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AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 1 AMTS Ausgabe Nächste 2014 03. 05. 20. Jahrgang BLATT KREIS WEIMARER LAND 22. März 2014 Nummer 02/14 MARILYN MONROE 5. 4. – 29. 6. 2014 In Fotografien von BERT STERN – THE LAST SITTING und George Barris, Allan Grant, Milton H. Greene, Tom Kelley, Leif-Erik Nygårds Foto: Portrait mit Kette, 1962 · © Bert Stern/Courtesy Sammlung Reichelt und Brockmann Mannheim. Gestaltung: e y e s palast. 03/2014 KUNSTHAUS APOLDA AVANTGARDE Bahnhofstraße 42 · 99510 Apolda · Tel.: 03644 - 51 53 64 Dienstag – Sonntag: 10 – 18 Uhr Veranstalter: Kunstverein Apolda Avantgarde e.V. AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 2 Seite 2 Splitter Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung Zu Verkehrsteilnehmerschulungen sind Fahrzeugführer jeden Alters am 15.04.2014 und am 15.05.2014 jeweils um 16.00 Uhr in das Landratsamt Weimarer Land, Sitzungszimmer 1. Obergeschoss, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, eingeladen. Der Fahrlehrer Wolfgang Axnick aus Blankenhain informiert in den kostenlosen Veranstaltungen zum Allgemeinen Verkehrsrecht. Eine individuelle Änderung der Themen durch den Referenten ist jedoch jederzeit möglich. Es wird kein Fahrschulunterricht angeboten. Landratsamt geschlossen … Das Landratsamt Weimarer Land und die Kreisvolkshochschule in Apolda bleiben am Freitag, dem 2. Mai 2014 (Tag nach dem Maifeiertag), geschlossen. Die Samstagsöffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde verschieben sich vom 3. Mai 2014 auf den 10. Mai 2014. 22. März 2014 – Nummer 02/14 Termine 26.03.2014 27.03.2014 01.04.2014 07.04.2014 16.04.2014 29.04.2014 Bau- und Vergabeausschuss Kreistag Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Rechnungsprüfungsausschuss Bau- und Vergabeausschuss Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Änderungen vorbehalten Das Sozialamt und das Gesundheitsamt bittet um Beachtung! Abgabe von Anträgen auf Zuschuss bis 15. April 2014 Der Termin zur Abgabe der Anträge auf Zuschuss für Verbände und Vereine der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine und Verbände der Gesundheitspflege ist der 15.04.2014. Anträge können im Sozialamt (freie Wohlfahrtspflege) oder im Gesundheitsamt (Gesundheitspflege) angefordert werden. Die Anträge zur Förderung von Vereinen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege stehen auch auf der Internetseite des Landratsamtes www.weimarerland.de unter Sozialamt/weitere Leistungen/Förderung der Wohlfahrtspflege als Download zur Verfügung. Die Anträge sind vollständig (Antrag, Haushaltsplan sowie Sach- und Tätigkeitsbericht) bis zum oben genannten Termin einzureichen. Unvollständige bzw. zu spät eingereichte Anträge können leider keine Berücksichtigung finden. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Landratsamt Weimarer Land Sozialamt, Herr Liebenthal Telefon: 03644/540713 E-Mail: [email protected] oder Landratsamt Weimarer Land Gesundheitsamt, Frau Machts Telefon: 03644/540 580 E-Mail: [email protected]. 19. Goethewanderung „Wandern auf Goethes Spuren“ – von Weimar nach Großkochberg ca. 28 km Am 3. Mai 2014 ist es wieder so weit! Alle interessierten Wanderfreunde treffen sich am 3. Mai 2014 pünktlich um 08:00 Uhr am Poseckschen Garten in Weimar. Nach einer kurzen Begrüßung durch Charlotte von Stein gemeinsam mit dem Geheimrat Goethe und der Ausgabe der Wanderpässe begeben sich die Wanderfreunde in Begleitung von erfahrenen Wanderleitern auf den markierten Goethewanderweg. Die erste Station führt über Vollersroda nach Buchfart. Von dort aus geht es vorbei an der historischen Holzbrücke in Buchfart weiter zur malerischen Tafelbuche. Hier betreiben die Mitglieder des Heimatvereines „Am Goethe-Wanderweg Saalborn e. V.” einen Imbissstand und empfangen die Wanderer gebührend mit Spezialitäten aus Goethes Zeiten. Vielleicht wird auch Herr Goethe durch die schöne Umgebung inspiriert und schickt seinen Wanderfreunden ein Gedicht mit auf den Weg. Nächster Anlaufpunkt ist die Riedeleiche. Parallel starten weitere Wandergruppen um 10:00 Uhr in Bad Berka und Blankenhain und begeben sich ebenfalls in Richtung Grenzallee zur Riedeleiche. An der „Hubertushütte“ treffen sich alle zur Mittagsrast. Nach einer zünftigen Begrüßung durch Jagdhornbläser und die historischen Begleiter kann sich der Wanderer mit Kartoffelsalat, nach Goethes Originalrezept des Thüringer Gebirgs- und Wandervereins – Ortsgruppe Rudolstadt e. V., stärken. Weiter geht es über Schwarza nach Hochdorf, wo Kekek’s Wanderhütte eine weitere Verköstigung bereithält. Die nächste Station ist das Thüringer Färbedorf Neckeroda. Hier kann das Färbezentrum mit Hofladen besichtigt und der in unmittelbarer Nähe gelegene Färberpflanzen-Garten besucht werden. Das Färbedorf stellt die Versorgung mit frischen Gartenkräutern auf Brot sowie Kaffee und Tee sicher. Ebenso lädt das Gasthaus „Zur Linde“ zum Einkehren ein. Auf der letzten Etappe begeben sich die Wanderfreunde nach Großkochberg zum Goetheplatz. Unterhaltsame Musik, ein Speisenangebot, ein Infostand und ein kleines Wissensquiz erwartet alle am Festplatz in Großkochberg und bringt somit die 19. Goethewanderung zu einem gemütlichen Abschluss. Von Saalfeld erfolgt der Bustransport ab 06:30 Uhr über Rudolstadt und Blankenhain nach Weimar, die genauen Busabfahrtzeiten werden unter www.kreis-slf.de veröffentlicht. Auch für den Rücktransport ist gesorgt: Um 17:00 Uhr fahren Busse zurück in die Richtungen Saalfeld und Rudolstadt, Blankenhain, Bad Berka und Weimar. Kosten: Teilnahmegebühr: 2,00 Euro, Kinder bis 14 Jahre frei Busgebühr: Fahrpreise entsprechend dem geltenden Tarif Festes Schuhwerk und entsprechende Kleidung werden empfohlen. Wenn Sie an der Goethewanderung teilnehmen möchten, bitten wir Sie um eine Anmeldung bis zum 30.04.2014 unter einer der folgenden Telefonnummern oder E-Mail-Adressen: Landratsamt Weimarer Land, Tel. 03644/540 702, [email protected] Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Tel. 03671/823 453, [email protected] Fremdenverkehrsverband Weimarer Land e. V., Tel. 03644/540 676, [email protected] Tourist-Information Weimar, Tel. 03643/745-0, [email protected] Thüringer Gebirgs- und Wanderverein – Ortsgruppe Rudolstadt e. V., Tel. 03672/355 588 Weitere Informationen finden Sie unter: www.weimarer-land.de Wir bitten um Beachtung – die Wanderung erfolgt auf eigene Gefahr! Roberto Murr AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 3 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 3 AMTLICHER TEIL Beschlüsse Bekanntmachungen der Apoldaer Wasser GmbH und des Abwasserzweckverbandes Apolda In der 49. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom 10. 02. 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: III/2014 Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda 1/2014 Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit, Zustimmung zur Tagesordnung IV/2014 Änderung Abwasserbeseitigungskonzept - ABK 2/2014 Zustimmung zum Protokoll der 48. Gesellschafterversammlung vom 18.11.2013 In der 49. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda vom 10.02.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: I/2014 Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit, Zustimmung zur Tagesordnung II/2014 Zustimmung zum Protokoll der 48. Verbandsversammlung vom 18.11.2013 Die nächsten Verbandsversammlungen des Abwasserzweckverbandes Apolda finden am Montag, dem 08.09.2014, 16.30 Uhr und am Montag, dem 17.11.2014, 16.30 Uhr jeweils im Versammlungsraum der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10–14, 99510 Apolda, statt. Die Tagesordnungen liegen jeweils zwei Wochen vor Veranstaltung bei der Apoldaer Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10-14, Zimmer 3.3., aus. Die Änderungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) vom 10.02.2014 liegen vom 01.04.2014 bis 25.04.2014 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10-14 im Zimmer 3.3., aus. Apoldaer Wasser GmbH Abwasserzweckverband Apolda Amtliche Wahlbekanntmachungen Landratsamt Weimarer Land Der Wahlleiter für die Kreistagswahl Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kreistagsmitglieder Im Landkreis Kreis Weimarer Land sind am 25. Mai 2014 46 Kreistagsmitglieder zu wählen. 1. Zum Kreistagsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1, 2, 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, §§ 12 und 27 Abs. 3 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. (Zum Kreistagsmitglied sind also Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs. 2, 27 Abs. 3 ThürKWG). Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§§ 12, 27 Abs. 3 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 46 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Fortsetzung auf Seite 4 AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 4 Seite 4 22. März 2014 – Nummer 02/14 Amtliche Wahlbekanntmachungen Fortsetzung von Seite 3 c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vorund Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG, d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Bewerber und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlagen 23 und 24 zur ThürKWO. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Landkreises Kreis Weimarer Land vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt also zusätzliche 184 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Kreis Weimarer Land vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter des Landkreises beim Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zimmer 168 (Kommunalaufsicht) bis zum 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014) bis 18.00 Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der nachfolgenden Zeiten im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zimmer 168 (Kommunalaufsicht), ausgelegt: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeindeverwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung geleistet wird. Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde sind Gemeindeverwaltung für ihre Mitgliedsgemeinden, vgl. § 51 ThürKWO. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014) bis 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 44. Tag vor der Wahl (11. April 2014) bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Landkreises im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zimmer 168 (Kommunalaufsicht), einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 44. Tag vor der Wahl (11. Fortsetzung auf Seite 5 AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 5 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 5 Amtliche Wahlbekanntmachungen Fortsetzung von Seite 4 April 2014) bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014), 18.00 Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 33. Tag vor der Wahl (22. April 2014) tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Fristen und Termine nach dem ThürKWG verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen. 9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Apolda, den 04.03.2014 Thomas Haubold Landratsamt Weimarer Land Der Wahlleiter für die Kreistagswahl Ich mache hiermit bekannt, dass am 22.04.2014 eine Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises Kreis Weimarer Land in Vorbereitung der Wahl der Kreistagsmitglieder am 25.05.2014 stattfindet. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.00 Uhr im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Beratungsraum 1. Obergeschoss. Gegenstand dieser Sitzung ist die Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen (§§ 17 Abs. 4; 27 Abs. 3 ThürKWG, §§ 1; 22 ThürKWO). Sollte ein nochmaliger Beschluss über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge oder Listenverbindungen aus dieser Sitzung heraus erforderlich sein, so findet eine erneute öffentliche Sitzung des Wahlausschusses hierzu am 28.04.2014 um 18.00 Uhr im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Beratungsraum 2. Obergeschoss, statt. Apolda, den 04.03.2014 Thomas Haubold Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 30 Weimarer Land I/Saalfeld Rudolstadt III und 31 Weimar I/Weimarer Land II für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September 2014 I. Wahlkreisvorschläge 1. Wahlvorschlagsrecht Wahlkreisvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können als solche nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen, wenn sie spätestens am 16. Juni 2014 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes sowie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen des nächstniedrigeren Gebietsverbandes, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. 2. Einreichen von Wahlkreisvorschlägen Eine Partei kann gemäß § 20 Absatz 5 ThürLWG in jedem Wahlkreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen. Wahlkreisvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 10. Juli 2014 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen. Der Wahlkreisvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag genannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlkreisvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Die Wahlen für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens am 30.03.2012 stattgefunden haben. Die Wahlen der Bewerber sind seit dem 30.12.2012 möglich. Die Bewerber und die Vertreter müssen in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln gewählt werden. Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei sowie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Wahlkreisvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen. Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags nachzuweisen. Andere Wahlkreisvorschläge müssen gemäß § 22 Absatz 3 ThürLWG ebenfalls von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönFortsetzung auf Seite 6 AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 6 Seite 6 22. März 2014 – Nummer 02/14 Fortsetzung von Seite 5 lich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten haben (§ 32 Absatz 3 ThürLWO). Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Wahlkreisvorschläge ein Kennwort enthalten. In jedem Wahlkreisvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Muss ein Wahlkreisvorschlag von mindestens 250 Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG) unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlkreisvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitgliederoder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 23 ThürLWG zu bestätigen. 3. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag Dem Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 der ThürLWO) sind beizufügen: a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat (Anlage 12 der ThürLWO), b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 13 der ThürLWO), c) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens 250 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 11 der ThürLWO), d) bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist (Anlage 14 der ThürLWO), im Falle eines Einspruchs nach § 23 Abs. 4 ThürLWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach § 23 Abs. 6 ThürLWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt (Anlage 15 der ThürLWO). Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. II. Gesetzliche Grundlage Die Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG), die einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift des Unterzeichners anzugeben. Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Landtagswahl ist das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag vom 9. November 1993 (GVBl. S. 657), neu gefasst durch Neubekanntmachung vom 18.02.1999 (GVBl. S. 145), zuletzt geändert durch Neubekanntmachung vom 30.07.2012 (GVBl. S. 309). Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung des Wahlrechts von der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlags bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden. Des Weiteren findet die Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBl. S. 817), zuletzt geändert durch die Änderung durch Art. 1 der Thüringer Verordnung vom 22.03.2012 (GVBl. S. 100), Anwendung. III. Einteilung der Wahlkreise für die Landtagswahl 2014 in Thüringen Stand: 31. Dezember 2012 WK-Nr. Wahlkreisname Gebiet des Wahlkreises 30 Weimarer Land I / vom Landkreis Weimarer Land die Gemeinden Saalfeld-Rudolstadt III Bad Berka, Ballstedt, Bechstedtstraß, Berlstedt, Blankenhain, Buchfart, Daasdorf a. Berge, Döbritschen, Ettersburg, Frankendorf, Großschwabhausen, Hammerstedt, Hetschburg, Hohenfelden, Hopfgarten, Hottelstedt, Isseroda, Kapellendorf, Kiliansroda, Kleinschwabhausen, Klettbach, Kranichfeld, Krautheim, Lehnstedt, Magdala, Mechelroda, Mellingen, Mönchenholzhausen, Nauendorf, Neumark, Niederzimmern, Nohra, Oettern, Ottstedt a. Berge, Ramsla, Rittersdorf, Schwerstedt, Tonndorf, Troistedt, Umpferstedt, Vippachedelhausen, Vollersroda, Wiegendorf vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Gemeinden Remda-Teichel, Uhlstädt-Kirchhasel 31 Weimar I / von der kreisfreien Stadt Weimar die Ortsteile Weimarer Land II Schöndorf, Süßenborn, Tiefurt/Dürrenbacher Hütte vom Landkreis Weimarer Land die Gemeinden Apolda, Bad Sulza, Buttelstedt, Eberstedt, Großheringen, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Ködderitzsch, Kromsdorf, Leutenthal, Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Niedertrebra, Nirmsdorf, Oberreißen, Obertrebra, Oßmannstedt, Pfiffelbach, Rannstedt, Rohrbach, Saaleplatte, Sachsenhausen, Schmiedehausen, Willerstedt, Wohlsborn IV. Anschrift des Kreiswahlleiters: Der Kreiswahlleiter Herrn Klaus-Dieter Schneider Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.-Nr.: 03644/540 121 Telefax: 03644/540 850 Apolda, 28.02.2014 gez. Schneider Der Kreiswahlleiter AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 7 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 7 Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND vom 06. 03. 2014 (1. Nachtrag zu der Verordnung vom 03. 12. 2013) Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl. 2006, S. 541) – in der gültigen Fassung , wird für den Kreis Weimarer Land verordnet: §1 In den nachstehend aufgeführten Orten/Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein: Ort/ Verwaltungsbereich Stadt Apolda Anlass Datum Verkaufszeitraum Beschränkungen Kreismesse So., den 18. 05. 2014 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt für alle Ortsteile. Tag nach der 16. Modenacht So., den 06. 07. 2014 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt für alle Ortsteile. Zwiebelmarkt So., den 28. 09. 2014 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt für alle Ortsteile. 1. Advent/ Lichterfest So., den 30. 11. 2014 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt für alle Ortsteile. §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz. §3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 31.12. 2014 außer Kraft. Apolda, den 06. 03. 2014 Münchberg LANDRAT – Siegel – Hinweise: § 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen (1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden. (2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt. Wer als Geschäftsinhaber von dieser Rechtsverordnung Gebrauch macht, hat zusätzlich die unbeschadet geltenden Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG) vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3 ThürFtG bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt Das Landratsamt Weimarer Land erlässt als Untere Abfallbehörde gemäß § 4 i. V. m. §§ 7 und 5 Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung – ThürPflanzAbfV) vom 2. März 1993 (GVBl. S. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. August 2010 (GVBl. S. 261), folgende Allgemeinverfügung: I. Das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt wird gestattet 1. an Sonn- und Feiertagen; 2. auf gewerblich genutzten Flächen; vom 31. März 2014 bis 5. April 2014 und vom 7. April 2014 bis 12. April 2014 3. in der Gemarkung Bad Berka, einschl. OT München, ausgenommen die übrigen Ortsteile der Stadt Bad Berka; in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 4. in der Gemarkung Mellingen, außer Köttendorf (in Mellingen ist ein Brandplatz der Gemeinde zu nutzen); Das Wohl der Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden und es dürfen keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft eintreten. II. Generelle Brennverbote gelten 5. wenn folgende Mindestabstände nicht eingehalten werden: a) 5 m zur Grundstücksgrenze, b) 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverklei dungen, c) 50 m zu öffentlichen Straßen, d) 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, e) 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, f) 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind, g) 1,5 km zu Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen. Fortsetzung auf Seite 8 AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 8 Seite 8 22. März 2014 – Nummer 02/14 Amtliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 7 6. an Regen- und Nebeltagen; 7. für Laub, Gras, Heu, bis zu vier Wochen vor Beginn des Brennzeitraumes geschnittene Gehölze, feuchtes Biomaterial und sonstige Abfälle (z. B. Kompost, angerottete Biomasse, Sperrmüll, Bauabfälle); 8. für Schwelbrände. III. Im Einzelnen ist das Verbrennen des Gehölzschnitts in folgender Weise durchzuführen: 1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 3. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben, zu beaufsichtigen, nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen und nachzukontrollieren. 4. Kurz vor dem Verbrennen ist das Brennmaterial umzuschichten (Schutz von Kleinlebewesen). IV. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Verfügung ergeht kostenfrei. Diese Allgemeinverfügung gilt am Folgetag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Weimarer Land vom 22.03.2014 als bekanntgegeben. Gründe: Entspr. § 7 i. V. m. § 4 ThürPflanzAbfV ist die Untere Abfallbehörde des Kreises Weimarer Land zuständig für den Erlass dieser Allgemeinverfügung. Die getroffenen Festlegungen in den Abschnitten I, II und III dieser Verfügung beruhen auf den §§ 4 und 5 ThürPflanzAbfV. Das generelle Brennverbot für die in den Punkten 3 und 4 des Abschnitts II genannten Orte wurde auf Antrag der Gemeinden unter Berücksichtigung des Kurstadtstatus (Punkt 3) bzw. besonderer Erfordernisse für einen gewerblichen Bereich (Punkt 4) ausgesprochen. Die zusätzlich gestellten Forderungen der Behörde stützen sich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 ThürPflanzAbfV. Die Verbote in Abschnitt II Ziffern 6 bis 8 wurden ausgesprochen, weil feuchtes und luftabschließendes Brennmaterial zu sehr starker Rauchentwicklung führt, den Verbrennungsprozess verzögert oder behindert und dadurch unzumutbare Belästigungen entstehen können. Damit wird der Festlegung des Gesetzgebers nach trockenem Gehölzschnitt (§ 4 Abs.1 ThürPflanzAbfV) Rechnung getragen. Die Forderung aus Abschnitt III Punkt 4 soll Reptilien, Säugetiere und Insekten aufscheuchen und vor Verlust schützen. Der sofortige Vollzug wurde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art.12 des Gesetzes vom 31.08.2013 (BGBl. I S.3533), aus ordnungsrechtlichen Erwägungen angeordnet, damit ein einheitliches Handeln im gesamten Landkreis gewährleistet ist. Diese Verfahrensweise liegt im öffentlichen Interesse. Die Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt wird durch diese Verfügung gewährleistet. Die getroffenen Regelungen sind erforderlich, um die ThürPflanzAbfV für die Bürger des Kreises Weimarer Land anwenden zu können. Ein einzeln eingelegter Widerspruch darf nicht dazu führen, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung darüber den getroffenen Anordnungen nicht nachgekommen werden muss. Dies wäre unverhältnismäßig und würde der angezeigten Gefahrenabwehr entgegenstehen. Beim Erlass der Verfügung hatte die zuständige Behörde die berechtigten Interessen der Allgemeinheit gegen die Interessen von Einzelpersonen abzuwägen. In der Regel haben Einzelinteressen gegenüber den Belangen des Gemeinwohls zurückzustehen. Die Anordnung des sofortigen Vollzugs ist deshalb notwendig und erforderlich. Die Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung beruht auf § 41 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 699), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291, 292). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung des Landratsamtes Weimarer Land vom 10.02.2014 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, einzulegen. Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 a, 99425 Weimar, beantragt werden. Hinweise: • Bei Verbrennungsvorgängen, die fast aus schließlich schwelen oder durch starke Rauchentwicklung eine Belästigung der Nachbarschaft hervorrufen, ist die Ordnungsbehörde berechtigt, das sofortige Ablöschen (auch mittels kostenpflichtigem Einsatz der Feuerwehr) durchzusetzen. • Die Anzeigepflicht des Feuers durch den Bürger entfällt. • Baum- und Strauchschnitt kann in unverpackter Form kostenlos an der Kompostierungsanlage Tannroda/Böttelborn (Tel.: 036450/42134) bzw. gegen ein geringes Entgelt in den Kompostierungsanlagen Süßenborn und Utzberg, bei der Fa. Tönsmeier bzw. Fa. AVT in Apolda sowie Containerdiensten entsorgt werden. • Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt dürfen in die Restmülltonne eingebracht werden. • Für Kleingartenanlagen empfiehlt es sich, an einem Tag auf einem geeigneten Brandplatz in der Anlage unter Aufsicht das Verbrennen durchzuführen (Zusammenfassung kleiner Einzelfeuer). • Andere Vorschriften werden durch diese Allgemeinverfügung nicht außer Kraft gesetzt. • Bei starken Rauchbelästigungen bitte Information unter 03644/540-671 Umweltamt oder Handy 0151/57117183 (beide Nummern kostenpflichtig). Ordnungswidrigkeiten: Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 8 Nr. 2 bis 5 ThürPflanzAbfV gegen die darin genannten Regelungen verstößt. Das Bußgeld kann gemäß § 69 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz bis zu 100.000 Euro betragen. Münchberg Landrat Zweckvereinbarung Landratsamt Weimarer Land – Kommunalaufsicht – Die „Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG)“ zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und der Stadt Kranichfeld, der Gemeinde Klettbach, der Gemeinde Tonndorf, der Gemeinde Hohenfel- den, der Gemeinde Nauendorf und der Gemeinde Rittersdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 10. 03. 2014 rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarung gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht. Apolda, den 10. 03. 2014 Totzauer Amtsleiterin AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 9 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01. 2013 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), der §§ 7 – 15 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKKG), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.201 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) und des § 1 Abs. 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes (ThürSchStG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetz vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291), schließen die Verwaltungsgemeinschaft „Kranichfeld“, vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Fred Menge, dienstansässig: Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld und die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Kranichfeld“: die Stadt Kranichfeld, vertreten durch den Bürgermeister Herrn WolfLudger Schlotzhauer, dienstansässig: Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld, die Gemeinde Klettbach, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Ralph Triebel, dienstansässig: Am Teich 2, 99102 Klettbach, die Gemeinde Tonndorf, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Karsten Mentzel, dienstansässig: Schenkenstraße 150, 99438 Tonndorf, die Gemeinde Hohenfelden, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Morche, dienstansässig: Im Dorfe 89, 99448 Hohenfelden, die Gemeinde Nauendorf, vertreten durch den amtierenden Bürgermeister Herrn Mario Schieke, dienstansässig: Im Dorfe 9, 99448 Nauendorf, die Gemeinde Rittersdorf, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Johannes Rokosch, dienstansässig: Mittlere Gasse 41, 99448 Rittersdorf folgende Zweckvereinbarung: Inhaltverzeichnis: § 1 Gegenstand der Zweckvereinbarung § 2 Einrichtung der Schiedsstelle § 3 Wahl der Schiedspersonen, Amtsdauer § 4 Verfahren nach der Wahl/Neuwahl § 5 Kosten, Aufteilung der Einnahmen § 6 Laufzeit/Kündigung § 7 Sonstige Vereinbarungen § 8 Gleichstellungsbestimmungen § 9 Genehmigung/Inkrafttreten §1 Gegenstand der Zweckvereinbarung 1. Die Gemeinden übertragen alle die ihnen nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen des eigenen Wirkungskreises (§ 1 Abs. 3 ThürSchStG) auf die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld. 2. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld ist damit berechtigt und verpflichtet, sämtliche Befugnisse nach den Bestimmungen des Thüringer Schiedsstellengesetzes für die Gemeinden auszuüben. §2 Einrichtung der Schiedsstelle 1. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld richtet eine Schiedsstelle mit der Bezeichnung „Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld“ ein. Amtssitz der Schiedsstelle ist Kranichfeld. 2. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld stellt für die Tätigkeit der Schiedsstelle einen geeigneten Amtsraum zur Verfügung. Können von der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld keine oder nicht ausreichende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, kann die Schiedsperson eigene Räume benutzen. §3 Wahl der Schiedspersonen, Amtsdauer 1. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld macht rechtzeitig vor der Wahl die anstehende Besetzung der Schiedsstelle öffentlich bekannt und fordert zur Bewerbung für das Schiedsamt auf. 2. Vor der Wahl prüft die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld die Eignung der Bewerber entsprechend der Vorschrift des § 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes. 3. Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld auf fünf Jahre in geheimer Abstimmung gewählt. § 39 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung findet Anwendung. §4 Verfahren nach der Wahl/Neuwahl 1. Unverzüglich nach der Wahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter und der Annahme der Wahl durch die gewählten Personen übersendet die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld die Unterlagen über die Wahl, einschließlich der Annahme der Wahl, an den Direktor des Amtsgerichtes Weimar. 2. Der Direktor des Amtsgerichtes entscheidet u. a. über die Bestätigung der gewählten Person. Die Schiedsperson wird vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. 3. Bei Versagung der Bestätigung teilt das Amtsgericht Weimar dem Gemeinschaftsvorsitzenden die Entscheidung mit. Daraufhin hat der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld zeitnah die Wahl einer anderen Person zu veranlassen. §5 Kosten, Aufteilung der Einnahmen 1. Die Sachkosten der Schiedsstelle trägt die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (§ 12 des ThürSchStG). Zu den Sachkosten gehören insbesondere die unter 1.13 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in Gemeinden (DfThürSchStG) genannten Ausgaben. 2. Zur Deckung der Sachkosten für die Schiedsstelle erhebt die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld eine Umlage von den Gemeinden. Umlageschlüssel ist für die einzelnen Gemeinden das Verhältnis der Einwohnerzahlen zueinander. Maßgeblich für die Einwohnerzahl ist die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31. 12. des Vorvorjahres veröffentlichte Einwohnerzahl. 3. Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres, spätestens jedoch zum 31. 03. des Folgejahres. 4. Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (§ 46 ThürSchStG). Alle Zahlungen an die Schiedsstelle und durch diese sind über das Dienstkonto der Schiedsstelle abzuwickeln. 5. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld zu (§ 54 Abs. 1 ThürSchStG). 6. Ordnungsgelder stehen der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld zu (§ 54 Abs. 3 ThürSchStG). §6 Laufzeit/Kündigung 1. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Zweckvereinbarung kann von jedem Beteiligten zum Ende einer jeden Amtsperiode der Schiedsstelle, mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt werden. 3. Die Kündigung der Zweckvereinbarung einzelner Gemeinden hebt die Gültigkeit der Zweckvereinbarung zwischen den anderen Beteiligten nicht auf. 4. Die Kündigung der Zweckvereinbarung seitens der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld führt zu deren Aufhebung und ist nur zu den in Abs. 2 genannten Fristen möglich. Fortsetzung auf Seite 10 AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 10 Seite 10 22. März 2014 – Nummer 02/14 Amtliche Bekanntmachungen migung der Aufsichtsbehörde. Fortsetzung von Seite 9 §7 Sonstige Vereinbarungen Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung rechtsunwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine gesetzlich wirksame zu ändern, die dem Sinn und Zweck der Zweckvereinbarung entspricht. §8 Gleichstellungsbestimmungen Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Zweckvereinbarung gelten in männlicher und weiblicher Form. §9 Genehmigung/Inkrafttreten 1. Die Zweckvereinbarung bedarf der Geneh- 2. Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land in Kraft. Tonndorf, den 10.03.2014 Karsten Mentzel Bürgermeister Siegel Kranichfeld, den 10.03.2014 Fred Menge Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nauendorf, den 10.03.2014 Mario Schieke amtierender Bürgermeister Siegel Kranichfeld, den 10.03.2014 Wolf-Ludger Schlotzhauer Bürgermeister Siegel Hohenfelden, den 10.03.2014 Thomas Morche Bürgermeister Siegel Klettbach, den 10.03.2014 Ralph Triebel Bürgermeister Siegel Rittersdorf, den 10.03.2014 Johannes Rokosch Bürgermeister Siegel Öffentlicher Teil Informationen Das Veterinäramt des Kreises gibt Hilfe zur Selbsthilfe ... Die Afrikanische Schweinepest geht jeden an Gut 93.000 Hausschweine stehen im Weimarer Land. Kommt die Afrikanische Schweinepest (ASP) hierher, so steht deren Leben und das der Wildschweine im Kreis auf dem Spiel. Es geht um keine Zoonose. Der Mensch ist sicher. Aber Schweine und Wildschweine eben nicht. Beide Geschlechter und alle Altersgruppen sind betroffen. Auf die Ansteckung folgt eine hoch fieberhafte Allgemeinerkrankung. In Tierpopulationen nimmt sie einen seuchenhaften Verlauf. Binnen zehn Tagen endet sie tödlich. Eine Schutzimpfung fehlt. Weil der einzelne Tierhalter überfordert ist, gilt Anzeigepflicht. Die Bekämpfung liegt in staatlicher Hand. Dieser Beitrag richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, an alle Jäger und Schweinehalter, an alle Fernfahrer und die Arbeitgeber, die Fremdarbeiter beschäftigen. Das Drama kann mit einem unachtsam weggeworfenen Wurstbrot beginnen. Sie alle können schon jetzt helfen, dass es nicht zum Schlimmsten kommt. Umsicht, Selbstdisziplin und Hygiene und unsere Mittel der Wahl im Kampf gegen das schleichende Übel. Vom Wildschwein zum Hausschwein Mutmaßlich im Jahr 2007 gelangte das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASPV) von Afrika nach Georgien. Von Jagdtourismus war hier die Rede. Über Russland, die Ukraine und Weißrussland hat es vor Wochen Litauen und erst vor wenigen Tagen Polen erreicht. Erster Indikator sind tote Wildschweine. Die Europäische Union ist jetzt betroffen. Im Binnenmarkt gibt es keine Grenzkontrollen. So stellt sich nicht die Frage ob, sondern nur wann die ersten Wildschweine in Deutschland verenden. Die Ansteckung gelingt durch Kontakt zu erkrankten Artgenossen und unbelebtem Material, dem Körpersekrete und Ausscheidungen betroffener Tiere anhaften. Die klinischen Anzeichen sind nicht eindeutig: Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Durchfall und Atempro- bleme. Im Verdachtsfall gelingt die Diagnose der Krankheit nur im Labor. Als nächstes könnten sich Hausschweine anstecken, die Zugang zum Freien haben. Diese dürfen keinen Kontakt zur Wildschweinpopulation haben. Wem die Gesundheit des eigenen Schweines etwas wert ist, der lässt spätestens jetzt die Verfütterung von Speiseresten sein. Durch Gesetz verboten ist die nicht ohne Grund. Hausschweine in großen ge schlossenen Haltungssystemen können gefährdet sein, wenn Biosicherheitsmaßnahmen versagen, die eine Erregereinschleppung konsequent verhindern sollen. Jeder ist hier gefordert Nur durch die Mithilfe der breiten Öffentlichkeit ist dieser neuen und aggressiven Bedrohung für unsere Schweinbestände nachhaltig Herr zu werden. Doch zunächst muss die Verbreitung des Erregers gehemmt werden. Obacht Speisereste Das ASP-Virus wird in erster Linie durch Blut und Ausscheidungen von Tier zu Tier übertragen. Möglich ist auch der Kontakt zu unbelebten Gegenständen, wie Schuhwerk, Kleidung, Jagdausrüstung und Autoreifen, denen der Erreger anhaftet. Häufigste Infektionsquelle waren bisher kontaminierte Speisereste und nicht erhitzte Küchenabfälle. Das Virus bleibt darin monatelang infektiös. Umwelteinflüssen gegenüber ist das ASP-Virus sehr widerstandsfähig. Lebensmittel aus Ländern, in denen die ASP vorkommt, sind kein Mitbringsel. Wenn hier die Einsicht fehlt, ist die Kontrolle schwer. Auf Rastplätzen, vor allem entlang der Transitautobahnen, aber auch auf internationalen Flughäfen sollte deshalb jedermann aufpassen, dass Lebensmittel nur in verschlossene Müllbehälter geworfen werden und nichts daneben liegt. Selbsthilfepaket gegen Ekel „Die Jagd auf die sprichwörtliche Müll-Sau, den Menschen, verspricht erfahrungsgemäß wenig Erfolg. Lieber bekämpft man den inneren Schweinehund und überwindet das eigene Ekelgefühl: Jeder hebt das auf, was ihm daneben fällt. Diese Selbstverständlichkeit genügt nicht mehr. In der jetzigen Lage müssen wir uns auch nach dem bücken, was andere liegen ließen“, so Dr. Stefan Kleinhans, Leiter des Veterinäramtes des Kreises Weimarer Land. Er propagiert ein Selbsthilfepaket (siehe Foto): „Wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind einen Drei-Liter-Tiefgefrierbeutel und ein Päckchen Papiertaschentücher einstecken hätte, dann sinkt auch die Hemmschwelle ein weggeworfenes Wurstbrot oder Ähnliches aufzuheben und über die Restmüll-Tonne zu entsorgen. Restmüll wird in Thüringen verbrannt.“ Hinweise für Jäger Jagdausflüge in Länder mit Fällen von Afrikanischer Schweinepest sind jetzt riskant. Lassen Sie es sein. Wildschweine stellen nicht nur in Thüringen die eigentliche Herausforderung dar. Sie sind nicht ortsgebunden. Ist das ASPV erst einmal in unserer Wildschweinepopulation angekommen, werden wir damit leben müsFortsetzung auf Seite 11 AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 11 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 11 Informationen sen. Schwarzwild legt bei der Suche nach Nahrung weite Strecken zurück. Die mögliche Weiterverbreitung des Erregers ist also nur einzudämmen, wenn schon jetzt die Zahl der empfänglichen Wildschweine im Territorium zu jeder Gelegenheit durch konsequente und revierübergreifende Bejagung nachhaltig reduziert wird. Hier empfiehlt sich vor allem der Abschuss der Frischlinge (Jungtiere) und jungen Bachen (Weibchen). Aufbruch (Organe, die kein Lebensmittel sind) muss in jedem Fall so tief vergraben werden, dass der Eigengeruch andere Wildtiere nicht anlockt. Nur wenn er kein Futter ist, ist eine Weiterverschleppung kein Thema. Der regionalen Tierseuchenüberwachung ist ferner geholfen, wenn aus allen Teilen des Landkreises regelmäßig Schweißproben (Probenröhrchen mit Wildschweinblut) über das Veterinäramt zur amtlichen Untersuchung auf das ASPV an das Landeslabor gesandt werden. Das tatsächliche Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest kann so ausgeschlossen oder frühzeitig bestätigt werden. Werden gefallene (unerwartet tot aufgefundene) Schweine beobachtet, zeigen Tiere Verhaltensänderungen oder weist der Tierkörper einschlägige bedenkliche Merkmale auf (stark vergrößerte Milz, lehmfarbene Nieren mit Blutpunkten sowie Blutungen in die Schleimhaut des Kehldeckels), so ist dieser Sachverhalt unverzüglich dem Kreisveterinäramt anzuzeigen. Von hier aus wird die Einsendung des betroffenen Tieres an das Landeslabor organisiert und weitere Maßnahmen angeordnet. Tiere, die erkrankt sind oder daran verendeten, tragen das Virus. Sie sind so schnell wie möglich aus der Natur zu entfernen und nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsrechtes unschädlich zu entsorgen. Regelmäßige Revierbegehungen sind hier von Vorteil. Tipps für Schweinehalter Das Veterinäramt des Kreises hat die großen Schweinehalter des Kreises angeschrieben. Sie waren aufgefordert die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das Risiko der Einschleppung der ASP zu überprüfen. Das geht nur über Personalhygiene, Betriebshygiene und geeignetes Stallmanagement. So ist es in großen Haltungseinrichtungen ohnehin üblich, dass das Stallpersonal duscht, bevor es Zutritt zu den Betriebsbereichen erhält, in denen Schweine stehen. Auf die Reinigung und Desinfektion der Hände wird genau geachtet. Gearbeitet wird in betriebseigener Kleidung und Schuhwerk. Über den Verschluss der Ställe wird der unbefugte Zutritt Dritter verhindert. An den Eingängen zum Betrieb muss die Desinfektion von Autoreifen durch Befahren von Durchfahrtswannen sichergestellt werden können. Wirksam kann jeder Betrieb in Außen(Schwarzbereich) und Hygienebereich (Weißbereich) gegliedert werden. Die Hygieneschleusen dazwischen machen Keimen das Eindringen schwer. Der Wechsel von Geräten und Werkzeugen zwischen Schwarz- und Weißbereich ist verboten. Stallbereiche werden effektiv komplett belegt und wieder ausgestallt. Die Wiederbelegung mit neuen Schweinen setzt eine wirksame Reinigung und Desinfektion voraus. Schadnager sind zu bekämpfen. Ihr Vorhandensein wird im Rahmen eines Vorsorgeprogrammes dokumentiert überwacht. Das Eindringen in die Betriebsbereiche, in denen Schweine stehen, muss auf alle Fälle unterbunden werden. Der Kontakt zu Wildtieren ist verboten. Zukauf und Aufstallung von Schweinen erfolgt nur aus vertrauenswürdigen Haltungen. Der Besucherverkehr wird beschränkt. Wenn doch erforderlich, gelten die gleichen Hygieneregeln wie für das eigene Personal. Der Kontakt der Beschäftigten zu anderen Schweinehaltungen wird beschränkt. Tierkörper, Schlachtabfälle und Lebensmittelabfälle sind in geeigneter Weise unschädlich zu beseitigen. Auf keinen Fall dürfen Teile von erlegten oder verendeten Wildschweinen in Schweinehaltungsbetriebe gebracht werden. Ausrüstungsgegenstände haben den Betrieb nicht zu verlassen und sind nicht mit anderen Betrieben gemeinsam zu nutzen. Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände müssen gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie erneut Kontakt zu Schweinen haben. Wir erinnern uns: Die Freilandhaltung von Haus- und Wildschweinen ist beim Veterinäramt zu beantragen. Die Genehmigung wird im Seuchenfall zurückgenommen. Inspiration durch große Betriebe Alle Schweinehalter im Nebenerwerb, alle Halter von Schweinen, die in der nächsten Saison der Hausschlachtung zugeführt werden und alle Jäger, die Schweine halten, seien an dieser Stelle aufgefordert, sich am Beispiel der Großbetriebe inspirieren zu lassen, wie das Virus der Afrikanischen Schweinepest auch von ihren Tieren ferngehalten werden kann. Merke: Mit Jagdkleidung geht man nicht in den Stall. Fernfahrer und Fremdarbeiter Arbeitgeber, die von Fernfahrern und Fremdarbeitern profitieren, werden an dieser Stelle gebeten, ihre Angestellten zu bewegen, mit Lebensmittelresten umsichtig umzugehen und wenn möglich, auf osteuropäischen Reiseproviant zu verzichten. Für Rückfragen steht das Veterinäramt zur Verfügung. Dr. Stefan Kleinhans Amtsleiter Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Weimarer Land Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel. 03644/540-301 oder 03643/563-401 (Nohra) Mobil 0171 7246299 Fax 03644/540-309 oder 03643/563-407 (Nohra) E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Ehrung für das Ehrenamt Wer bekommt den mit 36.000 Euro dotierten Thüringer Engagement-Preis? Thüringer Ehrenamtsstiftung freut sich auf viele Vorschläge Der Thüringer Engagement-Preis geht in eine neue Runde: Zum zweiten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die mit insgesamt 36.000 Euro dotierte Auszeichnung aus. Der Preis wird in acht Kategorien verliehen. Ab sofort können alle Thüringer sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren – per Post oder direkt über die Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de. Mit dem Engagement-Preis, der erstmals 2013 vergeben wurde, würdigt die Ehrenamtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder Unternehmen, ob Jung oder Alt: Jeder kann sich ehrenamtlich engagieren – für ein besseres Miteinander in der Gesellschaft, für Natur- und Umweltschutz, für Sport, Kultur und auf vielen anderen Gebieten. In sieben Kategorien – „Einzelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Alt und Jung gemeinsam“, „Vereine, Initiativen und Verbände“, „Stiftungen“ sowie „Unternehmen“ – ist der Thüringer Engagement-Preis mit je 5.000 Euro dotiert. Der Sieger in der Kategorie „Kommunales Wahlamt“ erhält ein Preisgeld von 1.000 Euro. Diese Würdigung ist für ehrenamtliche Mandatsträger in der Kommunalpolitik bestimmt. Bis zum 18. Mai 2014 nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de gibt es dazu ein Nominierungs-Formular. In fünf der acht Kategorien trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer in einem Online-Voting mitbestimmen; im vergangenen Jahr gingen mehr als 20.000 Stimmen ein. Die Sieger in den Kategorien „Unternehmen“, „Stiftungen“ und „Kommu- nales Wahlamt“ werden von der Jury gekürt. Die Verleihung des Thüringer EngagementPreises findet im Herbst in Erfurt statt. Bei der ersten Preis-Gala im September 2013 wurden im Erfurter Collegium maius unter anderem die Bürgerstiftung Weimar, der Feuerwehrverein Rabenäußig, der Schüler Jonas Pawelski aus Sömmerda, die Weimarerin Annegret Neumerkel vom Selbsthilfeprojekt „Lebensumwege e. V.“ sowie die Agrargenossenschaft Weißensee ausgezeichnet. Der Thüringer Engagement-Preis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer Aufbaubank. Weitere Informationen gibt es bei der Ehrenamtsstiftung im Internet unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de oder telefonisch: 0361/26289841. AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 12 Seite 12 22. März 2014 – Nummer 02/14 Informationen INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN LAND-ART PROJEKT 2014 „AM WEGRAND“ Die Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. (RAG) hat die Aufgabe, zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Weimarer Land beizutragen. In diesem Zusammenhang möchte sie durch ein Kunstprojekt den Ilmtal-Radweg aufwerten. Beschreibung des Vorhabens Durch eine Gruppe von KünstlerInnen und/ oder kunstinteressierten Laien sollen am IlmtalRadweg in der Gemarkung Kromsdorf ein oder mehrere Kunstwerke geschaffen werden, die mindestens zum Teil dauerhaft am Standort sichtbar bleiben können. Gewünscht ist ein Umgang mit dem konkreten Standort im Sinn von Landart. Gefordert sind die Verwendung natürlicher Materialien bzw. der Umgang mit der vorgefundenen Situation. Sowohl die Herstellung wie auch die Kunstwerke selbst sollen die Öffentlichkeit für den Ilmtal-Radweg und seine Lage in einer vielfältigen Kulturlandschaft sensibilisieren und dessen Erlebniswert steigern. Geforderter Leistungsumfang Ausführungszeitraum Gesucht wird eine Person/ein Verein/eine Organisation zur Organisation und fachlichen Begleitung. Gefordert sind ein mehrtägiger Workshop vor Ort mit den Teilnehmern sowie die Herstellung eines oder mehrerer Kunstwerke, von denen mindestens eines auf unbestimmte Dauer hin geschaffen wird und am Standort verbleibt. Die Materialwahl ist frei. Für die fachgerechte Herstellung in Bezug auf Standsicherheit und sonstige im öffentlichen Raum zu beachtende Vorschriften ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Durchführung und die Ergebnisse des Workshops sind fotografisch und textlich aufzubereiten. Als Ausführende kommen sowohl professionelle KünstlerInnen als auch Amateure in Frage. Eine internationale Beteiligung ist erwünscht. Das Eigentum an den Kunstwerken geht auf die Gemeinde Kromsdorf über. Diese kann Kunstwerke ganz oder teilweise entfernen, wenn sie etwa beschädigt wurden oder ihre Standsicherheit nicht gewährleistet ist. Die Durchführung der Arbeiten soll bis zum 15.09.2014 erfolgen. Vergütung Für Organisation und Durchführung des Vorhabens inklusive der evtl. Vergütung der KünstlerInnen und aller sonstigen im Zusammenhang stehenden Kosten steht ein Betrag von ca. 8.000,– € zur Verfügung. Interessierte senden bitte eine kurze Beschreibung ihres Vorschlages/ihrer Bewerbung bis zum 17.04.2014 an die Geschäftsstelle der RAG, Kupferstraße 1, 99441 Mellingen. Für Rückfragen steht Frau Graupe (Tel. 036453/86538 oder E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. Worte, Worte, nichts als Worte – Schreibaufruf für Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 bis 13 Geldgeschenke zur Jugendweihe Der Frühling ist der traditionelle Termin für die Jugendweihe, die Konfirmation oder die Kommunion. Diese Feste sind in den Familien, bei Freunden und Bekannten natürlich immer ein guter Anlass für entsprechende Geschenke. Im Jobcenter Weimarer Land gehen aus diesem Grund regelmäßig Anfragen ein, ob sich die dafür ausgereichten Geld-Geschenke auf die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeld-IIBetrags in den Familien der Beschenkten auswirken. Die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches II sehen bei Geldgeschenken an Minderjährige anlässlich der Jugendweihe, der Konfirmation, der Kommunion oder vergleichbarer religiöser Feste einen Freibetrag in Höhe von insgesamt 3.100 Euro pro beschenkter Person vor. Alles bis zu diesem Betrag wirkt sich nicht mindernd auf die Berechnung des Leistungsanspruchs aus. Das Jobcenter erhält im Zusammenhang mit den oben genannten Festen auch Anfragen zu Darlehen für die Ausrichtung der jeweiligen Feierlichkeiten. Diese Anfragen müssen jedoch immer abgelehnt werden, da der Gesetzgeber keine entsprechenden finanziellen Zuwendungen vorgesehen hat. Jobcenter Weimarer Land in Apolda Telefon: 03644/531-242 Jobcenter Weimarer Land in Weimar Telefon: 03643/451-29 40 Im April 2014 jährt sich der Geburtstag des englischen Dichters und Dramatikers William Shakespeare, der zu den bedeutendsten Autoren der Weltliteratur gehört, zum 450. Mal. Unter dem Motto „Worte, Worte, nichts als Worte“ (W. Shakespeare, „Troilus und Cressida“) rufen der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e. V., der Lese-Zeichen e. V., die Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. und der Thüringer Literaturrat e.V. mit freundlicher Unterstützung der Kulturdirektion der Stadt Weimar alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 bis 13 in Thüringen zu einem Schreibwettbewerb auf. Eingereicht werden können gelungene Aufsätze, Seminarfacharbeiten oder kreative Texte, die sich thematisch mit einem Werk von William Shakespeare oder dem Dichter selbst auseinandersetzen. Einsendungen bitte unter Angabe von Name, Alter, Adresse (für Schulabgänger) Klassenstufe bzw. der Schulanschrift an den Thüringer Literaturrat e.V. Cranachstraße 47 99423 Weimar E-Mail: [email protected]. Kennwort: Shakespeare 2014 Einsendeschluss ist der 18. Juli 2014. Mit der Einsendung wird dem Thüringer Literaturrat e. V. das Recht zur Veröffentlichung übertragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine unabhängige Jury bewertet die Arbeiten. Die besten Arbeiten werden prämiert und öffentlich vorgestellt. Die ersten fünf Preisträger erhalten 150 EUR / 125 € / 100 € / 75 € / 50 €. Darüber hinaus werden Sachpreise vergeben. AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 13 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 13 Informationen Kinder, Gruppen und Schulklassen für Young Audience Film Day 2014 gesucht • 16 Städte – 3 Filme – 1 Preis • Erfurt als Austragungsort für Deutschland ist erneut eine von 16 europäischen Städten, in denen Kinderjurys den Gewinner des Europäischen Kinderfilmpreises wählen – GOLDENER SPATZ ist Co-Veranstalter • Preisverleihung zum dritten Mal am 4. Mai in Erfurt • Gefragt sind Mädchen und Jungen aus den Städten Erfurt, Weimar, Jena, Gera und dem Kreis Weimarer Land Nach dem großen Erfolg der ersten beiden Verleihungen des European Film Academy Young Audience Award in den Jahren 2012 und 2013 geht der Kinderfilmpreis der Europäischen Filmakademie nun in die dritte Runde. Dabei wird erneut Erfurt am 4. Mai 2014 mit dem GOLDENEN SPATZ als Co-Veranstalter Austragungsort für Deutschland sein. Für den Young Audience Film Day am 4. Mai 2014 in Erfurt werden ab sofort Kinder, Gruppen oder Schulklassen im Alter von 12 bis 14 Jahren für die verantwortungsvolle wie spannende Juryarbeit gesucht. Gefragt sind 100 Mädchen und Jungen aus den Städten Erfurt, Weimar, Jena, Gera und dem Kreis Weimarer Land. Alle Bewerber sollten neben Interesse für Filme auf jeden Fall Ausdauer und ein wenig Sitzfleisch mitbringen sowie Lust haben, einen ganzen Tag lang von 9:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr die drei nominierten Filme zu sichten, mit anderen Kindern gemeinsam darüber zu diskutieren und eine Entscheidung über den Gewinner zu treffen, um schließlich den Preis zu überreichen. Bewerbungsschluss ist der 4. April 2014. Wie der Name andeutet, spielen Kinder bei der Preisvergabe die entscheidende Rolle, denn die jungen Zuschauer entscheiden, wer die Trophäe mit nach Hause nehmen darf. Für Anreise, Betreuung und Verpflegung wird gesorgt – die Kinder kostet es keinen Cent! Wer Lust hat, in der Jury mitzuwirken, muss einen Mitmach-Bogen ausfüllen, der bei der Deutschen Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ in Erfurt angefordert bzw. unter www.goldenerspatz.de herunter geladen werden kann. Kontakt: [email protected] Dabei konnte sich die Anzahl der teilnehmenden Städte im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln, denn beim Young Audience Film Day finden am selben Tag in Barcelona, Belgrad, Bratislava, Breslau, Budapest, Cluj, Izola, Kopenhagen, London, Prizren, Riga, Sofia, Tiflis, Tel Aviv, Valletta und Erfurt die Vorführungen der drei durch die EFA nominierten Filme statt. Nach der Sichtung und Diskussion der Filme wählen die Kinder in jeder Stadt ihren Favoriten aus. Somit wird aus den zuschauenden Kindern eine große europäische Kinderjury. Im CineStar in Erfurt werden dann zum Abschluss des Tages die Ergebnisse aller teilnehmenden Städte bekannt gegeben und der Preis verliehen. Die European Film Academy und EFA Productions präsentieren den European Film Academy Young Audience Award mit Unterstützung der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM). Die Veranstaltungen am Young Audience Film Day werden von den jeweiligen nationalen Partnern organisiert. Thüringen hat sich in Deutschland als Zentrum für Kinderfilm und -medien etabliert. Die Veranstaltung in Erfurt wird organisiert von der Deutschen Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ und neben der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) auch durch die Thüringer Staatskanzlei, die Impulsregion Erfurt, Jena, Weimar, Weimarer Land und den Kinderkanal von ARD und ZDF unterstützt. Gedenktafel für Franz Magnus Böhme in Willerstedt eingeweiht Fotoapparate, Recorder und anderer technischer Hilfsmittel eine kaum vorstellbare Arbeit. Darüber hinaus veröffentlichte er selbst zu Lebzeiten fünf bedeutende Sammelwerke der Volksmusik. Wenn diese auch keinen wissenschaftlichen Richtlinien folgen, so sollten sie zu einer der wichtigsten Quelle für die Volksliedforschung der nachfolgenden Jahrhunderte werden. Das Weimarer Land ist reich an bedeutenden Persönlichkeiten, die hier geboren wurden oder gewirkt haben. Vor drei Jahren konnten die wichtigsten Beispiele des vielfältigen kulturellen Lebens des Landkreises in einer kleinen Enzyklopädie zusammengefasst werden. Auch Franz Magnus Theodor Böhme gehört zu ihnen. 1827 in Willerstedt geboren, erhielt er als Huldigung an Theodor Körner – den Lützower Kämpfer der Befreiungskriege – dessen Vornamen als Taufnamen. Über seine Lehr- und Chorleitertätigkeit hinaus war Franz Magnus Theodor Böhme auch kompositorisch aktiv. Zur Eröffnung der Stadt- und Dorfkirchenmusiken 2013 erklang als Hommage an einen nicht zu vergessenden Komponisten des Weimarer Landes aus seiner Kirchweih-Cantate nach Psalm 84 der Satz „Wie lieblich sind deine Wohnungen“. Doch eine ganz andere „Leidenschaft“ sollte ihn berühmt machen. Willerstedts Bürgermeisterin Diana Müller und Kreiskultur- und Wirtschaftsamtsleiter Hans Jürgen Giese enthüllen die Gedenktafel Als Volksliedsammler und -forscher hat sich Franz Magnus Theodor Böhme einen Namen von Weltgeltung gemacht. Ihm nachfolgende Wissenschaftler und Publizisten verweisen in ihren Arbeiten noch heute in den Quellen auf seine Sammlungen. Bereits während seiner Tätigkeit als Kantor hatte Böhme begonnen, Volkslieder zu sammeln, worin ihn Hoffmann von Fallersleben bestärkte, den er 1857 in Weimar traf. Diese Sammlung nahm zunehmend einen großen und bedeutenden Umfang an. Am Ende konnten in 53 Bänden 16.000 Volkslieder (heute in Dresden einsehbar) zusammengefasst werden. In einer Zeit der nicht vorhandenen Kopierer, Doch noch vielen Menschen ist nicht im Bewusstsein, dass Böhme aus Willerstedt stammt. Deshalb ist es ein äußerst wichtiger Moment, dass die Gemeinde Willerstedt und der Heimatverein Willerstedt mit Unterstützung des Kreises Weimarer Land anlässlich des 187. Geburtstags die Arbeit und das Leben Franz Magnus Theodor Böhmes mit einer Gedenktafel würdigen. Gern hat der Kreis Weimarer Land dieses Vorhaben finanziell gefördert. AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 14 Seite 14 22. März 2014 – Nummer 02/14 Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land informiert Die Würde des Menschen … – Stéphane Hessel – Frauen aus dem Landkreis für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt Eine Wanderausstellung der Maria-Pawlowna-Gesellschaft e. V. Kurator Wolfgang Knappe, Fotos von Britta Rost Eine Ausstellung mit Dokumentarfilm im Landratsamt Weimarer Land im 1. Obergeschoss noch bis zum 28. März 2014 Termine sind zu vereinbaren unter: Beate Wiedemann Tel.: 03644/540413 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 bis 15.00 Uhr Beate Wiedemann Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land Am 3. März 2014 wurde die Ausstellung „Die Würde des Menschen … Stephane Hessel“ im Landratsamt eröffnet. Wolfgang Knappe, Produzent und Kurator der Ausstellung führte die interessierten Besucher durch die Schau und gab einige Erläuterungen zu den Bildern. Am 8. März 2014 wurden engagierte Frauen aus dem Weimarer Land, die sich aktiv und ehrenamtlich in der Frauen- und Familienarbeit in ihrer Gemeinde oder in ihrem Verein einbringen, ausgezeichnet. In den Kapitelsaal der Burg Liebstedt eingeladen hatten die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Weimarer Land, Beate Wiedemann und der Stadt Apolda, Sylvia Wille. Aus den Händen des Beigeordneten der Stadt Apolda, Volker Heerdegen und der Beigeordneten des Kreises Weimarer Land, Christiane Schmidt-Rose, erhielten die Geehrten einen Blumengruß mit Urkunde, eine Eintrittskarte in das Kunsthaus Apolda Avantgarde zur „Marilyn Monroe“-Ausstellung und eine herzliche Einladung zum Frauentagsball am Abend in der Burg Liebstedt. Musikalisch begleitet wurde die Auszeichnungsveranstaltung von Carol Geßner auf dem Akkordeon und Thomas Waschke von der Ordensburg Gilde gab einen kurzen Einblick zur Geschichte des Kapitelsaals und der Burg Liebstedt. Ausgezeichnet wurden: Heike Schilling, Annett Tetzel, Andrea Minner, Peggy Möllers, Ruth Dräger, Annette Zosel, Peggy Steede, Christel Wolfram, Annett Henkel, Sylva Müller, Angelika Urban, Michaela Hartmann, Lieselotte Küntzel, Edith Lüttig, Helga Beer, Ursula Blumenthal (alle Apolda), Verina Hanf, Cornelia Radig (beide Bad Sulza), Edelgard Wirth (Hohenfelden), Manuela Fricke, Anke Wechsler (beide Wickerstedt), Margit Gerstung, Susann Murr (beide Bad Berka), Karina Baumann (Saaleplatte OT Kleinromstedt), Daniela Ehrlich (Großheringen), Kathrin Schulz-Hause (Rittersdorf), Rebekka Oertel (Buttelstedt), Hannelore Weber (Tonndorf), Bärbel Müller (Blankenhain OT Schwarza), Martina Reifer (Berlstedt), Gerlinde Richter (Blankenhain), Hildegard Drößiger, Heidrun John (beide Eberstedt), Petra Guderian (Obertrebra), Anett Meißner (Buttelstedt OT Nermsdorf), Ilse Weiß (Oßmannstedt) „Let’s dance“ zum Frauentagsball „Tanzen ist das Vergnügen auf zwei Beinen“ Der Abend begann und es gab kein Halten mehr auf den Stühlen. Unter dem Motto „Let´s dance“ feierten und tanzten über 200 jüngere und reifere Damen aus dem Weimarer Land und begingen somit ihren Ehrentag in der Burg Liebstedt zum Frauentagsball. Die anwesenden Männer (es werden immer mehr) wurden von den Frauen herzlich in ihrer Mitte aufgenommen. Für den Abend geladen hatten die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Weimarer Land, Beate Wiedemann und der Stadt Apolda, Sylvia Wille auf die Ordensburg Liebstedt. Die Burg mit ihrer großen Scheune, den interessanten Gebäuden und dem herrlichen Innenhof bot wiedermal eine wunderschöne Kulisse für die Veranstaltung. Der Ort hat sich als besonderes Highlight herausgestellt. Das mittelalterliche Ambiente der ehemaligen Burg des deutschen Ritterordens ist einmalig im Kreis Weimarer Land. Den Gästen wurde ein interessantes und niveauvolles Programm präsentiert. Darunter Live-Musik von Franco Branca, Tanzeinlagen mit Denis und Elvira von der Thüringer Tanzakademie Weimar unter Regie von Oleg Keiler, Bodypainting mit Bad Dolls Deluxe Mirko Gerwenat, Zumba-Darbietungen des Fitnessclub „Ladies“ unter Leitung von Grit Wittig und Auftritte der Männertanzgruppen des FFG und KFC. Das Küchenteam vom Robert-Koch-Krankenhaus eröffnete das Bufett mit einer Kürbis - cremesuppe. Anschließend wurden Bratwurst, Käseplatten und hausgeschlachtete Wurst gereicht. Es war lecker. Die Moderatoren Jens May von Antenne Thüringen, Beate Wiedemann, Dirk Schütze und Sylvia Wille wurden unterstützt von: Laura Anton, Corinna Kopp, Heiko Knobbe, Patrick Lindig, Gina Monetha, Jacqueline Romansky, Mandy Rischling, Peggy Röder, Lisa Röder, Hans Scholz, Christian Vopel, Mareen Wiedemann, Marco Erfurth, Kevin Funk, Sandra Tietze, Katrin Müller, Silke Schmidt, Denis AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 15 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 15 Informationen Sander, Jörg Neumann, Torsten Schorcht, Timo Dennstedt, Ines Karasch, Rosmarie Frisch, Beate Welsch, Annerose Agthe, Elke Henkel, Beate Bergmann, Constanze Hißbach, Corinna Weber, Ramona Freund und Lars Wiedemann-Krantz. Besonderer Dank geht an: Frauen- und Familienzentrum Diakonie Apolda, Mehrgenerationenhaus Apolda, Kosmetikstudio Hauschka Simone Klein, Haarstudio Wichmann, REWE-Markt Apolda Herr Bunke, Glocken-Apotheke Apolda, Vereinsbrauerei Apolda, Disco „Schrille Rille“ Heiko Schlesier, Volker Ramfeld (Fotos), Frank Müller (Film), Christine Blumstengel, Britta Rost, Thomas Waschke mit seinem Team der Ordensburg, Uwe Koch und Peter Bärmann von der RobertKoch-Krankenhaus Apolda GmbH, Bäckerei Ralf Peter aus Pfiffelbach, Fleischerei Helmich Zottelstedt, Kostümverleih Apolda, Gerlinde Burkhardt, Sparkasse Mittelthüringen, Thüringer Ehrenamtsstiftung. Dank aller Mitwirkenden war es ein gelunge- ner Abend. Nach dem Fest ist vor dem Fest und so wird es 2015 eine Neuauflage der Frauentagsveranstaltung geben. Beate Wiedemann Betriebsbesuche des Landrates auch 2014 … Heiß-kaltes Vergnügen in der Avenida-Therme Hohenfelden Auch im Jahr 2014 führt Landrat Hans-Helmut Münchberg die Tradition der Betriebsbesuche im Landkreis Weimarer Land fort. Gleich die erste Besichtigung war etwas ganz Besonderes für ihn. Auf dem ehemals dem Kreis gehörenden Grundstück in Hohenfelden steht heute eine Erlebniswelt für die ganze Familie – die Avenida-Therme. Mit ca. 45 Mitarbeitern, darunter Auszubildende zum Fachangestellten für Bäderbetriebe und Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit sowie BA-Studenten im Bereich Marketing, ist die Avenida-Therme mit ihren strategischen Partnern zu einem bedeutenden wirtschaft lichen Standort herangewachsen. Die ca. 250.000 Besucher, die die Therme jedes Jahr besuchen, bestätigen das. Seit 2008 liegt die Entwicklung der Avenida-Therme in den Händen von General Manager Nikolaos Papagiannis. Er selbst ist in der Gastronomie aufgewachsen. Service und Kundenorientierung sind keine Fremdwörter für ihn, sondern der Schlüssel zum Erfolg. Er und seine Mitarbeiter bieten den Gästen vom einfachen Badegang über diverse Wellnessangebote (Massagen, Hamam, Fangopackung) eine umfangreiche Saunenlandschaft. Bei stündlich wechselnden Duftaufgüssen können sich die Besucher bei bis zu 95 °C in der Sauna entspannen und an schließend in der -15 °C kalten Eishöhle in Landrat Hans-Helmut Münchberg und Sachgebietsleiter für Wirtschaft im Landratsamt, Matthias Ameis beim Rundgang durch die Therme mit General Manager Nikolaos Papagiannis. echtem Schnee abkühlen. Gastronomische Vielfalt bietet neben dem Thermenrestaurant eine Pool- und Saunenbar. Die Avenida-Therme befindet sich in einer stabilen wirtschaftlichen Lage und weitet kontinuierlich ihr Angebot, insbesondere im Bereich Wellness, aus. Der Standort der Therme gilt dabei als begünstigender Faktor. Inmitten des Weimarer Landes mit der Nähe zu Weimar und Erfurt zieht die Therme neben Touristen auch Besucher aus der Region an. Die Entwicklung des Radwege netzes, welches unter anderem am Ferienpark Hohenfelden vorbeiführt, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus bietet das Areal, welches die Therme umgibt, weitere Freizeitangebote (Kletterpark, Camping-Platz, Badestrand usw.). Die verschiedenen Attraktionen können aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zu einem Tagesausflug verbunden werden und bieten für Jung und Alt eine Abwechslung zum Alltag. Der Ferienpark Hohenfelden plant auch zukünftig weitere Investitionen, welche die Attraktivität des Tourismusgebiets steigern sollen. Dazu zählen unter anderem der Ausbau des Freizeitangebots durch den Bau einer Minigolfanlage und eines Streichelzoos sowie der Neubau von Ferienhäusern direkt am Stausee. Landrat Münchberg bewunderte die enorme Entwicklung des damaligen „Erholungszentrums Stausee Hohenfelden“ zu einem beachtlichen Wirtschaftsstandort in der Region. Mit diesem Besuch hat er sich davon überzeugt, dass er das Areal in gute Hände gegeben hat und verabschiedete sich mit den Worten: „Besser hätten wir es nicht machen können.“ Laura Leyva-Crespo und Franziska Thomas (Auszubildende im Landratsamt) Kurz und knapp … das passierte sonst noch Am 5. März 2014 übergab Innenminister Jörg Geibert in Anwesenheit des Kreisbrandinspektors Steffen Schirmer, des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Thüringer Landtag, Mike Mohring und des stellv. Bürgermeisters von Mellingen, Gerhard Heinecke einen Zuwendungsbescheid über 120.000 Euro. Mit dem Zuschuss wird ein neues Tanklöschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Mellingen – gekauft vom Kreis Weimarer Land – teilfinanziert. Auch im Jahr 2014 unterstützen die Sparkassenstiftung Weimar-Weimarer Land und die Sparkasse Mittel thüringen Ausstellungsprojekte im Kunsthaus Apolda Avantgarde. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung unterzeichneten am 7. Februar 2014 der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Mittelthüringen, Dieter Bauhaus (2. v. l.) und Avantgarde-Geschäftsführer, Hans Jürgen Giese (links im Bild) in Anwesenheit des Bürgermeisters der Stadt Apolda, Rüdiger Eisenbrand (rechts) und der Vorsitzenden des Kunstvereines, Elke Heinemann. Der Seniorenbeirat des Kreises Weimarer Land folgte am 6. Februar 2014 der Einladung von Dr. Paul Langbein dem Vorstandsvorsitzenden der Apoldaer Wohnungsbaugenossenschaft zur Besichtigung barrierearmer Wohnungen in Apolda in der Werner-Seelenbinder-Straße. Die Besucher fanden lobende Worte für den Umbau im Außenbereich und in den Wohnungen. So wurden u. a. in den Wohnungen die Wände versetzt um die Nasszelle zu vergrößern. Des Weiteren gibt es ebenerdige Duschen und der Austritt zum Balkon wurde dem Fußboden angepasst. AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 16 Seite 16 22. März 2014 – Nummer 02/14 Informationen Großes Stelldichein der Rassekatzen in Nohra Gospelchor Apolda feierte Einjähriges zeigbaren Chor zu formen und ich glaube, dass die meisten unserer Auftritte auch von guter Qualität waren. Erste Internationale Rassekatzenausstellung der Thüringer Katzen Union e.V. Am 26. und 27. April 2014 findet die 1. Internationale Rassekatzenausstellung der Thüringer Katzen Union e. V. in 99428 Nohra bei Weimar (neben DehnerGartencenter), An der Baumschule 3, statt. In heller freund licher Umgebung präsentieren sich wunderschönen Katzen der verschiedensten Rassen. Für Aussteller und Besucher haben wir uns die eine oder andere Überraschung einfallen lassen. Reichliche Informationen bekommen unsere Besucher von der Bühne oder von den Ausstellern direkt. Es wird mehrere Verkaufsstände geben. Für das leibliche Wohl sorgt der „Dreirad Grillservice“ mit leckerem vom Holzkohlegrill und Getränken. Wer nach dem Katzen bestaunen noch Lust zum Einkaufen hat, ist bei Dehner genau richtig, auch am Sonntag ist dort geöffnet. Ein weiterer Höhepunkt ist eine Typisierung Aktion des „Verein für Knochenmarkspende Sachsen“ am Sonntag, frei nach dem Motto „Katzenfreunde sind auch Menschenfreunde“. Eintrittspreise: Erwachsene 4,00 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 1,50 Euro, Familienkarte (2 Erw. + 2 Kinder) 10 Euro. Weitere Informationen bekommt man unter www.tku-ev.de Hardy Watzke Das einjährige Bestehen unseres Gospelchores wollten wir zünftig begehen und haben kurzer Hand unsere Mitgliederversammlung auf der Kegelbahn in Stobra abgehalten. Vor, während und nach den Proben blieb bisher wenig Zeit, um einander besser kennen zu lernen und so bot sich nun die Gelegenheit bei ausgelassener, fröhlicher Stimmung vieles nachzuholen, das letzte Jahr zu analysieren und Ziele für die Zukunft abzustecken. Es war nach den Provisorien des Gründungsjahres ein neuer Vorstand zu wählen und die Aufgaben auf breite Schultern zu verteilen. Zur Gründung unseres Chores am 23. Januar 2013 waren wir 12 engagierte Frauen, die sich in das Abenteuer einer neuen Singgemeinschaft stürzten. Sicher ist es manchmal einfacher sich in ein gestandenes Ensemble einzugliedern, aber das, was wir getan haben war einfach spannender. Zwei junge Frauen haben sich der Aufgabe gestellt, aus uns einen vor- Eröffnung: 9:45 Uhr Führungen sind für 10:00 Uhr und 14:00 Uhr geplant. Der Eintrittspreis beträgt 4,50 €. Im Preis enthalten ist eine Tasse Kaffee. Für einen Unkostenbeitrag von 1,00 € wird ein Stück Kuchen gereicht. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Unsere Kontaktadresse lautet: [email protected] Proben sind immer mittwochs 20.00 Uhr in der Apoldaer Stadthalle (Eingang Königstraße, unten). Diana Radeck Vorsitzende Gospelchor Apolda Seit 1999 über 1300 Lehrlinge des Weimarer Landes freigesprochen gingen bereits den Weg über die Meisterschule in die Selbständigkeit. Das Lernen wird nie enden, begründete Holger Prüfer als Kreishandwerksmeister die vor den Gesellen nun liegende Zeit. In acht unterschiedlichen Berufen traten die Lehrlinge zu den Prüfungen an. Mit sehr guten bis guten Leis tungen, wie die Geschäftsführerin Steffi Grimm betonte. Mit Stolz nahmen die anwesenden 19 Gesellen (von 26 insgesamt) die Zertifikate, Blumen und Glückwünsche entgegen. Der Seniorenbeirat, der Behindertenbeirat, das Seniorenbüro des Kreises Weimarer Land und die GEW der Seniorinnen im Altkreis Apolda laden zum Seniorentag in das Kunsthaus Apolda Avantgarde am Montag, dem 07.04.2014 zur Ausstellung recht herzlich ein. Zwischenzeitlich sind wir 22 Chormitglieder 21 Frauen und ein Mann. Sowohl bei den Frauen, als auch besonders bei den Männern suchen wir noch dringend Verstärkung. Wir wollen eine feste Größe im kulturellen Leben unserer Stadt und unseres Landkreises werden und es ist uns auch wichtig gemeinsam mit dem Männerchor ein abwechslungsreiches und interessantes Vereinsleben zu gestalten. Wer gerne mitmachen möchte, ist bei unseren Proben herzlich willkommen. Gesellenbriefe für einen der besten Ausbildungsjahrgänge Seniorentag im Kunsthaus Apolda Avantgarde „MARILYN MONROE In Fotografien von BERT STERN THE LAST SITTING und George Barris, Allan Grant, Milton H. Greene, Tom Kelley, Leif-Erik Nygards“ Zum ersten Mal haben wir in der Hauptversammlung der Vereinigten Männerchöre Apolda 1828 e.V. im März 2013 vor Publikum gesungen. Weitere Auftritte waren zum Kreissängertreffen in Kranichfeld, zum Apoldaer Lichterfest und auf den Weihnachtsmärkten in Stobra und in Eberstedt. Höhepunkt war allerdings auch für uns der Auftritt zum 185-jährigen Stiftungsfest im November in der Stadthalle Apolda. Als Beste Kfz-Mechatroniker wurden geehrt: im Foto v. l. Thomas Fleischer (Senger und Kraft) sowie Paul Sonnabend (AH Haas Nohra) Das „Hotel am Schloß“ bot mit seinem Saal „Decke Pitter“ den würdigen Rahmen zur Verabschiedung der Lehrlinge von der Zeit des Lernens, dem Freisprechen und der Übergabe der Gesellenbriefe. Es war bereits die 31. Gesellenfreisprechung. Weit über 1.300 junge Menschen nahmen bisher die Gesellenbriefe entgegen. Der größte Teil fand im Handwerk eine Arbeit, manche Gäste aus Wirtschaft und Politik bekundeten mit ihrer Teilnahme und den Grußworten zur Freisprechung die Verbundenheit zum Handwerk im Kreis Weimarer Land und erkannten damit die Leistungen der künftigen Fachkräfte an. Sebastian Baumann wurde als bester Elektroniker gewürdigt, hatte aber in der Faschingszeit einen gewichtigen Grund der Entschuldigung. Die Ehrung erfolgt später in der Fa. Höschel und Baumann. Hartwig Mähler AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 17 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 17 Sondermüllabfuhr im Kreis Weimarer Land vom 24.03.2014 bis 17.04.2014 Das Schadstoffmobil fährt vom 24.03.2014 bis 17.04.2014 durch den Landkreis Weimarer Land, Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. um folgende Schadstoffe aufzunehmen: – – – – – – – – – – – – – Farben und Lacke (lösungsmittelhaltige), Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen, Rost- und Holzschutzmittel, Quecksilberthermometer, Medikamentenreste, Leim, Klebe- und Beizmittel, Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen, Spraydosen, Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel, Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie Altöl und ölverunreinigte Materialien, Bleistarterbatterien (nur Pkw und Motorrad), Akkus und Batterien. Noch einmal kurz zur Erinnerung: Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe, Latex, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infizierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasflaschen. Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die – Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land, Sitz Apolda, unter Telefon 03644/540695 oder an – Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH unter Telefon 036452/72423 Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können. Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern. Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten Abfuhr, denn das Schadstoffmobil kommt wieder. Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der Gefäße 10 l) in handelsüblichen Mengen zum Standplatz zu bringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben. Schuchort Geschäftsführer Tourenplan Frühjahr 2014 Ort Standplatz Standzeit von – bis Uhrzeit Montag, 24.03.2014 Apolda Lessingstr./Dr.-Külz-Str. Apolda Stadionvorplatz Apolda Am Weimarer Berg/gegenü. Hotel 13.00 - 13.45 14.15 - 15.45 16.15 - 17.00 Dienstag, 25.03.2014 Liebstedt Bushaltestelle Rohrbach Parkplatz Kastanie/Gaststätte Leutenthal am Denkmal Sachsenhausen Dorfplatz/Gaststätte Wohlsborn Hauptstr./Bushaltestelle Großobringen Am Plan Daasdorf b. Bu. Parkplatz an der B 85 Nermsdorf Richtung Rohrbach freie Fläche Buttelstedt hinter Nahkauf Hayer 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.00 - 12.30 13.15 - 13.45 14.00 - 14.30 14.45 - 15.15 15.30 - 16.30 Mittwoch, 26.03.2014 Schellroda Ortsausgang Richtung Klettbach Klettbach Bürgerhaus Nauendorf Bushaltestelle Hohenfelden Parkplatz Ortseingang (Gaststätte) Barchfeld Bushaltestelle/B87 Stedten Bushaltestelle Kranichfeld Landhandel Erfurter Str. 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.45 - 13.15 13.30 - 14.00 14.15 - 16.00 Donnerstag, 27.03.2014 Heichelheim Parkplatz ABLIG Kleinobringen Dorfplatz/Plan Ettersburg Containerplatz/Altersheim Ramsla Parkfläche vor Firma Wiedemann Krautheim Parkstreifen am Sportplatz Schwerstedt Parkfläche Gemeindesaal Ottmannshausen Unterer Lindenplatz Stedten a. E. vor dem Kinderspielplatz Berlstedt Parkplatz hinter der Schule 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.00 - 12.30 13.15 - 13.45 14.00 - 14.30 14.45 - 15.15 15.30 - 16.30 Freitag, 28.03.2014 Vippachedelhausen Mühlgasse/Erlebniszoo Neumark Lindenplatz/Feuerwehr Ballstedt Parkfläche gegenüber Landhotel 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 Ort Standplatz Standzeit von – bis Uhrzeit Hottelstedt Ottstedt a. Berge Daasdorf a. Berge Containerplatz Dorfplatz/Teich Nähe Containerplatz 11.15 - 11.45 12.00 - 12.30 12.45 - 13.15 Montag, 31.03.2014 Gutendorf Parkplatz hinter d. Kulturhaus Meckfeld b. B.B. Parkplatz Bürgerhaus Hayn Ortsausgang Richtung Klettbach Eichelborn Bushaltestelle/Feuerwehr Obernissa Parkplatz Sportplatz Mönchenholzhausen vor der Pflanzenbau e.G. 11.00 - 11.30 11.45 - 12.15 12.30 - 13.00 13.45 - 14.15 14.30 - 15.00 15.15 - 16.00 Dienstag, 01.04.2014 Nauendorf b. A. Nähe Autohaus Behrenbruch Wickerstedt Hauptstr./Bushaltestelle Flurstedt Ortseingang Ri. Wickerstedt Obertrebra Feldweg zw. Tankstelle und OE Darnstedt Hauptstr./Bushaltestelle Sonnendorf Ortseingang Bad Sulza Parkplatz Friedhof Eberstedt Kirche Niedertrebra Nähe Sportplatz 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.00 - 12.15 13.00 - 13.15 13.30 - 15.00 15.15 - 15.45 16.00 - 16.30 Mittwoch, 02.04.2014 Utenbach Camburger Str. Pfuhlsborn vor der Gaststätte Wormstedt vor der Gaststätte Kösnitz Nähe Gaststätte Eckolstädt Feuerwehr Darnstedter Str. Münchengosserstädt Nähe Bushaltestelle Schmiedehausen Nähe Friedhof Bergsulza Platz am Friedhof Lachstedt Buswendeschleife Kaatschen-Weichau Busplatz Großheringen Sportplatz 09.00 - 09.30 09.45 - 10.00 10.15 - 10.45 11.00 - 11.30 11.45 - 12.15 13.00 - 13.15 13.30 - 14.00 14.15 - 14.45 15.00 - 15.15 15.45 - 16.00 16.15 - 16.45 Donnerstag, 03.04.2014 Nirmsdorf OE von Willerstedt kommend Gebstedt gegenü. Gasthaus „Zur Post“ 09.00 - 09.15 09.30 - 10.00 Fortsetzung auf Seite 18 AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 18 Seite 18 22. März 2014 – Nummer 02/14 Fortsetzung von Seite 17 Ort Standplatz Standzeit von – bis Uhrzeit Ort Standplatz Standzeit von – bis Uhrzeit Neustedt Reisdorf Auerstedt Rannstedt Ködderitzsch Herressen-Sulzbach Oberndorf Kapellendorf Ortsausgang Richtung Reisdorf Bushaltestelle nähe Denkmal LKW-Parkplatz Ri. Ködderitzsch Ortsausgang Ri. Rannstedt Bushaltestelle Herressen an der Gemeindeverwaltung gegenüber Burgplatz 10.15 - 10.30 10.45 - 11.15 11.30 - 12.00 13.00 - 13.30 13.45 - 14.00 14.30 - 15.00 15.15 - 15.45 16.00 - 16.30 Isseroda Troistedt Lindenweg/Containerplatz Im Dorfe 44 15.00 - 15.30 15.45 - 16.15 Freitag, 04.04.2014 Stobra Hermstedt Schöten Großromstedt Kleinromstedt Freitag, 11.04.2014 Niederzimmern Hopfgarten Utzberg Bechstedtstraß Sohnstedt Vieselbacher Str./an der Scheune Dorfplatz Parkplatz neben der Gaststätte OE von Isseroda kommend Ortseingang/Scheune 09.00 - 09.45 10.00 - 10.45 11.00 - 11.30 11.45 - 12.15 12.30 - 13.00 Dorfplatz Bushaltestelle im Dorf Dorfplatz Dorfplatz/Gaststätte Großromstedter Str. Containerpl. 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.00 - 12.30 Montag, 07.04.2014 Vollersroda Buchfart Oettern Kiliansroda Mechelroda Mellingen Wendestelle Containerplatz Buswendeschleife Bushaltestelle Buswendeschleife Parkfläche/Im Dorfe 19 Parkplatz altes Feuerwehrhaus 11.00 - 11.30 11.45 - 12.15 12.30 - 13.00 13.45 - 14.15 14.30 - 15.00 15.15 - 16.15 Montag, 14.04.2014 Göttern Niedersynderstedt Tromlitz Drößnitz Keßlar Obersynderstedt Kleinlohma Waage Agrargenossenschaft ehem. Feuerwehr/Ri. Magdala Containerplatz OA Keßlar/Buswendeschleife Dorfplatz/Containerplatz Bushaltestelle Am Teich 11.00 - 11.30 11.45 - 12.15 12.30 - 13.00 14.00 - 14.30 14.45 - 15.15 15.30 - 15.45 16.00 - 16.15 Dienstag, 15.04.2014 Hohlstedt Jenaer Str./Containerplatz Frankendorf Am Teich/Am Anger Umpferstedt Brückengasse/Teichstr. Wiegendorf Gaststätte/Nähe Feuerwehr Oßmannstedt Backhausteichplatz Ulrichshalben Ortsausgang Ri. Oßmannstedt Denstedt Karl-Marx-Str./Bushaltestelle Kromsdorf Containerplatz am Schloss 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.00 - 12.45 13.45 - 14.15 14.30 - 15.00 15.15 - 16.00 Mittwoch, 16.04.2014 Niederreißen Nähe Kirche Oberreißen Bushaltestelle Willerstedt an der Gemeindeverwaltung Pfiffelbach Busplatz Wersdorf Feldweg vor Scheune Hüttig Niederroßla Dorfplatz Nähe Feuerwehr Zottelstedt Verkehrsinsel Nähe Gemeindev. Mattstedt Apoldaer Str./Freifläche vor Brücke Oberroßla Dorfstr./Containerplatz Rödigsdorf Parkplatz Schweinehaltung 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.00 - 12.15 13.15 - 13.45 14.00 - 14.30 14.45 - 15.15 15.30 - 16.00 16.15 - 16.30 Donnerstag, 17.04.2014 Hammerstedt gegenüber Bushaltestelle Lehnstedt vor dem Saal/Feuerwehr Großschwabhausen am Teich/Dorfstr. Döbritschen Containerplatz/Bushaltestelle Kleinschwabhausen Buswendeschleife Maina Kirche Ottstdt b. Magdala Kirchgasse/Containerplatz Magdala Am Anger/Breitenstr. 1 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.30 11.45 - 12.00 12.45 - 13.00 13.15 - 13.30 13.45 - 14.15 Dienstag, 08.04.2014 Rottdorf Parkplatz vor der Agrargen. Altdörnfeld Gaststätte Neckeroda Bushaltestelle Lengefeld Waage Hochdorf Containerplatz/MAS-Hof Krakendorf unter Linde/Nähe Bushaltestelle Schwarza Parkfläche gegenü. Gemeindeamt Blankenhain Waldbad 09.00 - 09.30 09.45 - 10.00 10.15 - 10.45 11.00 - 11.30 11.45 - 12.15 13.15 - 13.45 14.00 - 14.30 14.45 - 16.00 Mittwoch, 09.04.2014 Rittersdorf Gemeindehaus/Obere Gasse Thangelstedt Dorfstr./Bushaltestelle Tannroda Am Graben/Feuerwehr Tonndorf Breite Str./Containerplatz Tiefengruben Ortsausgang Richtung Bad Berka Bad Berka Wohngebiet Blankenhainer Str. Bad Berka Zeughausplatz 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.30 12.15 - 12.45 13.00 - 13.30 13.45 - 14.45 15.00 - 16.00 Donnerstag, 10.04.2014 Saalborn Bushaltestelle Hetschburg Parkfläche/Gaststätte Bergern vor dem Gemeindehaus Schoppendorf Klosterweg/vor dem Stall Obergrunstedt am alten Gasthaus/Im Unterdorfe Ulla Containerplatz Nohra Am Kapellenplatz/Mittelteil 09.00 - 09.30 09.45 - 10.15 10.30 - 11.00 11.15 - 11.45 12.15 - 12.45 13.30 - 14.00 14.15 - 14.45 Das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) informiert … Neue Luftbilder für Thüringen Das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) hat die Befliegung für die halbe Landesfläche von Thüringen vergeben. „In diesem Frühjahr werden wir“, so der Präsident des TLVermGeo Uwe Köhler, „für einen Nord-Ost-Block sowie einen Süd-WestBlock aktuelle Luftbilder aus einer Höhe von ca. 3.000 Metern erstellen lassen.“ Diese Luftbilder, die eine Bodenauflösung von ca. 20 cm haben, benötigt das TLVermGeo, um die Topographischen Landeskartenwerke, den Gebäudebestand im Liegenschaftskataster und den dreidimensionalen Gebäudedatenbestand des Freistaats Thüringen aktuell zu halten. weiter verarbeiten zu können, müssen sie koordinatenmäßig exakt orientiert werden. Hierfür sind örtliche Erkundungs- und Vermessungsarbeiten erforderlich, mit denen das TLVermGeo im Februar 2014 begonnen hat. Hierbei werden aus der Luft sichtbare Signale ausgelegt. Das sind rechtwinklig zueinander angeordnete weiße Plastikfolien (ca. 1,4 m x 0,5 m), die erst nach erfolgreicher Befliegung wieder abgeräumt werden. Je nach Witterungslage kann das durchaus bis Ende Mai dauern. Auf manchen asphaltieren Wegen werden die Signale auch in Form eines ca. 60 cm großen weißen Farbkreises markiert. Präsident Köhler verwies darauf, dass aktuelle Karten- und Datenbestände eine wesentliche Voraussetzung für die verschiedensten Arbeiten in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung darstellen. Beispielhaft seien an dieser Stelle Landesplanung, Städtebau, Straßenbau, Hochwasserschutz und Lärmschutz genannt. Um die erzeugten Luftbilder auswerten und Derartige Signalisierungsarbeiten finden in den Landkreisen Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Sömmerda, Gotha, Weimarer Land, SaaleHolzland-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Weimar, Jena und Suhl und zu einem geringen Anteil auch in den Landkreisen Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburg- kreis, Ilm-Kreis und Greiz statt. Der Präsident des TLVermGeo, Uwe Köhler, bittet darum, dass diese Signale unversehrt belassen werden, um eine erfolgreiche Landesbefliegung und deren Auswertung nicht zu behindern oder gar zu gefährden. Für die Durchführung dieser Landesbefliegung investiert das TLVermGeo ca. 150.000 Euro. Die Gebiete unseres Freistaats, die in diesem Jahr nicht beflogen werden, sind bereits für das Jahr 2015 eingeplant. Somit kann das TLVermGeo landesweit sehr aktuelles Luftbildmaterial für alle Anwendungszwecke bereitstellen. Selbstverständlich sind diese Luftbilder nicht „geheim“ und können daher auch von jedermann ohne Einschränkungen käuflich beim TLVermGeo erworben werden. Weitere Informationen zu den vorhandenen Luftbildern sowie allen weiteren Produkten des TLVermGeo erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.thueringen.de/vermessung. AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:55 Seite 19 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 19 Kreisvolkshochschule Weimarer Land Ackerwand 13 99510 Apolda Tel.: (03644) 55 48 41 Fax: (03644) 51 56 62 E-Mail: infokvhs-weimarerland.de Auszug aus dem Angebot des Frühjahrsemesters 2014 Gesundheit und Fitness Gesunder Rücken (Wirbelsäulenübungen im Wasser) Sie lernen die positiven, natürlichen Kräfte des Wassers zu nutzen und verschaffen sich einen notwendigen Ausgleich für einen strapazierten Rücken. Durch den Wasserauftrieb reduziert sich das Körpergewicht. Dies führt zu einer Entlastung des Knochen- und Bandapparates. Die Wasserübungen dienen der Vorbeugung bzw. Linderung von Rückenbeschwerden, der Kräftigung der Körpermuskulatur sowie einer schonenden Gelenkmobilisation und haben ebenfalls eine entspannende und wohltuende Wirkung auf Körper, Geist und Seele. Für Nichtschwimmer geeignet, ungeeignet jedoch für Personen mit Herz-Kreislauferkrankungen sowie nicht behandelten Blutdruckproblemen. Donnerstag, ab 23.03.2014, 20.00 Uhr – 21.00 Uhr, Robert-Koch-Krankenhaus 15 Veranstaltungen, 105,00 € Yoga zum Kennenlernen und Genießen Für alle, die interessiert sind und Yoga kennen lernen möchten. Ein wahrer Tag zum Verwöhnen! Lassen Sie sich überraschen und tauchen Sie in die Welt des Yogas ein. Samstag, 05.04.2014, 9.30 Uhr – 17.15 Uhr, KVHS, Raum 1 eine Veranstaltung, 32,00 € zzgl. 5,00 € für Lebensmittel (direkt beim Dozenten zu entrichten) Gesellschaft und Leben Pflanzen kultivieren – ein Exkurs für Garteninteressierte Ein Kurs, bei dem außergewöhnliche Pflanzen vorgestellt werden, die auch in unseren Breiten gut gedeihen. Es geht quer durch die Botanik: von Kräutern, Beerenpflanzen und -sträuchern über einjährige Nutzpflanzen und essbaren Wildpflanzen, vom Bodendeckern und einjährigen Blühpflanzen zu den Stauden, Sträuchern und Bäumen. Dieser Kurs soll auch als Erfahrungsaustausch unter Garteninteressierten dienen. Alle Pflanzen werden anhand von mitgebrachten Exemplaren vorgestellt, Standort und Bedingungen werden erläutert. Donnerstag, 10.04.2014, 16.30 Uhr – 18.45 Uhr, KVHS, Raum 9 eine Veranstaltung, 9,00 € Sprachen und Verständigung Englisch für Senioren – Anfängerkurs Mittwoch, 02.04.2014, 10.30 Uhr – 12.00 Uhr, KVHS, Raum 8, 15 Veranstaltungen, 70,00 € Sprachkurse (Englisch, Spanisch) für einen schönen Urlaub … Sie können den Urlaub noch besser genießen, wenn Sie sich im Urlaubsland auch sprachlich zurechtfinden! In unseren Urlaubskursen werden Sie mit viel Spaß und wenig Grammatikpaukerei nicht nur wichtige Alltagssituationen üben, sondern auch viel über Bräuche und Traditionen in Ihrem Reiseland kennenlernen. Ihre speziell auf den Kurs abgestimmten Lehrbücher sind auch nach dem Kurs praktische Reisebegleiter! Die Kurse sind geeignet für Anfänger als auch für Auffrischer. Drei Wochenenden, samstags ganztägig und sonntags vormittags, Termine auf Anfrage! 30 Unterrichtseinheiten, Kleingruppe 95,00 €, Gruppe ab acht Personen 85,00 € Kultur Holzschnitzen Haben Sie Freude am plastischen Gestalten? Gehen Sie gern mit dem Material Holz um? In diesem Einführungsseminar erhalten Sie die Möglichkeit, sich im Holzschnitzen auszuprobieren. Erleben Sie die Faszination Holz und die Kraft Ihres eigenen Schaffens. Das Lernziel ist das Kennenlernen von Reliefarbeiten, praktischen Gegenständen bis zu einfachen Plastiken. Unser Kursleiter hilft Ihnen, Ihre eigenen Ideen umzusetzen! KVHS, Raum 2, Termin auf Anfrage! Acht Unterrichtsstunden, 20,00 € Nähkurs für Einsteiger Sie bekommen die Grundlagen des Nähens an einer Nähmaschine vermittelt. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einweisung in die Erstellung eines Papier- und Stoff-Schnittes. Zielstellung ist das Nähen eines einfachen Kleidungsstückes unter individueller Anleitung der Kursleiterin. KVHS, Raum 2, Termin auf Anfrage! 40 Unterrichtsstunden, 100,00 € Dialog der Künste: Licht in Literatur und Kunst (Vortrag) Der Dialog der Künste widmet sich diesmal einem Thema von starker Symbolkraft: dem Licht. Vom Strahlen der Gestirne, dem Leuchten des Feuers, der Helligkeit des Blitzes bis zur übertragenen Bedeutung als geistige Erleuchtung prägen vielgestaltige Varianten als Gegenstand, Sujet und Metapher die literarischen Epochen und Gattungen. Für die Malerei indessen ist das Licht das entscheidende Fundament. Während im Mittelalter noch das Eigenlicht der Farben dominierte, kommen in der Folgezeit immer stärker die einzelnen Lichtquellen innerhalb und außerhalb des Bildrahmens zum Tragen. Aber das Licht ist natürlich auch Gegenstand. Referentinnen: Frau Dr. Erika Block, Literaturwissenschaftlerin und Frau Dr. Angelika Steinmetz-Oppelland, Kunstwissenschaftlerin Donnerstag, 10.04.2014, 18.30 Uhr, KVHS, Raum 9 Eintritt 6,00 € Djembe-Trommelworkshop für Anfänger Die Djembe ist eine der klangreichsten Trommeln Afrikas. Die kelchförmige Holz-Trommel ist mit Ziegenfell bespannt und wird mit den Händen bespielt. Die Haut-auf-Haut-Berührung ist fühlbar. Die verschiedenen Klänge, Bass, Ton, Slap usw., erzeugen Spannung, Energie und Lebendigkeit. Wer zum ersten Mal diese mitreißenden Rhythmen hört, kann sich kaum ihrer Anziehungskraft entziehen. Die Djembe wird zusammen mit den drei Basstrommeln Doununba, Sangban und Kenkeni gespielt. Ziel des Unterrichts ist es, traditionelle Rhythmen gemeinsam aufzubauen, rhythmische Grunderfahrungen zu sammeln sowie Soundtechniken, Begleitstimmen und Solo-Djembe zu erlernen. Danach lernt man die Basstrommeln Doununba, Sangban, Kenkeni sowie die Glocken. Die Basstrommeln bilden die Grundmelodie eines Rhythmus. Dabei ist die Lebendigkeit und Dynamik dieser polyrhythmischen Musik zu spüren. Gelernt werden traditionelle Malinke-Rhythmen aus Westafrika (Guinea oder Mali). Zuhören, Nachspielen und Mitspielen sind die Grundprinzipien der Unterrichtsmethode. Klatschen und Bodypercussion gehören auch dazu. ein Samstag, Termin auf Anfrage! Kleingruppe 25,00 €, Gruppe ab acht Teilnehmer 15,00 € AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:56 Seite 20 Seite 20 22. März 2014 – Nummer 02/14 Immobilien Der Kreis Weimarer Land verkauft vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag: Villa „Haupt“ – Lessingstr. 50 99510 Apolda Gemarkung Apolda Flur 10, Flurstück Nr. 1780 (Teilfläche von ca. 2.480 m²) Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Weimarer Land www.weimarerland.de - Service - Ausschreibungen - Immobilien. Rückfragen und Terminvereinbarungen zur Besichtigung richten Sie bitte an Landratsamt Weimarer Land Liegenschaftsverwaltung – Frau Reinke Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel. 03644/540 261 E-Mail: [email protected] Der Kreis Weimarer Land verkauft vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag: Gewerbeobjekt in Apolda Robert-Koch-Str. 4 Glockenapotheke und zwei leerstehende Gewerbeeinheiten Gemarkung Apolda, Flur 2 Flurstück Nr. 569/1 mit einer Größe von 573 m² Rückfragen und Terminvereinbarungen zur Besichtigung richten Sie bitte an Landratsamt Weimarer Land Liegenschaftsverwaltung – Frau Reinke Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel. 03644/540 261 E-Mail: [email protected] AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:56 Seite 21 22. März 2014 – Nummer 02/14 Stellenausschreibung Stellenausschreibung Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar Der Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar sucht zum 01.01.2015 eine Lehrkraft für das Fach Klavier in Verbindung mit einem zweiten Fachgebiet (Musikalische Früherziehung wünschenswert). Zur Ausschreibung kommt eine Teilzeitstelle mit einem Deputat von 22 Unterrichtsstunden zuzüglich Ferienüberhang. Seite 21 Herzlichen Glückwunsch Wir gratulieren nachträglich Margot und Heinz Schade aus Apolda zur Eisernen Hochzeit, die sie am 29. Januar 2014 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Irmgard und Adolf Schröter aus Mattstedt zur Die Stelle beinhaltet die Leitung der Außenstelle der Musikschule Weimar in Blankenhain/Bad Berka. Unterricht ist in Weimar und im Kreis Weimarer Land zu erteilen. Deswegen ist der Besitz einer Fahrerlaubnis und eines Fahrzeuges von Vorteil. die sie am 6. Februar 2014 gefeiert haben. Wir suchen eine belastbare, arbeitszeitlich flexibel einsetzbare, freundliche Person mit einem pädagogischen Hochschulabschluss. Brunhilde und Reinhard Stichling Da bei uns zum Teil auch am Wochenende Veranstaltungen stattfinden, setzen wir die Bereitschaft zur Wochenendarbeit voraus. Zum Vorstellungsgespräch wird ein ca. 20-minütiger künstlerischer Auftritt erwartet. Das Programm ist frei wählbar. Eine Lehrprobe, Dauer ca. 20 Minuten, mit einem Schüler der Musikschule muss ebenfalls gehalten werden. Diamantenen Hochzeit, Wir gratulieren nachträglich aus Magdala/OT Göttern zur Diamantenen Hochzeit, die sie am 6. Februar 2014 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Frieda und Günther Berl aus Niederroßla zur Wir freuen uns auf die Bewerbung sowohl von Männern als auch Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Vergütung richtet sich nach den Vorgaben des TVöD. die sie am 13. Februar 2014 gefeiert haben. Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (in Kopie – Bewerbungsmappen werden nicht zurückgeschickt!) bis zum 23.05.2014 an: Ingrid und Achim Kaiser Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ z. Hd. Direktor/Geschäftsleiter Dr. Gernot M. Grohs Karl-Liebknecht-Str. 1 99423 Weimar Das Auswahlverfahren wird Ende Juni 2014 in Weimar stattfinden. Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsleiter, Herr Dr. Grohs, telefonisch unter 0 36 43/90 39 11 zur Verfügung. Anzeigen Diamantenen Hochzeit, Wir gratulieren nachträglich aus Apolda/OT Utenbach zur Diamantenen Hochzeit, die sie am 20. Februar 2014 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Ursula und Harald Bergter aus Großschwabhausen zur Diamantenen Hochzeit, die sie am 5. März 2014 gefeiert haben. AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:56 Seite 22 Seite 22 22. März 2014 – Nummer 02/14 FERIENARBEIT – UMWELT vom 21.07. bis 25.07.2014 ein Schülerprojekt der Apoldaer Wasser GmbH Wir bieten für eine begrenzte Anzahl Schüler eine bezahlte Ferientätigkeit ab 15 Jahren an. Der Einsatz erfolgt vorzugsweise in den Städten und Gemeinden unseres Versorgungsgebietes. Anmeldung nimmt Frau Richter ab 24.03.2014, Tel. 03644/539105, entgegen. (Änderungen des o. g. Termin sind nicht möglich) AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:56 Seite 23 22. März 2014 – Nummer 02/14 Seite 23 Herzlichen Glückwunsch Käthe Walther zum 98. Geburtstag Erika Blume Apolda Bad Berka, OT Tannroda zum 97. Geburtstag Gertrud Schörnig Ilse Wießer zum 96. Geburtstag Apolda Ettersburg Josef Weis Apolda Käthe Rödiger Apolda Ella Blumberg Apolda Hermann König Apolda Dora Koch Saaleplatte, OT Kösnitz Armin Heinrich Schmiedehausen Alfred Ortlepp Kranichfeld Isolde Eckardt Bad Berka zum 94. Geburtstag Edith Lützkendorf Werner Baumbach Käthe Gehrlicher Apolda Apolda Apolda Käthe Schiering Apolda Helene Schaeler Magdala, OT Göttern Rosa Kempf Bad Berka Titta Günther Bad Berka Käthe Stöckel Blankenhain, OT Kleinlohma zum 93. Geburtstag Hellmut Weckert Apolda, OT Utenbach Hildegard Müller Apolda, OT Oberndorf Hildegard Kunze Saaleplatte, OT Eckolstädt Erna Feustel Wiegendorf Hilde Ganguin Bad Berka zum 92. Geburtstag Dorothea Pocher Apolda Käthe Eicher Apolda Frieda Kellner Apolda Vera Müller Saaleplatte, OT Kleinromstedt Margarete-Maria Apel Niedertrebra Margot Wisniewski Bad Berka Anneliese Zenker Bad Berka Rosa Stern Bad Berka, OT Tiefengruben Marie Speck Bad Berka Linda Fuchs Ilse Unger Elfriede Robbert Bechstedtstraß Blankenhain Blankenhain, OT Altdörnfeld Charlotte Barnickel Blankenhain, OT Saalborn zum 91. Geburtstag Hans Richter Dr. Wilfried Bergmann Apolda Apolda, OT Oberroßla/Rödigsdorf Paula Schmoranzer Apolda Ruth Metzler Apolda Asta Möller Apolda Gisela Kanold Rohrbach Helene Engler Klettbach Ursula Hertwig Bad Berka Ehrhard Stern Bad Berka, OT Tiefengruben Karl-Heinz Gandre Bad Berka zum 90. Geburtstag im Februar 2014 Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Ilse und Harry Eberhardt Christa und Helmut Ruppe Herta und Harry Thiemann Eisernen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, die sie am 5. März 2014 gefeiert haben. die sie am 5. März 2014 gefeiert haben. die sie am 12. März 2014 gefeiert haben. aus Saaleplatte/OT Hermstedt zur aus Blankenhain/OT Wittersroda zur Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: [email protected] Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt aus Magdala/OT Maina zur AB-02-2014_Internet: AB-02-2014 25.03.14 08:56 Seite 24 Seite 24 22. März 2014 – Nummer 02/14 +LAUSEs!POLDAs4ELEFONs&AX INFO STADTHALLEAPOLDADEsWWWSTADTHALLEAPOLDADE STADTHALLE APOLDA VERANSTALTUNGS- UND TAGUNGSZENTRUM Fr., 11.04.14, 20.00 Uhr, Kabarett „ACADEMIXER“* Unverwüstlich – jetzt erst recht! Ein Lene Voigt-Abend. Sparen Sie sich Ihren nächsten Motivationskurs „Positives Denken“ und kommen Sie in die Stadthalle. Haben Sie vielleicht sogar ein Lieblingsgedicht von Lene Voigt? Immer her damit! So., 27.04.14, 20.00 Uhr, BAUMANN UND CLAUSEN* „Alfred allein zu Haus!“ Weitere Veranstaltungen Sa., 29.03. 20.30 Uhr Sa., 14.04. 10.00 Uhr TANZSTUNDENABSCHLUSSBALL mit der Thüringer Tanzakademie Weimar LANDESCHORTREFFEN DER VOLKSSOLIDARITÄT THÜRINGEN Veranstalter: Volkssolidarität Landesverband Thüringen e.V. So., 04.05. 15.00 Uhr GALAKONZERT MIT RONNY WEILAND 10 jähriges Bühnenjubiläum | VVK: Tickets nur über Ronny Weiland Fanclub ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN! Sa., 19.04.14, 19.30 Uhr, OSTERTANZ mit „Memory Revival Band“* „Wenn Ella ins Kino geht, dann sitzt sie irgendwie immer neben jedem...”! Silvesterabend, ein launiger Spruch über die Ehefrau und eine Haustür, die lauter zuknallt als ein Chinaböller: Ella Clausen verlässt kurz vor Mitternacht in Windeseile das gemeinsame Heim. Und alles nur, weil Oberamtsrat Alfred Clausen mit seinem besten Freund Hans-Werner Baumann über sein „Pummelchen“ gewitzelt hat ... die Oldieshowband aus Apolda. Tanzen Sie in den Ostersonntag zu den Hits der 50iger, 60iger und 70iger Jahre. TANZ FÜR JUNGGEBLIEBENE mit Soloentertainer Günter Bach Do., 13.03.14, 15 Uhr | Do., 10.04.14, 15 Uhr *www.ticketshop-thueringen.de oder Tourist-Information Apolda im Rathaus, Tel.: 03644 650100 und Reisebüro Holiday Land Apolda, Bahnhofstraße 18, Tel.: (03644) 55 90 34, Kartentelefon: 0180-505 5 505 (sowie alle Geschäftsstellen der Zeitungen TA/TLZ/OTZ und angeschlossene Tourist-Informationen) Weitere Veranstaltungstipps und nähere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer Internetseite. Oder rufen Sie uns ganz einfach an! Wir zäunen Ihr Grundstück ein! 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