Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar Offenlegungsbericht nach

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Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar Offenlegungsbericht nach
Volks- und Raiffeisenbank eG,
Wismar
Offenlegungsbericht
nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff.
Solvabilitätsverordnung
per 31.12.2013
Einleitung
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung........................................................................................................................................... 3
2
Risikomanagement............................................................................................................................ 4
3
Eigenmittel ......................................................................................................................................... 5
4
Adressenausfallrisiko ........................................................................................................................ 7
5
Marktrisiko ....................................................................................................................................... 10
6
Operationelles Risiko ...................................................................................................................... 10
7
Beteiligungen im Anlagebuch.......................................................................................................... 10
8
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ............................................................................................... 11
9
Verbriefungen .................................................................................................................................. 12
10
Kreditrisikominderungstechniken .................................................................................................... 13
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................ 14
Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung
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2
Einleitung
1 Einleitung
Anforderungen
an die Offenlegung
Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV) veröffentlicht. Darin sind die in der Bankenrichtlinie
(2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) vorgegebenen europäischen Mindesteigenkapitalstandards bzw. die entsprechenden äquivalenten Vorgaben der Baseler Eigenmittelempfehlung („Basel II“) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I (GS I) und konkretisiert die in § 10
KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, mit der Zulassung moderner Risikobewertungsverfahren, der Anerkennung von Kreditminderungstechniken und der Orientierung an der
Risikotragfähigkeit der Institute eine am Risikoprofil der Institute orientierte risikosensitive Messung, Bewertung und Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital zu erreichen. Die Ergebnisse aus der Anwendung moderner Risikobewertungsverfahren
sollen in die interne Steuerung der Kreditinstitute einfließen und diese verbessern
helfen. Die Offenlegung verfolgt als dritte Säule von Basel II das Ziel einer höheren
Markttransparenz und Marktdisziplin, in dem den Marktteilnehmern wichtige Informationen zur Beurteilung des Risikoprofils und der Eigenkapitalausstattung eines Instituts bzw. einer Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Dahinter steht die Erwartung,
dass gut informierte Marktteilnehmer in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen die
Kreditinstitute bevorzugen, die über eine risikobewusste Geschäftsführung und ein
wirksames Risikomanagement verfügen.
Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§
319 bis 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG um. § 26a Abs. 1 KWG verpflichtet
uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die
eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken sowie die durchgeführten Verbriefungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen. Die Regelungen müssen auch die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Offenlegungspraxis des Instituts vorsehen. Eine Offenlegungspflicht besteht nicht für solche Informationen, die
nicht wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. In diesen Fällen legen wir
den Grund für die Nichtoffenlegung solcher Informationen dar und veröffentlichen
allgemeine Angaben zu den rechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen,
es sei denn, diese wären ebenfalls als rechtlich geschützt oder vertraulich einzustufen.
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Risikomanagement
2 Risikomanagement
Geschäfts- und
Risikostrategie
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist
der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in
der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge
zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern
eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Risikotragfähigkeit
•
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind
•
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen
und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen
•
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
•
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
•
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
•
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit
unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird,
ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch die Risikodeckungsmasse laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung
von pauschalen Risiken (operationelle Risiken, implizite Optionen) und eines weiteren Risikopuffers das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch den Risikopuffer stellen wir
insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge
gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte
Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko, Fondsrisiko und Beteiligungsrisiko), sowie das
Liquiditätskosten- und das Planabweichungsrisiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Andere Risikoarten
werden als unwesentlich eingestuft.
Risikodeckungs- Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den gemasse
schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines
Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Berücksichtigung Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen RisikosteueLiquiditätsrisiko rungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen LiquiditätsmanaOffenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung
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Eigenmittel
gement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Risikoabsicherung
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der
Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen
mithilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden.
Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der
getroffenen Maßnahmen sicher.
Risikoberichterstattung
Zum Zweck der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden
vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet.
Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen
Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
3 Eigenmittel
Eingezahltes
Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 50 EUR, die Pflichteinzahlung
Kapital und Haft- darauf beläuft sich auf 50 EUR.
summe
Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 50 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist satzungsgemäß nicht begrenzt.
nachrangige Ver- Die jährliche Vergütung basiert auf der Kapitalmarktrendite zum Begebungszeitpunkt
bindlichkeiten
plus eines marktgerechten Risikoaufschlages.
Die von uns begebenen längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach § 10
Abs. 5a KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Die Zinssätze dafür liegen
zwischen 1,50 % und 4,5 %. Die Restlaufzeiten liegen zwischen 1 und unter 6,5
Jahren.
Vermögenseinlagen stiller
Gesellschafter
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter sind nicht vorhanden.
Angemessenheit Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich
der Eigenmittel eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen
werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten.
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5
Eigenmittel
Modifiziertes
verfügbares Eigenkapital
Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am
31.12.2013 wie folgt zusammen (TEUR):
Kernkapital
30.754
davon: eingezahltes Kapital
davon: anrechenbare Rücklagen
-
3.598
19.666
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken
nach § 340g HGB
0
8.000
davon: andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile
.
darunter : Kapital mit Tilgungsanreiz
davon bereits abgezogen sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2
KWG
-
0
darunter: Abzugspositionen nach § 10 Abs.
6 und 6a KWG
0
510
481
+
Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
=
Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
37.490
Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG
0
6.736
nachrichtlich:
Summe der Abzugspositionen nach §10 Abs. 6 und 6a KWG
962
Summe der Abzugspositionen gem. §10 Abs. 2b Satz 2 KWG
481
Kapitalanforde- Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrirungen nach
siken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
dem Kreditrisikostandardansatz
Risikopositionen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
Kreditrisiko
Institute
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
Unternehmen
204
4
4.410
Mengengeschäft
11.187
Investmentanteile
2.736
Beteiligungen
348
Sonstige Positionen
885
Überfällige Positionen
364
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6
Adressenausfallrisiko
Risikopositionen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
223
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz/Standardansatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
Eigenkapitalquote
2.610
22.971
Unsere Gesamtkennziffer betrug 13,06 %, unsere Kernkapitalquote 10,71 %.
4 Adressenausfallrisiko
Definition von
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein
„notleidend“ und Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
„in Verzug“
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach
Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
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Adressenausfallrisiko
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Derivative
Instrumente
Wertpapiere
339.140
154.380
1.093
Verteilung nach bedeutenden Regionen
Deutschland
EU
Nicht-EU
338.855
143.869
1.093
6
9.997
0
279
514
0
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Privatkunden
168.716
0
0
Firmenkunden
170.424
154.380
1.093
•
darunter Kreditinstitute
36.171
74.769
1.093
•
darunter Landwirtschaft
43.054
0
0
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
> 5 Jahre
105.209
87.605
0
94.803
53.921
245
139.128
12.854
848
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente).
Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem
strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht
eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir
sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst
werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger
Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR):
Hauptbranchen
Gesamtinanspruchnahme
Bestand
aus notleidenden Bestand
RückKrediten
EWB
stellungen
Nettozuführg./
Auflösung von
EWB/Rückstellungen
Direktabschreibungen
Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
Privatkunden
1.078
520
0
108
9
65
Firmenkunden
1.500
590
129
-135
5
43
•
darunter Baugewerbe
313
86
129
-32
0
8
•
darunter Dienstleistungsunternehmen
492
207
0
-87
0
12
•
darunter
Freie Berufe
693
293
0
-7
0
12
0
0
0
0
0
0
2.578
1.110
129
-27
14
108
Wertpapiere
Summe
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % an der Inanspruchnahme.
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Adressenausfallrisiko
Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen:
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
Bedeutende Regionen
Deutschland
Bestand
EWB
2.578
Bestand
Rückstellungen
1.110
129
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 426 TEUR.
Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Fortschreibung
in der Periode
Auflösung
Verbrauch
Endbestand
der Periode
Zuführung
1.597
893
244
460
217
1.110
Rückstellungen
129
129
0
0
0
129
PWB
439
426
13
0
0
426
Anerkannte Ratingagenturen
sowie Forderungen je Risikoklasse
Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten, Banken, Unternehmen, Investmentanteile und Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte (Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen/-Rückstellungen, Kreditminderungstechniken werden nicht berücksichtigt) ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der ausstehenden
Forderungsbeträge
(Standardansatz; in TEUR)
0
112.042
10
523
20
10.693
50
526
75
225.623
100
76.478
150
2.900
Sonstiges
76.574
Derivative Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere
Adressenausfall- Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das
risikopositionen kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten
garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft
wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 596 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 WG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben.
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5 Marktrisiko
Marktpreisrisiken Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Für die Risikoarten Zins, Aktien, Waren und Sonstige sind keine Eigenmittelanforderungen erforderlich. Für Währungen werden 223 TEUR Eigenmittel gebunden.
6 Operationelles Risiko
Verwendeter
Ansatz
Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
7 Beteiligungen im Anlagebuch
Verbundbeteiligungen
Die Bank hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen und Anteile an verbunden Unternehmen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
1.168
1.265
Andere
Beteiligungspositionen
4.131
4.131
0
0
Die nicht der genossenschaftlichen FinanzGruppe zuzurechnende Beteiligung in
Höhe von 5 T€ dient ebenfalls ausschließlich der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen.
Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich
mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden
Wertminderung erfolgt eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern
die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, werden Zuschreibungen
vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB.
Im Berichtsjahr sind keine Beteiligungen abgewickelt oder verkauft worden.
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10
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 97 TEUR.
Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2013 werden davon keine latente Neubewertungsreserven i.S.v. § 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG dem haftenden Eigenkapital zugerechnet.
8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Fristentransformation
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos
resultiert aus der Fristentransformation. Die hieraus entstehenden Risiken ermitteln
und steuern wir periodisch. Die barwertigen Zinsänderungsrisiken berechnen wir
ebenfalls. Diese dienen als zusätzliche Informationsquelle und zur Abdeckung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einer Erhöhung und bei einer Drehung (Verflachung) der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die
gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Periodische GuV- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der dynamisierten ZinsMessung
elastizitätsbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche
Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der
institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit
basieren, berücksichtigt.
•
Neugeschäftskonditionen werden unter Berücksichtigung der Zinselastizitäten auf Basis der aktuellen Produktkonditionen der Bank angesetzt.
•
In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im
Rahmen der Risikobetrachtung planmäßig fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
•
Steigende Zinsen (Tageszins: +56 BP AdHoc, +122 BP linear auf 1 Jahr)
•
Fallende Zinsen (Tageszins: -56 BP AdHoc, -200 BP linear auf 1 Jahr)
•
Drehung (Tageszins +37 BP AdHoc und +70 BP linear auf 1 Jahr; +/- 0 BP
bei 5 Jahren; 10 J-Zins -14 BP Adhoc und -115 BP linear auf ein Jahr)
•
Eigene Zinsprognose
Zinssätze werden in der Simulation maximal auf 0 % abgesenkt.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der Erträge
(Szenario: steigende Zinsen)
TEUR
Summe
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- 516
Rückgang der Erträge
(Szenario: fallende Zinsen)
TEUR
-45
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Verbriefungen
Barwertige Mes- Zusätzlich zu der periodischen Auswertung und Steuerung wird das Zinsänderungssung des Zinsän- risiko in unserem Haus auch barwertig (unter Nutzung von Zinsmanagement innerderungsrisikos halb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie
zinssensitiven außerbilanziellen Positionen. Handelsbuchgeschäfte erfolgen
nicht. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer
Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Dazu verwenden wir die von der
Fondsgesellschaft ermittelten Werte der Barwertveränderung der Zinstragenden Positionen.
•
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der
voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.
•
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht
vorgegebenen Zinsschocks von derzeit +200 Basispunkten bzw. ./.200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinssätze
werden in der Simulation maximal auf 0 % abgesenkt.
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
(Szenario: +200 BP)
TEUR
Summe
Zeitpunkt und
Bewertung
-
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
(Szenario: -200 BP)
TEUR
4.268
+ 4.782
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird
sowohl eine periodische als auch eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen.
9 Verbriefungen
AnwendungsHierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbebereich der Ver- reich der Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Verbriefungsbriefungsregelun transaktionen liegen bei uns nicht vor.
gen
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12
Kreditrisikominderungstechniken
10 Kreditrisikominderungstechniken
Verwendung
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Beschreibung
CDS
Credit Default Swap
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
EWB
Einzelwertberichtigung
HGB
Handelsgesetzbuch
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Kreditwesengesetz
OTC
Over-the-Counter
PWB
Pauschalwertberichtigung
SolvV Solvabilitätsverordnung
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