Berufsfachschule für Kinderpflege

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Berufsfachschule für Kinderpflege
Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum
Saarbrücken
Schmollerstraße 10, 66111 Saarbrücken,  (0681) 93802-0, Fax (0681) 93802-16, E-Mail: [email protected]
Berufsfachschule für Kinderpflege
Informationsblatt
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist die Befähigung, in Familien und
sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in der Pflege,
Erziehung und Betreuung von Kindern tätig zu sein.
Organisation und Gliederung der Ausbildung
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege dauert zwei Schuljahre (Unter- und
Oberstufe). Sie umfasst einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich.
Lernfeldorientierte fachpraktische Anteile werden möglichst in Kooperation mit geeigneten
Praxiseinrichtungen in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs – Theorie und Praxis –
eingebunden, d.h., während der Ausbildung werden mehrwöchige fachpraktische Übungen in
geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten. Die Zuweisung erfolgt durch die
betreuenden Lehrkräfte.
Außerdem ist während der Ausbildung ein dreiwöchiges Säuglingspflegepraktikum abzuleisten.
Unterrichtsfächer (Unter- und Oberstufe)
- allgemeiner Lernbereich:
Religionslehre, Deutsch/Kinderliteratur, Berufsbezogene Fremdsprache (Französisch oder
Englisch), Mathematik, Sozialkunde
- berufsbezogener Lernbereich:
Erziehungslehre, Gesundheitslehre, Bewegungserziehung, Naturwissenschaftliche Erziehung,
Musisch-kreative Erziehung, Berufskundliche Grundlagen
Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Die schriftliche Prüfung
umfasst die Fächer
Deutsch/Kinderliteratur,
Erziehungslehre,
Gesundheitslehre.
Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils drei Zeitstunden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“.
Berufsschule
Berufsgrundschule
Zweijährige Sozialpflegeschule
Berufsfeld Hauswirtschaft
Berufsvorbereitungsjahr
Fachoberschule,
Fachbereich Sozialwesen
Version 03, 11/11
I-07-01-05 Infoblatt BFS KI
Berufsfachschule für
Kinderpflege
Akademie für Erzieher und
Erzieherinnen
-Fachschule für Sozialpädagogik-
Das Bestehen der Abschlussprüfung schließt die Berechtigungen eines mittleren
Bildungsabschlusses ein, wenn
1.
in den im Abschlusszeugnis ausgewiesenen Prüfungsfächern ein Notendurchschnitt
von mindestens 3,0 erreicht wird, der als arithmetisches Mittel auf eine Stelle hinter
dem Komma zu berechnen ist, wobei nicht gerundet wird,
2.
die Note des Abschlusszeugnisses im Fach Fremdsprache mindestens
„ausreichend" lautet und einschließlich des Besuchs der Berufsfachschule für
Kinderpflege eine insgesamt mindestens fünfjährige Teilnahme am
Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule oder einer privaten Ersatzschule
nachgewiesen wird; die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme
kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.
Aufnahmevoraussetzungen
In eine Berufsfachschule für Kinderpflege kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt und nachweist:
1.
den Hauptschulabschluss ,
und
2.
den Abschluss der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege
oder
den Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Ernährung und
Hauswirtschaft
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter
oder
eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische
oder berufspraktische Ausbildung,
3.
die gesundheitliche Eignung für den Beruf des Kinderpflegers/ der Kinderpflegerin.
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die Unterstufe einer Berufsfachschule für Kinderpflege ist bis zu einem von der
Schulleitung jeweils festzusetzenden Anmeldetermin in schriftlicher Form zu beantragen.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein lückenloser Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und gegebenenfalls Berufswegs,
2. die Nachweise der Aufnahmevoraussetzungen in beglaubigter Abschrift,
3. ein ärztliches Zeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, dessen Ausstellung
nicht länger als drei Monate zurückliegt; die Verpflichtungen nach den Vorschriften des
Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 , zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.
Dezember 2007, in der jeweils geltenden Fassung bleiben davon unberührt.
Sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sein, so reicht
zunächst eine beglaubigte Abschrift der Halbjahreszeugnisse. Die beglaubigte Abschrift des
Abschlusszeugnisses ist nach Erhalt nachzureichen.
Die Bewerbung ist zu richten an:
Berufsfachschule für Kinderpflege
Schmollerstraße 10
66111 Saarbrücken

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