Berufsfachschule für Kinderpflege
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Berufsfachschule für Kinderpflege
Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum Saarbrücken Schmollerstraße 10, 66111 Saarbrücken, (0681) 93802-0, Fax (0681) 93802-16, E-Mail: [email protected] Berufsfachschule für Kinderpflege Informationsblatt Ziel der Ausbildung Ziel der Ausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist die Befähigung, in Familien und sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in der Pflege, Erziehung und Betreuung von Kindern tätig zu sein. Organisation und Gliederung der Ausbildung Dauer der Ausbildung Die Ausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege dauert zwei Schuljahre (Unter- und Oberstufe). Sie umfasst einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich. Lernfeldorientierte fachpraktische Anteile werden möglichst in Kooperation mit geeigneten Praxiseinrichtungen in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs – Theorie und Praxis – eingebunden, d.h., während der Ausbildung werden mehrwöchige fachpraktische Übungen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten. Die Zuweisung erfolgt durch die betreuenden Lehrkräfte. Außerdem ist während der Ausbildung ein dreiwöchiges Säuglingspflegepraktikum abzuleisten. Unterrichtsfächer (Unter- und Oberstufe) - allgemeiner Lernbereich: Religionslehre, Deutsch/Kinderliteratur, Berufsbezogene Fremdsprache (Französisch oder Englisch), Mathematik, Sozialkunde - berufsbezogener Lernbereich: Erziehungslehre, Gesundheitslehre, Bewegungserziehung, Naturwissenschaftliche Erziehung, Musisch-kreative Erziehung, Berufskundliche Grundlagen Abschluss Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer Deutsch/Kinderliteratur, Erziehungslehre, Gesundheitslehre. Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils drei Zeitstunden. Die erfolgreich abgelegte Prüfung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“. Berufsschule Berufsgrundschule Zweijährige Sozialpflegeschule Berufsfeld Hauswirtschaft Berufsvorbereitungsjahr Fachoberschule, Fachbereich Sozialwesen Version 03, 11/11 I-07-01-05 Infoblatt BFS KI Berufsfachschule für Kinderpflege Akademie für Erzieher und Erzieherinnen -Fachschule für Sozialpädagogik- Das Bestehen der Abschlussprüfung schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein, wenn 1. in den im Abschlusszeugnis ausgewiesenen Prüfungsfächern ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird, der als arithmetisches Mittel auf eine Stelle hinter dem Komma zu berechnen ist, wobei nicht gerundet wird, 2. die Note des Abschlusszeugnisses im Fach Fremdsprache mindestens „ausreichend" lautet und einschließlich des Besuchs der Berufsfachschule für Kinderpflege eine insgesamt mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule oder einer privaten Ersatzschule nachgewiesen wird; die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen. Aufnahmevoraussetzungen In eine Berufsfachschule für Kinderpflege kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt und nachweist: 1. den Hauptschulabschluss , und 2. den Abschluss der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege oder den Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft oder eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter oder eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Ausbildung, 3. die gesundheitliche Eignung für den Beruf des Kinderpflegers/ der Kinderpflegerin. Aufnahmeverfahren Die Aufnahme in die Unterstufe einer Berufsfachschule für Kinderpflege ist bis zu einem von der Schulleitung jeweils festzusetzenden Anmeldetermin in schriftlicher Form zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein lückenloser Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und gegebenenfalls Berufswegs, 2. die Nachweise der Aufnahmevoraussetzungen in beglaubigter Abschrift, 3. ein ärztliches Zeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, dessen Ausstellung nicht länger als drei Monate zurückliegt; die Verpflichtungen nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 , zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2007, in der jeweils geltenden Fassung bleiben davon unberührt. Sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sein, so reicht zunächst eine beglaubigte Abschrift der Halbjahreszeugnisse. Die beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses ist nach Erhalt nachzureichen. Die Bewerbung ist zu richten an: Berufsfachschule für Kinderpflege Schmollerstraße 10 66111 Saarbrücken