Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Transcrição
Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen
Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Abschlussbericht Bearbeiter: Dr. Dietrich Engels Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. Köln, den 15.08.2008 Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • e-mail: [email protected] Vorstand: Dr. Dietrich Engels (Vors.) Dr. Michael Fertig Dr. Werner Friedrich Sparkasse KölnBonn Konto-Nr. 776 20 32 BLZ 370 501 98 St.-Nr. 214 / 5862 / 0205 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Gliederung Seite I. Einleitung............................................................................................................. 3 II. Demografische Entwicklung, Angebotsspektrum und Bedarfslage im Kreis Viersen................................................................................................................. 7 II.1 Demografie und Entwicklung des Hilfe- und Pflegebedarfs ............................ 7 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Methodische Schritte der demografischen Analyse ....................................... 7 Stand und Entwicklung der älteren Bevölkerung............................................ 7 Umfang und Struktur der Pflegebedürftigkeit ............................................... 15 Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf .................................................................. 25 Geschätzte Quantifizierung von Demenzkrankheit ...................................... 27 Unterstützungspotenziale in Familie und privaten Netzwerken .................... 30 II.2 Bestands- und Bedarfsanalyse: Das Angebotsspektrum im Kreis Viersen.. 36 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 Methodische Schritte der Bestands- und Bedarfsanalyse ............................ 36 Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf im Kreis Viersen im Überblick...................................................................... 39 Angebote im Bereich Beratung und Betreuung............................................ 41 Angebote im Bereich Freizeit, Selbstorganisation und Interessenvertretung 45 Angebote im Bereich Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung .......... 47 Angebote im Bereich Wohnen ..................................................................... 52 Ambulante Dienste ...................................................................................... 57 Tagespflege ................................................................................................ 60 Kurzzeitpflege.............................................................................................. 61 Vollstationäre Pflege.................................................................................... 64 Das pflegerische Versorgungssystem im überregionalen Vergleich............. 65 II.3 Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen .............................................. 69 3.1 3.2 Methodische Schritte zur Zielentwicklung und Handlungsempfehlung......... 69 Bedarfsentwicklung der Hilfe und Pflege älterer Menschen, Angebotsspektrum und Bewertung.............................................................. 69 1 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen III. Untersuchungsergebnisse auf der Ebene der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen ..................................................................................................... 84 III.1 Demografische Entwicklung und Pflegebedarf in den Städten und Gemeinden ........................................................................................................ 84 1.1 1.2 1.3 Aktuelle Situation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden........... 84 Prognose für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden......................... 86 Pflegebedürftigkeit, Hilfebedarf und Demenzrisiko in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.............................................................................. 89 III.2 Bedarfsanalyse und Handlungsempfehlungen auf der Ebene der Städte und Gemeinden ........................................................................................................ 95 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 Gemeinde Brüggen ..................................................................................... 95 Gemeinde Grefrath...................................................................................... 99 Stadt Kempen............................................................................................ 104 Stadt Nettetal............................................................................................. 110 Gemeinde Niederkrüchten......................................................................... 115 Gemeinde Schwalmtal............................................................................... 120 Stadt Tönisvorst ........................................................................................ 125 Stadt Viersen............................................................................................. 130 Stadt Willich .............................................................................................. 137 IV. Anhang ............................................................................................................ 143 IV.1 IV.2 IV.3 IV.4 Übersichtstabellen..................................................................................... 143 Tabellen zur Entwicklung von Pflegebedarf, Hilfebedarf und Demenzrisiko auf der Ebene der Städte und Gemeinden ................................................ 146 Die Versorgungsstruktur im Kreis Viersen aus Sicht der Anbieter.............. 155 Literatur ..................................................................................................... 160 2 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen I. Einleitung Nach § 6 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen haben die Kreise die Aufgabe, eine fachlich fundierte und zeitlich vorausschauende Pflegeplanung durchzuführen. Diese Planungsaufgabe umfasst statistische Analysen zu Stand und Entwicklung von Hilfe- und Pflegebedarf, eine Bestandsaufnahme der Anbieterstruktur, eine Prüfung von deren Qualität und Wirtschaftlichkeit, die Weiterentwicklung dieses Angebotes und die Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement zur Förderung der sozialen Teilhabe. Nach § 6 Abs. 2 PfG NW haben die Kreise eine regelmäßige Berichtspflicht, der sie in Kooperation mit den kreisangehörigen Gemeinden nachkommen sollen. Der Kreis Viersen hat vor diesem Hintergrund das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. (ISG Köln) beauftragt, mittels statistischer Analysen, Recherchen und Erhebungen die empirischen Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung zu erarbeiten. Die Pflegeplanung orientiert sich an einer Reihe von Grundsätzen, die sich folgendermaßen beschreiben lassen: • Ambulant vor stationär: Ein Umzug ins Pflegeheim wird von den Betroffenen und ihren Angehörigen nur als letzte Möglichkeit gesehen, reduziert oft die noch bestehende Selbstständigkeit und ist auch in der Regel die kostenintensivste Versorgungsform. Daher sind alle erforderlichen Möglichkeiten auf- und auszubauen, um durch professionelle ambulante Versorgung und informelle Unterstützung den Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Zugleich ist realistischerweise anzuerkennen, dass eine Pflege im Heim bei fortgeschrittenem Bedarf an Pflege und hauswirtschaftlicher Hilfe, einhergehend mit einer Überlastung der informellen Unterstützungsmöglichkeiten, oft unvermeidlich ist. • Differenziertes Versorgungssystem: Der erste Grundsatz impliziert, dass unterhalb der Schwelle stationärer Versorgung ein breit gefächertes und bedarfsgerecht abgestuftes Versorgungsangebot erforderlich ist, das den individuellen Pflegebedarf in angemessener Weise abdeckt und pflegende Angehörige entlastet. Dabei wäre eine Rangfolge „ambulant vor teilstationär vor stationär“ irreführend, vielmehr ist darauf hinzuwirken, dass ambulante und teilstationäre Angebote sowie bedarfsgerechte Wohnangebote in passender Weise kombiniert und aufeinander abgestimmt werden. • Aktivierung aller Ressourcen: Zur Entwicklung bedarfsgerechter Versorgungsarrangements sind nicht nur die derzeit bestehenden professionellen Angebote zu nutzen, sondern zum einen auch informelle, familiäre ebenso wie ehrenamtliche Ressourcen soweit wie möglich zu aktivieren und zum andern Fortentwicklungen professioneller Angebotsformen unter Berücksichtigung der aktuellen Fachdiskussion zu unterstützen. 3 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Erweiterung des Versorgungsbegriffs um präventive Angebote: Nicht nur das pflegerische Versorgungssystem im engeren Sinne wird in den Blick genommen, sondern auch Angebote zur Begegnung und Geselligkeit, sofern sie für ältere Menschen die dreifache Funktion haben, (a) das Älterwerden aktiv zu gestalten, (b) dabei soziale Netzwerke zu knüpfen oder zu erhalten und (c) spezifische Beratungsund Hilfemöglichkeiten kennen zu lernen, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. • Hoher Stellenwert von Information, Beratung und Case Management: Eine fachkundige, trägerunabhängige Information und Beratung bis hin zu einem prozessbegleitenden Case Management sind wichtig, um vorhandene Versorgungsangebote passgenau auf individuelle Versorgungsbedarfe abzustimmen und auf unzureichende Versorgungsangebote hinzuweisen. Ziel ist eine Fachberatung im umfassenden Verständnis, die zugehend angelegt und konzeptionell fundiert ist (z.B. Gemeinwesenarbeit und die Entwicklung neuer Wohnkonzepte umfasst) und nicht nur auf Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern reagiert. • Pflegeplanung als kooperativer und partizipativer Prozess: Die Pflegeplanung ist eine Aufgabe der Kreisverwaltung, die aber nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn die Verantwortlichen aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie die Träger von Diensten und Einrichtungen mit ihren fachlichen und regionalspezifischen Kompetenzen in diesen Prozess einbezogen werden (und diese die Möglichkeit zur Mitwirkung auch nutzen). • Pflegeplanung als kontinuierlicher Prozess: Die einzelnen Komponenten der Pflegeplanung entwickeln sich laufend weiter: Erstens befinden sich die demografische Struktur sowie Art und Umfang von Hilfebedarfen in einer ständigen Entwicklung, zweitens verändern sich auch die pflegerischen Versorgungsangebote und drittens werden in bestimmten Abständen die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt (wie aktuell durch das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz). Daher ist die Pflegeplanung keine zeitlich begrenzte Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure laufend fortzuführen ist, um das Versorgungssystem auch in Zukunft passgenau gestalten und verbessern zu können. Der Beitrag des ISG zur Pflegeplanung des Kreises umfasste vier Module: Modul (1): Demografische Entwicklung und Pflegebedarf Analyse der demografischen Entwicklung, des Hilfe- und Pflegebedarfs, des Demenzrisikos und der Helferpotenziale 4 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Modul (2): Bestands- und Bedarfsanalyse Quantitative und qualitative Bestands- und Bedarfsanalyse des Versorgungsangebots (stationäre, teilstationäre, ambulante und komplementäre Versorgungsstrukturen, Wohn- und Beratungsangebote, Übergänge zwischen den Versorgungsformen etc.) Modul (3): Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur unter Berücksichtigung von Angeboten der komplementären Hilfen, neuen Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifischen Angebotsformen Modul (4): Berichterstellung und Aufbereitung der Instrumente Erörterung der Ergebnisse und Berichterstellung unter Einbeziehung der kreisangehörigen Gemeinden; Aufbereitung der Instrumente und Anleitung zur eigenständigen Fortführung der Berechnungen Der erste Teilbericht mit den Ergebnissen der Analyse der demografischen Entwicklung und des Hilfe- und Pflegebedarfs (Modul 1) wurde im April 2007 erstellt, der zweite Teilbericht zur Bestands- und Bedarfsanalyse (Modul 2) im Dezember 2007 und der dritte Teilbericht mit Schlussfolgerungen aus den Analysen und Empfehlungen für eine ausgewogene pflegerische Versorgung im Mai 2008 (Modul 3). Parallel zu diesen Arbeitsschritten wurde das Instrument zur Dokumentation, Auswertung und Fortschreibung des Angebotsspektrums weiter entwickelt und auf die praktischen Anforderungen der Pflegefachberatung abgestimmt (Modul 4). In diesem Zusammenhang wurde ein Fortschreibungsmodus mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart. Deren Einbeziehung erfolgte nicht erst – wie ursprünglich vorgesehen – am Schluss des Bearbeitungsprozesses zur Diskussion der Ergebnisse, sondern die gesamte Bestandsaufnahme und Angebotsanalyse wurde von Beginn an mit Vertretern der Städte und Gemeinden gemeinsam vorgenommen. Diese Kooperation erfolgte in mehreren Schritten: Bis Juli 2007 Entwurf einer Datei zur Versorgungsstruktur, die den Städten und Gemeinden zugeleitet wurde August 2007 persönliche Abstimmungsgespräche in den Städten und Gemeinden Herbst 2007 Korrekturen der Versorgungsdatei im Vernehmen mit den Städten und Gemeinden; Erstellung eines Berichtsentwurfs März 2008 Einarbeitung von Korrekturangaben der Städte und Gemeinden Mai 2008 Diskussion der Versorgungsstruktur im Pflegeausschuss Mai – Juli 2008 Diskussion des Berichtsentwurfs und der Empfehlungen mit Städten und Gemeinden 5 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen August 2008 Diskussion des Berichtsentwurfs und der überarbeiteten Empfehlungen in der Pflegekonferenz August 2008 Erstellung des Abschlussberichts ab Januar 2009 gemeinsame Fortschreibung der Datei zur Versorgungsstruktur unter Leitung des Kreises. Der vorliegende Abschlussbericht integriert die einzelnen Teilberichte, wobei diejenigen Sachverhalte und Interpretationen, die sich im Zuge der weiteren Bearbeitung verändert haben, aktualisiert wurden. Somit spiegeln der Bericht und die aus den erhobenen Daten abgeleiteten Empfehlungen den Erkenntnisstand im Sommer 2008 wider. Da das System der pflegerischen Versorgung sich in einem ständigen Veränderungsprozess befindet, wird dieser Stand in Zukunft fortzuschreiben sein. In Teil II des Berichtes werden auf Kreisebene die Ergebnisse der Analyse der demografischen Entwicklung und des Hilfe- und Pflegebedarfs (Modul 1), die Bestands- und Bedarfsanalyse (Modul 2) und die daraus abgeleiteten Zielentwicklungen und Handlungsempfehlungen (Modul 3) dargestellt. In Teil III des Berichtes werden die Ergebnisse auf der Ebene der Städte und Gemeinden präsentiert. 6 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen II. Demografische Entwicklung, Angebotsspektrum und Bedarfslage im Kreis Viersen II.1 Demografie und Entwicklung des Hilfe- und Pflegebedarfs 1.1 Methodische Schritte der demografischen Analyse Zur Analyse der demografischen Entwicklung, des Hilfe- und Pflegebedarfs, des Demenzrisikos und der Helferpotenziale wurden Daten zu folgenden Aspekten ausgewertet: (1) Aktuelle Anzahl der älteren Menschen im Landkreis Viersen, differenziert (a) nach Geschlecht und Altersgruppen (ab 50 Jahren in 5-Jahres- Gruppen) (b) nach der Lebensform (1-Personen- und 2-Personen-Haushalte) (c) nach Nationalität (d) nach den neun Städten und Gemeinden (2) Entwicklung der älteren Bevölkerung auf Kreisebene bis zu den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025. (3) Aktuelle Anzahl pflegebedürftiger Menschen im Kreis Viersen und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, differenziert nach Geschlecht und Alter. (4) Aktuelle Anzahl hilfebedürftiger Menschen im Kreis Viersen und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen, differenziert nach Geschlecht und Alter. (5) Aktuelle Anzahl demenzkranker Menschen im Kreis Viersen und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. (6) Voraussichtliche Entwicklung der Zahl der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und die Zahl der Demenzkranken auf Kreisebene und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den nächsten Jahren bis 2025. (7) Versorgungsformen der Pflegebedürftigen - Wie viele der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, wie viele davon allein durch Angehörige und wie viele durch ambulante Pflegedienste? - Wie viele Pflegebedürftige werden in Pflegeeinrichtungen versorgt? (8) Zukünftige Entwicklung dieser Pflegearrangements, z.B. bei Zu- oder Abnahme der Versorgung in Heimen. (9) Demografische und pflegerische Situation im Kreis Viersen im Vergleich mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen. 1.2 Stand und Entwicklung der älteren Bevölkerung Der erste Schritt der Pflegebedarfsplanung besteht in einer Auswertung der aktuellen Bevölkerungsstatistik. In der erforderlichen Differenzierung nach Alter, Geschlecht und Nationalität liegen diese Daten auf Gemeindeebene zum Jahresende 2005 vor. 7 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Die Aufgliederung nach Altersgruppen wird ab 50 Jahren in Fünf-Jahres-Schritten vorgenommen. Darüber hinaus werden Analysen für vier zusammengefasste Altersgruppen durchgeführt, dies sind: • • • • „Die 50er“: Personen im Alter von 50 bis 59 Jahren „Junge Senioren“: Personen im Alter von 60 bis 69 Jahren „Mittlere Senioren“: Personen im Alter von 70 bis 79 Jahren „Ältere Senioren“: Personen im Alter ab 80 Jahren (in der Versorgungsstrukturanalyse auch kurz als „Hochaltrige“ bezeichnet).1 Auch die Bevölkerung ab 50 Jahren insgesamt wird in den Tabellen jeweils ausgewiesen. Die Fokussierung bereits auf die ab 50-jährige Bevölkerung mag im Kontext der Pflegeberichterstattung auf den ersten Blick verwundern, da die eigene Betroffenheit von Pflegebedürftigkeit in den 50er Altersjahren noch sehr gering ist. Die Pflegeplanung des Kreises Viersen bezieht aber nicht nur die Gruppen der (potenziell) Pflegebedürftigen ein, sondern erweitert das Blickfeld auch auf diejenigen, die als Angehörige pflegerische Hilfen erbringen oder als Ehrenamtliche flankierende Unterstützung leisten. Die quantitative Entwicklung der jüngeren Seniorinnen und Senioren ist somit primär unter den Gesichtspunkten von ergänzenden Helferressourcen und unterstützenden Netzwerken von Interesse; mit zunehmendem Alter rückt dann der Aspekt der eigenen Hilfe- und Pflegebedürftigkeit immer mehr in den Vordergrund. 1.2.1 Aktuelle Situation im Kreis Viersen Am Jahresende 2005 lebten im Kreis Viersen 304.140 Einwohner, darunter 148.104 Männer (48,7%) und 156.036 Frauen (51,3%). Diese Geschlechterrelation ist die gleiche wie im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt. Fast zwei Drittel der Bevölkerung sind jünger als 50 Jahre, und 112.666 Personen bzw. 37% sind im Alter von 50 oder mehr Jahren. Auch dies entspricht dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens, der bei 36,8% liegt. Betrachtet man nur die Altersgruppen ab 50 Jahren, so zeigt sich auch im Kreis Viersen die typische Aufgliederung der Älteren (Abb. 1): • Ein gutes Drittel der Bevölkerung ab 50 Jahren sind Personen in den „50ern“, also im Alter von 50 bis unter 60 Jahre. Im Kreis Viersen sind dies 38.736 Personen bzw. 12,7% der Gesamtbevölkerung. 1 Eine weitere Abgrenzung der Ältern ab 90 Jahren erscheint derzeit angesichts der noch geringen Anzahl als überdifferenziert, kann sich aber längerfristig als sinnvoll erweisen. 8 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Ein weiteres Drittel der Bevölkerung ab 50 Jahren sind „Junge Senioren“ im Alter von 60 – 69 Jahren, im Kreis Viersen sind dies 36.608 Personen bzw. 12% der Gesamtbevölkerung. • Das dritte Drittel der Bevölkerung ab 50 Jahren teilt sich auf in „Mittlere Senioren“ im Alter von 70 – 79 Jahren, im Kreis Viersen sind dies 24.883 Personen bzw. 8% der Gesamtbevölkerung, und • „Ältere Senioren“ ab 80 Jahren, im Kreis Viersen sind dies 12.439 Personen bzw. 4% der Gesamtbevölkerung. Abbildung 1: Altersstruktur ab 50 Jahren der Bevölkerung im Kreis Viersen 50 - 59 Jahre 34,3% 60 - 69 Jahre 32,4% 80 Jahre und älter 11,1% 70 - 79 Jahre 22,2% ISG 2007 Bei näherer Betrachtung der Altersgruppen in Fünf-Jahresschritten ist deutlich erkennbar, dass die Bevölkerungszahl ab 80 Jahren stark zurück geht (Tabelle 1). Dies wird sich in Zukunft allmählich ändern (siehe unten Abschnitt 2). Weiterhin ist bemerkenswert, dass das Alter „weiblich“ ist: Während es in der Bevölkerung unter 50 Jahren mehr Männer als Frauen gibt und in der Altersgruppe von 50 bis unter 55 Jahre das Geschlechterverhältnis noch ausgeglichen ist, verschiebt sich diese Relation mit zunehmendem Alter zu Gunsten der Frauen. Ältere Seniorinnen ab 80 Jahren machen fast 6% aller Frauen aus, während ältere Senioren ab 80 Jahren nur 2,4% aller Männer ausmachen. Dieser Abstand zwischen den Geschlechtern wird sich in Zukunft verringern. 9 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Tabelle 1: Bevölkerung im Kreis Viersen (31.12.2005) Altersgruppe Insgesamt Insgesamt 304.140 männlich 148.104 weiblich 156.036 Ausländer 22.027 unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 191.474 20.666 18.070 16.767 19.841 14.006 10.877 7.376 3.035 2.028 96.512 10.297 8.933 8.175 9.627 6.448 4.564 2.342 773 433 94.962 10.369 9.137 8.592 10.214 7.558 6.313 5.034 2.262 1.595 15.934 1.395 1.421 1.087 827 474 312 262 129 186 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 38.736 36.608 24.883 12.439 112.666 19.230 17.802 11.012 3.548 51.592 19.506 18.806 13.871 8.891 61.074 2.816 1.914 786 577 6.093 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 12,7% 12,0% 8,2% 4,1% 37,0% 13,0% 12,0% 7,4% 2,4% 34,8% 12,5% 12,1% 8,9% 5,7% 39,1% 7,3% 5,2% 3,2% 4,6% 5,4% Quelle: LDS NRW, Berechnungen des ISG 7,2% der Bevölkerung im Kreis Viersen sind Ausländer, dieser Anteil ist deutlich niedriger als in Nordrhein-Westfalen insgesamt (mit 10,7%) und insbesondere als im Regierungsbezirk Düsseldorf (mit 12,2%). Dieser geringe Ausländeranteil ist typisch für die nordrhein-westfälischen Landkreise, deren Ausländeranteil mit 8,2% sehr viel niedriger ist als in den kreisfreien Städten mit 14,2%. Allerdings leben im Kreis Viersen relativ viele ältere Ausländer: Deren Anteil in der Altersgruppe ab 65 Jahren ist mit 3,8% genauso hoch wie im Landesdurchschnitt und unter den Hochaltrigen ab 90 Jahren sogar deutlich höher – 186 Hochaltrige ab 90 Jahren sind ausländischer Herkunft, dies entspricht 9% dieser Altersgruppe. Im Kreis Viersen ist der Ausländerstatus aber nicht zwangsläufig, wie insbesondere im Ruhrgebiet und in Köln, mit kulturellen Unterschieden verbunden, die im Falle von Pflegebedürftigkeit vor spezifische Probleme stellen können.2 Vielmehr macht sich hier die Grenzlage zu den Niederlanden in der Weise 2 Cubillos, Fernando Angel (2001): Kultursensible Pflege - ein Versorgungsangebot nicht nur für ältere Migranten. In: Kollak, Ingrid (Hrsg.): Internationale Modelle häuslicher Pflege, Frankfurt, S. 243-259 10 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen bemerkbar, dass relativ viele Ausländer im Kreis Viersen von dort kommen. Während in Nordrhein-Westfalen insgesamt nur 3% aller Ausländer Niederländer sind, liegt deren Anteil im Kreis Viersen bei 13%. Somit gilt für ein gutes Zehntel der Ausländer im Kreis Viersen, dass sie nicht nur aus dem gleichen Kulturkreis, sondern auch aus der gleichen Region kommen. Grundsätzlich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in längerfristiger Perspektive auch die Zahl der älteren Ausländer zunehmen wird, die aus einer anderen Kultur (mit spezifischen religiösen Überzeugungen, Altersbildern, Schamgrenzen bei körperlicher Pflege etc.) stammen und sich davon auch bei der Wahl pflegerischer Angebote werden leiten lassen. Vergleicht man die Struktur der Altersgruppen in Fünf-Jahresschritten mit der Altersstruktur im Regierungsbezirk Düsseldorf und in Nordrhein-Westfalen insgesamt, so ergibt sich folgendes Bild: Abbildung 2: Altersstruktur ab 50 Jahren Kreis Viersen im regionalen Vergleich 6,8% 6,8% 6,7% 50 bis unter 55 Jahre 5,9% 6,1% 5,8% 5,5% 5,8% 5,4% 6,5% 6,7% 6,4% 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 4,6% 4,9% 4,6% 70 bis unter 75 Jahre 3,6% 4,0% 3,8% 75 bis unter 80 Jahre 2,4% 2,7% 2,6% 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr Kreis Viersen RB Düsseldorf Land NRW 1,0% 1,1% 1,1% 0,7% 0,7% 0,7% ISG 2007 Quelle: LDS NRW, Berechnungen des ISG • Die Bevölkerungsanteile der Altersgruppen ab 55 Jahren sind im Kreis Viersen durchweg geringer als im Regierungsbezirk Düsseldorf. • Die Altersstruktur im Kreis Viersen entspricht eher dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens als dem Regierungsbezirk Düsseldorf. • Oberhalb der Altersgrenze von 75 Jahren liegen die Bevölkerungsanteile im Kreis Viersen auch unter dem Landesdurchschnitt. 11 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Somit bleibt festzuhalten, dass der Bevölkerungsanteil ab 50 Jahren im Kreis Viersen dem Anteil dieser Altersgruppe im Land Nordrhein-Westfalen etwa entspricht, aber niedriger ist als im Regierungsbezirk Düsseldorf, wo er bei fast 39% liegt. Vor allem die höheren Altersgruppen sind im Kreis Viersen etwas geringer besetzt als im Landesdurchschnitt und noch geringer als im Regierungsbezirk Düsseldorf. 1.2.2 Prognose für den Kreis Viersen Als „demografischer Wandel“ der Gesellschaft wird ein Veränderungsprozess bezeichnet, der durch einen stetigen Anstieg der älteren Bevölkerung bei gleichzeitig immer weniger nachwachsenden jüngeren Generationen gekennzeichnet ist. Der Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung nimmt dadurch stark zu. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen auf Seiten der Älteren in einem Zusammenwirken von besseren Lebensbedingungen infolge der Wohlstandsentwicklung, höherer Lebenserwartung und medizinischem Fortschritt. Diese Alterung der Gesellschaft muss keineswegs pessimistisch als „Überalterung“ bezeichnet werden, sondern kann neutral mit ihren positiven (z.B. Wirtschaftskraft der Senioren) und kritischen Aspekten analysiert werden. Für die Älteren selbst bedeutet eine längere Ruhestandsphase, wenn sie mit guter Gesundheit und hinreichender materieller Absicherung einhergeht, einen gegenüber früheren Generationen merklichen Zuwachs an Lebensqualität. Viele von ihnen beteiligen sich aktiv am gesellschaftlichen Leben und erschließen sich neue Tätigkeitsbereiche. Aber es gibt auch kritische Aspekte der gesellschaftlichen Alterung, dazu gehört der Zusammenhang von – insbesondere höherem – Alter und Pflegebedürftigkeit: Mit dem zu erwartenden Anstieg der Zahl hochaltriger Menschen wird die Zahl derer, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, entsprechend zunehmen. Für die Kommunen ebenso wie für die Anbieter von pflegerischen Dienstleistungen stellt sich die Frage, ob sie auf diese Entwicklung hinreichend vorbereitet sind (vgl. Modul 2 der Pflegeplanung). Zunächst aber gilt es, die demografische Entwicklung so differenziert wie möglich zu analysieren. Die Grundlage für eine solche Analyse stellen die Bevölkerungsvorausrechnungen der Statistikämter dar. Dabei wird der aktuelle Bevölkerungsstand unter Einbeziehung der drei Faktoren der Geburtenrate, der Entwicklung der Lebenserwartung und von Wanderungsbewegungen fortgeschrieben. Die im Rahmen der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausrechnung (November 2006) auf Landes- und Bundesebene veröffentlichten Ergebnisse reichen bis zum Jahr 2050. Die derzeit verfügbaren Bevölkerungsvorausrechnungen auf Kreisebene reichen allerdings nur bis zum Jahr 2025, und nach Auskunft des Statistischen Landesamtes NRW ist mit einer weiter reichenden Vorausrechnung auf Kreisebene nicht vor dem Jahr 2009 zu rechnen. Daher wird im Folgen- 12 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen den die Bevölkerungsvorausrechnung für den Kreis Viersen bis zum Jahr 2025 analysiert. Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung im Kreis Viersen Altersgruppe 2005 von 2005 bis 2025 Jahresbeginn 2010 2015 2020 2025 insgesamt 304.344 305.393 304.845 303.721 302.225 unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 193.297 20.468 16.709 18.755 19.297 13.182 10.720 7.305 2.609 2.002 184.205 23.634 20.088 16.185 17.738 17.651 11.277 8.320 4.656 1.639 170.331 27.892 23.204 19.490 15.384 16.309 15.252 8.909 5.442 2.632 156.979 27.984 27.390 22.554 18.580 14.277 14.213 12.229 6.007 3.508 152.808 19.526 27.512 26.657 21.567 17.301 12.628 11.537 8.438 4.251 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 37.177 38.052 23.902 11.916 111.047 43.722 33.923 28.928 14.615 121.188 51.096 34.874 31.561 16.983 134.514 55.374 41.134 28.490 21.744 146.742 47.038 48.224 29.929 24.226 149.417 Quelle: LDS NRW, Berechnungen des ISG Die Gesamtbevölkerung im Kreis Viersen wird – der Vorausrechnung zufolge – von 304.344 Einwohnern im Jahr 2005 bis zum Jahr 2010 leicht ansteigen (+ 0,3%) und danach leicht zurück gehen bis auf 302.225 Einwohner im Jahr 2025, dies sind 0,7% weniger als im Jahr 2005. Hinter dieser relativ gleich bleibenden Entwicklung verbergen sich zwei unterschiedliche Tendenzen: Während die jüngere Bevölkerung unter 50 Jahren von rd. 193.300 Einwohnern (in 2005) um 21% auf rd. 152.800 Einwohner (in 2025) zurückgeht, steigt die Zahl der Älteren ab 50 Jahren von rd. 111.000 (in 2005) um 35% auf rd. 149.400 (in 2025) an. Aber auch die Veränderungen innerhalb der älteren Bevölkerung erweisen sich bei näherer Betrachtung als recht uneinheitlich: • Die Zahl der Personen in den 50ern steigt von rd. 37.200 (in 2005) bis zum Jahr 2020 um fast 50% auf rd. 55.400 Personen an und geht dann bis 2025 zurück auf rd. 47.000, dies sind dann nur noch 26,5% mehr als im Ausgangsjahr. 13 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Zunächst eher rückläufig ist die Zahl der Jungen Senioren, die von rd. 38.000 Personen (in 2005) auf rd. 33.900 Personen im Jahr 2010 zurückgehen (- 11%), um dann allmählich zu steigen bis auf rd. 48.200 Personen im Jahr 2025, dies sind 27% mehr als im Ausgangsjahr. • Die Zahl der Mittleren Senioren steigt von rd. 23.900 (in 2005) stetig an bis zu rd. 31.600 Personen in 2015, geht dann bis 2020 etwas zurück und steigt auf knapp 30.000 im Jahr 2025, dies sind 25% mehr als in 2005. • Den stärksten prozentualen Anstieg weisen die älteren Senioren auf. Von rd. 11.900 Personen im Jahr 2005 steigt deren Zahl stetig stark an über rd. 17.000 in 2015 (+ 42,5%) bis auf rd. 24.200 Personen im Jahr 2025, dies sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2005 (+ 103%). Die Zahl der 85- bis 90-Jährigen weist die höchste Steigerungsrate auf, sie nimmt von 2.600 (in 2005) um 223% zu auf rd. 8.400 Personen im Jahr 2025. Tabelle 3: Bevölkerungsentwicklung im Kreis Viersen Altersgruppe Veränderung gegenüber 2005 in Prozent Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Ausgangsbasis insgesamt 304.344 0,3% 0,2% -0,2% -0,7% unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 193.297 20.468 16.709 18.755 19.297 13.182 10.720 7.305 2.609 2.002 -4,7% 15,5% 20,2% -13,7% -8,1% 33,9% 5,2% 13,9% 78,5% -18,1% -11,9% 36,3% 38,9% 3,9% -20,3% 23,7% 42,3% 22,0% 108,6% 31,5% -18,8% 36,7% 63,9% 20,3% -3,7% 8,3% 32,6% 67,4% 130,2% 75,2% -20,9% -4,6% 64,7% 42,1% 11,8% 31,2% 17,8% 57,9% 223,4% 112,3% Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 37.177 38.052 23.902 11.916 111.047 17,6% -10,9% 21,0% 22,7% 9,1% 37,4% -8,4% 32,0% 42,5% 21,1% 48,9% 8,1% 19,2% 82,5% 32,1% 26,5% 26,7% 25,2% 103,3% 34,6% Die beschriebenen Entwicklungstrends der einzelnen Altersgruppen werden in der folgenden Grafik anschaulich dargestellt: 14 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Abbildung 3: Entwicklung der Älteren ab 50 Jahren im Kreis Viersen 2005 - 2025 70,0 Tausende 60,0 55,4 51,1 Die 50er (50-59) 50,0 40,0 30,0 43,7 38,0 38,1 37,2 Junge Senioren (60-69) 41,1 34,9 31,6 33,9 28,9 Mittlere Senioren (70-79) 23,9 20,0 11,9 48,2 47,0 17,0 14,6 28,5 21,7 29,9 24,2 Ältere Senioren (ab 80) 10,0 0,0 2005 2010 2015 2020 2025 ISG 2007 Insbesondere der kontinuierlich starke Anstieg der älteren Senioren stellt die Altenhilfeund Pflegeplanung des Kreises vor eine ernste Herausforderung. 1.3 Umfang und Struktur der Pflegebedürftigkeit Auf der Grundlage von Quoten, die auf Bundes- und Landesebene oder aus wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt sind, kann nun eine qualifizierte Schätzung der für die Pflegeplanung relevanten Daten für den Kreis Viersen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Über die Zahl der pflegebedürftigen Menschen liegen mit der am Jahresende 2006 veröffentlichten Pflegestatistik 2005 aktuelle statistische Daten auf Kreisebene in der Differenzierung nach Pflegestufen und Leistungsformen vor. Diese Daten dienen der Abschätzung des Bedarfs an pflegerischen Hilfen in der Differenzierung nach professioneller Hilfe durch ambulante Dienste und Einrichtungen einerseits und informelle/ familiäre Unterstützung andererseits. 1.3.1 Zahl der Pflegebedürftigen und Pflegequoten Am Ende des Jahres 2005 wurden im Kreis Viersen insgesamt knapp 8.000 Pflegebedürftige registriert (Tabelle 4), dies sind 2,6% der Bevölkerung (Tabelle 5). Die meisten davon, 5.616 bzw. 71% aller Pflegebedürftigen, wohnten in Privathaushalten und 2.317 bzw. 29% in stationären Pflegeeinrichtungen. Der letztgenannte Wert, auch als „Heim- 15 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen quote“ bezeichnet, stellt sich im Kreis Viersen günstiger dar als in Nordrhein-Westfalen insgesamt, wo die Heimquote bei 32% liegt. Tabelle 4 Pflegebedürftige am 15.12.2005 im Kreis Viersen Altersgruppe insgesamt Pflegein Privatbedürftige haushalten insgesamt gesamt 7.933 5.616 Stufe I 3.265 darunter: Stufe II 1.834 Stufe III 517 stationäre Pflege gesamt 2.317 Stufe I 775 darunter: Stufe II 1.014 Stufe III 528 unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 879 126 152 267 497 743 1.137 1.610 1.251 1.271 868 116 134 233 402 571 819 1.093 782 598 390 62 86 124 244 332 485 717 512 313 302 41 35 88 126 193 278 313 220 238 176 13 13 21 32 46 56 63 50 47 11 10 18 34 95 172 318 517 469 673 1 2 2 9 33 49 104 175 155 245 2 4 11 18 40 73 134 234 209 289 8 4 5 7 22 50 80 108 105 139 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 278 764 1.880 4.132 7.054 250 635 1.390 2.473 4.748 148 368 817 1.542 2.875 76 214 471 771 1.532 26 53 102 160 341 28 129 490 1.659 2.306 4 42 153 575 774 15 58 207 732 1.012 9 29 130 352 520 Quelle: LDS NRW, Pflegestatistik 2005; Berechnungen des ISG Die Pflegebedürftigen in Privathaushalten haben überwiegend einen leichteren Pflegebedarf: 3.265 bzw. 58% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten haben einen Pflegebedarf der Stufe I, 1.834 bzw. 33% der Stufe II und 517 Personen bzw. 9% sind schwerstpflegebedürftig. In Pflegeheimen liegen die Zahlen auf einem niedrigeren Niveau, aber die Pflegebedürftigkeit ist vergleichsweise höher: In Einrichtungen wohnen 775 Personen bzw. 33% mit einem Pflegebedarf der Stufe I, 1.014 Personen bzw. 44% mit einem Pflegebedarf der Stufe II und 528 Personen bzw. 23% mit Stufe III. Rd. 880 Pflegebedürftige sind jünger als 50 Jahre, dies sind nur 0,5% der Bevölkerung unter 50 Jahren. Auch unterhalb der Altersgrenze von 70 Jahren spielt Pflegebedürftigkeit noch eine vergleichsweise geringe Rolle. Rd. 280 Personen in den 50ern (0,7% der Bevölkerung in dieser Altersgruppe) sind pflegebedürftig und 764 Junge Senioren (2,1% der Bevölkerung in dieser Altersgruppe). Oberhalb der Altersgrenze von 70 Jahren verdoppeln sich die Pflegequoten mit jedem 5-Jahres-Schritt, d.h. von 70 bis 74 Jahren sind 5% pflegebedürftig, von 75 bis 79 Jahren 11%, von 80 bis 84 Jahren 22% und von 85 bis 89 Jahren 41% der Bevölkerung in diesem Alter. Von den Einwohnern ab 90 Jahren sind fast zwei Drittel pflegebedürftig, im Kreis Viersen sind dies 1.271 Personen. Etwas weniger als die Hälfte davon (rd. 16 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 600 Personen) wohnen noch in Privathaushalten, über die Hälfte aber (rd. 670) im Pflegeheim. Tabelle 5 Pflegequoten am 15.12.2005 Altersgruppe Insgesamt im Kreis Viersen darunter: Pflegein Privatbedürftige haushalten insgesamt stationäre Pflege 2,6% 100,0% 1,8% 70,8% 0,8% 29,2% unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 0,5% 0,6% 0,8% 1,6% 2,5% 5,3% 10,5% 21,8% 41,2% 62,7% 0,5% 0,6% 0,7% 1,4% 2,0% 4,1% 7,5% 14,8% 25,8% 29,5% 0,0% 0,0% 0,1% 0,2% 0,5% 1,2% 2,9% 7,0% 15,5% 33,2% Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 0,7% 2,1% 7,6% 33,2% 6,3% 0,6% 1,7% 5,6% 19,9% 4,2% 0,1% 0,4% 2,0% 13,3% 2,0% Quelle: LDS NRW, Pflegestatistik 2005; Berechnungen des ISG Von der Bevölkerung ab 50 Jahren insgesamt sind 7.054 Personen pflegebedürftig, dies sind 6,3% dieser Altersgruppe. Von den Jungen Senioren sind 2,1% pflegebedürftig, unter den mittleren Senioren steigt diese Quote auf 7,6% und unter den älteren Senioren sogar auf 33,2%. In dieser Altersgruppe sind im Kreis Viersen 4.132 Personen pflegebedürftig, davon wohnen rd. 2.470 Personen in Privathaushalten und rd. 1.660 in Pflegeheimen. Rd. 70% der Pflegebedürftigen sind Frauen und rd. 30% Männer (Tabelle 6, Spalte „Anteil“). Auf Grund der demografischen Struktur (s.o. Tabelle 1) sind es mit zunehmendem Alter immer mehr Frauen, die auf Pflege angewiesen sind. Während unter 50 Jahren noch mehr Männer (54%) pflegebedürftig sind als Frauen (46%), verlagert sich die Geschlechtsrelation mit zunehmendem Alter immer mehr in Richtung auf höhere Frauen- und niedrigere Männeranteile. Von den Pflegebedürftigen ab 80 Jahren („älte- 17 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen re Senioren“) sind 83% Frauen und 17% Männer, von den Pflegebedürftigen ab 90 Jahren sind sogar 88% Frauen und nur noch 12% Männer. Tabelle 6 Pflegebedarf von Frauen und Männern Pflegebed. insgesamt Altersgruppe im Kreis Viersen Frauen Anzahl Anteil Quote Anzahl Männer Anteil Quote insgesamt 7.933 5.466 69% 3,5% 2.467 31% 1,7% unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 879 126 152 267 497 743 1.137 1.610 1.251 1.271 401 65 86 129 252 417 701 1.261 1.041 1.113 46% 52% 57% 48% 51% 56% 62% 78% 83% 88% 0,4% 0,6% 0,9% 1,5% 2,5% 5,5% 11,1% 25,0% 46,0% 69,8% 478 61 66 138 245 326 436 349 210 158 54% 48% 43% 52% 49% 44% 38% 22% 17% 12% 0,5% 0,6% 0,7% 1,7% 2,5% 5,1% 9,6% 14,9% 27,2% 36,5% Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 278 764 1.880 4.132 7.054 151 381 1.118 3.415 5.065 54% 50% 59% 83% 72% 0,8% 2,0% 8,1% 38,4% 8,3% 127 383 762 717 1.989 46% 50% 41% 17% 28% 0,7% 2,2% 6,9% 20,2% 3,9% Quelle: LDS NRW, Pflegestatistik 2005; Berechnungen des ISG Während als „prozentualer Anteil“ die Verteilung unter den Pflegebedürftigen berechnet wird, bedeutet „Quote“ den Anteil der Pflegebedürftigen einer Geschlechts- und Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung in dieser Gruppe. Von allen Frauen sind 3,5% auf Pflege angewiesen, von allen Männern 1,7%. Bis zu einer Altersgrenze von 75 Jahren sind die Pflegebedarfsquoten von Frauen und Männern noch recht ähnlich, aber in den darüber liegenden Altersgruppen driften sie zunehmend auseinander. 38% der älteren Frauen ab 80 Jahren sind pflegebedürftig gegenüber 20% der Männer in diesem Alter. Von den Männern ab 90 Jahren ist ein gutes Drittel pflegebedürftig (Pflegequote 36,5%), von den Frauen ab 90 Jahren sind es mehr als zwei Drittel (Pflegequote 69,8%). 1.3.2 Formen der Versorgung: Geldleistung und Sachleistung Bei Pflegebedürftigen, die in Privathaushalten wohnen, ist von Interesse, ob sie sich für die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI oder für die – vom Leistungsniveau her niedrigere – Geldleistung nach § 37 SGB XI entschieden haben. Die Versicherungsleistungen für die Sachleistung reichen von 384 EUR (Stufe I) über 921 EUR (Stufe II) bis zu 1.432 EUR (Stufe III), die Geldleistung von 205 EUR (Stufe I) über 410 EUR (Stufe II) 18 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen bis zu 665 EUR (Stufe III). Während der Gesetzgeber mit diesem Niveauunterschied ursprünglich die ihm fachlich höherwertig erscheinende Pflege durch professionelle Fachkräfte stärken wollte, präferieren die Pflegebedürftigen selbst dennoch überwiegend die Geldleistung, die als Anerkennung für eine von Familienangehörigen erbrachte Pflege gedacht ist. Der Grund für diese Präferenz liegt unter anderem im größeren Gestaltungsspielraum für die Angehörigen, manchmal auch in der Beratung durch die Pflegekassen, für die die Geldleistung kostengünstiger ist. Im Kreis Viersen nehmen 71% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten das Pflegegeld und 29% die Pflegesachleistung (inklusive der Kombinationsleistung) in Anspruch. Damit ist der Anteil der Bezieher von Geldleistungen im Kreis Viersen größer und der Anteil der Sachleistungsbezieher niedriger als im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt, wo sich – wie auch in Deutschland insgesamt – 68% der Pflegebedürftigen für die Geldleistung und 32% für die Sachleistung entschieden haben. In der folgenden Abbildung werden diese unterschiedlichen Formen der Versorgung bzw. des Wohnens im Kreis Viersen im Vergleich mit dem Land Nordrhein-Westfalen dargestellt: Abbildung 4: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung Kreis Viersen im regionalen Vergleich 70,7% in Privathaushalten 67,8% darunter: 50,7% allein durch Angehörige (Geldleistung) auch durch Pflegedienste (Sachleistung) 71 : 29 46,4% 20,5% 68 : 32 21,4% 29,3% in Heimen 32,2% ISG 2007 19 Kreis Viersen Land NRW Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 1.3.3 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit bis zum Jahr 2025 Bei der Abschätzung des zukünftigen Pflegebedarfs wird davon ausgegangen, dass die Pflegequoten pro Altersgruppe langfristig konstant bleiben (sog. „Status-quoModell“).3 Diese Quoten werden auf die vorausberechnete Bevölkerung bezogen. Die prognostizierte Entwicklung hängt somit im Wesentlichen vom Verlauf der demografischen Entwicklung ab. Für den Kreis Viersen bedeutet dies, dass die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt (d.h. in Privathaushalten und in Einrichtungen) von 7.933 im Jahr 2005 über 10.165 im Jahr 2015 bis auf 12.937 im Jahr 2025 ansteigen wird, dies entspricht einem Zuwachs um 63%. Tabelle 7: Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen Pflegebedürftige insgesamt Altersgruppe 2005 Jahresbeginn 2015 2010 2020 2025 Veränderung ggü. 2005 zusammen 7.933 8.765 10.165 11.556 12.937 63,1% unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 879 126 152 267 497 743 1.137 1.610 1.251 1.271 873 144 169 258 444 936 1.179 1.816 1.919 1.027 807 170 195 310 385 865 1.594 1.945 2.243 1.650 744 171 230 359 465 757 1.486 2.669 2.476 2.199 724 119 231 424 540 918 1.320 2.518 3.478 2.664 -17,6% -5,5% 52,3% 59,0% 8,7% 23,5% 16,1% 56,4% 178,0% 109,6% Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 278 764 1.880 4.132 7.054 313 702 2.115 4.762 7.893 365 696 2.460 5.837 9.358 401 825 2.243 7.344 10.813 350 965 2.238 8.661 12.214 26,1% 26,3% 19,0% 109,6% 73,1% Die Zahl der Pflegebedürftigen ab 50 Jahren wird – dieser Prognose zufolge – von 7.054 im Jahr 2005 um 73% auf 12.214 im Jahr 2025 steigen, während die Zahl der Pflegebedürftigen unter 50 Jahren auf Grund der demografischen Entwicklung sogar zurückgehen wird (-17,6%). Betrachtet man die vier zusammengefassten Altersgruppen im unteren Bereich der Tabelle, so ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass die Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen in den Altersgruppen unter 80 Jahren relativ 3 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (2006): Auswirkungen des demografischen Wandels. Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen Bd. 38, Düsseldorf, S. 17 ff 20 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen undramatisch verlaufen wird, im Jahr 2025 wird deren Zahl um etwa ein Viertel höher liegen als im Jahr 2005. Ganz anders dagegen die Entwicklung bei den älteren Senioren: Deren Zahl wird von 4.132 im Jahr 2005 um 110% auf 8.661 Pflegebedürftige steigen; die Zahl der Pflegebedürftigen im Alter von 85 bis 90 Jahren wird sich sogar fast verdreifachen. Im Wesentlichen wird sich die Versorgungsfrage für Pflegebedürftige somit für die Hochaltrigen stellen. Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Privathaushalten und in Einrichtungen Auf Kreisebene lässt sich weiterhin abschätzen, wie sich entsprechend dieser Prognose die Zahl der Pflegebedürftigen verändern wird, die in Privathaushalten bzw. in Einrichtungen wohnen. Auch dabei wird angenommen, dass die altersbezogenen Quoten in beiden Bereichen in Zukunft gleich bleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich durch einen verstärkten Ausbau der ambulanten pflegerischen Versorgung und/ oder ambulanter betreuter Wohnformen die Relation zwischen stationär und ambulant Gepflegten in Zukunft verschieben kann. Die folgenden Tabellen gehen davon aus, dass dieses Verhältnis unverändert so bleiben wird wie im Ausgangsjahr 2005, d.h. dass im Kreis Viersen gut 70% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten und knapp 30% in Einrichtungen leben. Unter diesen Voraussetzungen wird die Zahl der in Privathaushalten gepflegten Personen von 5.616 im Jahr 2005 um 53,5% auf 8.623 im Jahr 2025 ansteigen. Tabelle 8: Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen Pflegebedürftige in Privathaushalten Altersgruppe 2005 Jahresbeginn 2015 2010 2020 2025 Veränderung ggü. 2005 zusammen 5.616 6.205 7.013 7.825 8.623 53,5% unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 868 116 134 233 402 571 819 1.093 782 598 854 133 149 225 359 720 849 1.233 1.200 483 790 157 172 271 312 665 1.148 1.320 1.402 776 728 157 203 313 376 582 1.070 1.812 1.548 1.034 709 110 204 370 437 705 951 1.710 2.174 1.254 -18,3% -5,5% 52,3% 59,0% 8,7% 23,5% 16,1% 56,4% 178,0% 109,6% Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 250 635 1.390 2.473 4.748 282 584 1.569 2.916 5.350 329 583 1.813 3.498 6.223 360 690 1.652 4.394 7.097 314 807 1.656 5.137 7.914 25,4% 27,2% 19,1% 107,7% 66,7% 21 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Auch hier zeigt sich wieder der Schwerpunkt der Entwicklung im Bereich der älteren Senioren: Die Zahl der häuslich gepflegten Personen ab 80 Jahren wird von 2.473 im Jahr 2005 um 108% auf 5.137 Personen im Jahr 2025 ansteigen. Noch dramatischer allerdings wird die Entwicklung im Bereich der stationären Pflege verlaufen. Deren Zahl wird von 2.317 Personen im Jahr 2005 um 86% auf 4.314 Personen im Jahr 2025 ansteigen. Tabelle 9: Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen Pflegebedürftige in Einrichtungen Altersgruppe zusammen unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 2005 Jahresbeginn 2015 2010 2020 2025 Veränderung ggü. 2005 2.317 2.560 3.152 3.731 4.314 86,2% 11 10 18 34 95 172 318 517 469 673 18 11 20 33 85 217 330 583 719 544 17 13 23 40 74 200 446 624 841 873 16 14 27 46 89 175 416 857 928 1.164 15 9 27 54 103 212 369 809 1.304 1.411 37,5% -5,5% 52,3% 59,0% 8,7% 23,5% 16,1% 56,4% 178,0% 109,6% 28 129 490 1.659 2.306 31 118 546 1.847 2.542 37 113 646 2.339 3.135 41 135 591 2.950 3.716 37 157 582 3.523 4.299 31,6% 22,0% 18,7% 112,4% 86,4% Der Anstieg bei den älteren Senioren fällt mit + 112% am stärksten aus; deren Zahl wird sich von 1.659 Personen im Jahr 2005 auf 3.523 Personen im Jahr 2025 mehr als verdoppeln. Nach Privathaushalten und Einrichtungen differenziert ergibt sich: 22 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Abbildung 5: Entwicklung des Pflegebedarfs im Kreis Viersen 2005 - 2025 16,0 Tausende 14,0 12,9 11,6 12,0 10,2 10,0 8,0 6,0 Pflegebedürftige gesamt 8,8 7,9 5,6 4,0 2,3 7,8 6,2 2,6 7,0 3,2 + 63% 8,6 + 54% in Privathaushalten 3,7 4,3 + 87% in Einrichtungen 2,0 0,0 2005 2010 2015 2020 2025 ISG 2007 Substitution stationärer Pflege durch neue Wohn-Pflege-Modelle Es wäre allerdings kurzschlüssig, aus dem rechnerisch ermittelten Bedarf an stationärer Pflege unmittelbar auf einen Zusatzbedarf an Pflegeheimplätzen zu schließen. Die stationäre Pflege ist bekanntlich nicht nur die teuerste Form der Pflege, sondern auch diejenige, die von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen am wenigsten gewünscht und häufig nur mangels von Alternativen genutzt wird. Daher liegt in den vielfältigen Ansätzen, neue Wohn- und Pflegeformen zu entwickeln4 und damit die vollstationäre Pflege zumindest teilweise zu substituieren, ein wichtiges Potenzial, das sich längerfristig in einer Verschiebung der Relation zu Gunsten ambulanter Pflege auswirken kann. Leistungsfähige Angebote des betreuten Wohnens, ambulante Pflegewohngruppen und ein Case Management (z.B. auch im Rahmen der Krankenhausüberleitung), das in geeigneten Fällen tragfähige häusliche Pflegearrangements organisiert, können in diese Richtung wirken. Das Ergebnis der Analyse des zukünftigen Pflegebedarfs sollte daher nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext der Analyse vorgelagerter Wohn- und Pflegeangebote (Kapitel II.2 und II.3) bewertet werden. 4 Vgl. etwa Bertelsmann Stiftung/ Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.), Leben und Wohnen im Alter, 6 Bde., Köln/ Gütersloh 2004 - 2006. 23 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 1.3.4 Finanzielles Volumen der Ausgaben für Pflegeleistungen Schätzt man auf dieser Basis das Volumen der finanziellen Mittel, die im Jahr 2005 im Kreis Viersen seitens der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige geleistet wurden, kommt man auf ein Gesamtvolumen von rd. 63 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 34,1 Mio. EUR pro Jahr für stationäre Leistungen und 28,4 Mio. EUR pro Jahr für Leistungen der häuslichen Pflege, darunter 14,7 Mio. EUR für Geldleistungen und 13,7 Mio. EUR für Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste. Im Jahr 2006 lagen diese Ausgaben um etwa 1 Mio. EUR höher. Hinzu kommen die Ausgaben der Sozialhilfe, die die limitierten Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt bzw. für den Personenkreis, der nicht sozialversichert ist, einspringt. Im Jahr 2005 hat der Kreis Viersen 14 Mio. EUR für die Pflege aufgewandt, darunter 12,3 Mio. EUR für vollstationäre Leistungen (inkl. bewohnerorientierte Investitionskostenzuschüsse), 0,34 Mio. EUR für teilstationäre Pflege (Tages- und Kurzzeitpflege) und 1,3 Mio. EUR für ambulante Pflege (inkl. betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen). Diese Ausgaben stiegen im Jahr 2006 um rd. 6% auf 14,8 Mio. EUR, darunter 13,1 Mio. EUR für vollstationäre Leistungen, 0,35 Mio. EUR für Tages- und Kurzzeitpflege und 1,4 Mio. EUR für ambulante Pflege. Berücksichtigt man darüber hinaus auch die Ausgaben von Selbstzahlern, so lässt sich der „Markt“ für pflegerische Leistungen im Kreis Viersen auf ein finanzielles Volumen von insgesamt etwa 80 Mio. EUR schätzen. Dieses Volumen wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, und zwar sowohl aufgrund der demografischen Entwicklung als auch wegen der Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung. Berücksichtigt man beide Faktoren für eine Prognose der Ausgaben im Jahr 2010, so werden die Leistungen der Pflegeversicherung dann voraussichtlich bei etwa 72 Mio. EUR liegen, davon 38 Mio. EUR im stationären und 34 Mio. EUR im ambulanten Bereich. Die Ausgaben der Sozialhilfe im Bereich der Hilfe zur Pflege werden dann auf rd. 18 Mio. EUR steigen, so dass der Markt für pflegerische Leistungen im Kreis Viersen einschließlich der Selbstzahler dann auf ein finanzielles Volumen von rd. 100 Mio. EUR ansteigen wird. Auf eine weiter reichende Prognose wird hier verzichtet, da diese ein komplexeres Schätzmodell unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung der älteren Bevölkerung und der Preisentwicklung im pflegerischen Bereich erfordern würde. 24 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 1.4 Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf Nicht nur der Pflegebedarf im engeren Sinne, sondern auch ein (überwiegend hauswirtschaftlicher) Hilfebedarf kann eine selbstständige Lebensführung in Privathaushalten beeinträchtigen. Als „hilfebedürftig“ in diesem Sinne werden hier Personen betrachtet, die nicht mehr allein einkaufen und/ oder ihre Wohnung sauber halten können. Wie sich dieser Hilfebedarf konkret darstellt, hängt auch davon ab, wie die Wohnung und die Wohnumgebung beschaffen sind, ob sie älteren Menschen eine eigenständige Lebensführung erleichtern oder erschweren. Nach dem Untersuchungskonzept der Infratest-Erhebungen (1991 und 2002) wurde die Zahl der Hilfebedürftigen empirisch ermittelt und in altersspezifischen Quoten auf die Bevölkerung in Privathaushalten bezogen. Insgesamt haben 3,5% der in Privathaushalten lebenden Bevölkerung einen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf, wobei die Quoten von 1,0% der unter 50-Jährigen über 5% der jungen Senioren und 13% der mittleren Senioren bis auf 22% der älteren Senioren steigen. Diese Quoten werden hier auf die Bevölkerung (abzüglich der Heimbewohner) übertragen, um die Personengruppe mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf abzuschätzen, die zur Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI hinzukommt. Abbildung 6: Personen mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf im Kreis Viersen 6878 Hilfebedürftige insgesamt 10.608 Pflegebedürftige insgesamt 7.933 5114 2794 1052 1939 879 774 278 764 n re h Ja 50 r te un ISG 2007 3234 2703 1915 50 9 -5 2746 4132 1880 e hr a J 60 9 -6 e hr a J 70 25 9 -7 e hr a J ab 80 n re h Ja Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Demnach leben im Kreis Viersen insgesamt rd. 10.600 Personen in Privathaushalten, die einen solchen Hilfebedarf aufweisen. Rechnet man sie zur Zahl der Pflegebedürftigen hinzu, ergibt sich eine Gesamtzahl von rd. 18.550 Hilfe- und Pflegebedürftigen im Kreis Viersen. Die Zahl der Hilfebedürftigen ist meist höher als die der Pflegebedürftigen, nur bei den älteren Senioren ab 80 Jahren ist dies nicht mehr der Fall, da im höheren Alter die Wahrscheinlichkeit steigt, pflegebedürftig zu werden. Für die Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen ist es wichtig, diese Bedarfszahl im Blick zu haben. Allerdings werden zur Deckung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs in noch geringerem Maße professionelle ambulante Dienste in Anspruch genommen als beim Pflegebedarf, nach Infratest (2002) trifft dies nur für 13% der Hilfebedürftigen zu (dies sind rd. 1.380 Personen im Kreis Viersen). Ein Grund dafür dürfte darin liegen, dass ein erheblicher Teil der erforderlichen Hilfe durch Familie und Nachbarschaft sowie durch bezahlte Haushaltshilfen geleistet wird. Entwicklung des zukünftigen Hilfebedarfs in Privathaushalten Die zukünftige Entwicklung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs hängt von drei Faktoren ab, nämlich der Bevölkerungsentwicklung, dem Anteil der Älteren, die in Privathaushalten wohnen und darunter der Quote der Personen mit Hilfebedarf. Diese Quote wird (ebenso wie bei der Prognose der Pflegebedürftigkeit) ausgehend vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben. Tabelle 10: Entwicklung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs im Kreis Viersen Hilfebedürftige in Privathaushalten Jahresbeginn 2015 Altersgruppe 2005 2010 zusammen 10.608 11.527 unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 1.915 413 361 636 1.303 1.619 1.616 1.331 926 489 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 774 1.939 3.234 2.746 8.693 Veränderung ggü. 2005 2020 2025 12.527 13.399 14.452 36,2% 1.842 472 401 614 1.165 2.040 1.675 1.501 1.421 395 1.703 558 464 739 1.010 1.885 2.265 1.607 1.661 635 1.570 559 547 855 1.220 1.650 2.111 2.206 1.833 846 1.528 390 550 1.011 1.417 1.999 1.876 2.081 2.575 1.025 -20,2% -5,5% 52,3% 59,0% 8,7% 23,5% 16,1% 56,4% 178,0% 109,6% 874 1.779 3.715 3.317 9.685 1.021 1.750 4.150 3.903 10.824 1.107 2.076 3.761 4.886 11.829 940 2.428 3.875 5.682 12.925 21,4% 25,2% 19,8% 106,9% 48,7% 26 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Weiterhin wird die Relation zwischen häuslich und stationär Pflegebedürftigen konstant gesetzt, obwohl es durchaus möglich ist, dass durch die Entwicklung neuer, vorgelagerter Wohn- und Pflegeangebote der zukünftige Anteil stationär Gepflegter geringer ausfallen wird als prognostiziert (vgl. Abschnitt 1.3.4). In dem Maße, in dem stationäre Pflege vermieden (und stattdessen in ambulanter Form gedeckt) werden kann, wird der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher ausfallen als im Folgenden berechnet. Unter den erläuterten Annahmen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Personen mit Hilfebedarf von rd. 10.600 im Jahr 2005 um 36% auf rd. 14.450 im Jahr 2025 steigen wird. Die Zahl der älteren Seniorinnen und Senioren mit Hilfebedarf wird dann mehr als doppelt so hoch sein wie heute (+ 107%). 1.5 Geschätzte Quantifizierung von Demenzkrankheit Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko demenzieller Erkrankungen. Dabei handelt es sich um die im Alter am häufigsten auftretende psychiatrische Krankheit, die mit einem fortschreitenden Verlust kognitiver Funktionen und der Gedächtnisleistung sowie erheblichen Beeinträchtigungen der Aktivitäten des täglichen Lebens einhergeht und meist zu schwerer Pflegebedürftigkeit führt.5 Da eine selbstständige Lebensführung durch Demenzkrankheit stark eingeschränkt wird, werden bei einer Betreuung in Privathaushalten die Angehörigen erheblich belastet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird im Verlauf der Krankheit ein Wechsel in stationäre Versorgung unvermeidlich. Unter den Pflegebedürftigen werden Demenzkranke nicht statistisch gesondert erfasst, sodass über ihre Verbreitung nur einzelne Studien Auskunft geben. Rechnet man alle Formen der Demenz einschließlich des Anfangsstadiums einer leichten Demenz zusammen, so ist davon auszugehen, dass 7,5% der älteren Menschen ab 65 Jahren in Privathaushalten von einer solchen Erkrankung betroffen sind. Leichte Formen der Demenz lassen sich aber noch eher kompensieren, während mittlere und vor allem schwere Demenz hohe Anforderungen an die Betreuung und Versorgung stellen. Wertet man die im Vierten Altenbericht referierten Forschungsergebnisse6 und weitere Ergebnisse empirischer Untersuchungen7 aus, kommt man zu dem Ergebnis, dass derzeit in Deutschland 1,14 Mio. Menschen an einer mittleren bis schweren Demenz lei5 6 7 Vgl. Weyerer, S. (2005): Altersdemenz, in: Robert-Koch-Institut (Hg. 2005): Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 28, Berlin. - Schäufele, M. et al. (2006): Betreuung von demenziell erkrankten Menschen in Privathaushalten: Potenziale und Grenzen, in: Schneekloth/ Wahl (2006), S. 103 ff. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002): Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation, Berlin, S. 167 ff. Schneekloth, U. (2005): Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung: Hilfe- und Pflegebedürftige in Alteneinrichtungen, Tabellarische Grundauswertung, München. 27 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen den, dies sind 1,4% der Bevölkerung. Davon leben rd. 780.000 in Privathaushalten und rd. 360.000 in Einrichtungen. Die „Prävalenzquoten“ (d.h. der Bevölkerungsanteil, der an Demenz erkrankt ist) steigen mit zunehmendem Alter stark an, von etwa 1% der jungen Senioren über 13% der 80- bis 84-Jährigen bis zu 35% der Hochaltrigen ab 90 Jahren. Die Zahl der an Demenz erkrankten Personen im Kreis Viersen lässt sich auf der Grundlage dieser Forschungsergebnisse schätzen, indem man annimmt, dass die dort ermittelten Prävalenzquoten auf den Kreis Viersen übertragbar sind. Nimmt man zunächst alle Formen der Demenz in den Blick, so ergibt die Quote von 7,5% der Bevölkerung ab 65 Jahren im Kreis Viersen eine Zahl von rd. 4.300 Personen. Konzentriert man sich aber auf mittlere und schwere Demenzformen, die unter Versorgungsaspekten problematischer sind als leichte Demenz, ergibt eine Übertragung der Prävalenzquoten eine Zahl von insgesamt 3.947 Demenzkranken im Kreis Viersen, dies sind 1,3% der Gesamtbevölkerung. Differenziert man zwischen den Wohnformen, so ist davon auszugehen, dass davon 69% (das sind 2.724 Demenzkranke) noch in Privathaushalten wohnen und 31% (1.222 Demenzkranke) in Einrichtungen. Abbildung 7: Schätzung der Zahl der Demenzkranken im Kreis Viersen 2.408 in Einrichtungen zusammen 1.222 in Privathaushalten zusammen 2.724 insgesamt: 3.947 Personen 943 1.045 216 1465 96 2 94 93 5 88 en hr a J e hr Ja 50 er t un ISG 2007 50 9 -5 305 57 248 60 -6 9 829 e hr Ja 70 -7 9 e hr Ja ab 80 en hr a J Ein Vergleich mit der Situation in Nordrhein-Westfalen bzw. im Regierungsbezirk Düsseldorf erübrigt sich in diesem Falle, da keine unabhängigen Landesergebnisse vorlie- 28 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen gen, sondern diese nur durch Übertragung der gleichen Quoten geschätzt werden könnten. Zukünftige Entwicklung der Demenzerkrankungen Die demografische Entwicklung wird sich aller Voraussicht nach auch in Form eines starken Anstiegs der Zahl der Demenzerkrankungen auswirken. Während die (ohnehin geringe) Zahl der Demenzkranken unter 55 Jahren noch weiter zurückgehen wird, sind insbesondere in den höheren Altersgruppen starke Steigerungen zu erwarten, bei den älteren Seniorinnen und Senioren bis zum Jahr 2025 um +109%. Insgesamt wird die Zahl der Demenzkranken dieser Berechnung zufolge von rd. 3.950 Personen im Jahr 2005 auf rd. 6.840 Personen im Jahr 2025 steigen, dies bedeutet eine Zunahme um 73%. Tabelle 11: Entwicklung der Demenzerkrankungen im Kreis Viersen Mittlere bis schwere Demenz insgesamt Altersgruppe zusammen unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 2005 Jahresbeginn 2015 2010 2020 2025 Veränderung ggü. 2005 3.947 4.431 5.236 6.058 6.835 73,2% 96 21 72 67 238 392 653 981 725 702 92 24 80 65 213 494 677 1.107 1.113 567 85 28 93 78 185 457 915 1.185 1.301 911 78 28 110 90 223 400 853 1.626 1.436 1.214 76 20 110 107 259 484 758 1.534 2.017 1.471 -20,2% -5,5% 52,3% 59,0% 8,7% 23,5% 16,1% 56,4% 178,0% 109,6% 93 305 1.045 2.408 3.851 104 278 1.171 2.786 4.339 121 263 1.372 3.396 5.151 138 313 1.253 4.276 5.979 130 365 1.242 5.022 6.759 39,4% 19,8% 18,9% 108,5% 75,5% Sofern die Relation zwischen der Bevölkerung in Privathaushalten und der in Einrichtungen lebenden Bevölkerung unverändert bleibt, wird die Zahl der Demenzkranken in Privathaushalten von derzeit 2.720 um 65% auf 4.500 Personen steigen und die der Demenzkranken in Einrichtungen von derzeit 1.222 um 91% auf 2.336 Personen. Dies ist allerdings in Anbetracht der Möglichkeit alternativer Versorgungsformen noch nicht sicher zu prognostizieren. 29 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Aus diesen Berechnungen geht hervor, dass auf die regionalen Versorgungssysteme anspruchsvolle Aufgaben zukommen werden. Der Entwicklung im Bereich der mittleren bis schweren Demenzerkrankungen wird man nicht, wie eventuell noch im Bereich der hauswirtschaftlichen Hilfen, durch verstärkte familiäre, nachbarschaftliche und geringfügig entlohnte Leistungen gerecht werden können, sondern hier wird ein integriertes Versorgungskonzept auch unter Einbeziehung professioneller (ambulanter, teilstationärer und vollstationärer) Leistungspotenziale erforderlich sein. 1.6 Unterstützungspotenziale in Familie und privaten Netzwerken Die Pflegeplanung richtet ihr Augenmerk nicht nur auf den Hilfebedarf und seine zukünftige Entwicklung, sondern auch auf mögliche Hilferessourcen. Im Rahmen der demografischen Analyse stellt sich diesbezüglich die Frage, von welchen Unterstützungspotenzialen im privaten Bereich derzeit und in Zukunft ausgegangen werden kann. Dafür lassen sich zwei Indikatoren nutzen, zum einen der quantitative Umfang der jüngeren Personengruppen, die als Helferpotenziale in Betracht kommen, und zum andern die Haushaltsstruktur, an der sich Informationen über Familienkonstellationen ablesen lassen. Familien, Nachbarschaftsbeziehungen und Freundeskreise (hier zusammenfassend als „soziale Netzwerke“ bezeichnet) sind die Grundlage menschlichen Zusammenlebens, gemeinsame Aktivitäten und Engagement für andere gehen daraus hervor. Sie bilden zugleich einen stabilen Rückhalt, und in Zeiten von Krankheit und bei längerfristiger Beeinträchtigung leisten sie die erforderliche Unterstützung. Die sozialen Netzwerkbeziehungen verändern sich aber im Lebensverlauf. Während in den mittleren Lebensabschnitten Kontakte aus dem Berufsleben und in den Bereichen von Kindererziehung und Schule eine zentrale Rolle spielen, wachsen Ältere aus diesen Bezügen heraus. Familie, Freundeskreis und für manche auch Vereine und andere kulturelle Gruppen werden dann zu den zentralen sozialen Netzwerken. Im hohen Alter werden aber auch diese zunehmend prekär: Wenn der (Ehe-)partner gestorben ist und keine Kinder in der Nähe wohnen, droht ein Leben in Einsamkeit. Vielen Älteren gelingt es, rechtzeitig neue Sozialbeziehungen aufzubauen, die dann später als sog. „sekundäre Netzwerke“ einer Vereinsamung vorbeugen können. Durch die Mitwirkung in Vereinen, Parteien oder Kirchengemeinden ebenso wie durch andere Formen von bürgerschaftlichem Engagement kann dies erleichtert werden. Wenn eine Gemeinde in dieser Hinsicht „lebendig“ ist, finden sich auch ehrenamtliche Unterstützungs- und Besuchsdienste, die allein stehende Ältere mit hohem Vereinsamungsrisiko aufsuchen. Die Potenziale für 30 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen solche Formen des helfenden Engagements liegen – dem Freiwilligensurvey zufolge – insbesondere in den Altersgruppen der 50- bis 69-Jährigen.8 1.6.1 Hilfe- und Engagementpotenziale im Kreis Viersen Inwieweit sich insbesondere jüngere Seniorinnen und Senioren bürgerschaftlich engagieren, ist für den Kreis Viersen insgesamt nicht bekannt und könnte nur durch eine eigenständige Erhebung ermittelt werden. Für die Stadt Kempen hat eine im Jahr 2006 durchgeführte Seniorenbefragung ergeben, dass sich dort 24% der älteren Bevölkerung ab 60 Jahren in einem „engeren“ Sinne ehrenamtlich engagieren, d.h. im Sinne nicht lediglich einer (passiven) Vereinsmitgliedschaft, sondern einer freiwilligen und unentgeltlichen Übernahme von Aufgaben.9 Dies ist eine mit anderen Städten dieser Größe vergleichbare Engagementquote.10 Für den gesamten Kreis Viersen ist die Engagementquote jedoch nicht bekannt, sodass wir zur Abschätzung von Helferpotenzialen nur die Relation der üblicherweise stark engagierten Bevölkerungsgruppen (hier: der 50- bis 69-Jährigen) zur Bevölkerung im höheren Alter auswerten können (vgl. Abb. 8). Im Kreis Viersen insgesamt beträgt die Relation der Bevölkerung im Alter von 50 bis 69 Jahren zu der Gruppe der Älteren ab 80 Jahren 86 : 14, d.h. auf jeden älteren Senioren ab 80 Jahren kommen – rein rechnerisch – 6,1 Personen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren. Diese Relation stellt sich in Niederkrüchten (mit 8,3 potenziellen Helfern je älterem Senior) und Brüggen (mit 7,3 potenziellen Helfern je älterem Senior) überdurchschnittlich gut dar, in der Stadt Viersen und in Grefrath kommen auf jeden älteren Senior ab 80 Jahren nur 5,2 potenzielle Helfer in diesem Sinne (was unter anderem durch die Konzentration stationärer Einrichtungen bedingt ist). Willich, Tönisvorst und Schwalmtal liegen in dieser Hinsicht leicht über dem Kreisdurchschnitt, Kempen und Nettetal etwa im Kreisdurchschnitt. 8 9 10 Vgl. Gensicke, Th./ Picot, S./ Geiss, S. (2005): Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999 – 2004. Ergebnisse der repräsentativen Trenderhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement, München, S. 60 Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Fortschreibung der Altenhilfeplanung Kempen, Köln, S. 35 Vgl. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Seniorenbefragungen in den Städten Altena, Bruchsal und Eschwege, im Rahmen des Projektes „NAIS - Neues Altern in der Stadt“ der Bertelsmann Stiftung. 31 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Abbildung 8: Helferpotenzial: 50- bis 69-Jährige und ab 80-Jährige in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen 14% 12% 16% 14% 14% 11% 13% 13% 16% 13% 86% 88% 84% 86% 86% 89% 87% 87% 84% 87% 50- bis 69-Jährige je älterem Senior: 6,1 7,3 5,2 6,2 6,0 8,3 6,5 6,6 5,2 6,6 ab 80 J. 50 - 69 J. l l t t n th ta ta rs en en en m a t se e o g p r a m t r h f l t v g s e m a s e ü re üc w Vi ni N ge G Ke Br kr h t ö r n T e e ad Sc ed rs St i e N Vi K c illi W h is reISG 2007 Die Relation von potenziellen Helfern (50- bis 69-Jährige) zu potenziell Hilfebedürftigen (ab 80 Jahren) wird sich im Zuge der demografischen Entwicklung verschlechtern: Abbildung 9: Entwicklung des Helferpotenzials im Kreis Viersen bis 2025 ab 80 J. 14% 16% 16% 18% 20% 86% 84% 84% 82% 80% 5,1 4,4 3,9 50 - 69 J. 50- bis 69-Jährige je älterem Senior: 6,1 5,3 ISG 2007 05 20 10 20 15 20 32 20 20 25 20 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Das derzeitige Verhältnis von 86 : 14 wird im Jahr 2025 bei nur noch 80 : 20 liegen, d.h. auf jeden älteren Senior ab 80 Jahren kommen dann (rechnerisch) nur noch 3,9 potenzielle Helfer. Die Chancen zu einer ehrenamtlichen Betreuung verschlechtern sich also im Zuge der demografischen Entwicklung, zumal nur ein Teil dieser potenziellen Helfer auch tatsächlich zu einem solchen Engagement bereit sein wird. Da die Prognose der demografischen Entwicklung nur auf Kreisebene verfügbar ist (und auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen wurde), müssen wir annehmen, dass diese Entwicklung dort entsprechend verlaufen wird wie im Kreis insgesamt. 1.6.2 Familiäre Unterstützungssysteme: Struktur und Entwicklung der Haushalte Der familiale Kontext der Partnerbeziehung und ggf. der Beziehung zu Kindern bildet den engeren Kreis der sozialen Einbindung. Behelfsweise lassen sich diese Strukturen durch die Haushaltsgröße als Indikator analysieren, wenn z.B. erkennbar wird, dass mit zunehmendem Alter der Anteil der Ein-Personen-Haushalte stark zunimmt – wobei dies allerdings nicht allein schon mit „Einsamkeit“ gleichzusetzen ist, sondern von weiteren Faktoren wie etwa davon abhängt, ob Familienangehörige in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen. Nach Auswertung des Mikrozensus gab es im Jahr 2005 in Deutschland insgesamt 29,2 Mio. Haushalte, davon 37,5% Haushalte von Alleinlebenden und 62,5% Mehrpersonenhaushalte.11 Anhand der Altersangaben kann die Veränderung dieser Haushaltsstrukturen im Alter mitverfolgt werden. Nur 26% der Haushalte von Personen in den „50ern“ sind Ein-Personen-Haushalte, die meisten in dieser Altersgruppe leben als Paare (40% der Haushalte) oder Familien mit Kindern (der größte Teil der übrigen Haushalte). Diese für die mittlere Lebensphase typische Haushaltsstruktur verschiebt sich bei den jungen Senioren vor allem dadurch, dass weniger Familien mit Kindern zusammen leben und mehr Paarhaushalte ohne Kinder übrig bleiben; aber auch der Anteil der Ein-Personen-Haushalte steigt leicht an auf ein gutes Drittel. Diese Tendenz setzt sich mit zunehmendem Alter fort. Bei den mittleren Senioren ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte schon fast ebenso groß wie der der Paare. Dies bedeutet, dass ein Drittel der Bevölkerung in dieser Altersgruppe allein lebt, während zwei Drittel mit Partner/in zusammen leben. In der Altersgruppe ab 80 Jahren machen die Ein-Personen-Haushalte bereits 72% aus gegenüber nur noch 26% Zwei-Personen-Haushalten. In 85% dieser Ein-Personen-Haushalte leben ältere Frauen, und diese sind wiederum größtenteils verwitwet. Die Mehrzahl der Älteren lebt also alleine, und das Risiko einer Vereinsamung steigt entsprechend an. 11 Statistisches Bundesamt (2007): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Haushalte und Familien, Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden 33 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Abbildung 10: Haushaltsstrukturen im Alter Deutschland 2005 insgesamt 50-59 Jahre 60-69 Jahre 38% 34% 26% 29% 40% 34% 34% 70-79 Jahre 57% 47% ab 80 Jahren 10% 50% 72% 1-Pers.-HH 3% 26% 2-Pers.-HH 2% 3-u.m.-Pers.-HH ISG 2007 - Quelle: Mikrozensus 2005 Ein Vergleich der Haushaltsstrukturen (Tabelle 12) lässt erkennen, dass im Kreis Viersen der Anteil der Ein-Personen-Haushalte (mit 31%) geringer ist als im Regierungsbezirk Düsseldorf (37%) und im Land Nordrhein-Westfalen (36%), während der Anteil von Familien bzw. größeren Haushalten vergleichsweise hoch ist: Hier machen die Haushalte mit drei oder mehr Personen 34% aller Haushalte aus, dagegen im Regierungsbezirk Düsseldorf nur 28% und im Land Nordrhein-Westfalen 29%. Tabelle 12: Haushaltsgröße Haushalte insgesamt darunter mit: 1 Person 2 Person 3 Person 4 und mehr Personen Privathaushalte im Kreis Viersen Stand: Jahr 2005 Kreis Viersen Reg.-Bez. Düsseldorf in 1.000 Anteil in 1.000 Anteil 132 100% 2.480 100% 41 47 20 25 31% 36% 15% 19% 908 879 342 351 37% 35% 14% 14% Land NRW in 1.000 Anteil 8.394 100% 3.005 2.908 1.180 1.301 36% 35% 14% 15% Dieser Unterschied wird sich (einer Prognose des LDS zufolge12) bis zum Jahr 2025 verringern. In Zukunft werden die kleineren Haushalte mit einer oder zwei Personen im 12 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (2006): Auswirkungen des demografischen Wandels. Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen Bd. 38, Düsseldorf, S. 6 - 11 34 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Kreis Viersen um 23% zunehmen (Ein-Personen-Haushalte +21%, Zwei-PersonenHaushalte +25%), während die größeren Haushalte ab 3 Personen um 20% zurückgehen werden (Drei-Personen-Haushalte -11%, Vier-und-mehr-Personen-Haushalte -28%). Im Land Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Düsseldorf wird zwar auch mit einer Zunahme kleinerer und einem Rückgang größerer Haushalte gerechnet, doch ist diese Tendenz dort nicht so ausgeprägt: Im Land Nordrhein-Westfalen wird es dann 9% mehr Ein-Personen-Haushalte geben als im Jahr 2005, im Regierungsbezirk Düsseldorf 5% mehr. Tabelle 13: Haushaltsgröße Haushalte insgesamt darunter mit: 1 Person 2 Person 3 Person 4 und mehr Personen Entwicklung der Privathaushalte bis 2025 Prognose des Statistischen Landesamtes (Trendvariante) Kreis Viersen Reg.-Bez. Düsseldorf Land NRW in 1.000 Veränd. zu '05 in 1.000 Veränd. zu '05 in 1.000 Veränd. zu '05 144 9,2% 2.475 -0,2% 8.603 2,5% 49 59 18 18 20,5% 25,1% -10,5% -28,0% 952 953 292 278 4,9% 8,4% -14,6% -20,9% 3.266 3.230 1.055 1.052 8,7% 11,1% -10,6% -19,1% Die Gesamtzahl der Haushalte bleibt im Land Nordrhein-Westfalen (+2,5%) und im Regierungsbezirk Düsseldorf (-0,2%) in etwa konstant, während für den Kreis Viersen mit einem Anstieg um 9,2% gerechnet wird. Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Entwicklung ist zu prüfen, welche Versorgungsstrukturen im Kreis Viersen für die ältere Bevölkerung zur Verfügung stehen und inwieweit diese auf die in Zukunft zu erwartenden Entwicklungen vorbereitet sind. 35 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen II.2 Bestands- und Bedarfsanalyse: Das Angebotsspektrum im Kreis Viersen 2.1 Methodische Schritte der Bestands- und Bedarfsanalyse Das 2. Modul der Pflegeplanung wurde im Zeitraum von Mai bis Dezember 2007 bearbeitet. In diesem Zeitraum wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: (1) Dokumentenanalyse und Internetrecherche Um einen ersten Eindruck von der Versorgungsstruktur im Kreis Viersen zu erhalten, wurden vorliegende Dokumente und Berichte auf der Ebene des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgewertet. Diese wurden zusammengestellt und die darin enthaltenen Angaben systematisch nach Städten und Gemeinden gegliedert. Dabei konnte an Vorarbeiten des Kreissozialamtes angeknüpft werden. Durch Internetrecherchen, telefonische Recherchen und Auswertungen von Informationsbroschüren wurde dieser systematische Überblick aktualisiert. Das Ergebnis ist eine komplexe Datei, die 13 Angebotsformen in fünf Bereichen von ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege über Wohnangebote, Fachberatung und klinische Versorgung bis hin zu Begegnungsstätten und Formen der Selbstorganisation enthält. Dieses Verzeichnis, das Angaben zur Art des Angebotes, zur Kapazität sowie Kontaktdaten enthält, ist sowohl nach sachlichen Bereichen als auch nach Städten und Gemeinden sortiert. (2) Gespräche in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Eine weitere Quelle für vertiefende Informationen sind die im Kreis und in den Gemeinden tätigen Expertinnen und Experten, die durch ihre Kenntnis der örtlichen Bedingungen und ihre tägliche Beratungsarbeit einen guten Überblick über Bedarfe und Versorgungsengpässe haben. Dazu wurden im August 2007 sieben persönliche und zwei telefonische Gespräche mit den Sozialamtsleitern und Altenfachberatern bzw. Seniorenbeauftragten geführt, protokolliert und mit den Gesprächspartnern abgestimmt. Die darin kommunizierten Einschätzungen und Erfahrungen haben einen Einblick in die Versorgungsqualität sowie in lokale Schwerpunktsetzungen vermittelt, wie er sich auf der Basis statistischer Analysen alleine nicht erschließt. (3) Befragung von Leistungsanbietern Das auf diesem Wege gewonnene Bild wurde mit schriftlichen und telefonischen Befragungen der Leistungsanbieter ergänzt. Neben einer Erhebung zusätzlicher Strukturinformationen wurden auch die Einschätzungen der Leistungsanbieter zur Versorgungsstruktur und der aus deren Sicht bestehende Entwicklungsbedarf ermittelt. Diese 36 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Einschätzungen bilden ein wichtiges Feedback für die Einschätzungen auf Seiten der Kreisverwaltung einerseits und der Städte und Gemeinden andererseits. Die schriftliche Befragung der Leistungsanbieter ging im August 2007 ins Feld. Einbezogen wurden:13 • • • • • • Ambulante Dienste (soweit sie Pflegeleistungen anbieten und diesbezügliche Fragen beantworten können; reine Mahlzeitendienste oder reine Fahrdienste wurden nicht befragt) Einrichtungen der Kurzzeitpflege Einrichtungen der Tagespflege Wohneinrichtungen mit Service Altenhilfe- und Pflegeberatungsstellen Krankenhäuser und deren Sozialdienste. Auf eine Befragung zur stationären pflegerischen Versorgung wurde in diesem Rahmen verzichtet, da dies ein umfassendes Themenfeld ist, das einerseits in der kritischen Diskussion steht und andererseits auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben wird. Diese Thematik (einschließlich neuer Pflege- und Wohnkonzepte im Heim sowie der Mitwirkung von Angehörigen und Ehrenamtlichen) ließ sich nicht „nebenbei“ mit untersuchen und war in dieser Form auch nicht Auftragsgegenstand. Der Rücklauf der Fragebögen zog sich bis in den Dezember 2007 hinein. Insgesamt beteiligten sich 40% aller angeschriebenen Dienste und Einrichtungen an der Befragung. Die Rücklaufquoten in den einzelnen Bereichen reichen von 25% (Wohnen mit Service)14 über 31% der ambulanten Dienste bis hin zu 100% der Kliniken. Unter den ambulanten Diensten haben sich die freigemeinnützigen zu 35% und die privaten zu fast 30% beteiligt. Die regionale Verteilung der Antworten ist zufriedenstellend: Aus 5 Städten und Gemeinden hat mindestens ein Drittel der angeschriebenen Dienste geantwortet, aus 2 Städten und Gemeinden über 40% und aus 2 Gemeinden über 60%. Die mit dieser Befragung gewonnenen Informationen geben zum einen Aufschluss über Strukturmerkmale, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, wie z.B. Daten zur Personalkapazität und Leistungsstatistik. Zum andern liefern sie Einschätzungen 13 14 Nach August 2007 wurden in das Versorgungsverzeichnis weitere Dienste und Einrichtungen aufgenommen, die erst später tätig oder erst im Laufe weiterer Recherchen bekannt wurden. Die Befragung im Bereich des Service-Wohnens erwies sich in den Fällen als schwierig, in denen sich Eigentümer, Verwalter und Service-Anbieter unterschieden und dann meist auch nur unter verschiedenen Adressen erreichbar waren. 37 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen der Anbieter zur Lage der pflegerischen Versorgung im Kreis Viersen und zu möglichen Defiziten aus deren Sicht. Tabelle 14: Anbieterbefragung Pflege und Beratung im Kreis Viersen Typ Versand Rücklauf Ambulante Dienste Freigemeinnützig Privat 39 17 22 12 6 6 31% 35% 27% KUPF solitär eingestreut Plätze 15 3 12 86 4 2 2 37 27% 67% 17% 43% TAPF Plätze 4 51 3 24 75% 47% 12 407 3 99 25% 24% 8 1 5 2 5 1 3 1 63% 100% 60% 50% 7 1624 7 1.624 100% 100% 85 34 40% Wohnen m. Service Wohnungen Beratung Kreis Städte+Gemeinden privat Klinik Plätze Einrichtungen gesamt (4) Quote Angebotsbewertung und Bedarfsanalyse Zur Bewertung des Angebots wurden die bestehenden Versorgungskapazitäten in Form von „Kennziffern“ vergleichbar gemacht (bezogen auf „Hochaltrige“, d.h. auf die Bevölkerung ab 80 Jahren, und soweit verfügbar auch auf versorgte Klienten). Auf dieser Grundlage wurde in einem nächsten Schritt die bestehende Versorgung im Kreis Viersen mit der Versorgung im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Land NordrheinWestfalen verglichen, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Weiterhin wurde die Versorgungsstruktur im Hinblick auf eine (modellhaft) mögliche Versorgungsstruktur geprüft, um evtl. bestehende Versorgungsdefizite oder aber auch Doppelstrukturen der Versorgung benennen zu können. Schließlich wurden die Gespräche in den kreisan- 38 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen gehörigen Städten und Gemeinden im Hinblick auf Bedarfseinschätzungen und Schwerpunktsetzungen aus lokaler Perspektive ausgewertet. 2.2 Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf im Kreis Viersen im Überblick Bei der Systematisierung der Angebote wurde bei der weiter gefassten Altenhilfe angesetzt und von hier aus schrittweise in Richtung auf pflegerische Angebote hin eingegrenzt. Zunächst wurden die Angebote an Beratung und Betreuung recherchiert. Unter dem Stichwort „Freizeit und Interessen“ wurden auch Begegnungsangebote, selbstorganisierte Seniorengruppen und Seniorenvertretungen erfasst und systematisiert, um auch die in diesem Bereich bestehenden Angebote zur Beratung und sozialen Einbindung einzubeziehen, die im Hinblick auf spätere Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einen präventiven Charakter haben können. Weiterhin wurden die (klinische) Gesundheitsversorgung sowie die Angebote an seniorengerechtem Wohnen ermittelt. Schließlich wurde der Kern der pflegerischen Versorgung im ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich untersucht. Daraus ergibt sich die folgende Gliederung der hier in Betracht zu ziehenden Angebotsformen: (1) Beratung und Betreuung • Altenhilfe- und Pflegeberatung • Hilfe bei Demenz (2) Offene Altenhilfe • Begegnungsangebote • Selbstorganisation (Altenhilfevereine und andere selbstorganisierte Seniorengruppen, Seniorenvertretung) (3) Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung • Krankenhäuser (unter besonderer Berücksichtigung der Überleitung in häusliche Pflege durch Sozialdienste sowie geriatrischer und gerontopsychiatrischer Spezialangebote) • Hospiz (ambulante Hospizbetreuung und stationäre Angebote) (4) Wohnangebote • Altenwohnungen • Wohnen mit Service • innovative Angebote (5) Ambulante Dienste • ambulante Pflege • pflegeergänzende Dienste (Mobile Soziale Dienste, Mahlzeitendienste und Behindertenfahrdienste) (6) Tagespflege (7) Kurzzeitpflege • eingestreute Plätze • solitäre Plätze (8) Vollstationäre Pflege 39 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Ausgehend von diesem systematischen Ansatz wurde die Versorgungslage im Kreis Viersen recherchiert. Während das aktuelle Angebot stationärer Einrichtungen der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung ohne größeren Aufwand ermittelt werden kann, ist dies bei anderen Angebotsformen schwieriger. So ist etwa bei sogenannten „Altenwohnungen“ nicht immer klar, ob die entsprechenden Wohnungen diese Bezeichnung nur seit langem schon haben, oder ob sie diese auch nach heutigen Gesichtspunkten noch verdienen. Dies wurde mit einer zusätzlichen Prüfung auf Barrierefreiheit hin versucht. Nicht immer eindeutig zu klären war auch das Angebot an Seniorenclubs und geselligen Kreisen, von denen einige im Laufe der Zeit „einschlafen“. Insofern hat die Recherche des ISG eine „Momentaufnahme“ ergeben, die laufend fortzuschreiben und an aktuelle Entwicklungen anzugleichen ist. Die Systematik des pflegerischen Versorgungssystems wird in der folgenden Abbildung dargestellt, wobei die im Kreis Viersen vorhandenen Kapazitäten jeweils eingetragen wurden.15 Abbildung 11: Pflegeplanung im Kreis Viersen System der pflegerischen Versorgung 9 kommunale Informations- und Beratungsstellen + weitere Pflegeberatung Stationäre Pflege 24 Heime, 2.324 Plätze 16 KUPF-Einr., 90 Plätze (32 solitär) Flankierende Hilfe 4 TagespflegeEinr., 51 Plätze 56 Begegnungsangebote/ Altenstuben Ehrenamtliche Hilfen, Angehörigenarbeit, Selbsthilfegruppen Ambulante Dienste 38 Pflegedienste über 560 Mitarb. Hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Hospiz: 9 ambulante Gruppen,1 station. Hospiz mit 10 Pl. Wohnen 13 Wohneinr. mit Service, 454 WE 15 25 komplementäre Dienste Medizinische und PalliativVersorgung 7 Kliniken, 1.442 Betten dar. 30 Geriatrie, 32 Gerontopsychiatrie 33 Altenwohnungen, 431 WE Wohnberatung, Wohnungsanpassung Pflegewohngruppen Vgl. auch D. Engels; F. Pfeuffer (2006): Analyse der pflegerischen Versorgungsstrukturen in ausgewählten Regionen, in: U. Schneekloth / H.-W. Wahl (Hg.): Selbstständigkeit und Hilfebedarf bei älteren Menschen in Privathaushalten, Stuttgart, S. 172 – 202 40 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Das Ergebnis dieser Recherche wurde durch die im Rahmen der Anbieterbefragung erhaltenen Informationen und durch Informationen der kommunalen Ansprechpartner ergänzt. Um die Versorgungsdichte vergleichbar zu machen, wird die Kapazität der Dienste und Einrichtungen auf die Zahl der älteren Menschen bezogen. Als geeignete Indikatoren der Kapazität können im Falle stationärer Versorgung die Platzzahl und im Falle ambulanter Versorgung und Beratungsinfrastruktur die Personalkapazität herangezogen werden; bei Angeboten der Begegnung werden die Öffnungszeiten herangezogen und bei selbstorganisierten Gruppen die Zahl der erreichten Personen, die sich an den angebotenen Aktivitäten beteiligen. Diese Kapazitätsindikatoren haben aber nicht alle den gleichen Sicherheitsgrad – die Zahl stationärer Plätze ist verlässlicher zu ermitteln als die Zahl eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze oder die Zahl teilnehmender Seniorinnen und Senioren. 2.3 Angebote im Bereich Beratung und Betreuung Im Bereich der Beratung wurden die Angebote der kommunalen Altenhilfe- und Pflegefachberatung (einschließlich der Wohnberatung) aufgenommen, die in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen als zentrale Informations- und Beratungsstelle in allen Fragen der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgung tätig sind. Darüber hinaus gibt es auch einige private Angebote der Pflegeberatung, deren Beratungskapazitäten und Qualifikationen aber unbekannt sind. Weitere Beratungsleistungen, die Aspekte der pflegerischen Versorgung betreffen können, werden auch von anderen Akteuren erbracht, deren Haupttätigkeit aber nicht in der Beratung liegt. Dies sind • die Pflegekassen wie z.B. die AOK und IKK, die in ihren Geschäftsstellen in Viersen Pflegeberatung leisten und darüber hinaus bei Bedarf auch Beratungsgespräche in den Städten und Gemeinden des Kreises anbieten (diese werden dann von Mitarbeiter/innen aus Mönchengladbach bzw. Krefeld geführt); • ambulante Dienste und Einrichtungen der Pflege, bei denen Beratung ein Bestandteil der Pflegeplanung ist; • die Krankenhaus-Sozialdienste, die im Übergang vom Krankenhaus in den Privathaushalt beraten und Hilfen organisieren (vgl. auch Abschnitt 2.5.1); • sowie Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände, Rehabilitationsträger, selbstorganisierte Vereine und andere Akteure, die ebenfalls Informations- und teilweise auch Beratungsleistungen erbringen.16 16 In dieser Hinsicht kann sich durch den im Zuge der Pflegereform geplanten Aufbau von „Pflegestützpunkten“ eine merkliche Strukturveränderung ergeben. 41 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Beratungs- und Betreuungsangebote, die sich speziell an Demenzkranke und deren Angehörige richten, werden in einem eigenen Abschnitt dargestellt. 2.3.1 Beratungsstellen für Altenhilfe, Pflege und Wohnen Die Städte Viersen, Willich, Kempen, Tönisvorst und Nettetal verfügen über eigene Beratungsstellen für Altenhilfe-, Pflege- und teilweise auch Wohnberatung. Die Beratungsstelle in Nettetal bezieht auch die Gemeinde Brüggen in ihr Beratungsangebot mit ein. Die Gemeinden Schwalmtal und Niederkrüchten verfügen über keine eigene kommunale Beratungsstelle, sondern finanzieren anteilig eine zentralisierte Informationsund Beratungstätigkeit, die von der Kreisverwaltung in Viersen aus geleistet wird. Dies impliziert auch Hausbesuche in diesen Gemeinden, es ist aber zu berücksichtigen, dass die hier verzeichneten kommunalen Beratungskapazitäten nicht vor Ort aufgesucht und angesprochen werden können. Dies galt bisher auch für die Gemeinde Grefrath, die nun aber (seit Juli 2008) über eine eigene Beratungsstelle verfügt. In den beiden anderen Gemeinden gibt es ähnliche Überlegungen, die aber noch nicht konkretisiert wurden. Tabelle 15: Kommunale Altenhilfe- und Pflegeberatung im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Personal je 100 Einrichtung Vollzeitstellen Hochaltrige Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0,25 0,32 1,00 0,75 0,40 0,40 0,50 3,00 2,50 0,05 0,04 0,07 0,04 0,09 0,06 0,04 0,08 0,13 Kreis Viersen 9 9,12 0,07 Im Bereich der kommunalen Altenhilfe- und Pflegeberatung stehen für Beratungsaufgaben kreisweit 9,1 hauptamtliche Personalstellen zur Verfügung. Gemessen an der Relation zur Zahl hochaltriger Bürgerinnen und Bürger erscheint Willich vergleichsweise gut ausgestattet. 42 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Ergänzt wird das Beratungsangebot durch private Pflegeberater, die in Kempen, Nettetal und Schwalmtal ansässig sind und Beratungsleistungen gegen Vergütung erbringen. Da sie kein Bestandteil der Regelversorgung sind und über Umfang und Professionalität dieses Angebots keine Informationen vorliegen, werden sie hier nur nachrichtlich erwähnt, aber nicht ins Versorgungssystem mit einberechnet. Weiterhin gibt es im Kreis Viersen den Verein „Pflegebegleiter“, der ehrenamtliche Pflegeberater schult, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Seite stehen und in dieser Hinsicht hilfreich sein können. Auch dieses Angebot ist jedoch weder professionalisiert noch Teil der Regelversorgung und bleibt deshalb ebenfalls in der Versorgungsanalyse unberücksichtigt. Befragungsergebnisse: An der Befragung der Beratungsstellen haben sich vier kommunale Beratungsstellen für Altenhilfe und Pflege (mit Zuständigkeit für insgesamt sechs Kommunen) und eine private Pflegeberaterin beteiligt. Tabelle 16: Inanspruchnahme der Beratungsstellen Antworten von 5 Beratungsstellen Inanspruchnahme stark teilweise wenig Art der Leistung Information Ausgabe Infomaterial an Pflegebedürftige Ausgabe Infomaterial an ambul. Dienste Ausgabe Infomaterial an Heime Beratung Allg. Beratung zu Pflege-/ Hilfeangebot Spezifische Beratung zu …. Wohnungsangebote/ Betreutes Wohnen Wohnungsanpassung stationäre Unterbringung Kurzzeitpflegeaufenthalt Tagespflege ambulanter Pflege komplementäre Dienste niedrigschwellige Hilfen spez. Angebote für demenziell Erkrankte Koordierung, Betreuung Kapazitäten ambulant Kapazitäten stationär Koordination/ Vermittlung von Leistungen Koordinierung der Anbieter im Einzelfall Umfassendes Case-Management Sonstige Leistungen Organisation von Treffen/ Arbeitskreisen Mitarbeit in Fachgremien Weiterbildung für Pflegeakteure Politikberatung ISG-Befragung 2007 43 3 1 1 1 3 kein Angebot 1 3 2 4 1 1 2 1 4 2 1 1 1 2 2 2 3 1 3 4 4 1 3 3 5 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 3 2 2 2 2 2 1 4 4 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Die kommunalen Beratungsstellen sind meist mit Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeitern besetzt. Zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit führen jeweils drei der Befragten laufende Falldokumentationen, befragen ihre Klienten und führen eine interne Evaluation durch. Die Leistungsschwerpunkte der Beratungsstellen, die sich an der Befragung beteiligt haben, liegen zum einen in der Informationsarbeit (vor allem für Pflegebedürftige und deren Angehörige) und zum andern in spezieller Beratung, wobei allgemeine Beratung sowie insbesondere die Beratung zu ambulanten Diensten im Vordergrund stehen, gefolgt von spezieller Beratung zu stationärer Unterbringung und zu komplementären Diensten (vgl. Tabelle 16). Leistungen der Koordinierung und Betreuung bis hin zum Case Management werden dagegen weniger genannt. Die Inanspruchnahme der Leistungen der kommunalen Beratungsstellen ist grundsätzlich kostenlos, bei der privaten Pflegeberatung dagegen bis auf eine Erstinformation grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kunden sind an erster Stelle Angehörige und an zweiter Stelle die hilfe- und pflegebedürftigen Personen selbst. Weitere Kunden sind (in dieser Reihenfolge) Ärzte/ Kliniken, stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste. Der Bedarf an Beratung, darin sind sich alle Befragten einig, wird in Zukunft deutlich steigen. 2.3.2 Beratung und Betreuung bei Demenz Einen besonderen Bedarf an Beratung, Betreuung und niederschwelligen Hilfeangeboten haben die Angehörigen von Demenzkranken, für die die häusliche Pflege gerade bei fortgeschrittenem Demenzgrad eine enorme Belastung bedeutet. Tabelle 17: Hilfen bei Demenz im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Angebote Stunden pro Monat Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 0 1 4 2 0 1 1 12 8 0,0 8,0 18,0 5,0 0,0 1,5 2,0 46,0 14,0 0,0 1,0 1,2 0,3 0,0 0,2 0,2 1,2 0,8 Kreis Viersen 29 94,5 0,8 44 je 100 Hochaltrige Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entlastungsangebote können Gesprächskreise sein, stundenweise Betreuungsangebote, Besuchsdienste oder Pflegekurse. Dazu gehört auch ein „Demenzcafé“ als Ort der geselligen Betreuung, wie es z.B. in Kempen besteht. Kreisweit gibt es 29 solcher Angebote, darunter sind 16 Gesprächskreise, Beratungsund Betreuungsangebote mit festen Zeitangaben, die in der Summe einen Zeitumfang von 95 Stunden pro Monat ergeben. Weitere Angebote in diesem Bereich werden nach Absprache (z.B. ehrenamtliche Besuchsdienste) oder nach Verordnung (z.B. Betreuungseinsätze nach § 45a und § 45b SGB XI) in Anspruch genommen. Die Angebote im Bereich Demenz konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Städte Viersen, Willich und Kempen. In Brüggen und Niederkrüchten gibt es unserer Recherche zufolge keine Angebote dieser Art. 2.4 Angebote im Bereich Freizeit, Selbstorganisation und Interessenvertretung Auch der Bereich „Freizeit und Interessenvertretung“ wurde in die Versorgungsanalyse einbezogen, und zwar nicht mit dem Anspruch einer vollständigen Übersicht über Freizeitangebote für Seniorinnen und Senioren, sondern weil dieser Bereich einerseits Aktivität befördert und andererseits zum Erhalt oder Aufbau sozialer Beziehungen beiträgt. Dies richtet sich zum einen an Seniorinnen und Senioren im mittleren Alter mit dem längerfristigen Ziel, dass Aktivitäten und tragfähige soziale Netze entstehen, die Passivität und Vereinsamung im Alter verhindern helfen und insofern eine präventive Funktion erfüllen können. Zum andern gibt es auch Angebote Begegnungsangebote, in denen nicht die eigene Aktivität, sondern eher die Geselligkeit im Vordergrund steht und die insbesondere von Hochaltrigen genutzt werden. Auch diese tragen dazu bei, Vereinsamung und Mangel an Bewegung zu vermeiden. Zudem besteht die Möglichkeit, Angebote zu geselliger Begegnung mit Beratungsangeboten zu verknüpfen, was die Erreichbarkeit vor allem derjenigen erleichtert, die sich nicht von selbst an eine kommunale Beratungsstelle wenden. 2.4.1 Begegnung und Geselligkeit In allen Städten und Gemeinden gibt es Begegnungszentren, Seniorenclubs oder Altenstuben, insgesamt sind es 56 Anbieter mit einem Angebot im zeitlichen Umfang von 1.759 Stunden pro Monat. Darunter sind zum einen Begegnungszentren mit täglichen Öffnungszeiten und meist professioneller Begleitung, die es in den Städten Kempen und Tönisvorst sowie auf Stadtteilebene in Viersen, Nettetal und Willich gibt. Zum andern gibt es eine Reihe von zeitlich begrenzten Angeboten, häufig von Kirchengemeinden aus, die nur einige Male pro Woche oder auch pro Monat stattfinden. Der Kennzif- 45 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen fernvergleich macht deutlich, dass es in dieser Hinsicht ein klares Stadt-Land-Gefälle gibt. Tabelle 18: Begegnung und Geselligkeit im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Angebote Stunden pro Monat je 100 Hochaltrige Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 3 4 4 6 4 5 2 18 10 8 15 208 320 20 32 144 618 394 1,4 1,9 13,9 18,7 4,3 4,8 12,5 16,4 21,2 Kreis Viersen 56 1.759 14,1 2.4.2 Selbstorganisierte Seniorengruppen Davon unterschieden wurden selbstorganisierte Seniorengruppen und -organisationen, Initiativen von bzw. für Ältere und Selbsthilfegruppen. In diesem Bereich, der unter dem Stichwort Selbstorganisation zusammengefasst wurde, konnten kreisweit 27 Organisationen registriert werden. Diese reichen von kleinen Selbsthilfegruppen und Seniorensportgruppen über professionell angeleitete Gesprächsgruppen für Angehörige bis hin zu größeren Seniorenorganisationen wie dem Verein „Älter werden“ in Grefrath sowie den Altenhilfe-Vereinen in Kempen, Schwalmtal und Willich, den ZWAR-Gruppen in Kempen, Nettetal, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie den Senioren-Projekten „Miteinander-Füreinander“ in Viersen und „Zukunftswerkstatt“ in Tönisvorst. Als Vergleichsindikator wurde die Zahl der von diesen Angeboten erreichten Personen erhoben, wobei mehrfach teilnehmende Personen auch mehrfach gezählt wurden. Diese Daten konnten vorerst nur in ungefährer Schätzung ermittelt werden und sind im Zuge der Fortschreibung der Pflegeplanung zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Da an diesen Angeboten insbesondere jüngere Seniorinnen und Senioren teilnehmen, wird der standardisierte Vergleichsindikator an dieser Stelle als „Teilnahmen je 100 Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren“ definiert. Unseren Recherchen zufolge werden 46 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen derzeit etwa 5.700 Seniorinnen und Senioren mit diesen Angeboten eingebunden, dies sind 7,7% der Bevölkerung ab 60 Jahren. Tabelle 19: Selbstorganisierte Gruppen und Vereine im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) erreichte Teilnehmer je 100 ab 60 Jahren Stadt/ Gemeinde Angebote Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 3 1 2 2 3 8 1 3 4 40 500 1.000 83 36 82 500 2.600 859 1,1 12,2 11,3 0,8 1,0 2,1 6,7 12,7 7,3 Kreis Viersen 27 5.700 7,7 Schließlich wurde unter dem Aspekt der Interessenvertretung nach gewählten Gremien wie einem Seniorenbeirat gefragt, einen solchen gibt es in der Stadt Willich. 2.5 Angebote im Bereich Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung 2.5.1 Klinische Versorgung Die klinische Versorgung gehört nicht unmittelbar zu den pflegerischen Angeboten, sondern wird dem Gesundheitssystem zugerechnet. Mittelbar hat das Krankenhaus aber einen zentralen Stellenwert für Pflegebedürftige als Schnittstelle, an der zukünftige Lebensformen weitgehend geplant und entschieden werden. Die Bedeutung der klinischen Versorgung für ältere Menschen lässt sich auch daran ersehen, dass 40% der aus dem Krankenhaus Entlassenen im Alter ab 65 Jahren sind, dieser Anteil ist doppelt so hoch wie in der Bevölkerung (20%). Der Anteil der Älteren ab 85 Jahren ist unter den Krankenhaus-Patienten sogar drei Mal so hoch wie in der Bevölkerung.17 17 Statistisches Bundesamt (2007): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden. 47 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Oft ist der Klinikaufenthalt der Älteren kein „normales“ Ereignis wie etwa der regelmäßige Besuch des Hausarztes. Vor allem wenn der Anlass der Akutbehandlung plötzlich eingetreten ist wie z.B. ein Schlaganfall, ein Knochenbruch oder ein anderer Unfall, stellt dies ein einschneidendes Ereignis dar, das die Frage aufwirft, ob nach Abschluss der Krankenhausbehandlung eine Rückkehr in den Privathaushalt unter Fortführung der bisherigen Lebensweise möglich ist, oder ob ein höheres Maß an Hilfe- und Pflegebedarf erreicht wurde. In diesem Fall ist zu überprüfen, ob das bisherige soziale Unterstützungssystem aus Familie, Nachbarschaft, Freundeskreis und ggf. sozialen Diensten in der Lage ist, sich auf die neue Situation einzustellen, oder ob zusätzliche Hilfe erforderlich ist. Dies kann zunächst ein Kurzzeitpflege-Aufenthalt sein, bei dem die Fähigkeiten zur eigenständigen Haushaltsführung gestärkt werden, evtl. kann auch ein Umzug in eine Service-Wohnung erforderlich werden. In besonders schwierigen Fällen kann auch die Entscheidung unausweichlich werden, dass eine Rückkehr in die eigene Wohnung nicht mehr möglich ist und stattdessen ein Heimplatz gesucht werden muss. An diesen Entscheidungen ist der Krankenhaussozialdienst wesentlich beteiligt und hat damit einen hohen Stellenwert in der Beratung, Vermittlung und Organisation von Pflegearrangements. Aus diesem Grunde umfasst die Analyse der pflegerischen Versorgung im Kreis Viersen auch das Angebot an Krankenhäusern. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf geriatrische und gerontopsychiatrische Spezialangebote gerichtet. In der vertiefenden Befragung wurde insbesondere die für die ambulante Versorgung wichtige Krankenhausüberleitung näher betrachtet. Tabelle 20: Klinische Versorgung im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Einrichtung Plätze je 100 Hochaltrige Mitarb. Sozialdienst Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 0 0 1 1 0 0 1 3 1 0 0 279 187 0 0 112 724 140 0,0 0,0 18,7 10,9 0,0 0,0 9,7 19,3 7,5 0,0 0,0 1,5 1,0 0,0 0,0 0,5 7,2 0,5 Kreis Viersen 7 1.442 11,6 10,7 48 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Die klinische Versorgung wird durch sieben Krankenhäuser in den Städten Viersen, Willich, Tönisvorst, Kempen und Nettetal geleistet, die über insgesamt 1.442 Plätze verfügen, das entspricht 11,6 Plätzen je 100 Hochaltrige. Insgesamt gibt es kreisweit rd. 11 Stellen für Mitarbeiter/innen des Krankenhaus-Sozialdienstes. Spezielle Angebote für Ältere sind im Krankenhausbereich im Kreis Viersen noch unzureichend entwickelt. So gibt es kaum spezielle Geriatrie-Plätze, nur eine Klinik in Tönisvorst verfügt über eine Fachabteilung für geriatrische Rehabilitation mit 25 Betten, an die auch eine geriatrische Tagesklinik mit 5 Plätzen angeschlossen ist. Ferner gibt es im Kreis eine Einrichtung in Viersen (Rheinische Kliniken) mit einer gerontopsychiatrischen Fachabteilung mit 32 Plätzen und einer gerontopsychiatrischen Institutsambulanz. Eine weitere Besonderheit gibt es in der Klinik in Nettetal, wo ein „Palliativ-Team“ eingerichtet wurde, das sich um die Verbesserung der Lebensqualität von unheilbar Kranken und Sterbenden kümmert. Da auch Kliniken (wie stationäre Pflegeeinrichtungen) ihr Versorgungsgebiet über die Gemeindegrenzen hinaus definieren, kann es nicht als Versorgungsdefizit gewertet werden, wenn es Krankenhäuser nur in den Städten und nicht in den Gemeinden gibt. Befragungsergebnisse: Alle sieben Kliniken im Kreis Viersen haben sich an der ISG-Befragung beteiligt. Mit einer Ausnahme beziehen sie mehrere Städte und Gemeinden in ihr Versorgungsgebiet ein, meist den gesamten Kreis und auch angrenzende Kommunen. Die beiden Kliniken, die über ein geriatrisches bzw. gerontopsychiatrisches Spezialangebot verfügen, geben ihre Personalkapazität mit jeweils 4 Ärzt/innen und 18 bis 20 Krankenschwestern und -pflegern für diesen Bereich an. Der Bedarf an solchen Angeboten wird als hoch und weiter steigend eingeschätzt, alle Klinikleiter sehen eine (stark) steigende Zahl von Patienten mit geriatrischem und gerontopsychiatrischem Behandlungsbedarf. Die derzeit bestehende Versorgungslage im Kreis Viersen wird dagegen als unzureichend eingeschätzt, 5 von 6 Klinikleitungen halten diese für nicht gut, nur eine sieht dies positiver. Auch die Zahl der Patienten, die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine Kurzzeitpflege zur Nachsorge benötigen, ist nach Einschätzung aller Klinikleitungen (stark) gestiegen. Ein Krankenhaus bietet dafür eigene Plätze an, eine andere Einrichtung kann in eine beim Träger angegliederte Kurzzeitpflegeeinrichtung vermitteln. Der Krankenhaus-Sozialdienst bildet eine Schnittstelle zwischen der Akutbehandlung im Krankenhaus und der anschließenden Pflege im Privathaushalt mit der Chance, kompetent zu beraten und eine tragfähige ambulante Versorgung zu arrangieren.18 In 6 der 7 Kliniken gibt es einen Krankenhaus-Sozialdienst, insgesamt stehen auf Kreisebene 17 Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen auf 10,7 Vollzeitstellen dafür zur Verfügung. Die Krankenhaus-Sozialdienste wurden unter anderem danach gefragt, welche Unterstützung ältere Patienten bei ihrer Entlassung aus der Klinik nachfragen. Die meisten Patienten benötigen Informationsmaterial, allgemeine Beratung zum Hilfe- und Pflegeangebot in der Region sowie spezielle Beratung zu ambulanten Diensten und verfügbaren Heimplätzen; alle 6 Krankenhaus-Sozialdienste berichten über eine sehr starke Nachfrage zu diesen Punkten. 18 Zur Optimierung der Überleitung vom Krankenhaus in die häusliche Pflege hat eine Arbeitsgruppe der Pflegekonferenz ein Verfahren erarbeitet, das ab 2008 Anwendung finden soll. 49 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen An zweiter Stelle werden spezifische Informationen über einen Kurzzeitpflegeaufenthalt sowie zu freien Kapazitäten und zur Vermittlung von Leistungen nachgefragt. Weiterhin besteht ein Interesse an komplementären Diensten (z.B. an hauswirtschaftlichen Hilfen und Mahlzeitendiensten) sowie an speziellen Angeboten für demenziell Erkrankte; hieran sehen drei Dienste ein sehr starkes und die drei anderen ein teilweises Interesse. Tabelle 21: Art der Leistung Nachfrage beim Krankenhaus-Sozialdienst Antworten von Sozialdiensten aus 6 Kliniken Inanspruchnahme stark teilweise wenig Ausgabe Infomaterial allg. Beratung Pflegeangebot Spezielle Beratung zu … Heimplätzen ambulanter Pflege 6 6 Kurzzeitpflege Koordination/ Vermittlung von Leistungen 5 4 1 1 komplementäre Dienste Angebote für demenziell Erkrankte 3 3 3 3 Tagespflege Info-Veranstaltungen Besorgungs-, Bringdienste Wohnangebote, betreutes Wohnen 2 2 1 2 1 4 4 kein Angebot 6 6 1 2 2 1 2 1 ISG-Befragung 2007 Nur von mäßigem Interesse sind nach den Erfahrungen der Sozialdienste die Angebote an Tagespflege und Informationsveranstaltungen, an niederschwelligen Hilfen (wie Besorgungs- und Bringdiensten) sowie an passenden Wohnangeboten einschließlich des Service-Wohnens. Die meisten Kontakte haben die Krankenhaus-Sozialdienste mit den betroffenen hilfe- oder pflegebedürftigen Personen selbst, insgesamt waren dies rd. 950 in dem der Befragung vorausgegangenen 2. Quartal 2007. Deren Angehörige folgen an zweiter Stelle (574 Kontaktpersonen). Stationäre Pflegeeinrichtungen (335) und ambulante Pflegedienste (317) folgen an dritter Stelle, aber auch mit anderen Beratungsstellen (275) und sonstigen ambulanten Diensten (245) gab es regelmäßig Kontakte, weniger dagegen mit niedergelassenen Ärzten (45). Vier der sechs Krankenhaus-Sozialdienste sagen, dass sie in ein Netzwerk der ambulanten Versorgung älterer Pflegebedürftiger einbezogen sind, in dem sie regelmäßig mit anderen Anbietern gesundheitlicher und pflegerischer Leistungen kooperieren. Zu diesen Netzwerken gehören in allen Fällen niedergelassene Ärzte, freigemeinnützige und private Pflegedienste, andere Krankenhäuser sowie die örtlichen Beratungsstellen. 50 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Abbildung 12: Inanspruchnahme des KH-Sozialdienstes bezogen auf Patienten eines Quartals Betroffene Person 949 Verwandte, Ehepartner, Freundeskreis 574 Andere Beratungsstellen 275 Ambulante Pflegedienste 317 Sonstige ambulante Dienste 245 Stationäre Pflegeeinrichtungen niedergelassene Ärzte 335 45 ISG 2007 2.5.2 Sterbebegleitung Viele Sterbende benötigen eine besondere Form der Begleitung, in der pflegerische Fachkompetenz nicht mehr im Mittelpunkt steht, sondern Gesellschaft und kleinere Hilfen leisten in Verbindung mit emotionaler und seelsorgerischer Begleitung (auch der Angehörigen) einen mindestens ebenso hohen Stellenwert haben. Für diesen zeitlich umfangreichen Betreuungsbedarf gibt es Hospizangebote in ambulanter und stationärer Form. Die Hospizarbeit wird im Kreis Viersen vor allem in ambulanter Form geleistet, in jeder Stadt und Gemeinde existiert eine ehrenamtliche Besuchsgruppe der Hospizinitiative Kreis Viersen e.V., die von der Caritas in Viersen ins Leben gerufen wurde. Die stationäre Hospizbetreuung unterscheidet sich von der ambulanten vor allem dadurch, dass professionelle (pflegerische und psychologische) Betreuung rund um die Uhr zur Verfügung steht und dass die Sterbenden und ihre Angehörigen zwischen Besuch und Rückzug variieren können. Stationär werden 10 Plätze in einer Einrichtung der Bodelschwingh Hospiz GmbH in Viersen angeboten. Eine Bedarfsbewertung ist bei dieser relativ neuen Angebotsform noch sehr schwierig. Die Einrichtungsleitung selbst hält (auf telefonische Anfrage) ihre Platzkapazität für den Kreis Viersen für ausrei- 51 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen chend, da es in umliegenden Städten weitere Einrichtungen gebe. Allerdings entwickelt sich die Nachfrage nach dieser Angebotsform auch erst im Laufe der Zeit, wenn zunehmend Angehörige über ihre Erfahrungen mit einem einfühlsam gestalteten Sterbeprozess berichten. 2.6 Angebote im Bereich Wohnen In vielen Fällen ist eine geeignete Wohnung und Wohnumgebung mit entscheidend dafür, ob ein Verbleib im Privathaushalt möglich ist oder nicht. Was die Wohnung selbst betrifft, spielen bauliche Gegebenheiten wie Barrierefreiheit und Zugänglichkeit der Wohnung ebenso eine Rolle wie die Einbindung in ein soziales Umfeld. Bezüglich der Wohnumgebung ist wichtig, dass zentrale Dienste und Einrichtungen gut erreichbar sind wie Einkaufsgelegenheiten, Behörden und Cafés. Auf der Grundlage der Analysen im Bereich des Wohnens für ältere Menschen mit Hilfebedarf wurden einerseits sog. „Altenwohnungen“ im Kreis Viersen aufgelistet, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind. Andererseits wurden Wohnangebote systematisch erfasst, die mit einem zusätzlichen Serviceangebot verbunden sind, wobei dieses sowohl nach Umfang und Qualität als auch preislich stark variiert.19 2.6.1 Altenwohnungen Altenwohnungen, die besonders auf Seniorinnen und Senioren ausgerichtet sind, gibt es in kommunal geförderter oder privat finanzierter Form. Die Kriterien für eine Bezeichnung als „Altenwohnung“ oder „Seniorenwohnung“ haben sich allerdings geändert. Bis vor einigen Jahren wurde dafür eine Zweckbindung der Wohnung vorausgesetzt, die durch Alter und/ oder Schwerbehinderung definiert war, meist in Verbindung mit niedrigem Einkommen (Wohnberechtigungsschein als Kriterium). Die meisten dieser Wohnungen waren auch „barrierefrei“ im Sinne eines stufenlosen Zugangs zur Wohnung bzw. zu einem Aufzug. Mit der Änderung der Wohnungsbauförderbestimmungen im Mai 2002 wurden die Mindestanforderungen für Barrierefreiheit weiter konkretisiert: Neben dem stufenlosen Zugang zur Wohnung bzw. zum Aufzug kommt nun hinzu, dass sich keine Stufen, Schwellen oder unteren Türanschläge innerhalb der Wohnung befinden dürfen, dass jede Wohnung über eine bodengleiche Dusche verfü- 19 Um mehr Transparenz zum Angebot des Betreuten Wohnens zu schaffen, wurde im September 2006 die DIN 77800 entwickelt: „Die Norm enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebotes, an die zu erbringenden Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/ allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/ weitergehende Betreuungsleistungen), an das Wohnangebot, an die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.“ (Homepage des Deutschen Instituts für Normung) 52 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen gen sowie die Türen in den Hauseingängen und Wohnungen hinreichend breit sein müssen.20 Nach der Spezifizierung dieser Kriterien hat die Beratungsstelle des Kreises Viersen im Jahr 2003 eine Bestandsaufnahme der im engeren Sinne barrierefreien Wohnungen sowie der „weitgehend barrierefreien“ Wohnungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet (zu dem seinerzeit neben Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal auch Nettetal und Brüggen gehörten) durchgeführt.21 Im Rahmen der Pflegeplanung wurden diese Bestände sowie die im übrigen Kreisgebiet vorhandenen Altenwohnungen aktualisiert und seitens der Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden überprüft. Diese Recherche hat ergeben, dass es derzeit kreisweit 431 solcher Wohnungen in 33 Gebäuden gibt, von denen allerdings nur 294 Wohnungen in 20 Gebäuden die anspruchsvollen Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, während 137 Wohnungen in 16 Gebäuden nicht völlig barrierefrei sind. Tabelle 22: Altenwohnungen im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Häuser Wohnungen je 100 Hochaltrige darunter barrierefrei Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 6 6 0 6 2 3 1 8 1 35 64 0 45 25 73 12 147 30 6,3 8,3 0,0 2,6 5,4 10,9 1,0 3,9 1,6 12 40 0 16 15 22 12 147 30 Kreis Viersen 33 431 3,5 294 Je 100 Hochaltrige stehen im Kreisdurchschnitt 3,5 Wohnungen zur Verfügung; in Schwalmtal, Grefrath, Brüggen und Niederkrüchten ist die Versorgungsdichte höher, in Viersen liegt sie leicht über dem Durchschnitt. Da die Altenwohnungen mit keinem weiteren Serviceangebot verknüpft sind, werden sie nicht von allen Experten zum Spektrum der Altenhilfeangebote hinzugerechnet (so z.B. in Kempen). 20 21 Vgl. den von der Beratungsstelle Viersen im August 2003 erstellten Projektbericht „Barrierefreie Wohnungen im Kreis Viersen“. Ebd. 53 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 2.6.2 Wohnen mit Service Wohnen mit Service ist unter älteren Menschen beliebt, weil es die Eigenständigkeit eines eigenen Haushalts mit den Hilfestrukturen und dem Sicherheitsgefühl des Service verknüpft, und wenn dieses Angebot im Bedarfsfall auch die Pflege umfasst, kann ein Heimumzug dadurch vermieden werden. Eine Grenze dieser Wohnform ist allerdings dann gegeben, wenn die Bewohner/innen wegen zunehmender Demenz zu einer zumindest in Grundzügen eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage sind. Um falschen Erwartungen vorzubeugen, ist es wichtig, dass das Leistungsangebot und die Preise transparent gemacht werden. Anhand der angebotenen Leistungskomponenten lassen sich Basisangebote, mittlere und gehobene Angebote des Wohnens mit Service unterscheiden: Typologie Leistungskomponenten Basisangebot: • Notrufanlage (Überwachung, Betrieb, Wartung) • persönliche Beratung • Betreuungsleistungen und Organisation/ Vermittlung von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Diensten • Gestaltung der Hausgemeinschaft, Veranstaltungen • regelmäßige Beratung durch Betreuungskraft • Versorgung bei Erkrankung • pflegerische Versorgung Mittleres Angebot: Gehobenes Angebot: Tabelle 23: Wohnungen mit Service im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Wohneinheiten je 100 darunter mit einschl. Hochaltrige öff. Förderung Planungen Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 21 0 153 52 0 50 16 78 84 3,8 0,0 10,2 3,0 0,0 7,5 1,4 2,1 4,5 10 0 77 0 0 0 4 0 0 21 0 173 92 0 82 16 150 109 3,8 0,0 11,6 5,4 0,0 12,2 1,4 4,0 5,9 Kreis Viersen 454 3,6 91 643 5,2 54 je 100 Hochaltrige Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Kreisweit stehen 454 Wohnungen in 13 Einrichtungen des „Wohnens mit Service“ zur Verfügung, mit regionalen Schwerpunkten in Kempen, Schwalmtal und Willich. Bezogen auf die ältere Bevölkerung stehen im Durchschnitt 3,6 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung (was hier nur als Vergleichsindikator zu verstehen ist, da diese Wohnungen auch oft von jungen und mittleren Seniorinnen und Senioren genutzt werden). In Kempen und Brüggen ist die Hälfte der Wohnungen öffentlich gefördert, ansonsten überwiegen frei finanzierte Wohnungen. In 5 Gebäuden werden ServiceWohnungen auf gehobenem (Leistungs- und Preis-) Niveau angeboten, in 5 Gebäuden auf mittlerem Niveau und in einem Gebäude lediglich mit Basisleistungen (bei den übrigen beiden Gebäuden ist dies nicht bekannt). In den meisten Städten und Gemeinden gibt es umfangreiche Planungen von weiteren Service-Wohnungen, kreisweit befinden sich 189 Wohnungen in konkreter Planung. Wenn auch diese Wohnungen zur Verfügung stehen, verbessert sich der Versorgungsschlüssel auf 5,2 Wohnungen je 100 Hochaltrige. Befragungsergebnisse: Soweit über die Befragung und weitere Recherchen ein Bild über die Qualität dieser Wohnangebote gewonnen werden konnte, bietet eine Einrichtung mit 21 Wohnungen nach der oben vorgenommenen Typologie nur ein Basisangebot an Service und Betreuung an, fünf Einrichtungen mit 177 Wohnungen bieten einen mittleren Serviceumfang und fünf Einrichtungen mit 189 Wohnungen bieten einen gehobenen Service an, teilweise als hochpreisliches Angebot. Die Mietpreise liegen bei günstigen Angeboten in einem Bereich zwischen etwa 250 und 350 EUR pro Monat für eine Ein-Personen-Wohnung mit 40 bis 50 qm und reichen bis zu 800 EUR im hochpreislichen Bereich. Die Servicepauschalen beziehen sich auf unterschiedlich bemessene Leistungspakete und reichen von etwa 50 bis 80 EUR im mittleren Bereich bis zu 400 EUR bei hochpreislichen Angeboten. Da sich nur drei Einrichtungen an der Befragung beteiligten, sind weitere Ergebnisse nicht verlässlich auszuwerten. Mit dieser Einschränkung kann der Eindruck festgehalten werden, dass • nur wenige Bewohner/innen in einer solchen Einrichtung wohnen, die pflegebedürftig sind, wenn auch eine Pflegebedarf der Stufe I nicht als Grund einer Nicht-Aufnahme gesehen wird; • in der Regel keine Bewohner/innen mit fortgeschrittener Demenz im Service-Wohnen wohnen; • ein Einzug häufig aus den Gründen erfolgt, dass die bisherige Wohnung nicht altersgerecht war, mehr Versorgungssicherheit sowie soziale Kontakte gewünscht werden; • in Zukunft eher mit einer Zunahme der Nachfrage an Wohnen mit Service gerechnet wird. 2.6.3 Betreute Pflegewohngruppen Das Konzept der betreuten Haus- und Wohngemeinschaften wird in Deutschland zunehmend populär, unter anderem wird es vom Kuratorium Deutsche Altershilfe unterstützt. In einer solchen Wohngruppe leben etwa 6 bis 12 hilfe- und pflegebedürftige 55 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Bewohner/innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden von Betreuungskräften unterstützt. Jede/r Bewohner/in hat einen eigenen Schlaf- und Wohnbereich, der nach persönlichen Vorstellungen gestaltet werden kann. Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Jede Wohngemeinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und bei Bedarf auch in der Nacht von anderen Mitarbeitern unterstützt wird. Dieses Betreuungspersonal ist für die Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens zuständig. Die zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen externe Pflegekräfte.22 Derartige Wohngruppen gibt es sowohl in stationärer Form, als eine besonders gestaltete Abteilung innerhalb einer stationären Einrichtung, als auch in eigenständiger, ambulanter Form und gilt dann als ein Privathaushalt. • Eine stationäre betreute Pflegewohngruppe wird meist als „Hausgemeinschaft“ bezeichnet und ist Teil des Bemühens um eine Reform der Pflegeheime (s. Abschnitt 2.10). Da sie als stationäre Form automatisch unter das Heimgesetz fällt, kann es an dieser Stelle nicht zu Konflikten kommen. • Wird diese Wohnform in einem „normalen“ Wohnhaus unter Hinzuziehung ambulanter Dienste angeboten, bezeichnet man sie überwiegend als „ambulante betreute Wohngruppe“ oder „ambulante Pflegewohngruppe“. Die notwendige Hilfe wird in diesem Fall so organisiert wie in einem privaten Haushalt. Die Bewohner einer betreuten Wohngruppe haben nicht den Status eines Heimbewohners, sondern den Status eines Mieters, der sich nach seiner Wahl Betreuungs- und Serviceleistungen hinzukauft. Wenn diese Wahlfreiheit nicht eindeutig gegeben ist, kann die ambulante Pflegewohngruppe in die Nähe einer Wohnform mit Heimcharakter rücken, was dann die Frage aufwirft, ob sie auch anderen Standards stationärer Pflegeheime entspricht. Dies entspricht allerdings nicht dem Konzept einer dezentralen und klein zugeschnittenen Wohngruppe. Um den Rechtfertigungsdruck gegenüber stationären Formen zu entspannen, sieht die Pflegereform 2008 in § 36 Abs. 1 SGB XI vor, dass häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung auch von mehreren Pflegebedürftigen zusammen organisiert werden können, ohne dadurch ihren ambulanten Charakter zu verlieren.23 22 23 Zur näheren Erläuterung diese Konzeptes vgl. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2004): Leben und Wohnen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und Adressenliste, Köln; dies. (2005): Leben und Wohnen im Alter, Band 6, Betreute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln; sowie D. Engels; F. Pfeuffer (2006): Fortschreibung der Altenhilfeplanung Kempen, ISG Köln, Kapitel 6.4. „Mehrere Pflegebedürftige können Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam als Sachleistung in Anspruch nehmen“. (§ 36 Abs. 1 Satz 5 SGB XI) 56 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Im Kreis Viersen sind betreute Pflegewohngruppen als innovative und dezentral umsetzbare Alternative zum Pflegeheim schon seit einigen Jahren in der Diskussion. In der Variante von stationären Hausgemeinschaften gibt es bereits ein Beispiel in Tönisvorst (eine Einrichtung mit 6 stationären Hausgemeinschaften mit jeweils 10 Bewohner/innen) sowie weitere Planungen im fortgeschrittenen Stadium, wie z.B. in Viersen, wo eine stationäre Einrichtung geplant ist, an die eine betreute Hausgemeinschaft mit 14 Plätzen angebunden sein wird. Zusätzlich entstehen durch den Umbau eines Altenheims 12 weitere stationäre Hausgemeinschaftsplätze. Auch zu der Variante einer ambulanten betreuten Pflegewohngruppe gab es Planungen (in Viersen und Kempen), die aber seitens der Heimaufsicht auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Heimgesetz stießen. Dieser Prozess ist allerdings in Bewegung, was auch durch die Tendenz des Pflegereformgesetzes zu einer breiteren Diversifizierung des vorstationären Angebotsspektrums unterstützt wird. 2.7 Ambulante Dienste Die meisten älteren Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, werden durch Angehörige und Nachbarschaftshilfe in vielfältiger Weise unterstützt. Diese Leistungen werden durch professionelle Dienste ergänzt, soweit pflegerisches Fachwissen und fachliche Leistungsqualität erforderlich sind. Ob der von den meisten Älteren gewünschte Verbleib in der langjährig gewohnten Wohnung möglich ist, hängt davon ab, dass tragfähige Arrangements von Angehörigenpflege, professioneller Pflege und ggf. auch ehrenamtlicher Hilfe gefunden werden, mit denen eine gute Versorgung im Privathaushalt auch über längere Zeit sichergestellt werden kann. Um ein solches Pflegearrangement möglichst genau auf den individuellen Bedarf abstimmen zu können, dürfen die angebotenen Hilfen nicht nur gleichförmige Standardleistungen sein, sondern müssen vielfältig ausgestaltet und für unterschiedliche Hilfebedarfe spezifisch entwickelt sein. Für Pflegebedürftige in Privathaushalten umfasst das Spektrum möglicher Hilfen neben ambulanten Diensten und verschiedenen niederschwelligen Hilfen auch Angebote der Tagespflege und Kurzzeitpflege sowie der Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase. Für diejenigen, die nicht (mehr) in einer Privatwohnung bleiben können, muss ein Angebot der vollstationären Pflege bereit stehen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden durch ambulante Dienste in unterschiedlichen Ausprägungen unterstützt, von ambulanten Pflegediensten über Mahlzeitendienste und Behindertenfahrdienste bis zu Mobilen Sozialen Diensten, die mehrere ergänzende Angebote bündeln. Im Kreis Viersen gibt es insgesamt 63 ambulante Dienste, davon sind 30 freigemeinnützig und 33 in privater Trägerschaft. 57 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Von den ambulanten Diensten bieten 38 ambulante Pflegeleistungen an, davon sind 15 freigemeinnützig und 23 in privater Trägerschaft. • Hinzu kommen 25 pflegeergänzende bzw. „komplementäre“ Dienste, darunter 14 Mahlzeitenangebote für Seniorinnen und Senioren (zum Teil auch von Gaststätten und Metzgereien), 4 Fahrdienste und 7 Mobile Soziale Dienste, die mehrere Angebote dieser Art bündeln. In allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind Pflegedienste angesiedelt und gewährleisten dort eine wohnortnahe Versorgung. Ambulante Dienste sind aber auch über die Gemeindegrenze und teilweise über die Kreisgrenze hinweg tätig. Auch in den ländlich geprägten, weiträumig besiedelten Teilen des Westkreises ist die Versorgung mit ambulanten Diensten gut. In den 38 Pflegediensten sind (laut Pflegestatistik zum Jahresende 2005) rd. 560 Mitarbeiter/innen beschäftigt, umgerechnet entspricht dies einer Kapazität von etwa 360 Vollzeitstellen.24 Im Durchschnitt arbeitet ein ambulanter Dienst mit 9,5 Vollzeitstellen, im Regierungsbezirk Düsseldorf sind es durchschnittlich 12,9 und im Land NRW durchschnittlich 13,7 Vollzeitstellen. Tabelle 24: Ambulante Dienste im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Dienste insgesamt Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 3 6 7 10 5 3 6 14 9 2 3 3 4 4 2 5 7 3 3 4 4 5 1 2 6 9 4 Kreis Viersen 63 33 38 davon privat Pflegedienst darunter: Mobiler HD Mahlzeiten Fahrdienst 0 0 1 2 0 0 0 1 3 0 2 1 2 4 1 0 3 1 0 0 1 1 0 0 0 1 1 7 14 4 Befragungsergebnisse: Vergleicht man die Qualifikationsstruktur, wie sie zehn ambulante Dienste aus dem Kreis Viersen in der ISG-Befragung genannt haben, mit der Pflegestatistik NRW, dann wird deutlich, dass es abgesehen von leichten Verschiebungen (die auch durch die kleine Fallzahl bedingt sein 24 Allerdings verändert sich das Angebot an ambulanten Pflegediensten stärker als andere Angebotsformen, so dass die am Jahresende 2005 erhobene Zahl der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Berichterstellung in 2008 nur noch einen ungefähren Anhaltspunkt gibt. 58 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen können) eine weitgehende Übereinstimmung gibt (vgl. Abb. 13): Die quantitativ stärkste Gruppe von Mitarbeiter/innen ambulanter Dienste sind Krankenschwestern bzw. –pfleger, die landesweit 45% der Vollzeitkapazitäten ausmachen, im Kreis Viersen 35%. An zweiter Stelle stehen Altenpfleger/innen mit 29% (Kreis Viersen) bzw. 24% (NRW) der Vollzeitkapazitäten. Rechnet man weiterhin Altenpflegehelfer/innen, Krankenpflegehelfer/innen und Kinderkrankenschwestern/ -pfleger zum pflegerischen Fachpersonal, so entfallen rd. 80% der Vollzeitkapazitäten auf pflegerisches Fachpersonal (im Kreis Viersen 79%, im Land NRW 83%). Abbildung 13: Qualifikationsstruktur ambulanter Dienste Vollzeit-Äquivalente im Durchschnitt 3,4 Altenpfleger/in Altenpflegehelfer/in 2,5 0,1 0,3 4,1 Krankenschwester/-pfleger Krankenpflegehelfer/in 4,7 1,5 0,7 0,1 0,4 0,0 Ergotherapeut/in 0,0 Sozialarbeiter/in 0,0 0,1 0,1 Fachhauswirtschafter/in 0,0 Kinderkrankenschwester ohne Berufsabschl./ in Ausb. Verwaltungskräfte Viersen NRW 1,5 1,0 0,8 0,7 ISG 2007 Von den erbrachten Leistungen entfällt die Hälfte auf die Pflege nach SGB XI (51%), ein Drittel auf Krankenpflege nach SGB V (32%) und der Rest auf sonstige Leistungen. Ein hoher Versorgungsgrad mit ambulanten Diensten ist daraus ersichtlich, dass selbst in der vom ISG befragten Stichprobe von einem Drittel aller ambulanten Dienste jede Gemeinde von mindestens zwei Diensten zu deren Versorgungsgebiet gezählt wird, und gerade die Gemeinden an den Kreisgrenzen (Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Grefrath) werden von mehreren Diensten versorgt. Ein Drittel dieser ambulanten Dienste arbeitet in nur einer Stadt oder Gemeinde, ein weiteres Drittel gibt drei bis vier Städte und Gemeinden an, in denen sie Pflegeleistungen erbringen, und das letzte Drittel bilden Dienste, die in fünf bis sieben Gemeinden tätig sind. Ein Qualitätsmerkmal der pflegerischen Versorgung ist, dass die Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen über die Art und Terminierung der Leistungserbringung berücksichtigt werden. Nach eigenen Angaben der befragten Dienste ist dies der Fall: Vier Fünftel von ihnen sagen, dass sie versuchen, jederzeit auf die Wünsche der Klienten und Angehörigen einzugehen, ohne diese aber immer vollständig berücksichtigen zu können. Zwei weitere Dienste sagen sogar ohne Einschränkung, die Wünsche der Klienten und Angehörigen würden jederzeit berücksichtigt. Keiner der befragten Dienste macht die Einschränkung, dass wegen hohen Zeitdrucks nicht oder nur bei der anfänglichen Planung eine Mitwirkung möglich sei. Dieses Bild stellt sich aus der Sicht der Angehörigen möglicherweise nicht ganz so positiv dar – deshalb ist z.B. in Viersen geplant, in einer Gesprächsrunde mit pflegenden Angehörigen Defizite aus deren Perspektive zu ermitteln. Diese Selbstauskunft macht aber deutlich, dass die ambulanten Dienste einen hohen Anspruch an ihre Leistungsqualität haben. 59 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 2.8 Tagespflege Eine weitere Unterstützungsform für zu Hause lebende Pflegebedürftige und deren Angehörige ist die Tagespflege, die vor allem von denen genutzt wird, die (wegen Demenz oder Orientierungsschwierigkeiten) auf eine ständige Betreuung angewiesen sind. Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von morgens bis zum Spätnachmittag geöffnet. Da die Besucher morgens von ihrer Wohnung aus in die Einrichtung und nachmittags wieder zurück fahren, wird diese Einrichtungsform in der Regel wohnortnah angeboten, um die Fahrtzeiten kurz zu halten. Die meisten Einrichtungen arbeiten mit einem Fahrdienst zusammen, der die Besucher der Tagespflege morgens in ihren Wohnungen abholt und sie nachmittags nach Ende der Betreuung wieder dorthin zurück bringt. Tabelle 25: Angebote der Tagespflege im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Einrichtung Plätze je 100 Hochaltrige einschließlich Planungen Einrichtung Plätze je 100 Hochaltrige Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 0 0 1 1 0 0 0 1 1 0 0 12 12 0 0 0 12 15 0,0 0,0 0,8 0,7 0,0 0,0 0,0 0,3 0,8 0 0 1 1 0 1 1 1 1 0 0 12 12 0 12 14 12 15 0,0 0,0 0,8 0,7 0,0 1,8 1,2 0,3 0,8 Kreis Viersen 4 51 0,4 6 77 0,6 Im Kreis Viersen stehen 51 Plätze in vier Tagespflege-Einrichtungen zur Verfügung. In Kempen, Nettetal und Viersen halten sie jeweils 12 Plätze vor, die Einrichtung in Willich 15 Plätze. Eigentlich ist die Tagespflege eine Angebotsform, die wegen der täglichen An- und Abreise der Pflegebedürftigen nur für die jeweilige Stadt oder Gemeinde sinnvoll ist. Dennoch gibt z.B. die Einrichtung in Kempen auch Grefrath und Tönisvorst als ihr Versorgungsgebiet an, und die Einrichtung in Nettetal rechnet sogar den gesamten Westkreis einschließlich der westlichen Stadtteile von Viersen hinzu. Dies lässt sich unter anderem durch Auslastungsprobleme erklären: Die Leistungen der Pflegekasse für die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung werden vollständig mit Geld- oder Sachleistungsansprüchen verrechnet, so dass Pflegebedürftige, die zusätzlich zur Tagespflege auf häusliche Pflege angewiesen sind, die angerechneten Anteile selbst tragen müssen. Dies hat zur Folge, dass auch solche Tagespflegeangebote, deren Platzzahl 60 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen unter dem rechnerischen Bedarf in einer Region liegt, mit Auslastungsproblemen konfrontiert sein können. Um eine hinreichende Auslastung zu erzielen, werden in einer solchen Situation auch Tagespflegegäste aus entfernteren Gemeinden aufgenommen, auch wenn dies in Anbetracht der täglichen Hin- und Rückfahrten keine optimale Lösung darstellt. Auf dem gegenwärtigen Stand erscheinen Kempen, Nettetal und Willich mit Tagespflegeplätzen gut versorgt (0,7 bis 0,8 Plätze je 100 Hochaltrige), während die Stadt Viersen (0,3 Plätze je 100 Hochaltrige) evtl. einen höheren Bedarf als die vorhandenen 12 Plätze hat. In den übrigen Gemeinden fehlt dieses Angebot bisher, allerdings sind in Tönisvorst und Schwalmtal konkrete Pläne zur Einrichtung weiterer Tagespflegeangebote bekannt. Wenn diese realisiert sind, stehen kreisweit 77 Plätze zur Verfügung, die Versorgungsquote wird sich von derzeit 0,4 Plätzen auf dann 0,6 Plätze je 100 Hochaltrige verbessern. Befragungsergebnisse: Die Tagespflegeeinrichtungen, die sich an der Befragung beteiligten, beschäftigen zwischen 6 und 10 Mitarbeiter/innen, auf Vollzeitstellen umgerechnet sind dies durchschnittlich 4,4 Stellen. Etwa die Hälfte dieser Personalkapazität wird durch Pflegefachkräfte. gestellt. Der Schwerpunkt dieser Einrichtungen liegt im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege. Eine Einrichtung arbeitet mit einem Fahrdienst in enger Kooperation zusammen. Eine andere Einrichtung hält eine vergleichbare Lösung für erstrebenswert, da sie derzeit auf die (im Westkreis) vorhandenen Fahrdienste angewiesen ist, die aber alle stark ausgelastet seien. Hinsichtlich der Einbeziehung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen besteht auch hier der Anspruch, möglichst alle Wünsche zu erfüllen. Allerdings sehen sie eine Grenze der Realisierbarkeit, was die Betreuung auch am Wochenende betrifft: Ein Bedarf an einem solchen Angebot bestehe durchaus, dies sei aber wirtschaftlich nicht leistbar. 2.9 Kurzzeitpflege Für Zeiten, in denen die pflegenden Angehörigen verhindert sind (sei es durch eigene Krankheit oder durch Urlaub) oder auch für die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Rückkehr in den Privathaushalt unmittelbar noch nicht möglich ist, stellt das Angebot der Kurzzeitpflege eine wichtige Unterstützungsform dar. Die Pflegebedürftigen müssen (noch) nicht selbstständig ihren Haushalt führen, und bei einer konzeptionell anspruchsvollen Kurzzeitpflege werden sie durch rehabilitative Maßnahmen auf die Rückkehr in ihre Wohnung vorbereitet. Die angebotenen Kurzzeitpflegeplätze sind danach zu unterscheiden, ob sie lediglich in die stationäre Pflege „eingestreut“ sind und je nach Bedarf auch für stationäre Pflege genutzt werden (mit denen daher nicht fest geplant werden kann), oder ob es sich um eigenständige (solitäre) Angebote der Kurzzeitpflege handelt, die permanent vorgehalten werden und damit verlässlich einzuplanen sind. Die Einrichtungen, die eine eigenständige Kurzzeitpflege 61 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen anbieten, sind konzeptionell auch eher auf eine Rehabilitation ausgerichtet, da ihre Klienten in der Regel auf die Rückkehr in einen Privathaushalt vorbereitet werden, während auf eingestreuten Heimplätzen in der Regel nur der „normale“ Heimalltag miterlebt wird. Schließlich ist eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn sie die Atmosphäre eines „Pflegeurlaubs“ vermittelt, für Pflegebedürftige ebenso wie für deren Angehörige attraktiver als der Aufenthalt in einem Pflegeheim. Tabelle 26: Angebote der Kurzzeitpflege im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Einrichtung solitäre Plätze eingestreute Plätze Plätze insgesamt je 100 Hochaltrige Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 1 1 1 4 1 1 1 4 2 0 0 7 12 0 0 0 0 13 2 2 0 7 6 10 12 15 4 2 2 7 19 6 10 12 15 17 0,4 0,3 0,5 1,1 1,3 1,5 1,0 0,4 0,9 Kreis Viersen 16 32 58 90 0,7 Im Kreis Viersen stehen für die Kurzzeitpflege 90 Plätze in 16 Einrichtungen zur Verfügung, ein Drittel davon sind eigenständig bzw. „solitär“ (32 Plätze), zwei Drittel sind nur eingestreut (58 Plätze). Rechnet man alle Plätze zusammen und nimmt (anhand des Indikators „Anzahl der Plätze je 100 Hochaltrige“) die Versorgung in den Städten und Gemeinden in den Blick, so erscheint die Versorgung im Westkreis relativ gut (Schwalmtal 1,5, Niederkrüchten 1,3 und Nettetal 1,1), und Tönisvorst liegt mit 1,0 noch über dem Kreisdurchschnitt von 0,7 Plätzen je 100 Hochaltrige. In Willich liegt das Angebot etwa im Kreisdurchschnitt, in den übrigen Städten und Gemeinden darunter (Kempen 0,5, Viersen und Brüggen 0,4, Grefrath 0,3 Plätze je 100 Hochaltrige). Nimmt man allerdings aus den genannten Gründen nur das verlässliche Angebot an eigenständigen, „solitären“ Kurzzeitpflegeplätzen in den Blick, so ergibt sich eine in dieser Hinsicht gute Versorgung nur in Kempen, Nettetal und Willich. Befragungsergebnisse: Vier Einrichtungen haben sich an der Befragung beteiligt, bei denen das Angebot der Kurzzeitpflege an eine stationäre Einrichtung angebunden ist; eine Einrichtung verfügt noch über weite- 62 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen re Pflegeangebote. Von den angebotenen Kurzzeitpflegeplätzen dieser Einrichtungen sind zwei Drittel dauerhaft eingerichtet und ein Drittel eingestreut. Die Auslastung mit Kurzzeitpflegegästen liegt bei den dauerhaft eingerichteten Plätzen bei 80%. Bei den eingestreuten Plätzen ist die Auslastung mit Kurzzeitpflegegästen deutlich niedriger, was erkennen lässt, dass diese Plätze vorrangig als stationäre Pflegeplätze genutzt werden. In keinem Fall der hier untersuchten Einrichtungen werden für Kurzzeitpflegegäste spezielle Leistungen zur Aktivierung oder Rehabilitation angeboten. Im 2. Quartal 2007 wurde jeder Kurzzeitpflegeplatz im Durchschnitt 4,6 Mal belegt; daraus ergibt sich (unter Berücksichtigung der Auslastungsquote), dass ein Kurzzeitpflegeaufenthalt sich in der Regel über einen Zeitraum von etwa zwei Wochen erstreckt hat. Die Kurzzeitpflegegäste verteilen sich etwa so auf die Pflegestufen, wie die Pflegebedürftigen, die insgesamt im Kreis Viersen in Privathaushalten leben: 11% der Gäste hatten keinen erheblichen Pflegebedarf im Sinne des SGB IX, 47% hatten einen Bedarf der Pflegestufe I, 34% der Pflegestufe II und 8% der Pflegestufe III. Abbildung 14: Anlass für Kurzzeitpflege bezogen auf 172 Kurzzeitpflege-Gäste Urlaubspflege 47% Verhinderung der Pflegeperson 25% KH-Nachsorge 16% Warten auf Heimplatz Reha-Maßnahme 10% 2% ISG 2007 Der Anlass für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt war bei fast der Hälfte der Gäste eine Urlaubspflege und bei einem Viertel Krankheit oder Verhinderung der Hauptpflegeperson. Eine geringere Rolle spielen die Nachsorge nach einer Krankenhausbehandlung (16%), das Warten auf einen Heimplatz (10%) oder Maßnahmen der Rehabilitation oder Prävention (2%). Für eine Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -abteilung stehen im Durchschnitt knapp vier Personalstellen zur Verfügung (in Vollzeitstellen umgerechnet), wobei drei von vier Mitarbeiter/innen qualifizierte Pflegefachkräfte sind. Was die Einbeziehung der Kurzzeitpflege-Gäste und deren Angehöriger betrifft, so haben alle beteiligten Einrichtungen den Anspruch, jederzeit auf deren Wünsche einzugehen, mit der Einschränkung, dass diese aber nicht immer vollständig berücksichtigt werden können. 63 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 2.10 Vollstationäre Pflege Wenn eine Versorgung im Privathaushalt nicht mehr möglich ist, bleibt als letzter Ausweg der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Zwar ist diese Alternative einerseits teuer und andererseits bei den Älteren selbst unbeliebt,25 aber wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen stark verschlechtert, eine Demenzkrankheit weiter fortschreitet, die Angehörigen die Pflege nicht mehr leisten können oder diese drei Faktoren zusammenwirken, ist eine Versorgung im Privathaushalt meist nicht mehr möglich. Einrichtungsträger und gerontologische Experten sind seit längerem darum bemüht, mit der Anwendung innovativer Wohn-, Pflege- und Betreuungskonzepte das Image der Heime zu verbessern und auch diese Form der Pflege so angenehm wie möglich zu gestalten.26 Für die Pflegebedürftigen selbst bedeutet der Umzug in eine Einrichtung den Wechsel von einer langjährig gewohnten Lebenswelt in eine neue Umgebung. Vorher sind sie (zum großen Teil) noch in das soziale Netz der Familie und in die vertraute Wohnumgebung eingebunden. Der Umzug in die Einrichtung bringt eine Reihe von Umstellungsproblemen mit sich, die von den Pflegebedürftigen in mehr oder weniger krisenhafter Form bewältigt werden. In diesem Prozess werden sie seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung unterstützt, häufig aber auch durch ihre Angehörigen und durch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über 80% der Heimbewohner haben noch Angehörige, die für sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der früheren Lebenswelt und dem neuen Lebensumfeld bilden, und es ist auch ein Qualitätsmerkmal einer Einrichtung, wenn sie diese Angehörigen in ihr Betreuungskonzept mit einbezieht.27 Vollstationäre Pflege leisten im Kreis Viersen derzeit 24 Heime mit 2.324 Plätzen. Die meisten Heime gibt es in Viersen (9 Einrichtungen mit 844 Plätzen, dies sind 22,5 Plätze je 100 Einwohner ab 80 Jahren) und in Nettetal (4 Einrichtungen mit 303 Plätzen bzw. 17,7 Plätzen je 100 Hochaltrige). Die höchste rechnerische Versorgungsdichte weisen Grefrath, Viersen und Niederkrüchten auf, wo für 100 Hochaltrige jeweils über 20 Plätze zur Verfügung stehen. Die Versorgungsgebiete der stationären Einrichtungen sind allerdings nicht auf Gemeindeebene zuzurechnen, da ihr Angebot kreisweit und über die Kreisgrenzen hinaus in Anspruch genommen wird. So ergibt sich beispiels25 26 27 Dies bestätigte unter anderem auch die Seniorenbefragung des ISG in der Stadt Kempen; vgl. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Lebenslagen und Einstellungen der Seniorinnen und Senioren in Kempen, Köln, S. 43. Zum Überblick etwa: Besselmann, K.; Sowinski, C.; Rückert, W. (2000): Qualitätshandbuch „Wohnen im Heim“, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln. Vgl. D. Engels; F. Pfeuffer (2008): Die Einbeziehung von Angehörigen und Freiwilligen in die Pflege und Betreuung in Einrichtungen, in: U. Schneekloth / H.-W. Wahl (Hg.): Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung in stationären Einrichtungen (MuG IV), Stuttgart 2008, S. 233 – 300. 64 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen weise für die Gemeinde Grefrath rein rechnerisch ein weit überdurchschnittliches stationäres Versorgungsangebot durch eine größere Einrichtung, die aber ein deutlich weiteres Versorgungsgebiet hat. Tabelle 27: Stationäre Versorgung im Kreis Viersen (Stand: Juli 2008) Stadt/ Gemeinde Einrichtung Plätze je 100 Hochaltrige einschließlich Planungen Einrichtung Plätze je 100 Hochaltrige Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 1 1 2 4 1 1 2 9 3 101 169 215 303 96 90 222 844 284 18,3 21,8 14,4 17,7 20,6 13,4 19,2 22,5 15,3 1 2 2 4 1 1 2 11 3 101 224 215 303 96 90 222 937 284 18,3 28,9 14,4 17,7 20,6 13,4 19,2 24,9 15,3 Kreis Viersen 24 2.324 18,7 27 2.472 19,9 Im Durchschnitt stehen im Kreis Viersen je 100 Hochaltrige 18,7 Plätze der stationären Pflege zur Verfügung. Rechnet man die bereits in konkreter Planung befindlichen Platzkapazitäten hinzu, so werden bis zum Jahr 2009 in 27 Einrichtungen 2.472 Plätze zur Verfügung stehen. Bezogen auf den Bevölkerungsstand von 2005 würde sich dadurch die Versorgungsdichte auf 19,9 Plätze je 100 Hochaltrige erhöhen. Berücksichtigt man aber gleichzeitig den prognostizierten Anstieg der Zahl der Hochaltrigen, so würde mit dieser Platzzahl im Jahr 2010 eine Versorgungsdichte von 16,9 Plätzen je 100 Hochaltrige erreicht werden. 2.11 Das pflegerische Versorgungssystem im überregionalen Vergleich Um einschätzen zu können, ob die pflegerische Versorgung im Kreis Viersen bedarfsgerecht entwickelt ist, dient unter anderem auch ein Vergleich mit der Versorgungslage im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Land Nordrhein-Westfalen. Um die Versorgungsdichte vergleichbar zu machen, wird auch hier die Kapazität der Dienste und Einrichtungen auf die Zahl der älteren Menschen bezogen, wobei – wie oben beschrieben – für die stationäre Versorgung die Platzzahl, bei ambulanter Versorgung und Beratungsinfrastruktur die Personalkapazität sowie bei Angeboten der offenen Altenhilfe die Öffnungszeiten bzw. die Zahl der erreichten Personen herangezogen werden. 65 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Tabelle 28: Pflegerische Versorgung im Kreis Viersen Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken dar. Geriatrie Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen dar. barrierefrei Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege einschl. Planungen Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Planung Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Stand: Juli 2008 je 100 Ältere Kapazität* ab 80 Jahren 9 29 9,1 94,5 56 27 Vergleich NRW 0,1 0,8 1758,5 Std. 14,1 5700 Tn. 7,7/100 60+ 7 1 1.442 30 11,6 0,2 16,3 0,4 1 9 10 0,08 0,05 33 20 13 431 294 454 643 3,5 63 38 25 4 6 16 3 17 24 27 3,6 5,2 360 0,5 2,9 51 77 90 32 96 2.324 2.472 0,4 0,6 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 5,3 3,5 0,5 0,5 19,7 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Dieser Vergleich kommt für einzelne Bereiche – soweit entsprechende Vergleichszahlen verfügbar sind – zu folgendem Ergebnis: 66 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Altenhilfe- und Pflegeberatung wird im Kreis Viersen insbesondere von 9 kommunalen Beratungskräften (hauptamtlich, Vollzeitäquivalente) geleistet, hinzu kommen weitere Informations- und Beratungsangebote. Optimal ist eine ortsnahe Beratung, die leicht zugänglich ist und mit den örtlichen Verhältnissen gut vertraut ist. Vergleichszahlen auf Landesebene liegen hierzu nicht vor. Dies könnte sich ändern, wenn der im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehene Ausbau der Beratungsstrukturen die Einrichtung von einem Pflegestützpunkt je 20.000 Einwohner sowie von einem Fallmanager je 100 (häuslich) Pflegebedürftige verbindlich vorschreibt (dies wird in den derzeit erarbeiteten Landesrichtlinien konkretisiert werden). • Die Angebote der „offenen Altenhilfe“, worunter sich verschiedene Begegnungsangebote, gesellige Treffs und selbstorganisierte Gruppen zusammenfassen lassen, sind kaum vergleichbar und können daher auch nicht im Hinblick auf ihre „Bedarfsgerechtigkeit“ bewertet werden. • Als hinreichend wird von Experten die klinische Versorgung eingeschätzt, auch wenn die Vergleichszahl (11,6 Plätze je 100 Hochaltrige) niedriger ausfällt als auf Landesebene. Allerdings gibt es nur eine spezielle Abteilung für geriatrische Rehabilitation mit 30 Plätzen, die Versorgungskennzahl mit Bezug auf 100 Ältere ab 80 Jahren liegt mit 0,2 halb so hoch wie im Landesdurchschnitt (0,4 Geriatrieplätze je 100 Hochaltrige). Auch die gerontopsychiatrische Versorgung ist mit 32 Plätzen in einer Einrichtung noch ausbaufähig. • Die Versorgung mit stationären Hospizplätzen (0,08 Plätze je 100 Hochaltrige) stellt sich im Landesvergleich (0,05 Plätze je 100 Hochaltrige) zwar positiv dar, auch seitens der Einrichtung in Viersen wird diese Kapazität für ausreichend gehalten. Andere Experten sehen längerfristig allerdings einen höheren Bedarf, wenn diese Angebotsform in der Bevölkerung bekannter wird. • Die kreisweit 454 Wohnungen im Rahmen des „Wohnens mit Service“ entsprechen 3,6 Wohnungen je 100 Hochaltrige. Dies liegt unter der landesweiten Versorgung von 5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige, und auch die befragten Experten (sowohl die Ansprechpartner aus den Städte- und Gemeindeverwaltungen als auch die befragten Anbieter) sind der Meinung, dass in dieser Hinsicht ein weiterer Bedarf bestehe. Durch die Umsetzung aktueller Planungen lässt sich die Angebotslage kurzfristig verbessern, dennoch besteht mittelfristig ein Bedarf an weiteren ServiceWohnungen. • Im Kreis Viersen bieten 38 Pflegedienste mit rd. 360 Mitarbeiter/innen (auf Vollzeitstellen umgerechnet) ambulante Pflegeleistungen an. Für 100 Hochaltrige (Bevöl- 67 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen kerung ab 80 Jahren) stehen damit 2,9 (Vollzeit-) Mitarbeiter/innen zur Verfügung, im Regierungsbezirk Düsseldorf und auf Landesebene sind es etwas mehr. Die ambulante pflegerische Versorgung ist aber nach Einschätzung der befragten Experten (Ansprechpartner aus Städte- und Gemeindeverwaltungen, befragte Anbieter) hinreichend ausgebaut. • Im Bereich der Tagespflege liegt die Versorgung im Kreisdurchschnitt mit 51 Plätzen bzw. 0,4 Plätzen je 100 Hochaltrige etwa auf Landesniveau (Vergleichszahlen für den Regierungsbezirk Düsseldorf liegen dazu nicht vor). Diese Versorgungsform sollte auf lokaler Ebene organisiert sein, demnach sind Kempen, Nettetal und Willich mit Tagespflegeplätzen gut versorgt (0,7 bis 0,8 Plätze je 100 Hochaltrige), die Stadt Viersen (0,3 Plätze je 100 Hochaltrige) hat evtl. einen höheren Bedarf als die vorhandenen 12 Plätze, vor allem aber in den übrigen Gemeinden fehlt dieses Angebot. • Die 90 Plätze der Kurzzeitpflege entsprechen 0,7 Plätzen je 100 Hochaltrige, dies sind mehr als im Regierungsbezirk Düsseldorf (0,3 Plätze je 100 Hochaltrige) und auf Landesebene (0,5 Plätze je 100 Hochaltrige). Dabei sind allerdings eingestreute Plätze mitgerechnet, die nicht verlässlich einplanbar sind. Bezogen auf die solitären Kurzzeitpflegeplätze ist von einem zusätzlichen Bedarf auszugehen. • Im Kreis Viersen stehen 2.324 Heimplätze zur Verfügung, für 100 Hochaltrige sind dies rechnerisch 18,7 Heimplätze. Dies ist etwas weniger als im Regierungsbezirk Düsseldorf und auf Landesebene, wo 19,7 Plätze je 100 Hochaltrige zur Verfügung stehen. Dies ist aber nicht als Defizit zu interpretieren, wenn alternative Versorgungsformen für die Zielgruppe der stationär Pflegebedürftigen entwickelt werden wie z.B. stationäre oder ambulante Hausgemeinschaften. Zudem sind in einigen Städten Erweiterungen der stationären Versorgung geplant, deren Umsetzung eine Versorgungsdichte von 19,9 Plätzen je 100 Hochaltrige bedeuten würde. 68 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen II.3 Zielentwicklung und Handlungsempfehlungen 3.1 Methodische Schritte zur Zielentwicklung und Handlungsempfehlung Das 3. Modul der Pflegeplanung wurde im Frühjahr 2008 bearbeitet. In diesem Zeitraum wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: • In dieser Phase der Pflegeplanung wurde in einer integrierten Auswertung der Module (1) und (2) überprüft, ob die bestehende Angebotsstruktur in quantitativer Hinsicht ausreichend und in qualitativer Hinsicht bedarfsgerecht ausgebaut ist, um die ermittelten Bedarfe einzelner Personengruppen decken zu können. Dabei wurde die Versorgung auf Kreisebene wie auch in den einzelnen Städten und Gemeinden ausgewertet. • Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung wurde in diesem Zusammenhang abgeschätzt, wie die Versorgungsstruktur im Kreis Viersen weiterentwickelt werden sollte, um angemessen auf die Bedarfsentwicklung eingestellt zu sein, die für die kommenden Jahre und Jahrzehnte (entsprechend der Prognosen in Modul 1) zu erwarten ist. • Auf der Basis dieser Auswertungen werden Empfehlungen zur Gestaltung der Kreispflegeplanung entwickelt. 3.2 Bedarfsentwicklung der Hilfe und Pflege älterer Menschen, Angebotsspektrum und Bewertung Führt man sich zunächst noch einmal in zusammengefasster Form vor Augen, wie sich Pflegebedürftigkeit, Demenz und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf älterer Menschen im Kreis Viersen entwickeln werden, so haben die Analysen im Modul 1 Folgendes ergeben: • Derzeit (Stand 2005) sind im Kreis Viersen fast 8.000 Personen (bzw. 2,6% der Bevölkerung) pflegebedürftig, davon werden rd. 5.600 in Privathaushalten und rd. 2.300 in stationären Einrichtungen gepflegt. Darüber hinaus sind rd. 10.600 Personen (3,5% der Bevölkerung) auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Knapp 4.000 Personen (1,3% der Bevölkerung) leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe überschneidet sich weitgehend mit den beiden anderen. 69 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Tabelle 29: Überblick: Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Kreis Viersen Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren Stand 2005 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 879 278 764 1.880 4.132 807 365 696 2.460 5.837 -8% 31% -9% 31% 41% 724 350 965 2.238 8.661 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 7.933 5.616 2.317 10.165 7.016 3.149 28% 25% 36% 12.937 8.670 4.268 63% 54% 84% 96 93 305 1.045 2.408 85 121 263 1.372 3.396 -11% 30% -14% 31% 41% 76 130 365 1.242 5.022 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 3.947 5.236 33% 6.835 73% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre 1.915 1.703 -11% 1.528 -20% Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 774 1.939 3.234 2.746 1.021 1.750 4.150 3.903 32% -10% 28% 42% 940 2.428 3.875 5.682 21% 25% 20% 107% 10.608 12.527 18% 14.452 36% Insgesamt * Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 2.230 Personen bzw. 28% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 5.000 Pflegebedürftige bzw. 63% mehr sein als im Ausgangsjahr. • Etwa ein Drittel davon (rd. 2.320 Pflegebedürftige) wohnt derzeit in stationären Einrichtungen. Wenn der Anteil an allen Pflegebedürftigen, die sog. „Heimquote“, gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 36% auf 3.150 Personen steigen und im Jahr 2025 mit 4.270 Personen um 84% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird nicht ganz so stark steigen (+25% bis 2015 bzw. +54% bis 2025). Diese Prognose gilt allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass es nicht gelingt, das pflegerische Angebot im häuslichen Bereich weiter auszubauen. Der Bedarf an stationä- 70 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen rer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige weiter ausgebaut werden. • Die Zahl der Demenzkranken wird der Prognose zufolge etwas stärker steigen als die der Pflegebedürftigen, im Jahr 2015 werden es 1.300 Personen bzw. 33% mehr sein als im Jahr 2005. Im Jahr 2025 werden rd. 6.840 Personen an einer mittleren oder schweren Demenz leiden, das sind rd. 2.900 bzw. 73% mehr als im Jahr 2005. • Etwas geringer wird die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf steigen, und zwar bis 2015 um 18% und bis 2025 um 36%. Diese Prognose bezieht sich nur auf Personen in Privathaushalten und ist daher auch von dem Versorgungsspektrum abhängig: Je mehr es gelingt, stationäre Pflege zu vermeiden und durch Angebote im häuslichen Bereich zu ersetzen (s.o.), desto stärker wird der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen zunehmen. Vor dem Hintergrund dieser voraussichtlichen Entwicklung ist das im Rahmen von Modul 2 ermittelte Versorgungsangebot im Kreis Viersen (vgl. Kapitel II.2) differenziert zu bewerten. 3.2.1 Empfehlungen zur Beratung und Betreuung Eine gut organisierte Altenhilfe- und Pflegeberatung informiert und berät kompetent zu allen Fragen der Versorgung und des Wohnens im Falle von Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit. Damit trägt sie dazu bei, dass Versorgungsarrangements bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden. Diese Beratung kann Bestandteil eines längerfristigen Prozesses sein, in dem Pflegebedürftige und deren Angehörige sich auf zunehmende Hilfebedürftigkeit einstellen, sie kann aber auch unter Zeitdruck nachgefragt werden, wenn Pflegebedürftigkeit aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (wie eines Schlaganfalls oder Knochenbruchs) eintritt und es dann von raschen Entscheidungen abhängt, ob passende Versorgungsarrangements gefunden werden können. Ist dies nicht der Fall, wird in einer solchen Situation häufig ein Heimumzug gewählt und damit die meist teurere und von den Betroffenen nicht gewollte Alternative. Vor diesem Hintergrund ist in der Fachdiskussion der vergangenen Jahre die Überzeugung gereift, dass einer umfassenden, gut informierten und auf die Besonderheiten des Einzelfalls gut abgestimmten Beratung eine Schlüsselfunktion innerhalb der pflegerischen Versorgung zukommt. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 kommt dieses umfassende Beratungsverständnis stärker als zuvor zur Geltung. Die Altenhilfe- und Pflegeberatung wird im Kreis Viersen von rd. 9 Beratungskräften (hauptamtlich, Vollzeitäquivalente) geleistet. In zwei Gemeinden wird diese Beratung 71 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen von zentraler Stelle in Viersen aus geleistet. Vergleichszahlen auf Landesebene liegen nicht vor. Dies könnte sich ändern, wenn der in der Pflegereform vorgesehene Ausbau der Beratungsstrukturen auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. (1) Beratungsstellen für Pflege und Wohnen Eine Ausweitung der Angebote der Beratung ist generell zu empfehlen, da die Beratungskapazitäten in manchen Orten gering bemessen sind und z.B. im Bereich der Wohnberatung kaum eine „proaktive“ und leistungserschließende Beratung erlauben. Selbst wenn man die erforderlichen Beratungskapazitäten konservativ, d.h. lediglich im Hinblick auf eine Mindestkapazität bewertet, die derzeit erforderlich ist, um Anfragen angemessen bearbeiten und dabei auch Ausfallzeiten wegen Krankheit oder Urlaub auffangen zu können, so sollten diese Kapazitäten im Kreis Viersen um 2 bis 3 Vollzeitstellen erweitert werden, und zwar jeweils um eine halbe Stelle in Kempen, Nettetal und Tönisvorst. Die Umstellung auf eine eigenständige Beratungsstelle in Grefrath wird positiv bewertet, allerdings darf die entsprechende Personalkapazität nicht zu gering angesetzt werden – eine halbe Stelle ist als Untergrenze zu sehen. In Niederkrüchten und Schwalmtal würde sich die Einrichtung eigener Beratungsstellen mit jeweils mindestens einer halben Personalstelle ebenfalls anbieten, die unter Umständen organisatorisch kombiniert werden könnten. In Brüggen sollten die Beratungskapazitäten mindestens eine halbe Stelle umfassen, während sie in Viersen und Willich ausreichend erscheinen. Diese Empfehlung bezieht weder den aus demografischen Gründen steigenden Beratungsbedarf der kommenden Jahre noch die möglichen Änderungen infolge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ein. Sofern die dort skizzierten Veränderungen für das Land Nordrhein-Westfalen verbindlich werden, wird sich die Beratungslandschaft grundlegend verändern. Der neu gefasste § 7a SGB XI sieht eine Erweiterung der Beratungsaufgaben in Richtung auf ein umfassendes Case Management mit den Komponenten der Hilfeplanung und -organisation, Fallbegleitung und Evaluation vor: „Aufgabe der Pflegeberatung ist es insbesondere, 1. den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren, 2. einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen, 3. die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, 4. die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie 5. bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren“ (§ 7a Abs. 1 SGB XI -neu-). 72 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Eine solche umfassende Beratung ist nur zu leisten, wenn die vorhandenen Personalressourcen aufgestockt werden, wobei auf vorhandene Beratungsstrukturen der Pflegekassen und Kommunen aufgebaut werden soll (vgl. § 7a Abs. 3 und 6 SGB XI -neu-). Eine solche Erweiterung der Beratungskapazitäten wird auch besser als derzeit erlauben, Beratungsleistungen nicht nur reaktiv und einzelfallbezogen, sondern „proaktiv“ und konzeptgeleitet durchzuführen. Im Bereich der Wohnberatung bedeutet dies beispielsweise, dass nicht nur Wohnungsanpassungsberatung für diejenigen geleistet wird, die danach fragen, sondern auch Konzeptgruppen mit interessierten Älteren über „Neue Wohnformen für Ältere in unserer Stadt“ ins Leben gerufen, Gespräche mit Wohnungsunternehmen über Betreuungsangebote im Wohnungsbestand geführt, Wohnungstauschbörsen unter dem Motto „Barrierefreies Wohnen für Ältere – größere Wohnungen für Familien“ eingerichtet werden können und anderes mehr. Im Bereich der Pflegeberatung wird durch zusätzliche Beratungskapazitäten z.B. ermöglicht, dass ein einmal getroffenes Versorgungsarrangement nicht als Abschluss des Beratungsfalls gesehen wird, sondern im Sinne einer Fallbegleitung weiter beobachtet und ggf. neu angepasst werden kann. Es erscheint empfehlenswert, die mit der Pflegereform gegebenen Bestimmungen in dieser Richtung zu nutzen. (2) Beratung und Betreuung bei Demenz Entlastungsangebote für die Angehörigen von Demenzkranken können Gesprächskreise sein, stundenweise Betreuungsangebote oder Pflegekurse nach § 45 SGB XI. Dazu gehören auch „Demenzcafés“ als Ort der geselligen Betreuung. Kreisweit sind etwa 30 solcher Angebote mit einem Zeitumfang von etwa 95 Stunden pro Monat bekannt (soweit es feste Zeitangaben gibt). Insgesamt sind in allen Städten und Gemeinden mehr und weiter ausdifferenzierte Angebote erforderlich, die z.T. durch Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement unterstützt werden können. Manchmal läuft die Inanspruchnahme solcher Angebote auch schleppend an, wenn Demenzkranke ebenso wie Angehörige erst lernen müssen, sich helfen zu lassen bzw. die Helfer in ihre Wohnung zu lassen. Für diese Angebote muss daher offensiv geworben werden, und die Beratungsstellen sollten Angehörige gezielt auf diese Angebote hinweisen. Auch hier ist vom Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eine Verbesserung zu erwarten (vgl. dazu die Regelungen im Fünften Abschnitt, § 45 ff SGB XI -neu-). Neben den hier genannten ambulanten Angebotsformen besteht auch ein Bedarf an auf Demenzerkrankungen spezialisierten Einrichtungen im stationären Bereich (s.u. Abschnitt 3.2.8). Recht gut scheinen die Angebote in Viersen und Kempen zu sein, während in den übrigen Städten und Gemeinden ein mehr oder weniger großer Bedarf an Weiterentwicklung besteht. Dies gilt bereits im Hinblick auf den derzeit bestehenden Bedarf und erst recht im Hinblick darauf, dass die Zahl der Demenzkranken mittelfristig (bis 2015) um 73 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen ein Drittel und längerfristig (2025) sogar um drei Viertel höher liegen wird als im Jahr 2005. 3.2.2 Empfehlungen zur Offenen Altenhilfe (1) Begegnung und Geselligkeit Die Angebote der offenen Altenhilfe, worunter sich verschiedene Begegnungsangebote, gesellige Treffs und selbstorganisierte Gruppen zusammenfassen lassen, sind untereinander nur schwer vergleichbar und können daher auch nicht im Hinblick auf ihre „Bedarfsgerechtigkeit“ bewertet werden. Im Kontext der Pflegebedarfsplanung sind sie unter mehreren Gesichtspunkten von Interesse: Für hochaltrige Seniorinnen und Senioren ist ein geselliges Treffen beim Kaffeetrinken der Anlass, sich „zurecht zu machen“, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, womit sie den Tendenzen der Vereinsamung und des Verlustes von Alltagskompetenzen präventiv entgegenwirken. Zudem können Begegnungsstätten um Beratungsangebote ergänzt werden, dadurch wird die Zugangsschwelle gesenkt und eine Inanspruchnahme von Beratung erleichtert. Unter den vielfältigen Angeboten, die es in allen Städten und Gemeinden des Kreises Viersen gibt, sind zum einen Begegnungszentren mit täglichen Öffnungszeiten und meist professioneller Begleitung (in den Städten Kempen und Tönisvorst sowie auf Stadtteilebene in Viersen, Nettetal und Willich). Zum andern gibt es eine Reihe von zeitlich begrenzten Angeboten, häufig von Kirchengemeinden aus, die meist nur einige Male pro Monat stattfinden. In den Gemeinden steht oft nur diese Art von Begegnungsangeboten zur Verfügung. Auch diese Angebote sind ein wichtiger Bestandteil der Versorgung der Älteren, es stellt sich allerdings die Frage, ob sie auch für alle Älteren zugänglich bzw. allen hinreichend bekannt sind. In den meisten Städten und Gemeinden ist geplant, die Begegnungszentren konzeptionell weiter zu entwickeln und deren Angebote weiter zu differenzieren. Dies sollte auch Beratungsangebote umfassen, da manche Besucher dieser Zentren auf anderem Wege nur schwer erreichbar sind. (2) Selbstorganisierte Seniorengruppen Davon zu unterscheiden sind selbstorganisierte Seniorengruppen und -organisationen, Initiativen von bzw. für Ältere und Selbsthilfegruppen. In diesen Gruppen, die unter dem Stichwort Selbstorganisation zusammengefasst wurden und in denen meist Seniorinnen und Senioren jüngeren und mittleren Alters aktiv sind, geht es darum, Freizeitinteressen und Hobbies umzusetzen oder die im Lebensverlauf erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in soziale Beziehungen und Initiativen einzubringen. Auch dies kann langfristig präventive Effekte haben, wenn man davon ausgeht, dass ein aktives 74 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Altern dazu beiträgt, Alltagskompetenzen länger zu behalten und dass die dabei gepflegten und auch neu entstehenden sozialen Kontakte das familiale Unterstützungsnetz ergänzen können. Im Kreis Viersen wurden 27 Gruppen und Organisationen dieser Art registriert, die insgesamt über 5.000 Seniorinnen und Senioren erreichen und in ihre Aktivitäten einbeziehen. An verschiedenen Stellen wird darüber hinaus angestrebt, die Potenziale ehrenamtlichen Engagements weiter zu aktivieren, um niederschwellige Unterstützungsstrukturen aufzubauen. Dies ist zu befürworten, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Formen des Engagements nicht voraussetzungslos abgerufen werden können, sondern Anleitung, Schulung und Begleitung erfordern.28 Bürgerschaftliches Engagement darf nicht als kostengünstige Alternative zu professioneller Versorgung gesehen werden, sondern kann diese ergänzen und inhaltlich vertiefen. 3.2.3 Empfehlungen zur Gesundheitsversorgung und Sterbebegleitung (1) Klinische Versorgung Die klinische Versorgung durch sieben Krankenhäuser in den Städten Viersen, Willich, Tönisvorst, Kempen und Nettetal mit insgesamt 1.442 Plätzen wird von den befragten Experten als hinreichend eingeschätzt, auch wenn die Vergleichszahl (11,6 Plätze je 100 Hochaltrige) niedriger ausfällt als auf Landesebene. Allerdings gibt es nur eine Fachabteilung der geriatrischen Rehabilitation mit 30 Plätzen, die Versorgungskennzahl mit Bezug auf 100 Ältere ab 80 Jahren liegt mit 0,2 halb so hoch wie im Landesdurchschnitt (0,4 Geriatrieplätze je 100 Hochaltrige). Auch die gerontopsychiatrische Versorgung ist mit 32 Plätzen in einer Einrichtung noch ausbaufähig, zumal diese Plätze aufgrund des überregionalen Versorgungsauftrags der Landesklinik nur teilweise für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Viersen bereit stehen. Eine Erweiterung dieser spezialisierten Versorgungsformen wird daher den Kliniken in Kempen, Nettetal und Willich empfohlen. Die Einrichtung eines „Palliativ-Teams“ wie in der Klinik in Nettetal, das sich um die Verbesserung der Lebensqualität von unheilbar Kranken und Sterbenden kümmert, kann ebenfalls auch den anderen Kliniken empfohlen werden. (2) Soziale Arbeit und Pflegeüberleitung im Krankenhaus Eine besondere Aufgabe haben die Krankenhaus-Sozialdienste, die neben der sozialen Begleitung während des Klinikaufenthaltes insbesondere auch die Überleitung in die häusliche Pflege organisieren. An dieser Schnittstelle entscheidet sich häufig, ob 28 Siehe dazu: Engels, D.; Pfeuffer, F.: Die Einbeziehung von Angehörigen und Freiwilligen in die Pflege und Betreuung in Einrichtungen, ISG Köln 2008. 75 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen ein bedarfsgerechtes und längerfristig tragfähiges Pflege- und Betreuungsarrangement im Privathaushalt erreicht werden und eine verfrühte Heimübersiedlung vermieden werden kann. In 6 der 7 Krankenhäuser im Kreis Viersen gibt es einen KrankenhausSozialdienst.29 Ein Krankenhaus verfügt über keinen Sozialdienst, dort wird die Pflegeüberleitung von Pflegefachkräften übernommen, die allerdings für diese Aufgabe nicht spezifisch qualifiziert sind. Die Krankenhaus-Sozialdienste arbeiten in der Regel gut mit den kommunalen Pflegefachberatungen zusammen. Diese Aufgabe wird auch konzeptionell unterstützt – eine Arbeitsgruppe im Kreis Viersen hat einheitliche und gut handhabbare Formulare erarbeitet, die seit April 2008 bei der Pflegeüberleitung eingesetzt werden und hier eine wichtige Funktion erfüllen können. In der Befragung gaben vier der sechs Krankenhaus-Sozialdienste an, dass sie in ein Netzwerk der ambulanten Versorgung älterer Pflegebedürftiger einbezogen sind, in dem sie regelmäßig mit anderen Anbietern gesundheitlicher und pflegerischer Leistungen kooperieren. Zu diesen Netzwerken gehören in allen Fällen niedergelassene Ärzte, freigemeinnützige und private Pflegedienste, andere Krankenhäuser sowie die örtlichen Beratungsstellen. Der darin erkennbare Ansatz zu einer Vernetzung der Versorgungsangebote ist zu unterstützen, wobei darauf zu achten ist, dass grundsätzlich alle Anbieter – freigemeinnützige, private und kommunale – in ein solches Netzwerk einbezogen werden sollten. (3) Hospizarbeit In allen Städten und Gemeinden des Kreises leisten ambulante Hospizgruppen die Begleitung und Betreuung von Sterbenden in ihren eigenen Wohnungen. Die Versorgung mit stationären Hospizplätzen durch eine Einrichtung in Viersen mit 10 Plätzen (0,08 Plätze je 100 Hochaltrige) stellt sich im Landesvergleich (0,05 Plätze je 100 Hochaltrige) zwar recht gut dar, auch seitens der Einrichtung in Viersen wird diese Kapazität für ausreichend gehalten. Längerfristig ist der Bedarf allerdings höher einzuschätzen, wenn diese Angebotsform in der Bevölkerung bekannter wird und ihr spezifischer Charakter zunehmend geschätzt wird. Die Auswertung der regionalen Versorgungsstruktur führt zu der Empfehlung, dass im Kreisgebiet 2 bis 3 weitere stationäre Hospize sinnvoll wären, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten und den Angehörigen weite Wege zu ersparen. Dies könnten eine Einrichtung in Nettetal mit 8 – 9 Plätzen sein, die die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal mit versorgt, sowie eine Einrichtung in Kempen mit 6 – 8 Plätzen, die den Bedarf in Grefrath und Tönisvorst mit abdecken könnte. Al29 In der Rheinischen Landesklinik gibt es, genau genommen, zwar einen Sozialdienst in der psychiatrischen Klinik, aber keinen in der orthopädischen Klinik. 76 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen ternativ wäre auch eine Einrichtung für Willich und Tönisvorst mit zusammen 8 – 10 Plätzen denkbar, allerdings ist es für beide Städte naheliegend, das Angebot in Krefeld wahrzunehmen. 3.2.4 Empfehlungen zu Wohnangeboten Grundsätzlich bietet die Thematik des Wohnens im Alter mehrere Ansatzpunkte zur Optimierung, meist im Zusammenhang mit anderen Komponenten des Versorgungssystems. So stellt sich z.B. für alternde Siedlungen, in denen oft nur wenige Ältere in ihrem Eigenheim wohnen bleiben und eine Infrastruktur mit Geschäften und Dienstleistungen nicht vorhanden ist, die Frage, ob niederschwellige Einkaufsdienste angeboten oder mobile Einkaufsmöglichkeiten angeregt werden können. In Mietshäusern in städtischen Wohngebieten stellt die Infrastruktur dagegen meist kein Problem dar, hier könnten sich aber niederschwellige Betreuungsangebote als sinnvoll erweisen. Für beide Wohnungstypen kann sich zudem die Frage stellen, inwieweit durch Maßnahmen der Wohnungsanpassung Barrierefreiheit erreicht und Unfallgefährdungen reduziert werden können (siehe dazu auch die Empfehlungen zur Wohnberatung in Abschnitt 3.2.1). (1) Altenwohnungen Im Hinblick auf Altenwohnungen sollte grundsätzlich geklärt werden, inwieweit es sinnvoll ist, auch noch ältere Wohnungen, die den derzeitigen Kriterien der Barrierefreiheit nicht genügen, hierzu zu zählen. Die derzeit geltenden Mindestanforderungen umfassen neben einem stufenlosen Zugang zur Wohnung bzw. zum Aufzug weiterhin, dass sich keine Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge innerhalb der Wohnung befinden dürfen, dass jede Wohnung über eine bodengleiche Dusche verfügt sowie die Türen in den Hauseingängen und Wohnungen hinreichend breit sein müssen. Diese Kriterien erfüllen 294 Wohnungen in 20 Wohngebäuden, während weitere 137 Wohnungen in 16 Gebäuden in dieser Rubrik mitgeführt werden, ohne diese Kriterien zu erfüllen. Bei einer Bewertung der Versorgungslage mit dieser Angebotsform ist zu beachten, dass auch für die Gruppe der einkommensschwachen Älteren ein hinreichendes Wohnangebot zur Verfügung stehen sollte. Insbesondere in den städtischen Regionen nimmt die Zahl derer zu, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind und die günstigen Wohnraum für eine oder zwei Personen nachfragen. Altengerechten Wohnraum zu schaffen, erfordert aber nicht immer Neubauten, sondern kann auch durch Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand erreicht werden. Dazu bedarf es in der Regel einer individuell zugeschnittenen Wohnungsanpassungs- 77 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen beratung (siehe oben zur „Beratung“). Bauliche Maßnahmen zur seniorengerechten Wohnungsanpassung bzw. – wie es in der neuen Fassung heißt – „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ können finanziell bezuschusst werden, im Falle von Leistungsbeziehern der Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 4 SGB XI. (2) Wohnen mit Service Mit derzeit 454 Wohnungen in 13 Einrichtungen des „Wohnens mit Service“ wird eine Versorgungsquote von 3,6 Wohnungen je 100 Hochaltrige erreicht, was unter der landesdurchschnittlichen Versorgung von 5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige liegt. Durch weitere Planungen wird die Zahl der Wohnungen in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich auf rd. 640 Wohnungen erhöht, dadurch wird sich die Versorgungsrelation verbessern. Dennoch sind die im Kreis Viersen befragten Experten der Meinung, dass in dieser Hinsicht ein weiterer Bedarf bestehe, und die Analyse der Versorgungsstruktur kann dies nur bestätigen. Um das derzeitige Versorgungsniveau im Landesdurchschnitt auch im Zuge der demografischen Entwicklung beibehalten zu können, sind gegenüber dem heutigen Stand einschließlich der bereits konkreten Planungen bis zum Jahr 2015 etwa 240 weitere Wohnungen mit Service erforderlich, bis zum Jahr 2025 sogar 620 Wohnungen mehr als die heute bestehenden und geplanten 640 Wohnungen. Demnach ist in Kempen und Schwalmtal die Versorgungslage recht gut, während in allen übrigen Städten und Gemeinden ein mehr oder weniger großer Zusatzbedarf besteht (siehe im Einzelnen unter Kapitel III). Inwieweit sich diese rechnerischen Bedarfe auch in einer konkreten Nachfrage niederschlagen, kann allerdings auch von weiteren Faktoren wie der Preisgestaltung und dem Ausbau anderer Angebote abhängen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass sich ein Teil der Angebote im oberen Preissegment bewegen und deshalb für Ältere mit niedrigen Renten unerschwinglich sind. Auch dieser Personengruppe sollte aber ein möglichst langer Verbleib im Privathaushalt ermöglicht werden, wozu ein hinreichendes Angebot an Service-Wohnungen im unteren Preisbereich erforderlich ist. (3) Betreute Pflegewohngruppen Im Kreis Viersen sind betreute Pflegewohngruppen als innovative und dezentral umsetzbare Alternative zum Pflegeheim schon seit vielen Jahren in der Diskussion und derzeit an mehreren Stellen in konkreter Planung. Dieser Prozess ist in Bewegung, was auch durch die Tendenz des Pflegereformgesetzes zu einer breiteren Diversifizierung des vorstationären Angebotsspektrums unterstützt wird. Eine konkrete Bedarfsaussage kann im Hinblick auf diese Formen noch nicht getroffen werden. Allerdings ist das Bemühen um Alternativen zur traditionellen stationären Versorgung grundsätzlich zu unterstützen, und so wird im Zusammenhang mit den weiteren Analysen in Kapitel III auch wiederholt darauf hingewiesen, dass steigende Bedarfe an stationärer Pflege durch diese neueren Wohn- und Pflegeformen möglicherweise 78 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen zum Teil kompensiert werden können. In welchem Maße dies tatsächlich gelingt, wird man erst verlässlich sagen können, wenn diese Wohngruppen etabliert sind und erste Erfahrungen mit ihnen gewonnen werden konnten. 3.2.5 Empfehlungen zu ambulanten Diensten (1) Ambulante Pflegedienste 38 ambulante Pflegedienste sind in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden tätig und gewährleisten dort eine wohnortnahe Versorgung. Auch in den ländlich geprägten, weiträumig besiedelten Teilen des Westkreises ist die Versorgung mit ambulanten Diensten gut. Insgesamt ist der Versorgungsgrad mit ambulanten Pflegediensten im Kreis Viersen als hoch einzustufen. (2) Pflegeergänzende Dienste Weniger gut ist die Versorgung mit pflegeergänzenden bzw. „komplementären“ Diensten, wovon es im Kreis Viersen 25 gibt, darunter 14 Mahlzeitenangebote für Seniorinnen und Senioren (zum Teil auch von Gaststätten und Metzgereien), 4 Fahrdienste und 7 Mobile Soziale Dienste, die mehrere Angebote dieser Art bündeln. Diese Hilfen können von Einkaufsdiensten oder kleineren Reparaturhilfen über ambulante und stationäre Mahlzeitenangebote bis hin zu Behindertenfahrdiensten reichen, und auch sie sind erforderlich, um einen Verbleib im Privathaushalt zu ermöglichen. Die Aufgabe der Behindertenfahrdienste wurde im Kreis Viersen aufgeteilt auf einen privaten Anbieter in der Stadt Viersen und drei freigemeinnützige Anbieter im übrigen Kreisgebiet. Während die Versorgung im Stadtgebiet den befragten Experten zufolge als ausreichend betrachtet werden kann, wurde die Einschätzung geäußert, dass die kreisweite Versorgung noch weiter auszubauen sei. In den meisten Städten und Gemeinden ist das Angebot insbesondere an niederschwelligen haushaltsnahen Dienstleistungen, die auch von einkommensschwachen Älteren mit Hilfebedarf in Anspruch genommen werden können, noch unzureichend ausgebaut. Es gibt Überlegungen, solche Angebote preisgünstig unter Einsatz von SGB II-Leistungsbeziehern zu entwickeln (wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass der Anleitungsbedarf umso höher ist, je geringer die Beschäftigten qualifiziert sind). Eine weitere Möglichkeit wäre die Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement, die allerdings ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen (Gewinnung und Anleitung von Ehrenamtlichen, Aufwandsentschädigung, Begleitung bei Konflikten etc.) geknüpft ist. Es bleibt festzuhalten, dass in diesem Bereich ein Bedarf an Weiterentwicklung besteht, wobei es schwierig sein wird, den Spagat zwischen einem ausreichenden Angebot und einem Preisniveau, das einkommensarme Ältere nicht ausschließt, zu bewältigen. 79 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 3.2.6 Empfehlungen zur Tagespflege Im Kreis Viersen stehen 51 Plätze in vier Tagespflege-Einrichtungen zur Verfügung, die damit erreichte Versorgungsdichte liegt mit 0,4 Plätzen je 100 Hochaltrige etwa auf Landesniveau. Die Versorgungsanalyse hat ergeben, dass Kempen, Nettetal und Willich mit Tagespflegeplätzen gut versorgt sind, dass die Stadt Viersen einen höheren Bedarf als die vorhandenen 12 Plätze hat und dass dieses Angebot in den übrigen Gemeinden fehlt. Die meisten Tagespflege-Einrichtungen setzen einen Schwerpunkt im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege. Eine Betreuung auch am Wochenende wird zwar verbreitet gewünscht, aber – wie die Befragung des ISG ergeben hat – seitens der Einrichtungen für wirtschaftlich nicht leistbar gehalten. Aus der Bedarfsanalyse lässt sich die Empfehlung ableiten, kreisweit etwa 30 bis 40 zusätzliche Tagespflege-Plätze einzurichten. Diese könnten folgendermaßen verteilt sein (siehe im Einzelnen auch unter Kapitel III): • Schaffung einer neuen Tagespflege-Einrichtung im Westkreis mit 11 bis 15 Plätzen, die den Bedarf der Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal abdeckt. • Erweiterung der Einrichtung in Viersen um 5 (mittelfristig) bis 12 Plätze (längerfristig); falls diese Erweiterung durch eine neue Einrichtung in Viersen-Dülken erfolgen sollte, kann diese aufgrund der guten Erreichbarkeit auch einen Teil des Bedarfs im Westkreis mit abdecken. • Einrichtung eines Angebotes in Tönisvorst im Umfang von 10 – 12 Plätzen, das neben dem eigenen Bedarf in Tönisvorst auch durch Ältere aus angrenzenden Gemeinden genutzt werden kann. • Die Bedarfe in Kempen, Nettetal und Willich erscheinen derzeit angemessen gedeckt. Die Gemeinde Grefrath hat einen Bedarf von 5 bis 7 Plätzen, der evtl. durch Erweiterung der Kapazitäten in Kempen und Nettetal mit abgedeckt werden kann. Bezieht man die derzeit bestehenden Planungen mit ein, so ist mit einer Verbesserung der Versorgungslage durch zwei neue Einrichtungen der Tagespflege in Schwalmtal (mit 12 Plätzen) und Tönisvorst (mit 14 Plätzen) zu rechnen. Wenn diese Planungen realisiert werden, stehen kreisweit 77 Plätze zur Verfügung, dies entspricht 0,6 Plätzen je 100 Hochaltrige. Damit wären die Empfehlungen zum derzeitigen Bedarf weitgehend umgesetzt, nur die angesprochene Erweiterung der Kapazitäten in der Stadt Viersen sowie (geringfügig) in Kempen oder Nettetal bliebe kurzfristig zu lösen. Ein weiterer Ausbau der Tagespflege kann längerfristig aus demografischen Gründen erforderlich werden, bis zum Jahr 2025 sind weitere 30 Plätze erforderlich, um das derzeit bestehende Versorgungsniveau zu halten. Die Inanspruchnahme dieser Ange- 80 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen botsform kann sich aber auch durch andere Faktoren erhöhen. So soll mit der Pflegereform 2008 auch eine bessere Nutzung der Tagespflege ermöglicht werden. Zum einen werden die Leistungssätze nach § 41 Abs. 2 SGB XI angehoben, zum andern soll nach § 41 Abs. 4 bis 6 SGB XI -neu- bei Kombination von Tagespflege und häuslicher Pflege ein Betrag von bis zu 50% der Leistung für die Tagespflege anrechnungsfrei bleiben.30 Auf Grund dieser Leistungserweiterungen ist in Zukunft mit einer stärkeren Nutzung der Tagespflege zu rechnen. Darüber hinaus gibt es in manchen Städten Überlegungen, ein niederschwelliges, stundenweise nutzbares Betreuungsangebot für Demenzkranke zu entwickeln, deren Angehörige nur punktuelle Entlastung wünschen und dafür auch nur begrenzte Mittel zur Verfügung haben, in dieser Hinsicht wird ein nennenswerter Bedarf gesehen. Zugleich wird allerdings berichtet, dass die in eine ähnliche Richtung gehende Angebotsform eines Demenzcafés nicht immer so in Anspruch genommen wurde wie erwartet. Hier müsste, auch in Gesprächen mit Angehörigen, eine bedarfsgerechte Gestaltung eines solchen Angebotes erst noch entwickelt werden. Flankierend kann eine leistungserschließende Beratung in geeigneten Fällen für dieses Angebot werben. 3.2.7 Empfehlungen zur Kurzzeitpflege Im Kreis Viersen stehen für die Kurzzeitpflege 90 Plätze in 16 Einrichtungen zur Verfügung, ein Drittel davon sind eigenständig bzw. „solitär“ (32 Plätze), zwei Drittel sind nur eingestreut (58 Plätze). Bezieht man konkrete Planungen mit ein, wird sich die Zahl aller Kurzzeitpflegeplätze auf 96 Plätze in 17 Einrichtungen erhöhen. Nimmt man allerdings nur das verlässliche Angebot an eigenständigen, „solitären“ Kurzzeitpflegeplätzen in den Blick, so ergibt sich eine in dieser Hinsicht gute Versorgung nur in Kempen, Nettetal und Willich, während im übrigen Kreisgebiet ein Nachholbedarf besteht. Die Versorgungsanalyse kommt daher zu dem Ergebnis, dass eine Aufstockung des Kurzzeitpflege-Angebotes im gesamten Kreisgebiet zu empfehlen ist. In der Diskussion mit den Verantwortlichen aus den Städten und Gemeinden wurde Konsens darüber erzielt, dass diese Empfehlung ausdrücklich solitäre Kurzzeitpflegeplätze beinhalten soll. Legt man als Kriterium zugrunde, dass mindestens 0,5 Plätze je 100 Hochaltrige (derzeitiger Landesdurchschnitt) in der Form von solitären Plätzen zur Verfügung stehen sollten, so errechnet sich bis zum Jahr 2015 ein Bedarf an 89 Plätzen, dies sind gegenüber den bestehenden 32 solitären Plätzen 57 zusätzliche Plätze. Bis zum Jahr 2025 steigt der Bedarf nach dieser Berechnung auf 126 Plätze, das bedeutet einen Zusatzbedarf von 94 Plätzen gegenüber dem derzeitigen Stand. Im Einzelnen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf in Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal von 30 Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), Bundesgesetzbl. Nr. 20/2008 vom 30.05.2008, S. 874 ff. 81 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen jeweils 4 – 8 Plätzen, in Nettetal und Willich von 4 – 5 Plätzen, in Kempen (längerfristig) von 6 – 8 weiteren Plätzen, in Tönisvorst von 8 – 12 Plätzen und in Viersen von mindestens 20 weiteren Plätzen (siehe im Einzelnen Kapitel III). Wenn empfohlen wird, dass dieser Zusatzbedarf durch solitäre Plätze gedeckt werden sollte, so ist dabei insbesondere an eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu denken, in denen die Kurzzeitpflege nicht nur wie ein vorübergehender Heimaufenthalt gestaltet wird. Mit einer ansprechenden Vermarktungsstrategie („Kurzzeitpflege mit Urlaubscharakter“, Ziel der Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung) könnten auch Bedenken einer ungesicherten Auslastung ausgeräumt werden. In den Befragungen des ISG hat sich ergeben, dass solitäre Kurzzeitpflegeangebote mit guter Öffentlichkeitsarbeit eine bessere Auslastung erzielen als eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Wenn weiterhin die Beratungsstellen die Strategie verfolgen, bei der Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes vorrangig in solitäre Einrichtungen zu vermitteln, dürfte das wirtschaftliche Risiko weiter reduziert werden. Schließlich wird mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auch die Kurzzeitpflege in die stufenweise Dynamisierung der Pflegesätze einbezogen, so dass den Pflegebedürftigen dafür zukünftig mehr Mittel zur Verfügung stehen werden. 3.2.8 Empfehlungen zur vollstationären Pflege Vollstationäre Pflege leisten im Kreis Viersen derzeit 24 Heime mit 2.324 Plätzen, die Versorgungsquote von 18,7 Plätzen je 100 Hochaltrige liegt etwas unter dem Landesdurchschnitt. Bezieht man die bereits in konkreter Planung befindlichen Platzkapazitäten mit ein, so wird im Jahr 2009 mit 2.472 Plätzen in 27 Einrichtungen eine Versorgungsdichte von 19,9 Plätzen je 100 Hochaltrige erreicht werden. Diese Platzkapazitäten umfassen allerdings kaum spezifisch zugeschnittene Angebote für Personengruppen wie Pflegebedürftige mit fortgeschrittener Demenz sowie WachKoma-Patienten, Apalliker und andere. Zum Teil handelt es sich dabei um kleinere Personengruppen, die aber dennoch eine spezifische Versorgung benötigen; zum Teil ist der Bedarf aber auch größer, was insbesondere die stationären Angebote für Demenzkranke betrifft.31 Soll die derzeitige Versorgungsrelation auf Kreisebene auch in Zukunft beibehalten werden, würde dies aufgrund der demografischen Entwicklung im Jahr 2015 eine Kapazität von rd. 3.300 Plätzen (840 mehr als den derzeit bestehenden und konkret ge31 Die hier vorliegende Pflegeplanung ist schwerpunktmäßig auf den ambulanten und teilstationären Bereich ausgerichtet und kann den vollstationären Bedarf nur ungefähr umreißen. Eine differenzierte Planung für die Abstimmung stationärer Pflege auf besondere Gruppen würde eine vertiefende Untersuchung zum stationären Pflegebedarf erfordern. 82 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen planten Plätzen) und im Jahr 2025 eine Kapazität von 4.700 Plätzen erforderlich machen (dies wären 2.250 Plätze mehr als derzeit bestehend und konkret geplant). Diese zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein mit traditionellen Heimplätzen, sondern durch weiteren Ausbau des Service-Wohnens mit Pflegeangebot sowie unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden. Auch der Versorgungsbedarf besonderer Zielgruppen ist dabei zu berücksichtigen. 83 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen III. Untersuchungsergebnisse auf der Ebene der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen Die Pflegeplanung ist zwar eine Aufgabe des Kreises, kann aber nicht losgelöst von der Situation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den dort gesetzten Zielen erfolgen. Daher wurden alle Schritte der Pflegebedarfsplanung mit den Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet und die Ergebnisse mit diesen abgestimmt (vgl. oben Teil I). III.1 Demografische Entwicklung und Pflegebedarf in den Städten und Gemeinden 1.1 Aktuelle Situation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Betrachtet man unterhalb der Kreisebene die demografische Situation in den Städten und Gemeinden, so ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 30: Stadt/ Gemeinde Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Stadt Viersen Willich Kreis Viersen gesamt Städte und Gemeinden im Kreis Viersen Stand: 31.12.2005 Bevölkerung KreisAltersquoten insgesamt anteil ab 50 J. ab 80 J. 16.211 15.929 36.323 42.434 15.457 19.279 30.238 76.330 51.939 5,3% 5,2% 11,9% 14,0% 5,1% 6,3% 9,9% 25,1% 17,1% 36,1% 38,4% 37,8% 36,4% 35,4% 33,3% 37,4% 39,7% 34,7% 3,4% 4,9% 4,1% 4,0% 3,0% 3,5% 3,8% 4,9% 3,6% 304.140 100,0% 37,0% 4,1% • Die größte Stadt im Kreis ist die Stadt Viersen mit 76.330 Einwohnern an der südlichen Kreisgrenze (angrenzend an die Stadt Mönchengladbach), hier lebt ein Viertel der Gesamtbevölkerung des Kreises. Die Stadt Viersen (mit den Ortsteilen Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim) hat mit 39,7% den höchsten Anteil an Älteren ab 50 Jahren, und auch der Anteil der älteren Senioren ab 80 Jahren ist mit 4,9% am höchsten. • In der Stadt Willich, der zweitgrößten Stadt im Kreis Viersen, wohnen rd. 51.940 Einwohner bzw. 17% der Kreisbevölkerung. Willich (mit den Ortsteilen Willich, 84 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Schiefbahn, Anrath und Neersen) liegt im Südosten des Kreises, zwischen den Städten Mönchengladbach und Krefeld, und hat eine vergleichsweise junge Bevölkerung: Der Bevölkerungsanteil ab 50 Jahren liegt mit 34,7% um 2,3 Prozentpunkte unter dem Kreisdurchschnitt, und auch der Anteil ab 80 Jahren ist vergleichsweise niedrig. Abbildung 15: Altersstruktur ab 50 Jahren in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen 50-59 J. 4,1% 3,4% 4,9% 4,1% 8,2% 8,0% 8,3% 8,1% 60-69 J. 4,0% 8,1% 70-79 J. 3,0% 7,5% 12,0% 11,7% 12,5% 12,3% 11,6% 12,1% ab 80 J. 3,8% 3,5% 8,2% 4,9% 9,2% 3,6% 7,4% 7,4% 9,7% 12,6% 12,8% 11,7% 12,7% 13,0% 12,7% 13,4% 12,7% 12,8% 12,8% 12,7% 12,8% 12,1% is re K en rs e Vi n ge g ü Br n th pe ra f m re G Ke l ta te t e l n n st ta te se or m h r l v e a s üc Vi ni N kr hw t ö r c d T a S de St ie N illi W ch ISG 2007 • Die Stadt Nettetal ist mit rd. 42.430 Einwohnern die drittgrößte Stadt im Kreis Viersen. Sie ist ein Zusammenschluss aus den Ortsteilen Kaldenkirchen, Lobberich, Breyell, Schaag, Hinsbeck und Leuth und grenzt an ihrer westlichen Seite an die Niederlande an. Der Anteil der ab 50-Jährigen von 36,4% liegt knapp unter dem Kreisdurchschnitt, der Anteil der ab 80-Jährigen mit 4,0% im Kreisdurchschnitt. • An vierter Stelle folgt die Stadt Kempen am nordöstlichen Kreisrand, in der rd. 36.320 Einwohner bzw. 12% der Kreisbevölkerung leben. Der Anteil der über 50Jährigen (37,8%) liegt hier knapp über, der Anteil der ab 80-Jährigen (4,1%) genau im Kreisdurchschnitt. • An fünfter Stelle folgt die Stadt Tönisvorst (Ortsteile St. Tönis und Vorst) mit rd. 30.240 Einwohnern bzw. 10% der Kreisbevölkerung, die am westlichen Kreisrand an Krefeld angrenzt. Hier liegt der Anteil der über 50-Jährigen mit 37,4% knapp über, der Anteil der ab 80-Jährigen mit 3,8% knapp unter dem Kreisdurchschnitt. 85 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Die Gemeinde Schwalmtal im südlichen Teil des Kreises umfasst die Ortsteile Amern und Waldniel mit rd. 19.280 Einwohnern bzw. 6% der Kreisbevölkerung. Sie hat eine junge Bevölkerungsstruktur, mit 33% liegt der Anteil ab 50 Jahren hier am niedrigsten, und auch der Anteil von 3,5% ab 80 Jahren liegt deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. • Die Gemeinde Niederkrüchten (einschließlich des Ortsteils Elmpt) liegt im SüdWest-Zipfel des Kreises, hier leben mit rd. 15.460 Einwohnern 5% der Kreisbevölkerung. Auch sie weist mit 35,4% ab 50 Jahren und sogar nur 3% ab 80 Jahren eine junge Altersstruktur auf. • Nur wenig älter ist die Bevölkerung in der Gemeinde Brüggen (mit den Ortsteilen Born und Bracht), die im westlichen Kreisgebiet an die Niederlande angrenzt. Mit rd. 16.210 Einwohnern leben hier 5% der Kreisbevölkerung, die Bevölkerungsanteile ab 50 und ab 80 Jahren liegen unter dem Kreisdurchschnitt. • Die restlichen 5% der Kreisbevölkerung leben in der Gemeinde Grefrath (einschließlich des Ortsteils Oedt) mit rd. 15.930 Einwohnern, die am nördlichen Teil des Kreises zwischen Viersen, Kempen und Nettetal liegt. Die Anteile der Älteren (38,4% ab 50 Jahren, 4,9% ab 80 Jahren) sind hier hoch und liegen auf dem Niveau der Stadt Viersen, was maßgeblich durch ein größeres Pflegeheim bedingt ist. 1.2 Prognose für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Die Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes wird bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Gemeinden heruntergebrochen, aber nicht noch tiefer; eine Prognose für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden kann daher nur die auf Kreisebene berechneten Veränderungsraten auf die Städte und Gemeinden übertragen. Den folgenden Tabellen liegt daher die Annahme zu Grunde, dass die Veränderungsraten in den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen die gleichen sind wie im Kreis insgesamt. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet das im Einzelnen: • In Brüggen wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 5.856 (2005) auf 7.879 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 553 (2005) auf 1.124 (2025). • In Grefrath wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 6.119 (2005) auf 8.233 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 774 (2005) auf 1.574 (2025). • In Kempen wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 13.735 (2005) auf 18.481 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.494 (2005) auf 3.037 (2025). 86 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Tabelle 31 Entwicklung in den Städten und Gemeinden (1) Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 2.115 1.895 1.293 553 5.856 2.487 1.689 1.565 678 6.391 2.907 1.737 1.707 788 7.094 3.150 2.048 1.541 1.009 7.738 2.676 2.402 1.619 1.124 7.879 Grefrath Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 2.029 1.993 1.323 774 6.119 2.386 1.777 1.601 949 6.678 2.789 1.827 1.747 1.103 7.412 3.022 2.154 1.577 1.412 8.086 2.567 2.526 1.657 1.574 8.233 Kempen Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 4.855 4.459 2.927 1.494 13.735 5.710 3.975 3.542 1.832 14.989 6.673 4.087 3.865 2.129 16.638 7.231 4.820 3.489 2.726 18.150 6.143 5.651 3.665 3.037 18.481 Stadt/ Gemeinde Brüggen Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt Entwicklung in den Städten und Gemeinden (2) Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 Stadt/ Gemeinde Nettetal Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 5.406 4.909 3.426 1.711 15.452 6.358 4.376 4.146 2.099 16.863 7.430 4.499 4.524 2.439 18.717 8.052 5.307 4.084 3.122 20.419 6.840 6.221 4.290 3.479 20.791 Niederkrüchten Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.979 1.863 1.158 465 5.465 2.327 1.661 1.401 570 5.964 2.720 1.707 1.529 663 6.620 2.948 2.014 1.380 849 7.222 2.504 2.361 1.450 945 7.353 Schwalmtal Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 2.471 1.863 1.422 670 6.426 2.906 1.661 1.721 822 7.013 3.396 1.707 1.878 955 7.784 3.680 2.014 1.695 1.223 8.492 3.126 2.361 1.781 1.362 8.646 87 2025 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • In Nettetal wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 15.452 (2005) auf 20.791 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.711 (2005) auf 3.479 (2025). • In Niederkrüchten wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 5.465 (2005) auf 7.353 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 465 (2005) auf 945 (2025). • In Schwalmtal wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 6.426 (2005) auf 8.646 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 670 (2005) auf 1.362 (2025). • In Tönisvorst wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 11.299 (2005) auf 15.203 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.154 (2005) auf 2.346 (2025). • In der Stadt Viersen wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 30.278 (2005) auf 40.740 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 3.757 (2005) auf 7.638 (2025). • In Willich wird die Zahl der Einwohner ab 50 Jahren von 18.036 (2005) auf 24.268 Personen (2025) steigen, darunter die Zahl der älteren Senioren von 1.861 (2005) auf 3.784 (2025). Entwicklung in den Städten und Gemeinden (3) Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Stadt/ Gemeinde Tönisvorst Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 3.848 3.810 2.487 1.154 11.299 4.525 3.397 3.010 1.415 12.331 5.289 3.492 3.284 1.645 13.687 5.731 4.119 2.964 2.106 14.931 4.869 4.828 3.114 2.346 15.203 Stadt Viersen Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 9.762 9.752 7.007 3.757 30.278 11.481 8.694 8.480 4.608 33.043 13.417 8.938 9.252 5.355 36.676 14.540 10.542 8.352 6.856 40.011 12.351 12.359 8.774 7.638 40.740 Willich Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 6.271 6.064 3.840 1.861 18.036 7.375 5.406 4.647 2.283 19.683 8.619 5.558 5.070 2.652 21.847 9.340 6.555 4.577 3.396 23.834 7.934 7.685 4.808 3.784 24.268 88 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Für die zukunftsorientierten Planungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden können diese Daten eine erste Orientierung bilden (vgl. Abschnitt III.2). Vor allem aber wird zu berücksichtigen sein, wie viele der hier vorausberechneten Älteren auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. 1.3 Pflegebedürftigkeit, Hilfebedarf und Demenzrisiko in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 1.3.1 Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden Zur Zahl und Struktur der Pflegebedürftigen auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegen keine statistischen Daten vor, so dass man hier auf Schätzungen ausgehend von der Statistik auf Kreisebene angewiesen ist. Dabei wird so verfahren, dass die für den Kreis Viersen ermittelten Pflegequoten in der Aufgliederung nach Geschlecht und Altersgruppen auf die Bevölkerung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragen werden. Im Folgenden werden die Pflegebedürftigen insgesamt nach Altersgruppe und Geschlecht geschätzt. Abbildung 16: Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen 2.275 Männer Frauen 658 1.235 1.079 948 473 130 343 382 124 258 en g üg Br th ra f re G ISG 2007 759 342 298 339 737 650 n pe m Ke N 112 227 253 832 506 l t n ta rs en te s o m r h l e sv a üc w Vi ni kr h t ö r T ad Sc de St ie l ta tt e e N 444 148 296 403 1617 ch illi W Dies führt zu dem Ergebnis, dass von den rd. 7.930 Pflegebedürftigen im Kreis Viersen 2.275 in der Stadt Viersen wohnen, 1.235 in der Stadt Willich, 1.079 in der Stadt Nette- 89 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen tal, 948 in der Stadt Kempen und 759 in der Stadt Tönisvorst. In der Gemeinde Grefrath wohnen 473 Pflegebedürftige, 444 in Schwalmtal, 382 in Brüggen und 339 in Niederkrüchten. In der weiteren Aufgliederung nach den vier Altersgruppen ab 50 Jahren ergibt die Schätzung der Pflegebedürftigen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die in den folgenden Tabellen ausgewiesenen Zahlen. Dabei wurde die auf Kreisebene statistisch erfasste Aufgliederung nach den drei Pflegestufen auf die Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Tabelle 32.1: Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden (1) Stadt/ Gemeinde Pflegebed. insgesamt im Kreis Viersen (geschätzt) darunter: darunter mit Pflegebedarf der Stufe: Frauen Männer Stufe I Stufe II Stufe III Brüggen unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 382 48 15 39 96 183 334 258 22 8 19 55 154 236 124 26 7 20 41 29 98 194 21 8 21 50 94 173 137 16 5 14 35 67 121 51 10 2 4 12 23 41 Grefrath unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 473 45 15 42 99 272 428 343 20 8 20 59 235 323 130 25 7 22 40 37 105 241 20 8 23 51 139 221 171 16 5 15 36 99 155 62 9 2 5 12 34 53 Kempen unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 948 104 35 93 223 494 844 650 47 19 46 133 405 603 298 57 16 46 89 90 241 483 46 19 50 115 253 437 340 36 11 33 80 180 304 124 22 4 10 27 61 102 • Dieser Schätzung zufolge leben in Brüggen insgesamt 382 Pflegebedürftige, davon sind 258 Frauen und 124 Männer. 334 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 183 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 51 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf (vgl. Tabelle 32.1). • In Grefrath leben insgesamt 473 Pflegebedürftige, davon sind 343 Frauen und 130 Männer. 428 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 272 Pflege- 90 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen bedürftige sind 80 Jahre oder älter. 62 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf. • In Kempen leben insgesamt 948 Pflegebedürftige, davon sind 650 Frauen und 298 Männer. 844 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 494 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 124 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf. Tabelle 32.2: Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden (2) Stadt/ Gemeinde Pflegebed. insgesamt im Kreis Viersen (geschätzt) darunter: darunter mit Pflegebedarf der Stufe: Frauen Männer Stufe I Stufe II Stufe III Nettetal unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.079 124 39 103 258 555 955 737 56 21 51 155 453 681 342 68 18 52 103 102 274 548 55 21 55 133 284 493 388 43 13 37 93 202 345 143 26 5 11 32 69 117 Niederkrüchten unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 339 46 14 38 87 153 293 227 21 7 19 49 130 205 112 24 7 20 38 23 87 172 20 8 21 45 78 152 122 16 5 14 31 56 106 46 10 2 4 11 19 36 Schwalmtal unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 444 59 17 39 107 221 385 296 27 9 20 62 179 269 148 32 9 20 45 43 116 225 26 10 21 55 113 199 160 20 6 14 39 81 140 58 12 2 4 13 27 46 • In Nettetal leben insgesamt 1.079 Pflegebedürftige, davon sind 737 Frauen und 342 Männer. 955 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 555 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 143 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf (vgl. Tabelle 32.2). • In Niederkrüchten leben insgesamt 339 Pflegebedürftige, davon sind 227 Frauen und 112 Männer. 293 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 153 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 46 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf. 91 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • In Schwalmtal leben insgesamt 444 Pflegebedürftige, davon sind 296 Frauen und 148 Männer. 385 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 221 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 58 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf. Tabelle 32.3: Pflegebedürftige in den Städten und Gemeinden (3) Stadt/ Gemeinde Pflegebed. insgesamt im Kreis Viersen (geschätzt) darunter: darunter mit Pflegebedarf der Stufe: Frauen Männer Stufe I Stufe II Stufe III Tönisvorst unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 759 87 28 79 186 379 672 506 40 15 40 105 306 466 253 47 12 39 81 74 206 387 39 15 43 96 194 348 272 30 9 28 67 138 242 100 18 3 9 23 47 82 Stadt Viersen unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 2.275 211 70 204 536 1.253 2.063 1.617 96 39 103 331 1.048 1.521 658 115 32 101 205 205 542 1.160 94 39 109 276 642 1.066 818 73 23 73 193 456 745 296 44 9 22 66 155 252 Willich unter 50 J. Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.235 156 45 127 287 621 1.079 832 71 24 63 168 506 761 403 85 21 63 119 115 318 628 69 25 68 148 318 559 444 54 15 45 104 226 390 165 33 6 14 35 77 132 • In Tönisvorst leben insgesamt 759 Pflegebedürftige, davon sind 506 Frauen und 253 Männer. 672 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 379 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 100 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf (vgl. Tabelle 32.3). • In der Stadt Viersen leben insgesamt 2.275 Pflegebedürftige, davon sind 1.671 Frauen und 658 Männer. 2.063 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 1.253 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 296 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf. • In Willich leben insgesamt 1.235 Pflegebedürftige, davon sind 832 Frauen und 403 Männer. 1.079 Pflegebedürftige sind im Alter von 50 und mehr Jahren, 621 Pflegebedürftige sind 80 Jahre oder älter. 165 Personen weisen einen Pflegebedarf der Stufe III auf. 92 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Diese Berechnungen liefern die Grundlage, auf der die derzeit bestehende pflegerische Versorgungssituation in regionaler Differenzierung zu bewerten und vorausschauend zu planen ist. 1.3.2 Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden Das Ergebnis der Berechnung des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist von der Verteilung der Bevölkerung abhängig. So lebt die größte Zahl der Hilfebedürftigen mit 2.920 Personen in der Stadt Viersen, gefolgt von rd. 1.690 Personen in Willich, rd. 1.460 Personen in Nettetal, rd. 1.270 Personen in Kempen und rd. 1.040 Personen in Tönisvorst (vgl. Abb. 17). In den Gemeinden reicht die Zahl der hilfebedürftigen Personen von rd. 490 in Niederkrüchten über rd. 530 in Brüggen und 590 in Grefrath bis zu 610 Personen in Schwalmtal. Abbildung 17: Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen 2.920 1.694 1.457 1.271 1.042 590 534 n ge g ü Br th ra f re G ISG 2007 488 n pe m Ke N l ta tt e e 610 l t n ta en rs te o m rs h l v c e a i is ü kr tV hw ön r c d T a S de St ie N 93 c illi W h Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 1.3.3 Risiko von Demenzerkrankungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden In der Aufteilung der Demenzkranken auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird auf eine Differenzierung zwischen Privathaushalten und Einrichtungen verzichtet, da sich stationäre Einrichtungen nicht gleichmäßig über alle Gemeinden verteilen. Nimmt man also die Zahl der Personen, die an einer mittleren bis schweren Demenz erkrankt sind, in den Blick, so sind dies in der Stadt Viersen 1.150 Personen, in Willich 607 Personen, in Nettetal 537 Personen, in Kempen 474 Personen und in Tönisvorst 378 Personen. Abbildung 18: Mittlere und schwere Demenzerkrankungen in den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen 1.150 607 537 474 378 236 186 n ge g ü Br th ra f re G ISG 2007 161 n pe m Ke N l t n ta rs en te o m h rs l v c e a s ü Vi ni kr hw t ö r c d T a S de St ie l ta tt e e N 218 ch illi W In den Gemeinden sind dieser Berechnung zufolge 236 Personen in Grefrath, 218 Personen in Schwalmtal, 186 Personen in Brüggen und 161 Personen in Niederkrüchten an einer mittleren bis schweren Demenz erkrankt. Die Entwicklung von Pflegebedürftigkeit, Hilfebedarf und Demenzrisiko in den Städten und Gemeinden bis zum Jahr 2025 wird in detaillierten Tabellen im Anhang dargestellt. In komprimierter Form werden diese Ergebnisse in zusammenfassenden Tabellen zu jeder Stadt und Gemeinde in Abschnitt III.2 dargestellt. 94 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen III.2 Bedarfsanalyse und Handlungsempfehlungen auf der Ebene der Städte und Gemeinden Im Folgenden werden für jede Stadt bzw. Gemeinde zunächst (a) die Daten zu Stand und Prognose des Pflegebedarfs aus Modul 1 und (b) die Ergebnisse der in Modul 2 erstellten Versorgungsstrukturanalyse im Überblick zusammengefasst, um dann (c) auf dieser Grundlage Empfehlungen zu entwickeln. Dabei werden die Planungen der Städte und Gemeinden, soweit sie aus den im Rahmen des Auftrags vom ISG geführten Gesprächen hervorgehen, mit berücksichtigt. 2.1 Gemeinde Brüggen (a) Demografische Situation und Prognose In der Gemeinde Brüggen sind 382 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 280 in Privathaushalten und rd. 100 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 530 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Knapp 200 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe überschneidet sich mit den beiden anderen. Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Gemeinde Brüggen mit folgender Entwicklung zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 103 Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 225 Pflegebedürftige bzw. 59% mehr sein als im Ausgangsjahr. • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 36% auf rd. 145 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 200 Personen um 83% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 23% auf rd. 340 und bis 2025 um 50% auf rd. 400 steigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an stationärer Pflege geringer steigen kann, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 32% auf 245 Personen steigen und im Jahr 2025 mit 315 Personen um 70% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf über 600 steigen und im Jahr 2025 rd. 700 Personen erreichen, dies sind 33% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. 95 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Brüggen Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren * Stand 2005 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 48 15 39 96 183 44 20 36 126 259 -8% 31% -9% 31% 41% 39 19 50 115 384 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 382 275 107 485 339 145 27% 23% 36% 607 412 195 59% 50% 83% 5 5 16 54 106 5 7 13 70 149 -11% 30% -14% 31% 41% 4 7 19 64 221 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 186 245 32% 315 70% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 104 42 100 167 121 92 56 90 215 172 -11% 32% -10% 28% 42% 83 51 125 201 250 -20% 21% 25% 20% 107% Insgesamt 534 624 17% 709 33% Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Brüggen wird mit einer anteiligen Personalstelle von Nettetal aus geleistet, die Relation zu den Hochaltrigen entspricht dem Kreisdurchschnitt. Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Brüggen drei Seniorenclubs, die erweitert und konzeptionell modernisiert werden sollen, sowie einige selbstorganisierte Gruppen. Die Brüggener Kontaktstelle für Selbsthilfe (BIS) gibt Auskunft über derartige Aktivitäten nicht nur in Brüggen, sondern im gesamten Kreisgebiet. Die dort registrierten, insbesondere gesundheitlichen Selbsthilfegruppen werden auch von Seniorinnen und Senioren genutzt, sind aber nicht seniorenspezifisch und werden daher an dieser Stelle nicht alle genannt. Demenzkranke und ihre Angehörigen können in Brüggen die Leistungen der Altenhilfeund Pflegeberatung in Anspruch nehmen, darüber hinaus sind aber für diese Zielgruppe keine spezifischen Angebote bekannt. 96 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Brüggen Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 0 0,25 0,0 3 3 8 Std. 40 Tn. je 100 Ältere ab 80 Jahren Brüggen Kreis 0,0 0,0 0,1 0,8 1,4 14,1 1,1/100 60+ 7,5/100 60+ 0 0 0,0 11,6 0 1 0 0,00 0,08 6 1 35 21 21 6,3 3,8 3,8 3,5 3,6 5,2 0,5 0,5 0 0,0 0,4 2 0 2 101 101 0,4 0,0 0,4 18,3 18,3 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 3 3 0 0 1 1 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht. Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Brüggen nicht zur Verfügung. 97 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Im Bereich des Wohnens stehen in Brüggen derzeit 35 Altenwohnungen zur Verfügung, dies sind – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – fast doppelt so viele wie im Kreisdurchschnitt. Auch im Bereich des Service-Wohnens liegt Brüggen mit 21 Wohnungen bzw. 3,8 Wohnungen je 100 Hochaltrige etwas über dem Kreisdurchschnitt, aber noch unter dem Landesdurchschnitt. Weitere Planungen in diesem Bereich sind nicht bekannt. Die ambulante Versorgung wird durch 3 in Brüggen ansässige ambulante Dienste geleistet, wobei es sich um Pflegedienste handelt, während pflegeergänzende Dienste hier nicht ansässig sind. Dieses Angebot erscheint für Brüggen ausreichend. Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Brüggen nicht, derzeit wird die Einrichtung in Nettetal mit genutzt. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Brüggen nur 2 eingestreute Plätze, aber keine solitären Plätze, die in der Regel verlässlicher einzuplanen sind. Ein Pflegeheim mit 101 Plätzen bzw. 18,3 Plätzen je 100 Hochaltrige steht in Brüggen zur Verfügung, was in etwa dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen entspricht. (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Brüggen und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Für Brüggen steht eine Fachberatung anteilig zur Verfügung, aber besser wäre eine Aufstockung auf mindestens eine halbe Stelle. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine deutlich höhere Kapazität erfordern. • Offene Altenhilfe: Die Bestrebungen um eine Erweiterung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Begegnungszentren sind positiv hervorzuheben. • Demenz: In diesem Bereich gibt es bisher noch keine Angebote, hier sollten Gesprächskreise für Angehörige und Betreuungsangebote entwickelt werden. • Krankenhaus: Für Brüggen ist keine eigenständige Einrichtung erforderlich, die Versorgung wird durch Krankenhäuser in den umliegenden Städten und Gemeinden gewährleistet. 98 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Hospiz: Eine eigene stationäre Einrichtung lohnt sich nicht, auch wenn die Entfernung nach Viersen oder Mönchengladbach für Angehörige belastend sein kann. Eine gemeinsame Einrichtung mit anderen Städten und Gemeinden ist dagegen in Betracht zu ziehen (vgl. Abschnitt 3.2.3). • Wohnen: Aufgrund einer neuen Wohneinrichtung gibt es nun auch in Brüggen ein Angebot des Service-Wohnens. Um aber die landesdurchschnittliche Versorgungsrelation zu erreichen, wären derzeit insgesamt 28 Wohnungen erforderlich (also weitere 7 Wohnungen), im Jahr 2015 insgesamt 39 Wohnungen (18 mehr als derzeit) und im Jahr 2025 dann 56 Wohnungen (35 mehr als derzeit). Ein weiterer Ausbau dieses Angebots ist daher zu empfehlen. • Ambulante Dienste: Das Angebot in diesem Bereich erscheint ausreichend. Ein zusätzlicher Bedarf besteht evtl. an niederschwelligen Hilfen, insbesondere für einkommensschwache Ältere. • Tagespflege: Mittelfristig wird es in Brüggen einen rechnerischen Bedarf an 4 bis 5 Tagespflegeplätzen geben. Dafür lohnt sich nicht, eine eigene Einrichtung aufzubauen, aber eine gemeinsame Einrichtung mit Niederkrüchten und Schwalmtal wäre in Erwägung zu ziehen. • Kurzzeitpflege: Ein Bedarf für 4 bis 6 solitäre Kurzzeitpflegeplätze wird gesehen, diese könnten von der stationären Einrichtung vorgehalten werden, besser wäre aber eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den Westkreis. • Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Brüggen durch das bestehende Pflegeheim gedeckt. Um dieses Versorgungsniveau zu halten, wären aufgrund der demografischen Entwicklung im Jahr 2015 knapp 150 Plätze und im Jahr 2025 über 200 Plätze erforderlich. Diese zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein mit traditionellen Heimplätzen, sondern unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden. 2.2 Gemeinde Grefrath (a) Demografische Situation und Prognose In der Gemeinde Grefrath sind 473 Personen pflegebedürftig, davon werden 330 in Privathaushalten und rd. 140 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 590 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 240 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe überschneidet sich mit den beiden anderen. 99 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Gemeinde Grefrath mit folgender Entwicklung zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 140 Personen bzw. 30% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 324 Pflegebedürftige bzw. 68% mehr sein als im Ausgangsjahr. • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 38% auf rd. 200 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 270 Personen um 89% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 26% auf rd. 420 und bis 2025 um 59% auf rd. 530 steigen. Die Zunahme des stationären Pflegebedarfs kann geringer ausfallen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Grefrath Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren * Stand 2005 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 45 15 42 99 272 41 19 38 130 384 -8% 31% -9% 31% 41% 37 18 53 118 570 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 473 330 143 613 416 197 30% 26% 38% 796 526 271 68% 59% 89% 5 5 17 55 154 4 6 15 72 217 -11% 30% -14% 31% 41% 4 7 20 65 322 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 236 315 33% 418 77% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 98 41 107 171 173 87 53 97 220 246 -11% 32% -10% 28% 42% 78 49 134 205 358 -20% 21% 25% 20% 107% Insgesamt 590 703 19% 825 40% Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen 100 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf 315 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 420 Personen um 77% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 19% auf rd. 700 steigen und im Jahr 2025 rd. 830 Personen erreichen, dies sind 40% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Grefrath wird seit Juli 2008 mit einer Drittelstelle geleistet. Die Relation der Beratungskapazität zu den Hochaltrigen lässt aber erkennen, dass diese Kapazität für Grefrath nicht ausreichend ist. Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Grefrath vier Begegnungszentren, deren Öffnungszeiten allerdings vergleichsweise gering sind. Darüber hinaus gibt es die Freizeit- und Kulturangebote des Vereins „Älter werden in Grefrath e.V.“ mit 30 Mitgliedern und rd. 500 Mitwirkenden in 32 Interessengruppen. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Grefrath das „Café Auszeit“, das (kostenpflichtig) Betreuungsnachmittage anbietet. Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht. Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Grefrath nicht zur Verfügung. Im Bereich des Wohnens stehen in Grefrath derzeit 64 Altenwohnungen zur Verfügung und damit deutlich mehr als im Kreisdurchschnitt. Im Bereich des Service-Wohnens gibt es dagegen noch kein Angebot in Grefrath. Es wird über die Planung einer Einrichtung mit 45 Wohnungen berichtet, mit der das auf Landesebene im Durchschnitt bestehende Versorgungsniveau in diesem Bereich auch in Grefrath umgesetzt würde; diese Planungen sind aber noch nicht konkret datiert. Die ambulante Versorgung wird durch 6 in Grefrath ansässige ambulante Dienste geleistet, dabei handelt es sich um 4 Pflegedienste und 2 pflegeergänzende Dienste. Dieses Angebot erscheint für Grefrath ausreichend. 101 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Grefrath Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 1 0,32 8,0 0,0 1,0 4 1 14,5 Std. 500 Tn. 1,9 14,1 12,2/100 60+ 7,5/100 60+ 0 0 0,0 11,6 0 1 0 0,00 0,08 6 0 64 0 0 8,3 0,0 0,0 3,5 3,6 5,2 0,8 0,5 0 0,0 0,4 2 0 2 169 224 0,3 0,0 0,3 21,8 28,9 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 6 4 2 0 1 1 je 100 Ältere ab 80 Jahren Grefrath Kreis 0,1 0,8 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Grefrath nicht, derzeit werden von hier aus die Einrichtungen in Nettetal und Kempen mit genutzt. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Grefrath nur 2 eingestreute Plätze, aber keine solitären Plätze, was eine verlässliche Planung erschwert. 102 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Zwei Pflegeheime mit insgesamt 224 Plätzen bzw. 28,9 Plätzen je 100 Hochaltrige stehen in Grefrath zur Verfügung, was deutlich über dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Davon entfallen allerdings 55 Plätze auf ein Schwesternheim, das derzeit noch nicht allen Älteren offen steht (eine Öffnung ist ab 2011 vorgesehen). Berücksichtigt man vorerst nur das allgemein zugängliche stationäre Angebot, so bleibt der Versorgungsgrad mit 21,8 Plätzen je 100 Hochaltrige dennoch überdurchschnittlich. (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Grefrath und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Der Wechsel zu ortsnaher Beratung ist positiv zu werten, die Beratungskapazität sollte allerdings eine halbe Stelle nicht unterschreiten. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine deutlich höhere Kapazität erfordern. • Offene Altenhilfe: Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es bereits ein lebendiges Angebot, hier besteht kein unmittelbarer Erweiterungsbedarf. • Demenz: Die Angebote für Demenzkranke und deren Angehörige sind dagegen noch gering, weitere Angebote wie Gesprächskreise für Angehörige und flexible Betreuungsangebote sollten entwickelt werden. • Krankenhaus: Für die Krankenhaus-Versorgung ist in Grefrath keine eigenständige Einrichtung erforderlich. • Hospiz: Auch für die Begleitung Sterbender lohnt sich eine eigene stationäre Einrichtung nicht, wenn auch die Entfernung zu umliegenden Städten für Angehörige von Sterbenden belastend sein kann. • Wohnen: Das Angebot an seniorengerechten Wohnungen erscheint ausreichend, aber ein Angebot des Service-Wohnens ist noch nicht zustande gekommen. Eine Einrichtung mit 45 Wohnungen (wie angedacht) würde den Bedarf decken. • Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Pflegediensten erscheint ausreichend, ein zusätzlicher Bedarf besteht aber an niederschwelligen Hilfen. • Tagespflege: Mittelfristig wird es in Grefrath einen rechnerischen Bedarf an 5 bis 7 Tagespflegeplätzen geben. Dafür lohnt sich nicht, eine eigene Einrichtung aufzu- 103 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen bauen, sondern Tagespflegen in Kempen und Nettetal sollten weiter genutzt werden. • Kurzzeitpflege: Die beiden eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze reichen für Grefrath nicht aus. Ein Bedarf an 6 bis 8 solitären Kurzzeitpflegeplätzen wird gesehen; diese könnten von den stationären Einrichtungen vorgehalten werden, besser wäre aber eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den nördlichen Teil des Kreises. • Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Grefrath durch das bestehende Pflegeheim gedeckt. Dort sollten aber keine Plätze reduziert werden, da die derzeitigen Plätze, die teilweise durch umliegende Städte und Gemeinden genutzt werden, aufgrund der demografischen Entwicklung mittelfristig benötigt werden. Allerdings kann eine Umwandlung eines Teils der Plätze in stationäre Hausgemeinschaften empfohlen werden. 2.3 Stadt Kempen (a) Demografische Situation und Prognose In der Stadt Kempen sind rd. 950 Personen pflegebedürftig, davon werden 670 in Privathaushalten und rd. 280 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 1.270 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 470 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese können auch Pflege oder hauswirtschaftliche Hilfe benötigen. Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt Kempen mit folgender Entwicklung zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 270 Personen bzw. 28% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 600 Pflegebedürftige bzw. 63% mehr sein als im Ausgangsjahr. • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 35% auf rd. 380 Personen steigen und im Jahr 2025 mit gut 500 Personen um 84% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 840 und bis 2025 um 55% auf über 1.000 Personen steigen. Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. 104 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf rd. 630 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 820 Personen um 73% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 18% auf rd. 1.500 steigen und im Jahr 2025 rd. 1.740 Personen erreichen, dies sind 37% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Kempen Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 104 35 93 223 494 95 45 84 291 698 -8% 31% -9% 31% 41% 85 44 117 265 1.036 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 948 670 278 1.215 838 376 28% 25% 35% 1.547 1.037 510 63% 55% 84% 11 11 37 124 290 10 15 32 163 409 -11% 30% -14% 31% 41% 9 16 44 147 605 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 474 628 33% 822 73% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 226 97 235 381 332 201 128 212 489 472 -11% 32% -10% 28% 42% 180 118 294 457 687 -20% 21% 25% 20% 107% 1.271 1.502 18% 1.737 37% Insgesamt * Stand 2005 Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Kempen wird durch eine Vollzeitstelle (einschließlich einer halben Stelle für Wohnberatung) geleistet, die Relation zu den Hochaltrigen entspricht dem Kreisdurchschnitt. 105 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Kempen Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 4 1,00 18,0 0,1 1,2 4 2 208 Std. 1000 Tn. 13,9 14,1 11,3/100 60+ 7,5/100 60+ 1 279 18,7 11,6 0 1 0 0,00 0,08 0 4 0 153 173 0,0 10,2 11,6 3,5 3,6 5,2 0,5 0,5 12 0,8 0,4 7 7 7 215 215 0,5 0,5 0,5 14,4 14,4 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 7 4 3 1 1 2 je 100 Ältere ab 80 Jahren Kempen Kreis 0,1 0,8 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Kempen vier Seniorenzentren und teils dort, teils auch darüber hinaus ein reichhaltiges Angebot in den Bereichen Begegnung und Geselligkeit. Ein Teil davon wird von der selbstorganisierten und von der Stadt geförderten Senioreninitiative „Altenhilfe Kempen e.V.“ angeboten, die präventive Funktion sozialer Netzwerke im Alter wird damit gut erfüllt. Weiterhin hat der Altenhilfe e.V. Angebote für pflegende Angehörige zum Austausch über und zur Vermittlung von allgemeinen Hilfestellungen im täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen initiiert („Pflege- 106 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen stammtisch“). Mehrere Angebote gibt es auch speziell für Demenzkranke und deren Angehörige, darunter ein Demenzcafé mit Betreuungsangebot. Die Krankenhaus-Versorgung in Kempen wird durch eine Klinik mit 279 Betten zufriedenstellend gewährleistet. Für die gerontopsychiatrische und geriatrische Versorgung gibt es aber keine speziellen Angebote. Die Krankenhaus-Überleitung, die für die Schaffung tragfähiger häuslicher Pflegearrangements einen hohen Stellenwert hat, wird in Kooperation des Krankenhaus-Sozialdienstes mit der städtischen Fachberatung durchgeführt. Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Kempen, sondern in den benachbarten Städten Viersen und Krefeld zur Verfügung. Im Bereich Wohnen für Senioren ist die Fachberatung in Kempen der Ansicht, dass Wohnungen ohne Serviceangebot für die Altenhilfe nicht von unmittelbarem Interesse sind, so dass diese, auch wenn sie barrierefrei sind, nicht gezählt werden. Einen Schwerpunkt bildet dagegen das Service-Wohnen, das mit 153 Wohnungen in 4 Gebäuden sehr gut ausgebaut ist. Dies wird auch durch den Vergleichsindikator verdeutlicht, die Relation von 10,2 Wohnungen je 100 Hochaltrige liegt deutlich über dem Kreisdurchschnitt von 3,6 Wohnungen und auch über der landesweiten Versorgung mit 5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige. Weitere 20 Wohnungen befinden sich in Planung, damit wird der Bedarf an Service-Wohnungen auch in Zukunft gedeckt sein. Allerdings ist ein Teil dieses Angebots hochpreislich und deshalb nicht für alle Personen der Zielgruppe erschwinglich, hier ist auf eine ausgewogene Mischung zu achten. Auch im Bereich alternativer Wohnformen, die zumindest teilweise zur Substitution stationärer Pflegeplätze dienen können, gab es in Kempen verschiedene Planungen nach dem ambulanten Wohngemeinschaftsmodell, die nun kurz vor der Umsetzung stehen. 7 ambulante Dienste haben ihren Sitz in Kempen, davon 4 Pflegedienste und 3 pflegeergänzende Dienste. Die Versorgung durch die Pflegedienste wird von den befragten Experten als quantitativ hinreichend bewertet, und da im Bereich der unmittelbaren Pflege hinreichende marktwirtschaftliche Anreize bestehen, ist damit zu rechnen, dass die ambulanten Kapazitäten auch zukünftig auf die steigenden Bedarfe an häuslicher Pflege (+25% bis 2015, +55% bis 2025) reagieren werden. Dies ist jedoch bei niedrigschwelligen Hilfen noch nicht der Fall, bei preisgünstigen hauswirtschaftlichen Hilfen besteht Nachholbedarf. Dies versucht man unter Einbeziehung von ehrenamtlichem Engagement zu optimieren (vgl. Altenhilfeplan der Stadt Kempen 2006, S. 80). 107 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Die in Kempen verfügbaren 12 Plätze der Tagespflege erscheinen ausreichend, die kreis- und landesdurchschnittliche Versorgung von 0,5 Plätzen je 100 Hochaltrige wird damit derzeit überschritten. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Kempen 7 eigenständige Plätze in einer Einrichtung. Mit dieser Zahl liegt man zwar rein rechnerisch etwas unter dem Kreisdurchschnitt, was aber dadurch aufgewogen wird, dass keine eingestreuten Plätze mitgezählt wurden, sondern nur verlässlich verfügbare. Die Kapazitäten der 2 Pflegeheime mit 215 Plätzen entsprechen einer Relation von 14,4 Plätzen je 100 Hochaltrige, was unter dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Der rechnerisch ermittelte Bedarf an stationärer Pflege in Kempen wurde auf rd. 280 Plätze in 2005 und fast 380 im Jahr 2015 geschätzt (s.o. Tabelle „Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Kempen“), was zunächst eine Angebotslücke vermuten lässt. Allerdings werden von Kempen aus auch die Kapazitäten umliegender Städte und Gemeinden (insbesondere Grefrath) mit genutzt, wodurch derzeit eine Bedarfsdeckung gewährleistet wird. Im Hinblick auf zukünftige Kapazitätserweiterungen ist zu begrüßen, dass in Kempen die Möglichkeiten alternativer Wohn- und Pflegeformen in die Planung einbezogen werden (s.o.). (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Kempen und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Eine gute Fachberatung, die auch die Wohnberatung umfasst, ist in Kempen gewährleistet. Die Besetzung mit einer Fachkraft kann allerdings zu Engpässen in Krankheits- und Urlaubszeiten führen, daher ist eine Aufstockung der Beratungskapazitäten um eine halbe Stelle zu empfehlen. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere Kapazität erfordern. • Demenz: Mit den bestehenden Angeboten für Demenzkranke und deren Angehörige ist Kempen auf einem guten Weg. • Krankenhaus: Die Krankenhausversorgung ist gut, und ebenso die Kooperation mit dem Krankenhaus-Sozialdienst. Die fehlende gerontopsychiatrische und geriatrische Versorgung wird derzeit noch durch entsprechende Angebote in Viersen (Landesklinik) und Tönisvorst (geriatrische Fachabteilung) kompensiert; die Entwicklung eigenständiger Angebote in Kempen wäre aber in Betracht zu ziehen. 108 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Hospiz: Das stationäre Hospiz in Viersen ist relativ weit entfernt, so dass ein Angebot mit etwa 6 – 8 Plätzen, die auch von den umliegenden Gemeinden mit genutzt werden könnten, zu empfehlen ist. • Service-Wohnen: Die Stadt Kempen verfügt über ein gutes und ausreichendes Angebot an Service-Wohnungen, insgesamt gesehen besteht hier derzeit und mittelfristig kein Erweiterungsbedarf. Allerdings wird über eine hohe Nachfrage nach preisgünstigen Angeboten in diesem Bereich berichtet, so dass zu prüfen ist, inwieweit auch für diese Zielgruppe hinreichend Wohnungen zur Verfügung stehen. • Im Bereich betreuter Wohngemeinschaften gibt es zudem in Kempen zukunftsorientierte Planungen, die zu unterstützen sind. • Ambulante Dienste: Im pflegerischen Bereich ist der Bedarf gedeckt, aber niederschwellige Angebote an ergänzenden Diensten sollten erweitert werden. • Tagespflege: Das derzeitige Angebot der Tagespflege von 12 Plätzen erscheint bedarfsgerecht. Erst längerfristig (bis zum Jahr 2025) ist eine Ausweitung dieser Kapazitäten zu empfehlen, sofern nicht aufgrund der Anreize, die das PflegeWeiterentwicklungsgesetz zur verstärkten Nutzung der Tagespflege enthält, die Nachfrage schon früher deutlich ansteigt. • Kurzzeitpflege: Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ist derzeit (knapp) ausreichend. Mittel- und längerfristig (d.h. ab 2015) ist aber eine Erhöhung dieser Kapazitäten um etwa 8 bis 10 Plätze zu empfehlen, um dem aus demografischen Gründen steigenden Bedarf begegnen zu können. Dieser Bedarf könnte mit einer eigenständigen Kurzzeitpflegeeinrichtung für den nördlichen Teil des Kreises gedeckt werden. • Vollstationäre Pflege: Die Versorgung mit Heimplätzen ist derzeit ausreichend, wenn man die Angebote der angrenzenden Gemeinden mit einbezieht. Um ein Versorgungsniveau von 20 Plätzen je 100 Hochaltrige (Landesdurchschnitt) zu erhalten, wären bis zum Jahr 2015 knapp 400 Plätze erforderlich (d.h. rd. 180 Plätze mehr als derzeit) und bis zum Jahr 2025 rd. 570 Plätze (rd. 350 Plätze mehr als derzeit vorhanden). Mittel- und längerfristig ist daher eine Erweiterung der stationären Pflegekapazitäten zu empfehlen. Diese sollten aber nicht nur in der Form von herkömmlichen Heimplätzen konzipiert werden, sondern zumindest teilweise auch in alternativen Formen, wie es derzeit auch geplant wird. In kleineren Einheiten konzipierte ambulante Pflegewohngruppen könnten auch dezentral realisiert werden, was für die von Alt-Kempen weiter entfernt gelegenen Stadtteile Kempens (wie St. Hubert und Tönisberg) interessant ist. 109 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 2.4 Stadt Nettetal (a) Demografische Situation und Prognose In der Stadt Nettetal sind 1.079 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 770 in Privathaushalten und rd. 310 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind knapp 1.460 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 540 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (Überschneidung mit den beiden anderen Personengruppen). Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt Nettetal mit folgender Entwicklung zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 300 Personen bzw. 28% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 670 Pflegebedürftige bzw. 62% mehr sein als im Ausgangsjahr. Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Nettetal Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 124 39 103 258 555 114 51 93 338 784 -8% 31% -9% 31% 41% 102 49 130 308 1.163 -18% 26% 26% 19% 110% 1.079 766 313 1.380 955 425 28% 25% 36% 1.752 1.176 575 62% 54% 84% 13 13 41 143 326 12 17 35 188 460 -11% 30% -14% 31% 41% 11 18 49 171 680 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 537 712 33% 928 73% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 270 108 260 445 374 240 143 235 571 532 -11% 32% -10% 28% 42% 215 131 326 533 774 -20% 21% 25% 20% 107% 1.457 1.720 18% 1.980 36% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren Insgesamt * Stand 2005 Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen 110 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 36% auf 425 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 575 Personen um 84% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 960 und bis 2025 um 54% auf rd. 1.180 steigen. Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf über 700 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 930 Personen um 73% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 18% auf rd. 1.720 steigen und im Jahr 2025 knapp 2.000 Personen erreichen, dies sind 36% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Stadt Nettetal verfügt über eine eigene Altenhilfe- und Pflegeberatung mit einem Fachberater. Da dieser aber anteilig auch für Brüggen zuständig ist, fällt die personelle Ausstattung eher knapp aus, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass die Relation zu den Hochaltrigen nur halb so hoch ist wie im Kreisdurchschnitt. Eine Wohnungsanpassungsberatung wird hier in Einzelfällen geleistet, kann aber nicht so intensiv betrieben werden wie z.B. in Viersen (s.u.). Im Bereich der offenen Altenhilfe ist Nettetal mit 6 Begegnungsangeboten, die über die Stadtteile verteilt sind, gut ausgestattet. In 4 Begegnungszentren sind hauptamtliche Mitarbeiter/innen mit jeweils einer halben Stelle tätig, die bei Bedarf auch beraten. Im Bereich der Senioren-Selbstorganisation sind örtliche ZWAR-Gruppen mit verschiedenen Angeboten aktiv. In Zusammenarbeit mit ZWAR wurde ein „Rahmenkonzept“ zur Weiterentwicklung der offenen Altenhilfe erarbeitet, das das gesamte Spektrum der Älteren von den aktiven jungen Seniorinnen und Senioren über rüstige Ältere bis hin zu Hilfe- und Pflegebedürftigen im Blick hat und jede dieser Gruppen in passender Weise ansprechen will.32 Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es einen Gesprächskreis. Darüber hinaus ist ein Demenzcafé mit Betreuungsangebot geplant. 32 Nötzold, W.: Rahmenkonzept Soziale Arbeit mit Älteren in Nettetal, Dortmund 2008 111 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Nettetal Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 2 0,75 5,0 6 2 320 Std. 83 Tn. je 100 Ältere ab 80 Jahren Nettetal Kreis 0,04 0,3 0,07 0,8 18,7 14,1 0,8/100 60+ 7,5/100 60+ 1 187 10,9 11,6 0 1 0 0,00 0,08 6 1 45 52 92 2,6 3,0 5,4 3,5 3,6 5,2 0,6 0,5 12 0,7 0,4 19 12 19 303 303 1,1 0,7 1,1 17,7 17,7 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 10 5 5 1 4 4 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Die Krankenhaus-Versorgung wird durch eine Klinik mit 187 Betten hinreichend gewährleistet. Hier wurde ein „Palliativ-Team“ eingerichtet, das sich um die Verbesserung der Lebensqualität von unheilbar Kranken und Sterbenden kümmert. Ein KrankenhausSozialdienst berät bei der Überleitung nach der Akutbehandlung. Es gibt aber weder eine geriatrische noch eine gerontopsychiatrische Spezialversorgung. 112 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Nettetal, sondern erst in Viersen zur Verfügung. Im Bereich des Wohnens stehen in Nettetal derzeit 45 Altenwohnungen in 6 Gebäuden zur Verfügung, dies sind – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – etwas weniger als im Kreisdurchschnitt. In einer Einrichtung des Service-Wohnens stehen 52 Wohnungen bzw. 3,0 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung, was einen Versorgungsschlüssel unter dem Kreis- und Landesdurchschnitt bedeutet. Weitere Einrichtungen mit jeweils 20 Wohnungen sind in Lobberich und Hinsbeck in Planung, und die Versorgungslage wird verbessert, wenn diese Wohnungen fertig gestellt sein werden. Die ambulante Versorgung wird durch 10 in Nettetal ansässige ambulante Dienste geleistet, davon 5 Pflegedienste, 2 Mobile Soziale Hilfsdienste, 2 Mahlzeitenangebote und 1 Behindertenfahrdienst. Dieses Angebot erscheint ausreichend; zusätzlicher Bedarf besteht hier aber, wie auch im Kreis insgesamt, an niederschwelligen Hilfen für einkommensschwache Ältere. In Nettetal gibt es eine Tagespflege-Einrichtung mit 12 Plätzen, damit kann der bestehende Bedarf auch der umliegenden Gemeinden gedeckt werden. Die kreis- und landesdurchschnittliche Versorgungsrelation wird hier mit 1,1 Plätzen je 100 Hochaltrige überschritten. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Nettetal insgesamt 19 Plätze in 4 Einrichtungen, darunter sind 12 solitäre Plätze. Wenn man eine Versorgungsquote unter Einschluss auch der eingestreuten Plätze berechnet, ergibt sich eine Versorgungsrelation von 1,1 Plätzen je 100 Hochaltrige, die über dem Kreisdurchschnitt liegt. Allerdings berichtet die Fachberatung über Engpässe in diesem Bereich, was den Eindruck bestätigt, dass eingestreute Plätze kein verlässliches Angebot darstellen. Zu empfehlen ist daher eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den Westkreis, die auch den Bedarf der umliegenden Gemeinden mit abdecken kann. In 4 Pflegeheimen stehen 303 Plätze zur Verfügung, dies entspricht einer Relation von 17,7 Plätzen je 100 Hochaltrige, was etwas unter dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Nettetal und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. 113 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Beratung: Die Beratungskapazitäten sollten um mindestens eine halbe Stelle aufgestockt werden. Auch eine Ausweitung der Wohnberatung (z.B. durch aktive Werbung und eine Plakatausstellung), die gerade für die Stadtteile mit ländlichem Charakter wichtig ist, sollte damit erleichtert werden. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere Kapazität erfordern. • Offene Altenhilfe: Nettetal ist mit Begegnungsangeboten gut ausgestattet. Die Begegnungszentren sollen „modernisiert“ werden, zusammen mit ZWAR gibt es ein Entwicklungsprogramm zur Öffnung für verschiedene Interessengruppen, für junge Senioren ebenso wie für Hochaltrige. Diese Überlegungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung sind zu unterstützen. • Demenz: Einige Unterstützungsangebote für Demenzkranke und deren Angehörige gibt es bereits, aber eine Weiterentwicklung ist zu empfehlen. • Krankenhaus: Die klinische Grundversorgung ist hinreichend, aber es gibt keine speziellen gerontopsychiatrischen oder geriatrischen Angebote. Die Kooperation zwischen dem Krankenhaus-Sozialdienst und der kommunalen Fachberatung verläuft gut. • Hospiz: Die Einrichtung stationärer Hospizplätze in Nettetal könnte sinnvoll sein, um Angehörigen lange Fahrtzeiten in benachbarte Städte zu ersparen. Ein rechnerischer Bedarf von 4 bis 5 Plätzen ergibt sich für Nettetal, wenn man die entsprechende Versorgungslage in der Stadt Viersen als Maßstab heranzieht. Wenn ein stationäres Hospiz auch durch die umliegenden Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal genutzt würde, müsste diese Einrichtung auf 8 bis 9 Plätze konzipiert werden. • Wohnen: Im Bereich des Service-Wohnens gibt es ein hochpreisliches Angebot. Der Bedarf an preisgünstigen Angeboten (mit geringer Grundpauschale und differenzierten Zusatzleistungen) wird dagegen nicht hinreichend gedeckt. Wenn Planungen von 20 Wohnungen in Lobberich und 20 Wohnungen in Hinsbeck umgesetzt werden, könnte die Angebotslage in diesem Bereich deutlich verbessert werden. Um die im Kreis- und Landesdurchschnitt bestehende Versorgungsdichte von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, müssten bis 2015 über die derzeit vorhandenen und geplanten Wohnungen hinaus weitere 30 Wohnungen, bis 2025 sogar 80 Wohnungen hinzu kommen. • Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Diensten erscheint ausreichend. Ein zusätzlicher Bedarf besteht allerdings an niederschwelligen Hilfen für Ältere, die in den stärker ländlich geprägten Stadtteilen wohnen. Im Hinblick auf diese Zielgruppe ist die Stadtverwaltung bestrebt, haushaltsbezogene Dienste zu optimieren, 114 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen was aus fachlicher Sicht zu unterstützen ist. Insbesondere für Ältere mit niedrigen Einkommen sollten in diesem Bereich preisgünstige Angebote entwickelt werden. • Tagespflege: Das Angebot der Tagespflege ist gut und derzeit ausreichend, ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht hier nicht. Mittelfristig wird die Einrichtung allerdings nur noch den Bedarf der Stadt Nettetal decken können, so dass im Hinblick auf den Bedarf der umliegenden Gemeinden Alternativen zu prüfen sind. • Kurzzeitpflege: Rein rechnerisch ergibt sich eine hinreichende Ausstattung mit Kurzzeitpflegeplätzen, wobei positiv zu werten ist, dass die meisten KurzzeitpflegePlätze in Nettetal eigenständige und damit gut planbare Plätze sind. Dennoch weist die Fachberatung darauf hin, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen häufig nicht gedeckt werden könne und dass der Bedarf an eigenständigen Plätzen höher sei als die derzeit bestehenden 12 Plätze. Mittelfristig ist daher eine Erweiterung um 4 bis 5 eigenständige Plätze zu empfehlen. • Stationäre Pflege: Der Bedarf an stationären Plätzen wird, trotz der leicht unterdurchschnittlichen Versorgungsrelation, seitens der Fachberatung als gedeckt gesehen. Allerdings wird längerfristig der Bedarf allein schon aus demografischen Gründen steigen; um die derzeit im Kreisdurchschnitt bestehende Versorgungsrelation beizubehalten, wären im Jahr 2015 in Nettetal rd. 450 Plätze (150 Plätze mehr als derzeit) und im Jahr 2025 rd. 650 Plätze (350 Plätze mehr als derzeit) erforderlich. Diese zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein mit traditionellen Heimplätzen, sondern unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden. 2.5 Gemeinde Niederkrüchten (a) Demografische Situation und Prognose In der Gemeinde Niederkrüchten sind 339 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 250 in Privathaushalten und rd. 90 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 490 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 160 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz, diese Personengruppe überschneidet sich mit den beiden anderen. Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so fällt in der Gemeinde Niederkrüchten der demografische Wandel nicht ganz so dramatisch aus wie im übrigen Kreis. Mit folgender Entwicklung ist zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um etwa 90 Personen bzw. 26% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 190 Pflegebedürftige bzw. 56% mehr sein als im Ausgangsjahr. 115 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Niederkrüchten Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren Stand 2005 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 46 14 38 87 153 42 18 35 114 216 -8% 31% -9% 31% 41% 38 18 48 104 321 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 339 248 91 426 301 125 26% 22% 37% 529 362 166 56% 46% 83% 5 5 15 49 88 4 6 13 64 124 -11% 30% -14% 31% 41% 4 7 18 58 183 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 161 211 31% 270 67% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 100 40 97 151 101 89 52 88 193 144 -11% 32% -10% 28% 42% 80 48 122 180 209 -20% 21% 25% 20% 107% Insgesamt 488 566 16% 639 31% * Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 37% auf 125 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 170 Personen um 83% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 22% auf rd. 300 und bis 2025 um 46% auf rd. 360 steigen. Die Zunahme des stationären Pflegebedarfs kann geringer ausfallen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 31% auf über 200 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 270 Personen um 67% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 16% auf rd. 570 steigen und im Jahr 2025 rd. 640 Personen erreichen, dies sind 31% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem 116 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Niederkrüchten wird derzeit noch mit einer anteiligen Personalstelle von der Kreisverwaltung Viersen aus geleistet. Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Niederkrüchten ein Begegnungszentrum und drei Altenstuben, deren Öffnungszeiten allerdings vergleichsweise gering sind. Darüber hinaus gibt es die Freizeit- und Kulturangebote einer ZWAR-Gruppe sowie 2 Selbsthilfegruppen. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Niederkrüchten kein Angebot. Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht. Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Niederkrüchten nicht zur Verfügung. Im Bereich des Wohnens stehen in Niederkrüchten derzeit 25 Altenwohnungen in 2 Gebäuden zur Verfügung, nur eins davon erfüllt aber die neueren Kriterien der Barrierefreiheit. Dieses Angebot ist im Kreisvergleich gut. Weniger gut ist dagegen die Entwicklung des Service-Wohnens, das es in Niederkrüchten noch gar nicht gibt. Es bestehen Planungen, in Anbindung an das vorhandene Heim 20 Wohnungen mit Serviceangebot zu erstellen. Mit deren Realisierung würde die Angebotsschwäche in diesem Bereich zunächst behoben, wenn auch das auf Landesebene im Durchschnitt bestehende Versorgungsniveau noch nicht erreicht würde. Weiterhin gibt es Planungen eines privaten Trägers, 12 Eigentumswohnungen mit Serviceangebot zu errichten, über deren bauliche Qualität aber nichts bekannt ist und die auch eher für wohlhabende Ältere in Betracht kommen werden. Die ambulante Versorgung wird durch einen in Niederkrüchten ansässigen ambulanten Pflegedienst sowie durch ambulante Dienste aus angrenzenden Gemeinden geleistet. Hinzu kommen 4 Mahlzeitenangebote. Das Angebot im Bereich ambulanter Dienste erscheint für Niederkrüchten ausreichend. Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Niederkrüchten nicht, derzeit werden von hier aus die Einrichtungen in Nettetal und Viersen mit genutzt. 117 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Niederkrüchten Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 0 0,40 0,0 4 3 20 Std. 36 Tn. je 100 Ältere ab 80 Jahren Niederkrüchten Kreis 0,1 0,0 0,1 0,8 4,3 1/100 60+ 14,1 7,5/100 60+ 0 0 0,0 11,6 0 1 0 0,00 0,08 2 0 25 0 0 5,4 0,0 0,0 3,5 3,6 5,2 1,1 0,5 0 0,0 0,4 6 0 6 96 96 1,3 0,0 1,3 20,6 20,6 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 5 1 4 0 1 1 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Niederkrüchten nur 6 eingestreute Plätze, aber keine solitären Plätze, was eine verlässliche Planung erschwert. Der Bedarf in diesem Bereich ist höher anzusetzen. 118 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Ein Pflegeheim mit 96 Plätzen steht in Niederkrüchten zur Verfügung. Damit kommen rechnerisch 20,6 Plätze auf je 100 Hochaltrige, was etwa dem Kreis- und Landesdurchschnitt entspricht. (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Niederkrüchten und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Ein Wechsel zu ortsnaher Altenfachberatung wäre empfehlenswert, dabei sollte eine halbe Personalstelle nicht unterschritten werden. Evtl. könnte auch eine gemeinsame Beratungsstelle in Kooperation mit Schwalmtal in Betracht kommen. Angesichts des hohen Wohneigentumsanteils in Niederkrüchten besteht darüber hinaus ein Bedarf an Wohnanpassungsberatung, um Älteren in Eigenheimsiedlungen auch bei Pflegebedarf einen Verbleib in ihrem Haus zu ermöglichen. • Offene Altenhilfe: Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es, auch durch die Aktivitäten der ZWAR-Gruppe, ein hinreichendes Angebot. Aber für Demenzkranke und deren Angehörige gibt es noch kein Angebot, hier sollten z.B. Gesprächskreise für Angehörige und flexible Betreuungsangebote entwickelt werden. • Krankenhaus: Hier ist für Niederkrüchten keine eigenständige Einrichtung erforderlich. • Hospiz: Eine ambulante Hospizgruppe gibt es auch hier, eine eigene stationäre Einrichtung lohnt sich nicht für Niederkrüchten, sondern allenfalls gemeinsam mit Nettetal, Brüggen und Schwalmtal. • Wohnen: Das Angebot an seniorengerechten Wohnungen ist gering, was angesichts des hohen Wohneigentumanteils nachvollziehbar ist, da in ländlichen Gemeinden wie Niederkrüchten mit hohem Wohneigentumsanteil die Umzugsbereitschaft älterer Menschen geringer ausgeprägt ist als in Städten. Für diejenigen, die im eigenen Haus aber nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen, erscheint eine Einrichtung des Service-Wohnens dringend erforderlich. Eine Einrichtung mit 20 Wohnungen (wie geplant) würde die Angebotslücke zunächst ausfüllen, längerfristig ist jedoch von einem höheren Bedarf auszugehen. Um das landesdurchschnittliche Versorgungsniveau von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, wären bis zum Jahr 2015 insgesamt 33 und bis 2025 nahezu 50 Wohnungen mit Service erforderlich, wobei nicht alle Planungen nur den hochpreislichen Bereich im Blick haben sollten. 119 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Diensten erscheint ausreichend; ein zusätzlicher Bedarf besteht aber an niederschwelligen Hilfen, um vor allem auch für Ältere mit Mobilitätsschwierigkeiten in dezentral gelegenen Eigenheimsiedlungen eine gute Versorgung sicherzustellen. • Tagespflege: Mittelfristig wird es in Niederkrüchten einen rechnerischen Bedarf an 3 bis 4 Tagespflegeplätzen geben. Dafür lohnt sich nicht, eine eigene Einrichtung aufzubauen, sondern die Tagespflege in Nettetal oder Viersen sollte weiter genutzt werden. Alternativ wäre zu überlegen, ein eigenständiges Angebot in Kooperation mit Schwalmtal aufzubauen. Dies wäre vor allem dann in Erwägung zu ziehen, wenn die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz intendierte Stärkung der Nachfrage nach dieser Versorgungsform erfolgreich ist. • Kurzzeitpflege: Die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze reichen für Niederkrüchten nicht aus. Ein zusätzlicher Bedarf an 3 bis 4 solitären Kurzzeitpflegeplätzen wird gesehen; diese könnten von der stationären Einrichtung vorgehalten werden, besser wäre aber eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den Westkreis. • Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Niederkrüchten durch das bestehende Pflegeheim gedeckt. Um das derzeitige Versorgungsniveau halten zu können, wären rein rechnerisch bis zum Jahr 2015 weitere 40 Plätze und bis 2025 bis zu 100 Plätze mehr als heute erforderlich. Dem steht allerdings entgegen, dass in ländlichen Regionen mit hoher Wohneigentumsquote die Umzugsbereitschaft in Heime noch geringer ist als im Durchschnitt. Die Planung in diesem Bereich kann flexibler gestaltet werden, wenn auch alternative Wohnangebote für Pflegebedürftige mit einbezogen werden. 2.6 Gemeinde Schwalmtal (a) Demografische Situation und Prognose In der Gemeinde Schwalmtal sind 444 Personen pflegebedürftig, davon 316 mit häuslichem und rd. 130 mit stationärem Pflegebedarf (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 600 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 220 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (teilweise Überschneidung mit den beiden anderen Personengruppen). Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Gemeinde Schwalmtal mit folgender Entwicklung ist zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um etwa 120 Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 270 Pflegebedürftige bzw. 60% mehr sein als im Ausgangsjahr. 120 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Schwalmtal Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren Stand 2005 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 59 17 39 107 221 54 23 36 140 313 -8% 31% -9% 31% 41% 49 22 49 127 464 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 444 316 128 566 394 171 27% 25% 34% 712 481 231 60% 52% 81% 6 6 16 60 131 6 7 14 78 184 -11% 30% -14% 31% 41% 5 8 19 71 273 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 218 289 33% 375 72% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 129 49 99 185 148 114 65 90 237 211 -11% 32% -10% 28% 42% 103 60 124 221 307 -20% 21% 25% 20% 107% Insgesamt 610 717 17% 815 34% * Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 34% auf rd. 170 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 230 Personen um 81% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 400 und bis 2025 um 52% auf rd. 480 steigen. Die Zunahme des stationären Pflegebedarfs kann geringer ausfallen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Service-Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf rd. 290 Personen steigen und im Jahr 2025 mit etwa 375 Personen um 72% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf rd. 720 steigen und im Jahr 2025 rd. 820 Personen erreichen, dies sind 34% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem 121 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Schwalmtal wird derzeit noch mit einer anteiligen Personalstelle von der Kreisverwaltung Viersen aus geleistet. Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Schwalmtal ein begrenztes Begegnungsangebot des Vereins „Altenhilfe Schwalmtal e.V.“ und vier Altenstuben, aber kein Begegnungszentrum mit regelmäßigen Öffnungszeiten. Darüber hinaus gibt es eine ZWARGruppe, die sich vor allem an junge Seniorinnen und Senioren richtet, sowie einige Selbsthilfegruppen. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Schwalmtal einen Gesprächskreis, aber keine weiteren Angebote. Die Krankenhaus-Versorgung wird durch Kliniken in der Umgebung gewährleistet, ein eigenes Krankenhaus gibt es hier nicht. Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen in Schwalmtal nicht zur Verfügung. Im Bereich des Wohnens stehen in Schwalmtal derzeit 73 Altenwohnungen in 3 Gebäuden zur Verfügung, davon erfüllen 22 Wohnungen gehobene Ansprüche an Barrierefreiheit. Dieses Angebot ist im Kreisvergleich überdurchschnittlich. Auch im Bereich des Service-Wohnens bietet sich in Schwalmtal ein recht gutes Bild, hier stehen 50 Wohnungen in einer Einrichtung mit gehobenem Serviceangebot zur Verfügung, die sich allerdings vor allem an wohlhabende Ältere richten. Die dadurch erreichte Versorgungsrelation von 7,5 Wohnungen je 100 Hochaltrige ist gut und wird sich noch verbessern, wenn eine Aufstockung um weitere 32 Wohnungen wie geplant umgesetzt wird. Diese Einrichtung wird aufgrund ihrer Attraktivität auch von Älteren aus den umliegenden Städten und Gemeinden genutzt. Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass vergleichbare Wohnangebote für einkommensschwache Ältere nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die ambulante Versorgung wird durch drei in Schwalmtal ansässige ambulante Dienste geleistet, darunter sind 2 Pflegedienste und 1 Mahlzeitenangebot. Dieses Angebot erscheint für Schwalmtal ausreichend. Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Schwalmtal nicht, derzeit werden von hier aus die Einrichtungen in Nettetal und Viersen mit genutzt. 122 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Schwalmtal Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 1 0,40 1,5 5 8 32 Std. 82 Tn. je 100 Ältere ab 80 Jahren Schwalmtal Kreis 0,1 0,2 0,1 0,8 4,8 14,1 2,1/100 60+ 7,5/100 60+ 0 0 0,0 11,6 0 1 0 0,00 0,08 3 1 73 50 82 10,9 7,5 12,2 3,5 3,6 5,2 0,4 0,5 0 0,0 0,4 10 0 10 90 90 1,5 0,0 1,5 13,4 13,4 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 3 2 1 0 1 1 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Schwalmtal 10 eingestreute Plätze, aber keine solitären Plätze, was eine verlässliche Planung erschwert. Ein Pflegeheim mit 90 Plätzen steht in Schwalmtal zur Verfügung. Damit kommen rechnerisch 13,4 Plätze auf je 100 Hochaltrige, was unter dem Kreis- und Landesdurchschnitt liegt. Eine Erweiterung um 30 Plätze ist evtl. geplant, dadurch würde sich die Versorgungsrelation dem Kreisdurchschnitt annähern. 123 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Schwalmtal und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Ein Wechsel zu ortsnaher Altenfachberatung wäre empfehlenswert, dabei sollte eine halbe Personalstelle nicht unterschritten werden. Evtl. könnte auch eine gemeinsame Beratungsstelle in Kooperation mit Niederkrüchten in Betracht kommen. Wie auch dort, besteht darüber hinaus ein Bedarf an Wohnanpassungsberatung, um Älteren in Eigenheimsiedlungen auch bei Pflegebedarf einen Verbleib in ihrem Haus zu ermöglichen. Für beide Beratungsleistungen ist in Schwalmtal mindestens eine halbe Stelle zu kalkulieren (evtl. eine ganze Stelle in Kooperation mit Niederkrüchten). Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine noch höhere Kapazität erfordern. • Offene Altenhilfe: Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es Angebote für junge Seniorinnen und Senioren in Form der Aktivitäten der ZWAR-Gruppe, wodurch längerfristig auch Wirkungen zur Prävention von Hilfebedarf und Vereinsamung im höheren Alter verbunden sein können. Für die derzeit Hochaltrigen machen einige Altenstuben Angebote zu geselligen Treffen. Wünschenswert wäre ein für alle Älteren offenes Begegnungsangebot mit regelmäßigen Öffnungszeiten und einem angegliederten Beratungsangebot. • Für Demenzkranke und deren Angehörige gibt es einen Gesprächskreis, weiterhin sollten niederschwellige Betreuungsangebote für diese Zielgruppe entwickelt werden. • Krankenhaus: Für Schwalmtal ist keine eigenständige Einrichtung erforderlich. • Hospiz: Eine ambulante Hospizgruppe gibt es auch hier, eine eigene stationäre Einrichtung lohnt sich nicht für Schwalmtal allein, sondern allenfalls gemeinsam mit Nettetal, Brüggen und Niederkrüchten. • Wohnen: Das Angebot an seniorengerechten Wohnungen und insbesondere an Service-Wohnen ist in Schwalmtaler Ortsteil Waldniel gut entwickelt und kann angesichts bestehender Planungen auch als langfristig gesichert gelten. Das landesdurchschnittliche Versorgungsniveau von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige wird derzeit und auch in Zukunft überboten (allerdings schwerpunktmäßig auf gehobenem Preisniveau). Im Ortsteil Amern fehlen Angebote des Service-Wohnens. Bei der weiteren Planung sollten auch Angebote für einkommensschwache Ältere entwickelt werden. 124 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Ambulante Dienste: Das Angebot an ambulanten Diensten erscheint ausreichend; ein zusätzlicher Bedarf besteht aber an niederschwelligen Hilfen, um vor allem auch für Ältere mit Mobilitätsschwierigkeiten in dezentral gelegenen Eigenheimsiedlungen eine gute Versorgung sicherzustellen. • Tagespflege: Mittelfristig liegt der Bedarf an Tagespflegeplätzen schätzungsweise bei 4 bis 6 Plätzen, was evtl. in Kooperation mit Brüggen und Niederkrüchten abgedeckt werden könnte. Eine eigenständige Einrichtung für diese Gemeinden könnte vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich infolge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes die Inanspruchnahme der Tagespflege verbessert. • Kurzzeitpflege: Die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze reichen für Schwalmtal nicht aus, auch ein eigenständiges Kurzzeitpflegeangebot sollte eingerichtet werden. Dabei kann von einem zusätzlichen Bedarf an 5 bis 7 solitären Kurzzeitpflegeplätzen ausgegangen werden, die von dem örtlichen Pflegeheim vorgehalten werden könnten, besser wäre aber eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung für den Westkreis. • Stationäre Pflege: Die stationäre Versorgung ist in Schwalmtal durch das bestehende Pflegeheim nur knapp gedeckt. Um das auf Kreis- und Landesebene bestehende Versorgungsniveau zu erreichen, wären rein rechnerisch bis zum Jahr 2015 insgesamt 180 Plätze und bis 2025 insgesamt 250 Plätze erforderlich. Dem steht allerdings entgegen, dass in ländlichen Regionen mit hoher Wohneigentumsquote die Umzugsbereitschaft in Heime noch geringer ist als im Durchschnitt. Die Planung in diesem Bereich kann flexibler gestaltet werden, wenn auch alternative Wohnangebote für Pflegebedürftige mit einbezogen werden. 2.7 Stadt Tönisvorst (a) Demografische Situation und Prognose In der Stadt Tönisvorst sind 759 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 540 in Privathaushalten und rd. 220 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind etwas über 1.000 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 380 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (diese Personengruppe überschneidet sich mit den beiden anderen). Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt Tönisvorst mit folgender Entwicklung zu rechnen: 125 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Tönisvorst Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren Stand 2005 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 87 28 79 186 379 80 36 72 243 536 -8% 31% -9% 31% 41% 72 35 100 221 795 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 759 537 222 967 672 295 27% 25% 33% 1.223 825 398 61% 54% 79% 9 9 32 104 224 8 12 27 136 316 -11% 30% -14% 31% 41% 8 13 38 123 467 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 378 500 32% 649 72% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 189 77 201 323 252 168 101 182 414 358 -11% 32% -10% 28% 42% 151 93 252 386 522 -20% 21% 25% 20% 107% 1.042 1.224 17% 1.405 35% Insgesamt * Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um rd. 200 Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 460 Pflegebedürftige bzw. 61% mehr sein als im Ausgangsjahr. • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 33% auf knapp 300 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 400 Personen um 79% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 25% auf rd. 670 und bis 2025 um 54% auf 825 steigen. Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 32% auf 500 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 650 Personen um 72% höher liegen als im Jahr 2005. 126 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf etwa 1.220 steigen und im Jahr 2025 rd. 1.400 Personen erreichen, dies sind 35% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung ist in Tönisvorst nur mit einer halben Personalstellen ausgestattet, was auch im Vergleich mit dem Kreisdurchschnitt nicht ausreichend erscheint. Im Bereich der offenen Altenhilfe stehen als Begegnungszentren die ATS Alte Post der Stadt Tönisvorst und die Begegnungsstätte Mertenshof des Vereins „Alter-nativen“ zur Verfügung. Der selbstorganisierte Verein „Alter-nativen“ leistet im Rahmen seiner „Zukunftswerkstatt“ rege Arbeit durch Initiativgruppen im Bereich Bildung/ Kultur/ Freizeit, ca. 500 Personen sind dadurch eingebunden. Eine Gruppe darunter befasst sich mit dem Thema „Wohnen im Alter“, außerdem gibt es eine Hilfsbörse. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es in Tönisvorst ein Angebot zur Beratung und Betreuung, was zu wenig erscheint. Die Krankenhaus-Versorgung wird durch eine Klinik mit 112 Betten hinreichend gewährleistet, davon gehören 30 Betten zu einer geriatrischen Reha-Fachabteilung. Ein Krankenhaus-Sozialdienst berät bei der Überleitung nach der Akutbehandlung. Zur gerontopsychiatrischen Versorgung wird auf Angebote in Viersen und Krefeld verwiesen. Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Tönisvorst, sondern in den benachbarten Städten Viersen und Krefeld zur Verfügung. Im Bereich des Wohnens stehen in Tönisvorst derzeit 12 Altenwohnungen zur Verfügung, dies ist – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – nur ein Drittel der Versorgung im Kreisdurchschnitt. Auch im Bereich des Service-Wohnens wird diese Angebotsschwäche nicht kompensiert, dort stehen 16 Wohnungen bzw. 1,4 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung, was eine Versorgungsrelation deutlich unter dem Kreisdurchschnitt bedeutet. Weitere Planungen sind nicht bekannt. Die ambulante Versorgung wird durch 7 in Tönisvorst ansässige ambulante Dienste geleistet, dabei handelt es sich um 6 Pflegedienste sowie einen Mahlzeitendienst. Weitere pflegeergänzende Dienste fehlen. 127 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Tönisvorst Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 1 0,50 2,0 2 1 144 Std. 500 Tn. je 100 Ältere ab 80 Jahren Tönisvorst Kreis 0,0 0,2 0,1 0,8 12,5 14,1 6,7/100 60+ 7,7/100 60+ 1 112 9,7 11,6 0 1 0 0,00 0,08 1 1 12 16 16 1,0 1,4 1,4 3,5 3,6 5,2 0,5 0,5 0 0,0 0,4 12 0 12 222 222 1,0 0,0 1,0 19,2 19,2 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 6 6 0 0 1 2 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Ein Angebot der Tagespflege steht in Tönisvorst nicht zur Verfügung, es gibt aber Planungen für eine Einrichtung mit 14 Plätzen. Im Bereich der Kurzzeitpflege stehen in Tönisvorst 12 Plätze zur Verfügung, darunter aber keine solitären Plätze, sondern nur eingestreute Plätze. 128 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen In Tönisvorst gibt es zwei Pflegeheime mit 222 Plätzen, darunter sind 12 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in einem Heim in St. Tönis. Ein weiteres Heim in Vorst mit 6 stationären Hausgemeinschaften à 10 Plätzen wurde im Frühjahr 2008 in Betrieb genommen. Mit dieser Kapazitätserweiterung wird eine gute Versorgungsrelation von 19,2 Plätzen je 100 Hochaltrige erreicht. (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Tönisvorst und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Die Kapazität der Fachberatung erscheint unzureichend, auch der Bereich Wohnberatung/ Wohnungsanpassung sollte stärker gewichtet werden. Eine Aufstockung um eine halbe auf insgesamt mindestens eine Personalstelle ist zu empfehlen. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde allerdings eine höhere Kapazität erfordern. • Offene Altenhilfe: Tönisvorst ist mit 2 Begegnungszentren ausgestattet, eins davon wird durch eine aktive Seniorenorganisation gestaltet. Dies scheint bedarfsdeckend zu sein. • Demenz: Es gibt ein Angebot zur Beratung und Betreuung, aber eine Weiterentwicklung von Hilfen (Gesprächskreise für Angehörige, Demenzcafé etc.) wäre zu empfehlen. • Krankenhaus: Die klinische Grundversorgung ist hinreichend, und in Tönisvorst gibt es die einzige geriatrische Fachabteilung im gesamten Kreis. • Hospiz: Eine stationäre Hospiz-Einrichtung scheint nicht erforderlich zu sein, da die Entfernungen nach Viersen und Krefeld nicht zu groß sind. Evtl. wäre aber ein gemeinsames Angebot mit Willich in Erwägung zu ziehen. • Wohnen: Neue Wohnformen für Ältere werden in Tönisvorst schon seit längerem intensiv und kreativ diskutiert. Allerdings ist das derzeit bestehende Angebot an seniorengerechten Wohnungen und insbesondere an Service-Wohnen hier sehr gering entwickelt, auch im Vergleich zum Kreisdurchschnitt wird ein erheblicher Nachholbedarf erkennbar. Um die landesdurchschnittliche Versorgung von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, müsste die derzeitige Zahl von 16 Wohnungen bis 2015 auf 82 (also 66 mehr als derzeit vorhanden) und bis 2025 auf knapp 120 (also 100 Wohnungen mehr als derzeit vorhanden) ausgebaut werden. 129 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Ambulante Dienste: Die Versorgung mit ambulanten Pflegediensten, überwiegend in privater Trägerschaft; ist gut, aber pflegeergänzende Angebote und niederschwellige Hilfen fehlen weitgehend. • Tagespflege: Ein eigenständiges Tagespflege-Angebot in Tönisvorst könnte in einer Größenordnung von 7 bis 10 Plätzen empfohlen werden. Falls die Planung einer Einrichtung mit 12 – 14 Plätzen realisiert wird, kann auch in den angrenzenden Gemeinden für dieses Angebot geworben werden. • Kurzzeitpflege: Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ist unbefriedigend, da es in Tönisvorst keine eigenständigen Plätze gibt. Um das derzeitige Versorgungsniveau auf Kreisebene zu erreichen, müssten etwa 4 bis 6 solitäre Kurzzeitpflegeplätze eingerichtet werden; um eine gute Versorgungsqualität zu erreichen, sollten es aber mehr sein, längerfristig etwa 10 bis 12 Plätze. Dabei ist eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung, die auch für Betroffene aus Kempen und Willich zur Verfügung steht, zu empfehlen. • Stationäre Pflege: Der Bedarf an stationären Plätzen kann als gedeckt angesehen werden. Dabei ist bemerkenswert, dass die kürzlich eröffnete, neue Einrichtung nach einem fortschrittlichen Konzept (Hausgemeinschaftsmodell) arbeitet. Längerfristig wird der Bedarf aus demografischen Gründen steigen, und zwar bei der jetzigen Versorgungsrelation auf 316 Plätze im Jahr 2015 (94 Plätze mehr als derzeit vorhanden) und 450 Plätze im Jahr 2025 (230 mehr als derzeit). Auch diese zusätzlichen Kapazitäten sollten unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden. 2.8 Stadt Viersen (a) Demografische Situation und Prognose In der Stadt Viersen sind 2.275 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 1.600 in Privathaushalten und rd. 680 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind rd. 2.900 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. 1.150 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (Überschneidung mit den beiden anderen Personengruppen). 130 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Stadt Viersen Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 211 70 204 536 1.253 194 93 186 701 1.770 -8% 31% -9% 31% 41% 174 89 257 638 2.627 -18% 26% 26% 19% 110% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 2.275 1.595 679 2.944 2.007 937 29% 26% 38% 3.785 2.509 1.275 66% 57% 88% 23 24 82 297 725 20 31 70 390 1.022 -11% 30% -14% 31% 41% 18 33 98 353 1.511 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 1.150 1.534 33% 2.014 75% 460 195 518 914 834 410 257 467 1.172 1.185 -11% 32% -10% 28% 42% 367 237 648 1.095 1.725 -20% 21% 25% 20% 107% 2.920 3.491 20% 4.072 39% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren Insgesamt * Stand 2005 Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt Viersen mit folgender Entwicklung zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 670 Personen bzw. 29% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 1.500 Pflegebedürftige bzw. 66% mehr sein als im Ausgangsjahr. • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 38% auf rd. 940 Personen steigen und im Jahr 2025 mit 1.275 Personen um 88% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 26% auf rd. 2.000 und bis 2025 um 57% auf rd. 2.500 steigen. Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. 131 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 33% auf rd. 1.530 Personen steigen und im Jahr 2025 mit über 2.000 Personen um 75% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 20% auf rd. 3.500 steigen und im Jahr 2025 rd. 4.100 Personen erreichen, dies sind 39% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Viersen ist mit 3 Personalstellen (einschließlich einer Stelle für Wohnberatung) ausgestattet, die Relation zu den Hochaltrigen entspricht dem Kreisdurchschnitt. In der Wohnberatung und Wohnungsanpassung wird aus Sicht der Stadtverwaltung auch in Zukunft ein Schwerpunkt gesehen, um die Lebensbedingungen von Pflegebedürftigen in Privathaushalten zu verbessern. Dazu wird eine Bewusstseinsbildung für erforderlich gehalten, einerseits bei Wohnungsgesellschaften und andererseits bei den Älteren (z.B. durch Nachbarschaftsgruppen). Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Viersen bereits viele Angebote zur Begegnung und Geselligkeit. Im Bereich der Senioren-Selbstorganisation ist die Initiative „Senioren Miteinander – Füreinander“ seit 1995 aktiv mit etwa 1.600 Teilnehmenden (einschl. Mehrfachzählung) in allen Stadtteilen. Die präventive Funktion sozialer Netzwerke im Alter wird damit gut erfüllt. Mehrere Angebote gibt es auch für Demenzkranke und deren Angehörige. Diese sollen über eine Aktivierung von Engagementpotenzialen in der Bevölkerung weiter entwickelt werden, z.B. durch ehrenamtliche Hilfsdienste für Angehörige von Demenzkranken. Die Krankenhaus-Versorgung wird durch die drei Kliniken mit 724 Betten in der Stadt Viersen zufriedenstellend gewährleistet. Dies trifft auch auf die gerontopsychiatrische Versorgung mit 32 Betten in der Rheinischen Landesklinik zu (die allerdings überregional belegt werden), während es für die geriatrische Versorgung keine speziellen Plätze gibt. Mit Sorge wird die Tendenz zu frühzeitiger Entlassung gesehen, was nach Einschätzung der Fachberatung häufig zu (möglicherweise vermeidbarem) Heimeinzug führt. Die Krankenhaus-Überleitung, die für die Schaffung tragfähiger häuslicher Pflegearrangements einen hohen Stellenwert hat, funktioniert bei zwei der drei Kliniken gut und in enger Kooperation der Krankenhaus-Sozialdienste mit der städtischen Fachberatung. Eine Klinik verfügt allerdings (noch) über keinen Krankenhaus-Sozialdienst, und bei einer anderen Einrichtung wurde ein Sozialdienst nur für den psychiatrischen Bereich eingerichtet, fehlt aber im orthopädischen Bereich. 132 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Viersen Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 12 3,00 46,0 0,1 1,2 18 3 618 Std. 2600 Tn. 16,4 14,1 12,7/100 60+ 7,7/100 60+ 3 724 19,3 11,6 1 1 10 0,27 0,08 8 2 147 78 150 3,9 2,1 4,0 3,5 3,6 5,2 0,4 0,5 12 0,3 0,4 15 0 21 844 937 0,4 0,0 0,6 22,5 24,9 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 14 9 5 1 4 9 10 je 100 Ältere ab 80 Jahren Viersen Kreis 0,1 0,8 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Die Begleitung Sterbender wird, wie in allen Städten und Gemeinden des Kreises, durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Darüber hinaus ist Viersen der Standort des einzigen stationären Hospizes im Kreis. Dessen Kapazität von 10 Plätzen wird von der Einrichtungsleitung (auch mit Verweis auf Hospizangebote in den Städten außerhalb des Kreises) für ausreichend gehalten. Dies bedeutet allerdings, dass Angehörige recht weite Entfernungen in Kauf nehmen müssen. 133 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen In Viersen stehen derzeit 147 Altenwohnungen zur Verfügung, dies entspricht – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – etwa dem Kreisdurchschnitt. Die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen ist hoch, auch weil der Mieteranteil unter den Älteren in Viersen höher ist als im Landkreis. Mit einem auch zukünftig hohen Bedarf ist zu rechnen, die Aktivitäten der Wohnungswirtschaft erfordern aber keine zusätzliche Verstärkung seitens der Sozialplanung. Wichtig ist der Hinweis, dass der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen hoch ist. Das Angebot an Service-Wohnungen ist mit 78 Wohnungen zu gering. Dies wird auch durch den Vergleichsindikator verdeutlicht, die Relation von 2,1 Wohnungen je 100 Hochaltrige liegt unter dem Kreisdurchschnitt von 3,6 Wohnungen und deutlich unter der landesweiten Versorgung mit 5,3 Wohnungen je 100 Hochaltrige. Dieses Defizit wurde allerdings schon erkannt, weitere 72 Wohnungen befinden sich in konkreter Planung. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des Jahres 2005 würde damit die Versorgungsquote auf 4,0 Wohnungen je 100 Hochaltrige steigen, womit aber das derzeitige Landesniveau noch nicht erreicht wäre. Unter den längerfristig geplanten Wohnungen befinden sich auch alternative Wohnformen, die zumindest teilweise zur Substitution stationärer Pflegeplätze dienen können, und zwar eine Einrichtung nach dem ambulanten Hausgemeinschaftsmodell mit 14 Wohnungen und eine ambulante Hausgemeinschaft mit 16 Wohnungen. Von 14 ambulanten Diensten, die ihren Sitz in Viersen haben, sind 9 Pflegedienste und 5 pflegeergänzende Dienste. Die Versorgung durch die Pflegedienste wird von den befragten Experten als quantitativ hinreichend bewertet, und da im Bereich der unmittelbaren Pflege hinreichende marktwirtschaftliche Anreize bestehen, ist damit zu rechnen, dass die pflegerischen Kapazitäten auch zukünftig auf die steigenden Bedarfe (+26% bis 2015, +57% bis 2025) reagieren werden. – Dies ist jedoch bei niedrigschwelligen Hilfen nicht der Fall, insbesondere bei preisgünstigen hauswirtschaftlichen Hilfen besteht Nachholbedarf. Berücksichtigt man, dass der hauswirtschaftliche Hilfebedarf in den nächsten Jahren steigen wird (bis 2015 um 20%, bei den Älteren Senioren doppelt so stark und bis 2025 um mehr als 100%), so wird der Handlungsbedarf ersichtlich. Von städtischer Seite gibt es Überlegungen, ein entsprechendes Angebot im Rahmen des 2. oder 3. Arbeitsmarktes zu fördern. – Im Bereich der Fahrdienste leistet ein privater Behindertenfahrdienst nach Einschätzung von Experten eine gute Versorgung. Die in Viersen verfügbaren 12 Plätze der Tagespflege erscheinen vergleichsweise wenig. Um die kreis- und landesdurchschnittliche Versorgung von 0,5 Plätzen je 100 Hochaltrige zu erreichen, wären derzeit 17 Plätze erforderlich und bis zum Jahr 2015 eine Verdoppelung der jetzigen Kapazität auf 24 Plätze. Dagegen ist abzuwägen, dass 134 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen viele Einrichtungen der Tagespflege unter den derzeitigen Bedingungen über Auslastungsprobleme klagen. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Viersen nur 15 eingestreute Plätze, deren Verfügbarkeit bekanntlich weniger verlässlich ist als die der solitären Plätze (s.o.). An dieser unbefriedigenden Situation wird die geplante Erweiterung um 6 Plätze nichts ändern, da auch diese als „eingestreute“ vorgesehen sind. Selbst wenn man eine Versorgungsquote unter Einschluss dieser Plätze berechnet, bleibt diese noch unter dem Kreisdurchschnitt. Die Kapazitäten der 9 Pflegeheime mit 844 Plätzen entsprechen einer Relation von 22,5 Plätzen je 100 Hochaltrige, was über dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Da der rechnerisch ermittelte Bedarf an stationärer Pflege in Viersen mit 680 Plätzen niedriger liegt, ist davon auszugehen, dass diese Kapazitäten daher auch von anderen Städten und Gemeinden innerhalb des Kreises genutzt werden. Eine kontrollierte Belegung wird durch eine von der Pflegefachberatung koordinierte Heimplatzvermittlung gewährleistet, an der sich alle Träger beteiligen. Die Planung eines weiteren Heimes, mit dem die Kapazität auf 937 Plätze steigt, wird seitens der Fachberatung für erforderlich gehalten. (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Viersen und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Die Fachberatung ist gut ausgestattet. Die erfolgte Schwerpunktlegung auf eine nach außen hin gut sichtbare Wohnberatung und Wohnungsanpassung mit entsprechender Informationsarbeit bei Wohnungsgesellschaften und den Älteren ist zu unterstützen. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere Kapazität erfordern. • Offene Altenhilfe: Die Angebote der offenen Altenhilfe sind in Viersen gut ausgebaut. • Demenz: Für Demenzkranke und deren Angehörige gibt es eine Reihe von unterstützenden Angeboten, die weiter entwickelt werden können. • Krankenhaus: Die Krankenhausversorgung ist gut. In einer der Kliniken ist ein Krankenhaus-Sozialdienst zu ergänzen. Die gerontopsychiatrische Versorgung wird durch die Rheinischen Kliniken von der Platzzahl her in hinreichender Weise ge- 135 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen währleistet, allerdings werden diese Plätze auch über die Stadtgrenzen hinaus belegt. Darüber hinaus fehlen geriatrische Plätze. • Hospiz: Neben der ambulanten Hospiz-Betreuung gibt es nur in Viersen auch ein stationäres Hospiz. Allerdings ist fraglich, ob dieses den kreisweit bestehenden Bedarf auf Dauer decken kann, daher sind weitere Angebote im Kreis in Erwägung zu ziehen. • Altenwohnungen: Die Versorgung mit seniorengerechten Wohnungen liegt im Kreisdurchschnitt, allerdings wird der Bedarf in der Stadt Viersen höher eingeschätzt, da hier der Mieteranteil höher ist als im übrigen Kreis. Ein hoher Bedarf besteht insbesondere an preisgünstigen Angeboten. • Service-Wohnen: Auch im Bereich des Service-Wohnens ist eine Unterversorgung festzustellen, die auch durch die umfangreichen Neuplanungen nicht hinreichend entschärft werden kann. Um im Jahr 2015 ein dem derzeitigen Landesniveau entsprechendes Angebot von 5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zu erreichen, wären dann insgesamt 270 Wohnungen erforderlich (120 mehr als derzeit geplant), im Jahr 2025 wären insgesamt 380 Wohnungen erforderlich (230 mehr als derzeit geplant). Der zusätzliche Bedarf sollte vor allem mit solchen Angeboten gedeckt werden, die auch für Ältere mit niedrigen Renteneinkommen erschwinglich sind. • Im Bereich der betreuten Wohngemeinschaften gibt es zukunftsorientierte Planungen, die zu unterstützen sind. • Ambulante Dienste: Der Bedarf an ambulanten Diensten scheint im pflegerischen Bereich gedeckt zu sein, während hauswirtschaftliche und sonstige pflegeergänzende Dienste weiterentwickelt werden sollten, insbesondere auch in Form von preisgünstigen haushaltsnahen Dienstleistungsangeboten. Dieser Bedarf wurde erkannt, und die o.g. Überlegungen, diesbezüglich nicht allein auf den Markt zu vertrauen, sondern ein gefördertes Angebot zu entwickeln, können nur unterstützt werden. • Tagespflege: Ein Ausbau der Tagespflege auf 17 Plätze und in den nächsten Jahren auf 24 Plätze dürfte auch unter derzeitigen Bedingungen dem Bedarf entsprechen. Sollte aufgrund der Anreize, die das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zur verstärkten Nutzung der Tagespflege enthält, die Nachfrage steigen, ist ein noch weiter gehender Ausbau der Tagespflege zu empfehlen. • Kurzzeitpflege: Angesichts der Unterversorgung mit Kurzzeitpflege-Plätzen, insbesondere des Fehlens eines verlässlichen solitären Angebots, ist zu empfehlen, ein solches Angebot im Umfang von mindestens 20, längerfristig noch mehr Plätzen einzurichten. Da aber auch die derzeitige kreisweite Versorgung mit solitären Plät- 136 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen zen auf einem niedrigen Niveau liegt, ist diese Empfehlung als Untergrenze zu verstehen. Eine gut geführte eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung müsste in Viersen eine gute Auslastung erzielen können. • 2.9 Vollstationäre Pflege: Die Versorgung mit Heimplätzen ist derzeit rechnerisch gut, allerdings gibt es nach Auskunft der Heimplatzvermittlung auch eine Warteliste. Sobald die konkreten Planungen umgesetzt sind, wird die Versorgungslage verbessert, dann stehen in Viersen 25 Plätze bzw. kreisweit 20 Plätze je 100 Hochaltrige zur Verfügung. Um ein Versorgungsniveau von 20 Plätzen je 100 Hochaltrige (Landesdurchschnitt) auch längerfristig halten zu können, wären allerdings bis zum Jahr 2015 weitere 130 Plätze erforderlich und bis zum Jahr 2025 weitere 600 Plätze. Diese können in der Form von herkömmlichen Heimplätzen konzipiert werden oder zumindest teilweise auch in Form stationärer Hausgemeinschaften (wie in der derzeit geplanten Einrichtung vorgesehen). Stadt Willich (a) Demografische Situation und Prognose In der Stadt Willich sind 1.235 Personen pflegebedürftig, davon werden rd. 880 in Privathaushalten und rd. 360 in stationären Einrichtungen gepflegt (Stand 2005). Darüber hinaus sind knapp 1.700 Personen auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Rd. 600 Personen leiden unter einer mittleren oder schweren Demenz (Überschneidung mit den beiden anderen Personengruppen). Fasst man die Ergebnisse der demografischen Analyse zusammen, so ist in der Stadt Willich mit folgender Entwicklung zu rechnen: • Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird mittelfristig (im Jahr 2015) um 335 Personen bzw. 27% höher liegen als im Jahr 2005, längerfristig (im Jahr 2025) werden es 750 Pflegebedürftige bzw. 61% mehr sein als im Ausgangsjahr. • Wenn der Anteil der stationär Gepflegten an allen Pflegebedürftigen („Heimquote“) gleich bleibt, wird auf Grund der demografischen Veränderung die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf bei gleichem Versorgungsangebot bis zum Jahr 2015 um 34% auf rd. 480 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 650 Personen um 81% höher liegen als in 2005. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten wird bis 2015 um 24% auf rd. 1.100 und bis 2025 um 53% auf rd. 1.350 steigen. Der Bedarf an stationärer Pflege wird geringer steigen, wenn Angebote wie ambulante Pflegewohngruppen oder Betreutes Wohnen auch für Schwerpflegebedürftige und/ oder Demenzkranke weiter ausgebaut werden. 137 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen • Die Zahl der Demenzkranken wird bis zum Jahr 2015 um 32% auf rd. 800 Personen steigen und im Jahr 2025 mit rd. 1.050 Personen um 72% höher liegen als im Jahr 2005. • Die Zahl der Älteren mit hauswirtschaftlichem Hilfebedarf wird bis 2015 um 17% auf knapp 2.000 steigen und im Jahr 2025 rd. 2.300 Personen erreichen, dies sind 34% mehr als in 2005. Diese Prognose bezieht sich auf Personen in Privathaushalten. In dem Maße, wie stationäre Pflege durch alternative Formen der ambulanten Pflege substituiert wird, fällt der Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen höher aus. Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in Willich Personengruppe Pflegebedürftige unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 2005 - 2025 mittelfristig Veränderung 2015 2005-2015 längerfristig Veränderung 2025 2005-2025 156 45 127 287 621 143 59 115 376 877 -8% 31% -9% 31% 41% 128 57 160 342 1.301 -18% 26% 26% 19% 110% 1.235 879 357 1.570 1.093 477 27% 24% 34% 1.987 1.342 646 61% 53% 81% 17 15 51 160 364 15 19 44 210 514 -11% 30% -14% 31% 41% 14 21 61 190 760 -20% 39% 20% 19% 109% Insgesamt 607 802 32% 1.045 72% mit hausw. Hilfebedarf unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren 339 125 321 497 411 302 165 290 638 584 -11% 32% -10% 28% 42% 271 152 402 596 850 -20% 21% 25% 20% 107% 1.694 1.979 17% 2.271 34% Insgesamt darunter: häusl. Pflege stationär (geschätzt)* Demenzkranke unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren Insgesamt * Stand 2005 Schätzung des stationären Pflegebedarfs ohne Berücksichtigung alternativer Versorgungsformen (b) Versorgung und kommunale Planungen Die Altenhilfe- und Pflegeberatung in Willich ist mit 2,5 Personalstellen gut ausgestattet, die Relation zu den Hochaltrigen liegt über dem Kreisdurchschnitt. Dies umfasst auch eine Wohnungsanpassungsberatung in Einzelfällen, die aber nicht „offensiv“ angelegt ist. 138 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegerische Versorgung in Willich Stand: Juli 2008 Bereich BERATUNG Pflegeberatung Hilfe bei Demenz BEGEGNUNG+HILFEN Begegnungsangebote Selbstorganisation GESUNDHEIT Kliniken Hospiz stationär ambulant WOHNEN Altenwohnungen Wohnen mit Service einschl. Planungen PFLEGE Ambulante Dienste darunter Pflegedienste pflegeergänzende Dienste Tagespflege Kurzzeitpflege darunter solitär alle einschl. Plan Pflegeheime einschl. Planungen * Einrichtungen Kapazität* 1 8 2,50 14,0 10 4 394 Std. 859 Tn. je 100 Ältere ab 80 Jahren Willich Kreis 0,1 0,8 0,1 0,8 21,2 14,1 7,3/100 60+ 7,7/100 60+ 1 140 7,5 11,6 0 1 0 0,00 0,08 1 3 30 84 109 1,6 4,5 5,9 3,5 3,6 5,2 0,5 0,5 15 0,8 0,4 17 13 17 284 284 0,9 0,7 0,9 15,3 15,3 0,7 0,3 0,8 18,7 19,9 9 4 5 1 2 3 "Kapazität" = Plätze (stationär, Wohnen) bzw. Vollzeit-Personalstellen (ambulante Dienste, Beratung) bzw. Öffnungszeiten in Stunden pro Monat (Begegnung) bzw. Teilnahme an Angeboten (Selbstorg.) Im Bereich der offenen Altenhilfe gibt es in Willich Begegnungszentren in jedem Stadtteil, mit 3 hauptamtlichen Kräften (à 27 WStd.) ausgestattet, die bei Bedarf auch beraten. Diese sollen zu Zentren mit vielfältigem Angebot weiterentwickelt werden, bereits jetzt gibt es Gruppen zu PC, Sprachen, Kunst und Kultur. Im Bereich der SeniorenSelbstorganisation ist der Verein „Altenhilfe Willich e.V.“ mit seinen verschiedenen Angeboten aktiv. 139 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Für Demenzkranke und ihre Angehörigen gibt es verschiedene Angebote wie z.B. Gesprächskreise und Besuchsdienste, neuerdings auch das Demenzcafé „Memory“, das allerdings noch nicht so angenommen wird wie erwartet. Die Krankenhaus-Versorgung wird durch eine Klinik mit 140 Betten hinreichend gewährleistet. Ein Krankenhaus-Sozialdienst berät bei der Überleitung nach der Akutbehandlung. Es gibt aber weder eine geriatrische noch eine gerontopsychiatrische Spezialversorgung, hierzu wird auf die Angebote in Viersen und Krefeld verwiesen. Die Begleitung Sterbender wird durch eine ambulante Hospizgruppe geleistet. Stationäre Hospizplätze stehen nicht in Willich, sondern in den benachbarten Städten Viersen und Krefeld zur Verfügung. Im Bereich des Wohnens stehen in Willich derzeit 30 Altenwohnungen zur Verfügung, dies sind – gemessen an der Relation zur Zahl der Hochaltrigen – etwa halb so viele wie im Kreisdurchschnitt. Der Schwerpunkt wird in Willich stärker auf Angebote des Service-Wohnens gelegt. In diesem Bereich stehen 84 Wohnungen bzw. 4,5 Wohnungen je 100 Hochaltrige zur Verfügung, was einen Versorgungsschlüssel über dem Kreisdurchschnitt, aber noch unter dem Landesdurchschnitt bedeutet. Wenn aber weitere Planungen umgesetzt sind, stehen 109 Wohnungen zur Verfügung, was mit einer Relation von 5,9 Wohnungen je 100 Hochaltrige eine quantitativ gute Versorgung gewährleisten wird. Die ambulante Versorgung wird durch 9 in Willich ansässige ambulante Dienste geleistet, davon 4 Pflegedienste und 5 pflegeergänzende Dienste. Dieses Angebot erscheint ausreichend; zusätzlicher Bedarf besteht hier aber, wie auch im Kreis insgesamt, an niederschwelligen Hilfen für einkommensschwache Ältere. Das Angebot der Tagespflege ist in Willich mit 15 Plätzen gut ausgebaut. Die kreisund landesdurchschnittliche Versorgungsrelation wird hier mit 0,8 Plätzen je 100 Hochaltrige überschritten, und dennoch berichtet die Einrichtung über eine gute Auslastung. Im Hinblick auf eine mögliche Nachfragesteigerung nach Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wird eine Aufstockung der Platzzahl in Erwägung gezogen. Weiterhin gibt es Überlegungen, ein niederschwelliges, stundenweise nutzbares Betreuungsangebot zu entwickeln für Demenzkranke, deren Angehörige nur punktuelle Entlastung wünschen und dafür auch nur begrenzte Mittel zur Verfügung haben. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Willich insgesamt 17 Plätze, darunter sind 13 solitäre Plätze. Wenn man eine Versorgungsquote unter Einschluss auch der einge- 140 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen streuten Plätze berechnet, ergibt sich eine Versorgungsrelation von 0,9 Plätzen je 100 Hochaltrige, dies ist etwas besser als der Kreisdurchschnitt. Die Kapazitäten der 3 Pflegeheime mit 284 Plätzen entsprechen einer Relation von 15,3 Plätzen je 100 Hochaltrige, was unter dem Kreisdurchschnitt von 18,7 Plätzen und dem Landesdurchschnitt von 19,7 Plätzen liegt. Die Planung einer weiteren stationären Einrichtung wird von der Fachberatung nur dann unterstützt, wenn dabei neuere Konzepte bzw. alternative Wohnformen berücksichtigt werden. (c) Bewertung und Empfehlung Die folgenden Bewertungen des Angebots in Willich und die Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung wurden in Gesprächen mit der Kreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden erörtert und sind entsprechend der zukünftigen Entwicklung fortzuschreiben. • Beratung: Die städtische Seniorenberatung ist in Willich gut ausgestattet, aber die Schwerpunktsetzung auf Wohnberatung sollte forciert werden. Eine umfassende und zugehende Beratung, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, würde eine noch höhere Kapazität erfordern. • Offene Altenhilfe: Mit Begegnungszentren ist Willich gut ausgestattet, und die vorgesehene konzeptionelle Weiterentwicklung ist zu unterstützen. Auch die aktive Seniorenorganisation verstärkt das gute Bild in diesem Bereich. Überlegungen, wie das Angebot auch für ältere Migranten attraktiv gestaltet werden kann, sollten weiter entwickelt werden. • Demenz: Das diesbezügliche Angebot entspricht dem Kreisdurchschnitt, eine Erweiterung der Unterstützungsangebote ist aber zu empfehlen und wird auch seitens der städtischen Seniorenberatung für dringend erforderlich gehalten (siehe auch zum Punkt „Tagespflege“). • Krankenhaus: Die klinische Grundversorgung ist hinreichend, aber es gibt keine spezialisierten Angebote für Gerontopsychiatrie und Geriatrie. • Hospiz: Eine stationäre Einrichtung mit 8 – 10 Plätzen könnte sinnvoll sein, um Angehörigen lange Fahrtzeiten in benachbarte Städte zu ersparen. • Wohnen: Der zukünftige Schwerpunkt der Stadtverwaltung liegt auf einer Verbesserung der Wohnsituation im Alter, insbesondere durch Weiterentwicklung wohnortnaher Versorgung und Betreuung sowie Unterstützung des Betreuten Wohnens. Einschließlich der geplanten Kapazitäten ist das Angebot des Service-Wohnens in Willich gut ausgebaut, und eine kontinuierliche Fortführung lässt erwarten, dass die 141 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen sich aus der Prognose ergebenden Bedarfszahlen von insgesamt 130 Wohnungen im Jahr 2015 bzw. 190 Wohnungen im Jahr 2025 erreichbar erscheinen. • Ambulante Dienste: Das ambulante pflegerische Angebot erscheint ausreichend; zusätzlicher Bedarf besteht evtl. an niederschwelligen Hilfen für einkommensschwache Ältere. • Tagespflege: Das Angebot der Tagespflege ist gut und wird gerne in Anspruch genommen. Bei positiver Nachfrageentwicklung wird eine Aufstockung um einige Plätze in Erwägung gezogen, dies erscheint durchaus bedarfsgerecht. Die Idee, ein niederschwelliges und preisgünstiges Betreuungsangebot anzugliedern, kann mit Interesse verfolgt werden; in diesem Zusammenhang sollte aber zunächst geprüft werden, warum das „Café Memory“, das sich an eine ähnliche Zielgruppe richtet, bisher noch nicht nennenswert in Anspruch genommen wurde. • Kurzzeitpflege: Besonders hervorzuheben ist, dass die meisten KurzzeitpflegePlätze in Willich eigenständige und damit gut planbare Plätze sind. Um das derzeitige Versorgungsniveau zu halten, sollte das Angebot bis 2015 auf mindestens 20 und bis 2025 auf etwa 30 Plätze angehoben werden. Auch bei einem solchen Ausbau sollten wie bisher eigenständige Plätze überwiegen, evtl. könnte eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung auch einen Teil der Nachfrage aus umliegenden Gemeinden mit abdecken. • Stationäre Pflege: Der weitere Bedarf an stationären Plätzen wird seitens der städtischen Seniorenberatung eher zurückhaltend betrachtet, auch wenn rechnerisch ein höherer Bedarf besteht – für geschätzt rd. 360 Personen mit stationärem Pflegebedarf stehen nur 284 Plätze zur Verfügung. Die daran erkennbare Tendenz, den stationären Ausbau zurückhaltend zu betrachten und zunächst nach intelligenten Alternativen zu suchen, ist zu befürworten. Allerdings wird längerfristig der Bedarf allein schon aus demografischen Gründen steigen, und zwar bei gleich bleibender Versorgungsrelation auf 400 Plätze im Jahr 2015 und 580 Plätze im Jahr 2025. Diese zusätzlichen Kapazitäten sollten aber nicht allein mit traditionellen Heimplätzen, sondern unter Einbeziehung alternativer Wohnformen wie ambulanter Pflegewohngruppen oder stationärer Hausgemeinschaften geplant werden. 142 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen IV. Anhang IV.1 Übersichtstabellen Übersicht: Hilfe- und Pflegebedarf, Demenz 2005 Altersgruppe Insgesamt Pflegebedürftige insgesamt 7.933 Hilfebedürftige Privathaush. 10.608 mittlere bis schwere Demenz zusammen Privathaush. Einrichtung 3.947 2.724 1.222 unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 879 126 152 267 497 743 1.137 1.610 1.251 1.271 1.915 413 361 636 1.303 1.619 1.616 1.331 926 489 96 21 72 67 238 392 653 981 725 702 94 19 69 52 196 316 513 702 472 291 2 2 3 15 42 76 140 279 253 411 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 278 764 1.880 4.132 7.054 774 1.939 3.234 2.746 8.693 93 305 1.045 2.408 3.851 88 248 829 1.465 2.631 5 57 216 943 1.220 143 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2010 Pflegebedürftige in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 8.765 6.205 2.560 Altersgruppen insgesamt Hilfebedürftige Privathaush. 11.527 mittlere bis schwere Demenz in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 4.431 3.095 1.336 unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 873 144 169 258 444 936 1.179 1.816 1.919 1.027 854 133 149 225 359 720 849 1.233 1.200 483 18 11 20 33 85 217 330 583 719 544 1.842 472 401 614 1.165 2.040 1.675 1.501 1.421 395 92 24 80 65 213 494 677 1.107 1.113 567 89 22 77 50 175 399 532 792 724 235 3 2 4 14 37 95 145 315 389 332 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 313 702 2.115 4.762 7.893 282 584 1.569 2.916 5.350 31 118 546 1.847 2.542 874 1.779 3.715 3.317 9.685 104 278 1.171 2.786 4.339 98 226 930 1.751 3.006 6 52 240 1.035 1.333 Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2015 Altersgruppen insgesamt Pflegebedürftige in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 10.165 7.013 3.152 Hilfebedürftige Privathaush. 12.527 mittlere bis schwere Demenz in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 5.236 3.569 1.668 unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr 807 170 195 310 385 865 1.594 1.945 2.243 1.650 790 157 172 271 312 665 1.148 1.320 1.402 776 17 13 23 40 74 200 446 624 841 873 1.703 558 464 739 1.010 1.885 2.265 1.607 1.661 635 85 28 93 78 185 457 915 1.185 1.301 911 82 25 89 61 152 369 719 848 847 378 3 2 4 17 32 88 196 337 454 533 Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt 365 696 2.460 5.837 9.358 329 583 1.813 3.498 6.223 37 113 646 2.339 3.135 1.021 1.750 4.150 3.903 10.824 121 263 1.372 3.396 5.151 114 213 1.087 2.072 3.486 7 50 284 1.324 1.665 144 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2020 Pflegebedürftige in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 11.556 7.825 3.731 Altersgruppen insgesamt unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt Hilfebedürftige Privathaush. 13.399 mittlere bis schwere Demenz in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 6.058 4.054 2.004 744 171 230 359 465 757 1.486 2.669 2.476 2.199 728 157 203 313 376 582 1.070 1.812 1.548 1.034 16 14 27 46 89 175 416 857 928 1.164 1.570 559 547 855 1.220 1.650 2.111 2.206 1.833 846 78 28 110 90 223 400 853 1.626 1.436 1.214 76 26 105 70 184 323 670 1.164 934 504 3 2 5 20 39 77 183 463 501 710 401 825 2.243 7.344 10.813 360 690 1.652 4.394 7.097 41 135 591 2.950 3.716 1.107 2.076 3.761 4.886 11.829 138 313 1.253 4.276 5.979 130 254 993 2.602 3.978 7 59 260 1.674 2.001 Pflegebedürftige, Hilfebedürftige und Demenzkranke im Jahr 2025 Altersgruppen insgesamt unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 90 Jahre und mehr Die 50er (50-59) Junge Senioren (60-69) Mittlere Senioren (70-79) Ältere Senioren (ab 80) ab 50 J. gesamt Pflegebedürftige in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 12.937 8.623 4.314 Hilfebedürftige Privathaush. 14.452 mittlere bis schwere Demenz in Privatin Eingesamt haushalten richtungen 6.835 4.500 2.336 724 119 231 424 540 918 1.320 2.518 3.478 2.664 709 110 204 370 437 705 951 1.710 2.174 1.254 15 9 27 54 103 212 369 809 1.304 1.411 1.528 390 550 1.011 1.417 1.999 1.876 2.081 2.575 1.025 76 20 110 107 259 484 758 1.534 2.017 1.471 74 18 105 83 213 391 595 1.098 1.313 610 3 2 5 24 45 93 162 437 704 861 350 965 2.238 8.661 12.214 314 807 1.656 5.137 7.914 37 157 582 3.523 4.299 940 2.428 3.875 5.682 12.925 130 365 1.242 5.022 6.759 123 296 986 3.021 4.426 7 69 256 2.001 2.333 145 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen IV.2 Tabellen zur Entwicklung von Pflegebedarf, Hilfebedarf und Demenzrisiko auf der Ebene der Städte und Gemeinden Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (1) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Brüggen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 382 48 15 39 96 183 334 420 47 17 36 108 211 373 485 44 20 36 126 259 441 545 40 22 43 115 326 505 607 39 19 50 115 384 568 Grefrath unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 473 45 15 42 99 272 428 525 45 17 39 112 313 480 613 41 19 38 130 384 571 706 38 21 45 118 483 668 796 37 18 53 118 570 759 Kempen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 948 104 35 93 223 494 844 1.047 103 39 85 251 570 944 1.215 95 45 84 291 698 1.120 1.382 88 50 100 266 879 1.294 1.547 85 44 117 265 1.036 1.462 146 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (2) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Nettetal unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.079 124 39 103 258 555 955 1.192 123 44 94 291 640 1.069 1.380 114 51 93 338 784 1.267 1.566 105 56 111 308 986 1.462 1.752 102 49 130 308 1.163 1.649 Niederkrüchten unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 339 46 14 38 87 153 293 371 45 16 35 98 176 326 426 42 18 35 114 216 384 477 39 20 41 104 272 438 529 38 18 48 104 321 491 Schwalmtal unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 444 59 17 39 107 221 385 490 59 20 36 120 255 431 566 54 23 36 140 313 511 639 50 25 42 128 394 589 712 49 22 49 127 464 663 147 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (3) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Tönisvorst unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 759 87 28 79 186 379 672 837 86 31 73 209 437 750 967 80 36 72 243 536 888 1.095 73 40 86 222 674 1.022 1.223 72 35 100 221 795 1.151 Stadt Viersen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 2.275 211 70 204 536 1.253 2.063 2.524 210 79 187 603 1.444 2.314 2.944 194 93 186 701 1.770 2.749 3.367 179 102 220 639 2.227 3.188 3.785 174 89 257 638 2.627 3.611 Willich unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.235 156 45 127 287 621 1.079 1.360 155 51 116 323 715 1.205 1.570 143 59 115 376 877 1.427 1.779 132 65 137 343 1.103 1.647 1.987 128 57 160 342 1.301 1.859 148 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (1) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Brüggen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 534 104 42 100 167 121 430 577 100 48 92 192 146 478 624 92 56 90 215 172 532 662 85 60 107 195 215 577 709 83 51 125 201 250 627 Grefrath unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 590 98 41 107 171 173 492 644 94 46 98 197 209 550 703 87 53 97 220 246 616 760 80 58 115 199 308 680 825 78 49 134 205 358 747 Kempen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.271 226 97 235 381 332 1.046 1.382 217 110 216 438 401 1.164 1.502 201 128 212 489 472 1.302 1.610 185 139 252 443 591 1.425 1.737 180 118 294 457 687 1.556 149 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (2) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Nettetal unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.457 270 108 260 445 374 1.187 1.583 260 122 239 511 452 1.324 1.720 240 143 235 571 532 1.480 1.837 221 154 279 517 666 1.616 1.980 215 131 326 533 774 1.765 Niederkrüchten unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 488 100 40 97 151 101 388 525 96 45 89 173 122 429 566 89 52 88 193 144 477 598 82 57 104 175 180 516 639 80 48 122 180 209 559 Schwalmtal unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 610 129 49 99 185 148 482 662 124 56 91 212 179 538 717 114 65 90 237 211 602 761 105 71 106 215 264 655 815 103 60 124 221 307 712 150 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Hilfebedürftigkeit in den Städten und Gemeinden (3) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Tönisvorst unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.042 189 77 201 323 252 853 1.129 182 87 185 370 305 947 1.224 168 101 182 414 358 1.055 1.304 155 110 216 375 449 1.149 1.405 151 93 252 386 522 1.254 Stadt Viersen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 2.920 460 195 518 914 834 2.460 3.194 443 220 475 1.049 1.007 2.751 3.491 410 257 467 1.172 1.185 3.081 3.756 378 279 554 1.062 1.483 3.378 4.072 367 237 648 1.095 1.725 3.704 Willich unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.694 339 125 321 497 411 1.355 1.830 326 141 295 571 496 1.504 1.979 302 165 290 638 584 1.678 2.111 278 179 344 579 731 1.833 2.271 271 152 402 596 850 2.001 151 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung der Demenzerkrankungen in den Städten und Gemeinden (1) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Brüggen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 186 5 5 16 54 106 180 208 5 6 14 60 122 203 245 5 7 13 70 149 240 280 4 8 16 64 188 276 315 4 7 19 64 221 311 Grefrath unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 236 5 5 17 55 154 231 266 5 6 16 62 178 261 315 4 6 15 72 217 311 369 4 7 17 66 274 365 418 4 7 20 65 322 414 Kempen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 474 11 11 37 124 290 462 532 11 13 34 139 336 521 628 10 15 32 163 409 618 728 9 17 38 148 515 718 822 9 16 44 147 605 813 152 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung von Demenzerkrankungen in den Städten und Gemeinden (2) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Nettetal unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 537 13 13 41 143 326 523 603 13 15 37 161 377 590 712 12 17 35 188 460 700 823 11 19 42 172 579 812 928 11 18 49 171 680 917 Niederkrüchten unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 161 5 5 15 49 88 156 180 5 5 14 55 102 175 211 4 6 13 64 124 207 241 4 7 15 58 156 237 270 4 7 18 58 183 266 Schwalmtal unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 218 6 6 16 60 131 212 245 6 6 14 67 151 239 289 6 7 14 78 184 284 333 5 8 16 72 232 328 375 5 8 19 71 273 370 153 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Entwicklung von Demenzerkrankungen in den Städten und Gemeinden (3) Stadt/ Gemeinde Kreis Viersen 2005 - 2025 Jahresbeginn 2005 2010 2015 2020 2025 Tönisvorst unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 378 9 9 32 104 224 369 424 9 10 29 116 259 415 500 8 12 27 136 316 491 576 8 14 32 124 398 568 649 8 13 38 123 467 641 Stadt Viersen unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 1.150 23 24 82 297 725 1.127 1.295 22 27 74 333 839 1.272 1.534 20 31 70 390 1.022 1.513 1.781 19 35 84 356 1.287 1.762 2.014 18 33 98 353 1.511 1.996 Willich unter 50 Jahre Die 50er Junge Senioren Mittlere Senioren Ältere Senioren ab 50 J. gesamt 607 17 15 51 160 364 590 680 16 17 46 179 422 663 802 15 19 44 210 514 787 927 14 22 52 191 647 913 1.045 14 21 61 190 760 1.031 154 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen IV.3 Die Versorgungsstruktur im Kreis Viersen aus Sicht der Anbieter Ergebnisse der ISG-Befragung im Herbst 2007 Einschätzung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung Die Anbieter von Pflege- und Beratungsleistungen wurden auch in ihrer Rolle als Experten für die Qualität des Versorgungssystems befragt, da sie in ihrer täglichen Arbeit mit Engpässen und Koordinationsschwierigkeiten konfrontiert werden. In der Befragung wurde um Einschätzung von gesundheitlichen, pflegerischen und pflegeergänzenden Angeboten im Hinblick darauf gebeten, ob es von diesem Angebot zu viel oder zu wenig gebe oder ob es für genau passend gehalten werde. Die Antworttendenz der 34 Einrichtungen ist gegenüber der Versorgungsstruktur insgesamt eher kritisch. Im Vergleich mit der durchschnittlichen Einschätzung lassen sich aber relative Meinungsbilder darüber ablesen, welche Angebotsformen für besonders gut ausgebaut oder für besonders prekär gehalten werden. Für den Bereich der gesundheitlichen Versorgung ergibt diese Fragestellung, dass die Versorgung mit Hausärzten für genau richtig gehalten wird, die Versorgung mit Apotheken eher als zu hoch eingeschätzt wird und die Versorgung mit Krankenhausbetten als gerade so passend empfunden wird. Abbildung 19: Gesundheitliche Versorgung Einschätzung der Anbieter (N = 34) zu gering genau richtig zu hoch 20 40 Gesamteinschätzung Hausärzte Fachärzte Apotheken Krankenhausbetten Geriatrische Betten Tagesklinik-Plätze Gesundheitsberatung und Prävention Andere Gesundheitsdienste 100 80 60 40 0 20 60 80 100 ISG 2007 Größere Defizite werden bei der regionalen Verbreitung von fachärztlichen Praxen gesehen, hier ist der Anteil derer, die dieses Angebot für zu gering halten, etwas größer als der Anteil derer, die es für „genau richtig“ halten. Entschieden als unzureichend werden Gesundheitsberatung und Prävention, Tagesklinik-Plätze und vor allem geriatrische Betten eingeschätzt. Die Recherche hatte ja bereits ergeben, dass es dieses Angebot nur in einer Klinik in Tönisvorst gibt, und auch die befragten Expertinnen und Experten sind der Ansicht, dass dies für den Kreis insgesamt nicht ausreichend ist. 155 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Im Bereich der pflegerischen Versorgung wird das Angebot an ambulanten Pflegediensten von den meisten für „genau richtig“, von einigen sogar für zu groß gehalten. Zumindest besteht hier kein Defizit, wie auch die Gesprächspartner in den Kommunen übereinstimmend bestätigt haben. Auch das Angebot an Heimplätzen wird überwiegend als genau richtig eingeschätzt, allerdings mit einer leichten Tendenz eines zusätzlichen Bedarfs. Abbildung 20: Pflegerische Versorgung Einschätzung der Anbieter (N = 34) zu gering genau richtig zu hoch Gesamteinschätzung Heimplätze Kurzzeitpflege Tagespflege Ambulante Pflegedienste Hauswirtschaftl. Dienste 100 80 60 40 20 0 20 40 60 80 100 ISG 2007 Davon heben sich die drei anderen Angebotsformen in der Grafik deutlich ab: Ein erheblicher Zusatzbedarf wird bei der Tagespflege, bei hauswirtschaftlichen Diensten und vor allem bei Kurzzeitpflege-Plätzen gesehen. An dieser Stelle zeichnet die Einschätzung der Anbieter ein anderes Bild als der überregionale Vergleich: Schien die Versorgungslage im statistischen Vergleich mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf und der landesweiten Versorgung noch überdurchschnittlich zu sein, wird aus der Perspektive der unmittelbaren Leistungserbringung ein Defizit deutlich, das übrigens auch von den kommunalen Gesprächspartnern bestätigt wurde (s.u.). Diese Divergenz kann damit zusammenhängen, dass beim statistischen Vergleich auch die eingestreuten Kurzzeitpflege-Plätze mitgezählt wurden, die aber gerade in Zeiten starker Nachfrage sich als wenig verlässliches Angebot erweisen. Schließlich wurde diese Einschätzung auch in Bezug auf pflegeergänzende Leistungen und Wohnangebote gestellt. In diesem Bereich gibt es kein Angebot, das überwiegend als „genau richtig“ eingestuft würde. Dieser Einschätzung zufolge ist das Angebot, sich an einer Angehörigen-Selbsthilfegruppe zu beteiligen, noch vergleichsweise gut. Bei Pflegeberatungsstellen ist der Anteil derer, die einen Zusatzbedarf sehen, schon höher. 156 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Abbildung 21: Pflegeergänzende Unterstützung Einschätzung der Anbieter (N = 34) zu gering genau richtig zu hoch Gesamteinschätzung Pflege-Beratungsstellen Begegnungszentren mit Beratung Niedrigschwellige Angebote Ehrenamtliche Helfer Angehörigen-Selbsthilfe Wohnen mit Service 100 80 60 40 20 0 20 40 60 80 100 ISG 2007 Noch stärker wird ein Zusatzbedarf bei ehrenamtlichen Hilfen und bei Begegnungszentren mit Beratungsangebot gesehen. Am stärksten erscheinen nach dieser Einschätzung aber die Bereiche des Service-Wohnens und der niederschwelligen Angebote (wie Besorgungen, Fahrdienste, Begleitung bei Arztbesuchen etc.) defizitär. Während es zum Ausbau des ServiceWohnens konkrete Planungen gibt, wird der Bedarf an niederschwelligen Hilfen häufig nicht gesehen. Hier stellt sich die Aufgabe, auch unter Aktivierung von ehrenamtlichen Helfern flankierende Unterstützungsstrukturen aufzubauen. Vorschläge zur Weiterentwicklung von Pflege- und Beratungsstrukturen Auf die Nachfrage, ob es einen Bedarf an Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung und der Beratungsstrukturen gibt, antworten drei Viertel der Anbieter, dass sich in der pflegerischen Versorgung etwas ändern sollte gegenüber nur einem Viertel der Anbieter, die keinen Änderungsbedarf sehen. Im Hinblick auf die Beratungsstrukturen biete sich ein ähnliches Bild, auch hier meint die deutliche Mehrheit, dass sich etwas ändern sollte. Bedarf an Weiterentwicklung Bereich Pflegerische Versorgung nichts ändern etwas ändern Beratung nichts ändern etwas ändern aus Sicht der Anbieter Einschätzung von ... AmbulD KUPF Beratung zusammen Anteil Klinik TAPF Wohn 7 22 24,1% 75,9% 2 7 1 3 0 5 0 6 2 1 2 0 8 21 27,6% 72,4% 3 6 1 3 1 4 2 4 0 3 1 1 Die Änderungsvorschläge wurden in Stichworten genannt und werden im Folgenden in Zuordnung zu einzelnen Bereichen gruppiert: 157 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen (a) Vorschläge der befragten Anbieter zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung Stationäre Versorgung: • • • • stationäre geschützte Einrichtungen für Schwerstdemente fehlen bessere geriatrische Versorgung mehr stationäre Hospizplätze mehr Palliativplätze in den Krankenhäusern Kurzzeit- und Tagespflege: • • mehr Kurzzeitpflegeplätze im gesamten Kreisgebiet ein Tagespflegeangebot im Westkreis Ambulante Pflege: • • • • • mehr ambulante Pflege „Rund um die Uhr“ niederschwellige Dienstleistungsangebote verbessern bessere persönliche Betreuung und Entlastung im Haushalt der Betroffenen Reduzierung der Fahrtzeiten ambulanter Dienste durch stärkere „Regionalisierung“ spezielle Angebote für Demenzkranke – Präsenz und Kontinuität der Pflegedienste zu gering ergänzende Hilfen: • • • • Stärkung und Unterstützung von freiwilligem Engagement Ausbau des Netzwerks ehrenamtlicher Hilfen Ausweitung therapeutischer Angebote für ältere Menschen alternative Wohnformen für Ältere Kooperation: • (b) bessere Vernetzung, auch mit der Gesundheitsprävention Vorschläge der befragten Anbieter zur Weiterentwicklung der Beratungsangebote Strukturentwicklung: • • • Beratung ausbauen verbesserte Beratung vor Ort (Pflegestützpunkte) zentrale Anlauf- und Beratungsstelle rund um die Pflege einrichten Qualitätsentwicklung: • • • • Berater sollten besser geschult sein und über die eigene Gemeinde bzw. den eigenen Bereich hinausblicken können Case-Management verstärken, mehr Zeit auch für längerfristige Begleitung in bestimmten Fällen Beratung sollte auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet sein und darauf abgestimmte Unterstützung organisieren Vertiefung von Schwerpunkten, z.B. Demenz und Wohnberatung Zugangsoptimierung: • • Einrichtung niedrigschwelliger Beratungsangebote Beratung sollte offensiver tätig werden 158 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Kooperation: • • • • • mehr fachlicher Austausch und Vernetzung laufend aktualisierter Überblick über bestehende Angebote neutrale Beratung sichern, Monopole vermeiden unabhängige Vermittlung, Pflegeüberleitung nicht in Abhängigkeit der Sozialarbeiter des Krankenhauses Sprechstunden bei Ärzten für Pflegedienste bei Pflegeproblemen. Diese Anregungen werden bei der integrierten Gesamtbewertung des Versorgungssystems und bei der Entwicklung von Empfehlungen hilfreiche Hinweise geben können. 159 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen IV.4 Literatur Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2004): Leben und Wohnen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und Adressenliste, Köln Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2005): Leben und Wohnen im Alter, Band 6, Betreute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln Besselmann, K.; Sowinski, C.; Rückert, W. (2000): Qualitätshandbuch „Wohnen im Heim“, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002): Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation, Berlin Cubillos, F. A. (2001): Kultursensible Pflege - ein Versorgungsangebot nicht nur für ältere Migranten. In: Kollak, Ingrid (Hrsg.): Internationale Modelle häuslicher Pflege, Frankfurt, S. 243-259 Engels, D.; Pfeuffer, F. (2006): Analyse der pflegerischen Versorgungsstrukturen in ausgewählten Regionen, in: Schneekloth, U.; Wahl, H.-W. (2006), S. 172 – 202 Engels, D.; Pfeuffer, F. (2008): Die Einbeziehung von Angehörigen und Freiwilligen in die Pflege und Betreuung in Einrichtungen, in: U. Schneekloth / H.-W. Wahl (2008), S. 233 – 300 Gensicke, Th./ Picot, S./ Geiss, S. (2005): Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999 – 2004. Ergebnisse der repräsentativen Trenderhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement, München Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), Bundesgesetzbl. Nr. 20/2008 vom 30.05.2008, S. 874 ff. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Fortschreibung der Altenhilfeplanung Kempen, Köln Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Lebenslagen und Einstellungen der Seniorinnen und Senioren in Kempen, Köln, S. 43. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2006): Seniorenbefragungen in den Städten Altena, Bruchsal und Eschwege, im Rahmen des Projektes „NAIS - Neues Altern in der Stadt“ der Bertelsmann Stiftung, Köln Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (2006): Auswirkungen des demografischen Wandels. Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen Bd. 38, Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen (Hg.) (2005): Situation und Zukunft der Pflege in NRW. Bericht der Enquete-Kommission des Landtags von Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Nötzold, W. (2008): Rahmenkonzept Soziale Arbeit mit Älteren in Nettetal, Dortmund Schäufele, M. et al. (2006): Betreuung von demenziell erkrankten Menschen in Privathaushalten: Potenziale und Grenzen, in: Schneekloth/ Wahl (2006), S. 103 ff. Schneekloth, U. (2005): Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung: Hilfe- und Pflegebedürftige in Alteneinrichtungen, Tabellarische Grundauswertung, München. Schneekloth, U.; Wahl, H.-W. (Hg.) (2006): Selbstständigkeit und Hilfebedarf bei älteren Menschen in Privathaushalten, Stuttgart Schneekloth, U.; Wahl, H.-W. (Hg.) (2008): Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung in stationären Einrichtungen (MuG IV), Stuttgart Statistisches Bundesamt (2007): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Haushalte und Familien, Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2007): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden. Weyerer, S. (2005): Altersdemenz, in: Robert-Koch-Institut (Hg. 2005): Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 28, Berlin 160