Arbeit für Menschen mit Behinderung

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Arbeit für Menschen mit Behinderung
Diese Broschüre ist in
leichter Sprache geschrieben.
Arbeit für Menschen mit Behinderung
Das Angebot im Überblick
Stand: Juli 2016
Inhalt
Vorworte
4
Arbeiten mit Behinderung
7
Tages-Struktur (TS) Berufs-Qualifizierung (BQ)
10
Lehrlings-Ausbildung (LA)
14
Berufs-Integration (BI) 16
Arbeits-Integration (AI) 18
12
Einen Antrag stellen22
Kontakt 30
Adressen
31
Impressum
Wer hat dieses Informations-Heft gemacht?
Fonds Soziales Wien
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Telefon: 01 05 05 379
Wann wurde dieses Informations-Heft gedruckt?
Im Juli 2016
Wer hat dieses Informations-Heft gestaltet?
Fonds Soziales Wien, Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Wer hat die Fotos gemacht?
Fonds Soziales Wien, Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Wer hat den Text in leichte Sprache übersetzt?
Wer hat den Text in leichter Sprache überprüft?
TEXTWERK, ein Angebot der Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH
E-Mail: [email protected]
Das Informations-Heft wurde auf umwelt-freundlichem Papier gedruckt.
2
Druck-Fehler sind möglich. Artikel-Nr.: 0026; 1. Auflage. Stand: Juli 2016.
Symbole
Erklärung der Symbole
Diese Symbole sind wichtige Hinweise.
Das ist ein wichtiger Hinweis
Das ist ein Hinweis zu den Kosten
Diese Symbole zeigen, welche Leistung beschrieben wird.
Diese Symbole zeigen, welche Leistung eine Organisation anbietet.
Tages-Struktur
Berufs-Qualifizierung
Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag)
Lehrlings-Ausbildung
Berufs-Integration
Arbeits-Integration
3
Vorwort
Liebe Wienerinnen,
liebe Wiener!
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderung.
Die Stadt Wien hat sich dazu verpflichtet,
sie dabei zu unterstützen.
Arbeiten ist wichtig für alle Menschen.
Arbeiten macht selbst-ständig und unabhängig.
Arbeiten gibt dem Leben einen Sinn.
Das Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz unterstützt
Menschen mit Behinderung im Arbeits-Leben.
So finden Menschen mit Behinderung leichter einen Arbeits-Platz.
Die Stadt Wien bezahlt auch für Einrichtungen und Projekte,
damit alle Wiener und Wienerinnen gleich-berechtigt
am Arbeits-Leben teil-haben können.
Wir wollen damit ihre Wünsche verwirklichen.
Die persönlichen Erfolge von Menschen mit Behinderung in der Arbeit
zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Maga Sonja Wehsely
Stadt-Rätin für Gesundheit und Soziales
4
Vorwort
Sehr geehrte Wienerinnen,
sehr geehrte Wiener!
Der FSW, das ist der Fonds Soziales Wien,
begleitet Menschen mit Behinderung
von der Kindheit bis ins hohe Alter.
Wir wählen gemeinsam mit den Kunden und Kundinnen
die passenden Betreuungs-Möglichkeiten aus.
Mit unseren Partner-Organisationen sorgen wir dafür,
dass die Betreuung auf die Bedürfnisse abgestimmt wird.
Das gilt besonders für die Zeit zwischen Schule und Pension.
Je nach Behinderung fördern wir in dieser Zeit
viele unterschiedliche Formen von Arbeit und Ausbildung.
In diesem Heft finden Sie alle Informationen zu den Angeboten,
die der FSW den Wienern und Wienerinnen mit Behinderung
bei Arbeit und Ausbildung macht.
Peter Hacker
Geschäfts-Führer Fonds Soziales Wien
5
6
Arbeiten mit Behinderung
Das Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz fördert
Menschen mit Behinderung in allen Lebens-Bereichen.
Alle Menschen sollen dieselben Chancen und Möglichkeiten haben.
Im Gesetz steht,
• wer Förderungen bekommt.
• welche Leistungen gefördert werden.
• welche Regeln es dafür gibt.
Arbeiten mit Behinderung
Arbeit und Beschäftigung sind wichtig.
Arbeiten macht Menschen selbst-bewusst und selbst-ständig.
Der Fonds Soziales Wien berät Menschen mit Behinderung
bei der Suche nach einer passenden Leistung.
Dieses Informations-Heft zeigt,
welche Angebote es zu Arbeit und Beschäftigung
für Menschen mit Behinderung gibt:
• Tages-Struktur
• Berufs-Qualifizierung
• Lehrlings-Ausbildung
• Berufs-Integration
• Arbeits-Integration
7
In diesem Informations-Heft finden Sie nur Angebote in Wien.
In diesem Informations-Heft finden Sie nur Angebote,
die vom FSW, das ist der Fonds Soziales Wien, gefördert werden.
Diese Angebote organisieren private Firmen und Vereine.
Diese privaten Organisationen heißen Anbieter.
Das Sozial-Ministerium-Service und das Arbeits-Markt-Service
informieren Sie über weitere Angebote zu Arbeit und Beschäftigung
in Wien.
Das Sozial-Ministerium-Service ist eine Behörde
für Menschen mit Behinderung.
Das Sozial-Ministerium-Service hat viele Hilfs-Angebote
für Menschen mit Behinderung.
Das Sozial-Ministerium-Service fördert zum Beispiel
Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung.
Das Arbeits-Markt-Service kennen Sie auch unter der Abkürzung AMS.
Haben Sie keinen Arbeits-Platz?
Beim Arbeits-Markt-Service bekommen Sie:
8
• Informationen über freie Arbeits-Plätze
• Angebote zur Fortbildung
• Arbeitslosen-Geld
Was müssen Sie tun, damit Sie bei einem Anbieter
aufgenommen werden?
Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für die passende Leistung. Dazu
müssen Sie einen Antrag stellen. Wie das geht, steht auf Seite 22.
Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe
des FSW.
Fragen Sie direkt bei den Anbietern.
Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45.
Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29.
• Dort steht, wer einen Antrag stellen kann.
• Dort steht, wie Sie einen Antrag stellen.
• Dort steht, was Sie für einen Antrag alles brauchen.
Ein Antrag ist ein Brief oder ein Formular.
Sie schreiben den Antrag an den FSW.
Mit dem Antrag wollen Sie vom FSW etwas bekommen.
Sie wollen zum Beispiel einen Arbeits-Platz?
Dieser Arbeits-Platz wird vom FSW gefördert?
Dann brauchen Sie das Formular mit dem Namen:
Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe
Das Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe
berät Sie zu allen Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Sie können hier Ihre Anträge abgeben.
Beim Ausfüllen der Anträge wird Ihnen geholfen.
9
Tages-Struktur
Sie wollen gerne arbeiten.
Sie können nicht in einer Firma arbeiten.
Oder Sie können jetzt noch nicht in einer Firma arbeiten.
Dann ist die Tages-Struktur das Richtige für Sie.
Die Werk-Stätten der Tages-Struktur sind für Menschen
mit leichter oder schwerer Behinderung geeignet.
Sie und der Anbieter unterschreiben keinen Arbeits-Vertrag.
Sie bekommen keinen Lohn.
Sie erhalten aber Geld für Ihre Leistung.
Das Wort dafür ist Leistungs-Anerkennung.
Sie sind auch unfall-versichert,
wenn Sie in einer Tages-Struktur arbeiten.
Die Werk-Stätten bieten auch Vorbereitung und Hilfe
bei der Suche nach einem Arbeits-Platz in einer Firma.
10
Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45.
Hinweis zum Antrag
Im Formular
Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe
bei
Beantragung der Förderung
Tages-Struktur hinein-schreiben.
Kosten
Die Betreuung in einer Tages-Struktur wird vom FSW bezahlt.
Der FSW verlangt einen Teil der Kosten von Ihnen zurück.
Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt von der Höhe des Pflege-Geldes
ab.
Manche Anbieter verlangen zusätzlich Geld von Ihnen.
Fragen Sie die Anbieter, wie viel das ist.
Was brauchen Sie, damit Sie
in einer Tages-Struktur aufgenommen werden?
Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für die Tages-Struktur.
Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29.
Fragen Sie direkt bei den Anbietern, ob ein Platz frei ist.
Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe
des FSW.
Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45.
11
Berufs-Qualifizierung
In der Berufs-Qualifizierung können Sie vieles lernen,
was Sie für einen Arbeits-Platz in einer Firma brauchen.
Die Berufs-Qualifizierung hilft beim Wechsel
von der Schule zum Arbeits-Platz.
Die meisten Projekte sind für Jugendliche und junge Erwachsene,
die ins Berufs-Leben einsteigen wollen.
Es gibt aber auch Projekte für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Sie können auch von einer Tages-Struktur in eine Berufs-Qualifizierung
wechseln. Sie können nach einer Berufs-Qualifizierung leichter einen
Arbeits-Platz in einer Firma bekommen.
12
Hinweis zum Antrag
Für viele Projekte der Berufs-Qualifizierung
müssen Sie einen Antrag stellen.
Diese Projekte sind mit
gekennzeichnet.
Im Formular
Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe
bei
Beantragung der Förderung
Berufs-Qualifizierung hinein-schreiben.
und bei
Ergänzungen
den Namen des Projekts hinein-schreiben.
Kosten
Sie müssen kein Geld an den FSW zahlen.
Was brauchen Sie, damit Sie
in einer Berufs-Qualifizierung aufgenommen werden?
Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für eine Berufs-Qualifizierung.
Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29.
Fragen Sie direkt bei den Anbietern, ob ein Platz frei ist.
Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe
des FSW.
Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45.
13
Lehrlings-Ausbildung
Die Lehrlings-Ausbildung können Sie auch bei einem Anbieter machen,
der Menschen mit Behinderung begleitet.
Menschen mit Behinderung können eine Lehrlings-Ausbildung mit
verlängerter Lehr-Zeit machen.
Oder Sie machen eine Teil-Qualifizierung. Das ist auch eine
Lehrlings-Ausbildung.
In der Teil-Qualifizierung lernen Sie nicht alle Tätigkeiten eines Berufes.
Sie lernen die Tätigkeiten, die Sie gut lernen können.
Dann machen Sie eine Prüfung bei der Wirtschafts-Kammer.
Jede Firma in Österreich ist Mitglied in der Wirtschafts-Kammer.
Die Wirtschafts-Kammer unterstützt und berät die Mitglieder.
Vielleicht können Sie nach der Schule
nicht sofort eine Lehrlings-Ausbildung machen.
Dann versuchen Sie zuerst die Berufs-Qualifizierung.
Informationen darüber finden Sie auf den Seiten 12 bis 13.
14
Hinweis zum Antrag
Im Formular
Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe
bei
Beantragung der Förderung
Lehrlings-Ausbildung hinein-schreiben.
und bei
Ergänzungen
den Namen des Anbieters hinein-schreiben.
Kosten
Die Lehrlings-Ausbildung ist kosten-los.
Was brauchen Sie, damit Sie
in der Lehrlings-Ausbildung aufgenommen werden?
Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für eine Lehrlings-Ausbildung.
Fragen Sie direkt bei den Anbietern, ob ein Platz frei ist.
Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe
des FSW.
Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45.
Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29.
• Dort steht, wer einen Antrag stellen kann.
• Dort steht, wie Sie einen Antrag stellen.
• Dort steht, was Sie für einen Antrag alles brauchen.
15
Berufs-Integration
Die Suche nach dem richtigen Arbeits-Platz ist oft schwer.
Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts unterstützt Sie bei Ihrer Suche.
Beim Integrations-Fach-Dienst Jobwärts arbeiten
Experten und Expertinnen.
Diese Experten und Expertinnen kennen sich mit der Suche nach einem
Arbeits-Platz für Menschen mit Behinderung sehr gut aus.
Sie sagen, welche Arbeit Sie machen möchten. Sie können auch
Freunde oder Eltern zum Gespräch mitnehmen.
Das ist oft wichtig, damit man viel Unterstützung bekommt.
Sie planen gemeinsam mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin des
Integrations-Fach-Dienstes die nächsten Schritte.
Sie suchen gemeinsam eine Arbeits-Stelle.
Sie können auch unterschiedliche Arbeiten ausprobieren.
Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts berät auch mögliche ArbeitGeber.
16
Eine Person in der Firma kann Sie unterstützen, wenn Sie dort arbeiten.
Diese Person heißt Mentor oder Mentorin.
Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts begleitet Sie auch,
wenn Sie schon einen Arbeits-Platz gefunden haben
oder wenn es Probleme am Arbeits-Platz gibt.
Das Ziel ist, dass Sie Ihre Arbeit lange und gerne machen können.
Hinweis
• Für ein Informations-Gespräch brauchen Sie keine Bewilligung.
Ob eine weitere Unterstützung durch den Integrations-Fach-Dienst
Jobwärts möglich ist, sagt Ihnen der Mitarbeiter oder die
Mitarbeiterin.
• Mehr Informationen bekommen Sie direkt
beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW.
Kosten
Die Unterstützung durch den Integrations-Fach-Dienst ist für Sie
kosten-los.
17
Arbeits-Integration
Lohnkosten-Zuschuss
Damit Sie Ihren Arbeits-Platz behalten können,
bezahlt der Fonds Soziales Wien Geld an die Firma,
in der Sie arbeiten.
Dieses Geld heißt Zuschuss.
Es gibt
• den Zuschuss zu Ihren Lohn-Kosten
• den Zuschuss zu den Lohn-Kosten für einen Mentor
oder eine Mentorin in der Firma
Was genau ein Mentor oder eine Mentorin ist, wird auf Seite 20
erklärt.
18
Unter Lohn-Kosten versteht man das gesamte Geld,
das die Firma monatlich für Ihre Arbeit zahlen muss.
Der FSW bezahlt einen Teil dieser Lohn-Kosten.
Das nennt man dann Lohn-Kosten-Zuschuss.
Wie viel Geld die Firma vom FSW bekommt, hängt davon ab,
welche Arbeit Sie machen können
und wie viel Unterstützung Sie in der Arbeit brauchen.
Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts stellt fest,
wie viel Geld eine Firma erhalten soll.
Der Fonds Soziales Wien bezahlt diesen Zuschuss nur dann,
wenn das Arbeits-Markt-Service oder das Sozial-Ministerium-Service
keinen Zuschuss bezahlen.
19
Arbeits-Integration
Zuschuss für Mentoren und Mentorinnen
Mentoren und Mentorinnen sind Kollegen und Kolleginnen
in einer Firma,
die Sie am Arbeits-Platz unterstützen.
Wie viel Unterstützung Sie brauchen,
stellt der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts fest.
Der Lohn von Mentoren und Mentorinnen wird dann gefördert,
wenn Sie einen Anspruch auf einen Lohn-Kosten-Zuschuss
vom FSW haben.
Sie müssen Kunde oder Kundin beim FSW sein.
Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts kann Sie beraten.
Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts kann auch die Firma beraten.
20
Hinweis
Hat Sie das Sozial-Ministerium-Service als „nicht begünstigbar“
eingestuft, bedeutet das, dass Sie vom Sozial-Ministerium-Service
keinen Zuschuss bekommen.
Dann können Sie einen Antrag beim FSW stellen.
Im Formular
Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe
bei
Beantragung der Förderung
Arbeits-Integration
und bei
Ergänzungen
Lohn-Kosten-Zuschuss oder MentorInnen-Zuschuss
oder beides hinein-schreiben.
Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts hilft Ihnen dabei.
21
Einen Antrag stellen
Woher bekommen Sie das Formular?
Das Formular
Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe
bekommen Sie im Internet auf der Seite behinderung.fsw.at.
Klicken Sie auf
Downloads in der linken Spalte.
Klicken Sie auf
Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe.
Jetzt wird das Formular herunter-geladen und Sie können es verwenden.
Sie können das Formular auch jeden Tag von 8 Uhr früh bis
8 Uhr abends unter der Telefon-Nummer 01 24 5 24 bestellen.
Wie füllen Sie das Formular aus?
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.
Achten Sie darauf, dass Ihre Schrift gut zu lesen ist.
Beim Punkt Beantragung der Förderung schreiben Sie hinein,
welche Leistung Sie beantragen möchten.
22
Wer unterschreibt das Formular?
Es ist wichtig, dass Sie das Formular unterschreiben.
Wenn Sie eine gesetzliche Vertretung haben,
muss diese das Formular unterschreiben.
Eine gesetzliche Vertretung können zum Beispiel
ein Sachwalter oder eine Sachwalterin sein.
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind,
müssen Ihre Eltern oder Ihr Vormund das Formular unterschreiben.
Ein Vormund wird vom Gericht bestellt,
• wenn jemand noch nicht 18 Jahre alt ist
• und keine Eltern hat
• oder sich die Eltern nicht um das Kind kümmern können.
Bitte legen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Formular dazu.
Auf Seite 25 finden Sie eine Liste, welche Unterlagen das sind.
Wie können Sie den Antrag abgeben?
• Sie können ihn persönlich bringen.
• Sie können ihn mit der Post schicken.
Die Adresse finden Sie auf Seite 30.
23
Beratung und Begutachtung
Wenn Ihr Antrag angekommen ist,
werden Sie vom Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW
zu einem Begutachtungs-Termin eingeladen.
Bei diesem Termin werden gemeinsam mit Ihnen
der Antrag und alle Unterlagen geprüft.
So sieht das Beratungs-Zentrum, ob die von Ihnen gewünschte
Leistung auch die richtige für Sie ist.
Wenn alles in Ordnung ist,
stellt der FSW eine Förder-Bewilligung für Sie aus.
In der Förder-Bewilligung steht:
• Der FSW fördert die gewünschte Leistung.
• Sie können die gewünschte Leistung haben.
Dazu bekommen Sie noch Tipps,
bei welchen Anbietern Sie die gewünschte Leistung finden.
Wie geht es weiter?
Sie bekommen Ihre Förder-Bewilligung mit der Post.
Damit können Sie dann zu den Anbietern Ihrer Wahl gehen
und sich bei ihnen vorstellen.
Die Adressen und Telefon-Nummern der Anbieter finden Sie ab Seite 31.
24
Notwendige Unterlagen:
Allgemeines
Amtlicher Licht-Bild-Ausweis
zum Beispiel: Reise-Pass, Personal-Ausweis
Sie können mit einem Licht-Bild-Ausweis bestätigen, wer Sie sind.
Geburts-Urkunde
Die Geburts-Urkunde zeigt, wann und wo Sie geboren wurden.
Staats-Bürgerschafts-Nachweis
Im Staats-Bürgerschafts-Nachweis steht,
in welchem Land Sie Bürger oder Bürgerin sind.
Nachweis der Vertretungs-Befugnis
Manche Menschen können wichtige Dinge nicht selbst erledigen.
Diese Menschen haben Schwierigkeiten mit Geld oder Verträgen.
Sie werden dann von einem Sachwalter
oder von Verwandten vertreten.
Wenn Sie einen Sachwalter oder eine Sachwalterin haben,
müssen Sie den Sachwalter-Beschluss mitnehmen.
Wenn Ihre Eltern, Kinder, Lebens-Partner oder Lebens-Partnerin
Sie vertreten, brauchen Sie die Vertretungs-Befugnis nächster
Angehöriger.
25
Gutachten vom Arzt oder einer Ärztin
Ein Arzt oder eine Ärztin hat Sie untersucht.
Der Arzt hat aufgeschrieben, welche Behinderung Sie haben
oder wie es Ihnen geht.
Das nennt man Gutachten.
Gutachten vom Psychologen oder einer Psychologin
Ein Psychologe oder eine Psychologin hat Sie untersucht.
Der Psychologe oder die Psychologin hat aufgeschrieben,
welche Krankheit Sie haben oder wie es Ihnen geht.
Das nennt man Gutachten.
Pflege-Geld-Bescheid
Wenn Sie Pflege-Geld bekommen,
dann nehmen Sie die Bestätigung dafür mit.
Die Bestätigung heißt Bescheid.
Familien-Beihilfe
In Österreich bekommen Eltern Extra-Geld
für ihre Kinder bis zum Alter von 25 Jahren.
Dieses Extra-Geld nennt man Familien-Beihilfe.
Menschen mit Behinderung bekommen
die Familien-Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen
auch länger, wenn sie
26
• schon vor dem 25. Lebens-Jahr behindert waren
• und wegen der Behinderung zu wenig Geld
zum Lebens-Unterhalt verdienen können.
Einkommens-Nachweise
Zum Beispiel : Lohn-Zettel, Unterhalts-Berechtigung,
Unterhalts-Verpflichtung
Wenn man in einer Firma arbeitet, dann bekommt man dafür Geld.
Dieses Geld heißt Lohn.
Eltern müssen für ihre Kinder sorgen.
Sie müssen zum Beispiel Geld für Kleidung, Essen
und viele andere Dinge bezahlen.
Dieses Geld nennt man Unterhalt.
Kinder haben ein Recht auf Unterhalt.
Diese Unterlagen sind notwendig, wenn Sie etwas dazu-zahlen müssen.
27
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind
Heirats-Urkunde der Eltern
Wenn ein Mann und eine Frau heiraten,
bekommen sie zur Bestätigung der Hochzeit ein Dokument.
Dieses Dokument heißt Heirats-Urkunde.
Scheidungs-Beschluss/Scheidungs-Urteil der Eltern
Eltern können sich trennen.
Wenn sie verheiratet waren, nennt man die Trennung Scheidung.
Die Scheidung wird vom Gericht mit einem Dokument bestätigt.
Dieses Dokument heißt Scheidungs-Beschluss
oder Scheidungs-Urteil.
Vergleich über die Obsorge mit gerichtlicher Genehmigung
oder Beschluss über die Zuteilung der Obsorge
Manchmal können Kinder nicht bei den Eltern leben.
Vielleicht sind ihre Eltern gestorben.
Vielleicht gibt es Probleme mit den Eltern.
Dann entscheidet das Gericht,
dass jemand anderer für das Kind sorgen muss.
In einem Dokument wird aufgeschrieben,
wer für das Kind sorgt.
Dieses Dokument heißt
Vergleich über die Obsorge mit gerichtlicher Genehmigung oder
Beschluss über die Zuteilung der Obsorge.
28
Zusätzlich für nicht-österreichische Staats-Bürger
und Staats-Bürgerinnen
Aufenthalts-Genehmigung
In Österreich leben Menschen,
die in einem anderen Land geboren worden sind.
Oder Menschen, die Bürger und Bürgerinnen
von einem anderen Land sind.
Wenn man aus einem anderen Land kommt und in Österreich lebt,
dann braucht man eine Erlaubnis dafür.
Diese Erlaubnis heißt Aufenthalts-Genehmigung.
Haftungs-Erklärung, die vielleicht für Sie abgegeben wurde
Für manche Bürger und Bürgerinnen aus anderen Ländern
ist es notwendig, dass jemand eine Haftungs-Erklärung für sie abgibt.
In dem Dokument steht, wer die Kosten bezahlt,
wenn die Person selbst zu wenig Geld hat.
Bitte schicken Sie uns nur Kopien der Unterlagen mit!
Die eigentlichen Dokumente bleiben bei Ihnen.
29
Kontakt
Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW
Informationen zur Antrag-Stellung
Auskunft am Telefon und persönliche Beratung bekommen Sie beim
Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW:
FSW
Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
01/24 5 24
05 05 379 – 99 – 66 650
[email protected]
www.fsw.at
Öffnungs-Zeiten
Montag bis Freitag 8:00–15:00 Uhr
und Donnerstag 8:00–17:30 Uhr
Am Telefon erreichbar
täglich von 8:00–20:00 Uhr
30
Adressen
Tages-Struktur
32
Berufs-Qualifizierung
39
Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag)
40
Lehrlings-Ausbildung
44
Berufs-Integration
45
Arbeits-Integration
45
Adressen
Tages-Struktur
Tages-Struktur
ASSIST – Sozialwirtschaftliche Dienstleistungen für
Menschen mit Behinderung gemeinnützige GmbH
Schweglerstraße 33/7
1150 Wien
Telefon: 01/786 62 33
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.assist4you.at
Autistenzentrum Arche Noah – Verein zur beruflichen und
Tages-Struktur
sozialen Rehabilitation und Integration von Autisten und
Menschen mit anderer Behinderung
Hahngasse 24–26
1090 Wien
Telefon: 01/319 99 09 – 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.autismus.at
Tages-Struktur
Verein BALANCE
Leben ohne Barrieren
Hochheimgasse 1
1130 Wien
Telefon: 01/804 87 33
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.balance.at
32
Adressen
Tages-Struktur
DAS BAND
gemeinsam vielfältig
Tages-Struktur
Witzelsbergergasse 26–28
1150 Wien
Telefon: 01/486 26 61
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.band.at
Caritas der Erzdiözese Wien
(Caritasverband) GmbH
Tages-Struktur
Albrechtskreithgasse 19–21
1160 Wien
Telefon: 01/878 12 330
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.caritas-wien.at
Verein GIN
(Gemeinwesen und Normalisierung)
Tages-Struktur
Dresdner Straße 68/Top 2/3
1200 Wien
Telefon: 01/485 25 92
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.gin.at
33
Adressen
Tages-Struktur
Tages-Struktur
HABIT
Haus der Barmherzigkeit
Integrationsteam GmbH
Sautergasse 53/Stiege 2
1160 Wien
Telefon: 01/402 38 26 – 0
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.hausderbarmherzigkeit.at
Humanisierte Arbeitsstätte
Tages-Struktur
Pfeilgasse 37
1080 Wien
Telefon: 01/406 50 33
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.unik.at
ITA GmbH
Tages-Struktur
Obere Donaustraße 21
1020 Wien
Telefon: 01/336 00 36
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.ita.or.at
34
Adressen
Tages-Struktur
Jugend am Werk
Begleitung von Menschen mit Behinderung
GmbH
Tages-Struktur
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: 01/405 02 86
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.jaw.at
KoMiT GmbH
Wattgasse 48/25
Tages-Struktur
1170 Wien
Telefon: 01/369 24 12
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.komit.at
Lebenshilfe Wien
Verein für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
Tages-Struktur
Brehmstraße 12/12
1110 Wien
Telefon: 01/812 26 35
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.lebenshilfe-wien.at
35
Adressen
Tages-Struktur
Verein LOK –
Tages-Struktur
Leben ohne Krankenhaus
Wehrgasse 26/11
1050 Wien
Telefon: 01/586 56 46
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.lok.at
ÖHTB Arbeiten GmbH
Tages-Struktur
Humboldtplatz 6
1100 Wien
Telefon: 01/602 08 12
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.oehtb.at
Tages-Struktur
ÖVSE
Österreichischer Verband für
Spastiker-Eingliederung
Kirchstetterngasse 30
1160 Wien
Telefon: 01/493 19 60 – 11
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.oevse.com
36
Adressen
Tages-Struktur
Rainman’s Home
Verein zur Integration und Rehabilitation
autistischer und anders behinderter Menschen
Tages-Struktur
Semperstraße 20
1180 Wien
Telefon: 01/478 64 34
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.rainman.at
Reintegra
Berufliche Reintegration psychisch kranker Menschen
gemeinnützige GmbH
Tages-Struktur
Autokaderstraße 9
1210 Wien
Telefon: 01/4000 535 30
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.reintegra.at
Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Hauptstraße 125–127
Tages-Struktur
2391 Kaltenleutgeben
Telefon: 02238/779 31
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.lebensart-sozialtherapie.at
37
Adressen
Tages-Struktur
Tages-Struktur
VAB – Verein zur Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für psychisch Kranke
Dresdner Straße 38–40/2.OG
1200 Wien
Telefon: 01/526 06 33
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.werkstaette-opus.at
Waldorf – Behindertenbetreuung GmbH
Tages-Struktur
Feldmühlgasse 11
1130 Wien
Telefon: 01/523 21 98
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.comenius-institut.at
Tages-Struktur
Wiener Sozialdienste
Förderung und Begleitung GmbH
Camillo-Sitte-Gasse 6
1150 Wien
Telefon: 01/981 21
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.wienersozialdienste.at
38
Adressen
Berufs-Qualifizierung
biv integrativ
Akademie für integrative Bildung
Projekt: Arbeits-unterstützende und
BQ
BerufsQualifizierung
berufs-vorbereitende Kurse für
Menschen mit Behinderung
Mariahilfer Straße 76/7/69
1070 Wien
Telefon: 01/892 15 04
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.biv-integrativ.at
Stadt Wien
Magistratsabteilung 42 –
Wiener Stadtgärten
BQ
BerufsQualifizierung
Projekt: Gärtner-Projekt
Johannesgasse 35
1030 Wien
Telefon: 01/4000 80 42
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.wien.gv.at/ma42
39
Adressen
Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag)
Assist gemeinnützige GmbH
BerufsQualifizierung
Projekt: Berufs QI
Johnstraße 42/2/Top 3A
1150 Wien
Telefon: 01/786 62 33
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.assist4you.at
Ausbildungszentrum Dorothea
BerufsQualifizierung
Verein zur heilpädagogischen
Förderung von Jugendlichen
Klostergasse 7–9
2381 Laab im Walde
Telefon: 0681/204 27 872
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.dorothealaab.at
BerufsQualifizierung
Caritas der Erzdiözese Wien
(Caritasverband) GmbH
Projekt: Fit4More
Erlaaer Platz 4
1230 Wien
Telefon: 01/866 11 56
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.caritas-wien.at
40
Adressen
Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag)
Context – Impulse am Arbeitsmarkt GmbH
Projekt: VIA Vielfältigkeit,
Integration, Aufbruch
BerufsQualifizierung
Quellenstraße 2c/1.OG
1100 Wien
Telefon: 01/605 17 – 1105
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.context.at
Verein I Dance company –
Kunst mit Trisomie 21
Projekt: T21Büne
BerufsQualifizierung
Mühlbachergasse 7
1130 Wien
Telefon: 0650 – 405 10 78
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.idancecompany.at
Jugend am Werk
Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH
Projekt: Absprung
BerufsQualifizierung
Hirschstettnerstraße 19–21
1220 Wien
Gebäudeteil G (3. Stock)
Telefon: 01/202 12 96
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.jaw.at
41
Adressen
Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag)
BerufsQualifizierung
Jugend am Werk
Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH
Projekt: Inklusive Lehrredaktion
Muthgasse 28
1190 Wien
BerufsQualifizierung
Telefon:
01/521 00 2260
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.facebook.com/InklusiveLehrredaktion
pro mente Wien Gesellschaft für
psychische und soziale Gesundheit
Projekt: Patientencafé Komm 24 und Komm 3
und KOMM Greißlerei
Grüngasse 1A
1040 Wien
Telefon: 01/910 60 – 14329
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.promente-wien.at
Psychosoziale Zentren GmbH
BerufsQualifizierung
Projekt: Individualisiertes Arbeitstraining („Indi”)
Gudrunstraße 179A
1100 Wien
Telefon: 01/600 50 29
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.psz.co.at
42
Adressen
Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag)
Wien Work – Integrative Betriebe
und AusbildungsgmbH
Projekt: On the job
BerufsQualifizierung
Sonnenallee 47–49,
1220 Wien
Telefon: 01/288 80 – 530
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.wienwork.at
Projekt: Wien Work_Train
Dr.-Otto-Neurath-Gasse 1
1220 Wien
BerufsQualifizierung
Telefon: 01/280 55 10 – 0
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.wienwork.at
43
Adressen
Lehrlings-Ausbildung
Jugend am Werk
Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH
LA
LehrlingsAusbildung
Teilqualifizierung Altmannsdorf
Altmannsdorfer Straße 109
1120 Wien
Telefon: 01/802 80 57
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.jaw.at
Wien Work – Integrative Betriebe
und Ausbildungs GmbH
LA
LehrlingsAusbildung
Dr.-Otto-Neurath-Gasse 1
1220 Wien
Telefon: 01/280 55 10 – 0
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.wienwork.at
44
Adressen
Berufs-Integration und Arbeits-Integration
Jugend am Werk
Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH
BI
Berufs-Integration
Integrationsfachdienst „Jobwärts“
Obere Donaustraße 21/3/1 O.G.
1020 Wien
AI
Arbeits-Integration
Telefon: 01/271 44 57 – 38
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.jaw.at
45
Notizen
46
Notizen
47
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
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Leben mit
Behinderung

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