29.11.2013

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29.11.2013
Offenlegungsbericht
der
Citigroup Global Markets Finance
Corporation & Co. beschränkt haftende KG
per 29.11.2013
gemäß § 26a KWG i.V.m. Teil 5 SolvV
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Grundlagen der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung ____________________ 3
2.
Anwendungsbereich _______________________________________________________ 3
3.
Grundsätze und Organisation des Risikomanagements _________________________ 4
4.
5.
3.1.
Adressenausfallrisiken ________________________________________________ 4
3.2.
Operationelle Risiken __________________________________________________ 5
3.3.
Marktpreisrisiken _____________________________________________________ 6
3.4.
Liquiditätsrisiken _____________________________________________________ 7
Eigenmittel _______________________________________________________________ 9
4.1.
Struktur der Eigenmittel ________________________________________________ 9
4.2
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung _____________________________ 10
Adressenausfallrisiko _____________________________________________________ 14
5.1
Bruttokreditvolumen _________________________________________________ 14
5.2.
Kreditrisikovorsorge _________________________________________________ 16
5.2.1 Verfahren zur Bildung der Risikovorsorge ________________________________ 16
5.2.2 Adressenausfallrisiko-Exposures _______________________________________ 17
5.2.3 Kreditrisikominderungstechniken _______________________________________ 18
5.3.
Ausfallrisiken aus Handelsgeschäften ___________________________________ 21
6.
Eigenmittelanforderung für das Marktrisiko __________________________________ 23
7.
Beteiligungsinstrumente __________________________________________________ 24
8.
Zinsänderungsrisiko ______________________________________________________ 25
9.
Operationelles Risiko _____________________________________________________ 26
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Offenlegungsbericht 2013 | Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt
haftende KG
1. Grundlagen der aufsichtsrechtlichen
Risikoberichterstattung
Die Finanzholding-Gesellschaft Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG (CKG) wendet für die meldepflichtige Finanzholding-Gruppe
(nachfolgend bezeichnet als die „Gruppe“), zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen den Kreditrisiko-Standardansatz gemäß §§ 24 ff SolvV für die
Berechnung von Kreditäquivalentbeträgen, die Marktbewertungsmethode gemäß § 18
SolvV sowie für das operationelle Risiko den Standardansatz gemäß § 272 SolvV an.
Die aufsichtsrechtliche Risikoberichterstattung der Gruppe erfolgt nach Maßgabe von
§ 26 a KWG in Verbindung mit §§ 319 bis 337 SolvV. Die Offenlegung wird gemäß
§ 319 Abs. 2 SolvV seitens der CKG als übergeordnetes Unternehmen der aufsichtsrechtlichen Finanzholding-Gruppe vorgenommen und erfolgt in aggregierter Form auf
Gruppen Ebene.
2. Anwendungsbereich
Die CKG ist das meldepflichtige Unternehmen, die Citigroup Global Markets Deutschland AG (CGMD) ist die operative Einheit der Gruppe. Beide Unternehmen wurden in die
Gruppenkonsolidierung voll einbezogen.
Die Klassifizierung in Kreditinstitute und Finanzunternehmen erfolgt gemäß den Vorgaben des § 1 KWG.
Folgende Tochtergesellschaften wurden nicht in den Offenlegungsbericht einbezogen,
da ihre Bilanzsumme insgesamt nur ca. 1% der Bilanzsumme der Gruppe entsprach und
daher als unwesentlich im Sinne des § 296 Abs. 2 HGB anzusehen ist:

Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH

Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH

GENO Asset Finance GmbH
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Innerhalb des Konzerns bestehen keine Einschränkungen oder Hindernisse für Kapitalübertragungen; Ausnahmen nach § 2a KWG werden nicht in Anspruch genommen.
3. Grundsätze und Organisation des Risikomanagements
Eine zentrale Überwachung aller relevanten Risiken wird im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes vorgenommen. Das damit verbundene Limit-System erlaubt eine
Steuerung der einzelnen Risikoarten bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Gesamtrisikos der Gruppe. Die Risikokapitalberechnung erfolgt auf monatlicher Basis unter Berücksichtigung aller wesentlichen Risiken (Ausnahme: Liquiditätsrisiko). Die Ergebnisse
werden im Rahmen der Vorstandssitzung dem Vorstand der CGMD präsentiert und erörtert. Zudem werden alle Einzelrisiken auf täglicher Basis überwacht und über das tägliche Berichtswesen an die Geschäftsleitung kommuniziert. Im Wesentlichen umfasst das
tägliche Berichtswesen die Teilrisiken Marktpreisrisiken, Adressenausfallrisiken, operationelle Risiken, Reputationsrisiken und Liquiditätsrisiken.
3.1. Adressenausfallrisiken
Das Adressenausfallrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder entgangenen
Gewinns aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners.
Die Gruppe hat auf Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für
eine frühzeitige Risikoidentifizierung entwickelt. Basierend auf diesen Frühwarnindikatoren werden durch die Abteilung ICG Risk Management and Risk Architecture in New
York anlassbezogen Portfolio Stresstests sowohl für globale als auch länderbezogene
Industriebereiche durchgeführt. Daraus resultierend werden, soweit notwendig, Anpassungen von Risikoklassifizierungen, die Bestimmungen von Indikatoren für eine Veränderung der Klassifizierung und Veränderungen von Portfolio-Limiten vorgenommen.
Im Bereich der Kreditrisiken hat die Gruppe eine umfangreiche Reporting-Struktur implementiert, die gewährleistet, dass alle wesentlichen Risiken im Kreditgeschäft frühzei-
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tig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt und überwacht
werden.
3.2. Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko beschreibt die Gefahr von Verlusten, die in Folge von inadäquaten bzw. fehlerhaften, internen Prozessen sowie Systemen, Mitarbeiterverschulden
oder externen Ereignissen anfallen. Die nachfolgenden Risikokategorien werden unter
dem übergeordneten Begriff operationelle Risiken subsumiert: Interner und externer Betrug, Technologierisiken, Abwicklungsrisiken, nicht statthafte Geschäftspraktiken, Infrastrukturschäden, nicht statthafte Arbeitspraktiken, vermeidbare/unbeabsichtigte Fehler.
Zur Überwachung und Kontrolle von operationellen Risiken bedient sich die Bank einer
Vielzahl unterschiedlicher Analyse- und Steuerungsmechanismen. Als Grundlage dient
zunächst der jährlich durchgeführte Risikoinventurprozess, bei dem, unter Einbeziehung
aller Geschäfts- und Stabstellenbereiche, alle operationellen Risiken identifiziert und
klassifiziert werden. Über den Inventurprozess wird eine Wesentlichkeitsbestimmung der
operationellen Risiken für jeden Geschäftsbereich sowie auf Gesamtbankebene vorgenommen. Darüber hinaus gehen aus dieser Analyse auch die umfangreichen Dokumentationsanforderungen und Kontrollprozesse hervor, über die operationelle Risiken überwacht werden. Von sehr großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das so genannte Managers-Control-Assessment (MCA).
Durch das MCA wird sichergestellt, dass sämtliche wesentliche Geschäfts- und Prozessrisiken durch die jeweiligen Prozessinhaber identifiziert werden und korrespondierende
Kontrollen etabliert werden. Die Messung und laufende Überwachung dieser Kontrollen
erfolgt über individuelle Risikoindikatoren (Key Risk Indicators), die durch die jeweiligen
Geschäfts- und Stabstellenbereiche definiert werden. Um eine permanente Wirksamkeit
der MCA-Kontrollen zu gewährleisten, werden diese in regelmäßigen Abständen getestet.
Verluste, die sich aus eintretenden operationellen Risikoereignissen ergeben, werden in
einer Schadensfalldatenbank erfasst, um sämtliche qualifizierbaren Ereignisse auswerten zu können und ein angemessenes Berichtswesen der operationellen Risiken an die
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Geschäftsleitung zu ermöglichen. Darüber hinaus können anhand der akquirierten Daten
Auswertungen durchgeführt werden, entsprechende Kostenallokationen sowie potentiell
auch Kapitalinanspruchnahmen abgeleitet werden.
Bei der Verlagerung von Dienstleistungen an Dritte wird ein so genanntes Risk Assessment durchgeführt, um den Risikogehalt der mit der Verlagerung verbunden ist, einschätzen zu können. Verlagerungen, bei denen das Risk Assessment zu dem Ergebnis
gelangt, dass es sich hierbei um ein wesentliches Outsourcing handelt, müssen hierbei
zwingend durch den „Neue Produkte Prozess“ (NPC) genehmigt werden, um alle möglichen Implikationen, auch interdisziplinäre Auswirkungen, angemessen zu berücksichtigen.
Operationelle Risiken werden im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes als wesentliche Risiken klassifiziert. Aus diesem Grund wird das Risiko quantifiziert und fließt in die
Risikotragfähigkeitsberechnung ein.
3.3. Marktpreisrisiken
Unter dem Marktpreisrisiko wird grundsätzlich das Risiko potenzieller Verluste bilanzwirksamer und außerbilanzieller Positionen aufgrund von Veränderungen der Marktpreise verstanden.
Zu den Handelsbuchbereichen gehören:

Risk Treasury

Commodity Warrants/Zertifikate

Foreign Exchange Warrants/Zertifikate

Equity Warrants/Zertifikate
Zur Ermittlung der Risikopositionen in den Portfolien der einzelnen Handelsbereiche
werden täglich sämtliche Einzeltransaktionen bzw. Handelsbuchpositionen bewertet. Die
der Bewertung zu Grunde liegenden Marktpreise werden in der Regel direkt von externen unabhängigen Stellen bezogen.
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Zur Risikoquantifizierung kommen im Konzern folgende sensitivitätsorientierte bzw. mathematisch-statistischen Verfahren zur Anwendung:

Sensitivitätsanalysen (Greeks)

Value-at-Risk-Berechnungen

Stress-Tests
Die Limitierung von Marktrisiken erfolgt über ein separates Limitsystem von GuV-Limiten
und Volumenlimiten. Die darin definierten Limite werden durch die Geschäftsleitung genehmigt. Die Einhaltung der Limite wird täglich überwacht und im Rahmen des täglichen
Berichtswesens innerhalb der Bank und an die Geschäftsleitung kommuniziert. Auf
eventuell aufgetretene Limitüberschreitungen wird dabei umgehend hingewiesen. Die
organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung, Steuerung und Überwachung der Limite
stellen somit auch sicher, dass unter Berücksichtigung der Korrelationen der einzelnen
Marktfaktoren das Eingehen von wesentlichen offenen Handelspositionen verhindert
wird.
Innerhalb des monatlich stattfindenden Asset/Liability-Committee (ALCO) Meetings und
der Vorstandssitzungen, wird die aktuelle Risikosituation an die Geschäftsleitung berichtet und – falls notwendig –mögliche Maßnahmen zur weiteren Risikobegrenzung eingeleitet.
3.4. Liquiditätsrisiken
Unter dem Liquiditätsrisiko wird allgemein die Gefahr verstanden, dass die Gruppe nicht
oder nicht mehr uneingeschränkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt auf täglicher Basis anhand der Informationen
eines Berichts, der die liquiditätswirksamen Bilanzposten der operativen Einheit der
CGMD in Restlaufzeiten zerlegt und, innerhalb entsprechender Limite, Liquiditätsabflüsse regelt. Ende des Jahres 2013 wurde dieser durch den sogenannten „Daily S2 Liquidity Report“ ersetzt, welcher cash flows unter Stress Szenarien aufzeigt und somit im Ein-
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klang mit dem Ziel der Firma ist, ausreichend Liquidität auch in einem gestressten Umfeld sicher zu stellen.
Zusätzlich erfolgt auf monatlicher Basis die Erzeugung eines sogenannten „Market Access Reports“. Dieser stellt Aktiv- bzw. Passivüberhänge in definierten Fälligkeitsbändern dar und dient als Entscheidungsgrundlage zur weiteren Positionierung. Bei der Aufteilung auf die Restlaufzeiten werden konservative Verwertungsannahmen getroffen, welche den Geschäftsbetrieb der Gruppe nicht beeinflussen sollten. So wird z.B. grundsätzlich bei der Verwertbarkeit täglich liquidierbarer Bonds sowie des Aktienbestands von
einem Zeitraum von über zwei Jahren ausgegangen.
Der “Market Access Report” stellt die Grundlage für zwei Stress Szenarien dar:
Das "Highly Stress Market Disruption Scenario" unterstellt eine eingeschränkte Refinanzierung am Kapitalmarkt sowie einen Einbruch an Kundenhinterlegungen, was einen direkten Einfluss auf die Liquidität der CGMD als operative Einheit der Gruppe haben
würde. Finanzielle Sicherheiten, sofern sie Teil des Portfolios sind, würden auch in ihrer
Qualität verringert werden. Dieses Szenario bezieht sich sowohl auf das sogenannte
„Concentration Event“ im Land, als auch auf den weiteren europäischen Markt. Resultierend hieraus wird eine Verringerung des Langfristratings des Mutterkonzerns Citigroup
Inc. sowie der Citibank NA unterstellt.
Das "Severe Loss of Confidence - Severe Market Disruption Scenario" kombiniert das
oben genannte Concentration Event mit einer unterstellten Verschlechterung des kurzfristigen Ratings des Mutterkonzerns Citigroup Inc. Dieses Szenario stellt somit eine weitere Verschlechterung der Liquiditätslage der Bank dar.
Die strategischen Entscheidungen, welche sowohl die aktuelle Liquiditätssituation, als
auch das Ergebnis der simulierten Stressszenarien berücksichtigen, werden in regelmäßigen Sitzungen des ALCO getroffen.
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4. Eigenmittel
4.1. Struktur der Eigenmittel
Während der Offenlegungsperiode hat sich die Kapitalstruktur der Gruppe gegenüber der Vorperiode nicht wesentlich verändert. Der Anstieg des gezeichneten Kapitals in Höhe von. TEUR 323 zum 29.11.2013 resultiert aus einer verminderten Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände im Vergleich zum Vorjahr.
Das Kernkapital der Gruppe beträgt zum 29.11.2013 TEUR 2,244,318 und setzt sich
aus dem eingezahlten Kapital in Höhe von TEUR 2,221,232 sowie sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von TEUR 23,102 und den in Abzug zu bringenden
immateriellen Vermögensgegenständen von TEUR 16 zusammen.
Im Berichtszeitraum kamen keine Drittrangmittel zur Anrechnung. Die Höhe der Eigenmittel entspricht somit der Höhe des haftenden Eigenkapitals.
Bei der Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittel werden das gezeichnete Kapital und die Rücklagen bereits mit den Beteiligungsbuchwerten der nachgeordneten
Unternehmen verrechnet, daher wird auf einen separaten Ausweis verzichtet.
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Tabelle 2: Eigenkapitalstruktur
4.2
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung
Die Gruppe hat zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen den KreditrisikoStandardansatz (KSA) gewählt.
Die Festlegung und die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals werden
für die Gruppe im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes vorgenommen. Dabei
werden die jeweils vorhandenen wesentlichen Risiken zunächst quantifiziert (Tabelle 3)
um schließlich den vorhandenen Risikodeckungsmitteln gegenübergestellt zu werden
(Tabelle 4).
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Tabelle 3: Eigenkapitalanforderungen
in Tsd. Euro
Risikoart
Eigenkapitalanforderung
Standardansatz
Zentralregierungen
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
0
17
Sonstige öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
Institute
0
25,565
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
Unternehmen
0
52,459
Mengengeschäft
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
Investmentanteile
Sonstige Positionen
Überfällige Positionen
Summe
13,259
639
0
91,939
Verbriefungen
Verbriefungen im KSA-Ansatz
0
Verbriefungen im IRB-Ansatz
0
Summe
0
Risiken aus Beteiligungspositionen
Beteiligungen im KSA-Ansatz
36
- davon Beteiligungswerte bei Methodenfortführung/Grandfathering
Summe
36
Marktrisiken des Handelsbuches
Standardansatz
14,712
Summe
14,712
Operationelle Risiken
Standardansatz
37,526
Summe
37,526
Gesamt
144,213
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Tabelle 4: Kapitalquoten der Gruppe sowie des signifikanten Tochterunternehmen Citigroup Global Markets Deutschland AG (CGMD)
4.3. Quantifizierung der Risiken
Als Hauptrisiken ihres Geschäftsmodells hat die Gruppe das Marktrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie das operationelle Risiko identifiziert. Diese Risiken werden
neben den Pensionsfondrisiken und den Reputationsrisiken quantifiziert und in die Berechnung der Risikotragfähigkeit der Bank einbezogen. Das Liquiditätsrisiko wird in der
Konzernrichtlinie als weiteres wesentliches Risiko angeführt, jedoch nicht in die Berechnung des Risikokapitals einbezogen, da es hierfür keinen zielführenden Berechnungsansatz gibt und darüber hinaus ein sehr umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung
steht, um Liquiditätsrisiken anderweitig zu quantifizieren (z.B. Liquiditätsablaufbilanz inklusive diverser Stresssimulationen), zu überwachen und im täglichen Berichtswesen zu
berücksichtigen.
Zur Berechnung des Risikokapitals werden für die Risikoarten wesentliche Risikoparameter berücksichtigt.
Marktrisiko
Modellparameter ist das VaR für einen Tag, welches auf eine Haltedauer von einem
Jahr (260 Handelstage) hochskaliert wird. Um die Volatilität der Berechnung zu reduzieren, wird als Berechnungsbasis das durchschnittliche 3-Monats-VaR genutzt. Das VaR
wird mittels einer Monte Carlo Simulation errechnet. Dabei werden die Veränderungen
aller marktpreisbestimmenden Faktoren unter Berücksichtigung der Volatilitäten und
Korrelationen simuliert. Mit den so erhaltenen Marktfaktoren wird die Wertveränderung
des Portfolios ermittelt. Dieser Vorgang wird 10.000-fach wiederholt. Auf diese Weise
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erhält man 10.000 mögliche Wertänderungen des Portfolios. Aus der resultierenden Verteilung wird der maximal zu erwartende Verlust abgeleitet, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,0% nicht überschritten wird.
Adressenausfallrisiko
Das Risikokapital für Adressenausfallrisiken modelliert unerwartete Verluste auf Portfoliobasis unter Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten. Modellparameter sind
unerwartete Verluste auf 250 Tage skaliert, berechnet anhand der tatsächlich verfügbaren historischen Daten.
Die Bank hat, auf Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale, Indikatoren für
eine frühzeitige Risikoidentifizierung entwickelt. Darauf basierend werden anlassbezogene Stresstests für globale und länderbezogene Industriebereiche durchgeführt.
Operationelles Risiko
Da der globale Berechnungsansatz zur Quantifizierung operationeller Risiken nicht auf
die lokale Geschäftseinheit übertragbar ist, die lokale Einheit aber keine ausreichende
statistische Datenmenge erzeugt, um ein eigenständiges Model zu entwickeln, wird die
Eigenmittelanforderung, die sich aus dem aufsichtsrechtlichem Standardansatz für operationelle Risiken ergibt, für die Berechnung des Risikokapitals noch einmal dupliziert.
Darüber hinaus hat die Bank Reputationsrisiken und Pensionsfondrisiken als eigenständige, wesentliche Risikokategorien klassifiziert. Beide Risikoarten werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Während die Quantifizierung der Pensionsfondrisiken, inklusive der jährlichen Berechnung von Stressszenarien, auf einem Modell basiert, wird für das Reputationsrisiko eine Faktormultiplikation auf Basis des operationellen Risikokapitals durchgeführt.
Die Geschäftsleitung der CGMD, als wesentliche operative Einheit der Gruppe, hat für
alle Risikokategorien dezidierte Risikolimite genehmigt, die auf monatlicher Basis vom
lokalen Risikomanagement überwacht werden.
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5. Adressenausfallrisiko
5.1
Bruttokreditvolumen
Die Ermittlung des Bruttokreditvolumens erfolgt nach der Maßgabe des § 19 Abs. 1
KWG. Wertansätze werden nach handelsrechtlichen Vorgaben ermittelt. Die entsprechend ermittelten Durchschnittswerte für den Berichtszeitraum basieren auf Quartalsangaben.
Tabelle 5: Bruttokreditvolumen
Tabelle 6: Bruttokreditvolumen nach Regionen
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Tabelle 7: Bruttokreditvolumen nach Schuldnergruppen
Tabelle 8: Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten
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5.2
Kreditrisikovorsorge
5.2.1 Verfahren zur Bildung der Risikovorsorge
Risikovorsorgen werden neben den Pauschalwertberichtigungen innerhalb der Citigroup
Global Markets Deutschland AG für ein Engagement gebildet. In diesem Zusammenhang definiert die CGMD eine Forderung als „notleidended“ wenn auf diese eine Einzelwertberichtigung gebildet wird oder der Kreditnehmer mit einem seiner ihm zugeordneten Forderung mit den Zins- oder Tilgungsleistungen mindestens 90 Tage in Verzug ist.
Ein Kredit, mit weniger als 90 Tagen in Verzug, wird ebenfalls dann zu einem notleidenden Kredit, wenn gute Gründe bekannt werden, die eine Nichtzahlung befürchten lassen
(z.B. das Bekanntwerden der Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder substantielle
Restrukturierung wegen ungenügender Kapitalstruktur). Forderungen in „Verzug“ beinhalten dahingegen alle Forderungen, bei denen der Kunde sich mindestens einen Tag
mit seinen Verbindlichkeiten im Verzug befindet.
Tabelle 9: Risikovorsorge (Einzelwertberichtigung) nach Schuldnergruppen
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Tabelle 10: Entwicklung der Risikovorsorge inklusive Pauschalwertberichtigung
5.2.2 Adressenausfallrisiko
Auf Ebene der CKG werden zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz für die CGMD als operative Einheit der Gruppe die Bonitätsbeurteilungen der folgenden Ratingagenturen genutzt:

Standard & Poor´s

Moody´s

Fitch
Die Beurteilungen der Agenturen finden für sämtliche Forderungskategorien nach Tabelle 12 der Anlage 1 zur SolvV Anwendung.
Während des Berichtszeitraumes wurden an den Zuordnungen keine Veränderungen
vorgenommen.
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Tabelle 11: Forderungen je Risikogewicht
5.2.3 Kreditrisikominderungstechniken
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die seitens der CGMD genutzten Verfahren.
Entsprechend der Kreditrisikostrategie, welche in der konzernweit gültigen Richtlinie
„ICG Risk Management Manual“ sowie dem „German Credit Manual“ dokumentiert ist,
stellt die Kundenbonität die Grundlage für die Kreditentscheidung dar; Sicherheiten haben keinen Einfluss auf die Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers. In Abhängigkeit von
der Struktur eines Geschäftes können Sicherheiten aber wesentlich für die Risikobeurteilung einer Transaktion sein.
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Die gesicherten Grundgeschäfte im Anlagebuch umfassen das kommerzielle Kreditgeschäft einschließlich Bürgschaften und Garantien sowie externer offener Kreditzusagen.
Die Abschirmung der Grundgeschäfte gegen Ausfallrisiken wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch die Hereinnahme klassischer Sicherheiten gewährleistet.
Als Sicherheiten im Anlagebuch kommen ausschließlich folgende Arten zum Einsatz:
Bürgschaften, Garantien und finanzielle Sicherheiten in Form von Bareinlagen beim kreditgewährenden Institut, in Ausnahmefällen auch bei Drittinstituten. Des Weiteren werden Wertpapiere öffentlicher Emittenten berücksichtigt, deren Bonitätsrisiko der aufsichtsrechtlichen Bonitätsstufe von 1 gemäß der Solvabilitätsrichtlinie entspricht.
Für die Besicherung von Handelsgeschäften werden ausschließlich Barsicherheiten
hereingenommen.
Für die Sicherheitenbestellung und die damit in Zusammenhang stehenden Erklärungen
werden weitgehend standardisierte Verträge verwendet. Sofern individuelle Sicherheitenverträge zu schließen sind, werden diese von der Rechtsabteilung vorab geprüft bzw.
erstellt.
Die Bewertung der Sicherheiten ist Aufgabe der Marktfolgeeinheiten. Unabhängig davon
werden Sicherheiten unverzüglich vom Banking überprüft, sobald negative Informationen über den Kontrahenten des Grundgeschäfts bekannt werden.
Bei der Messung des aus den Sicherheiten resultierenden Risikos wird nach Sicherheiten im klassischen Kreditgeschäft und Sicherheiten im Handelsbuch unterschieden. Besteht eine signifikante positive Korrelation zwischen dem Wert einer Sicherheit und dem
Kreditnehmer, der die Sicherheit stellt, hat der ermittelte Sicherheitenwert grundsätzlich
keine Bedeutung für die Kreditentscheidung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sicherungsgeber, Drittschuldner oder Emittent mit dem Kreditnehmer eine wirtschaftliche
Einheit oder eine Kreditnehmereinheit nach § 19 (2) KWG bilden.
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Tabelle 12: Gesamtbetrag des gesicherten Exposures im Kreditrisiko-Standardansatz
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5.3
Ausfallrisiken aus Handelsgeschäften
Die für die Risikoidentifizierung zuständigen Bereiche und Prozesse der CGMD nehmen
in Bezug auf Adressenausfallrisiken keine Unterscheidung zwischen Kreditkunden des
klassischen Kreditgeschäfts und Kontrahenten von Handelsgeschäften vor.
Die Messung des Adressenausfallrisikos für die Handelsgeschäfte erfolgt auf Basis des
Eindeckungs- und Erfüllungsrisikos. Bei der Berechnung des Eindeckungsrisikos („PreSettlement Exposure“) bei Handelsgeschäften wird sowohl die Marktbewertung („Current
Mark-to-Market“) der Kundenposition als auch die mögliche Wertveränderung der
Transaktion während der Restlaufzeit („Most likely increase in value“) berücksichtigt.
Dabei wird insbesondere mit Hilfe von Monte - Carlo - Simulationen das Eindeckungsrisiko sowohl auf Einzeltransaktionsbasis als auch für mehrere Transaktionen ermittelt.
Das Eindeckungsrisiko ist damit eine Funktion der gegenwärtigen und potenziellen zukünftigen Marktwerte einer oder mehrerer Transaktionen. Die Summe aus der Marktbewertung der Kundenposition und der möglichen Wertänderung der Transaktion während
der Laufzeit wird als absolute Größe auf das entsprechende, auf Laufzeitbänder aufgeteilte, Kontrahentenlimit angerechnet.
Für Swapgeschäfte bestehen zusätzlich laufzeitbezogene Limite für die Kontrahenten.
Die Genehmigung und Festlegung der Limite für deutsche Banken und Versicherungen
erfolgt in Abstimmung mit Mitarbeitern der Abteilung „Financial Institutions Risk Management - Europe Middle East Africa“ (FIRM-EMEA) und dem Relationship Management und ICG Risk Management in Frankfurt. Die Hauptaufgabe der Abteilung FIRMEMEA besteht in der Minimierung des Kreditrisikos durch Kontroll- und Unterstützungstätigkeiten bei der Beurteilung des Adressenausfallrisikos im Handelsbereich. Bei Kunden anderer Branchen liegt die Limitfestlegung in der Verantwortung von „Global Industries and Regional Markets“ und des Relationship Managements (Banking) und ICG
Risk Managements in Frankfurt.
In Abhängigkeit vom internen Bonitätsrating werden für die einzelnen Kontrahenten Limite festgelegt. Unabhängig von der Festlegung des Bonitätsratings werden für alle Kontrahenten die wirtschaftlichen Verhältnisse und das damit verbundene Ausfallrisiko durch
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GIRM (Global Industries and Regional Markets) oder FIRM (Financial Institutions Risk
Management) ermittelt. Der Bereich GIRM/FIRM erstellt in Zusammenarbeit mit den Relationship Managern und den für bestimmte Branchen verantwortlichen Global Industry
Heads (GIH) detaillierte Analysen über die wirtschaftliche Situation der einzelnen Kontrahenten.
Das Erfüllungsrisiko ist das Risiko eines möglichen Verlusts, der sich aus der nicht
gleichzeitigen Erfüllung von gegenseitigen Lieferverpflichtungen (Zahlungsströme und /
oder Wertpapiere) ergibt, wenn die Bank ihre Lieferverpflichtung erfüllt, die Lieferung
seitens des Kontrahenten hingegen ausbleibt. Bei der Überwachung des Erfüllungsrisikos wird innerhalb des Limitsystems jeweils der volle auszutauschende Betrag gegenübergestellt.
Tabelle 13: Bewertung der derivativen Ausfallrisikopositionen vor und nach
Anrechnung von Aufrechnungsvereinbarungen und Sicherheiten
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Tabelle 14:
Anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko bezogen auf derivative
Ausfallrisikopositionen differenziert nach dem jeweils genutzten Ansatz
6. Eigenmittelanforderung für das Marktrisiko
Unter dem Marktrisiko ermittelt die Gruppe Eigenkapitalanforderungen für das Zinsänderungsrisiko, Aktienpositionsrisiko, Währungsrisiko sowie für das Risiko aus Rohwarenpositionen.
Tabelle 15: Eigenkapitalanforderungen für Marktpreisrisiken
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7. Beteiligungsinstrumente
Innerhalb der Gruppe hält nur die CGMD zum 29.11.2013 außerhalb des Konzerns zwei
Beteiligungen. Zum einen ist sie mit einer Quote von 0,17 % an der Liquiditätskonsortialbank GmbH beteiligt, was TEUR 340 entspricht. Der davon abweichende Ansatz von
TEUR 218 entspricht den ursprünglichen Anschaffungskosten. Die Differenz resultiert
aus einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft ohne Erbringung weiterer Einlagen. Die Beteiligung ist nicht börsenfähig.
Weiterhin ist die CGMD mit 7.69 % an der True Sale International GmbH beteiligt. Die
Einlage beträgt TEUR 150 und ist nicht börsenfähig.
In die Darstellung der Beteiligungen in Tabelle 13bc sind nur nichtkonsolidierte Beteiligungsinstrumente einbezogen.
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Tabelle 16: Wertansätze für Beteiligungsinstrumente
8. Zinsänderungsrisiko
Ein Zinsänderungsrisiko ergibt sich in Form von Refinanzierungsrisiken oder Kursrisiken.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene erfolgt auf der Grundlage von „Basis Point Value“ DV01-Sensitivitätsanalysen für die verschiedenen Währungen und Laufzeitbänder. Der „Basis Point Value“ gibt die Wertveränderung eines Portfolios bei der Veränderung des spezifischen Zinssatzes um einen Basispunkt an. Des Weiteren wird auf Basis der DV01 Sensitivitätsdaten ein „Schock Event“ für Anlagebuch-
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Positionen berechnet. Diesem „Schock Event“ liegt die Annahme einer Zinsänderung
von +200 Basispunkten und –200 Basispunkten zugrunde.
Zusätzlich werden auf monatlicher Basis 8 Stressszenarien berechnet, um die Zinsposition der Bank im Hinblick auf unterschiedliche Ausprägungen der Zinsstrukturkurve zu
stressen.
Neben der Sensitivitätsanalyse verwendet die Bank auch die Value at Risk (VaR) Kennziffer. Die durch die Monte Carlo Simulation errechnete Value at Risk Zahl, gibt den mit
einer 99%igen Wahrscheinlichkeit möglichen maximalen Verlust der Zins-Portfolios an.
Alle relevanten Zinsänderungsrisiko-Kennziffern werden auf täglicher Basis an den Vorstand und Mitarbeiter aus dem Bereich Treasury weitergeleitet. Die Beurteilung des aktuellen und künftig möglichen Zinsänderungsrisikos wird in den monatlich stattfindenden
Sitzungen des „Asset Liability Committee“ (ALCO) vorgenommen. Dem ALCO gehören
die Mitglieder der Geschäftsleitung der CGMD und verschiedene Abteilungsleiter an.
Tabelle 17: Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Accrual DV01
IRE + 200bp
IRE - 200bp
4,249
849,760
-849,760
P&L Im pact / Regulatory Capital
9.
-0.10%
Operationelles Risiko
Die CGMD als die wesentliche operative Einheit und einziges Institut der Gruppe wendet
für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken den Standardansatz an. Im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus der Solvabilitätsverordnung (Basel II) werden die Aktivitäten des übergeordneten Unternehmens der
Gruppe auf verschiedene Geschäftsfelder aufgeteilt. Des Weiteren werden für jedes regulatorische Geschäftsfeld die relevanten Indikatoren bzw. Bruttoerträge identifiziert. In
diesem Zusammenhang ist es eine zentrale Annahme des Standardansatzes, dass die
Höhe der Bruttoerträge der jeweiligen Geschäftsfelder des übergeordneten Unternehmens maßgeblich für die Abschätzung des Umfangs operationeller Risiken ist. Die Brut-
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Offenlegungsbericht 2013 | Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt
haftende KG
toerträge stellen somit eine entscheidende Einflussgröße für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung dar. Bei den Bruttoerträgen handelt es sich um die erfolgswirksamen
Positionen der geprüften Jahresabschlüsse des jeweiligen Unternehmens der letzten
drei Geschäftsjahre.
Der Risikoanrechungsbetrag für operationelle Risiken wurde gem. §§272 ff SolvV mit
460,409 TEUR beziffert.
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