PG Öffentliches Wirtschaftsrecht

Transcrição

PG Öffentliches Wirtschaftsrecht
Kommunale ÖPP
Vortrag bei Transparency
International Deutschland e.V.
Rechtsanwalt Dr. Moritz Püstow
Potsdam, 19. September 2012
ÖPP – ein Reizthema
Befürworter
Gegner
 Wirtschaftlichkeit (Effizienz)
 Intransparenz
 Beschleunigung
 Kontrollverlust
 Ausweg aus dem Investitionsstau
 Benachteiligung des Mittelstands
 Bessere Zielerreichung (Effektivität)
 Verlust von Baukultur
 Know-How Transfer
 Fehlende Flexibilität
 Konzentration auf Kernaufgaben
 Lohndumping
 Innovation
 Finanzierungsrisiken
 Kostentransparenz
 Umgehung von Haushaltsrestriktionen
© 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative
(„KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
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Was ist die Idee von ÖPP?
Beispiele für ÖPP
Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten
Transparenz von ÖPP-Projekten
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Was ist die Idee von ÖPP?
Grundstruktur der konventionellen Beschaffung
Gewerkeweise
Vergabe
Objektplaner
Wartung
Fachplaner
Viele Schnittstellen
Instandhaltung
Instandsetzung
Rohbau
Dach
Kurze
Gewährleistung
Kommune
Böden
Haustechnik
Außenanlagenpflege
Schule
Sanitär
Bau
Reinigung
Fassade
Medien
Heizung
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Türen /
Fenster
Detaillierte
Leistungsbeschreibung
Einheitspreisvertrag
Ziel: Senkung der
Investitionskosten
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Was ist PPP/ÖPP?
Ergebnisorientierte
Leistungsbeschreibung
Leistungsorientierte
Vergütung
Lebenszyklusverantwortung
Kernelemente von
ÖPP
Innovationswettbewerb
Faire
Risikoverteilung
Nachhaltigkeit
durch
gesamtheitlichen
Ansatz
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Typische Struktur einer kommunalen ÖPP
Zwischenfinanzierung:
• Partner / Bank oder
• ggf. Anschubfinanzierung
Kommune
Konstante Rate für
- Zinsen
- Baukosten
- Betriebskosten
• Kommune („Hofer Modell“)
oder
Leistung
aus einer
Hand
• Forfaitierung mit
Einredeverzicht (ggf. in
Form des „Moggendorfer
Modells“) oder
FK
EK
Investoren
Endfinanzierung:
Einredeverzicht
Banken
Projektgesellschaft
• Projektfinanzierung
Zinsen +
Forfaitierung
Gewinne
Vergütung nach
Projektfortschritt
Vergütung nach
Leistung
Dienstleistungsunternehmen
Bauunternehmen
Sicherheiten:
• Vergütung erst nach
Abnahme
• Bürgschaften der
Investoren
• Insolvenzfestes
Instandhaltungskonto
• Eintrittsrechte in
Nachunternehmerverträge
Sicherheiten
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EXKURS: Eckpunkte der Vertragsgestaltung
wesentliche Inhalte
 PP ist zur schlüsselfertigen und
funktionsbereiten Herstellung verpflichtet
Leistungsumfang
Genehmigungen
 PP erbringt technisches und
infrastrukturelle Betriebsleistungen über
Lebenszyklus der Immobilie
 durch PP einzuholen, Regelungen zu
Rechtsfolgen bei Verzögerung der
Genehmigungserteilung
 fixes Entgelt des PP
Vergütung
Fertigstellung
(Pauschalvergütung)/garantierter
Maximalpreis-Vertrag; ggf. Bonus-MalusSystem, Indexierung
 verbindliche Fertigstellungstermine,
Vertragsstrafenregelung
 PP ist zur Beseitigung verpflichtet,
Baugrund /
Schadstoffe
Risikoallokation
 PP trägt Planungsrisiko (Planungen
erfüllen Vertragszweck)
 PP trägt Instandhaltungs- und
Instandsetzungsrisiko unter Beachtung
des aktuellen Standes der Technik
 PP trägt Genehmigungsrisiko für
vorhersehbare Anforderungen, i. Ü. trägt
der AG das Risiko
 PP trägt Kalkulationsrisiko;
Mehrkostenübernahme durch AG nur bei
Leistungsänderungen, die für PP nicht
vorhersehbar waren oder bei Anordnung
der Leistung durch AG
 PP trägt Terminrisiko, soweit
Verzögerungen durch ihn verschuldet
werden
 AG trägt Baugrund-/Schadstoffrisiko
Kostentragung durch AG
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EXKURS: Typische Risikoverteilung
öffentliche Hand
 Verzögerungen bei Erteilung von
Genehmigungen, soweit für PP
unvorhersehbar
Planung und
Bau
 Altlasten-/Baugrund-/Schadstoffrisiko,
soweit für PP unvorhersehbar
 nachträgliche Änderungen, soweit für PP
unvorhersehbar
Betrieb und
Erhaltung
 Bauplanung
 Baukosten (fixe Zuzahlung)
 Genehmigungsrisiko
 Zeitplan/Fertigstellungstermin
 Insolvenz des Bauunternehmers
 Funktionsfähigkeit der Einrichtung
 Auslastung der Einrichtung
 Betriebskosten und Instandhaltung
 qualitative Änderungen der Nutzung
 Instandsetzung, Ersatzinvestitionen
 Vandalismus
 Schlechtleistung oder Ausfall von
 höhere Gewalt
 Bedarf für zurückfallende Einrichtung
(qualitativ, quantitativ), künftige Nutzung
Vergütung
privater Partner
 Neuausschreibung Dienstleistungen, v.a.
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Subunternehmern
 Zustand der Einrichtung bei Vertrags-
ende
 ggf. Verwertungsrisiko, wenn Einrichtung
nicht an ÖH zurückfällt
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EXKURS: Vertragsmodelle einer ÖPP
wer ?
Privater Partner
was ?
Gesamtobjekt
Planung
Bau, Betrieb
Finanzierung
oder
oder
Gemisch-wirtschaftliche
Gesellschaft
Contractingmodell
PP errichtet in einem Objekt
der ÖH Ver-/oder
Entsorgungsanlagen,
finanziert und betreibt
diese gegen Entgelt.
Nutzung ?
Erwerbermodell
PP = Eigentümer, plant, errichtet,
betreibt,finanziert Objekt. Überlassung an ÖH zur Nutzung, ÖH wird
Eigentümer bei Vertragsende.
oder
Inhabermodell
ÖH ist Eigentümer des Objekts (gesetzl.
Eigentumsübergang), ÖH überlässt es
PP zur Nutzung.
oder
Vermietungsmodell
PP = Eigentümer, plant, errichtet,
betreibt, finanziert Objekt. Überlässt es
ÖH zur Nutzung (ggf. Kaufoption durch
ÖH bei Vertragsende)
oder
Legende:
PP
ÖH
= Privater Partner
= Öffentliche Hand
Finanzierung ?
Konzessionsmodell
PP erhält von ÖH Recht zur
Einnahmenfinanzierung, PP
finanziert sich über
Nutzungsentgelte Dritter
oder
Forfaitierung
Abtretung der Forderung des PP
an Bank, ÖH stellt sie einwendungs- und einredefrei 
Kommunalkreditähnliche
Konditionen
oder
Kommunalkreditfinanzierung
Zahlung des Werklohns des PP
durch ÖH bei Abnahme des
Objekts, Nutzung Kommunal-kredit,
PP übernimmt
Zwischenfinanzierung
(„Hofer Modell“)
Leasingmodell
PP = Eigentümer, plant, errichtet,
betreibt, finanziert Objekt. Überlässt es
ÖH zur Nutzung. Option ÖH/PP auf
Vertragsverlängerung/
Ankaufs-/ Andienungsrechte.
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EXKURS: Von der Idee bis zur Realisierung
Beschluss über
Vergabeverfahren
Phase I
Vorbereitung/
Phase II
Ausschreibung/
Phase III
Umsetzung/
Strukturierung
Vergabeverfahren
Vertragsmanagement
 Bedarfsanalyse und grobe




Beschluss über
Zuschlagserteilung
Strukturierung
Politische Zielfindung
(Vergabereife)
Vorabstimmung
(Fördermittelstelle,
Rechtsaufsicht, Finanzamt)
PPP-Eignungstest und vorl.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
Vorbereitung der
Ausschreibungsunterlagen
 Einholung von
 Einholung der erforderlichen
Teilnahmeanträgen
 (Due Diligence und) Einholung
von Angeboten
 Vertragsverhandlungen und
Einholung abschließender
Angebote
 Abschl.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
Genehmigungen sowie
verbindlicher FA-Auskunft
 Errichtung Projektgesellschaft
 Einrichtung
Vertragsmanagement
 Vertragsdurchführung
Aufbau und Weitergabe
von Know-How
Übergang von Vergabe
zu Umsetzung managen
Anforderungen an die öffentliche Hand
Projektmanagement/ Einschaltung
externer Berater
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Beispiele für ÖPP
Marktübersicht
ÖPP - Entwicklung in Deutschland 2003 – August 2012
Investitionsvolumen in Mio. EUR
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.
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Schulen in Brandenburg
Stadt Brandenburg an der Havel
Sanierung von 4 Schulen und 4
Sporthallen sowie Neuerstellung einer
Dreifeld- Sporthalle und
anschließender Betrieb im PPPInhabermodell
Eckdaten
 Auftraggeber: Eigenbetrieb „Zentrales Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement (GLM)“
 Betriebszeitraum: 20 Jahre
 Investitionsvolumen/ Projektvolumen: EUR 14,1 Mio./
31,2 Mio.
 Finanzierungsmodell: Forfaitierung mit
Einredeverzicht
Projektumfang
 Projekt- und Serviceleitung
 Energiemanagement, Energiemengengarantie
 Technisches Gebäudemanagement (Inspektion und
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung inkl.
Bauunterhaltung und Rückgabe nach
Vertragslaufzeit in definiertem Sollzustand,
Schönheitsreparaturen, Störfall- und
Mängelmanagement)
 Infrastrukturelles Gebäudemanagement
(Hausmeisterdienste, Unterhaltsreinigung, Gärtnerund Winterdienste)
 Sicherheits- und Schließdienst
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Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg in
Potsdam
Errichtung des Neubaus für das
Ministerium der Finanzen mit einem
Betriebszeitraum für 30 Jahre im PPPInhabermodell
Eckdaten
Projektumfang
 Auftraggeber: Land Brandenburg/ Brandenburgischen
Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
 Bauzeit: August 2008 – Februar 2010
 Planung, Bau, Finanzierung des Ministeriums für
Finanzen mit zeitgemäßen Büroarbeitsplätzen für 268
Bedienstete mit einer Nutzfläche von 4.446 qm
 Errichtung einer Stellplatzanlage mit 212 Stellplätzen
 Betriebszeitraum: 30 Jahre
 Investitionsvolumen/ Projektvolumen: EUR 15 Mio./ 42
Mio.
 Finanzierungsmodell: Forfaitierung mit Einredeverzicht
 Instandhaltung und Bewirtschaftung während des
Betriebszeitraums
 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Übergabe an das Land
in voll funktionsfähigem Zustand
Kritik des Landesrechungshofs
•
Verwaltung erstellte Wirtschaftlichkeitsvergleich erst nach Vorlage des Angebots des später beauftragten Bieters
•
Die gebotene vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterblieb, weshalb auch keine in diesem Verfahrensschritt
gebotenen Sensitivitätsanalysen stattfanden. Daher keine Überprüfung der Ergebnis beeinflussenden Faktoren der WU
•
Effizienzrendite von 2% zu gering, um belastbare Aussage zugunsten der ÖPP- Variante zu treffen, weitergehende
Untersuchungen unterblieben
•
Berechnung führt zu Barwertnachteil von 6,5% gegenüber der konventionellen Variante
•
Keine vollständige Veranschlagung der Ausgaben im Landeshaushalt
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Wirtschaftlichkeit von ÖPPProjekten
Wirtschaftlichkeitstreiber
Risikoverteilung
• Minimierung der Kosten aus Risiken durch eine Risikozuordnung nach dem Verantwortungsprinzip
• Minimierung von Risikoaufschlägen durch faire Risikoverteilung
Wettbewerb
• Wettstreit um die beste Lösung durch funktionale, outputspezifische Leistungsbeschreibung
• Optimierung der Planung durch funktionale, outputspezifische Leistungsbeschreibung
Leistungen aus einer Hand
• Leistungen aus einer Hand (Schnittstellenreduktion)
• professionelle Partnerschaft mit Spezialisten (eingespielte Prozesse, Marktmacht)
Vorzieheffekt
• Verteilung der Investitionskosten über einen langen Zeitraum erlaubt das Vorziehen / die Bündelung von Investitionen
• Planung und Bau aus einer Hand erlaubt Beschleunigungen
Lebenszyklusansatz
• Integrierte Planung von Bau und Bewirtschaftung über die gesamte Lebensdauer des Objekts („whole life costs“)
• Betriebswirtschaftliche Optimierung
• Anreiz für gleichmäßig hohe Qualität der Leistungserbringung
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Wirtschaftlichkeitstreiber: Lebenszykluskosten
Einflussmöglichkeit
zur Kostensenkung
Konventionelle Planung + Bau
+ Betriebskosten bei Eigenregie
Effizienzgewinn
= Einsparungen
nach Ablauf der
Vertragslaufzeit
Integrale Planung +
Frühzeitiger Einbezug
Bau + Betrieb
von Facility
Management
in die Planungsphase
Konzept und
Finanzierung
Projekt
Planung
Zeit
Projekt
Nutzungsphase
Transformation
Bauausführung Betrieb und Bewirtschaftung
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Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Pflicht zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: § 7 Abs. 2 BHO
„Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchzuführen. Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu
berücksichtigen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen,
ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche
Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).“
Methode der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung:
Leitfaden des Bundes und der Länder „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“,
September 2006:
• 4 stufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
• Vergleich der prognostizierten Kosten der konventionellen Realisierung (=PSC) mit den
tatsächlichen Kosten für die ÖPP-Variante (nach derzeitigem Stand ohne Kosten-NutzenAnalyse im Hochbau)
Konsequenz einer negativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
• Haushaltsrechtliches Zuschlagsverbot (jenseits einer Bagatellgrenze)
• Recht zur Aufhebung der Ausschreibung, § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A
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4 Phasen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß
Leitfaden
Quelle: Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei
PPP-Projekten
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Ermittlung des PSC als Schlüssel der WU
Ermittlung gemäß Leitfaden
Bestandteil PSC
Inhalt
Investitionsausgaben (Planung und Bau)
Detaillierte Ermittlung der Kosten (DIN 276) auf Basis von Erfahrungsund Kennwerten
Betriebskosten
Kosten aus technischem, infrastrukturellem und kaufmännischen
Gebäudemanagement (DIN 1890) auf Basis von Erfahrungswerten
Finanzierungskosten
Kosten der Bauzwischenfinanzierung und Enfinanzierung bei
Kreditaufnahme der Kommune / Haushaltsfinanzierung bei
Bund/Ländern
Transaktions- und Verwaltungskosten
Vergabe-, Kontroll- und Anpassungskosten
Risikobewertung
Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb, Verwertung, Termine, Insolvenz,
Nachfrage; Bewertung als kalkulatorische Kosten
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Position der Rechnungshöfe
•
Die RH bewerten ÖPP als wertneutrale Variante zur herkömmlichen Beschaffung
•
Die RH kritisieren die Methodik des Wirtschaftlichkeitsvergleichs
•
Ungleiche Rahmenbedingungen (aber: Beschaffungsrealität)
•
Alternative Lösungsansätze müssten bei konventioneller Variante berücksichtigt
werden (aber: Innovation)
•
Unrealistische Risikokosten
•
Sensitivitäts- und Szenarioanalysen werden gefordert
•
Die RH kritisieren die lange Laufzeit der Verträge
•
Prognose der Betriebskosten berge erhebliche Unsicherheiten (aber:
Instandhaltungskonten)
•
Keine Flexibilität für Nutzungsänderungen
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Transparenz von ÖPPProjekten
Transparenz der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Rechtliche Vorgaben
Umfang der Transparenz
 Haushaltsrecht: Verwaltung muss die
 Maßstab der WU: Transparente
Prognose der Wirtschaftlichkeit
methodisch einwandfrei erarbeiten, auf
realistische Annahmen stützen und
einleuchtend begründen; BVerwG, 9.
Juni 2010 – 9 A 20.08, Rn. 73
 Vergaberecht: Im vergaberechtlichen
Rechtsschutz ist Richtigkeit des PSC
vermutlich überprüfbar, wenn
Aufhebung der Vergabe darauf gestützt
wird
Entscheidung ob Kostenvergleich
und/oder Kosten-Nutzen-Analyse
 Kostenparameter: Transparente
Festlegung ob auf Beschaffungsrealität
und/oder Beschaffungspotential der
öffentlichen Hand abgestellt wird
 Risiken: Transparente Bewertung der
Risiken
 Fortschreibung: Transparente
Darstellung der Interdependenz
zwischen Verhandlungsgang und
Anpassung der WU
 Umfang/Zeitpunkt: Veröffentlichung
des PSC vor Einleitung des
Vergabeverfahrens hat leitende Wirkung
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Transparenz in der Gestaltung der ÖPP
Prozessuale Gestaltung (Beispiele)
Vertragliche Gestaltung (Beispiele)
 Vergabeverfahren: Umfassende
 Risiken: Klare Risikoverteilung
Prüfung der Bieter auf Zuverlässigkeit
im Teilnahmewettbewerb
 Zuschlagskriterien: Transparente
Entscheidung über die
Zuschlagskriterien
 Grundstruktur: Transparente
Entscheidung über Grundstrukturen
(Leistungsumfang, Eigentum,
Finanzierung, Risikoverteilung)
 Audit: Umfassendes Controlling und
Monitoring nach Vertragsschluss (setzt
vertragliche Rechte voraus!)
 Grenzen: Eingeschränkte Transparenz
im laufenden Vergabeverfahren zum
Schutz der Verfahrensintegrität
 Indizierung: Ausgleich zwischen
Risikokosten / Kostensicherheit
 Leistungsumfang: Klare Definition des
Leistungssolls, insb. Übergabezustand
 Instandhaltung: Instandhaltungskonten
sichern stetiges Investment
 Kontrollrechte: Nachunternehmer-
vergabe, Lohnkosten, Nachhaltigkeit
 Sanktionen: Klare Regelung zum
Umgang bei Schlechtleistung
 Flexibilität / Exit: z.B. Ablösung der
Finanzierung, Kündigung, Anpassung
 Grenzen: PP muss Chancen und
Gestaltungsfreiheiten behalten
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Transparenz der Dokumentation
Transparenzbericht für PPP nach
Budäus/Grüb
Transparenzinitiative der Deutschen
Bauindustrie
Empfehlung eines regelmäßig zu
erstellenden und anzupassenden
Transparenzberichts für alle PPP- Projekte
 Veröffentlichung der Vertragsurkunden sowie
 Risikobericht: Übersicht über vorhandene
Risiken, die Handhabung und den Umgang
mit ihnen sowie die Konfliktlösung
 Leistungsbericht: Überblick über die einzelnen
Leistungen und Funktionen und Zuordnung
der Leistungen auf die Kooperationspartner
sowie Stand der Qualitätssicherung
 Ressourcenbericht: Informationen über die
finanzielle Situation des Projekts, wie die
realisierten Kosten, die Finanzierung und die
zu erwartenden Kosten
 Organisationsbericht: Informationen über die
beteiligten Unternehmen sowie die gesamten
Vertragsstrukturen, inkl. Darstellung der
Verantwortungsbereiche
Leistungsbeschreibungen und ergänzenden
Verdingungsunterlagen des Auftraggebers
unter Berücksichtigung der schützenswerten
Interessen der privaten Partner
 Veröffentlichung eines ergänzenden Projekt-
Reports, der einen schnellen, leicht
verständlichen Überblick auf die wesentlichen
Projekt- und Vertragsinformationen ermöglicht
 Veröffentlichung von selbsterklärenden
Eckdaten und Kennzahlen
 Beantwortung häufig gestellter Fragen im
Zusammenhang mit ÖPP- Projekten
 Veröffentlichung einer Risikomatrix, aus der
die projektspezifische Risikoverteilung
qualitativ ersichtlich ist
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Fazit
•
ÖPP kann eine Beschaffungsalternative sein
•
Die Vor- und Nachteile einer ÖPP sind projektspezifisch zu ermitteln (Notwendigkeit
eines Eignungstests)
•
Die ÖPP ist projektspezifisch zu strukturieren (Leistungsumfang, Finanzierungsstruktur
und Risikoverteilung)
•
Die Parameter zur Prognose der Wirtschaftlichkeit sind öffentlich zu diskutieren und
festzulegen
•
Die Risikomatrix ist in ihrer Grundstruktur öffentlich zu diskutieren und festzulegen
•
Die Wertungskriterien des Vergabeverfahrens sind in ihrer Grundstruktur öffentlich zu
diskutieren und festzulegen
•
ÖPP können und müssen mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden
(Vergabebedingungen, Entschädigung, Sicherheiten)
•
Die öffentliche Hand muss zu ihren Festlegungen stehen (Vertragsschluss bei
nachgewiesener Wirtschaftlichkeit)
•
Die Projektverträge sind (mit allen Anlagen) öffentlich zu machen (Ausnahme: Betriebsund Geschäftsgeheimnisse)
•
Das Projekt ist über seine Laufzeit zu monitoren
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26
Disclaimer
Die Folien dienen ausschließlich als allgemeiner Leitfaden; sie können
keine fallbezogene Rechtsberatung ersetzen und sind weder umfassend
noch ohne weiteres als Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen
geeignet. Falls Sie die von KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur
Verfügung gestellten Informationen als relevant für ihre Zwecke
ansehen sollten, liegt es in Ihrem ausschließlichem Verantwortungsbereich, diese Informationen durch eigene Untersuchungen auf
inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu erweitern, ehe Sie auf ihrer
Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen treffen.
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Vertragsänderungen
Vielen Dank!
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Dr. Moritz Püstow, D.E.A. (Sorbonne)
Name
Dr. Moritz Püstow
Qualifikation
•
Rechtsanwalt, Partner
Beruflicher
Werdegang
•
•
2008 Rechtsanwalt bei KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin, seit 2012 Partner
2003-2008 Rechtsanwalt bei Linklaters LLP, Berlin; seit 2006 als Managing Associate, 2005
sechsmonatiges Secondment zur KfW, Frankfurt
2003 Zulassung als Rechtsanwalt, Promotion zum Dr. Iur (FU Berlin) und Zweites Juristisches
Staatsexamen, Berlin
2000 Diplôme d’ Études Approfondies, Paris I Panthéon Sorbonne (Master im EU-Recht)
1999 Erstes Juristisches Staatsexamen, Berlin
•
•
•
Berufserfahrung
•
Moritz Püstow ist spezialisiert insbesondere im Vergabe- Beihilfen- und Europarecht, ÖPP,
Privatisierungen und dem Recht der regulierten Industrien.
•
Wesentliche Mandate aus dem Bereich ÖPP sind: Erstellung von Vertrags- und
Vergabestandards für das BMF (im Unterauftrag der ÖPP AG), Gutachten zu haushalts- und
vergaberechtlichen Anforderungen an die WU für das BMVBS, Beratung der SPSG zum
Pilotprojekt des Bundes für ÖPP bei Kulturbauten, Beratung von Bilfinger Berger in den ersten
vier Pilotprojekten zum A-Modell, Beratung diverser Kommunen zu Schulprojekten (z.B.
Brandenburg an der Havel, Königswinter)
•
Vergaberechtlich berät Herr Püstow Bieter in Ausschreibungsverfahren zu verfahrensrechtlichen
Fragen, zur Angebotsstrategie und in Nachprüfungsverfahren. Auftraggeber berät Herr Püstow
zur Konzeption und Strukturierung von Vergabeverfahren, zur Vertragsgestaltung sowie im
gesamten Vergabeprozess und in Nachprüfungsverfahren. Zu den von Herrn Püstow
vergaberechtlich beratenen Mandanten gehören Charité, UK SH, Stiftung Preußischer
Kulturbesitz, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Bundesdruckerei und andere.
•
Im Rahmen von Privatisierungen hat er das Land Niedersachsen zur Privatisierung des DEWI,
Macquarie zum geplanten Erwerb einer Beteiligung an der HHLA, die finanzierenden Banken
zum Großflughafen BBI, die WestLB zum beabsichtigten Erwerb der LBB, einen Landkreis zur
Veräußerung eines Entsorgungsunternehmens, Energieversorgungsunternehmen zum Erwerb
von Stadtwerksbeteiligungen oder NedRailways zum geplanten Erwerb der OHE beraten.
•
In beihilferechtlicher Hinsicht berät er laufend die Stadt Hamburg zur Bürgschaftsvergabe. Er hat
überdies Bundesunternehmen zu Kapitalmaßnahmen beraten, Kommunen zur Finanzierung der
Daseinsvorsorge, im Rahmen zahlreicher Transaktionen, sowie im Zusammenhang mit der
Abschaffung der Gewährträgerhaftung, beispielsweise zur Auffanglösung Sachsen LB
•
Privatisierungen, PPP, Infrastruktur, Energie, Transport
Kontaktdaten
Büro : +49 (0)30 530199-120
+49 (0)341 22572-543
E-Mail: [email protected]
Branchenerfahrung
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29
Kontakt
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin
Münzgasse2
04107 Leipzig
Dr. Moritz Püstow, D.E.A. (Sorbonne)
Partner, Rechtsanwalt
030 530199-129
0341 22572-510
[email protected]