Vorläufiger Reisepass

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Vorläufiger Reisepass
119 Empire Circuit, Yarralumla ACT 2600
Tel.:
+61-2-62701911
Fax:
+61-2-62701951
E-Mail: [email protected]
Internet: www.canberra.diplo.de
Stand: 02.03.2010
Vorläufiger Reisepass
Allgemeine Hinweise
Da die Ausstellung eines biometrischen Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere
Wochen beanspruchen wird, können die Auslandsvertretungen in Notfällen kurzfristig einen
vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausstellen. Der vorläufige
Reisepass wird mit Aushändigung des biometrischen Passes wieder eingezogen.
Passanträge müssen persönlich während der Öffnungszeiten der Auslandsvertretung gestellt
werden.
Wichtiger Hinweis für Reisen in die USA: Seit dem 1. Mai 2006 berechtigen deutsche
vorläufige Reisepässe nicht mehr zur visumsfreien Einreise in die USA. Ausführliche
Informationen bezüglich der Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die USA
erteilt die amerikanische Botschaft.
Wo kann ich einen vorläufigen Reisepass beantragen?
Einen vorläufigen Reisepass können Sie in der deutschen Botschaft in Canberra, in den Generalkonsulaten in Sydney (www.sydney.diplo.de) und Melbourne (www.melbourne.diplo.de) sowie in
den Honorarkonsulaten in Adelaide, Brisbane, Cairns, Darwin, Hobart und Perth beantragen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz in Australien. Die Botschaft in Canberra ist für
Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Australian Capital Territory oder im Northern Territory
haben. Das Generalkonsulat in Sydney ist für New South Wales und Queensland zuständig. Die
Bundesstaaten Victoria, South Australia, Western Australia und Tasmanien liegen im
Zuständigkeitsbezirk des Generalkonsulates in Melbourne.
Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
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vollständig (in Druckbuchstaben) ausgefüllter Passantrag
Ihr letzter deutscher Reisepass
Ihre Geburtsurkunde
zwei aktuelle biometrietaugliche Passfotos mit hellem, einfarbigen Hintergrund (bitte lesen
Sie hierzu unser Merkblatt „Anforderungen an Passfotos für deutsche Reisepässe“)
aktuelles Certificate of Evidence of Resident Status, erhältlich beim australischen
Department of Immigration and Citizenship (www.diac.gov.au);
HINWEIS: Das Certificate ist nur erforderlich bei permanent residents und darf nicht älter
als zwei Monate sein. Es ist nicht erforderlich bei Temporary Residents, Touristen oder
deutsch-australischen Doppelstaatern.
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Abmeldebescheinigung der Meldebehörde Ihres letzten deutschen Wohnsitzes
(erforderlich, wenn Ihr letzter deutscher Reisepass noch einen innerdeutschen Wohnsitz
aufweist und Sie Ihren Wohnsitz nunmehr in Australien haben)
Gebühr in AUD, zahlbar zum aktuellen Tageskurs bei Antragsstellung
frankierter und selbstadressierter Rückumschlag (Registered Mail oder Express Post), falls
Rücksendung per Post gewünscht
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls weitere Dokumente, wie z.B. Heiratsurkunde,
Scheidungsurteil, deutsche bzw. australische Einbürgerungsurkunde, Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit, Bescheinigung über die Namensführung erforderlich
sein können.
Gebühren für einen vorläufigen Reisepass
Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland
€ 39,00
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland)
€ 26,00
Die Passgebühren sind in AUD zu entrichten. Da sie Wechselkursschwankungen unterliegen,
erfragen Sie bitte die jeweils gültigen Sätze bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Gebühren
können per Barzahlung, Scheck oder Money Order beglichen werden. Bitte beachten Sie,
dass Kreditkarten- bzw. EFTPOS-Zahlungen NICHT möglich sind.
Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses in den Honorarkonsulaten in
Adelaide, Brisbane, Cairns, Darwin, Hobart oder Perth zusätzliche Gebühren fällig werden. Die
genauen Gebühren erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Honorarkonsuln.
Öffnungszeiten der Botschaft in Canberra:
Montag bis Freitag , 9.00 - 12.00 Uhr
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum
Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine
Gewähr übernommen werden.