UNIQA Structured Credit Fund

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UNIQA Structured Credit Fund
UNIQA Structured Credit Fund
Miteigentumsfonds gemäß InvFG
Rechenschaftsbericht 2014/15
Rechnungsjahr 2014/15
Inhaltsübersicht
Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft..........................................................................................2
Entwicklung des Fonds..................................................................................................................................................4
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos....................................................................................................................5
Zusammensetzung des Fondsvermögens....................................................................................................................6
Vergleichende Übersicht (in EURO)...............................................................................................................................6
Ausschüttung..................................................................................................................................................................6
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ..........................................................................................7
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)................................................................................ 7
2. Fondsergebnis............................................................................................................................................................. 7
3. Entwicklung des Fondsvermögens............................................................................................................................. 8
Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2015 ...........................................................................................................9
Bestätigungsvermerk.....................................................................................................................................................16
Fondsbestimmungen......................................................................................................................................................18
Anhang zu den Fondsbestimmungen............................................................................................................................ 21
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung..................................................................................................23
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern................................................................ 23
B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen............................................................... 27
Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw.
gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG 1993.
Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der zum Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.
UNIQA Structured Credit Fund
Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft
Die Gesellschaft
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H.
Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien
Telefon: 05 0100-19881, Telefax: 05 0100-17102
Stammkapital
4,50 Mio. EURO
Gesellschafter
Erste Asset Management GmbH (81,48 %)
DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %)
„Die Kärntner“ Trust-Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co KG (2,87 %)
NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,31 %)
Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %)
Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %)
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %)
Aufsichtsrat
Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender)
Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.)
DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) (bis 16.09.2015)
Mag. Franz-Nikolaus Hörmann (Vorsitzender-Stv.) (ab 16.09.2015)
VDir. Dr. Franz PRUCKNER, MBA
Dipl. BW. (FH) Birte QUITT
Mag. Rupert RIEDER
Gabriele SEMMELROCK-WERZER
VDir. Mag. Reinhard WALTL
vom Betriebsrat entsandt:
Mag. (FH) Regina HABERHAUER
Mag. Dieter KERSCHBAUM
Mag. Gerhard RAMBERGER
Herbert STEINDORFER
Geschäftsführer Mag. Heinz BEDNAR
Dr. Franz GSCHIEGL
Günther MANDL
Prokuristen
Staatskommissäre Prüfer
Mag. Achim ARNHOF
Mag. Karl BRANDSTÖTTER
Mag. Winfried BUCHBAUER
Karl FREUDENSCHUSS
Dr. Dietmar JAROSCH
Manfred LENTNER
Mag. Gerold PERMOSER
Christian SCHÖN
Mag. Jürgen SINGER
Depotbank Erste Group Bank AG
2
AD Erwin GRUBER
HR Dr. Michael MANHARD
ERNST & YOUNG
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH
Rechnungsjahr 2014/15
Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in),
wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des UNIQA Structured Credit Fund Miteigentumsfonds gemäß InvFG
über das Rechnungsjahr vom 1. November 2014 bis 31. Oktober 2015 vorzulegen.
Die ERSTE-SPARINVEST bewertet die Vermögensgegenstände des UNIQA Structured Credit Fund Miteigentumsfonds
gemäß InvFG mit den Bewertungsmodellen der Verwaltungsgesellschaft. Die Verbriefungen im UNIQA Structured
Credit Fund werden von der Verwaltungsgesellschaft unter Beiziehung eines externen, unabhängigen, qualifizierten
Beraters (Thomson Reuters) mit Bewertungsmodellen bewertet. Die angewendeten Bewertungsparameter für die
Modellbewertungen entsprechen den aktuellen Marktindikationen und/oder den erwartenden Cash-Flows, basierend
auf der Modellierung der zugrundeliegenden Portfolios und/oder aktuell am Markt beobachtbaren durchschnittlichen
Diskontfaktoren für ähnliche ABS-Tranchen und/oder am Markt beobachtbaren Risikoaufschlägen. Da es sich bei
den Bewertungen um Modellbewertungen handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der tatsächliche
Verkaufspreis einer Positionen aufgrund von schwer einschätzbaren Faktoren bzw. unvorhersehbaren Entwicklungen
wie Marktvolatilität oder eingeschränkter Liquidität, vom Bewertungskurs abweicht.
Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden nunmehr, wie folgt ermittelt:
- Discounted Cash Flow Methodik (15,93 % des Fondsvermögens)
Grundsätzlich erfolgt die Preisermittlung nach dieser Methodik, indem die zu erwartenden Cash Flows einer ABS oder
CDO Tranche mit am Markt beobachtbaren Risikoaufschlägen diskontiert werden.
a) Cash Flow Modellierung: Die Ermittlung der zu erwartenden Cash Flows basiert auf einer detaillierten Modellierung
des zugrundeliegenden Portfolios auf Einzel-Asset-Ebene im jeweiligen Pricing-Szenario und anhand der detaillierten
Charakteristika der ABS oder CDO Struktur (Wasserfall), die tranchen-spezifisch zu erwartende Cash Flows generiert.
b) Diskontfaktoren: Die Ermittlung der anzuwendenden Diskontfaktoren beruht in einem ersten Schritt auf aktuell
am Markt beobachtbaren durchschnittlichen Diskontfaktoren für ähnliche ABS oder CDO Tranchen. Diese erste
Klassifizierung erfolgt typischerweise basierend auf Asset-, und Ratingklassen sowie anderen Unterscheidungskriterien
wie zB regionaler Konzentration des zugrundeliegenden Portfolios (z.B. CLO, CDO). In einem zweiten Schritt werden
diese durchschnittlichen Diskontfaktoren mittels eines Anpassungsfaktors an zusätzliche, für diese Tranche oder für in
Bezug auf weitere Kriterien eng verwandte Tranchen verfügbare, Preisinformationen kalibriert. Dieses 2-Stufen-Modell
der Ermittlung der Diskontfaktoren garantiert einerseits die Berücksichtigung genereller Marktbewegungen über die
typischen Diskontfaktoren für diese Art von Tranche, sowie deal- und tranchespezifische Faktoren über die Kalibrierung
der Anpassungsfaktoren im zweiten Schritt.
- Single Deal Review Methodik: ( 16,91 % des Fondsvermögens)
Diese Methode beruht auf der aktuellen Performance des Geschäfts, spezifischen Eigenschaften des Referenzportfolios
und deren zugrundeliegenden Analysen. Zusätzlich zu den für das Cashflow Pricing erforderlichen Informationen,
benötigt man für die Berechnung des Fundamentalwertes folgendes:
a) Ursprünglich geplantes Cashflowprofil der zu bewertenden ABS-Note,
b) Zinskurven der jeweiligen Währung.
Die spezifische Form der Analyse hängt vom zugrunde liegenden Referenzportfolio ab (ABS, Commercial Real Estate,
Retail Real Estate, Leveraged Loans). Hier gehen gegebenenfalls sogar ökonometrische Informationen ein, die für die
Wertbestimmung von statistisch stark diversifizierten Referenzportfolien relevant sind.
- Peer Consituent Methodik (24,69 % des Fondsvermögens)
Bei diesem Verfahren werden pro ISIN in einer Datenbank des externen Dienstleisters Preise aus verschiedenen
Datenquellen gesammelt. Diese Quellen umfassen Quotierungen und tatsächlich gehandelte Preise von verschiedenen
Banken und Brokern. Diese stammen aus Emails dieser Quellen, Pricing Reports, bid/offer-Listen und dem BloombergSystem. Das heißt, die Datenbank integriert Preis-Levels von “bid lists (cover levels)” und “trade level data” für die
liquiden “Asset Klassen“. Falls mehrere Preisquellen vorliegen, wird eine Primärquelle festgelegt.
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UNIQA Structured Credit Fund
Die Preisermittlung erfolgt dann auf der Grundlage dieser Primärquelle. Andere Preisquellen werden zur laufenden
Validierung der Bewertung herangezogen.
- Peer Methodik ( 27,10 % des Fondsvermögens)
Die “Peer Group-Methode” (oder auch „Matrix Pricing-Methode“) zielt auf Wertpapiere, für die keine direkten Pricing
Levels beobachtbar sind, ab. Diese Positionen werden über den Durchschnittspreis einer „Peer Group“ bewertet. Die
wesentlichen Kriterien für die Bestimmung der Peer Group sind - Kategorie des Collaterals
- Rating (initial und/oder current)
- Seniorität der Tranche in der Kapitalstruktur.
Die Bestimmung des Mittelwerts aus den Preisen der Peer Group erfolgt nach einem vorgeschalteten Datenvalidierungsund Bereinigungsprozess, der sicherstellt, dass die Peer Group-Preise auch alle hinreichend aussagefähig sind. Damit
sollen „Ausreißer“ ausgeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbriefungspositionen im Sinne
des Art. 4 Z 36 RL 2006/48/EG im UNIQA Structured Credit Fund nur eingeschränkt handelbar sind. Zum Zweck
der Gewährleistung jederzeitiger ausreichender Liquidität liegen der Verwaltungsgesellschaft Verkaufsoptionen
vor. Alle Kunden verpflichten sich iZm Anteilscheinrückgaben umgehend von der Verwaltungsgesellschaft genannte
Wertpapiere aus dem Bestand des Fondsvermögens gegen Cash zum aktuellen von der Verwaltungsgesellschaft
ermittelten und in der Fondsbuchhaltung ersichtlichen Bewertungskurs zu kaufen.
Entwicklung des Fonds
Das im Herbst 2014 angekündigte und gestartete Covered Bond und ABS Kaufprogramm der EZB hat zu vermehrten
Käufen in den Handelsbüchern der Investmentbanken und Hedge Fonds Investoren geführt. Somit war eine JahresendRallye im ABS Markt gesichert.
Trotzdem begann das Jahr 2015 im CLO Markt ziemlich verhalten. Erst im März erwachte der CLO Sekundärmarkt so
richtig zum Leben. Aber nicht nur der Sekundärhandel gewann an Fahrt, auch am Neuemissionsmarkt verdoppelten
sich quasi die Volumina von Monat zu Monat und machten somit das 1. Quartal zu einem der Geschäftigsten.
Nichtsdestotrotz war der März für die globalen Kreditmärkte ein volatiler Monat, unter anderem bedingt durch erhöhte
Sorgen bzgl. eines Griechenland Defaults bzw. eines Grexits und geopolitischen Spannungen im Mittleren Osten.
Sowohl die CLO Primär- als auch Sekundärvolumina reduzierten sich im 2. Quartal. Preisausschläge nach oben wie
unten blieben jedoch durch die QE Maßnahmen der EZB limitiert. Mit einem monatlichen Volumen von EUR 60 Mrd.
in Staatsanleihen, Agencies und europäischen Surpranationals sowie dem Covered Bond und ABS Kaufprogramm und
der Meldung, dass Käufe über die weniger liquideren Sommermonate vorgezogen werden könnten, hielten den Markt
in einer engen Bandbreite.
Die Volatilität setzte sich im Juli weiter fort und der Fokus der Marktteilnehmer wurde von der anhaltenden Unsicherheit
hinsichtlich der Rohstoffpreise und sich eintrübenden Wachstumsaussichten in China gefangen genommen. Positive
Nachrichten aus Griechenland konnten der Flut von Negativ-Schlagzeilen nichts entgegenhalten. In diesem stark
risikoaversen Umfeld kam, nicht sehr überraschend, der High Yield Sektor stark unter Druck. Besonders betroffen
waren die Sektoren Energie sowie Metall- und Bergbauindustrie. Nicht verwunderlich konnte sich der CLO Sektor
dieser Entwicklung nicht entziehen. CLO Portfolios mit einem hohen Anteil an Energie-Werten wurden von den
Käufern abgestraft und es kam vermehrt zu Preisabschlägen bei CLO Managern, die nicht zur Top Liga zählen. Als
Konsequenz reduzierten sich die Handelsvolumina. Vor allem Equity-Tranchen waren von der allgemeinen Schwäche
im Unternehmenskreditmarkt durch Druck auf den Nettovermögenswert und die Ertragserwartung negativ betroffen.
Laut Goldman Sachs wurden im August von den auf Auktionslisten angebotenen US und EUR CLO Equities nur 23,9 %
gehandelt, der niedrigste Wert seit Start ihrer Aufzeichnungen in 2010.
Wenig überraschend war die CLO Neuemissionsaktivität während der Sommermonate und angesichts der jüngsten
Marktturbulenzen eher verhalten. Dessen ungeachtet blieb der Neuemissionskalender für September sowohl für
amerikanische als auch europäische Primärtransaktionen gut gefüllt. Die tatsächliche Aktivität war dann aber eher
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Rechnungsjahr 2014/15
enttäuschend, mit USD 5.4 Mrd. war September der zweit schwächste Monat nach Jänner 2015. Im Oktober stieg das
Volumen dann auf USD 6.4 Mrd. Die Emissionstätigkeit seit Jahresbeginn liegt laut JP Morgan bei knapp USD 86,3
Mrd. In Europa war die schwache CLO Primäraktivität unter anderem der regulatorischen Unsicherheit hinsichtlich
„Originator Strukturen“ und STS (simple transparent standardised) Verbriefungsvorschriften geschuldet. Das CLO
Emissionsvolumen in Europa liegt bei EUR 10,9 Mrd. seit Jahresanfang.
Risiken werden wieder deutlich attraktiver gepreist. US CLO 1.0 AAA und BBB Aufschläge haben sich im Jahresverlauf
um 30 bps auf 115 bps bzw. um 90 bps auf 400bps und BBs von 490 bps auf 600 bps ausgeweitet.
Die vergangene Berichtsperiode war von Volatilität gekennzeichnet. Die allgemeine Spreadausweitung wurde von
der Laufzeitverkürzung teilweise neutralisiert, was sich im UNIQA Structured Credit Fund (USCF) in der Performance
widerspiegelt. Gemäß eines Bloomberg Total Return Performance Rankings von 175 Fixed Income Mortgage
Backed Funds befindet sich der UINQA Structured Credit Fund mit einer Performance seit Jahresbeginn von 4,3 %
im obersten Achtel der Peer Group. Obwohl die vom Fonds gehaltenen Papiere nicht in das ABS Kaufprogramm der
EZB fallen, wurde doch erwartet, dass es hier zu einem Zweitrundeneffekt kommen wird. Im Herbst 2014 haben
sich die Aufschläge auch noch leicht eingeengt, mit der Volatilität im Gesamtkreditmarkt und den enttäuschenden
Kaufvolumina der EZB unter dem QE Programm wurde diese Hoffnung jedoch zerstört. Aus fundamentaler Sicht
entwickelte sich der Unternehmenskreditmarkt im abgelaufenen Berichtsjahr 2014/2015 weiter stabil. Laut Moody’s
liegt die 12monats rollierende Ausfallsrate für High Yield Unternehmen im September bei 2,5 %. Globale Ausfallsraten
für High Yield Unternehmen bleiben weiterhin unter dem langjährigen historischen Durchschnitt, der bei einem
Durchrechnungszeitraum von 1983 bis heute bei 4,5 % liegt, obwohl der ÖL & Gas Sektor weiter unter Druck bleibt.
Moody’s prognostiziert für 2015 eine Ausfallsrate von 2,9 % und eine weitere Steigung in 2016 auf 3,6 %
Das CLO Segment, das im Fonds am stärksten vertreten ist, profitiert weiterhin von einer Verbesserung der
Bonitätseinstufung durch die Rating Agenturen sowie vorzeitigen Kündigungen und damit einhergehend einem Pullto-Par Effekt. Bei unseren Equity Positionen verfolgen wir aktiv unser Call-Recht, wenn es aus einer Arbitrage- und NAV
Sicht opportun ist.
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos:
Commitment Approach
Verwendetes Referenzvermögen:
Value at Risk:
Verwendetes Modell:
Höhe des Leverage* bei Verwendung der
Value at Risk Berechnungsmethode:
Höhe des Leverage** nach § 4 der 4. DerivateRisikoberechn.- u. Melde VO:
Niedrigster Wert:
-
Ø Wert:
-
Höchster Wert:
-
* Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG
2011).
** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in %
des Fondsvermögens
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UNIQA Structured Credit Fund
Zusammensetzung des Fondsvermögens
31. Oktober 2015
Mio. EURO
%
Aktien lautend auf
US-Dollar
Anleihen lautend auf
Britische Pfund
EURO*
US-Dollar*
Wertpapiervermögen
Devisentermingeschäfte
Bankguthaben
Zinsenansprüche
Sonstige Abgrenzungen
Fondsvermögen
-
-
31. Oktober 2014
Mio. EURO
%
0,1
0,07
0,1
0,04
0,1
52,7
69,1
122,0
1,2
20,1
2,1
1,7
141,2
0,06
37,30
48,94
86,37
0,87
14,24
1,49
1,23
100,00
76,3
179,8
256,2
8,7
29,7
2,6
7,5
272,2
28,02
66,03
94,09
3,18
10,90
0,94
2,75
100,00
-
-
-
-
-
-
* Siehe auch die Fußnote in der Vermögensaufstellung.
Vergleichende Übersicht (in EURO)
1)
2)
3) Rechnungsjahr
Fondsvermögen
Errechneter Wert
je Anteil
Ausschüttung
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
302.610.590,29
332.425.210,92
346.258.064,37
369.753.986,65
272.232.074,10
141.206.243,00
139,70
155,16
161,61
172,58
128,32
129,38
25,39
28,53
13,40
46,68
7,10
8,06
Wertentwicklung
in Prozent 1)
2)
3)
+
+
+
+
+
+
81,47
33,21
26,73
20,54
26,68
6,51
Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag.
Zwischenausschüttung vom 11.06.2013 von EURO 5,50 und vom 09.09.2013 von EUR 1,05, zuzüglich der Ausschüttung vom 17.12.2013 von
EURO 46,68.
Zwischenausschüttung vom 24.03.2014 von EURO 11,67 und vom 18.06.2014 von EUR 16,34, zuzüglich der Ausschüttung vom 02.02.2015
von EURO 7,10.
Ausschüttung
Für das Rechnungsjahr 2014/15 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 8,06 je
Anteil, das sind bei 1.091.365 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 8.796.401,90 vorgenommen.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 3,55
einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.
Die Ausschüttung wird am Montag, den 1. Februar 2016, bei der
Erste Group Bank AG, Wien,
bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt.
6
Rechnungsjahr 2014/15
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds-
Ausschüttungs-
währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags
anteile
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
128,32
Ausschüttung am 02.02.2015 (entspricht rd. 0,0564 Anteilen) 1)
7,10
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
129,38
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile
136,68
Nettoertrag pro Anteil
8,36
Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr
6,51 %
2. Fondsergebnis
a. Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
18.784.796,46
Dividendenerträge
223.705,56
Sonstige Erträge
0,00
Summe Erträge (ohne Kursergebnis)
19.008.502,02
- 5.189,94
Sollzinsen
Aufwendungen
Vergütung an die KAG
- 1.978.110,96
Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung
- 7.287,00
Publizitätskosten
- 5.275,65
Wertpapierdepotgebühren
Depotbankgebühren
Kosten für den externen Berater
Summe Aufwendungen
Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 2)
- 70.314,41
0,00
- 615.579,69
- 2.676.567,71
0,00
Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
16.326.744,37
Realisiertes Kursergebnis 3) 4)
Realisierte Gewinne 5)
62.246.048,07
Realisierte Verluste 6)
- 48.863.760,27
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
13.382.287,80
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
29.709.032,17
7
UNIQA Structured Credit Fund
Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
29.709.032,17
b. Nicht realisiertes Kursergebnis 3) 4)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 10)
Ergebnis des Rechnungsjahres 9)
- 12.154.109,13
17.554.923,04
c. Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen
Fondsergebnis gesamt
- 12.109.142,28
0,00
5.445.780,76
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 7)
272.232.074,10
Ausschüttung
Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 02.02.2015
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
- 14.991.160,10
- 121.480.451,76
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 8)
5.445.780,76
141.206.243,00
1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 02.02.2015 (Ex-Tag): EUR 125,88.
2) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen
an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen
Sparkassen AG 25 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung.
3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht
realisierten Kursergebnisses): EUR 1.228.178,67.
5) Davon Gewinne aus Derivativgeschäften: EUR 855.930,36.
6) Davon Verluste aus Derivativgeschäften: EUR - 32.441.862,78.
7) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 2.121.431 Ausschüttungsanteile.
8) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 1.091.365 Ausschüttungsanteile.
9) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 3.105,38.
10) Davon Veränderung unrealisierte Gewinne EUR - 32.666.726,44 und unrealisierte Verluste EUR 20.512.617,31.
8
Rechnungsjahr 2014/15
Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2015
(einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. November 2014 bis 31. Oktober 2015)
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Zinssatz
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
%-Anteil
am
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Fondsvermögen
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Anleihen auf Britische Pfund lautend
Emissionsland Deutschland
DT.PFBR.BANK R.476 E
XS0285374509
1,505630
4.000
0
4.000
1,500000
83.885,35
0,06
Summe
83.885,35
0,06
Summe Anleihen auf Britische Pfund lautend umgerechnet zum Kurs von 0,715262
83.885,35
0,06
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Großbritannien
EUROSAIL 06-2BL 06/44
XS0266252625
0,762000
5.000
0
5.000
73,229568
3.661.478,40
2,59
RBS PLC 08/16 FLRMTN
XS0394950231
0,025000
4.000
0
14.000
23,010000
3.221.400,00
2,28
Summe
6.882.878,40
4,87
0,00
Emissionsland Irland
CORNERST.TIT.07-1 07/17
XS0288059420
0,947000
0
0
3.000
0,000000
0,00
DRYDEN X-EURO 05 06/22
XS0237888531
5,699802
0
0
4.000
0,000000
0,00
0,00
EUROCR. CDO VII 07/23
XS0293085436
2,024000
0
0
8.000
72,608557
5.358.446,48
3,79
HARVEST CLO III 06/21
XS0247635443
4,426000
1.250
0
1.250
102,404765
1.280.059,56
0,91
HARVEST CLO III 06/21
XS0247636847
5,387000
4.750
0
4.750
101,417218
4.817.317,86
3,41
HARVEST CLO III06/21
XS0247638975
0,631910
4.000
0
4.000
17,179576
687.183,04
0,49
PROVIDE GEMS 02/48
XS0145702170
4,467000
0
0
4.000
0,000000
0,00
0,00
Summe
12.143.006,94
8,60
1,62
Emissionsland Luxemburg
GSC EUR.CDO II 05/20
GSC EUR.CDO II 05/20 *
XS0220321359
1,799000
2.500
0
2.500
91,520914
2.288.022,85
XS0220337942
3,000000
0
0
10.000
4,761434
477.960,52
0,34
HARVEST CLO II 05/20
XS0216943125
5,355000
3.000
0
3.000
96,217446
2.886.523,38
2,04
3.000
0
3.000
11,605317
348.159,51
0,25
0
0
5.500
95,047299
521.498,96
0,37
Summe
6.522.165,22
4,62
HARVEST CLO II05/20
XS0216229319
0,000000
PETRUSSE EUR.CLO 04/17
XS0195329098
10,883000
Emissionsland Niederlande
AVOCA CLO II 04/20
XS0205101966
0,549000
0
0
6.000
2,909048
60.000,01
0,04
HARBOURMASTER 4 04/19
HARBOURMASTER 5 05/20 *
XS0203063945
10,908000
0
0
6.000
33,935811
1.475.097,34
1,04
XS0223496943
12,000000
0
0
5.000
0,000000
-78.333,33
-0,06
JUBILEE CDO VII 06/22
XS0270546848
1,372000
3.000
0
3.000
93,303721
2.799.111,63
1,98
LEV.F.E.CAP.II 03/20
XS0174376748
5,040000
0
0
2.400
96,505104
2.040.602,88
1,45
LEV.F.E.CAP.III 04/18
XS0202081559
0
0
6.000
4,361208
41.274,24
0,03
0,000000
9
UNIQA Structured Credit Fund
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Zinssatz
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
%-Anteil
am
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Fondsvermögen
NTH WESTERLY III 06/22
XS0260906796
PANTHER CDO IV 06/84
XS0276076329
REGENT'S PARK 06/23
XS0268110821
REGENT'S PARK 06/23
RENOIR CDO 05/95 FLR *
SKELLIG ROCK 06/22
0,718522
4.000
0
4.000
10,000000
400.000,00
0
0
10.000
0,953488
102.799,45
0,07
1,499000
4.800
0
4.800
92,001484
4.416.071,23
3,13
XS0268111555
12,911830
3.200
0
3.200
36,435421
1.165.933,47
0,83
XS0216427624
3,284923
0
0
8.500
36,724284
3.980.858,48
2,82
XS0273691542
4,975512
0
0
10.000
62,577834
6.257.783,40
4,43
Summe
22.661.198,80
16,05
Summe Anleihen auf Euro lautend
48.209.249,36
34,14
2,42
0,000000
0,28
Anleihen auf US-Dollar lautend
Emissionsland Cayman Inseln
ARES IIIR/IVR 07/21 CL.
USG3332VAE77
1,667050
4.000
0
4.000
94,330373
3.415.756,05
ARES IIIR/IVR 07/21 CL
USG3332VAF43
3,817050
0
0
8.000
93,282686
6.755.637,42
4,78
ASPEN FDG I 02/37 FLR
XS0148592925
0
0
7.945
0,500000
17.152,91
0,01
ATTENTUS CDO I 06/36
USG06902AB96
2,000000
0
0
10.000
3,376728
287.715,86
0,20
BLACK DIAMOND 05-1 05
XS0216313964
3,214364
0
0
6.000
31,382391
1.704.561,14
1,21
BLACK DIAMOND 05-1 05
USG1146EAG01
6,612300
0
0
6.000
99,783598
5.419.830,61
3,84
BLACKROCK SEN.IN.II 05
USG11559AJ37
0
0
8.000
1,357340
52.595,34
0,04
CALL.D.P.CLO FD V 06/20
USG1779LAB92
1,000000
0
0
10.000
593,848890
6.849.646,96
4,85
COAST INV.GR.01-1 01/16
USG2240EAA67
1,963147
0
0
2.000
0,050000
-1.072,05
0,00
CREST G STAR 01/UND. FLR
USG25407AA89
0,000000
0
0
5.250
0,000000
0,00
0,00
DENALI CAP.CLO IV 04/16
USG62558AB05
0,000000
0
0
3.000
0,000000
0,00
0,00
0,000000
0,000000
GEM VIII 05/17 FLR
USG3791UAA19
4,908583
0
0
5.000
57,443722
2.600.087,00
1,84
GEM VIII 05/17 REGS
USG3791PAH76
9,745000
0
0
5.000
103,829818
4.699.670,39
3,33
GOLDENTR.L.OPP.III 07/22
USG39601AG70
17,836056
0
0
5.200
88,453011
4.163.813,49
2,95
GSC PART.CDO V 04/16 FLR
USG41614AB76
0,000000
0
0
8.000
0,000000
0,00
0,00
INDOSUEZ C.F.VI 00/12 FLR
USG47626AC37
0,000000
0
0
5.000
0,000000
0,00
0,00
JASPER CLO 05/17 CL.D2
USG5083XAE97
6,281500
0
0
5.000
100,157852
2.423.723,95
1,72
LAFAYETTE SQ.05/19 FLR Q2
USG53469AK19
0
0
10.000
0,000000
0,00
0,00
NAVIGATOR CDO 05/17
USG6429CAL03
0
0
8.000
1,500000
54.315,85
0,04
PACIFICA CDO III 04/16 J
USG68431AB47
SIERRA CLO II 2021
USG81553AD40
TABERNA PR.FDG VII 06/37
0,000000
2,000000
0,000000
0
0
10.000
0,000000
0,00
0,00
0,750400
0
0
5.000
97,019277
4.391.403,48
3,11
USG8656PAE72
1,783600
5.000
0
5.000
0,100000
5.272,86
0,00
TABERNA PREF.FDG I 05/35
USG8653MAA56
TABERNA PREF.FDG II 05/35 * USG8654CAB49
2,000000
0
0
8.000
13,471114
658.418,44
0,47
2,000000
0
0
10.000
0,940835
51.847,93
0,04
VALHALLA CLO 04/16 C-2
7,530000
0
0
5.000
100,960203
4.569.782,42
3,24
USG93164AF10
VALHALLA CLO 04/16FLR
USG93163AA40
WASATCH CLO 2022 REGS
USG94608AE96
WIND RIVER CLO 04/16
USG9695YAF63
ZAIS I.GR.IX 07/52 FLR
USG98844AE67
ZAIS INV. 00/15
USG9884KAG51
0,000000
2,000000
0,000000
4,122900
0,000000
0
0
5.000
5,000000
226.316,03
0,16
0
0
10.000
83,780963
7.584.389,90
5,37
0,01
0
0
8.000
1,915220
10.863,17
0
0
8.000
8,000000
760.799,93
0,54
0
0
10.000
0,000000
8.910,67
0,00
Summe
56.702.529,08
40,16
0,000000
0,00
0,00
Summe
0,00
0,00
Emissionsland Irland
SIV PORTFOL.05/20 FLR MTN
10
XS0224124262
0,000000
0
0
5.000
Rechnungsjahr 2014/15
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Zinssatz
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
%-Anteil
am
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Fondsvermögen
Emissionsland Luxemburg
BLACK DIAMOND 07/19 *
XS0282509164
17,233828
4.000
0
4.000
74,701769
2.699.191,21
1,91
BLACK DIAMOND 07/19
USL0525CAH99
1,673900
11.000
0
11.000
94,065485
9.366.951,84
6,63
Summe
12.066.143,05
8,55
Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650
68.768.672,13
48,71
Summe amtlich gehandelte Wertpapiere
117.061.806,84
82,91
0,00
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Cayman Inseln
CREST 2000-1 LTD PFD 144A
US2260822042
0
0 2.350.195
0,000000
0,00
FRANKLIN CLO I LTD./ CORP.
QOXDB4488991
0
0
5.700
0,000000
0,00
0,00
JASPER CLO LTD. 144A 3C7
US4713152001
0
0
5.000
21,299893
96.410,15
0,07
RESTORATION F. CLO P.144A
US76127B2025
0
0
5.000
0,000000
0,00
0,00
SUTTER R.EST.CBO 2000 PFD
US86943R2085
0
0 2.140.564
0,000000
0,00
0,00
Summe
96.410,15
0,07
Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650
96.410,15
0,07
0,000000
0,00
0,00
Summe
0,00
0,00
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Irland
WINDERMERE VIICMBS 06/16
XS0252733547
3,481000
0
0
5.000
Emissionsland Niederlande
LEV.F.E.CAP.I 01/17 IV-A
XS0137996954
11,005000
0
0
4.500
86,005622
2.788.059,45
1,97
NTH WESTERLY II 04/19
XS0198552522
7,683380
0
0
6.033
27,838317
1.679.485,66
1,19
Summe
4.467.545,11
3,16
Summe Anleihen auf Euro lautend
4.467.545,11
3,16
0,000000
0,00
0,00
Summe
0,00
0,00
0,00
Anleihen auf US-Dollar lautend
Emissionsland Bermuda
MUZIN.CBO II 01/13FLRREGS
USG63587AL63
0,000000
0
0
1.958
Emissionsland Cayman Inseln
BLACKROCK SEN.INC.S.04/16
USG11514AC38
CARLYLE BRISTOL 05/19 SUB
USG84285AF54
COLTS 2007-1 07/21 FLR
USG23103AA57
CREST 2002 IG 02/35 FLR
USG25407AB62
0,000000
0
0
3.000
0,000000
0,00
0
0
6.000
0,000000
0,00
0,00
0,000000
0
0
10.000
0,000000
0,00
0,00
0,000000
0
0
5.000
3,000000
135.789,62
0,10
0,012232
11
UNIQA Structured Credit Fund
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Zinssatz
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
%-Anteil
am
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Fondsvermögen
CTX CDO I 07/52FLR E REGS
USG2586XAE88
GALAXY VIII 07/19 X
USG25937AC03
0,000000
0
0
9.000
0,000000
0,00
0
0
10.000
0,000000
0,00
FRIEDB.PR.C.FD I 04/19
USG3676UAA19
0,00
10.000
0
10.000
0,233785
21.500,00
0,02
N-STAR R.CDO VIII 06/41
USG66830AB97
2,143000
0
0
5.000
1,000000
45.263,21
0,03
N-STAR R.CDO VIII 06/41
USG66830AA15
1,843000
3.000
0
3.000
5,000000
135.789,62
0,10
NORTHWOODS 04/18 FLR
USG6666YAE08
0
0
8.000
0,000000
0,00
0,00
Summe
338.342,45
0,24
Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650
338.342,45
0,24
0,000000
0,00
0,00
Summe
0,00
0,00
2,000000
0,000000
0,000000
0,00
Emissionsland Jersey
E.L.A.N. 01/UND. FLR MTN
XS0134489730
0,000000
0
0
2.500
Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,104650
0,00
0,00
Summe nicht notierte Wertpapiere
4.902.297,71
3,47
nicht realisiertes
Devisentermingeschäfte
Ergebnis in EUR
Devisentermingeschäfte auf Euro lautend
Emissionsland Österreich
FXF EUR/USD 22.12.2015
FXF_TAX_3421668
66.632.506
-1.331.462,05
FXF EUR/USD 22.12.2015
FXF_TAX_3422374
12.322.100
99.692,55
0,07
-1.231.769,50
-0,87
Summe
-0,94
Summe Devisentermingeschäfte auf Euro lautend
-1.231.769,50
-0,87
Summe Devisentermingeschäfte
-1.231.769,50
-0,87
121.964.104,55
86,37
Gliederung des Fondsvermögens
Wertpapiere
Devisentermingeschäfte
Bankguthaben
-1.231.769,50
- 0,87
20.114.724,85
14,24
Zinsenansprüche
2.100.779,35
1,49
Sonstige Abgrenzungen
-1.741.596,25
- 1,23
141.206.243,00
100,00
Fondsvermögen
Umlaufende Ausschüttungsanteile
Stück
Anteilswert Ausschüttungsanteile
Euro
1.091.365
129,38
*) Kurs beinhaltet Zinsansprüche.
Hinweis an die Anleger:
Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen
abweichen.
12
Rechnungsjahr 2014/15
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Zinssatz
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Cayman Inseln
DIAMOND INV.GRADE REGS
KYG2757E1035
0
3.000
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Irland
AVOCA CLO VII 07/24 FLR F
XS0289568437
5,009000
0
5.000
DRYDEN X-EURO 05 06/22E1B
XS0237891915
8,320000
0
4.000
EUROCR. CDO VII 07/23 FLR
XS0292713566
3,274000
0
4.000
HARVEST CLO IV 06/21 FLR
XS0254054553
4,799000
0
4.000
PROVIDE GEMS 02/48 FLR E
XS0145702170
4,540000
0
4.000
XS0216234319
2,000000
0
6.000
Emissionsland Luxemburg
HARVEST CLO II 05/20FLR S
Emissionsland Niederlande
HARBOURMASTER 5 05/20REGS
XS0223496430
5,212000
0
5.000
NTH WESTERLY III 06/22 D
XS0260899561
1,527000
6.000
6.000
NTH WESTERLY III 06/22 E
XS0260900674
4,027000
0
2.000
NTH WESTERLY III 06/22 P
XS0260902290
2,000000
0
10.000
ORYX EUROP.CLO 05/20FLR B
XS0230413162
0,561000
0
5.500
REGENT'S PARK 06/23 FLR
XS0268113502
2,000000
0
8.000
TARA HILL 01/19 IV REGS
XS0122500027
10,811000
0
3.000
AT0000A011T9
4,000000
8.000
8.000
AIRLIE CLO 06-II 06/20 D
USG01346AA68
4,017150
0
3.000
ALESCO PREF.FDG VII 05/35
USG0158NAB85
2,000000
0
6.000
BLACK DIAMOND 13-1 2026 B
USG1147PAD18
3,165150
3.500
3.500
Emissionsland Österreich
AUSTRIA 2016 MTN 144A
Anleihen auf US-Dollar lautend
Emissionsland Cayman Inseln
CARL.H.YLD.P.X 07/22 FLR
USG19089AF17
1,515150
0
3.000
CIFC FDG 07-II 07/21 FLR
USG2189CAG09
1,920500
0
8.000
CORNERSTONE CLO 07/21 A1J
USG2424UAB64
0,720500
0
6.000
13
UNIQA Structured Credit Fund
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Zinssatz
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
DRYD.XI LEV.LN06 06/20FLR
USG2850XAF45
1,920600
4.000
DRYD.XI LEV.LN06 06/20FLR
USG2850YAA31
4,220600
0
4.000
5.000
EARLS EIGHT 02/14FLR MTN
XS0155600967
0,000000
0
2.000
GALAXY VIII 07/19 FLR E
USG25937AA47
3,606100
0
1.000
GALE FORCE 3 CLO 07/21FLR
USG3144KAA72
3,815150
0
8.000
GEM LIGOS III 06/21 FLR C
USG3915UAF15
3,525500
2.000
2.000
GLOB.LEV.CAP.I 06/18FLR D
USG39375AF00
2,267150
6.000
15.750
GOLDENTR.L.OPP.III 07/22
USG39601AA01
3,528900
0
7.800
GOLDENTREE III 07/22 FLR
USG39602AH37
1,578900
0
8.000
GSC PART.CDO VI 05/17 FLR
USG41617AA25
2,000000
0
8.000
MADIS.PARK FDG V 07/21 C
USG57422AE06
1,781600
0
4.000
MOUNTAIN CAP.CLO VI 07/19
USG6297UAD75
1,619900
0
3.500
OHA PARK AV. I 2022 REGS
USG6720EAE89
1,656000
0
5.000
OHA PARK AV.I 2022 D REGS
USG67205AA51
3,586000
0
5.000
REGATTA FUNDING 07/20 FLR
USG7476XAF71
1,637200
0
6.000
SHASTA CLO I 07/21 REGS
XS0282165488
3,867150
0
5.000
SHASTA CLO I 07/21 REGS
USG80726AF26
1,717150
3.000
8.000
STONE TOWER CLO V 06/20
USG8514YAF72
0,747050
0
5.000
STONE TOWER CLO VI 07/21
USG8514XAG72
3,915150
0
8.000
STONEY LANE FDG I 07/22
USG8513VAD94
1,715150
0
6.000
TRAPEZA CDO V 03/34 FLR
USG90116AC18
4,000000
0
8.000
TRIMARAN CLO VII 07/21B1L
USG90607AE53
1,687200
0
8.000
WESTWOOD CDO 07/21 D FLR
USG95905AF50
3,925500
0
6.000
ZAIS I.GR.IX 07/52 FLR C
USG98844AD84
2,072900
0
6.000
XS0222137332
2,000000
0
10.000
XS0282508190
0,000000
0
10.000
BE0000319286
2,750000
8.000
8.000
PTOTE3OE0017
3,350000
8.000
8.000
ES00000120G4
3,150000
8.000
8.000
Emissionsland Irland
EIRLES TWO 05/15 MTN
Emissionsland Luxemburg
BLACK DIAMOND 07/19 FLR
In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Belgien
BELGIQUE 10-16 59
Emissionsland Portugal
PORTUGAL 05-15
Emissionsland Spanien
SPANIEN 05-16
14
Rechnungsjahr 2014/15
Wertpapier-Bezeichnung
Kenn-
Zinssatz
nummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Cayman Inseln
LCM II PREF.REGS
DL 25
KYG5341R1002
0
2.000
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Irland
AVOCA CLO VI 06/23 FLR F
XS0272583955
4,999000
0
6.150
XS0129454772
11,350000
0
4.000
CIFC FDG 06-I 06/20 FLR
USG21388AC06
0,717150
0
8.000
RACE POINT IV CLO 07/21 D
USG7336RAF04
2,300100
0
4.000
REGATTA FUNDING 07/20 FLR
XS0292909461
3,637200
0
6.000
Emissionsland Luxemburg
DUCHESS I CDO 01/17 B 1-2
Anleihen auf US-Dollar lautend
Emissionsland Cayman Inseln
Wien, den 26. Jänner 2016
Mag. Bednar
ERSTE-SPARINVEST
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dr. Gschiegl
Günther Mandl
15
UNIQA Structured Credit Fund
Bestätigungsvermerk*
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2015 der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. über den von ihr verwalteten UNIQA Structured Credit Fund, Miteigentumsfonds gemäß InvFG,
über das Rechnungsjahr vom 1. November 2014 bis 31. Oktober 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens
und für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung
des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die
Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden
Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung
beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die
Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist,
damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten
Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter
Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des
Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage
unserer Prüfung.
Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden
gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit
hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich
der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im
pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens
wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme
der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung
der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über
die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung
umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den
gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des
Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
16
Rechnungsjahr 2014/15
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2015 über den UNIQA Structured Credit Fund, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.
Ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken weisen wir ergänzend auf die Darstellung im Rechenschaftsbericht
auf Seite 3 zu den Bewertungsunsicherheiten bei den im Bestand befindlichen Asset Backed Securities hin.
Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen
Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds
(Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben
beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden
können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet
wurden.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über
Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet.
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres
Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die
Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand
besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich
daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen
Ausführungen im Rechenschaftsbericht.
Wien, den 26. Jänner 2016
ERNST & YOUNG
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT m.b.H
Mag. Friedrich O. Hief
(Wirtschaftsprüfer)
ppa MMag. Roland Unterweger
(Wirtschaftsprüfer)
*) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen)
Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk
zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.
17
UNIQA Structured Credit Fund
Fondsbestimmungen für den UNIQA Structured Credit Fund
Miteigentumsfonds gemäß InvFG
Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds UNIQA Structured Credit Fund, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011
idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt.
Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der ERSTE-SPARINVEST
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
Artikel 1
Miteigentumsanteile
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
Artikel 2
Depotbank (Verwahrstelle)
Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Erste Group Bank AG, Wien.
Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen.
Artikel 3
Veranlagungsinstrumente und – grundsätze
Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden.
Für das Fondsvermögen des Investmentfonds dürfen unter anderem Anleihen und/oder Geldmarktinstrumente erworben werden, wobei
insbesondere auch in Asset Backed Securities und Mortgage Backed Securities veranlagt werden kann.
Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen
erworben.
a)Wertpapiere
Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens
erworben werden.
b)Geldmarktinstrumente
Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.
c) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von
nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist zulässig.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an
einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10
v.H. des Fondsvermögens erworben werden.
d) Anteile an Investmentfonds
Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 v.H. des
Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW, OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in
Anteile anderer Investmentfonds investieren.
e) Derivative Instrumente
Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden.
f) Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds
18
Rechnungsjahr 2014/15
Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz
Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt.
g) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens
gehalten werden.
Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.
h) Vorübergehend aufgenommene Kredite
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens
aufnehmen.
i)Pensionsgeschäfte
Nicht anwendbar.
j)Wertpapierleihe
Nicht anwendbar.
Artikel 4
Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Mindesterstinvestitionsvolumen
mindestens EUR 125.000,-.
Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR.
Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen.
Ausgabe und Ausgabeaufschlag
Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich.
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,0 v.H. zur Deckung der
Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf den nächsten Cent.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von
Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
Rücknahme und Rücknahmeabschlag
Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich.
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abzüglich eines Abschlags in der Höhe von bis zu 5,0 v.H., abgerundet auf den
nächsten Cent.
Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des
Anteilscheines auszuzahlen.
Artikel 5
Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 1. November bis zum 31. Oktober.
Artikel 6
Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung
Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug sowie
Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben werden.
Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem
Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der
Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds
19
UNIQA Structured Credit Fund
einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie
Zwischenausschüttungen sind zulässig.
Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung
unterschreiten.
Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. Februar des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Jedenfalls ist ab 1. Februar der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die
Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine
im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder
Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw.
für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei
Thesaurierungsanteilscheinen ab 1. Februar der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer
auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn,
die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die
Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes
bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine
Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche
Zeitpunkt ist jeweils der 1. Februar des folgenden Rechnungsjahres.
Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die
Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes
bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils
depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
Artikel 7
Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr
Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,5 v.H. des Fondsvermögens,
die täglich abgegrenzt wird und aufgrund der von der Gebührenabgrenzung bereinigten Monatsendwerte errechnet wird.
Zusätzlich erhält die Verwaltungsgesellschaft eine variable Verwaltungsgebühr. Die variable Verwaltungsgebühr beträgt 10 v.H. des
Wertzuwachses des Investmentfonds. Diese Vergütung wird auf täglicher Basis abgegrenzt und ist somit täglich für den Investmentfonds
aufwandwirksam und verändert den Rechenwert. Bei der Ermittlung des Rechenwertes wird die OeKB-Methode angewandt, die von einer
Wiederveranlagung eventueller Auszahlungen oder Ausschüttungen ausgeht. Der wirtschaftliche Gesamterfolg wird jährlich am Ende
des Rechnungsjahres ermittelt. Dieser Gesamterfolg ist die Basis für die tatsächliche Zahlung aus dem Investmentfonds. Am Ende des
Rechnungsjahres beginnt die Berechnung nicht neu zu laufen und Wertverluste gegenüber dem Höchststand des Investmentfonds werden
in das neue Rechnungsjahr vorgetragen (High-Water-Mark Methode), wobei tatsächliche ausgezahlte Vergütungen nicht refundiert werden
müssen.
Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens.
Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich im Prospekt.
20
Rechnungsjahr 2014/15
Anhang zu den Fondsbestimmungen
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
(Version 2014)
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen
Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu
veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren
Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.
1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_
Display&subsection_id=0 *)
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:
1.2.1
Luxemburg
Euro MTF Luxemburg
1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z. 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR:
Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden.
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
Bosnien Herzegowina:
Montenegro:
Russland:
Schweiz:
Serbien:
Türkei:
Sarajevo, Banja Luka
Podgorica
Moskau (RTS Stock Exchange) Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX)
SWX Swiss-Exchange
Belgrad
Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“)
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
3.8.
3.9.
3.10.
3.11.
3.12.
3.13.
3.14.
3.15.
3.16.
3.17
3.18.
3.19.
3.20.
3.21.
3.22.
3.23.
3.24.
3.25.
Australien:
Argentinien:
Brasilien:
Chile:
China
Hongkong:
Indien:
Indonesien:
Israel:
Japan:
Kanada:
Kolumbien:
Korea:
Malaysia:
Mexiko:
Neuseeland:
Peru
Philippinen:
Singapur:
Südafrika:
Taiwan:
Thailand:
USA:
Venezuela:
Vereinigte Arabische Emirate:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
Buenos Aires
Rio de Janeiro, Sao Paulo
Santiago
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
Hongkong Stock Exchange
Bombay
Jakarta
Tel Aviv
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
Toronto, Vancouver, Montreal
Bolsa de Valores de Colombia
Korea Exchange (Seoul, Busan)
Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad
Mexiko City
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
Bolsa de Valores de Lima
Manila
Singapur Stock Exchange
Johannesburg
Taipei
Bangkok
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
Caracas
Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
21
UNIQA Structured Credit Fund
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
Japan:
Kanada:
Korea:
Schweiz:
USA: Over the Counter Market
Over the Counter Market
Over the Counter Market
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-
Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
5.6.
5.7.
5.8.
5.9.
5.10.
5.11.
5.12.
5.13.
5.14.
5.15.
5.16.
Argentinien:
Australien:
Brasilien:
Hongkong:
Japan:
Kanada:
Korea:
Mexiko:
Neuseeland:
Philippinen:
Singapur:
Slowakei:
Südafrika:
Schweiz:
Türkei:
USA:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
Korea Exchange (KRX)
Mercado Mexicano de Derivados
New Zealand Futures & Options Exchange
Manila International Futures Exchange
The Singapore Exchange Limited (SGX)
RM-System Slovakia
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
EUREX
TurkDEX
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)
*) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken.
[Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis:http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boersewertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“]
22
Rechnungsjahr 2014/15
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
Aus-
UNIQA Structured Credit Fund
Rechnungsjahr:
01.11.2014 - 31.10.2015
Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
schüttungs-
01.02.2016
anteile
AT0000917786
FN
Werte je Anteil in
EUR
1. Anteile im Privatvermögen
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich.
Die Punkte 1.c) bis 1.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
jedoch beachtet werden.
b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
0,0000
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung
der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung
aufgenommen werden:
1)
- Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
12,9045
2)
12,9045
- Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
3,5487
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
3,5487
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die
österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags
gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:
0,0000
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für
die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)):
0,0000
f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen
Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
23
UNIQA Structured Credit Fund
Aus-
UNIQA Structured Credit Fund
Rechnungsjahr:
01.11.2014 - 31.10.2015
Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
schüttungs-
01.02.2016
anteile
AT0000917786
FN
Werte je Anteil in
EUR
2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG)
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe:
3)
8,0686
Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
jedoch beachtet werden.
b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist
steuerlich zu berücksichtigen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
8,0686
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der
(teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:
4)
- Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten
Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt:
16,1320
- Anzurechnende Kapitalertragsteuer:
Für Depots mit Optionserklärung:
5)
2,2174
Für Depots ohne Optionserklärung:
5)
2,2174
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die
österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags
gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:
0,0000
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für
die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)):
f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen
Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
24
0,0000
Rechnungsjahr 2014/15
Aus-
UNIQA Structured Credit Fund
Rechnungsjahr:
01.11.2014 - 31.10.2015
Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
schüttungs-
01.02.2016
anteile
AT0000917786
FN
Werte je Anteil in
3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
EUR
6)
a) Zurechnungen:
- Ausschüttung:
8,0600
- ausschüttungsgleiches ordentliches Fondsergebnis:
0,0000
- ausländische Abzugsteuern auf ausländische Erträge:
0,0055
- inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:
0,0000
- steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne
ausländischer Unterfonds:
0,0000
- sonstige steuerpflichtigen Substanzgewinne
8,0686
- steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds
0,0000
b) Abrechnungen:
- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden):
0,0000
- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 KStG (Auslandsdividenden):
0,0000
- gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:
0,0000
- bereits in Vorjahren versteuerte Erträge:
0,0000
- ausgeschüttete Substanzgewinne
- Ausschüttung aus der Fondssubstanz:
0,0021
8)
- Verlustverrechnung
c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt:
0,0000
0,0000
7)
3,5487
(Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in
Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)
davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge
0,0000
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer:
0,0055
(Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO
anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
37,4459
e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von
den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten:
Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen
a) In- und ausländische Kapitalerträge:
- "Zwischenbesteuerung" gemäß §§ 22 Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 KStG:
- 25 % KÖSt-pflichtig gem. § 13 Abs. 2 KStG:
b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge:
12,8128
0,0917
0,0000
c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer:
0,0055
(Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO
anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
25,6863
d) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von
den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten:
Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
25
UNIQA Structured Credit Fund
Fußnoten:
1)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
2)Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b) angeführten Betrag.
3)Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung
des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen
Betrag zu ersetzen.
4)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar
bzw. rückerstattbar.
6) Hier sind unter a) Zurechnungen und b) Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft
aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der
Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest
hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer
Ansatz zu lassen.
7)Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die
depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der
hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt, ist
er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
8)Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu
beachten.
26
Rechnungsjahr 2014/15
B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen
Gesetze zu beachten.
Privatanleger
UNIQA Structured Credit Fund
Betriebliche Anleger
31.10.2015 : EUR 129,38
Rechnungsjahr:
01.11.2014 - 31.10.2015
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
01.02.2016
noten
mit Option ohne Option
Datum der Ausschüttung:
ISIN:
mit Option ohne Option
Natürliche Personen
Rechenwert zum
Privat-
Juristische stiftungen
Personen
AT0000917786
Werte je Anteil in
1.
Ausschüttung
2.
Zuzüglich:
EUR
(nach dem Abzug der KESt I, vor dem Abzug der sonstigen KESt)
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
1)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
8,0600
8,0600
8,0600
8,0600
8,0600
8,0600
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds:
3.
- ordentliche Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne
4,8411
4,8411
8,0686
8,0686
8,0686
4,8411
d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
e) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Abzüglich:
a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA)
2)
-
-
-
-
-
-
0,0000
0,0000
-
-
-
-
0,0000
0,0000
-
-
-
-
0,0000
0,0000
b) Steuerfreie Dividendenerträge
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
(Auslandsdividenden)
3)
- gemäß DBA steuerfreie Dividenden
c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0021
0,0021
0,0021
0,0021
0,0021
0,0021
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
12,9045
12,9045
16,1320
16,1320
16,1320
12,9045
12,9045
12,9045
8,0634
8,0634
0,0000
0,0000
8,0686
8,0686
e) Ausgeschüttete Substanzgewinne
(Abzug als steuerfrei bzw. versteuert)
f) Ausschüttung aus der Fondssubstanz
s. auch die FN
16)
g) Verlustverrechnung
4.
Hievon endbesteuert:
5.
Steuerpflichtige Einkünfte
17)
Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)
-
-
-
-
16,1320
-
0,0917
12,8128
Detailangaben
6.
Ausländische Einkünfte,
für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
25,6863
25,6863
37,4459
37,4459
37,4459
25,6863
a) Dividenden
0,0917
0,0917
0,0917
0,0917
0,0917
0,0917
b) Zinsenerträge
7,9551
7,9551
7,9551
7,9551
7,9551
7,9551
c) Ausschüttungen von Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
17,6395
17,6395
29,3991
29,3991
29,3991
17,6395
0,0000
d) Substanzgewinne
7.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
Von den im Ausland entrichteten Steuern sind
a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar
(für Details siehe den Punkt 12. a))
4) 5)
6) 7)
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
(ohne Berücksichtigung des matching credit)
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
anrechenbar gesamt (ohne matching credit)
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
- anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
27
UNIQA Structured Credit Fund
UNIQA Structured Credit Fund
Privatanleger
mit Option ohne Option
Rechnungsjahr:
01.11.2014 - 31.10.2015
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
01.02.2016
noten
mit Option ohne Option
Datum der Ausschüttung:
ISIN:
Juristische stiftungen
Personen
AT0000917786
Werte je Anteil in
7.
Privat-
Betriebliche Anleger
Natürliche Personen
b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,0000
7) 8)
(für Details siehe den Punkt 12. b))
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
rückzuerstatten gesamt
c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c))
8.
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0917
0,0917
0,0917
0,0917
Beteiligungserträge
a) In- und ausländische Dividendenerträge
9)
b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
0,0917
0,0917
-
-
-
-
0,0000
0,0000
-
-
-
-
0,0000
0,0000
-
-
-
-
0,0000
0,0000
7,9717
c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
(Auslandsdividenden)
3)
d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland
9.
Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem
KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen:
10) 11)
14)
Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen):
a) Diverse Erträge
- Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
7,9717
7,9717
7,9717
7,9717
7,9717
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
15)
0,0917
0,0917
0,0917
0,0917
0,0917
0,0917
- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
s. auch die FN
- ausländische Dividenden
b) Substanzgewinne
- ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne
4,8411
4,8411
4,8411
4,8411
4,8411
4,8411
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,1922
10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden)
11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist:
10)
12)
a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
- KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
28
2,1922
2,1922
2,1922
2,1922
2,1922
- KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ausländische Dividenden
13)
0,0252
0,0252
0,0252
0,0252
0,0252
0,0252
- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
2,2174
2,2174
2,2174
2,2174
2,2174
2,2174
Rechnungsjahr 2014/15
UNIQA Structured Credit Fund
Privatanleger
mit Option ohne Option
Rechnungsjahr:
ISIN:
Natürliche Personen
01.11.2014 - 31.10.2015
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
01.02.2016
noten
mit Option ohne Option
Datum der Ausschüttung:
Privat-
Betriebliche Anleger
Juristische stiftungen
Personen
AT0000917786
Werte je Anteil in
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
- KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf sonstige Substanzgewinne
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
1,3313
3,5487
3,5487
3,5487
3,5487
3,5487
3,5487
3,55
3,55
3,55
3,55
3,55
3,55
Niederlande
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
Summe aus Anleihen
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
2,95
2,95
2,95
2,95
Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
14)
Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung
in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b))
gerundet
12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer
anrechenbare ausländische Steuern)
- anrechenbare Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) aus
Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz
in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben):
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer
-
-
-
-
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende KESt auf
Zinsen (sog. Ausländer-KESt) gem. § 98 Abs 1 Z 5 lit b EStG 1988
-
-
-
-
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UNIQA Structured Credit Fund
Fußnoten:
1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten bzw. Verlustverrechnung neutralisiert.
2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die
Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise)
vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien
Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der
Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.
3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an
ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit
deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1
Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend
gemacht werden.
5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr
eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende
Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag,
daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt.
6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden
Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier
angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei
den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder.
9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert.
Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung
versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger,
die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht
wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person
gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist
als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet
werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit.
13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil.
14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer
anrechenbar bzw. rückerstattbar.
15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge
beinhalten.
16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
17) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz. Eine bei natürlichen Personen im
Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar.
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Hinweis bezüglich verwendeter Daten
Die Kapitel „Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens“, „Vermögensaufstellung“ und „Steuerliche Behandlung“ in diesem
Rechenschaftsbericht wurden auf Basis von Daten der Depotbank des jeweiligen Kapitalanlagefonds erstellt.
Die von der Depotbank übermittelten Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und lediglich auf
Plausibität geprüft.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle: ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Unsere Kommunikationssprachen sind
Deutsch und Englisch. Sowohl der vollständige Prospekt als auch der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen (sowie
allfällige Änderungen dieser Dokumente) wurden entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 in der jeweils geltenden Fassung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht und stehen Interessenten kostenlos am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft sowie am Sitz der Depotbank
zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung, die Sprachen, in denen der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen
Anlegerinformationen erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen sind auf der Homepage www.erste-am.at ersichtlich.
www.erste-am.com
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