Reiseanmeldung Erlebnisreisen 2016 - Blitz
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Reiseanmeldung Erlebnisreisen 2016 - Blitz
Wir haben es Ihnen einfach gemacht - senden Sie uns dieses Formular in einem Fensterumschlag oder per Fax an 0 22 06 - 60 01 11 Blitz-Reisen GmbH Postfach 10 80 51481 Overath Drucken Verbindliche Reiseanmeldung „ERLEBNISREISEN 2016“ Hiermit melde ich mich (= der Unterzeichner = die unter Nr. 1 aufgeführte Person) und folgende Person(en) gemäß der Reiseausschreibung, der Allgemeinen Hinweise auf den Seiten 2-8 im Katalog „Erlebnisreisen 2016“ und den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) zu folgender Reise an: Reisetitel / Reiseziel: Reisetermin: bis Vor- und Zuname* Anschrift Telefon & Handy** Geb.-Datum 1. 2. 3. 4. * WICHTIG! Geben Sie Ihren Vor- und Zunamen an, so wie er in Ihrem Ausweis bzw. Reisepass steht. ** Ihre Mobiltelefon-Nr. ist hilfreich, um Sie am Abreisetag bei evtl. Problemen kontaktieren zu können. Ich/wir wünsche(n): Doppelzimmer/Doppelkabine Einzelzimmer/Einzelkabine Außenkabine Nichtraucherzimmer in den Hotels (ohne Gewähr) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung* Kreditkartenzahlung (gegen Gebühr) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung* Jahresversicherung (optional) Komplettschutz-Versicherung (ohne Reise-Krankenversicherung)* * Die Prämien für die Versicherungen Premiumschutz-Versicherung (inkl. Reise-Krankenversicherung)* finden Sie auf Seite 137. Bussitzplätze in der 1. Reihe (sofern verfügbar – zuschlagpflichtig) Besondere Wünsche: Gewünschter Buszustieg: Bochum Koblenz Köln Siegen „Siegburg“* Eigene An-/Abreise zum/vom Flughafen (Bitte entsprechend ankreuzen) Unna „Münsterland“* Overath mit PKW-Parken Overath ohne PKW-Parken * Die Autobahnraststätten „Siegburg“ und „Münsterland“ werden nicht bei allen Reisen angefahren. Haustürabholung Sofern Sie zu einem der genannten Abfahrtsorte kommen, erhalten Sie einen Preisnachlass von 30,- € pro Person. Bei Flugreisen erhalten Sie einen Nachlass von 40,- € - jedoch nur bei eigener Anreise zum Flughafen. Im Falle der Haustürabholung entfällt der Nachlass. Die Haustürabholung gilt nicht für alle Orte. Weitere Einzelheiten finden Sie im Katalog „Erlebnisreisen 2016“ auf Seite 5. Die angegebenen „Besonderen Wünsche“ können nur im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden und sind - sofern nicht ausdrücklich in der Reisebestätigung ausgewiesen - nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die Sitzplätze im Bus werden mit Ausnahme der ersten Reihe - in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Besondere Sitzplatzwünsche können nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt werden und sollten vor der Buchung abgesprochen werden. In den Bussen wird generell nicht geraucht. Die Mindestteilnehmerzahl je Reise beträgt 25 Personen. Wir empfehlen den Abschluss zumindest einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung. Falls Sie mit der Kreditkarte zahlen möchten, erhalten Sie zur Erfassung Ihrer Kreditkartendaten einen Fragebogen. Wir akzeptieren nur Visa- und Eurocard. Mit meiner Anmeldung bestätige ich, dass alle oben aufgeführten Namen mit den Angaben im Ausweis bzw. Reisepass übereinstimmen. Von den Allgemeinen Hinweisen auf den Seiten 2-8 im Katalog „Erlebnisreisen 2016“ und den auf den Seiten 136-137 in diesem Katalog abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen habe ich Kenntnis genommen. Ort: Datum: Unterschrift: Bei mehreren angemeldeten Reiseteilnehmern Hiermit erkläre ich, für alle Vertragsverpflichtungen aller von mir mit angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen: müssen Sie hier ein zweites Mal unterschreiben. Ort: Datum: Unterschrift: Ihren eventuellen Anspruch auf Treuerabatt prüfen wir automatisch nach Buchungseingang. UNSERE ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN (ARB) Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Bestimmungen werden Grundlage des zwischen Ihnen und der Blitz-Reisen GmbH im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen der Blitz-Reisen GmbH (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Kunden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist die Blitz-Reisen GmbH bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. 1.2. Bei online-Anmeldungen (Internet) bietet der Kunde der Blitz-Reisen GmbH mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Veranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen kann. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung an den Kunden über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Im Regelfall wird der Veranstalter zusätzlich zur sofort am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung von dieser eine zusätzliche Ausfertigung schriftlich, per Fax oder per E-Mail übermitteln. Die Rechtsverbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Kunden eine solche zusätzliche Ausfertigung zugeht. 1.3. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch die Blitz-Reisen GmbH bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. 1.4. Telefonisch nimmt die Blitz-Reisen GmbH, worauf der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich unverbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. schriftlich geschlossen werden. 1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der Blitz-Reisen GmbH vor, an das die Blitz-Reisen GmbH für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde der Blitz-Reisen GmbH innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 1.6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte 2.1. Die vertragliche Leistungspflicht der Blitz-Reisen GmbH bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen vor Reisebuchung herausgegebenen ergänzenden Informationen der BlitzReisen GmbH für die jeweilige Reise. 2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von der Blitz-Reisen GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der Blitz-Reisen GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von der Blitz-Reisen GmbH herausgegeben werden, sind für die Blitz-Reisen GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Blitz-Reisen GmbH gemacht wurden. 3. Leistungsänderungen 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Blitz-Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. Die Blitz-Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Blitz-Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch die Blitz-Reisen GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. 4. Zahlungen 4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. 4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- € nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig. 4.3. Vertragsabschlüsse 4 Wochen und weniger vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 4.4. Soweit die Blitz-Reisen GmbH zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 4.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Blitz-Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten. 5. Preisänderungen 5.1. Die Blitz-Reisen GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die Blitz-Reisen GmbH nicht vorhersehbar waren. 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Blitz-Reisen GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Blitz-Reisen GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die Blitz-Reisen GmbH vom Kunden verlangen. 5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der Blitz-Reisen GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die Blitz-Reisen GmbH verteuert hat. 5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die Blitz-Reisen GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Blitz-Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von der Blitz-Reisen GmbH über die Preiserhöhung gegenüber der Blitz-Reisen GmbH geltend zu machen. 6. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise – Stornokosten 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Blitz-Reisen GmbH unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Blitz-Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann die Blitz-Reisen GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und für die bereits erbrachten oder reservierten oder bereitgestellten oder eingekauften Leistungen sowie ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. Die Blitz-Reisen GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Busreisen bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 20 % vom 59. – 31. Tag vor Reisebeginn: 25 % vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30 % vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 60 % vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 % bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 % Flugpauschalreisen (Reisen mit Hin- und /oder Rückflug) bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % vom 89. – 43. Tag vor Reisebeginn: 25 % vom 42. – 29. Tag vor Reisebeginn: 35 % vom 28. – 15. Tag vor Reisebeginn: 50 % vom 14. – 08. Tag vor Reisebeginn: 70 % vom 07. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 % bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 % See- und Flusskreuzfahrten (inklusive Hurtigruten) bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % vom 89. – 49. Tag vor Reisebeginn: 25 % Vom 48. – 31. Tag vor Reisebeginn: 40 % Vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 50 % Vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn: 60 % Vom 14. – 03. Tag vor Reisebeginn: 80 % bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 90 % 6.4. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Blitz-Reisen GmbH. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Blitz-Reisen GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 6.6. Die Blitz-Reisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Blitz-Reisen GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die Blitz-Reisen GmbH einen solchen Anspruch geltend, so ist die Blitz-Reisen GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. 7. Umbuchungen 7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann die BlitzReisen GmbH bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 25,- € pro Kunden erheben. 7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 8.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Blitz-Reisen GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 9. Rücktritt der Blitz-Reisen GmbH wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl 9.1. Die Blitz-Reisen GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch die Blitz-Reisen GmbH müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) Die Blitz-Reisen GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) Die Blitz-Reisen GmbH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt der Blitz-Reisen GmbH später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Blitz-Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch die Blitz-Reisen GmbH dieser gegenüber geltend zu machen. 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 10.1. Die Blitz-Reisen GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung der Blitz-Reisen GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 10.2. Kündigt die Blitz-Reisen GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 11. Kündigung infolge höherer Gewalt 11.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. 11.2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 12. Pflicht des Reisenden zur Mängelanzeige während der Reise; Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden; Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit Flugreisegepäck 12.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der Blitz-Reisen GmbH wie folgt konkretisiert: a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung der Blitz-Reisen GmbH (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung der Blitz-Reisen GmbH wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt der Blitz-Reisen GmbH unter der angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 12.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Blitz-Reisen GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen die Blitz-Reisen GmbH anzuerkennen. 12.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der Blitz-Reisen GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Blitz-Reisen GmbH oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Blitz-Reisen GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 12.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der Blitz-Reisen GmbH anzuzeigen. 13. Haftungsbeschränkung 13.1. Die vertragliche Haftung der Blitz-Reisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Blitz-Reisen GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 13.2. Die Blitz-Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Blitz-Reisen GmbH sind. Die Blitz-Reisen GmbH haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Blitz-Reisen GmbH ursächlich geworden ist. 13.3. Eine etwaige Haftung der Blitz-Reisen GmbH wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. 14. Ausschlussfrist und Verjährung 14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 14.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 14.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der Blitz-Reisen GmbH unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 14.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 14.5. Die Frist aus 14.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 14.6. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Blitz-Reisen GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Blitz-Reisen GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Blitz-Reisen GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Blitz-Reisen GmbH beruhen. 14.7. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 14.8. Die Verjährung nach Ziffer 14.6 und 14.7 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 14.9. Schweben zwischen dem Kunden und der Blitz-Reisen GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Blitz-Reisen GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1. Die Blitz-Reisen GmbH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn er die Blitz-Reisen GmbH nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.3. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat der Kunde selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich die Blitz-Reisen GmbH nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 15.4. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 6. (Rücktritt) entsprechend. 16. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 16.1. Die Blitz-Reisen GmbH informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 16.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Flug gesellschaft(en) noch nicht fest, so ist die Blitz-Reisen GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald die Blitz-Reisen GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 16.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die Blitz-Reisen GmbH den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 16.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist im Internet unter http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen der Blitz-Reisen GmbH einzusehen. 17. Rechtswahl und Gerichtsstand 17.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Blitz-Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 17.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die Blitz-Reisen GmbH im Ausland für die Haftung der Blitz-Reisen GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 17.3. Der Kunde kann die Blitz-Reisen GmbH nur an deren Sitz verklagen. 17.4. Für Klagen der Blitz-Reisen GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der BlitzReisen GmbH vereinbart. 17.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Datenschutzhinweis 18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. 18.2. Die Blitz-Reisen GmbH macht gemäß § 33 BDSG darauf aufmerksam, dass sie die personenbezogenen Daten des Reisenden in ihrer EDV im Rahmen der notwendigen Abwicklung der einzelnen Reise und für seine eigenen werblichen Zwecke speichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern eine (teilweise) Weitergabe der Daten für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht notwendig ist. Reiseveranstalter ist die Blitz-Reisen GmbH · Diepenbroich 39 · 51491 Overath Geschäftsführer: Bernd Rubarth Handelsregister Köln: HRB 47323 Telefon: 02206-6001 0 · Fax: 02206-6001 11 E-Mail: [email protected] Mit Sicherheit eine schöne Reise Blitz-Reisen Reiseschutz 1 – FÜR REISEN BIS 31 TAGE – Reise-Rücktrittsversicherung ❍❍ Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises 2 Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) ❍❍ zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise 3 en: er erung ersich everanstalt r v s e r h ü is a f e J R is n e e r m d ise zu bhängig vo erten Reisep r. e w in H h h na sind u zum versic ichertem Ja is rs ämien Die Pr en jeweils b eisen pro ve : 56 Tage. e. e g R elt und g liebig viele auer je Reis n auf Anfra D g be le n a u e r e im x h a ic M esvers e Jahr Weiter Reise-Krankenversicherung Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für: ❍❍ ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente ❍❍ stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen ❍❍ medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge) 4 mien ä r P e All Selbstohne halt! be Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen ❍❍ Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr 5 R eise-Unfallversicherung ❍❍ Versicherungssumme je versicherte Person: im Todesfall 20.000,– EUR 6 AZ 427 11.14 Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR. Reisegepäck-Versicherung ❍❍ Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person PRÄMIE Blitz-Reisen Premium-Schutz Reisepreis pro Person bis EUR 500,– 1.000,– 1.500,– 2.000,– 2.500,– 3.000,– 4.000,– ab 4.001,– PRÄMIE Blitz-Reisen Einzelperson EUR 28,– 44,– 60,– 81,– 97,– 109,– 144,– 214,– 1 2 3 4 5 6 Komplett-Schutz EinzelReisepreis person pro Person EUR bis EUR 500,– 26,– 1.000,– 38,– 1.500,– 55,– 2.000,– 69,– 2.500,– 83,– 3.000,– 95,– 4.000,– 119,– ab 4.001,– 179,– 1 2 4 5 6 PRÄMIE Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Reisepreis pro Person bis EUR 500,– 1.000,– 1.500,– 2.000,– 2.500,– 3.000,– 4.000,– ab 4.001,– 1 2 Einzelperson EUR 25,– 37,– 53,– 65,– 75,– 86,– 111,– 154,– PRÄMIE Reise-Rücktrittsversicherung – Solo – Reisepreis pro Person bis EUR 500,– 1.000,– 1.500,– 2.000,– 2.500,– 3.000,– 4.000,– ab 4.001,– 1 Einzelperson EUR 22,– 34,– 47,– 59,– 68,– 79,– 105,– 139,– PRÄMIE Jahresschutz Vers. Reisepreis je Reise bis max. EUR 1.000,– Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie bis zum 65. Geburtstag weltweit bis 56 Tage Einzelperson EUR 59,– Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie ab dem 65. Geburtstag weltweit bis 56 Tage Einzelperson EUR 129,– 2.000,– 69,– 149,– 4.000,– 139,– 199,– 6.000,– 169,– 269,– 10.000,– 279,– 349,– 1 2 Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie bei Blitz-Reisen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen TB-Blitz-D1101und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) bzw. für die Jahresversicherung VB-RS 2014 (JRV) der HanseMerkur Reiseversicherung AG AZ 427_1114_Blitz Reisen.indd 1 13.11.14 16:52 ■Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Was wird geleistet? Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen: ❍ die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts, ❍ die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären. Kein Selbstbehalt! Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt. Gegen was wird versichert? ❍ Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson. ❍ Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen. ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit. ❍ Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probe zeit in die versicherte Reisezeit fällt. ❍ Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt. ❍ Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person. ❍ Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter . ❍ unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst. Was ist im Schadenfall zu tun? 1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren! 2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten. 3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: ❍ Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original ❍ Bezahlte Original-Kostennachweise ❍ Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort) ❍ bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde ❍ bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundes agentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit ❍ bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid ❍ bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inkl. des Nachweises zur Probezeit ❍ bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College ❍ bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle ■ ■Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen) Was wird geleistet? Bei Krankheit oder Unfall erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für: notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland, ❍ Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Kranken haus und zurück in die Unterkunft, ❍ schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz, ❍ einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland, ❍ Überführung bei Tod der versicherten Person oder Bestattung im Ausland. ❍ sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht, erstatten wir bei einer Frühgeburt die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des Kindes bis zu 50.000,- EUR. Die Kosten werden voll ersetzt, sofern die Ver sicherungsdauer mindestens 3 Monate beträgt. ❍ Kein Selbstbehalt Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise im Ausland. Was ist im Schadenfall zu tun? 1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen: ❍ Namen und Anschrift des Patienten, ❍ Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes, ❍ Krankheitsbezeichnung, ❍ Behandlungszeitraum, ❍ Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses, ❍ genaue Bezeichnung der ausländischen Währung. 2. Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service unter der Tel.-Nr. 0180/5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters). 3. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten NotrufService auf Reisen organisiert. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland. ❍ medizinisch ■ ■Notfall-Versicherung Was wird geleistet? Bei Krankheit oder Unfall: ❍ Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 5.000,– EUR Bei Tod: ❍ Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland und Inland oder Bestattung im Ausland Bei stationärem Krankenhausaufenthalt: ❍ Kostenvorschuss (Darlehen) bis 15.000,– EUR gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenver sicherer bzw. dem Leistungspflichtigen Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise: ❍ Organisation und Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise ❍ Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten: ❍ Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank ❍ Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person ❍ ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis 1.500,– EUR ❍ Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten Bei Haft oder Haftandrohung: ❍ Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ❍ Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 3.000,– EUR ❍ bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Straf kaution bis 13.000,– EUR Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reisezeit. Was ist im Schadenfall zu tun? Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service auf Reisen. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland. ■ ■REISE-UNFALLVERSICHERUNG Versicherungssumme: *) im Todesfall*) 20.000,– EUR Invalidität bis zu 40.000,– EUR Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR kosm. Operationen bis zu 5.000,– EUR bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 5.000,– EUR Was ist versichert? Versichert ist der Todesfall infolge eines versicherten Unfallereignisses. ❍ Entschädigung wegen Todesfall: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres – vom Unfalltag an gerechnet – zum Tod, so wird Entschädigung nach der vereinbarten Todesfallsumme vereinbart. Versichert ist der Invaliditätsfall infolge eines versicherten Unfallereignisses. ❍ Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr. Was ist im Schadenfall zu tun? 1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. 2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden. 3. Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde. ■ ■REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG Versicherungssumme: je versicherte Person 2.000,– EUR ❍ kein Selbstbehalt Welche Sachen sind versichert? ❍ Sachen des persönlichen (nicht beruflichen) Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt werden. ❍ Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Laptops ohne Software sowie Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind insgesamt je Versicherungsfall bis zu 50% der Versicherungssumme mitversichert. ❍ Brillen, Kontaktlinsen, Audio Player, tragbare DVD-Player und Mobil telefone jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 250,– EUR mitversichert. ❍ Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Wellenbretter, Surfbretter sowie Fahrräder jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 500,– EUR versichert. Welche Sachen sind u.a. nicht versichert? ❍ Sämtliche Zahlungsmittel (z.B. Bargeld) ❍ Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art ❍ EDV-Geräte einschließlich Zubehör (außer Audio Player und Laptops) ❍ Schusswaffen jeder Art einschließlich Zubehör ❍ Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge ❍ Hängegleiter, Fallschirme, einschließlich Zubehör, Gleitflieger Gegen welche Gefahren sind die Sachen versichert? In der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Gepäckaufbewahrungen (Gilt nicht für Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, tragbare DVD-Player und Laptops inkl. Software, Foto-, Film- und Videoapparate sowie Mobiltelefone jeweils mit Zubehör.) ❍ Verlust ❍ Beschädigung ❍ Zerstörung Während der übrigen Reisezeit: ❍ strafbare Handlungen Dritter ❍ Transportmittelunfall ❍ Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Elementarereignisse Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr. Was ist im Schadenfall zu tun? 1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein. 2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein. 3. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein. ■ ■URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung) Was wird geleistet? der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. ❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise ❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage ❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag ❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise ❍ Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort ,an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt. Kein Selbstbehalt! Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte Reisezeit. Gegen was wird versichert? ❍ Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risikoperson ❍ Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter Was ist im Schadenfall zu tun? 1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten! 2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten. 3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: ❍ Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original ❍ Bestätigung des Hotels, Vermieters, Reiseleiters über den Abbruch/ die Unterbrechung der Reise ❍ Bezahlte Original-Kostennachweise ❍ Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort) ❍ bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde ❍ Erstattung ■ ■SCHADENMELDUNGEN Im Schadenfall benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen: Kopie des Versicherungsnachweises; Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters; zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandskonten die IBANNummer und den BIC-Code). Schadenformulare im Internet unter www.hmrv.de/ Schadenformulare. Im Schadenfall senden Sie bitte die vorgenannten Unterlagen an die: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Bitte die Unterlagen nicht heften oder klammern. Schadenformulare sind grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Anderenfalls kann dies eine Entschädigungskürzung bedeuten. ■ ■AUSSERGERICHTLICHE SCHLICH TUNGS UND BESCHWERDEVERFAHREN Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Für die Reise-Krankenversicherung: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de Für die übrigen Versicherungen: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de ■ ■HINWEIS UND ERKLÄRUNG Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle) ergeben, an das für den Versicherer tätige Dienstleistungsunternehmen „Insurance Warehouse“ übermittelt. Diese Einwilligung gilt ausdrücklich auch für Gesundheitsdaten. RV 631 09.09 leistungsbeschreibung