tankstelle Newsletter Österreich - Kirchheim

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tankstelle Newsletter Österreich - Kirchheim
tankstelle
September 2011
Newsletter Österreich
Kaffeehaus
Mit Kaffee an der Station wird
immer mehr Geld verdient
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Mehr Glanz und Umsatz mit
neuem Produkt – Praxisbericht
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GRUNDSTÜCK
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er und Pächter
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CLUB
Sonderaktionen
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Mit den n
offizielle
Verbandsnachrichten
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Mit Tabakwa
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Umsatz
anfeuern
Nur geringe Margen
Ein simpler Rechenfehler hat dazu geführt, dass die international anerkannten Experten von Wood Mackenzie erfreulich hohe Margen für Österreichs Tankstellenunternehmer vermeldeten. Auf Seite 7 lesen Sie, wie es dazu kam und wie der österreichische „Energiedienst“ den Fehler aufdeckte.
Was wird aus den Landestankstellen, fragen sich viele Brancheninsider. Auf Seite 8 erfahren Sie mehr darüber. Über das spannende Thema Ausgleichsanspruch berichtet Rechtsanwältin
Dr. Susanne Kuen. Was passiert
wenn der Pächter kündigt, in welchen Fällen steht ihm dann ein Ausgleichsanspruch zu? Die Rechtsanwältin informiert über Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofes. Mehr darüber auf Seite 6.
Ein Thema, das in Österreich derzeit auch lebhaft diskutiert wird, ist Hans Rongisch, Chefredakteur
[email protected]
E10. In den Verbandsnachrichten
des Deutsch-Österreichischen Tankstellenverbandes (DÖT), der
mit dem Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen der Wirtschaftskammer Österreich kooperiert, lesen Sie mehr darüber. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter für Österreich.
Monatlicher Newsletter für Österreich der Fachzeitschrift „tankstelle“
in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Österreichischen Tankstellenverband (DÖT)
Sonderdruck einzelner Beiträge möglich, Kontakt: Margarete Hahn,
06131/96070-91, [email protected] | IMPRESSUM Herausgeber:
Verlag Kirchheim + Co GmbH, Kaiserstr. 41, 55116 Mainz (Deutschland),
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Rongisch | www.tankstelle-magazin.de
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DÖT, Moltkestraße 17, 67433 Neustadt a.d. Weinstraße, Tel.(06321)880292, Fax (06321)880294, [email protected]
Tankstellengewerbe Bayern, Gärtnerstr. 86, 80992 München, Tel. (089)512677-0, Fax (089)512677-77, [email protected]
Das starke Doppel für Ihre Interessen:
Deutsch-Österreichischer Tankstellenverband
Tankstellengewerbe Bayern
Zwei Verbände
Ihre starke
Interessenvertretung!
Das Tankstellengewerbe Bayern
und der Deutsch-Österreichische
Tankstellenverband haben eine
Kooperation vereinbart.
Wir können so Ihre Interessen
noch stärker vertreten.
Für Sie als Mitglied ändert sich
nichts: Ihre Ansprechpartner bleiben wie bisher, allein in unseren
Verbandsnachrichten werden für
Sie die Informationen noch
breiter aufgestellt sein:
So werden sich die
Verbandsspitzen Günter Friedl
und Peter Hengstermann
abwechselnd über das
Editorial zu Wort melden.
Viel Spaß bei der Lektüre!
2
tankstelle 9/2011
Auf ein Wort
Verehrte Kollegen,
zum Ende eines Berufslebens macht man sich
so seine Gedanken. Es fing alles nach meiner
Schulzeit an. Mein Vater besorgte mir einen Job, und ich
war froh, dass ich mich nicht
bewerben musste. Nach meiner Ausbildung bei der Volksbank in Heiden habe ich genau
drei Bewerbungen geschrieben
und von drei Großbanken eine
Zusage bekommen. Ich konnte
innerhalb von ein paar Jahren
mein Gehalt verdoppeln, eine
Familie gründen und ein Haus
bauen. Alles mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Die Jahre vergingen und die Zeiten änderten
sich. Es gab Leistungsbeurteilungen und Umsatzvorgaben. Es wurde, im Rahmen von Automatisierungsbemühungen Arbeitsplätze
abgebaut und ganze Hierarchien abgeschafft.
Ich war 25 Jahre alt, und mich störte das herzlich wenig. Ich fand mich gut und ging in den
Vertrieb und ins Marketing. Dort war ich dann
mehrere Jahre im Außendienst und verkaufte
erfolgreich Finanzierungen und Immobilien,
später arbeitete ich als Gebietsdirektor für eine Großbank. Nach ein paar Jahren konnte ich
nach Hessen gehen und dort die Position eines
Abteilungsdirektors Marketing und Vertrieb
übernehmen. Jetzt war ich in der Mühle drin.
Nun war ich schon fast 40 Jahre, und die Per-
spektiven in beruflicher Hinsicht waren nicht
mehr so rosig. Ganze Hierarchien wurden abgeschafft. Der Jugendwahn brach aus. Als
die Bank einen altgedienten Mitarbeiter auf
schändliche Weise versuchte loszuwerden, fiel
für mich die Entscheidung. Ich verließ die Bank
mit dem festen Willen, mich auf eigene Füße
zu stellen. Meine Frau hat das
vorbehaltlos mitgetragen.
Damals suchte eine führende
Mineralölgesellschaft Tankstellenpächter. Innerhalb weniger
Tage hatten wir nicht nur Antwort auf unsere Bewerbung,
sondern bereits einen Vorstellungstermin. Kurz danach bekamen wir bereits eine Station
angeboten. Wir haben uns toll
gefühlt. Damals wussten wir
ja noch nicht, dass die Gesellschaft dringend Tankstellenpächter gesucht hat.
Wir fingen also an, und nach kurzer Zeit hatten
wir auch mehrere Tankstellen. Als meine Frau
Vierlinge bekam, konnten wir zwar die Tankstellen ordentlich führen, einen neuen Job zu
suchen, wäre in der Phase wirklich sehr, sehr
schwierig gewesen. Das bekam natürlich die
Mög auch mit, und der Strick um den Hals wurde sehr eng gezogen. Die Mög ging davon aus,
dass wir abhängig seien und uns nicht wehren
würden. Die Angst war wieder da. Und wir entschieden, mit den Wölfen zu heulen. Ja, wir haben das einige Zeit mitgemacht. Es war nicht
der richtige Weg. Als Tankstellenpächter kann
man nicht existieren, wenn man sich der Mög
unterwirft oder die Unterdrückung zulässt.
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Wir beschlossen, uns auf eigene Füße zu stellen. Wir gingen eine Kooperation mit der Europcar ein, wir gründeten eine Taxifirma und
wir starteten ein florierendes Reifengeschäft.
Jetzt hatten wir ein emotionales Gegengewicht geschaffen. Leider betrieben wir die Geschäfte vom Pachtgrundstück der Mög. Sie
wissen schon, was jetzt kommt. Natürlich die
Pachtverhandlungen. Wieder Druck, wieder
der Hinweis auf die Kündigungsfrist, wieder
Angst.
Ich war mittlerweile schon in den Tankstellenverband eingetreten und hatte mich über viele
Rechtsfragen schlaugemacht. Ich unterstützte
den Geschäftsführer dabei, das Thema Ausgleichsanspruch überprüfen zu lassen. Vom
historischen Urteil zu diesem Thema profitieren die Kollegen, die kein Eintrittsgeld bezahlt
haben, heute noch sehr.
Irgendwann war dann unsere Geduld am Ende. Die permanenten Drohungen und unterschwelligen Verletzungen hatten wir satt, und
wir beendeten das Vertragsverhältnis. Bevor
wir die Tankstellen abgegeben haben, versuchten wir die Nebengeschäfte auf andere
Standorte zu übertragen. Das gelang uns mit
der Autovermietung, jedoch nicht mit den anderen Nebengeschäften. Es war ein Fehler, Nebengeschäfte an der Tankstelle zu betreiben.
Nach ein paar Monaten der Ruhe sprach mich
dann eine andere internationale Mineralölgesellschaft an. Ich führte mehrere Gespräche
und unterschrieb einen Vertrag für eine Mehrfachbetreibung. Da gab es jemand bei der Gesellschaft, der menschliche Züge hatte und das
Geschäft neu gestalten wollte. Von der Zielsetzung war ich angetan und arbeitete mit. Leider
habe ich auch dieses Mal die Illusion schnell
wieder verloren. Alles war darauf ausgerichtet,
die maximale Pacht zu generieren.
Gott sei Dank hatte ich ja aus der Vergangenheit schon ein bisschen gelernt. Mit meinen
Nebengeschäften im Rücken konnte ich die
Verhandlungen etwas gelassener führen. Ich
brauchte keine Angst zu haben, in den finanziellen Ruin zu laufen bzw. alles unterschreiben
zu müssen, was die Mög mir vorlegte.
Um das Ziel von Pachterhöhung und sonstigen fragwürdigen Veränderungen zu erreichen, wurde wieder mit der Kündigungsfrist,
mit Pachtkündigungen und vielem mehr gedroht. Die Angst sollte auch hier die Gefügigkeit herstellen. Strategie und Vertragsänderungen sollten das Gefühl vermitteln, dass die
es drauf haben. Leider ist das ja nicht der Fall.
Die alten Hütten, aus denen heraus wir das Geschäft abwickeln müssen, schreien zum Himwww.tankstelle-magazin.de
mel. Die Technik ist alt und die Ausstattung
ebenso zusammengeflickt.
Wenn man sich die Regelungen ansieht, die
Platzierungsvorgaben, die Einkaufsvorgaben,
die Waschmittelvorgaben und die Personaleinsatzvorgaben dann kann einem schon
schlecht werden. Neuerdings sollen wir dann
auch noch die Kosten offen legen. Ja wo sind
wir denn? Mit Selbstständigkeit hat das ja wohl
nichts zu tun. Aber die Angst ist da. Sie zerfrisst
uns, sie soll uns gefügig machen. Wohin auch
mit der Waschanlage und den sonstigen Anschaffungen und den dazugehörigen Leasingverträgen? Wie einen Arbeitsplatz finden mit
über 50 Jahren? Ja, da hat es Kollegen gegeben, die sich aufgehängt haben, weil sie die
Welt nicht mehr verstanden haben.
Wie gehen wir damit um? Das Wesen der
Selbstständigkeit, das habe ich begriffen,
heißt selbst und ständig. Ganz einfach, aber
doch so schwer. Man darf sich nicht abhängig fühlen, um Unternehmer sein zu können.
Man muss an seine Fähigkeiten glauben und
Hindernisse überwinden zu versuchen. Ideen
kreieren, Kapital ansammeln und Partner suchen, die ähnlich denken. Natürlich habe ich
während der Tankstellenzeit viel gelernt. Die
Gesellschaft hat aber auch von unseren Ideen
und unserem Einsatz nicht unerheblich profitiert. Wir profitieren aber nicht angemessen
mit. Das Einkommen wird begrenzt und alle Gewinne in Form von Pacht abgeschöpft.
Die Motivation in unserem Geschäft können
wir nicht vom Vertragspartner erwarten, sie
muss von innen kommen. So können wir verhindern, dass wir uns verängstigen oder auffressen lassen.
Arbeiten Sie an Ihrem Selbstvertrauen und Ihrem Standing gegenüber der Gesellschaft. JaSager haben keine Chance. Seien Sie „Selbst
Ständig“ und Unternehmer.
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für Sie als Verbandsmitglied
kostenfrei.
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Sie können sich vorstellen, mit Ihrer Mineralölgesellschaft
einmal eine gerichtliche
Auseinandersetzung zu haben?
Bei uns können Sie als Mitglied
rechtzeitig eine entsprechende
Rechtsschutzversicherung
abschließen!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hengstermann
Vorstandsvorsitzender des DÖT
Wehret den Anfängen –
Kostenvormeldung 2012
Aktuell will eine Gesellschaft von den Pächtern bereits jetzt die Offenlegung der Kosten
für das Jahr 2012. Einige Pächter scheinen dem
nachzukommen, andere stellen sich unter Betonung ihrer Selbstständigkeit auf die Hinterfüße.
Der Pächter ist bekanntlich nach dem Gesetz
selbständiger Gewerbetreibender. Er – und
tankstelle 9/2011
3
verbandsnachrichten
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Kein Problem: Schauen Sie
auf unserer Internetseite im
Mitgliederteil unter
www.tankstelle-bayern.de
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Dort finden Sie viele
nützliche Tipps!
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Tankstellengewerbe Bayern, Gärtnerstr. 86, 80992 München, Tel. (089)512677-0, Fax (089)512677-77, [email protected]
sonst niemand – haftet mit seinem Gesamtvermögen für die Kosten (Ausnahme: GmbHs).
Wie durchsichtig das Ansinnen der Gesellschaft doch ist. Mit den hochgerechneten Kosten soll der Gewinn für 2012 über die Pacht
vorbestimmt werden – damit die Gesellschaft
„Planungssicherheit“ hat. Darf es ein bisschen
weniger sein?
Viele Kollegen sind verängstigt, weil sie mit
der Situation schlecht umgehen können, sitzt
doch strukturell die Mög am „längeren Hebel“.
Man muss der Gesellschaft die Selbständigkeit
und die Haftung des Handelsvertreters vorhalten. Welcher Unternehmer lässt einen anderen
– quasi auf Vorrat – in seine Kostenstruktur Einblick nehmen, damit der andere in der Lage
ist, eigene wirtschaftliche Steuerungen zulasten des Unternehmers vorzunehmen? Nur am
Rande: Man braucht doch eine Glaskugel, um
die Kosten vom November 2012 im Sommer
2011 vorwegzunehmen.
Was wollen die Gesellschaften eigentlich? Verängstigte Befehlsempfänger oder tatkräftige
Unternehmer, die auch die Mögs nach vorne
bringen. Nur ein motivierter, angstloser Pächter ist ein guter Pächter. Warum gelangen solche Binsenweisheiten nicht in die Konzernzentralen?
In der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 17. Juli 2011 wird die Unternehmerdefinition des deutschen Volkswirts und Soziologen Werner Sombart (1863 – 1941) mit „Person, in der sich Abenteuerlust und Tatkraft von
Ritter und Eroberern mit der kühlen Rechenfähigkeit nüchterner Buchhalter verbindet“ wiedergegeben. Es wäre doch schön, wenn wenigstens ein bisschen hiervon heute möglich wäre.
Warum alle, nur nicht wir?
In der „Süddeutschen Zeitung“ fand sich kürzlich im Wirtschaftsteil ein Kommentar zum
Stopp des „Subventionsmonopolys der Industrie“. Darin hieß es: „Unter Berliner Lobbyisten
hat sich das Howto längst herumgesprochen.
Daimler-Chef Zetsche ruft nach Verkaufshilfen
für Elektroautos, IT-Firmen rufen nach Staatsgeld für moderne Stromnetze und Elektronikhersteller nach Prämien für sparsame Geschirrspüler.
Die Masche ähnelt sich: Egal ob eine Million EAutos bis 2020, Energiewende oder Stromsparen im großen Stil: Die Politik gibt dem Land
seit Fukushima klangvolle Ökopläne vor. …
Wäre doch schade, wenn die Pläne scheitern.“
Die Politik wollte ja auch der Umwelt zuliebe
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tankstelle 9/2011
unbedingt E10 einführen. Bislang darf dieses
Projekt als gescheitert gelten (UNITI-Chef Gerd
Deisenhofer kürzlich in einem Interview mit
dem „Energie Informationsdienst“: E10 sei „inzwischen toter als tot.“; im Übrigen: In Österreich wird E10 2012 eingeführt). Wer sollte und
soll eigentlich E10 unter die Leute bringen?
Was „verdienen“ diese Menschen, die oftmals
365 Tage und jeden Tag 24 Stunden den Wirtschaftsstandort Deutschland mit Mobilität versorgen, die hohen persönlichen Einsatz fahren
und volles unternehmerisches Risiko laufen?
Wir werden weiterhin mit dem bayerischen
Tankstellenverband am § 92a des Handelsgesetzbuches, der unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindestvergütung für Handelsvertreter vorsieht, dran bleiben. Es muss noch
mehr betont werden, was die Tankstellenhalter auch für den „Staat“ leisten. Wer kann sich
denn schon etwas dafür kaufen, dass er ein
„Held“ ist? („Für mich ist jeder Tankstellenpartner vor Ort ein Held!“, so Aral-Vorstand Stefan
Brok, zitiert in tankstelle 6/2011).
Dr. Jochen Wilhelm, DÖT
Videoüberwachung von
Arbeitnehmern
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat sich in zwei
Verfahren (Az. 11 Ca 7326/10 und 9 BV 183/10
vom 9.5.2011) zur Videoüberwachung von
Mitarbeitern geäußert:
In zwei Verfahren warf der Arbeitgeber, ein
Brauhaus, den Arbeitnehmern vor, die ausgeschenkten Biere nicht korrekt abgerechnet
zu haben. Seine Vorwürfe wollte der Arbeitgeber mit Videoaufzeichnungen beweisen,
die er heimlich in dem Ausschankraum gefertigt hatte. Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies
den jeweils angebotenen Videobeweis zurück.
In der Pressemitteilung heißt es: „Nicht jeder
pauschale Verdacht auf Unterschlagung von
Getränken durch in einem Brauhaus beschäftigte Arbeitnehmer rechtfertigt eine heimliche
Video­überwachung durch den Arbeitgeber. …
Erst dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund tatsächlicher, nachprüfbarer Anhaltspunkte seinen Verdacht auf bestimmte Personen sowie eine bestimmte Tat konkretisieren kann,
kommt nach umfassender Interessenabwägung eine heimliche Überwachung des Arbeitsplatzes in Betracht. Diese Voraussetzungen haben die Kammern des Arbeitsgerichts in beiden Fällen nicht festgestellt. Die
gewonnenen Daten unterlagen damit einem
Beweisverwertungsverbot und konnten als
Beweismittel nicht herangezogen werden.“
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Schadensersatz-Anspruch
des Arbeitnehmers
wegen Unfall mit dem eigenen
Privatfahrzeug bei Rufbereitschaft
In einem aktuellen Urteil (Az: 8 AZR 102/10
vom 22.6.2011) hat das Bundesarbeitsgericht
(BAG) zur Frage, inwieweit dem Arbeitnehmer
ein Schadensersatz-Anspruch zusteht, wenn er
mit seinem Privatfahrzeug im Rahmen der Rufbereitschaft einen Unfall erleidet, sinngemäß
Folgendes entschieden:
Einen Schaden, den ein Arbeitnehmer bei
einem Unfall mit seinem Privatwagen während einer Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte im Rahmen seiner Rufbereitschaft
erleidet, ist von seinem Arbeitgeber zu übernehmen.
Das hier besprochene Urteil dürfte vor allem
für Tankstellen mit einem eigenen Pannenund Abschleppdienst interessant sein. Zwar
hat das BAG in dem Urteil zur Rufbereitschaft
eines Krankenhausarztes entschieden. Allerdings dürften die dort aufgestellten Grundsätze auch für Rufbereitschaftsdienste in anderen
Branchen – also auch bei einer Rufbereitschaft
bei einem Pannen- oder Abschleppdienst –
Anwendung finden.
Das bedeutet, dass ein Werkstattmitarbeiter gegen seinen Arbeitgeber dann einen Anspruch auf die Erstattung der Unfallkosten an
seinem Privatfahrzeug hat, wenn er im Rahmen einer angeordneten Rufbereitschaft aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten (also
ein Fahrzeug abzuschleppen oder Pannenhilfe zu leisten) und mit seinem Privatfahrzeug
direkt und unverzüglich zum Standort des
Pannen- oder Abschleppfahrzeugs zu fahren
hat. Ist dem Arbeitnehmer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen (trifft ihn also ein
Verschulden am Unfall), mindert sich entsprechend des Verschuldens die Höhe des Erstattungsanspruchs des Arbeitnehmers.
Neuer Anlauf für E10
Die Mineralölkonzerne wollen den neuen
Kraftstoff mit bis zu zehn Prozent Bioethanolanteil im Sommer flächendeckend im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen einführen
– und anschließend im Rest von Deutschland.
„Bis Jahresende wollen wir an all unseren 2500
Tankstellen E10 im Angebot haben“, kündigte
Marktführer Aral jüngst in einer Pressemitteilung an. Auch viele freie Tankstellen und der
Esso-Konzern wollen laut Bericht der „Rheiwww.tankstelle-magazin.de
verbandsnachrichten
nischen Post“ nachziehen. Shell dagegen wartet zunächst ab und will nach eigenen Angaben „den Markt beobachten“. Entscheidend
werde sein, wie der Sprit von den Autofahrern
angenommen wird, hieß es.
Kein Regenwald für Biosprit
Der Biosprit, den Europas Autofahrer tanken, soll nach dem Willen der EU-Kommission
künftig nur noch umweltfreundlich hergestellt
werden. Als Anreiz für die Industrie hat die
Brüsseler Kommission sieben Zertifizierungssysteme für solche Kraftstoffe europaweit anerkannt – darunter auch das deutsche ISCCSiegel. Diese nationalen Siegel erfüllten die
Anforderungen für den Umweltschutz, teilte
die EU-Behörde in Brüssel mit.
So dürften die Produzenten keine tropischen
Regenwälder abholzen oder Torfgebiete trockenlegen, um dort Palmöl oder Zuckerrohr
für Biokraftstoff anzubauen. Zudem muss die
Industrie nachweisen, dass das Produkt auch
unter dem Strich Treibhausgas einspart.
„Bio-Energie muss nachhaltig sein, nur dann
macht sie Sinn“, sagte EU-Energiekommissar
Günther Oettinger. „Vom Bauern in Brasilien
über den Hersteller und Transport bis zur Lieferung an der Zapfsäule in der EU wird dies lückenlos überwacht.“ Bei der Markteinführung
müsse ein Liter Biosprit 35 Prozent weniger
CO2-Emissionen garantieren als ein Liter herkömmlichen Benzins oder Diesel.
Die sogenannte „EU-Biosprit-Richtlinie“ von
2009 verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, bis
2020 zehn Prozent des Treibstoffs für Verkehr
aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Wie
sie das erreichen, steht den Regierungen frei.
Die Staaten können zum Beispiel auf die Einführung von Biosprit setzen oder Strom für
Elektroautos aus erneuerbaren Energien sowie Hybridfahrzeuge fördern. Nur Biosprit mit
Siegel soll staatlich gefördert werden oder auf
das nationale Ziel für den Anteil erneuerbarer
Energien angerechnet werden.
Ethanol oder Biokraftstoff wird etwa aus Weizen, Zuckerrohr oder Palmöl hergestellt. Umweltverbände kritisieren immer wieder, dass
für den Anbau der Nutzpflanzen Natur zerstört werde. Zudem wird die Biosprit-Produktion für einen großen Teil der Preissteigerungen
bei Nahrungsmitteln verantwortlich gemacht.
Der Umweltschutzorganisation Greenpeace
geht die EU nicht weit genug. Nötig seien
verbrauchsärmere Autos und alternative Verkehrskonzepte.
Kontakt:
Tankstellengewerbe Bayern
Gärtnerstraße 86
80992 München
Fon 089 512677-0
Fax 089 512677-77
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Deutsch-Österreichischer
Tankstellenverband
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67433 Neustadt a.d. Weinstraße
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Das starke Doppel
für Ihre Interessen!
tankstelle 9/2011
5
Wirtschaft
Tankstellenrecht
Ausgleichsanspruch
Kündigt der Pächter den Tankstellenvertrag, so steht ihm der Ausgleichsanspruch nur dann zu, wenn er krankheitshalber, infolge Pensionsantritts
oder aus Gründen, die beim Unternehmer liegen, kündigt. Die letzte
Variante ist sehr umstritten. Rechtsanwältin Dr. Susanne Kuen berichtet
aus der Praxis.
O
ftmals führe ich Prozesse in
Fällen, in welchen zunächst
gerichtlich geklärt werden
muss, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch entstanden ist. Die Mineralölgesellschaften bestreiten die Entstehung des Ausgleichsanspruches vor allem dann, wenn der Pächter aufgrund
von Umständen kündigt, die der Mineralölgesellschaft zurechenbar sind. Den
beiden Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofes (1 Ob 275/07h; 9 ObA
18/09a) lagen negative Entscheidungen
der jeweiligen Oberlandesgerichte zugrunde, welche der Oberste Gerichtshof zu Gunsten meiner Mandanten abänderte.
Laut Gesetz steht dem Handelsvertreter bei Eigenkündigung der Ausgleichsanspruch dann zu, wenn dem Unternehmer zurechenbare Umstände, auch
wenn sie keinen „wichtigen“ Grund im
Sinne einer fristlosen Vertragsauflösung darstellen, hierzu begründeten
Anlass gegeben haben. Die gesetzliche
Formulierung ist daher sehr weit.
Der Oberste Gerichtshof judizierte daher auch ausdrücklich, dass der Begriff „begründeter Anlass“ weit auszulegen ist. Insbesondere
kann von einem Pächter nicht verlangt werden, eine nicht unerhebliche – absehbare –
Verschlechterung seiner wirtschaftlichen
Position aufgrund einer
vertraglichen Änderung
hinzunehmen.
Ausdrücklich nicht gefordert ist, dass die von
der Mineralölgesellschaft gesetzten Um-
6
tankstelle aktuell
stände rechtswidrig sein müssen. Auch
rechtskonformes Verhalten der Mineralölgesellschaft kann daher Anlass für
eine berechtigte Eigenkündigung sein.
Kündigung
wegen Umsatzeinbrüchen
Eine Mineralölgesellschaft führte bereits einige Jahre vor der gesetzlichen
Einschränkung an ihren größeren Stationen ein Rauchverbot ein. Hinzu kam
eine Sortimentsänderung. An mehreren Tankstellen hatten diese beiden
Faktoren massive Umsatzeinbrüche
zur Folge. Bei einem Pächter halbierte
sich der Gastroumsatz. Die von einem
Steuerberater an Hand der aktuellen
Zahlen erstellte Ergebnisprognose ergab einen Geschäftsverlust von rund
15 000 Euro.
Nach Rücksprache mit der Autorin
kündigte der Tankstellenpächter insbesondere aufgrund der massiven Umsatzeinbrüche und des daraus resultierenden Gewinnrückgangs den seit
Jahrzehnten bestehenden Tankstellenvertrag. Durch den extrem hohen persönlichen Arbeitseinsatz des Klägers
sowie eine außerordentlich gute Waschsaison
konnte ein Geschäftsverlust zwar verhindert
werden, der Gewinn halbierte sich aber im Vergleich zum Vorjahr.
Trotz umfangreichen
Vorbringens und detaillierter Rechtsausführungen wies das Handelsgericht Wien die Klage dem Grunde nach ab.
Die erheblichen Umsatz-
Dr. Susanne Kuen
ist Rechtsanwältin und Mediatorin in Österreich
und versiert
in Fragen des
Tankstellen- und
Vertriebsrechts.
einbrüche seien zwar schon der Mineralölgesellschaft zurechenbar – so das
Erstgericht. Weil sich das Geschäftsergebnis (während der Kündigungsfrist)
aber in deutlich geringerem Ausmaß
als prognostiziert reduziert habe, ergebe die Gesamtschau, dass die Eigenkündigung nicht unter Wahrung des
Ausgleichsanspruches erfolgt sei.
Gegen dieses Urteil erhob der Kläger
Berufung – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Wien erkannt dem Kläger
den Ausgleichsanspruch dem Grunde nach zu und verwies die Rechtssache zwecks Bestimmung der Höhe der
Ausgleichsansprüche an die erste Instanz zurück.
Rechtlich führte das Oberlandesgericht Wien aus, dass der vom Erstgericht festgestellte Umsatzeinbruch
im Gastronomiebereich für sich genommen ausreichender Anlass gewesen sei, um unter Wahrung des Ausgleichsanspruches zu kündigen. Dem
Pächter war auch zuzubilligen – so
dass OLG Wien –, das er für seine Entscheidungsfindung die Prognose seines Steuerberaters heranzog. Für das
OLG Wien war es daher nachvollziehbar, dass der Kläger den Gastronomieumsatz als ein wichtiges wirtschaftliches Standbein in der Gesamtkalkulation ansah und einen Rückgang um
mehr als die Hälfte zum Anlass nahm,
die Zusammenarbeit zu beenden. ◼
Kontakt
Dr. Susanne Kuen, Zieglergasse 28, 1070
Wien, Tel. 0043-1-526 38 97, Fax 0043-1526 38 98, [email protected],
www.vertriebsrecht.info
www.tankstelle-magazin.de
Aktuell
Wenn Experten irren
Traumhafte Tankstellenmargen in Österreich
D
er österreichische „Energiedienst“ hat sich die von der internationalen Firma Wood Mackenzie ermittelten und veröffentlichten
wundersamen Margen beim Kraftstoff
genau angeschaut und kommt zu einem anderen Ergebnis als die Londoner Experten. Wood Mackenzie untersucht in regelmäßigen Abständen den
EU-Tankstellenmarkt und die Bruttotankstellenmargen bei Benzin und Diesel. Dabei haben die Experten herausgefunden, dass in Österreich die Tankstellenmarge bei Diesel, die in den
letzten Jahren immer so um 8 Cent
schwankte, im letzten Halbjahr auf
12,91 Cent explodiert ist. Bei Benzin lag
die Marge immer bei etwa 9 Cent, nun
beträgt sie 11,47 Cent. Das wäre an und
BP-Bonus-Club
für sich nicht so tragisch, so der „Energiedienst“, liegen doch die Margen in
den meisten EU-Ländern noch höher,
ist aber doch erstaunlich, da Österreich
bei allen Vergleichen bisher immer das
Schlusslicht war.
Den Grund dafür, so vermuteten deutsche Branchenkenner, sei die seit Jahresbeginn geltende Regelung, dass an
den Tankstellen in Österreich nur einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, die Preise erhöht werden dürfen.
Doch seitdem die Preise nur einmal
am Tag erhöht werden dürfen, hat
sich in Österreich die Preisamplitude
drastisch erhöht. Die Tagesschwankungen betragen bis zu zehn Cent und
mehr, unabhängig von den Rotterdamer Preisen. Aufgrund seiner kriti-
schen Berichterstattung, so der „Energiedienst“, haben die Wood-Mackenzie-Experten nachgerechnet und sind
darauf gekommen, dass sie schlicht
die Erhöhung der Mögs von Anfang
2011 übersehen haben. Nun haben sie
den Irrtum eingestanden und die Zahlen für Österreich korrigiert. Statt einer Brutto-Tankstellenmarge von
11,47 stehen nun bei Benzin nur mehr
7,47 Cent zu Buche, bei Diesel sind es
nun 12,91 statt 7,95 Cent.
Ein Riesenunterschied. Österreich ist
damit wieder jenes Land in Europa,
wo am wenigsten verdient wird und
gehört zu den ganz wenigen Staaten,
wo die Verdienstspanne im ersten
Halbjahr im Vergleich zum Vorjahr sogar gesunken ist. ◼
Punkte für Tanken und Öl
Willkommen im Club
I
n Deutschland hat der Ölriese BP
über seine eigene Aral-Tankstellenkette das Sammeln von Bonuspunkten über die in Deutschland weit verbreitete Payback-Karte erfolgreich eingeführt. Unter dem Namen „BP-BonusClub“ implementiert BP nun auch ein
Rabatt-System an rund 240 BP-Stationen in Österreich und belohnt den
Tankkunden für jeden getankten Liter
Kraftstoff mit Bonus-Punkten, die gegen attraktive Prämien eingetauscht
werden können. BP zielt mit dieser Methode nicht nur auf die Steigerung der
Attraktivität des Treibstoff-Tankens
an den BP-Tankstellen, sondern auch
auf die Förderung des Abverkaufs von
Castrol- bzw. BP-Motoröl und BP-Flüssiggasflaschen, für die der Kunde zehn
bis 20 Bonus-Punkte erhält.
Für attraktive Prämien sei gesorgt,
meldet BP-Austria. Zum dauerhaften
Angebot immer neuer Prämien – von
der Bosch Bohrmaschine bis zum
www.tankstelle-magazin.de
Apple-iPod oder Hotelgutscheinen –
plant BP zusätzlich spezielle Aktionen
und Sonderprämien. Wer nicht allzu lange auf eine hochwertige Prämie
„ansparen“ will, kann sich schon für
99 Punkte Prämienbelohnungen aussuchen. Als Anreiz zur Erstregistrierung im „BP-Bonus-Club“ lockt BP den
Autofahrer mit einem Anfangsbonus
von 200 Punkten. Für größere Prämien
werden entsprechend mehr Bonuspunkte benötigt, dafür können aber
die ganze Familie und Freunde mit bis
zu vier Karten auf ein BP Bonus Club
Konto sammeln. Ein kombiniertes
System zwischen angesparten Bonuspunkten und Zuzahlungsleistungen
den Kunden ermöglichen schon früher an hochwertige Prämien zu gelangen. Für die Prämienlogistik und jederzeitige Verfügbarkeit der Prämien
soll Lekkerland sorgen.
Ihre gesammelten Bonuspunkte können die Autofahrer aber auch einem
guten Zweck zuführen: Sie können
die Spontanhilfe des Österreichischen
Roten Kreuzes unterstützen, die Österreichische Sporthilfe oder das targetneutral-Programm zur Neutralisierung
◼
von CO2-Emissionen.
tankstelle aktuell
7
Wirtschaft
Kraftstoffpreise
Keine Erhöhungen an Ferien- und Feiertagen
Nach einem vorgelegten Untersuchungsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) konnten die
Wettbewerbshüter eine statistische
Bestätigung für Spritpreiserhöhungen
vor Feiertagen und zu Ferienbeginn
an Österreichs Tankstellen nicht finden. Vielmehr registrierten sie Preissteigerungen zwischen Mittwoch und
Freitag, die jedoch durch allgemeine
Preissenkungsmaßnahmen am Montag und zum Teil am Dienstag wieder
kompensiert wurden.
Der Fachverband der Mineralölindustrie (FVMI) sieht sich durch diesen
Bericht bestätigt und verweist auch
auf eine Kurzstudie des Instituts für
Höhere Studien, die bereits im Frühjahr 2011 die marktkonforme Preisgestaltung am österreichischen Tankstellenmarkt bekräftigte. „Damit wurden die jahrelangen erhobenen Vorwürfe von Preiszuschlägen gleich
doppelt widerlegt. Wir hoffen, dass in
Zukunft die populistischen Angriffe
auf die heimische Mineralölindustrie
ausbleiben und man wieder auf den
Boden der Tatsachen zurückkehrt“,
sagt Dr. Christoph Capek, Geschäftsführer des Fachverbandes der Mineralölindustrie.
Bezüglich der Entwicklung der Verkaufsmargen an Autobahn- und NichtAutobahntankstellen leitete die BWB
aus ihrer Analyse den Schluss ab, dass
das durchschnittliche Preisdifferenzial zwischen Nicht-Autobahn- und Autobahntankstellen über die Zeit an Niveau zugenommen hat. So seien die
Retail-Margen an Autobahntankstellen höher und volatiler als an NichtAutobahntankstellen, geben die Verfasser des Berichts zu bedenken und
deuten auf eine Zunahme der Margen
an Autobahntankstellen von 8,25 Cent
bei Super-Benzin und 7,15 Cent bei
Diesel im Zeitraum von 2004 bis 2010
– ein Wachstumstrend, der an Tankstellen abseits der Autobahnen nicht
abgelesen werden konnte.
Hierzu weist der FVMI darauf hin, dass
Autobahntankstellen eine besondere
zunehmend kostenintensive Struktur
haben, die auf die strengen Auflagen
der Autobahnen- und Schnellstraßenfinanzierungs AG (ASFINAG) zurückzuführen seien. Das liege einerseits an
den umfangreichen Vorgaben, die sich
in einem hohen Personal- und Sachaufwand widerspiegele, und andererseits an den hohen Abgaben, die von
der ASFINAG eingefordert werden.
So müssen Autobahntankstellen, die
vom jeweiligen Mineralölunternehmen errichtet werden, nach Fertigstellung ohne Kostenrückerstattung an
die ASFINAG übergeben und in Folge
von ihr zurückgepachtet werden. Zusätzlich erhebe die ASFINAG eine Gebühr für jeden getankten Liter Sprit.
Die sei allein im Zeitraum von 2005
bis 2009 um über 50 Prozent gestiegen.
Der FVMI wirft dem Staat vor, doppelt
zu kassieren, einmal bei der ohnehin
schon hohen Mineralölsteuer und ein
zweites Mal mit einer Reihe von Extragebühren, die die ASFINAG für Autobahntankstellen erhebe. ◼
Landestankstellen
Bald in privater Hand?
Mit der Öffnung der Landestankstellen
unter anderem im Burgenland für den
öffentlichen Verkehr wollte die Landesregierung mithilfe günstiger Abgabepreise die konkurrierenden Wettbewerbstankstellen im Land zwingen,
sich ebenfalls an das niedrigere Preisniveau anzupassen. Der Zustrom der
Autofahrer zu diesen günstigen Abgabestellen verärgerte die etablierte Mineralölwirtschaft, die den verantwortlichen Stellen Wettbewerbsverzerrung
durch öffentliche Subvention der Landestankstellen vorwarf. Ein von der
Wirtschaftskammer eingeleitetes Gerichtsverfahren gab den Gegnern der
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tankstelle aktuell
öffentlich zugänglichen Landestankstellen recht. Mitte Mai entschied
der OGH, dass insgesamt fünf Landestankstellen den öffentlichen Verkauf einstellen müssen.
Da sich die Landesregierung nicht so
einfach mit diesem Urteil abfinden
möchte, wird dort intensiv nach Lösungen gesucht, die die Öffnung der
betroffenen Landestankstellen auch
weiterhin gewährleistet. Einen Weg,
auch weiterhin günstigen Kraftstoff
zu verkaufen, glaubt nunmehr die Regierung in einer Privatisierung der Anlagen gefunden zu haben. Man sucht
derzeit nach privaten Betreibern, die
die Tankstellen zukünftig unter der
Prämisse führen, dass dort weiterhin die gewohnt günstigen Kraftstoffpreise angeboten werden. Diese Idee
ist nicht neu, denn bereits vor dem
Gerichtsurteil wurden die Standorte
Rudersdorf, Weppersdorf, Frauenkirchen und Oberpullendorf in Kooperation mit Privatbetreibern geführt. Für
Eisenstadt und Parndorf strebt man
eine Lösung mit Tankautomaten an,
bei der bedingt durch fehlende Personalkosten ein wirtschaftlicher Betrieb
gewährleistet wird und dem Autofahrer ein 24-Stunden-Betrieb angeboten
werden kann. ◼
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Convenience
HeiSSgetränke
Foto: fotolia
Warmes für den Winter
Wird es draußen kalt, steigt die Nachfrage an heißen Getränken. Spitzenreiter ist und bleibt Kaffee in allen Varianten.
Doch der Markt bietet mehr Möglichkeiten: Heiße Schokoladen, Teespezialitäten oder herzhafte Suppen versprechen
Vielfalt. So ist für jeden Geschmack was dabei.
I
n Bistro und Back-Shop geht nichts
ohne Kaffee. Wie Konsumverhalten und Vorlieben aussehen, stellte
Aral im März 2011 mit einer repräsentativen Kaffeestudie vor. Die wichtigsten Ergebnisse: 94 Prozent aller Deutschen ab 18 Jahre trinken Kaffee, 73
Prozent sogar täglich. Mehr als 150 Liter Kaffee konsumiert jeder Bundesbürger im Schnitt pro Jahr. Nur sechs
Prozent der Befragten gaben an, dass
sie nie Kaffee trinken. 73 Prozent gehören zu den häufigen Nutzern, die
täglich den Muntermacher zum Frühstück, am Arbeitsplatz, zum Kuchen
am Nachmittag oder nach Feierabend
genießen.
Allerdings belegt die Aral Kaffee-Studie auch, dass das Alter bei der Nutzungshäufigkeit eine wichtige Rolle spielt. 87 Prozent aller Kaffeetrinker, die älter als 46 Jahre sind, trinken täglich Kaffee. In der jüngsten
Vergleichsgruppe zwischen 18 und
35 Jahren sinkt der Anteil rapide auf
nur noch 59 Prozent. In der jüngsten
Gruppe liegt mit neun Prozent der
Wer’s herzhaft
mag, ist hier richtig.
Derzeit gibt es fünf
Suppensorten von
Soup4u. Alle Rezepturen verzichten auf
künstliche Zusatzstoffe, Aromen und
Geschmacksverstärker.
10
tankstelle 9/2011
Anteil der „Totalverweigerer“ besonders hoch. Über alle Altersgruppen
hinweg sind sechs Prozent KaffeeAbstinenzler und in der Gruppe der
mindestens 46-Jährigen sind NichtKaffeetrinker mit zwei Prozent eine
echte Rarität.
Um das Potential, das in der Vorliebe
für den Muntermacher steckt, auszuschöpfen, spielen Qualität und Präsentation eine wesentliche Rolle.
Kaffee allein reicht nicht aus
„Die optisch reizvolle Präsentation
der Getränke ist ein wichtiger Umsatzfaktor“, bestätigt Marcus Gansloser, Vertriebsleiter WMF Kaffeemaschinen Deutschland. „Denn die Ansprüche der Gäste an Qualität, Service und Ambiente werden auch an
Tank- und Raststellen immer höher.
Gerade in der Tankstellengastronomie mit Bistro- oder Kaffeeambiente lassen sich durch stilgerechte Produktpräsentationen lukrative Mehreinnahmen realisieren.“
Bunte Becher
und hochwertige
Teeblätter: Das
Konzept von
Shuyao macht Tee
in der To-go-Variante attraktiv. Der
Kunde kauft den
Thermo-Cup und
lässt den Becher
auffüllen.
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Convenience
Ob Geschirr, Schokoladenpuder oder Sirup als Topping, oder Muster auf dem
Milchschaum. Den Möglichkeiten sind
keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlich
gilt jedoch: Die Qualität sollte ebenso
hoch sein, wie beim Kaffee- beziehungsweise Choc-Getränk!
„Die meisten Menschen ändern ihre Genussvorlieben auf Reisen nicht. Wenn also das Angebot entsprechend hochwertig ist, werden Schokoladenliebhaber
auch unterwegs Choc-Getränke konsumieren“, argumentiert Gansloser.
Darüber hinaus würden Tankstellen und
Raststätten in Urlaubsgebieten von Familien stark frequentiert, so dass sich
das Angebot an Choc-Getränken für kleine und große Gäste durchaus als Umsatzbringer erweisen könne.
Vollautomaten wie der WMF 1800S lassen sich mit passendem Zubehör ausstatten, wie Topping-Behältern, um dem
Kunden leckere Alternativen zu Kaffee
anbieten zu können. Aber auch hochwertige lösliche Produkte lassen keine
Wünsche offen, wie der Nescafé Milano
8-60 zeigt, der neben den gängigen Kaffeespezialitäten auch Schokoladenvariationen und Heißwasser bietet.
Spannende Alternativen zum Kaffee gab
es auf der Messe „Tankstelle und Mittelstand“ im Mai in Münster zu entdecken.
Die Shuyao Tee Company aus Düsseldorf stellte zum Beispiel ein schlüssiges
Tea-to-go-Konzept vor. „In den Haushalten wird weltweit zu zwei Drittel
Tee konsumiert und ein Drittel Kaffee“,
so Vertriebspartnerin Dagmar C. Flügge von Get Flügge. „Im Unterwegsverzehr dagegen wird zu 98 Prozent Kaffee
getrunken, aber nur zwei Prozent Tee.“
Bisher fehlte ein praktikables und appetitliches Behältnis, denn Tee aus einem
Pappbecher ist nicht jedermanns Sache.
Der „Teamaker“ ist ein praktisch unbegrenzt nutzbarer Mehrweg-Thermo-
Cup. Shuyao bietet dazu die passenden
Teesorten an. Das Besondere: Die Teeblätter lassen sich bis zu dreimal aufgießen, entwickeln erst nach dem zweiten
Mal den vollen Geschmack und bittern
nicht nach.
Ebenfalls in Münster entdeckt: eine
hochwertige herzhafte Alternative. Die
Automaten Soup4u zaubern auf Knopfdruck bis zu fünf Suppenspezialitäten.
Das Geschmackserlebnis gibt es in den
Sorten Tomaten-, Spargel-, und Champigioncréme, Puszta- und Kartoffelsuppe. Soup4u verzichtet konsequent auf
künstliche Zusatzstoffe, Aromen und
Geschmacksverstärker.
Den Suppenautomat gibt es als S3 für
drei oder S5 für fünf Suppenspezialitäten. Die einfache Bedienung und eine
chemiefreie Reinigung in nur neun Sekunden entsprechen den Anforderungen
moderner Gastro-Betriebe. Stefanie Henninger-Kusch
Erfrischende Qualität
Starbucks Espresso ist FairTrade zertifiziert. Kleinfarmer,
die einer Kooperative angehören, erhalten faire Preise für ihre
Kaffeebohnen.
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Namhafte Hersteller von
gekühlten Kaffeegetränken
setzen auf Qualität. Wo
Kaffee draufsteht, ist Kaffee drin. Aus ausgesuchten
Anbaugebieten, schonend
geröstet und perfekt gebrüht. Schließlich will keiner den guten Namen und
damit Kunden verlieren.
So achtet Starbucks seit
den Anfängen im Jahr 1971
auf nachhaltigen Kaffeeanbau. Seit März 2010 sind
zudem alle Espressogetränke aus Fairtrade-zer-
tifiziertem Espresso zubereitet. Das gilt auch für
die trinkfertigen Kaffeegetränke.
Emmi setzt bei seinen
Caffè Latte für jede Geschmacksrichtung auf andere ausgewählte Sorten
Arabica-Bohnen. Anbauhöhe, Boden, Klima und nicht
zuletzt Verarbeitung entscheiden über Qualität und
Aromenvielfalt. Die Rösterei Rast in Ebikon bei Luzern veredelt letztlich das
Produkt.
Feingefühl, Aufmerksamkeit,
Temperatur und Zeit – Die
Rösterei Rast in Ebikon veredelt die Kaffeebohnen für den
Emmi Caffè Latte.
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[email protected]
Ruckzuck ein raffiniertes
Ergebnis. Der Inszenierungsvorschlag von
Nescafé zeigt, wie sich mit
einfachen Handgriffen ein
Kaffee- oder Kakaogetränk
in Szene setzen lässt.
Autowäsche
ShineTecs
Mehr Umsatz, höherer Durchschnittspreis
Eine glänzende Wasch-Bilanz
Stagnierender Umsatz? Kundenpotenzial ausgeschöpft? Das
Premium-Produkt ShineTecs soll
Ihrem Waschgeschäft neuen
Schwung verleihen – und Umsatz sowie Durchschnittspreis
steigern. Unser Praxisbeispiel
aus Heßdorf zeigt, wie es geht
und worauf Sie achten sollten.
H
ier ein attraktiver Standort in
einem neuen Gewerbegebiet mit
großen Discountern und Filialisten in der Nachbarschaft; zugleich
aber auch mehrere etablierte Wettbewerber vor Ort, der nächste nur 800 Meter entfernt. So war die Ausgangslage
im Juli 2010, als Johann Edenharter und
Johannes Lautenschlager Partner des
Franchise-Konzepts „Schöner Waschen“
wurden und ihren Waschpark im mittelfränkischen Heßdorf eröffneten. Ein
Jahr später präsentieren die beiden Unternehmer ihre glänzende Bilanz: Mehr
als 2 200 Autowäschen pro Monat haben
sie bislang im Durchschnitt verkauft.
Auf die Chemie kommt’s an
Eine tolle Erfolgsgeschichte, die auf
mehreren Faktoren beruht. Einer davon
ist das helle, freundliche und äußerst gepflegte Ambiente, das geradezu Lust auf
Autowäsche macht. „Wer Sauberkeit verkaufen will, muss selbst mit bestem Beispiel vorangehen“, lautet das Credo der
Betreiber, das bis in den letzten Winkel
der Anlage deutlich wird.
Dies lassen sich Edenharter und Lautenschlager bewusst etwas kosten: Zwei
freundliche und kompetente ServiceMitarbeiterinnen vor Ort kümmern sich
um Beratung und Verkauf. Außerdem
sorgen sie dafür, dass es bis in den letzten Winkel rund um die Portalwaschanlage und die vier SB-Plätze glänzt und
blitzt.
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www.tankstelle-magazin.de
Ein Engagement, das sich auszahlt. „In
den letzten Monaten hatten wir einen
enormen Zuwachs an Kunden“, erzählt
Mitarbeiterin Andrea Ackermann. Dies
hat noch einen weiteren wichtigen
Grund: die Waschchemie. Sowohl in
der Portalanlage als auch im SB-Bereich
setzen die Betreiber in Heßdorf auf ein
neues Premium-Programm mit dem Namen ShineTecs. Ein Pflegemittel, das
vom Anlagenbauer WashTec und dessen
Tochterfirma Auwa entwickelt wurde
und laut Herstellerangaben herkömmlichen Wachs- und Chemieprodukten in
Sachen Glanz messbar überlegen ist.
Andrea Ackermann bestätigt dies. „Nach
einer Wäsche mit ShineTecs glänzt das
Auto viel mehr. Selbst kleine Kratzer
verschwinden.“ Dafür sorgen farbneutrale Acrylionic-Partikel, mit denen mikroskopisch feine Vertiefungen aufgefüllt werden, die der Lack im Alltag bekommt. „Dadurch entsteht eine neue
Schutzschicht, die am Licht aushärtet
und dauerhaft auf dem Lack bleibt“, wie
die Wasch-Expertin weiß. Je öfter die
ShineTecs-Pflege wiederholt wird, desto
stärker dieser Effekt. Ergebnis: „Der Lack
glänzt wieder wie neu.“
Darauf fahren in Heßdorf immer mehr
Kunden ab. „Viele Autofahrer kommen
speziell wegen ShineTecs“, erzählt Andrea Ackermann. Schon in den ersten
Wochen betrug der Anteil des Premium-Programms der Portalanlage (aktu-
Immer freundlich, immer einen guten Rat
parat: Andrea Ackermann, Mitarbeiterin des
„Schöner Waschen“-Parks in Heßdorf, erklärt einem Kunden die Vorzüge des neuen
Premium-Programms.
Egal ob Portalanlage, Waschstraße oder SBBereich: ShineTecs kommt bei den Kunden
sehr gut an und verspricht dem Betreiber
mehr Umsatz und einen höheren Durchschnitts-Waschpreis.
„Viele langjährige Anlagenbetreiber bestätigen, dass unser neues Premium-Produkt einen nachweislich höheren Nutzen
bietet und kein Marketing-Gag ist.“ Sondern ein effektives Mittel, um mehr Umsatz zu erzielen und den durchschnittlichen Waschpreis zu steigern. „Sogar
wenn das Potenzial scheinbar ausge-
schöpft ist, lassen sich mit ShineTecs
neue Kunden gewinnen.“ Denn: „Wer das
Produkt einmal probiert hat, bleibt dabei“ (Ackermann). Insbesondere, wenn
das Angebot durch entsprechende Marketing-Maßnahmen wie Schnupper- und
Rabatt-Aktionen flankiert wird.
Gerhard Hörner
Gut im Design
und Handling
„Der Waschkunde
ist gerne bereit
etwas tiefer in die
Tasche zu greifen,
wenn er dafür einen
tatsächlichen Mehrwert bekommt.“
Davon ist Mario
Kollross, Projektmanager Marketing bei
WashTec, überzeugt.
eller Preis: 14,50 Euro) an den gesamten
Wäschen weit mehr als zehn Prozent –
Tendenz stark steigend. Mario Kolross,
Projektmanager Marketing bei WashTec,
wundert das nicht. „Dies zeigt, dass der
Kunde gerne bereit ist, etwas tiefer in die
Tasche zu greifen, wenn er dafür einen
tatsächlichen Mehrwert bekommt.“
Positives Feedback bekommt Kollross
weit über Heßdorf hinaus. Inzwischen
haben bundesweit bereits 250 Betriebe
die ShineTecs-Wäsche im Programm.
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Mehr Platz und viel Licht bietet die Skywing-Anlage von Christ. Die Waschboxen
wurden auf 5,10 Meter verbreitert, so dass
der Kunde sein Fahrzeug großzügig umrunden kann. Bekämpft wird der Schmutz
mit XXL-Schaum. Dabei wird der Schaum
mit einer hierfür entwickelten Schaumsprühlanze effektiv auf das Fahrzeug aufgetragen. Dabei wird die angetrocknete
Verschmutzung professionell eingeweicht
und angelöst. Nach einer Einwirkzeit von
rund 30 Sekunden wird die Fahrzeugwäsche mit dem nachfolgenden Waschprogramm „Hochdruck-Vorreinigung“ fortgesetzt. Der Schmutz lässt sich nun leichter
mit der Hochdrucklanze entfernen.
Die Investition in die XXL-SchaumSprüh-einrichtung soll es dem Betreiber ermöglichen, mit einem höheren
Durchschnittswaschpreis eine schnellere
Amortisation des Gesamtinvestments zu
erreichen.
Die SkywingDachkonstruktion erinnert an
einen Flugzeugflügel und wirkt
auf Kunden
anziehend.
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Autowäsche