Haftung der Gesellschafter einer US
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Haftung der Gesellschafter einer US
KLSAL. Recht Aktuell 2004/V Dr. Matthias Hallweger Haftung der Gesellschafter einer US-amerikanischen Incorporation Das klare Votum des die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) internationalen nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaftsrecht hat in diesem Jahr zu einem Gesellschaft (z. B. die englische Limited) ist in regelrechten Boom für insbesondere die englische einem anderen Vertragsstaat (z. B. Deutschland) Limited oder die US-amerikanische Incorporation unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen und Gründungstheorie deren Unternehmer EuGH im für Verwendung durch deutsche Verwaltungssitzes geführt. bereits in anzuerkennen, in der sie gegründet wurde. Wie einer in der Rechtsform früheren Ausgabe aufgezeigt ist jedoch auch bei der Verwendung Rechtsformen dieser Vorsicht ausländischen geboten. Alleine das Für die US-amerikanische Incorporation kann dieses Votum des EuGH zur Verwenden einer englischen Limited oder US- Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 und 48 amerikanischen Incorporation führt nicht zu einem EGV nicht ohne weiteres herangezogen werden. gewünschten die Vielmehr findet hierbei ein bilaterales Abkommen Gesellschafter oder Geschäftsführer. Vielmehr zwischen Deutschland und den USA aus dem gibt es verschiedene Ansätze auch und gerade Jahre einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag und zwischen der Bundesrepublik Deutschland und sogar haftungsfreien Gesellschafter Raum der für jeweiligen 1954 Anwendung, Vereinigten Staaten der Gesellschaften, was es bei der Auswahl und den Verwendung der jeweiligen Rechtsform konkret zu 29.10.1954. beachten gilt. Gesellschaften, die gemäß den Gesetzen und Nach von sogenannte dessen Amerika Regelung vom gelten sonstigen Vorschriften des einen Vertragsteils (z. 1. B. eine Incorporation nach dem Recht eines US- Anwendbares Recht amerikanischen Bundesstaates) in dessen Gebiet In den zurückliegenden Jahren wurde vehement errichtet diskutiert, inwiefern auf eine juristische Person Vertragsteils. sind, als das Recht desjenigen Staates anzuwenden ist, an Gesellschaften wird im Gebiet des anderen dem sie gegründet worden ist (Gründungstheorie) Vertragsteils als solcher grundsätzlich anerkannt. Der Gesellschaften rechtliche Status dieses dieser oder nicht vielmehr dasjenige Recht des Staates, in dem sie ihren Verwaltungssitz unterhält (Sitztheorie). 2. Die Rechtsprechung jedoch hat Ausnahmen für Für den Geltungsbereich der Europäischen Union den Fall geschaffen, soweit es sich um eine nur hat zur Umgehung der strengeren Vorschriften des der EuGH im Rahmen der Niederlassungsfreiheit gemäß Artikel 43 und 48 Deutschen EGV zuletzt mit den Rechts in den USA gegründete Entscheidungen „Briefkastenfirma“ handelt, die über keinerlei „Überseering“ und „Inspire Art“ ein eindeutiges tatsächlich effektive Beziehungen (sog. „genuine Votum für die Gründungstheorie abgegeben. Die link“) zum Gründungsstaat verfügt und sämtliche in einem Vertragsstaat des Vertrages über die KLSAL München PartG KLSAL Berlin PartG KLSAL Erfurt PartG Brienner Str. 27, 80333 München Kurfürstendamm 134, 10711 Berlin Dalbergsweg 3, 99084 Erfurt Telefon/Fax: (089)544147-0/-99 Email: [email protected] Telefon/Fax: (030)23620-199/-334 Email: [email protected] Telefon/Fax: (0361)65924-0/99 Email: [email protected] Sitz der Gesellschaft: München Sitz der Gesellschaft: Berlin Sitz der Gesellschaft: Erfurt AG München, Nr. PR 403 AG Charlottenburg, Nr. PR 287 AG Erfurt, Nr. PR 48 KLSAL. Recht Aktuell 2004/V Aktivitäten ausschließlich in der Bundesrepublik privaten und persönlichen Vermögen für die Deutschland entfaltet. Schulden der Gesellschaft. Ausschlaggebend US- In dem, dem BGH zur Entscheidung vorliegenden nach Fall handelte es sich um eine Incorporation, deutschem Recht als solche anerkannt wird, ist errichtet nach dem Recht des Bundesstaates somit das Vorliegen eines solchen „genuine link“. Delaware. Nach dem Gesellschaftsrecht des Ausreichend für einen solchen genuine link ist es, Bundesstaates Delaware haftet der Gesellschafter dass einer amerikanische dafür, dass die Incorporation die auch Gesellschaft irgendwelche Inc. grundsätzlich nicht für die geschäftlichen Aktivitäten in den USA (und hierbei Gesellschaftsverbindlichkeiten. nicht Ausnahmefälle der Durchgriffshaftung auf einen notwendigerweise im Gründungs- Bundesstaat) entwickelt. Gesellschafter („piercing Die the corporate viel“) waren in dieser Entscheidung nicht gegeben. Der genuine 3. link Incorporation lag alleine darin, ein Konto bei dass einer die US- Der BGH hatte in einem Urteil vom 05.07.2004 amerikanischen Depotbank unterhielt und insofern einen solchen Fall zu entscheiden. Der BGH hat „geschäftliche Aktivitäten“ in den USA entfaltete. hierbei seine bisherige Rechtsprechung nochmals bestätigt und im Tenor festgehalten: Vor diesem Hintergrund scheidet eine Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten der Inc. aus. § Die Haftung der Gesellschafter 128 HGB fand keine Anwendung. für Verbindlichkeiten einer in den USA nach dortigen Vorschriften Gesellschaft (hier Verwaltungssitz gegründeten einer im „Inc.“) Gebiet 4. Fazit mit der Die Verwendung einer ausländischen Bundesrepublik Deutschland richtet sich Gesellschaft wie insbesondere einer englischen jedenfalls dann nach dem Gründungsrecht, Limited wenn Incorporation birgt einige Vorteile in sich, aber die Gesellschaft geschäftliche Aktivitäten auch in den USA entfaltet. oder einer US-amerikanischen auch entsprechende Risiken. Die Verwendung einer solchen Rechtsform führt jedenfalls nicht zu Das Vorliegen eines „genuine link“ ist somit einem per se haftungsfreien Raum für die relevant für die Haftung der Gesellschafter dieser Gesellschafter oder Geschäftsführer. Ähnlich wie Gesellschaft. Fehlt ein solcher genuine link wird bei einer deutschen Kapitalgesellschaft ist das letztlich diese Gesellschaft faktisch als offene grundsätzlich Handelsgesellschaft deutschem Kapitalgesellschaft abhängig von vielen kleinen Handelsrecht betrachtet und die Haftung der Details im Einzelfall. Aus diesem Grund ist auch einzelnen Gesellschafter erfolgt nach § 128 HGB. bei Die Gesellschafter haften danach voll mit ihrem Rechtsform nach der Verwendung Einzeldruck Recht Aktuell 2004/V Artikel: Haftung der Gesellschafter einer US-amerikanischen Incorporation Themengebiet: Gesellschaftsrecht Fachgebiet: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Verfasser: Dr. Matthias Hallweger Kontakt: [email protected] 2 gegebene stets Schutzschild einer Vorsicht einer ausländischen geboten.. KLSAL. Recht Aktuell 2004/V Alle Artikel und Ausgaben unserer Informationsschrift finden Sie im Internet unter www.klsal.de/rechtaktuell. Wir freuen uns über Ihre Fragen, Anmerkungen, Wünsche in jedweder Form. Gerne auch per Email an die Adresse: [email protected]. 3