SPD-Resolution zum Erhalt Amtsgerichtsbezirk Mönchengladbach

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SPD-Resolution zum Erhalt Amtsgerichtsbezirk Mönchengladbach
SPD-FRAKTION IM RAT DER STADT MÖNCHENGLADBACH
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Fraktionsantrag
Rat:
20.12.2006
Beratungsgegenstand
Resolution - Keine Zerschlagung bürgernaher Justiz - Amtsgericht MönchengladbachRheydt erhalten
Beschlussentwurf:
Das Justizministerium NRW prüft derzeit die Aufgabe des Amtsgerichtsstandortes Mönchengladbach-Rheydt.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Mönchengladbach folgende Resolution:
1. Der Rat der Stadt Mönchengladbach stellt fest: Das Amtsgericht MönchengladbachRheydt leistet einen wesentlichen Beitrag für eine bürgernahe Justiz. Darüber hinaus
ist das Amtsgericht ein wichtiger Standortfaktor für das Rheydter Zentrum.
2. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt muss dauerhaft erhalten bleiben.
Überlegungen, das Amtgericht aufzulösen, lehnt der Rat der Stadt Mönchengladbach
ab.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, Handlungen zu unterlassen, die
den Amtsgerichtsstandort Rheydt gefährden.
4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine den Punkten 1, 2 und 3 entsprechende
Stellungnahme an das Justizministerium abzugeben.
5. Der Rat der Stadt Mönchengladbach appelliert an die Mönchengladbacher Landtagsabgeordneten, sich für den Erhalt des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt
einzusetzen.
Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zeichnet sich durch effiziente, schnelle, unkomplizierte und bürgernahe Arbeit aus. Diese Institution genießt in der Bevölkerung hohes Ansehen und ist in Rheydt fest verankert. Das Amtsgericht ist wichtiger Standortfaktor und integraler Bestandteil der Infrastruktur.
Die Verlagerung von Arbeitsplätzen und der Wegfall des Publikumsverkehrs in Folge einer
Standortauflösung, werden unweigerlich Kaufkraftabflüsse nach sich ziehen und der Rheydter Innenstadt irreparablen Schaden zufügen.
Die Bestrebungen des Justizministeriums stehen dabei im Widerspruch zu den von Landesbauminister Wittke kürzlich gemachten Aussagen hinsichtlich einer nachhaltigen Stärkung
der Mittelzentren.
…./2
Der Landesgesetzgeber hat seinerzeit im § 25 des "Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach / Düsseldorf / Wuppertal“
festgeschrieben, dass in Mönchengladbach auf Dauer zwei Amtsgerichte bestehen.
Die Kapazitäten des Amtsgerichtes Mönchengladbach-Rheydt müssten entsprechend
vom Amtsgericht Mönchengladbach aufgenommen werden. Vor dem Hintergrund der bereits
heute schon schwierigen Raumsituation belastet dies das Amtsgericht Mönchengladbach
ebenfalls erheblich.
Schließlich hat es ganz erhebliche Investitionen des Landes Nordrhein-Westfalen für das
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gegeben, die nur vor dem Hintergrund eines selbständigen Amtsgerichtes Rheydt erfolgt sind. Insoweit stände eine organisatorische Änderung in erheblichem Widerspruch zum bisherigen Vorgehen des Landes NordrheinWestfalen.
Mönchengladbach, den 05.12.2006
gez.
Lothar Beine
Fraktionsvorsitzender
Thomas Fegers
Fraktionsgeschäftsführer