Berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk
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Berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk
Berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk Medizinisches Referenzdokument Universität Osnabrück Fachbereich Humanwissenschaften Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Dipl.-Ghl. Flora Sonsmann Dr. rer. cur. Antje Braumann Dipl.-Ghl. Annika Wilke apl. Prof. Dr. med. Swen Malte John apl. Prof. Dr. rer. nat. Britta Wulfhorst Sedanstraße 115 D- 49090 Osnabrück Deutschland EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk (Universität Osnabrück, Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie) Inhalt Berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk....................................................... 1 1 Das europäische Friseurhandwerk .................................................................................. 2 2 Epidemiologie berufsbedingter Hautkrankheiten im Friseurhandwerk ............................ 2 3 Aufbau und Funktionen der Haut ................................................................................... 3 3.1 Schichten der Haut .................................................................................................. 4 3.2 Hauterneuerung ...................................................................................................... 5 3.3 Die Barrierefunktion............................................................................................ 6 3.3.1 SCHUTZ VOR WASSER UND VOR AUSTROCKNUNG ........................................................... 7 3.3.2 SCHUTZ VOR CHEMISCHEN UND MIKROBIELLEN BELASTUNGEN ............................................ 8 3.3.3 SCHUTZ VOR MECHANISCHEN BELASTUNGEN ................................................................. 8 3.3.4 SCHUTZ VOR UV-STRAHLUNG ................................................................................... 9 4 Berufsbedingte Hautkrankheiten.................................................................................... 9 4.1 Akut-toxisches Kontaktekzem ........................................................................... 10 4.2 Kumulativ-subtoxisches Kontaktekzem .................................................................. 11 4.2.1 ÄTIOLOGIE ......................................................................................................... 11 4.2.2 ERSCHEINUNGSFORMEN......................................................................................... 12 4.2.3 KONSEQUENZEN .................................................................................................. 12 4.3 Allergisches Kontaktekzem .................................................................................... 12 4.3.1 ÄTIOLOGIE ......................................................................................................... 13 4.3.2 ERSCHEINUNGSFORMEN......................................................................................... 13 4.3.3 KONSEQUENZEN .................................................................................................. 14 4.3.3.1 DER EPIKUTANTEST ALS BERUFSEIGNUNGSPRÜFUNG FÜR FRISEURE ................................ 14 4.3.3.2 SELBSTTESTS MIT HAARFÄRBEMITTELN .................................................................... 15 5 Tätigkeitsbezogene Risikofaktoren und Gefahrenstoffe im Friseurhandwerk ................ 15 5.1 Hauptrisikofaktor „Feuchtarbeit“........................................................................... 15 5.2 Irritantien und Allergene ....................................................................................... 17 6 Hautschutz im Friseurhandwerk ................................................................................... 19 6.1 Arbeitsorganisation ............................................................................................... 19 6.2 Drei-Säulen-Modell ............................................................................................... 19 6.2.1 HAUTSCHUTZ ...................................................................................................... 20 6.2.2 HAUTREINIGUNG ................................................................................................. 21 6.2.3 HAUTPFLEGE ....................................................................................................... 21 7 Die Europäische Haarfarbenstrategie – Verbraucherschutz ........................................... 21 Literatur ......................................................................................................................... 23 1 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 1 Das europäische Friseurhandwerk Der aktuelle European Risk Observatory report „Occupational skin diseases (OSD) and dermal exposure in the EU (EU-25)“, der von der European Agency for Safety and Health at Work 2008 publiziert wurde, benennt Hauterkrankungen als das zweithäufigste berufsbedingte Gesundheitsproblem in Europa. Die Entstehung von berufsbedingten Hauterkrankungen wird als "one of the most important emerging risks related to the exposure to chemical, physical and biological risk factors” bezeichnet. Der Anteil an Hauterkrankungen am gesamten Berufskrankheitengeschehen wird mit 7% beziffert. Weiter wird auf die hohen volkswirtschaftlichen Kosten hingewiesen, die mittlerweile mit 5 Milliarden Euro pro Jahr in der EU angegeben werden (De Craecker et al. 2008, Wulfhorst et al. 2011). In dem European Risk Observatory Report EN8 aus dem Jahre 2009 wird das Problem berufsbedingter Hauterkrankungen mit explizitem Verweis auf die Berufsgruppe der Friseure erneut als vordringlich herausgestellt. In diesem Bericht wird neben dem Verweis auf den Umgang mit hautschädigenden Stoffen und Allergenen als Ursache für die Entstehung von Hauterkrankungen auch besonderes Augenmerk auf betriebliche Strukturen gelegt. Verwiesen wird auf den speziellen Handlungsbedarf zur Implementierung von Arbeitsschutz-Strukturen in kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), die sich im Vergleich zu Großunternehmen durch ein deutlich erhöhtes Risiko für Beschäftigte, die mit hautgefährdenden Substanzen umgehen, berufsbedingte Hauterkrankungen zu entwickeln, auszeichnen: „SMEs (=small and medium sized enterprises) have particular difficulty in implementing complex technical legislation as they often have only limited technical expertise and often lack of dedicated OSH (=Occupational Safety and Health) professionals. Simple guidance is therefore needed to assist in the process of risk assessment and control“ (European Risk Observatory Report EN8, European Agency for Safety and health at Work 2009, S.79). Weiterhin wird in diesem Report auf einen hohen Aufklärungsbedarf bezüglich der Risikowahrnehmung verwiesen. So werde sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern das Risiko von plötzlich eintretenden Chemikalienunfällen als bedeutsam eingeschätzt, während die chronischen und Langzeiteffekte von hautschädigenden Substanzen drastisch unterschätzt würden. „SMEs lack the knowledge required to identify chemical risks and to choose and implement preventive measures for workers against hazardous substances“ (a.a.O.). Laut der Europäischen Kommission für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (European Agency for Safety and Health at Work) gibt es in Europa näherungsweise 355.000 Friseurbetriebe und 400.000 Friseursalons mit geschätzten 940.000 dort arbeitenden Friseuren. Davon arbeiten mehr als 50% in Deutschland oder Italien, weitere 29% arbeiten in Frankreich und im Vereinigten Königreich. 2 Epidemiologie berufsbedingter Hautkrankheiten im Friseurhandwerk Vergleichbare Daten zur Epidemiologie berufsbedingter Hauterkrankungen im Friseurhandwerk in verschiedenen europäischen Ländern liegen bisher nicht vor, da unterschiedliche Definitionen „berufsbedingter Hautkrankheiten“ (Problem häufiger Überlappungen zwischen irritativen und allergischen (Hand)Ekzemen) und unterschiedliche Datenerfassungssysteme vorliegen und in der Regel nicht von einem Zufallskollektiv oder von der Grundgesamtheit ausgegangen wird (Diepgen 2003). In Tabelle 1 sind dennoch unter Vorbehalt exemplarische Ergebnisse bzw. Schätzungen zur Inzidenz (Neuerkrankungsrate pro Jahr) und Prävalenz (Anzahl der zum Untersuchungszeitpunkt bzw. der in einem bestimmten Zeitraum Erkrankten) berufsbedingter Hautkrankheiten in Abhängigkeit vom Land und von der jeweiligen Studie zusammengefasst. 2 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Die Daten geben eine Orientierung im Hinblick auf die Relevanz berufsbedingter Hautkrankheiten im Friseurhandwerk. Nach Diepgen (2007) werde jedoch die Prävalenz in Studien zu gering eingeschätzt, sie liege 30-50mal höher als angegeben. Tabelle 1: Exemplarische Übersicht zu Inzidenz und Prävalenz von berufsbedingten Hautkrankheiten im europäischen Friseurhandwerk (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Land Deutschland Dänemark Publikation Diepgen 2003 (Bundesland Bayern) Inzidenz 24 Fälle/1000 Pers./Jahr Prävalenz - Uter et al. 1998 in Diepgen et al. 2007 - Dickel 2002 (Nordbayern) 97,4 Fälle/10.000 Pers./Jahr 3-Jahres Prävalenz während der Ausbildung 23,9 Fälle/2352 Personen - Diepgen 2003 11 Fälle/1000 Pers./Jahr - Lysdal et al. 2011 - Skoet et al. 2004 geschätzt: 5,61 Fälle/1000 Pers./pro Jahr Lebensprävalenz eines Friseurs 37,6%/2918 Pers.; Lebensprävalenz eines ExFriseurs 48,4%/2321 Personen - Bregnhøj et al. 2011a Finnland Leino et al. 1998 - Schweden Lind et al. 2007 Niederlande Majoie et al. 1996 23.8 Fälle/1000 Pers./Jahr; < 25 Jahre: 37,1 Fälle/1000 Pers. - Vereinigtes Königreich (UK) Frankreich Meyer et al 2000 - Bruneteau et al. 2004 - Studie bei Auszubildenden N=374): Punktprävalenz: 1,1% (4); 1-Jahresprävalenz: 5,9% (22) Lebensprävalenz: 8,0% (30) Punktprävalenz: 2,8% (11/355 Personen). - 8-Jahresprävalenz: 51%/51 Personen 6-Jahres Prävalenz :116,3 Fälle/100 000 Personen 12,9-83% (am höchsten bei den Auszubildenden ) 3 Aufbau und Funktionen der Haut Die Haut ist die äußerste Schicht des Körpers und ca. 2m² groß. Damit ist sie nach der Lunge das größte Organ des Menschen. 3 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Als äußerste Schicht erfüllt sie verschiedene Funktionen, die grob in Schutz- und Kontaktfunktionen differenzierbar sind. Zur Kontaktfunktion zählen das äußere Erscheinungsbild und die Eigenschaft als Sinnesorgan. Weitere Funktionen der Haut gewähren Schutz: • vor physikalischen Einwirkungen, wie Hitze, Kälte (Thermoregulation, Kühlfunktion) und Strahlung • vor mechanischen Einflüssen wie Druck, Reibung und Stoß • vor chemischen Substanzen, auch Wasser • gegen das Eindringen und zur Abwehr von Keimen • vor unkontrolliertem Wasserverlust (transepidermaler Wasserverlust, TEWL) Darüber hinaus übt die Haut resorptive (z.B. transdermale Applikationsformen von Medikamenten), speichernde (Fettgewebe, Depotspritzen) und Stoffwechselfunktionen (Vitamin-D-Synthese) aus (Jung/Moll 2003). Die Funktionen korrelieren mit dem Aufbau der Haut. 3.1 Schichten der Haut Die Haut besteht aus drei Schichten. Von außen nach innen sind das die Oberhaut (Epidermis), die Lederhaut (Dermis) und die Unterhaut bzw. das Unterhautfettgewebe (Subkutis) (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Aufbau der Haut (©iDerm Osnabrück) 1. Haar, 2. Talgdrüse (Produktion von Fett), 3. Haarwurzel, 4. Haaraufrichtemuskel (Gänsehaut), 5. Blutgefäße, 6. Schweißdrüse (Duftdrüse, im Genital- und Axillarbereich), 7. Schweißdrüse (Wasserdrüse, überall am Körper, Kühlfunktion durch Erzeugen von Verdunstungskälte), 8. Nervenzellen (verschiedene für Druck-, Schmerz-, Kälte-, Hitzeempfindungen), 9. Fettzellen 4 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Die Unterhaut besteht überwiegend aus Fett. Damit verbunden ist die Speicher- und Wärmefunktion der Haut. Zusätzlich bietet Fett Schutz vor mechanischen Einwirkungen. Unter der Ferse polstern Fettdepots die Schritte ab. Fettschichten schützen ebenfalls die inneren Organe. Die Lederhaut ist die Schicht, die bei der Lederherstellung aus tierischen Häuten verwendet wird. Sie verleiht der Haut besondere, mechanische Festigkeit. In ihr finden sich verschiedene Strukturen, wie Schweißdrüsen und Talgdrüsen, Nervenzellen und die Blutgefäße. Blutgefäße wirken durch ihre Fähigkeit den Durchmesser zu verändern, an der Wärmeregulation des Körpers mit und versorgen so die gefäßlose Oberhaut mit Nährstoffen und Sauerstoff. Die wichtigste Schutzfunktion gegen chemische und physikalische Einflüsse übernimmt die Oberhaut, obwohl sie mit 0,2-0,4mm die dünnste der drei Hautschichten ist. Sie besteht aus vier Schichten, von unten nach oben sind dies die Basalzellschicht (Stratum basale), die Stachelzellschicht (Stratum spinosum), die Körnerzellschicht (Stratum granulosum) und die Hornschicht (Stratum corneum) (siehe Abbildung 2). Die Oberhaut hat eine Fähigkeit, die sonst nur die Leber und der Darm besitzen: Die Fähigkeit zur Erneuerung (=Regeneration) (Kerscher et al. 2009). 3.2 Hauterneuerung Die Basalzellschicht liegt als unterste Schicht direkt der Lederhaut auf und kann somit optimal mit Nährstoffen über das Blut versorgt werden. Die Basalzellen teilen sich fortwährend bzw. „keimen“, deshalb wird diese Zellschicht auch Keimzellschicht genannt. Neben Basalzellen befinden sich hier auch die sogenannten Melanozyten. Sie bilden den Farbstoff Melanin (=Pigment), den sie bei Bedarf an die Hautzellen abgeben. In den Hautzellen legen sich die Farbstoffe schützend vor den Zellkern (Jablonski 2004, Brenner/Berking 2010). Melanin ist somit der natürliche Sonnenschirm der Haut (Bräunung) und schützt die lebenden Zellschichten vor dem energiereichen Sonnenlicht, das sonst zu Zellentartung (=Hautkrebs) führen kann. Hornschicht Körnerzellschicht Stachelzellschicht Oberhaut Basalzellschicht Lederhaut Abbildung 2: Aufbau, Regeneration und Entwicklungsstadien der Oberhaut (©iDerm Osnabrück) 5 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Die in der Basalzellschicht neu gebildeten Zellen werden durch die nächsten entstehenden Zellen nach oben, Richtung Körperoberfläche, gedrückt (Heymann 2003). Während ihrer „Wanderung“ Richtung Hautoberfläche durchlaufen sie verschiedene Entwicklungsstadien (siehe Abbildung 2). Zunächst bilden sich Zellausläufer und Zellkontakte, dadurch sehen die Zellen stachelig aus. Diese Zellschicht, die der Basalzellschicht aufliegt, wird deshalb auch Stachelzellschicht genannt. In der darauf folgenden Körnerzellschicht entstehen in den Zellen kleine mit Horn gefüllte „Körnchen“ und kleine Fettkörperchen (= „Lamellenkörperchen“ oder „Odland bodies“). Hier beginnt der Prozess, der Verhornung genannt wird. Die Verhornung führt dazu, dass die Zellen ihren Kern verlieren, starr und unbeweglich werden und am Ende in der Hornschicht vollständig mit Horn angefüllt sind. Die Zellen heißen jetzt Hornzellen (=Korneozyten) und sind in einer streng geometrischen Anordnung (vergleichbar mit einer Ziegelsteinmauer) aneinander fixiert. Das Fett aus den Fettkörperchen wird nach außen in den Zwischenzellraum abgegeben und verklebt die Zellen wie Mörtel die Backsteine in einer Mauer. In der Hornschicht werden die Hornzellen (Korneozyten) weiter in Richtung Hautoberfläche gedrückt. Dabei werden die Zellverbindungen kontinuierlich abgebaut bis sie, nach ca. vier Wochen, von der Haut abgeschilfert werden (=Desquamation). Täglich werden zwischen 0,51g tote Hornzellen abgeschuppt. Das heißt, für eine vollständige Regeneration braucht die gesunde Haut ca. vier Wochen (Fartasch 2002). Die Hornschicht besteht überwiegend aus lediglich 10-12 Zelllagen (aber auch bis zu 86 Schichten sind dokumentiert, Ya-Xian et al. 1999) und ist je nach Körperregion und Beanspruchung zwischen 0,02-4mm dick (Kerscher et al. 2009, Heymann 2003). Das heißt, an den meisten Körperstellen ist die Hornschicht dünner als ein Haar! Als äußerste Zellschicht ist die Hornschicht direkt schädigenden Umwelteinflüssen ausgesetzt und bildet eine wirkungsvolle Barriere. Ihre volle Funktionsfähigkeit ist deshalb von größter Bedeutung für die Gesunderhaltung der Haut. 3.3 Die Barrierefunktion Der Aufbau der Hornschicht wurde Anfang der 1980er Jahre mit dem Ziegelstein-und-Mörtel-Modell („brick-and-mortar-model“) beschrieben (Elias 1983). Dabei bilden die Hornzellen die Steine und die Fette (= überwiegend Ceramide) im Zellzwischenraum die Kittsubstanz bzw. den Mörtel. Die in der oberen Körnerzellenschicht von den Keratinozyten freigesetzte fetthaltige Substanz schließt die Zellzwischenräume wasserdicht ab. Diese Fette sind für den Zusammenhalt der Zellen und ihre relative Undurchlässigkeit (=Barrierefunktion) wichtig. Genauso wie bei einem Hausrohbau in den Fugen der Mauer Hohlräume vorkommen können (siehe Abbildung 3), können auch die Fette zwischen den Hornzellen ungleichmäßig verteilt sein. Damit die Mauer bzw. die Haut trotzdem vor Witterung und verschiedenen Belastungen geschützt ist, wird das Mauerwerk im Anschluss verputzt oder verklinkert. Einen solchen zusätzlichen Schutz hat auch die Haut in Form des natürlichen Wasser-Fett-Films (Hydrolipidfilm). Dieser Film setzt sich aus einer Wasser- und einer Fettphase zusammen. Beide Phasen sind durch natürliche Emulgatoren zu einer Emulsion verbunden, die sich gut auf der Haut verteilt und sie geschmeidig erhält. Die Fette stammen aus den Talgdrüsen und Hautzellen, das Wasser wird aus den Schweißdrüsen (Perspiration) und aus dem Körper über die Hautzellen (transepidermaler Wasserverlust, TEWL) an und über die Haut abgegeben (Fartasch 2002, Schaefer/Redelmeier 1996, Rawlings/Harding 2004). 6 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Abbildung 3: Ziegelsteinmauer als Modell für die Hornschicht (©iDerm Osnabrück) Neben dem bereits genannten Schutz vor Wasserverlust aus dem Körper, können durch die Hornschicht und den Wasserfettfilm große Teile äußerer physikalischer Einwirkungen abgefangen werden. Eine überaus wichtige Schutzfunktion liegt in der Abwehr von Fremdstoffen. Dies können „Chemikalien“ unterschiedlicher Art (z.B. verschiedene Friseurchemikalien), aber auch Bakterien, Pilze, Viren und andere Mikroorganismen und ihre Stoffwechselprodukte sein. Die intakte Hornschicht verhindert somit zum einen das Eindringen dieser Fremdstoffe in lebende Hautschichten und zum anderen weitgehend den Verlust von Wasser aus dem Körper. Sie wird deshalb als Hornschichtbarriere bezeichnet. Stoffe, denen es gelingt, die Hornschichtbarriere zu überwinden, stellen eine Gefahr für den Körper dar. 3.3.1 SCHUTZ VOR WASSER UND VOR AUSTROCKNUNG Der spezifische Aufbau der Hornschicht sichert den tieferen, lebenden Hautschichten ein feuchtes Umgebungsmilieu, das für den Erhalt der Funktionsfähigkeit von Zellen und Geweben notwendig ist. Durch die Fette in den Zellzwischenräumen und den sogenannten natürlichen Feuchthaltefaktoren (Natural Moisturizing Factors, NMF) reduziert die Haut die Wasserabdampfung von der Körperoberfläche. Fett stößt Wasser ab, dadurch kann das Wasser aus dem Körper die Fettphase der Hornschicht nicht passieren, sondern muss den Weg über die Zellen nehmen. Hier befinden sich allerdings die natürlichen Feuchthaltefaktoren. Das sind wasserbindende und stark wasseranziehende (=hygroskopische) Verbindungen in den Hornzellen, die sogar bis zu einem gewissen Grad Wasser aus der Luft, bei einer Luftfeuchtigkeit über 50%, binden können. Zu ihnen zählt z.B. Harnstoff (=Urea) (Schürer/Kresken 2000). Zusammenfassend bedeutet dies, dass Wasser zum einen chemisch gebunden wird und zum anderen durch wasserunlösliche, also fettige, Anteile der Hornschicht abgestoßen und so im Körper konserviert wird. Allerdings ist der Körper nicht vollständig dicht! Zusätzlich zu dem aus Schweißdrüsen abgegebenen Wasser werden täglich ca. 300ml Wasser über die Hautbarriere abgegeben. Das ist der bereits erwähnte transepidermale Wasserverlust (=TEWL). Der TEWL ist ein Indikator für die Funktionsfähigkeit der Hautbarriere. Ein erhöhter TEWL zeigt, dass die Hautbarriere beschädigt ist bzw. sogar ganz zerstört wurde und ungehindert Wasser aus dem Körper entweichen kann (Forslind et al. 1997). 7 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Diese Schutzbarriere, die uns vor Austrocknung schützt, funktioniert auch in entgegengesetzter Richtung. Schließlich perlt Regen- oder Leitungswasser von der Hautoberfläche ab und auch nach einem ausgiebigen Vollbad quillt der Körper nicht auf wie ein Schwamm. Was allerdings aufquillt sind die Handinnenflächen und Fußsohlen. Das hängt damit zusammen, dass der Körper hier nicht behaart ist und folglich hier keine Talgdrüsen vorkommen (eine Talgdrüse ist immer mit einem Haar verbunden). Das Fett der Talgdrüsen, das 90% der Hautoberflächenfette ausmacht, fehlt hier vollständig. Stattdessen stammen die Fette ausschließlich aus den Hornzellen. Die Hornhaut ist an den Handinnenflächen und Fußsohlen in der Regel durch die mechanischen Belastungen (Stehen, Gehen, Greifen, Festhalten u.ä.) dicker. In ihren Hornzellen finden sich, wie überall im Körper, die natürlichen Feuchthaltefaktoren, die vermehrt Wasser binden. Durch diese Kombination, wenig Fett und viel wasserbindende Substanz, quillt die Haut im Bereich der Handinnenflächen und Fußsohlen verstärkt und mit bloßem Auge sichtbar auf. Diese „schrumpeligen Hände“ werden auch als „Waschfrauenhände“ bezeichnet (Fritsch 1990). 3.3.2 SCHUTZ VOR CHEMISCHEN UND MIKROBIELLEN BELASTUNGEN Auf der Haut liegt der Wasser-Fett-Film. Die Fette schützen gegen das uneingeschränkte Eindringen von Wasser und wässrigen Chemikalien (wie Säuren, Laugen, Reinigungslösungen), während die wässrigen Anteile in der Haut eine Barriere gegen Fette und Öle bilden. Bedingt durch den Wasseranteil in und auf der Haut, weist die Haut einen spezifischen pH-Wert auf. Der oberflächliche Wasser-Fett-Film hat einen pH-Wert von 4,5-5,5, das ist im sauren Bereich (Parra/Paye 2003). Deshalb wird der Wasser-Fett-Film auch als Säureschutzmantel bezeichnet (Schade/Marchionini 1928). Der saure pH-Wert führt auf der Hautoberfläche zu einer individuellen Bakterienzusammensetzung (=Mikroflora) (Parra/Paye 2003). Dieser hilft der Haut, sich gegen krankmachende Bakterien, Viren und Pilze zu schützen, die zu Infektionen der Haut führen könnten. Diese guten, „symbiotischen“ Bakterien sind auf den physiologischen pH-Wert angewiesen. PH-Wert-Erhöhungen töten diese Keime ab. Dies können Mikroorganismen nutzen, die bei höheren pH-Werten (>7) gedeihen. Dabei handelt es sich leider überwiegend um krankmachende Bakterien, Viren und Pilze. 3.3.3 SCHUTZ VOR MECHANISCHEN BELASTUNGEN Auf ständige mechanische Belastungen reagiert die Haut mit einer Dickenzunahme. Das heißt, es bildet sich „Hornhaut“ (medizinisch: eine Hyperkeratose). Klassischerweise findet sich Hornhaut in Form von Schwielen an den Handinnenflächen und Fußsohlen, aber auch an jeder anderen Körperstelle kann sich belastungsabhängig Hornhaut ausbilden. Neben der Anpassungsfähigkeit der Oberhaut an mechanische Einwirkungen, üben hier auch die unteren Hautschichten, die Lederhaut und das Unterhautfettgewebe, Schutzfunktionen aus. Die Lederhaut besteht aus widerstandsfähigen Kollagen- und elastischen Fasern und sorgt für die relative Zug- und Reißfestigkeit der Haut (Jung/Moll 2003). Das Unterhautfettgewebe schützt die inneren Organe und unter den Fußsohlen dämpft es unsere Schritte ab. 8 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 3.3.4 SCHUTZ VOR UV-STRAHLUNG Auch vor dem energiereichen Sonnenlicht bildet die Oberhaut eine Barriere. Zum einen über die bereits vorgestellte Bräunung und zum anderen über eine UV-bedingte Dickenzunahme. Das heißt, wenn die Haut der Sonne ausgesetzt wird, werden mehr Hautzellen gebildet und es entsteht eine sogenannte „Lichtschwiele“ (= Akanthose = Verdickung der Oberhaut; Hyperkeratose), die zusätzlich zu den Pigmenten die Strahlung abfangen und die lebenden Zellen bis zu einer gewissen Grenze vor Hautkrebs schützen kann (Jung/Moll 2003). Lichtschwielen werden häufig bei Personen beobachtet, die überwiegend draußen arbeiten (z.B. Dachdecker) oder die regelmäßig Solarien besuchen. Bei diesen Personen wirkt die Haut dick und ledrig. Das viel beobachtete „Pellen der Haut“ nach einem Sommerurlaub ist also nicht nur nach einem Sonnenbrand zu beobachten, sondern ein natürlicher Prozess, bei dem die zusätzlich aufgebauten, lichtbedingten Hautschichten wieder abgeschuppt werden. 4 Berufsbedingte Hautkrankheiten Bei den beruflich bedingten Hauterkrankungen handelt es sich zu 90% um (Hand-)Ekzeme. Ekzeme zeichnen sich durch eine Entzündung der Epidermis und der oberen Dermis aus und sind nicht infektiös (d.h. durch Ansteckung) erworben. Ein Ekzem kann sich durch Rötung, Knötchen, Bläschen, Nässen, Schuppenbildung und eine vergröberte Hautfelderung bemerkbar machen. Bei akuten Ekzemen stehen nässende Veränderungen, bei chronischen Ekzemen eine trockene Schuppung im Vordergrund. Ekzeme treten im Friseurhandwerk zum größten Teil an den Händen und Unterarmen auf, da diese als tägliche „Werkzeuge“ am häufigsten den schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind. Aber auch das Gesicht kann im Falle eines aerogenen Kontaktekzems (z.B. bei einer Allergie gegenüber ParaPhenylendiamin, PPD) betroffen sein. Der Begriff "Ekzem" sagt zunächst nichts über die Ursache und den Verlauf der Hauterkrankung aus, vielmehr sind unter ihm verschiedene Hauterkrankungen zusammengefasst. Die Ursachen für ein Ekzem sind vielfältig. Zunächst können sie in die Gruppen "durch innere Einflüsse bedingt" und "durch äußere Einflüsse bedingt" unterteilt werden. Genauer aufgeschlüsselt werden die verschiedenen Ekzemformen nach ihrer Entstehungsursache wie folgt (vgl. Abb. 4). 9 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Abbildung 4: Ursachen von Ekzemen Exogene Ekzeme können beruflich verursacht werden. Endogene Ekzeme können sich durch hautbelastende Tätigkeiten verschlechtern. Die beruflich bedingten Hautkrankheiten sind im Folgenden genauer erläutert. 4.1 Akut-toxisches Kontaktekzem Dieses Ekzem entsteht durch eine kurzfristige Einwirkung stark ätzender Stoffe, wie z.B. konzentriertem Wasserstoffperoxid. Es handelt sich dabei typischerweise um einen Haut-Unfall. Die Haut reagiert unmittelbar nach Einwirkung mit einer akuten Entzündung, die abhängig von der persönlichen Hautempfindlichkeit, der Konzentration und Einwirkzeit stärker oder schwächer ausgeprägt sein kann. Typische Erkennungsmerkmale sind, dass die Hautveränderungen streng auf den Einwirkungsort begrenzt sind und nach Beseitigung des auslösenden Stoffes in der Regel rasch abheilen (Elsner 2008). Die Diagnose eines akut-toxischen Kontaktekzems ist für den behandelnden Arzt meist leicht zu stellen, da die Betroffenen in der Regel den auslösenden Stoff selbst benennen können. Hautätzende Stoffe müssen mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein (vgl. Abb. 5). Verschiedene Haarfarben können bei unsachgemäßer Anwendung oder zu hohen Konzentrationen zu Verätzungen der Haut und Kopfhaut führen (vgl. Jensen/Søsted 2006). 10 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Abbildung 5: Neues und altes Gefahrenpiktogramm zur Kennzeichnung „hautätzender“ Stoffe (links: neue Kennzeichnung ab 2009; rechts: alte Kennzeichnung bis 2009) 4.2 Kumulativ-subtoxisches Kontaktekzem Das kumulativ-subtoxische Kontaktekzem (auch Abnutzungsekzem) ist die häufigste berufsbedingte Ekzemerkrankung. Es ist die chronische Form des Kontaktekzems und somit das Resultat einer kumulativ (=wiederholt) auftretenden Hautreizung mit einem hautreizenden bzw. irritativen Stoff (Frosch/John 2011, Skudlik/Schwanitz 2003). Hautreizende Stoffe, werden mit folgenden Piktogrammen gekennzeichnet (vgl. Abb. 6). Abbildung 6: Neues und altes Gefahrenpiktogramm zur Kennzeichnung „hautreizender“ Stoffe (links: neue Kennzeichnung ab 2009; rechts: alte Kennzeichnung bis 2009) Ausnahmen bilden z.B. Wasser, Shampoo und Hautreinigungsprodukte, die bei wiederholter Anwendung ebenfalls reizend wirken, ohne als solches kennzeichnungspflichtig zu sein. 4.2.1 ÄTIOLOGIE Das Abnutzungsekzem entwickelt sich in drei Phasen durch eine langfristige bzw. wiederholte Einwirkung eines oder mehrerer reizender Stoffe. Durch die chronische Reizung der Haut werden verschiedene Reparaturmechanismen der Oberhaut (Epidermis) und Lederhaut (Dermis) überfordert. In der ersten Phase wird der Wasser-Fett-Film (Säureschutzmantel) entfernt (z. B. durch einmaliges Händewaschen), mit der Folge, dass die Hornschicht freigelegt wird. Die Haut spannt und fühlt sich „stumpf“ an. Der Wiederaufbau des natürlichen Säureschutzmantels beträgt ca. 1,5-3 Stunden. Bei stets neuen Reizungen summieren sich die Schäden, so dass in der zweiten Phase die natürlichen Hornschichtfette aus tieferen Zelllagen der Hornschicht gelöst werden. Die Hornschicht wird dadurch durchlässig für verschiedene Berufsstoffe. 11 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 In der dritten Phase kommt es zu einer Entzündungsreaktion der Haut, die durch das Eindringen körperfremder und reizender Stoffe (vgl. Tab. 2) ausgelöst wird. 4.2.2 ERSCHEINUNGSFORMEN Die auftretenden Hautveränderungen sind in ihrer Erscheinungsform vielfältig. Je nach Konzentration und Einwirkungszeit der hautreizenden Faktoren (Irritantien, Tab. 2) äußern sie sich häufig nur in einer leichten Rötung und Schuppung sowie in kleinen Einrissen der Haut. Diese sind meist unscharf begrenzt. Typisch ist der Beginn in den Fingerzwischenräumen, da hier die Haut besonders empfindlich ist und sich Feuchtigkeit und andere Stoffe zwischen den Fingern und gegebenenfalls zwischen und unter Handschmuck (z.B. Fingerringe, Armbänder, Armbanduhren) sammeln können. 4.2.3 KONSEQUENZEN Schon kleine Anzeichen eines Abnutzungsekzems sollten ernst genommen werden! Es gibt zwar unscheinbare, aber keine unschuldigen, ekzematösen Hauterscheinungen im Friseurgewerbe. In den Anfangsstadien ist das Abnutzungsekzem in der Regel zunächst gut zu behandeln und heilt bei Ausbleiben der Hautbelastungen unter Anwendung einer konsequenten Hautpflege (Hautpflegeprodukt) in Kombination mit adäquatem Hautschutz (Hautschutzprodukt und Handschuhe) rasch ab. Wird jedoch nicht reagiert, kann das Abnutzungsekzem durch fortdauernde Belastungen chronifizieren und auch nach dem Ausschalten der Belastungen hartnäckig für längere Zeit bestehen bleiben, oder nach der Abheilung bereits bei geringfügigen Hautbelastungen erneut und massiv auftreten. Bei einem Abnutzungsekzem besteht durch die geschädigte Hornschichtbarriere immer zum einen die Gefahr einer Infektion und zum anderen die Gefahr einer Sensibilisierung (Entstehen einer Allergie) auf berufliche und/oder außerberufliche Stoffe. Häufig propft sich auf ein chronisches Abnutzungsekzem ein allergisches Kontaktekzem auf (siehe Folgekapitel). Ein Abnutzungsekzem muss folglich sorgfältig auskuriert werden. Häufig treten Rückfälle auf, weil die Haut zwar äußerlich wieder intakt erscheint, und deshalb schon wieder belastet wird, obwohl die volle Funktionsfähigkeit der Oberhaut (Epidermis) noch nicht wiederhergestellt war. 4.3 Allergisches Kontaktekzem In manchen Fällen reagiert die Haut auf körperfremde Stoffe, die normalerweise problemlos vertragen werden, mit Ekzemen. Diese Reaktion wird „Allergie“ (= Andersreaktion) genannt, weil der Körper bzw. das Immunsystem anders, d. h. überempfindlich reagiert. Die Aufgabe des Immunsystems besteht darin, in den Körper eingedrungene Fremdkörper zu beseitigen. Bei Allergien schießen diese Mechanismen des Immunsystems über ihr Ziel hinaus. Fast alle Stoffe, wie z.B. Berufsstoffe oder auch haar- und hautkosmetische Produkte, können eine allergische Reaktion hervorrufen. Eine Allergie ist nicht zu verwechseln mit einer „akut-toxischen Hautreizung“. Auf konzentrierte Säuren (wie Wasserstoffperoxid) reagiert jeder Mensch mit Hautreizungen oder Verätzungen. Die eigentliche Aufgabe des Immunsystems ist der Schutz des Körpers. Bei einer Allergie kämpft das Immunsystem mit harten Waffen gegen harmlose Stoffe, sogenannte „Allergene“, ohne dass ein ersichtlicher Grund dafür vorliegt. Die Begleit- und Folgereaktionen, wie Entzündung und 12 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Gewebsschädigung, die z. B. ein Ekzem kennzeichnen, sind demnach Überempfindlichkeitsreaktionen. 4.3.1 ÄTIOLOGIE Voraussetzung für die Ausprägung einer allergischen Reaktion ist die Sensibilisierung gegen einen ganz bestimmten Stoff, bzw. ein Allergen. Beim allergischen Kontaktekzem werden zwei Entwicklungsphasen unterschieden. In der ersten Phase, der sogenannten Sensibilisierungsphase, wird der Körper mit dem Allergen bekannt gemacht. Kontaktallergene sind dabei Haptene (Halb-Allergene), die zu klein sind, um immunogen zu wirken. Erst nach Bindung an ein Trägerprotein können sie von den sich in der Oberhaut oder Schleimhaut befindenden Immunzellen, den „Langerhans-Zellen“, verarbeitet werden. Präsentiert eine Langerhans-Zelle dem Immunsystem dann das eingedrungene Allergen (=Antigenpräsentation), erzeugt das Immunsystem nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip die passenden Abwehrzellen. Diese Sensibilisierungsphase läuft unmerklich ab und ist nicht vorhersehbar, sie benötigt mindestens 5-7 Tage, kann aber auch Jahre betragen (Jung/Moll 2003). Nach der Sensibilisierungsphase ist das Immunsystem bis ans Lebensende gegen das Allergen gerüstet. Bei der zweiten Phase handelt es sich um die Auslösephase. Das Immunsystem ist gegen einen bestimmten Stoff (Allergen = Antigen) sensibilisiert. Bei einem erneuten Kontakt wird das Allergen unmittelbar als Antigen erkannt und eine inflammatorische Reaktion (Abwehrreaktion/ Entzündungsreaktion) induziert (Jung/Moll 2003). Fast jeder Stoff, der jahrelang problemlos vertragen wurde, kann plötzlich eine Allergie auslösen. Ob überhaupt und wann ein Mensch eine Allergie erwirbt, kann nicht vorhergesagt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer und Intensität des Kontakts, der Sensibilisierungspotenz des Allergens, der genetischen Disposition und dem Hautzustand (Jung/Moll 2003). Sicher ist, dass ein Abnutzungsekzem häufig einem allergischen Kontaktekzem vorangeht. Den Allergenen wird das Eindringen in die Haut durch die Vorschädigung der Hornschichtbarriere erleichtert. 4.3.2 ERSCHEINUNGSFORMEN Die Erscheinungsformen entsprechen klinisch denen des kumulativ-subtoxischen Kontaktekzems, deshalb führt der Dermatologe zur Ursachenklärung und Abgrenzung einen Allergietest (Epikutantest) durch. Bei allergischen Kontaktekzemen handelt es sich um sogenannte allergische Reaktionen vom Spättyp. Erst ca. 24-48 Stunden nach Kontakt mit dem allergieauslösenden Stoff (Antigen) werden erste Entzündungszeichen sichtbar. Beobachtbar sind auch Hautreaktionen, die erst nach 72 oder 96 Stunden nach Allergenkontakt auftreten. Das ist ein Grund dafür, warum die auslösenden Stoffe manchmal schwer zu ermitteln sind. Die betroffenen Personen können sich häufig nicht mehr erinnern, welcher Stoff vor 1-3 Tagen in Kontakt mit ihrer Haut stand. Ein anderer Grund ist, dass die Stoffe, die Allergien auslösen können, mittlerweile so zahlreich sind, dass ein detektivisches Gespür bei Arzt und Patienten notwendig ist, um einem Allergen auf die Spur zu kommen. Ein allergisches Kontaktekzem kann nur diagnostiziert werden, wenn alle infrage kommenden Allergene auch getestet wurden. Entsprechend ist ein kumulativ-subtoxisches Handekzem (=Abnutzungsekzem) nur dann diagnostiziert, wenn eine Allergie sicher ausgeschlossen worden ist; die Medizin spricht deshalb bei dem Abnutzungsekzem von einer Ausschlussdiagnose. 13 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 4.3.3 KONSEQUENZEN Eine einmal erworbene Kontaktsensibilisierung gegen Berufsstoffe, die bereits zu Symptomen geführt hat, ist nicht heilbar und zwingt Betroffene häufig sogar zur Berufsaufgabe. Verlauf und Schwere allergischer Handekzeme sind ausgeprägter und langwieriger als bei irritativen Handekzemen und korrelieren häufiger mit Berufsaufgaben (Meding et al. 2005, Cahill et al. 2004, Diepgen 2003). Eine Kontaktsensibilisierung bleibt bis zum Lebensende bestehen. Hyposensibilisierungen sind bei allergischen Kontaktsensibilisierungen nicht möglich. Die einzige Möglichkeit, die Haut nach erfolgter Sensibilisierung gesund zu erhalten, ist die konsequente Meidung des Allergens, z.B. in dem Produkte ausgetauscht oder geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. 4.3.3.1 DER EPIKUTANTEST ALS BERUFSEIGNUNGSPRÜFUNG FÜR FRISEURE Die Durchführung eines Epikutantests vor der Berufswahl und somit vor dem Berufseintritt zum Ausschluss möglicher berufsrelevanter Allergien ist aus dermatologischer Perspektive nicht sinnvoll. Auch wenn einer dänischen Studie zufolge das aktuelle Durchschnittsalter bei der ersten Haarfärbung bei Friseurauszubildenden bei 12,1 (2-19) Jahren und das der Kontrollgruppe bei 13,5 Jahren liegt, und 30,1% der Kontrollgruppe sowie 48,1% der Friseurauszubildenden angaben, bereits ein HennaTattoo gehabt zu haben (Bregnhøj et al. 2011b), wodurch der Hautkontakt zu potentiell sensibilisierenden Friseurchemikalien gegeben ist, können über einen Epikutantest lediglich Einzelfälle mit einer bereits manifestierten Kontaktallergie identifiziert werden. Dabei ist festzuhalten, dass sich eine Allergie bei Nichtfriseuren gegenüber Friseurchemikalien später als bei Friseuren entwickelt. In einer Studie von Uter et al. (2007) lag das Durchschnittsalter bei der Durchführung eines Epikutantests zur Diagnose einer Sensibilisierung gegenüber Friseurkosmetika bei Friseuren bei 26 Jahren, das der Friseurkunden bzw. Selbstanwenderinnen von Friseurprodukten bei 49 Jahren. Diese Ergebnisse belegen, dass ein Epikutantest als Berufseignungstest bei durchschnittlich 16-jährigen angehenden Friseuren wenig aussagekräftig ist. Außerdem könnten im ungünstigsten Falle erst durch den Test Allergien ausgelöst werden, weshalb die internationalen Allergologenverbände von solchen prophetischen Tests strikt abraten. In Anbetracht der Anpassungen der EU-Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG durch die „Richtlinie 2009/134/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009“ und die „Richtlinie 2010/4/EU der Kommission vom 8. Februar 2010“, sollen Haarfärbemittel, die stark sensibilisierende Stoffe enthalten, ab dem 1. November 2011 u.a. die Etikettierung erhalten, dass „dieses Produkt (.) nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“ ist. Vor diesem Hintergrund wird der Einsatz von Epikutantestungen als Berufseingangstest zusätzlich sinnlos, da der Kontakt zu den sensibilisierenden Friseurstoffen vor Ausbildungsbeginn mit 16 Jahren stark eingeschränkt sein wird. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Personen mit bekannten Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber kosmetischen Produkten von sich aus andere Berufe wählen. Bregnhøj et al. (2011a) konnten einen „healthy worker effect“ bei Friseurauszubildenden in Dänemark nachweisen. Dementsprechend ist die Inzidenz eines Ekzems der Hände, Handgelenke oder Unterarme oder auch das Vorhandensein einer atopischen Disposition bei Friseurauszubildenden verhältnismäßig geringer als bei einem Vergleichskollektiv. Grundsätzlich sind Zukunftsprognosen darüber, ob eine Person eine Kontaktallergie entwickeln wird, mittels eines Epikutantests unmöglich. Im Gegenteil sollte die Durchführung eines Epikutantests sorgfältig abgewogen werden, da nicht zuletzt unerwünschte Nebenwirkungen, wie z.B. die Möglichkeit einer Sensibilisierung durch den Test selbst, resultieren können (Schnuch et al. 2008, Brown 2004). 14 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 4.3.3.2 SELBSTTESTS MIT HAARFÄRBEMITTELN Cosmetics Europe (vorher COLIPA, „The European Cosmetics Association“) empfehlen die Durchführung eines Selbsttestes auf potentielle Produktunverträglichkeit vor der Anwendung des Haarfärbeproduktes z.B. über 48 Stunden (SCCS 2010) durch den Anwender. Dieses werde von verschiedenen Herstellern umgesetzt (SCCS 2012, Mildau 2010). Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) warnt vor Selbsttests, da das Risiko falsch-negativer Ergebnisse und eine dadurch verursachte Sensibilisierungsgefahr besteht. Haarfarben sind laut Kosmetikrichtlinie darüber hinaus nicht als Leave-on Produkt für die Haut zugelassen (SCCS 2010). 5 Tätigkeitsbezogene Risikofaktoren und Gefahrenstoffe im Friseurhandwerk 5.1 Hauptrisikofaktor „Feuchtarbeit“ Der häufige Kontakt zu Wasser ist einer der Hauptgründe für berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk und wird im Allgemeinen noch immer stark unterschätzt. Dabei führt ein langer Wasser- bzw. Feuchtkontakt zu einer Quellung der Hornzellen. Die Hornzellen können durch die natürlichen Feuchthaltefaktoren viel Wasser binden. Die Quellung führt im Anschluss an den Feuchtkontakt zur Austrocknung der Haut. Das aufgenommene Wasser verdunstet und die Zellen schrumpfen. Dadurch vergrößern sich die Zellzwischenräume (siehe Abbildung 7), wodurch noch mehr Wasser entweichen kann. Außerdem haben es jetzt potentiell irritative und allergene Stoffe (vgl. Tab. 2) wesentlich leichter, durch die Hornschicht in tiefere Hautschichten einzudringen und dort z.B. eine Entzündung oder sogar eine Sensibilisierung auszulösen. Besonders durchlässig ist die Haut direkt nach dem Ausziehen von flüssigkeitsundurchlässigen Schutzhandschuhen (vorausgesetzt es wurde bereits in den Handschuhen geschwitzt) oder nach der Händereinigung (bzw. nach ungeschütztem Haarewaschen und/oder Reinigungs- und Desinfektionsvorgängen). 15 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Abbildung 7: Einfluss von Feuchtarbeit oder langem Handschuhtragen (also Schwitzen in flüssigkeitsdichten Handschuhen; Quelle: Bundesverband Hautschutz e.V. 2007, modifiziert) Links: gesunder Zellverband; rechts: gelockerter Zellverband mit vergrößerten Zellzwischenräumen nach langem Feuchtkontakt oder langem Handschuhtragen. Der ständige Kontakt mit Wasser ist einer der größten Risikofaktoren im Hinblick auf die Entstehung eines Handekzems. Es ist nachgewiesen, dass Beschäftigte in "Feuchtberufen" (vor allem Friseure) sehr viel häufiger an Kontaktekzemen erkranken als Personen, die Tätigkeiten ohne Feuchtkontakt ausüben. In Deutschland ist Feuchtarbeit ein klar definierter Begriff. Nach der Technischen Regel für Gefahrenstoffe (TRGS) 401 (2008, Absatz 3.3.4, 2) werden darunter „Tätigkeiten verstanden, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit, d. h. 1. regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder 2. häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen oder 3. einen entsprechenden Zeitraum Schutzhandschuhe mit Okklusionseffekt (Wärme- und Feuchtigkeitsstau) tragen. Die flüssigkeitsdichte Wirkung von Schutzhandschuhen verhindert die Schweißabgabe nach außen, so dass die Haut mit zunehmender Tragedauer aufquillt, wodurch ihre Barrierewirkung nachlässt. Durch diese vorgeschädigte Haut wird ein Eindringen von Irritantien, potenziell allergen (sensibilisierend) wirkenden Stoffen oder Infektionserregern erleichtert.“ „Zeiten der Arbeiten im feuchten Milieu und Zeiten des Tragens von flüssigkeitsdichten Handschuhen sind zu addieren, wenn nicht wirksame Maßnahmen zur Regeneration der Haut getroffen worden sind.“ (TRGS 401, 2008, Absatz 3.3.4, 3) 16 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Gemäß dieser Definition ist der Friseurberuf eine typische „Feuchtarbeit“. Wie mit Feuchtarbeit umzugehen ist, wird in Kapitel 6 erläutert. Weitere Informationen befinden sich in der „TRGS 530“ (2007), in der „Deklaration von Dresden“ (2010) und in der „Europäischen Rahmenvereinbarung betreffend die Verhütung von Gesundheitsgefahren in der Friseurbranche“ (2010). 5.2 Irritantien und Allergene Ein Friseur kommt tätigkeitsspezifisch mit einer Vielzahl irritativer und/oder allergener Substanzen in Hautkontakt. Eine Übersicht bietet die Tabelle 2, die tätigkeitsspezifisch potentielle Allergene und Irritantien aufführt. Waschaktive Substanzen wie Syndets, Seifen und Shampoos bewirken ein Auswaschen der Fette und die Schädigung von Zellmembranen (Effendy/Maibach 1995, Tupker 1996). Dadurch kommt es zu einer weiteren Störung der Barrierefunktion, die häufig den Beginn einer ernsthaften Hauterkrankung darstellt, ohne dass sie von den Betroffenen überhaupt wahr- oder ernst genommen wird. So ist eine trockene raue Haut häufig schon ein erstes Anzeichen für die herabgesetzte Leistungsfähigkeit der hauteigenen Schutzmechanismen. Eine solche defekte Hautbarriere ermöglicht ein erleichtertes Eindringen von Irritantien und Allergenen. Tabelle 2: Auswahl tätigkeitsbezogener Allergene und Irritantien im Friseurhandwerk (nach Brans/Merk 2009, erweitert ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Tätigkeit Produkte Haarwäsche, Haarpflege, Haarstyling Shampoo, Spülung, Konditioner, Haarwasser, Haargel, Haarwachs Beispielhafte Inhaltsstoffe/ Kontaktstoffe [INCI] Tenside (z.B. Cocamidopropyl betaine) Konservierungsstoffe (z.B. Methyldibromo glutaronitrile 1 [MDBGN] , Methylchloroisothiazolinone [MCI], Methylisothiazolone [MI]) Duftstoffe (z.B. Cinnamal [Zimtaldehyd], Eugenol [Phenylpropene], Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde [Lyral, MPCC]) Dichloromethane (in Haarlack) Phenole Selenium Sulfide 3 Formaldehyde Parabene Wasser Irritation + Sensibilisierung + + + + + Schutzmaßnahmen langstulpige Einmalhandschuhe 2 + 2 + 2 + + 2 + + + 2 + 1 nicht mehr in kosmetischen Produkten zugelassen (SCCP opinion on Methyldibromo glutaronitrile (sensitisation only), 2005) 2 Bruneteau et al. 2004 3 seit 2004 offiziell von der „International Agency for Research on Cancer (IARC)“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als kanzerogen eingestuft (Bruneteau et al. 2004), laut EU-Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG und EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 mengenbeschränkt zugelassen; als Konservierungsmittel bis zu einer Höchstgrenze von 0,2% (Anhang V), in Nagelhärtern bis zu 5% (Anhang III) 17 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Tätigkeit Produkte Färbung Oxidationsfarben Oxidationsmittel, Bleichmittel Dauerwelle Haarglättung Reinigung Kontakt zu Arbeitsgerät Blondierungsmittel Dauerwellenflüssigkeit Brazilian 9 Straightening Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel z.B. Scheren Beispielhafte Inhaltsstoffe/ Kontaktstoffe [INCI] 4 p-Phenylenediamine (PPD) Irritation + Sensibilisierung + Toluene-2,5-diamine (PTD), o-, 4,5 m-, p- Toluylendiamine 6 m-Toluylendiamine 7 o-Aminophenol 4 m-, p-Aminophenol 4 p-Methylaminophenol 2-Methyl-54 hydroxyethylaminophenol 7 m-, o-Phenylendiamine 1-Naphtol Resorcinol Hydrogen peroxide Hydroquinone Kalium Persulfate Sodium Persulfate Ammonium Persulfate + + + + + + + + + + + + z.B. Ammonium Thioglycolate, 8 Glyceryl Thioglycolate (GMTG) , Cysteaminhydrochlorid 3 Formaldehyd bzw. Methylenglykol (= reversible Bindung von Formaldehyd in Wasser) Sodium hydroxide Potassium hydroxide Lithium hydroxide 3 z.B. Formaldehyde , Glutaral, Duftstoffe, Tenside, Konservierungsstoffe Nickel Schutzmaßnahmen Einmalhandschuhe + + 2 + 2 + 2 + + + 2 + + + + 2 + 2 + + + + Einmalhandschuhe + + Verzicht (aerogen; kanzerogen) 2 ätzend 2 ätzend 2 ätzend + NitrileinwegHandschuhe + Mehrweghandschuhe + Nickelfreies Material 4 Produkte mit diesem Inhaltsstoff sind seit dem 1.11.2011 wie folgt kennzeichnungspflichtig: „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.“ 5 laut EU-Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG und EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 mit Einschränkungen zugelassen, unter Ausschluss von m-Diaminotoluol 6 laut EU-Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG und EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 sind mDiaminotoluol und seine Salze verboten 7 laut EU-Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG und EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 verboten. 8 „1995 beschlossen die Hersteller von Haarkosmetika und die (deutschen) Friseurinnungen, GMT nicht mehr bei der sauren Dauerwelle einzusetzen.“ (Berger et al. 2005: 13) 9 nach EU-Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG verboten, da der Formaldehydgehalt die Grenze von 0,2% deutlich überschreitet (Kratz et al. 2010) 18 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Tätigkeit Produkte Hautschutz Schutzhandschuhe Hautschutzpräparate Haare schneiden Beispielhafte Inhaltsstoffe/ Kontaktstoffe [INCI] Latex, Mercaptobenzothiazole, Thiurame, Dithiocarbamate, 10 Phthalate , 3,11 Formaldehyde Konservierungsstoffe, Salbengrundlagen, Duftstoffe Haare Irritation Sensibilisierung + + + + 12 (+) 13 Schutzmaßnahmen Latex- und akzelatorenfreie Handschuhe allergenarme Präparate ohne Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe Ärmelschoner, geschlossene Schuhe Weiterführende Informationen zum Sensibilisierungspotential von Haarfärbemitteln sind bei Søsted et al. (2004) zu finden. Nach Brans/Merk (2009) sind neben der DKG-Epikutantestreihe für „Friseurstoffe“, ebenfalls die Testreihen „Standard”, „Externa-Inhaltsstoffe“ und „Konservierungs- und Desinfektionsmittel“ für Friseure relevant. 6 Hautschutz im Friseurhandwerk 6.1 Arbeitsorganisation An Arbeitsplätzen sollten Feuchtarbeitszeiten nach Möglichkeit reduziert oder auf mehrere Beschäftigte verteilt werden, um die Belastung für den einzelnen zu begrenzen. Arbeitsorganisatorisch sollte ein Wechsel zwischen feuchten und trockenen Tätigkeiten ermöglicht werden (TRGS 401 2008, Deklaration von Dresden 2010). 6.2 Drei-Säulen-Modell Im Hautschutz hat sich ein Drei-Säulen-Modell, bestehend aus • Hautschutz während der Arbeit • Hautreinigung und • Hautpflege nach der Arbeit als besonders wirksam gezeigt (Winkler et al. 2009, Kütting et al. 2010). Im Folgenden werden die drei Säulen näher betrachtet. 10 Geier et al. 2003 Pontén 2006 12 Gefahr eines Sinus pilonidalis (Füeßl 2011) 13 Haare an sich sind nicht sensibilisierend. Allerdings werden Haarfarben nach dem Kolorieren nur zu 80-90% ausgewaschen (Nohynek et al. 2004), so dass Haarfärbemittel in frisch gefärbten Haaren sensibilisierend wirken können (Søsted 2011). 11 19 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 6.2.1 HAUTSCHUTZ Beim Hautschutz können Schutzhandschuhe und Hautschutzprodukte unterschieden werden. Hautschutzcremes sollten auf den Tätigkeitsbereich des Friseurs abgestimmt sein, d.h. vor allem gegen Feuchtigkeit und Wasser schützen bzw. die Schwitzneigung unter flüssigkeitsdichten Handschuhen reduzieren. Dabei wird die schützende Wirkung in der Literatur kontrovers diskutiert. Bock et al. (2001) konnten einen antitranspirativen Effekt von Aluminiumchlorohydrat-haltigen Hautschutzcremes, angewendet unter impermeablen Schutzhandschuhen, nachweisen, während Fartasch et al. (2010) keinen solchen Effekt in einer Kurzzeitokklusion aufzeigen konnten. Dennoch bleibt festzuhalten, dass häufiges Cremen, z.B. unter Verwendung von Hautschutzcreme, im Kontext des Drei-Säulen-Modells präventiv auf die Entstehung von berufsbedingten Hautkrankheiten wirkt (wie bereits erläutert). Schutzhandschuhe im Friseurhandwerk müssen den Anforderungen der Europäischen Norm (EN) 374 „Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen“ genügen. Für alle friseurtypischen Tätigkeiten (Haare färben u.ä.) sind hier Einweghandschuhe aus Nitrilkautschuk oder Vinyl mit entsprechender Normierung geeignet, die nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen sind. Grundsätzlich bietet Nitrilkautschuk einen höheren Chemikalienschutz als Polyvinylchlorid, so dass Einweghandschuhe aus diesem Material zu bevorzugen sind (Bundesverband Hautschutz e.V. 2009). Bei mehrfachem Gebrauch kann die Schutzleistung aufgrund der Dünne des Materials nicht aufrechterhalten werden. Für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind grundsätzlich MehrwegChemikalienschutzhandschuhe mit einer erhöhten Schichtdicke (>0,3mm) zu benutzen. Bei bekannten Sensibilisierungen gegenüber Vulkanisationsbeschleunigern (z.B. Mercaptobenzothiazole, Dithiocarbamate, Thiurame), die in Schutzhandschuhen aus natürlichem oder synthetischem Kautschuk enthalten sein können, gibt es auf dem Markt spezielle beschleunigerfreie Schutzhandschuhe (Diepgen et al. 2008, Zuther et al. 2007). Gleiches gilt für die potentiell in VinylEinweghandschuhen enthaltenen Weichmacher (Phthalate). Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen führt häufig bereits nach wenigen Minuten zu einem Feuchtigkeits- und Wärmestau. Diesem kann unter anderem durch häufiges Handschuhwechseln, oder durch das Tragen von Baumwollunterziehhandschuhen, die nach Durchfeuchtung ausgetauscht werden (Ramsing/Agner 1996), oder ggf. durch das Auftragen von schweißvermindernden Hautschutzcremes entgegengewirkt werden (Bock et al. 2001). Im Friseurhandwerk wird das Tragen von Handschuhen wenig akzeptiert, da es häufig mit einer Einschränkung der Feinmotorik in Verbindung gebracht wird. Einweghandschuhe in Kombination mit Baumwollunterziehhandschuhen gegen Okklusionseffekte werden entsprechend noch weniger akzeptiert und verwendet. Hier bieten fingerlose Baumwollunterziehhandschuhe eine Alternative. Es wurde bereits in Kapitel 5.2 darauf hingewiesen, dass durch den Feuchtigkeitsstau unter impermeablen Schutzhandschuhen die Hornschichtbarriere durchlässiger wird. Dadurch erhöht sich die Irritabilität (Empfindlichkeit) der Haut, so dass besonders nach dem Handschuhtragen Hautexpositionen zu Berufsstoffen, aber auch zu hautgefährdenden Stoffen im Privatbereich, zu vermeiden sind (Wulfhorst et al. 2011, Fartasch et al. 2011). 20 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 6.2.2 HAUTREINIGUNG Bei der Hautreinigung gilt der Grundsatz: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Das bedeutet, dass die Hände nicht mit Hautreinigungsmitteln gereinigt werden müssen, es sei denn sie sind verschmutzt oder verfärbt. Beispielsweise ist eine Händereinigung nach dem Handschuhtragen grundsätzlich nicht erforderlich. Bei der Verwendung von Hautreinigungsmitteln im Friseurgewerbe sollte darauf geachtet werden, dass • der pH-Wert pH-hautneutral (~ 5,5) ist (wichtig für den Erhalt des Säureschutzmantels) (Schmid/Korting 1995), • das Produkt frei von Farb-, Duft- und Konservierungsstoffen ist (das sind potentielle Allergene), • das Produkt milde Tenside enthält, • das Produkt frei von Lösungsmitteln ist (Klotz et al. 2002, Stolz 2005), • das Produkt frei von Reibemitteln ist (Löffler et al. 2000), Während der Hautreinigung sollte lauwarmes Wasser verwendet werden. Nach der Reinigung sollten die Hände mit möglichst weichen Einwegpapiertüchern vorsichtig trocken getupft werden. Auf keinen Fall sollten gebrauchte Kundenhandtücher verwendet werden, da die darin enthaltenen Reste von z.B. Haarfarbe oder Shampoo besonders leicht in die durch die Händereinigung aufgequollene hyperhydrierte Haut eindringen (vgl. Kapitel 5.1) und hier zu Irritationen oder sogar Sensibilisierungen führen können. Starkes Reiben führt zur Abrasion der obersten Hautschichten und kann dadurch die Hautbarriere zusätzlich belasten oder sogar zerstören. 6.2.3 HAUTPFLEGE Nach der Arbeit sollten auf die Haut abgestimmte Hautpflegeprodukte zur Regeneration der Haut aufgetragen werden. Hautärzte unterstützen individuell die richtige Produktauswahl. Bei Bedarf empfiehlt sich das Tragen von Baumwollhandschuhen über großzügig eingecremten Händen als Handkur über Nacht. 7 Die Europäische Haarfarbenstrategie – Verbraucherschutz Friseurprodukte wie Haarfärbemittel, Finishing Produkte und Shampoo gelten im juristischen Sinne als Kosmetika und unterliegen wie alle kosmetischen Mittel der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung, in Kraft getreten Mitte Januar 2010, Anwendungsbeginn 11. Juli 2013). Die Verordnung vereinfacht und ersetzt ab dem 11. Juli 2013 die Kosmetik-Richtlinie (76/768/EWG), die seit ihrer Verabschiedung 1976 vielfach überarbeitet, ergänzt und korrigiert wurde. Verschiedene Studien beschreiben ein sensibilisierendes (Guerra, Bardazzi et al. 1992, Guerra, Tosti et al. 1992, Leino et al. 1998, Lind et al. 2007, Majoie et al. 1996, Schnuch et al. 2008, Uter et al. 2003) oder sogar kanzerogenes Potential hinsichtlich Blasenkrebs und Leukämie (Andrew et al. 2004, Gago-Dominguez et al. 2001, Rauscher et al. 2004) von Haarkosmetika, insbesondere von Haarfärbemitteln. Das führte im Mai 2003 zu der Verabschiedung der sogenannten Haarfarbenstrategie der Europäischen Kommission, deren Ziel eine Positivliste von Haarfärbemitteln in der EU bis 2010 sein sollte. Hersteller von Haarfärbemitteln sollten dem unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Kommission Produktdossiers zur Risikobewertung vorlegen. Substanzen, für die 21 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 kein Produktdossier zur Verfügung stand oder die der wissenschaftlichen Prüfung nicht standhielten, wurden verboten (SCCS 2010). Im Fokus des Interesses stand die Produktsicherheit für den Verbraucher. Haarfärbesubstanzen wurden hinsichtlich ihres sensibilisierenden, mutagenen und genotoxischen, reproduktionstoxischen, irritativen Potentials, ihrer oral toxischen (90 Tage orale Toxizität) und dermalen Absorptionsfähigkeit und der damit potentiell korrelierenden systemischen Einflussnahme auf den menschlichen Organismus, geprüft (Pauweis et al. 2009). Im Anhang II, Teil 1 der Richtlinie des Rates über kosmetische Mittel sind Substanzen aufgeführt, die unter Einhaltung von Einschränkungen und sonstiger Bedingungen (z.B. Mengenangaben) in kosmetischen Mitteln enthalten sein dürfen. Im zweiten Teil desselben Anhanges sind vorläufig zugelassene Substanzen aufgezählt. Bei diesen Stoffen ist noch keine abschließende Beurteilung durch das SCCS vorgenommen worden. Im Anhang II der Richtlinie des Rates über kosmetische Mittel befindet sich eine Liste aller in kosmetischen Mitteln verbotener Substanzen und Stoffe. Vor dem Hintergrund der Erkenntnis des Ausschusses für Verbrauchersicherheit, „dass von Haarfärbemitteln verursachte Kontaktallergien ein zunehmendes Gesundheitsproblem für Verbraucher und Gesellschaft sind und häufig zu schwerer akuter Dermatitis führen“ (Anpassungen der EU-Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG durch Richtlinie 2009/134/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009, Absatz 1), sollen die Etiketten von Haarfärbemitteln, die stark sensibilisierende Stoffe enthalten (Richtlinie 2009/134/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009, Richtlinie 2010/4/EU der Kommission vom 8. Februar 2010) ab dem 1. November 2011 u.a. folgende Hinweise erhalten: „Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.“ „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.“ Produkte ohne die Aufschrift dürfen nach dem 1. November 2012 nicht mehr verkauft werden. Die Altersbeschränkung ruft europaweit Verwirrung unter Friseuren hervor. Der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V. (IKW) begründet die Altersbeschränkung des Gesetzgebers damit, dass verantwortungsvolle Entscheidungen sichergestellt werden sollen. Ein grundsätzliches Färbeverbot für Personen unter 16 Jahren stelle die EU-Richtlinie nicht da, allerdings könne eine Haftung des Friseurs nach Aussage des IKW nicht ausgeschlossen werden (IKW 2011). 22 EU-Project SafeHair 2.0: Medizinisches Grundlagendokument zu Berufsbedingten Hautkrankheiten im Friseurhandwerk in VS/2011/0123 Europa SafeHair 2.0 Literatur 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 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