TOP 10 Verkaufsoffener Sonntag

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TOP 10 Verkaufsoffener Sonntag
Gemeinderat
TOP 10
07.04.2014
Durchführung eines zweiten verkaufsoffenen Sonntags am Sonntag des
"Bad Waldseer Frühlingsfestes" und Erlass einer dauerhaften Satzung
öS
Zum Sachverhalt:
Der Handels- und Gewerbeverein Bad Waldsee beantragt regelmäßig die Abhaltung eines verkaufsoffenen
Sonntags am Sonntag des „Bad Waldsee Familienfestes“ im April von 13.00 bis 18.00 Uhr. Da dieser seit
einigen Jahren jährlich durchgeführt wird und auch beibehalten werden soll, bittet der HGV mit der dauerhaften Festsetzung um eine gewisse Planungs- und Rechtssicherheit.
Der verkaufsoffene Sonntag im Frühling findet zusätzlich zum traditionellen offenen Sonntag aus Anlass der
Ruderregatta im Herbst statt. Für den verkaufsoffenen Sonntag an der Ruderregatta wurde bereits im Jahr
2009 eine dauerhafte Satzung erlassen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der hierfür erforderlichen Satzung durch den Gemeinderat
der Stadt Bad Waldsee sind gegeben. Nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg
vom 14.02.2007 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen bis zu fünf Stunden geöffnet sein.
Die vorgeschriebene Anhörung der kirchlichen Stellen wurde durchgeführt.
Die Katholische Kirche ist grundsätzlich mit dem zweiten verkaufsoffenen Sonntag einverstanden. Allerdings
bittet Herr Pfarrer Maier, dass der verkaufsoffene Sonntag nicht auf den Ostersonntag oder den Palmsonntag fällt, da es sich bei diesen Feiertagen um hohe kirchliche Feiertage handelt.
Dass der verkaufsoffene Sonntag dieses Jahr vom HGV bereits am Palmsonntag geplant ist, bezeichnet
Herr Pfarrer Maier als unglücklich, möchte aber den bereits angelaufenen Planungen des HGV nicht im Wege stehen, solange in einer dauerhaften Satzung der Palmsonntag und der Ostersonntag als Veranstaltungstage ausgeschlossen werden. Diese Einwände wurden in der Satzung entsprechend berücksichtigt.
Die Evangelische Kirche äußert aus ethischen und gesellschaftlichen Gründen grundsätzliche Bedenken
gegen die Abhaltung von verkaufsoffenen Sonntagen. Zudem bittet Herr Pfarrer Bertl, dass die Stellungnahme der Evangelischen Kirche, die bei der letzten dauerhaften Satzung für den verkaufsoffenen Sonntag
an der Ruderregatta abgegeben wurde, den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt wird. Diesem Wunsch
entsprechend, haben wir diese Stellungnahme aus dem Jahr 2009 an die Sitzungsunterlagen angehängt.
Die Handwerkskammer Ulm hat gegen die dauerhafte Festsetzung des zweiten verkaufsoffenen Sonntags
keine Bedenken.
Die gebotene Anhörung von Gewerkschaft, Arbeits- und Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Ravensburg, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer wurde durchgeführt.
Das Landratsamt Ravensburg, Arbeits- und Immissionsschutzbehörde, die Gewerkschaft Verdi und die Industrie- und Handelskammer haben auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Die Gewerkschaft Verdi lehnte die Abhaltung eines verkaufsoffenen Sonntags in den vergangenen Jahren
ab. Die Industrie- und Handelskammer und das Landratsamt Ravensburg sprachen sich in den vergangenen
Jahren bereits für die Veranstaltung eines verkaufsoffenen Sonntags aus.
Seit 2008 findet aufgrund des „Bad Waldseer Frühlingsfestes“ des HGV jährlich der zweite verkaufsoffene
Sonntag statt. Die Jahre zuvor war der verkaufsoffene Sonntag an der Ruderregatta der einzige verkaufsoffene Sonntag in Bad Waldsee.
In den vergangenen Jahren fand der verkaufsoffene Sonntag an folgenden Terminen statt: 27.04.2008,
26.04.2009, 25.04.2010, 10.04.2011, 22.04.2012 und 14.04.2013.
Die Termine lagen alle im April, was auch bei der dauerhaften Satzung berücksichtigt wird. Zudem sind die
hohen kirchlichen Feiertage (Palmsonntag und Ostersonntag), die nicht jedes Jahr auf den April fallen, in der
angehängten Satzung für die Abhaltung des verkaufsoffenen Sonntags ausgenommen.
Mit dem Beginn des verkaufsoffenen Sonntags um 13.00 Uhr hat weiterhin jeder die Möglichkeit, den
Gottesdienst besuchen zu können.
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 25.03.2014 mehrheitlich für den Erlass der Satzung ausgesprochen.
Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:
Die Verwaltung empfiehlt, die beiliegende Satzung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte in Bad
Waldsee (Kernstadt) jährlich am Sonntag des „Bad Waldseer Frühlingsfestes“ im April zu beschließen.
Bad Waldsee, 07.04.2014
Standes-, Sozial- und Ordnungsamt
Buemann