PG Öffentliches Wirtschaftsrecht
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Kommunale ÖPP Vortrag bei Transparency International Deutschland e.V. Rechtsanwalt Dr. Moritz Püstow Potsdam, 19. September 2012 ÖPP – ein Reizthema Befürworter Gegner Wirtschaftlichkeit (Effizienz) Intransparenz Beschleunigung Kontrollverlust Ausweg aus dem Investitionsstau Benachteiligung des Mittelstands Bessere Zielerreichung (Effektivität) Verlust von Baukultur Know-How Transfer Fehlende Flexibilität Konzentration auf Kernaufgaben Lohndumping Innovation Finanzierungsrisiken Kostentransparenz Umgehung von Haushaltsrestriktionen © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 1 Was ist die Idee von ÖPP? Beispiele für ÖPP Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten Transparenz von ÖPP-Projekten © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 2 Was ist die Idee von ÖPP? Grundstruktur der konventionellen Beschaffung Gewerkeweise Vergabe Objektplaner Wartung Fachplaner Viele Schnittstellen Instandhaltung Instandsetzung Rohbau Dach Kurze Gewährleistung Kommune Böden Haustechnik Außenanlagenpflege Schule Sanitär Bau Reinigung Fassade Medien Heizung © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Türen / Fenster Detaillierte Leistungsbeschreibung Einheitspreisvertrag Ziel: Senkung der Investitionskosten 4 Was ist PPP/ÖPP? Ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung Leistungsorientierte Vergütung Lebenszyklusverantwortung Kernelemente von ÖPP Innovationswettbewerb Faire Risikoverteilung Nachhaltigkeit durch gesamtheitlichen Ansatz © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 5 Typische Struktur einer kommunalen ÖPP Zwischenfinanzierung: • Partner / Bank oder • ggf. Anschubfinanzierung Kommune Konstante Rate für - Zinsen - Baukosten - Betriebskosten • Kommune („Hofer Modell“) oder Leistung aus einer Hand • Forfaitierung mit Einredeverzicht (ggf. in Form des „Moggendorfer Modells“) oder FK EK Investoren Endfinanzierung: Einredeverzicht Banken Projektgesellschaft • Projektfinanzierung Zinsen + Forfaitierung Gewinne Vergütung nach Projektfortschritt Vergütung nach Leistung Dienstleistungsunternehmen Bauunternehmen Sicherheiten: • Vergütung erst nach Abnahme • Bürgschaften der Investoren • Insolvenzfestes Instandhaltungskonto • Eintrittsrechte in Nachunternehmerverträge Sicherheiten © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 6 EXKURS: Eckpunkte der Vertragsgestaltung wesentliche Inhalte PP ist zur schlüsselfertigen und funktionsbereiten Herstellung verpflichtet Leistungsumfang Genehmigungen PP erbringt technisches und infrastrukturelle Betriebsleistungen über Lebenszyklus der Immobilie durch PP einzuholen, Regelungen zu Rechtsfolgen bei Verzögerung der Genehmigungserteilung fixes Entgelt des PP Vergütung Fertigstellung (Pauschalvergütung)/garantierter Maximalpreis-Vertrag; ggf. Bonus-MalusSystem, Indexierung verbindliche Fertigstellungstermine, Vertragsstrafenregelung PP ist zur Beseitigung verpflichtet, Baugrund / Schadstoffe Risikoallokation PP trägt Planungsrisiko (Planungen erfüllen Vertragszweck) PP trägt Instandhaltungs- und Instandsetzungsrisiko unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik PP trägt Genehmigungsrisiko für vorhersehbare Anforderungen, i. Ü. trägt der AG das Risiko PP trägt Kalkulationsrisiko; Mehrkostenübernahme durch AG nur bei Leistungsänderungen, die für PP nicht vorhersehbar waren oder bei Anordnung der Leistung durch AG PP trägt Terminrisiko, soweit Verzögerungen durch ihn verschuldet werden AG trägt Baugrund-/Schadstoffrisiko Kostentragung durch AG © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 7 EXKURS: Typische Risikoverteilung öffentliche Hand Verzögerungen bei Erteilung von Genehmigungen, soweit für PP unvorhersehbar Planung und Bau Altlasten-/Baugrund-/Schadstoffrisiko, soweit für PP unvorhersehbar nachträgliche Änderungen, soweit für PP unvorhersehbar Betrieb und Erhaltung Bauplanung Baukosten (fixe Zuzahlung) Genehmigungsrisiko Zeitplan/Fertigstellungstermin Insolvenz des Bauunternehmers Funktionsfähigkeit der Einrichtung Auslastung der Einrichtung Betriebskosten und Instandhaltung qualitative Änderungen der Nutzung Instandsetzung, Ersatzinvestitionen Vandalismus Schlechtleistung oder Ausfall von höhere Gewalt Bedarf für zurückfallende Einrichtung (qualitativ, quantitativ), künftige Nutzung Vergütung privater Partner Neuausschreibung Dienstleistungen, v.a. bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Subunternehmern Zustand der Einrichtung bei Vertrags- ende ggf. Verwertungsrisiko, wenn Einrichtung nicht an ÖH zurückfällt © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 8 EXKURS: Vertragsmodelle einer ÖPP wer ? Privater Partner was ? Gesamtobjekt Planung Bau, Betrieb Finanzierung oder oder Gemisch-wirtschaftliche Gesellschaft Contractingmodell PP errichtet in einem Objekt der ÖH Ver-/oder Entsorgungsanlagen, finanziert und betreibt diese gegen Entgelt. Nutzung ? Erwerbermodell PP = Eigentümer, plant, errichtet, betreibt,finanziert Objekt. Überlassung an ÖH zur Nutzung, ÖH wird Eigentümer bei Vertragsende. oder Inhabermodell ÖH ist Eigentümer des Objekts (gesetzl. Eigentumsübergang), ÖH überlässt es PP zur Nutzung. oder Vermietungsmodell PP = Eigentümer, plant, errichtet, betreibt, finanziert Objekt. Überlässt es ÖH zur Nutzung (ggf. Kaufoption durch ÖH bei Vertragsende) oder Legende: PP ÖH = Privater Partner = Öffentliche Hand Finanzierung ? Konzessionsmodell PP erhält von ÖH Recht zur Einnahmenfinanzierung, PP finanziert sich über Nutzungsentgelte Dritter oder Forfaitierung Abtretung der Forderung des PP an Bank, ÖH stellt sie einwendungs- und einredefrei Kommunalkreditähnliche Konditionen oder Kommunalkreditfinanzierung Zahlung des Werklohns des PP durch ÖH bei Abnahme des Objekts, Nutzung Kommunal-kredit, PP übernimmt Zwischenfinanzierung („Hofer Modell“) Leasingmodell PP = Eigentümer, plant, errichtet, betreibt, finanziert Objekt. Überlässt es ÖH zur Nutzung. Option ÖH/PP auf Vertragsverlängerung/ Ankaufs-/ Andienungsrechte. © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 9 EXKURS: Von der Idee bis zur Realisierung Beschluss über Vergabeverfahren Phase I Vorbereitung/ Phase II Ausschreibung/ Phase III Umsetzung/ Strukturierung Vergabeverfahren Vertragsmanagement Bedarfsanalyse und grobe Beschluss über Zuschlagserteilung Strukturierung Politische Zielfindung (Vergabereife) Vorabstimmung (Fördermittelstelle, Rechtsaufsicht, Finanzamt) PPP-Eignungstest und vorl. Wirtschaftlichkeitsvergleich Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen Einholung von Einholung der erforderlichen Teilnahmeanträgen (Due Diligence und) Einholung von Angeboten Vertragsverhandlungen und Einholung abschließender Angebote Abschl. Wirtschaftlichkeitsvergleich Genehmigungen sowie verbindlicher FA-Auskunft Errichtung Projektgesellschaft Einrichtung Vertragsmanagement Vertragsdurchführung Aufbau und Weitergabe von Know-How Übergang von Vergabe zu Umsetzung managen Anforderungen an die öffentliche Hand Projektmanagement/ Einschaltung externer Berater © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 10 Beispiele für ÖPP Marktübersicht ÖPP - Entwicklung in Deutschland 2003 – August 2012 Investitionsvolumen in Mio. EUR Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 12 Schulen in Brandenburg Stadt Brandenburg an der Havel Sanierung von 4 Schulen und 4 Sporthallen sowie Neuerstellung einer Dreifeld- Sporthalle und anschließender Betrieb im PPPInhabermodell Eckdaten Auftraggeber: Eigenbetrieb „Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM)“ Betriebszeitraum: 20 Jahre Investitionsvolumen/ Projektvolumen: EUR 14,1 Mio./ 31,2 Mio. Finanzierungsmodell: Forfaitierung mit Einredeverzicht Projektumfang Projekt- und Serviceleitung Energiemanagement, Energiemengengarantie Technisches Gebäudemanagement (Inspektion und Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung inkl. Bauunterhaltung und Rückgabe nach Vertragslaufzeit in definiertem Sollzustand, Schönheitsreparaturen, Störfall- und Mängelmanagement) Infrastrukturelles Gebäudemanagement (Hausmeisterdienste, Unterhaltsreinigung, Gärtnerund Winterdienste) Sicherheits- und Schließdienst © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 13 Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg in Potsdam Errichtung des Neubaus für das Ministerium der Finanzen mit einem Betriebszeitraum für 30 Jahre im PPPInhabermodell Eckdaten Projektumfang Auftraggeber: Land Brandenburg/ Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Bauzeit: August 2008 – Februar 2010 Planung, Bau, Finanzierung des Ministeriums für Finanzen mit zeitgemäßen Büroarbeitsplätzen für 268 Bedienstete mit einer Nutzfläche von 4.446 qm Errichtung einer Stellplatzanlage mit 212 Stellplätzen Betriebszeitraum: 30 Jahre Investitionsvolumen/ Projektvolumen: EUR 15 Mio./ 42 Mio. Finanzierungsmodell: Forfaitierung mit Einredeverzicht Instandhaltung und Bewirtschaftung während des Betriebszeitraums Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Übergabe an das Land in voll funktionsfähigem Zustand Kritik des Landesrechungshofs • Verwaltung erstellte Wirtschaftlichkeitsvergleich erst nach Vorlage des Angebots des später beauftragten Bieters • Die gebotene vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterblieb, weshalb auch keine in diesem Verfahrensschritt gebotenen Sensitivitätsanalysen stattfanden. Daher keine Überprüfung der Ergebnis beeinflussenden Faktoren der WU • Effizienzrendite von 2% zu gering, um belastbare Aussage zugunsten der ÖPP- Variante zu treffen, weitergehende Untersuchungen unterblieben • Berechnung führt zu Barwertnachteil von 6,5% gegenüber der konventionellen Variante • Keine vollständige Veranschlagung der Ausgaben im Landeshaushalt © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 14 Wirtschaftlichkeit von ÖPPProjekten Wirtschaftlichkeitstreiber Risikoverteilung • Minimierung der Kosten aus Risiken durch eine Risikozuordnung nach dem Verantwortungsprinzip • Minimierung von Risikoaufschlägen durch faire Risikoverteilung Wettbewerb • Wettstreit um die beste Lösung durch funktionale, outputspezifische Leistungsbeschreibung • Optimierung der Planung durch funktionale, outputspezifische Leistungsbeschreibung Leistungen aus einer Hand • Leistungen aus einer Hand (Schnittstellenreduktion) • professionelle Partnerschaft mit Spezialisten (eingespielte Prozesse, Marktmacht) Vorzieheffekt • Verteilung der Investitionskosten über einen langen Zeitraum erlaubt das Vorziehen / die Bündelung von Investitionen • Planung und Bau aus einer Hand erlaubt Beschleunigungen Lebenszyklusansatz • Integrierte Planung von Bau und Bewirtschaftung über die gesamte Lebensdauer des Objekts („whole life costs“) • Betriebswirtschaftliche Optimierung • Anreiz für gleichmäßig hohe Qualität der Leistungserbringung © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 16 Wirtschaftlichkeitstreiber: Lebenszykluskosten Einflussmöglichkeit zur Kostensenkung Konventionelle Planung + Bau + Betriebskosten bei Eigenregie Effizienzgewinn = Einsparungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit Integrale Planung + Frühzeitiger Einbezug Bau + Betrieb von Facility Management in die Planungsphase Konzept und Finanzierung Projekt Planung Zeit Projekt Nutzungsphase Transformation Bauausführung Betrieb und Bewirtschaftung © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 17 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Pflicht zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: § 7 Abs. 2 BHO „Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).“ Methode der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Leitfaden des Bundes und der Länder „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“, September 2006: • 4 stufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung • Vergleich der prognostizierten Kosten der konventionellen Realisierung (=PSC) mit den tatsächlichen Kosten für die ÖPP-Variante (nach derzeitigem Stand ohne Kosten-NutzenAnalyse im Hochbau) Konsequenz einer negativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung • Haushaltsrechtliches Zuschlagsverbot (jenseits einer Bagatellgrenze) • Recht zur Aufhebung der Ausschreibung, § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 18 4 Phasen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß Leitfaden Quelle: Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 19 Ermittlung des PSC als Schlüssel der WU Ermittlung gemäß Leitfaden Bestandteil PSC Inhalt Investitionsausgaben (Planung und Bau) Detaillierte Ermittlung der Kosten (DIN 276) auf Basis von Erfahrungsund Kennwerten Betriebskosten Kosten aus technischem, infrastrukturellem und kaufmännischen Gebäudemanagement (DIN 1890) auf Basis von Erfahrungswerten Finanzierungskosten Kosten der Bauzwischenfinanzierung und Enfinanzierung bei Kreditaufnahme der Kommune / Haushaltsfinanzierung bei Bund/Ländern Transaktions- und Verwaltungskosten Vergabe-, Kontroll- und Anpassungskosten Risikobewertung Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb, Verwertung, Termine, Insolvenz, Nachfrage; Bewertung als kalkulatorische Kosten © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 20 Position der Rechnungshöfe • Die RH bewerten ÖPP als wertneutrale Variante zur herkömmlichen Beschaffung • Die RH kritisieren die Methodik des Wirtschaftlichkeitsvergleichs • Ungleiche Rahmenbedingungen (aber: Beschaffungsrealität) • Alternative Lösungsansätze müssten bei konventioneller Variante berücksichtigt werden (aber: Innovation) • Unrealistische Risikokosten • Sensitivitäts- und Szenarioanalysen werden gefordert • Die RH kritisieren die lange Laufzeit der Verträge • Prognose der Betriebskosten berge erhebliche Unsicherheiten (aber: Instandhaltungskonten) • Keine Flexibilität für Nutzungsänderungen © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 21 Transparenz von ÖPPProjekten Transparenz der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Rechtliche Vorgaben Umfang der Transparenz Haushaltsrecht: Verwaltung muss die Maßstab der WU: Transparente Prognose der Wirtschaftlichkeit methodisch einwandfrei erarbeiten, auf realistische Annahmen stützen und einleuchtend begründen; BVerwG, 9. Juni 2010 – 9 A 20.08, Rn. 73 Vergaberecht: Im vergaberechtlichen Rechtsschutz ist Richtigkeit des PSC vermutlich überprüfbar, wenn Aufhebung der Vergabe darauf gestützt wird Entscheidung ob Kostenvergleich und/oder Kosten-Nutzen-Analyse Kostenparameter: Transparente Festlegung ob auf Beschaffungsrealität und/oder Beschaffungspotential der öffentlichen Hand abgestellt wird Risiken: Transparente Bewertung der Risiken Fortschreibung: Transparente Darstellung der Interdependenz zwischen Verhandlungsgang und Anpassung der WU Umfang/Zeitpunkt: Veröffentlichung des PSC vor Einleitung des Vergabeverfahrens hat leitende Wirkung © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 23 Transparenz in der Gestaltung der ÖPP Prozessuale Gestaltung (Beispiele) Vertragliche Gestaltung (Beispiele) Vergabeverfahren: Umfassende Risiken: Klare Risikoverteilung Prüfung der Bieter auf Zuverlässigkeit im Teilnahmewettbewerb Zuschlagskriterien: Transparente Entscheidung über die Zuschlagskriterien Grundstruktur: Transparente Entscheidung über Grundstrukturen (Leistungsumfang, Eigentum, Finanzierung, Risikoverteilung) Audit: Umfassendes Controlling und Monitoring nach Vertragsschluss (setzt vertragliche Rechte voraus!) Grenzen: Eingeschränkte Transparenz im laufenden Vergabeverfahren zum Schutz der Verfahrensintegrität Indizierung: Ausgleich zwischen Risikokosten / Kostensicherheit Leistungsumfang: Klare Definition des Leistungssolls, insb. Übergabezustand Instandhaltung: Instandhaltungskonten sichern stetiges Investment Kontrollrechte: Nachunternehmer- vergabe, Lohnkosten, Nachhaltigkeit Sanktionen: Klare Regelung zum Umgang bei Schlechtleistung Flexibilität / Exit: z.B. Ablösung der Finanzierung, Kündigung, Anpassung Grenzen: PP muss Chancen und Gestaltungsfreiheiten behalten © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 24 Transparenz der Dokumentation Transparenzbericht für PPP nach Budäus/Grüb Transparenzinitiative der Deutschen Bauindustrie Empfehlung eines regelmäßig zu erstellenden und anzupassenden Transparenzberichts für alle PPP- Projekte Veröffentlichung der Vertragsurkunden sowie Risikobericht: Übersicht über vorhandene Risiken, die Handhabung und den Umgang mit ihnen sowie die Konfliktlösung Leistungsbericht: Überblick über die einzelnen Leistungen und Funktionen und Zuordnung der Leistungen auf die Kooperationspartner sowie Stand der Qualitätssicherung Ressourcenbericht: Informationen über die finanzielle Situation des Projekts, wie die realisierten Kosten, die Finanzierung und die zu erwartenden Kosten Organisationsbericht: Informationen über die beteiligten Unternehmen sowie die gesamten Vertragsstrukturen, inkl. Darstellung der Verantwortungsbereiche Leistungsbeschreibungen und ergänzenden Verdingungsunterlagen des Auftraggebers unter Berücksichtigung der schützenswerten Interessen der privaten Partner Veröffentlichung eines ergänzenden Projekt- Reports, der einen schnellen, leicht verständlichen Überblick auf die wesentlichen Projekt- und Vertragsinformationen ermöglicht Veröffentlichung von selbsterklärenden Eckdaten und Kennzahlen Beantwortung häufig gestellter Fragen im Zusammenhang mit ÖPP- Projekten Veröffentlichung einer Risikomatrix, aus der die projektspezifische Risikoverteilung qualitativ ersichtlich ist © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 25 Fazit • ÖPP kann eine Beschaffungsalternative sein • Die Vor- und Nachteile einer ÖPP sind projektspezifisch zu ermitteln (Notwendigkeit eines Eignungstests) • Die ÖPP ist projektspezifisch zu strukturieren (Leistungsumfang, Finanzierungsstruktur und Risikoverteilung) • Die Parameter zur Prognose der Wirtschaftlichkeit sind öffentlich zu diskutieren und festzulegen • Die Risikomatrix ist in ihrer Grundstruktur öffentlich zu diskutieren und festzulegen • Die Wertungskriterien des Vergabeverfahrens sind in ihrer Grundstruktur öffentlich zu diskutieren und festzulegen • ÖPP können und müssen mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden (Vergabebedingungen, Entschädigung, Sicherheiten) • Die öffentliche Hand muss zu ihren Festlegungen stehen (Vertragsschluss bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit) • Die Projektverträge sind (mit allen Anlagen) öffentlich zu machen (Ausnahme: Betriebsund Geschäftsgeheimnisse) • Das Projekt ist über seine Laufzeit zu monitoren © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 26 Disclaimer Die Folien dienen ausschließlich als allgemeiner Leitfaden; sie können keine fallbezogene Rechtsberatung ersetzen und sind weder umfassend noch ohne weiteres als Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen geeignet. Falls Sie die von KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellten Informationen als relevant für ihre Zwecke ansehen sollten, liegt es in Ihrem ausschließlichem Verantwortungsbereich, diese Informationen durch eigene Untersuchungen auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu erweitern, ehe Sie auf ihrer Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen treffen. © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 27 Vertragsänderungen Vielen Dank! © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 28 Dr. Moritz Püstow, D.E.A. (Sorbonne) Name Dr. Moritz Püstow Qualifikation • Rechtsanwalt, Partner Beruflicher Werdegang • • 2008 Rechtsanwalt bei KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin, seit 2012 Partner 2003-2008 Rechtsanwalt bei Linklaters LLP, Berlin; seit 2006 als Managing Associate, 2005 sechsmonatiges Secondment zur KfW, Frankfurt 2003 Zulassung als Rechtsanwalt, Promotion zum Dr. Iur (FU Berlin) und Zweites Juristisches Staatsexamen, Berlin 2000 Diplôme d’ Études Approfondies, Paris I Panthéon Sorbonne (Master im EU-Recht) 1999 Erstes Juristisches Staatsexamen, Berlin • • • Berufserfahrung • Moritz Püstow ist spezialisiert insbesondere im Vergabe- Beihilfen- und Europarecht, ÖPP, Privatisierungen und dem Recht der regulierten Industrien. • Wesentliche Mandate aus dem Bereich ÖPP sind: Erstellung von Vertrags- und Vergabestandards für das BMF (im Unterauftrag der ÖPP AG), Gutachten zu haushalts- und vergaberechtlichen Anforderungen an die WU für das BMVBS, Beratung der SPSG zum Pilotprojekt des Bundes für ÖPP bei Kulturbauten, Beratung von Bilfinger Berger in den ersten vier Pilotprojekten zum A-Modell, Beratung diverser Kommunen zu Schulprojekten (z.B. Brandenburg an der Havel, Königswinter) • Vergaberechtlich berät Herr Püstow Bieter in Ausschreibungsverfahren zu verfahrensrechtlichen Fragen, zur Angebotsstrategie und in Nachprüfungsverfahren. Auftraggeber berät Herr Püstow zur Konzeption und Strukturierung von Vergabeverfahren, zur Vertragsgestaltung sowie im gesamten Vergabeprozess und in Nachprüfungsverfahren. Zu den von Herrn Püstow vergaberechtlich beratenen Mandanten gehören Charité, UK SH, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Bundesdruckerei und andere. • Im Rahmen von Privatisierungen hat er das Land Niedersachsen zur Privatisierung des DEWI, Macquarie zum geplanten Erwerb einer Beteiligung an der HHLA, die finanzierenden Banken zum Großflughafen BBI, die WestLB zum beabsichtigten Erwerb der LBB, einen Landkreis zur Veräußerung eines Entsorgungsunternehmens, Energieversorgungsunternehmen zum Erwerb von Stadtwerksbeteiligungen oder NedRailways zum geplanten Erwerb der OHE beraten. • In beihilferechtlicher Hinsicht berät er laufend die Stadt Hamburg zur Bürgschaftsvergabe. Er hat überdies Bundesunternehmen zu Kapitalmaßnahmen beraten, Kommunen zur Finanzierung der Daseinsvorsorge, im Rahmen zahlreicher Transaktionen, sowie im Zusammenhang mit der Abschaffung der Gewährträgerhaftung, beispielsweise zur Auffanglösung Sachsen LB • Privatisierungen, PPP, Infrastruktur, Energie, Transport Kontaktdaten Büro : +49 (0)30 530199-120 +49 (0)341 22572-543 E-Mail: [email protected] Branchenerfahrung © 2012 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 29 Kontakt KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Klingelhöferstraße 18 10785 Berlin Münzgasse2 04107 Leipzig Dr. Moritz Püstow, D.E.A. (Sorbonne) Partner, Rechtsanwalt 030 530199-129 0341 22572-510 [email protected]