- Weimarer Land

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AMTS
Ausgabe
Nächste 2014
03. 05.
20. Jahrgang
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
22. März 2014
Nummer 02/14
MARILYN
MONROE
5. 4. – 29. 6. 2014
In Fotografien von BERT STERN – THE LAST SITTING und
George Barris, Allan Grant, Milton H. Greene, Tom Kelley,
Leif-Erik Nygårds
Foto: Portrait mit Kette, 1962 · © Bert Stern/Courtesy Sammlung Reichelt und Brockmann Mannheim.
Gestaltung: e y e s palast. 03/2014
KUNSTHAUS APOLDA AVANTGARDE
Bahnhofstraße 42 · 99510 Apolda · Tel.: 03644 - 51 53 64
Dienstag – Sonntag: 10 – 18 Uhr
Veranstalter: Kunstverein Apolda Avantgarde e.V.
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Splitter
Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung
Zu Verkehrsteilnehmerschulungen sind Fahrzeugführer jeden Alters am 15.04.2014 und
am 15.05.2014 jeweils um 16.00 Uhr in das
Landratsamt Weimarer Land, Sitzungszimmer
1. Obergeschoss, Bahnhofstraße 28, 99510
Apolda, eingeladen.
Der Fahrlehrer Wolfgang Axnick aus Blankenhain informiert in den kostenlosen Veranstaltungen zum Allgemeinen Verkehrsrecht.
Eine individuelle Änderung der Themen durch
den Referenten ist jedoch jederzeit möglich.
Es wird kein Fahrschulunterricht angeboten.
Landratsamt geschlossen …
Das Landratsamt Weimarer Land und die Kreisvolkshochschule in Apolda bleiben am Freitag,
dem 2. Mai 2014 (Tag nach dem Maifeiertag),
geschlossen.
Die Samstagsöffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde verschieben sich vom 3. Mai 2014 auf den 10.
Mai 2014.
22. März 2014 – Nummer 02/14
Termine
26.03.2014
27.03.2014
01.04.2014
07.04.2014
16.04.2014
29.04.2014
Bau- und Vergabeausschuss
Kreistag
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Änderungen vorbehalten
Das Sozialamt und das Gesundheitsamt bittet um Beachtung!
Abgabe von Anträgen auf Zuschuss bis 15. April 2014
Der Termin zur Abgabe der Anträge auf Zuschuss für Verbände und Vereine der freien
Wohlfahrtspflege und der Vereine und Verbände der Gesundheitspflege ist der 15.04.2014.
Anträge können im Sozialamt (freie Wohlfahrtspflege) oder im Gesundheitsamt (Gesundheitspflege) angefordert werden.
Die Anträge zur Förderung von Vereinen und
Verbänden der freien Wohlfahrtspflege stehen
auch auf der Internetseite des Landratsamtes
www.weimarerland.de unter Sozialamt/weitere Leistungen/Förderung der Wohlfahrtspflege
als Download zur Verfügung.
Die Anträge sind vollständig (Antrag, Haushaltsplan sowie Sach- und Tätigkeitsbericht) bis
zum oben genannten Termin einzureichen.
Unvollständige bzw. zu spät eingereichte Anträge können leider keine Berücksichtigung finden.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie
sich bitte an
Landratsamt Weimarer Land
Sozialamt, Herr Liebenthal
Telefon: 03644/540713
E-Mail: [email protected]
oder
Landratsamt Weimarer Land
Gesundheitsamt, Frau Machts
Telefon: 03644/540 580
E-Mail: [email protected].
19. Goethewanderung „Wandern auf Goethes Spuren“ – von Weimar nach Großkochberg ca. 28 km
Am 3. Mai 2014 ist es wieder so weit!
Alle interessierten Wanderfreunde treffen sich am 3. Mai 2014
pünktlich um 08:00 Uhr am Poseckschen Garten in Weimar.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Charlotte von Stein gemeinsam
mit dem Geheimrat Goethe und der Ausgabe der Wanderpässe
begeben sich die Wanderfreunde in Begleitung von erfahrenen Wanderleitern auf den markierten Goethewanderweg.
Die erste Station führt über Vollersroda nach Buchfart. Von dort aus
geht es vorbei an der historischen Holzbrücke in Buchfart weiter zur
malerischen Tafelbuche. Hier betreiben die Mitglieder des Heimatvereines „Am Goethe-Wanderweg Saalborn e. V.” einen Imbissstand
und empfangen die Wanderer gebührend mit Spezialitäten aus Goethes Zeiten. Vielleicht wird auch Herr Goethe durch die schöne
Umgebung inspiriert und schickt seinen Wanderfreunden ein
Gedicht mit auf den Weg.
Nächster Anlaufpunkt ist die Riedeleiche. Parallel starten weitere
Wandergruppen um 10:00 Uhr in Bad Berka und Blankenhain und
begeben sich ebenfalls in Richtung Grenzallee zur Riedeleiche. An
der „Hubertushütte“ treffen sich alle zur Mittagsrast. Nach einer
zünftigen Begrüßung durch Jagdhornbläser und die historischen
Begleiter kann sich der Wanderer mit Kartoffelsalat, nach Goethes
Originalrezept des Thüringer Gebirgs- und Wandervereins – Ortsgruppe Rudolstadt e. V., stärken.
Weiter geht es über Schwarza nach Hochdorf, wo Kekek’s Wanderhütte eine weitere Verköstigung bereithält. Die nächste Station ist
das Thüringer Färbedorf Neckeroda. Hier kann das Färbezentrum
mit Hofladen besichtigt und der in unmittelbarer Nähe gelegene Färberpflanzen-Garten besucht werden. Das Färbedorf stellt die Versorgung mit frischen Gartenkräutern auf Brot sowie Kaffee und Tee
sicher. Ebenso lädt das Gasthaus „Zur Linde“ zum Einkehren ein.
Auf der letzten Etappe begeben sich die Wanderfreunde nach Großkochberg zum Goetheplatz. Unterhaltsame Musik, ein Speisenangebot, ein Infostand und ein kleines Wissensquiz erwartet alle am Festplatz in Großkochberg und bringt somit die 19. Goethewanderung
zu einem gemütlichen Abschluss.
Von Saalfeld erfolgt der Bustransport ab 06:30 Uhr über Rudolstadt
und Blankenhain nach Weimar, die genauen Busabfahrtzeiten werden unter www.kreis-slf.de veröffentlicht.
Auch für den Rücktransport ist gesorgt: Um 17:00 Uhr fahren Busse
zurück in die Richtungen Saalfeld und Rudolstadt, Blankenhain, Bad
Berka und Weimar.
Kosten:
Teilnahmegebühr: 2,00 Euro, Kinder bis 14 Jahre frei
Busgebühr: Fahrpreise entsprechend dem geltenden Tarif
Festes Schuhwerk und entsprechende Kleidung werden empfohlen.
Wenn Sie an der Goethewanderung teilnehmen möchten, bitten wir
Sie um eine Anmeldung bis zum 30.04.2014 unter einer der folgenden Telefonnummern oder E-Mail-Adressen:
Landratsamt Weimarer Land,
Tel. 03644/540 702, [email protected]
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt,
Tel. 03671/823 453, [email protected]
Fremdenverkehrsverband Weimarer Land e. V.,
Tel. 03644/540 676, [email protected]
Tourist-Information Weimar,
Tel. 03643/745-0, [email protected]
Thüringer Gebirgs- und Wanderverein – Ortsgruppe Rudolstadt e. V.,
Tel. 03672/355 588
Weitere Informationen finden Sie unter: www.weimarer-land.de
Wir bitten um Beachtung – die Wanderung erfolgt auf eigene
Gefahr!
Roberto Murr
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AMTLICHER TEIL
Beschlüsse
Bekanntmachungen der Apoldaer Wasser GmbH und des Abwasserzweckverbandes Apolda
In der 49. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom
10. 02. 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
III/2014
Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda
1/2014
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit, Zustimmung zur Tagesordnung
IV/2014
Änderung Abwasserbeseitigungskonzept - ABK
2/2014
Zustimmung zum Protokoll der 48. Gesellschafterversammlung vom
18.11.2013
In der 49. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda
vom 10.02.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I/2014
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit, Zustimmung zur Tagesordnung
II/2014
Zustimmung zum Protokoll der 48. Verbandsversammlung vom
18.11.2013
Die nächsten Verbandsversammlungen des Abwasserzweckverbandes
Apolda finden am Montag, dem 08.09.2014, 16.30 Uhr und am Montag,
dem 17.11.2014, 16.30 Uhr jeweils im Versammlungsraum der Apoldaer
Wasser GmbH, Königstraße 10–14, 99510 Apolda, statt.
Die Tagesordnungen liegen jeweils zwei Wochen vor Veranstaltung bei
der Apoldaer Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10-14, Zimmer 3.3.,
aus.
Die Änderungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) vom
10.02.2014 liegen vom 01.04.2014 bis 25.04.2014 während der
Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10-14 im
Zimmer 3.3., aus.
Apoldaer Wasser GmbH
Abwasserzweckverband Apolda
Amtliche Wahlbekanntmachungen
Landratsamt Weimarer Land
Der Wahlleiter für die Kreistagswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl der Kreistagsmitglieder
Im Landkreis Kreis Weimarer Land sind am 25. Mai 2014 46 Kreistagsmitglieder zu wählen.
1. Zum Kreistagsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1, 2,
27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie
am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei
Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet ist.
Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, §§ 12 und 27 Abs. 3 ThürKWG).
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik
Deutschland:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik
Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien,
Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik
Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und
Nordirland sowie Republik Zypern.
(Zum Kreistagsmitglied sind also Personen, die die Staatsangehörigkeit
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter
denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1
Abs. 2, 27 Abs. 3 ThürKWG).
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum
Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in
Sicherungsverwahrung befindet (§§ 12, 27 Abs. 3 ThürKWG).
1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge von
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird
hiermit aufgefordert.
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 46 Bewerber enthalten. Die
Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer
Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in
einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf.
die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden,
wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher
daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen,
die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen
Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt
der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu
bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des
Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur
ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der
erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im
Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur
der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt,
verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der
Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung
der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem
Wahlleiter des Landkreises abberufen und durch andere ersetzt werden.
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem
Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
enthalten:
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der
Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag,
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Amtliche Wahlbekanntmachungen
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c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vorund Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur
ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den
Wahlvorschlag zustimmen,
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG
über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe
durchzuführende Versammlung,
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG,
d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Bewerber
und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, ggf.
des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlagen
23 und 24 zur ThürKWO.
2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber
müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den
wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten
Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele
der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung
eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung
aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber
können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den
wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten
Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer
Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über
die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie
die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises an Eides statt zu
versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der
Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für
die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde,
sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im
Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund
eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Landkreises Kreis Weimarer Land vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei
oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind
(insgesamt also zusätzliche 184 Unterschriften).
3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt
bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den
Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder
Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner
zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem
eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften
bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Kreis Weimarer Land vertreten ist.
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei
oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen
Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber
oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in
eine vom Wahlleiter des Landkreises beim Landratsamt Weimarer Land,
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zimmer 168 (Kommunalaufsicht) bis
zum 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014) bis 18.00 Uhr ausgelegte Liste
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres
Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom
Wahlleiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und
unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der nachfolgenden Zeiten im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda, Zimmer 168 (Kommunalaufsicht), ausgelegt:
Montag bis Mittwoch:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeindeverwaltungen
innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind
Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über die Wahlberechtigung
des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung geleistet
wird.
Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde
sind Gemeindeverwaltung für ihre Mitgliedsgemeinden, vgl. § 51
ThürKWO.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren
Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines
bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die
Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern,
dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind
Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste
eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.
4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung).
Sie muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014) bis 18.00
Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises erfolgen. Dieser
Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.
5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden.
Sie müssen spätestens am 44. Tag vor der Wahl (11. April 2014) bis
18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter
des Landkreises im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda, Zimmer 168 (Kommunalaufsicht), einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 44. Tag vor der Wahl (11.
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Amtliche Wahlbekanntmachungen
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April 2014) bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des
Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden. Die Erklärung
von Listenverbindungen muss unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises erfolgen.
6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,
so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an
etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so
viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind.
7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge
müssen spätestens bis zum 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014), 18.00 Uhr,
behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen
der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von
Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst
sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 33. Tag vor
der Wahl (22. April 2014) tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen
und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen
zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz
und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.
8. Fristen und Termine nach dem ThürKWG verlängern oder ändern sich
nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen
Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen.
9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und
weiblicher Form.
Apolda, den 04.03.2014
Thomas Haubold
Landratsamt Weimarer Land
Der Wahlleiter für die Kreistagswahl
Ich mache hiermit bekannt, dass am 22.04.2014 eine Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises Kreis Weimarer Land in Vorbereitung der Wahl
der Kreistagsmitglieder am 25.05.2014 stattfindet.
Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.00 Uhr im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Beratungsraum 1. Obergeschoss.
Gegenstand dieser Sitzung ist die Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen (§§ 17 Abs. 4; 27 Abs. 3 ThürKWG, §§ 1; 22 ThürKWO).
Sollte ein nochmaliger Beschluss über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge oder Listenverbindungen aus dieser Sitzung heraus
erforderlich sein, so findet eine erneute öffentliche Sitzung des Wahlausschusses hierzu am 28.04.2014 um 18.00 Uhr im Landratsamt Weimarer
Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Beratungsraum 2. Obergeschoss, statt.
Apolda, den 04.03.2014
Thomas Haubold
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise
30 Weimarer Land I/Saalfeld Rudolstadt III und
31 Weimar I/Weimarer Land II für die Wahl zum
6. Thüringer Landtag am 14. September 2014
I. Wahlkreisvorschläge
1. Wahlvorschlagsrecht
Wahlkreisvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten
eingereicht werden.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren
letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen
vertreten waren, können als solche nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen, wenn sie spätestens am 16. Juni 2014 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und
der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.
Die Anzeige muss den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen
die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes sowie dem Vorsitzenden oder
seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von
den Vorständen des nächstniedrigeren Gebietsverbandes, in deren
Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet
sein.
Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie
ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind
der Anzeige beizufügen.
2. Einreichen von Wahlkreisvorschlägen
Eine Partei kann gemäß § 20 Absatz 5 ThürLWG in jedem Wahlkreis nur
einen Wahlkreisvorschlag einreichen.
Wahlkreisvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 10.
Juli 2014 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen.
Der Wahlkreisvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten.
Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem
Wahlkreisvorschlag genannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die
Zustimmung ist unwiderruflich.
Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlkreisvorschlag nur benannt
werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.
Die Wahlen für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens am
30.03.2012 stattgefunden haben. Die Wahlen der Bewerber sind seit
dem 30.12.2012 möglich. Die Bewerber und die Vertreter müssen in
geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln gewählt werden.
Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei sowie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine
einheitliche Landesorganisation, so ist der Wahlkreisvorschlag von den
Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der
Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen.
Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder
einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines
Wahlvorschlages muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein
und ist bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags nachzuweisen.
Andere Wahlkreisvorschläge müssen gemäß § 22 Absatz 3 ThürLWG
ebenfalls von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönFortsetzung auf Seite 6
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lich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten haben (§ 32 Absatz 3 ThürLWO).
Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden
Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese,
andere Wahlkreisvorschläge ein Kennwort enthalten.
In jedem Wahlkreisvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson.
Muss ein Wahlkreisvorschlag von mindestens 250 Wahlberechtigten (§
13 ThürLWG) unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie
nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert
werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als
Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien
deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch
diese, bei anderen Wahlkreisvorschlägen deren Kennwort anzugeben.
Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitgliederoder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach §
23 ThürLWG zu bestätigen.
3. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag
Dem Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 der ThürLWO) sind beizufügen:
a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur
Benennung als Bewerber gegeben hat (Anlage 12 der ThürLWO),
b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 13 der ThürLWO),
c) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens 250 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner
(Anlage 11 der ThürLWO),
d) bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist (Anlage 14 der ThürLWO), im Falle eines Einspruchs nach § 23 Abs. 4 ThürLWG auch eine
Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der
nach § 23 Abs. 6 ThürLWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt
(Anlage 15 der ThürLWO).
Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen werden auf
Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert.
II. Gesetzliche Grundlage
Die Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG), die einen Wahlkreisvorschlag
unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und
handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift des Unterzeichners anzugeben.
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Landtagswahl ist das
Thüringer Wahlgesetz für den Landtag vom 9. November 1993 (GVBl. S.
657), neu gefasst durch Neubekanntmachung vom 18.02.1999 (GVBl. S.
145), zuletzt geändert durch Neubekanntmachung vom 30.07.2012
(GVBl. S. 309).
Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine
Bescheinigung des Wahlrechts von der Gemeindebehörde, bei der der
Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlags
bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags vorliegen; sie
können nach Ende der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Des Weiteren findet die Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) vom
12. Juli 1994 (GVBl. S. 817), zuletzt geändert durch die Änderung durch
Art. 1 der Thüringer Verordnung vom 22.03.2012 (GVBl. S. 100), Anwendung.
III. Einteilung der Wahlkreise für die Landtagswahl 2014 in Thüringen
Stand: 31. Dezember 2012
WK-Nr.
Wahlkreisname
Gebiet des Wahlkreises
30
Weimarer Land I /
vom Landkreis Weimarer Land die Gemeinden
Saalfeld-Rudolstadt III
Bad Berka, Ballstedt, Bechstedtstraß, Berlstedt, Blankenhain, Buchfart,
Daasdorf a. Berge, Döbritschen, Ettersburg, Frankendorf, Großschwabhausen,
Hammerstedt, Hetschburg, Hohenfelden, Hopfgarten, Hottelstedt, Isseroda,
Kapellendorf, Kiliansroda, Kleinschwabhausen, Klettbach, Kranichfeld,
Krautheim, Lehnstedt, Magdala, Mechelroda, Mellingen, Mönchenholzhausen,
Nauendorf, Neumark, Niederzimmern, Nohra, Oettern, Ottstedt a. Berge,
Ramsla, Rittersdorf, Schwerstedt, Tonndorf, Troistedt, Umpferstedt,
Vippachedelhausen, Vollersroda, Wiegendorf
vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Gemeinden
Remda-Teichel, Uhlstädt-Kirchhasel
31
Weimar I /
von der kreisfreien Stadt Weimar die Ortsteile
Weimarer Land II
Schöndorf, Süßenborn, Tiefurt/Dürrenbacher Hütte
vom Landkreis Weimarer Land die Gemeinden
Apolda, Bad Sulza, Buttelstedt, Eberstedt, Großheringen, Großobringen,
Heichelheim, Kleinobringen, Ködderitzsch, Kromsdorf, Leutenthal, Liebstedt,
Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Niedertrebra, Nirmsdorf, Oberreißen,
Obertrebra, Oßmannstedt, Pfiffelbach, Rannstedt, Rohrbach, Saaleplatte,
Sachsenhausen, Schmiedehausen, Willerstedt, Wohlsborn
IV. Anschrift des Kreiswahlleiters:
Der Kreiswahlleiter
Herrn Klaus-Dieter Schneider
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel.-Nr.: 03644/540 121
Telefax: 03644/540 850
Apolda, 28.02.2014
gez. Schneider
Der Kreiswahlleiter
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Verordnung
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND
vom 06. 03. 2014
(1. Nachtrag zu der Verordnung vom 03. 12. 2013)
Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl. 2006, S. 541) – in der gültigen Fassung , wird für den Kreis
Weimarer Land verordnet:
§1
In den nachstehend aufgeführten Orten/Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
Ort/
Verwaltungsbereich
Stadt
Apolda
Anlass
Datum
Verkaufszeitraum
Beschränkungen
Kreismesse
So., den
18. 05. 2014
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für alle Ortsteile.
Tag nach der 16.
Modenacht
So., den
06. 07. 2014
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für alle Ortsteile.
Zwiebelmarkt
So., den
28. 09. 2014
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für alle Ortsteile.
1. Advent/
Lichterfest
So., den
30. 11. 2014
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für alle Ortsteile.
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz.
§3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 31.12. 2014 außer Kraft.
Apolda, den 06. 03. 2014
Münchberg
LANDRAT
– Siegel –
Hinweise:
§ 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden.
(2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt.
Wer als Geschäftsinhaber von dieser Rechtsverordnung Gebrauch macht, hat zusätzlich die unbeschadet geltenden Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes
(ThürFtG) vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3 ThürFtG bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG
Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt
Das Landratsamt Weimarer Land erlässt als Untere Abfallbehörde gemäß § 4 i. V. m. §§ 7 und 5 Thüringer Verordnung über die Beseitigung von
pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung – ThürPflanzAbfV) vom 2. März 1993 (GVBl. S. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. August 2010 (GVBl. S. 261), folgende
Allgemeinverfügung:
I.
Das Verbrennen von trockenem Baum- und
Strauchschnitt wird gestattet
1. an Sonn- und Feiertagen;
2. auf gewerblich genutzten Flächen;
vom 31. März 2014 bis 5. April 2014
und
vom 7. April 2014 bis 12. April 2014
3. in der Gemarkung Bad Berka, einschl. OT
München, ausgenommen die übrigen Ortsteile
der Stadt Bad Berka;
in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
4. in der Gemarkung Mellingen, außer Köttendorf (in Mellingen ist ein Brandplatz der
Gemeinde zu nutzen);
Das Wohl der Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden und es dürfen keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft eintreten.
II.
Generelle Brennverbote gelten
5. wenn folgende Mindestabstände nicht eingehalten werden:
a) 5 m zur Grundstücksgrenze,
b) 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu
Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu
Gebäuden mit brennbaren Außenverklei dungen,
c) 50 m zu öffentlichen Straßen,
d) 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in
denen explosionsgefährliche oder brennbare
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden,
e) 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit
leicht entzündlichem Bewuchs,
f) 100 m zu Waldflächen, wobei besondere
Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen
(ab Waldbrandstufe II) bestehen, entsprechend
zu berücksichtigen sind,
g) 1,5 km zu Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen.
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22. März 2014 – Nummer 02/14
Amtliche Bekanntmachungen
Fortsetzung von Seite 7
6. an Regen- und Nebeltagen;
7. für Laub, Gras, Heu, bis zu vier Wochen vor
Beginn des Brennzeitraumes geschnittene
Gehölze, feuchtes Biomaterial und sonstige
Abfälle (z. B. Kompost, angerottete Biomasse,
Sperrmüll, Bauabfälle);
8. für Schwelbrände.
III.
Im Einzelnen ist das Verbrennen des Gehölzschnitts in folgender Weise durchzuführen:
1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die
Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten.
Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des
Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder
mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt
werden.
3. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem
Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben, zu beaufsichtigen, nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser
zu löschen und nachzukontrollieren.
4. Kurz vor dem Verbrennen ist das Brennmaterial umzuschichten (Schutz von Kleinlebewesen).
IV.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Die Verfügung ergeht kostenfrei.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Folgetag
nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 22.03.2014 als
bekanntgegeben.
Gründe:
Entspr. § 7 i. V. m. § 4 ThürPflanzAbfV ist die
Untere Abfallbehörde des Kreises Weimarer
Land zuständig für den Erlass dieser Allgemeinverfügung.
Die getroffenen Festlegungen in den Abschnitten I, II und III dieser Verfügung beruhen auf
den §§ 4 und 5 ThürPflanzAbfV.
Das generelle Brennverbot für die in den Punkten 3 und 4 des Abschnitts II genannten Orte
wurde auf Antrag der Gemeinden unter
Berücksichtigung des Kurstadtstatus (Punkt 3)
bzw. besonderer Erfordernisse für einen
gewerblichen Bereich (Punkt 4) ausgesprochen.
Die zusätzlich gestellten Forderungen der
Behörde stützen sich auf § 1 Abs. 2 Satz 2
ThürPflanzAbfV. Die Verbote in Abschnitt II
Ziffern 6 bis 8 wurden ausgesprochen, weil
feuchtes und luftabschließendes Brennmaterial
zu sehr starker Rauchentwicklung führt, den
Verbrennungsprozess verzögert oder behindert
und dadurch unzumutbare Belästigungen entstehen können. Damit wird der Festlegung des
Gesetzgebers nach trockenem Gehölzschnitt (§
4 Abs.1 ThürPflanzAbfV) Rechnung getragen.
Die Forderung aus Abschnitt III Punkt 4 soll
Reptilien, Säugetiere und Insekten aufscheuchen und vor Verlust schützen.
Der sofortige Vollzug wurde nach § 80 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 19. März
1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch
Art.12 des Gesetzes vom 31.08.2013 (BGBl. I
S.3533), aus ordnungsrechtlichen Erwägungen
angeordnet, damit ein einheitliches Handeln
im gesamten Landkreis gewährleistet ist. Diese
Verfahrensweise liegt im öffentlichen Interesse.
Die Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Verbrennen
von trockenem Baum- und Strauchschnitt wird
durch diese Verfügung gewährleistet.
Die getroffenen Regelungen sind erforderlich,
um die ThürPflanzAbfV für die Bürger des Kreises Weimarer Land anwenden zu können.
Ein einzeln eingelegter Widerspruch darf nicht
dazu führen, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung darüber den getroffenen Anordnungen nicht nachgekommen werden muss. Dies
wäre unverhältnismäßig und würde der angezeigten Gefahrenabwehr entgegenstehen.
Beim Erlass der Verfügung hatte die zuständige
Behörde die berechtigten Interessen der Allgemeinheit gegen die Interessen von Einzelpersonen abzuwägen. In der Regel haben Einzelinteressen gegenüber den Belangen des Gemeinwohls zurückzustehen.
Die Anordnung des sofortigen Vollzugs ist deshalb notwendig und erforderlich.
Die Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung beruht auf § 41 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 699),
zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes
vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291, 292).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung des Landratsamtes Weimarer Land vom 10.02.2014 kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Weimarer Land,
Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda,
einzulegen.
Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung
kann beim
Verwaltungsgericht Weimar,
Jenaer Straße 2 a,
99425 Weimar,
beantragt werden.
Hinweise:
• Bei Verbrennungsvorgängen, die fast aus schließlich schwelen oder durch starke Rauchentwicklung eine Belästigung der Nachbarschaft hervorrufen, ist die Ordnungsbehörde
berechtigt, das sofortige Ablöschen (auch mittels kostenpflichtigem Einsatz der Feuerwehr)
durchzusetzen.
• Die Anzeigepflicht des Feuers durch den Bürger entfällt.
• Baum- und Strauchschnitt kann in unverpackter Form kostenlos an der Kompostierungsanlage Tannroda/Böttelborn (Tel.:
036450/42134) bzw. gegen ein geringes Entgelt in den Kompostierungsanlagen Süßenborn
und Utzberg, bei der Fa. Tönsmeier bzw. Fa.
AVT in Apolda sowie Containerdiensten entsorgt werden.
• Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt dürfen
in die Restmülltonne eingebracht werden.
• Für Kleingartenanlagen empfiehlt es sich, an
einem Tag auf einem geeigneten Brandplatz in
der Anlage unter Aufsicht das Verbrennen
durchzuführen (Zusammenfassung kleiner Einzelfeuer).
• Andere Vorschriften werden durch diese Allgemeinverfügung nicht außer Kraft gesetzt.
• Bei starken Rauchbelästigungen bitte Information unter 03644/540-671 Umweltamt oder
Handy 0151/57117183 (beide Nummern
kostenpflichtig).
Ordnungswidrigkeiten:
Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 8 Nr. 2
bis 5 ThürPflanzAbfV gegen die darin genannten Regelungen verstößt. Das Bußgeld kann
gemäß § 69 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz
bis zu 100.000 Euro betragen.
Münchberg
Landrat
Zweckvereinbarung
Landratsamt Weimarer Land
– Kommunalaufsicht –
Die „Zweckvereinbarung über die Übertragung
der Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG)“ zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und der Stadt
Kranichfeld, der Gemeinde Klettbach, der
Gemeinde Tonndorf, der Gemeinde Hohenfel-
den, der Gemeinde Nauendorf und der
Gemeinde Rittersdorf wurde mit Bescheid des
Landratsamtes Weimarer Land vom
10. 03. 2014 rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs.
2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt.
Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarung
gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt
gemacht.
Apolda, den 10. 03. 2014
Totzauer
Amtsleiterin
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22. März 2014 – Nummer 02/14
Seite 9
Amtliche Bekanntmachungen
Zweckvereinbarung
über die Übertragung der Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG)
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 28.01. 2013
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194),
der §§ 7 – 15 des Thüringer Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKKG),
in der Fassung der Neubekanntmachung vom
10.10.201 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert
durch Artikel 5 des Gesetz vom 23. Juli 2013
(GVBl. S. 194) und des § 1 Abs. 3 des Thüringer
Schiedsstellengesetzes (ThürSchStG), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai
1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetz vom 9. September 2010
(GVBl. S. 291),
schließen
die Verwaltungsgemeinschaft „Kranichfeld“,
vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Fred Menge,
dienstansässig: Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld
und
die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Kranichfeld“:
die Stadt Kranichfeld,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn WolfLudger Schlotzhauer,
dienstansässig: Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld,
die Gemeinde Klettbach,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Ralph
Triebel,
dienstansässig: Am Teich 2, 99102 Klettbach,
die Gemeinde Tonndorf,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Karsten Mentzel,
dienstansässig: Schenkenstraße 150, 99438
Tonndorf,
die Gemeinde Hohenfelden,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Morche,
dienstansässig: Im Dorfe 89, 99448 Hohenfelden,
die Gemeinde Nauendorf,
vertreten durch den amtierenden Bürgermeister
Herrn Mario Schieke,
dienstansässig: Im Dorfe 9, 99448 Nauendorf,
die Gemeinde Rittersdorf,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Johannes Rokosch,
dienstansässig: Mittlere Gasse 41, 99448 Rittersdorf
folgende Zweckvereinbarung:
Inhaltverzeichnis:
§ 1 Gegenstand der Zweckvereinbarung
§ 2 Einrichtung der Schiedsstelle
§ 3 Wahl der Schiedspersonen, Amtsdauer
§ 4 Verfahren nach der Wahl/Neuwahl
§ 5 Kosten, Aufteilung der Einnahmen
§ 6 Laufzeit/Kündigung
§ 7 Sonstige Vereinbarungen
§ 8 Gleichstellungsbestimmungen
§ 9 Genehmigung/Inkrafttreten
§1
Gegenstand der Zweckvereinbarung
1. Die Gemeinden übertragen alle die ihnen
nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz
obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen
des eigenen Wirkungskreises (§ 1 Abs. 3
ThürSchStG) auf die Verwaltungsgemeinschaft
Kranichfeld.
2. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld ist
damit berechtigt und verpflichtet, sämtliche
Befugnisse nach den Bestimmungen des
Thüringer Schiedsstellengesetzes für die Gemeinden auszuüben.
§2
Einrichtung der Schiedsstelle
1. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
richtet eine Schiedsstelle mit der Bezeichnung
„Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Kranichfeld“ ein. Amtssitz der Schiedsstelle ist
Kranichfeld.
2. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
stellt für die Tätigkeit der Schiedsstelle einen
geeigneten Amtsraum zur Verfügung.
Können von der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld keine oder nicht ausreichende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, kann
die Schiedsperson eigene Räume benutzen.
§3
Wahl der Schiedspersonen, Amtsdauer
1. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
macht rechtzeitig vor der Wahl die anstehende
Besetzung der Schiedsstelle öffentlich bekannt
und fordert zur Bewerbung für das Schiedsamt
auf.
2. Vor der Wahl prüft die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld die Eignung der Bewerber
entsprechend der Vorschrift des § 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes.
3. Die Schiedsperson und deren Stellvertreter
werden von der Gemeinschaftsversammlung
der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld auf
fünf Jahre in geheimer Abstimmung gewählt. §
39 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung findet
Anwendung.
§4
Verfahren nach der Wahl/Neuwahl
1. Unverzüglich nach der Wahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter und der Annahme der Wahl durch die gewählten Personen
übersendet die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld die Unterlagen über die Wahl, einschließlich der Annahme der Wahl, an den
Direktor des Amtsgerichtes Weimar.
2. Der Direktor des Amtsgerichtes entscheidet
u. a. über die Bestätigung der gewählten Person. Die Schiedsperson wird vom Direktor des
Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und
unparteiisch zu erfüllen.
3. Bei Versagung der Bestätigung teilt das Amtsgericht Weimar dem Gemeinschaftsvorsitzenden die Entscheidung mit. Daraufhin hat der
Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld zeitnah die Wahl einer anderen Person zu veranlassen.
§5
Kosten, Aufteilung der Einnahmen
1. Die Sachkosten der Schiedsstelle trägt die
Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (§ 12 des
ThürSchStG). Zu den Sachkosten gehören insbesondere die unter 1.13 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in Gemeinden (DfThürSchStG) genannten Ausgaben.
2. Zur Deckung der Sachkosten für die
Schiedsstelle erhebt die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld eine Umlage von den Gemeinden. Umlageschlüssel ist für die einzelnen
Gemeinden das Verhältnis der Einwohnerzahlen zueinander. Maßgeblich für die Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31. 12. des Vorvorjahres veröffentlichte
Einwohnerzahl.
3. Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt nach
Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres, spätestens jedoch zum 31. 03. des Folgejahres.
4. Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit
Kosten (Gebühren und Auslagen) nach
dem Thüringer Schiedsstellengesetz (§ 46
ThürSchStG).
Alle Zahlungen an die Schiedsstelle und durch
diese sind über das Dienstkonto der Schiedsstelle abzuwickeln.
5. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der
Schiedsperson und der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld zu (§ 54 Abs. 1 ThürSchStG).
6. Ordnungsgelder stehen der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld zu (§ 54 Abs. 3
ThürSchStG).
§6
Laufzeit/Kündigung
1. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Die Zweckvereinbarung kann von jedem
Beteiligten zum Ende einer jeden Amtsperiode
der Schiedsstelle, mit einer Frist von sechs
Monaten schriftlich gekündigt werden.
3. Die Kündigung der Zweckvereinbarung einzelner Gemeinden hebt die Gültigkeit der
Zweckvereinbarung zwischen den anderen
Beteiligten nicht auf.
4. Die Kündigung der Zweckvereinbarung seitens der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
führt zu deren Aufhebung und ist nur zu den in
Abs. 2 genannten Fristen möglich.
Fortsetzung auf Seite 10
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Seite 10
22. März 2014 – Nummer 02/14
Amtliche Bekanntmachungen
migung der Aufsichtsbehörde.
Fortsetzung von Seite 9
§7
Sonstige Vereinbarungen
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung rechtsunwirksam sein
sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine gesetzlich wirksame zu ändern, die dem Sinn und Zweck der
Zweckvereinbarung entspricht.
§8
Gleichstellungsbestimmungen
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser
Zweckvereinbarung gelten in männlicher und
weiblicher Form.
§9
Genehmigung/Inkrafttreten
1. Die Zweckvereinbarung bedarf der Geneh-
2. Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach
ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land in Kraft.
Tonndorf, den 10.03.2014
Karsten Mentzel
Bürgermeister
Siegel
Kranichfeld, den 10.03.2014
Fred Menge
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
Nauendorf, den 10.03.2014
Mario Schieke
amtierender Bürgermeister
Siegel
Kranichfeld, den 10.03.2014
Wolf-Ludger Schlotzhauer
Bürgermeister
Siegel
Hohenfelden, den 10.03.2014
Thomas Morche
Bürgermeister
Siegel
Klettbach, den 10.03.2014
Ralph Triebel
Bürgermeister
Siegel
Rittersdorf, den 10.03.2014
Johannes Rokosch
Bürgermeister
Siegel
Öffentlicher Teil
Informationen
Das Veterinäramt des Kreises gibt Hilfe zur Selbsthilfe ...
Die Afrikanische Schweinepest geht jeden an
Gut 93.000 Hausschweine stehen im Weimarer Land. Kommt die Afrikanische Schweinepest (ASP) hierher, so steht deren Leben und
das der Wildschweine im Kreis auf dem Spiel.
Es geht um keine Zoonose. Der Mensch ist
sicher. Aber Schweine und Wildschweine eben
nicht. Beide Geschlechter und alle Altersgruppen sind betroffen. Auf die Ansteckung folgt
eine hoch fieberhafte Allgemeinerkrankung. In
Tierpopulationen nimmt sie einen seuchenhaften Verlauf. Binnen zehn Tagen endet sie tödlich. Eine Schutzimpfung fehlt. Weil der einzelne Tierhalter überfordert ist, gilt Anzeigepflicht.
Die Bekämpfung liegt in staatlicher Hand.
Dieser Beitrag richtet sich an alle Bürgerinnen
und Bürger, an alle Jäger und Schweinehalter,
an alle Fernfahrer und die Arbeitgeber, die
Fremdarbeiter beschäftigen. Das Drama kann
mit einem unachtsam weggeworfenen Wurstbrot beginnen. Sie alle können schon jetzt helfen, dass es nicht zum Schlimmsten kommt.
Umsicht, Selbstdisziplin und Hygiene und
unsere Mittel der Wahl im Kampf gegen das
schleichende Übel.
Vom Wildschwein zum Hausschwein
Mutmaßlich im Jahr 2007 gelangte das Virus
der Afrikanischen Schweinepest (ASPV) von
Afrika nach Georgien. Von Jagdtourismus war
hier die Rede. Über Russland, die Ukraine und
Weißrussland hat es vor Wochen Litauen und
erst vor wenigen Tagen Polen erreicht. Erster
Indikator sind tote Wildschweine. Die Europäische Union ist jetzt betroffen. Im Binnenmarkt
gibt es keine Grenzkontrollen. So stellt sich
nicht die Frage ob, sondern nur wann die
ersten Wildschweine in Deutschland verenden.
Die Ansteckung gelingt durch Kontakt zu
erkrankten Artgenossen und unbelebtem Material, dem Körpersekrete und Ausscheidungen
betroffener Tiere anhaften. Die klinischen
Anzeichen sind nicht eindeutig: Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Durchfall und Atempro-
bleme. Im Verdachtsfall gelingt die Diagnose
der Krankheit nur im Labor.
Als nächstes könnten sich Hausschweine
anstecken, die Zugang zum Freien haben.
Diese dürfen keinen Kontakt zur Wildschweinpopulation haben. Wem die Gesundheit des
eigenen Schweines etwas wert ist, der lässt
spätestens jetzt die Verfütterung von Speiseresten sein. Durch Gesetz verboten ist die nicht
ohne Grund. Hausschweine in großen ge schlossenen Haltungssystemen können gefährdet sein, wenn Biosicherheitsmaßnahmen versagen, die eine Erregereinschleppung konsequent verhindern sollen.
Jeder ist hier gefordert
Nur durch die Mithilfe der breiten Öffentlichkeit ist dieser neuen und aggressiven Bedrohung für unsere Schweinbestände nachhaltig
Herr zu werden. Doch zunächst muss die Verbreitung des Erregers gehemmt werden.
Obacht Speisereste
Das ASP-Virus wird in erster Linie durch Blut
und Ausscheidungen von Tier zu Tier übertragen. Möglich ist auch der Kontakt zu unbelebten Gegenständen, wie Schuhwerk, Kleidung,
Jagdausrüstung und Autoreifen, denen der Erreger anhaftet. Häufigste Infektionsquelle waren
bisher kontaminierte Speisereste und nicht
erhitzte Küchenabfälle. Das Virus bleibt darin
monatelang infektiös. Umwelteinflüssen gegenüber ist das ASP-Virus sehr widerstandsfähig. Lebensmittel aus Ländern, in denen die
ASP vorkommt, sind kein Mitbringsel. Wenn
hier die Einsicht fehlt, ist die Kontrolle schwer.
Auf Rastplätzen, vor allem entlang der Transitautobahnen, aber auch auf internationalen
Flughäfen sollte deshalb jedermann aufpassen,
dass Lebensmittel nur in verschlossene Müllbehälter geworfen werden und nichts daneben
liegt.
Selbsthilfepaket gegen Ekel
„Die Jagd auf die sprichwörtliche Müll-Sau,
den Menschen, verspricht erfahrungsgemäß
wenig Erfolg. Lieber bekämpft man den inneren Schweinehund und überwindet das eigene
Ekelgefühl: Jeder hebt das auf, was ihm daneben fällt. Diese Selbstverständlichkeit genügt
nicht mehr. In der jetzigen Lage müssen wir
uns auch nach dem bücken, was andere liegen
ließen“, so Dr. Stefan Kleinhans, Leiter des
Veterinäramtes des Kreises Weimarer Land. Er
propagiert ein Selbsthilfepaket (siehe Foto):
„Wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind
einen Drei-Liter-Tiefgefrierbeutel und ein
Päckchen Papiertaschentücher einstecken
hätte, dann sinkt auch die Hemmschwelle ein
weggeworfenes Wurstbrot oder Ähnliches aufzuheben und über die Restmüll-Tonne zu entsorgen. Restmüll wird in Thüringen verbrannt.“
Hinweise für Jäger
Jagdausflüge in Länder mit Fällen von Afrikanischer Schweinepest sind jetzt riskant. Lassen
Sie es sein. Wildschweine stellen nicht nur in
Thüringen die eigentliche Herausforderung dar.
Sie sind nicht ortsgebunden. Ist das ASPV erst
einmal in unserer Wildschweinepopulation
angekommen, werden wir damit leben müsFortsetzung auf Seite 11
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22. März 2014 – Nummer 02/14
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Informationen
sen. Schwarzwild legt bei der Suche nach Nahrung weite Strecken zurück.
Die mögliche Weiterverbreitung des Erregers
ist also nur einzudämmen, wenn schon jetzt
die Zahl der empfänglichen Wildschweine im
Territorium zu jeder Gelegenheit durch konsequente und revierübergreifende Bejagung
nachhaltig reduziert wird. Hier empfiehlt sich
vor allem der Abschuss der Frischlinge (Jungtiere) und jungen Bachen (Weibchen). Aufbruch
(Organe, die kein Lebensmittel sind) muss in
jedem Fall so tief vergraben werden, dass der
Eigengeruch andere Wildtiere nicht anlockt.
Nur wenn er kein Futter ist, ist eine Weiterverschleppung kein Thema.
Der regionalen Tierseuchenüberwachung ist
ferner geholfen, wenn aus allen Teilen des
Landkreises regelmäßig Schweißproben (Probenröhrchen mit Wildschweinblut) über das
Veterinäramt zur amtlichen Untersuchung auf
das ASPV an das Landeslabor gesandt werden.
Das tatsächliche Vorliegen der Afrikanischen
Schweinepest kann so ausgeschlossen oder
frühzeitig bestätigt werden.
Werden gefallene (unerwartet tot aufgefundene) Schweine beobachtet, zeigen Tiere Verhaltensänderungen oder weist der Tierkörper einschlägige bedenkliche Merkmale auf (stark vergrößerte Milz, lehmfarbene Nieren mit Blutpunkten sowie Blutungen in die Schleimhaut
des Kehldeckels), so ist dieser Sachverhalt
unverzüglich dem Kreisveterinäramt anzuzeigen. Von hier aus wird die Einsendung des
betroffenen Tieres an das Landeslabor organisiert und weitere Maßnahmen angeordnet.
Tiere, die erkrankt sind oder daran verendeten,
tragen das Virus. Sie sind so schnell wie möglich aus der Natur zu entfernen und nach den
Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsrechtes
unschädlich zu entsorgen. Regelmäßige
Revierbegehungen sind hier von Vorteil.
Tipps für Schweinehalter
Das Veterinäramt des Kreises hat die großen
Schweinehalter des Kreises angeschrieben. Sie
waren aufgefordert die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das Risiko der
Einschleppung der ASP zu überprüfen. Das
geht nur über Personalhygiene, Betriebshygiene und geeignetes Stallmanagement.
So ist es in großen Haltungseinrichtungen
ohnehin üblich, dass das Stallpersonal duscht,
bevor es Zutritt zu den Betriebsbereichen
erhält, in denen Schweine stehen. Auf die Reinigung und Desinfektion der Hände wird
genau geachtet. Gearbeitet wird in betriebseigener Kleidung und Schuhwerk. Über den Verschluss der Ställe wird der unbefugte Zutritt
Dritter verhindert.
An den Eingängen zum Betrieb muss die Desinfektion von Autoreifen durch Befahren von
Durchfahrtswannen sichergestellt werden können. Wirksam kann jeder Betrieb in Außen(Schwarzbereich) und Hygienebereich (Weißbereich) gegliedert werden. Die Hygieneschleusen dazwischen machen Keimen das
Eindringen schwer. Der Wechsel von Geräten
und Werkzeugen zwischen Schwarz- und
Weißbereich ist verboten. Stallbereiche werden effektiv komplett belegt und wieder ausgestallt. Die Wiederbelegung mit neuen Schweinen setzt eine wirksame Reinigung und Desinfektion voraus. Schadnager sind zu bekämpfen.
Ihr Vorhandensein wird im Rahmen eines Vorsorgeprogrammes dokumentiert überwacht.
Das Eindringen in die Betriebsbereiche, in
denen Schweine stehen, muss auf alle Fälle
unterbunden werden. Der Kontakt zu Wildtieren ist verboten. Zukauf und Aufstallung von
Schweinen erfolgt nur aus vertrauenswürdigen
Haltungen. Der Besucherverkehr wird
beschränkt. Wenn doch erforderlich, gelten die
gleichen Hygieneregeln wie für das eigene Personal. Der Kontakt der Beschäftigten zu anderen Schweinehaltungen wird beschränkt. Tierkörper, Schlachtabfälle und Lebensmittelabfälle sind in geeigneter Weise unschädlich zu
beseitigen. Auf keinen Fall dürfen Teile von
erlegten oder verendeten Wildschweinen in
Schweinehaltungsbetriebe gebracht werden.
Ausrüstungsgegenstände haben den Betrieb
nicht zu verlassen und sind nicht mit anderen
Betrieben gemeinsam zu nutzen. Fahrzeuge
und Ausrüstungsgegenstände müssen gereinigt
und desinfiziert werden, bevor sie erneut Kontakt zu Schweinen haben. Wir erinnern uns:
Die Freilandhaltung von Haus- und Wildschweinen ist beim Veterinäramt zu beantragen. Die Genehmigung wird im Seuchenfall
zurückgenommen.
Inspiration durch große Betriebe
Alle Schweinehalter im Nebenerwerb, alle
Halter von Schweinen, die in der nächsten Saison der Hausschlachtung zugeführt werden
und alle Jäger, die Schweine halten, seien an
dieser Stelle aufgefordert, sich am Beispiel der
Großbetriebe inspirieren zu lassen, wie das
Virus der Afrikanischen Schweinepest auch
von ihren Tieren ferngehalten werden kann.
Merke: Mit Jagdkleidung geht man nicht in den
Stall.
Fernfahrer und Fremdarbeiter
Arbeitgeber, die von Fernfahrern und Fremdarbeitern profitieren, werden an dieser Stelle
gebeten, ihre Angestellten zu bewegen, mit
Lebensmittelresten umsichtig umzugehen und
wenn möglich, auf osteuropäischen Reiseproviant zu verzichten. Für Rückfragen steht das
Veterinäramt zur Verfügung.
Dr. Stefan Kleinhans
Amtsleiter Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Weimarer Land
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel. 03644/540-301 oder
03643/563-401 (Nohra)
Mobil 0171 7246299
Fax 03644/540-309 oder
03643/563-407 (Nohra)
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Ehrung für das Ehrenamt
Wer bekommt den mit 36.000 Euro dotierten Thüringer Engagement-Preis?
Thüringer Ehrenamtsstiftung freut sich auf viele Vorschläge
Der Thüringer Engagement-Preis geht in
eine neue Runde: Zum zweiten Mal lobt die
Thüringer Ehrenamtsstiftung die mit insgesamt 36.000 Euro dotierte Auszeichnung
aus.
Der Preis wird in acht Kategorien verliehen.
Ab sofort können alle Thüringer sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren – per Post oder direkt über die Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de.
Mit dem Engagement-Preis, der erstmals
2013 vergeben wurde, würdigt die Ehrenamtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in
Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder
Unternehmen, ob Jung oder Alt: Jeder kann
sich ehrenamtlich engagieren – für ein besseres Miteinander in der Gesellschaft, für
Natur- und Umweltschutz, für Sport, Kultur
und auf vielen anderen Gebieten.
In sieben Kategorien – „Einzelperson“,
„Jugend“, „Senioren“, „Alt und Jung gemeinsam“, „Vereine, Initiativen und Verbände“,
„Stiftungen“ sowie „Unternehmen“ – ist der
Thüringer Engagement-Preis mit je 5.000
Euro dotiert. Der Sieger in der Kategorie
„Kommunales Wahlamt“ erhält ein Preisgeld
von 1.000 Euro. Diese Würdigung ist für
ehrenamtliche Mandatsträger in der Kommunalpolitik bestimmt.
Bis zum 18. Mai 2014 nimmt die Thüringer
Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen.
Auf der Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de gibt es dazu ein Nominierungs-Formular. In fünf der acht Kategorien
trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl.
Über die Preisträger können alle Thüringer
in einem Online-Voting mitbestimmen; im
vergangenen Jahr gingen mehr als 20.000
Stimmen ein. Die Sieger in den Kategorien
„Unternehmen“, „Stiftungen“ und „Kommu-
nales Wahlamt“ werden von der Jury gekürt.
Die Verleihung des Thüringer EngagementPreises findet im Herbst in Erfurt statt. Bei
der ersten Preis-Gala im September 2013
wurden im Erfurter Collegium maius unter
anderem die Bürgerstiftung Weimar, der
Feuerwehrverein Rabenäußig, der Schüler
Jonas Pawelski aus Sömmerda, die Weimarerin Annegret Neumerkel vom Selbsthilfeprojekt „Lebensumwege e. V.“ sowie die
Agrargenossenschaft Weißensee ausgezeichnet.
Der Thüringer Engagement-Preis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen
sowie von der Thüringer Aufbaubank.
Weitere Informationen gibt es bei der Ehrenamtsstiftung im Internet unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de oder telefonisch:
0361/26289841.
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Informationen
INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN
LAND-ART PROJEKT 2014 „AM WEGRAND“
Die Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. (RAG) hat die
Aufgabe, zur Entwicklung des ländlichen
Raumes im Weimarer Land beizutragen. In
diesem Zusammenhang möchte sie durch ein
Kunstprojekt den Ilmtal-Radweg aufwerten.
Beschreibung des Vorhabens
Durch eine Gruppe von KünstlerInnen und/
oder kunstinteressierten Laien sollen am IlmtalRadweg in der Gemarkung Kromsdorf ein oder
mehrere Kunstwerke geschaffen werden, die
mindestens zum Teil dauerhaft am Standort
sichtbar bleiben können. Gewünscht ist ein
Umgang mit dem konkreten Standort im Sinn
von Landart. Gefordert sind die Verwendung
natürlicher Materialien bzw. der Umgang mit
der vorgefundenen Situation. Sowohl die Herstellung wie auch die Kunstwerke selbst sollen
die Öffentlichkeit für den Ilmtal-Radweg und
seine Lage in einer vielfältigen Kulturlandschaft
sensibilisieren und dessen Erlebniswert steigern.
Geforderter Leistungsumfang
Ausführungszeitraum
Gesucht wird eine Person/ein Verein/eine
Organisation zur Organisation und fachlichen
Begleitung. Gefordert sind ein mehrtägiger
Workshop vor Ort mit den Teilnehmern sowie
die Herstellung eines oder mehrerer Kunstwerke, von denen mindestens eines auf unbestimmte Dauer hin geschaffen wird und am
Standort verbleibt. Die Materialwahl ist frei.
Für die fachgerechte Herstellung in Bezug auf
Standsicherheit und sonstige im öffentlichen
Raum zu beachtende Vorschriften ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Durchführung
und die Ergebnisse des Workshops sind fotografisch und textlich aufzubereiten.
Als Ausführende kommen sowohl professionelle KünstlerInnen als auch Amateure in Frage.
Eine internationale Beteiligung ist erwünscht.
Das Eigentum an den Kunstwerken geht auf die
Gemeinde Kromsdorf über. Diese kann Kunstwerke ganz oder teilweise entfernen, wenn sie
etwa beschädigt wurden oder ihre Standsicherheit nicht gewährleistet ist.
Die Durchführung der Arbeiten soll bis zum
15.09.2014 erfolgen.
Vergütung
Für Organisation und Durchführung des Vorhabens inklusive der evtl. Vergütung der KünstlerInnen und aller sonstigen im Zusammenhang stehenden Kosten steht ein Betrag von ca.
8.000,– € zur Verfügung.
Interessierte senden bitte eine kurze Beschreibung ihres Vorschlages/ihrer Bewerbung bis
zum 17.04.2014 an die Geschäftsstelle der
RAG, Kupferstraße 1, 99441 Mellingen.
Für Rückfragen steht Frau Graupe
(Tel. 036453/86538 oder
E-Mail: [email protected]) zur Verfügung.
Worte, Worte, nichts als Worte –
Schreibaufruf für Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 bis 13
Geldgeschenke zur
Jugendweihe
Der Frühling ist der traditionelle Termin für die
Jugendweihe, die Konfirmation oder die Kommunion. Diese Feste sind in den Familien, bei
Freunden und Bekannten natürlich immer ein
guter Anlass für entsprechende Geschenke.
Im Jobcenter Weimarer Land gehen aus diesem
Grund regelmäßig Anfragen ein, ob sich die
dafür ausgereichten Geld-Geschenke auf die
Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeld-IIBetrags in den Familien der Beschenkten auswirken.
Die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches II sehen bei Geldgeschenken an Minderjährige anlässlich der Jugendweihe, der
Konfirmation, der Kommunion oder vergleichbarer religiöser Feste einen Freibetrag in Höhe
von insgesamt 3.100 Euro pro beschenkter Person vor. Alles bis zu diesem Betrag wirkt sich
nicht mindernd auf die Berechnung des Leistungsanspruchs aus.
Das Jobcenter erhält im Zusammenhang mit
den oben genannten Festen auch Anfragen zu
Darlehen für die Ausrichtung der jeweiligen
Feierlichkeiten. Diese Anfragen müssen jedoch
immer abgelehnt werden, da der Gesetzgeber
keine entsprechenden finanziellen Zuwendungen vorgesehen hat.
Jobcenter Weimarer Land in Apolda
Telefon: 03644/531-242
Jobcenter Weimarer Land in Weimar
Telefon: 03643/451-29 40
Im April 2014 jährt sich der Geburtstag des
englischen Dichters und Dramatikers William
Shakespeare, der zu den bedeutendsten Autoren der Weltliteratur gehört, zum 450. Mal.
Unter dem Motto „Worte, Worte, nichts als
Worte“ (W. Shakespeare, „Troilus und Cressida“) rufen der Friedrich-Bödecker-Kreis für
Thüringen e. V., der Lese-Zeichen e. V., die
Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. und
der Thüringer Literaturrat e.V. mit freundlicher
Unterstützung der Kulturdirektion der Stadt
Weimar alle Schülerinnen und Schüler der
Klassen 9 bis 13 in Thüringen zu einem
Schreibwettbewerb auf.
Eingereicht werden können gelungene Aufsätze, Seminarfacharbeiten oder kreative Texte,
die sich thematisch mit einem Werk von William Shakespeare oder dem Dichter selbst auseinandersetzen. Einsendungen bitte unter
Angabe von Name, Alter, Adresse (für Schulabgänger) Klassenstufe bzw. der Schulanschrift an
den
Thüringer Literaturrat e.V.
Cranachstraße 47
99423 Weimar
E-Mail: [email protected].
Kennwort: Shakespeare 2014
Einsendeschluss ist der 18. Juli 2014.
Mit der Einsendung wird dem Thüringer Literaturrat e. V. das Recht zur Veröffentlichung übertragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine unabhängige Jury bewertet die Arbeiten.
Die besten Arbeiten werden prämiert und
öffentlich vorgestellt.
Die ersten fünf Preisträger erhalten 150 EUR /
125 € / 100 € / 75 € / 50 €.
Darüber hinaus werden Sachpreise vergeben.
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Informationen
Kinder, Gruppen und Schulklassen für Young Audience Film Day 2014 gesucht
• 16 Städte – 3 Filme – 1 Preis
• Erfurt als Austragungsort für Deutschland ist erneut
eine von 16 europäischen Städten, in denen
Kinderjurys den Gewinner des Europäischen
Kinderfilmpreises wählen –
GOLDENER SPATZ ist Co-Veranstalter
• Preisverleihung zum dritten Mal am 4. Mai in Erfurt
• Gefragt sind Mädchen und Jungen aus den Städten
Erfurt, Weimar, Jena, Gera und dem Kreis Weimarer Land
Nach dem großen Erfolg der ersten beiden Verleihungen des European
Film Academy Young Audience Award in den Jahren 2012 und 2013 geht
der Kinderfilmpreis der Europäischen Filmakademie nun in die dritte
Runde. Dabei wird erneut Erfurt am 4. Mai 2014 mit dem GOLDENEN
SPATZ als Co-Veranstalter Austragungsort für Deutschland sein.
Für den Young Audience Film Day am 4. Mai 2014 in Erfurt werden ab
sofort Kinder, Gruppen oder Schulklassen im Alter von 12 bis 14 Jahren
für die verantwortungsvolle wie spannende Juryarbeit gesucht. Gefragt
sind 100 Mädchen und Jungen aus den Städten Erfurt, Weimar, Jena,
Gera und dem Kreis Weimarer Land. Alle Bewerber sollten neben Interesse für Filme auf jeden Fall Ausdauer und ein wenig Sitzfleisch mitbringen sowie Lust haben, einen ganzen Tag lang von 9:00 Uhr bis ca. 21:00
Uhr die drei nominierten Filme zu sichten, mit anderen Kindern gemeinsam darüber zu diskutieren und eine Entscheidung über den Gewinner
zu treffen, um schließlich den Preis zu überreichen.
Bewerbungsschluss ist der 4. April 2014.
Wie der Name andeutet, spielen Kinder bei der Preisvergabe die entscheidende Rolle, denn die jungen Zuschauer entscheiden, wer die Trophäe mit nach Hause nehmen darf.
Für Anreise, Betreuung und Verpflegung wird gesorgt – die Kinder kostet
es keinen Cent!
Wer Lust hat, in der Jury mitzuwirken, muss einen Mitmach-Bogen ausfüllen, der bei der Deutschen Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ
in Erfurt angefordert bzw. unter www.goldenerspatz.de herunter geladen
werden kann. Kontakt: [email protected]
Dabei konnte sich die Anzahl der teilnehmenden Städte im Vergleich
zum Vorjahr verdoppeln, denn beim Young Audience Film Day finden
am selben Tag in Barcelona, Belgrad, Bratislava, Breslau, Budapest, Cluj,
Izola, Kopenhagen, London, Prizren, Riga, Sofia, Tiflis, Tel Aviv, Valletta
und Erfurt die Vorführungen der drei durch die EFA nominierten Filme
statt. Nach der Sichtung und Diskussion der Filme wählen die Kinder in
jeder Stadt ihren Favoriten aus. Somit wird aus den zuschauenden Kindern eine große europäische Kinderjury. Im CineStar in Erfurt werden
dann zum Abschluss des Tages die Ergebnisse aller teilnehmenden Städte
bekannt gegeben und der Preis verliehen.
Die European Film Academy und EFA Productions präsentieren den
European Film Academy Young Audience Award mit Unterstützung der
Mitteldeutschen Medienförderung (MDM). Die Veranstaltungen am
Young Audience Film Day werden von den jeweiligen nationalen Partnern organisiert. Thüringen hat sich in Deutschland als Zentrum für Kinderfilm und -medien etabliert. Die Veranstaltung in Erfurt wird organisiert von der Deutschen Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ und
neben der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) auch durch die
Thüringer Staatskanzlei, die Impulsregion Erfurt, Jena, Weimar, Weimarer
Land und den Kinderkanal von ARD und ZDF unterstützt.
Gedenktafel für Franz Magnus Böhme in Willerstedt eingeweiht
Fotoapparate, Recorder und anderer technischer Hilfsmittel eine kaum vorstellbare Arbeit.
Darüber hinaus veröffentlichte er selbst zu
Lebzeiten fünf bedeutende Sammelwerke der
Volksmusik. Wenn diese auch keinen wissenschaftlichen Richtlinien folgen, so sollten sie
zu einer der wichtigsten Quelle für die Volksliedforschung der nachfolgenden Jahrhunderte
werden.
Das Weimarer Land ist reich an bedeutenden
Persönlichkeiten, die hier geboren wurden
oder gewirkt haben. Vor drei Jahren konnten
die wichtigsten Beispiele des vielfältigen kulturellen Lebens des Landkreises in einer kleinen
Enzyklopädie zusammengefasst werden.
Auch Franz Magnus Theodor Böhme gehört zu
ihnen.
1827 in Willerstedt geboren, erhielt er als Huldigung an Theodor Körner – den Lützower
Kämpfer der Befreiungskriege – dessen Vornamen als Taufnamen.
Über seine Lehr- und Chorleitertätigkeit hinaus
war Franz Magnus Theodor Böhme auch kompositorisch aktiv.
Zur Eröffnung der Stadt- und Dorfkirchenmusiken 2013 erklang als Hommage an einen nicht
zu vergessenden Komponisten des Weimarer
Landes aus seiner Kirchweih-Cantate nach
Psalm 84 der Satz „Wie lieblich sind deine
Wohnungen“.
Doch eine ganz andere „Leidenschaft“ sollte
ihn berühmt machen.
Willerstedts Bürgermeisterin Diana Müller und
Kreiskultur- und Wirtschaftsamtsleiter Hans Jürgen Giese enthüllen die Gedenktafel
Als Volksliedsammler und -forscher hat sich
Franz Magnus Theodor Böhme einen Namen
von Weltgeltung gemacht.
Ihm nachfolgende Wissenschaftler und Publizisten verweisen in ihren Arbeiten noch heute
in den Quellen auf seine Sammlungen.
Bereits während seiner Tätigkeit als Kantor
hatte Böhme begonnen, Volkslieder zu sammeln, worin ihn Hoffmann von Fallersleben
bestärkte, den er 1857 in Weimar traf.
Diese Sammlung nahm zunehmend einen
großen und bedeutenden Umfang an.
Am Ende konnten in 53 Bänden 16.000 Volkslieder (heute in Dresden einsehbar) zusammengefasst werden.
In einer Zeit der nicht vorhandenen Kopierer,
Doch noch vielen Menschen ist nicht im Bewusstsein, dass Böhme aus Willerstedt stammt.
Deshalb ist es ein äußerst wichtiger Moment,
dass die Gemeinde Willerstedt und der
Heimatverein Willerstedt mit Unterstützung
des Kreises Weimarer Land anlässlich des 187.
Geburtstags die Arbeit und das Leben Franz
Magnus Theodor Böhmes mit einer Gedenktafel würdigen. Gern hat der Kreis Weimarer
Land dieses Vorhaben finanziell gefördert.
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22. März 2014 – Nummer 02/14
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land informiert
Die Würde des Menschen …
– Stéphane Hessel –
Frauen aus dem Landkreis für ihr ehrenamtliches
Engagement geehrt
Eine Wanderausstellung
der Maria-Pawlowna-Gesellschaft e. V.
Kurator Wolfgang Knappe, Fotos von Britta Rost
Eine Ausstellung mit Dokumentarfilm
im Landratsamt Weimarer Land
im 1. Obergeschoss
noch bis zum 28. März 2014
Termine sind zu vereinbaren unter:
Beate Wiedemann Tel.: 03644/540413
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
10.00 bis 15.00 Uhr
Beate Wiedemann
Gleichstellungsbeauftragte
des Kreises Weimarer Land
Am 3. März 2014 wurde die Ausstellung „Die
Würde des Menschen … Stephane Hessel“ im
Landratsamt eröffnet. Wolfgang Knappe, Produzent und Kurator der Ausstellung führte die
interessierten Besucher durch die Schau und
gab einige Erläuterungen zu den Bildern.
Am 8. März 2014 wurden engagierte Frauen
aus dem Weimarer Land, die sich aktiv und
ehrenamtlich in der Frauen- und Familienarbeit
in ihrer Gemeinde oder in ihrem Verein einbringen, ausgezeichnet. In den Kapitelsaal der
Burg Liebstedt eingeladen hatten die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Weimarer
Land, Beate Wiedemann und der Stadt Apolda,
Sylvia Wille.
Aus den Händen des Beigeordneten der Stadt
Apolda, Volker Heerdegen und der Beigeordneten des Kreises Weimarer Land, Christiane
Schmidt-Rose, erhielten die Geehrten einen
Blumengruß mit Urkunde, eine Eintrittskarte in
das Kunsthaus Apolda Avantgarde zur „Marilyn
Monroe“-Ausstellung und eine herzliche Einladung zum Frauentagsball am Abend in der
Burg Liebstedt.
Musikalisch begleitet wurde die Auszeichnungsveranstaltung von Carol Geßner auf dem
Akkordeon und Thomas Waschke von der
Ordensburg Gilde gab einen kurzen Einblick
zur Geschichte des Kapitelsaals und der Burg
Liebstedt.
Ausgezeichnet wurden:
Heike Schilling, Annett Tetzel, Andrea Minner,
Peggy Möllers, Ruth Dräger, Annette Zosel,
Peggy Steede, Christel Wolfram, Annett Henkel, Sylva Müller, Angelika Urban, Michaela
Hartmann, Lieselotte Küntzel, Edith Lüttig,
Helga Beer, Ursula Blumenthal (alle Apolda),
Verina Hanf, Cornelia Radig (beide Bad Sulza),
Edelgard Wirth (Hohenfelden), Manuela Fricke,
Anke Wechsler (beide Wickerstedt), Margit
Gerstung, Susann Murr (beide Bad Berka),
Karina Baumann (Saaleplatte OT Kleinromstedt), Daniela Ehrlich (Großheringen), Kathrin
Schulz-Hause (Rittersdorf), Rebekka Oertel
(Buttelstedt), Hannelore Weber (Tonndorf), Bärbel Müller (Blankenhain OT Schwarza), Martina Reifer (Berlstedt), Gerlinde Richter (Blankenhain), Hildegard Drößiger, Heidrun John
(beide Eberstedt), Petra Guderian (Obertrebra),
Anett Meißner (Buttelstedt OT Nermsdorf), Ilse
Weiß (Oßmannstedt)
„Let’s dance“ zum Frauentagsball
„Tanzen ist das Vergnügen auf zwei Beinen“
Der Abend begann und es gab kein Halten
mehr auf den Stühlen. Unter dem Motto „Let´s
dance“ feierten und tanzten über 200 jüngere
und reifere Damen aus dem Weimarer Land
und begingen somit ihren Ehrentag in der Burg
Liebstedt zum Frauentagsball. Die anwesenden
Männer (es werden immer mehr) wurden von
den Frauen herzlich in ihrer Mitte aufgenommen.
Für den Abend geladen hatten die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Weimarer Land,
Beate Wiedemann und der Stadt Apolda, Sylvia
Wille auf die Ordensburg Liebstedt.
Die Burg mit ihrer großen Scheune, den interessanten Gebäuden und dem herrlichen Innenhof bot wiedermal eine wunderschöne Kulisse
für die Veranstaltung. Der Ort hat sich als
besonderes Highlight herausgestellt. Das mittelalterliche Ambiente der ehemaligen Burg
des deutschen Ritterordens ist einmalig im
Kreis Weimarer Land.
Den Gästen wurde ein interessantes und
niveauvolles Programm präsentiert.
Darunter Live-Musik von Franco Branca, Tanzeinlagen mit Denis und Elvira von der Thüringer Tanzakademie Weimar unter Regie von
Oleg Keiler, Bodypainting mit Bad Dolls Deluxe Mirko Gerwenat, Zumba-Darbietungen
des Fitnessclub „Ladies“ unter Leitung von Grit
Wittig und Auftritte der Männertanzgruppen
des FFG und KFC.
Das Küchenteam vom Robert-Koch-Krankenhaus eröffnete das Bufett mit einer Kürbis -
cremesuppe. Anschließend wurden Bratwurst,
Käseplatten und hausgeschlachtete Wurst
gereicht. Es war lecker.
Die Moderatoren Jens May von Antenne
Thüringen, Beate Wiedemann, Dirk Schütze
und Sylvia Wille wurden unterstützt von:
Laura Anton, Corinna Kopp, Heiko Knobbe,
Patrick Lindig, Gina Monetha, Jacqueline
Romansky, Mandy Rischling, Peggy Röder, Lisa
Röder, Hans Scholz, Christian Vopel, Mareen
Wiedemann, Marco Erfurth, Kevin Funk, Sandra Tietze, Katrin Müller, Silke Schmidt, Denis
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22. März 2014 – Nummer 02/14
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Informationen
Sander, Jörg Neumann, Torsten Schorcht, Timo
Dennstedt, Ines Karasch, Rosmarie Frisch, Beate
Welsch, Annerose Agthe, Elke Henkel, Beate
Bergmann, Constanze Hißbach, Corinna Weber,
Ramona Freund und Lars Wiedemann-Krantz.
Besonderer Dank geht an:
Frauen- und Familienzentrum Diakonie Apolda, Mehrgenerationenhaus Apolda, Kosmetikstudio Hauschka Simone Klein, Haarstudio
Wichmann, REWE-Markt Apolda Herr Bunke,
Glocken-Apotheke Apolda, Vereinsbrauerei
Apolda, Disco „Schrille Rille“ Heiko Schlesier,
Volker Ramfeld (Fotos), Frank Müller (Film),
Christine Blumstengel, Britta Rost, Thomas
Waschke mit seinem Team der Ordensburg,
Uwe Koch und Peter Bärmann von der RobertKoch-Krankenhaus Apolda GmbH, Bäckerei
Ralf Peter aus Pfiffelbach, Fleischerei Helmich
Zottelstedt, Kostümverleih Apolda, Gerlinde
Burkhardt, Sparkasse Mittelthüringen, Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Dank aller Mitwirkenden war es ein gelunge-
ner Abend. Nach dem Fest ist vor dem Fest und
so wird es 2015 eine Neuauflage der Frauentagsveranstaltung geben.
Beate Wiedemann
Betriebsbesuche des Landrates auch 2014 …
Heiß-kaltes Vergnügen in der Avenida-Therme Hohenfelden
Auch im Jahr 2014 führt Landrat Hans-Helmut
Münchberg die Tradition der Betriebsbesuche
im Landkreis Weimarer Land fort. Gleich die
erste Besichtigung war etwas ganz Besonderes
für ihn. Auf dem ehemals dem Kreis gehörenden Grundstück in Hohenfelden steht heute
eine Erlebniswelt für die ganze Familie – die
Avenida-Therme.
Mit ca. 45 Mitarbeitern, darunter Auszubildende zum Fachangestellten für Bäderbetriebe und
Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit
sowie BA-Studenten im Bereich Marketing, ist
die Avenida-Therme mit ihren strategischen
Partnern zu einem bedeutenden wirtschaft lichen Standort herangewachsen. Die ca.
250.000 Besucher, die die Therme jedes Jahr
besuchen, bestätigen das. Seit 2008 liegt die
Entwicklung der Avenida-Therme in den Händen von General Manager Nikolaos Papagiannis. Er selbst ist in der Gastronomie aufgewachsen. Service und Kundenorientierung sind
keine Fremdwörter für ihn, sondern der Schlüssel zum Erfolg. Er und seine Mitarbeiter bieten
den Gästen vom einfachen Badegang über
diverse Wellnessangebote (Massagen, Hamam,
Fangopackung) eine umfangreiche Saunenlandschaft. Bei stündlich wechselnden Duftaufgüssen können sich die Besucher bei bis zu
95 °C in der Sauna entspannen und an schließend in der -15 °C kalten Eishöhle in
Landrat Hans-Helmut Münchberg und Sachgebietsleiter für Wirtschaft im Landratsamt, Matthias Ameis beim Rundgang durch die Therme
mit General Manager Nikolaos Papagiannis.
echtem Schnee abkühlen. Gastronomische
Vielfalt bietet neben dem Thermenrestaurant
eine Pool- und Saunenbar.
Die Avenida-Therme befindet sich in einer stabilen wirtschaftlichen Lage und weitet kontinuierlich ihr Angebot, insbesondere im Bereich
Wellness, aus.
Der Standort der Therme gilt dabei als begünstigender Faktor. Inmitten des Weimarer Landes
mit der Nähe zu Weimar und Erfurt zieht die
Therme neben Touristen auch Besucher aus der
Region an. Die Entwicklung des Radwege netzes, welches unter anderem am Ferienpark
Hohenfelden vorbeiführt, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus bietet das
Areal, welches die Therme umgibt, weitere
Freizeitangebote (Kletterpark, Camping-Platz,
Badestrand usw.). Die verschiedenen Attraktionen können aufgrund ihrer unmittelbaren
Nähe zu einem Tagesausflug verbunden werden und bieten für Jung und Alt eine Abwechslung zum Alltag.
Der Ferienpark Hohenfelden plant auch
zukünftig weitere Investitionen, welche die
Attraktivität des Tourismusgebiets steigern sollen. Dazu zählen unter anderem der Ausbau
des Freizeitangebots durch den Bau einer Minigolfanlage und eines Streichelzoos sowie der
Neubau von Ferienhäusern direkt am Stausee.
Landrat Münchberg bewunderte die enorme
Entwicklung des damaligen „Erholungszentrums Stausee Hohenfelden“ zu einem beachtlichen Wirtschaftsstandort in der Region. Mit
diesem Besuch hat er sich davon überzeugt,
dass er das Areal in gute Hände gegeben hat
und verabschiedete sich mit den Worten: „Besser hätten wir es nicht machen können.“
Laura Leyva-Crespo
und Franziska Thomas
(Auszubildende im Landratsamt)
Kurz und knapp … das passierte sonst noch
Am 5. März 2014 übergab Innenminister Jörg Geibert in Anwesenheit des Kreisbrandinspektors
Steffen Schirmer, des Fraktionsvorsitzenden der
CDU im Thüringer Landtag, Mike Mohring und des
stellv. Bürgermeisters von Mellingen, Gerhard
Heinecke einen Zuwendungsbescheid über
120.000 Euro. Mit dem Zuschuss wird ein neues
Tanklöschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr
Mellingen – gekauft vom Kreis Weimarer Land –
teilfinanziert.
Auch im Jahr 2014 unterstützen die Sparkassenstiftung
Weimar-Weimarer Land und die Sparkasse Mittel thüringen Ausstellungsprojekte im Kunsthaus Apolda
Avantgarde. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung
unterzeichneten am 7. Februar 2014 der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Mittelthüringen, Dieter Bauhaus
(2. v. l.) und Avantgarde-Geschäftsführer, Hans Jürgen
Giese (links im Bild) in Anwesenheit des Bürgermeisters der Stadt Apolda, Rüdiger Eisenbrand (rechts) und
der Vorsitzenden des Kunstvereines, Elke Heinemann.
Der Seniorenbeirat des Kreises Weimarer Land folgte am
6. Februar 2014 der Einladung von Dr. Paul Langbein
dem Vorstandsvorsitzenden der Apoldaer Wohnungsbaugenossenschaft zur Besichtigung barrierearmer Wohnungen in Apolda in der Werner-Seelenbinder-Straße. Die
Besucher fanden lobende Worte für den Umbau im
Außenbereich und in den Wohnungen. So wurden u. a. in
den Wohnungen die Wände versetzt um die Nasszelle zu
vergrößern. Des Weiteren gibt es ebenerdige Duschen und
der Austritt zum Balkon wurde dem Fußboden angepasst.
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22. März 2014 – Nummer 02/14
Informationen
Großes Stelldichein der Rassekatzen in Nohra
Gospelchor Apolda feierte Einjähriges
zeigbaren Chor zu formen und ich glaube, dass
die meisten unserer Auftritte auch von guter
Qualität waren.
Erste Internationale Rassekatzenausstellung der Thüringer Katzen Union e.V.
Am 26. und 27.
April 2014 findet
die 1. Internationale Rassekatzenausstellung der Thüringer Katzen Union
e. V. in 99428
Nohra bei Weimar
(neben DehnerGartencenter), An
der Baumschule 3,
statt.
In heller freund licher Umgebung
präsentieren sich wunderschönen Katzen der
verschiedensten Rassen. Für Aussteller und
Besucher haben wir uns die eine oder andere
Überraschung einfallen lassen. Reichliche
Informationen bekommen unsere Besucher
von der Bühne oder von den Ausstellern direkt.
Es wird mehrere Verkaufsstände geben. Für das
leibliche Wohl sorgt der „Dreirad Grillservice“
mit leckerem vom Holzkohlegrill und Getränken. Wer nach dem Katzen bestaunen noch
Lust zum Einkaufen hat, ist bei Dehner genau
richtig, auch am Sonntag ist dort geöffnet.
Ein weiterer Höhepunkt ist eine Typisierung
Aktion des „Verein für Knochenmarkspende
Sachsen“ am Sonntag, frei nach dem Motto
„Katzenfreunde sind auch Menschenfreunde“.
Eintrittspreise:
Erwachsene 4,00 Euro,
Kinder von 6 bis 14 Jahre 1,50 Euro,
Familienkarte (2 Erw. + 2 Kinder) 10 Euro.
Weitere Informationen bekommt man unter
www.tku-ev.de
Hardy Watzke
Das einjährige Bestehen unseres Gospelchores
wollten wir zünftig begehen und haben kurzer
Hand unsere Mitgliederversammlung auf der
Kegelbahn in Stobra abgehalten. Vor, während
und nach den Proben blieb bisher wenig Zeit,
um einander besser kennen zu lernen und so
bot sich nun die Gelegenheit bei ausgelassener, fröhlicher Stimmung vieles nachzuholen,
das letzte Jahr zu analysieren und Ziele für die
Zukunft abzustecken.
Es war nach den Provisorien des Gründungsjahres ein neuer Vorstand zu wählen und die
Aufgaben auf breite Schultern zu verteilen.
Zur Gründung unseres Chores am 23. Januar
2013 waren wir 12 engagierte Frauen, die sich
in das Abenteuer einer neuen Singgemeinschaft stürzten. Sicher ist es manchmal einfacher sich in ein gestandenes Ensemble einzugliedern, aber das, was wir getan haben war
einfach spannender. Zwei junge Frauen haben
sich der Aufgabe gestellt, aus uns einen vor-
Eröffnung: 9:45 Uhr
Führungen sind für 10:00 Uhr und
14:00 Uhr geplant.
Der Eintrittspreis beträgt 4,50 €.
Im Preis enthalten ist eine Tasse Kaffee.
Für einen Unkostenbeitrag von 1,00 € wird
ein Stück Kuchen gereicht.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Unsere Kontaktadresse lautet:
[email protected]
Proben sind immer mittwochs 20.00 Uhr in der
Apoldaer Stadthalle (Eingang Königstraße,
unten).
Diana Radeck
Vorsitzende Gospelchor Apolda
Seit 1999 über 1300 Lehrlinge des Weimarer Landes freigesprochen
gingen bereits den Weg über die Meisterschule
in die Selbständigkeit.
Das Lernen wird nie enden, begründete Holger
Prüfer als Kreishandwerksmeister die vor den
Gesellen nun liegende Zeit. In acht unterschiedlichen Berufen traten die Lehrlinge zu
den Prüfungen an. Mit sehr guten bis guten
Leis tungen, wie die Geschäftsführerin Steffi
Grimm betonte. Mit Stolz nahmen die anwesenden 19 Gesellen (von 26 insgesamt) die
Zertifikate, Blumen und Glückwünsche entgegen.
Der Seniorenbeirat, der Behindertenbeirat,
das Seniorenbüro des Kreises Weimarer
Land und die GEW der Seniorinnen im Altkreis Apolda laden zum Seniorentag in das
Kunsthaus Apolda Avantgarde am Montag,
dem 07.04.2014 zur Ausstellung
recht herzlich ein.
Zwischenzeitlich sind wir 22 Chormitglieder
21 Frauen und ein Mann. Sowohl bei den
Frauen, als auch besonders bei den Männern
suchen wir noch dringend Verstärkung. Wir
wollen eine feste Größe im kulturellen Leben
unserer Stadt und unseres Landkreises werden
und es ist uns auch wichtig gemeinsam mit
dem Männerchor ein abwechslungsreiches
und interessantes Vereinsleben zu gestalten.
Wer gerne mitmachen möchte, ist bei unseren
Proben herzlich willkommen.
Gesellenbriefe für einen der besten Ausbildungsjahrgänge
Seniorentag im Kunsthaus Apolda
Avantgarde
„MARILYN MONROE
In Fotografien von BERT STERN THE LAST SITTING und George Barris,
Allan Grant, Milton H. Greene,
Tom Kelley, Leif-Erik Nygards“
Zum ersten Mal haben wir in der Hauptversammlung der Vereinigten Männerchöre
Apolda 1828 e.V. im März 2013 vor Publikum
gesungen. Weitere Auftritte waren zum Kreissängertreffen in Kranichfeld, zum Apoldaer
Lichterfest und auf den Weihnachtsmärkten in
Stobra und in Eberstedt. Höhepunkt war allerdings auch für uns der Auftritt zum 185-jährigen Stiftungsfest im November in der Stadthalle Apolda.
Als Beste Kfz-Mechatroniker wurden geehrt: im
Foto v. l. Thomas Fleischer (Senger und Kraft) sowie
Paul Sonnabend (AH Haas Nohra)
Das „Hotel am Schloß“ bot mit seinem Saal
„Decke Pitter“ den würdigen Rahmen zur Verabschiedung der Lehrlinge von der Zeit des
Lernens, dem Freisprechen und der Übergabe
der Gesellenbriefe.
Es war bereits die 31. Gesellenfreisprechung.
Weit über 1.300 junge Menschen nahmen bisher die Gesellenbriefe entgegen. Der größte
Teil fand im Handwerk eine Arbeit, manche
Gäste aus Wirtschaft und Politik bekundeten
mit ihrer Teilnahme und den Grußworten zur
Freisprechung die Verbundenheit zum Handwerk im Kreis Weimarer Land und erkannten
damit die Leistungen der künftigen Fachkräfte
an.
Sebastian Baumann wurde als bester Elektroniker gewürdigt, hatte aber in der Faschingszeit
einen gewichtigen Grund der Entschuldigung.
Die Ehrung erfolgt später in der Fa. Höschel
und Baumann.
Hartwig Mähler
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22. März 2014 – Nummer 02/14
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Sondermüllabfuhr im Kreis Weimarer Land vom 24.03.2014 bis 17.04.2014
Das Schadstoffmobil fährt vom 24.03.2014 bis 17.04.2014 durch den
Landkreis Weimarer Land,
Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen ist
nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
um folgende Schadstoffe aufzunehmen:
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Farben und Lacke (lösungsmittelhaltige),
Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen,
Rost- und Holzschutzmittel,
Quecksilberthermometer,
Medikamentenreste,
Leim, Klebe- und Beizmittel,
Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen,
Spraydosen,
Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel,
Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie
Altöl und ölverunreinigte Materialien,
Bleistarterbatterien (nur Pkw und Motorrad),
Akkus und Batterien.
Noch einmal kurz zur Erinnerung:
Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe, Latex, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infizierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasflaschen.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die
– Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land,
Sitz Apolda,
unter Telefon 03644/540695
oder an
– Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH
unter Telefon 036452/72423
Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können.
Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen
Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern.
Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den
Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten
Abfuhr, denn das Schadstoffmobil kommt wieder.
Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der
Gefäße 10 l) in handelsüblichen Mengen zum Standplatz zu bringen und
aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben.
Schuchort
Geschäftsführer
Tourenplan Frühjahr 2014
Ort
Standplatz
Standzeit
von – bis
Uhrzeit
Montag, 24.03.2014
Apolda
Lessingstr./Dr.-Külz-Str.
Apolda
Stadionvorplatz
Apolda
Am Weimarer Berg/gegenü. Hotel
13.00 - 13.45
14.15 - 15.45
16.15 - 17.00
Dienstag, 25.03.2014
Liebstedt
Bushaltestelle
Rohrbach
Parkplatz Kastanie/Gaststätte
Leutenthal
am Denkmal
Sachsenhausen
Dorfplatz/Gaststätte
Wohlsborn
Hauptstr./Bushaltestelle
Großobringen
Am Plan
Daasdorf b. Bu.
Parkplatz an der B 85
Nermsdorf
Richtung Rohrbach freie Fläche
Buttelstedt
hinter Nahkauf Hayer
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.00 - 12.30
13.15 - 13.45
14.00 - 14.30
14.45 - 15.15
15.30 - 16.30
Mittwoch, 26.03.2014
Schellroda
Ortsausgang Richtung Klettbach
Klettbach
Bürgerhaus
Nauendorf
Bushaltestelle
Hohenfelden
Parkplatz Ortseingang (Gaststätte)
Barchfeld
Bushaltestelle/B87
Stedten
Bushaltestelle
Kranichfeld
Landhandel Erfurter Str.
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.45 - 13.15
13.30 - 14.00
14.15 - 16.00
Donnerstag, 27.03.2014
Heichelheim
Parkplatz ABLIG
Kleinobringen
Dorfplatz/Plan
Ettersburg
Containerplatz/Altersheim
Ramsla
Parkfläche vor Firma Wiedemann
Krautheim
Parkstreifen am Sportplatz
Schwerstedt
Parkfläche Gemeindesaal
Ottmannshausen
Unterer Lindenplatz
Stedten a. E.
vor dem Kinderspielplatz
Berlstedt
Parkplatz hinter der Schule
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.00 - 12.30
13.15 - 13.45
14.00 - 14.30
14.45 - 15.15
15.30 - 16.30
Freitag, 28.03.2014
Vippachedelhausen Mühlgasse/Erlebniszoo
Neumark
Lindenplatz/Feuerwehr
Ballstedt
Parkfläche gegenüber Landhotel
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
Ort
Standplatz
Standzeit
von – bis
Uhrzeit
Hottelstedt
Ottstedt a. Berge
Daasdorf a. Berge
Containerplatz
Dorfplatz/Teich
Nähe Containerplatz
11.15 - 11.45
12.00 - 12.30
12.45 - 13.15
Montag, 31.03.2014
Gutendorf
Parkplatz hinter d. Kulturhaus
Meckfeld b. B.B.
Parkplatz Bürgerhaus
Hayn
Ortsausgang Richtung Klettbach
Eichelborn
Bushaltestelle/Feuerwehr
Obernissa
Parkplatz Sportplatz
Mönchenholzhausen vor der Pflanzenbau e.G.
11.00 - 11.30
11.45 - 12.15
12.30 - 13.00
13.45 - 14.15
14.30 - 15.00
15.15 - 16.00
Dienstag, 01.04.2014
Nauendorf b. A.
Nähe Autohaus Behrenbruch
Wickerstedt
Hauptstr./Bushaltestelle
Flurstedt
Ortseingang Ri. Wickerstedt
Obertrebra
Feldweg zw. Tankstelle und OE
Darnstedt
Hauptstr./Bushaltestelle
Sonnendorf
Ortseingang
Bad Sulza
Parkplatz Friedhof
Eberstedt
Kirche
Niedertrebra
Nähe Sportplatz
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.00 - 12.15
13.00 - 13.15
13.30 - 15.00
15.15 - 15.45
16.00 - 16.30
Mittwoch, 02.04.2014
Utenbach
Camburger Str.
Pfuhlsborn
vor der Gaststätte
Wormstedt
vor der Gaststätte
Kösnitz
Nähe Gaststätte
Eckolstädt
Feuerwehr Darnstedter Str.
Münchengosserstädt Nähe Bushaltestelle
Schmiedehausen
Nähe Friedhof
Bergsulza
Platz am Friedhof
Lachstedt
Buswendeschleife
Kaatschen-Weichau Busplatz
Großheringen
Sportplatz
09.00 - 09.30
09.45 - 10.00
10.15 - 10.45
11.00 - 11.30
11.45 - 12.15
13.00 - 13.15
13.30 - 14.00
14.15 - 14.45
15.00 - 15.15
15.45 - 16.00
16.15 - 16.45
Donnerstag, 03.04.2014
Nirmsdorf
OE von Willerstedt kommend
Gebstedt
gegenü. Gasthaus „Zur Post“
09.00 - 09.15
09.30 - 10.00
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Fortsetzung von Seite 17
Ort
Standplatz
Standzeit
von – bis
Uhrzeit
Ort
Standplatz
Standzeit
von – bis
Uhrzeit
Neustedt
Reisdorf
Auerstedt
Rannstedt
Ködderitzsch
Herressen-Sulzbach
Oberndorf
Kapellendorf
Ortsausgang Richtung Reisdorf
Bushaltestelle
nähe Denkmal
LKW-Parkplatz Ri. Ködderitzsch
Ortsausgang Ri. Rannstedt
Bushaltestelle Herressen
an der Gemeindeverwaltung
gegenüber Burgplatz
10.15 - 10.30
10.45 - 11.15
11.30 - 12.00
13.00 - 13.30
13.45 - 14.00
14.30 - 15.00
15.15 - 15.45
16.00 - 16.30
Isseroda
Troistedt
Lindenweg/Containerplatz
Im Dorfe 44
15.00 - 15.30
15.45 - 16.15
Freitag, 04.04.2014
Stobra
Hermstedt
Schöten
Großromstedt
Kleinromstedt
Freitag, 11.04.2014
Niederzimmern
Hopfgarten
Utzberg
Bechstedtstraß
Sohnstedt
Vieselbacher Str./an der Scheune
Dorfplatz
Parkplatz neben der Gaststätte
OE von Isseroda kommend
Ortseingang/Scheune
09.00 - 09.45
10.00 - 10.45
11.00 - 11.30
11.45 - 12.15
12.30 - 13.00
Dorfplatz
Bushaltestelle im Dorf
Dorfplatz
Dorfplatz/Gaststätte
Großromstedter Str. Containerpl.
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.00 - 12.30
Montag, 07.04.2014
Vollersroda
Buchfart
Oettern
Kiliansroda
Mechelroda
Mellingen
Wendestelle Containerplatz
Buswendeschleife
Bushaltestelle
Buswendeschleife
Parkfläche/Im Dorfe 19
Parkplatz altes Feuerwehrhaus
11.00 - 11.30
11.45 - 12.15
12.30 - 13.00
13.45 - 14.15
14.30 - 15.00
15.15 - 16.15
Montag, 14.04.2014
Göttern
Niedersynderstedt
Tromlitz
Drößnitz
Keßlar
Obersynderstedt
Kleinlohma
Waage Agrargenossenschaft
ehem. Feuerwehr/Ri. Magdala
Containerplatz
OA Keßlar/Buswendeschleife
Dorfplatz/Containerplatz
Bushaltestelle
Am Teich
11.00 - 11.30
11.45 - 12.15
12.30 - 13.00
14.00 - 14.30
14.45 - 15.15
15.30 - 15.45
16.00 - 16.15
Dienstag, 15.04.2014
Hohlstedt
Jenaer Str./Containerplatz
Frankendorf
Am Teich/Am Anger
Umpferstedt
Brückengasse/Teichstr.
Wiegendorf
Gaststätte/Nähe Feuerwehr
Oßmannstedt
Backhausteichplatz
Ulrichshalben
Ortsausgang Ri. Oßmannstedt
Denstedt
Karl-Marx-Str./Bushaltestelle
Kromsdorf
Containerplatz am Schloss
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.00 - 12.45
13.45 - 14.15
14.30 - 15.00
15.15 - 16.00
Mittwoch, 16.04.2014
Niederreißen
Nähe Kirche
Oberreißen
Bushaltestelle
Willerstedt
an der Gemeindeverwaltung
Pfiffelbach
Busplatz
Wersdorf
Feldweg vor Scheune Hüttig
Niederroßla
Dorfplatz Nähe Feuerwehr
Zottelstedt
Verkehrsinsel Nähe Gemeindev.
Mattstedt
Apoldaer Str./Freifläche vor Brücke
Oberroßla
Dorfstr./Containerplatz
Rödigsdorf
Parkplatz Schweinehaltung
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.00 - 12.15
13.15 - 13.45
14.00 - 14.30
14.45 - 15.15
15.30 - 16.00
16.15 - 16.30
Donnerstag, 17.04.2014
Hammerstedt
gegenüber Bushaltestelle
Lehnstedt
vor dem Saal/Feuerwehr
Großschwabhausen am Teich/Dorfstr.
Döbritschen
Containerplatz/Bushaltestelle
Kleinschwabhausen Buswendeschleife
Maina
Kirche
Ottstdt b. Magdala Kirchgasse/Containerplatz
Magdala
Am Anger/Breitenstr. 1
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.30
11.45 - 12.00
12.45 - 13.00
13.15 - 13.30
13.45 - 14.15
Dienstag, 08.04.2014
Rottdorf
Parkplatz vor der Agrargen.
Altdörnfeld
Gaststätte
Neckeroda
Bushaltestelle
Lengefeld
Waage
Hochdorf
Containerplatz/MAS-Hof
Krakendorf
unter Linde/Nähe Bushaltestelle
Schwarza
Parkfläche gegenü. Gemeindeamt
Blankenhain
Waldbad
09.00 - 09.30
09.45 - 10.00
10.15 - 10.45
11.00 - 11.30
11.45 - 12.15
13.15 - 13.45
14.00 - 14.30
14.45 - 16.00
Mittwoch, 09.04.2014
Rittersdorf
Gemeindehaus/Obere Gasse
Thangelstedt
Dorfstr./Bushaltestelle
Tannroda
Am Graben/Feuerwehr
Tonndorf
Breite Str./Containerplatz
Tiefengruben
Ortsausgang Richtung Bad Berka
Bad Berka
Wohngebiet Blankenhainer Str.
Bad Berka
Zeughausplatz
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.30
12.15 - 12.45
13.00 - 13.30
13.45 - 14.45
15.00 - 16.00
Donnerstag, 10.04.2014
Saalborn
Bushaltestelle
Hetschburg
Parkfläche/Gaststätte
Bergern
vor dem Gemeindehaus
Schoppendorf
Klosterweg/vor dem Stall
Obergrunstedt
am alten Gasthaus/Im Unterdorfe
Ulla
Containerplatz
Nohra
Am Kapellenplatz/Mittelteil
09.00 - 09.30
09.45 - 10.15
10.30 - 11.00
11.15 - 11.45
12.15 - 12.45
13.30 - 14.00
14.15 - 14.45
Das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) informiert …
Neue Luftbilder für Thüringen
Das Thüringer Landesamt für Vermessung und
Geoinformation (TLVermGeo) hat die Befliegung für die halbe Landesfläche von Thüringen
vergeben. „In diesem Frühjahr werden wir“, so
der Präsident des TLVermGeo Uwe Köhler, „für
einen Nord-Ost-Block sowie einen Süd-WestBlock aktuelle Luftbilder aus einer Höhe von
ca. 3.000 Metern erstellen lassen.“
Diese Luftbilder, die eine Bodenauflösung von
ca. 20 cm haben, benötigt das TLVermGeo, um
die Topographischen Landeskartenwerke, den
Gebäudebestand im Liegenschaftskataster und
den dreidimensionalen Gebäudedatenbestand
des Freistaats Thüringen aktuell zu halten.
weiter verarbeiten zu können, müssen sie
koordinatenmäßig exakt orientiert werden.
Hierfür sind örtliche Erkundungs- und Vermessungsarbeiten erforderlich, mit denen das
TLVermGeo im Februar 2014 begonnen hat.
Hierbei werden aus der Luft sichtbare Signale
ausgelegt. Das sind rechtwinklig zueinander
angeordnete weiße Plastikfolien (ca. 1,4 m x
0,5 m), die erst nach erfolgreicher Befliegung
wieder abgeräumt werden. Je nach Witterungslage kann das durchaus bis Ende Mai dauern.
Auf manchen asphaltieren Wegen werden die
Signale auch in Form eines ca. 60 cm großen
weißen Farbkreises markiert.
Präsident Köhler verwies darauf, dass aktuelle
Karten- und Datenbestände eine wesentliche
Voraussetzung für die verschiedensten Arbeiten in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung
darstellen. Beispielhaft seien an dieser Stelle
Landesplanung, Städtebau, Straßenbau, Hochwasserschutz und Lärmschutz genannt.
Um die erzeugten Luftbilder auswerten und
Derartige Signalisierungsarbeiten finden in den
Landkreisen Nordhausen, Kyffhäuserkreis,
Sömmerda, Gotha, Weimarer Land, SaaleHolzland-Kreis, Schmalkalden-Meiningen,
Hildburghausen sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Weimar, Jena und Suhl und zu
einem geringen Anteil auch in den Landkreisen
Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburg-
kreis, Ilm-Kreis und Greiz statt.
Der Präsident des TLVermGeo, Uwe Köhler,
bittet darum, dass diese Signale unversehrt
belassen werden, um eine erfolgreiche Landesbefliegung und deren Auswertung nicht zu
behindern oder gar zu gefährden. Für die
Durchführung dieser Landesbefliegung investiert das TLVermGeo ca. 150.000 Euro.
Die Gebiete unseres Freistaats, die in diesem
Jahr nicht beflogen werden, sind bereits für das
Jahr 2015 eingeplant. Somit kann das TLVermGeo landesweit sehr aktuelles Luftbildmaterial
für alle Anwendungszwecke bereitstellen.
Selbstverständlich sind diese Luftbilder nicht
„geheim“ und können daher auch von jedermann ohne Einschränkungen käuflich beim
TLVermGeo erworben werden.
Weitere Informationen zu den vorhandenen
Luftbildern sowie allen weiteren Produkten des
TLVermGeo erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse:
www.thueringen.de/vermessung.
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Kreisvolkshochschule Weimarer Land
Ackerwand 13
99510 Apolda
Tel.: (03644) 55 48 41
Fax: (03644) 51 56 62
E-Mail: infokvhs-weimarerland.de
Auszug aus dem Angebot des Frühjahrsemesters 2014
Gesundheit und Fitness
Gesunder Rücken (Wirbelsäulenübungen im Wasser)
Sie lernen die positiven, natürlichen Kräfte des Wassers zu nutzen und
verschaffen sich einen notwendigen Ausgleich für einen strapazierten
Rücken. Durch den Wasserauftrieb reduziert sich das Körpergewicht.
Dies führt zu einer Entlastung des Knochen- und Bandapparates. Die
Wasserübungen dienen der Vorbeugung bzw. Linderung von Rückenbeschwerden, der Kräftigung der Körpermuskulatur sowie einer schonenden Gelenkmobilisation und haben ebenfalls eine entspannende und
wohltuende Wirkung auf Körper, Geist und Seele.
Für Nichtschwimmer geeignet, ungeeignet jedoch für Personen mit
Herz-Kreislauferkrankungen sowie nicht behandelten Blutdruckproblemen.
Donnerstag, ab 23.03.2014, 20.00 Uhr – 21.00 Uhr,
Robert-Koch-Krankenhaus
15 Veranstaltungen, 105,00 €
Yoga zum Kennenlernen und Genießen
Für alle, die interessiert sind und Yoga kennen lernen möchten.
Ein wahrer Tag zum Verwöhnen!
Lassen Sie sich überraschen und tauchen Sie in die Welt des Yogas ein.
Samstag, 05.04.2014, 9.30 Uhr – 17.15 Uhr, KVHS, Raum 1
eine Veranstaltung, 32,00 € zzgl. 5,00 € für Lebensmittel
(direkt beim Dozenten zu entrichten)
Gesellschaft und Leben
Pflanzen kultivieren – ein Exkurs für Garteninteressierte
Ein Kurs, bei dem außergewöhnliche Pflanzen vorgestellt werden, die
auch in unseren Breiten gut gedeihen. Es geht quer durch die Botanik:
von Kräutern, Beerenpflanzen und -sträuchern über einjährige Nutzpflanzen und essbaren Wildpflanzen, vom Bodendeckern und einjährigen Blühpflanzen zu den Stauden, Sträuchern und Bäumen.
Dieser Kurs soll auch als Erfahrungsaustausch unter Garteninteressierten
dienen. Alle Pflanzen werden anhand von mitgebrachten Exemplaren
vorgestellt, Standort und Bedingungen werden erläutert.
Donnerstag, 10.04.2014, 16.30 Uhr – 18.45 Uhr, KVHS, Raum 9
eine Veranstaltung, 9,00 €
Sprachen und Verständigung
Englisch für Senioren – Anfängerkurs
Mittwoch, 02.04.2014, 10.30 Uhr – 12.00 Uhr, KVHS, Raum 8,
15 Veranstaltungen, 70,00 €
Sprachkurse (Englisch, Spanisch) für einen schönen Urlaub …
Sie können den Urlaub noch besser genießen, wenn Sie sich im Urlaubsland auch sprachlich zurechtfinden! In unseren Urlaubskursen werden
Sie mit viel Spaß und wenig Grammatikpaukerei nicht nur wichtige Alltagssituationen üben, sondern auch viel über Bräuche und Traditionen in
Ihrem Reiseland kennenlernen.
Ihre speziell auf den Kurs abgestimmten Lehrbücher sind auch nach dem
Kurs praktische Reisebegleiter!
Die Kurse sind geeignet für Anfänger als auch für Auffrischer.
Drei Wochenenden, samstags ganztägig und sonntags vormittags,
Termine auf Anfrage!
30 Unterrichtseinheiten,
Kleingruppe 95,00 €,
Gruppe ab acht Personen 85,00 €
Kultur
Holzschnitzen
Haben Sie Freude am plastischen Gestalten? Gehen Sie gern mit dem
Material Holz um?
In diesem Einführungsseminar erhalten Sie die Möglichkeit, sich im
Holzschnitzen auszuprobieren. Erleben Sie die Faszination Holz und die
Kraft Ihres eigenen Schaffens. Das Lernziel ist das Kennenlernen von
Reliefarbeiten, praktischen Gegenständen bis zu einfachen Plastiken.
Unser Kursleiter hilft Ihnen, Ihre eigenen Ideen umzusetzen!
KVHS, Raum 2, Termin auf Anfrage!
Acht Unterrichtsstunden, 20,00 €
Nähkurs für Einsteiger
Sie bekommen die Grundlagen des Nähens an einer Nähmaschine vermittelt. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einweisung in die Erstellung eines
Papier- und Stoff-Schnittes. Zielstellung ist das Nähen eines einfachen
Kleidungsstückes unter individueller Anleitung der Kursleiterin.
KVHS, Raum 2, Termin auf Anfrage!
40 Unterrichtsstunden, 100,00 €
Dialog der Künste: Licht in Literatur und Kunst (Vortrag)
Der Dialog der Künste widmet sich diesmal einem Thema von starker
Symbolkraft: dem Licht.
Vom Strahlen der Gestirne, dem Leuchten des Feuers, der Helligkeit des
Blitzes bis zur übertragenen Bedeutung als geistige Erleuchtung prägen
vielgestaltige Varianten als Gegenstand, Sujet und Metapher die literarischen Epochen und Gattungen.
Für die Malerei indessen ist das Licht das entscheidende Fundament.
Während im Mittelalter noch das Eigenlicht der Farben dominierte, kommen in der Folgezeit immer stärker die einzelnen Lichtquellen innerhalb
und außerhalb des Bildrahmens zum Tragen. Aber das Licht ist natürlich
auch Gegenstand.
Referentinnen: Frau Dr. Erika Block, Literaturwissenschaftlerin und Frau
Dr. Angelika Steinmetz-Oppelland, Kunstwissenschaftlerin
Donnerstag, 10.04.2014, 18.30 Uhr, KVHS, Raum 9
Eintritt 6,00 €
Djembe-Trommelworkshop für Anfänger
Die Djembe ist eine der klangreichsten Trommeln Afrikas. Die kelchförmige Holz-Trommel ist mit Ziegenfell bespannt und wird mit den Händen bespielt. Die Haut-auf-Haut-Berührung ist fühlbar. Die verschiedenen Klänge, Bass, Ton, Slap usw., erzeugen Spannung, Energie und
Lebendigkeit.
Wer zum ersten Mal diese mitreißenden Rhythmen hört, kann sich kaum
ihrer Anziehungskraft entziehen. Die Djembe wird zusammen mit den
drei Basstrommeln Doununba, Sangban und Kenkeni gespielt.
Ziel des Unterrichts ist es, traditionelle Rhythmen gemeinsam aufzubauen, rhythmische Grunderfahrungen zu sammeln sowie Soundtechniken,
Begleitstimmen und Solo-Djembe zu erlernen. Danach lernt man die
Basstrommeln Doununba, Sangban, Kenkeni sowie die Glocken. Die
Basstrommeln bilden die Grundmelodie eines Rhythmus. Dabei ist die
Lebendigkeit und Dynamik dieser polyrhythmischen Musik zu spüren.
Gelernt werden traditionelle Malinke-Rhythmen aus Westafrika (Guinea
oder Mali).
Zuhören, Nachspielen und Mitspielen sind die Grundprinzipien der
Unterrichtsmethode. Klatschen und Bodypercussion gehören auch dazu.
ein Samstag, Termin auf Anfrage!
Kleingruppe 25,00 €,
Gruppe ab acht Teilnehmer 15,00 €
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Seite 20
22. März 2014 – Nummer 02/14
Immobilien
Der Kreis Weimarer Land
verkauft
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag:
Villa „Haupt“ – Lessingstr. 50
99510 Apolda
Gemarkung Apolda
Flur 10, Flurstück Nr. 1780
(Teilfläche von ca. 2.480 m²)
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der
Internetseite des Kreises Weimarer Land www.weimarerland.de - Service - Ausschreibungen - Immobilien.
Rückfragen und Terminvereinbarungen zur Besichtigung richten Sie bitte an
Landratsamt Weimarer Land
Liegenschaftsverwaltung – Frau Reinke
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel. 03644/540 261
E-Mail: [email protected]
Der Kreis Weimarer Land
verkauft
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag:
Gewerbeobjekt in Apolda
Robert-Koch-Str. 4
Glockenapotheke und zwei leerstehende
Gewerbeeinheiten
Gemarkung Apolda, Flur 2
Flurstück Nr. 569/1
mit einer Größe von 573 m²
Rückfragen und Terminvereinbarungen zur Besichtigung richten Sie bitte an
Landratsamt Weimarer Land
Liegenschaftsverwaltung – Frau Reinke
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel. 03644/540 261
E-Mail: [email protected]
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22. März 2014 – Nummer 02/14
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“
Weimar
Der Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar sucht zum 01.01.2015 eine
Lehrkraft für das Fach Klavier in Verbindung mit einem zweiten Fachgebiet (Musikalische Früherziehung wünschenswert). Zur Ausschreibung kommt eine Teilzeitstelle mit
einem Deputat von 22 Unterrichtsstunden zuzüglich Ferienüberhang.
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Herzlichen Glückwunsch
Wir gratulieren nachträglich
Margot und Heinz Schade
aus Apolda zur
Eisernen Hochzeit,
die sie am 29. Januar 2014 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Irmgard und Adolf Schröter
aus Mattstedt zur
Die Stelle beinhaltet die Leitung der Außenstelle der Musikschule Weimar in Blankenhain/Bad Berka. Unterricht ist in Weimar und im Kreis Weimarer Land zu erteilen. Deswegen ist der Besitz einer Fahrerlaubnis und eines Fahrzeuges von Vorteil.
die sie am 6. Februar 2014 gefeiert haben.
Wir suchen eine belastbare, arbeitszeitlich flexibel einsetzbare, freundliche Person mit
einem pädagogischen Hochschulabschluss.
Brunhilde und Reinhard Stichling
Da bei uns zum Teil auch am Wochenende Veranstaltungen stattfinden, setzen wir die
Bereitschaft zur Wochenendarbeit voraus.
Zum Vorstellungsgespräch wird ein ca. 20-minütiger künstlerischer Auftritt erwartet.
Das Programm ist frei wählbar. Eine Lehrprobe, Dauer ca. 20 Minuten, mit einem
Schüler der Musikschule muss ebenfalls gehalten werden.
Diamantenen Hochzeit,
Wir gratulieren nachträglich
aus Magdala/OT Göttern zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 6. Februar 2014 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Frieda und Günther Berl
aus Niederroßla zur
Wir freuen uns auf die Bewerbung sowohl von Männern als auch Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Vergütung richtet sich nach den Vorgaben des TVöD.
die sie am 13. Februar 2014 gefeiert haben.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (in Kopie – Bewerbungsmappen werden nicht zurückgeschickt!) bis zum 23.05.2014 an:
Ingrid und Achim Kaiser
Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“
z. Hd. Direktor/Geschäftsleiter Dr. Gernot M. Grohs
Karl-Liebknecht-Str. 1
99423 Weimar
Das Auswahlverfahren wird Ende Juni 2014 in Weimar stattfinden.
Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsleiter, Herr Dr. Grohs, telefonisch
unter 0 36 43/90 39 11 zur Verfügung.
Anzeigen
Diamantenen Hochzeit,
Wir gratulieren nachträglich
aus Apolda/OT Utenbach zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 20. Februar 2014 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Ursula und Harald Bergter
aus Großschwabhausen zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 5. März 2014 gefeiert haben.
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22. März 2014 – Nummer 02/14
FERIENARBEIT – UMWELT
vom 21.07. bis 25.07.2014
ein Schülerprojekt
der
Apoldaer Wasser GmbH
Wir bieten für eine begrenzte Anzahl Schüler eine bezahlte
Ferientätigkeit ab 15 Jahren an.
Der Einsatz erfolgt vorzugsweise in den Städten und Gemeinden
unseres Versorgungsgebietes.
Anmeldung nimmt Frau Richter ab 24.03.2014, Tel. 03644/539105, entgegen.
(Änderungen des o. g. Termin sind nicht möglich)
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Herzlichen Glückwunsch
Käthe Walther
zum 98. Geburtstag
Erika Blume
Apolda
Bad Berka, OT Tannroda
zum 97. Geburtstag
Gertrud Schörnig
Ilse Wießer
zum 96. Geburtstag
Apolda
Ettersburg
Josef Weis
Apolda
Käthe Rödiger
Apolda
Ella Blumberg
Apolda
Hermann König
Apolda
Dora Koch
Saaleplatte, OT Kösnitz
Armin Heinrich
Schmiedehausen
Alfred Ortlepp
Kranichfeld
Isolde Eckardt
Bad Berka
zum 94. Geburtstag
Edith Lützkendorf
Werner Baumbach
Käthe Gehrlicher
Apolda
Apolda
Apolda
Käthe Schiering
Apolda
Helene Schaeler
Magdala, OT Göttern
Rosa Kempf
Bad Berka
Titta Günther
Bad Berka
Käthe Stöckel
Blankenhain, OT Kleinlohma
zum 93. Geburtstag
Hellmut Weckert
Apolda, OT Utenbach
Hildegard Müller
Apolda, OT Oberndorf
Hildegard Kunze
Saaleplatte, OT Eckolstädt
Erna Feustel
Wiegendorf
Hilde Ganguin
Bad Berka
zum 92. Geburtstag
Dorothea Pocher
Apolda
Käthe Eicher
Apolda
Frieda Kellner
Apolda
Vera Müller
Saaleplatte, OT Kleinromstedt
Margarete-Maria Apel
Niedertrebra
Margot Wisniewski
Bad Berka
Anneliese Zenker
Bad Berka
Rosa Stern
Bad Berka, OT Tiefengruben
Marie Speck
Bad Berka
Linda Fuchs
Ilse Unger
Elfriede Robbert
Bechstedtstraß
Blankenhain
Blankenhain,
OT Altdörnfeld
Charlotte Barnickel
Blankenhain,
OT Saalborn
zum 91. Geburtstag
Hans Richter
Dr. Wilfried Bergmann
Apolda
Apolda,
OT Oberroßla/Rödigsdorf
Paula Schmoranzer
Apolda
Ruth Metzler
Apolda
Asta Möller
Apolda
Gisela Kanold
Rohrbach
Helene Engler
Klettbach
Ursula Hertwig
Bad Berka
Ehrhard Stern
Bad Berka,
OT Tiefengruben
Karl-Heinz Gandre
Bad Berka
zum 90. Geburtstag
im Februar 2014
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Ilse und Harry Eberhardt
Christa und Helmut Ruppe
Herta und Harry Thiemann
Eisernen Hochzeit,
Eisernen Hochzeit,
Eisernen Hochzeit,
die sie am 5. März 2014 gefeiert haben.
die sie am 5. März 2014 gefeiert haben.
die sie am 12. März 2014 gefeiert haben.
aus Saaleplatte/OT Hermstedt zur
aus Blankenhain/OT Wittersroda zur
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn,
Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung,
Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
aus Magdala/OT Maina zur
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Seite 24
22. März 2014 – Nummer 02/14
+LAUSEs!POLDAs4ELEFONs&AX
INFO STADTHALLEAPOLDADEsWWWSTADTHALLEAPOLDADE
STADTHALLE APOLDA
VERANSTALTUNGS- UND TAGUNGSZENTRUM
Fr., 11.04.14, 20.00 Uhr, Kabarett „ACADEMIXER“*
Unverwüstlich – jetzt erst recht!
Ein Lene Voigt-Abend. Sparen Sie sich
Ihren nächsten Motivationskurs „Positives
Denken“ und kommen Sie in die
Stadthalle. Haben Sie vielleicht sogar ein
Lieblingsgedicht von Lene Voigt? Immer her damit!
So., 27.04.14, 20.00 Uhr, BAUMANN UND CLAUSEN*
„Alfred allein zu Haus!“
Weitere Veranstaltungen
Sa., 29.03.
20.30 Uhr
Sa., 14.04.
10.00 Uhr
TANZSTUNDENABSCHLUSSBALL
mit der Thüringer Tanzakademie Weimar
LANDESCHORTREFFEN DER
VOLKSSOLIDARITÄT THÜRINGEN
Veranstalter: Volkssolidarität
Landesverband Thüringen e.V.
So., 04.05.
15.00 Uhr
GALAKONZERT MIT RONNY WEILAND
10 jähriges Bühnenjubiläum | VVK: Tickets
nur über Ronny Weiland Fanclub
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!
Sa., 19.04.14, 19.30 Uhr,
OSTERTANZ
mit „Memory Revival
Band“*
„Wenn Ella ins Kino geht, dann sitzt sie
irgendwie immer neben jedem...”!
Silvesterabend, ein launiger Spruch über
die Ehefrau und eine Haustür, die lauter
zuknallt als ein Chinaböller: Ella Clausen
verlässt kurz vor Mitternacht in Windeseile
das gemeinsame Heim. Und alles nur, weil
Oberamtsrat Alfred Clausen mit seinem
besten Freund Hans-Werner Baumann
über sein „Pummelchen“ gewitzelt hat ...
die Oldieshowband aus Apolda.
Tanzen Sie in den Ostersonntag
zu den Hits
der
50iger,
60iger
und
70iger Jahre.
TANZ FÜR JUNGGEBLIEBENE mit Soloentertainer Günter Bach
Do., 13.03.14, 15 Uhr | Do., 10.04.14, 15 Uhr
*www.ticketshop-thueringen.de oder Tourist-Information Apolda im Rathaus, Tel.: 03644 650100 und Reisebüro Holiday Land Apolda, Bahnhofstraße 18,
Tel.: (03644) 55 90 34, Kartentelefon: 0180-505 5 505 (sowie alle Geschäftsstellen der Zeitungen TA/TLZ/OTZ und angeschlossene Tourist-Informationen)
Weitere Veranstaltungstipps und nähere Informationen zu den Veranstaltungen
finden Sie auf unserer Internetseite. Oder rufen Sie uns ganz einfach an!
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99423 Weimar
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Fortsetzung auf Seite 15