UNIQA Structured Credit Fund
Transcrição
UNIQA Structured Credit Fund
UNIQA Structured Credit Fund Miteigentumsfonds gemäß InvFG Rechenschaftsbericht 2014/15 Rechnungsjahr 2014/15 Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft..........................................................................................2 Entwicklung des Fonds..................................................................................................................................................4 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos....................................................................................................................5 Zusammensetzung des Fondsvermögens....................................................................................................................6 Vergleichende Übersicht (in EURO)...............................................................................................................................6 Ausschüttung..................................................................................................................................................................6 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ..........................................................................................7 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)................................................................................ 7 2. Fondsergebnis............................................................................................................................................................. 7 3. Entwicklung des Fondsvermögens............................................................................................................................. 8 Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2015 ...........................................................................................................9 Bestätigungsvermerk.....................................................................................................................................................16 Fondsbestimmungen......................................................................................................................................................18 Anhang zu den Fondsbestimmungen............................................................................................................................ 21 Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung..................................................................................................23 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern................................................................ 23 B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen............................................................... 27 Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG 1993. Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der zum Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. UNIQA Structured Credit Fund Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: 05 0100-19881, Telefax: 05 0100-17102 Stammkapital 4,50 Mio. EURO Gesellschafter Erste Asset Management GmbH (81,48 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) „Die Kärntner“ Trust-Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co KG (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,31 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %) Aufsichtsrat Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) (bis 16.09.2015) Mag. Franz-Nikolaus Hörmann (Vorsitzender-Stv.) (ab 16.09.2015) VDir. Dr. Franz PRUCKNER, MBA Dipl. BW. (FH) Birte QUITT Mag. Rupert RIEDER Gabriele SEMMELROCK-WERZER VDir. Mag. Reinhard WALTL vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER Geschäftsführer Mag. Heinz BEDNAR Dr. Franz GSCHIEGL Günther MANDL Prokuristen Staatskommissäre Prüfer Mag. Achim ARNHOF Mag. Karl BRANDSTÖTTER Mag. Winfried BUCHBAUER Karl FREUDENSCHUSS Dr. Dietmar JAROSCH Manfred LENTNER Mag. Gerold PERMOSER Christian SCHÖN Mag. Jürgen SINGER Depotbank Erste Group Bank AG 2 AD Erwin GRUBER HR Dr. Michael MANHARD ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH Rechnungsjahr 2014/15 Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des UNIQA Structured Credit Fund Miteigentumsfonds gemäß InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. November 2014 bis 31. Oktober 2015 vorzulegen. Die ERSTE-SPARINVEST bewertet die Vermögensgegenstände des UNIQA Structured Credit Fund Miteigentumsfonds gemäß InvFG mit den Bewertungsmodellen der Verwaltungsgesellschaft. Die Verbriefungen im UNIQA Structured Credit Fund werden von der Verwaltungsgesellschaft unter Beiziehung eines externen, unabhängigen, qualifizierten Beraters (Thomson Reuters) mit Bewertungsmodellen bewertet. Die angewendeten Bewertungsparameter für die Modellbewertungen entsprechen den aktuellen Marktindikationen und/oder den erwartenden Cash-Flows, basierend auf der Modellierung der zugrundeliegenden Portfolios und/oder aktuell am Markt beobachtbaren durchschnittlichen Diskontfaktoren für ähnliche ABS-Tranchen und/oder am Markt beobachtbaren Risikoaufschlägen. Da es sich bei den Bewertungen um Modellbewertungen handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der tatsächliche Verkaufspreis einer Positionen aufgrund von schwer einschätzbaren Faktoren bzw. unvorhersehbaren Entwicklungen wie Marktvolatilität oder eingeschränkter Liquidität, vom Bewertungskurs abweicht. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden nunmehr, wie folgt ermittelt: - Discounted Cash Flow Methodik (15,93 % des Fondsvermögens) Grundsätzlich erfolgt die Preisermittlung nach dieser Methodik, indem die zu erwartenden Cash Flows einer ABS oder CDO Tranche mit am Markt beobachtbaren Risikoaufschlägen diskontiert werden. a) Cash Flow Modellierung: Die Ermittlung der zu erwartenden Cash Flows basiert auf einer detaillierten Modellierung des zugrundeliegenden Portfolios auf Einzel-Asset-Ebene im jeweiligen Pricing-Szenario und anhand der detaillierten Charakteristika der ABS oder CDO Struktur (Wasserfall), die tranchen-spezifisch zu erwartende Cash Flows generiert. b) Diskontfaktoren: Die Ermittlung der anzuwendenden Diskontfaktoren beruht in einem ersten Schritt auf aktuell am Markt beobachtbaren durchschnittlichen Diskontfaktoren für ähnliche ABS oder CDO Tranchen. Diese erste Klassifizierung erfolgt typischerweise basierend auf Asset-, und Ratingklassen sowie anderen Unterscheidungskriterien wie zB regionaler Konzentration des zugrundeliegenden Portfolios (z.B. CLO, CDO). In einem zweiten Schritt werden diese durchschnittlichen Diskontfaktoren mittels eines Anpassungsfaktors an zusätzliche, für diese Tranche oder für in Bezug auf weitere Kriterien eng verwandte Tranchen verfügbare, Preisinformationen kalibriert. Dieses 2-Stufen-Modell der Ermittlung der Diskontfaktoren garantiert einerseits die Berücksichtigung genereller Marktbewegungen über die typischen Diskontfaktoren für diese Art von Tranche, sowie deal- und tranchespezifische Faktoren über die Kalibrierung der Anpassungsfaktoren im zweiten Schritt. - Single Deal Review Methodik: ( 16,91 % des Fondsvermögens) Diese Methode beruht auf der aktuellen Performance des Geschäfts, spezifischen Eigenschaften des Referenzportfolios und deren zugrundeliegenden Analysen. Zusätzlich zu den für das Cashflow Pricing erforderlichen Informationen, benötigt man für die Berechnung des Fundamentalwertes folgendes: a) Ursprünglich geplantes Cashflowprofil der zu bewertenden ABS-Note, b) Zinskurven der jeweiligen Währung. Die spezifische Form der Analyse hängt vom zugrunde liegenden Referenzportfolio ab (ABS, Commercial Real Estate, Retail Real Estate, Leveraged Loans). Hier gehen gegebenenfalls sogar ökonometrische Informationen ein, die für die Wertbestimmung von statistisch stark diversifizierten Referenzportfolien relevant sind. - Peer Consituent Methodik (24,69 % des Fondsvermögens) Bei diesem Verfahren werden pro ISIN in einer Datenbank des externen Dienstleisters Preise aus verschiedenen Datenquellen gesammelt. Diese Quellen umfassen Quotierungen und tatsächlich gehandelte Preise von verschiedenen Banken und Brokern. Diese stammen aus Emails dieser Quellen, Pricing Reports, bid/offer-Listen und dem BloombergSystem. Das heißt, die Datenbank integriert Preis-Levels von “bid lists (cover levels)” und “trade level data” für die liquiden “Asset Klassen“. Falls mehrere Preisquellen vorliegen, wird eine Primärquelle festgelegt. 3 UNIQA Structured Credit Fund Die Preisermittlung erfolgt dann auf der Grundlage dieser Primärquelle. Andere Preisquellen werden zur laufenden Validierung der Bewertung herangezogen. - Peer Methodik ( 27,10 % des Fondsvermögens) Die “Peer Group-Methode” (oder auch „Matrix Pricing-Methode“) zielt auf Wertpapiere, für die keine direkten Pricing Levels beobachtbar sind, ab. Diese Positionen werden über den Durchschnittspreis einer „Peer Group“ bewertet. Die wesentlichen Kriterien für die Bestimmung der Peer Group sind - Kategorie des Collaterals - Rating (initial und/oder current) - Seniorität der Tranche in der Kapitalstruktur. Die Bestimmung des Mittelwerts aus den Preisen der Peer Group erfolgt nach einem vorgeschalteten Datenvalidierungsund Bereinigungsprozess, der sicherstellt, dass die Peer Group-Preise auch alle hinreichend aussagefähig sind. Damit sollen „Ausreißer“ ausgeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbriefungspositionen im Sinne des Art. 4 Z 36 RL 2006/48/EG im UNIQA Structured Credit Fund nur eingeschränkt handelbar sind. Zum Zweck der Gewährleistung jederzeitiger ausreichender Liquidität liegen der Verwaltungsgesellschaft Verkaufsoptionen vor. Alle Kunden verpflichten sich iZm Anteilscheinrückgaben umgehend von der Verwaltungsgesellschaft genannte Wertpapiere aus dem Bestand des Fondsvermögens gegen Cash zum aktuellen von der Verwaltungsgesellschaft ermittelten und in der Fondsbuchhaltung ersichtlichen Bewertungskurs zu kaufen. Entwicklung des Fonds Das im Herbst 2014 angekündigte und gestartete Covered Bond und ABS Kaufprogramm der EZB hat zu vermehrten Käufen in den Handelsbüchern der Investmentbanken und Hedge Fonds Investoren geführt. Somit war eine JahresendRallye im ABS Markt gesichert. Trotzdem begann das Jahr 2015 im CLO Markt ziemlich verhalten. Erst im März erwachte der CLO Sekundärmarkt so richtig zum Leben. Aber nicht nur der Sekundärhandel gewann an Fahrt, auch am Neuemissionsmarkt verdoppelten sich quasi die Volumina von Monat zu Monat und machten somit das 1. Quartal zu einem der Geschäftigsten. Nichtsdestotrotz war der März für die globalen Kreditmärkte ein volatiler Monat, unter anderem bedingt durch erhöhte Sorgen bzgl. eines Griechenland Defaults bzw. eines Grexits und geopolitischen Spannungen im Mittleren Osten. Sowohl die CLO Primär- als auch Sekundärvolumina reduzierten sich im 2. Quartal. Preisausschläge nach oben wie unten blieben jedoch durch die QE Maßnahmen der EZB limitiert. Mit einem monatlichen Volumen von EUR 60 Mrd. in Staatsanleihen, Agencies und europäischen Surpranationals sowie dem Covered Bond und ABS Kaufprogramm und der Meldung, dass Käufe über die weniger liquideren Sommermonate vorgezogen werden könnten, hielten den Markt in einer engen Bandbreite. Die Volatilität setzte sich im Juli weiter fort und der Fokus der Marktteilnehmer wurde von der anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich der Rohstoffpreise und sich eintrübenden Wachstumsaussichten in China gefangen genommen. Positive Nachrichten aus Griechenland konnten der Flut von Negativ-Schlagzeilen nichts entgegenhalten. In diesem stark risikoaversen Umfeld kam, nicht sehr überraschend, der High Yield Sektor stark unter Druck. Besonders betroffen waren die Sektoren Energie sowie Metall- und Bergbauindustrie. Nicht verwunderlich konnte sich der CLO Sektor dieser Entwicklung nicht entziehen. CLO Portfolios mit einem hohen Anteil an Energie-Werten wurden von den Käufern abgestraft und es kam vermehrt zu Preisabschlägen bei CLO Managern, die nicht zur Top Liga zählen. Als Konsequenz reduzierten sich die Handelsvolumina. Vor allem Equity-Tranchen waren von der allgemeinen Schwäche im Unternehmenskreditmarkt durch Druck auf den Nettovermögenswert und die Ertragserwartung negativ betroffen. Laut Goldman Sachs wurden im August von den auf Auktionslisten angebotenen US und EUR CLO Equities nur 23,9 % gehandelt, der niedrigste Wert seit Start ihrer Aufzeichnungen in 2010. Wenig überraschend war die CLO Neuemissionsaktivität während der Sommermonate und angesichts der jüngsten Marktturbulenzen eher verhalten. Dessen ungeachtet blieb der Neuemissionskalender für September sowohl für amerikanische als auch europäische Primärtransaktionen gut gefüllt. Die tatsächliche Aktivität war dann aber eher 4 Rechnungsjahr 2014/15 enttäuschend, mit USD 5.4 Mrd. war September der zweit schwächste Monat nach Jänner 2015. Im Oktober stieg das Volumen dann auf USD 6.4 Mrd. Die Emissionstätigkeit seit Jahresbeginn liegt laut JP Morgan bei knapp USD 86,3 Mrd. In Europa war die schwache CLO Primäraktivität unter anderem der regulatorischen Unsicherheit hinsichtlich „Originator Strukturen“ und STS (simple transparent standardised) Verbriefungsvorschriften geschuldet. Das CLO Emissionsvolumen in Europa liegt bei EUR 10,9 Mrd. seit Jahresanfang. Risiken werden wieder deutlich attraktiver gepreist. US CLO 1.0 AAA und BBB Aufschläge haben sich im Jahresverlauf um 30 bps auf 115 bps bzw. um 90 bps auf 400bps und BBs von 490 bps auf 600 bps ausgeweitet. Die vergangene Berichtsperiode war von Volatilität gekennzeichnet. Die allgemeine Spreadausweitung wurde von der Laufzeitverkürzung teilweise neutralisiert, was sich im UNIQA Structured Credit Fund (USCF) in der Performance widerspiegelt. Gemäß eines Bloomberg Total Return Performance Rankings von 175 Fixed Income Mortgage Backed Funds befindet sich der UINQA Structured Credit Fund mit einer Performance seit Jahresbeginn von 4,3 % im obersten Achtel der Peer Group. Obwohl die vom Fonds gehaltenen Papiere nicht in das ABS Kaufprogramm der EZB fallen, wurde doch erwartet, dass es hier zu einem Zweitrundeneffekt kommen wird. Im Herbst 2014 haben sich die Aufschläge auch noch leicht eingeengt, mit der Volatilität im Gesamtkreditmarkt und den enttäuschenden Kaufvolumina der EZB unter dem QE Programm wurde diese Hoffnung jedoch zerstört. Aus fundamentaler Sicht entwickelte sich der Unternehmenskreditmarkt im abgelaufenen Berichtsjahr 2014/2015 weiter stabil. Laut Moody’s liegt die 12monats rollierende Ausfallsrate für High Yield Unternehmen im September bei 2,5 %. Globale Ausfallsraten für High Yield Unternehmen bleiben weiterhin unter dem langjährigen historischen Durchschnitt, der bei einem Durchrechnungszeitraum von 1983 bis heute bei 4,5 % liegt, obwohl der ÖL & Gas Sektor weiter unter Druck bleibt. Moody’s prognostiziert für 2015 eine Ausfallsrate von 2,9 % und eine weitere Steigung in 2016 auf 3,6 % Das CLO Segment, das im Fonds am stärksten vertreten ist, profitiert weiterhin von einer Verbesserung der Bonitätseinstufung durch die Rating Agenturen sowie vorzeitigen Kündigungen und damit einhergehend einem Pullto-Par Effekt. Bei unseren Equity Positionen verfolgen wir aktiv unser Call-Recht, wenn es aus einer Arbitrage- und NAV Sicht opportun ist. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Verwendetes Referenzvermögen: Value at Risk: Verwendetes Modell: Höhe des Leverage* bei Verwendung der Value at Risk Berechnungsmethode: Höhe des Leverage** nach § 4 der 4. DerivateRisikoberechn.- u. Melde VO: Niedrigster Wert: - Ø Wert: - Höchster Wert: - * Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG 2011). ** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in % des Fondsvermögens 5 UNIQA Structured Credit Fund Zusammensetzung des Fondsvermögens 31. Oktober 2015 Mio. EURO % Aktien lautend auf US-Dollar Anleihen lautend auf Britische Pfund EURO* US-Dollar* Wertpapiervermögen Devisentermingeschäfte Bankguthaben Zinsenansprüche Sonstige Abgrenzungen Fondsvermögen - - 31. Oktober 2014 Mio. EURO % 0,1 0,07 0,1 0,04 0,1 52,7 69,1 122,0 1,2 20,1 2,1 1,7 141,2 0,06 37,30 48,94 86,37 0,87 14,24 1,49 1,23 100,00 76,3 179,8 256,2 8,7 29,7 2,6 7,5 272,2 28,02 66,03 94,09 3,18 10,90 0,94 2,75 100,00 - - - - - - * Siehe auch die Fußnote in der Vermögensaufstellung. Vergleichende Übersicht (in EURO) 1) 2) 3) Rechnungsjahr Fondsvermögen Errechneter Wert je Anteil Ausschüttung 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 302.610.590,29 332.425.210,92 346.258.064,37 369.753.986,65 272.232.074,10 141.206.243,00 139,70 155,16 161,61 172,58 128,32 129,38 25,39 28,53 13,40 46,68 7,10 8,06 Wertentwicklung in Prozent 1) 2) 3) + + + + + + 81,47 33,21 26,73 20,54 26,68 6,51 Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. Zwischenausschüttung vom 11.06.2013 von EURO 5,50 und vom 09.09.2013 von EUR 1,05, zuzüglich der Ausschüttung vom 17.12.2013 von EURO 46,68. Zwischenausschüttung vom 24.03.2014 von EURO 11,67 und vom 18.06.2014 von EUR 16,34, zuzüglich der Ausschüttung vom 02.02.2015 von EURO 7,10. Ausschüttung Für das Rechnungsjahr 2014/15 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 8,06 je Anteil, das sind bei 1.091.365 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 8.796.401,90 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 3,55 einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Montag, den 1. Februar 2016, bei der Erste Group Bank AG, Wien, bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. 6 Rechnungsjahr 2014/15 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds- Ausschüttungs- währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 128,32 Ausschüttung am 02.02.2015 (entspricht rd. 0,0564 Anteilen) 1) 7,10 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 129,38 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 136,68 Nettoertrag pro Anteil 8,36 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 6,51 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 18.784.796,46 Dividendenerträge 223.705,56 Sonstige Erträge 0,00 Summe Erträge (ohne Kursergebnis) 19.008.502,02 - 5.189,94 Sollzinsen Aufwendungen Vergütung an die KAG - 1.978.110,96 Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung - 7.287,00 Publizitätskosten - 5.275,65 Wertpapierdepotgebühren Depotbankgebühren Kosten für den externen Berater Summe Aufwendungen Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 2) - 70.314,41 0,00 - 615.579,69 - 2.676.567,71 0,00 Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 16.326.744,37 Realisiertes Kursergebnis 3) 4) Realisierte Gewinne 5) 62.246.048,07 Realisierte Verluste 6) - 48.863.760,27 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 13.382.287,80 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 29.709.032,17 7 UNIQA Structured Credit Fund Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 29.709.032,17 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 3) 4) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 10) Ergebnis des Rechnungsjahres 9) - 12.154.109,13 17.554.923,04 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen Fondsergebnis gesamt - 12.109.142,28 0,00 5.445.780,76 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 7) 272.232.074,10 Ausschüttung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 02.02.2015 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen - 14.991.160,10 - 121.480.451,76 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 8) 5.445.780,76 141.206.243,00 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 02.02.2015 (Ex-Tag): EUR 125,88. 2) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 25 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung. 3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 1.228.178,67. 5) Davon Gewinne aus Derivativgeschäften: EUR 855.930,36. 6) Davon Verluste aus Derivativgeschäften: EUR - 32.441.862,78. 7) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 2.121.431 Ausschüttungsanteile. 8) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 1.091.365 Ausschüttungsanteile. 9) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 3.105,38. 10) Davon Veränderung unrealisierte Gewinne EUR - 32.666.726,44 und unrealisierte Verluste EUR 20.512.617,31. 8 Rechnungsjahr 2014/15 Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2015 (einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. November 2014 bis 31. Oktober 2015) Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz nummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro %-Anteil am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Amtlich gehandelte Wertpapiere Anleihen auf Britische Pfund lautend Emissionsland Deutschland DT.PFBR.BANK R.476 E XS0285374509 1,505630 4.000 0 4.000 1,500000 83.885,35 0,06 Summe 83.885,35 0,06 Summe Anleihen auf Britische Pfund lautend umgerechnet zum Kurs von 0,715262 83.885,35 0,06 Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Großbritannien EUROSAIL 06-2BL 06/44 XS0266252625 0,762000 5.000 0 5.000 73,229568 3.661.478,40 2,59 RBS PLC 08/16 FLRMTN XS0394950231 0,025000 4.000 0 14.000 23,010000 3.221.400,00 2,28 Summe 6.882.878,40 4,87 0,00 Emissionsland Irland CORNERST.TIT.07-1 07/17 XS0288059420 0,947000 0 0 3.000 0,000000 0,00 DRYDEN X-EURO 05 06/22 XS0237888531 5,699802 0 0 4.000 0,000000 0,00 0,00 EUROCR. CDO VII 07/23 XS0293085436 2,024000 0 0 8.000 72,608557 5.358.446,48 3,79 HARVEST CLO III 06/21 XS0247635443 4,426000 1.250 0 1.250 102,404765 1.280.059,56 0,91 HARVEST CLO III 06/21 XS0247636847 5,387000 4.750 0 4.750 101,417218 4.817.317,86 3,41 HARVEST CLO III06/21 XS0247638975 0,631910 4.000 0 4.000 17,179576 687.183,04 0,49 PROVIDE GEMS 02/48 XS0145702170 4,467000 0 0 4.000 0,000000 0,00 0,00 Summe 12.143.006,94 8,60 1,62 Emissionsland Luxemburg GSC EUR.CDO II 05/20 GSC EUR.CDO II 05/20 * XS0220321359 1,799000 2.500 0 2.500 91,520914 2.288.022,85 XS0220337942 3,000000 0 0 10.000 4,761434 477.960,52 0,34 HARVEST CLO II 05/20 XS0216943125 5,355000 3.000 0 3.000 96,217446 2.886.523,38 2,04 3.000 0 3.000 11,605317 348.159,51 0,25 0 0 5.500 95,047299 521.498,96 0,37 Summe 6.522.165,22 4,62 HARVEST CLO II05/20 XS0216229319 0,000000 PETRUSSE EUR.CLO 04/17 XS0195329098 10,883000 Emissionsland Niederlande AVOCA CLO II 04/20 XS0205101966 0,549000 0 0 6.000 2,909048 60.000,01 0,04 HARBOURMASTER 4 04/19 HARBOURMASTER 5 05/20 * XS0203063945 10,908000 0 0 6.000 33,935811 1.475.097,34 1,04 XS0223496943 12,000000 0 0 5.000 0,000000 -78.333,33 -0,06 JUBILEE CDO VII 06/22 XS0270546848 1,372000 3.000 0 3.000 93,303721 2.799.111,63 1,98 LEV.F.E.CAP.II 03/20 XS0174376748 5,040000 0 0 2.400 96,505104 2.040.602,88 1,45 LEV.F.E.CAP.III 04/18 XS0202081559 0 0 6.000 4,361208 41.274,24 0,03 0,000000 9 UNIQA Structured Credit Fund Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz nummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro %-Anteil am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen NTH WESTERLY III 06/22 XS0260906796 PANTHER CDO IV 06/84 XS0276076329 REGENT'S PARK 06/23 XS0268110821 REGENT'S PARK 06/23 RENOIR CDO 05/95 FLR * SKELLIG ROCK 06/22 0,718522 4.000 0 4.000 10,000000 400.000,00 0 0 10.000 0,953488 102.799,45 0,07 1,499000 4.800 0 4.800 92,001484 4.416.071,23 3,13 XS0268111555 12,911830 3.200 0 3.200 36,435421 1.165.933,47 0,83 XS0216427624 3,284923 0 0 8.500 36,724284 3.980.858,48 2,82 XS0273691542 4,975512 0 0 10.000 62,577834 6.257.783,40 4,43 Summe 22.661.198,80 16,05 Summe Anleihen auf Euro lautend 48.209.249,36 34,14 2,42 0,000000 0,28 Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Cayman Inseln ARES IIIR/IVR 07/21 CL. USG3332VAE77 1,667050 4.000 0 4.000 94,330373 3.415.756,05 ARES IIIR/IVR 07/21 CL USG3332VAF43 3,817050 0 0 8.000 93,282686 6.755.637,42 4,78 ASPEN FDG I 02/37 FLR XS0148592925 0 0 7.945 0,500000 17.152,91 0,01 ATTENTUS CDO I 06/36 USG06902AB96 2,000000 0 0 10.000 3,376728 287.715,86 0,20 BLACK DIAMOND 05-1 05 XS0216313964 3,214364 0 0 6.000 31,382391 1.704.561,14 1,21 BLACK DIAMOND 05-1 05 USG1146EAG01 6,612300 0 0 6.000 99,783598 5.419.830,61 3,84 BLACKROCK SEN.IN.II 05 USG11559AJ37 0 0 8.000 1,357340 52.595,34 0,04 CALL.D.P.CLO FD V 06/20 USG1779LAB92 1,000000 0 0 10.000 593,848890 6.849.646,96 4,85 COAST INV.GR.01-1 01/16 USG2240EAA67 1,963147 0 0 2.000 0,050000 -1.072,05 0,00 CREST G STAR 01/UND. FLR USG25407AA89 0,000000 0 0 5.250 0,000000 0,00 0,00 DENALI CAP.CLO IV 04/16 USG62558AB05 0,000000 0 0 3.000 0,000000 0,00 0,00 0,000000 0,000000 GEM VIII 05/17 FLR USG3791UAA19 4,908583 0 0 5.000 57,443722 2.600.087,00 1,84 GEM VIII 05/17 REGS USG3791PAH76 9,745000 0 0 5.000 103,829818 4.699.670,39 3,33 GOLDENTR.L.OPP.III 07/22 USG39601AG70 17,836056 0 0 5.200 88,453011 4.163.813,49 2,95 GSC PART.CDO V 04/16 FLR USG41614AB76 0,000000 0 0 8.000 0,000000 0,00 0,00 INDOSUEZ C.F.VI 00/12 FLR USG47626AC37 0,000000 0 0 5.000 0,000000 0,00 0,00 JASPER CLO 05/17 CL.D2 USG5083XAE97 6,281500 0 0 5.000 100,157852 2.423.723,95 1,72 LAFAYETTE SQ.05/19 FLR Q2 USG53469AK19 0 0 10.000 0,000000 0,00 0,00 NAVIGATOR CDO 05/17 USG6429CAL03 0 0 8.000 1,500000 54.315,85 0,04 PACIFICA CDO III 04/16 J USG68431AB47 SIERRA CLO II 2021 USG81553AD40 TABERNA PR.FDG VII 06/37 0,000000 2,000000 0,000000 0 0 10.000 0,000000 0,00 0,00 0,750400 0 0 5.000 97,019277 4.391.403,48 3,11 USG8656PAE72 1,783600 5.000 0 5.000 0,100000 5.272,86 0,00 TABERNA PREF.FDG I 05/35 USG8653MAA56 TABERNA PREF.FDG II 05/35 * USG8654CAB49 2,000000 0 0 8.000 13,471114 658.418,44 0,47 2,000000 0 0 10.000 0,940835 51.847,93 0,04 VALHALLA CLO 04/16 C-2 7,530000 0 0 5.000 100,960203 4.569.782,42 3,24 USG93164AF10 VALHALLA CLO 04/16FLR USG93163AA40 WASATCH CLO 2022 REGS USG94608AE96 WIND RIVER CLO 04/16 USG9695YAF63 ZAIS I.GR.IX 07/52 FLR USG98844AE67 ZAIS INV. 00/15 USG9884KAG51 0,000000 2,000000 0,000000 4,122900 0,000000 0 0 5.000 5,000000 226.316,03 0,16 0 0 10.000 83,780963 7.584.389,90 5,37 0,01 0 0 8.000 1,915220 10.863,17 0 0 8.000 8,000000 760.799,93 0,54 0 0 10.000 0,000000 8.910,67 0,00 Summe 56.702.529,08 40,16 0,000000 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 Emissionsland Irland SIV PORTFOL.05/20 FLR MTN 10 XS0224124262 0,000000 0 0 5.000 Rechnungsjahr 2014/15 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz nummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro %-Anteil am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Emissionsland Luxemburg BLACK DIAMOND 07/19 * XS0282509164 17,233828 4.000 0 4.000 74,701769 2.699.191,21 1,91 BLACK DIAMOND 07/19 USL0525CAH99 1,673900 11.000 0 11.000 94,065485 9.366.951,84 6,63 Summe 12.066.143,05 8,55 Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650 68.768.672,13 48,71 Summe amtlich gehandelte Wertpapiere 117.061.806,84 82,91 0,00 Nicht notierte Wertpapiere Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Cayman Inseln CREST 2000-1 LTD PFD 144A US2260822042 0 0 2.350.195 0,000000 0,00 FRANKLIN CLO I LTD./ CORP. QOXDB4488991 0 0 5.700 0,000000 0,00 0,00 JASPER CLO LTD. 144A 3C7 US4713152001 0 0 5.000 21,299893 96.410,15 0,07 RESTORATION F. CLO P.144A US76127B2025 0 0 5.000 0,000000 0,00 0,00 SUTTER R.EST.CBO 2000 PFD US86943R2085 0 0 2.140.564 0,000000 0,00 0,00 Summe 96.410,15 0,07 Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650 96.410,15 0,07 0,000000 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Irland WINDERMERE VIICMBS 06/16 XS0252733547 3,481000 0 0 5.000 Emissionsland Niederlande LEV.F.E.CAP.I 01/17 IV-A XS0137996954 11,005000 0 0 4.500 86,005622 2.788.059,45 1,97 NTH WESTERLY II 04/19 XS0198552522 7,683380 0 0 6.033 27,838317 1.679.485,66 1,19 Summe 4.467.545,11 3,16 Summe Anleihen auf Euro lautend 4.467.545,11 3,16 0,000000 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Bermuda MUZIN.CBO II 01/13FLRREGS USG63587AL63 0,000000 0 0 1.958 Emissionsland Cayman Inseln BLACKROCK SEN.INC.S.04/16 USG11514AC38 CARLYLE BRISTOL 05/19 SUB USG84285AF54 COLTS 2007-1 07/21 FLR USG23103AA57 CREST 2002 IG 02/35 FLR USG25407AB62 0,000000 0 0 3.000 0,000000 0,00 0 0 6.000 0,000000 0,00 0,00 0,000000 0 0 10.000 0,000000 0,00 0,00 0,000000 0 0 5.000 3,000000 135.789,62 0,10 0,012232 11 UNIQA Structured Credit Fund Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz nummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro %-Anteil am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen CTX CDO I 07/52FLR E REGS USG2586XAE88 GALAXY VIII 07/19 X USG25937AC03 0,000000 0 0 9.000 0,000000 0,00 0 0 10.000 0,000000 0,00 FRIEDB.PR.C.FD I 04/19 USG3676UAA19 0,00 10.000 0 10.000 0,233785 21.500,00 0,02 N-STAR R.CDO VIII 06/41 USG66830AB97 2,143000 0 0 5.000 1,000000 45.263,21 0,03 N-STAR R.CDO VIII 06/41 USG66830AA15 1,843000 3.000 0 3.000 5,000000 135.789,62 0,10 NORTHWOODS 04/18 FLR USG6666YAE08 0 0 8.000 0,000000 0,00 0,00 Summe 338.342,45 0,24 Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650 338.342,45 0,24 0,000000 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 2,000000 0,000000 0,000000 0,00 Emissionsland Jersey E.L.A.N. 01/UND. FLR MTN XS0134489730 0,000000 0 0 2.500 Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650 0,00 0,00 Summe nicht notierte Wertpapiere 4.902.297,71 3,47 nicht realisiertes Devisentermingeschäfte Ergebnis in EUR Devisentermingeschäfte auf Euro lautend Emissionsland Österreich FXF EUR/USD 22.12.2015 FXF_TAX_3421668 66.632.506 -1.331.462,05 FXF EUR/USD 22.12.2015 FXF_TAX_3422374 12.322.100 99.692,55 0,07 -1.231.769,50 -0,87 Summe -0,94 Summe Devisentermingeschäfte auf Euro lautend -1.231.769,50 -0,87 Summe Devisentermingeschäfte -1.231.769,50 -0,87 121.964.104,55 86,37 Gliederung des Fondsvermögens Wertpapiere Devisentermingeschäfte Bankguthaben -1.231.769,50 - 0,87 20.114.724,85 14,24 Zinsenansprüche 2.100.779,35 1,49 Sonstige Abgrenzungen -1.741.596,25 - 1,23 141.206.243,00 100,00 Fondsvermögen Umlaufende Ausschüttungsanteile Stück Anteilswert Ausschüttungsanteile Euro 1.091.365 129,38 *) Kurs beinhaltet Zinsansprüche. Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen. 12 Rechnungsjahr 2014/15 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz nummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Cayman Inseln DIAMOND INV.GRADE REGS KYG2757E1035 0 3.000 Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Irland AVOCA CLO VII 07/24 FLR F XS0289568437 5,009000 0 5.000 DRYDEN X-EURO 05 06/22E1B XS0237891915 8,320000 0 4.000 EUROCR. CDO VII 07/23 FLR XS0292713566 3,274000 0 4.000 HARVEST CLO IV 06/21 FLR XS0254054553 4,799000 0 4.000 PROVIDE GEMS 02/48 FLR E XS0145702170 4,540000 0 4.000 XS0216234319 2,000000 0 6.000 Emissionsland Luxemburg HARVEST CLO II 05/20FLR S Emissionsland Niederlande HARBOURMASTER 5 05/20REGS XS0223496430 5,212000 0 5.000 NTH WESTERLY III 06/22 D XS0260899561 1,527000 6.000 6.000 NTH WESTERLY III 06/22 E XS0260900674 4,027000 0 2.000 NTH WESTERLY III 06/22 P XS0260902290 2,000000 0 10.000 ORYX EUROP.CLO 05/20FLR B XS0230413162 0,561000 0 5.500 REGENT'S PARK 06/23 FLR XS0268113502 2,000000 0 8.000 TARA HILL 01/19 IV REGS XS0122500027 10,811000 0 3.000 AT0000A011T9 4,000000 8.000 8.000 AIRLIE CLO 06-II 06/20 D USG01346AA68 4,017150 0 3.000 ALESCO PREF.FDG VII 05/35 USG0158NAB85 2,000000 0 6.000 BLACK DIAMOND 13-1 2026 B USG1147PAD18 3,165150 3.500 3.500 Emissionsland Österreich AUSTRIA 2016 MTN 144A Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Cayman Inseln CARL.H.YLD.P.X 07/22 FLR USG19089AF17 1,515150 0 3.000 CIFC FDG 07-II 07/21 FLR USG2189CAG09 1,920500 0 8.000 CORNERSTONE CLO 07/21 A1J USG2424UAB64 0,720500 0 6.000 13 UNIQA Structured Credit Fund Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz nummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) DRYD.XI LEV.LN06 06/20FLR USG2850XAF45 1,920600 4.000 DRYD.XI LEV.LN06 06/20FLR USG2850YAA31 4,220600 0 4.000 5.000 EARLS EIGHT 02/14FLR MTN XS0155600967 0,000000 0 2.000 GALAXY VIII 07/19 FLR E USG25937AA47 3,606100 0 1.000 GALE FORCE 3 CLO 07/21FLR USG3144KAA72 3,815150 0 8.000 GEM LIGOS III 06/21 FLR C USG3915UAF15 3,525500 2.000 2.000 GLOB.LEV.CAP.I 06/18FLR D USG39375AF00 2,267150 6.000 15.750 GOLDENTR.L.OPP.III 07/22 USG39601AA01 3,528900 0 7.800 GOLDENTREE III 07/22 FLR USG39602AH37 1,578900 0 8.000 GSC PART.CDO VI 05/17 FLR USG41617AA25 2,000000 0 8.000 MADIS.PARK FDG V 07/21 C USG57422AE06 1,781600 0 4.000 MOUNTAIN CAP.CLO VI 07/19 USG6297UAD75 1,619900 0 3.500 OHA PARK AV. I 2022 REGS USG6720EAE89 1,656000 0 5.000 OHA PARK AV.I 2022 D REGS USG67205AA51 3,586000 0 5.000 REGATTA FUNDING 07/20 FLR USG7476XAF71 1,637200 0 6.000 SHASTA CLO I 07/21 REGS XS0282165488 3,867150 0 5.000 SHASTA CLO I 07/21 REGS USG80726AF26 1,717150 3.000 8.000 STONE TOWER CLO V 06/20 USG8514YAF72 0,747050 0 5.000 STONE TOWER CLO VI 07/21 USG8514XAG72 3,915150 0 8.000 STONEY LANE FDG I 07/22 USG8513VAD94 1,715150 0 6.000 TRAPEZA CDO V 03/34 FLR USG90116AC18 4,000000 0 8.000 TRIMARAN CLO VII 07/21B1L USG90607AE53 1,687200 0 8.000 WESTWOOD CDO 07/21 D FLR USG95905AF50 3,925500 0 6.000 ZAIS I.GR.IX 07/52 FLR C USG98844AD84 2,072900 0 6.000 XS0222137332 2,000000 0 10.000 XS0282508190 0,000000 0 10.000 BE0000319286 2,750000 8.000 8.000 PTOTE3OE0017 3,350000 8.000 8.000 ES00000120G4 3,150000 8.000 8.000 Emissionsland Irland EIRLES TWO 05/15 MTN Emissionsland Luxemburg BLACK DIAMOND 07/19 FLR In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Belgien BELGIQUE 10-16 59 Emissionsland Portugal PORTUGAL 05-15 Emissionsland Spanien SPANIEN 05-16 14 Rechnungsjahr 2014/15 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz nummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Nicht notierte Wertpapiere Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Cayman Inseln LCM II PREF.REGS DL 25 KYG5341R1002 0 2.000 Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Irland AVOCA CLO VI 06/23 FLR F XS0272583955 4,999000 0 6.150 XS0129454772 11,350000 0 4.000 CIFC FDG 06-I 06/20 FLR USG21388AC06 0,717150 0 8.000 RACE POINT IV CLO 07/21 D USG7336RAF04 2,300100 0 4.000 REGATTA FUNDING 07/20 FLR XS0292909461 3,637200 0 6.000 Emissionsland Luxemburg DUCHESS I CDO 01/17 B 1-2 Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Cayman Inseln Wien, den 26. Jänner 2016 Mag. Bednar ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Dr. Gschiegl Günther Mandl 15 UNIQA Structured Credit Fund Bestätigungsvermerk* Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2015 der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. über den von ihr verwalteten UNIQA Structured Credit Fund, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. November 2014 bis 31. Oktober 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 16 Rechnungsjahr 2014/15 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2015 über den UNIQA Structured Credit Fund, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken weisen wir ergänzend auf die Darstellung im Rechenschaftsbericht auf Seite 3 zu den Bewertungsunsicherheiten bei den im Bestand befindlichen Asset Backed Securities hin. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, den 26. Jänner 2016 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT m.b.H Mag. Friedrich O. Hief (Wirtschaftsprüfer) ppa MMag. Roland Unterweger (Wirtschaftsprüfer) *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 17 UNIQA Structured Credit Fund Fondsbestimmungen für den UNIQA Structured Credit Fund Miteigentumsfonds gemäß InvFG Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds UNIQA Structured Credit Fund, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Erste Group Bank AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und – grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Für das Fondsvermögen des Investmentfonds dürfen unter anderem Anleihen und/oder Geldmarktinstrumente erworben werden, wobei insbesondere auch in Asset Backed Securities und Mortgage Backed Securities veranlagt werden kann. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. a)Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. b)Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. c) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. d) Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW, OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. e) Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. f) Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds 18 Rechnungsjahr 2014/15 Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt. g) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. h) Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. i)Pensionsgeschäfte Nicht anwendbar. j)Wertpapierleihe Nicht anwendbar. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Mindesterstinvestitionsvolumen mindestens EUR 125.000,-. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,0 v.H. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abzüglich eines Abschlags in der Höhe von bis zu 5,0 v.H., abgerundet auf den nächsten Cent. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 1. November bis zum 31. Oktober. Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug sowie Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben werden. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds 19 UNIQA Structured Credit Fund einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. Februar des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab 1. Februar der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 1. Februar der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 1. Februar des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,5 v.H. des Fondsvermögens, die täglich abgegrenzt wird und aufgrund der von der Gebührenabgrenzung bereinigten Monatsendwerte errechnet wird. Zusätzlich erhält die Verwaltungsgesellschaft eine variable Verwaltungsgebühr. Die variable Verwaltungsgebühr beträgt 10 v.H. des Wertzuwachses des Investmentfonds. Diese Vergütung wird auf täglicher Basis abgegrenzt und ist somit täglich für den Investmentfonds aufwandwirksam und verändert den Rechenwert. Bei der Ermittlung des Rechenwertes wird die OeKB-Methode angewandt, die von einer Wiederveranlagung eventueller Auszahlungen oder Ausschüttungen ausgeht. Der wirtschaftliche Gesamterfolg wird jährlich am Ende des Rechnungsjahres ermittelt. Dieser Gesamterfolg ist die Basis für die tatsächliche Zahlung aus dem Investmentfonds. Am Ende des Rechnungsjahres beginnt die Berechnung nicht neu zu laufen und Wertverluste gegenüber dem Höchststand des Investmentfonds werden in das neue Rechnungsjahr vorgetragen (High-Water-Mark Methode), wobei tatsächliche ausgezahlte Vergütungen nicht refundiert werden müssen. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens. Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich im Prospekt. 20 Rechnungsjahr 2014/15 Anhang zu den Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version 2014) 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_ Display&subsection_id=0 *) im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z. 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. Bosnien Herzegowina: Montenegro: Russland: Schweiz: Serbien: Türkei: Sarajevo, Banja Luka Podgorica Moskau (RTS Stock Exchange) Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) SWX Swiss-Exchange Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. 3.12. 3.13. 3.14. 3.15. 3.16. 3.17 3.18. 3.19. 3.20. 3.21. 3.22. 3.23. 3.24. 3.25. Australien: Argentinien: Brasilien: Chile: China Hongkong: Indien: Indonesien: Israel: Japan: Kanada: Kolumbien: Korea: Malaysia: Mexiko: Neuseeland: Peru Philippinen: Singapur: Südafrika: Taiwan: Thailand: USA: Venezuela: Vereinigte Arabische Emirate: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Bolsa de Valores de Colombia Korea Exchange (Seoul, Busan) Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Bolsa de Valores de Lima Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 21 UNIQA Structured Credit Fund 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. Japan: Kanada: Korea: Schweiz: USA: Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage- Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. 5.7. 5.8. 5.9. 5.10. 5.11. 5.12. 5.13. 5.14. 5.15. 5.16. Argentinien: Australien: Brasilien: Hongkong: Japan: Kanada: Korea: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Slowakei: Südafrika: Schweiz: Türkei: USA: Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Exchange (KRX) Mercado Mexicano de Derivados New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange The Singapore Exchange Limited (SGX) RM-System Slovakia Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX TurkDEX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) *) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis:http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boersewertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“] 22 Rechnungsjahr 2014/15 Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- UNIQA Structured Credit Fund Rechnungsjahr: 01.11.2014 - 31.10.2015 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: schüttungs- 01.02.2016 anteile AT0000917786 FN Werte je Anteil in EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.c) bis 1.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 12,9045 2) 12,9045 - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 3,5487 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 3,5487 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): 0,0000 f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 23 UNIQA Structured Credit Fund Aus- UNIQA Structured Credit Fund Rechnungsjahr: 01.11.2014 - 31.10.2015 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: schüttungs- 01.02.2016 anteile AT0000917786 FN Werte je Anteil in EUR 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 8,0686 Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 8,0686 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 16,1320 - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 2,2174 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 2,2174 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 24 0,0000 Rechnungsjahr 2014/15 Aus- UNIQA Structured Credit Fund Rechnungsjahr: 01.11.2014 - 31.10.2015 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: schüttungs- 01.02.2016 anteile AT0000917786 FN Werte je Anteil in 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) EUR 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung: 8,0600 - ausschüttungsgleiches ordentliches Fondsergebnis: 0,0000 - ausländische Abzugsteuern auf ausländische Erträge: 0,0055 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 - steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 - sonstige steuerpflichtigen Substanzgewinne 8,0686 - steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds 0,0000 b) Abrechnungen: - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden): 0,0000 - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 KStG (Auslandsdividenden): 0,0000 - gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 - ausgeschüttete Substanzgewinne - Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 0,0021 8) - Verlustverrechnung c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt: 0,0000 0,0000 7) 3,5487 (Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 0,0055 (Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 37,4459 e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitalerträge: - "Zwischenbesteuerung" gemäß §§ 22 Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 KStG: - 25 % KÖSt-pflichtig gem. § 13 Abs. 2 KStG: b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 12,8128 0,0917 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 0,0055 (Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 25,6863 d) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 25 UNIQA Structured Credit Fund Fußnoten: 1)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2)Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b) angeführten Betrag. 3)Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 6) Hier sind unter a) Zurechnungen und b) Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7)Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt, ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 8)Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 26 Rechnungsjahr 2014/15 B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Privatanleger UNIQA Structured Credit Fund Betriebliche Anleger 31.10.2015 : EUR 129,38 Rechnungsjahr: 01.11.2014 - 31.10.2015 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 01.02.2016 noten mit Option ohne Option Datum der Ausschüttung: ISIN: mit Option ohne Option Natürliche Personen Rechenwert zum Privat- Juristische stiftungen Personen AT0000917786 Werte je Anteil in 1. Ausschüttung 2. Zuzüglich: EUR (nach dem Abzug der KESt I, vor dem Abzug der sonstigen KESt) a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) EUR EUR EUR EUR EUR 8,0600 8,0600 8,0600 8,0600 8,0600 8,0600 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds: 3. - ordentliche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne 4,8411 4,8411 8,0686 8,0686 8,0686 4,8411 d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) 2) - - - - - - 0,0000 0,0000 - - - - 0,0000 0,0000 - - - - 0,0000 0,0000 b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) - gemäß DBA steuerfreie Dividenden c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0021 0,0021 0,0021 0,0021 0,0021 0,0021 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12,9045 12,9045 16,1320 16,1320 16,1320 12,9045 12,9045 12,9045 8,0634 8,0634 0,0000 0,0000 8,0686 8,0686 e) Ausgeschüttete Substanzgewinne (Abzug als steuerfrei bzw. versteuert) f) Ausschüttung aus der Fondssubstanz s. auch die FN 16) g) Verlustverrechnung 4. Hievon endbesteuert: 5. Steuerpflichtige Einkünfte 17) Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG) - - - - 16,1320 - 0,0917 12,8128 Detailangaben 6. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 25,6863 25,6863 37,4459 37,4459 37,4459 25,6863 a) Dividenden 0,0917 0,0917 0,0917 0,0917 0,0917 0,0917 b) Zinsenerträge 7,9551 7,9551 7,9551 7,9551 7,9551 7,9551 c) Ausschüttungen von Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 17,6395 17,6395 29,3991 29,3991 29,3991 17,6395 0,0000 d) Substanzgewinne 7. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (für Details siehe den Punkt 12. a)) 4) 5) 6) 7) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 anrechenbar gesamt (ohne matching credit) 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 27 UNIQA Structured Credit Fund UNIQA Structured Credit Fund Privatanleger mit Option ohne Option Rechnungsjahr: 01.11.2014 - 31.10.2015 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 01.02.2016 noten mit Option ohne Option Datum der Ausschüttung: ISIN: Juristische stiftungen Personen AT0000917786 Werte je Anteil in 7. Privat- Betriebliche Anleger Natürliche Personen b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,0000 7) 8) (für Details siehe den Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c)) 8. 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0917 0,0917 0,0917 0,0917 Beteiligungserträge a) In- und ausländische Dividendenerträge 9) b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0917 0,0917 - - - - 0,0000 0,0000 - - - - 0,0000 0,0000 - - - - 0,0000 0,0000 7,9717 c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: 10) 11) 14) Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit 7,9717 7,9717 7,9717 7,9717 7,9717 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15) 0,0917 0,0917 0,0917 0,0917 0,0917 0,0917 - steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge s. auch die FN - ausländische Dividenden b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne 4,8411 4,8411 4,8411 4,8411 4,8411 4,8411 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,1922 10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist: 10) 12) a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit 28 2,1922 2,1922 2,1922 2,1922 2,1922 - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ausländische Dividenden 13) 0,0252 0,0252 0,0252 0,0252 0,0252 0,0252 - KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge 2,2174 2,2174 2,2174 2,2174 2,2174 2,2174 Rechnungsjahr 2014/15 UNIQA Structured Credit Fund Privatanleger mit Option ohne Option Rechnungsjahr: ISIN: Natürliche Personen 01.11.2014 - 31.10.2015 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 01.02.2016 noten mit Option ohne Option Datum der Ausschüttung: Privat- Betriebliche Anleger Juristische stiftungen Personen AT0000917786 Werte je Anteil in EUR EUR EUR EUR EUR EUR b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf sonstige Substanzgewinne 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 1,3313 3,5487 3,5487 3,5487 3,5487 3,5487 3,5487 3,55 3,55 3,55 3,55 3,55 3,55 Niederlande 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 Summe aus Anleihen 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 2,95 2,95 2,95 2,95 Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne 14) Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) aus Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer - - - - Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende KESt auf Zinsen (sog. Ausländer-KESt) gem. § 98 Abs 1 Z 5 lit b EStG 1988 - - - - 29 UNIQA Structured Credit Fund Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten bzw. Verlustverrechnung neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil. 14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz. Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 30 Hinweis bezüglich verwendeter Daten Die Kapitel „Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens“, „Vermögensaufstellung“ und „Steuerliche Behandlung“ in diesem Rechenschaftsbericht wurden auf Basis von Daten der Depotbank des jeweiligen Kapitalanlagefonds erstellt. Die von der Depotbank übermittelten Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und lediglich auf Plausibität geprüft. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle: ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Sowohl der vollständige Prospekt als auch der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen (sowie allfällige Änderungen dieser Dokumente) wurden entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 in der jeweils geltenden Fassung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht und stehen Interessenten kostenlos am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung, die Sprachen, in denen der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen sind auf der Homepage www.erste-am.at ersichtlich. www.erste-am.com www.erste-am.at