Reiseanmeldung Erlebnisreisen 2016 - Blitz

Transcrição

Reiseanmeldung Erlebnisreisen 2016 - Blitz
Wir haben es Ihnen einfach gemacht - senden Sie uns dieses Formular
in einem Fensterumschlag oder per Fax an 0 22 06 - 60 01 11
Blitz-Reisen GmbH
Postfach 10 80
51481 Overath
Drucken
Verbindliche Reiseanmeldung „ERLEBNISREISEN 2016“
Hiermit melde ich mich (= der Unterzeichner = die unter Nr. 1 aufgeführte Person) und folgende Person(en)
gemäß der Reiseausschreibung, der Allgemeinen Hinweise auf den Seiten 2-8 im Katalog „Erlebnisreisen 2016“
und den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) zu folgender Reise an:
Reisetitel / Reiseziel:
Reisetermin:
bis
Vor- und Zuname*
Anschrift
Telefon & Handy**
Geb.-Datum
1.
2.
3.
4.
* WICHTIG! Geben Sie Ihren Vor- und Zunamen an, so wie er in Ihrem Ausweis bzw. Reisepass steht.
** Ihre Mobiltelefon-Nr. ist hilfreich, um Sie am Abreisetag bei evtl. Problemen kontaktieren zu können.
Ich/wir wünsche(n):
 Doppelzimmer/Doppelkabine
 Einzelzimmer/Einzelkabine
 Außenkabine
 Nichtraucherzimmer in den Hotels (ohne Gewähr)
 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung*
 Kreditkartenzahlung (gegen Gebühr)
 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung*  Jahresversicherung (optional)
 Komplettschutz-Versicherung (ohne Reise-Krankenversicherung)*
* Die Prämien für die Versicherungen
 Premiumschutz-Versicherung (inkl. Reise-Krankenversicherung)*
finden Sie auf Seite 137.
 Bussitzplätze in der 1. Reihe (sofern verfügbar – zuschlagpflichtig)
Besondere Wünsche:
Gewünschter Buszustieg:  Bochum
 Koblenz
 Köln
 Siegen
 „Siegburg“*
 Eigene An-/Abreise zum/vom Flughafen
(Bitte entsprechend ankreuzen)  Unna
 „Münsterland“*
 Overath mit PKW-Parken
 Overath ohne PKW-Parken
* Die Autobahnraststätten „Siegburg“ und „Münsterland“ werden nicht bei allen Reisen angefahren.
 Haustürabholung
Sofern Sie zu einem der genannten Abfahrtsorte kommen, erhalten Sie einen Preisnachlass von 30,- € pro Person. Bei Flugreisen erhalten Sie einen Nachlass
von 40,- € - jedoch nur bei eigener Anreise zum Flughafen. Im Falle der Haustürabholung entfällt der Nachlass. Die Haustürabholung gilt nicht für alle Orte.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Katalog „Erlebnisreisen 2016“ auf Seite 5. Die angegebenen „Besonderen Wünsche“ können nur im Rahmen der Möglichkeiten
berücksichtigt werden und sind - sofern nicht ausdrücklich in der Reisebestätigung ausgewiesen - nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die Sitzplätze im Bus werden mit Ausnahme der ersten Reihe - in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Besondere Sitzplatzwünsche können nur im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten berücksichtigt werden und sollten vor der Buchung abgesprochen werden. In den Bussen wird generell nicht geraucht. Die Mindestteilnehmerzahl je
Reise beträgt 25 Personen. Wir empfehlen den Abschluss zumindest einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung. Falls Sie mit der Kreditkarte zahlen möchten, erhalten
Sie zur Erfassung Ihrer Kreditkartendaten einen Fragebogen. Wir akzeptieren nur Visa- und Eurocard. Mit meiner Anmeldung bestätige ich, dass alle oben
aufgeführten Namen mit den Angaben im Ausweis bzw. Reisepass übereinstimmen. Von den Allgemeinen Hinweisen auf den Seiten 2-8 im Katalog
„Erlebnisreisen 2016“ und den auf den Seiten 136-137 in diesem Katalog abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen habe ich Kenntnis genommen.
Ort:
Datum:
Unterschrift:
Bei mehreren angemeldeten Reiseteilnehmern
Hiermit erkläre ich, für alle Vertragsverpflichtungen aller von mir mit angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen: müssen Sie hier ein zweites Mal unterschreiben.
Ort:
Datum:
Unterschrift:
Ihren eventuellen Anspruch auf Treuerabatt prüfen wir automatisch nach Buchungseingang.
UNSERE ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN (ARB)
Sehr geehrter Reisegast,
die nachfolgenden Bestimmungen werden Grundlage
des zwischen Ihnen und der Blitz-Reisen GmbH im
Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen der
Blitz-Reisen GmbH (Reiseanmeldung und Reisebestätigung)
einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder
unverzüglich danach ist dem Kunden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist die Blitz-Reisen GmbH
bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor
Reisebeginn, nicht verpflichtet.
1.2. Bei online-Anmeldungen (Internet) bietet der Kunde der
Blitz-Reisen GmbH mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
"zahlungspflichtig buchen" den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung
(Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg
bestätigt. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung)
durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen"
begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung
(Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang
der Buchungsbestätigung des Veranstalters beim Kunden zu
Stande, die keiner besonderen Form bedarf und schriftlich, per
E-Mail oder per Fax erfolgen kann. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der
Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande,
ohne dass es einer Zwischenmitteilung an den Kunden über
den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem
Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck
der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des
Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der
Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
tatsächlich nutzt. Im Regelfall wird der Veranstalter zusätzlich
zur sofort am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung
von dieser eine zusätzliche Ausfertigung schriftlich, per Fax
oder per E-Mail übermitteln. Die Rechtsverbindlichkeit des
Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem
Kunden eine solche zusätzliche Ausfertigung zugeht.
1.3. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser
Frist wird die Reise durch die Blitz-Reisen GmbH bestätigt.
Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und
kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die
Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.4. Telefonisch nimmt die Blitz-Reisen GmbH, worauf der
Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich unverbindliche
Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer
1.1. schriftlich geschlossen werden.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt
der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot
der Blitz-Reisen GmbH vor, an das die Blitz-Reisen GmbH für
die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Kunde der Blitz-Reisen GmbH innerhalb dieser Frist die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung oder
Restzahlung erklärt.
1.6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,
Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht der Blitz-Reisen GmbH
bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung
mit der Buchungsbestätigung und allen vor Reisebuchung
herausgegebenen ergänzenden Informationen der BlitzReisen GmbH für die jeweilige Reise.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger
(z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von der
Blitz-Reisen GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der
Blitz-Reisen GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von der Blitz-Reisen GmbH herausgegeben
werden, sind für die Blitz-Reisen GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht der
Blitz-Reisen GmbH gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Blitz-Reisen GmbH
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Die Blitz-Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Blitz-Reisen
GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch die Blitz-Reisen
GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Zahlungen
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des
Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in
Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr
aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro
Kunden 75,- € nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit
Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines
zahlungsfällig.
4.3. Vertragsabschlüsse 4 Wochen und weniger vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des
gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der
vollständigen Reiseunterlagen.
4.4. Soweit die Blitz-Reisen GmbH zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des
Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung
des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der
Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
so ist die Blitz-Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
5. Preisänderungen
5.1. Die Blitz-Reisen GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend
den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsabschluss für die Blitz-Reisen GmbH nicht
vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann die Blitz-Reisen GmbH den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
die Blitz-Reisen GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die Blitz-Reisen GmbH
vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der
Blitz-Reisen GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für die Blitz-Reisen
GmbH verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
hat die Blitz-Reisen GmbH den Kunden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend
beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5
% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Blitz-Reisen
GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die
zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von
der Blitz-Reisen GmbH über die Preiserhöhung gegenüber der
Blitz-Reisen GmbH geltend zu machen.
6. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise –
Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Blitz-Reisen
GmbH unter der in diesen Bedingungen angegebenen
Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so verliert die Blitz-Reisen GmbH den Anspruch
auf den Reisepreis. Statt dessen kann die Blitz-Reisen GmbH,
soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall
höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und
für die bereits erbrachten oder reservierten oder bereitgestellten oder eingekauften Leistungen sowie ihre Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. Die Blitz-Reisen GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Kunden wie folgt berechnet:
Busreisen
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 20 %
vom 59. – 31. Tag vor Reisebeginn: 25 %
vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30 %
vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %
vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 60 %
vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %
bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %
Flugpauschalreisen (Reisen mit Hin- und /oder
Rückflug)
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %
vom 89. – 43. Tag vor Reisebeginn: 25 %
vom 42. – 29. Tag vor Reisebeginn: 35 %
vom 28. – 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %
vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 70 %
vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %
bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %
See- und Flusskreuzfahrten (inklusive Hurtigruten)
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %
vom 89. – 49. Tag vor Reisebeginn: 25 %
Vom 48. – 31. Tag vor Reisebeginn: 40 %
Vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 50 %
Vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 60 %
Vom 14. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 %
bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 %
6.4. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei der Blitz-Reisen GmbH. Dem Kunden
wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der
Blitz-Reisen GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die
von ihr geforderte Pauschale.
6.6. Die Blitz-Reisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit die Blitz-Reisen GmbH nachweist, dass ihr
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. Macht die Blitz-Reisen GmbH
einen solchen Anspruch geltend, so ist die Blitz-Reisen GmbH
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
6.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend
empfohlen.
6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der
Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf
Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann die BlitzReisen GmbH bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten
Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt
von 25,- € pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort
festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Die Blitz-Reisen GmbH wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt der Blitz-Reisen GmbH wegen
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
9.1. Die Blitz-Reisen GmbH kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Rücktritts durch die Blitz-Reisen GmbH müssen in der konkreten
Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle
Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen
Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung
angegeben sein.
b) Die Blitz-Reisen GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und
die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich
anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben
zu verweisen.
c) Die Blitz-Reisen GmbH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt der Blitz-Reisen GmbH später als 4 Wochen vor
Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn
die Blitz-Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
über die Absage der Reise durch die Blitz-Reisen GmbH dieser
gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. Die Blitz-Reisen GmbH kann den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet
einer Abmahnung der Blitz-Reisen GmbH nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt die Blitz-Reisen GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der
ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
11.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen.
11.2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden
die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz
1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
12. Pflicht des Reisenden zur Mängelanzeige
während der Reise; Kündigung des Reisevertrages
durch den Kunden; Pflichten des Kunden im
Zusammenhang mit Flugreisegepäck
12.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung
zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der Blitz-Reisen GmbH
wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Vertretung der Blitz-Reisen GmbH (Reiseleitung,
Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung der Blitz-Reisen GmbH wird der Kunde
spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche
Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt der Blitz-Reisen GmbH
unter der angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
12.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Blitz-Reisen GmbH nicht
bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen
die Blitz-Reisen GmbH anzuerkennen.
12.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen
Mangels aus wichtigem, der Blitz-Reisen GmbH erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,
wenn der Blitz-Reisen GmbH oder, soweit vorhanden und
vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten
(Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist oder von der Blitz-Reisen GmbH oder
ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird.
12.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden
oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der
Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der Blitz-Reisen
GmbH anzuzeigen.
13. Haftungsbeschränkung
13.1. Die vertragliche Haftung der Blitz-Reisen GmbH für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die Blitz-Reisen GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Die Blitz-Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil
der Reiseleistungen der Blitz-Reisen GmbH sind. Die Blitz-Reisen
GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
der Blitz-Reisen GmbH ursächlich geworden ist.
13.3. Eine etwaige Haftung der Blitz-Reisen GmbH wegen der
Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die
vorstehenden Regelungen unberührt.
14. Ausschlussfrist und Verjährung
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen.
14.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
der Blitz-Reisen GmbH unter der nachstehend angegebenen
Anschrift erfolgen.
14.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
14.5. Die Frist aus 14.1 gilt auch für die Anmeldung von
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck
im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte
aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB
geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung geltend zu machen.
14.6. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
der Blitz-Reisen GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Blitz-Reisen GmbH beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Blitz-Reisen GmbH oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Blitz-Reisen
GmbH beruhen.
14.7. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB
verjähren in einem Jahr.
14.8. Die Verjährung nach Ziffer 14.6 und 14.7 beginnt mit
dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.
14.9. Schweben zwischen dem Kunden und der Blitz-Reisen
GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder die Blitz-Reisen GmbH die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Die Blitz-Reisen GmbH wird Staatsangehörige eines
Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei
wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht,
wenn er die Blitz-Reisen GmbH nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
15.3. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1.
hat der Kunde selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich die Blitz-Reisen GmbH nicht
ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen
etc. verpflichtet hat.
15.4. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so
ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf
sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein
gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer
6. (Rücktritt) entsprechend.
16. Informationen zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
16.1. Die Blitz-Reisen GmbH informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
16.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Flug­
ge­sell­schaft(en) noch nicht fest, so ist die Blitz-Reisen GmbH
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen,
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald
die Blitz-Reisen GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführt, wird er den Kunden informieren.
16.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die Blitz-Reisen GmbH
den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
16.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black
List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes
über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist im Internet unter
http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen der Blitz-Reisen GmbH einzusehen.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
der Blitz-Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
17.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die Blitz-Reisen
GmbH im Ausland für die Haftung der Blitz-Reisen GmbH dem
Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet
bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,
Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
17.3. Der Kunde kann die Blitz-Reisen GmbH nur an deren
Sitz verklagen.
17.4. Für Klagen der Blitz-Reisen GmbH gegen den Kunden
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen
Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der BlitzReisen GmbH vereinbart.
17.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem
der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die
nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und
Datenschutzhinweis
18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet
grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages
im Übrigen.
18.2. Die Blitz-Reisen GmbH macht gemäß § 33 BDSG
darauf aufmerksam, dass sie die personenbezogenen Daten
des Reisenden in ihrer EDV im Rahmen der notwendigen
Abwicklung der einzelnen Reise und für seine eigenen
werblichen Zwecke speichert. Eine Weitergabe der Daten an
Dritte ist ausgeschlossen, sofern eine (teilweise) Weitergabe
der Daten für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise
nicht notwendig ist.
Reiseveranstalter ist die
Blitz-Reisen GmbH · Diepenbroich 39 · 51491 Overath
Geschäftsführer: Bernd Rubarth
Handelsregister Köln: HRB 47323
Telefon: 02206-6001 0 · Fax: 02206-6001 11
E-Mail: [email protected]
Mit Sicherheit
eine schöne Reise
Blitz-Reisen Reiseschutz
1
– FÜR REISEN BIS 31 TAGE –
Reise-Rücktrittsversicherung
❍❍ Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises
2
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
❍❍ zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise
3
en:
er
erung
ersich everanstalt r
v
s
e
r
h
ü
is
a
f
e
J
R
is
n
e
e
r
m
d
ise zu bhängig vo erten Reisep r.
e
w
in
H
h
h
na
sind u zum versic ichertem Ja
is
rs
ämien
Die Pr en jeweils b eisen pro ve : 56 Tage. e.
e
g
R
elt
und g liebig viele auer je Reis n auf Anfra
D
g
be
le
n
a
u e
r
e
im
x
h
a
ic
M
esvers
e Jahr
Weiter
Reise-Krankenversicherung
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für:
❍❍ ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente
❍❍ stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen
❍❍ medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch ­Rettungsflüge)
4
mien
ä
r
P
e
All Selbstohne halt!
be
Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
❍❍ Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr
5
­R eise-Unfallversicherung
❍❍ Versicherungssumme je versicherte Person: im Todesfall 20.000,– EUR
6
AZ 427 11.14
Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR.
Reisegepäck-Versicherung
❍❍ Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person
PRÄMIE
Blitz-Reisen
Premium-Schutz
Reisepreis
pro Person
bis EUR
  500,–
1.000,–
1.500,–
2.000,–
2.500,–
3.000,–
4.000,–
ab 4.001,–
PRÄMIE
Blitz-Reisen
Einzelperson
EUR
28,–
44,–
60,–
81,–
97,–
109,–
144,–
214,–
1 2 3 4 5 6
Komplett-Schutz
EinzelReisepreis
person
pro Person
EUR
bis EUR
  500,–
26,–
1.000,–
38,–
1.500,–
55,–
2.000,–
69,–
2.500,–
83,–
3.000,–
95,–
4.000,–
119,–
ab 4.001,–
179,–
1 2 4 5 6
PRÄMIE
Reise-Rücktrittsversicherung
und Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung)
Reisepreis
pro Person
bis EUR
  500,–
1.000,–
1.500,–
2.000,–
2.500,–
3.000,–
4.000,–
ab 4.001,–
1 2
Einzelperson
EUR
25,–
37,–
53,–
65,–
75,–
86,–
111,–
154,–
PRÄMIE
Reise-Rücktrittsversicherung
– Solo –
Reisepreis
pro Person
bis EUR
  500,–
1.000,–
1.500,–
2.000,–
2.500,–
3.000,–
4.000,–
ab 4.001,–
1
Einzelperson
EUR
22,–
34,–
47,–
59,–
68,–
79,–
105,–
139,–
PRÄMIE Jahresschutz
Vers. Reisepreis
je Reise
bis max. EUR
1.000,–
Reise-Rücktrittsversicherung
und Urlaubsgarantie
bis zum 65. Geburtstag
weltweit bis 56 Tage
Einzelperson
EUR
59,–
Reise-Rücktrittsversicherung
und Urlaubsgarantie
ab dem 65. Geburtstag
weltweit bis 56 Tage
Einzelperson
EUR
129,–
2.000,–
69,–
149,–
4.000,–
139,–
199,–
6.000,–
169,–
269,–
10.000,–
279,–
349,–
1 2
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie bei Blitz-Reisen. Maßgebend für den Ver­sicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen
TB-Blitz-D1101und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) bzw. für die Jahresversicherung VB-RS 2014 (JRV) der HanseMerkur Reiseversicherung AG
AZ 427_1114_Blitz Reisen.indd 1
13.11.14 16:52
■Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Was wird geleistet?
Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen:
❍ die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts,
❍ die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch
bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen
wären.
Kein Selbstbehalt!
Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis
zum Reiseantritt.
Gegen was wird versichert?
❍ Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft,
Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risi­ko­person.
❍ Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender
bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge
einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen
oder die Insolvenz bei Selbständigen.
❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur
für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme
von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen
jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten
während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
❍ Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probe­
zeit in die versicherte Reisezeit fällt.
❍ Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die
Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt.
❍ Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
❍ Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer,
Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter .
❍ unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst,
Wehrübung, Zivildienst.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um
die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokos­ten
werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften
Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für
eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00
anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei
geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit
Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
❍ Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
❍ Bezahlte Original-Kostennachweise
❍ Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
❍ bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
❍ bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die
betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundes­
agentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
❍ bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des
Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur
für Arbeit über den Änderungsbescheid
❍ bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inkl. des Nachweises zur Probezeit
❍ bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen
eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
❍ bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum
Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
■ ■Reise-Krankenversicherung
(bei Auslandsreisen)
Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für:
notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im
Ausland,
❍ Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Kranken­
haus und zurück in die Unterkunft,
❍ schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher
Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz,
❍ einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport
ins Inland,
❍ Überführung bei Tod der versicherten Person oder Bestattung im Ausland.
❍ sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht, erstatten wir bei einer
Frühgeburt die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des
Kindes bis zu 50.000,- EUR. Die Kosten werden voll ersetzt, sofern die Ver­
sicherungsdauer mindestens 3 Monate beträgt.
❍ Kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise im Ausland.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
❍ Namen und Anschrift des Patienten,
❍ Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes,
❍ Krankheitsbezeichnung,
❍ Behandlungszeitraum,
❍ Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses,
❍ genaue Bezeichnung der ausländischen Währung.
2. Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service unter der Tel.-Nr.
0180/5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz;
abweichende Preise aus dem Mobilfunk) zu verständigen (unter Angabe
der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters).
3. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten NotrufService auf Reisen organisiert.
Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256
(0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise
aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten
Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
❍ medizinisch
■ ■Notfall-Versicherung
Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall:
❍ Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 5.000,– EUR
Bei Tod:
❍ Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen
aus dem Ausland und Inland oder Bestattung im Ausland
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
❍ Kostenvorschuss (Darlehen) bis 15.000,– EUR gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenver­
sicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise:
❍ Organisation und Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise
❍ Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen
Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von
Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten:
❍ Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
❍ Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person
❍ ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis 1.500,– EUR
❍ Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
Bei Haft oder Haftandrohung:
❍ Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
❍ Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten
bis 3.000,– EUR
❍ bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Straf­
kaution bis 13.000,– EUR
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reisezeit.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten
Notruf-Service auf Reisen. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter
Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz;
abweichende Preise aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem
Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
■ ■REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
*)
im Todesfall*) 20.000,– EUR
Invalidität
bis zu 40.000,– EUR
Bergungskosten
bis zu 5.000,– EUR
kosm. Operationen
bis zu 5.000,– EUR
bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 5.000,– EUR
Was ist versichert?
Versichert ist der Todesfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
❍ Entschädigung wegen Todesfall: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres –
vom Unfalltag an gerechnet – zum Tod, so wird Entschädigung nach der
vereinbarten Todesfallsumme vereinbart.
Versichert ist der Invaliditätsfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
❍ Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person,
so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall
versicherten Summe. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach
dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von
weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit
vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden.
3. Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur
Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall
selbst bereits angezeigt wurde.
■ ■REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
je versicherte Person 2.000,– EUR
❍ kein Selbstbehalt
Welche Sachen sind versichert?
❍ Sachen des persönlichen (nicht beruflichen) Reisebedarfs, die während
einer Reise mitgeführt werden.
❍ Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Laptops ohne Software
sowie Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind insgesamt
je Versicherungsfall bis zu 50% der Versicherungssumme mitversichert.
❍ Brillen, Kontaktlinsen, Audio Player, tragbare DVD-Player und Mobil­
telefone jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 250,– EUR
mitversichert.
❍ Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Wellenbretter, Surfbretter sowie Fahrräder jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max.
500,– EUR versichert.
Welche Sachen sind u.a. nicht versichert?
❍ Sämtliche Zahlungsmittel (z.B. Bargeld)
❍ Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art
❍ EDV-Geräte einschließlich Zubehör (außer Audio Player und Laptops)
❍ Schusswaffen jeder Art einschließlich Zubehör
❍ Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge
❍ Hängegleiter, Fallschirme, einschließlich Zubehör, Gleitflieger
Gegen welche Gefahren sind die Sachen versichert?
In der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Gepäckaufbewahrungen (Gilt nicht für Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, tragbare DVD-Player und Laptops inkl. Software, Foto-, Film- und
Videoapparate sowie Mobiltelefone jeweils mit Zubehör.)
❍ Verlust
❍ Beschädigung
❍ Zerstörung
Während der übrigen Reisezeit:
❍ strafbare Handlungen Dritter
❍ Transportmittelunfall
❍ Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Elementarereignisse
Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit
vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich
der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte
lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen
uns dieses im Original ein.
2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen
müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem
Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen
und reichen uns diese im Original ein.
3. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns
diese im Original ein.
■ ■URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
Was wird geleistet?
der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise
❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1.
Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei
vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise,
spätestens ab dem 9. Reisetag
❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei
Unterbrechung der Reise
❍ Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von
dem Ort ,an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Kein Selbstbehalt!
Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte
Reisezeit.
Gegen was wird versichert?
❍ Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft,
Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risiko­person
❍ Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge
Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck
für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00
anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei
geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit
Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
❍ Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
❍ Bestätigung des Hotels, Vermieters, Reiseleiters über den Abbruch/
die Unterbrechung der Reise
❍ Bezahlte Original-Kostennachweise
❍ Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
❍ bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
❍ Erstattung
■ ■SCHADENMELDUNGEN
Im Schadenfall benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Kopie des Versicherungsnachweises; Kopie der Buchungsbestätigung des
Veranstalters; zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandskonten die IBANNummer und den BIC-Code).
Schadenformulare im Internet unter www.hmrv.de/
Schadenformulare.
Im Schadenfall senden Sie bitte die vorgenannten Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen
kommen. Bitte die Unterlagen nicht heften oder klammern. Schadenformulare
sind grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Anderenfalls
kann dies eine Entschädigungskürzung bedeuten.
■ ■AUSSERGERICHTLICHE SCHLICH TUNGS UND BESCHWERDEVERFAHREN Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit
der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und
Beschwerdestellen gerichtet werden:
Für die Reise-Krankenversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Für die übrigen Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
■ ■HINWEIS UND ERKLÄRUNG
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die
sich aus der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle) ergeben,
an das für den Versicherer tätige Dienstleistungsunternehmen „Insurance
Warehouse“ übermittelt. Diese Einwilligung gilt ausdrücklich auch für
Gesund­heitsdaten.
RV 631 09.09
leistungsbeschreibung