S Sparkasse Schopfheim-Zell Machen Sie Ihr Unternehmen fit für
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S Sparkasse Schopfheim-Zell Machen Sie Ihr Unternehmen fit für
S Sparkasse Schopfheim-Zell Machen Sie Ihr Unternehmen fit für SEPA Mit der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift können Sie bereits heute in Deutschland und europaweit bezahlen. Zum 1. Februar 2014 werden die bisherigen nationalen Verfahren abgelöst. Die Sparkasse Schopfheim-Zell unterstützt Sie bei der Umstellung. A) Vorbereitende Maßnahmen Nr. Was Sie tun müssen Hinweise 1 IBAN und BIC bekannt geben Ab dem 1. Februar 2014 müssen Sie bei Überweisungen und Lastschriften an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl künftig IBAN und BIC verwenden. Geben Sie deshalb auf Ihren Rechnungen bereits heute zusätzlich IBAN und BIC an. Sie finden IBAN und BIC auf jedem Kontoauszug. 2 SEPA-Zahlscheine verwenden Sie legen Ihren Rechnungen einen vorgedruckten Zahlschein mit Ihrer Bankverbindung bei? Dann verwenden Sie bei der nächsten Bestellung von Zahlscheinvordrucken bereits den SEPA-Zahlschein; diese erhalten Sie ab dem 2.Halbjahr 2013. Wichtig: Privatkunden dürfen noch bis 1. Februar 2016 die Kontonummer an Stelle der IBAN verwenden, das Kreditinstitut Ihres Kunden übernimmt dann die Umrechnung in die Auftraggeber-IBAN. 3 Zahlungsverkehrs- und Prüfen Sie, ob Ihre Software bereits das neue SEPA-Datenformat Buchhaltungs-Software erzeugen kann: auf SEPA-Fähigkeit Können Sie in den Kundenstammdaten IBAN und BIC hinterlegen? prüfen Verfügt Ihre Software über eine Mandatsverwaltung? (notwendig für SEPA-Lastschriften) Unterstützt Ihr Buchhaltungsprogramm XML-Umsatzdateien? Sprechen Sie ggf. mit dem Hersteller Ihrer Software. Ihre Vermerke Tipp: Die Sparkasse Schopfheim-Zell bietet mit SFirm eine leistungsfähige und preisgünstige Software für Ihren Zahlungsverkehr an, die voll SEPA-fähig ist. 4 SEPA-Verantwortlichen Bestimmen Sie einen SEPA-Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen, bestimmen und der die notwendigen Arbeiten koordiniert. Evt. müssen Sie ein SEPAZeitplan vorsehen Projekt vorsehen (Budgetplanung!). Planen Sie die notwendigen Arbeiten und stimmen Sie diese ggf. mit der Sparkasse Schopfheim-Zell ab. 5 Kontoverbindungen im Haben Sie Girokonten im europäischen Ausland? Mit SEPA wird ihr europäischen Ausland Sparkassen-Girokonto zum Europa-Konto, Zahlungen in Euro überprüfen (Überweisungen und Lastschriften) können Sie problemlos über Ihr Sparkassen-Girokonto abwickeln. Prüfen Sie, ob die ausländische Kontoverbindung noch notwendig ist. 6 Geschäftsstrategie überprüfen Hat die SEPA-Migration Auswirkungen auf Ihr Kerngeschäft? Überprüfen Sie, ob sich neue Marktchancen oder auch neue Risiken für Sie ergeben. 7 Geschäftspartner überprüfen Bestehen Abhängigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Geschäftspartnern, z.B. bei der Zahlungsverkehrsabwicklung, bei der Vergabe von Referenznummern, bei der Änderung des Datenformats? Haben Sie von Ihren Geschäftspartnern IBAN und BIC? 8 Beleghaften Zahlungsverkehr überprüfen Wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr noch beleghaft ab? Beachten Sie: Insbesondere Lastschriften dürfen nur noch elektronisch, d.h. online eingereicht werden. Das Diskettenverfahren wird komplett eingestellt. Tipp: Nutzen Sie bereits frühzeitig unsere Electronic BankingLösungen zur beleglosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Weitere Informationen zu SEPA, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden Sie unter www.sparkasse-schopfheim-zell.de Checkliste Machen Sie Ihr Unternehmen fit für SEPA Seite 2 von 4 B) Nutzung von SEPA-Lastschriften vorbereiten Nr. Was Sie tun müssen Hinweise 1 Gläubiger-ID beantragen Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Jeder Lastschrifteinreicher muss über die Internet-Seite der Bundesbank http://glaeubiger-id.bundesbank.de eine Gläubiger-ID beantragen. Sie benötigten dazu lediglich eine E-Mail-Adresse. Beachten Sie: Die Gläubiger-ID muss zwingend mit Angabe des Firmensitzes (nicht Standort) beantragt werden. Ihre Vermerke Tipp: Bei mehreren getrennten Buchhaltungen kann es sinnvoll sein, die drei variablen Stellen der Gläubiger-ID (ZZZ) durch ein individuelles Kürzel zu ersetzen. Wir beraten Sie gerne. 2 Electronic Banking beantragen SEPA-Lastschriften können künftig nur noch elektronisch, d.h. online eingereicht werden. Lastschriftbelege und Disketteneinreichungen sind ab 01.02.2014 nicht mehr möglich. Falls Sie noch kein Online-Banking oder alternativ das EBICSVerfahren verwenden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir für Sie einen Zugang bereitstellen können. Sie erreichen uns unter +49 7622 696-300 oder [email protected]. 3 Software auf SEPAFähigkeit überprüfen und ggf. aktualisieren bzw. neu anschaffen Bei der Erzeugung von SEPA-Lastschriften müssen Sie u.a. Gläubiger-ID, Mandatsreferenzen, IBAN und BIC verwenden. Auch das Datenformat ändert sich (XML statt DTA). Sie benötigen daher eine Software, bei der Sie für jeden Zahlungspflichtigen IBAN, BIC und die Mandatsreferenz hinterlegen können. Die so erzeugte Datei können Sie dann per Online-Banking (ab voraussichtlich Juni 2013) oder per EBICS bei der Sparkasse Schopfheim-Zell einreichen. Tipp: Mit unserer Software SFirm ab Version 2.5 sind Sie bestens für SEPA gerüstet. 4 Mandatsreferenz vergeben Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPAMandat vergeben. Dieses muss eindeutig sein, also nicht mehrfach verwendet werden. Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen, der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Kundennummer in Verbindung mit dem Jahr der Mandatserteilung) Beispiel: 2013-12345678 5 Stammdaten pflegen Statt Kontonummer und Bankleitzahl müssen Sie für SEPALastschriften IBAN und BIC verwenden. Viele Programme unterstützen die automatische Umrechnung von Kontonummer und BLZ von Haus aus. Die Sparkasse Schopfheim-Zell stellt Ihnen auf Wunsch Werkzeuge zur Umrechnung von Konto/BLZ auf IBAN/BIC zur Verfügung. 6 Mandatsverwaltung einrichten SEPA-Mandate müssen Sie – ungeachtet von privat- und steuerrechlichen Vorschriften – mindestens 14 Monate nach der letzten Verwendung (d.h. Lastschrifteinzug) im Original aufbewahren, da Sie diese auf Verlangen vorzeigen müssen. 7 SEPA-LastschriftEinreicherVereinbarung aktualisieren Für die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist eine neue Vereinbarung zwischen Ihnen und der Sparkasse Schopfheim-Zell erforderlich. Wenn Sie bereits Lastschriften einreichen, senden wir Ihnen diese Vereinbarung automatisch zu. Bitte senden Sie diese ausgefüllt und von einem zur Vertretung Ihres Unternehmens Berechtigten unterschrieben an uns zurück. Weitere Informationen zu SEPA, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden Sie unter www.sparkasse-schopfheim-zell.de Checkliste Machen Sie Ihr Unternehmen fit für SEPA Seite 3 von 4 C) Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift Nr. Was Sie tun müssen Hinweise 1 Voraussetzungen prüfen Haben Sie alle vorbereitenden Maßnahmen umgesetzt? Haben Sie einen Online-Banking-Zugang? Bitte beachten Sie, dass Sie SEPA-Lastschriften im Online-Banking der Sparkasse Schopfheim-Zell voraussichtlich ab Juni 2013 nutzen können! 2 Bestehende Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umwidmen Die bisherige Einzugsermächtigung heißt künftig SEPA-Mandat. Das SEPA-Mandat verlangt deutlich höhere formale Anforderungen (z.B. vorgegebener Text) als bei der Einzugsermächtigung. Überprüfen Sie Ihre Verträge oder sonstige Vordrucke auf Anpassungsbedarf. Ein Muster eines gültigen SEPA-Mandats finden Sie unter www.sparkasse-schopfheim-zell.de Ihre Vermerke Prüfen Sie bestehende Einzugsermächtigungen: Liegen diese schriftlich im Original vor? Wurden sie vom Zahlungspflichtigen unterschrieben? Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie ein neues SEPA-Mandat einholen. Bestehende Einzugsermächtigungen können Sie seit dem 9. Juli 2012 in ein SEPA-Lastschriftmandat umwandeln. Dazu müssen Sie vor der ersten Verwendung dem Zahlungspflichtigen die GläubigerID, die Mandatsreferenz und den Umstellungstermin (Tag der ersten SEPA-Lastschrift) mitteilen. Textbeispiel: „Wir werden Ihre bestehende Einzugsermächtigung am xx.xx.xxxx in ein SEPA-Mandat umwandeln. Die Mandatsreferenz ist xx-xxxxx, unsere Gläubiger-ID lautet DExxx.“ Tipp: Verwenden Sie ohnehin anstehende Korrespondenz zu Ihren Kunden, um über die Umstellung zu informieren, z. B. Rechnungsversand, Werbeaktionen, … 3 Zeitpunkt der Mandatserteilung In Ihrer Mandatsverwaltung muss das Datum der Mandatserteilung (Tag der Unterschrift) angegeben werden. Sofern Sie eine bisherige Einzugsermächtigung umgewidmet haben, liegt Ihnen kein neues SEPA-Mandat vor. In diesem Fall gilt der Tag der Umstellungsinformation an den Zahlungspflichtigen (gemäß C2 dieser Checkliste) als Zeitpunkt der Mandatserteilung. 4 Vorabinformation vor dem ersten und jedem weiteren Einzug Sie müssen Ihre Zahlungspflichtigen künftig vorab über den genauen Termin des Lastschrifteinzugs informieren. Die Vorlauffrist für diese Information können Sie vertraglich mit Ihren Zahlungspflichten selbst vereinbaren, z.B. über die AGB. Sofern Sie nichts Abweichendes vereinbart haben, gilt eine gesetzliche Frist von mindestens 14 Kalendertagen vor dem Fälligkeitstag. Tipp: Nehmen Sie diese Information mit in die Rechnung auf. 5 Lastschriften rechtzeitig einreichen SEPA-Lastschriften müssen Sie künftig mit einem Fälligkeitsdatum versehen (dieses Datum teilen Sie den Zahlungspflichtigen rechtzeitig mit). Die Lastschriftdatei müssen Sie der Sparkasse Schopfheim-Zell bei der ersten Ausführung mindestens 6 Geschäftstage, bei weiteren Einzügen mindestens 3 Geschäftstage vorher online einreichen, frühestens jedoch 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag. Weitere Informationen zu SEPA, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden Sie unter www.sparkasse-schopfheim-zell.de Checkliste Machen Sie Ihr Unternehmen fit für SEPA Seite 4 von 4 D) Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift Nr. Was Sie tun müssen Hinweise 1 Voraussetzungen prüfen Haben Sie alle vorbereitenden Maßnahmen umgesetzt? Haben Sie einen Online-Banking-Zugang? Bitte beachten Sie, dass Sie SEPA-Lastschriften im Online-Banking der Sparkasse Schopfheim-Zell voraussichtlich ab Juni 2013 nutzen können! 2 Neue SEPA-Mandate für bestehende Abbuchungsaufträge einholen Der bisherige Abbuchungsauftrag heißt künftig SEPA-Mandat. Das SEPA-Mandat verlangt deutlich höhere formale Anforderungen (z.B. vorgegebener Text) als der Abbuchungsauftrag. Überprüfen Sie Ihre Verträge oder sonstige Vordrucke auf Anpassungsbedarf. Ein Muster eines gültigen SEPA-Mandats finden Sie unter www.sparkasse-schopfheim-zell.de Ihre Vermerke Beachten Sie: Abbuchungsaufträge können im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen NICHT umgewidmet und weiterverwendet werden. Sie MÜSSEN neue Mandate einholen. Beachten Sie weiter: SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern (Privatpersonen) können nur SEPABasis-Lastschriften vereinbart werden. Wir empfehlen Ihnen, den Bestand an Abbuchungsaufträgen frühzeitig zu prüfen. Gleichzeitig sollten Sie mit jedem neuen Abbuchungsauftrag auch ein entsprechendes SEPA-Mandat einholen. Dies ermöglicht Ihnen, weiterhin das alte Abbuchungsauftragsverfahren zu nutzen und zu einem von Ihnen gewählten Stichtag, spätestens jedoch 01.02.2014, auf SEPALastschriften umzustellen. 3 Bestätigung des SEPAMandats durch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen Der Zahlungspflichtige muss die Erteilung eines SEPA-FirmenLastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Kreditinstitut bestätigen. Das Mandatsoriginal verbleibt jedoch – im Gegensatz zum heutigen Abbuchungsauftrag – bei Ihnen. 4 Vorabinformation vor dem ersten und jedem weiteren Einzug Sie müssen Ihre Zahlungspflichtigen künftig vorab über den genauen Termin des Lastschrifteinzugs informieren. Die Vorlauffrist für diese Information können Sie vertraglich mit Ihren Zahlungspflichten selbst vereinbaren, z.B. über die AGB. Sofern Sie nichts Abweichendes vereinbart haben, gilt eine gesetzliche Frist von mindestens 14 Kalendertagen vor dem Fälligkeitstag. Tipp: Nehmen Sie diese Information mit in die Rechnung auf. 5 Lastschriften rechtzeitig einreichen SEPA-Lastschriften müssen Sie künftig mit einem Fälligkeitsdatum versehen (dieses Datum teilen Sie den Zahlungspflichtigen rechtzeitig mit). Die Lastschriftdatei müssen Sie der Sparkasse Schopfheim-Zell mindestens 2 Geschäftstage vorher online einreichen, frühestens jedoch 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag. Weitere Informationen zu SEPA, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden Sie unter www.sparkasse-schopfheim-zell.de