I. Schlussbemerkung
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I. Schlussbemerkung
674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 PricewaterhouseCoopers 29 I. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Klinikum Herford - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Herford, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten. Frankfurt am Main, den 26. März 2010 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Harald Schmidt Wirtschaftsprüfer ppa. Lars Müller Wirtschaftsprüfer 0.0558878.001 702 703 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlagen 704 705 PricewaterhouseCoopers Anlagenverzeichnis Anlagen Seite I Lagebericht 2009 ............................................................................................................... 1 II Jahresabschluss ................................................................................................................ 1 1. Bilanz zum 31. Dezember 2009 .................................................................................. 2 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 ............................................................................................... 5 3. Anhang 2009 .............................................................................................................. 7 Anlagenspiegel ......................................................................................................... 16 III Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse .................................................... 1 IV Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) ...................................... 1 V Erläuterungen von Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 .................... 1 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 0.0558878.001 706 707 Anlage I Vorstand Lagebericht zum Jahresabschluss 2009 1. Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen Das Jahr 2009 war durch die Veränderungen des neuen Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) geprägt. Die hohen Lohnsteigerungen wurden nach diesem Gesetz nur zu 50 % ausgeglichen. Gleichzeitig erfolgte aber ein Abschlag auf die bisher vorgesehenen vollständigen Preisanpassungen für sogenannte Konvergenzgewinner, zu denen auch das Klinikum Herford gehört. Damit konnte auch im Klinikum Herford im Jahr 2009 der Landesbasisfallwert nicht in voller Höhe abgerechnet werden. Eine vollständige Übernahme dieses Preises erfolgte erst zum Januar 2010. Das nachfolgende Schaubild zeigt die Entwicklung des Landesbasisfallwertes Nordrhein-Westfalen (LBFW NRW) im Vergleich zum durchschnittlichen Basisfallwert des Klinikum Herford. Damit haben niedrigere Erlöse als zunächst gesetzlich vorgesehen und hohe Kostensteigerungen im Personalbereich das Ergebnis belastet. 708 0.0558878.001 Anlage I 2 Im Herbst 2009 hat die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP ihre Arbeit in Berlin aufgenommen und Dr. Philipp Rösler als neuen Bundesgesundheitsminister berufen. An dem oben genannten Krankenhausfinanzierungsreformgesetz wurde bis dato nichts verändert. Allerdings finden sich im Koalitionsvertrag verschiedene Aussagen zu beabsichtigten Veränderungen im Gesundheitswesen, die auch Auswirkungen auf den Krankenhausbereich haben. So ist geplant, dass es Einschränkungen im Gesellschaftsrecht für Krankenhäuser bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) geben soll und die Teilnahme an der ambulanten Behandlung gemäß § 116b SGB V zulasten der Krankenhäuser verändert wird. Da das Klinikum Herford bereits ein MVZ als Tochergesellschaft gegründet hat und mittlerweile einige Genehmigungsbescheide zu den Anträgen gemäß § 116b SGB V von der Bezirksregierung erteilt wurden, gehen wir von Bestandsschutz zumindest für das MVZ aus. Dies hat auch eine aktuelle Anhörung im Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Zudem plant die neue Bundesregierung Kostensenkungen im Krankenhausbereich wie auch in anderen Gebieten im Gesundheitswesen durch Verstärkung des Wettbewerbs. Wie dies im Detail für die Kliniken aussehen soll, ist aber bisher nicht bekannt. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Preisfindung im Krankenhausbereich auf der Basis von durchschnittlichen Kosten ausgewählter Kliniken erfolgt und sich bisher an der Budgetentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Sollte an diesem Verfahren im Wesentlichen festgehalten werden, so können Krankenhausentgelte mit Verkaufspreisen der Privatwirtschaft nicht verglichen werden. Sie orientieren sich nicht am Marktgeschehen und beinhalten z. B. keine Gewinnaufschläge oder einen kalkulatorischen Unternehmerlohn. Die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung hat unter der sinkenden Wirtschaftsleistung gelitten, wobei der Zuschuss des Bundeshaushaltes als Ausgleich erhöht wurde. Eine vollständige Übernahme des Budgetdefizites erfolgte jedoch nicht, sodass erstmalig Zusatzbeiträge von den Versicherten einiger Krankenkassen erhoben werden müssen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das bisherige Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend reformiert werden muss. Die überwiegende Last liegt auf den Schultern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gespräch ist eine Gesundheitsprämie für alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger und ein damit verbundener Ausgleich durch die Steuerpolitik. Eine mögliche Umstellung des Systems wird aber den Kostendruck auf das Gesundheitswesen nicht mindern. Wir sehen das Klinikum Herford aufgrund seines Standortes, seiner Leistungsfähigkeit und Angebotsstruktur sowie der erhöhten Wirtschaftlichkeit gut für einen möglichen Wettbewerb gerüstet. 2. Leistungs- und Ertragsentwicklung Nach der Mitternachtsstatistik hat das Klinikum seine Fallzahl 2009 gegenüber 2008 um 1.277 bzw. um 4,7 Prozent auf 28.435 Fälle steigern können. Die DRG-Inlieger-Fallzahl erhöhte sich auf 26.266 und damit um 4,0 Prozent. Der Schweregrad (Case-Mix-Index = CMI) dieser Fälle lag im Berichtsjahr bei 1,007 gegenüber 1,010 im Jahr 2008. Die wesentlichen Fallzahlsteigerungen wurden in den Medizinischen Kliniken I und II, in der Neurologie sowie in der Unfallchirurgie, Orthopädie und Handchirurgie erzielt. Geringfügige 0.0558878.001 709 Anlage I 3 Fallzahlrückgänge wiesen die Kliniken für Urologie, Pädiatrie und Kardiologie auf. In der Frauenheilkunde verringerte sich die Fallzahl um 152 gegenüber dem Vorjahr 2008, wobei beide Bereiche (Gynäkologie und Geburtshilfe) fast gleichmäßig betroffen waren. In der Geburtshilfe wird mit Bezug des Neubaus gegen Ende 2010 wieder mit einer Steigerung der Fallzahl gerechnet. Die Entwicklung in der Gynäkologie hatte sich in den letzten Jahren mit Eintritt des Chefarztes, Herrn Dr. Heuser, sehr positiv entwickelt, ist in den letzten Monaten aber deutlich rückläufig. Die Entwicklung wird von der Unternehmensleitung kritisch beobachtet. Zusätzliche Investitionen und weitere Anstrengungen zur Gewinnung neuer Einweiser werden zurzeit zusammen mit dem Chefarzt durchgeführt. Die Fallzahlen in der vollstationären Psychiatrie sowie in den Psychiatrischen Tageskliniken an den Standorten Herford und Bünde sind im Jahre 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Die durchschnittliche Verweildauer im Jahr 2009 in der Somatik lag bei 6,71 Tagen gegenüber 7,14 Tagen im Jahr 2008 und ist damit um fast einen halben Tag (0,43 Tage = 6,0 Prozent) gesunken. Auch in der Psychiatrie konnte die Verweildauer weiter gesenkt werden. Für das Klinikum Herford kann daher auch im Vergleich mit anderen Krankenhäusern im Rahmen von jährlich mehrfach durchgeführten Benchmarks festgestellt werden, dass die Fallzahlentwicklung im Berichtsjahr überdurchschnittlich gestiegen ist und die Verweildauer ebenso überdurchschnittlich gesenkt werden konnte. Die Entwicklung der Fallzahl nach Mitternachtsstatistik und der gleichzeitige Verweildauerrückgang zeigt das folgende Schaubild für die letzten vier Jahre: 710 0.0558878.001 Anlage I 4 Aufgrund der Fallzahlentwicklung, der Erhöhung der Leistungen im ambulanten Bereich sowie gestiegener Nutzungsentgelte der Ärzte konnten die betrieblichen Gesamterträge -ohne neutrale Posten- von 90,2 Mio. Euro auf 99,0 Mio. Euro gesteigert werden. Erstmals ist der Zuschlag für die Umwandlung der Stellen der Ärzte im Praktikum in Assistenzarztstellen im Jahre 2009 entfallen. Der Ausgleich für die entsprechend höheren Personalkosten ist aber in die Preise auf Landesebene eingerechnet worden. Neu hinzugekommen ist ein Zuschlag für zusätzlich eingestellte examinierte Pflegekräfte in Höhe von 370 T Euro für 2009. Eine Verdreifachung dieses Betrages sieht das KHRG maximal vor. Der Aufbau soll in drei Schritten bis einschließlich 2011 erfolgen. 3. Kosten- und Ergebnisentwicklung Die hohen Tarifsteigerungen im Jahre 2009 haben sich auf die Personalkosten des Klinikums ausgewirkt. Hinzu kamen Aufwendungen zur Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unterjährig aufgrund der Leistungssteigerungen eingestellt worden sind. Damit erhöhten sich die Personalkosten um 6,3 Mio. Euro auf 65,7 Mio. Euro, wovon allerdings 700 T Euro für Personalgestellung an das MVZ weiterverrechnet werden konnten. Dies entspricht einer Steigerung von 10,7 Prozent. Im Bereich der Sachkosten ist die Steigerung des Medizinischen Bedarfs mit 4,4 Prozent unterhalb der Leistungssteigerung. Dies konnte durch monatliche Controllinggespräche und externe Beratung durch de Firma Lohfert & Lohfert erreicht werden. Steigerungen im Verwaltungsbedarf sind vor allem auf erhöhte Personalbeschaffungskosten und erhöhten IT-Bedarf zurückzuführen. Insgesamt sind die laufenden Aufwendungen für Sachbedarf von 27,4 Mio. Euro auf 29,2 Mio. Euro gestiegen. Die laufenden Gesamtaufwendungen betrugen im Jahr 2008 87,3 Mio. Euro und lagen im Jahr 2009 bei 95,6 Mio. Euro. Des weiteren ist das Ergebnis des Jahres 2009 durch die Bildung neuer und Aufstockung vorhandener Rückstellungen, durch Einzelwertberichtigungen sowie durch Einmaleffekte, die sich in den sonstigen Verbindlichkeiten niedergeschlagen haben, mit einem Gesamtbetrag von 2,1 T Euro belastet worden. Trotz der oben dargestellten Veränderungen konnte das Betriebsergebnis im Jahr 2009 um 0,6 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro gesteigert werden. Dies resultiert insbesondere aus höheren Erlösen aus dem Krankenhausbetrieb (einschließlich Bestandsveränderungen) in Höhe von 95,2 Mio. Euro gegenüber 87,5 Mio. Euro im Vorjahr infolge der Leistungssteigerung im somatischen Bereich. Da voraussichtlich ein Großteil der Leistungssteigerungen im Budget für das Jahr 2009 vereinbart wird, ist die Ergebnisbelastung durch den Mehrleistungsausgleich geringer als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, welches insbesondere unter den deutlich gesunkenen Habenzinsen gelitten hat, liegt der Jahresüberschuss für 2009 bei 3,1 Mio. Euro gegenüber 3,3 Mio. Euro im Jahr 2008. 0.0558878.001 711 Anlage I 5 712 0.0558878.001 Anlage I 6 4. Vermögens- und Finanzlage Vermögens- und Finanzlage AKTIVA Langfristiges Vermögen Kurzfristiges Vermögen PASSIVA Eigenkapital Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens Langfristiges Fremdkapital Kurzfristiges Fremdkapital 31.12.2009 T€ % 31.12.2008 T€ % 43.476 43.570 87.046 49,9 50,1 100,0 42.667 35.973 78.640 54,3 45,7 100,0 21.997 25,3 18.857 24,0 28.090 13.337 63.424 23.622 87.046 32,3 15,3 72,9 27,1 100,0 30.257 13.149 62.263 16.377 78.640 38,5 16,7 79,2 20,8 100,0 Die Bilanzsumme ist im Jahr 2009 um 8,4 Mio. Euro gegenüber 2008 gestiegen. Dabei hat sich die Struktur der Aktiva kaum verändert. Das langfristige Vermögen, das vor allem aus Sachanlagen besteht, hat aufgrund von getätigten Investitionen zugenommen. Das kurzfristige Vermögen beinhaltet vor allem die liquiden Mittel. Die Eigenkapitalquote ist um 1,33 Prozentpunkte auf 25,3 Prozent gestiegen. Das Eigenkapital und die Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens deckten wie im Vorjahr das langfristige Vermögen vollständig ab. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Berichtsjahres 2009 beträgt 5,1 Mio. Euro. Zusammen mit den Mittelzuflüssen aus der Fördermittelfinanzierung von 3,4 Mio. Euro konnten damit die im Jahr 2009 getätigten Investitionen in Höhe von 5,4 Mio. Euro finanziert werden und darüber hinaus der Bestand der liquiden Mittel zum Ende des Jahres auf 21,7 Mio. Euro aufgebaut werden. Die Liquidität wird sich allerdings durch Eigenmittelinvestitionen im Bereich des Anbaus für Intensiv und Geburtshilfe in den nächsten Monaten verringern. 0.0558878.001 713 Anlage I 7 5. Investitionen und Umwelt Das Klinikum Herford hat mit der Errichtung eines Anbaus in westlicher Richtung zwischen Haupthaus und Kinderklinik begonnen und erwartet eine Fertigstellung im Spätherbst 2010. In diesem Anbau ist eine zusätzliche intensivmedizinische bzw. Intermediate-Care-Station vorgesehen, um den Engpass in diesem Bereich zu beseitigen. Die Genehmigung zum Betrieb von 8 zusätzlichen Intensivbetten wurde bereits durch die Bezirksregierung am 14.04.2009 erteilt. Außerdem wird zur Erhöhung der insgesamt nicht ausreichenden Bettenzahl die Geburtshilfe vom Haupthaus in den Anbau ausgelagert. Damit verbunden sind auch neue Leistungsangebote sowie eine komfortable Unterbringung der Wöchnerinnen. Im Untergeschoss dieses Anbaus entstehen weitere Arzträume sowie ein Schlaflabor. Dieser Ausbau erfolgt auf nachträglichen Beschluss des Verwaltungsrates in Zusammenhang mit den aus dem so genannten Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellten Fördermitteln. Das Klinikum erhält ca. 1,1 Mio. Euro, die weitestgehend auch den Herstellungskosten des Untergeschosses entsprechen. Die bauliche Zielplanung sieht als nächsten Schritt mit Beginn des Jahres 2011 die Sanierung der Stationen des Haupthauses vor. Im Bereich der beweglichen Anlagegüter, insbesondere in der Medizintechnik, konnte ein Hochleistungs-PET-CT zur Erkennung von kleinsten Tumoren im Dezember 2009 in Betrieb genommen werden. Dies stellt für die Region einen erheblichen medizinischen Fortschritt in der Onkologie dar. Bedeutende Investitionsmittel sind in das Krankenhausinformationssystem geflossen. Mit dem Bau eines Hybrid-OPs zur besseren Diagnostik und Therapie des Gefäßsystems ist im Herbst 2009 begonnen worden. Mit der Fertigstellung wird im Juni 2010 gerechnet. Diese hochmoderne Anlage kann auch als Linksherzkathetermessplatz für die Kardiologie genutzt werden. Weiterhin führt das Klinikum Herford Maßnahmen im Bereich der Instandhaltungen durch, um Energie einzusparen. Eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung des Verwaltungsrates wurde zu diesem Thema eingerichtet. Weitere Investitionen sind im Zusammenhang mit der Sanierung des Haupthauses und danach in einer mittelfristigen Planung vorgesehen. 6. Mitarbeiterentwicklung Das Klinikum Herford beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2009 1549 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach Umrechnung der Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitstellen ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von 1117 Vollkräften für das Jahr 2009. Das Klinikum Herford ist auch weiterhin bestrebt, neue Möglichkeiten insbesondere für Mitarbeiter in der Elternzeit anzubieten. Zwischenzeitlich wurde ein Angebot zur Betreuung von 0 bis 3 Jahre alten Kindern in einem benachbarten Haus geschaffen. In Zusammenhang mit weiteren Betreuungsmöglichkeiten für ältere Kinder bietet das Klinikum Herford attraktive Möglichkeiten, um Kindererziehung und Beruf miteinander zu verbinden. Im Jahr 2009 stand der Ausbau der Fort- und Weiterbildung im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang wurden für Sachkosten insgesamt 224 T Euro und damit 45 T Euro mehr als im Vorjahr ausgegeben. Des Weiteren wurde eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von 714 0.0558878.001 Anlage I 8 Maßnahmen zur besseren Bindung und Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten geschaffen. Diese Maßnahmen sollen im Jahr 2010 umgesetzt werden. 7. Risiko-Management Das Klinikum Herford hat sein Instrumentarium im Bereich der Kostenrechnung weiter ausgebaut. So wurde im Jahr 2009 eine Kostenträgerrechnung mit abgeleiteter Deckungsbeitragsrechnung eingeführt. Die Chefarztverträge wurden verändert und erhielten eine weitere variable Komponente, die sich an der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Klinik orientiert (Chefarztbonus). Neben dem weiteren Ausbau des klinischen Risiko-Managements CIRS (Critical Incident Reporting System) wurde die Stabstelle der internen Revision geschaffen. Die Strukturen und Aufgaben dieser Position sind im Rahmen eines Beratungsprojekts definiert worden. Eine Stellenbesetzung soll im Jahr 2010 erfolgen. Auch das Qualitätsmanagement ist weiter ausgebaut worden. Zurzeit werden interne Audits zur Vorbereitung der Zertifizierung des gesamten Klinikums durchgeführt. Die Zertifizierung ist für den Herbst 2010 geplant. 0.0558878.001 715 Anlage I 9 8. Strukturelle Entwicklung und Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Leistungsentwicklung in den letzten Jahren ist es auch im ersten Halbjahr des Jahres 2009 zu Engpässen in der Vorsorgung des Klinikums gekommen. Diese Entwicklung hat sich aber im zweiten Halbjahr nicht weiter fortgesetzt. Im Januar 2010 ging die Fallzahl deutlich gegenüber dem Vorjahr zurück, da einige Stationen aufgrund von Noroviren geschlossen werden mussten. Die Leistungen im Februar und März 2010 liegen aber wieder auf dem hohen Niveau des Jahres 2009. Die interne Planung geht davon aus, dass das Leistungsniveau 2010 in etwa dem des Jahres 2009 entsprechen wird. Die baulichen Investitionen zur Erweiterung und Sanierung des Klinikums sind dringend notwendig, um diese Engpässe zu beseitigen und wettbewerbsfähige Unterbringungsangebote für die Patientinnen und Patienten zu schaffen. Aufgrund der erwirtschafteten Eigenmittel in den letzten Jahren wird der Anbau zur Erweiterung des Intensivbereiches und für die neue Geburtshilfe überwiegend aus Mitteln des Klinikums finanziert. Für die Sanierung des Hochhauses ist eine Kombination aus Fördermitteln und Fremdkapital vorgesehen. Das Investitionsvolumen von über 30 Mio. Euro wird das Betriebsergebnis mit neuen Kapitalkosten belasten, allerdings sind auch energieeinsparende Investitionen damit verbunden, die kostenreduzierend wirken. Die Klinik für Strahlentherapie erbrachte ihre Leistungen bisher in hohem Maße ambulant, sodass sich eine Übertragung in das Krankenhaus-MVZ anbot. Mit der Neubesetzung der Chefarztposition wurde die Überleitung zum 01.04.2009 vorgenommen. Geplant ist die Anschaffung eines neuen Linearbeschleunigers. Die Ersatzinvestition kann durch höhere Erträge finanziert werden. Auch die vollstationäre Psychiatrie an der Schwarzenmoorstraße soll erweitert werden. Grundlage hierfür ist eine Genehmigung der Kapazitätserhöhung von 72 auf 92 Betten, die mit Bescheid vom 18.12.2009 erteilt wurde. Mit dem Bauvorhaben soll im Sommer 2010 begonnen werden. Auch hier ist in den letzten Jahren ein erheblicher Versorgungsengpass entstanden. Mit der Erweiterung wird auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage für die Psychiatrie verbunden sein. Der bisherige Pflegedirektor, Herr Theo Brockmann, ist in Altersteilzeit gegangen und scheidet zum 31. März 2010 aus. Seine Position wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 durch Frau Elke Schmidt besetzt, die mehrjährige Erfahrungen in der Pflegedienstleitung evangelischer Krankenhäuser besitzt. Der Chefarzt der Kardiologie, Herr Prof. Dr. Zotz, wird das Klinikum zum 30.06.2010 verlassen. Mittlerweile ist die Position neu ausgeschrieben, es liegen mehrere hochkarätige Bewerbungen vor. 716 0.0558878.001 Anlage I 10 9. Prognosebericht und Risikobeurteilung Das Jahr 2009 hat wiederum zu einer überdurchschnittlichen Leistungssteigerung des Klinikum Herford geführt. Auf diesem Niveau entwickelt sich auch weiterhin die Nachfrage. Wie bereits erwähnt, sind zu Lasten des Ergebnisses 2009 höhere Rückstellungen gebildet worden. Ein Risiko besteht in den nächsten Jahren in den notwendigen Bauinvestitionen, die leider unzureichend durch die Landesförderung finanziert werden. Die mittelfristige Wirtschaftsplanung des Klinikums zeigt aber auf, dass bei Fortschreibung der aktuellen Eckwerte im Bereich der Erträge und Aufwendungen dieses Risiko als gering zu bewerten ist. Ein weiteres Risiko könnte in der Einführung von Selektivverträgen liegen, die der Gesetzgeber diskutiert. Ziel dieser Verträge ist eine Mengensteuerung und Preissenkung im Krankenhausbereich. Da das Klinikum Herford sehr stark von der Notfallversorgung partizipiert und Hauptanbieter im Kreis Herford ist, dürfte das mögliche Risiko nicht sehr groß sein. Es spricht im Moment vieles dafür, dass es bei einheitlichen Preisen bleibt, die aber weiterhin politisch negativ aus Sicht der Kliniken beeinfußt werden. Hierbei besteht aber das Risiko in der mangelhaften Kostendeckung, insbesondere bei hohen Tarifsteigerungen. Die Gesamtrisikolage hat sich für das Klinikum Herford jedoch nicht wesentlich verändert. Insbesondere sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Insgesamt lässt sich aber feststellen, dass die Leistungsentwicklung des Jahres 2010 das hohe Niveau des Jahres 2009 erreichen wird. Die aktuelle Situation im Bereich der Tarifabschlüsse zeigt eine vertretbare und damit der internen Planung entsprechenden Entwicklung im nichtärztlichen Bereich (TVöD). Mit dem Marburger Bund erfolgte noch kein Tarifabschluss. Ein zumindest kurzfristiger Streik kann im Moment nicht ausgeschlossen werden. Trotzdem wird nach aktueller Hochrechnung auch für das Jahr 2010 mit einem Jahresüberschuss von mehr als 2,0 Mio. Euro gerechnet. 10. Nachtragsbericht Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor. Herford, 26. März 2010 Der Vorstand 0.0558878.001 717 1 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 0.0558878.001 718 Anlage II Anlage II 2 Klinikum Herford Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), Herford Bilanz zum 31. Dezember 2009 Aktiva 31.12.2009 € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Betriebsbauten 2. Grundstücke mit Wohnbauten 3. Grundstücke ohne Bauten 4. Technische Anlagen 5. Einrichtungen und Ausstattungen 6. Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Sonstige Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Leistungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen das Land Nordrhein-Westfalen 3. Forderungen gegen den Kreis Herford 4. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (davon nach dem KHEntgG € 2.133.681,00; Vorjahr T€ 37) 5. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6. Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Andere Abgrenzungsposten 0.0558878.001 31.12.2008 T€ 1.568.604,95 1.814 25.094.857,54 1.349.087,36 360.762,09 5.375.051,18 7.216.518,77 2.443.949,30 41.840.226,24 25.029 1.434 361 5.620 7.833 508 40.785 37.500,00 30.000,00 67.500,00 43.476.331,19 38 30 68 42.667 2.081.544,31 775.392,00 2.856.936,31 2.093 1.089 3.183 13.971.768,13 1.123.510,47 0,00 2.133.681,00 12.460 0 141 37 800.471,34 983.376,37 19.012.807,31 21.673.395,50 43.543.139,12 517 1.026 14.180 18.581 35.944 25.986,05 30 87.045.456,36 78.640 719 Anlage II 3 Passiva 31.12.2009 € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen III. Bilanzgewinn B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 3. Sonderposten aus Zuwendung des Trägers C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 89.783,39; Vorjahr T€ 44) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 3.989.305,05; Vorjahr T€ 2.870) 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.123.510,47; Vorjahr T€ 0) 4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreis Herford (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 0,00; Vorjahr T€ 504) 5. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (davon nach dem KHEntgG € 5.791.998,00; Vorjahr T€ 2.601) (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 10.472.289,93 Vorjahr T€ 5.638) 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 184.141,32; Vorjahr T€ 72) 7. Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern € 851.123,93; Vorjahr T€ 745) (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 2.846.100,52; Vorjahr T€ 2.294) E. Ausgleichsposten aus der Darlehensförderung 720 0.0558878.001 31.12.2008 T€ 11.700.000,00 11.700 3.000.000,00 7.297.390,55 21.997.390,55 3.000 4.157 18.857 22.615.142,14 3.473.973,53 24.337 3.738 2.000.625,92 28.089.741,59 2.182 30.257 11.129,21 17.929.221,08 17.940.350,29 21 17.709 17.730 89.783,39 44 3.989.305,05 2.870 1.123.510,47 0 0,00 504 10.472.289,93 5.638 184.141,32 72 2.860.877,91 2.347 18.719.908,07 298.065,86 87.045.456,36 11.474 322 78.640 721 722 723 Anlage II 7 Klinikum Herford, Anstalt des öffentlichen Rechts, Herford Anhang für das Geschäftsjahr 2009 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde gemäß § 22 der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Regelungen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises als Bestandteil des Anhangs erfolgte aufgrund der Gliederungsschemata der Anlagen 1 bis 3 der KHBV. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt soweit sie nicht zum 1. Januar 2004 zum Teilwert angesetzt wurden. Immaterielle Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer zwischen drei und sieben Jahren abgeschrieben. Gebäude werden über eine Nutzungsdauer zwischen 33 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Festlegung der Nutzungsdauern für das bewegliche Sachanlagevermögen erfolgt nach Maßgabe der steuerlichen Abschreibungstabelle für das Gesundheitswesen sowie für allgemein verwendbare Anlagegüter nach Maßgabe der steuerlichen Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter. Bei nicht in den amtlichen Tabellen aufgeführten Anlagegütern wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 410 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Erleichterung nach § 6 Abs. 2a EStG wird nicht in Anspruch genommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet. Unfertige Leistungen sind zu an den Herstellungskosten orientierten Wertansätzen bewertet, Bestandsrisiken sind angemessen berücksichtigt. 0.0558878.001 724 Anlage II 8 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die zur Finanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen bewilligten Fördermittel und sonstigen Investitionszuschüsse werden gemäß § 5 Abs. 2 und 3 KHBV in Sonderposten eingestellt und entsprechend der anteiligen Abschreibungen aufgelöst. Die Anstalt hat vertragliche Ausgleichszahlungen in der Höhe übernommen, in der der Kreis Herford oder ein für ihn handelnder Dritter in Bezug auf die Gewährung einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie ähnlicher Leistungen an beamtete Mitarbeiter (Anwärter) und Pensionäre weiterhin leistungspflichtig ist. Diese - unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesene - Verpflichtung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5 % sowie der Heubeck "Richttafel RT 2005 G" mit ihrem Teilwert ermittelt. Sofern Berechtigte vor ihrer Dienstzeit im Klinikum beim Kreis Herford beschäftigt waren, wird der bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Anspruch bei der Bemessung der Rückstellung mindernd berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen vorgenommen. Die Rückstellungen für Urlaubsansprüche der Mitarbeiter wurden anhand der durchschnittlichen Personalaufwendungen pro Personalgruppe sowie der individuellen Urlaubsansprüche gebildet. Die übrigen personalbezogenen Rückstellungen sowie die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sind in Höhe der erwarteten Verpflichtungen einzeln bewertet. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen werden in dem Umfang gebildet, wie es nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB (n.F.) erforderlich ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Der Ausweis der oben genannten Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen sowie der laufenden Personalaufwendungen für die nicht in das Beschäftigungsverhältnis zur Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleiteten beamteten Mitarbeiter erfolgt aus Gründen einer besseren Vergleichbarkeit weiterhin unter den entsprechenden Positionen der Personalaufwendungen. 0.0558878.001 725 Anlage II 9 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2009 ist in dem beigefügten Anlagennachweis dargestellt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsrates vom 5. Mai 2009 wurde der Jahresüberschuss 2008 von T€ 3.301 in Höhe von T€ 3.000 den Gewinnrücklagen zugeführt und ansonsten auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für vertragliche Ausgleichszahlungen an den Kreis Herford aufgrund von Pensionen und Beihilfen für verbeamtete Mitarbeiter, Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Rückstellungen für Pflegesatz- und MDK-Risiken. Ferner wurden Rückstellungen im Personalbereich für ausstehenden Urlaub und Mehrarbeit gebildet. 0.0558878.001 726 Anlage II 10 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten 31.12.2009 31.12.2008 über 5 Gesamt bis 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr Jahre T€ T€ T€ T€ T€ Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreis Herford Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (davon nach der BPflV/ KHEntgG) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern) 90 90 44 0 44 3.989 3.989 2.870 0 2.870 1.124 1.124 0 0 0 0 0 504 0 504 10.472 (5.792) 10.472 (5.792) 5.638 (2.601) 0 (0) 5.638 (2.601) 184 2.861 (851) 18.720 184 2.861 (851) 18.720 72 2.293 (745) 11.421 0 53 (0) 53 72 2.346 (745) 11.474 Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB liegen insoweit vor, als dass das Klinikum Herford Verpflichtungserklärungen dahingehend abgegeben hat, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaften der Schulen für Pflegeberufe Herford / Lippe GmbH und der in der Betriebsstätte Herford beschäftigten Mitarbeiter der Gemeinschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin GbR, Leverkusen, in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW) für einen dann durch die beiden vorgenannten Gesellschaften zu leistenden Ausgleichsbetrag zu haften. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von T€ 65, wovon T€ 14 innerhalb eines Jahres und T€ 51 innerhalb von 5 Jahren fällig werden sowie aus Geräteleasing- und Wartungsverträgen in Höhe von T€ 212, wovon T€ 98 innerhalb eines Jahres und T€ 114 innerhalb von 5 Jahren fällig werden. Das Bestellobligo für kurzfristige Verträge zum Erwerb von Vorratsvermögen sowie aus Verpflichtungen zum Erwerb von Anlagevermögen ist von untergeordneter Bedeutung. 0.0558878.001 727 Anlage II 11 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 95.512 (Vorjahr T€ 87.445) werden ausschließlich in Deutschland erzielt und betreffen allgemeine Krankenhausleistungen (T€ 87.134), Wahlleistungen (T€ 1.129), ambulante Leistungen (T€ 5.082) sowie Nutzungsentgelte der Ärzte (T€ 2.167). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit T€ 6 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie mit T€ 225 weitere periodenfremde Erträge. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit T€ 539 periodenfremde Aufwendungen sowie mit T€ 233 Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen. Steuern Das Jahresergebnis wird durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 22 belastet 5. Sonstige Angaben Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter nach Vollzeitkräften beträgt getrennt nach Dienstarten: Ärztlicher Dienst Pflegedienst Medizinisch-technischer Dienst Funktionsdienst Klinisches Hauspersonal Wirtschafts-, Versorgungs- und technischer Dienst Technischer Dienst Verwaltungsdienst Sonderdienste 0.0558878.001 728 2009 180 432 151 121 53 76 23 80 1 1.117 Anlage II 12 Anteilsbesitz Name der Gesellschaft Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am Klinikum Herford GmbH Sitz Herford Eigenkapital zum 31.Dez. 2009 € 25.000,00 Jahresüberschuss 2009 € 263.763,37 Höhe des Anteils am Kapital 100 v. H. Name der Gesellschaft Schulen für Pflegeberufe Herford / Lippe GmbH Sitz Herford Eigenkapital zum 31. Dez. 2009 € 86.600,00 Jahresüberschuss 2009 € 0,00 Höhe des Anteils am Kapital 50 v. H. 0.0558878.001 729 Anlage II 13 Organe des Klinikums Vorstand Herr Dipl.-Kfm. Martin Eversmeyer Verwaltungsrat Zusammensetzung bis 6. November 2009 Mitglieder Frau Lieselore Curländer - Landrätin (Vorsitzende) Herr Ralf Heemeier - Kreisdirektor Kreis Herford (stellv. Vorsitzender) Herr Friedhelm Eickmann - Beamter des Landes NRW Herr Ullrich Richter - Geschäftsführer Herr Christoph Roefs - Geschäftsführer Herr Stefan Schwartze - Industriemechaniker Herr Hans Stüwe - Rektor Herr Lothar Wienböker - Unternehmensberater Frau Gudrun Schliebener - Technische Angestellte Stellv. Mitglieder Herr Fritz Elbracht - Handelsvertreter Frau Ingeborg Balz - nicht berufstätig Frau Beate Abke - Steuerfachgehilfin Herr Wolfgang Günther - Oberamtsrat Herr Wilhelm Schürmann - Rentner Herr Heinz-Werner Neumann - Sparkassenbetriebswirt Herr Olaf Birkenstock - Rechtsanwalt 0.0558878.001 730 Anlage II 14 Verwaltungsrat Zusammensetzung ab 7. November 2009 Mitglieder Herr Christian Manz - Landrat (Vorsitzender) (Stimmberechtigt) Herr Ralf Heemeier - Kreisdirektor Kreis Herford (stellv. Vorsitzender) Herr Friedhelm Eickmann - Beamter des Landes NRW Herr Ullrich Richter - Geschäftsführer Herr Christoph Roefs - selbständiger Unternehmensberater Herr Heinz-Werner Neumann - Sparkassenbetriebswirt Frau Gudrun Schliebener - Technische Angestellte Herr Hans Stüwe - Rektor Herr Thomas Nolte - Lehrer Herr Michael Kunst - Kaufmann Herr Olaf Birkenstock - Rechtsanwalt Mitglieder Frau Stephie Karger - Krankenschwester (Beratend) Herr Eckard Gläsker - Fachanwalt für Verwaltungsrecht Stellv. Mitglieder Frau Gertrud Robbes - Dipl.-Bibliothekarin (Stimmberechtigt) Herr Friedel-Heinz Uhlich - Lehrer im Ruhestand Frau Ingeborg Balz - nicht berufstätig Frau Beate Abke - Steuerfachgehilfin Herr Hans Ebmeyer - Bankkaufmann Herr Lars Breder - Stadtamtmann Frau Manuela Testanera - Industriekauffrau Herr Hartmut Golücke - Schulleiter Herr Christian Stock - Wissenschaftlicher Mitarbeiter Herr Stephen Paul - Selbständiger Berater Stellv. Mitglieder Herr Gerhard Obenhaus - Rentner (Beratend) Frau Jutta Horn - Altenpflegerin Gesamtbezüge der Organe Für die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Die Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrats betrug im Geschäftsjahr 2009 T€ 6. 0.0558878.001 731 Anlage II 15 Prüfungshonorar Das Abschlussprüferhonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB beträgt im Berichtsjahr T€ 38 für Abschlussprüfungsleistungen sowie T€ 84 für sonstige Beratungsleistungen. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor aus dem Bilanzgewinn den anderen Gewinnrücklagen € 3.000.000,00 zuzuführen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung dieses Vorschlages aufgestellt. Herford, den 26. März 2010 Klinikum Herford, Anstalt des öffentlichen Rechts Der Vorstand 0.0558878.001 732 733 734 735 PricewaterhouseCoopers 1 Anlage III Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse 1. Rechtliche Verhältnisse Firma Klinikum Herford - Anstalt des öffentlichen Rechts - Sitz Herford Rechtsform Das Klinikum Herford ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und gemäß § 53 KrO, § 114a GO NW eine selbständige Einrichtung des Kreises Herford in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) Satzung Gültig in der Fassung vom 30. März 2004, geändert am 11. März 2005, zuletzt geändert am 10. November 2009. Geschäftsjahr Kalenderjahr Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2009 € 11.700.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt. Organe der Anstalt x Vorstand x Verwaltungsrat Vorstand Der Vorstand des Klinikums besteht aus einem Mitglied (§ 11 der Satzung): Herr Martin Eversmeyer Verwaltungsrat Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist in § 8 der Satzung geregelt. Der Verwaltungsrat besteht aus der Landrätin/dem Landrat, und bis zum 6. November 2009 aus acht übrigen stimmberechtigten Mitgliedern. Ab dem 7. November 2009 besteht der Verwaltungsrat aus 10 übrigen stimmberechtigten Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zum 31. Dezember 2009 ist dem Anhang (Anlage II) zu entnehmen. Betriebsleitung Nach § 31 KHGG NRW setzt sich die Unternehmensleitung des Klinikums zusammen aus : x Herr Prof. Dr. Günther Winde, Ärztlicher Direktor x Herr Theo Brockmann, Pflegedirektor (bis 1. Okt. 2009) x Frau Elke Schmidt, Pflegedirektorin (ab 1. Okt. 2009) x Herr Manfred Pietras, Verwaltungsdirektor x Herr Martin Eversmeyer, Vorstand 0.0558878.001 736 PricewaterhouseCoopers 2 Geschäftstätigkeit Anlage III Die Aufgabe der Anstalt ist nach § 2 der Satzung die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Diese Aufgabe wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung des Klinikums Herford, sowie Ausbildungsstätten und sonstige Nebeneinrichtungen zur stationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege der Bevölkerung unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Darüber hinaus kann die Anstalt die Bevölkerung mit ambulanten Gesundheitsleistungen sowie Leistungen der Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen. Von den Aufgaben der Anstalt erfasst ist auch die Einrichtung und Unterhaltung von weiteren Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zu den Aufgaben des Klinikums gehört auch die Mitwirkung am Rettungsdienst. Das Klinikum kann an der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin teilnehmen (Akademisches Lehrkrankenhaus). Wichtige Verwaltungsratsbe- Durch Verwaltungsratsbeschluss vom 5. Mai 2009 wurde der schlüsse Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 31. Dezember 2008 festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt. 0.0558878.001 737 PricewaterhouseCoopers 3 2. Anlage III Wirtschaftliche Verhältnisse Das Klinikum ist in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt aufgenommen: Anzahl Betten 2009 Chirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Innere Medizin Kinderheilkunde Neurologie Nuklearmedizin (Therapie) Psychiatrie Strahlentherapie Urologie Schmerztherapie davon: Intensivpflegebetten Infektionsbetten Frühgeborene Stroke Unit (Schlaganfallbehandlung) Tagesklinik Psychiatrie 2008 2007 168 30 30 171 68 60 7 72 2 60 4 672 168 30 30 171 68 60 7 72 2 60 4 672 168 30 30 171 68 60 7 72 2 60 4 672 (38) (40) (20) (6) (34) (40) (20) (6) (34) (40) (20) (6) 40 712 40 712 40 712 Die Leistungszahlen stellen sich wie folgt dar: Bilanzsstruktur 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2007 T€ T€ T€ 87.045 78.640 73.006 43.476 42.667 39.784 43.569 35.973 33.222 Bilanzsumme Anlagevermögen Übrige Aktiva Finanzierung durch Eigene Mittel Fördermittel (Sonderposten) Fremdmittel 21.997 28.090 36.958 0.0558878.001 738 18.857 30.257 29.526 15.556 29.007 28.443 PricewaterhouseCoopers 4 Ergebniskennzahlen Anlage III Laufende Erträge Laufende Aufwendungen Betriebsergebnis Finanzergebnis Jahresergebnis 2009 T€ 99.026 95.567 3.459 236 3.141 2008 T€ 90.182 87.288 2.871 743 3.301 2007 T€ 83.294 81.035 2.259 574 2.614 Rentabilitätskennzahlen Beschäftigtenzahl (Anzahl der durchschnittlichen Vollkräfte) Gesamtleistung je Mitarbeiter (T€)1 Betriebsergebnis je Mitarbeiter (T€)1 Umsatzrentabilität (%) Eigenkapitalrentabilität (%) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€) 2009 1.117 85 3,1 3,3 20,0 5.122 2008 1.059 83 2,7 3,8 21,2 5.221 2007 1.005 81 2,2 3,2 20,2 1.232 1 Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler, Zivildienstleistende, Auszubildende und Praktikanten anteilig angerechnet. Mengenkennzahlen Im Jahresdurchschnitt tatsächlich aufgestellte Betten davon vollstationäre Betten davon Tagesklinik Psychiatrie Berechnungstage (somatisch und psychiatrisch) Durchnittsbelegung pro Tag Nutzungsgrad in % der vollstationär aufgestellten Betten Fallzahl (somatisch und psychiatrisch) Verweildauer in Tagen Investitionen (T€) 3. 2009 712 672 40 217.092 595 88,5 28.435 7,6 5.429 2008 2007 712 672 40 219.163 600 89,3 27.158 8,1 7.063 712 672 40 213.166 584 86,9 26.195 8,1 4.439 Steuerliche Verhältnisse Die Anstalt wird bei dem Finanzamt Herford unter der Steuer-Nr. 324/5780/1967 geführt. Gemäß Freistellungsbescheid vom 14. September 2004 ist die Anstalt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie mit der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Umsatzsteuerpflicht besteht, soweit die Anstalt unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig wird. Die Befreiungen sind ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird. 0.0558878.001 739 PricewaterhouseCoopers 1 Anlage IV Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: a) Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Grundlage der Verantwortlichkeiten von Vorstand und Verwaltungsrat ist die Satzung des Klinikums vom 30. März 2004, in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung vom 10.11.2009. In § 9 Abs. 1 der Satzung ist der Grundsatz der Überwachung des Vorstandes durch den Verwaltungsrat niedergelegt, in § 9 Abs. 2 sind die Entscheidungsbefugnisse des Verwaltungsrates zu bestimmten Rechtsgeschäften und Maßnahmen festgelegt. Mit Beschluss vom 3. Mai 2004 hat sich der Verwaltungsrat die gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung vorgesehene Geschäftsordnung gegeben. Für den Vorstand gilt die Geschäftsordnung vom 3. Mai 2004 in der Fassung der 1. Änderung vom 31.05.2007, der der Verwaltungsrat zugestimmt hat. Zusätzlich gibt es ein Organigramm, aus dem der Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten hervorgehen. Für die Tochterunternehmen gibt es keinen Geschäftsverteilungsplan oder schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäftsleitung. Sofern in der Gesellschafterversammlung der Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am Klinikum Herford GmbH oder der Schulen für Pflegeberufe Herford / Lippe GmbH Beschlüsse zu fassen sind, setzen diese eine Beschlussfassung des Verwaltungsrates des Klinikum Herford zur Ermächtigung des Vorstandes zu Entscheidungen in der Gesellschafterversammlungen voraus. Zudem sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates des Klinikum Herford Mitglieder im Aufsichtsrat der MVZ GmbH. Die Schulen für Pflegeberufe Herford/ Lippe GmbH hat keinen eigenen Aufsichtsrat. Die vorhandene Aufgabenverteilung laut Satzung, Geschäftsordnungen und Organigramm sowie die Einbindung des Verwaltungsrates in die Entscheidungsprozesse des Vorstands angesichts des wirtschaftlichen Umfangs der Tochterunternehmen ist grundsätzlich sachgerecht. 0.0558878.001 740 PricewaterhouseCoopers 2 b) Anlage IV Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Der Verwaltungsrat des Klinikums hat im Berichtsjahr sechs Sitzungen abgehalten. Der Aufsichtsrat des Tochterunternehmens Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Herford GmbH hat zwei Sitzungen abgehalten. Zusätzlich haben die bei den Tochterunternehmen des Klinikums durchzuführenden Gesellschafterversammlungen der Schulen für Pflegeberufe Herford/ Lippe GmbH und der MVZ-GmbH stattgefunden. Über die Sitzungen des Verwaltungsrates und Aufsichtsrates sowie über die Gesellschafterversammlungen werden Niederschriften erstellt, diese haben im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vorgelegen. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Der Vorstand ist auskunftsgemäß im Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse HMR ordentliches Mitglied. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Auf einen individualisierten Ausweis der Vergütung der Organmitglieder wird verzichtet, da diese Angabe nur für eine börsennotierte Aktiengesellschaft gesetzlich vorgeschrieben ist. Bezüglich des Unterlassens der Angabe der Vergütung des Vorstands wird die gemäß § 286 Abs. 4 HGB bestehende Schutzklausel in Anspruch genommen. Dies ist nicht zu beanstanden. Die an die Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Aufwandsentschädigung ist als Gesamtbetrag im Anhang genannt. 0.0558878.001 741 PricewaterhouseCoopers 3 Fragenkreis 2: a) Anlage IV Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Ein den Bedürfnissen des Klinikums entsprechender schriftlicher Organisationsplan, aus dem sich die hierarchische Struktur, der Aufbau bzw. Leitungsorganisation und die wesentlichen Zuständigkeiten erkennen lassen, liegt vor. Dieser wird regelmäßig an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Auf Abteilungsebene liegen für einzelne Tätigkeiten detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen vor. Im Rahmen der laufenden Zertifizierung gemäß DIN ISO und der danach geplanten regelmäßigen Folgezertifizierungen werden Arbeitsplatzbeschreibungen und Organisationsrichtlinien durch das Qualitätsmanagement überprüft bzw. erneuert. Die Ergebnisse stehen im Intranet des Klinikums als Regelwerk ConSense an allen PC-Arbeitsplätzen zur Verfügung. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den vorgegebenen Organisationsplänen (Soll) und der tatsächlichen Ausgestaltung (Ist) ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Der Vorstand und die Betriebsleitung haben im Jahr 2003 Richtlinien zum Umgang mit Zuwendungen, Spenden und Drittmitteln erlassen, die heute weiterhin Anwendung finden und bei Neueinstellungen zur Beachtung übergeben werden. Außerdem sieht die geltende Dienstanweisung über das Anordnungswesen, welche für die Abteilungen Finanz- und Rechnungswesen und Wirtschaft, Einkauf, verbindlich ist, ein abgestuftes Unterschriftenverfahren mit der Berücksichtigung des Vieraugenprinzips (Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit - Feststellungsbefugnis - einerseits und Freigabe - Anordnungsbefugnis -andererseits) vor. Verträge über Zuwendungen und Sponsoring werden zentral beurteilt und nach Freigabe archiviert. 0.0558878.001 742 PricewaterhouseCoopers 4 d) Anlage IV Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Die Grundlage für die Auftragsvergabe und Abwicklung bilden in jedem Fall die Vorgaben der VOB, VOL und VOF. Die Dienstanweisung für die Verwaltung (Abteilung Rechnungswesen und Wirtschaftsabteilung) über das Anordnungswesen enthält allgemeine Regelungen für Geschäftsabläufe. Darüber hinaus ist im Einkaufsbereich die Dienstanweisung für das Vergabewesen vom 15.07.2005 zu beachten. Die Rechnungsprüfung des Kreises Herford wird bei Vergabeverfahren des Klinikums grundsätzlich beteiligt. Wenn vom Rechnungsprüfungsamt oder vom Klinikum Herford Rechtsberatungsbedarf gesehen wird, wird unter Einigung auf eine juristische Beratung ein/e Vergabeanwalt/-anwältin hinzugezogen. Bei den Beschaffungen, die keine Bauleistungen sind und die mit Fördermitteln nach dem KHGG NRW finanziert wurden, schreibt die Dienstanweisung für das Vergabewesen die Anwendung der VOL vor. Regelungen zur Kreditaufnahme und Darlehensgewährung bestehen insoweit, als diese Rechtsgeschäfte gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe r) und s) der Satzung des Klinikums der Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen, soweit sie außerhalb bestimmter Wertgrenzen (T€ 100 für die Aufnahme von Krediten) bzw. außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs erfolgen und soweit die Kreditaufnahme nicht im Wirtschaftsplan enthalten ist. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 beschlossen, dass das Klinikum ermächtigt ist, Kassenkredite bis zu einer Höhe von € 4,0 Mio aufzunehmen. Die genannten Richtlinien werden als sachgerecht eingeschätzt. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für die Auftragsvergabe und Abwicklung sowie Kreditaufnahme und -gewährung nicht eingehalten wurden. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Eine systematische ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge im Sinne eines Vertragsregisters besteht nach den uns erteilten Auskünften dezentral in den jeweiligen Bereichen. Grundsätzlich werden Verträge in den jeweils betroffenen Bereichen aufbewahrt. Verträge von grundsätzlicher Bedeutung, Grundstücksangelegenheiten und Kooperationsverträge werden durch das Vorstandssekretariat verwaltet. 0.0558878.001 743 PricewaterhouseCoopers 5 Anlage IV Die Prüfung ergab keinen Hinweis darauf, dass die Dokumentation von Verträgen nicht ordnungsgemäß ist. Fragenkreis 3: a) Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Zentrales Instrument des Planungswesens ist der jährlich zu erstellende Wirtschaftsplan, der dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorgelegt wird. Die einzelnen Kliniken werden kostenstellenmäßig als Profitcenter geführt, wobei die Hauptverantwortung bei dem Abteilungsleiter, der Chefärztin bzw. dem Chefarzt liegt. Für die Profitcenter wird der jährliche Leistungs- und Kostenplan ausführlich besprochen und anschließend vereinbart. Darüber hinaus wird aktuell die Kostenträgerrechnung eingeführt, aus der bereits heute weitere Erkenntnisse für strategische Planungen und Entwicklungen der Abteilungen abgeleitet werden können. Das Planungswesen ist grundsätzlich auf die Bedürfnisse des Klinikums und seiner Einrichtungen ausgerichtet. Die Pläne sind für ordnungsgemäße Geschäftsführungsentscheidungen grundsätzlich geeignet und werden hierzu auch herangezogen. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Es wird ein monatlicher Plan/Ist-Vergleich durchgeführt. Abweichungen werden problembezogen vom Controlling analysiert. Eine umfassende regelmäßige Abweichungsanalyse in den Hauptkostenarten ist eingeführt. Zur Steuerung der Kostenentwicklung beim medizinischen Bedarf wird die Lohfert & Lohfert AG beratend hinzugezogen. Bei neu abgeschlossenen Chefarztverträgen sind zudem Bonus-Malus-Regelungen vereinbart. Der Verwaltungsrat erhält mindestens quartalsweise Zwischenberichte zur Geschäftsentwicklung. Die Berichte umfassen auch Erläuterungen zu den Ursachen für Abweichungen und Veränderungen sowie über notwendige bzw. eingeleitete Maßnahmen. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Klinikum Herford analysiert die Entwicklungen der Kostenarten und der Kostenstellen. Darüber hinaus werden auch Plan- und Ist-Kosten miteinander verglichen. 0.0558878.001 744 PricewaterhouseCoopers 6 Anlage IV Bei unternehmerischen Entscheidungen werden die Ergebnisse dieser Analysen herangezogen. Deckungsbeitragsrechnungen werden seit Mitte des Jahres 2005 erstellt und bezüglich der Auswirkungen und Entwicklungen mit den Verantwortlichen erörtert. Seit 2008 wird eine Kostenträgerrechnung aufgebaut. Durch die Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) wurden in mehreren Schritten die Voraussetzungen für die Implementierung der Kostenträgerrechnung geschaffen. Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen Anforderungen des Klinikums. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Eine Liquiditätskontrolle erfolgt täglich über das Finanz- und Rechnungswesen, das aufgrund der zeitnahen Buchführung laufend über den Liquiditätsstatus informiert ist. Zudem erfolgt im Rahmen des innerbetrieblichen Berichtswesens eine monatliche Erstellung des Liquiditätsstatus. Darüber hinaus ist eine mittelfristige Liquiditätsplanung im Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 dargestellt worden. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Ein zentrales Cash-Management zwischen Mutterunternehmen und Tochterunternehmen besteht nicht. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die zeitnahe und vollständige Abrechnung der Entgelte ist sichergestellt. Der Zahlungseingang wird laufend überwacht. Durch das bestehende Mahnwesen ist eine effektive und zeitnahe Eintreibung der Forderungen gewährleistet. Die Forderungsreichweite gemessen in Außenstandstagen wurde durch Schöpfung von Optimierungspotenzial bereits in den Vorjahren sukzessive abgesenkt und liegt mit rd. 53 Außenstandstagen in 2009 etwa auf Vorjahresniveau. Sofern Abschlagszahlungen notwendig sind, werden sie eingefordert. Für die Führung der Mahnliste gibt es eine Dienstanweisung. 0.0558878.001 745 PricewaterhouseCoopers 7 g) Anlage IV Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Das Klinikum verfügt über ein kaufmännisches sowie über ein medizinisches Controlling. Die Bereiche Controlling, Med.-Controlling und Prozess- und Qualitätsmanagement sind gemäß dem uns vorgelegten Organigramm als Stabsstellen des Vorstandes eingerichtet. Auskunftsgemäß umfasst das Controlling folgende Aufgaben: - Soll/Ist-Vergleiche bei Kosten, Erlösen und Leistungen - Erarbeitung von Planzahlen und Budgets - Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Abweichungsanalysen - Deckungsbeitragsrechnung - Kostenträgerrechnung Nach unseren Feststellungen entspricht das Controlling des Klinikums den Anforderungen und umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Das Rechnungs- und Berichtswesen der beiden Tochtergesellschaften (Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am Klinikum Herford GmbH und Schulen für Pflegeberufe Herford / Lippe GmbH) ist vollständig ins Klinikum Herford eingegliedert, sodass eine Steuerung bzw. Überwachung jederzeit gewährleistet ist. Fragenkreis 4: a) Risikofrüherkennungssystem Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Eine systematische Dokumentation der Frühwarnsignale eines Risikofrüherkennungssystems i.S. des § 91 Abs. 2 AktG liegt derzeit noch nicht vor. Nach den uns erteilten Auskünften soll ein Risikofrüherkennungssystem für das Klinikum Herford eingerichtet werden. Hierzu wird empfohlen, eine Systematisierung der das Klinikum Herford bedrohenden Risiken z. B. mittels Risikoinventur vorzunehmen. Ferner wurde empfohlen eine systematische und regelmäßige Risikoberichterstattung einzuführen. 0.0558878.001 746 PricewaterhouseCoopers 8 b) Anlage IV Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 22 verwiesen. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 22 verwiesen. Es wird empfohlen, eine zusammenfassende Dokumentation der einzelnen Bestandteile des Risikofrüherkennungssystems, der Risikogruppen und der Organe des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen eines Risikohandbuchs vorzunehmen. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 22 verwiesen. Es wird empfohlen, die Frühwarnsignale sowie die organisatorischen Maßnahmen festzulegen und im Risikohandbuch zu dokumentieren sowie kontinuierlich an das aktuelle Geschäftsumfeld anzupassen. Fragenkreis 5: a) Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: x Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? x Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? x Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? x Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Der Vorstand des Klinikums hat keinen Umfang zum Handeln mit Finanzinstrumenten sowie mit anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt. Das Klinikum ist nicht am Finanzmarkt tätig und setzt keine derivativen Finanzinstrumente ein. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? 0.0558878.001 747 PricewaterhouseCoopers 9 Anlage IV Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 27 verwiesen. c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf x Erfassung der Geschäfte x Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse x Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung x Kontrolle der Geschäfte? Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27. e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27. f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Frage 27. Fragenkreis 6: a) Interne Revision Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Im Berichtsjahr bestand keine eigenständige Stelle Innenrevision im Klinikum; entsprechende Aufgaben werden aufgrund schriftlicher Vereinbarung durch die Rechnungsprüfung des Kreises Herford wahrgenommen. Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 16.12.2008 soll an einer Zusammenarbeit mit der Rechnungsprüfung des Kreises Herford in Vergabeverfahren festgehalten werden. Angesichts der Größe des Klinikums wird der Aufbau einer eigenen internen Revision für sinnvoll gehalten. Nach den uns erteilten Auskünften ist es beabsichtigt, unabhängig von der Rechnungsprüfung des Kreises Herford und zusätzlich zu deren Aufgaben eine eigene Stelle für die Innenrevision im Klinikum im Stabstellenbereich Controlling zu besetzen. Im Berichtsjahr wurde der Aufbau einer entsprechenden Stelle konkretisiert und eine Stellenbesetzung für 2010 geplant. 0.0558878.001 748 PricewaterhouseCoopers 10 b) Anlage IV Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Die Rechnungsprüfung des Kreises Herford ist unabhängig und nur dem Kreistag gegenüber verantwortlich. Die Stelle der internen Revision im Klinikum Herford soll im Stabstellenbereich Controlling angesiedelt werden und damit direkt dem Vorstand unterstehen. Eine Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Auskunftsgemäß fanden permanente Vergabe- und Formalprüfungen im Berichtsjahr durch die Rechnungsprüfung statt. Darüber hinaus ist auskunftsgemäß eine Personalbestandsprüfung im Jahr 2008 durchgeführt worden, die nach aktueller Auskunft zu keinen Beanstandungen geführt hat. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung der Rechnungsprüfung des Kreise Herford mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Bei den durchgeführten Prüfungen und im Rahmen der permanenten Vergabe- und Formalprüfungen wurden keine Mängel festgestellt. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 38. 0.0558878.001 749 PricewaterhouseCoopers 11 Fragenkreis 7: a) Anlage IV Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 des Klinikum Herford festgestellt und die Zustimmung zu den Feststellungen der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erteilt. Ferner wurde durch den Verwaltungsrat der Wirtschaftsplan 2010 für das Klinikum Herford festgestellt und den entsprechenden Entscheidungen des Vorstandes für Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlungen der Tochterunternehmen zugestimmt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat u.a. die Einstellung eines Chefarztes der Klinik für Radiologie beschlossen. Im Rahmen der baulichen Entwicklung des Klinikums wurde die Anmietung eines Bürocontainers beschlossen. Im Rahmen der Baumaßnahme zur Erweiterung der Intensivstationen und des Bereichs Gynäkologie und Geburtshilfe wird aus dem Konjunkturpaket II der Ausbau des Untergeschosses mit Zustimmung des Verwaltungsrates durchgeführt. Der Verwaltungsrat hat ferner die Einstellung von Frau Elke Schmidt als neue Pflegedirektorin und damit als Betriebsleitungsmitglied beschlossen, da der bisherige Pflegedirektor Herr Brockmann zum 01.10.2009 in den Ruhestand verabschiedet wurde. Ferner wurde durch den Verwaltungsrat mit Wirkung ab 15.02.2010 Herr Prof. Dr. Weichert-Jacobsen als neuer Ärztlicher Direktor bestellt. Als Auswirkung der Kommunalwahlen wurden die Patientenfürsprecher für die Dauer der nächsten Wahlperiode neu bestellt. Die neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder wurden mit Zustimmung des Verwaltungsrates durch die Gesellschafterversammlung der Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Herford GmbH zu Aufsichtsratsmitgliedern des MVZ bestellt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Chefarzt der Kardiologie wird im Wege eines Auflösungsvertrages im Jahr 2010 beendet, dem der Verwaltungsrat durch Beschlussfassung ebenfalls zugestimmt hat. Ferner der Verwaltungsrat die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 bezüglich des Klinikums und bezüglich der Tochterunternehmen zugestimmt. Die vorgesehene Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen ist nach unseren Feststellungen jeweils eingeholt worden. 0.0558878.001 750 PricewaterhouseCoopers 12 Anlage IV Im Rahmen der Prüfung haben wir keine Feststellung getroffen, die darauf schließen lassen, dass die Geschäfte nicht mit Gesetz, Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen des Verwaltungsrates vereinbart sind. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Im Berichtsjahr wurden keine Kredite an die Mitglieder des Vorstandes oder des Überwachungsorgans vergeben. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen der Prüfung haben wir keine Feststellung getroffen, die darauf schließen lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz, Satzung oder bindenden Beschlüssen des Verwaltungsrates vereinbar waren. Fragenkreis 8: a) Durchführung von Investitionen Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Es erfolgt eine angemessene Planung von Investitionen und deren Finanzierung sowie die Auswirkungen auf Folgejahre. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen werden dabei berücksichtigt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Nach unserer Einschätzung waren die Unterlagen bzw. Erhebungen zu Preisermittlungen ausreichend, um ein Urteil über die Angemessenheit der Preise zu ermöglichen. 0.0558878.001 751 PricewaterhouseCoopers 13 c) Anlage IV Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Wesentliche Investitionen werden vor der Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und nennenswerte Risiken hin überprüft. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Wesentliche Überschreitungen haben sich im Berichtsjahr nach unseren Feststellungen nicht ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinie haben wir nicht festgestellt. Die Kreditlinie ist nicht überschritten. Zudem wurden wesentliche Leasing oder vergleichbare Verträge im Berichtsjahr nicht abgeschlossen. Fragenkreis 9: a) Vergaberegelungen Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Offenkundige Verstöße gegen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) haben wir nicht festgestellt. Das Klinikum Herford ist dem Einkaufsverbund der Kommunalen Krankenhäuser (Sitz in Köln) angeschlossen. Dieser Einkaufsverbund führt die Ausschreibungen durch. Die Angebotseinholung und letztendliche Auswahl erfolgt gleichwohl weiterhin nach dem Prinzip des niedrigsten Preises unter Beachtung des Anforderungsprofils des zu beziehenden Artikels. In Vergabeverfahren von besonderem Ausmaß (PET-CT) und in Vertragsangelegenheiten von besonderer Bedeutung (Weiterentwicklung des Krankenhausinformationssystems) wird nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Herford eine Fachanwältin für Vergaberecht hinzugezogen. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Für die Beschaffung von Verbrauchsgütern und Lebensmitteln sowie Arzneimitteln werden u.a. Rahmenverträge mit Lieferanten abgeschlossen. Nach unseren Feststellungen werden mindestens einmal jährlich Vergleichsangebote eingeholt und die Rahmenverträge ggf. neu abgeschlossen. 0.0558878.001 752 PricewaterhouseCoopers 14 Anlage IV Auch bei der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen, wie z.B. der Wäscherei, werden nach unseren Feststellungen in regelmäßigen Abständen Angebote eingeholt und mit dem bestehenden Vertrag verglichen. Fragenkreis 10: a) Berichterstattung an das Überwachungsorgan Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Der Verwaltungsrat erhält mindestens quartalsweise Berichte (Belegungsentwicklung, Liquiditätsstatus, Zwischenbericht) einschließlich verbaler Erläuterungen. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die Berichterstattung erfolgt zum überwiegenden Teil schriftlich und ferner mündlich und vermittelt nach den uns vorgelegten Protokollen einen zutreffenden Eindruck von der Lage des Klinikums. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Nach unseren Feststellungen wurde der Verwaltungsrat über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Über die in den differenzierten Tagesordnungen der Verwaltungsratssitzungen enthaltenen Themen hinaus wurden vom Vorstand keine weiteren Auskünfte verlangt. Besondere Berichte im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG wurden im Berichtsjahr nicht angefordert. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkt dafür ergeben, dass die Berichterstattung an den Verwaltungsrat nicht ausreichend war. 0.0558878.001 753 PricewaterhouseCoopers 15 f) Anlage IV Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Das Klinikum Herford hat eine D&O-Versicherung mit Wirkung vom 01.01.2008 abgeschlossen. Als Selbstbehalt bei Eigenschäden sind 500 € (Grunddeckungssumme) bzw. 5.000 € (Exzedentendeckungssumme) je Schadenfall vereinbart. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenkonflikte der Mitglieder des Vorstandes oder des Verwaltungsrates gemeldet. Fragenkreis 11: a) Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht festgestellt. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Bestände festgestellt, die auffallend hoch oder niedrig sind. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? In den Bilanzposten sind uns weder nennenswerte stille Reserven noch stille Lasten bekannt geworden. 0.0558878.001 754 PricewaterhouseCoopers 16 Fragenkreis 12: a) Anlage IV Finanzierung Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Für die Feststellung, inwieweit längerfristig gebundene Vermögenswerte insgesamt durch längerfristige Finanzierungen gedeckt sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht in Abschnitt D III. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Die Finanzlage der beiden Tochterunternehmen ist durch regelmäßige Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (MVZ) bzw. der beiden Gesellschafter (Schulen für Pflegeberufe) gesichert. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Im Klinikum Herford wurden im Berichtsjahr zur Finanzierung von Investitionen Finanz-/ Fördermittel wie folgt bewilligt: Pauschale Fördermittel: Baupauschale: Konjunkturpaket II: 2.022 T € 1.254 T € 1.124 T € Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden. Fragenkreis 13: a) Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2009 25,3 %. Unter Berücksichtigung der Sonderposten, die einen Anteil von 32,3 % an der Bilanzsumme aufweisen, ist die Eigenkapitalausstattung als angemessen zu beurteilen. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 0.0558878.001 755 PricewaterhouseCoopers 17 Anlage IV Das Klinikum Herford hat im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die geplante Gewinnverwendung ist mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar. Fragenkreis 14: a) Rentabilität/Wirtschaftlichkeit Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Segmentberichterstattung. Es ist jedoch anzumerken, dass das Klinikum nur in einem Segment – dem Gesundheitswesen – und auf einem relevanten Markt – Deutschland – tätig ist. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Außergewöhnliche Geschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen mit den Tochterunternehmen zu unangemessenen Konditionen vorgenommen wurden. Der Kreis Herford stellt dem Klinikum auf Basis einzelvertraglicher Regelungen Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen in Rechnung. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Das Klinikum ist aufgrund seines Unternehmensgegenstandes nicht von der Konzessionsabgabe betroffen. Fragenkreis 15: a) Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Einzelne verlustbringende Geschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Jahresüberschuss von 3.141 T. € erwirtschaftet. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Wir verweisen auf die Ausführungen zu Frage 79. 0.0558878.001 756 PricewaterhouseCoopers 18 Fragenkreis 16: a) Anlage IV Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu Frage 82. 0.0558878.001 757 PricewaterhouseCoopers 1 Anlage V Erläuterungen von Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 Sonstige Rückstellungen 2008 € € 17.929.221,08 17.709.142,16 Zusammensetzung: 01.01.2009 € Personalrückstellungen Ausgleichsverpflichtungen Pensionen / Beihilfen Altersteilzeit Urlaub Mehrarbeit/Überstunden Bonus Übrige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Instandhaltung und ausstehende Rechnungen Pflegesatzrisiken Jahresabschluss- und Jahresabschlussprüfungskosten Übrige Rückstellungen Verbrauch € 13.153.453,00 22.399,00 1.280.140,41 459.693,00 767.782,00 767.782,00 0,00 0,00 225.000,00 225.000,00 20.000,00 16.247,49 15.446.375,41 1.491.121,49 1.283.617,00 1.126.898,70 850.000,00 223.613,00 42.000,00 42.000,00 87.149,75 70.344,63 2.262.766,75 1.462.856,33 17.709.142,16 2.953.977,82 0.0558878.001 758 Auflösung € Zuführung € 31.12.2009 € 0,00 205.729,00 13.336.783,00 0,00 438.396,00 1.258.843,41 0,00 935.902,00 935.902,00 0,00 160.000,00 160.000,00 0,00 154.000,00 154.000,00 3.752,51 0,00 0,00 3.752,51 1.894.027,00 15.845.528,41 3.026,00 0,00 780.000,00 283.613,00 933.692,30 910.000,00 0,00 50.000,00 50.000,00 16.804,75 190.000,00 190.000,37 19.830,75 1.303.613,00 2.083.692,67 23.583,26 3.197.640,00 17.929.221,08 PricewaterhouseCoopers 2 Erlöse aus Krankenhausleistungen 2008 Anlage V € € 87.133.506,56 79.133.223,05 Zusammensetzung: Erlöse Bundespflegesatzverordnung Erlöse aus DRG Abschlag auf Grund der Konvergenzverlängerung Ausbildungszuschlag Zusatzentgelte AIP-Zuschlag Pflegezuschlag sonstige Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen Erlösausgleiche 2009 2008 € € 7.888.026,90 7.641.820,20 76.812.973,06 67.256.834,85 -1.998.411,03 0,00 2.422.788,36 2.352.221,08 1.008.032,95 1.110.545,55 873.160,25 1.195.448,97 370.410,19 0,00 385.438,88 380.205,40 -628.913,00 -803.853,00 87.133.506,56 79.133.223,05 0.0558878.001 759 PricewaterhouseCoopers 3 Sonstige betriebliche Erträge 2008 Anlage V € € 3.918.353,95 2.858.464,43 Zusammensetzung: 2009 € Laufende Erträge Erträge aus Kostenerstattungen MVZ Erträge aus Vermietung und Verpachtung Erstattungen Notwageneinsätze Erlöse aus Cafeteriabetrieb Erlöse Apothekenverkäufe Erlöse aus der Verpflegung von Dritten Erträge aus Parkplatzgebühren Erträge aus der Auflösung von Ausgleichsbeträgen Erträge aus Schadensabwicklungen Erträge aus Materialverkäufen Sonstige ordentliche Erträge Neutrale Erträge Periodenfremde Erträge Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Erträge aus abgeschriebener Forderungen Abgang Anlagevermögen 0.0558878.001 760 2008 € 1.082.067,50 782.063,09 596.256,73 302.035,56 200.295,64 190.166,05 134.079,20 121.263,00 45.552,52 55.205,60 148.092,41 3.657.077,30 395.659,53 752.225,68 336.163,55 262.894,04 217.965,02 189.245,01 132.189,45 73.041,00 51.301,15 47.461,53 122.160,16 2.580.306,12 225.197,54 28.829,71 7.249,40 0,00 261.276,65 3.918.353,95 271.673,21 2.427,00 4.058,10 0,00 278.158,31 2.858.464,43 PricewaterhouseCoopers 4 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2008 Anlage V € € 10.093.470,21 8.984.142,84 Zusammensetzung: 2009 € Laufende Aufwendungen Instandhaltung Abgaben und Versicherungen Beratungs- und Gerichtskosten Verwaltungsbedarf Aufwand für Fort- und Weiterbildung sonstige Personal- und Personalbeschaffungskosten Mietaufwand, Mietnebenkosten Sonstige ordentliche Aufwendungen einschließlich Abzüge Wettbewerbsstärkungsgesetz und Integrierte Versorgung Neutrale Aufwendungen Periodenfremder Aufwand Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen 2008 € 3.219.244,86 1.031.113,58 1.143.766,18 738.463,55 789.521,01 783.081,75 115.844,75 3.452.006,54 996.665,47 805.199,69 757.596,46 680.219,31 275.171,07 23.241,64 1.500.313,67 9.321.349,35 1.459.759,88 8.449.860,06 538.652,68 233.468,18 772.120,86 10.093.470,21 268.053,81 266.228,97 534.282,78 8.984.142,84 0.0558878.001 761 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 8. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 3. Aufklärungspicht des Auftraggebers (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Wege zu vervielfältigen. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 762 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. 52001 KND 1/2002 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. 763 Leerseite aus bindetechnischen Gründen 764 Leerseite aus bindetechnischen Gründen 765