Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar Offenlegungsbericht nach
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Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar Offenlegungsbericht nach
Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung........................................................................................................................................... 3 2 Risikomanagement............................................................................................................................ 4 3 Eigenmittel ......................................................................................................................................... 5 4 Adressenausfallrisiko ........................................................................................................................ 7 5 Marktrisiko ....................................................................................................................................... 10 6 Operationelles Risiko ...................................................................................................................... 10 7 Beteiligungen im Anlagebuch.......................................................................................................... 10 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ............................................................................................... 11 9 Verbriefungen .................................................................................................................................. 12 10 Kreditrisikominderungstechniken .................................................................................................... 13 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................ 14 Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 2 Einleitung 1 Einleitung Anforderungen an die Offenlegung Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV) veröffentlicht. Darin sind die in der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) vorgegebenen europäischen Mindesteigenkapitalstandards bzw. die entsprechenden äquivalenten Vorgaben der Baseler Eigenmittelempfehlung („Basel II“) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I (GS I) und konkretisiert die in § 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, mit der Zulassung moderner Risikobewertungsverfahren, der Anerkennung von Kreditminderungstechniken und der Orientierung an der Risikotragfähigkeit der Institute eine am Risikoprofil der Institute orientierte risikosensitive Messung, Bewertung und Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital zu erreichen. Die Ergebnisse aus der Anwendung moderner Risikobewertungsverfahren sollen in die interne Steuerung der Kreditinstitute einfließen und diese verbessern helfen. Die Offenlegung verfolgt als dritte Säule von Basel II das Ziel einer höheren Markttransparenz und Marktdisziplin, in dem den Marktteilnehmern wichtige Informationen zur Beurteilung des Risikoprofils und der Eigenkapitalausstattung eines Instituts bzw. einer Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Dahinter steht die Erwartung, dass gut informierte Marktteilnehmer in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen die Kreditinstitute bevorzugen, die über eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement verfügen. Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§ 319 bis 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG um. § 26a Abs. 1 KWG verpflichtet uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken sowie die durchgeführten Verbriefungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen. Die Regelungen müssen auch die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Offenlegungspraxis des Instituts vorsehen. Eine Offenlegungspflicht besteht nicht für solche Informationen, die nicht wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. In diesen Fällen legen wir den Grund für die Nichtoffenlegung solcher Informationen dar und veröffentlichen allgemeine Angaben zu den rechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen, es sei denn, diese wären ebenfalls als rechtlich geschützt oder vertraulich einzustufen. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 3 Risikomanagement 2 Risikomanagement Geschäfts- und Risikostrategie Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Risikotragfähigkeit • Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind • Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen • Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen • Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle • Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken • Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch die Risikodeckungsmasse laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung von pauschalen Risiken (operationelle Risiken, implizite Optionen) und eines weiteren Risikopuffers das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch den Risikopuffer stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko, Fondsrisiko und Beteiligungsrisiko), sowie das Liquiditätskosten- und das Planabweichungsrisiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Risikodeckungs- Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den gemasse schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Berücksichtigung Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen RisikosteueLiquiditätsrisiko rungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen LiquiditätsmanaOffenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 4 Eigenmittel gement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Risikoabsicherung Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mithilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Risikoberichterstattung Zum Zweck der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 3 Eigenmittel Eingezahltes Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 50 EUR, die Pflichteinzahlung Kapital und Haft- darauf beläuft sich auf 50 EUR. summe Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 50 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist satzungsgemäß nicht begrenzt. nachrangige Ver- Die jährliche Vergütung basiert auf der Kapitalmarktrendite zum Begebungszeitpunkt bindlichkeiten plus eines marktgerechten Risikoaufschlages. Die von uns begebenen längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Die Zinssätze dafür liegen zwischen 1,50 % und 4,5 %. Die Restlaufzeiten liegen zwischen 1 und unter 6,5 Jahren. Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter sind nicht vorhanden. Angemessenheit Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich der Eigenmittel eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 5 Eigenmittel Modifiziertes verfügbares Eigenkapital Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen (TEUR): Kernkapital 30.754 davon: eingezahltes Kapital davon: anrechenbare Rücklagen - 3.598 19.666 darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB 0 8.000 davon: andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile . darunter : Kapital mit Tilgungsanreiz davon bereits abgezogen sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG - 0 darunter: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 0 510 481 + Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital 37.490 Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 0 6.736 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen nach §10 Abs. 6 und 6a KWG 962 Summe der Abzugspositionen gem. §10 Abs. 2b Satz 2 KWG 481 Kapitalanforde- Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrirungen nach siken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: dem Kreditrisikostandardansatz Risikopositionen Eigenkapitalanforderung TEUR Kreditrisiko Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen 204 4 4.410 Mengengeschäft 11.187 Investmentanteile 2.736 Beteiligungen 348 Sonstige Positionen 885 Überfällige Positionen 364 Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 6 Adressenausfallrisiko Risikopositionen Eigenkapitalanforderung TEUR Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 223 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz/Standardansatz Eigenkapitalanforderung insgesamt Eigenkapitalquote 2.610 22.971 Unsere Gesamtkennziffer betrug 13,06 %, unsere Kernkapitalquote 10,71 %. 4 Adressenausfallrisiko Definition von Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein „notleidend“ und Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig „in Verzug“ nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 7 Adressenausfallrisiko Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Gesamtbetrag ohne Kreditrisikominderungstechniken Derivative Instrumente Wertpapiere 339.140 154.380 1.093 Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland EU Nicht-EU 338.855 143.869 1.093 6 9.997 0 279 514 0 Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Privatkunden 168.716 0 0 Firmenkunden 170.424 154.380 1.093 • darunter Kreditinstitute 36.171 74.769 1.093 • darunter Landwirtschaft 43.054 0 0 Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 105.209 87.605 0 94.803 53.921 245 139.128 12.854 848 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR): Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme Bestand aus notleidenden Bestand RückKrediten EWB stellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden 1.078 520 0 108 9 65 Firmenkunden 1.500 590 129 -135 5 43 • darunter Baugewerbe 313 86 129 -32 0 8 • darunter Dienstleistungsunternehmen 492 207 0 -87 0 12 • darunter Freie Berufe 693 293 0 -7 0 12 0 0 0 0 0 0 2.578 1.110 129 -27 14 108 Wertpapiere Summe Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % an der Inanspruchnahme. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 8 Adressenausfallrisiko Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen: Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bedeutende Regionen Deutschland Bestand EWB 2.578 Bestand Rückstellungen 1.110 129 Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 426 TEUR. Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand der Periode EWB Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode Zuführung 1.597 893 244 460 217 1.110 Rückstellungen 129 129 0 0 0 129 PWB 439 426 13 0 0 426 Anerkannte Ratingagenturen sowie Forderungen je Risikoklasse Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten, Banken, Unternehmen, Investmentanteile und Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte (Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen/-Rückstellungen, Kreditminderungstechniken werden nicht berücksichtigt) ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge (Standardansatz; in TEUR) 0 112.042 10 523 20 10.693 50 526 75 225.623 100 76.478 150 2.900 Sonstiges 76.574 Derivative Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Adressenausfall- Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das risikopositionen kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 596 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 WG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 9 5 Marktrisiko Marktpreisrisiken Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Waren und Sonstige sind keine Eigenmittelanforderungen erforderlich. Für Währungen werden 223 TEUR Eigenmittel gebunden. 6 Operationelles Risiko Verwendeter Ansatz Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. 7 Beteiligungen im Anlagebuch Verbundbeteiligungen Die Bank hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen und Anteile an verbunden Unternehmen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR Börsengehandelte Positionen beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 1.168 1.265 Andere Beteiligungspositionen 4.131 4.131 0 0 Die nicht der genossenschaftlichen FinanzGruppe zuzurechnende Beteiligung in Höhe von 5 T€ dient ebenfalls ausschließlich der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Im Berichtsjahr sind keine Beteiligungen abgewickelt oder verkauft worden. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 10 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 97 TEUR. Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2013 werden davon keine latente Neubewertungsreserven i.S.v. § 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Fristentransformation Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Die hieraus entstehenden Risiken ermitteln und steuern wir periodisch. Die barwertigen Zinsänderungsrisiken berechnen wir ebenfalls. Diese dienen als zusätzliche Informationsquelle und zur Abdeckung aufsichtsrechtlicher Erfordernisse. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer Erhöhung und bei einer Drehung (Verflachung) der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Periodische GuV- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der dynamisierten ZinsMessung elastizitätsbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden unter Berücksichtigung der Zinselastizitäten auf Basis der aktuellen Produktkonditionen der Bank angesetzt. • In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung planmäßig fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: • Steigende Zinsen (Tageszins: +56 BP AdHoc, +122 BP linear auf 1 Jahr) • Fallende Zinsen (Tageszins: -56 BP AdHoc, -200 BP linear auf 1 Jahr) • Drehung (Tageszins +37 BP AdHoc und +70 BP linear auf 1 Jahr; +/- 0 BP bei 5 Jahren; 10 J-Zins -14 BP Adhoc und -115 BP linear auf ein Jahr) • Eigene Zinsprognose Zinssätze werden in der Simulation maximal auf 0 % abgesenkt. Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge (Szenario: steigende Zinsen) TEUR Summe Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar - 516 Rückgang der Erträge (Szenario: fallende Zinsen) TEUR -45 11 Verbriefungen Barwertige Mes- Zusätzlich zu der periodischen Auswertung und Steuerung wird das Zinsänderungssung des Zinsän- risiko in unserem Haus auch barwertig (unter Nutzung von Zinsmanagement innerderungsrisikos halb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: • Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen. Handelsbuchgeschäfte erfolgen nicht. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Dazu verwenden wir die von der Fondsgesellschaft ermittelten Werte der Barwertveränderung der Zinstragenden Positionen. • Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. • Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit +200 Basispunkten bzw. ./.200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinssätze werden in der Simulation maximal auf 0 % abgesenkt. Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts (Szenario: +200 BP) TEUR Summe Zeitpunkt und Bewertung - Erhöhung des Zinsbuchbarwerts (Szenario: -200 BP) TEUR 4.268 + 4.782 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird sowohl eine periodische als auch eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen. 9 Verbriefungen AnwendungsHierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbebereich der Ver- reich der Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Verbriefungsbriefungsregelun transaktionen liegen bei uns nicht vor. gen Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 12 Kreditrisikominderungstechniken 10 Kreditrisikominderungstechniken Verwendung Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 13 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung CDS Credit Default Swap EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EWB Einzelwertberichtigung HGB Handelsgesetzbuch KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Kreditwesengesetz OTC Over-the-Counter PWB Pauschalwertberichtigung SolvV Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar 14