bzw.
Projektträgerschaft, welche thematisch auf die oben genannten Geschäftsfelder sowie auf innovative Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ausgerichtet ist und überwiegend im öffentlichen
123 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
In der 2. Verlängerungsphase des Regionalmanagements
Harz werden derzeit die Themenbereiche „Breitbandmodellregion Harz“, „touristische Projektentwicklung“ und
„regionale Konzeptentwicklung“ bis zum 31.08.2013 begleitet und koordiniert. Als Regionalmanager gehört die
Koordinierung des Förderinstrumentes Regionalbudget
ebenfalls zu den Aufgaben der Gesellschaft.
Das wirtschaftliche Betreiben und die Weiterentwicklung
des touristischen Internetportals www.harztourist.de als
wesentliches Produkt des Servicebüros Harz ist ein weiterer Schwerpunkt der unternehmerischen Aktivitäten der
Gesellschaft. Eine besondere Bedeutung hat diese touristische Internetplattform für die Erprobung von internetbasierten Produkten und Dienstleistungen und für die
Initiierung von innovativen Projektideen im touristischen
Bereich. Die Besucherzahl liegt im Durchschnitt zwischen
1,25 und 1,35 Mio. Besuchern im Jahr. Die Unternehmensdatenbank www.unternehmen-harz.de dient ebenfalls
wirtschaftsfördernden Zwecken. Für Unternehmen und
insbesondere für Existenzgründer der Region ist sie eine
gute Möglichkeit, sich zu präsentieren. Eine Ausweitung
der Datenbank auf den niedersächsischen und thüringischen Teil des Harzes wird weiter angestrebt.
6.17. Zweckverband „Regionale
Planungsgemeinschaft Harz“
Die beiden Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz bilden zusammen auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für das Gebiet der
Planungsregion Harz den Zweckverband „Regionale Planungsgemeinschaft Harz“.
Seit 2001 gibt es im Zuge der Kommunalisierung der Regionalplanung in Sachsen-Anhalt insgesamt 5 solcher
Planungsregionen mit entsprechenden Zweckverbänden
(Regionen Altmark, Magdeburg, Harz, Anhalt-BitterfeldWittenberg und Halle). Deren wesentliche Aufgabe ist es,
so genannte Regionale Entwicklungspläne für die jeweilige Region zu erarbeiten und an der Umsetzung der darin
festgelegten Entwicklungsziele mitzuwirken.
Wechsel von Wippra von der Planungsregion Halle zu unserer Region gehört nun, mit Ausnahme von Teilen des
Mansfelder Berglandes bei Hettstedt, der gesamte sachsen-anhaltinische Teil des Harzgebirges und ein Großteil
der Harzvorländer zur Planungsregion Harz.
Die Regionalplanung stellt das Bindeglied zwischen dem
übergeordneten Landesentwicklungsplan, der von der
Landesregierung beschlossen wird, und den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden
dar. Bei der Erstellung der Regionalen Entwicklungspläne
sind neben den Vorgaben des Landes für die einzelnen
Regionen und den Planungsabsichten der Gemeinden
auch alle unterschiedlichen Fachplanungen, die sich aus
regionaler Perspektive auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur und dem dazwischen befindlichen, meist unverbauten Freiraum auswirken können, zu berücksichtigen.
Dabei auftretende Nutzungskonflikte zwischen diesen
unterschiedlichen Interessen sind möglichst auszugleichen (z. B. zwischen Naturschutz und Tourismus oder zwischen Landwirtschaft und Verkehrs- und Stadtplanung).
So werden naturräumlich sensible Teile der Region durch
so genannte Vorranggebiete für Natur und Landschaft
geschützt, die großflächigen fruchtbaren Ackerflächen
im Harzvorland als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für
Landwirtschaft eingestuft und in Vorranggebieten für
Rohstoffgewinnung dem Abbau hochwertiger Kiessande
oder Hartgesteine Priorität eingeräumt. Im Straßennetz
werden Trassen für noch zu bauende Ortsumfahrungen
gesichert oder bei bestimmten Orten Vorrangstandorte
für gewerblich-industrielle Ansiedlungen ausgewiesen.
Für den Bürger im wahrsten Sinne des Wortes am sichtbarsten werden jedoch die Auswirkungen der Regionalplanung durch die großen Windkraftanlagen, die nach
dem Willen des Landes räumlich in Windparks konzentriert werden sollen und deren Flächen in den Regionalen
Entwicklungsplänen festzulegen sind.
Die Planungsregion Harz umfasst den Landkreis Harz
und die westliche Hälfte des Landkreises Mansfeld-Südharz (im wesentlichen Alt-Landkreis Sangerhausen). Bis
Ende 2007 gehörte auch der Raum Aschersleben-Staßfurt zur Planungsregion Harz, der jedoch dann vom Land
im Ergebnis der Kreisgebietsreform der Planungsregion
Magdeburg zugeordnet wurde. Mit dem gleichzeitigen
LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht
Der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion
Harz, kurz REPHarz, wurde 2009 vom obersten Gremium
der Planungsgemeinschaft, der Regionalversammlung,
beschlossen und vom Land genehmigt.
Die Regionalversammlung besteht derzeit aus 17 Vertretern. Dazu gehören die Landräte der beiden Harzlandkreise, die Oberbürgermeister der großen Städte und so
genannten Mittelzentren Halberstadt, Quedlinburg, Sangerhausen und Wernigerode sowie weitere Vertreter, die
von den jeweiligen Kreistagen bestimmt worden sind.
Verbandsvorsitzender ist der Landrat des Landkreises
Harz, Herr Dr. Ermrich.
Derzeit wird der REPHarz hinsichtlich der so genannten,
neu festzusetzenden Grundzentren, von denen es derzeit
13 im Landkreis Harz gibt, fortgeschrieben. Grundzentren
sind Orte mit ca. 3 000 Einwohnern und mehr und stehen
in der raumordnerischen Hierarchie zwischen den oben
genannten Mittelzentren und den kleineren, nichtzentralen Orten. In den Grundzentren sollen z.B. Verwaltungen
der Gemeindeebene, Schulstandorte, Arztpraxen und
Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 124
lokale Sport- und Kultureinrichtungen konzentriert werden. In Grundzentren können die Gemeinden aber auch
größere Wohnbau- und Gewerbegebiete sowie größere
Lebensmittelmärkte planen.
Neben dieser Regional- und Raumplanung als gesetzliche
Pflichtaufgabe des Verbandes unterstützt die Planungsgemeinschaft auch freiwillige Formen der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit von Gemeinden
und der beiden Landkreise in der Region Harz. So wurden hierzu in den letzten Jahren mehrere Entwicklungskonzepte für die Themenbereiche in Auftrag gegeben,
Windpark Druiberg
125 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände
die für die Harzer Region, auch im Wettbewerb mit den
benachbarten Regionen, wichtig sind. Dazu zählen natürlich in erster Linie die Bereiche Tourismus und Erholung sowie Industrie und Gewerbe als die wesentlichen
Standbeine der regionalen Wirtschaft (z.B. ein Industrie-/
Gewerbeansiedlungskonzept und ein Logistik-/Güterverkehrskonzept sowie Konzepte zur sanften touristischen
Mobilität und zur verstärkten touristischen Nutzung der
Harzer Talsperren).
Die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft mit 4 Beschäftigten hat ihren Sitz in Quedlinburg.
Unsere Förderungen sind gut
für den Landkreis.

�
Harzsparkasse

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